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4,38 MB - Gemeinde Altenburg

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Nr.2/März 2011 Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />

INHALT<br />

Straßenreinigung<br />

Ehrungen<br />

Kinoeinladung“<br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Jagdpachtauszahlung 2011<br />

NÖ Bauordnung 1996 -<br />

Neuerungen<br />

Eisensammlung<br />

Altstoffsammelzentrum<br />

Flurreinigung 2011<br />

Erlebnissportwoche<br />

Wochenend – und Feiertagsdienst<br />

des Arztes<br />

Notrufnummern<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber und Eigentümer:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />

für den Inhalt verantwortlich:<br />

Markus Smeritschnig<br />

3591 <strong>Altenburg</strong><br />

Zwettlerstraße 16<br />

Tel.02982/2765 Fax Dw.16<br />

eigene Vervielfältigung<br />

Verlagspostamt:<br />

3580 Horn<br />

e-mail:gemeinde@altenburg.gv.at<br />

http://www.altenburg.gv.at<br />

Parteienverkehrszeiten<br />

Montag, Mittwoch und Freitag<br />

von 08.00 – 12.00 Uhr und<br />

zusätzlich jeden Mittwoch von<br />

16.00-19.00 Uhr<br />

Sprechstunden<br />

Bgm.DI.Markus Reichenvater<br />

Freitag von 08.00-10.00 Uhr<br />

Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr<br />

Vzbgm.DI.Günther Denninger<br />

jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />

18.00 – 19.00 Uhr<br />

GGR. Franz Kriest<br />

jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />

18.00-19.00 Uhr<br />

GGR. Martin Schreiner<br />

jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />

18.00-19.00 Uhr<br />

GGR. Brigitte Allram<br />

jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />

18.00-19.00 Uhr<br />

GGR. Wolfgang Haselsteiner<br />

jeden letzten Mittwoch im Monat<br />

von 18.00 – 19.00 Uhr<br />

Straßenreinigung 2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> führt heuer wieder eine<br />

Straßenreinigungsaktion im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

durch. Die <strong>Gemeinde</strong>straßen werden, entsprechende<br />

Witterung vorausgesetzt, in der<br />

Kalenderwoche 14<br />

(4.4. bis 6.4.2011)<br />

mit einer Kehrmaschine gesäubert.<br />

Bitte kehren Sie die Gehsteige vor Ihrer Liegenschaft. Die<br />

Besitzer von Kraftfahrzeugen werden ersucht, soweit<br />

möglich, diese nicht auf der Verkehrsfläche zu parken,<br />

wenn in Ihrem Gebiet gerade die Kehrung im Gange ist.<br />

Sie erleichtern dadurch die Kehrarbeiten wesentlich.<br />

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


80. Geburtstag Frau Gertrude Siegmeth am 03.02.2011<br />

85. Geburtstag Frau Charlotte Aubrunner am 08.03.2011<br />

90. Geburtstag Frau Theresia Rotter am 09.03.2011


Verleihung der Ehrungen an folgenden ausgeschiedenen <strong>Gemeinde</strong>räten am 15.02.2011<br />

Silberne Ehrennadel: GR.a.D. Wilhelm EDER<br />

GR.a.D. Christian EDER<br />

Dank- u. Anerkennungsurkunde: GR.a.D. Hannes WILLINGER<br />

Kinoeinladung von den Bürgermeistern für die Volksschulkinder aus <strong>Altenburg</strong>, Rosenburg<br />

und Röhrenbach am 18.02.2011 in das Stadtkino Horn. Ungefähr 60 Kinder waren begeistert<br />

von den Abenteuern „Des Kleinen Nick“.


Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Am 15. Februar 2011 fand unter Vorsitz von Bgm. DI Markus Reichenvater eine<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung statt. Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:<br />

• Beschluss über die neue Wohnbauförderung (auszugsweise Aufzählung der<br />

Richtlinien)<br />

Gefördert wird die Schaffung von privatem Wohnraum gemäß § 3 Z. 1 und 3 des NÖ<br />

Wohnungsförderungsgesetzes (Eigenheim: Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen), sofern darin der<br />

Förderungswerber nach Fertigstellung desselben seinen Hauptwohnsitz begründet. Hinsichtlich der<br />

Nutzfläche und Ausstattung gelten die Bestimmungen des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes.<br />

Die Förderung besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von € 3.000,00 und<br />

diese wird zum Zeitpunkt der Abgabe der 1. Fertigstellungsmeldung gem. § 30 NÖ BauO 1996 incl. aller<br />

erforderlicher Atteste, ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung sind bezahlte<br />

Aufschließungskosten für die diesbezügliche Liegenschaft gem. NÖ BO 1996. Diese Förderung gilt für das<br />

gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Altenburg</strong>.<br />

Diese Richtlinien treten mit dem auf den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss folgenden Monatsersten in Kraft.<br />

Die neuen Richtlinien zur Wohnbauförderung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> gelten für alle Förderungswerber,<br />

die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie um baubehördliche Bewilligung zur Schaffung von Wohnraum<br />

ansuchen. Förderungswerber die eine baubehördliche Bewilligung zur Schaffung von Wohnraum vor<br />

Inkrafttretens dieser Richtlinie erhalten haben, bleiben davon unberührt (erhalten auf Antrag weiterhin 30 %<br />

der bezahlten Aufschließungskosten refundiert).<br />

• Beschluss über Resolution für die Erhaltung von Hausapotheken<br />

Wir Verantwortungsträger der NÖ Landgemeinden haben, wie unsere Kolleginnen und Kollegen in anderen<br />

Bundesländern auch, immer größere Probleme mit der Tatsache, dass ich immer weniger Ärztinnen und<br />

Ärzte finden, die sich in entlegenen Regionen niederlassen wollen.<br />

Schon heute gibt es in unserem Bundesland Planstellen, die trotz großer Anstrengungen nicht mehr besetzt<br />

werden können. Setzt sich der Trend, wie von Experten prognostiziert, in dieser Dramatik fort, dann laufen<br />

wir Gefahr, in vielen Landgemeinden schon bald ohne ärztliche Nahversorgung auskommen zu müssen.<br />

Ein maßgeblicher Grund für diese landärztliche Ausdünnung sind die massiven Einschränkungen, der die<br />

Bewilligung und Führung von ärztlichen Hausapotheken unterliegen. Die Palette der Restriktionen in<br />

diesem Bereich reicht von Zwangsschließungen ärztlicher Hausapotheken in Zwei-Arzt-<strong>Gemeinde</strong>n bis zur<br />

Unmöglichkeit bestehende Hausapotheken bei fehlendem 6-Kilometer-Abstand zur nächsten öffentlichen<br />

Apotheke einer Nachfolgerin/einem Nachfolger über geben zu können. Wir unterzeichneten<br />

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern die Mandatare aller Parlamentsparteien auf, das<br />

Apothekengesetz möglichst schnell zu novellieren, um der permanenten Auslöschung von<br />

Hausapothekenstandorten ein Ende zu bereiten. Die bestehenden Schutzzonen um öffentliche Apotheken<br />

sind längst nicht mehr zeitgemäß und müssen zugunsten eines patientenorientieren Nebeneinanders von<br />

öffentlich und ärztlichen Apotheken weichen.<br />

• Bestellung eines Sozialkoordinators für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />

SozialkoordinatorInnen sind wichtige Informations- und Vernetzungsdrehscheiben auf kommunaler<br />

Ebene im sozialen Bereich. Art und Umfang der Aktivitäten (z.B. Vorträge, Veranstaltungen,<br />

gemeinsame Projekte, etc.) hängen von der Kommune ab. SozialkoordinatorInnen können nicht alles<br />

selbst wissen, sollten in erster Linie erste Ansprechpartner für hilfreiche Informationen und Vermittlung<br />

von Kontakten in der <strong>Gemeinde</strong> sein. Sie sollten zudem <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen zu sozialem<br />

Engagement motivieren und Impulse für neue Projekte setzen, mit dem Ziel das soziale Netz in NÖ<br />

noch enger zu knüpfen. Es wird beschlossen, Frau GGR. Brigitte Allram als Sozialkoordinator für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> zu bestimmen.<br />

• Beschlüsse über Gewährung von Subventionen<br />

- Der Seniorenbund <strong>Altenburg</strong> erhält eine Subvention von € 100,00.<br />

- Der Verein „Essen auf Rädern <strong>Altenburg</strong>“ erhält zur Unterstützung einen Sozialbeitrag in der<br />

Höhe von € 1.221,00 (€ 1,50 pro Einwohner).<br />

- Der NÖ Zivilschutzverband erhält zur Unterstützung eine Subvention in der Höhe von € 122,10<br />

(€ 0,15 pro Einwohner).<br />

• Beschluss über Resolution betreffend „NEIN“ zur Errichtung eines tschechischen<br />

Atommülllagers in Grenznähe<br />

Folgender Antrag wird beschlossen:<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich entschieden gegen die Errichtung der geplanten Atommüllendlager in<br />

Grenznähe aus.<br />

2. Der NÖ Landtag und die NÖ Landesregierung werden aufgefordert im Sinne der Antragsbegründung<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um das geplante Atommülllager in Grenznähe zu verhindern.


Jagdpachtauszahlung 2011<br />

(Auflage Jagdpachtverteilungsplan und Auszahlung des Jagdpachtschillings)<br />

Der Jagdpacht 2011 für die Genossenschaft <strong>Altenburg</strong> und Fuglau, ebenso der Jagdpacht<br />

für Mahrersdorf, wurde bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Altenburg</strong> erlegt.<br />

Der Jagdpachtverteilungsplan liegt ab 23.03.2011 durch zwei Wochen während der<br />

Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />

Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile können schriftlich beim<br />

Jagdausschussobmann einzubringen und von diesem ohne Verzug der<br />

Bezirkshauptmannschaft zur Entscheidung vorzulegen.<br />

Der allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt am<br />

Mittwoch, 06. April 2011<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong>. Nicht abgeholte Beträge kommen den Güterwegsanierungen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> zu Gute.<br />

Am allgemeinen Auszahlungstag nicht abgeholte Anteile können ab 07. April 2011 innerhalb<br />

von 6 Monaten zu den Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt abgeholt werden bzw. deren<br />

Überweisung unter Angabe der Bankverbindung verlangt werden. Allfällige<br />

Überweisungsspesen werden vom Anteil abgezogen. Bagatellbeträge werden nicht<br />

überwiesen! Innerhalb der Auszahlungsfrist nicht abgeholte oder überwiesene Anteile<br />

werden zugunsten des vom Jagdausschuss beschlossenen Verwendungszwecks verwendet.<br />

NÖ Bauordnung 1996 - Neuerungen<br />

Mit 10. Dezember 2010 ist die 11. Novelle zur NÖ Bauordnung 1996 in Kraft getreten, die einige<br />

wesentliche Neuerungen mit sich gebracht hat. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen<br />

im Überblick:<br />

I. Bewilligungspflichtige Vorhaben:<br />

Unter den bewilligungspflichtigen Bauvorhaben nach § 14 NÖ Bauordnung 1996 wurde ein neuer<br />

Tatbestand unter Ziffer 9. eingefügt, wonach die Aufstellung von Windrädern, die keiner<br />

elektrizitätsrechtlichen Genehmigung unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken<br />

bewilligungspflichtig ist. Das bedeutet, dass (Klein-) Windräder bis<br />

20 kW nunmehr bewilligungspflichtig sind.<br />

II. Anzeigepflichtige Vorhaben:<br />

Bei den anzeigepflichtigen Vorhaben nach § 15 leg. cit. (die mindestens 8 Wochen vor dem Beginn<br />

der Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen sind) sind folgende Neuerungen zu beachten:<br />

Anzeigepflichtig sind:<br />

• Die Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m²<br />

und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland ausgenommen nach § 17 Abs.<br />

1 Ziffer 9 (siehe dazu unter III.) nach Ziffer 11.<br />

• Die Aufstellung von Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken sowie in Schutzzonen die<br />

Anbringung von TV-Satellitenantennen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren<br />

Fassaden von Gebäuden. (Das bedeutet im Umkehrschluss, dass TV-Satellitenanlagen außerhalb<br />

von Schutzzonen oder wenn diese nicht an der Fassade bzw. nicht straßenseitig einsehbar sind,<br />

anzeigefrei sind. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass derzeit im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

keine Schutzzonen verordnet sind.)<br />

• Die Errichtung überdachter und höchstens an einer Seite abgeschlossener Abstellanlagen für<br />

Kraftfahrzeuge (Carports), sofern die nachweisliche Zustimmung der Nachbarn vorliegt.


III. Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben:<br />

Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben nach § 17 leg. cit. sind jedenfalls:<br />

• Schwimmbeckenabdeckungen bis zur einer Höhe von 1,5 m<br />

• Im Bauland außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung<br />

und Aufstellung von pro Grundstück je einer Gerätehütte und einem Gewächshaus mit je einer<br />

Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m. (Das bedeutet, dass pro<br />

Grundstück sowohl eine Gerätehütte als auch ein Gewächshaus im angeführten<br />

Maximalausmaßbewilligungs- und anzeigefrei errichtet werden kann).<br />

•<br />

Die obigen Ausführungen beziehen sich nur auf die wesentlichsten Neuerungen in der NÖ<br />

Bauordnung. Die Änderungen im Gesamten bzw. den Volltext der NÖ Bauordnung 1996 entnehmen<br />

Sie bitte www.ris.bka.gv.at; unter Landesrecht Niederösterreich, Suchwort: NÖ Bauordnung.<br />

Eisensammlung<br />

Eisen kann das ganze Jahr über im Altstoffsammelzentrum und im ALZ-Rodingersdorf zu den<br />

Öffnungszeiten abgegeben werden und wird daher bei der Sperrmüllsammlung nicht mehr<br />

mitgenommen. Schwere und sperrige Metallteile (Heizkessel etc.) können beim AVH zur<br />

Abholung angemeldet werden.<br />

Alteisen kann das ganze Jahr im ASZ (Altstoffsammelzentrum) ihrer <strong>Gemeinde</strong> oder im ALZ<br />

(Abfalllogistikzentrum Rodingersdorf) zu den Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Schwere<br />

Eisenteile (Heizkessel etc.) bitte beim AVH zur Abholung anmelden. Für diese kostenlose Abholung,<br />

durch einen Kran LKW, wird von uns eine Sammeltour erstellt und Sie werden rechtzeitig über den<br />

Tag der Abholung in Kenntnis gesetzt.<br />

Altstoffsammelzentrum <strong>Altenburg</strong><br />

Das Altstoffsammelzentrum <strong>Altenburg</strong> ist jeden 1. Freitag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

geöffnet. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ablagern von Altstoffen vor<br />

Öffnung des ALZ um 17.00 Uhr nicht zulässig ist. Dadurch wird die Arbeit von unserer zuständigen<br />

Mitarbeiterin, Frau Doris Bischinger wesentlich erschwert.


Flurreinigung 2011<br />

Aktion „Sauberes <strong>Altenburg</strong>“<br />

Am Samstag, 16. April 2011, ab 13.00 Uhr wird vom Dorferneuerungsverein <strong>Altenburg</strong> und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> eine Flurreinigungsaktion in der KG. <strong>Altenburg</strong> durchgeführt.<br />

Treffpunkt: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong> (Parkplatz)<br />

Um zahlreiche Mithilfe der <strong>Gemeinde</strong>bürger wird ersucht.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie am <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong>.<br />

Erlebnissportwoche<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />

Auf Einladung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> veranstaltet das Team „Xund ins Leben“ eine<br />

Erlebnissportwoche vom 15. bis 19. August 2011 (KW 33) in <strong>Altenburg</strong>.<br />

Das Anmeldeformular dazu finden Sie auf der nächsten Seite dieser Ausgabe der<br />

<strong>Gemeinde</strong>zeitung. Die Erlebnissportwoche ist für Buben und Mädchen im Alter von 7 – 14<br />

Jahren.<br />

Die Kosten übernimmt zur Hälfte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong>. Die 2. Hälfte wird auf die<br />

teilnehmenden Kinder aufgeteilt. Bei Teilnahme von 12 Kindern ist ein Beitrag von<br />

€ 58,00/ Kind zu bezahlen. Wenn bis zu 24 Kinder angemeldet sind, beträgt der Beitrag €<br />

54,00/ Kind. Dieser Beitrag ist ohne Mittagessen.<br />

Im Juni ist ein Infoabend für alle Eltern der angemeldeten Kinder vorgesehen, bei dem auch<br />

der Beitrag für das Mittagessen bekanntgegeben wird.<br />

Alle Details zur Erlebnissportwoche finden Sie auf der <strong>Gemeinde</strong>-Homepage (Startseiterechte<br />

Spalte-Service Links) unter www.altenburg.gv.at. Info-Material liegt auch in der<br />

Volksschule auf.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an GR Sabine Grob (Handy: 0664/ 1542717 oder unter<br />

sabine.grob@aon.at).<br />

Schriftliche Anmeldung zur Erlebnissportwoche bitte bis spätestens 20. 5. 2011 am<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt abgeben.<br />

Einladung zum Infoabend erfolgt telefonisch.<br />

Auf Euer Kommen freuen sich die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> und das Team „Xund ins Leben“


Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes<br />

19./20. März Dr. Greilinger Anita Gars/Kamp 02985/2308<br />

26./27. März Dr. Dollensky Harald Gars/Kamp 02985/2340<br />

02./03. April Dr. Greilinger Anita Gars/Kamp 02985/2308<br />

09./10. April Dr. Dollensky Harald Gars/Kamp 02985/2340<br />

16./17. April Dr. Mies Peter <strong>Altenburg</strong> 02982/2443<br />

23./24./25. April Dr. Heher Wilhelm Brunn/Wild 02989/2240<br />

30.4./1.Mai Dr. Paul Steinwender St. Leonhard 02987/2305<br />

07./08. Mai Dr. Dollensky Harald Gars/Kamp 02985/2340<br />

14./15. Mai Dr. Greilinger Anita Gars/Kamp 02985/2308<br />

21./22. Mai Dr. Paul Steinwender St. Leonhard 02987/2305<br />

Ärztenotrufnummer<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Polizei<br />

Rettung 02982/2244<br />

Vergiftungs-Info<br />

Bereitschaftsdienst Apotheke:<br />

Dienst täglich (auch Sonn- u. Feiertags<br />

von 0 bis 24 Uhr),Landschaftsapotheke<br />

am Hauptplatz in Horn.<br />

141 (ohne Vorwahl)<br />

Notruf 122<br />

Notruf 133<br />

Notruf 144<br />

01/4064343<br />

02982/2255<br />

Müllabfuhrterminkalender 04-05/2011<br />

Monat Bio Restmüll Papier gelbe(r) Sack/Tonne<br />

April<br />

08.04.<br />

22.04.<br />

14.04.+A<br />

Mai<br />

06.05.<br />

20.05.<br />

12.05.+ A<br />

09.05.<br />

12.05.<br />

Sperrmüll, Eisenschrott und E-Schrott am 28.02. und 29.08.2011<br />

Elektrische Kleingeräte,Speisefett, Alttextilien, Kartonagen und Eisenschrott:<br />

jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 - 18.00 Uhr im Altstoffsammelzentrum <strong>Altenburg</strong>

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