4,38 MB - Gemeinde Altenburg
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Nr.2/März 2011 Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />
INHALT<br />
Straßenreinigung<br />
Ehrungen<br />
Kinoeinladung“<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Jagdpachtauszahlung 2011<br />
NÖ Bauordnung 1996 -<br />
Neuerungen<br />
Eisensammlung<br />
Altstoffsammelzentrum<br />
Flurreinigung 2011<br />
Erlebnissportwoche<br />
Wochenend – und Feiertagsdienst<br />
des Arztes<br />
Notrufnummern<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber und Eigentümer:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />
für den Inhalt verantwortlich:<br />
Markus Smeritschnig<br />
3591 <strong>Altenburg</strong><br />
Zwettlerstraße 16<br />
Tel.02982/2765 Fax Dw.16<br />
eigene Vervielfältigung<br />
Verlagspostamt:<br />
3580 Horn<br />
e-mail:gemeinde@altenburg.gv.at<br />
http://www.altenburg.gv.at<br />
Parteienverkehrszeiten<br />
Montag, Mittwoch und Freitag<br />
von 08.00 – 12.00 Uhr und<br />
zusätzlich jeden Mittwoch von<br />
16.00-19.00 Uhr<br />
Sprechstunden<br />
Bgm.DI.Markus Reichenvater<br />
Freitag von 08.00-10.00 Uhr<br />
Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr<br />
Vzbgm.DI.Günther Denninger<br />
jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />
18.00 – 19.00 Uhr<br />
GGR. Franz Kriest<br />
jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />
18.00-19.00 Uhr<br />
GGR. Martin Schreiner<br />
jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />
18.00-19.00 Uhr<br />
GGR. Brigitte Allram<br />
jeden 1. Mittwoch im Monat von<br />
18.00-19.00 Uhr<br />
GGR. Wolfgang Haselsteiner<br />
jeden letzten Mittwoch im Monat<br />
von 18.00 – 19.00 Uhr<br />
Straßenreinigung 2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> führt heuer wieder eine<br />
Straßenreinigungsaktion im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
durch. Die <strong>Gemeinde</strong>straßen werden, entsprechende<br />
Witterung vorausgesetzt, in der<br />
Kalenderwoche 14<br />
(4.4. bis 6.4.2011)<br />
mit einer Kehrmaschine gesäubert.<br />
Bitte kehren Sie die Gehsteige vor Ihrer Liegenschaft. Die<br />
Besitzer von Kraftfahrzeugen werden ersucht, soweit<br />
möglich, diese nicht auf der Verkehrsfläche zu parken,<br />
wenn in Ihrem Gebiet gerade die Kehrung im Gange ist.<br />
Sie erleichtern dadurch die Kehrarbeiten wesentlich.<br />
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
80. Geburtstag Frau Gertrude Siegmeth am 03.02.2011<br />
85. Geburtstag Frau Charlotte Aubrunner am 08.03.2011<br />
90. Geburtstag Frau Theresia Rotter am 09.03.2011
Verleihung der Ehrungen an folgenden ausgeschiedenen <strong>Gemeinde</strong>räten am 15.02.2011<br />
Silberne Ehrennadel: GR.a.D. Wilhelm EDER<br />
GR.a.D. Christian EDER<br />
Dank- u. Anerkennungsurkunde: GR.a.D. Hannes WILLINGER<br />
Kinoeinladung von den Bürgermeistern für die Volksschulkinder aus <strong>Altenburg</strong>, Rosenburg<br />
und Röhrenbach am 18.02.2011 in das Stadtkino Horn. Ungefähr 60 Kinder waren begeistert<br />
von den Abenteuern „Des Kleinen Nick“.
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Am 15. Februar 2011 fand unter Vorsitz von Bgm. DI Markus Reichenvater eine<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung statt. Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:<br />
• Beschluss über die neue Wohnbauförderung (auszugsweise Aufzählung der<br />
Richtlinien)<br />
Gefördert wird die Schaffung von privatem Wohnraum gemäß § 3 Z. 1 und 3 des NÖ<br />
Wohnungsförderungsgesetzes (Eigenheim: Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen), sofern darin der<br />
Förderungswerber nach Fertigstellung desselben seinen Hauptwohnsitz begründet. Hinsichtlich der<br />
Nutzfläche und Ausstattung gelten die Bestimmungen des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes.<br />
Die Förderung besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von € 3.000,00 und<br />
diese wird zum Zeitpunkt der Abgabe der 1. Fertigstellungsmeldung gem. § 30 NÖ BauO 1996 incl. aller<br />
erforderlicher Atteste, ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung sind bezahlte<br />
Aufschließungskosten für die diesbezügliche Liegenschaft gem. NÖ BO 1996. Diese Förderung gilt für das<br />
gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Altenburg</strong>.<br />
Diese Richtlinien treten mit dem auf den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss folgenden Monatsersten in Kraft.<br />
Die neuen Richtlinien zur Wohnbauförderung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> gelten für alle Förderungswerber,<br />
die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie um baubehördliche Bewilligung zur Schaffung von Wohnraum<br />
ansuchen. Förderungswerber die eine baubehördliche Bewilligung zur Schaffung von Wohnraum vor<br />
Inkrafttretens dieser Richtlinie erhalten haben, bleiben davon unberührt (erhalten auf Antrag weiterhin 30 %<br />
der bezahlten Aufschließungskosten refundiert).<br />
• Beschluss über Resolution für die Erhaltung von Hausapotheken<br />
Wir Verantwortungsträger der NÖ Landgemeinden haben, wie unsere Kolleginnen und Kollegen in anderen<br />
Bundesländern auch, immer größere Probleme mit der Tatsache, dass ich immer weniger Ärztinnen und<br />
Ärzte finden, die sich in entlegenen Regionen niederlassen wollen.<br />
Schon heute gibt es in unserem Bundesland Planstellen, die trotz großer Anstrengungen nicht mehr besetzt<br />
werden können. Setzt sich der Trend, wie von Experten prognostiziert, in dieser Dramatik fort, dann laufen<br />
wir Gefahr, in vielen Landgemeinden schon bald ohne ärztliche Nahversorgung auskommen zu müssen.<br />
Ein maßgeblicher Grund für diese landärztliche Ausdünnung sind die massiven Einschränkungen, der die<br />
Bewilligung und Führung von ärztlichen Hausapotheken unterliegen. Die Palette der Restriktionen in<br />
diesem Bereich reicht von Zwangsschließungen ärztlicher Hausapotheken in Zwei-Arzt-<strong>Gemeinde</strong>n bis zur<br />
Unmöglichkeit bestehende Hausapotheken bei fehlendem 6-Kilometer-Abstand zur nächsten öffentlichen<br />
Apotheke einer Nachfolgerin/einem Nachfolger über geben zu können. Wir unterzeichneten<br />
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern die Mandatare aller Parlamentsparteien auf, das<br />
Apothekengesetz möglichst schnell zu novellieren, um der permanenten Auslöschung von<br />
Hausapothekenstandorten ein Ende zu bereiten. Die bestehenden Schutzzonen um öffentliche Apotheken<br />
sind längst nicht mehr zeitgemäß und müssen zugunsten eines patientenorientieren Nebeneinanders von<br />
öffentlich und ärztlichen Apotheken weichen.<br />
• Bestellung eines Sozialkoordinators für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />
SozialkoordinatorInnen sind wichtige Informations- und Vernetzungsdrehscheiben auf kommunaler<br />
Ebene im sozialen Bereich. Art und Umfang der Aktivitäten (z.B. Vorträge, Veranstaltungen,<br />
gemeinsame Projekte, etc.) hängen von der Kommune ab. SozialkoordinatorInnen können nicht alles<br />
selbst wissen, sollten in erster Linie erste Ansprechpartner für hilfreiche Informationen und Vermittlung<br />
von Kontakten in der <strong>Gemeinde</strong> sein. Sie sollten zudem <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen zu sozialem<br />
Engagement motivieren und Impulse für neue Projekte setzen, mit dem Ziel das soziale Netz in NÖ<br />
noch enger zu knüpfen. Es wird beschlossen, Frau GGR. Brigitte Allram als Sozialkoordinator für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> zu bestimmen.<br />
• Beschlüsse über Gewährung von Subventionen<br />
- Der Seniorenbund <strong>Altenburg</strong> erhält eine Subvention von € 100,00.<br />
- Der Verein „Essen auf Rädern <strong>Altenburg</strong>“ erhält zur Unterstützung einen Sozialbeitrag in der<br />
Höhe von € 1.221,00 (€ 1,50 pro Einwohner).<br />
- Der NÖ Zivilschutzverband erhält zur Unterstützung eine Subvention in der Höhe von € 122,10<br />
(€ 0,15 pro Einwohner).<br />
• Beschluss über Resolution betreffend „NEIN“ zur Errichtung eines tschechischen<br />
Atommülllagers in Grenznähe<br />
Folgender Antrag wird beschlossen:<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich entschieden gegen die Errichtung der geplanten Atommüllendlager in<br />
Grenznähe aus.<br />
2. Der NÖ Landtag und die NÖ Landesregierung werden aufgefordert im Sinne der Antragsbegründung<br />
Maßnahmen zu ergreifen, um das geplante Atommülllager in Grenznähe zu verhindern.
Jagdpachtauszahlung 2011<br />
(Auflage Jagdpachtverteilungsplan und Auszahlung des Jagdpachtschillings)<br />
Der Jagdpacht 2011 für die Genossenschaft <strong>Altenburg</strong> und Fuglau, ebenso der Jagdpacht<br />
für Mahrersdorf, wurde bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Altenburg</strong> erlegt.<br />
Der Jagdpachtverteilungsplan liegt ab 23.03.2011 durch zwei Wochen während der<br />
Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile können schriftlich beim<br />
Jagdausschussobmann einzubringen und von diesem ohne Verzug der<br />
Bezirkshauptmannschaft zur Entscheidung vorzulegen.<br />
Der allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt am<br />
Mittwoch, 06. April 2011<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong>. Nicht abgeholte Beträge kommen den Güterwegsanierungen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> zu Gute.<br />
Am allgemeinen Auszahlungstag nicht abgeholte Anteile können ab 07. April 2011 innerhalb<br />
von 6 Monaten zu den Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt abgeholt werden bzw. deren<br />
Überweisung unter Angabe der Bankverbindung verlangt werden. Allfällige<br />
Überweisungsspesen werden vom Anteil abgezogen. Bagatellbeträge werden nicht<br />
überwiesen! Innerhalb der Auszahlungsfrist nicht abgeholte oder überwiesene Anteile<br />
werden zugunsten des vom Jagdausschuss beschlossenen Verwendungszwecks verwendet.<br />
NÖ Bauordnung 1996 - Neuerungen<br />
Mit 10. Dezember 2010 ist die 11. Novelle zur NÖ Bauordnung 1996 in Kraft getreten, die einige<br />
wesentliche Neuerungen mit sich gebracht hat. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen<br />
im Überblick:<br />
I. Bewilligungspflichtige Vorhaben:<br />
Unter den bewilligungspflichtigen Bauvorhaben nach § 14 NÖ Bauordnung 1996 wurde ein neuer<br />
Tatbestand unter Ziffer 9. eingefügt, wonach die Aufstellung von Windrädern, die keiner<br />
elektrizitätsrechtlichen Genehmigung unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken<br />
bewilligungspflichtig ist. Das bedeutet, dass (Klein-) Windräder bis<br />
20 kW nunmehr bewilligungspflichtig sind.<br />
II. Anzeigepflichtige Vorhaben:<br />
Bei den anzeigepflichtigen Vorhaben nach § 15 leg. cit. (die mindestens 8 Wochen vor dem Beginn<br />
der Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen sind) sind folgende Neuerungen zu beachten:<br />
Anzeigepflichtig sind:<br />
• Die Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m²<br />
und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m auf Grundstücken im Bauland ausgenommen nach § 17 Abs.<br />
1 Ziffer 9 (siehe dazu unter III.) nach Ziffer 11.<br />
• Die Aufstellung von Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken sowie in Schutzzonen die<br />
Anbringung von TV-Satellitenantennen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren<br />
Fassaden von Gebäuden. (Das bedeutet im Umkehrschluss, dass TV-Satellitenanlagen außerhalb<br />
von Schutzzonen oder wenn diese nicht an der Fassade bzw. nicht straßenseitig einsehbar sind,<br />
anzeigefrei sind. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass derzeit im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
keine Schutzzonen verordnet sind.)<br />
• Die Errichtung überdachter und höchstens an einer Seite abgeschlossener Abstellanlagen für<br />
Kraftfahrzeuge (Carports), sofern die nachweisliche Zustimmung der Nachbarn vorliegt.
III. Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben:<br />
Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben nach § 17 leg. cit. sind jedenfalls:<br />
• Schwimmbeckenabdeckungen bis zur einer Höhe von 1,5 m<br />
• Im Bauland außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung<br />
und Aufstellung von pro Grundstück je einer Gerätehütte und einem Gewächshaus mit je einer<br />
Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m. (Das bedeutet, dass pro<br />
Grundstück sowohl eine Gerätehütte als auch ein Gewächshaus im angeführten<br />
Maximalausmaßbewilligungs- und anzeigefrei errichtet werden kann).<br />
•<br />
Die obigen Ausführungen beziehen sich nur auf die wesentlichsten Neuerungen in der NÖ<br />
Bauordnung. Die Änderungen im Gesamten bzw. den Volltext der NÖ Bauordnung 1996 entnehmen<br />
Sie bitte www.ris.bka.gv.at; unter Landesrecht Niederösterreich, Suchwort: NÖ Bauordnung.<br />
Eisensammlung<br />
Eisen kann das ganze Jahr über im Altstoffsammelzentrum und im ALZ-Rodingersdorf zu den<br />
Öffnungszeiten abgegeben werden und wird daher bei der Sperrmüllsammlung nicht mehr<br />
mitgenommen. Schwere und sperrige Metallteile (Heizkessel etc.) können beim AVH zur<br />
Abholung angemeldet werden.<br />
Alteisen kann das ganze Jahr im ASZ (Altstoffsammelzentrum) ihrer <strong>Gemeinde</strong> oder im ALZ<br />
(Abfalllogistikzentrum Rodingersdorf) zu den Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Schwere<br />
Eisenteile (Heizkessel etc.) bitte beim AVH zur Abholung anmelden. Für diese kostenlose Abholung,<br />
durch einen Kran LKW, wird von uns eine Sammeltour erstellt und Sie werden rechtzeitig über den<br />
Tag der Abholung in Kenntnis gesetzt.<br />
Altstoffsammelzentrum <strong>Altenburg</strong><br />
Das Altstoffsammelzentrum <strong>Altenburg</strong> ist jeden 1. Freitag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />
geöffnet. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Ablagern von Altstoffen vor<br />
Öffnung des ALZ um 17.00 Uhr nicht zulässig ist. Dadurch wird die Arbeit von unserer zuständigen<br />
Mitarbeiterin, Frau Doris Bischinger wesentlich erschwert.
Flurreinigung 2011<br />
Aktion „Sauberes <strong>Altenburg</strong>“<br />
Am Samstag, 16. April 2011, ab 13.00 Uhr wird vom Dorferneuerungsverein <strong>Altenburg</strong> und<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> eine Flurreinigungsaktion in der KG. <strong>Altenburg</strong> durchgeführt.<br />
Treffpunkt: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong> (Parkplatz)<br />
Um zahlreiche Mithilfe der <strong>Gemeinde</strong>bürger wird ersucht.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie am <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Altenburg</strong>.<br />
Erlebnissportwoche<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong><br />
Auf Einladung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> veranstaltet das Team „Xund ins Leben“ eine<br />
Erlebnissportwoche vom 15. bis 19. August 2011 (KW 33) in <strong>Altenburg</strong>.<br />
Das Anmeldeformular dazu finden Sie auf der nächsten Seite dieser Ausgabe der<br />
<strong>Gemeinde</strong>zeitung. Die Erlebnissportwoche ist für Buben und Mädchen im Alter von 7 – 14<br />
Jahren.<br />
Die Kosten übernimmt zur Hälfte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong>. Die 2. Hälfte wird auf die<br />
teilnehmenden Kinder aufgeteilt. Bei Teilnahme von 12 Kindern ist ein Beitrag von<br />
€ 58,00/ Kind zu bezahlen. Wenn bis zu 24 Kinder angemeldet sind, beträgt der Beitrag €<br />
54,00/ Kind. Dieser Beitrag ist ohne Mittagessen.<br />
Im Juni ist ein Infoabend für alle Eltern der angemeldeten Kinder vorgesehen, bei dem auch<br />
der Beitrag für das Mittagessen bekanntgegeben wird.<br />
Alle Details zur Erlebnissportwoche finden Sie auf der <strong>Gemeinde</strong>-Homepage (Startseiterechte<br />
Spalte-Service Links) unter www.altenburg.gv.at. Info-Material liegt auch in der<br />
Volksschule auf.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an GR Sabine Grob (Handy: 0664/ 1542717 oder unter<br />
sabine.grob@aon.at).<br />
Schriftliche Anmeldung zur Erlebnissportwoche bitte bis spätestens 20. 5. 2011 am<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt abgeben.<br />
Einladung zum Infoabend erfolgt telefonisch.<br />
Auf Euer Kommen freuen sich die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenburg</strong> und das Team „Xund ins Leben“
Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes<br />
19./20. März Dr. Greilinger Anita Gars/Kamp 02985/2308<br />
26./27. März Dr. Dollensky Harald Gars/Kamp 02985/2340<br />
02./03. April Dr. Greilinger Anita Gars/Kamp 02985/2308<br />
09./10. April Dr. Dollensky Harald Gars/Kamp 02985/2340<br />
16./17. April Dr. Mies Peter <strong>Altenburg</strong> 02982/2443<br />
23./24./25. April Dr. Heher Wilhelm Brunn/Wild 02989/2240<br />
30.4./1.Mai Dr. Paul Steinwender St. Leonhard 02987/2305<br />
07./08. Mai Dr. Dollensky Harald Gars/Kamp 02985/2340<br />
14./15. Mai Dr. Greilinger Anita Gars/Kamp 02985/2308<br />
21./22. Mai Dr. Paul Steinwender St. Leonhard 02987/2305<br />
Ärztenotrufnummer<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Polizei<br />
Rettung 02982/2244<br />
Vergiftungs-Info<br />
Bereitschaftsdienst Apotheke:<br />
Dienst täglich (auch Sonn- u. Feiertags<br />
von 0 bis 24 Uhr),Landschaftsapotheke<br />
am Hauptplatz in Horn.<br />
141 (ohne Vorwahl)<br />
Notruf 122<br />
Notruf 133<br />
Notruf 144<br />
01/4064343<br />
02982/2255<br />
Müllabfuhrterminkalender 04-05/2011<br />
Monat Bio Restmüll Papier gelbe(r) Sack/Tonne<br />
April<br />
08.04.<br />
22.04.<br />
14.04.+A<br />
Mai<br />
06.05.<br />
20.05.<br />
12.05.+ A<br />
09.05.<br />
12.05.<br />
Sperrmüll, Eisenschrott und E-Schrott am 28.02. und 29.08.2011<br />
Elektrische Kleingeräte,Speisefett, Alttextilien, Kartonagen und Eisenschrott:<br />
jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 - 18.00 Uhr im Altstoffsammelzentrum <strong>Altenburg</strong>