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Statement von Klaus Heitmann Hauptgeschäftsführer des ZDS auf ...

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2<br />

Das vom Rat geschnürte Kompromisspaket sollte in der 2. Lesung im Europäischen<br />

Parlament daher nicht im Einzelnen wieder <strong>auf</strong>geschnürt werden. In einigen<br />

wenigen Punkten sind allerdings noch Verbesserungen erforderlich. Hierzu<br />

möchte ich gleich einige Vorschläge machen.<br />

In zentralen Fragen wurden jedoch akzeptable Kompromisse erzielt:<br />

Für bestehende Miet- und Pachtverträge der Anbieter <strong>von</strong> Hafendienstleistungen<br />

konnte ein größtmöglicher Bestandsschutz erreicht werden.<br />

Mit der jetzt vorgesehenen Geltungsdauer der Genehmigungen konnten<br />

nachteilige Auswirkungen <strong>auf</strong> die Investitionsbereitschaft in den Seehäfen<br />

weitgehend abgewendet werden.<br />

Das jetzt vorgesehene Auswahlverfahren ist weniger bürokratisch als <strong>von</strong><br />

der Kommission vorgeschlagen und lässt den zuständigen Behörden den<br />

notwendigen Ermessensspielraum.<br />

Leider konnte nicht erreicht werden, dass Ausschreibungen entfallen,<br />

wenn <strong>auf</strong> dem relevanten Markt ausreichender Wettbewerb besteht. Dies<br />

wäre eine sinnvolle Regelung, da ein öffentliches Interesse, in Eigentumsund<br />

Nutzungsrechte <strong>von</strong> Hafenunternehmen einzugreifen, nur dann besteht,<br />

wenn <strong>auf</strong> dem relevanten Markt kein ausreichender Wettbewerb<br />

herrscht. Es konnte allerdings der Vorschlag der Kommission verhindert<br />

werden, dass in jedem Hafen min<strong>des</strong>tens zwei Anbieter je Ladungskate-<br />

gorie vorhanden sein müssen.<br />

Von der vorgesehenen Richtlinie sollen alle Häfen mit einem Jahresdurchschnitt<br />

<strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 1,5 Mio. t Fracht oder 200.000 t Fahrgästen erfasst<br />

werden. Höhere Schwellenwerte konnten leider nicht durchgesetzt werden.<br />

Mit der Zusammenfassung <strong>von</strong> Häfen zu einem Hafensystem ist es allerdings<br />

möglich, dass insbesondere kleine und mittlere Häfen nicht unter<br />

das Auswahlverfahren fallen, wenn eine Begrenzung der Anzahl der

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