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Urkundenrolle-Nr. /2009

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<strong>Urkundenrolle</strong>-<strong>Nr</strong>. /<strong>2009</strong><br />

- durchgehend einseitig beschrieben -<br />

W E 4<br />

Verhandelt<br />

zu Berlin am .<strong>2009</strong><br />

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar<br />

Dr. Dietmar Walter<br />

im Bezirk des Kammergerichts<br />

mit dem Amtssitz in Berlin<br />

erschienen heute in meinen Amtsräumen Friedrichstraße 154, 10117 Berlin:<br />

1. Herr ………………<br />

- dem Notar von Person bekannt -<br />

welcher erklärte, er handele nicht im eigenen Namen, sondern als<br />

vollmachtloser Vertreter für die unter HRB 7794 PI im Handelsregister<br />

des AG Pinneberg eingetragene Firma<br />

Nielsen Projektentwicklung GmbH<br />

- nachstehend Verkäufer genannt -<br />

Die Genehmigungserklärung der vertretenen Gesellschaft soll mit dem<br />

Eingang beim Notar allen Beteiligten gegenüber wirksam sein.<br />

D:\Dokumenter\Business\Nielsen Projektentwicklungs GmbH\Natorpstrasse\Bauvertrag Whg 4 - 1OG R.doc


2.<br />

3.<br />

- nachstehend Käufer genannt -<br />

Die Erschienenen zu 2. und 3. wiesen sich zur Gewissheit des Notars<br />

durch Vorlage ihrer gültigen mit Lichtbild versehenen Personaldokumente<br />

aus, deren Ablichtung zu Dienstzwecken sie dem Notar gestatteten.<br />

Der Notar wies die Beteiligten daraufhin, dass zur Wirksamkeit der Urkunde<br />

die Genehmigung der vertretenen Gesellschaft in grundbuchlicher<br />

Form erforderlich ist.<br />

Der Notar wird beauftragt, die Genehmigungserklärung nach Vollzug für<br />

und gegen die Beteiligten entgegenzunehmen. Der Notar klärt die<br />

Beteiligten in diesem Zusammenhang über die Zwei-Wochen-Frist gemäß<br />

§ 177 Abs. 2 BGB auf. Die Parteien vereinbaren daraufhin den Ausschluss<br />

der Frist des § 177 Abs. 2 Satz 2 BGB.<br />

Die Beteiligten verneinten vor der Beurkundung auf Befragen des Notars<br />

eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 7 BeurkG, nachdem der<br />

Notar Inhalt und Zweck dieser Vorschrift erläutert hatte.<br />

Die Beteiligten erklärten mit der Bitte um Beurkundung übereinstimmend<br />

folgenden<br />

Kaufvertrag<br />

über größtenteils fertig gestelltes Wohnungseigentum mit<br />

Sanierungs- und Umbauverpflichtung<br />

___________________________________________________________<br />

1. Grundbuchinhalt, Vorbemerkungen<br />

1.1 Verkäufer ist Eigentümer des im<br />

Wohnungsgrundbuch von Hagen<br />

(Amtsgericht Hagen)<br />

Blatt 33.373<br />

eingetragenen Grundbesitzes:<br />

2/18


167,50 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung<br />

Hagen, Flur 6, Flurstück 61, Gebäude- und Freifläche Natorpstraße<br />

12 in 58095 Hagen zur grundbuchlichen Gesamtgröße von 1.314<br />

m²,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan zur<br />

Bescheinigung der Stadt Hagen von 20.08.2007 – Zeichen:<br />

1/63/L/0018/07 mit <strong>Nr</strong>. 4 gekennzeichneten Wohnung im 1. Obergeschoss<br />

rechts nebst Abstell-, Trocken- und Kellerräumen mit gleicher<br />

Nummer.<br />

Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuchblatt an-<br />

gelegt (Blätter 33.370 bis 33.375). Das hier kaufgegenständliche<br />

Wohnungseigentum Blatt 33.373 ist beschränkt durch die weiteren<br />

fünf Wohnungseigentumsrechte, eingetragen in den Blättern 33.370<br />

bis 33.372 sowie 33.374 bis 33.375. Es sind Sondernutzungsrechte<br />

begründet und zugeordnet worden.<br />

Der Notar hat das Grundbuch am heutigen Tage elektronisch eingesehen.<br />

In Abt. II (Lasten und Beschränkungen) sind derzeit folgende Rechte<br />

eingetragen:<br />

keine Eintragungen<br />

In Abt. III (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) sind derzeit<br />

folgende Rechte eingetragen:<br />

keine Eintragungen<br />

1.2 Das unter Pos. 1.1 näher bezeichneten Grundstück ist mit einem<br />

unter Denkmalschutz stehenden dreigeschossigen Gebäude mit<br />

sechs Wohnungen bebaut. Der Verkäufer wird dieses Mehrfamilienhaus<br />

sanieren, wobei die sechs Wohnungen ausgebaut werden.<br />

Bei der Sanierung und Modernisierung soll die Altbausubstanz<br />

bestmöglich erhalten bleiben.<br />

1.3. Der Grundbesitz ist am 07.09.2007 (UR-<strong>Nr</strong>. 384/2007 des Notars<br />

Dr. Andreas Lohmeyer in Hagen) aufgeteilt worden. Käufer hat vor<br />

der heutigen Beurkundung eine beglaubigte Abschrift der vorgenannten<br />

Teilungserklärung erhalten.<br />

Käufer erkennt alle Bestimmungen der Teilungserklärung, insbesondere<br />

der Gemeinschaftsordnung, als für ihn verbindlich an. Er tritt in<br />

alle sich hieraus ergebenden Verpflichtungen und Rechte mit<br />

Wirkung zum Übergabetag ein.<br />

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1.4 Rein vorsorglich bevollmächtigt der Käufer den Verkäufer hiermit<br />

- unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - und mit<br />

mit dem Recht zur Erteilung von Untervollmachten, die Teilungserklärung<br />

zu ändern und für ihn alle dazu erforderlichen Willenserklärungen<br />

abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, soweit<br />

dies vom Grundbuchamt oder durch sonstige behördliche Auflagen<br />

verlangt wird oder aus sonstigen Gründen erforderlich oder dienlich<br />

sein sollte. Der vertragliche Verschaffungsanspruch des Käufers gemäß<br />

Pos. 2 dieses Vertrages darf bei wirtschaftlicher Betrachtrachtungsweise<br />

in Lage und Gestalt durch die Änderung nicht unmittelbar<br />

betroffen sein, es sei denn, der Käufer hat den Änderungen ausdrücklich<br />

zugestimmt. Kosten dürfen dem Käufer durch die etwaigen<br />

Änderungen nicht entstehen. Die Beschränkungen gelten<br />

nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis ist die Vollmacht unbeschränkt.<br />

Von ihr kann nur vor dem beurkundenden Notar oder seinem<br />

Vertreter im Amt Gebrauch gemacht werden.<br />

2. Gegenstand des Vertrages<br />

2.1 Verkäufer verkauft an Käufer<br />

den unter Pos. 1.1 näher bezeichneten Grundbesitz, verbunden mit<br />

dem Sondernutzungsrecht an der im Sondernutzungsplan mit SN 4<br />

bezeichneten Garten- und Terrassenfläche, mit allen Bestandteilen<br />

und sämtlichem Zubehör<br />

- nachstehend auch Kaufgegenstand genannt -<br />

2.2 Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand gemäß<br />

- der Baubeschreibung<br />

- Anlage 1 -<br />

- den Plänen<br />

- Anlage 2 -<br />

Anlagen 1 und 2 jeweils zur Grundlagenurkunde des<br />

Notars Dr. Dietmar Walter in Berlin vom .......... <strong>2009</strong>,<br />

UR-<strong>Nr</strong>. .../<strong>2009</strong><br />

umzubauen und zu sanieren, nur normgerechte Baustoffe zu<br />

verwenwenden und Umbau sowie Sanierung nach den anerkannten<br />

Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei durchzuführen.<br />

Der Kaufgegenstand soll nach Fertigstellung eine Wohnfläche<br />

(Rohbaumaße) von ca. 156,41 m² haben.<br />

Bei Zweifeln über die vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen<br />

geht der Inhalt dieses Vertrages der Baubeschreibung, diese den<br />

4/18


Bauplänen und diese den Prospektunterlagen und jeglichen perspektivischen<br />

Ansichten vor. Verkäufer weist ausdrücklich daraufhin, dass<br />

eine Möblierung / Bepflanzung des Hauses / Gartens wie ggf. in den<br />

Prospektunterlagen dargestellt, nicht Gegenstand dieses Vertrages<br />

ist.<br />

2.3 Die Beteiligten verweisen auf die Urkunde vom ........<strong>2009</strong>, UR-<strong>Nr</strong>.<br />

….../<strong>2009</strong> des Notars Dr. Dietmar Walter in Berlin, nebst Anlagen<br />

und die Anlagen zur heutigen Urkunde. Sie sind im Besitz einer beglaubigten<br />

Abschrift dieser Grundlagenurkunde, deren Inhalt ihnen<br />

bekannt ist. Die Urkunde lag darüber hinaus in beglaubigter Ablich-<br />

Ablichtung während der heutigen Beurkundung vor. Die Parteien verzichten<br />

auf eine Durchsicht, das Verlesen und das Beifügen der<br />

Urkunde zu der heutigen Verhandlung.<br />

Der Notar belehrt die Beteiligten darüber, dass infolge des Verweisens<br />

der Inhalt der Grundlagenurkunde nebst deren Anlagen sowie<br />

der Anlagen zur heutigen Urkunde mit Abschluss des heutigen Kaufvertrages<br />

für die Beteiligten verbindlich und Gegenstand ihrer<br />

Vereinbarungen sind, soweit nicht in der heutigen Urkunde eine abweichende<br />

Vereinbarung getroffen worden ist. Die Parteien sind<br />

sich darüber einig, dass in der Grundlagenurkunde nebst Anlagen<br />

sowie im heutigen Kaufvertrag nebst Anlagen ihre Vereinbarungen<br />

abschließend enthalten sind.<br />

2.4 Die für die Finanzierung des Ankaufs notwendigen Pläne werden<br />

dem Käufer ausgehändigt.<br />

2.5 Abweichungen von der vorgesehenen Bauausführung sind nur aufgrund<br />

behördlicher Auflagen, technischer Erfordernisse oder Weiterentwicklungen<br />

ohne Zustimmung des Käufers zulässig. Über solche<br />

Abweichungen soll aber der Käufer innerhalb angemessener<br />

Frist, möglichst vor ihrer Durchführung, unterrichtet werden.<br />

2.6 Dem Käufer werden bei Übergabe ein Energiebedarfsnachweis<br />

gem. § 13 der Energieeinspar-VO sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen<br />

für haustechnische Anlagen übergeben.<br />

2.7 Der Käufer hat den Kaufgegenstand im gegenwärtigen Zustand eingehend<br />

besichtigt. Er nimmt die vorhandene Bausubstanz als vertraglich<br />

geschuldete Leistung im Sinne einer Teilabnahme ab. Der<br />

Notar hat auf die damit verbundenen Folgen hinsichtlich des Erfül-<br />

lungsanspruches des Käufers eingehend hingewiesen.<br />

5/18


3. Kaufpreis und Zahlungsplan<br />

3.1 Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt<br />

229.000,00 €<br />

(in Worten: dreihundertsiebenunddreißigtausend Euro)<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er enthält alle Kosten auch für Sanierung<br />

und Umbau des Kaufgegenstandes gemäß dieser Urkunde<br />

und alle Baunebenkosten. Im Festpreis enthalten sind auch die Erschließungsbeiträge<br />

für die Erschließungsanlagen i. S. d. § 127<br />

Abs. 2 BauGB. Des weiteren trägt der Verkäufer alle Kosten für die<br />

Anschlüsse des Kaufobjektes an Ver- und Entsorgungsanlagen einschließlich<br />

der Anschlussgebühren, Herstellungsbeiträge und Kommunalabgaben<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz für die erstmalige<br />

vollständige Erschließung des Kaufgegenstandes sowie die Kosten<br />

der inneren Erschließung. Darunter fallen alle Maßnahmen, die<br />

von der Gemeinde vor Beurkundung dieses Vertrages bereits beschlossen<br />

wurden oder - gegebenenfalls darüber hinausgehend - zur<br />

Sicherung der Erschließung erforderlich sind. Etwaige Rückerstat-<br />

tungen von Vorausleistungen stehen dem Verkäufer zu.<br />

3.2. Der Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig<br />

3.2.1 45 % = 103.050,00 €<br />

für den jetzigen Zustand vor Beginn der Sanierungen / Umbauten,<br />

davon aber 5,0 % der Gesamtvergütung = 11.850,00 € erst nach<br />

dem:<br />

a) entweder zugunsten des Käufers eine Sicherheit gem. § 632 a<br />

Abs. 3 BGB für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche<br />

Mängel in Höhe von 16.850,00 € gestellt und die ent-<br />

sprechende Erklärung dem Käufer zu Händen des beurkunden-<br />

den Notars ausgehändigt wurde oder<br />

b) sofern eine Sicherheit nach lit. a.) nicht gestellt wurde, wenn das<br />

Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig<br />

gestellt ist. Ist dies nicht der Fall, bestimmt sich die Fälligkeit nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Auf der Grundlage von § 632 a Abs. 3 BGB steht Verkäufer das<br />

Recht zu, zu bestimmen, ob entsprechend vorstehend lit. a) oder b)<br />

verfahren wird.<br />

6/18


3.2.2 3 % = 6.870,00 €<br />

nach Fertigstellung der Dach- und Klempnerarbeiten<br />

3.2.3 3 % = 6.870,00 €<br />

nach Fertigstellung Elektrorohinstallation<br />

3.2.4 3 % = 6.870,00 €<br />

nach Fertigstellung Sanitäranlagen Rohinstallation<br />

3.2.5 3 % = 6.870,00 €<br />

nach Fertigstellung Heizungsanlagen Rohinstallation<br />

3.2.6 10 % = 22.900,00 €<br />

nach Fertigstellung der Fensterarbeiten<br />

3.2.7 6 % = 13.740,00 €<br />

nach Fertigstellung des Innenputzes<br />

3.2.8 3 % = 6.870,00 €<br />

nach Fertigstellung des Außenanstrichs der Fassade<br />

3.2.9 7 % = 16.030,00 €<br />

nach Fertigstellung der Böden und Fliesenarbeiten<br />

3.2.10 12 % = 27.480,00 €<br />

nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergang<br />

3.2.11 5 % = 11.450,00 €<br />

Nach vollständiger Fertigstellung<br />

3.2.12 Für den Fall, dass eine Sicherheit gem. Regelung in Pos.<br />

3.2.1 a) gestellt wird, gilt:<br />

Käufer beauftragt und bevollmächtigt den amtierenden Notar<br />

hiermit, das Original dieser Erklärung für ihn in Empfang zu<br />

nehmen und zu verwahren. Der Notar wird sie dem Käufer<br />

auf dessen einseitiges Verlangen herausgeben; die Herausgabe<br />

ist von keinerlei Einschränkungen abhängig.<br />

Die Sicherheit ist an den Sicherungsgeber zurückzugeben,<br />

wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann. Soweit<br />

dem Notar keine anderweitige Freigabeerklärung des Käufers<br />

vorliegt wird der Verkäufer dem Notar mitteilen, wann nach<br />

seiner Auffassung die Voraussetzungen für die Rückgabe der<br />

Sicherheit vorliegen. Der Notar hat dem Käufer hiervon<br />

Mitteilung an die ihm zuletzt mitgeteilte Anschrift durch<br />

Einwurfeinschreiben zu geben. Sofern Käufer der Rückgabe<br />

nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung<br />

widerspricht, hat der Notar die Urkunde an den Sicherungsgeber<br />

zurückzugeben. Die Beteiligten sind sich darüber<br />

einig, dass Käufer nicht mit der Rückgabe der Sicherheit in<br />

Verzug gerät, wenn die Rückgabe erst nach Abwicklung<br />

7/18


dieses Verfahrens erfolgt. Im Falle des Widerspruchs des<br />

Käufers gegen die Rückgabe der Sicherheit hat der Notar die<br />

Urkunde weiterzuverwahren bis er vom Käufer zur Herausgabe<br />

an ihn oder an den Sicherungsgeber schriftlich aufgegefordert<br />

wird.<br />

3.3 Die Zahlungen sind jeweils bautenstandsgerecht geschuldet.<br />

3.4 Die Kaufpreisraten Pos. 3.2.1 bis 3.2.11 sind weiter erst dann fällig,<br />

nachdem die Baugenehmigung vorliegt und<br />

der Notar dem Käufer schriftlich bestätigt hat, dass die Voraussetzungen<br />

nach § 632a Abs. 2 BGB bezüglich des Kaufgegenstandes<br />

vorliegen, nämlich<br />

3.4.1 alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug dieser Urkunde erforderlichen<br />

Genehmigungen vorliegen, nach den Feststellungen des<br />

Notars keine Gründe ersichtlich sind, die gegen die Wirksamkeit des<br />

Vertrages sprechen und dem Verkäufer keine vertraglichen Rücktrittsrechte<br />

eingeräumt worden sind,<br />

zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des<br />

Eigentums bei dem Kaufgegenstand eine Vormerkung an der vereinbarten<br />

Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist,<br />

die Lastenfreiheit gegeben ist oder - falls nach Grundbuchstand<br />

erforderlich - durch Vorliegen der Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung<br />

des Gläubigers in Abt. III des Grundbuchs gesichert ist<br />

und wenn der jeweilige Bautenstand bescheinigt ist.<br />

3.5 Die einzelnen Kaufpreisraten gemäß Pos. 3.2.1 bis 3.2.11 werden<br />

nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes, wobei nur die von<br />

Verkäufer geschuldeten Leistungen, nicht die vereinbarten Eigenleistungen<br />

des Käufers oder auf dessen Wunsch herausgenommene<br />

Leistungen zu berücksichtigen sind, beim Käufer angefordert und<br />

sind innerhalb 14 Tagen zu bezahlen. Das Erreichen des jeweiligen<br />

Bautenstandes ist verbindlich durch einen Architekten zu<br />

bescheinigen. Diese maschinell erstellte und nicht unterschriebene<br />

Bescheinigung ist der Anforderung der Rate beizufügen. Die Kaufpreisrate<br />

gemäß Pos. 3.2.10 ist fällig mit Bezugsfertigkeit und Zug<br />

um Zug gegen Besitzübergabe. Die Bezugsfertigkeit wird durch<br />

einen Architekten bestätigt.<br />

3.6 In dem Kaufpreis sind nicht enthalten und vom Käufer gesondert zu<br />

zahlen:<br />

8/18


3.6.1 die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Kaufgegenstandes entstehenden<br />

Gerichts-, Grundbuch- und Notariatskosten sowie die<br />

Treuhandkosten für die Bürgschaftsverwahrung, die Grunderwerbsteuer,<br />

die Kosten einer eventuellen Wohnungsvermessung nach<br />

Übergabe und die Grundsteuer ab Übergabe,<br />

3.6.2 die Kosten für im Vertrag nicht vereinbarte Sonderwünsche,<br />

3.6.3 die Kosten der Beschaffung der Fremdmittel und der Zwischenfinanzierungsmittel<br />

des Käufers,<br />

3.7 Maßabweichungen bis zu 2 % bezüglich der Wohnfläche berühren<br />

nicht den vereinbarten Kaufpreis. Die Wohnfläche im Prospekt ist<br />

berechnet nach den Bestimmungen der WoflV.<br />

3.8 Jede vom Käufer veranlasste Abweichung von der Baubeschreibung<br />

ist ein Sonderwunsch. Abweichungen von der Baubeschreibung<br />

sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers zulässig.<br />

Die Ausführung von Sonderwünschen bezüglich des vom Käufer<br />

erworbenen Grundbesitzes ist möglich, sofern sich hierdurch die Fertigstellung<br />

des Gemeinschaftseigentums oder des Eigentums anderer<br />

Käufer nicht verzögert und sofern der Sonderwunsch keine<br />

Beeinträchtigung des Eigentums anderer Käufer oder des Gemeinschaftseigentums<br />

mit sich bringt und die Sonderwunschbeauftragung<br />

durch Käufer so rechtzeitig erfolgt, dass sich die Fertigstellung<br />

des Vertragsgegenstandes nicht verzögert, es sei denn, Käufer<br />

verpflichtet sich zur Übernahme der damit verbundenen Folgekosten.<br />

Die Vereinbarung von Sonderwünschen einschließlich deren<br />

Vergütung bedarf der Schriftform.<br />

4. Abtretung der Rechte des Käufers<br />

4.1 Die Aufrechnung gegen die aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen<br />

des Verkäufers durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Käufers<br />

gegen den Verkäufer zulässig.<br />

4.2 Die ganze oder teilweise Abtretung der Rechte aus diesem Kaufvertrag<br />

durch den Käufer ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers<br />

ausgeschlossen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert<br />

werden.<br />

9/18


4.3 Die Zustimmung ist nicht erforderlich für den Fall, dass Käufer die<br />

Ansprüche aus dem Kaufvertrag an denjenigen abtritt, der den Kaufpreis<br />

für ihn finanziert.<br />

5. Auflassungsvormerkung und Hinweis auf Auflassung<br />

5.1 Zu Gunsten des Käufers wird eine Auflassungsvormerkung zu Lasten<br />

des in Pos. 1.1 aufgeführten Kaufgegenstandes im Grundbuch<br />

eingetragen.<br />

Die Parteien bewilligen und beantragen die Eintragung in das<br />

Grundbuch bei dem veräußerten Grundbesitz zu Gunsten Käufer.<br />

5.2 Die Erklärung der Auflassung und die Umschreibung des Eigentums<br />

haben zu erfolgen, sobald der Kaufpreis vollständig an Verkäufer<br />

gezahlt ist und Verkäufer dies schriftlich bestätigt oder Käufer<br />

mittels Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen hat.<br />

6. Fertigstellung, Abnahme, Besitzverhältnisse,<br />

Sach- und Rechtsmängel, Schadenersatz<br />

6.1. Fertigstellung<br />

6.1.1 Verkäufer wird den Kaufgegenstand voraussichtlich bis zum<br />

...... fertig stellen.<br />

Der Fertigstellungstermin verlängert sich, wenn während der Bauzeit<br />

Behinderungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umstänständen<br />

eintreten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.<br />

Soweit ein amtlicher Schlussabnahmeschein erforderlich ist und erteilt<br />

wird, muss dieser bis zu den vereinbarten Fertigstellungstermiminen<br />

vom Verkäufer nicht vorgelegt werden.<br />

6.1.2 Überschreitet der Verkäufer die zuvor genannte Fertigstellungsfrist,<br />

so räumt ihm der Käufer eine sanktionslose Nachfrist von mindestens<br />

vier Wochen ein.<br />

6.1.3 Ein früheres Abnahmeverlangen durch den Verkäufer ist zulässig<br />

bei einer Vorankündigung von mindestens zehn Tagen.<br />

10/18


6.2 Abnahme<br />

6.2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Kaufgegenstand von<br />

Käufer abgenommen und dass über die Abnahme der nach dem<br />

Vertrag durch Verkäufer zu erbringenden Leistungen sowie etwaige<br />

Mängel ein Protokoll aufgenommen wird, das von Verkäufer und<br />

dem Käufer zu unterzeichnen ist (Leistungsabnahme- und Mängelprotokoll)<br />

und in das noch ausstehende Leistungen und etwaige<br />

Vorbehalte wegen erkennbarer und sichtbarer Mängel aufzunehmen<br />

sind, ebenso sonstige Einwendungen des Käufers. Jede Partei erhält<br />

eine Ausfertigung. Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die<br />

Leistung im wesentlichen erbracht und Bezugsfertigkeit gegeben ist.<br />

6.2.2 Die Bezugsfertigkeit setzt die objektiv zumutbare Bewohn- und<br />

Nutzbarkeit des Kaufgegenstandes voraus. Geringfügige Restarbeiten<br />

oder noch ausstehende geringfügige Mängelbeseitigungsarbeiten<br />

hindern die Bezugsfertigkeit nicht.<br />

6.2.3 Der Termin für die förmliche Abnahme wird vom Verkäufer vor Bezugsfertigkeit<br />

festgelegt und dem Käufer mindestens 14 Tage vorher<br />

mitgeteilt. Zu der förmlichen Abnahme kann jede Vertragspartei<br />

auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen.<br />

6.2.4 Der Vertragsgegenstand ist vollständig fertig gestellt, wenn die im<br />

Abnahmeprotokoll eventuell aufgeführten noch zu erbringenden<br />

Leistungen erbracht und ggf. im Abnahmeprotokoll aufgeführten<br />

Mängel beseitig sind, die Bescheinigung des Architekten gem. Pos.<br />

3.6 vorliegt und wenn der Käufer dem beurkundenden Notar innerhalb<br />

von zehn Tagen nach Erhalt des Abnahmeprotokolls keine<br />

andere Mitteilung macht oder der Sachverständige die endgültige<br />

Fertigstellung gem. den vorstehenden Vereinbarungen bescheinigt<br />

hat.<br />

6.3 Besitzverhältnisse<br />

6.3.1 Verkäufer hat Käufer den Kaufgegenstand bei Bezugs- bzw. Benutzungsfertigkeit<br />

nach Abnahme und nach Begleichung aller bis zu<br />

diesem Zeitpunkt angeforderten Kaufpreisraten, Zinsen, Kosten,<br />

Auslagen und Sonderwunschrechnungen zu übergeben. Das Protokoll<br />

gemäß Pos. 6.2.1 beinhaltet gleichzeitig die Übergabebestätigung.<br />

Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten des Kaufgegenstandes gehen<br />

mit der Abnahme / Übergabe nach Pos. 6.2 / 6.3 dieses Vertrages<br />

auf den Käufer über.<br />

6.3.2 Bis zur Übergabe des Kaufgegenstandes wird der Bauablauf durch<br />

Verkäufer bestimmt. Bis dahin steht Verkäufer das Hausrecht auf<br />

der Baustelle zu. Käufer betritt die Baustelle auf eigene Verantwortung<br />

und eigenes Risiko.<br />

11/18


6.3.3 Leistungen von Fremdhandwerkern und Eigenleistungen sind nur in<br />

Abstimmung mit dem Verkäufer möglich, Käufer ist es ebenfalls<br />

nicht gestattet, im Zeitraum zwischen der Übergabe und der<br />

Erteilung des öffentlich-rechtlichen Gebrauchsabnahmescheines<br />

vertragsabweichende und / oder vom genehmigten Bauplan abweichende<br />

Ein- und Ausbauten am Kaufgegenstand vorzunehmen.<br />

6.4 Sach- und Rechtsmängel, Schadenersatz<br />

6.4.1 Verkäufer übernimmt hinsichtlich der Sanierungs- und Umbauarbeiten<br />

die Sach- und Rechtsmängelhaftung nach Maßgabe des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).<br />

6.4.2 Verkäufer übernimmt hinsichtlich des Grundstücks keine Haftung für<br />

Sachmängel und die im Grundbuch angegebene Grundstücksgröße.<br />

Der Grundstücksanteil geht über, so wie das Grundstück steht und<br />

liegt. Verkäufer erklärt, dass ihm keine öffentlichen und privaten<br />

Lasten und Beschränkungen bekannt sind, die nicht im Grundbuch<br />

vermerkt oder nicht zur Eintragung geeignet sind. Sofern aber zur<br />

Abwicklung von Baumaßnahmen Eintragungen in das Grundbuch<br />

bzw. das Baulastenverzeichnis notwendig werden sollten, können<br />

diese nach Unterrichtung des Käufers gemäß der Vollmacht in Pos.<br />

9.2 bestellt werden.<br />

6.4.3 Schadenersatz kann nur verlangt werden, wenn die Pflichtverletzung<br />

auf grob fahrlässigem Verhalten beruht, es sei denn, die Pflichtver-<br />

letzung hat zu Schäden des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit geführt.<br />

6.4.4 Die Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts durch Käufer setzt<br />

voraus, dass ein bedeutender Mangel vorliegt, dessen Beseitigung<br />

einerseits für Verkäufer unzumutbar ist, andererseits Käufer nicht<br />

zugemutet werden kann, sich mit einer Minderung des Kaufpreises<br />

zu begnügen.<br />

7. Dingliche Belastung vor Übergabe<br />

7.1 Sofern Käufer beabsichtigt, den Ankauf auf seine Kosten ganz oder<br />

teilweise durch Fremdmittel zu finanzieren, die am Kaufgegenstand<br />

dinglich gesichert werden sollen, stimmt Verkäufer schon jetzt der<br />

Belastung des Kaufgegenstandes vor Eigentumsübertragung zum<br />

Zwecke der Finanzierung des Ankaufs bis 110 % des Kaufpreises<br />

nebst bis zu 20 % Jahreszinsen und 10 % einmaliger Nebenleistung<br />

einschließlich Vollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO unter<br />

den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu :<br />

12/18


7.1.1 Rangerste Abtretung des Darlehensauszahlungsanspruches des<br />

Käufers gegenüber seinen Kreditgebern in Höhe des Kaufpreises<br />

an Verkäufer mit der unwiderruflichen Anweisung zur Zahlung an<br />

Verkäufer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen,<br />

7.1.2 Bestellung der Belastungen ausschließlich bei dem amtierenden Notar<br />

mit dem unabdingbaren Inhalt, dass die Belastungen nur zur<br />

Sicherung der tatsächlich an den Verkäufer mit Tilgungswirkung auf<br />

die Kaufpreisschuld geleisteten Zahlungen verwendet werden darf<br />

und im Falle der Nichtdurchführung des Kaufvertrages die<br />

Kreditgeber die Belastungen zur Löschung zu bewilligen und zu<br />

beantragen haben allein Zug um Zug gegen Rückzahlung der<br />

durch sie tatsächlich auf den Kaufpreis geleisteten Zahlungen,<br />

7.1.3 Ausschluss der persönlichen Haftung des Verkäufers.<br />

7.2 Verkäufer tritt unter den aufschiebenden Bedingungen der Durchführung<br />

des Kaufvertrages und des Eigentumsübergangs alle an den<br />

zu bestellenden Belastungen entstehenden Rechte an Käufer ab, der<br />

die Abtretung annimmt.<br />

7.3 Alle weiteren, innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde getroffenen<br />

Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen<br />

gelten daher erst nach Übertragung des Eigentums am<br />

Kaufgegenstand auf den Käufer.<br />

7.4 Unter Mitwirkung von Käufer bestellte Kaufpreisfinanzierungsgrundschulden<br />

werden von diesem dinglich übernommen.<br />

8. Kosten, Anträge<br />

8.1 Die Kosten dieser Urkunde, ihres Vollzuges, der Auflassungerklärung,<br />

die Grunderwerbsteuer und der vom Notar für notwendig<br />

erachteten Grundbuchauszüge trägt Käufer.<br />

8.2 Die Kosten für die Grundlagenurkunde trägt Verkäufer.<br />

8.3 Käufer bewilligt, Verkäufer beantragt die Löschung der Auflassungsvormerkung<br />

im Grundbuch Zug um Zug mit Umschreibung des<br />

Eigentums, vorausgesetzt, dass inzwischen kein Antrag eingegangen<br />

ist, zu dem der Käufer seine Zustimmung nicht erteilt hat.<br />

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8.4 Käufer bewilligt, Verkäufer beantragt die Löschung der zu Gunsten<br />

Käufer eingetragenen Auflassungsvormerkung.<br />

8.4.1 Der Notar wird unwiderruflich angewiesen, die die Löschungsbewil-<br />

ligung enthaltenden Ablichtungen oder Ausfertigungen dieser Urkunde<br />

Verkäufer nur zu erteilen, wenn Käufer mit der Zahlung der ersten<br />

Kaufpreisrate länger als 21 Tage in Verzug ist.<br />

8.4.2 Soweit Verkäufer dem Notar dies schriftlich mitteilt und ihn auffordert,<br />

die Löschung der Auflassungsvormerkung zu bewirken, hat der<br />

Notar Käufer hiervon zu unterrichten. Nach Ablauf einer Frist von<br />

einer Woche nach Zugang der Mitteilung ist der Notar verpflichtet,<br />

die Löschung der Vormerkung im Grundbuch zu beantragen.<br />

9. Vollmachten<br />

9.1 Die Vertragsparteien erteilen hiermit der Notariatsfachangestellten<br />

Heike Korte und der Sekretärin Eleonore Stolze, beide dienstansässig<br />

Friedrichstraße 154, 10117 Berlin, unter Freistellung von jeglicher<br />

Haftung Vollmacht und Auftrag,<br />

die Auflassung zu erklären und entgegenzunehmen und ggf. auch<br />

neu zu erklären und entgegenzunehmen,<br />

gegebenenfalls Dienstbarkeiten und Reallasten zu bestellen, alle<br />

Eintragungsbewilligungen zum Grundbuch für sie abzugeben und<br />

entgegenzunehmen und alle aufgrund behördlicher Auflagen<br />

notwendigen Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen und zurückzunehmen<br />

sowie Löschungen zu bewilligen und zu beantragen,<br />

mit einer für Käufer eingetragenen Auflassungsvormerkung im<br />

Range hinter die ggf. nach diesem Vertrag noch einzutragenden<br />

Belastungen zurückzutreten und deren Löschung gleichzeitig mit der<br />

Eigentumsumschreibung, die im Range der Auflassungsvormerkung<br />

erfolgen muss, zu beantragen, wobei jedoch Belastungen, bei denen<br />

Käufer mitgewirkt haben und die nach dem Vertrag von ihnen zu<br />

übernehmen sind, vorgehen dürfen,<br />

sie bei der Bestellung von Grundpfandrechten zur Finanzierung des<br />

Ankaufs zu vertreten und Verkäufer und Käufer in der Bestellungsurkunde<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung in den Grund besitz<br />

nach § 800 ZPO, Käufer auch der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen, die Zweckbestimmungserklärung<br />

abzugeben und die Auszahlungsansprüche in<br />

der Grundschuldbestellungsurkunde an Verkäufer abzutreten.<br />

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9.2 Der Käufer erteilt dem Verkäufer und den von diesem jeweils bestellten<br />

Vertretern Vollmacht und Auftrag,<br />

9.2.1 etwaige Baulasten, Dienstbarkeiten sowie Reallasten, die für die<br />

Durchführung des Bauvorhabens erforderlich sein sollten, zu<br />

bestellen.<br />

9.3 Der Notar hat die Beteiligten über Wesen, Inhalt und Bedeutung von<br />

von Grundpfandrechten als Voraussetzung der Finanzierung des<br />

Kaufpreises und die Rechtsfolgen einer möglichen Zwangsvollstreckung<br />

in den Kaufgegenstand und in das persönliche Vermögen belehrt,<br />

weiter darüber, dass die Bevollmächtigten berechtigt sind,<br />

diese Grundpfandrechte vor dem amtierenden Notar oder seinem<br />

amtlich bestellten Vertreter zu bestellen.<br />

9.4 Die Vollmachten gemäß Pos. 9.1 und 9.2 werden von den Parteien<br />

unwiderruflich erteilt. Sie sollen durch den Tod des Vollmachtgebers<br />

nicht erlöschen, sondern seinen Rechtsnachfolgern gegenüber<br />

wirksam sein. Die Vollmacht Pos. 9.1 erlischt mit Vollzug des<br />

Eigentumswechsels bezüglich des gesamten Kaufgegenstandes,<br />

die Vollmacht Pos. 9.2 zwei Jahre nach Umschreibung des Eigentums.<br />

9.5 Alle vorstehend erteilten Vollmachten werden von den Parteien mit<br />

Wirkung für sich und ihre Rechtsnachfolger erteilt. Alle Bevollmächtigten<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und jeweils<br />

allein zu handeln berechtigt; sie sind auch berechtigt, Untervollmachten<br />

zu erteilen.<br />

9.6 Die Vollmachten können jedoch nur vor dem amtierenden Notar Dr.<br />

Dietmar Walter oder dem Notar Uwe Zimmer in Berlin oder deren<br />

amtlich bestellten Vertreter ausgeübt werden, die dafür einstehen,<br />

dass dies treuhänderisch erfolgt. Dem Grundbuchamt obliegt kein<br />

Prüfungsrecht.<br />

10. Vertragsinhalt und -änderungen, Salvatorische Klausel,<br />

Genehmigungen, gesamtschuldnerische Haftung<br />

10.1 Die Parteien erklären, dass nur die von ihnen selbst abgegebenen<br />

Erklärungen Gegenstand der kaufvertraglichen Vereinbarungen<br />

sind.<br />

10.2 Änderungen dieses Vertrages und seine Aufhebung bedürfen der<br />

Schriftform zu ihrer Wirksamkeit, wie auch der Verzicht auf die<br />

Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.<br />

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10.3 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit<br />

des Vertrages insgesamt unberührt. Etwa unwirksame Bestimmungen<br />

sind durch sinnentsprechende, gültige Vereinbarungen<br />

zu ersetzen, wozu sich die Vertragsparteien verpflichten.<br />

10.4 Die Beteiligten erteilen dem Notar die Zustimmung zur Speicherung<br />

und Verarbeitung der mit dieser Angelegenheit zusammenhängenden<br />

persönlichen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

10.5 Notwendige Genehmigungen nicht erschienener Beteiligter sollen<br />

dem amtierenden Notar oder seinem amtlich bestellten Vertreter<br />

gegenüber erklärt werden und damit allen Beteiligten als mitgeteilt<br />

gelten; hierzu werden die erforderlichen Ermächtigungen erteilt.<br />

Kosten insoweit trägt die Partei, die sie veranlasst hat.<br />

10.6 Sind mehrere Personen aus diesem Vertrag verpflichtet, so haften<br />

sie für alle Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Tatsachen, die in<br />

der Person oder dem Verhalten eines der Gesamtschuldner eintreten,<br />

wirken für und gegen alle. Käufer bevollmächtigen sich hiermit<br />

gegenseitig, in allen diesen Vertrag betreffenden Angelegenheiten<br />

Erklärungen mit verbindlicher Wirkung für jeden Teil abzugeben<br />

oder zu empfangen.<br />

10.7 Käufer übernimmt alle in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen<br />

und verpflichtet sich unwiderruflich, alle Verpflichtungen aus<br />

diesem Vertrag seinen Rechtsnachfolgern im Eigentum aufzuerlegen<br />

und diese wiederum entsprechend zu verpflichten.<br />

11. Hinweise und Auftrag an den Notar<br />

11.1 Der Notar belehrte die Beteiligten<br />

über die Regelungen zu Pos. 6.4,<br />

über Inhalt, Bedeutung und Umfang der Regelungen in der<br />

Grundlagenurkunde nebst Anlagen und darüber, dass<br />

11.1.1 alle Vereinbarungen richtig und vollständig beurkundet sein<br />

müssen, nicht beurkundete Abreden nichtig sind und die<br />

Wirksamkeit des ganzen Vertrages in Frage stellen,<br />

11.1.2 das Eigentum erst mit der Umschreibung im Grundbuch<br />

übergeht,<br />

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11.1.3 zur Übertragung des Eigentums die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamtes hinsichtlich der Grunderwerbsteuer<br />

vorliegen muss,<br />

11.1.4 der Grundbesitz für rückständige öffentliche Lasten haftet,<br />

11.1.5 steuerliche Folgen aus diesem Vertrag seiner Prüfung nicht<br />

unterliegen,<br />

11.1.6 die Vertragsparteien auf Grund gesetzlicher Vorschriften für<br />

sämtli-che Kosten und Steuern aus dieser Urkunde als<br />

Gesamt- / oder Zweitschuldner haften,<br />

11.1.7 Käufer berechtigt ist, den veräußerten Kaufgegenstand schon<br />

vor Kaufpreiszahlung mit Grundpfandrechten zugunsten<br />

Dritter zu belasten,<br />

11.1.8 im Falle von vereinbarten Fälligkeitsterminen Verzug ohne<br />

weitere Mahnung eintritt.<br />

12.2 Die Beteiligten beauftragten den Notar, alle für diesen Vertrag<br />

notwendigen Bescheinigungen und Genehmigungen<br />

einzuholen und diese mit Wirkung für und gegen die Vertragsparteien<br />

entgegenzunehmen.<br />

12.3 Der Notar und sein Stellvertreter im Amt werden beauftragt<br />

und bevollmächtigt, den grundbuchlichen Vollzug dieser<br />

Urkunde herbeizuführen, alle Anträge aus dieser Urkunde<br />

einzeln und getrennt zu stellen und entsprechend auch<br />

zurückzunehmen, die Parteien wer- den selbst keine Anträge<br />

stellen. Er ist auch bevollmächtigt, mittels Eigenurkunden alle<br />

sonstigen Erklärungen abzugeben, die in formeller oder materieller<br />

Hinsicht zum Vollzug dieses Vertrages erforderderlich<br />

sind. Die Vollmacht soll durch den Tod der<br />

Vollmachtgeber nicht erlöschen.<br />

Alle Eintragungen im Grundbuch sollen nur nach den Anträgen<br />

des amtierenden Notars erfolgen. Eintragungsnachrichten<br />

sollen unmittelbar an die Beteiligten und den<br />

amtierenden Notar ergehen.<br />

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13. Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen<br />

Beglaubigte und einfache Abschriften bzw. Ausfertigungen dieser<br />

Urkunde erhalten:<br />

Verkäufer (2fach)<br />

Käufer (2fach)<br />

Finanzamt / Grunderwerbsteuerstelle (1fach)<br />

Gemeinde / Vorkaufsrecht (1fach)<br />

Gutachterausschuss / Kaufpreissammlung (1fach)<br />

Kreditgeberin Abt. III (1fach)<br />

Grundbuchamt (1 Ausf.)<br />

Vorstehende Niederschrift wurde den Beteiligten von dem Notar<br />

vorgelesen, die Niederschrift von den Beteiligten genehmigt und die<br />

Niederschrift eigenhändig unterschrieben.<br />

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