Ausgabe 02 / 2011 - Steuerberater Wien, Dr. Reisinger und MMag ...
Ausgabe 02 / 2011 - Steuerberater Wien, Dr. Reisinger und MMag ...
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klientenNEWS 01/11<br />
kernfrage 40 Jahre ? Kompetenz<br />
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Subteaser<br />
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Inhalt<br />
3 Die Kanzlei reisingerkornprat<br />
40 Jahre Steuerberatung – eine Erfolgsgeschichte<br />
4 schon viele Jahre bei reisingerkornprat<br />
Wir stellen unsere langjährigsten Mitarbeiter vor<br />
7<br />
8<br />
Ein Gr<strong>und</strong> zum Feiern<br />
Kanzleifest & Betriebsreise<br />
Arbeitnehmerveranlagung 2010<br />
Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück<br />
EDITOrIAL<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
die vorliegende Jubiläumsausgabe der Kanzleinews<br />
beinhaltet als Sonderthema einen Abriss über die Kanzleigeschichte<br />
sowie die persönliche Vorstellung unserer<br />
langjährigsten Mitarbeiter.<br />
Danke<br />
Wir danken unseren Mitarbeitern für ihre persönlichen<br />
Beiträge <strong>und</strong> ihre Loyalität.<br />
Steuernews<br />
Wie üblich enthält der zweite Teil des Newsletters<br />
viele Neuerungen, die für Sie von Interesse sind!<br />
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Spaß<br />
beim Lesen <strong>und</strong> viel Erfolg für das Wirtschaftsjahr <strong>2011</strong>.<br />
Wir freuen uns über Ihr Feedback.<br />
<strong>Dr</strong>. Karin <strong>Reisinger</strong> & <strong>MMag</strong>. Christian Kornprat<br />
10 Öffnung des Arbeitsmarktes<br />
Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz<br />
11 EU-Quellensteuer<br />
12 stiftungen<br />
Privatstiftungen Aktuell<br />
Gebührenrecht<br />
Aktuelles zur Gebührenpfl icht<br />
13 Termine<br />
Übersicht für die Steuererklärung 2010<br />
14 splitter<br />
Die Kanzlei reisingerkornprat<br />
40 Jahre steuerberatung – eine Erfolgsgeschichte<br />
//<br />
Gegründet am 01.03.1971 von <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong>. Es begann<br />
alles als One-man-Show mit einer einzigen Mitarbeiterin in der<br />
Diefenbachgasse in 1150 <strong>Wien</strong>. Mein Vater hat es durch harte Disziplin<br />
gepaart mit Kompetenz <strong>und</strong> vor allem emotionaler Intelligenz <strong>und</strong><br />
Charisma geschaff t, die Kanzlei zu einem erfolgreichen Unternehmen<br />
zu machen.<br />
Noch heute, 8 Jahre nach seinem Tod, kommen Klienten zu uns, die<br />
ihn von früher kannten, ihn fachlich schätzten <strong>und</strong> von seiner Persönlichkeit<br />
begeistert waren. Ich bin sehr stolz in die Fußstapfen meines<br />
Vaters getreten zu sein <strong>und</strong> sein Lebenswerk zusammen mit meinem<br />
Geschäftspartner <strong>MMag</strong>. Christian Kornprat weiterzuführen.<br />
<strong>Dr</strong>. Karin <strong>Reisinger</strong> Geschäftsführende Gesellschafterin<br />
Chronologie<br />
01.03.1971<br />
Gründung durch <strong>Dr</strong>. Josef reisinger<br />
Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> steuerberater<br />
in der Diefenbachgasse, 1150 <strong>Wien</strong><br />
1999<br />
Erwerb eines zweiten stockes in der Diefenbachgasse<br />
Vergrößerung der Kanzlei auf 40 Mitarbeiter<br />
26.04.2003<br />
Tod von <strong>Dr</strong>. reisinger<br />
Übernahme der Kanzlei durch seine beiden Töchter<br />
Mag. Gudrun reisinger (rechtsanwältin)<br />
<strong>und</strong> <strong>Dr</strong>. Karin reisinger (steuerberaterin)<br />
Seit 01.01.2005<br />
Partnerschaft<br />
<strong>Dr</strong>. reisinger & <strong>MMag</strong>. Kornprat<br />
13.10.2010<br />
Umzug der Kanzlei von der Diefenbachgasse<br />
1150 <strong>Wien</strong> an den Hietzinger Kai, 1130 <strong>Wien</strong><br />
„Ich bin sehr stolz in die Fußstapfen<br />
meines Vaters getreten zu sein <strong>und</strong><br />
sein Lebenswerk zusammen mit<br />
meinem Geschäftspartner <strong>MMag</strong>.<br />
Christian Kornprat weiterzuführen.”<br />
3
4 5<br />
Schon viele Jahre bei reisingerkornprat<br />
Wir stellen unsere langjährigsten Mitarbeiter vor<br />
Edith Cerny<br />
//<br />
Durch den Glücksfall, dass <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> ein Stelleninserat an meine<br />
Schule geschickt hat, war es meine erste <strong>und</strong> einzige Vorsprache in<br />
einer Kanzlei. <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> hat mich sehr herzlich aufgenommen. Er<br />
hat viel von seinen Mitarbeitern erwartet <strong>und</strong> Einsatz immer anerkannt.<br />
Meine erste Hauptabschlußübersicht war händisch <strong>und</strong> ging über 20 Seiten.<br />
Als mein Sohn 1977 geboren wurde, hatte <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> immer vollstes<br />
Verständnis wenn ich wegen eines Notfalles zu Hause bleiben musste. Ich<br />
konnte mir in solchen Fällen die Arbeitszeit nach Bedarf einteilen. Es gab<br />
immer Gleitzeit <strong>und</strong> das Vertrauen in seine Mitarbeiter war sehr groß,<br />
denn wir hatten die ersten paar Jahre keine Stechuhr. Erst als die Kanzlei<br />
immer größer wurde, gab es aus praktischen Gründen eine.<br />
Die Kanzlei wuchs – von 4 Mitarbeitern im Jahr 1973 wurden es im<br />
Laufe der Zeit 35 Mitarbeiter. Auch die Räumlichkeiten wurde immer<br />
wieder vergrößert <strong>und</strong> 1999 haben wir sogar ein ganzes Stockwerk dazu<br />
gemietet.<br />
Herta Gausterer<br />
//<br />
Auf gute Einschulung wurde von Anfang an Wert gelegt <strong>und</strong><br />
dementsprechend Zeit dafür aufgewendet. Damit man bald als<br />
selbständige <strong>und</strong> kompetente Mitarbeiterin die Klienten betreuen<br />
kann, wurde die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung sehr stark gefördert <strong>und</strong> unterstützt.<br />
Ein Punkt, der für mich sehr wichtig ist, ist das überdurchschnittlich<br />
gute Betriebsklima in unserer Kanzlei. Welchen Gr<strong>und</strong> könnte es geben,<br />
sich bei diesen Arbeitsbedingungen nach einer anderen Beschäftigung<br />
umzusehen…<br />
seit 1972 als 3. Mitarbeiterin<br />
Nach dem plötzlichen Tod von <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> nahmen seine Töchter<br />
Karin <strong>und</strong> Gudrun die Herausforderung an. Auch die Mitarbeiter gaben<br />
alles <strong>und</strong> so konnte die Kanzlei im Sinne von <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> fortgeführt<br />
werden. Nach einiger Zeit kam <strong>MMag</strong>. Christian Kornprat<br />
<strong>und</strong> half mit den guten Ruf der Kanzlei aufrecht zu erhalten. So<br />
vergeht die Zeit <strong>und</strong> bald habe ich 40 Jahre bei reisingerkornprat<br />
verbracht.<br />
seit 1973<br />
Christa Gromek<br />
//<br />
Ich bin im September 1974 in die Kanzlei gekommen – damals war<br />
ich 15 Jahre alt. Ich habe mit Buchhaltung auf „Ruf-Platten“ begonnen,<br />
es wurde fast alles händisch verbucht. Außerdem gab es eine große<br />
<strong>und</strong> laute „Buchungsmaschine“.<br />
Ich habe auf Empfehlung von <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong> einen Lohnverrechnungskurs<br />
am WIFI gemacht, danach war ich teilweise für Buchhaltung,<br />
teilweise für Lohnverrechnung zuständig.<br />
Ich hatte seit Beginn meiner „<strong>Reisinger</strong>-Zeit“ immer, im Vergleich zu<br />
meinen Bekannten, ein überdurchschnittlich hohes Gehalt. Es wurde<br />
immer viel Einsatz verlangt, aber dieser wurde auch anerkannt. Wir wurden<br />
alle dazu ausgebildet alleine <strong>und</strong> eigenständig zu arbeiten. Das war<br />
auch der Gr<strong>und</strong>, warum ich nach meiner Karenzzeit gerne wieder in die<br />
Kanzlei <strong>Reisinger</strong> Kornprat gekommen bin.<br />
seit 1974<br />
Renate Dangl<br />
//<br />
Als ich 1987 anfi ng, gab es pro Zimmer einen Computer <strong>und</strong><br />
einen einzigen <strong>Dr</strong>ucker für die gesamte Kanzlei. Durch Terminvorgaben<br />
von Klienten war es manchmal erforderlich die ganze Nacht<br />
durchzuarbeiten, was uns aber sehr gedankt wurde – in Worten <strong>und</strong><br />
auch fi nanziell.<br />
Als ich 1994 übersiedelte wurde mir von <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> ein Heimarbeitsplatz<br />
ermöglicht. Ich war damals sehr dankbar dafür <strong>und</strong> bin<br />
es auch heute noch – <strong>Dr</strong>. Karin <strong>Reisinger</strong> <strong>und</strong> <strong>MMag</strong>. Christian<br />
Kornprat haben diese Regelung beibehalten. Ich schätze an unserer<br />
Kanzlei die kompetenten <strong>und</strong> verständnisvollen Chefs, das gute Betriebsklima,<br />
die freie Arbeitseinteilung, tolle Weihnachtsfeiern <strong>und</strong><br />
Betriebsausfl üge.<br />
seit 1987<br />
Karin Friesinger<br />
//<br />
Gleich nach der Schule begann ich in der Kanzlei <strong>Dr</strong>. Josef<br />
<strong>Reisinger</strong> mein Berufsleben. <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> hat mich, wie auch<br />
alle anderen meiner Kollegen, stets gefördert, zur Weiterbildung <strong>und</strong><br />
zu selbständigem eigenverantwortlichen Arbeiten motiviert. Viele außerbetriebliche<br />
Veranstaltungen haben uns zu einem „starken Team“<br />
zusammengeschweißt, das jederzeit vollen Einsatz für die Kanzlei<br />
zeigte.<br />
An meiner Arbeit gefällt mir die Vielseitigkeit. Unsere Klienten<br />
kommen aus den unterschiedlichsten Branchen <strong>und</strong> wir betreuen den<br />
Einmannbetrieb, genauso wie den internationalen Konzern. Dementsprechend<br />
abwechslungsreich ist auch unsere tägliche Arbeit.<br />
Auch heute noch, nach mittlerweile fast 27 Jahren, macht mir die Arbeit<br />
großen Spaß <strong>und</strong> ich komme jeden Tag gerne ins Büro.<br />
seit 1984
6 7<br />
Sabine Kettner<br />
//<br />
Ich kam vor 20 Jahren, nach Beendigung meiner Schulausbildung,<br />
in die Kanzlei. Die Kanzlei ermöglichte mir eine praktische Ausbildung<br />
<strong>und</strong> Kurse im Bereich Personalverrechnung <strong>und</strong> Arbeitsrecht.<br />
Ich schätze an der Kanzlei die stetige Entwicklung, die immer neue<br />
Herausforderungen mit sich bringt. Tolle Betriebsausfl üge, zum Beispiel<br />
nach New York <strong>und</strong> Barcelona <strong>und</strong> gemeinsame Feierlichkeiten<br />
sorgen für ein hohes Zusammengehörigkeitsgefühl des ganzen Teams.<br />
Die Geschäftsleitung hat immer ein off enes Ohr für die Mitarbeiter<br />
<strong>und</strong> ermöglicht Weiterbildungen. Aufgr<strong>und</strong> des positiven Arbeitsklimas<br />
sowie des menschlich Führungsstils, stellte sich für mich nie die<br />
Frage, den Arbeitsplatz zu wechseln.<br />
seit 1990<br />
Mag. Christoph Görg<br />
//<br />
Es war vor genau 23 Jahren – Miami Vice im Fernsehen, die Pet<br />
Shop Boys im Radio, ich selbst der 80er Mode entsprechend gekleidet,<br />
mit Bärtchen <strong>und</strong> blondierter Fönfrisur – als ich meinen ersten<br />
Job antrat: Steuersachbearbeiter in der Kanzlei <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong>.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> wurde sehr rasch zu meinem großen berufl ichen Vorbild:<br />
Wie er, der seine Laufbahn als <strong>Steuerberater</strong> erst im zweiten Bildungsweg<br />
begonnen hatte, startete auch ich nebenberufl ich in das Abenteuer<br />
namens WU-Studium. Ohne sein Verständnis <strong>und</strong> eine großzügige<br />
Gleitzeitregelung wäre ich heute weder Magister noch <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Zur gleichen Zeit wie ich begann auch seine Tochter Karin <strong>Reisinger</strong><br />
ihre Tätigkeit in der Kanzlei. Heute ist sie als Nachfolgerin ihres Vaters<br />
meine Chefi n, <strong>und</strong> darüber hinaus Fre<strong>und</strong>in <strong>und</strong> Ratgeberin in<br />
allen Lebenslagen. Christian Kornprat, wandelndes Steuerrechtslexikon<br />
<strong>und</strong> unser zweiter Chef, stellt mit seiner ruhigen <strong>und</strong> besonnenen<br />
Art einen kongenialen Partner für die impulsive Karin <strong>Reisinger</strong> dar.<br />
Ich komme immer noch jeden Tag gerne ins Büro, um mit ihnen <strong>und</strong><br />
meinen anderen Kollegen <strong>und</strong> Kolleginnen für das steuerliche Wohl<br />
unserer Klienten zu arbeiten.<br />
seit 1988<br />
Alexander Mavher<br />
//<br />
Es begann 1995 mit einem 2-monatigen Uni-Praxisseminar. Die<br />
fachlichen <strong>und</strong> menschlichen Qualitäten von <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong><br />
waren für mich außergewöhnlich faszinierend <strong>und</strong> mitentscheidend,<br />
dass ich bald fi x in die Kanzlei eingetreten bin. Meine Aufgaben<br />
reichten von Bilanzierung, Unternehmens- <strong>und</strong> Steuerberatung bis<br />
hin zur Wirtschaftsprüfung <strong>und</strong> garantierten damals wie heute einen<br />
abwechslungsreichen <strong>und</strong> interessanten Arbeitsalltag.<br />
Von Beginn an waren eigenständiges Arbeiten, Übernahme von Verantwortung<br />
<strong>und</strong> Selbständigkeit gefragt. Motivierend ist dabei auch der<br />
Umstand, dass den Mitarbeitern seitens der Geschäftsleitung Vertrauen<br />
<strong>und</strong> Wertschätzung entgegengebracht wird <strong>und</strong> dass Leistung <strong>und</strong> Einsatzwille<br />
entsprechend honoriert werden. Bis heute wird ein Führungsstil<br />
gepfl egt, der ein angenehmes Betriebsklima fördert <strong>und</strong> mit ein Gr<strong>und</strong><br />
ist warum viele Mitarbeiter dem Unternehmen schon lange angehören.<br />
seit 1995<br />
Ein Gr<strong>und</strong> zum Feiern<br />
Kanzleifest im Herbst & Betriebsreise nach spanien<br />
Ankündigung: Kanzleifest <strong>2011</strong><br />
// //<br />
Unser 40-jähriges Firmenbestehen wollen wir mit unseren Klienten,<br />
Partnern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en gebührend feiern. Deshalb freuen wir uns<br />
Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es im September ein Fest bei uns in der<br />
Kanzlei geben wird. Ein Fest, bei dem wir Ihnen für die gute Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> die Treue der letzten Jahre danken wollen. Ein Fest, bei<br />
dem wir Ihnen auch unsere neuen Räumlichkeiten präsentieren werden.<br />
Die Einladung mit genauen Details folgt.<br />
Viva España – Betriebsreise Barcelona<br />
Anlässlich unseres diesjährigen Kanzleijubiläums werden wir<br />
vom 26.-29. Mai eine gemeinsame Betriebsreise mit all unseren<br />
Mitarbeitern <strong>und</strong> Kollegen unternehmen – <strong>und</strong> zwar ins w<strong>und</strong>erschöne,<br />
sonnige Barcelona. Ein abwechslungsreiches Programm<br />
<strong>und</strong> die gemeinsame Zeit vor Ort werden unser Team sicher noch<br />
mehr zusammenschweißen. Wir freuen uns schon sehr auf diese<br />
Tage!
8 9<br />
Arbeitnehmerveranlagung 2010<br />
Holen sie sich Geld vom Finanzamt zurück<br />
Jedes Jahr im März stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, bekomme ich etwas von der<br />
Lohnsteuer zurück <strong>und</strong> bis wann habe ich Zeit dafür?<br />
//<br />
Bei der Arbeitnehmerveranlagung, früher<br />
als Jahresausgleich bezeichnet, sind<br />
drei Varianten von Veranlagungen zu unterscheiden:<br />
Die Pflichtveranlagung, die<br />
Veranlagung über Aufforderung durch das<br />
Finanzamt <strong>und</strong> die Antragsveranlagung. Im<br />
Folgenden ein Überblick dazu.<br />
Pflichtveranlagung<br />
Als lohnsteuerpflichtiger Dienstnehmer sind<br />
Sie zur Abgabe einer Einkommensteuer-<br />
erklärung verpflichtet, wenn einer der folgenden<br />
Fälle zutrifft <strong>und</strong> das zu versteuernde<br />
Jahreseinkommen mehr als 12.000 € beträgt<br />
(weitere Details im Abschnitt „Termine“ auf<br />
Seite 13):<br />
• Sie haben Nebeneinkünfte (z.B. aus der<br />
privaten Einlösung von Bonusmeilen, aus<br />
einem Werkvertrag, aus sonstiger selbst-<br />
ständiger Tätigkeit, aus Vermietung oder<br />
ausländischer Einkünfte, die aufgr<strong>und</strong> des<br />
anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens<br />
zwar steuerfrei sind, aber für den Progressionsvorbehalt<br />
herangezogen werden)<br />
von mehr als 730 € bezogen.<br />
• Sie haben gleichzeitig zwei oder mehrere<br />
Gehälter <strong>und</strong>/oder Pensionen erhalten, die<br />
beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam<br />
versteuert werden.<br />
• Sie haben zu Unrecht den Alleinverdiener-<br />
/Alleinerhalterabsetzbetrag beansprucht.<br />
• Sie haben zu Unrecht eine (zu hohe) Pendlerpauschale<br />
in Anspruch genommen.<br />
• Sie haben gegenüber dem Arbeitgeber eine<br />
unrichtige Erklärung bezüglich des steuerfreien<br />
Zuschusses zu den Kinderbetreuungskosten<br />
abgegeben.<br />
• Sie haben Einkünfte als österreichischer<br />
Abgeordneter zum Europäischen Parlament<br />
oder als dessen Hinterbliebener bezogen.<br />
Im ersten Fall (Nebeneinkünfte von mehr als<br />
730 €) verwenden Sie das normale Einkommensteuererklärungsformular<br />
E1 <strong>und</strong> allen-<br />
falls die Zusatzformulare E1a (bei Einkünften<br />
als Selbständiger), E1b (bei Vermietungseinkünften)<br />
oder E1c (bei land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Einkünften mit Pauschalierung).<br />
In allen anderen Fällen, die im engeren Sinn<br />
als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet<br />
werden, verwenden Sie das Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
L1.<br />
Es gibt drei Varianten<br />
von Veranlagungen<br />
Das Formular L1 für 2010 steht aus technischen<br />
Gründen nicht mehr auf der BMF-<br />
Homepage zum Download zur Verfügung.<br />
Wer seine Arbeitnehmerveranlagung daher<br />
in Papierform einreichen will, muss das For-<br />
mular entweder über die BMF-Homepage<br />
anfordern (es wird dann per Post zugesendet)<br />
oder bei einem Finanzamt abholen. Alle<br />
anderen Steuererklärungsformulare finden<br />
Sie wie bisher auf der BMF-Homepage unter<br />
www.bmf.gv.at/Formulare. Die elektronische<br />
Einreichung über Finanz-Online ist<br />
weiterhin für sämtliche Formulare über die<br />
BMF-Homepage möglich <strong>und</strong> hat den Vorteil,<br />
dass man für die Abgabe der Erklärung<br />
im Falle einer Pflichtveranlagung länger<br />
Zeit hat.<br />
www.bmf.gv.at/Formulare<br />
Aufforderung durch das<br />
Finanzamt<br />
In folgenden Fällen kommt das Finanzamt erfahrungsgemäß<br />
im Spätsommer durch Übersendung<br />
eines Steuererklärungsformulars auf<br />
Sie zu <strong>und</strong> fordert Sie auf eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
für 2010 bis Ende September<br />
<strong>2011</strong> einzureichen.<br />
• Sie haben Krankengeld, Entschädigungen<br />
für Truppenübungen, Insolvenz-Ausfallsgeld,<br />
bestimmte Bezüge aus der Bauarbeiter-,<br />
Urlaubs- <strong>und</strong> Abfertigungskasse oder<br />
Bezüge aus Dienstleistungsschecks bezogen<br />
oder eine beantragte Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />
erhalten.<br />
• Bei der Berechnung der laufenden Lohnsteuer wurden Steuerabsetzbeträge<br />
aufgr<strong>und</strong> eines Freibetragsbescheides (z.B. Werbungskosten,<br />
Sonderausgaben, außer gewöhnliche Belastungen) berücksichtigt,<br />
die tatsächlichen <strong>Ausgabe</strong>n sind aber nicht in dieser Höhe<br />
angefallen.<br />
Antragsveranlagung<br />
Sollten keine der oben erwähnten Voraussetzungen zutreffen <strong>und</strong><br />
Sie somit weder eine Steuererklärung abgeben müssen, noch vom<br />
Finanzamt dazu aufgefordert werden, dann sollten Sie darüber nachdenken,<br />
ob Sie nicht vielleicht zuviel Steuer bezahlt haben <strong>und</strong> daher<br />
vom Finanzamt aus folgenden Gründen Geld zurückbekommen (im<br />
Regelfall durch Abgabe einer Einkommenssteuererklärung mit dem<br />
Formular L1): Näheres dazu in der Infobox rechts.<br />
Seit 2009 gibt es zwei wichtige Beilagen (L1i <strong>und</strong> L1k) zur Arbeitnehmerveranlagung,<br />
die bisher im Wesentlichen in das Formular L1<br />
integriert waren. Sie beziehen sich auf Sondersachverhalte im Zusammenhang<br />
mit Kindern <strong>und</strong> mit nichtselbständigen Einkünften ohne<br />
Lohnsteuerabzug (z.B. Auslandsbezüge, Einlösung von Bonusmeilen)<br />
<strong>und</strong> enthalten folgende Angaben:<br />
Formular L1k<br />
• Antrag auf Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrages von<br />
220 € pro Kind.<br />
• Antrag auf Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages: Wenn<br />
Sie für ein nicht zu Ihrem Haushalt gehörendes Kind im Jahr 2010<br />
den gesetzlichen Unterhalt geleistet haben, steht Ihnen ein Unterhaltsabsetzbetrag<br />
zu.<br />
• Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder: Die<br />
laufenden Kosten für Kinder werden durch den Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag<br />
berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen liegen<br />
dann vor, wenn für das Kind zusätzlich neben dem Unterhalt Kosten<br />
übernommen werden, die für sich gesehen eine außergewöhnliche<br />
Belastung darstellen (z.B. Krankheitskosten, Zahnregulierung, Kosten<br />
der auswärtigen Ausbildung <strong>und</strong> ab 2010 auch Kinderbetreuungskosten<br />
bis 2.300 € für Kinder bis zum 10. Lebensjahr).<br />
• Nachversteuerung eines vom Arbeitgeber zu Unrecht steuerfrei behandelten<br />
Zuschusses des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten.<br />
Formular L1i<br />
Das Formular L1i betrifft eine Reihe von internationalen Sachverhalten<br />
bei Arbeitnehmern bzw. Pensionisten, wie z.B. die Pflichtveranlagung<br />
von Einkünften unbeschränkt Steuerpflichtiger, die ohne<br />
Lohnsteuerabzug bezogen werden (z.B. Grenzgänger, Auslandspensionen,<br />
Arbeitnehmer, die Bezüge von ausländischen Arbeitgebern<br />
erhalten, oder die bei einer ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde<br />
oder internationalen Organisation in Österreich – z.B.<br />
UNO, UNIDO – beschäftigt sind). Hier sind aber auch die steuerpflichtigen<br />
Vorteile aus der privaten Einlösung von Bonusmeilen zu<br />
erfassen, für die der Arbeitgeber bekanntlich keine Lohnsteuer mehr<br />
abführen muss.<br />
INFOs<br />
Gründe für Erhalt zuviel bezahlter Steuer<br />
Sie hatten 2010 unregelmäßig hohe Gehaltsbezüge (z.B.<br />
durch Überst<strong>und</strong>en) oder Sie haben in einzelnen Monaten<br />
kein Gehalt bezogen; es wurde dadurch allerdings auf das<br />
ganze Jahr bezogen zu viel an Lohnsteuer abgezogen.<br />
Sie haben steuerlich absetzbare <strong>Ausgabe</strong>n (z.B.<br />
Sonder ausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche<br />
Belastungen) bisher (z.B. mangels eines Freibetragsbescheides)<br />
noch nicht oder zu gering steuerlich berücksichtigt.<br />
Sie wollen Verluste, die im abgelaufenen Jahr aus anderen,<br />
nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften (z.B. aus der<br />
Vermietung eines Hauses) entstanden sind, steuermindernd<br />
geltend machen (Formular E1).<br />
Sie haben aus früheren unternehmerischen Tätigkeiten<br />
einen Verlustvortrag, den Sie bei Ihren Gehaltseinkünften<br />
geltend machen wollen (Formular E1).<br />
Sie verdienen so wenig, dass der Arbeitnehmerabsetzbetrag<br />
bzw. der Alleinverdiener-/Alleinerhalterabsetzbetrag<br />
zu einer negativen Einkommenssteuer (=Steuergutschrift)<br />
führt. Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung<br />
der NoVA kann ein Säumniszuschlag von 2% verhängt<br />
werden.<br />
Es wurde der Umstand, dass Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
<strong>und</strong>/oder auf<br />
ein Pendlerpauschale haben, vom Arbeitgeber mangels<br />
Antrag bei der laufenden Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt.<br />
Sie haben Kinder, für welche Sie Familienbeihilfe (einschl.<br />
Kinderabsetzbetrag) erhalten <strong>und</strong> für die Ihnen daher der<br />
Kinderfreibetrag von 220 € pro Kind zusteht. Den erhalten<br />
Sie aber nur, wenn Sie ihn mittels des Formulares L1k im<br />
Rahmen der Einkommensteuer- bzw Arbeitnehmerveranlagung<br />
beantragen! Bei getrennter Geltendmachung<br />
durch beide Elternteile steht jedem Elternteil ein Kinderfreibetrag<br />
von 132 € pro Kind zu.<br />
Sie haben Alimente für Kinder geleistet <strong>und</strong> es steht Ihnen<br />
daher der Unterhaltsabsetzbetrag zu.<br />
Tipp: In den zuletzt genannten Fällen haben Sie für<br />
die Beantragung der Einkommensteuerveranlagung<br />
fünf Jahre Zeit – also für die Abgabe der Steuererklärung<br />
2010 daher bis Ende 2015. Wenn wider Erwarten<br />
statt der erhofften Gutschrift eine Nachzahlung herauskommt,<br />
kann der Antrag binnen eines Monats wieder<br />
zurückgezogen werden.
10 11<br />
Öffnung des Arbeitsmarktes<br />
Lohn- & sozialdumping-Bekämpfungsgesetz<br />
Ab 1.5.<strong>2011</strong> tritt die Öffnung des inländischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer <strong>und</strong> Unternehmer<br />
aus Ungarn, Polen, Tschechien, slowakei, slowenien, Estland, Lettland <strong>und</strong> Litauen in Kraft.<br />
//<br />
Mit der mit 1.5.<strong>2011</strong> in Kraft tretenden<br />
Öffnung des inländischen Arbeitsmarktes<br />
für Arbeitnehmer <strong>und</strong> Unternehmer aus<br />
den mit 1.5.2004 der EU neu beigetretenen<br />
Mitgliedstaaten (Ungarn, Polen, Tschechien,<br />
Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland <strong>und</strong><br />
Litauen) befürchtet der Gesetzgeber eine<br />
Zunahme des sozialpolitisch unerwünschten<br />
Lohn- <strong>und</strong> Sozialdumpings.<br />
Gesetzgeber befürchtet<br />
Untergrabung des<br />
fairen Wettbewerbs<br />
Nach Ansicht des Gesetzgebers führt Lohn- &<br />
Sozialdumping nicht nur dazu, den ArbeitnehmerInnen<br />
das ihnen zustehende Entgelt für die<br />
erbrachte Arbeitsleistung teilweise vorzuenthalten,<br />
sondern auch dazu, den fairen Wettbewerb<br />
zwischen Unternehmern zu untergraben.<br />
Neuerungen ab Mai<br />
Um dem Phänomen des Lohn- & Sozialdumpings<br />
entgegen zu wirken treten mit 1.5.<strong>2011</strong><br />
die Bestimmungen des Lohn- & Sozial-<br />
dumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G)<br />
in Kraft. Die darin enthaltenen wichtigsten<br />
Neuerungen sind:<br />
• ArbeitgeberInnen <strong>und</strong> BeschäftigerInnen<br />
sind künftig zur Bereithaltung von Lohnunterlagen<br />
in deutscher Sprache im Inland<br />
verpflichtet, die zur Überprüfung des, den<br />
ArbeitnehmerInnen nach den österreichischen<br />
Rechtsvorschriften, gebührenden<br />
Entgelts erforderlich sind.<br />
• Organe der Abgabebehörde (Finanzpolizei)<br />
sind berechtigt, Erhebungen vor<br />
Ort durchzuführen, die zur Kontrolle<br />
des Gr<strong>und</strong>lohns erforderlich sind. Ferner<br />
sind sie berechtigt, Personenbefragungen<br />
durchzuführen <strong>und</strong> Einsicht in alle relevanten<br />
Unterlagen zu nehmen.<br />
Feststellung des<br />
Gr<strong>und</strong>lohns im Baubereich<br />
durch die BUAK<br />
• Die Wr GKK wird als Kompetenzzentrum<br />
LSDB installiert. Sie hat die Aufgabe der<br />
Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung<br />
oder Kollektivvertrag zustehenden Gr<strong>und</strong>lohns<br />
laut Einstufung (ohne Zulagen) für<br />
nach Österreich überlassene oder entsandte<br />
ArbeitnehmerInnen. Die Überprüfung soll<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der von den Abgabenbehörden<br />
übermittelten Erhebungsergeb-<br />
nissen erfolgen. Stellt die Wr GKK anhand<br />
der übermittelten Unterlagen eine Minderentlohnung<br />
fest, hat sie Anzeige an die<br />
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu<br />
erstatten. Eine Kopie der Anzeige ist der<br />
Abgabenbehörde zu übermitteln, um die<br />
Nachverrechnung von Abgaben zu veranlassen.<br />
Im Baubereich ist auch die Bauarbeiter-Urlaubs-<br />
<strong>und</strong> Abfertigungskasse zur<br />
Feststellung von Unterschreitungen des<br />
Gr<strong>und</strong>lohns <strong>und</strong> zur Strafanzeige befugt.<br />
Das Gesetz sieht nunmehr eine Reihe von<br />
Straftatbeständen vor, die mit unterschiedlichen<br />
Strafen verb<strong>und</strong>en sind:<br />
› Verweigert der Arbeitgeber der Abgabenbehörde<br />
den Zutritt zu Betriebsstätten,<br />
Betriebsräumen, Arbeitsstätten oder Aufenthaltsräumen,<br />
ist er mit 500 € bis 5.000 €<br />
zu bestrafen. Im Wiederholungsfall beträgt<br />
der Strafrahmen 1.000 € bis 10.000 €.<br />
› Hält der Arbeitgeber, Beschäftiger oder<br />
grenzüberschreitende Überlasser die Lohn -<br />
unterlagen nicht gesetzeskonform bereit,<br />
beträgt der Strafrahmen ebenfalls 500 €<br />
bis 5.000 €, im Wiederholungsfall 1.000 €<br />
bis 10.000 €.<br />
› Werden ArbeitnehmerInnen unterentlohnt,<br />
so beträgt der Strafrahmen bei<br />
Beschäftigung von höchstens drei unterentlohnten<br />
ArbeitnehmerInnen 1.000 €<br />
bis 10.000 € je unterentlohnter ArbeitnehmerIn, im Wiederholungsfall<br />
2.000 € bis 20.000 €. Werden mehr als drei ArbeitnehmerInnen<br />
unterentlohnt beschäftigt, beträgt der Strafrahmen je<br />
ArbeitnehmerIn 2.000 € bis 20.000 €, im Wiederholungsfall 4.000<br />
€ bis 50.000 €.<br />
› Stellt die Bezirksverwaltungsbehörde fest, dass die Unterschreitung<br />
des Gr<strong>und</strong>lohns oder das Verschulden des Arbeitgebers nur<br />
geringfügig war, ist von einer Strafe abzusehen, sofern die Lohndifferenz<br />
binnen der von der Behörde festzusetzenden Frist nachgezahlt<br />
wird. Eine derartige Straffreiheit ist aber nur bei erstmaliger<br />
Verwaltungsübertretung vorgesehen.<br />
• Die Wr GKK ist zur Führung einer Verwaltungsstrafevidenz hinsichtlich<br />
der einschlägigen Bestrafungen nach den Lohn- <strong>und</strong> Sozial-<br />
dumping-Bestimmungen verpflichtet.<br />
• Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einem Arbeitgeber die Ausübung<br />
der Tätigkeit für die Dauer von mindestens einem Jahr zu untersagen,<br />
wenn mehr als drei ArbeitnehmerInnen beschäftigt wurden oder ein<br />
Fall der Wiederholung vorliegt. Wer trotz Untersagung weiter tätig<br />
wird, ist mit einer Geldstrafe von 2.000 € bis 20.000 € zu bestrafen.<br />
• Die Bezirksverwaltungsbehörde kann dem Auftraggeber oder Beschäftiger<br />
eine Sicherheitsleistung von mindestens 5.000 € auferlegen,<br />
wenn die Strafverfolgung oder der Strafvollzug wesentlich<br />
erschwert oder unmöglich erscheint.<br />
EU-Quellensteuer<br />
35% Erhöhung ab 1.7.<strong>2011</strong><br />
//<br />
Im Jahr 2005 wurden bekanntlich in der EU Maßnahmen gesetzt,<br />
die sicherstellen sollen, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen<br />
an EU-Bürger einer effektiven Besteuerung unterzogen<br />
werden. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben einen Informationsaustausch<br />
in Form von Kontrollmitteilungen eingeführt, die von der<br />
zinsenauszahlenden Bank mindestens einmal pro Jahr automatisch an<br />
das Wohnsitzfinanzamt des ausländischen Kontoinhabers übermittelt<br />
werden (Auskunftssystem). Österreich, Belgien <strong>und</strong> Luxemburg<br />
heben abweichend davon auf die betroffenen Zinsenzahlungen eine<br />
Quellensteuer ein. Der Quellensteuersatz beträgt seit 1.7.2008 20%<br />
(davor 15%) <strong>und</strong> wird nunmehr ab 1.7.<strong>2011</strong> auf 35% angehoben.<br />
Ein österreichischer Anleger mit ausländischen Zinseneinkünften<br />
muss diese bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung<br />
selbstverständlich auch dann deklarieren, wenn die Zinsen im Ausland<br />
(z.B. in Belgien, Luxemburg oder der Schweiz) einem Quellensteuerabzug<br />
unterliegen (Steuerbelastung in Österreich: 25%<br />
Einkommensteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird<br />
die im Ausland abgezogene Quellensteuer auf die österreichische<br />
Einkommensteuer angerechnet. Der Quellensteuerabzug kann aber<br />
dadurch vermieden werden, dass der Anleger freiwillig einem Informationsaustausch<br />
der ausländischen Bank mit seinem Wohnsitzfinanzamt<br />
zustimmt. In diesem Falle muss der zinsenauszahlenden<br />
Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes<br />
vorgelegt werden.
12 13<br />
Stiftungen<br />
Privatstiftungen Aktuell<br />
// Aufhebung der<br />
begünst igten Bemess-<br />
ungsgr<strong>und</strong>lage der<br />
Stiftungseingangs steuer<br />
für Gr<strong>und</strong>stücke<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Der VfGH hat jüngst jene Bestimmung im<br />
Stiftungseingangssteuergesetz aufgehoben,<br />
welche die Bemessung der Stiftungseingangssteuer<br />
für inländische Liegenschaften an<br />
die (sehr niedrigen) Einheitswerte (<strong>und</strong> zwar<br />
dreifacher Einheitswert) geknüpft hat. Die<br />
Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmung<br />
tritt mit Ablauf des 31.12.<strong>2011</strong> in<br />
Kraft. Damit sind bis Jahresende die Zuwendungen<br />
von inländischen Liegenschaften an<br />
Privatstiftungen noch auf Basis der günstigen<br />
steuerlichen Einheitswerte möglich. Sofern<br />
der Gesetzgeber bis Jahresende nicht reagiert,<br />
ist die Stiftungseingangssteuer bei Zuwendungen<br />
von inländischen Liegenschaften an<br />
Privatstiftungen nach dem 31.12.<strong>2011</strong> vom<br />
jeweiligen Verkehrswert zu berechnen.<br />
Elektronisch signierte<br />
E-Mail löst als Urk<strong>und</strong>e<br />
Gebührenpflicht aus<br />
Meldepflicht<br />
Mit dem Budgetbegleitgesetz <strong>2011</strong> wurde in<br />
§ 5 PSG die ergänzende Bestimmung aufgenommen,<br />
dass der Stiftungsvorstand die<br />
festgestellten Begünstigten einer Privatstiftung<br />
unverzüglich dem für die Erhebung<br />
der Körperschaftsteuer der Privatstiftung<br />
zuständigen, Finanzamt elektronisch zu melden<br />
hat. Eine Übergangsbestimmung sieht<br />
vor, dass alle zum 31.3.<strong>2011</strong> bestehenden<br />
Begünstigten einer Privatstiftung vom Stiftungsvorstand<br />
bis zum 30.6.<strong>2011</strong> elektronisch<br />
dem zuständigen Finanzamt zu melden<br />
sind.<br />
Das B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen hat<br />
seit 22.3.<strong>2011</strong> in Finanz-Online die neue<br />
Funktion zur Meldung von Begünstigten<br />
einer Privatstiftung geschaffen. Damit<br />
steht der Erfüllung der neuen Verpflichtung<br />
nichts mehr im Wege. Wenn man die in den<br />
Übergangsvorschriften bestehende Frist zur<br />
Gänze ausschöpfen möchte, sollte man aber<br />
bedenken, dass die Übergangsvorschrift nur<br />
für schon am 31.3.<strong>2011</strong> bestehende Begünstigte<br />
gilt. Wird z.B. am 15.5.<strong>2011</strong> ein neuer<br />
Begünstigter festgestellt, so ist dieser nach<br />
§ 5 PSG unverzüglich elektronisch zu melden.<br />
Unter einer unverzüglichen Meldung<br />
wird eine Meldung innerhalb eines Monats<br />
als ausreichend angesehen. Die Verletzung<br />
der Meldeverpflichtung ist mit drakonischen<br />
Strafen bedroht: Je nicht oder nicht<br />
vollständig gemeldetem Begünstigten droht<br />
jedem Stiftungsvorstand eine Geldstrafe bis<br />
zu 20.000 €.<br />
Gebührenrecht<br />
Aktuelles zur Gebührenpflicht<br />
//<br />
E-Mails<br />
Bisher wurde die in den Gebührenrichtlinien<br />
des BMF enthaltene Rechtsmeinung, wonach<br />
elektronische Signaturen eine Urk<strong>und</strong>e erzeugen<br />
<strong>und</strong> damit Gebührenpflicht auslösen,<br />
von Steuerexperten als Fehlmeinung eingestuft.<br />
Der VwGH hat sich nun aber jüngst der<br />
Ansicht des BMF angeschlossen. Nach aktueller<br />
Ansicht des VwGH löst der Abschluss von<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich gebührenpflichtigen Rechtsgeschäften<br />
per E-Mails, welche mit sicheren<br />
(oder auch einfachen) elektronischen Signaturen<br />
versendet werden, auch ohne Ausdruck<br />
des E-Mails auf Papier die Gebührenpflicht<br />
aus, weil auch ein Bildschirm als „Urk<strong>und</strong>enstoff“<br />
(analog zu Papier) dienen kann.<br />
Kredit- & Darlehensgeschäfte<br />
Der Abschluss von Kredit- <strong>und</strong> Darlehensverträgen<br />
unterliegt ab 1.1.<strong>2011</strong> bekanntlich<br />
nicht mehr der Gebührenpflicht. Das BMF hat<br />
nunmehr in einer Information unter anderem<br />
folgende Zweifelsfragen im Zusammenhang<br />
mit vor dem 1.1.<strong>2011</strong> nicht gebührenpflichtig<br />
abgeschlossenen Kredit- <strong>und</strong> Darlehensgeschäften<br />
geklärt: Die nach dem 31.12.2010<br />
erfolgte Verbringung eines im Ausland bereits<br />
vor dem 1.1.<strong>2011</strong> gebührenfrei abgeschlossenen<br />
Kredit- oder Darlehensvertrags löst keine<br />
Gebührenpflicht mehr aus, weil die die Gebührenschuld<br />
auslösende Handlung (= Verbringung<br />
der Urk<strong>und</strong>e ins Inland) erst nach<br />
dem 31.12.2010 gesetzt wird.<br />
Kredit- & Darlehensgeschäfte<br />
gebührenfrei<br />
Wenn für ein Kredit- oder Darlehensverhältnis,<br />
das vor dem 1.1.<strong>2011</strong> eingegangen wurde,<br />
erst nach dem 31.12.2010 eine (nach früherer<br />
Rechtslage gr<strong>und</strong>sätzlich die Gebührenpflicht<br />
auslösende) Urk<strong>und</strong>e errichtet wird, fällt<br />
ebenfalls keine Gebühr mehr an. Dies gilt auch<br />
für rechtsbezeugende Urk<strong>und</strong>en, die erst nach<br />
dem 31.12.2010 ausgehändigt werden.<br />
Folgende Übersicht soll Ihnen Klarheit verschaffen:<br />
TErMINE<br />
Übersicht für die Steuererklärung 2010<br />
30.04.<strong>2011</strong> (30.06.<strong>2011</strong>)<br />
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />
2010 (Pflichtveranlagung) ist gr<strong>und</strong>sätzlich der 30.4.<strong>2011</strong> (für<br />
Online-Erklärungen der 30.6.<strong>2011</strong>).<br />
31.3-30.4.2012<br />
Steuerpflichtige, die durch einen <strong>Steuerberater</strong> vertreten sind,<br />
haben es besonders gut: Für sie gilt – wenn die Steuererklärungen<br />
2009 vom <strong>Steuerberater</strong> elektronisch eingereicht wurden<br />
– gr<strong>und</strong>sätzlich eine generelle Fristverlängerung für die Steuererklärungen<br />
2010 maximal bis 31.3. bzw. 30.4.2012, wobei zu<br />
beachten ist, dass Steuernachzahlungen bzw. -guthaben ab dem<br />
30.9.<strong>2011</strong> im Wege der Anspruchsverzinsung verzinst werden.<br />
30.09.<strong>2011</strong><br />
In allen übrigen Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie<br />
bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.<strong>2011</strong>.<br />
Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale” Veranlagung<br />
Gr<strong>und</strong> zur Abgabe der Steuererklärung Formular abzugeben bis<br />
Papierform elektronisch<br />
Steuerpflichtiges Einkommen<br />
über 12.000 € E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />
unter 12.000 €, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />
Sonstige Einkünfte<br />
in Einkünften sind ausländische Kapitalerträge (Sondersteuersatz 25%) enthalten E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />
Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten <strong>und</strong> das Gesamteinkommen<br />
beträgt mehr als 12.000 € – Arbeitnehmerveranlagung<br />
Gr<strong>und</strong> zur Abgabe der Steuererklärung Formular abzugeben bis<br />
Papierform elektronisch<br />
(nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte über 730 € E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />
zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen<br />
(Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern<br />
L1 30.09.<strong>2011</strong> 30.09.<strong>2011</strong><br />
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt oder<br />
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale<br />
bzw. betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten<br />
L1 30.09.<strong>2011</strong> 30.09.<strong>2011</strong><br />
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen,<br />
beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen<br />
L1<br />
Aufforderung durch Finanzamt<br />
Freibetragsbescheid wurde berücksichtigt, tatsächliche <strong>Ausgabe</strong>n sind aber geringer L1 Aufforderung durch Finanzamt<br />
Freiwillige Steuererklärung L1/E1 bis Ende 2015<br />
Antrag auf Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag <strong>und</strong> Kinderbetreuungskosten L1k bis Ende 2015
14 15<br />
Splitter<br />
Offenlegung von Bankinformationen<br />
Nach Verabschiedung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes im Jahre<br />
2009, mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Lockerung<br />
des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Steuerbehörden<br />
geschaffen wurden, hat Österreich zwischenzeitlich eine Reihe von<br />
Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen bzw. geändert, die einen<br />
gegenseitigen erweiterten Informationsaustausch vorsehen. Das<br />
Ende Dezember 2010 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA<br />
mit Deutschland ermöglicht ab 1.1.<strong>2011</strong> über Anforderung der jeweiligen<br />
Finanzverwaltung auch den Austausch von steuererheblichen<br />
Bankinformationen, ohne, dass z.B. von Seiten Deutschlands<br />
bereits ein förmliches Strafverfahren eingeleitet sein muss. Auch im<br />
Verhältnis zur Schweiz wurde bereits ein Abänderungsprotokoll mit<br />
einer erweiterten Amtshilfeklausel unterzeichnet, die es auch den österreichischen<br />
Finanzbehörden in Verdachtsfällen ohne Einleitung<br />
eines Finanzstrafverfahrens ermöglicht, Auskünfte über Schweizer<br />
Bankkontendaten österreichischer Steuerpflichtiger einzuholen. Diese<br />
Änderung des DBA mit der Schweiz ist zwar am 1.3.<strong>2011</strong> in Kraft<br />
getreten, ist aber erst ab dem 1.1.2012 anwendbar.<br />
Angabe des Mindestentgelts bei<br />
Jobangeboten<br />
Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitsvermittler sind seit 1.3.<strong>2011</strong> verpflichtet, in<br />
Stellenausschreibungen das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz<br />
geltende Mindestentgelt <strong>und</strong> eine etwaige Bereitschaft zur Überzahlung<br />
anzugeben. Dabei genügt es in der Regel, das zwingende<br />
kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, ein konkretes Gehaltsangebot<br />
ist nicht erforderlich. Bei einem Verstoß hat die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
vorerst zu mahnen, ab 1.1.2012 können<br />
auch Geldstrafen von bis zu 360 € verhängt werden. Das eigentliche<br />
Ziel dieser Gesetzesänderung liegt in der Beseitigung der Einkommensdiskriminierung<br />
von Frauen gegenüber Männern.<br />
EUGH – Steuerentlastung für<br />
Portfoliodividenden<br />
Nach derzeitiger Rechtslage sind Dividenden aus ausländischen<br />
Portfoliobeteiligungen (Beteiligungsausmaß unter 10%) bei der österreichischen<br />
Muttergesellschaft nur dann steuerfrei, wenn sie von<br />
Gesellschaften stammen, die in einem EU-Staat oder in Norwegen<br />
(das einzige Land des EWR-Raumes, mit dem die im Gesetz geforderte<br />
umfassende Amts- <strong>und</strong> Vollstreckungshilfe besteht) ansässig<br />
sind. Der EuGH hat in einem jüngst ergangenen Urteil festgestellt,<br />
dass diese Regelung mehrfach gegen die Gr<strong>und</strong>freiheiten verstößt,<br />
insbesondere gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Der Gesetzgeber<br />
wird auf dieses Urteil demnächst reagieren: Im kürzlich versendeten<br />
Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes <strong>2011</strong> ist für Portfoliodividenden<br />
aus <strong>Dr</strong>ittstaaten nämlich die Anrechnungsmöglichkeit der<br />
auf den Dividenden lastenden ausländischen Körperschaftsteuer (jedoch<br />
nicht der Quellensteuer) vorgesehen. Wir werden in der nächsten<br />
Klienten-Info im Detail berichten.<br />
Befreiung von der Eintragungsgebühr für<br />
kleine Kapitalgesellschaften<br />
Die Befreiung von der Eintragungsgebühr für kleine Kapitalgesellschaften<br />
(Umsatz unter 70.000 €) bei elektronischer Einreichung gilt bekanntlich<br />
nur mehr bei Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag.<br />
Nach der Übergangsbestimmung betrifft dies alle Jahresab-<br />
schlüsse, für welche die normale 9-monatige Frist zur Offenlegung nach<br />
dem 31.3.<strong>2011</strong> endet. Die Neuregelung gilt damit faktisch für Jahresabschlüsse<br />
mit Bilanzstichtagen ab 31.7.2010. Aus heutiger Sicht (April <strong>2011</strong>)<br />
könnte daher z.B. noch für den Jahresabschluss 31.10.2010 die Gebührenbefreiung<br />
in Anspruch genommen werden, wenn er innerhalb der 6-Monatsfrist<br />
– somit spätestens bis 30.4.<strong>2011</strong> elektronisch eingereicht wird.<br />
Änderung des Erlasses zur Abzugsbesteuerung<br />
bei ausländischen Künstlern<br />
Wirken ausländisch beschränkt steuerpflichtige Personen an inländisch<br />
kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen mit, dann muss von diesen<br />
Honoraren eine Abzugssteuer von 25% der Brutto beträge (bzw. in bestimmten<br />
Fällen 35% der Nettoeinkünfte) einbehalten werden. Bereits<br />
nach bisheriger Erlaßregelung konnte auf den Einbehalt der Abzugsteuer<br />
verzichtet werden, wenn die beschränkt steuerpflichtige Person<br />
für ihre Tätigkeit vom inländischen Veranstalter neben Kostenersätzen,<br />
die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (z.B. Flug- oder Fahrtkosten,<br />
Kosten der Nächtigung, Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG für maximal<br />
fünf Kalender tage an einem Veranstaltungsort) ein Honorar von max.<br />
440 € pro Veranstaltung bzw. max. 900 € vom selben Veranstalter bezogen<br />
hat. Diese Grenzen wurden nun generell auf 1.000 € angehoben. Außerdem<br />
kann die Vereinfachungsregelung auch für die bisher ausgenommenen<br />
Musiker <strong>und</strong> Musikgruppen, die bei Tanzveranstaltungen (z.B. im Rahmen<br />
von Ballveranstaltungen, Zeltfesten) auftreten, angewendet werden.<br />
Änderung der Lohnkonten-Verordnung<br />
Einige der letzten Änderungen des Einkommensteuergesetzes wirken<br />
sich auch auf die vom Arbeitgeber zu führenden Lohnkonten<br />
aus. Laut einer Änderung der Lohnkonten-Verordnung sind folgenden<br />
Punkte neu in die Lohnkonten aufzunehmen:<br />
• Die Kalendermonate, in denen ein Arbeitnehmer im Rahmen des Werkverkehrs<br />
befördert wird (damit soll sichergestellt werden, dass im Rahmen<br />
der Veranlagung kein Pendlerpauschale gewährt werden kann)<br />
• erhöhter Pensionistenabsetzbetrag (bei Zutreffen der Voraussetzungen)<br />
• die vom Pensionsversicherungsträger für die ausländische Rente<br />
einbehaltenen Krankenversicherungsbeiträge<br />
Hinweis<br />
VwGH – kein Aufteilungsverbot bei<br />
gemischt veranlasster Reise<br />
Der VwGH hat jüngst erfreulicher Weise seine strenge Rechtsprechung<br />
zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von gemischt veranlassten<br />
Reisekosten geändert. Typischer Fall sind beruflich veranlasste Reisen,<br />
bei denen z.B. am Reiseziel einige Tage Privaturlaub angehängt<br />
werden. Liegen bei einer beruflich veranlassten Reise eindeutig<br />
trennbare berufliche (betriebliche) <strong>und</strong> private Reiseabschnitte vor,<br />
können die Kosten für den eindeutig beruflich veranlassten Reiseabschnitt<br />
(z.B. Hotelkosten, Tages- <strong>und</strong> Nächtigungsgelder) wie<br />
bisher steuerlich voll abgesetzt werden. Die Reisekosten (z.B. Flugkosten,<br />
KM-Geld), die in diesem Fall bisher zur Gänze nicht absetzbar<br />
waren, können nach der neuen Judikatur nunmehr anteilig (im<br />
Verhältnis der rein beruflichen Tage zur Gesamtdauer der Reise)<br />
steuerlich abgesetzt werden. Bei sogenannten „fremdbestimmte”<br />
Reisen (z.B. beim Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber angeordnete<br />
Reise oder bei einem selbständigen Anwalt eine Reise zu einem<br />
vom Gericht festgesetzten Prozesstermin) sind – auch wenn man einen<br />
Privaturlaub anhängt - die Fahrtkosten sogar immer zur Gänze<br />
steuerlich absetzbar. Reisen mit so genanntem Mischprogramm (die<br />
also keinen eindeutig beruflich veranlassten Teil haben) sind allerdings<br />
weiterhin nicht absetzbar.<br />
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