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Ausgabe 02 / 2011 - Steuerberater Wien, Dr. Reisinger und MMag ...

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klientenNEWS 01/11<br />

kernfrage 40 Jahre ? Kompetenz<br />

Teaser<br />

Subteaser<br />

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Subteaser


Inhalt<br />

3 Die Kanzlei reisingerkornprat<br />

40 Jahre Steuerberatung – eine Erfolgsgeschichte<br />

4 schon viele Jahre bei reisingerkornprat<br />

Wir stellen unsere langjährigsten Mitarbeiter vor<br />

7<br />

8<br />

Ein Gr<strong>und</strong> zum Feiern<br />

Kanzleifest & Betriebsreise<br />

Arbeitnehmerveranlagung 2010<br />

Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück<br />

EDITOrIAL<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

die vorliegende Jubiläumsausgabe der Kanzleinews<br />

beinhaltet als Sonderthema einen Abriss über die Kanzleigeschichte<br />

sowie die persönliche Vorstellung unserer<br />

langjährigsten Mitarbeiter.<br />

Danke<br />

Wir danken unseren Mitarbeitern für ihre persönlichen<br />

Beiträge <strong>und</strong> ihre Loyalität.<br />

Steuernews<br />

Wie üblich enthält der zweite Teil des Newsletters<br />

viele Neuerungen, die für Sie von Interesse sind!<br />

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Spaß<br />

beim Lesen <strong>und</strong> viel Erfolg für das Wirtschaftsjahr <strong>2011</strong>.<br />

Wir freuen uns über Ihr Feedback.<br />

<strong>Dr</strong>. Karin <strong>Reisinger</strong> & <strong>MMag</strong>. Christian Kornprat<br />

10 Öffnung des Arbeitsmarktes<br />

Lohn- & Sozialdumping Bekämpfungsgesetz<br />

11 EU-Quellensteuer<br />

12 stiftungen<br />

Privatstiftungen Aktuell<br />

Gebührenrecht<br />

Aktuelles zur Gebührenpfl icht<br />

13 Termine<br />

Übersicht für die Steuererklärung 2010<br />

14 splitter<br />

Die Kanzlei reisingerkornprat<br />

40 Jahre steuerberatung – eine Erfolgsgeschichte<br />

//<br />

Gegründet am 01.03.1971 von <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong>. Es begann<br />

alles als One-man-Show mit einer einzigen Mitarbeiterin in der<br />

Diefenbachgasse in 1150 <strong>Wien</strong>. Mein Vater hat es durch harte Disziplin<br />

gepaart mit Kompetenz <strong>und</strong> vor allem emotionaler Intelligenz <strong>und</strong><br />

Charisma geschaff t, die Kanzlei zu einem erfolgreichen Unternehmen<br />

zu machen.<br />

Noch heute, 8 Jahre nach seinem Tod, kommen Klienten zu uns, die<br />

ihn von früher kannten, ihn fachlich schätzten <strong>und</strong> von seiner Persönlichkeit<br />

begeistert waren. Ich bin sehr stolz in die Fußstapfen meines<br />

Vaters getreten zu sein <strong>und</strong> sein Lebenswerk zusammen mit meinem<br />

Geschäftspartner <strong>MMag</strong>. Christian Kornprat weiterzuführen.<br />

<strong>Dr</strong>. Karin <strong>Reisinger</strong> Geschäftsführende Gesellschafterin<br />

Chronologie<br />

01.03.1971<br />

Gründung durch <strong>Dr</strong>. Josef reisinger<br />

Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> steuerberater<br />

in der Diefenbachgasse, 1150 <strong>Wien</strong><br />

1999<br />

Erwerb eines zweiten stockes in der Diefenbachgasse<br />

Vergrößerung der Kanzlei auf 40 Mitarbeiter<br />

26.04.2003<br />

Tod von <strong>Dr</strong>. reisinger<br />

Übernahme der Kanzlei durch seine beiden Töchter<br />

Mag. Gudrun reisinger (rechtsanwältin)<br />

<strong>und</strong> <strong>Dr</strong>. Karin reisinger (steuerberaterin)<br />

Seit 01.01.2005<br />

Partnerschaft<br />

<strong>Dr</strong>. reisinger & <strong>MMag</strong>. Kornprat<br />

13.10.2010<br />

Umzug der Kanzlei von der Diefenbachgasse<br />

1150 <strong>Wien</strong> an den Hietzinger Kai, 1130 <strong>Wien</strong><br />

„Ich bin sehr stolz in die Fußstapfen<br />

meines Vaters getreten zu sein <strong>und</strong><br />

sein Lebenswerk zusammen mit<br />

meinem Geschäftspartner <strong>MMag</strong>.<br />

Christian Kornprat weiterzuführen.”<br />

3


4 5<br />

Schon viele Jahre bei reisingerkornprat<br />

Wir stellen unsere langjährigsten Mitarbeiter vor<br />

Edith Cerny<br />

//<br />

Durch den Glücksfall, dass <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> ein Stelleninserat an meine<br />

Schule geschickt hat, war es meine erste <strong>und</strong> einzige Vorsprache in<br />

einer Kanzlei. <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> hat mich sehr herzlich aufgenommen. Er<br />

hat viel von seinen Mitarbeitern erwartet <strong>und</strong> Einsatz immer anerkannt.<br />

Meine erste Hauptabschlußübersicht war händisch <strong>und</strong> ging über 20 Seiten.<br />

Als mein Sohn 1977 geboren wurde, hatte <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> immer vollstes<br />

Verständnis wenn ich wegen eines Notfalles zu Hause bleiben musste. Ich<br />

konnte mir in solchen Fällen die Arbeitszeit nach Bedarf einteilen. Es gab<br />

immer Gleitzeit <strong>und</strong> das Vertrauen in seine Mitarbeiter war sehr groß,<br />

denn wir hatten die ersten paar Jahre keine Stechuhr. Erst als die Kanzlei<br />

immer größer wurde, gab es aus praktischen Gründen eine.<br />

Die Kanzlei wuchs – von 4 Mitarbeitern im Jahr 1973 wurden es im<br />

Laufe der Zeit 35 Mitarbeiter. Auch die Räumlichkeiten wurde immer<br />

wieder vergrößert <strong>und</strong> 1999 haben wir sogar ein ganzes Stockwerk dazu<br />

gemietet.<br />

Herta Gausterer<br />

//<br />

Auf gute Einschulung wurde von Anfang an Wert gelegt <strong>und</strong><br />

dementsprechend Zeit dafür aufgewendet. Damit man bald als<br />

selbständige <strong>und</strong> kompetente Mitarbeiterin die Klienten betreuen<br />

kann, wurde die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung sehr stark gefördert <strong>und</strong> unterstützt.<br />

Ein Punkt, der für mich sehr wichtig ist, ist das überdurchschnittlich<br />

gute Betriebsklima in unserer Kanzlei. Welchen Gr<strong>und</strong> könnte es geben,<br />

sich bei diesen Arbeitsbedingungen nach einer anderen Beschäftigung<br />

umzusehen…<br />

seit 1972 als 3. Mitarbeiterin<br />

Nach dem plötzlichen Tod von <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> nahmen seine Töchter<br />

Karin <strong>und</strong> Gudrun die Herausforderung an. Auch die Mitarbeiter gaben<br />

alles <strong>und</strong> so konnte die Kanzlei im Sinne von <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> fortgeführt<br />

werden. Nach einiger Zeit kam <strong>MMag</strong>. Christian Kornprat<br />

<strong>und</strong> half mit den guten Ruf der Kanzlei aufrecht zu erhalten. So<br />

vergeht die Zeit <strong>und</strong> bald habe ich 40 Jahre bei reisingerkornprat<br />

verbracht.<br />

seit 1973<br />

Christa Gromek<br />

//<br />

Ich bin im September 1974 in die Kanzlei gekommen – damals war<br />

ich 15 Jahre alt. Ich habe mit Buchhaltung auf „Ruf-Platten“ begonnen,<br />

es wurde fast alles händisch verbucht. Außerdem gab es eine große<br />

<strong>und</strong> laute „Buchungsmaschine“.<br />

Ich habe auf Empfehlung von <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong> einen Lohnverrechnungskurs<br />

am WIFI gemacht, danach war ich teilweise für Buchhaltung,<br />

teilweise für Lohnverrechnung zuständig.<br />

Ich hatte seit Beginn meiner „<strong>Reisinger</strong>-Zeit“ immer, im Vergleich zu<br />

meinen Bekannten, ein überdurchschnittlich hohes Gehalt. Es wurde<br />

immer viel Einsatz verlangt, aber dieser wurde auch anerkannt. Wir wurden<br />

alle dazu ausgebildet alleine <strong>und</strong> eigenständig zu arbeiten. Das war<br />

auch der Gr<strong>und</strong>, warum ich nach meiner Karenzzeit gerne wieder in die<br />

Kanzlei <strong>Reisinger</strong> Kornprat gekommen bin.<br />

seit 1974<br />

Renate Dangl<br />

//<br />

Als ich 1987 anfi ng, gab es pro Zimmer einen Computer <strong>und</strong><br />

einen einzigen <strong>Dr</strong>ucker für die gesamte Kanzlei. Durch Terminvorgaben<br />

von Klienten war es manchmal erforderlich die ganze Nacht<br />

durchzuarbeiten, was uns aber sehr gedankt wurde – in Worten <strong>und</strong><br />

auch fi nanziell.<br />

Als ich 1994 übersiedelte wurde mir von <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> ein Heimarbeitsplatz<br />

ermöglicht. Ich war damals sehr dankbar dafür <strong>und</strong> bin<br />

es auch heute noch – <strong>Dr</strong>. Karin <strong>Reisinger</strong> <strong>und</strong> <strong>MMag</strong>. Christian<br />

Kornprat haben diese Regelung beibehalten. Ich schätze an unserer<br />

Kanzlei die kompetenten <strong>und</strong> verständnisvollen Chefs, das gute Betriebsklima,<br />

die freie Arbeitseinteilung, tolle Weihnachtsfeiern <strong>und</strong><br />

Betriebsausfl üge.<br />

seit 1987<br />

Karin Friesinger<br />

//<br />

Gleich nach der Schule begann ich in der Kanzlei <strong>Dr</strong>. Josef<br />

<strong>Reisinger</strong> mein Berufsleben. <strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> hat mich, wie auch<br />

alle anderen meiner Kollegen, stets gefördert, zur Weiterbildung <strong>und</strong><br />

zu selbständigem eigenverantwortlichen Arbeiten motiviert. Viele außerbetriebliche<br />

Veranstaltungen haben uns zu einem „starken Team“<br />

zusammengeschweißt, das jederzeit vollen Einsatz für die Kanzlei<br />

zeigte.<br />

An meiner Arbeit gefällt mir die Vielseitigkeit. Unsere Klienten<br />

kommen aus den unterschiedlichsten Branchen <strong>und</strong> wir betreuen den<br />

Einmannbetrieb, genauso wie den internationalen Konzern. Dementsprechend<br />

abwechslungsreich ist auch unsere tägliche Arbeit.<br />

Auch heute noch, nach mittlerweile fast 27 Jahren, macht mir die Arbeit<br />

großen Spaß <strong>und</strong> ich komme jeden Tag gerne ins Büro.<br />

seit 1984


6 7<br />

Sabine Kettner<br />

//<br />

Ich kam vor 20 Jahren, nach Beendigung meiner Schulausbildung,<br />

in die Kanzlei. Die Kanzlei ermöglichte mir eine praktische Ausbildung<br />

<strong>und</strong> Kurse im Bereich Personalverrechnung <strong>und</strong> Arbeitsrecht.<br />

Ich schätze an der Kanzlei die stetige Entwicklung, die immer neue<br />

Herausforderungen mit sich bringt. Tolle Betriebsausfl üge, zum Beispiel<br />

nach New York <strong>und</strong> Barcelona <strong>und</strong> gemeinsame Feierlichkeiten<br />

sorgen für ein hohes Zusammengehörigkeitsgefühl des ganzen Teams.<br />

Die Geschäftsleitung hat immer ein off enes Ohr für die Mitarbeiter<br />

<strong>und</strong> ermöglicht Weiterbildungen. Aufgr<strong>und</strong> des positiven Arbeitsklimas<br />

sowie des menschlich Führungsstils, stellte sich für mich nie die<br />

Frage, den Arbeitsplatz zu wechseln.<br />

seit 1990<br />

Mag. Christoph Görg<br />

//<br />

Es war vor genau 23 Jahren – Miami Vice im Fernsehen, die Pet<br />

Shop Boys im Radio, ich selbst der 80er Mode entsprechend gekleidet,<br />

mit Bärtchen <strong>und</strong> blondierter Fönfrisur – als ich meinen ersten<br />

Job antrat: Steuersachbearbeiter in der Kanzlei <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong>.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Reisinger</strong> wurde sehr rasch zu meinem großen berufl ichen Vorbild:<br />

Wie er, der seine Laufbahn als <strong>Steuerberater</strong> erst im zweiten Bildungsweg<br />

begonnen hatte, startete auch ich nebenberufl ich in das Abenteuer<br />

namens WU-Studium. Ohne sein Verständnis <strong>und</strong> eine großzügige<br />

Gleitzeitregelung wäre ich heute weder Magister noch <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Zur gleichen Zeit wie ich begann auch seine Tochter Karin <strong>Reisinger</strong><br />

ihre Tätigkeit in der Kanzlei. Heute ist sie als Nachfolgerin ihres Vaters<br />

meine Chefi n, <strong>und</strong> darüber hinaus Fre<strong>und</strong>in <strong>und</strong> Ratgeberin in<br />

allen Lebenslagen. Christian Kornprat, wandelndes Steuerrechtslexikon<br />

<strong>und</strong> unser zweiter Chef, stellt mit seiner ruhigen <strong>und</strong> besonnenen<br />

Art einen kongenialen Partner für die impulsive Karin <strong>Reisinger</strong> dar.<br />

Ich komme immer noch jeden Tag gerne ins Büro, um mit ihnen <strong>und</strong><br />

meinen anderen Kollegen <strong>und</strong> Kolleginnen für das steuerliche Wohl<br />

unserer Klienten zu arbeiten.<br />

seit 1988<br />

Alexander Mavher<br />

//<br />

Es begann 1995 mit einem 2-monatigen Uni-Praxisseminar. Die<br />

fachlichen <strong>und</strong> menschlichen Qualitäten von <strong>Dr</strong>. Josef <strong>Reisinger</strong><br />

waren für mich außergewöhnlich faszinierend <strong>und</strong> mitentscheidend,<br />

dass ich bald fi x in die Kanzlei eingetreten bin. Meine Aufgaben<br />

reichten von Bilanzierung, Unternehmens- <strong>und</strong> Steuerberatung bis<br />

hin zur Wirtschaftsprüfung <strong>und</strong> garantierten damals wie heute einen<br />

abwechslungsreichen <strong>und</strong> interessanten Arbeitsalltag.<br />

Von Beginn an waren eigenständiges Arbeiten, Übernahme von Verantwortung<br />

<strong>und</strong> Selbständigkeit gefragt. Motivierend ist dabei auch der<br />

Umstand, dass den Mitarbeitern seitens der Geschäftsleitung Vertrauen<br />

<strong>und</strong> Wertschätzung entgegengebracht wird <strong>und</strong> dass Leistung <strong>und</strong> Einsatzwille<br />

entsprechend honoriert werden. Bis heute wird ein Führungsstil<br />

gepfl egt, der ein angenehmes Betriebsklima fördert <strong>und</strong> mit ein Gr<strong>und</strong><br />

ist warum viele Mitarbeiter dem Unternehmen schon lange angehören.<br />

seit 1995<br />

Ein Gr<strong>und</strong> zum Feiern<br />

Kanzleifest im Herbst & Betriebsreise nach spanien<br />

Ankündigung: Kanzleifest <strong>2011</strong><br />

// //<br />

Unser 40-jähriges Firmenbestehen wollen wir mit unseren Klienten,<br />

Partnern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>en gebührend feiern. Deshalb freuen wir uns<br />

Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es im September ein Fest bei uns in der<br />

Kanzlei geben wird. Ein Fest, bei dem wir Ihnen für die gute Zusammenarbeit<br />

<strong>und</strong> die Treue der letzten Jahre danken wollen. Ein Fest, bei<br />

dem wir Ihnen auch unsere neuen Räumlichkeiten präsentieren werden.<br />

Die Einladung mit genauen Details folgt.<br />

Viva España – Betriebsreise Barcelona<br />

Anlässlich unseres diesjährigen Kanzleijubiläums werden wir<br />

vom 26.-29. Mai eine gemeinsame Betriebsreise mit all unseren<br />

Mitarbeitern <strong>und</strong> Kollegen unternehmen – <strong>und</strong> zwar ins w<strong>und</strong>erschöne,<br />

sonnige Barcelona. Ein abwechslungsreiches Programm<br />

<strong>und</strong> die gemeinsame Zeit vor Ort werden unser Team sicher noch<br />

mehr zusammenschweißen. Wir freuen uns schon sehr auf diese<br />

Tage!


8 9<br />

Arbeitnehmerveranlagung 2010<br />

Holen sie sich Geld vom Finanzamt zurück<br />

Jedes Jahr im März stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, bekomme ich etwas von der<br />

Lohnsteuer zurück <strong>und</strong> bis wann habe ich Zeit dafür?<br />

//<br />

Bei der Arbeitnehmerveranlagung, früher<br />

als Jahresausgleich bezeichnet, sind<br />

drei Varianten von Veranlagungen zu unterscheiden:<br />

Die Pflichtveranlagung, die<br />

Veranlagung über Aufforderung durch das<br />

Finanzamt <strong>und</strong> die Antragsveranlagung. Im<br />

Folgenden ein Überblick dazu.<br />

Pflichtveranlagung<br />

Als lohnsteuerpflichtiger Dienstnehmer sind<br />

Sie zur Abgabe einer Einkommensteuer-<br />

erklärung verpflichtet, wenn einer der folgenden<br />

Fälle zutrifft <strong>und</strong> das zu versteuernde<br />

Jahreseinkommen mehr als 12.000 € beträgt<br />

(weitere Details im Abschnitt „Termine“ auf<br />

Seite 13):<br />

• Sie haben Nebeneinkünfte (z.B. aus der<br />

privaten Einlösung von Bonusmeilen, aus<br />

einem Werkvertrag, aus sonstiger selbst-<br />

ständiger Tätigkeit, aus Vermietung oder<br />

ausländischer Einkünfte, die aufgr<strong>und</strong> des<br />

anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwar steuerfrei sind, aber für den Progressionsvorbehalt<br />

herangezogen werden)<br />

von mehr als 730 € bezogen.<br />

• Sie haben gleichzeitig zwei oder mehrere<br />

Gehälter <strong>und</strong>/oder Pensionen erhalten, die<br />

beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam<br />

versteuert werden.<br />

• Sie haben zu Unrecht den Alleinverdiener-<br />

/Alleinerhalterabsetzbetrag beansprucht.<br />

• Sie haben zu Unrecht eine (zu hohe) Pendlerpauschale<br />

in Anspruch genommen.<br />

• Sie haben gegenüber dem Arbeitgeber eine<br />

unrichtige Erklärung bezüglich des steuerfreien<br />

Zuschusses zu den Kinderbetreuungskosten<br />

abgegeben.<br />

• Sie haben Einkünfte als österreichischer<br />

Abgeordneter zum Europäischen Parlament<br />

oder als dessen Hinterbliebener bezogen.<br />

Im ersten Fall (Nebeneinkünfte von mehr als<br />

730 €) verwenden Sie das normale Einkommensteuererklärungsformular<br />

E1 <strong>und</strong> allen-<br />

falls die Zusatzformulare E1a (bei Einkünften<br />

als Selbständiger), E1b (bei Vermietungseinkünften)<br />

oder E1c (bei land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Einkünften mit Pauschalierung).<br />

In allen anderen Fällen, die im engeren Sinn<br />

als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet<br />

werden, verwenden Sie das Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />

L1.<br />

Es gibt drei Varianten<br />

von Veranlagungen<br />

Das Formular L1 für 2010 steht aus technischen<br />

Gründen nicht mehr auf der BMF-<br />

Homepage zum Download zur Verfügung.<br />

Wer seine Arbeitnehmerveranlagung daher<br />

in Papierform einreichen will, muss das For-<br />

mular entweder über die BMF-Homepage<br />

anfordern (es wird dann per Post zugesendet)<br />

oder bei einem Finanzamt abholen. Alle<br />

anderen Steuererklärungsformulare finden<br />

Sie wie bisher auf der BMF-Homepage unter<br />

www.bmf.gv.at/Formulare. Die elektronische<br />

Einreichung über Finanz-Online ist<br />

weiterhin für sämtliche Formulare über die<br />

BMF-Homepage möglich <strong>und</strong> hat den Vorteil,<br />

dass man für die Abgabe der Erklärung<br />

im Falle einer Pflichtveranlagung länger<br />

Zeit hat.<br />

www.bmf.gv.at/Formulare<br />

Aufforderung durch das<br />

Finanzamt<br />

In folgenden Fällen kommt das Finanzamt erfahrungsgemäß<br />

im Spätsommer durch Übersendung<br />

eines Steuererklärungsformulars auf<br />

Sie zu <strong>und</strong> fordert Sie auf eine Arbeitnehmerveranlagung<br />

für 2010 bis Ende September<br />

<strong>2011</strong> einzureichen.<br />

• Sie haben Krankengeld, Entschädigungen<br />

für Truppenübungen, Insolvenz-Ausfallsgeld,<br />

bestimmte Bezüge aus der Bauarbeiter-,<br />

Urlaubs- <strong>und</strong> Abfertigungskasse oder<br />

Bezüge aus Dienstleistungsschecks bezogen<br />

oder eine beantragte Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />

erhalten.<br />

• Bei der Berechnung der laufenden Lohnsteuer wurden Steuerabsetzbeträge<br />

aufgr<strong>und</strong> eines Freibetragsbescheides (z.B. Werbungskosten,<br />

Sonderausgaben, außer gewöhnliche Belastungen) berücksichtigt,<br />

die tatsächlichen <strong>Ausgabe</strong>n sind aber nicht in dieser Höhe<br />

angefallen.<br />

Antragsveranlagung<br />

Sollten keine der oben erwähnten Voraussetzungen zutreffen <strong>und</strong><br />

Sie somit weder eine Steuererklärung abgeben müssen, noch vom<br />

Finanzamt dazu aufgefordert werden, dann sollten Sie darüber nachdenken,<br />

ob Sie nicht vielleicht zuviel Steuer bezahlt haben <strong>und</strong> daher<br />

vom Finanzamt aus folgenden Gründen Geld zurückbekommen (im<br />

Regelfall durch Abgabe einer Einkommenssteuererklärung mit dem<br />

Formular L1): Näheres dazu in der Infobox rechts.<br />

Seit 2009 gibt es zwei wichtige Beilagen (L1i <strong>und</strong> L1k) zur Arbeitnehmerveranlagung,<br />

die bisher im Wesentlichen in das Formular L1<br />

integriert waren. Sie beziehen sich auf Sondersachverhalte im Zusammenhang<br />

mit Kindern <strong>und</strong> mit nichtselbständigen Einkünften ohne<br />

Lohnsteuerabzug (z.B. Auslandsbezüge, Einlösung von Bonusmeilen)<br />

<strong>und</strong> enthalten folgende Angaben:<br />

Formular L1k<br />

• Antrag auf Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrages von<br />

220 € pro Kind.<br />

• Antrag auf Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages: Wenn<br />

Sie für ein nicht zu Ihrem Haushalt gehörendes Kind im Jahr 2010<br />

den gesetzlichen Unterhalt geleistet haben, steht Ihnen ein Unterhaltsabsetzbetrag<br />

zu.<br />

• Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder: Die<br />

laufenden Kosten für Kinder werden durch den Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag<br />

berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen liegen<br />

dann vor, wenn für das Kind zusätzlich neben dem Unterhalt Kosten<br />

übernommen werden, die für sich gesehen eine außergewöhnliche<br />

Belastung darstellen (z.B. Krankheitskosten, Zahnregulierung, Kosten<br />

der auswärtigen Ausbildung <strong>und</strong> ab 2010 auch Kinderbetreuungskosten<br />

bis 2.300 € für Kinder bis zum 10. Lebensjahr).<br />

• Nachversteuerung eines vom Arbeitgeber zu Unrecht steuerfrei behandelten<br />

Zuschusses des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten.<br />

Formular L1i<br />

Das Formular L1i betrifft eine Reihe von internationalen Sachverhalten<br />

bei Arbeitnehmern bzw. Pensionisten, wie z.B. die Pflichtveranlagung<br />

von Einkünften unbeschränkt Steuerpflichtiger, die ohne<br />

Lohnsteuerabzug bezogen werden (z.B. Grenzgänger, Auslandspensionen,<br />

Arbeitnehmer, die Bezüge von ausländischen Arbeitgebern<br />

erhalten, oder die bei einer ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde<br />

oder internationalen Organisation in Österreich – z.B.<br />

UNO, UNIDO – beschäftigt sind). Hier sind aber auch die steuerpflichtigen<br />

Vorteile aus der privaten Einlösung von Bonusmeilen zu<br />

erfassen, für die der Arbeitgeber bekanntlich keine Lohnsteuer mehr<br />

abführen muss.<br />

INFOs<br />

Gründe für Erhalt zuviel bezahlter Steuer<br />

Sie hatten 2010 unregelmäßig hohe Gehaltsbezüge (z.B.<br />

durch Überst<strong>und</strong>en) oder Sie haben in einzelnen Monaten<br />

kein Gehalt bezogen; es wurde dadurch allerdings auf das<br />

ganze Jahr bezogen zu viel an Lohnsteuer abgezogen.<br />

Sie haben steuerlich absetzbare <strong>Ausgabe</strong>n (z.B.<br />

Sonder ausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche<br />

Belastungen) bisher (z.B. mangels eines Freibetragsbescheides)<br />

noch nicht oder zu gering steuerlich berücksichtigt.<br />

Sie wollen Verluste, die im abgelaufenen Jahr aus anderen,<br />

nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften (z.B. aus der<br />

Vermietung eines Hauses) entstanden sind, steuermindernd<br />

geltend machen (Formular E1).<br />

Sie haben aus früheren unternehmerischen Tätigkeiten<br />

einen Verlustvortrag, den Sie bei Ihren Gehaltseinkünften<br />

geltend machen wollen (Formular E1).<br />

Sie verdienen so wenig, dass der Arbeitnehmerabsetzbetrag<br />

bzw. der Alleinverdiener-/Alleinerhalterabsetzbetrag<br />

zu einer negativen Einkommenssteuer (=Steuergutschrift)<br />

führt. Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung<br />

der NoVA kann ein Säumniszuschlag von 2% verhängt<br />

werden.<br />

Es wurde der Umstand, dass Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag<br />

<strong>und</strong>/oder auf<br />

ein Pendlerpauschale haben, vom Arbeitgeber mangels<br />

Antrag bei der laufenden Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt.<br />

Sie haben Kinder, für welche Sie Familienbeihilfe (einschl.<br />

Kinderabsetzbetrag) erhalten <strong>und</strong> für die Ihnen daher der<br />

Kinderfreibetrag von 220 € pro Kind zusteht. Den erhalten<br />

Sie aber nur, wenn Sie ihn mittels des Formulares L1k im<br />

Rahmen der Einkommensteuer- bzw Arbeitnehmerveranlagung<br />

beantragen! Bei getrennter Geltendmachung<br />

durch beide Elternteile steht jedem Elternteil ein Kinderfreibetrag<br />

von 132 € pro Kind zu.<br />

Sie haben Alimente für Kinder geleistet <strong>und</strong> es steht Ihnen<br />

daher der Unterhaltsabsetzbetrag zu.<br />

Tipp: In den zuletzt genannten Fällen haben Sie für<br />

die Beantragung der Einkommensteuerveranlagung<br />

fünf Jahre Zeit – also für die Abgabe der Steuererklärung<br />

2010 daher bis Ende 2015. Wenn wider Erwarten<br />

statt der erhofften Gutschrift eine Nachzahlung herauskommt,<br />

kann der Antrag binnen eines Monats wieder<br />

zurückgezogen werden.


10 11<br />

Öffnung des Arbeitsmarktes<br />

Lohn- & sozialdumping-Bekämpfungsgesetz<br />

Ab 1.5.<strong>2011</strong> tritt die Öffnung des inländischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer <strong>und</strong> Unternehmer<br />

aus Ungarn, Polen, Tschechien, slowakei, slowenien, Estland, Lettland <strong>und</strong> Litauen in Kraft.<br />

//<br />

Mit der mit 1.5.<strong>2011</strong> in Kraft tretenden<br />

Öffnung des inländischen Arbeitsmarktes<br />

für Arbeitnehmer <strong>und</strong> Unternehmer aus<br />

den mit 1.5.2004 der EU neu beigetretenen<br />

Mitgliedstaaten (Ungarn, Polen, Tschechien,<br />

Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland <strong>und</strong><br />

Litauen) befürchtet der Gesetzgeber eine<br />

Zunahme des sozialpolitisch unerwünschten<br />

Lohn- <strong>und</strong> Sozialdumpings.<br />

Gesetzgeber befürchtet<br />

Untergrabung des<br />

fairen Wettbewerbs<br />

Nach Ansicht des Gesetzgebers führt Lohn- &<br />

Sozialdumping nicht nur dazu, den ArbeitnehmerInnen<br />

das ihnen zustehende Entgelt für die<br />

erbrachte Arbeitsleistung teilweise vorzuenthalten,<br />

sondern auch dazu, den fairen Wettbewerb<br />

zwischen Unternehmern zu untergraben.<br />

Neuerungen ab Mai<br />

Um dem Phänomen des Lohn- & Sozialdumpings<br />

entgegen zu wirken treten mit 1.5.<strong>2011</strong><br />

die Bestimmungen des Lohn- & Sozial-<br />

dumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G)<br />

in Kraft. Die darin enthaltenen wichtigsten<br />

Neuerungen sind:<br />

• ArbeitgeberInnen <strong>und</strong> BeschäftigerInnen<br />

sind künftig zur Bereithaltung von Lohnunterlagen<br />

in deutscher Sprache im Inland<br />

verpflichtet, die zur Überprüfung des, den<br />

ArbeitnehmerInnen nach den österreichischen<br />

Rechtsvorschriften, gebührenden<br />

Entgelts erforderlich sind.<br />

• Organe der Abgabebehörde (Finanzpolizei)<br />

sind berechtigt, Erhebungen vor<br />

Ort durchzuführen, die zur Kontrolle<br />

des Gr<strong>und</strong>lohns erforderlich sind. Ferner<br />

sind sie berechtigt, Personenbefragungen<br />

durchzuführen <strong>und</strong> Einsicht in alle relevanten<br />

Unterlagen zu nehmen.<br />

Feststellung des<br />

Gr<strong>und</strong>lohns im Baubereich<br />

durch die BUAK<br />

• Die Wr GKK wird als Kompetenzzentrum<br />

LSDB installiert. Sie hat die Aufgabe der<br />

Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung<br />

oder Kollektivvertrag zustehenden Gr<strong>und</strong>lohns<br />

laut Einstufung (ohne Zulagen) für<br />

nach Österreich überlassene oder entsandte<br />

ArbeitnehmerInnen. Die Überprüfung soll<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der von den Abgabenbehörden<br />

übermittelten Erhebungsergeb-<br />

nissen erfolgen. Stellt die Wr GKK anhand<br />

der übermittelten Unterlagen eine Minderentlohnung<br />

fest, hat sie Anzeige an die<br />

zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu<br />

erstatten. Eine Kopie der Anzeige ist der<br />

Abgabenbehörde zu übermitteln, um die<br />

Nachverrechnung von Abgaben zu veranlassen.<br />

Im Baubereich ist auch die Bauarbeiter-Urlaubs-<br />

<strong>und</strong> Abfertigungskasse zur<br />

Feststellung von Unterschreitungen des<br />

Gr<strong>und</strong>lohns <strong>und</strong> zur Strafanzeige befugt.<br />

Das Gesetz sieht nunmehr eine Reihe von<br />

Straftatbeständen vor, die mit unterschiedlichen<br />

Strafen verb<strong>und</strong>en sind:<br />

› Verweigert der Arbeitgeber der Abgabenbehörde<br />

den Zutritt zu Betriebsstätten,<br />

Betriebsräumen, Arbeitsstätten oder Aufenthaltsräumen,<br />

ist er mit 500 € bis 5.000 €<br />

zu bestrafen. Im Wiederholungsfall beträgt<br />

der Strafrahmen 1.000 € bis 10.000 €.<br />

› Hält der Arbeitgeber, Beschäftiger oder<br />

grenzüberschreitende Überlasser die Lohn -<br />

unterlagen nicht gesetzeskonform bereit,<br />

beträgt der Strafrahmen ebenfalls 500 €<br />

bis 5.000 €, im Wiederholungsfall 1.000 €<br />

bis 10.000 €.<br />

› Werden ArbeitnehmerInnen unterentlohnt,<br />

so beträgt der Strafrahmen bei<br />

Beschäftigung von höchstens drei unterentlohnten<br />

ArbeitnehmerInnen 1.000 €<br />

bis 10.000 € je unterentlohnter ArbeitnehmerIn, im Wiederholungsfall<br />

2.000 € bis 20.000 €. Werden mehr als drei ArbeitnehmerInnen<br />

unterentlohnt beschäftigt, beträgt der Strafrahmen je<br />

ArbeitnehmerIn 2.000 € bis 20.000 €, im Wiederholungsfall 4.000<br />

€ bis 50.000 €.<br />

› Stellt die Bezirksverwaltungsbehörde fest, dass die Unterschreitung<br />

des Gr<strong>und</strong>lohns oder das Verschulden des Arbeitgebers nur<br />

geringfügig war, ist von einer Strafe abzusehen, sofern die Lohndifferenz<br />

binnen der von der Behörde festzusetzenden Frist nachgezahlt<br />

wird. Eine derartige Straffreiheit ist aber nur bei erstmaliger<br />

Verwaltungsübertretung vorgesehen.<br />

• Die Wr GKK ist zur Führung einer Verwaltungsstrafevidenz hinsichtlich<br />

der einschlägigen Bestrafungen nach den Lohn- <strong>und</strong> Sozial-<br />

dumping-Bestimmungen verpflichtet.<br />

• Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einem Arbeitgeber die Ausübung<br />

der Tätigkeit für die Dauer von mindestens einem Jahr zu untersagen,<br />

wenn mehr als drei ArbeitnehmerInnen beschäftigt wurden oder ein<br />

Fall der Wiederholung vorliegt. Wer trotz Untersagung weiter tätig<br />

wird, ist mit einer Geldstrafe von 2.000 € bis 20.000 € zu bestrafen.<br />

• Die Bezirksverwaltungsbehörde kann dem Auftraggeber oder Beschäftiger<br />

eine Sicherheitsleistung von mindestens 5.000 € auferlegen,<br />

wenn die Strafverfolgung oder der Strafvollzug wesentlich<br />

erschwert oder unmöglich erscheint.<br />

EU-Quellensteuer<br />

35% Erhöhung ab 1.7.<strong>2011</strong><br />

//<br />

Im Jahr 2005 wurden bekanntlich in der EU Maßnahmen gesetzt,<br />

die sicherstellen sollen, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen<br />

an EU-Bürger einer effektiven Besteuerung unterzogen<br />

werden. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben einen Informationsaustausch<br />

in Form von Kontrollmitteilungen eingeführt, die von der<br />

zinsenauszahlenden Bank mindestens einmal pro Jahr automatisch an<br />

das Wohnsitzfinanzamt des ausländischen Kontoinhabers übermittelt<br />

werden (Auskunftssystem). Österreich, Belgien <strong>und</strong> Luxemburg<br />

heben abweichend davon auf die betroffenen Zinsenzahlungen eine<br />

Quellensteuer ein. Der Quellensteuersatz beträgt seit 1.7.2008 20%<br />

(davor 15%) <strong>und</strong> wird nunmehr ab 1.7.<strong>2011</strong> auf 35% angehoben.<br />

Ein österreichischer Anleger mit ausländischen Zinseneinkünften<br />

muss diese bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung<br />

selbstverständlich auch dann deklarieren, wenn die Zinsen im Ausland<br />

(z.B. in Belgien, Luxemburg oder der Schweiz) einem Quellensteuerabzug<br />

unterliegen (Steuerbelastung in Österreich: 25%<br />

Einkommensteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird<br />

die im Ausland abgezogene Quellensteuer auf die österreichische<br />

Einkommensteuer angerechnet. Der Quellensteuerabzug kann aber<br />

dadurch vermieden werden, dass der Anleger freiwillig einem Informationsaustausch<br />

der ausländischen Bank mit seinem Wohnsitzfinanzamt<br />

zustimmt. In diesem Falle muss der zinsenauszahlenden<br />

Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes<br />

vorgelegt werden.


12 13<br />

Stiftungen<br />

Privatstiftungen Aktuell<br />

// Aufhebung der<br />

begünst igten Bemess-<br />

ungsgr<strong>und</strong>lage der<br />

Stiftungseingangs steuer<br />

für Gr<strong>und</strong>stücke<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Der VfGH hat jüngst jene Bestimmung im<br />

Stiftungseingangssteuergesetz aufgehoben,<br />

welche die Bemessung der Stiftungseingangssteuer<br />

für inländische Liegenschaften an<br />

die (sehr niedrigen) Einheitswerte (<strong>und</strong> zwar<br />

dreifacher Einheitswert) geknüpft hat. Die<br />

Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmung<br />

tritt mit Ablauf des 31.12.<strong>2011</strong> in<br />

Kraft. Damit sind bis Jahresende die Zuwendungen<br />

von inländischen Liegenschaften an<br />

Privatstiftungen noch auf Basis der günstigen<br />

steuerlichen Einheitswerte möglich. Sofern<br />

der Gesetzgeber bis Jahresende nicht reagiert,<br />

ist die Stiftungseingangssteuer bei Zuwendungen<br />

von inländischen Liegenschaften an<br />

Privatstiftungen nach dem 31.12.<strong>2011</strong> vom<br />

jeweiligen Verkehrswert zu berechnen.<br />

Elektronisch signierte<br />

E-Mail löst als Urk<strong>und</strong>e<br />

Gebührenpflicht aus<br />

Meldepflicht<br />

Mit dem Budgetbegleitgesetz <strong>2011</strong> wurde in<br />

§ 5 PSG die ergänzende Bestimmung aufgenommen,<br />

dass der Stiftungsvorstand die<br />

festgestellten Begünstigten einer Privatstiftung<br />

unverzüglich dem für die Erhebung<br />

der Körperschaftsteuer der Privatstiftung<br />

zuständigen, Finanzamt elektronisch zu melden<br />

hat. Eine Übergangsbestimmung sieht<br />

vor, dass alle zum 31.3.<strong>2011</strong> bestehenden<br />

Begünstigten einer Privatstiftung vom Stiftungsvorstand<br />

bis zum 30.6.<strong>2011</strong> elektronisch<br />

dem zuständigen Finanzamt zu melden<br />

sind.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen hat<br />

seit 22.3.<strong>2011</strong> in Finanz-Online die neue<br />

Funktion zur Meldung von Begünstigten<br />

einer Privatstiftung geschaffen. Damit<br />

steht der Erfüllung der neuen Verpflichtung<br />

nichts mehr im Wege. Wenn man die in den<br />

Übergangsvorschriften bestehende Frist zur<br />

Gänze ausschöpfen möchte, sollte man aber<br />

bedenken, dass die Übergangsvorschrift nur<br />

für schon am 31.3.<strong>2011</strong> bestehende Begünstigte<br />

gilt. Wird z.B. am 15.5.<strong>2011</strong> ein neuer<br />

Begünstigter festgestellt, so ist dieser nach<br />

§ 5 PSG unverzüglich elektronisch zu melden.<br />

Unter einer unverzüglichen Meldung<br />

wird eine Meldung innerhalb eines Monats<br />

als ausreichend angesehen. Die Verletzung<br />

der Meldeverpflichtung ist mit drakonischen<br />

Strafen bedroht: Je nicht oder nicht<br />

vollständig gemeldetem Begünstigten droht<br />

jedem Stiftungsvorstand eine Geldstrafe bis<br />

zu 20.000 €.<br />

Gebührenrecht<br />

Aktuelles zur Gebührenpflicht<br />

//<br />

E-Mails<br />

Bisher wurde die in den Gebührenrichtlinien<br />

des BMF enthaltene Rechtsmeinung, wonach<br />

elektronische Signaturen eine Urk<strong>und</strong>e erzeugen<br />

<strong>und</strong> damit Gebührenpflicht auslösen,<br />

von Steuerexperten als Fehlmeinung eingestuft.<br />

Der VwGH hat sich nun aber jüngst der<br />

Ansicht des BMF angeschlossen. Nach aktueller<br />

Ansicht des VwGH löst der Abschluss von<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich gebührenpflichtigen Rechtsgeschäften<br />

per E-Mails, welche mit sicheren<br />

(oder auch einfachen) elektronischen Signaturen<br />

versendet werden, auch ohne Ausdruck<br />

des E-Mails auf Papier die Gebührenpflicht<br />

aus, weil auch ein Bildschirm als „Urk<strong>und</strong>enstoff“<br />

(analog zu Papier) dienen kann.<br />

Kredit- & Darlehensgeschäfte<br />

Der Abschluss von Kredit- <strong>und</strong> Darlehensverträgen<br />

unterliegt ab 1.1.<strong>2011</strong> bekanntlich<br />

nicht mehr der Gebührenpflicht. Das BMF hat<br />

nunmehr in einer Information unter anderem<br />

folgende Zweifelsfragen im Zusammenhang<br />

mit vor dem 1.1.<strong>2011</strong> nicht gebührenpflichtig<br />

abgeschlossenen Kredit- <strong>und</strong> Darlehensgeschäften<br />

geklärt: Die nach dem 31.12.2010<br />

erfolgte Verbringung eines im Ausland bereits<br />

vor dem 1.1.<strong>2011</strong> gebührenfrei abgeschlossenen<br />

Kredit- oder Darlehensvertrags löst keine<br />

Gebührenpflicht mehr aus, weil die die Gebührenschuld<br />

auslösende Handlung (= Verbringung<br />

der Urk<strong>und</strong>e ins Inland) erst nach<br />

dem 31.12.2010 gesetzt wird.<br />

Kredit- & Darlehensgeschäfte<br />

gebührenfrei<br />

Wenn für ein Kredit- oder Darlehensverhältnis,<br />

das vor dem 1.1.<strong>2011</strong> eingegangen wurde,<br />

erst nach dem 31.12.2010 eine (nach früherer<br />

Rechtslage gr<strong>und</strong>sätzlich die Gebührenpflicht<br />

auslösende) Urk<strong>und</strong>e errichtet wird, fällt<br />

ebenfalls keine Gebühr mehr an. Dies gilt auch<br />

für rechtsbezeugende Urk<strong>und</strong>en, die erst nach<br />

dem 31.12.2010 ausgehändigt werden.<br />

Folgende Übersicht soll Ihnen Klarheit verschaffen:<br />

TErMINE<br />

Übersicht für die Steuererklärung 2010<br />

30.04.<strong>2011</strong> (30.06.<strong>2011</strong>)<br />

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />

2010 (Pflichtveranlagung) ist gr<strong>und</strong>sätzlich der 30.4.<strong>2011</strong> (für<br />

Online-Erklärungen der 30.6.<strong>2011</strong>).<br />

31.3-30.4.2012<br />

Steuerpflichtige, die durch einen <strong>Steuerberater</strong> vertreten sind,<br />

haben es besonders gut: Für sie gilt – wenn die Steuererklärungen<br />

2009 vom <strong>Steuerberater</strong> elektronisch eingereicht wurden<br />

– gr<strong>und</strong>sätzlich eine generelle Fristverlängerung für die Steuererklärungen<br />

2010 maximal bis 31.3. bzw. 30.4.2012, wobei zu<br />

beachten ist, dass Steuernachzahlungen bzw. -guthaben ab dem<br />

30.9.<strong>2011</strong> im Wege der Anspruchsverzinsung verzinst werden.<br />

30.09.<strong>2011</strong><br />

In allen übrigen Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie<br />

bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.<strong>2011</strong>.<br />

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale” Veranlagung<br />

Gr<strong>und</strong> zur Abgabe der Steuererklärung Formular abzugeben bis<br />

Papierform elektronisch<br />

Steuerpflichtiges Einkommen<br />

über 12.000 € E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />

unter 12.000 €, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />

Sonstige Einkünfte<br />

in Einkünften sind ausländische Kapitalerträge (Sondersteuersatz 25%) enthalten E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten <strong>und</strong> das Gesamteinkommen<br />

beträgt mehr als 12.000 € – Arbeitnehmerveranlagung<br />

Gr<strong>und</strong> zur Abgabe der Steuererklärung Formular abzugeben bis<br />

Papierform elektronisch<br />

(nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte über 730 € E1 30.04.<strong>2011</strong> 30.06.<strong>2011</strong><br />

zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen<br />

(Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern<br />

L1 30.09.<strong>2011</strong> 30.09.<strong>2011</strong><br />

Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt oder<br />

Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale<br />

bzw. betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten<br />

L1 30.09.<strong>2011</strong> 30.09.<strong>2011</strong><br />

Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen,<br />

beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen<br />

L1<br />

Aufforderung durch Finanzamt<br />

Freibetragsbescheid wurde berücksichtigt, tatsächliche <strong>Ausgabe</strong>n sind aber geringer L1 Aufforderung durch Finanzamt<br />

Freiwillige Steuererklärung L1/E1 bis Ende 2015<br />

Antrag auf Kinderfreibetrag, Unterhaltsabsetzbetrag <strong>und</strong> Kinderbetreuungskosten L1k bis Ende 2015


14 15<br />

Splitter<br />

Offenlegung von Bankinformationen<br />

Nach Verabschiedung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes im Jahre<br />

2009, mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Lockerung<br />

des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Steuerbehörden<br />

geschaffen wurden, hat Österreich zwischenzeitlich eine Reihe von<br />

Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen bzw. geändert, die einen<br />

gegenseitigen erweiterten Informationsaustausch vorsehen. Das<br />

Ende Dezember 2010 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA<br />

mit Deutschland ermöglicht ab 1.1.<strong>2011</strong> über Anforderung der jeweiligen<br />

Finanzverwaltung auch den Austausch von steuererheblichen<br />

Bankinformationen, ohne, dass z.B. von Seiten Deutschlands<br />

bereits ein förmliches Strafverfahren eingeleitet sein muss. Auch im<br />

Verhältnis zur Schweiz wurde bereits ein Abänderungsprotokoll mit<br />

einer erweiterten Amtshilfeklausel unterzeichnet, die es auch den österreichischen<br />

Finanzbehörden in Verdachtsfällen ohne Einleitung<br />

eines Finanzstrafverfahrens ermöglicht, Auskünfte über Schweizer<br />

Bankkontendaten österreichischer Steuerpflichtiger einzuholen. Diese<br />

Änderung des DBA mit der Schweiz ist zwar am 1.3.<strong>2011</strong> in Kraft<br />

getreten, ist aber erst ab dem 1.1.2012 anwendbar.<br />

Angabe des Mindestentgelts bei<br />

Jobangeboten<br />

Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitsvermittler sind seit 1.3.<strong>2011</strong> verpflichtet, in<br />

Stellenausschreibungen das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz<br />

geltende Mindestentgelt <strong>und</strong> eine etwaige Bereitschaft zur Überzahlung<br />

anzugeben. Dabei genügt es in der Regel, das zwingende<br />

kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben, ein konkretes Gehaltsangebot<br />

ist nicht erforderlich. Bei einem Verstoß hat die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

vorerst zu mahnen, ab 1.1.2012 können<br />

auch Geldstrafen von bis zu 360 € verhängt werden. Das eigentliche<br />

Ziel dieser Gesetzesänderung liegt in der Beseitigung der Einkommensdiskriminierung<br />

von Frauen gegenüber Männern.<br />

EUGH – Steuerentlastung für<br />

Portfoliodividenden<br />

Nach derzeitiger Rechtslage sind Dividenden aus ausländischen<br />

Portfoliobeteiligungen (Beteiligungsausmaß unter 10%) bei der österreichischen<br />

Muttergesellschaft nur dann steuerfrei, wenn sie von<br />

Gesellschaften stammen, die in einem EU-Staat oder in Norwegen<br />

(das einzige Land des EWR-Raumes, mit dem die im Gesetz geforderte<br />

umfassende Amts- <strong>und</strong> Vollstreckungshilfe besteht) ansässig<br />

sind. Der EuGH hat in einem jüngst ergangenen Urteil festgestellt,<br />

dass diese Regelung mehrfach gegen die Gr<strong>und</strong>freiheiten verstößt,<br />

insbesondere gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Der Gesetzgeber<br />

wird auf dieses Urteil demnächst reagieren: Im kürzlich versendeten<br />

Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes <strong>2011</strong> ist für Portfoliodividenden<br />

aus <strong>Dr</strong>ittstaaten nämlich die Anrechnungsmöglichkeit der<br />

auf den Dividenden lastenden ausländischen Körperschaftsteuer (jedoch<br />

nicht der Quellensteuer) vorgesehen. Wir werden in der nächsten<br />

Klienten-Info im Detail berichten.<br />

Befreiung von der Eintragungsgebühr für<br />

kleine Kapitalgesellschaften<br />

Die Befreiung von der Eintragungsgebühr für kleine Kapitalgesellschaften<br />

(Umsatz unter 70.000 €) bei elektronischer Einreichung gilt bekanntlich<br />

nur mehr bei Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag.<br />

Nach der Übergangsbestimmung betrifft dies alle Jahresab-<br />

schlüsse, für welche die normale 9-monatige Frist zur Offenlegung nach<br />

dem 31.3.<strong>2011</strong> endet. Die Neuregelung gilt damit faktisch für Jahresabschlüsse<br />

mit Bilanzstichtagen ab 31.7.2010. Aus heutiger Sicht (April <strong>2011</strong>)<br />

könnte daher z.B. noch für den Jahresabschluss 31.10.2010 die Gebührenbefreiung<br />

in Anspruch genommen werden, wenn er innerhalb der 6-Monatsfrist<br />

– somit spätestens bis 30.4.<strong>2011</strong> elektronisch eingereicht wird.<br />

Änderung des Erlasses zur Abzugsbesteuerung<br />

bei ausländischen Künstlern<br />

Wirken ausländisch beschränkt steuerpflichtige Personen an inländisch<br />

kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen mit, dann muss von diesen<br />

Honoraren eine Abzugssteuer von 25% der Brutto beträge (bzw. in bestimmten<br />

Fällen 35% der Nettoeinkünfte) einbehalten werden. Bereits<br />

nach bisheriger Erlaßregelung konnte auf den Einbehalt der Abzugsteuer<br />

verzichtet werden, wenn die beschränkt steuerpflichtige Person<br />

für ihre Tätigkeit vom inländischen Veranstalter neben Kostenersätzen,<br />

die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (z.B. Flug- oder Fahrtkosten,<br />

Kosten der Nächtigung, Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG für maximal<br />

fünf Kalender tage an einem Veranstaltungsort) ein Honorar von max.<br />

440 € pro Veranstaltung bzw. max. 900 € vom selben Veranstalter bezogen<br />

hat. Diese Grenzen wurden nun generell auf 1.000 € angehoben. Außerdem<br />

kann die Vereinfachungsregelung auch für die bisher ausgenommenen<br />

Musiker <strong>und</strong> Musikgruppen, die bei Tanzveranstaltungen (z.B. im Rahmen<br />

von Ballveranstaltungen, Zeltfesten) auftreten, angewendet werden.<br />

Änderung der Lohnkonten-Verordnung<br />

Einige der letzten Änderungen des Einkommensteuergesetzes wirken<br />

sich auch auf die vom Arbeitgeber zu führenden Lohnkonten<br />

aus. Laut einer Änderung der Lohnkonten-Verordnung sind folgenden<br />

Punkte neu in die Lohnkonten aufzunehmen:<br />

• Die Kalendermonate, in denen ein Arbeitnehmer im Rahmen des Werkverkehrs<br />

befördert wird (damit soll sichergestellt werden, dass im Rahmen<br />

der Veranlagung kein Pendlerpauschale gewährt werden kann)<br />

• erhöhter Pensionistenabsetzbetrag (bei Zutreffen der Voraussetzungen)<br />

• die vom Pensionsversicherungsträger für die ausländische Rente<br />

einbehaltenen Krankenversicherungsbeiträge<br />

Hinweis<br />

VwGH – kein Aufteilungsverbot bei<br />

gemischt veranlasster Reise<br />

Der VwGH hat jüngst erfreulicher Weise seine strenge Rechtsprechung<br />

zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von gemischt veranlassten<br />

Reisekosten geändert. Typischer Fall sind beruflich veranlasste Reisen,<br />

bei denen z.B. am Reiseziel einige Tage Privaturlaub angehängt<br />

werden. Liegen bei einer beruflich veranlassten Reise eindeutig<br />

trennbare berufliche (betriebliche) <strong>und</strong> private Reiseabschnitte vor,<br />

können die Kosten für den eindeutig beruflich veranlassten Reiseabschnitt<br />

(z.B. Hotelkosten, Tages- <strong>und</strong> Nächtigungsgelder) wie<br />

bisher steuerlich voll abgesetzt werden. Die Reisekosten (z.B. Flugkosten,<br />

KM-Geld), die in diesem Fall bisher zur Gänze nicht absetzbar<br />

waren, können nach der neuen Judikatur nunmehr anteilig (im<br />

Verhältnis der rein beruflichen Tage zur Gesamtdauer der Reise)<br />

steuerlich abgesetzt werden. Bei sogenannten „fremdbestimmte”<br />

Reisen (z.B. beim Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber angeordnete<br />

Reise oder bei einem selbständigen Anwalt eine Reise zu einem<br />

vom Gericht festgesetzten Prozesstermin) sind – auch wenn man einen<br />

Privaturlaub anhängt - die Fahrtkosten sogar immer zur Gänze<br />

steuerlich absetzbar. Reisen mit so genanntem Mischprogramm (die<br />

also keinen eindeutig beruflich veranlassten Teil haben) sind allerdings<br />

weiterhin nicht absetzbar.<br />

Wir haben die vorliegende Klienten-News mit größtmöglicher sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie<br />

weder eine persönliche Beratung ersetzen kann, noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.


Medieninhaber<br />

<strong>Dr</strong>. reisinger & <strong>MMag</strong>. Kornprat<br />

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