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Weiterbildung mit Pepp! - Bildungswerk RUHRWERKSTATT

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Anmeldung: 0208/85756-40<br />

Fortbildungen<br />

zu unterschiedlichen Themen<br />

im Kontext sozialer Arbeit<br />

• für Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter von Kinder- und<br />

Jugendeinrichtungen,<br />

• Wohlfahrtsverbänden oder freien<br />

gemeinnützigen Trägern,<br />

• Erzieherinnen und Erzieher,<br />

• Sozialpädagoginnen und<br />

Sozialpädagogen<br />

Das <strong>Bildungswerk</strong> <strong>RUHRWERKSTATT</strong><br />

bietet neben den hier aufgeführten<br />

Seminaren auch weitere Seminare zu<br />

aktuellen Themen der sozialen Arbeit an.<br />

Gerne planen wir Ihre Inhouse-Schulung<br />

in den folgenden thematischen Feldern:<br />

- Interkulturalität<br />

- Armutsprävention<br />

- Sozialrecht<br />

- Zeit- und Selbstmanagement<br />

- Kundenorientierung<br />

- Teamführung und -leitung<br />

- Datenschutz<br />

- Qualitätsmanagement<br />

- Mobbing<br />

- psychosoziale Auffälligkeiten (siehe<br />

auch Rubrik „Gesundheit, Bewegung,<br />

Entspannung“)<br />

Sprechen Sie uns an unter: 0208-<br />

8575645 (Thorsten Haag)<br />

9<br />

Thema: Recht<br />

Kurs Nr. 001<br />

Elterliche Sorge<br />

Der Begriff „elterliche Sorge“ ist in<br />

aller Munde. Umgangssprachlich wird<br />

kurz vom Sorgerecht gesprochen.<br />

Trennen sich die Ehepaare, so wird<br />

oft von „der halben elterlichen Sorge“<br />

für die gemeinsamen Kinder geredet,<br />

dabei ist der Grundgedanke jedoch die<br />

gemeinsame elterliche Sorge. Anders<br />

ist es bei nichtverheirateten Eltern. Wie<br />

wirkt sich die jüngste Entscheidung des<br />

BVerfG auf das Recht des Vaters eines<br />

nichtehelichen Kindes aus? Kann er<br />

nun die gemeinsame elterliche Sorge<br />

beanspruchen?<br />

Welche Bereiche deckt die elterliche<br />

Sorge ab, was ist zu beachten, gibt es<br />

Eingriffsbefugnisse des Staates?<br />

Der Kern der elterlichen Sorge ist das<br />

Kindeswohl. Nicht<br />

die Rechte der Eltern sind<br />

ausschlaggebend für die Beurteilung,<br />

sondern die Situation des Kindes<br />

In diesem Seminar wird die gesetzliche<br />

Unterteilung des Begriffes elterliche<br />

Sorge dargestellt und die neuen<br />

Rechtsentwicklungen erläutert.<br />

Mittwoch 29.02.2012<br />

Uhrzeit: 9:00 – 16:00 Uhr<br />

Kosten: 110.-€<br />

Ort: Lothringer Str. 60<br />

Dozentin: RA Dagmar Vogel<br />

Fortbildungen zum Thema soziale Arbeit

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