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Richtlinie zur Arbeit der Jusos Niedersachsen, Stand 2011

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und <strong>zur</strong> Gewerkschaftsjugend sowie den neuen sozialen Bewegungen,<br />

• Beratung über Finanz- und Personalangelegenheiten,<br />

• Koordination <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>der</strong> <strong>Jusos</strong> als Träger <strong>der</strong> politischen Bildung<br />

• Regional ausgewogene Verteilung <strong>der</strong> Landesmittel für Bildungsarbeit<br />

(5) Als beratendes Vorstandsmitglied, wählt die Juso-Landeskonferenz eine/n<br />

LandesgeschäftsführerIn. Die/<strong>der</strong> LandegeschäftsführerIn soll im Juso-Alter sein. Die Person soll<br />

gleichzeitig auch zuständige/r MitarbeiterIn des SPD- Landesverbandes für die Verwaltung <strong>der</strong><br />

VPJ- Mittel sein. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> LandesgeschäftsführerIn / des Landesgeschäftsführers<br />

gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

• im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/dem Landesvorsitzenden, die Vorbereitung <strong>der</strong> Sitzungen des<br />

Landesvorstandes,<br />

• die organisatorische Vorbereitung und Betreuung <strong>der</strong> Veranstaltungen, Konferenzen und<br />

Kampagnen des Landesverbandes und<br />

• die Beratung <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ungen und Organe.<br />

Die/<strong>der</strong> LandesgeschäftsführerIn leitet die täglichen Geschäfte des Landesverbandes. Er führt die<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Gremien aus und legt diesen auf je<strong>der</strong> Sitzung Rechenschaft ab.<br />

(6) Der Landesvorstand kann weitere Mitglie<strong>der</strong> mit beraten<strong>der</strong> Stimme kooptieren.<br />

§ 7 <strong>Arbeit</strong>sgruppen<br />

(1) Der Landesvorstand richtet <strong>zur</strong> Vertiefung seiner inhaltlichen <strong>Arbeit</strong> themenspezifische<br />

<strong>Arbeit</strong>sgruppen ein.<br />

(2) Jede <strong>Arbeit</strong>sgruppe wird von mind. einem Mitglied des Landsvorstandes geleitet.<br />

(3) Über Art und Weise seiner <strong>Arbeit</strong> entscheidet jede <strong>Arbeit</strong>sgruppe eigenständig.<br />

(4) Die <strong>Arbeit</strong>sgruppen berichten dem Landesvorstand regelmäßig.<br />

(5) Die <strong>Arbeit</strong>sgruppen sollen Anträge <strong>zur</strong> Behandlung auf <strong>der</strong> Landeskonferenz erarbeiten.<br />

(6) Der Landesvorstand kann Grundsätze für die <strong>Arbeit</strong> in den <strong>Arbeit</strong>sgruppen aufstellen.<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde beschlossen auf <strong>der</strong> Juso-Landeskonferenz am 15.05.<strong>2011</strong> in Hannover.<br />

Übergangsweise kann die Position nach § 6 VI von <strong>der</strong> beschließenden Landeskonferenz gewählt<br />

werden. Ein neuer Vorstand auf Grundlage dieser <strong>Richtlinie</strong> muss bis zum 31.03.2012 gewählt<br />

werden.<br />

Zur Än<strong>der</strong>ung dieser <strong>Richtlinie</strong> bedarf es einer 2/3-Mehrheit auf einer Juso-Landeskonferenz.

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