DIN EN 1338 - Krautz Beton
DIN EN 1338 - Krautz Beton
DIN EN 1338 - Krautz Beton
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DEUTSCHE NORM August 2003<br />
Pflastersteine aus <strong>Beton</strong><br />
Anforderungen und Prüfverfahren<br />
Deutsche Fassung <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003<br />
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong><br />
ICS 93.080.20<br />
Ersatz für<br />
<strong>DIN</strong> 18501:1982-11<br />
siehe Übergangsfrist<br />
Concrete paving blocks — Requirements and test methods;<br />
German version <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003<br />
Pavés en béton de revêtement — Prescriptions et méthodes d’essai;<br />
Version allemande <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003<br />
Die Europäische Norm <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 hat den Status einer Deutschen Norm.<br />
Übergangsfrist<br />
Neben <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> <strong>1338</strong> darf <strong>DIN</strong> 18501:1982-11 noch bis zum Februar 2005 angewendet werden.<br />
Nationales Vorwort<br />
Die vorliegende Europäische Norm wurde vom C<strong>EN</strong>/TC 178 „Pflastersteine, Platten und Bordsteine“<br />
(Sekretariat: Großbritannien), Arbeitsgruppe 1 „<strong>Beton</strong>produkte“ (Federführung: Großbritannien), erarbeitet.<br />
Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im <strong>DIN</strong> Deutsches Institut für Normung e. V. ist<br />
der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss NABau 10.02.01 „Pflastersteine, Platten und<br />
Bordsteine aus <strong>Beton</strong>“.<br />
Für die in Abschnitt 2 zitierten Internationalen Normen wird im Folgenden auf die entsprechenden<br />
Deutschen Normen hingewiesen:<br />
ISO 4662 siehe <strong>DIN</strong> 53512<br />
Fortsetzung Seite 2<br />
und 64 Seiten <strong>EN</strong><br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im <strong>DIN</strong> Deutsches Institut für Normung e. V.<br />
© <strong>DIN</strong> Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003-08<br />
nur mit Genehmigung des <strong>DIN</strong> Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 20 Vertr.-Nr. 2320<br />
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
<strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003-08<br />
Änderungen<br />
Gegenüber <strong>DIN</strong> 18501:1982-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
a) Die Anforderung nach Druckfestigkeit wurde durch Spaltzugfestigkeit ersetzt.<br />
b) Die Prüfverfahren wurden aufgenommen.<br />
c) Die Begriffe wurden aufgenommen.<br />
d) Das Konformitätsbescheinigungsverfahren für die Vergabe der CE-Kennzeichnung wurde aufgenommen.<br />
Frühere Ausgaben<br />
<strong>DIN</strong> 18501: 1964-09, 1978-02, 1982-11<br />
Nationaler Anhang NA<br />
(informativ)<br />
<strong>DIN</strong> 53512, Prüfung von Kautschuk und Elastomeren — Bestimmung der Rückprall-Elastizität (Schob-<br />
Pendel).<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
2
EUROPÄISCHE NORM<br />
EUROPEAN STANDARD<br />
NORME EUROPÉ<strong>EN</strong>NE<br />
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong><br />
Mai 2003<br />
ICS 93.080.20<br />
Deutsche Fassung<br />
Pflastersteine aus <strong>Beton</strong><br />
Anforderungen und Prüfverfahren<br />
Concrete paving blocks — Requirements and test methods<br />
Pavés en béton — Prescriptions et méthodes d’essai<br />
Diese Europäische Norm wurde vom C<strong>EN</strong> am 16. Oktober 2002 angenommen.<br />
Die C<strong>EN</strong>-Mitglieder sind gehalten, die C<strong>EN</strong>/C<strong>EN</strong>ELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen<br />
dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen<br />
dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem C<strong>EN</strong>-Mitglied auf Anfrage<br />
erhältlich.<br />
Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,<br />
die von einem C<strong>EN</strong>-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-<br />
Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.<br />
C<strong>EN</strong>-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,<br />
Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der<br />
Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich.<br />
EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG<br />
EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION<br />
COMITÉ EUROPÉ<strong>EN</strong> DE NORMALISATION<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Management-Zentrum: rue de Stassart, 36<br />
© 2003 C<strong>EN</strong> Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem<br />
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von C<strong>EN</strong> vorbehalten.<br />
B-1050 Brüssel<br />
Ref. Nr. <strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 D
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Inhalt<br />
Vorwort........................................................................................................................................................................ 5<br />
1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 6<br />
2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 6<br />
3 Begriffe........................................................................................................................................................... 7<br />
4 Anforderungen an die Materialien............................................................................................................... 9<br />
4.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 9<br />
4.2 Asbest ............................................................................................................................................................ 9<br />
5 Anforderungen an die Produkte .................................................................................................................. 9<br />
5.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 9<br />
5.2 Form und Maße ............................................................................................................................................. 9<br />
5.2.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 9<br />
5.2.2 Nennmaße ...................................................................................................................................................... 9<br />
5.2.3 Abstandhalter, seitliche Abschrägung oder geschlitzte und profilierte Seitenflächen....................... 10<br />
5.2.4 Zulässige Abweichungen ........................................................................................................................... 10<br />
5.3 Physikalische und mechanische Eigenschaften ..................................................................................... 11<br />
5.3.1 Allgemeines ................................................................................................................................................. 11<br />
5.3.2 Witterungswiderstand ................................................................................................................................ 11<br />
5.3.3 Spaltzugfestigkeit........................................................................................................................................ 11<br />
5.3.4 Abriebwiderstand........................................................................................................................................ 12<br />
5.3.5 Gleit-/Rutschwiderstand............................................................................................................................. 12<br />
5.3.6 Leistungsfähigkeit bei Brandbeanspruchung.......................................................................................... 13<br />
5.3.7 Wärmeleitfähigkeit ...................................................................................................................................... 13<br />
5.4 Äußere Beschaffenheit ............................................................................................................................... 13<br />
5.4.1 Aussehen ..................................................................................................................................................... 13<br />
5.4.2 Oberflächenstruktur.................................................................................................................................... 13<br />
5.4.3 Farbe............................................................................................................................................................. 14<br />
6 Beurteilung der Konformität und Übereinstimmungskriterien .............................................................. 14<br />
6.1 Allgemeines ................................................................................................................................................. 14<br />
6.1.1 Nachweis der Übereinstimmung ............................................................................................................... 14<br />
6.1.2 Beurteilung der Übereinstimmung............................................................................................................ 14<br />
6.2 Typprüfung des Produkts .......................................................................................................................... 14<br />
6.2.1 Ersttypprüfung ............................................................................................................................................ 14<br />
6.2.2 Weitere Typprüfungen ................................................................................................................................ 15<br />
6.2.3 Probenahme, Prüfung und Übereinstimmungskriterien......................................................................... 15<br />
6.3 Werkseigene Produktionskontrolle........................................................................................................... 16<br />
6.3.1 Allgemeines ................................................................................................................................................. 16<br />
6.3.2 Ausrüstung .................................................................................................................................................. 17<br />
6.3.3 Ausgangsstoffe und andere angelieferte Materialien ............................................................................. 17<br />
6.3.4 Produktionsverfahren................................................................................................................................. 17<br />
6.3.5 Produktprüfung ........................................................................................................................................... 17<br />
6.3.6 Kennzeichnung, Lagerung und Lieferung der Produkte......................................................................... 17<br />
6.3.7 Fehlerhafte Produkte .................................................................................................................................. 18<br />
6.3.8 Übereinstimmungskriterien für das Produkt............................................................................................ 18<br />
7 Kennzeichnung............................................................................................................................................ 19<br />
8 Prüfbericht ................................................................................................................................................... 20<br />
Seite<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
2
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Anhang A (informativ) Prüfpläne .............................................................................................................................21<br />
A.1 Überprüfung der Ausrüstung .....................................................................................................................21<br />
A.2 Prüfung der Materialien...............................................................................................................................22<br />
A.3 Prüfung des Produktionsverfahrens..........................................................................................................23<br />
A.4 Produktprüfung ............................................................................................................................................24<br />
A.5 Abstufungsregeln ........................................................................................................................................25<br />
Anhang B (normativ) Verfahren für die Annahmeprüfung einer Lieferung bei der Übergabe ..........................26<br />
B.1 Allgemeines ..................................................................................................................................................26<br />
B.2 Probenahmeverfahren.................................................................................................................................26<br />
B.3 Übereinstimmungskriterien ........................................................................................................................27<br />
Anhang C (normativ) Bestimmung der Maße eines einzelnen Pflastersteins.....................................................28<br />
C.1 Vorbereitung.................................................................................................................................................28<br />
C.2 Gesamtaußenmaße......................................................................................................................................28<br />
C.3 Dicke..............................................................................................................................................................28<br />
C.4 Ebenheit und Krümmung ............................................................................................................................28<br />
C.5 Fase ...............................................................................................................................................................29<br />
C.6 Dicke der Vorsatzschicht ............................................................................................................................29<br />
C.7 Beispiele für Messgeräte.............................................................................................................................29<br />
C.8 Prüfbericht ....................................................................................................................................................30<br />
Anhang D (normativ) Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz............31<br />
D.1 Prinzip ...........................................................................................................................................................31<br />
D.2 Probekörper..................................................................................................................................................31<br />
D.3 Materialien ....................................................................................................................................................31<br />
D.4 Geräte............................................................................................................................................................31<br />
D.5 Vorbereitung von Probekörpern.................................................................................................................32<br />
D.6 Durchführung ...............................................................................................................................................33<br />
D.7 Berechnung der Prüfergebnisse ................................................................................................................35<br />
D.8 Prüfbericht ....................................................................................................................................................35<br />
Anhang E (normativ) Bestimmung der gesamten Wasseraufnahme...................................................................36<br />
E.1 Prinzip ...........................................................................................................................................................36<br />
E.2 Probekörper..................................................................................................................................................36<br />
E.3 Materialien ....................................................................................................................................................36<br />
E.4 Geräte............................................................................................................................................................36<br />
E.5 Vorbereitung der Probekörper....................................................................................................................36<br />
E.6 Durchführung ...............................................................................................................................................36<br />
E.7 Berechnung der Prüfergebnisse ................................................................................................................37<br />
E.8 Prüfbericht ....................................................................................................................................................37<br />
Anhang F (normativ) Bestimmung der Spaltzugfestigkeit.....................................................................................38<br />
F.1 Geräte............................................................................................................................................................38<br />
F.2 Vorbereitung.................................................................................................................................................39<br />
F.3 Durchführung ...............................................................................................................................................39<br />
F.4 Berechnung der Prüfergebnisse ................................................................................................................40<br />
F.5 Prüfbericht ....................................................................................................................................................40<br />
Anhang G (normativ) Bestimmung des Abriebwiderstands .................................................................................41<br />
G.1 Kurzbeschreibung des Abriebverfahrens mit breiter Schleifscheibe ....................................................41<br />
G.2 Schleifmittel..................................................................................................................................................41<br />
G.3 Prüfeinrichtung ............................................................................................................................................41<br />
G.4 Kalibrierung ..................................................................................................................................................44<br />
G.5 Vorbereitung des Probekörpers .................................................................................................................45<br />
G.6 Durchführung ...............................................................................................................................................46<br />
G.7 Messung der Schleifspur ............................................................................................................................46<br />
G.8 Berechnung derPrüfergebnisse .................................................................................................................47<br />
G.9 Prüfbericht ....................................................................................................................................................47<br />
Seite<br />
3
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang H (normativ) Messung des Verschleißes mit dem Prüfverfahren nach Böhme .................................. 48<br />
H.1 Prinzip .......................................................................................................................................................... 48<br />
H.2 Schleifmittel................................................................................................................................................. 48<br />
H.3 Prüfeinrichtung............................................................................................................................................ 48<br />
H.4 Vorbereitung der Probekörper................................................................................................................... 49<br />
H.5 Durchführung .............................................................................................................................................. 50<br />
H.6 Berechnung der Prüfergebnisse ............................................................................................................... 50<br />
H.7 Prüfbericht ................................................................................................................................................... 50<br />
Anhang I (normativ) Verfahren zur Bestimmung des Gleitwiderstandswerts von unpolierten Flächen<br />
(USRV) .......................................................................................................................................................... 51<br />
I.1 Prinzip .......................................................................................................................................................... 51<br />
I.2 Prüfeinrichtung............................................................................................................................................ 51<br />
I.3 Kalibrierung ................................................................................................................................................. 54<br />
I.4 Probenahme................................................................................................................................................. 55<br />
I.5 Durchführung .............................................................................................................................................. 55<br />
I.6 Berechnung der Prüfergebnisse ............................................................................................................... 55<br />
I.7 Prüfbericht ................................................................................................................................................... 55<br />
Anhang J (normativ) Prüfung der äußeren Beschaffenheit ................................................................................. 56<br />
J.1 Vorbereitung................................................................................................................................................ 56<br />
J.2 Durchführung .............................................................................................................................................. 56<br />
Anhang K (informativ) Beispiel für die Anwendung des Verfahrens der Prüfung auf Übereinstimmung<br />
der Spaltzugfestigkeit durch Variable (6.3.8.3 B)..................................................................................... 57<br />
K.1 Allgemeines ................................................................................................................................................. 57<br />
K.2 Grundgleichung........................................................................................................................................... 57<br />
K.3 Annahmefaktoren........................................................................................................................................ 57<br />
K.4 Standardabweichung s ............................................................................................................................... 58<br />
K.5 Anwendung von Abstufungsregeln .......................................................................................................... 58<br />
K.6 Ergebnisse ................................................................................................................................................... 58<br />
Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die Bestimmungen<br />
der EU-Bauproduktenrichtlinie betreffen ................................................................................................. 60<br />
Seite<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
4
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Vorwort<br />
Dieses Dokument (<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003) wurde vom Technischen Komitee C<strong>EN</strong>/TC 178 „Pflastersteine, Platten und<br />
Bordsteine“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird.<br />
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines<br />
identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2003, und etwaige entgegenstehende nationale<br />
Normen müssen bis Februar 2005 zurückgezogen werden.<br />
Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische<br />
Freihandelszone dem C<strong>EN</strong> erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien.<br />
Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentes ist.<br />
Entsprechend der C<strong>EN</strong>/C<strong>EN</strong>ELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder<br />
gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,<br />
Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden,<br />
Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich.<br />
Es wird keine vorhandene Europäische Norm ersetzt.<br />
Die Anhänge B, C, D, E, F, G, H, I und J sind normativ, die Anhänge A, K und ZA sind informativ.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
5
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Diese Europäische Norm beschreibt Materialien, Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren für unbewehrte<br />
Pflastersteine und Ergänzungssteine aus zementgebundenem <strong>Beton</strong>. Sie gilt für Pflastersteine und Ergänzungssteine<br />
aus <strong>Beton</strong> im Fußgänger- und Verkehrsbereich und auf Dächern, z. B. Fußwege, Fußgängerzonen, Radwege,<br />
Parkplätze, Straßen, Autobahnen, Industriebereiche (einschließlich Docks und Häfen), Rollbahnen auf Flughäfen,<br />
Busbahnhöfe und Tankstellen.<br />
Bei regelmäßiger Verwendung von Spikereifen sind manchmal zusätzliche Anforderungen notwendig.<br />
Diese Norm befasst sich nicht mit der Tastbarkeit und visuellen Wahrnehmbarkeit von Pflastersteinen oder mit<br />
durchlässigen Pflastersteinen.<br />
Diese Norm regelt die Produktkennzeichnung und die Beurteilung der Übereinstimmung des Produkts mit dieser<br />
Europäischen Norm.<br />
2 Normative Verweisungen<br />
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen<br />
Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen<br />
sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur<br />
zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten<br />
Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).<br />
<strong>EN</strong> 10083-2, Vergütungsstähle — Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Qualitätsstähle.<br />
<strong>EN</strong> 13369, Allgemeine Regeln für <strong>Beton</strong>fertigteile.<br />
<strong>EN</strong> ISO 4288, Geometrische Produktspezifikationen (GPS) — Oberflächenbeschaffenheit: Tastschnittverfahren —<br />
Regeln und Verfahren für die Beurteilung der Oberflächenbeschaffenheit (ISO 4288:1996).<br />
<strong>EN</strong> ISO 6506-1, Metallische Werkstoffe — Härteprüfung nach Brinell — Teil 1: Prüfverfahren (ISO 6506-1:1999).<br />
<strong>EN</strong> ISO 6506-2, Metallische Werkstoffe — Härteprüfung nach Brinell — Teil 2: Prüfung und Kalibrierung der<br />
Härteprüfmaschinen (ISO 6506-2:1999).<br />
<strong>EN</strong> ISO 6506-3, Metallische Werkstoffe — Härteprüfung nach Brinell — Teil 3:<br />
Härtevergleichsplatten (ISO 6506-3:1999).<br />
Kalibrierung der<br />
ISO 48, Rubber, vulcanized or thermoplastic — Determination of hardness (hardness between 10 IRHD and 100<br />
IRHD).<br />
ISO 4662, Rubber — Determination of rebound resilience of vulcanizates.<br />
ISO 7619, Rubber — Determination of indentation hardness by means of pocket hardness meters.<br />
ISO 7873, Control charts for arithmetic average with warning limits.<br />
ISO 7966, Acceptance control charts.<br />
ISO 8486-1, Bond abrasives — Determination and designation of grain size distribution — Marcogrits F4 to F220.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
6
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
3 Begriffe<br />
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe.<br />
3.1<br />
Kante<br />
Teil eines Pflastersteins, an dem zwei Flächen zusammentreffen. Sie kann gebrochen, abgerundet, gefast, mit<br />
einem Radius versehen oder abgeschrägt sein<br />
3.2<br />
Pflasterstein aus <strong>Beton</strong><br />
ein vorgefertigtes Erzeugnis aus <strong>Beton</strong>, das als Belagsmaterial für Oberflächen verwendet wird und die folgenden<br />
Bedingungen erfüllt:<br />
• in einem Abstand von 50 mm von jeder Kante weist kein Querschnitt ein horizontales Maß von weniger als<br />
50 mm auf;<br />
• seine Gesamtlänge dividiert durch seine Dicke ist kleiner oder gleich vier.<br />
ANMERKUNG<br />
Diese beiden Bedingungen gelten nicht für Ergänzungssteine.<br />
3.3<br />
Ergänzungsstein<br />
Erzeugnis, manchmal Teil eines Pflastersteins, das zum Ausfüllen benutzt wird und das vollständige Belegen einer<br />
Fläche ermöglicht<br />
3.4<br />
durchlässiger Pflasterstein<br />
Pflasterstein, der auf Grund seines Gefüges den Wasserdurchgang durch den Stein ermöglicht<br />
3.5<br />
Gesamtlänge<br />
längere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein, ausschließlich der Abstandhalter,<br />
umschließen kann<br />
3.6<br />
Gesamtbreite<br />
kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein, ausschließlich der Abstandhalter,<br />
umschließen kann<br />
3.7<br />
Dicke<br />
Abstand zwischen Oberseite und Unterseite des Pflastersteins<br />
3.8<br />
Abstandhalter<br />
kleine vorstehende Profile an einer Seitenfläche eines Pflastersteins<br />
3.9<br />
Oberseite<br />
Fläche, die im Gebrauchszustand sichtbar sein soll<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
3.10<br />
Unterseite<br />
im Allgemeinen parallel zur Oberseite verlaufende Fläche, die nach dem Verlegen mit der Bettung in Berührung ist<br />
3.11<br />
Vorsatzschicht<br />
Schicht aus <strong>Beton</strong> auf der Oberseite eines Pflastersteins, die aus anderen Materialien besteht und/oder andere<br />
Eigenschaften aufweist als der Kernbeton<br />
ANMERKUNG Zu unterscheiden von Feinmörtel, bei dem es sich um einen feinen Zementmörtel oder Zementleim handelt,<br />
der auf die Oberfläche des Pflastersteins aufgetragen wird.<br />
7
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
3.12<br />
seitliche Abschrägung (Konizität)<br />
Neigung einer Seitenfläche zur vertikalen Ebene über die Höhe eines Pflastersteins, wie in Bild 1 dargestellt<br />
Legende<br />
1 Fase<br />
2 Höhe<br />
α<br />
Anlauf<br />
3.13<br />
Fase<br />
abgeschrägte Kante, wie in Bild 1 dargestellt<br />
Bild 1 — Beispiel für Fase und seitliche Abschrägung<br />
3.14<br />
Nennmaß<br />
für die Herstellung eines Pflastersteins vom Hersteller festgelegtes Maß, mit dem das Istmaß innerhalb festgelegter<br />
zulässiger Abweichungen übereinstimmen sollte<br />
3.15<br />
nachträgliche Bearbeitung<br />
Bearbeitungsverfahren, das nach der eigentlichen Herstellung vor oder nach dem Abbinden zur Strukturierung des<br />
gesamten Pflastersteins oder einer seiner Flächen durchgeführt wird<br />
3.16<br />
Istmaß<br />
das am Pflasterstein gemessene Maß<br />
3.17<br />
geschlitzte Seitenfläche<br />
Seitenfläche eines Pflastersteins mit nutartigem Profil<br />
3.18<br />
Rutschwiderstand<br />
Fähigkeit, der Relativbewegung zwischen einem Fahrzeugreifen und der befahrenen Fläche des Pflastersteins zu<br />
widerstehen<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
3.19<br />
Gleitwiderstand<br />
Fähigkeit, der Relativbewegung zwischen einem Fuß und der begangenen Fläche des Pflastersteins zu<br />
widerstehen<br />
3.20<br />
Format<br />
Nennmaße eines Pflastersteins, die in der Reihenfolge Gesamtlänge, Gesamtbreite und Dicke angegeben werden<br />
3.21<br />
Feinmörtel<br />
feiner Zementmörtel oder Zementleim zur Aufbringung auf die Oberfläche<br />
8
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
4 Anforderungen an die Materialien<br />
4.1 Allgemeines<br />
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, deren Eignung für die Herstellung von <strong>Beton</strong>pflastersteinen aufgrund<br />
ihrer Eigenschaften und ihres Leistungsvermögens nachgewiesen sind.<br />
Die Anforderungen an die Eignung von verwendeten Materialien müssen in der Dokumentation der Produktionskontrolle<br />
angegeben werden.<br />
Wenn durch Übereinstimmung mit den jeweils maßgebenden Vorschriften die Eigenschaften und das Leistungsvermögen<br />
der Materialien belegt wurden, brauchen keine weiteren Prüfungen durchgeführt zu werden.<br />
In Anhang A ist ein Kontrollplan für die Prüfung der Materialien angegeben.<br />
4.2 Asbest<br />
Asbest oder asbesthaltige Materialien dürfen nicht verwendet werden.<br />
5 Anforderungen an die Produkte<br />
5.1 Allgemeines<br />
Die Leistungsanforderungen an <strong>Beton</strong>pflastersteine sind in Klassen festgelegt, die mit entsprechenden<br />
Markierungen bezeichnet sind.<br />
Pflastersteine können ganz aus einem <strong>Beton</strong> oder mit unterschiedlichen <strong>Beton</strong>en für die Vorsatzschicht und für den<br />
Kernbeton hergestellt werden.<br />
Wenn Pflastersteine mit einer Vorsatzschicht gefertigt werden, muss diese Vorsatzschicht, gemessen nach<br />
Anhang C, eine Mindestdicke von 4 mm über den vom Hersteller angegebenen Bereich aufweisen. Einzelne<br />
Zuschlagkörner, die in die Vorsatzschicht hineinragen, sind zu vernachlässigen.<br />
Die Vorsatzschicht muss ein integraler Bestandteil des Pflastersteins sein.<br />
Eine als scharfkantig beschriebene Kante darf abgeschrägt oder abgerundet sein, ihr horizontales oder vertikales<br />
Maß darf 2 mm nicht überschreiten.<br />
Eine abgeschrägte Kante mit mehr als 2 mm Schräge muss als Fase beschrieben werden. Ihre Maße müssen vom<br />
Hersteller angegeben werden.<br />
Pflastersteine können mit funktionalen und/oder dekorativen Profilierungen hergestellt werden, die in den<br />
Nennmaßen eines Pflastersteins nicht enthalten sein dürfen. Die Oberfläche von Pflastersteinen kann strukturiert,<br />
bearbeitet oder chemisch behandelt sein; diese Oberflächenbeschaffenheiten oder -behandlungen müssen vom<br />
Hersteller beschrieben und angegeben werden.<br />
5.2 Form und Maße<br />
5.2.1 Allgemeines<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Alle in diesem Abschnitt angegebenen Maße beziehen sich auf Nennmaße.<br />
Die Konformitätskriterien für jede einzelne Anforderung sind in 6.3.8.1 angegeben. Die Maße und Abweichungen<br />
sind nach Anhang C zu messen.<br />
5.2.2 Nennmaße<br />
Die Nennmaße sind vom Hersteller anzugeben.<br />
9
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
5.2.3 Abstandhalter, seitliche Abschrägung oder geschlitzte und profilierte Seitenflächen<br />
Pflastersteine können mit Abstandhaltern, seitlichen Abschrägungen oder geschlitzten und profilierten Seitenflächen<br />
hergestellt werden. Wenn diese vorgesehen sind, muss der Hersteller die Nennmaße angeben.<br />
ANMERKUNG Wegen des Rastermaßes sollte bei den Maßen des Pflastersteins ein Abzug für Fugen und Abweichungen<br />
berücksichtigt werden.<br />
5.2.4 Zulässige Abweichungen<br />
Die Werte für die zulässigen Abweichungen von den vom Hersteller angegebenen Nennmaßen sind in den<br />
Tabellen 1, 2 und 3 angegeben.<br />
Dicke des Pflastersteins<br />
mm<br />
< 100<br />
≥ 100<br />
Tabelle 1 — Zulässige Abweichungen<br />
Länge<br />
mm<br />
± 2<br />
± 3<br />
Breite<br />
mm<br />
± 2<br />
± 3<br />
Dicke<br />
Die Differenz zwischen zwei beliebigen Messungen der Dicke eines einzelnen Pflastersteins muss<br />
≤ 3 mm betragen.<br />
mm<br />
± 3<br />
± 4<br />
Für nicht rechtwinklige Pflastersteine müssen die Abweichungen der anderen Maße vom Hersteller angegeben<br />
werden.<br />
Wenn die Länge der Diagonalen 300 mm überschreitet, sind die maximal zulässigen Differenzen aus der Messung<br />
der beiden Diagonalen eines rechtwinkligen Pflastersteins in Tabelle 2 angegeben.<br />
Tabelle 2 — Maximale Differenzen<br />
Klasse Kennzeichnung Maximale Differenz<br />
mm<br />
1 J 5<br />
2 K 3<br />
Wenn das Größtmaß eines Pflastersteins 300 mm überschreitet, müssen für eine planmäßig ebene Oberseite die<br />
Abweichungen für Ebenheit und Wölbung nach Tabelle 3 eingehalten werden. Wenn die Oberseite nicht als eben<br />
vorgesehen ist, muss der Hersteller Angaben zu Abweichungen machen.<br />
Tabelle 3 — Abweichungen von Ebenheit und Wölbung<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Messlänge<br />
mm<br />
Maximal konvex<br />
mm<br />
Maximal konkav<br />
mm<br />
300<br />
400<br />
1,5<br />
2,0<br />
1,0<br />
1,5<br />
ANMERKUNG Für spezielle Anwendungsgebiete, wie z. B. Flughäfen, ist es möglich, dass besondere Anforderungen zu<br />
Abweichungen festgelegt sind.<br />
10
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
5.3 Physikalische und mechanische Eigenschaften<br />
5.3.1 Allgemeines<br />
Die Pflastersteine müssen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vom Hersteller als gebrauchstauglich erklärt werden, die<br />
folgenden Anforderungen erfüllen.<br />
Wenn Ergänzungssteine nicht nach dieser Norm geprüft werden können, entsprechen sie dieser Norm, wenn sie<br />
mindestens die gleiche <strong>Beton</strong>qualität besitzen wie Pflastersteine, die dieser Norm entsprechen.<br />
5.3.2 Witterungswiderstand<br />
5.3.2.1 Prüfverfahren<br />
Der Witterungswiderstand wird durch Prüfungen des Frost-Tausalz-Widerstandes nach Anhang D oder der<br />
Wasseraufnahme nach Anhang E und anhand der Übereinstimmungskriterien nach 6.3.8.2 bestimmt.<br />
5.3.2.2 Leistungsfähigkeit und Klassen<br />
Die Pflastersteine müssen die Anforderungen der Tabelle 4.1 oder der Tabelle 4.2 erfüllen.<br />
Empfehlungen zu Klasse(n) des Witterungswiderstandes dürfen national gegeben werden, um die Dauerhaftigkeit des<br />
Produktes für dieses Land und für die Verwendung, für die das Produkt auf den Markt gebracht wird, sicherzustellen.<br />
Tabelle 4.1 — Wasseraufnahme<br />
Klasse Kennzeichnung Wasseraufnahme<br />
Masse-%<br />
1 A Keine Anforderung<br />
2 B ≤ 6 als Mittelwert<br />
Wenn besondere Bedingungen herrschen, z. B. wenn Flächen bei Frost häufig mit Tausalzen in Kontakt kommen,<br />
müssen die Anforderungen nach Tabelle 4.2 erfüllt werden.<br />
Tabelle 4.2 — Frost-Tausalz-Widerstand<br />
Klasse Kennzeichnung Masseverlust nach der Frost-Tausalz-Prüfung<br />
kg/m 2<br />
3 D ≤ 1,0<br />
als Mittelwert mit keinem Einzelwert > 1,5<br />
5.3.3 Spaltzugfestigkeit<br />
5.3.3.1 Prüfverfahren<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die charakteristische Spaltzugfestigkeit T ist durch Prüfung nach Anhang F und anhand der Übereinstimmungskriterien<br />
nach 6.3.8.3 zu bestimmen.<br />
11
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
5.3.3.2 Leistungsfähigkeit<br />
Die charakteristische Spaltzugfestigkeit T darf nicht geringer als 3,6 MPa sein. Kein Einzelergebnis darf weniger als<br />
2,9 MPa betragen, und die Bruchlast darf nicht geringer als 250 N/mm Spaltflächenlänge sein.<br />
5.3.3.3 Dauerhaftigkeit der Festigkeit<br />
Unter normalen Einsatzbedingungen behalten Pflastersteine aus <strong>Beton</strong> eine ausreichende Festigkeit,<br />
vorausgesetzt, dass sie 5.3.3.2 entsprechen und den üblichen Erhaltungsmaßnahmen unterliegen.<br />
5.3.4 Abriebwiderstand<br />
5.3.4.1 Prüfverfahren<br />
Der Abriebwiderstand wird mit dem Abriebverfahren mit breiter Schleifscheibe nach Anhang G bestimmt oder als<br />
Alternative darf das Prüfverfahren nach Böhme (siehe Anhang H) angewendet werden. Die Referenzprüfung ist<br />
das Abriebverfahren mit breiter Schleifscheibe.<br />
5.3.4.2 Leistungsfähigkeit und Klassen<br />
In Tabelle 5 sind die Anforderungen an den Abriebwiderstand angegeben.<br />
Kein Einzelergebnis darf größer sein als der geforderte Wert.<br />
Tabelle 5 — Abriebwiderstandsklassen<br />
Klasse<br />
Kennzeichnung<br />
Anforderung<br />
Bestimmt nach dem Prüfverfahren<br />
in Anhang G<br />
Alternativ bestimmt nach dem<br />
Prüfverfahren in Anhang H<br />
1 F Keine Anforderung Keine Anforderung<br />
3 H ≤ 23 mm ≤ 20 000 mm 3 /5 000 mm 2<br />
4 I ≤ 20 mm ≤ 18 000 mm 3 /5 000 mm 2<br />
5.3.5 Gleit-/Rutschwiderstand<br />
5.3.5.1 Feststellung<br />
Pflastersteine aus <strong>Beton</strong> haben einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand, vorausgesetzt, dass ihre obere<br />
Oberfläche nicht geschliffen oder poliert oder so hergestellt wurde, dass eine glatte Oberfläche entstanden ist.<br />
5.3.5.2 Prüfverfahren<br />
Sollte im Ausnahmefall ein Wert für den Gleit-/Rutschwiderstand erforderlich sein, muss das in Anhang J beschriebene<br />
Prüfverfahren angewendet werden, und der Mindestwert des Gleit-/Rutschwiderstandes ist zu deklarieren.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Sollte die Oberfläche eines Pflastersteins Riefen, Rillen oder andere Oberflächenmerkmale aufweisen, die ein<br />
Prüfen mit dem Pendelgerät unmöglich machen, oder sollte die Pflastersteinfläche als Prüffläche zu klein sein,<br />
muss der Hersteller einen größeren Pflasterstein mit den gleichen Oberflächenmerkmalen prüfen.<br />
ANMERKUNG Der Wert des Gleit-/Rutschwiderstandes bezieht sich auf Pflastersteine, wie sie hergestellt sind, und stellt<br />
einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand nach der Verlegung sicher.<br />
12
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
5.3.5.3 Dauerhaftigkeit des Gleit-/Rutschwiderstandes<br />
Unter normalen Einsatzbedingungen besitzen Pflastersteine aus <strong>Beton</strong> einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand<br />
während der Lebensdauer des Produkts, vorausgesetzt, dass sie den üblichen Erhaltungsmaßnahmen<br />
unterliegen und dass nicht ein Großteil von Gesteinskörnungen, die sich unter Beanspruchung übermäßig polieren,<br />
an der Oberseite frei liegen.<br />
ANMERKUNG Die Entwicklung eines geeigneten Prüfverfahrens für die Dauerhaftigkeit des Gleit-/Rutschwiderstandes wird<br />
in TC 178, WG 4, durchgeführt.<br />
5.3.6 Leistungsfähigkeit bei Brandbeanspruchung<br />
5.3.6.1 Brandverhalten<br />
Pflastersteine aus <strong>Beton</strong> besitzen ohne Prüfung das Brandverhalten nach Klasse A1 1) .<br />
5.3.6.2 Verhalten bei Brandeinwirkungen von außen<br />
Bei Pflastersteinen aus <strong>Beton</strong> als Belag auf Dächern wird ohne Prüfung 2) davon ausgegangen, dass sie die<br />
Anforderungen für die Brandbeanspruchung von außen erfüllen.<br />
5.3.7 Wärmeleitfähigkeit<br />
Wenn Pflastersteine aus <strong>Beton</strong> zum wärmetechnischen Verhalten eines Bauteils beitragen, muss der Hersteller die<br />
Wärmeleitfähigkeit anhand von Entwurfsdaten aus <strong>EN</strong> 13369 angeben.<br />
5.4 Äußere Beschaffenheit<br />
5.4.1 Aussehen<br />
Die Oberseite des Pflastersteins darf keine Schäden, wie z. B. Risse oder Abplatzungen, zeigen, wenn sie nach<br />
Anhang J geprüft wird.<br />
Bei zweischichtigen Pflastersteinen, die nach Anhang J geprüft werden, darf kein Ablösen (d. h. Trennen) zwischen<br />
den Schichten eintreten.<br />
ANMERKUNG Ausblühungen beeinträchtigen nicht die Gebrauchstauglichkeit der Pflastersteine und werden nicht als<br />
bedeutend betrachtet.<br />
5.4.2 Oberflächenstruktur<br />
Wenn Pflastersteine mit einer speziellen Oberflächenstruktur hergestellt werden, muss diese Struktur vom<br />
Hersteller beschrieben werden.<br />
Wenn bei der Prüfung nach Anhang J keine wesentlichen Unterschiede in der Oberflächenstruktur gegenüber den<br />
vom Hersteller bereitgestellten und vom Käufer genehmigten Mustern vorhanden sind, muss Übereinstimmung<br />
festgestellt werden.<br />
ANMERKUNG Abweichungen von der Gleichmäßigkeit der Oberflächenstruktur der Pflastersteine können durch<br />
unvermeidbare Schwankungen der Eigenschaften bei den Ausgangsstoffen und beim Erhärten hervorgerufen werden und<br />
werden nicht als bedeutend betrachtet.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
1) Es wird auf die Kommissionsentscheidung 96/603/EU verwiesen.<br />
2) Siehe Kommissionsentscheidung 2000/553/EU.<br />
13
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
5.4.3 Farbe<br />
Es liegt im Ermessen des Herstellers, ob die Vorsatzschicht oder der gesamte Pflasterstein farbig ausgeführt wird.<br />
Wenn bei Prüfung nach Anhang J keine wesentlichen Unterschiede in der Farbe gegenüber den vom Hersteller<br />
bereitgestellten und vom Käufer genehmigten Mustern vorhanden sind, muss Übereinstimmung festgestellt<br />
werden.<br />
ANMERKUNG Abweichungen von der Farbintensität der Pflastersteine können durch unvermeidbare Abweichungen bei der<br />
Einfärbung, durch Schwankungen der Eigenschaften bei den Ausgangsstoffen und beim Erhärten hervorgerufen werden und<br />
werden nicht als bedeutend betrachtet.<br />
6 Beurteilung der Konformität und Übereinstimmungskriterien<br />
6.1 Allgemeines<br />
Für Prüfzwecke darf der Hersteller Produkte zu Familien zusammenfassen, wobei davon ausgegangen wird, dass<br />
der Wert für die jeweilige Eigenschaft bei allen Produkten dieser Familie etwa gleich groß ist. Derartige Familien<br />
sind:<br />
1) Festigkeitsfamilie: Pflastersteine, die unter Verwendung der gleichen Arten von Materialien und mit<br />
gleichen Produktionsverfahren, unabhängig von Maßen und Farbgebung hergestellt werden.<br />
ANMERKUNG<br />
Die Versagenslast hängt von der Dicke des Pflastersteins ab.<br />
2) Oberflächenfamilie: Pflastersteine mit Vorsatzmischungen mit gleichen Hauptgesteinskörnungen (z. B.<br />
natürlichem Flusskies, Splitte aus Granit, Porphyr, Basalt oder Kalkstein) und mit gleicher<br />
Oberflächenbehandlung des Endprodukts, unabhängig von Maßen und Einfärbung.<br />
6.1.1 Nachweis der Übereinstimmung<br />
Der Hersteller muss Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen dieser Norm und mit den angegebenen<br />
Werten (Stufen oder Klassen) für die Produkteigenschaften nachweisen, indem er beides ausführt:<br />
• eine Typprüfung des Produkts (siehe 6.2);<br />
• eine werkseigene Produktionskontrolle (siehe 6.3), einschließlich Produktprüfung.<br />
6.1.2 Beurteilung der Übereinstimmung<br />
Zusätzlich kann die Übereinstimmung des Produkts mit dieser Norm<br />
• entweder durch Fremdüberwachung, die die Typprüfung des Herstellers und die Verfahren der werkseigenen<br />
Produktionskontrolle überwacht oder<br />
• durch eine Abnahmeprüfung einer Lieferung bei der Übergabe(z. B. im Streitfall, siehe Anhang B)<br />
beurteilt werden.<br />
6.2 Typprüfung des Produkts<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
6.2.1 Ersttypprüfung<br />
Die Ersttypprüfung muss bei Erstanwendung dieser Norm zu Beginn der Herstellung eines neuen Produkttyps oder<br />
einer neuen Produktfamilie oder der Inbetriebnahme einer neuen Anlage durchgeführt werden, um zu bestätigen,<br />
dass die erreichten Eigenschaften des Produkts die Anforderungen dieser Norm und die vom Hersteller<br />
angegebenen Werte erfüllen.<br />
Wenn das Produkt schon früher nach dieser Norm geprüft wurde, darf das Ergebnis für die Ersttypprüfung herangezogen<br />
werden.<br />
14
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
6.2.2 Weitere Typprüfungen<br />
Bei einer Änderung der eingesetzten Ausgangsstoffe, der verwendeten Rezeptur oder der Produktionseinrichtung<br />
oder -verfahren, die zu wesentlichen Änderungen einiger oder aller Eigenschaften des Endprodukts führen<br />
könnten, müssen Typprüfungen für die jeweilige Eigenschaft wiederholt werden.<br />
ANMERKUNG<br />
Beispiele für wesentliche Änderungen:<br />
1) Umstellung von Kies auf Splitt oder Änderung der Zementart oder -festigkeitsklasse;<br />
2) teilweiser Ersatz des Zements durch Zusatzstoffe.<br />
Für den Abriebwiderstand und den Witterungswiderstand ist die Typprüfung in regelmäßigen Abständen mit der in<br />
Tabelle 6 angegebenen Häufigkeit durchzuführen, selbst wenn keine Änderung vorgenommen wurde.<br />
Tabelle 6 — Regelmäßig zu wiederholende Typprüfung<br />
Eigenschaft<br />
Abriebwiderstand (nur Klassen 3 und 4)<br />
Häufigkeit<br />
Einmal jährlich je Oberflächenfamilie<br />
Witterungswiderstand (nur Klasse 3) Einmal jährlich je Oberflächenfamilie 1)<br />
1) Wenn das Ergebnis einer Typprüfung (Masseverlust) für eine Familie unter 50 % des zulässigen Werts liegt, darf die<br />
Prüfhäufigkeit auf einmal je zwei Jahre reduziert werden.<br />
Wenn eine Oberflächenfamilie einer regelmäßigen Wasseraufnahmeprüfung mit der Häufigkeit für Produkte der Klasse 2<br />
(siehe 6.3.8.2) unterzogen wird, um die Übereinstimmung mit Pflastersteinen nachzuweisen, die einer Frost-Tausalz-<br />
Prüfung unterworfen werden, darf die geforderte Prüfhäufigkeit auf einmal je zwei Jahre reduziert werden.<br />
Wenn beide Bedingungen erfüllt werden, darf die Prüfhäufigkeit auf einmal je vier Jahre reduziert werden.<br />
6.2.3 Probenahme, Prüfung und Übereinstimmungskriterien<br />
Die Anzahl der zu prüfenden Pflastersteine muss Tabelle 7 für die jeweilige Eigenschaft entsprechen.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
15
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Tabelle 7 — Probenahmeplan und Übereinstimmungskriterien für die Erst- und weitere Typprüfungen<br />
Eigenschaft Anforderungen Prüfverfahren Anzahl der<br />
Pflastersteine<br />
Übereinstimmungskriterien<br />
Aussehen 5.4 Anhang J 20 1) Kein Pflasterstein darf Risse,<br />
Abplatzungen oder<br />
Schichtentrennung aufweisen 1 ) .<br />
5.1 C.6 2) 8 Jeder Pflasterstein muss die<br />
Anforderungen erfüllen<br />
Form und Maße 5.2 Anhang C 2) 8 1) Jeder Pflasterstein muss die<br />
Anforderungen für die deklarierte<br />
Klasse erfüllen.<br />
Dicke der Vorsatzschicht<br />
Spaltzugfestigkeit<br />
und<br />
Bruchlast<br />
Abriebwiderstand<br />
(nur<br />
Klassen 3 und<br />
4)<br />
Gleit/Rutschwiderstand<br />
(nur,<br />
wenn geprüft)<br />
Witterungswiderstand<br />
– Klasse 2<br />
– Klasse 3<br />
5.3.3 Anhang F 8 Kein Pflasterstein darf eine Spaltzugfestigkeit<br />
unter 3,6 MPa und<br />
eine Bruchlast unter 250 N/mm<br />
besitzen.<br />
5.3.4 Anhang G<br />
oder H<br />
3 Jeder Pflasterstein muss die<br />
Anforderungen für die deklarierte<br />
Klasse erfüllen.<br />
5.3.5 Anhang I 5 Der Mittelwert von fünf<br />
Pflastersteinen darf nicht unter 45<br />
liegen.<br />
5.3.2<br />
5.3.2<br />
Anhang E<br />
Anhang D<br />
1) Diese Pflastersteine dürfen für nachfolgende Prüfungen verwendet werden.<br />
2) C.6 gilt nur für Pflastersteine mit Vorsatzschicht.<br />
3<br />
3<br />
Kein Pflasterstein darf eine<br />
größere Wasseraufnahme als<br />
6 Masse-% haben.<br />
Der Mittelwert von drei<br />
Pflastersteinen darf nicht größer<br />
sein als 1,0 kg/m 2 , wobei kein<br />
Einzelergebnis größer als<br />
1,5 kg/m 2 sein darf.<br />
Die Typprüfungen müssen in Übereinstimmung mit den in dieser Norm aufgeführten Referenzprüfverfahren<br />
durchgeführt werden.<br />
Die Typprüfung wird in der Regel mit der Prüfausrüstung des Herstellers durchgeführt.<br />
Die Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen.<br />
6.3 Werkseigene Produktionskontrolle<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
6.3.1 Allgemeines<br />
Der Hersteller muss ein System für die werkseigene Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten,<br />
um sicherzustellen, dass die auf den Markt gebrachten Produkte den festgelegten oder erklärten Werten<br />
entsprechen.<br />
16
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Das System für die werkseigene Produktionskontrolle muss die Verfahrensweise, die regelmäßigen Kontrollen und<br />
Prüfungen enthalten; die Ergebnisse sind zur Steuerung der Ausgangsstoffe und anderer angelieferter Materialien,<br />
der Ausrüstungen, des Produktionsverfahrens und der Produkteigenschaften heranzuziehen.<br />
In Anhang A ist ein Beispiel für einen geeigneten Prüfplan und für die werkseigene Produktionskontrolle aufgeführt.<br />
Ergebnisse von Kontrollen, die ein Eingreifen erfordern, und die Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen.<br />
Sollten die Kontrolle oder Prüfkriterien nicht eingehalten werden, sind die zu ergreifenden Maßnahmen anzugeben.<br />
6.3.2 Ausrüstung<br />
Alle Wäge-, Mess- und Prüfausrüstungen müssen kalibriert und regelmäßig auf Übereinstimmung mit den<br />
festgelegten Verfahrensweisen, Häufigkeiten und Kriterien überprüft werden.<br />
In Anhang A.1 ist ein Beispiel für einen Prüfplan für die Ausrüstung aufgeführt.<br />
6.3.3 Ausgangsstoffe und andere angelieferte Materialien<br />
Die maßgeblichen Spezifikationen für alle angelieferten Materialien sind zu dokumentieren.<br />
In Anhang A.2 ist ein Beispiel für einen Prüfplan für Ausgangsstoffe aufgeführt.<br />
6.3.4 Produktionsverfahren<br />
Die wesentlichen Bereiche der Produktionsanlage und des Produktionsverfahrens müssen unter Angabe der<br />
Häufigkeit der Kontrollen und Prüfungen sowie der erforderlichen Kriterien für die Ausrüstung und die laufende<br />
Produktion festgelegt werden.<br />
In Anhang A.3 ist ein Beispiel für einen Prüfplan für das Produktionsverfahren aufgeführt.<br />
6.3.5 Produktprüfung<br />
Es ist ein Probenahme- und Prüfplan für die Produkte zu erarbeiten und umzusetzen.<br />
Die Probe muss für die Produktion repräsentativ sein.<br />
Die Prüfungen sind in Übereinstimmung mit den in dieser Norm aufgeführten Verfahren oder unter Anwendung<br />
alternativer Prüfverfahren durchzuführen, für die eine Korrelation zu den Normverfahren besteht.<br />
Die Prüfergebnisse müssen die festlegten Übereinstimmungskriterien erfüllen (siehe 6.3.8) und dokumentiert sein.<br />
In Anhang A.4.1 ist ein Beispiel für einen Prüfplan für die Produktprüfung aufgeführt.<br />
In Anhang A.5 sind Abstufungsregeln für die Produktprüfung aufgeführt.<br />
6.3.6 Kennzeichnung, Lagerung und Lieferung der Produkte<br />
Die Kennzeichnungs-, Lagerungs- und Lieferkontrolle sowie die Verfahren für den Umgang mit fehlerhaften<br />
Produkten (siehe 6.3.7) sind zu dokumentieren.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Produkte können freigegeben werden, bevor endgültige Prüfergebnisse vorliegen, sofern sie in ein geeignetes<br />
Rückrufverfahren eingebunden sind.<br />
In Anhang A.4.2 ist ein Beispiel für einen Prüfplan für die Kennzeichnung, Lagerung und Lieferung aufgeführt.<br />
17
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
6.3.7 Fehlerhafte Produkte<br />
Wenn die Prüfergebnisse für ein Produkt nicht zufrieden stellend sind, muss der Hersteller die notwendigen<br />
Schritte unternehmen, um den Mangel zu beheben.<br />
Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen aussortiert und entsprechend gekennzeichnet werden.<br />
Wenn erst nach der Lieferung festgestellt wird, dass ein Produkt nicht konform ist, muss der Kunde benachrichtigt<br />
werden.<br />
6.3.8 Übereinstimmungskriterien für das Produkt<br />
Wenn die Übereinstimmungskriterien in diesem Abschnitt entweder mit Hilfe einer Attribut-Prüfung oder einer<br />
Variablen-Prüfung festgestellt werden können, liegt die anzuwendende Methode im Ermessen des Herstellers.<br />
6.3.8.1 Form und Maße<br />
A. Attribute<br />
Die Übereinstimmung der Produktion mit 5.2 muss für jede Maschine je Produktionstag (Probenahme siehe zum<br />
Beispiel nach Anhang A.4.1.3) beurteilt werden. Jede der Anforderungen in 5.2 ist gesondert zu betrachten.<br />
a) Wenn die Probe aus weniger als acht Pflastersteinen besteht (siehe Abstufungsregeln in Anhang A.5) und<br />
jede der Anforderungen in der deklarierten Klasse in 5.2 von allen Pflastersteinen erfüllt ist, müssen die Probe<br />
und die entsprechende Produktion angenommen werden. Anderenfalls muss die Probe auf acht Pflastersteine<br />
erhöht werden, und es gilt das Verfahren in b).<br />
b) Wenn die Probe aus acht Pflastersteinen besteht und nicht mehr als ein Pflasterstein eine der in 5.2 jeweils<br />
gesondert bewerteten Anforderungen in der deklarierten Klasse nicht erfüllt, müssen die Probe und die<br />
entsprechende Produktion angenommen werden. Anderenfalls muss die Probe auf 16 Pflastersteine erhöht<br />
werden, und es gilt das Verfahren nach c).<br />
c) Wenn die Probe aus 16 Pflastersteinen besteht und nicht mehr als zwei Pflastersteine eine der in 5.2 jeweils<br />
gesondert bewerteten Anforderungen in der deklarierten Klasse nicht erfüllen, müssen die Probe und die<br />
entsprechende Produktion angenommen werden. Wenn mehr als zwei Pflastersteine eine der gesondert<br />
bewerteten Anforderungen in der deklarierten Klasse nicht erfüllen, dürfen die Probe und die entsprechende<br />
Produktion nicht angenommen werden, und es gilt 6.3.7.<br />
B. Variable<br />
Wenn die Standardabweichung für eine Maschine bekannt ist und regelmäßig überprüft wird, muss die Übereinstimmung<br />
der Produktion mit 5.2 für jede Maschine je Produktionstag oder für höchstens fünf aufeinander folgende<br />
Produktionstage beurteilt werden (Probenahme siehe zum Beispiel nach Anhang A.4.1.3). Jede der Anforderungen<br />
in 5.2 ist gesondert zu betrachten.<br />
Die Übereinstimmung wird auf der Basis einer 10-%-Quantile beurteilt.<br />
Die Akzeptanz der betrachteten Proben muss mit Hilfe von Prüfdiagrammen nach ISO 7966 oder ISO 7873 und<br />
unter Berücksichtigung von 5.2 überprüft werden, vorausgesetzt, dass die Annahmewahrscheinlichkeit derjenigen<br />
der Attributprüfung entspricht.<br />
6.3.8.2 Witterungswiderstand (Klasse 2 — Wasseraufnahme)<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die Übereinstimmung der Produktion mit 5.3.2 (Klasse 2) muss für jede Familie und für fünf Produktionstage oder<br />
mehr nach den Abstufungsregeln (Probenahme siehe zum Beispiel nach Anhang A.4.1.6) beurteilt werden.<br />
a) Wenn die Probe aus drei oder sechs Pflastersteinen besteht (siehe Abstufungsregeln in Anhang A.5) und die<br />
Anforderungen in 5.3.2 (Klasse 2) erfüllt sind, müssen die Probe und die entsprechende Produktion<br />
angenommen werden. Anderenfalls muss die Probe auf neun Pflastersteine erhöht werden, und es gilt das<br />
Verfahren in b).<br />
18
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
b) Wenn die Probe aus neun Pflastersteinen besteht und die Anforderungen in 5.3.2 (Klasse 2) erfüllt sind,<br />
müssen die Probe und die entsprechende Produktion angenommen werden. Anderenfalls werden die Probe<br />
und die entsprechende Produktion nicht angenommen, und es gilt 6.3.7.<br />
6.3.8.3 Spaltzugfestigkeit<br />
A. Attribute<br />
Die Übereinstimmung der Produktion mit 5.3.2 muss für jede Maschine je Produktionstag beurteilt werden (siehe<br />
Probenahme nach Anhang A.4.1.4).<br />
a) Wenn die Probe aus acht Pflastersteinen oder weniger besteht (siehe Abstufungsregeln in Anhang A.5) und<br />
die Festigkeit T jedes Pflastersteins nicht geringer als 3,6 MPa und die Bruchlast nicht geringer als 250 N/mm<br />
ist, müssen die Probe und die entsprechende Produktion angenommen werden. Anderenfalls muss die Probe<br />
auf 16 Pflastersteine erhöht werden, und es gilt das Verfahren in b).<br />
b) Wenn die Probe aus 16 Pflastersteinen besteht und die Festigkeit T von nicht mehr als einem der Pflastersteine<br />
geringer als 3,6 MPa, jedoch nicht geringer als 2,9 MPa, und die Bruchlast nicht geringer als 250 N/mm<br />
ist, müssen die Probe und die entsprechende Produktion angenommen werden. Anderenfalls werden die<br />
Probe und die entsprechende Produktion nicht angenommen, und es gilt 6.3.7.<br />
B. Variable<br />
Wenn die Standardabweichung für eine Maschine bekannt ist und regelmäßig überprüft wird, muss die Übereinstimmung<br />
der Produktion mit 5.3.2 für jede Maschine je Produktionstag oder für höchstens fünf aufeinander<br />
folgende Produktionstage beurteilt werden (siehe Probenahme nach Anhang A.4).<br />
Die Übereinstimmung wird auf der Basis einer 5-%-Quantile beurteilt.<br />
Die Akzeptanz der betrachteten Proben muss mit Hilfe von Prüfdiagrammen nach ISO 7966 oder ISO 7873 und<br />
unter Berücksichtigung von 5.3.2 überprüft werden, vorausgesetzt, dass die Annahmewahrscheinlichkeit<br />
derjenigen der Attributprüfung entspricht (siehe Anhang L).<br />
Werden die Probe und die entsprechende Produktion nicht angenommen, gilt 6.3.7.<br />
6.3.8.4 Äußere Beschaffenheit<br />
Die Übereinstimmung der Produktion mit 5.4 muss nur im Zweifelsfall beurteilt werden (siehe Probenahme nach<br />
Anhang A.4). Die geprüfte Probe muss den Anforderungen der Norm genügen. Anderenfalls werden die Probe und<br />
die entsprechende Produktion nicht angenommen, und es gilt 6.3.7.<br />
7 Kennzeichnung<br />
Bei Pflastersteinen müssen zu folgenden Einzelheiten Angaben gemacht werden:<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
1 2<br />
* * Identifikation von Hersteller oder Werk<br />
* Produktionsdatum und<br />
* oder * bei Lieferung vor dem Datum, zu dem die Pflastersteine für den vorgesehenen<br />
Gebrauch als geeignet erklärt worden sind, die Angabe dieses Datums<br />
* * Klasse(n), sofern zutreffend (siehe unten)<br />
* * Nummer dieser Europäischen Norm<br />
* Identifikation des Produkts<br />
1: Auf dem Lieferschein oder in der Rechnung oder in der Herstellererklärung.<br />
2: Bei 0,5 % der Pflastersteine mit mindestens einer Kennzeichnung je Paket oder auf der Verpackung selbst,<br />
wenn diese nicht wiederverwendet wird.<br />
19
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Klassen und ihre Kennzeichnung:<br />
Anforderung<br />
Kennzeichnung<br />
Witterungswiderstand<br />
Abriebwiderstand<br />
Diagonalen<br />
A, B oder D<br />
F, H oder I<br />
J oder K<br />
Sofern der Anhang ZA.3 dieselben Angaben wie dieser Abschnitt 7 enthält, sind die Anforderungen dieses<br />
Abschnitts für CE – gekennzeichnete Produkte erfüllt.<br />
8 Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht muss bei Prüfungen durch ein außenstehendes Laboratorium folgende Angaben enthalten:<br />
1) Name der Institution, die die Prüfung durchgeführt hat;<br />
2) Name der Person, die die Prüfung durchgeführt hat;<br />
3) Datum der Prüfung;<br />
4) Quelle, aus der die Probe stammt;<br />
5) Identifikation der Probe einschließlich des Herstelldatums;<br />
6) Name der Person, die die Probe entnommen hat;<br />
7) Nummer der maßgebenden <strong>EN</strong> und des Anhangs;<br />
8) Bezeichnung der Prüfung;<br />
9) Prüfergebnis;<br />
10) alle sachdienlichen Hinweise zur Probe oder zum Prüfergebnis.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
20
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang A<br />
(informativ)<br />
Prüfpläne<br />
A.1 Überprüfung der Ausrüstung<br />
Gegenstand Ziel Verfahren Häufigkeit<br />
A.1.1 Prüf- und Messausrüstung<br />
Alle Prüf- und<br />
Messausrüstungen<br />
Korrekte Funktion<br />
und Genauigkeit<br />
Ggf. Kalibrierung mittels einer Ausrüstung,<br />
die rückverfolgbar nach nationalen<br />
Normen kalibriert wurde<br />
und ausschließlich für diesen Zweck<br />
verwendet wird, soweit im<br />
Prüfverfahren nichts anderes<br />
angegeben ist.<br />
Bei (Wieder-)Einbau,<br />
nach größeren<br />
Reparaturen oder<br />
einmal jährlich<br />
A.1.2 Lager- und Produktionseinrichtungen<br />
1 Lagerung von<br />
Materialien<br />
Vermeiden von<br />
Verunreinigungen<br />
Sichtprüfung oder anderes<br />
geeignetes Verfahren<br />
– Bei Einbau<br />
– Wöchentlich<br />
2 Gravimetrischoder<br />
Korrekte Funktion Sichtprüfung Täglich<br />
3 volumetrische<br />
Dosiereinrichtung<br />
Vom<br />
Pflastersteinherstel<br />
ler angegebene<br />
Genauigkeit<br />
Kalibrierung anhand einer<br />
Ausrüstung, die rückverfolgbar nach<br />
nationalen Normen kalibriert wurde<br />
und ausschließlich für diesen Zweck<br />
verwendet wird.<br />
– Bei (Wieder-)<br />
Einbau<br />
– Gravimetrisch:<br />
einmal jährlich<br />
– Volumetrisch:<br />
zweimal jährlich<br />
– Bei Bedenken<br />
4 Mischer Verschleiß und<br />
korrekte Funktion<br />
5 Formen Sauberkeit und<br />
Zustand<br />
Sichtprüfung<br />
Sichtprüfung<br />
Wöchentlich<br />
Täglich<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
21
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
A.2 Prüfung der Materialien<br />
Gegenstand Ziel Verfahren Häufigkeit<br />
A.2.1 Alle Materialien<br />
1 Alle Materialien Sicherstellung, dass die<br />
Lieferung der Bestellung<br />
entspricht und aus der<br />
richtigen Lieferquelle stammt<br />
Prüfung der Lieferbescheinigung<br />
und/oder des Etiketts auf der<br />
Verpackung mit dem Nachweis<br />
der Übereinstimmung mit der<br />
Bestellung<br />
Jede Lieferung<br />
A.2.2 Materialien, die vor der Lieferung keiner Konformitätsbeurteilung unterzogen wurden 1)<br />
1 Zement und andere<br />
zementartige<br />
Materialien<br />
Konformität mit den<br />
Anforderungen des<br />
Herstellers des Pflastersteins<br />
Geeignetes Prüfverfahren<br />
Jede Lieferung<br />
2 Gesteinskörnungen Konformität mit den<br />
Sichtprüfung Jede Lieferung<br />
Anforderungen des<br />
3<br />
– Erstlieferung von neuer<br />
Herstellers des Pflastersteins<br />
Lieferquelle<br />
Prüfung durch Siebanalyse<br />
zum Beispiel:<br />
– Bei Problemen<br />
– Einmal wöchentlich<br />
– Korngrößenverteilung<br />
– Verunreinigungen oder<br />
Fremdkörper<br />
Geeignetes Prüfverfahren<br />
– Erstlieferung von neuer<br />
Lieferquelle<br />
– Bei Bedenken<br />
4 Zusatzmittel<br />
Konformität mit normalem<br />
Aussehen<br />
Sichtprüfung<br />
Jede Lieferung<br />
5<br />
Dichte<br />
Verfahren des Herstellers des<br />
Pflastersteins<br />
6 Zusatzstoffe/Pigmente<br />
Konformität mit normalem<br />
Aussehen<br />
Sichtprüfung<br />
Jede Lieferung<br />
7<br />
Dichte<br />
Verfahren des Herstellers des<br />
Pflastersteins<br />
8 Wasser, das nicht<br />
aus einem<br />
öffentlichen<br />
Versorgungsnetz<br />
stammt<br />
Konformität mit den<br />
Anforderungen des<br />
Herstellers des Pflastersteins<br />
Prüfung nach Vorschrift<br />
– Erstverwendung aus neuer<br />
Lieferquelle<br />
– Wasser aus Gewässer:<br />
dreimal jährlich oder öfter<br />
(hängt von örtlichen<br />
Bedingungen ab)<br />
– Andere Quellen: einmal<br />
jährlich<br />
– Bei Bedenken<br />
9 Wiederaufbereitetes Prüfung auf Feststoffe und Sichtprüfung Wöchentlich<br />
10<br />
Wasser<br />
sonstige Verunreinigungen<br />
Verfahren des Herstellers des Bei Bedenken<br />
Pflastersteins<br />
1)<br />
Materialien, die nicht vom Hersteller des Pflastersteins oder von einem vom Hersteller akzeptierten Dritten überprüft<br />
wurden<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
22
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
A.3 Prüfung des Produktionsverfahrens<br />
Gegenstand Ziel Verfahren Häufigkeit<br />
1 Mischungszusammensetzung<br />
Konformität mit vorgesehener<br />
Zusammensetzung (nach Gewicht<br />
oder Volumen dosiert)<br />
2<br />
Konformität mit vorgesehenen<br />
Mischungswerten (nur bei Dosierung<br />
nach Volumen)<br />
– Sichtprüfung bei den<br />
Wiegeeinrichtungen<br />
– Überprüfung anhand<br />
von Unterlagen zum<br />
Produktionsprozess<br />
Frischbetonanalyse<br />
Täglich<br />
Monatlich<br />
3 Frischbeton Korrekte Mischung Sichtprüfung Täglich für<br />
jeden<br />
Mischer<br />
4 Produktion Konformität mit dokumentierten<br />
Werksverfahren<br />
Kontrollmaßnahmen<br />
anhand von<br />
Werksverfahren<br />
Täglich<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
23
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
A.4 Produktprüfung<br />
Gegenstand Ziel Verfahren Häufigkeit1), 2),3)<br />
A.4.1 Produktprüfung<br />
1 Äußere<br />
Siehe 5.4 Sichtprüfung Täglich<br />
2<br />
Beschaffenheit<br />
Anhang J Bei Bedenken (Probe von 20<br />
Pflastersteinen)<br />
3 Form und Maße Siehe 5.2 Anhang C Acht Pflastersteine je Maschine je<br />
Produktionstag<br />
4 Spaltzugfestigkeit<br />
und Bruchlast<br />
5 Dicke der<br />
Vorsatzschicht<br />
6 Witterungswiderstand<br />
(nur<br />
Klasse 2)<br />
A.4.2 Kennzeichnung, Lagerung, Lieferung<br />
1 Kennzeichnung Kennzeichnung<br />
des Produkts<br />
nach<br />
Abschnitt 7<br />
2 Lagerung Aussortierung<br />
von<br />
fehlerhaften<br />
Produkten<br />
3 Lieferung Korrektes<br />
Lieferalter,<br />
korrekte<br />
Beladung und<br />
Ladepapiere<br />
1) Ohne Typprüfung nach 6.2 dieser Norm<br />
2) Es gelten die Abstufungsregeln (siehe A.5)<br />
3) Siehe 6.1<br />
Siehe 5.3.3 Anhang F Acht Pflastersteine je Festigkeitsfamilie<br />
je Maschine je Produktionstag<br />
Siehe 5.1 Anhang C Acht Pflastersteine je Festigkeitsfamilie<br />
je Maschine je Produktionstag<br />
Siehe 5.3.2 Anhang E Drei Pflastersteine je<br />
Oberflächenfamilie je fünf<br />
Produktionstage<br />
Sichtprüfung<br />
Sichtprüfung<br />
Sichtprüfung<br />
Täglich<br />
Täglich<br />
Täglich<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
24
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
A.5 Abstufungsregeln<br />
A.5.1<br />
Normale Prüfung<br />
Die Probenahme sollte nach A.4.1 erfolgen.<br />
A.5.2<br />
Übergang von der normalen zur reduzierten Prüfung<br />
Die reduzierte Prüfung bedeutet, dass der Stichprobenumfang der normalen Prüfung 1) halbiert wird.<br />
Sie sollte angewendet werden, wenn die normale Prüfung wirksam ist und die vorausgegangenen 10<br />
aufeinander folgenden Proben angenommen wurden.<br />
Eine zusätzliche reduzierte Prüfung ist zulässig, wenn bei einer reduzierten Prüfung die gleichen<br />
Bedingungen wie oben erfüllt sind.<br />
Diese zusätzliche reduzierte Prüfung bedeutet, dass der Stichprobenumfang der reduzierten Prüfung<br />
halbiert werden sollte.<br />
A.5.3<br />
Übergang von der reduzierten zur normalen Prüfung<br />
Wenn die verkürzte oder zusätzliche reduzierte Prüfung angewendet wird, sollte die normale Prüfung<br />
in folgenden Fällen wieder eingeführt werden:<br />
– eine Probe wird nicht angenommen;<br />
– die Herstellung erfolgt unregelmäßig oder verzögert;<br />
– andere Bedingungen rechtfertigen, dass die normale Prüfung wieder eingeführt werden sollte.<br />
A.5.4<br />
Verschärfte Prüfung<br />
Die verschärfte Prüfung erfordert eine doppelte Pflastersteinmenge je Probe.<br />
Sie sollte angewendet werden, wenn während der normalen Prüfung zwei von fünf aufeinander<br />
folgenden Proben zurückgewiesen wurden.<br />
A.5.5<br />
Übergang von der verschärften zur normalen Prüfung<br />
Die verschärfte Prüfung sollte fortgesetzt werden, bis fünf aufeinander folgende Proben angenommen<br />
sind.<br />
Dann darf die normale Prüfung wieder aufgenommen werden.<br />
A.5.6<br />
Produktionsunterbrechung<br />
Wenn bei zehn aufeinander folgenden Proben die Produktion bei der verschärften Prüfung bleibt,<br />
sollte die Fertigungslinie als außer Kontrolle geraten betrachtet und angehalten werden.<br />
Die Produktionsanlage muss überprüft und notwendige Änderungen müssen vorgenommen werden.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Nach der Instandsetzung der Produktionsanlage sollte die Produktion unter Beibehaltung der<br />
verschärften Prüfung wieder aufgenommen werden.<br />
1) Wenn die Pflastersteinmenge in der Probe geradzahlig ist, sollte die Reduzierung durch Division der Anzahl der<br />
Pflastersteine durch zwei erzielt werden. In den anderen Fällen sollte der Stichprobenumfang um zwei reduziert werden.<br />
25
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang B<br />
(normativ)<br />
Verfahren für die Annahmeprüfung einer Lieferung bei der Übergabe<br />
B.1 Allgemeines<br />
Das Probenahmeverfahren und die Übereinstimmungskriterien für eine Lieferung bei der Übergabe unterscheidet<br />
zwei Fälle:<br />
∙ Fall I: Die Produktkonformität unterlag keiner Fremdüberwachung (siehe 6.1.1).<br />
∙ Fall II:<br />
Die Produktkonformität unterlag einer Fremdüberwachung.<br />
Im Fall II ist nur im Streitfall eine Annahmeprüfung erforderlich (siehe 6.1.2).<br />
Die Prüfung der äußeren Beschaffenheit muss vor den Prüfungen der anderen Eigenschaften durchgeführt<br />
werden. Die Prüfung muss vom Käufer und vom Hersteller gemeinsam an einem zwischen ihnen vereinbarten Ort,<br />
normalerweise auf der Baustelle oder im Werk, durchgeführt werden.<br />
Alle anderen Prüfungen müssen in einer zwischen Käufer und Hersteller vereinbarten Prüfstelle durchgeführt<br />
werden. Beide Parteien müssen ausreichend Gelegenheit erhalten, bei der Probenahme und der Prüfung<br />
anwesend zu sein. Die Prüfungen dürfen mit der zuverlässig kalibrierten Prüfausrüstung des Herstellers<br />
durchgeführt werden.<br />
Im Streitfall ist (sind) nur die strittige(n) Eigenschaft(en) zu prüfen.<br />
B.2 Probenahmeverfahren<br />
B.2.1 Allgemeines<br />
Die für eine Probe erforderliche Anzahl Pflastersteine ist angelieferten Teilmengen zu entnehmen, die nachstehend<br />
fallbezogen nach B.1 definiert sind:<br />
∙ Fall I: 1 000 m 2 .<br />
∙ Fall II: abhängig von den Umständen des Streitfalls bis zu 2 000 m 2 .<br />
Außerdem gilt, dass eine Teilcharge der Lieferung zu der vorherigen vollen Charge hinzugefügt werden muss,<br />
wenn die Menge der Teilcharge kleiner ist als die Hälfte der oben angegebenen Mengen.<br />
Die zu prüfenden Pflastersteine müssen für die Lieferung repräsentativ und gleichmäßig über die Lieferung verteilt<br />
entnommen werden.<br />
B.2.2 Anzahl Pflastersteine je Probenahme<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die entnommene Anzahl Pflastersteine je Probe muss Tabelle B.1 entsprechen.<br />
26
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
B.2.3 Probenahmeplan<br />
Tabelle B.1 — Probenahmeplan<br />
Eigenschaft Anforderung Prüfverfahren Fall I Fall II 3)<br />
Aussehen 5.4 Anhang J 8 1) 4 (16) 1)<br />
Dicke der Vorsatzschicht 5.1 Anhang C.6 8 4 (16)<br />
Form und Maße 5.2 Anhang C 2) 8 ) 4 (16) 1)<br />
Spaltzugfestigkeit und Bruchlast 5.3.3 Anhang F 8 4 (16)<br />
Abriebwiderstand (nur Klassen 3<br />
und 4)<br />
Gleit-/Rutschwiderstand<br />
(nur wo gefordert)<br />
Witterungsbeständigkeit<br />
– Klasse 2<br />
– Klasse 3<br />
5.3.4 Anhang G oder H 3 3<br />
5.3.5 Anhang J 5 1) 5 1)<br />
5.3.2<br />
5.3.2<br />
Anhang E<br />
Anhang D<br />
1) Diese Pflastersteine dürfen für weitere Prüfungen verwendet werden.<br />
2) C.6 gilt nur für Pflastersteine mit einer Vorsatzschicht.<br />
3<br />
3<br />
3 (9)<br />
3<br />
3) Die Zahl in Klammern gibt die Anzahl der Proben an, die erforderlich sind, um eine weitere Probenahme von der Charge zu<br />
vermeiden, wenn aufgrund der Übereinstimmungskriterien (siehe B.3.2) zusätzliche Pflastersteine geprüft werden müssen,<br />
um die Übereinstimmung festzustellen.<br />
B.3 Übereinstimmungskriterien<br />
B.3.1 Äußere Beschaffenheit<br />
Wenn die Forderung nach 5.4 besteht, darf die Probe in Struktur und Farbe keine wesentlichen Unterschiede zum<br />
Referenzmuster, das vom Hersteller bereitgestellt und vom Kunden genehmigt wurde, aufweisen.<br />
Kein Pflasterstein der geprüften Probe darf Risse oder Ablösungen aufweisen. Pflastersteine mit einer<br />
Vorsatzschicht dürfen kein Ablösen der Schichten zeigen.<br />
B.3.2 Weitere Eigenschaften<br />
In Fall I gelten die Übereinstimmungskriterien für die Typprüfung nach Tabelle 7.<br />
In Fall II<br />
gelten die Übereinstimmungskriterien für Attribute nach 6.3.8 für die dort angesprochenen<br />
Eigenschaften. Für die übrigen Eigenschaften gelten die Übereinstimmungskriterien nach Tabelle 7.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
27
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang C<br />
(normativ)<br />
Bestimmung der Maße eines einzelnen Pflastersteins<br />
Es dürfen alternative Prüfverfahren, z. B. bewegliche und feststehende Lehren, verwendet werden, sofern<br />
mindestens die gleiche Genauigkeit wie in dem folgenden Prüfverfahren erzielt wird.<br />
C.1 Vorbereitung<br />
Von dem zu messenden Pflasterstein sind alle Überstände und Grate zu entfernen.<br />
C.2 Gesamtaußenmaße<br />
C.2.1 Geräte<br />
Messausrüstung mit einer Messunsicherheit von 0,5 mm.<br />
C.2.2 Durchführung<br />
Die betreffenden Nennmaße sind für jedes Maß an zwei unterschiedlichen Stellen zu messen und die erhaltenen<br />
Istmaße auf ganze Millimeter gerundet aufzuzeichnen.<br />
Für einen rechteckigen Pflasterstein mit einer Diagonale von mehr als 300 mm sind die Diagonalen zu messen und<br />
die Differenz zwischen den beiden Messungen aufzuzeichnen.<br />
C.3 Dicke<br />
C.3.1 Geräte<br />
Messausrüstung mit einer Messgenauigkeit von 0,5 mm.<br />
C.3.2 Durchführung<br />
Die Dicke eines Pflastersteins ist auf ganze Millimeter gerundet zu messen. Es ist an vier Stellen auf jeweils sich<br />
gegenüber liegenden Seiten mindestens 20 mm vom Rand des Pflastersteins zu messen. Die vier Messungen sind<br />
aufzuzeichnen, und es ist der Mittelwert der Dicke auf ganze Millimeter gerundet zu berechnen. Die maximale<br />
Differenz aus zwei Messwerten ist auf einen Millimeter zu berechnen und aufzuzeichnen.<br />
C.4 Ebenheit und Krümmung<br />
C.4.1 Geräte<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Messausrüstung für das Messen von ± 1 mm über die festgelegte Länge mit einer Messgenauigkeit von 0,1 mm.<br />
ANMERKUNG<br />
C.4.2 Durchführung<br />
Zum Beispiel eine Aufsetzlehre und Messkeil, wie in Bild C.1 dargestellt.<br />
Es sind die maximale konvexe und konkave Abweichung entlang der beiden Diagonalen der Oberseite auf 0,1 mm<br />
genau zu messen. Beide Ergebnisse sind aufzuzeichnen.<br />
28
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
C.5 Fase<br />
C.5.1 Geräte<br />
Messausrüstung mit einer Messgenauigkeit von 0,5 mm.<br />
ANMERKUNG<br />
Siehe Beispiel in Bild C.2.<br />
C.5.2 Durchführung<br />
Auf jeder Seite eines Pflastersteins ist eine Messung, bestehend aus maximal vier Messungen je Pflasterstein,<br />
durchzuführen. Die Mittelwerte der vertikalen und horizontalen Maße der Fase sind auf einen Millimeter zu<br />
berechnen und aufzuzeichnen.<br />
Die Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Werten ist zu prüfen.<br />
C.6 Dicke der Vorsatzschicht<br />
C.6.1 Geräte<br />
Messausrüstung mit einer Messgenauigkeit von 0,5 mm.<br />
C.6.2 Durchführung<br />
Es ist ein gebrochener Pflasterstein zu verwenden.<br />
Es ist die Dicke der Vorsatzschicht an der gebrochenen Sichtfläche an dem Punkt zu messen, wo erkennbar der<br />
Wert am kleinsten ist. Die Messung ist auf Millimeter gerundet aufzuzeichnen.<br />
Die Dicke der Vorsatzschicht darf nicht an der Fase gemessen werden. In die Vorsatzschicht ragende vereinzelte<br />
Körner des Zuschlags sind zu vernachlässigen.<br />
C.7 Beispiele für Messgeräte<br />
C.7.1 Rechteckiger Kasten aus Metall<br />
Metallkasten, der groß genug ist, um einen Pflasterstein aufzunehmen. Die horizontale Grundplatte und zwei<br />
benachbarte vertikale Seiten sind feststehend. Die beiden anderen vertikalen Seiten können parallel zu den<br />
feststehenden Seiten horizontal bewegt werden. Der Abstand zwischen den parallelen Seitenpaaren kann von<br />
einer Skala auf einen Millimeter genau abgelesen werden. Der Aufbau des Geräts muss das Abgleichen der<br />
Genauigkeit der erhaltenen Messung auf einen Millimeter ermöglichen.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
29
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
C.7.2 Aufsatzlehre und Messkeil<br />
Maße in Millimeter<br />
Legende<br />
1 Messkeil<br />
Bild C.1 — Beispiel für eine Aufsatzlehre und einen Messkeil<br />
Tabelle C.1 — Maße für eine Aufsatzlehre und einen Messkeil<br />
Maß A<br />
mm<br />
300<br />
400<br />
Maß X<br />
mm<br />
1,5<br />
2,0<br />
Maß Y<br />
mm<br />
2,5<br />
3,5<br />
C.7.3 Rechter Winkel mit Teilung in Millimetern an der Innenkante<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
C.8 Prüfbericht<br />
Bild C.2 — Beispiel für einen kalibrierten rechten Winkel<br />
Der Prüfbericht muss alle durchgeführten Messungen enthalten.<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
30
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang D<br />
(normativ)<br />
Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen Frost-<br />
Tau-Wechsel mit Tausalz<br />
D.1 Prinzip<br />
Der Probekörper wird konditioniert und dann bei mit 3%iger NaCl-Lösung bedeckter Oberfläche 28 Frost-Tau-<br />
Wechseln ausgesetzt. Das abgesplitterte Material wird gesammelt und gewogen und das Ergebnis in kg/m 2<br />
angegeben.<br />
D.2 Probekörper<br />
Die Fläche der Oberseite des Probekörpers muss über 7 500 mm 2 , jedoch unter 25 000 mm 2 betragen. Sie ist als<br />
Prüffläche zu verwenden. Die Dicke des Probekörpers darf 103 mm nicht überschreiten. Wenn der Probekörper,<br />
um diese Anforderung zu erfüllen, aus einem Pflasterstein herausgeschnitten werden muss, muss dies durch<br />
Sägen aus einem mindestens 20 Tage alten Pflasterstein erfolgen.<br />
D.3 Materialien<br />
D.3.1<br />
D.3.2<br />
Trinkwasser.<br />
Tausalzlösung, bestehend aus 97 Masse-% Trinkwasser und 3 Masse-% NaCl.<br />
D.3.3 Klebstoff zum Festkleben der Gummischicht am <strong>Beton</strong>probekörper. Der Klebstoff muss in der jeweiligen<br />
Umgebung beständig sein.<br />
ANMERKUNG<br />
Ein Kontaktkleber hat sich als geeignet erwiesen.<br />
D.3.4 Silikon-Dichtungsmasse oder andere Dichtungsmasse als Abdichtung zwischen dem Probekörper und der<br />
Gummischicht und zum Verfüllen einer möglichen Fase am Umfang des Probekörpers.<br />
D.4 Geräte<br />
D.4.1<br />
Diamantsäge zum Schneiden von <strong>Beton</strong>probekörpern.<br />
D.4.2 Klimakammer mit einer Temperatur von (20 ± 2) °C und einer relativen Luftfeuchte von (65 ± 10) %. In der<br />
Klimakammer muss die Verdunstung von einer freien Wasseroberfläche (200 ± 100) g/m 2 in (240 ± 5) min<br />
betragen. Die Verdunstung muss mittels einer Schale mit einer Höhe von etwa 40 mm und einer Querschnittsfläche<br />
von (22 500 ± 2 500) mm 2 gemessen werden. Die Schale muss bis (10 ± 1) mm unter den Rand gefüllt sein.<br />
D.4.3 Gummischicht, (3,0 ± 0,5) mm dick, die beständig gegen die verwendete Salzlösung und bis zu einer<br />
Temperatur von -20 °C ausreichend elastisch ist.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
D.4.4 Wärmedämmung aus Polystyren, (20 ± 1) mm dick, mit einer Wärmeleitfähigkeit zwischen 0,035 W/(mK)<br />
und 0,04 W/(mK) oder eine entsprechende andere Wärmedämmung.<br />
D.4.5 Polyethylenfolie, 0,1 mm bis 0,2 mm dick.<br />
D.4.6 Frostschrank mit zeitgesteuertem Kühl- und Heizsystem, dessen Leistungsvermögen und Luftumwälzung<br />
die Einhaltung der Zeit-Temperatur-Kurve von Bild D.3 bewirken.<br />
31
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
D.4.7 Thermoelemente oder ein gleichwertiges anderes Temperaturmessgerät zum Messen der Temperatur in<br />
der Tausalzlösung auf der Prüffläche mit einer Messunsicherheit von ± 0,5 °C.<br />
D.4.8 Gefäß zum Sammeln des abgewitterten Materials. Das Gefäß muss bis zu einer Temperatur von 120 °C<br />
verwendbar und gegen Natriumchlorid beständig sein.<br />
D.4.9<br />
Papierfilter zum Auffangen des abgewitterten Materials.<br />
D.4.10 Pinsel zum Abbürsten des abgewitterten Materials: 20 mm bis 30 mm breiter Malerpinsel, dessen Borsten<br />
auf eine Länge von 20 mm abgeschnitten sind.<br />
D.4.11 Spritzflasche mit Trinkwasser zum Abspülen des abgewitterten Materials und Auswaschen von Salz vom<br />
abgewitterten Material.<br />
D.4.12 Trockenschrank geeignet für eine Temperatur von (105 ± 5) °C.<br />
D.4.13 Waage mit einer Messunsicherheit von ± 0,05 g.<br />
D.4.14 Noniusschieblehre mit einer Messunsicherheit von ± 0,1 mm.<br />
D.5 Vorbereitung von Probekörpern<br />
Von Proben, die mindestens 28 Tage und, ausgenommen bei der Abnahmeprüfung, höchstens 35 Tage alt sind,<br />
sind Grate und loses Material zu entfernen; die Proben sind in der Klimakammer (168 ± 5) h bei einer Temperatur<br />
von (20 ± 2) °C, einer relativen Luftfeuchte von (65 ± 10) % und einer Verdunstungsrate von (200 ± 100) g/m 2 in<br />
den ersten (240 ± 5) min, gemessen nach D.4, zu lagern. Der Abstand der Proben untereinander muss mindestens<br />
50 mm betragen. Während dieser Zeit wird die Gummischicht auf alle Flächen des Probekörpers, mit Ausnahme<br />
der Prüffläche, geklebt und bleibt während der Prüfung geklebt. Zum Verfüllen der Fase um den Probekörper und<br />
als Abdichtung am Rand der Prüffläche in der Ecke zwischen dem <strong>Beton</strong> und der Gummischicht zum Schutz gegen<br />
das Eindringen von Wasser zwischen Probekörper und Gummi ist Silikon-Dichtungsmasse oder andere<br />
Dichtungsmasse zu verwenden. Der Rand der Gummischicht muss (20 ± 2) mm über die Prüffläche ragen.<br />
ANMERKUNG Der Klebstoff wird gewöhnlich auf den <strong>Beton</strong>flächen und Gummiflächen verteilt. Als geeignet hat sich die in<br />
Bild D.1 dargestellte Art der Verklebung der Gummischicht erwiesen.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Legende<br />
1 Überlappung 4 Prüffläche<br />
2 Gummischicht 5 Probekörper<br />
3 Strang aus Dichtungsmasse<br />
Bild D.1 — Beispiel für den Querschnitt eines Probekörpers mit Gummischicht und dem Strang der<br />
Dichtungsmasse (rechts) und einer Draufsicht vom Probekörper (links)<br />
32
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Die Größe der Prüffläche 1 muss aus dem Mittelwert von drei Messungen ihrer Länge und Breite, auf Millimeter gerundet,<br />
ermittelt werden. Nach der Lagerung im Klimaschrank ist Trinkwasser mit einer Temperatur von (20 ± 2) °C<br />
bis zu einer Höhe von (5 ± 2) mm auf die Prüffläche zu gießen. Diese muss (72 ± 2) h bei einer Temperatur von<br />
(20 ± 2) °C so bleiben und kann zur Bewertung der Wirksamkeit der Dichtung zwischen Probekörper und<br />
Gummischicht dienen.<br />
Vor dem Frost-Tau-Wechsel müssen alle Flächen des Probekörpers, mit Ausnahme der Prüffläche, wärmegedämmt<br />
werden. Dies kann während der Nachbehandlung durchgeführt werden. Die Dämmung muss D.4.4<br />
entsprechen.<br />
15 min bis 30 min vor dem Einbringen des Probekörpers in den Kälteschrank muss das Wasser auf der Prüffläche<br />
durch eine (5 ± 2) mm dicke Schicht, gemessen vom oberen Rand des Probekörpers, aus 3 % NaCl in Trinkwasser<br />
ersetzt werden. Diese muss durch Anbringung einer horizontalen Polyethylenfolie, wie in Bild D.2 dargestellt,<br />
gegen Verdunstung geschützt werden. Die Polyethylenfolie muss während der Prüfung möglichst glatt bleiben und<br />
darf nicht mit der Tausalzlösung in Berührung kommen.<br />
Legende<br />
1 Prüffläche 5 Gummischicht<br />
2 Polyethylenfolie 6 Wärmedämmung<br />
3 Tausalzlösung 7 Temperaturmessgerät<br />
4 Probekörper 8 Dichtungsmasse<br />
Bild D.2 — Prinzipieller Aufbau für die Frost-Tausalz-Prüfung<br />
D.6 Durchführung<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die Probekörper sind so in den Frostschrank einzubringen, dass die Prüffläche höchstens 3 mm/m in jeder<br />
Richtung von der Horizontalen abweicht, und sie sind Frost-Tau-Wechseln auszusetzen. Während der Prüfung<br />
muss die Zeit-Temperatur-Kurve in der Tausalzlösung in der Mitte der Oberfläche aller Probekörper in dem<br />
schraffierten Bereich von Bild D.3 liegen. Darüber hinaus muss die Temperatur während jedes Wechsels<br />
mindestens 7 h, jedoch höchstens 9 h über 0 °C liegen. Die Temperatur in der Tausalzlösung in der Mitte der<br />
Prüffläche ist kontinuierlich mindestens für einen Probekörper aufzuzeichnen, der in einer repräsentativen Position<br />
im Frostschrank angeordnet ist. Die Lufttemperatur im Frostschrank ist während der Prüfung aufzuzeichnen. Die<br />
Zeit für den ersten Prüfzyklus für einen Probekörper beginnt (0 ± 30) min nach seinem Einbringen in den<br />
Kälteschrank. Wenn ein Zyklus unterbrochen werden muss, muss der Probekörper in gefrorenem Zustand<br />
zwischen –16 °C und –20 °C verbleiben. Wenn diese Unterbrechung länger als 3 Tage andauert, muss die Prüfung<br />
abgebrochen werden.<br />
33
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Bild D.3 — Zeit-Temperatur-Zyklus<br />
In Tabelle D.1 sind die Knickpunkte angegeben, die den schraffierten Bereich in Bild D.3 vorgeben.<br />
Obergrenze<br />
Tabelle D.1 — Koordinaten der Knickpunkte<br />
Untergrenze<br />
Zeit (Stunden) Temperatur (°C) Zeit (Stunden) Temperatur (°C)<br />
0<br />
5<br />
12<br />
16<br />
18<br />
22<br />
24<br />
−2<br />
−14<br />
−16<br />
0<br />
24<br />
0<br />
3<br />
12<br />
16<br />
20<br />
24<br />
16<br />
−4<br />
−20<br />
−20<br />
0<br />
16<br />
Um den korrekten Temperaturzyklus für alle Probekörper zu erreichen, ist eine gute Luftzirkulation im Frostschrank<br />
sicherzustellen. Wenn nur einige Probekörper zu prüfen sind, sind die freien Stellen im Frostschrank mit<br />
Blindprobekörpern auszufüllen, es sei denn, es ist erwiesen, dass der korrekte Temperaturzyklus auch ohne sie<br />
erreicht wird.<br />
Je nach Bedarf ist nach 7 bzw. 14 Frost-Tau-Wechseln in der Auftauperiode weitere Lösung mit 3 % Natriumchlorid<br />
in Trinkwasser zuzufügen, um eine Schicht von (5 ± 2) mm auf der Oberfläche der Proben beizubehalten.<br />
Nach 28 Frost-Tau-Wechseln muss für jeden Probekörper folgendes Verfahren durchgeführt werden:<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
a) Es ist das Material, das von der Prüffläche abgewittert ist, durch Abspülen mit der Spritzflasche in den Behälter<br />
und Abbürsten in den Behälter zu sammeln, bis die Fläche frei von abgewittertem Material ist.<br />
b) Die Flüssigkeit und das abgewitterte Material im Gefäß sind vorsichtig durch ein Filterpapier zu filtrieren. Um<br />
alle Rückstände von Natriumchlorid zu entfernen, wird das im Filterpapier gesammelte Material mit mindestens<br />
1 l Trinkwasser gespült. Das Filterpapier und das gesammelte Material werden mindestens 24 h bei<br />
(105 ± 5) °C getrocknet. Die Trockenmasse des abgewitterten Materials ist unter Berücksichtigung des<br />
Filterpapiers auf ± 0,2 g zu bestimmen.<br />
34
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
D.7 Berechnung der Prüfergebnisse<br />
Der Massenverlust je Flächeneinheit des Probekörpers (L) in Kilogramm je Quadratmeter ist nach Gleichung<br />
L = M/A<br />
zu berechnen.<br />
Dabei ist<br />
M<br />
die Masse der Gesamtmenge an abgewittertem Material nach 28 Frost-Tau-Wechseln, in kg;<br />
A die Fläche der Prüffläche, in m 2 .<br />
D.8 Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht muss die folgenden Angaben enthalten:<br />
a) den Massenverlust je Flächeneinheit des Probekörpers (L), in kg/m 2 ;<br />
b) die Masse der Gesamtmenge an abgewittertem Material nach 28 Frost-Tau-Wechseln, in mg;<br />
c) die Fläche der Prüffläche, in mm 2 .<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
35
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang E<br />
(normativ)<br />
Bestimmung der gesamten Wasseraufnahme<br />
E.1 Prinzip<br />
Nach Konditionierung des Probekörpers auf (20 ± 5) °C wird er eingetaucht, bis Massekonstanz erreicht ist und<br />
dann im Trockenschrank auf Massekonstanz getrocknet. Der Masseverlust wird in Prozent der Masse des<br />
trockenen Probekörpers angegeben.<br />
E.2 Probekörper<br />
Wenn der Pflasterstein mehr als 5 kg wiegt, darf er zur Herstellung eines Probekörpers mit der vollen Höhe des<br />
Pflastersteins in zwei Hälften geteilt werden, um einen Probekörper mit nicht mehr als 5,0 kg zu verwenden.<br />
E.3 Materialien<br />
Trinkwasser.<br />
E.4 Geräte<br />
E.4.1 Belüfteter Trockenschrank mit einem Volumen in Litern je Lüftungskanalfläche von weniger als 2 000 mm 2 ,<br />
in dem die Temperatur auf (105 ± 5) °C geregelt werden kann. Der Trockenschrank muss ein Volumen von<br />
mindestens dem 2,5fachen des Volumens der gemeinsam zu trocknenden Probekörper besitzen.<br />
E.4.2 Ein flacher Behälter mit einem Volumen von mindestens dem 2,5fachen des Volumens der<br />
einzutauchenden Proben und einer Höhe, die mindestens 50 mm größer ist als die Höhe der eingetauchten Probekörper.<br />
E.4.3 Waage mit einer Skalenteilung in Gramm und einer Ablesegenauigkeit von 0,1 %.<br />
E.4.4<br />
E.4.5<br />
Eine harte Bürste.<br />
Tuch.<br />
E.5 Vorbereitung der Probekörper<br />
Sämtlicher Staub, Überstände usw. sind mit einer harten Bürste zu entfernen, und es ist sicherzustellen, dass jeder<br />
Probekörper eine Temperatur von (20 ± 5) °C besitzt.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
E.6 Durchführung<br />
Die Probekörper sind in den Behälter mit Trinkwasser mit einer Temperatur von (20 ± 5) °C bis zur Massekonstanz<br />
M 1 einzutauchen. Die Probekörper sind mindestens 15 mm voneinander entfernt anzuordnen, und es ist sicherzustellen,<br />
dass sie von mindestens 20 mm Wasser bedeckt sind. Die Mindesteintauchdauer muss 3 Tage betragen.<br />
Massekonstanz gilt als erreicht, wenn zwei in einem Abstand von 24 h durchgeführte Wägungen einen Massenunterschied<br />
von weniger als 0,1 % aufweisen. Vor jeder Wägung ist der Probekörper mit dem angefeuchteten und<br />
ausgedrückten Tuch abzuwischen, um überschüssiges Wasser zu entfernen. Dies ist erreicht, wenn die Oberfläche<br />
des <strong>Beton</strong>s nicht mehr glänzt.<br />
36
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Die Probekörper sind so im Trockenschrank anzuordnen, dass der Abstand zwischen ihnen mindestens 15 mm<br />
beträgt. Sie sind bei einer Temperatur von (105 ± 5) °C auf Massekonstanz M 2 zu trocknen. Die Mindesttrocknungsdauer<br />
muss 3 Tage betragen, und Massekonstanz gilt als erreicht, wenn zwei in einem Abstand von 24 h<br />
durchgeführte Wägungen eines Probekörpers einen Massenunterschied von weniger als 0,1 % aufweisen. Die<br />
Probekörper müssen vor dem Wiegen auf Raumtemperatur abgekühlt sein.<br />
E.7 Berechnung der Prüfergebnisse<br />
Die Wasseraufnahme W a jedes Probekörpers wird als Gehalt in Prozenten seiner Masse nach der Gleichung<br />
berechnet:<br />
W<br />
Dabei ist<br />
M<br />
− M<br />
1 2<br />
a<br />
= ×<br />
M<br />
2<br />
100 %<br />
M 1 die Masse der Probekörper zu Beginn der Prüfung, in g;<br />
M 2 die Masse der Probekörper am Ende der Prüfung, in g.<br />
Die Wasseraufnahme der Probe ist der Mittelwert aus den Wasseraufnahmewerten der Probekörper.<br />
E.8 Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht muss den Wert der Wasseraufnahme für jeden der Probekörper ausweisen.<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
37
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang F<br />
(normativ)<br />
Bestimmung der Spaltzugfestigkeit<br />
F.1 Geräte<br />
Die Prüfmaschine muss eine Skala mit einer Genauigkeit von ± 3 % über den Bereich der erwarteten Prüflasten<br />
haben und eine Steigerung der Last auf festgelegte Werte ermöglichen.<br />
Die Prüfmaschine muss mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die aus zwei starren Lastschneiden besteht (siehe<br />
Bild F.1), deren Kontaktfläche einen Radius von (75 ± 5) mm besitzt.<br />
Die beiden Lastschneiden müssen an den Enden der Lastschneiden auf ± 1 mm in derselben vertikalen Ebene<br />
gehalten werden. Die obere Lastschneide muss um ihre Querachse drehbar sein.<br />
Die beiden Lastverteilungsstreifen müssen (15 ± 1) mm breit (b), (4 ± 1) mm dick (a) und mindestens 10 mm länger<br />
als die erwartete Bruchebene sein.<br />
Legende<br />
1 Lastverteilungsstreifen<br />
2 Pflasterstein<br />
3 starre Lastschneiden<br />
Bild F.1 — Prinzip der Prüfung<br />
Die Lastverteilungsstreifen müssen aus einem Werkstoff bestehen, der das folgende Härtekriterium erfüllt:<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Bei einer Stanzprüfung mit einem runden Stab mit einem Durchmesser von (16,0 ± 0,5) mm und bei einer<br />
Kraftsteigerung von (48 ± 10) kN/min muss die momentane Eindringung (1,2 ± 0,4) mm betragen, wenn die Kraft<br />
von (20 ± 5) kN erreicht ist.<br />
38
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
F.2 Vorbereitung<br />
Es sind ganze Steine zu verwenden, von denen Grate, Überstände usw. entfernt wurden. Raue, strukturierte oder<br />
gekrümmte Flächen müssen geschliffen oder abgeglichen werden. Es ist mindestens so viel Material zu entfernen,<br />
dass eine ebene Fläche entsteht.<br />
Die Pflastersteine sind (24 ± 3) h in Wasser bei einer Temperatur von (20 ± 5) °C zu lagern, herauszunehmen,<br />
trocken zu wischen und unmittelbar danach zu prüfen.<br />
Für die Routineprüfung dürfen andere Vorbereitungsverfahren verwendet werden, sofern eine Korrelation zwischen<br />
den Ergebnissen beider Verfahren besteht, z. B. Verwendung ungeschliffener rauer strukturierter oder gekrümmter<br />
Pflastersteine anstelle von geschliffenen Pflastersteinen.<br />
F.3 Durchführung<br />
Der Pflasterstein ist in die Prüfmaschine zu legen, wobei die Lastverteilungsstreifen auf der Oberseite und der<br />
Unterseite liegen, die sich in Kontakt mit den Lastschneiden befinden. Es ist sicherzustellen, dass die<br />
Lastverteilungsstreifen und die Achsen der Lastschneiden in einer Linie mit der Spaltstrecke des Pflastersteins<br />
verlaufen.<br />
Die Spaltstrecke(n) ist(sind) in folgender Reihenfolge zu wählen.<br />
a) Die Prüfung wird entlang der längsten Spaltstrecke des Pflastersteins parallel und symmetrisch zu den Kanten<br />
durchgeführt, wobei folgende Bedingung erfüllt ist:<br />
⎯ Der Abstand der Spaltstrecke zu einer Seitenfläche beträgt über mindestens 75 % der Spaltstrecke mindestens<br />
das 0,5fache der Dicke des Pflastersteins.<br />
b) Wenn die oben angegebene Bedingung nicht erfüllt werden kann, wird die Prüfung entlang von zwei Spaltstrecken<br />
durchgeführt, die so gewählt werden, dass folgende Bedingung erfüllt ist:<br />
⎯ Der Abstand einer Spaltstrecke zu einer anderen Spaltstrecke oder zu einer Seitenfläche des Pflastersteins<br />
beträgt über mindestens 75 % der betrachteten Länge der Spaltstrecke mindestens das 0,5fache<br />
der Dicke des Pflastersteins.<br />
c) Wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt werden kann, muss der Spaltabschnitt so gewählt<br />
werden, dass die größte proportionale Gesamtspaltstreckenlänge erhalten wird, die die Anforderung an den<br />
Abstand erfüllt.<br />
d) Bei einem Pflasterstein mit quadratischem, sechseckigem oder rundem Querschnitt muss die Spaltstrecke so<br />
gewählt werden, dass sie die kleinste Länge ist, die durch die Mitte der Grundfläche geht.<br />
Die Last ist gleichförmig und mit einer Steigerung, die einer Laststeigerung von (0,05 ± 0,01) MPa/s entspricht,<br />
aufzubringen. Die Bruchlast ist aufzuzeichnen.<br />
Es ist die Fläche der Bruchebene(n) des geprüften Pflastersteins nach der Gleichung zu berechnen:<br />
S = l × t<br />
Dabei ist<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
S die Bruchfläche, in mm 2 ;<br />
l<br />
t<br />
der Mittelwert aus beiden Messungen der Bruchlänge, einer an der Oberseite und die andere an der<br />
Unterseite des Pflastersteins, in mm;<br />
die Dicke des Pflastersteins an der Bruchfläche in mm als Mittelwert aus drei Messungen in der Mitte und<br />
an jedem Ende.<br />
39
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
F.4 Berechnung der Prüfergebnisse<br />
Sofern die Prüfung an zwei quer verlaufenden Prüfstrecken desselben Pflastersteins erfolgt, wird die<br />
Spaltzugfestigkeit des Pflastersteins als Mittelwert der beiden Einzelergebnisse berechnet.<br />
Die Festigkeit T des geprüften Pflastersteins in Megapascal ist zu berechnen nach Gleichung:<br />
T = 0,637 × k ×<br />
P<br />
S<br />
Dabei ist<br />
T<br />
P<br />
k<br />
die Festigkeit, in Megapascal;<br />
die Bruchlast, in Newton;<br />
ein Korrekturfaktor für die Dicke des Pflastersteins, berechnet nach Gleichung:<br />
k = 1,3 — 30 (0,18 — t/1000) 2 , wenn 140 mm ≤ t ≤ 180 mm ist<br />
oder<br />
k = 1,3<br />
wenn t > 180 mm ist<br />
oder<br />
für t ≤ 140 mm, bestimmt aus Tabelle F.1.<br />
Tabelle F.1 — Korrekturfaktor k<br />
t (mm) 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140<br />
k 0,71 0,79 0,87 0,94 1,00 1,06 1,11 1,15 1,19 1,23 1,25<br />
Die längenbezogene Bruchlast (F) in Newton je Millimeter ist zu berechnen nach Gleichung:<br />
F = P/l<br />
F.5 Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht muss die folgenden Angaben enthalten:<br />
a) T, die Festigkeit des Pflastersteins auf 0,1 MPa;<br />
b) F, die längenbezogene Bruchlast des Pflastersteins auf 10 N/mm Spaltflächenlänge.<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
40
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang G<br />
(normativ)<br />
Bestimmung des Abriebwiderstands<br />
G.1 Kurzbeschreibung des Abriebverfahrens mit breiter Schleifscheibe<br />
Die Prüfung erfolgt durch Abschleifen der Oberseite eines Pflastersteins mit einem Schleifmittel unter genormten<br />
Bedingungen.<br />
G.2 Schleifmittel<br />
Das für diese Prüfung geforderte Schleifmittel ist Korund (weißes Schmelzkorund) mit einer Korngröße von F80<br />
nach ISO 8486-1. Es darf nicht mehr als dreimal verwendet werden.<br />
G.3 Prüfeinrichtung<br />
Das Verschleißprüfgerät (siehe Bild G.1) besteht im Wesentlichen aus einer breiten Schleifscheibe, einem Vorratsbehälter<br />
und einem oder zwei Regelventil(en) zum Regulieren der Schleifmittelzufuhr, einem einstellbaren<br />
Behälter, einer fahrbaren Probekörperhalterung und einem Gegengewicht.<br />
Werden zwei Ventile eingesetzt, so dient eins zur Regulierung der Durchflussmenge und kann fest eingestellt<br />
werden, das andere hingegen wird eingesetzt, um die Zufuhr ein- oder abzustellen.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
41
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Legende<br />
1 fahrbare Probekörperhalterung 7 breite Schleifscheibe<br />
2 Stellschraube 8 Gegengewicht<br />
3 Probekörper 9 Schlitz<br />
4 Ventil 10 Schleifspur<br />
5 Vorratsbehälter für Schleifmittel 11 Schleifmittelzufuhr<br />
6 einstellbarer Behälter 12 Auffangbehälter für Schleifmittel<br />
13 Keil<br />
Bild G.1 — Verschleißprüfgerät<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die breite Schleifscheibe muss aus Stahl nach <strong>EN</strong> 10083-2 bestehen, der auf einen Härtewert von 203HB<br />
und 245HB gebracht ist (wie in <strong>EN</strong> ISO 6506-1, <strong>EN</strong> ISO 6506-2 und <strong>EN</strong> ISO 6506-3 festgelegt). Ihr Durchmesser<br />
muss (200 ± 1) mm und die Dicke (70 ± 1) mm betragen. Ihr Antrieb muss so erfolgen, dass in (60 ± 3) s<br />
75 Umdrehungen durchgeführt werden.<br />
Eine fahrbare Probekörperhalterung wird durch ein Gegengewicht gegen die Schleifscheibe gezogen.<br />
Das Schleifmittel fließt aus dem Vorratsbehälter in den einstellbaren Behälter.<br />
42
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Der einstellbare Behälter kann zylindrisch sein und muss einen schlitzförmigen Auslauf besitzen. Die Schlitzlänge<br />
muss (45 ± 1) mm und die -breite (4 ± 1) mm betragen. Der Körper des einstellbaren Behälters muss in allen<br />
Richtungen mindestens 10 mm größer als der Schlitz sein. Im Falle eines rechteckigen Behälters, bei dem<br />
mindestens eine der Seitenflächen bis zur Schlitzlänge geneigt ist, sind diese Maßbegrenzungen nicht notwendig<br />
(siehe Bild G.2, Beispiel 2).<br />
Maße in Millimeter<br />
Draufsicht<br />
Zylindrischer einstellbarer Behälter<br />
Legende<br />
A vertikale Seitenfläche<br />
B geneigte Seitenfläche<br />
Siehe Bild G.1<br />
Draufsicht<br />
Rechteckiger einstellbarer Behälter<br />
Bild G.2 — Lage des Schlitzes auf der Unterseite des einstellbaren Behälters<br />
Der Abstand zwischen dem Schlitz und der Achse der breiten Schleifscheibe muss (100 ± 5) mm betragen, und die<br />
Schleifmittelzufuhr muss 1 mm bis 5 mm hinter der Vorderkante der Scheibe erfolgen (siehe Bild G.3).<br />
Die Schleifmittelzufuhr aus dem einstellbaren Behälter auf die Schleifscheibe muss mindestens 2,5 l/min betragen.<br />
Die Schleifmittelzufuhr muss stetig erfolgen, und der Mindestfüllstand im einstellbaren Behälter muss 25 mm<br />
betragen (siehe Bild G.3).<br />
Nützliche Hilfsmittel für die Messung sind:<br />
ein Vergrößerungsglas, vorzugsweise mit Beleuchtung, ein Stahllineal und eine digitale Schieblehre.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
43
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Maße in Millimeter<br />
Legende<br />
Siehe Bild G.1<br />
Bild G.3 — Lage des Schlitzes relativ zur breiten Schleifscheibe<br />
G.4 Kalibrierung<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Das Prüfgerät ist zu kalibrieren nach 400 aufgebrachten Schleifrillen oder nach jeweils zwei Monaten. Hierbei ist<br />
die kürzere Zeitspanne maßgeblich, sowie immer dann, wenn die Prüfperson wechselt, eine neue Schleifmittelcharge<br />
oder eine neue Schleifscheibe eingesetzt wird.<br />
44
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Die Zufuhrrate des Schleifmittels ist zu überprüfen, indem das Material aus einer Höhe von etwa 100 mm in ein<br />
vorgewogenes standsicheres Gefäß mit glattem Rand, einer Höhe von (90 ± 10) mm und bekanntem Volumen<br />
eingefüllt wird, das bei vollständiger Füllung etwa 1 l betragen muss. Sobald sich das Gefäß füllt, muss das Schüttgerät<br />
angehoben werden, um eine Fallhöhe von etwa 100 mm einzuhalten. Wenn das Gefäß gefüllt ist, muss die<br />
Oberfläche glatt gestrichen werden, und das Gefäß ist zu wiegen, um bei bekanntem Volumen die Masse des<br />
Schleifmittels, d. h. die Schüttdichte, zu bestimmen. Das Schleifmittel muss das Verschleißprüfgerät in (60 ± 1) s<br />
durchlaufen, und es wird unterhalb der Schleifscheibe in einem vorgewogenen Gefäß mit einem Volumen von<br />
mindestens 3 l aufgefangen. Das gefüllte Gefäß ist zu wiegen, und aus der oben ermittelten Schüttdichte kann für<br />
das Schleifmittel ermittelt werden, ob die Zufuhrrate größer oder gleich 2,5 l/min beträgt.<br />
Das Prüfgerät ist gegen eine Bezugsprobe aus „Boulonnais-Marmor“ nach dem Verfahren in G.6 zu kalibrieren,<br />
wobei das Gegengewicht so einzustellen ist, dass die Länge der Schleifrille, die nach 75 Umdrehungen der<br />
Scheibe in (60 ± 3) s erzeugt wurde, (20,0 ± 0,5) mm beträgt. Das Gegengewicht ist zu erhöhen oder zu verringern,<br />
um die Länge der Schleifrille zu vergrößern bzw. zu verkleinern. Die Anordnung aus fahrbarer Probekörperhalterung<br />
und Gegengewicht ist auf unerwünschte Reibung zu überprüfen.<br />
Die Schleifrille ist nach dem in G.7 angegebenen Verfahren auf 0,1 mm zu messen; der Kalibrierwert ist der aus<br />
drei Ergebnissen gebildete Mittelwert.<br />
Die Verwendung eines alternativen Materials ist zulässig, wenn eine gute Korrelation mit einer Bezugsprobe aus<br />
„Boulonnais-Marmor“ nachgewiesen ist.<br />
Die Bezugsangaben für „Boulonnais-Marmor“ sind:<br />
Lunel, demi-clair, Dicke: ≥ 50 mm, senkrecht zur Schichtung geschnitten, geschliffen mit Diamantkorngröße<br />
100/120, Rauheit: Ra = (1,6 ± 0,4) µm, gemessen mit einem nach <strong>EN</strong> ISO 4288 kalibrierten „Rugotest".<br />
Bei jeder Kalibrierung des Geräts ist die Rechtwinkligkeit der Probekörperhalterungen zu überprüfen.<br />
Die Schleifrille auf der Bezugsprobe muss rechtwinklig sein, der Unterschied zwischen auf beiden Seiten gemessenen<br />
Spurlängen darf 0,5 mm nicht überschreiten. Falls erforderlich, ist zu überprüfen, dass:<br />
• der Probekörper rechtwinklig zur Scheibe gehalten wird;<br />
• die fahrbare Probekörperhalterung und der Schlitz des Vorratsbehälters parallel zur Scheibenachse verlaufen;<br />
• über den Schlitz eine gleichmäßige Schleifmittelzufuhr erfolgt;<br />
• in der Anordnung aus fahrbarer Probekörperhalterung und Gegengewicht keine unzulässige Reibung auftritt.<br />
G.5 Vorbereitung des Probekörpers<br />
Der Probekörper muss ein vollständiger Pflasterstein oder ein Stück davon mit Mindestmaßen von<br />
100 mm × 70 mm sein, der die Oberseite des Pflastersteins enthält.<br />
Der Probekörper muss sich in einem sauberen und trockenen Zustand befinden.<br />
Die zu prüfende Oberseite muss innerhalb einer zulässigen Abweichung von ± 1 mm eben sein, wobei die<br />
Messung nach C.4 in zwei zueinander senkrechten Richtungen über 100 mm durchgeführt wurde.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Wenn die Oberseite grob bearbeitet ist oder außerhalb dieser zulässigen Abweichung liegt, muss sie leicht<br />
geschliffen werden, um eine ebene glatte Oberfläche innerhalb der zulässigen Abweichung zu erzeugen.<br />
Unmittelbar vor der Prüfung ist die zu prüfende Oberfläche mit einer harten Bürste zu reinigen und mit einer Oberflächenfärbung<br />
zu versehen, um die Messung der Schleifrille zu erleichtern (z. B. mit einem Markierstift).<br />
45
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
G.6 Durchführung<br />
Der Vorratsbehälter ist mit dem trockenen Schleifmittel zu füllen, dessen Feuchtegehalt 1,0 % nicht überschreiten<br />
darf. Die Probekörperhalterung ist von der Schleifscheibe wegzuziehen. Der Probekörper ist so einzuspannen,<br />
dass die erzeugte Schleifspur mindestens 15 mm von jeder Probenkante entfernt ist, anschließend ist der Probekörper<br />
auf einem Keil zu befestigen, um das Schleifmittel unter ihm durchlaufen zu lassen. Der Auffangbehälter für<br />
das Schleifmittel ist unterhalb der breiten Schleifscheibe anzuordnen.<br />
Der Probekörper ist mit der breiten Schleifscheibe in Berührung zu bringen, das Regelventil ist zu öffnen, und<br />
gleichzeitig ist der Motor so in Betrieb zu setzen, dass die breite Schleifscheibe in (60 ± 3) s 75 Umdrehungen<br />
ausführt. Die Gleichmäßigkeit der Schleifmittelzufuhr ist während der Prüfung durch Augenschein zu kontrollieren.<br />
Nach 75 Umdrehungen der Scheibe ist die Schleifmittelzufuhr zu beenden und die Schleifscheibe anzuhalten. An<br />
jedem Probekörper sind möglichst zwei Prüfungen durchzuführen.<br />
G.7 Messung der Schleifspur<br />
Der Probekörper wird unter ein großes Vergrößerungsglas mit einer mindestens zweifachen Vergrößerung gelegt,<br />
das vorzugsweise mit einer Beleuchtung ausgestattet ist, um die Messung der Schleifrille zu erleichtern.<br />
Mit einem Bleistift mit einem Minendurchmesser von 0,5 mm und der Härte 6H oder 7H sind die äußeren Grenzen<br />
der Schleifrille in Längsrichtung (I 1 und I 2 ) mit einem Lineal nachzuziehen (siehe Bild G.4).<br />
Anschließend ist in der Mitte der Schleifrille senkrecht zur Mittellinie der Schleifrille eine Linie (AB) zu ziehen. Die<br />
rechteckigen Messspitzen einer digitalen Schieblehre sind auf dem Innenrand der Längsbegrenzungen (I 1 und I 2 ) in<br />
den Punkten A und B aufzusetzen, und die Maße sind auf 0,1 mm zu bestimmen und aufzuzeichnen.<br />
Zur Kalibrierung ist diese Messung (10 ± 1) mm von den Enden der Schleifrille (C D) zu wiederholen, um drei<br />
Messwerte zu erhalten.<br />
Maße in Millimeter<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Legende<br />
Siehe Bild G.1<br />
Bild G.4 — Beispiel für einen geprüften Probekörper mit Darstellung der Schleifrille<br />
Ein Teil der Oberflächeneinfärbung kann durch die Einwirkung des Schleifmittels oberhalb der Schleifrille entfernt<br />
werden. Dies ist für das Zeichnen der Linie l 1 nicht von Bedeutung, die dort zu ziehen ist, wo die Oberfläche des<br />
Probekörpers tatsächlich abgerieben wurde.<br />
46
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
G.8 Berechnung der Prüfergebnisse<br />
Das Ergebnis ist das unter Berücksichtigung eines Kalibrierfaktors korrigierte Maß, das auf 0,5 mm gerundet wird.<br />
Der Kalibrierfaktor ist die Differenz zwischen dem Wert 20,0 und dem aufgezeichneten Kalibrierwert.<br />
Wenn auf einem Probekörper zwei Schleifrillen erzeugt wurden, ist der größere Wert als Ergebnis zu wählen.<br />
ANMERKUNG Wenn beispielsweise der Kalibrierfaktor 19,6 mm beträgt und ein Maß von 22,5 mm ermittelt wurde, ist das<br />
Ergebnis 22,5 + (20,0 − 19,6) = 22,9 mm, das auf 23,0 mm gerundet wird.<br />
G.9 Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht muss die Längen der Schleifrillen enthalten.<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
47
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang H<br />
(normativ)<br />
Messung des Verschleißes mit dem Prüfverfahren nach Böhme<br />
H.1 Prinzip<br />
Auf die mit Norm-Schleifmittel bestreute Schleifbahn der Schleifscheibe nach Böhme werden quadratische Platten<br />
oder Würfel aufgesetzt, und bei drehender Schleifscheibe werden die Probekörper einer Verschleißbelastung von<br />
(294 ± 3) N für eine bestimmte Anzahl von Prüfperioden ausgesetzt (siehe H.5).<br />
Der Schleifverschleiß wird als Volumenverlust des Probekörpers bestimmt.<br />
H.2 Schleifmittel<br />
Als Norm-Schleifmittel ist ein künstlicher Korund 3) zu verwenden, mit dem bei der Prüfung von Probekörpern aus<br />
Normgranit ein Schleifverschleiß von 1,10 mm bis 1,30 mm und bei Probekörpern aus Norm-Kalkstein ein<br />
Schleifverschleiß von 4,20 mm bis 5,10 mm entsteht. Für die Einhaltung dieser Anforderungen müssen Homogenität<br />
des Materials, Gleichmäßigkeit der Schüttdichte und die Kornzusammensetzung des Schleifmittels überwacht<br />
werden.<br />
H.3 Prüfeinrichtung<br />
H.3.1 Dickenmesseinrichtung. Für die Bestimmung des Dickenverlusts muss eine Messuhr verwendet werden,<br />
deren Tastkopf kugelig gelagert ist und die eine ringförmige Auflagefläche mit einem Außendurchmesser von 8 mm<br />
und einem Innendurchmesser von 5 mm besitzt, sowie ein entsprechender Messtisch.<br />
H.3.2 Schleifscheibe. Die in Bild H.1 dargestellte Schleifscheibe nach Böhme besteht im Wesentlichen aus einer<br />
rotierenden Scheibe mit einer festgelegten Schleifbahn, auf die das Schleifmittel gestreut wird, einer Probekörperhalterung<br />
und einer Belastungseinrichtung.<br />
H.3.3 Rotierende Scheibe. Die rotierende Scheibe muss einen Durchmesser von etwa 750 mm haben und eben<br />
und waagerecht angeordnet sein. Im Belastungszustand muss ihre Drehzahl (30 ± 1) Umdrehungen je Minute<br />
betragen.<br />
Die Scheibe muss mit einem Umdrehungszähler und mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die die Drehbewegung<br />
nach 22 Umdrehungen selbsttätig ausschaltet.<br />
H.3.4 Schleifbahn. Die Schleifbahn muss ringförmig sein, einen Innenradius von 120 mm und einen Außenradius<br />
von 320 mm (d. h. die Breite beträgt 200 mm) besitzen und kann auswechselbar sein.<br />
Die Schleifbahn muss aus Gusseisen mit perlitischem Gefüge bestehen, dessen Phosphorgehalt 0,35 % nicht<br />
überschreitet und dessen Kohlenstoffgehalt über 3 % liegt. Die Schleifbahn muss eine Brinellhärte zwischen<br />
190 HB und 220 HB 2,5/187,5 (nach <strong>EN</strong> ISO 6506-1, <strong>EN</strong> ISO 6506-2 und <strong>EN</strong> ISO 6506-3) aufweisen, die als<br />
Mittelwert aus den Messungen von mindestens zehn Punkten am Rand der Schleifbahn bestimmt wird.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die Schleifbahnoberfläche wird durch den Gebrauch abgenutzt; der dadurch auftretende Dickenverlust darf 0,3 mm<br />
nicht überschreiten, und die Tiefe einzelner Riefen darf höchstens 0,2 mm betragen. Werden diese Werte überschritten,<br />
ist die Schleifbahn auszuwechseln oder nachzuarbeiten. Nach dreimaliger Nachbearbeitung der Schleifbahn<br />
ist ihre Härte erneut zu bestimmen.<br />
3) Bezugsquellen und Informationen können erhalten werden von: Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen,<br />
Marsbruchstrasse 186, D-44287 Dortmund, Deutschland<br />
48
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
H.3.5 Probekörperhalterung. Die Probekörperhalterung muss aus einem U-förmigen, etwa 40 mm hohen<br />
Rahmen bestehen, der von der Schleifbahn einen Abstand von (5 ± 1) mm hat. Der Rahmen muss so angeordnet<br />
werden, dass die Mitte des Probekörpers von der Mitte der Schleifscheibe 220 mm entfernt ist und die Leiste an<br />
der Probekörperhalterung, die den Probekörper stützt, in einem Abstand von (4 ± 1) mm oberhalb der<br />
Schleifscheibe angeordnet ist. Die Probekörperhalterung muss so befestigt sein, dass während der Prüfung keine<br />
Vibrationen eintreten können.<br />
H.3.6 Belastungseinrichtung. Die Belastungseinrichtung muss aus einem zweiarmigen Hebel mit<br />
unterschiedlicher Länge, einem Belastungsgewicht und einem Gegengewicht bestehen; der Hebel muss möglichst<br />
reibungsarm im Drehzapfen gelagert sein und während der Prüfung nahezu waagerecht liegen. Das System muss<br />
so ausgelegt sein, dass die Belastungskraft über einen Druckstempel senkrecht auf die Mitte des Probekörpers<br />
übertragen wird. Das Eigengewicht des Hebels wird durch das Gegengewicht und die Schale, die das<br />
Belastungsgewicht aufnimmt, im Gleichgewicht gehalten. Die auf den Probekörper wirkende Kraft ergibt sich aus<br />
der Gewichtskraft des Belastungsgewichts, multipliziert mit dem Hebelverhältnis; das Belastungsgewicht muss so<br />
gewählt werden, dass die Prüfkraft (294 ± 3) N beträgt (dies entspricht etwa 0,06 N/mm 2 ) und ist durch Berechnung<br />
nachzuprüfen.<br />
Maße in Millimeter<br />
Legende<br />
1 Gegengewicht<br />
2 Schleifbahn<br />
3 Belastungsgewicht<br />
4 Haltevorrichtung<br />
5 Probekörper<br />
6 Schleifscheibe<br />
Bild H.1 — Prinzip der Schleifscheibe nach Böhme<br />
H.4 Vorbereitung der Probekörper<br />
Als Probekörper sind quadratische Platten oder Würfel mit einer Kantenlänge von (71 ± 1,5) mm zu verwenden.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Die Kontaktfläche und die gegenüberliegende Fläche des Probekörpers müssen parallel zueinander und eben<br />
sein. Für die Bestimmung des Dickenverlusts nach H.6 muss die gegenüberliegende Fläche ggf. parallel geschliffen<br />
oder anderweitig bearbeitet werden, damit sie parallel zur Kontaktfläche liegt.<br />
Im Allgemeinen müssen die Probekörper bei einer Temperatur von (105 ± 5) °C bis zur Massekonstanz getrocknet<br />
werden; in der Regel ist die Kontaktfläche über vier Prüfperioden (siehe H.5) vorzuschleifen.<br />
49
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Für den Ausnahmefall, dass die Probekörper im durchfeuchteten oder wassergesättigten Zustand zu prüfen sind<br />
(siehe Anmerkung H.5), müssen die Probekörper mindestens sieben Tage in Wasser gelagert und vor jeder<br />
Wägung mit einem leicht angefeuchteten Schwamm abgerieben werden, damit alle Probekörper immer das gleiche<br />
feuchte Aussehen haben.<br />
Es muss je ein Probekörper aus mindestens drei verschiedenen Probestücken oder Werkstücken gleicher Art<br />
geprüft werden.<br />
Vor der Prüfung ist die Rohdichte ρ R des Probekörpers durch Messen auf 0,1 mm und Wägen auf 0,1 g zu<br />
bestimmen.<br />
Bei zweischichtigen Probekörpern ist die Rohdichte der Probekörper an gesonderten, aus der Verschleißschicht<br />
entnommenen Probekörpern zu bestimmen, wobei diese ggf. vor der Prüfung zu schleifen sind.<br />
H.5 Durchführung<br />
Vor der Verschleißprüfung und nach je vier Prüfperioden (siehe H.4) ist der Probekörper auf 0,1 g zu wägen.<br />
Auf die Schleifbahn sind 20 g Norm-Schleifmittel zu streuen. Der Probekörper ist mit der zur Schleifbahn weisenden<br />
Kontaktfläche in die Halterung einzuspannen und mittig mit (294 ± 3) N zu belasten.<br />
Die Schleifscheibe ist in Bewegung zu setzen, und es ist darauf zu achten, dass das Schleifmittel auf der<br />
Schleifbahn gleichmäßig entsprechend der Breite des Probekörpers verteilt bleibt.<br />
Die Prüfung des Probekörpers muss 16 Prüfperioden umfassen, von denen jede aus 22 Umdrehungen besteht.<br />
Nach jeder Prüfperiode sind die Schleifscheibe und die Kontaktfläche zu säubern; die Kontaktfläche des Probekörpers<br />
ist jeweils im gleichen Sinn um 90° zu drehen und neues Schleifmittel auf die Schleifbahn zu streuen, wie<br />
in H.2 beschrieben.<br />
Bei der Prüfung von durchfeuchteten oder wassergesättigten Probekörpern sollte die Schleifbahn vor jeder<br />
Prüfperiode mit einem leicht feuchten Schwamm gereinigt und angefeuchtet werden, bevor das Schleifmittel<br />
aufgestreut wird. Ab Beginn der Prüfung sollte aus einer einstellbaren und schwenkbaren Tropfdüse Wasser aus<br />
einem Behälter mit einer Menge von 13 ml/min (entsprechend 180 bis 200 Tropfen) auf die Schleifbahn tropfen.<br />
Die Tropfen sollten aus einer Höhe von etwa 100 mm auf die Mitte der Schleifbahn 30 mm vor den Probekörper<br />
fallen. Bei der Prüfung nach diesem Verfahren sollte sorgfältig darauf geachtet und sichergestellt werden, dass das<br />
Schleifmittel kontinuierlich auf die wirksame Fläche der Schleifbahn zurückgeführt wird (siehe H.3).<br />
H.6 Berechnung der Prüfergebnisse<br />
Der Verschleiß ist der mittlere Volumenverlust ∆V des Probekörpers nach 16 Prüfperioden, der nach folgender<br />
Gleichung berechnet wird:<br />
∆V<br />
=<br />
∆m<br />
ρ R<br />
Dabei ist<br />
∆V der Volumenverlust nach 16 Prüfperioden, in mm 3 ;<br />
∆m der Masseverlust nach 16 Prüfperioden, in g;<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
ρ R<br />
H.7 Prüfbericht<br />
die Rohdichte des Probekörpers oder bei mehrschichtigen Probekörpern die Rohdichte der Verschleißschicht,<br />
in g/mm 3 .<br />
Es ist der Verschleiß, gerundet auf die nächste ganze Zahl von 1 000 mm 3 je 5 000 mm 2 , anzugeben.<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
50
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang I<br />
(normativ)<br />
Verfahren zur Bestimmung des Gleitwiderstandswerts<br />
von unpolierten Flächen (USRV)<br />
I.1 Prinzip<br />
Die Messung des USRV eines Probekörpers wird mit dem Pendelgerät zur Bewertung der Griffigkeitseigenschaften<br />
des Probekörpers auf der Sichtfläche durchgeführt.<br />
Das Pendelgerät besteht aus einem unter Federspannung stehenden Gleitkörper aus Norm-Gummi, der am Ende<br />
des Pendels befestigt ist. Beim Schwingen des Pendels wird die Reibkraft zwischen dem Gleitkörper und der<br />
Prüffläche über die Verringerung der Länge des Pendelwegs auf einer kalibrierten Skala gemessen.<br />
I.2 Prüfeinrichtung<br />
I.2.1 Pendelgerät<br />
I.2.1.1 Das Pendelgerät muss wie in Bild I.1 dargestellt aufgebaut sein. Alle Lager und beweglichen Teile<br />
müssen weitestgehend gekapselt sein, und alle verwendeten Materialien für den Einsatz bei Nässe müssen<br />
korrosionsgeschützt sein.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Legende<br />
1 C-Skala (126 mm Reiblänge) 6 Justierschraube<br />
2 F-Skala (76 mm Reiblänge) 7 Probekörperhalterung<br />
3 Schleppzeiger 8 Dosenlibelle<br />
4 Pendel 9 Höhenverstellung<br />
5 Gummi-Gleitkörper<br />
Bild I.1 — Pendelgerät<br />
51
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
I.2.1.2<br />
Das Pendelgerät muss folgende Merkmale besitzen:<br />
1) einen federbelasteten gummibeschichteten Gleitkörper mit den Eigenschaften nach I.2.1.4 bis I.2.1.10. Er<br />
muss so am Ende des Pendelarms befestigt sein, dass der Abstand zwischen Gleitkante und<br />
Aufhängungsachse (510 ± 1) mm beträgt;<br />
2) Vorrichtungen zum vertikalen Ausrichten der Pendelstütze;<br />
3) eine Grundplatte mit einer ausreichenden Masse, um sicherzustellen, dass keine Veränderung der<br />
Prüfeinrichtung eintritt;<br />
4) Vorrichtungen zum Verlängern bzw. Verkürzen der Aufhängeachse des Pendels, so dass der Gleitkörper<br />
⎯ frei schwingen kann, ohne die Oberfläche des Probekörpers zu berühren, und<br />
⎯ eingestellt werden kann, um die Oberfläche mit einer festgesetzten Länge von (126 ± 1) mm zu<br />
überstreichen. Dafür ist ein Maßstab erforderlich, auf dem dieser Abstand wie auf Bild I.2 dargestellt<br />
gekennzeichnet ist.<br />
Seitenansicht<br />
Draufsicht<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Legende<br />
1 Maßstab für die Reiblänge<br />
2 Gummi-Gleitkörper<br />
3 Bezugskante<br />
4 gemessene Reiblänge<br />
5 tatsächliche Reiblänge<br />
Bild I.2 — Lehre für die Reiblänge<br />
52
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
5) Vorrichtungen zum Halten und Freigeben des Pendelarms, so dass er aus einer horizontalen Lage heraus<br />
frei fallen kann;<br />
6) einen Schleppzeiger mit einer Nennlänge von 300 mm, der über der Achse der Aufhängung in Waage ist,<br />
die Lage des Pendelarms über das gesamte Vorwärtsschwingen anzeigt und sich über einer<br />
kreisförmigen Skala bewegt. Die Masse des Schleppzeigers darf nicht mehr als 85 g betragen;<br />
7) die Hemmung im Zeigermechanismus muss so einstellbar sein, dass sich die Zeigerspitze beim freien<br />
Schwingen des Pendelarms aus der Waagerechten beim Vorwärtsschwingen bis zu einem Wert von<br />
(10 ± 1) mm unter der Waagerechten bewegt. Dies ist die Nullmessung;<br />
8) eine kreisförmige C-Skala, die für eine Reiblänge von 126 mm auf einer ebenen Oberfläche kalibriert und<br />
von 0 bis 100 in Intervallen zu je 5 Einheiten unterteilt ist.<br />
I.2.1.3 Die Masse des Pendelarms einschließlich des Gleitkörpers muss (1,50 ± 0,03) kg betragen. Der<br />
Massenschwerpunkt muss in einem Abstand von (410 ± 5) mm von der Aufhängungsachse entfernt auf der Achse<br />
des Arms liegen.<br />
I.2.1.4 Der breite Gleitkörper muss aus einem Gummikissen mit einer Breite von (76,2 ± 0,5) mm, einer Länge<br />
von (25,4 ± 1,0) mm (in Schwingungsrichtung) und einer Dicke von (6,4 ± 0,5) mm bestehen, die Gesamtmasse<br />
aus Gleitkörper und Unterteil muss (32 ± 5) g betragen.<br />
I.2.1.5 Der Gleitkörper muss von einem stabilen Unterteil mit mittiger Drehzapfenachse gehalten werden, die<br />
so am Ende des Pendelarms angebracht werden muss, dass die Führungskante des Gleitkörpers die Prüfoberfläche<br />
berührt, wenn der Arm am tiefsten Punkt seines Schwingwegs ist, wobei die Ebene des Schleifschuhs<br />
eine Neigung von (26 ± 3)° zur Horizontalen besitzt. In dieser Anordnung kann sich der Gleitkörper ohne Behinderung<br />
um seine Achse drehen, um sich den Unebenheiten der Prüffläche bei schwingendem Pendel anzupassen.<br />
I.2.1.6 Der Gleitkörper muss gegenüber der Prüffläche unter Federspannung stehen. Bei der Kalibrierung<br />
muss die statische Kraft auf den Gleitkörper in seiner Mittelstellung (22,2 ± 0,5) N betragen, die beim Kalibrierverfahren<br />
der Einrichtung eingestellt wird. Die Änderung der statischen Kraft auf den Gleitkörper darf nicht größer<br />
als 0,2 N je Millimeter Durchfederung des Gleitkörpers sein.<br />
I.2.1.7 Die Anfangswerte der Rückprallelastizität und -härte des Gleitkörpers müssen den Werten nach<br />
Tabelle I.1 entsprechen und mit einer Konformitätsbescheinigung, die den Namen des Herstellers und das Herstellungsdatum<br />
enthält, nachgewiesen werden. Ein Gleitkörper muss ausgesondert werden, wenn der nach<br />
<strong>EN</strong> ISO 7619 gemessene IRHD-Wert nicht mehr den in der Tabelle angegebenen Anforderungen entspricht oder<br />
spätestens drei Jahre nach der Herstellung.<br />
Tabelle I.1 — Eigenschaften des Reibgummis<br />
Temperatur in °C<br />
Eigenschaft 0 10 20 30 40<br />
Rückprallelastizität<br />
43 bis 49 58 bis 65 66 bis 73 71 bis 77 74 bis 79<br />
1)<br />
(%)<br />
Rückprallhärte 53 bis 65<br />
(IRHD) 2)<br />
1) Rückprallversuch nach ISO 4662.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
2) Internationale Gummihärtegrade nach ISO 48.<br />
I.2.1.8 Die Kanten des Gleitkörpers müssen rechtwinklig und sauber geschnitten sein; der Gummi darf keine<br />
Verunreinigungen, z. B. Schleifmittel oder Öl, aufweisen. Der Schleifschuh muss bei einer Temperatur zwischen<br />
5 °C und 20 °C lichtgeschützt aufbewahrt werden.<br />
53
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
I.2.1.9 Vor Gebrauch eines neuen Gleitkörpers muss er vorbehandelt werden, damit die Auftreffkante<br />
mindestens 1 mm breit wird, wie in Bild I.3 dargestellt.<br />
Dies muss durch Einrichten der Prüfeinrichtung und Ausführen von 5 Schwingbewegungen über eine trockene<br />
Oberfläche mit einem Reibwert über 40 auf der C-Skala mit anschließenden 20 weiteren Schwingbewegungen auf<br />
derselben Oberfläche nach Befeuchten erreicht werden.<br />
Legende<br />
1 Gummi-Gleitkörper<br />
2 Aluminiumträger<br />
3 Auftreffkante<br />
4 abgenutzte Breite (b)<br />
Schnitt A-B (2:1)<br />
Bild I.3 — Anordnung des Gleitkörpers zur Veranschaulichung der höchsten Abnutzung<br />
der Auftreffkante eines Gleitkörpers<br />
I.2.1.10 Der Gleitkörper muss ausgesondert werden, wenn die Breite der Auftreffkante nach Bild I.3 größer als<br />
3 mm oder starke Kerben oder Grate aufweist. Der Gleitkörper kann umgedreht werden, damit eine neue Kante<br />
beansprucht werden kann, die gleichfalls vorzubehandeln ist.<br />
I.2.2 Ein Behälter mit Trinkwasser von (20 ± 2) °C zum Befeuchten der Oberflächen des Probekörpers und des<br />
Gleitkörpers.<br />
I.3 Kalibrierung<br />
Die Prüfeinrichtung muss mindestens einmal jährlich nachkalibriert werden.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
54
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
I.4 Probenahme<br />
Es ist eine repräsentative Probe von 5 Pflastersteinen derselben Oberflächenfamilie zu entnehmen.<br />
Jeder Pflasterstein in der Probe muss eine Prüffläche von 136 mm × 86 mm ermöglichen, die repräsentativ für den<br />
gesamten Pflasterstein ist. Diese Fläche muss mit dem 76 mm breiten Gleitkörper mit einer Nennreiblänge von<br />
126 mm geprüft werden, und die Messwerte werden auf der C-Skala abgelesen.<br />
ANMERKUNG<br />
Bei großen Pflastersteinen sollten aus diesen repräsentative Proben für die Prüfung geschnitten werden.<br />
I.5 Durchführung<br />
Die Pendelgerät und der Gleitkörper sind vor der Prüfung mindestens 30 min bei einer Raumtemperatur von<br />
(20 ± 2) °C aufzubewahren.<br />
Unmittelbar vor der Prüfung mit dem Pendelgerät ist der Probekörper für mindestens 30 min in Wasser bei einer<br />
Temperatur von (20 ± 2) °C zu lagern.<br />
Das Pendelgerät ist auf eine feste ebene Oberfläche zu stellen, und die Justierschrauben sind so einzustellen,<br />
dass die Pendeltragsäule vertikal steht. Anschließend ist die Achse der Pendelaufhängung so weit nach oben zu<br />
verstellen, dass der Arm frei schwingen kann, und die Reibung des Zeigermechanismus wird so eingestellt, dass<br />
bei der Freigabe von Pendelarm und Zeiger aus der rechten horizontalen Position heraus der Zeiger die<br />
Nullstellung der Prüfskala im Umkehrpunkt erreicht.<br />
Vor der Benutzung eines neuen Gleitkörpers ist dieser nach dem in I.2.1.9 beschriebenen Verfahren<br />
vorzubehandeln.<br />
Gleitkörper, die die in I.2.1.10 angegebenen Anforderungen nicht erfüllen, sind auszusondern.<br />
Der Probekörper ist mit dem Längsmaß in Richtung des Pendelwegs und mittig zum Gummi-Gleitkörper und zur<br />
Achse der Pendelaufhängung fest anzuordnen. Es ist sicherzustellen, dass der Weg des Gleitkörpers entlang der<br />
Reiblänge parallel zur Längsachse des Probekörpers verläuft.<br />
Die Höhe des Pendelarms ist so einzustellen, dass der Gummi-Gleitkörper beim Überstreichen des Probekörpers<br />
diesen mit der gesamten Breite des Gleitkörpers und über die festgelegte Reiblänge berührt. Die Oberflächen von<br />
Probekörper und Gleitkörper sind mit einer ausreichenden Wassermenge zu befeuchten, wobei darauf zu achten<br />
ist, dass die eingestellte Lage des Gleitkörpers nicht verändert wird. Pendel und Schleppzeiger sind aus der<br />
horizontalen Lage heraus freizugeben, und das Pendel ist bei seiner Rückwärtsbewegung aufzufangen. Die<br />
Schleppzeigerstellung auf der Skala ist aufzuzeichnen (Pendelprüfwert). Dieser Vorgang ist fünfmal zu<br />
wiederholen, wobei der Probekörper jedes Mal erneut befeuchtet wird, und der Mittelwert aus den letzten drei<br />
Messwerten ist aufzuzeichnen. Der Probekörper ist um 180° zu drehen und das Verfahren zu wiederholen.<br />
I.6 Berechnung der Prüfergebnisse<br />
Bei Verwendung des breiten Gleitkörpers für eine Reiblänge von 126 mm ist der Pendelwert jedes Probekörpers<br />
als Mittelwert aus den zwei Mittelwerten zu berechnen, die in entgegengesetzten Richtungen gemessen und auf<br />
die nächste ganze Einheit auf der C-Skala gerundet wurden.<br />
Der USRV ist der Mittelwert aus den Pendelwerten der 5 Probekörper.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
I.7 Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht muss die folgenden Zusatzinformationen enthalten:<br />
1) den Mittelwert der Pendelprüfung jedes Probekörpers;<br />
2) den mittleren USRV der Probe.<br />
Siehe auch Abschnitt 8.<br />
55
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang J<br />
(normativ)<br />
Prüfung der äußeren Beschaffenheit<br />
J.1 Vorbereitung<br />
Nachdem jeder Pflasterstein hinsichtlich des Ablösens von Schichten untersucht worden ist, sind die Proben zu<br />
einer zusammenhängenden, annähernd quadratischen Fläche auf dem Boden auszulegen.<br />
J.2 Durchführung<br />
Bei Tageslicht muss ein Betrachter jeweils in einem Abstand von 2 m von jeder Kante des Quadrats die Pflastersteine<br />
registrieren, die Risse oder Abplatzungen aufweisen.<br />
Struktur und Farbe sind mit dem Muster des Herstellers zu vergleichen.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
56
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang K<br />
(informativ)<br />
Beispiel für die Anwendung des Verfahrens der Prüfung auf<br />
Übereinstimmung der Spaltzugfestigkeit durch Variable (6.3.8.3 B)<br />
K.1 Allgemeines<br />
Für die werkseigene Produktionskontrolle darf Übereinstimmung entweder durch Attribute oder durch Variable<br />
bestimmt werden (siehe 6.3.8.3 B).<br />
Auf der Grundlage der Prüfung der Spaltzugfestigkeit zeigt das hier beschriebene Flussdiagramm (siehe Bild K.1)<br />
die möglichen „Wege": entweder durch Attribute oder durch Variable, jedoch wird immer mit den Attributen<br />
begonnen, weil der Variablen-Weg umfangreiche Ergebnisse für die Berechnung der Standardabweichung<br />
voraussetzt.<br />
Die Annahmewahrscheinlichkeit muss der Prüfung durch „Attribute“ (6.3.8.3 A) gleichwertig sein.<br />
K.2 Grundgleichung<br />
Die Grundgleichung zur Prüfung auf Übereinstimmung einer gegebenen Produktion lautet:<br />
_<br />
Dabei ist<br />
X n ≥ 3 ,6 + q × s (MPa)<br />
n<br />
_<br />
X<br />
q n<br />
s<br />
n<br />
Mittelwert der Produktionsprobe von n Produkten;<br />
Annahmefaktor;<br />
Standardabweichung für die Produktionsmaschine.<br />
K.3 Annahmefaktoren<br />
In Abhängigkeit von der Anzahl der Proben lauten die Annahmefaktoren:<br />
n = 4 q 4 = 0,9<br />
n = 8 q 8 = 1,2<br />
n = 16 q 16 = 1,3<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
57
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
K.4 Standardabweichung s<br />
Für die Bestimmung der Standardabweichung s können in Abhängigkeit von der erforderlichen Genauigkeit verschiedene<br />
Verfahren verwendet werden.<br />
Die Mindestanzahl von Ergebnissen für die Bestimmung der Standardabweichung hängt von der Prozessstabilität<br />
ab: Gewöhnlich werden 30 Ergebnisse verwendet, wenn die Stabilität jedoch bewiesen ist, können 15 ausreichen.<br />
Diese Ergebnisse (30 oder 15) sollten von Prüfungen aus einem repräsentativen Produktionszeitraum stammen,<br />
z. B. bei 4 Produktionstagen 8 oder 4 Ergebnisse je Tag.<br />
Die Standardabweichung sollte regelmäßig überprüft werden.<br />
K.5 Anwendung von Abstufungsregeln<br />
Wenn die Produktion im Rahmen der vorgegebenen Kriterien liegt, kann die Anzahl der zu prüfenden Proben<br />
verringert werden.<br />
Das ist logisch, weil die Wahrscheinlichkeit für Ausfälle abnimmt. Die Abstufungsregeln sind in A.5 angegeben.<br />
K.6 Ergebnisse<br />
Wenn das Ergebnis nach der Gleichung in K.2 positiv ist, und wenn kein Einzelergebnis T unter 2,9 MPa und keine<br />
einzelne Bruchlast F unter 250 N/mm liegt, erfüllt die betreffende Produktion die Anforderungen dieser Norm.<br />
Erfüllen die Ergebnisse die Anforderungen der Norm nicht, gilt 6.3.7.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
58
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Bild K.1 — Spaltzugfestigkeit nach <strong>EN</strong> <strong>1338</strong><br />
59
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Anhang ZA<br />
(informativ)<br />
Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die Bestimmungen der<br />
EU-Bauproduktenrichtlinie betreffen<br />
ZA.1<br />
Anwendungsbereich und zugehörige Eigenschaft<br />
Diese Europäische Norm und ihr Anhang ZA wurden unter den Mandaten M/119 „Bodenbeläge“ und M/122<br />
„Bedachungen, Oberlichter, Dachfenster und Zubehörteile“ erarbeitet, die dem C<strong>EN</strong> von der Europäischen<br />
Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurden.<br />
Die in diesem Anhang angegebenen Abschnitte dieser Europäischen Norm entsprechen den Anforderungen dieser<br />
Mandate, die unter der Bauproduktenrichtlinie der EU (89/106) erteilt wurden.<br />
Die Übereinstimmung mit diesem Anhang ZA rechtfertigt die Annahme, dass die in dieser Europäischen Norm<br />
behandelten Bauprodukte für ihren vorgesehenen Einsatzzweck unter Berücksichtigung von Tabelle ZA.1 geeignet<br />
sind, und es ist auf die begleitenden Angaben zum CE-Zeichen zu verweisen.<br />
WARNHINWEIS: Für ein Bauprodukt, das in den Anwendungsbereich dieses Anhangs fällt, können weitere Anforderungen<br />
oder EU-Richtlinien gelten, die die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht beeinflussen.<br />
Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können zusätzlich zu 4.2 weitere Anforderungen<br />
gelten (z. B. eine veränderte europäische Gesetzgebung und nationale Gesetze, Vorschriften und Ausführungsbestimmungen).<br />
Um die Bestimmungen der Bauproduktenrichtilinie der EU zu erfüllen, müssen sich diese Anforderungen<br />
auch danach richten, wann und wo sie gelten.<br />
ANMERKUNG Eine informative Datenbank mit europäischen und nationalen Bestimmungen über gefährliche Substanzen<br />
kann auf der Website Bau EUROPA (Zugang über http://europa.eu.int) eingesehen werden.<br />
Bauprodukt:<br />
Vorgesehene(r) Einsatzweck(e):<br />
Pflastersteine aus <strong>Beton</strong> nach dem Anwendungsbereich dieser Norm<br />
Bodenbelag in Räumen und im Freien und/oder Dachbeläge<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
60
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Wesentliche<br />
Eigenschaften<br />
Abschnitt mit<br />
einer Anforderung<br />
in<br />
dieser Norm<br />
Tabelle ZA.1 — Geforderte Eigenschaften<br />
Mandatierte<br />
Stufen oder<br />
Klassen<br />
Anmerkungen/<br />
Einheiten<br />
Art der Verwendung<br />
Brandverhalten 5.3.6.1 Klasse A1 Bodenbelag in Räumen<br />
Verhalten bei<br />
Brandeinwirkung<br />
von außen<br />
5.3.6.2 Keine Gilt als ausreichend Dachbelag<br />
Freisetzung von<br />
Asbest<br />
4.2 Nicht<br />
enthalten<br />
Siehe 4.2<br />
Bodenbelag in Räumen<br />
und im Freien und auf<br />
Dächern<br />
Bruchfestigkeit 5.3.3.1 Keine Ausreichend Bodenbelag in Räumen<br />
und im Freien<br />
Gleit-/Rutschwiderstand<br />
5.3.5.1<br />
Keine<br />
Bodenbelag in Räumen<br />
und im Freien<br />
5.3.5.2<br />
Keine<br />
Nur bei<br />
Pflastersteinen, deren<br />
obere Oberfläche<br />
geschliffen oder<br />
poliert oder so<br />
hergestellt wurde,<br />
dass eine glatte<br />
Oberfläche<br />
entstanden ist.<br />
Bodenbelag in Räumen<br />
und im Freien<br />
Wärmeleitfähigkeit 5.3.7 Keine Bodenbelag in Räumen<br />
Dauerhaftigkeit* 5.3.3.3<br />
5.3.5.3<br />
keine<br />
keine<br />
Bodenbelag im Freien<br />
Bodenbelag in Räumen<br />
und im Freien<br />
* Wenn ein Mitgliedstaat eine Beziehung zwischen Dauerhaftigkeit und Wetterbeständigkeit<br />
herzustellen wünscht, gilt 5.3.2<br />
Die Anforderung an eine bestimmte wesentliche Eigenschaft hat in den Mitgliedstaaten (MS) keine Gültigkeit, in<br />
denen es keine gesetzlichen Anforderungen an diese Eigenschaft für den vorgesehenen Einsatzzweck des<br />
Produkts gibt. In diesem Fall sind Hersteller, die ihre Produkte auf die Märkte dieser MS bringen, nicht verpflichtet,<br />
das Leistungsvermögen ihrer Produkte im Hinblick auf diese Eigenschaft zu bestimmen oder zu erklären, und es<br />
darf die Option „Keine Anforderung“ (NPD) in dem CE-Zeichen (siehe ZA.3) verwendet werden.<br />
Die Option NPD darf nicht für die wesentliche Anforderung Bruchfestigkeit verwendet werden.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
ZA.2<br />
Bescheinigung der Konformität<br />
Das System der Bescheinigung der Konformität des in Tabelle ZA.1 angegebenen Produkts ist entsprechend der<br />
Entscheidung der Kommission 97/808/EC und 98/436/EC für diese Produktfamilie nach Anhang III der<br />
Mandate M/119 und M/122 in Tabelle ZA.2 für den vorgesehenen Einsatzzweck aufgeführt:<br />
61
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Tabelle ZA.2 — System zur Bescheinigung der Konformität<br />
Produkt Vorgesehener Einsatzzweck Stufe(n) oder Klasse(n)<br />
System zur<br />
Bescheinigung der<br />
Konformität<br />
Pflastersteine aus<br />
<strong>Beton</strong><br />
Zum Einsatz im Freien und für<br />
Straßenbeläge für die<br />
Befestigung von<br />
Fußgängerbereichen und von<br />
Flächen für den<br />
Fahrzeugverkehr im Freien<br />
Asbest: nicht enthalten 4<br />
Pflastersteine aus<br />
<strong>Beton</strong><br />
Zum Einsatz in Räumen<br />
einschließlich umschlossener<br />
öffentlicher Transportbereiche<br />
Brandverhalten: A1 1)<br />
Asbest: nicht enthalten<br />
4<br />
Pflastersteine aus<br />
<strong>Beton</strong><br />
Als Dachbelag<br />
Brandtauglichkeit im<br />
Freien gilt als<br />
ausreichend 2)<br />
4<br />
Asbest: nicht enthalten<br />
System 4: Nach Anhang III.2.(ii) der BPR, dritte Möglichkeit<br />
1) Materialien der Klasse A1 brauchen nach Entscheidung 1996/603/EU (wie geändert) nicht auf Brandverhalten geprüft zu<br />
werden.<br />
2) Siehe Kommissionsentscheidung 1996/603/EU (wie geändert).<br />
Aufgaben für den Hersteller<br />
Tabelle ZA.3 — Zuweisung von Aufgaben<br />
Anwendungsbereich der<br />
Aufgaben<br />
Ersttypprüfung Alle Eigenschaften in<br />
6.2<br />
Werkseigene Produktionskontrolle Tabelle ZA.1 6.3<br />
Zu verwendende Abschnitte<br />
ZA.2.2<br />
Erklärung der Konformität<br />
Der Hersteller oder sein für die EEA (European Economic Area – Europäischer Wirtschaftsraum) benannter<br />
Bevollmächtigter muss eine Konformitätserklärung erarbeiten und aufbewahren, die den Hersteller oder seinen<br />
Bevollmächtigten berechtigt, das CE-Zeichen zu erteilen. Diese Erklärung muss enthalten:<br />
• Name und Adresse des Herstellers oder seines in der EEA benannten Vertreters und den Produktionsort;<br />
• Beschreibung des Produkts (Typ, Bezeichnung, Einsatzweck) und eine Kopie der Angaben, die zum<br />
CE-Zeichen gehören;<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
• Bestimmungen, denen das Produkt entspricht (z. B. Anhang ZA dieser <strong>EN</strong>);<br />
• besondere Bedingungen, die für den Einsatz des Produkts gelten (sofern erforderlich);<br />
• Name und Position der Person, die ermächtigt ist, die Erklärung im Namen des Herstellers oder seines<br />
Vertreters zu unterzeichnen.<br />
Die Erklärung muss in der (den) Sprache(n) des Mitgliedstaats verfasst sein, in dem das Produkt eingesetzt wird.<br />
62
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
ZA.3<br />
CE-Zeichen<br />
ANMERKUNG<br />
verantwortlich.<br />
Der Hersteller oder sein für die EU oder EFTA benannter Vertreter ist für die Anbringung des CE-Zeichens<br />
Die Anbringung des CE-Konformitätssymbols muss nach den Richtlinien 93/68/EU erfolgen und zusätzlich die<br />
folgenden Angaben enthalten. Sie müssen auf der Verpackung und/oder in den Lieferscheinen vorhanden sein.<br />
• der Name oder das Firmenzeichen des Herstellers;<br />
• die registrierte Anschrift des Herstellers;<br />
• die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das Zeichen geführt wird;<br />
• die Nummer dieser Norm (<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>);<br />
• der Produkttyp (d. h. vorgefertigter Pflasterstein aus <strong>Beton</strong>) und vorgesehener (vorgesehene) Einsatzzweck(e),<br />
z. B. Bodenbelag in Räumen, Bodenbelag im Freien und/oder Dachbelag, und<br />
• Angaben über die mandatierten Eigenschaften bzw. erklärten Werte.<br />
Für Produkte zum Einsatz in Fußgängerbereichen und auf Flächen für den Fahrzeugverkehr im Freien:<br />
∙<br />
∙<br />
∙<br />
Bruchfestigkeit;<br />
Gleit-/Rutschwiderstand;<br />
Dauerhaftigkeit.<br />
Für Produkte für Bodenbeläge in Räumen:<br />
∙<br />
∙<br />
∙<br />
∙<br />
∙<br />
Brandverhalten;<br />
Bruchfestigkeit;<br />
Gleit-/Rutschwiderstand;<br />
Dauerhaftigkeit;<br />
Wärmeleitfähigkeit (sofern zutreffend).<br />
Für Produkte als Dachbelag:<br />
∙<br />
Verhalten bei Brandeinwirkungen von außen: ausreichend<br />
Die Bilder ZA.1 und ZA.2 geben Beispiele im Hinblick auf die Angaben, die auf handelsüblichen Unterlagen oder<br />
auf der Verpackung anzugeben sind.<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
63
<strong>EN</strong> <strong>1338</strong>:2003 (D)<br />
Bild ZA.1 — Beispiel für Angaben zum CE-Zeichen<br />
NormCD Stand 2004-03<br />
Bild ZA.2 — Beispiel für Angaben zum CE-Zeichen<br />
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