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Anwaltlicher Journaldienst Der anwaltliche Journaldienst ... - Kanzlei

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4 Strafprozessrecht in der Praxis Juridicum 27.05.2011<br />

Gegenäußerung gem § 222 Abs. 3 StPO<br />

Die Gegenäußerung ermöglicht dem Verteidiger eine grundsätzliche Verantwortung (voll<br />

geständig / teilweise geständig / nicht schuldig) des Mandanten darzulegen 1 . Diese Linie<br />

sollte dann auch in der Hauptverhandlung beibehalten werden. <strong>Der</strong> Antrag sollte spätestens<br />

1 Woche vor der Verhandlung in 2-facher Ausfertigung (je ein Exemplar für Gericht und<br />

Staatsanwaltschaft) bei der Behörde einlangen.<br />

Falls Beweisanträge gestellt werden, sollte die Gegenäußerung ca. 1 Monat vor der<br />

Verhandlung eingebracht werden, wobei sich der Schriftsatz an der Anklageschrift<br />

orientieren sollte. Enthält die Anklageschrift bzw. der Strafantrag rechtliche Fehler, sind diese<br />

ebenfalls aufzuzeigen Wird jedoch die Einbringung eines Rechtsmittels erwogen, sollte man<br />

hier Zurückhaltung wahren.<br />

Mandant bekennt sich voll geständig:<br />

Es sollte dargelegt werden, inwiefern der Schaden wieder gutgemacht wird. Auch kann auf<br />

etwaige Sachverständiger bzw. Zeugen aus der Sicht der Verteidigung verzichtet werden.<br />

Dies führt zu einer Verkürzung des Verfahrens und meist zu einer milden Strafe. In eventu<br />

Diversion beantragen.<br />

Mandant bekennt sich teilweise geständig:<br />

Hier ist durch Darlegung von entlastenden Beweisen (Zeugen, Urkunden, Sachverständige)<br />

herauszuarbeiten, warum eine der vorgeworfenen Taten nicht begangen wurde. Falls es um<br />

eine Qualifikation geht, bzw. die Tat unter einen anderen Tatbestand zu subsumieren ist,<br />

sollte dies kurz dargelegt werden.<br />

Beispiel: Vorwurf des Einbruchsdiebstahls gem. § 127, 129 Z 2 StGB: Richtig ist: A hat das<br />

Handy der Marke N aus dem Spind des B genommen, allerdings war die Tür des Spindes<br />

nur angelehnt und nicht verschlossen. Beweis: beizuschaffende Kameraaufzeichnung vom<br />

01.12.2010 der Firma y. Zeuge C Adresse. In eventu Diversion beantragen.<br />

Mandant bekennt sich nicht schuldig:<br />

1 Danek Wiener Kommentar StPO § 222 Rz 5<br />

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