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Deutsche<br />

<strong>Wettkampfbestimmungen</strong><br />

für<br />

Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ALLGEMEINER TEIL..............................................................................................................3<br />

1.1 Grundsatz..........................................................................................................................3<br />

1.2 Dopingverbot .....................................................................................................................3<br />

1.3 Medienrechte und Werbung...............................................................................................3<br />

1.4 Teilnahmebedingungen .....................................................................................................3<br />

1.5 Wettkampfveranstaltungen (Allgemeine Verfahrenshinweise) ...........................................5<br />

2. WETTKAMPFREGELN ..........................................................................................................7<br />

2.1 Allgemeine Regeln ............................................................................................................7<br />

2.2 Rennboote.........................................................................................................................8<br />

2.3 Grundsätze für Wettkämpfe.............................................................................................11<br />

2.4 Wettkampfstrecke, Technische Einrichtungen .................................................................13<br />

2.5 Wettkampforganisation....................................................................................................15<br />

2.6 Klassen und beson<strong>de</strong>re Bestimmungen für die Teilnehmer/-innen ..................................19<br />

2.7 Rennablauf ......................................................................................................................23<br />

2.8 Kampfrichter ....................................................................................................................29<br />

2.9 Organisationsausschuss..................................................................................................36<br />

3. MEISTERSCHAFTEN ..........................................................................................................38<br />

3.1 Grundsätzliche Regeln ....................................................................................................38<br />

3.2 Lan<strong>de</strong>smeisterschaften....................................................................................................38<br />

3.3 Gruppenregatten / Meisterschaften..................................................................................38<br />

3.4 Deutsche Meisterschaften ...............................................................................................39<br />

3.5 Deutsche-Sprint-Meisterschaften.....................................................................................44<br />

3.6 Seperate Austragung <strong>de</strong>r DM im K1 und C1 <strong>de</strong>r LK und Junioren ...................................44<br />

4. SONDERREGELUNGEN .....................................................................................................46<br />

4.1 Internationale Wettkämpfe im Bereich <strong>de</strong>s DKV ..............................................................46<br />

4.2 Masters-Wettkämpfe........................................................................................................46<br />

5. AUSLEGUNGSRICHTLINIEN ..............................................................................................47<br />

ANLAGEN.....................................................................................................................................48<br />

A QUALIFIKATIONSMODUS UND SETZSYSTEME<br />

BEI DEUTSCHEN MEISTERSCHAFTEN.............................................................................48<br />

A.1 Qualifikationsmodus ........................................................................................................48<br />

A.2 Setzsystem......................................................................................................................48<br />

A.3 Setzsystem (für die Endläufe)..........................................................................................51<br />

B<br />

C<br />

ANTI-DOPING-BESTIMMUNGEN........................................................................................53<br />

WERBERICHTLINIEN..........................................................................................................53<br />

2<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


1. ALLGEMEINER TEIL<br />

1.1 GRUNDSATZ<br />

1.1.1 Die <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> (WB) <strong>de</strong>s Deutschen Kanu-Verban<strong>de</strong>s e.V. (DKV) regeln <strong>de</strong>n<br />

Wettkampfbetrieb innerhalb <strong>de</strong>s DKV. Sie basieren auf <strong>de</strong>n internationalen Regeln <strong>de</strong>r ICF<br />

und sind für <strong>de</strong>n DKV, die Lan<strong>de</strong>s Kanu-Verbän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Glie<strong>de</strong>rungen und Vereine sowie<br />

<strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>r verbindlich.<br />

1.1.2 Durch Meldung zu o<strong>de</strong>r Teilnahme an einem Wettkampf wird diese WB anerkannt.<br />

1.1.3 Die WB glie<strong>de</strong>rt sich in einen allgemeinen Teil (Punkt 1) und einen technischen Teil (Punkt 2<br />

- 5). Die WB ist nach olympischen Sommerspielen im allgemeinen Teil durch <strong>de</strong>n Deutschen<br />

Kanutag än<strong>de</strong>rbar. In <strong>de</strong>n Punkten Wettkampfregeln und Son<strong>de</strong>rregeln kann alle 2 Jahre<br />

durch Beschlussfassung <strong>de</strong>s DKV- Verbandsausschusses eine Än<strong>de</strong>rung erfolgen.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Meisterschaftsdisziplinen und von Disziplinen <strong>de</strong>r Master – Wettbewerbe<br />

bleiben <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Verbandsausschusses vorbehalten. Die Än<strong>de</strong>rungen sind<br />

im Fachorgan KANU-SPORT anzuzeigen.<br />

1.1.4 Wird die ICF - Wettkampfbestimmung zum 1. Januar eines Jahres geän<strong>de</strong>rt, so können<br />

diese Än<strong>de</strong>rungen vom gleichen Zeitpunkt an auch für die DWB Kanu-Rennsport<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Den Beschluss hierüber trifft das DKV-Präsidium auf Antrag <strong>de</strong>s<br />

Ressortleiters. Die Än<strong>de</strong>rungen sind in geeigneter Weise anzuzeigen.<br />

1.1.5 Zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen über Ziffern dieser WB können<br />

Auslegungsrichtlinien (ALR) erlassen wer<strong>de</strong>n. Sie dürfen <strong>de</strong>m Sinn <strong>de</strong>r Ziffer nicht<br />

wi<strong>de</strong>rsprechen. Die ARL wer<strong>de</strong>n vom Ressortleiter erstellt, geän<strong>de</strong>rt und ergänzt. Sie<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Beschlussfassung durch <strong>de</strong>n Verbandsausschuss (VA) <strong>de</strong>s DKV e.V..<br />

Auslegungsrichtlinien wer<strong>de</strong>n vom Ressortleiter in geeigneter Weise in <strong>de</strong>r Regel vor Beginn<br />

<strong>de</strong>r Wettkampfsaison öffentlich gemacht.<br />

1.2 DOPINGVERBOT<br />

1.2.1 Die DKV Anti-Doping-Bestimmungen sind in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser<br />

Wettkampbestimmungen.<br />

1.2.2 Die Durchführung von Dopingkontrollen kann grundsätzlich bei je<strong>de</strong>n Wettkampf und <strong>de</strong>n<br />

dafür entsprechend <strong>de</strong> DKV Anti-Doping-Bestimmungen vorgesehenen Altersklassen<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.3 MEDIENRECHTE UND WERBUNG<br />

1.3.1 Die DKV-Werberichtlinien sind Bestandteil dieser <strong>Wettkampfbestimmungen</strong>.<br />

Bei allen Wettkampfveranstaltungen ist ausschließlich <strong>de</strong>r Deutsche Kanu-Verband<br />

zuständig für die Vergabe und Verwertung <strong>de</strong>r Rechte in <strong>de</strong>n öffentlichen und privaten<br />

Fernsehmedien, sowie für die Regelung <strong>de</strong>r Werbung. Der Bun<strong>de</strong>sverband kann auf die<br />

Geltendmachung dieser Rechte ggf. verzichten. Örtliche Ausrichter haben Verträge<br />

übergeordneter Verbän<strong>de</strong> zu beachten, soweit diese rechtzeitig vorher bekannt gemacht<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

1.4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

1.4.1 Startberechtigung<br />

An allen ausgeschriebenen Wettkämpfen sind, vorbehaltlich beson<strong>de</strong>rer<br />

Teilnahmebedingungen (z.B. Deutsche Meisterschaften), grundsätzlich alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vereine und Einzelmitglie<strong>de</strong>r, die einem Lan<strong>de</strong>s-Kanu-Verband o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren ICF-<br />

Verband angehören, startberechtigt.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

3


1.4.2 Teilnahme außer Konkurrenz<br />

1.4.3 Sportpass<br />

Die Teilnahme an Wettkämpfen außer Konkurrenz ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />

Je<strong>de</strong>r Wettkämpfer muss im Besitz eines für die auszuüben<strong>de</strong> Wettkampfsportart gültigen<br />

DKV-Sportpasses sein. Soweit in <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts zentrale elektronische<br />

Registrierungssysteme eingeführt wor<strong>de</strong>n sind, ersetzt diese Registrierung in einem solchem<br />

System <strong>de</strong>n DKV-Sportpass. Der Sportpass bzw. Registrierungsunterlagen müssen eine<br />

persönlich unterzeichnete Anerkennung <strong>de</strong> DKV Anti-Doping-Bestimmungen, <strong>de</strong>r<br />

Datenschutzhinweise sowie <strong>de</strong>r Erklärung zur Sporttauglichkeit (Nachweis über die jährliche<br />

sportärztliche Untersuchung) und Schwimmfähigkeit enthalten. Eigentümer <strong>de</strong>s Sportpasses<br />

bzw. <strong>de</strong>r Registrierungserklärung ist <strong>de</strong>r Deutsche Kanu-Verband.<br />

1.4.4 Vereins-/Verbandswechsel<br />

1.4.4.1 Je<strong>de</strong>r Wettkämpfer darf im Laufe eines Kalen<strong>de</strong>rjahres in einer DKV-Wettkampfsportart nur<br />

für einen Verein starten. Maßgeblich ist <strong>de</strong>r erste Start im Kalen<strong>de</strong>rjahr. Für Min<strong>de</strong>rjährige ist<br />

eine Abweichung von dieser Regel in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen möglich, wenn diese im<br />

technischen Tei <strong>de</strong>r WB für die jeweilige Disziplin geregelt ist.<br />

Bei einem inländischen Vereinswechsel ist <strong>de</strong>r Wettkämpfer im neuen Kalen<strong>de</strong>rjahr für <strong>de</strong>n<br />

im DKV-Sportpass bzw. im Registrierungssystem eingetragenen Verein startberechtigt.<br />

1.4.4.2 Je<strong>de</strong>s Einzelmitglied eines LKV darf in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr nur für einen LKV starten. Dies<br />

gilt auch dann, wenn er sich nach <strong>de</strong>m ersten Start einem Verein anschließen sollte. Dieser<br />

Verband muss vor <strong>de</strong>m ersten Start in je<strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr im Sportpass bzw.<br />

Registrierungssystem vermerkt sein.<br />

1.4.4.3 Bei einem Start für einen ausländischen Verein o<strong>de</strong>r Verband erlischt das bisherige<br />

Startrecht für das laufen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr. Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen<br />

Antrag bis zum 1.3. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres durch das Präsidium erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4.4.4 Für ausländische Sportler gelten in diesem Punkt die Regelungen von Teil 1.4.5.<br />

1.4.5 Start von Auslän<strong>de</strong>rn<br />

a) Alle Auslän<strong>de</strong>r, die Mitglied in einem <strong>de</strong>utschen Verein wer<strong>de</strong>n, können ab Eintrittsdatum<br />

national starten, sofern nicht Restriktionen von an<strong>de</strong>ren Fö<strong>de</strong>rationen o<strong>de</strong>r ausländischen<br />

Vereinen vorliegen und sie in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Jahr noch nicht für einen an<strong>de</strong>ren<br />

ausländischen Verein gestartet sind. Letzteres ist durch <strong>de</strong>n ausländischen Verband in<br />

<strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache zu bestätigen.<br />

b) Startberechtigt bei Deutschen Meisterschaften bzw. dazuzählen<strong>de</strong>n<br />

Qualifikationsveranstaltungen sind Auslän<strong>de</strong>r, sofern sie am 01.02. <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres im<br />

Besitz eines gültigen Wettkampfsportpasses sind und bis zum 01.03. <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

<strong>de</strong>m DKV-Ressortleiter schriftlich gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Ab Zeitpunkt 01.01. eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres darf <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Auslän<strong>de</strong>r nicht mehr für einen ausländischen Verein<br />

o<strong>de</strong>r eine ausländische Nationalmannschaft starten.<br />

Letzteres ist durch <strong>de</strong>n ausländischen Verband in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache mit <strong>de</strong>r<br />

Startmeldung schriftlich zu bestätigen.<br />

Ausnahmegenehmigungen können auf schriftlichen Antrag bis zum 1.3. <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres durch das Präsidium erteilt wer<strong>de</strong>n. Für die Erteilung <strong>de</strong>r Startgenehmigung<br />

wird eine Gebühr erhoben, die vom Verbandsausschuss festgelegt wird.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


c) International für Deutschland startberechtigt sind Auslän<strong>de</strong>r, die min<strong>de</strong>stens seit 24 Monaten<br />

im Besitz eines gültigen DKV-Wettkampfsportpasses sind, in dieser Zeit nicht für einen<br />

ausländischen Verein/Verband gestartet sind und sofern internationale Bestimmungen einem<br />

Start nicht entgegen stehen.<br />

1.4.6 Altersklasseneinteilung<br />

Schüler C:<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 7 bis 9 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es gelten die Son<strong>de</strong>rbestimmungen für Schülerspiele.<br />

Wettkämpfe können in folgen<strong>de</strong>n Altersklassen durchgeführt wer<strong>de</strong>n:<br />

Schüler B:<br />

Schüler A:<br />

Jugend:<br />

Junioren:<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 10, 11 o<strong>de</strong>r 12 Jahre alt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 13 o<strong>de</strong>r 14 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 15 o<strong>de</strong>r 16 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 17 o<strong>de</strong>r 18 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Leistungsklasse: Sportler/Innen, ab <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr, in <strong>de</strong>m sie 19 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Senioren A:<br />

Senioren B:<br />

Senioren C:<br />

Senioren D:<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 32 bis 39 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 40 bis 49 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sportler/Innen, die im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr 50 bis 59 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sportler/Innen, ab <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr, in <strong>de</strong>m sie 60 Jahre alt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.5 WETTKAMPFVERANSTALTUNGEN (ALLGEMEINE VERFAHRENSHINWEISE)<br />

1.5.1 Wettkampfgenehmigungen<br />

Alle Wettkämpfe unterliegen <strong>de</strong>r Genehmigungspflicht durch die zuständigen Stellen.<br />

Die Wettkampfgenehmigungen wer<strong>de</strong>n erteilt für:<br />

- internationale Wettkämpfe vom DKV-Sportdirektor<br />

- Deutsche Meisterschaften und dazuzählen<strong>de</strong> Qualifikationswettkämpfe vom DKV-<br />

Ressortleiter<br />

- alle sonstigen Wettkämpfe vom zuständigen LKV-Fachwart<br />

Vereinsinterne Wettkämpfe sind genehmigungsfrei.<br />

1.5.2 Bewerbung um Ausrichtung<br />

Die Bewerbungen um die Ausrichtung von internationalen Wettkampfveranstaltungen sind<br />

bis zum 01.07. <strong>de</strong>s Vorjahres <strong>de</strong>r Veranstaltung <strong>de</strong>m DKV-Sportdirektor über <strong>de</strong>n DKV-<br />

Ressortleiter zuzusen<strong>de</strong>n. Für Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und Worldcup-<br />

Veranstaltungen sind die längerfristigen Vorgaben <strong>de</strong>r internationalen Verbän<strong>de</strong> zu<br />

beachten.<br />

Die Bewerbungen um die Ausrichtung von nationalen Wettkampfveranstaltungen sind bis<br />

zum 01. Oktober <strong>de</strong>s Vorjahres <strong>de</strong>r Veranstaltung <strong>de</strong>m DKV-Ressortleiter über <strong>de</strong>n LKV-<br />

Fachwart zuzusen<strong>de</strong>n, damit die notwendige Terminkoordination auf <strong>de</strong>r Ressorttagung<br />

erfolgen kann.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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1.5.3 Presse- / Öffentlichkeitsarbeit<br />

1.5.4 Gebühren<br />

Der Ausrichter von Wettkampfveranstaltungen hat die nötigen personellen, räumlichen und<br />

technischen Voraussetzungen zu schaffen, um <strong>de</strong>n Medienvertretern angemessene<br />

Arbeitsbedingungen zu bieten.<br />

1.5.4.1 Im Rahmen <strong>de</strong>r Durchführung von Wettkampfveranstaltungen wer<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong><br />

Gebühren unterschie<strong>de</strong>n:<br />

- Startgebühren<br />

- Protestgebühren<br />

- Beschwer<strong>de</strong>gebühren<br />

- Bootskontrollgebühren<br />

- Bearbeitungsgebühren<br />

1.5.4.2 Die Höhe <strong>de</strong>r Obergrenze aller Gebühren wird auf Vorschlag <strong>de</strong>s Ressortleiters vom DKV-<br />

Verbandsausschuss festgelegt und in geeigneter Weise veröffentlicht.<br />

1.5.5 Siegerehrungen und Siegerauszeichnungen/Preise<br />

Die Siegerehrung ist Teil <strong>de</strong>s Wettkampfes. Sie ist <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Wettkampfes entsprechend würdig zu gestalten.<br />

Die zu Ehren<strong>de</strong>n müssen in einheitlicher Club- o<strong>de</strong>r Sportkleidung (Trainingsanzug o<strong>de</strong>r<br />

Sporthose und Trikot) die Ehren<strong>de</strong>n in angemessener Kleidung an <strong>de</strong>r Siegerehrung<br />

teilnehmen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ehrung sind die Namen <strong>de</strong>r beteiligten Vereine bekannt zu geben. Nach <strong>de</strong>r Ehrung<br />

<strong>de</strong>r drei Erstplatzierten sind weitere Endlaufplatzierungen bekannt zu geben.<br />

Bei Meisterschaften sind die Sportler aus <strong>de</strong>n drei erstplatzierten Booten verpflichtet, an <strong>de</strong>r<br />

Siegerehrung teilzunehmen.<br />

Für je<strong>de</strong>n Wettkampf muss <strong>de</strong>r Veranstalter/Ausrichter Siegerauszeichnungen geben, bei<br />

Meisterschaftsrennen für die ersten drei Plätze.<br />

Es können zusätzliche folgen<strong>de</strong> Preise gegeben wer<strong>de</strong>n:<br />

- Ehrenpreise<br />

- Gedächtnispreise<br />

- Geld- / Sachpreise<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


2. WETTKAMPFREGELN<br />

2.1 ALLGEMEINE REGELN<br />

2.1.1 Bootsgattungen / Bootsklassen<br />

Es wer<strong>de</strong>n Wettkämpfe ausgetragen in <strong>de</strong>n Bootsgattungen:<br />

Kajak<br />

Canadier<br />

Es wird unterschie<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bootsklassen:<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

Achtercanadier C 8<br />

2.1.2 Streckenlängen<br />

2.1.2.1 Sprintstrecke 200 m<br />

2.1.2.2 Kurzstrecke 500 m<br />

2.1.2.3 Mittelstrecke 1.000 m<br />

2.1.2.4 Langstrecke bis 2.000 m<br />

weibliche und männliche Schüler B<br />

2.1.2.5 Langstrecke bis 6.000 m<br />

weibliche und männliche Schüler A<br />

weibliche und männliche Jugend<br />

Damen und Herren Junioren<br />

Damen Leistungsklassen<br />

Damen Senioren<br />

Herren Senioren<br />

2.1.2.6 Langstrecke bis 10.000 m<br />

Herren Leistungsklassen<br />

Im C 4 und C 8 wer<strong>de</strong>n keine Langstreckenwettkämpfe durchgeführt.<br />

2.1.3 Wettkampfkategorien<br />

Es wer<strong>de</strong>n Wettkämpfe <strong>de</strong>r Kategorien A und B ausgetragen.<br />

2.1.3.1 Wettkämpfe <strong>de</strong>r Kategorie A verän<strong>de</strong>rn die Renneigenschaft. Wettkämpfe <strong>de</strong>r Kategorie A<br />

sind: Nord-, Ost-, Süd- und West<strong>de</strong>utsche Meisterschaften (Gruppenregatten und Deutsche<br />

Meisterschaften. Darüber hinaus können als Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A solche<br />

Veranstaltungen ausgeschrieben und durchgeführt wer<strong>de</strong>n, die in vollem Umfang <strong>de</strong>n<br />

Vorschriften <strong>de</strong>r WB entsprechen.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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2.1.3.2 Wettkämpfe <strong>de</strong>r Kategorie B verän<strong>de</strong>rn die Renneigenschaft nicht. Wettkämpfe <strong>de</strong>r<br />

Kategorie B können aufgrund örtlicher Gegebenheiten von <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>r WB abweichen. Hierbei müssen aber zumin<strong>de</strong>st folgen<strong>de</strong> Regelungen <strong>de</strong>r WB<br />

uneingeschränkt gültig bleiben:<br />

- Sicherheitsbestimmungen<br />

- Schutzbestimmungen für Schüler und Jugendliche<br />

2.1.3.3 Lan<strong>de</strong>smeisterschaften können als Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A o<strong>de</strong>r B ausgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.1.4 Terminausschlüsse<br />

An <strong>de</strong>n Tagen <strong>de</strong>r Gruppenregatten und Lan<strong>de</strong>smeisterschaften dürfen in <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

LKV keine an<strong>de</strong>ren genehmigungspflichtigen Wettkämpfe in <strong>de</strong>n dadurch betroffenen<br />

Wettkampfklassen stattfin<strong>de</strong>n. Das gleiche gilt bei Deutschen Meisterschaften für <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong>de</strong>s DKV.<br />

2.1.5 Schutzzeiten (Schüler- und Jugendrennen)<br />

Schüler- und Jugendrennen sind so anzusetzen, dass die Zeitabstän<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n<br />

einzelnen Starts bei Schülern min<strong>de</strong>stens 60 Minuten und bei Jugendlichen min<strong>de</strong>stens 30<br />

Minuten betragen. Für Schüler, die in <strong>de</strong>r Jugendklasse starten, gelten die Schutzzeiten <strong>de</strong>r<br />

Schüler.<br />

2.2 RENNBOOTE<br />

2.2.1 Grundsätze<br />

Alle Boote, die im Kanu-Rennsport zum Einsatz kommen sollen o<strong>de</strong>r eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

müssen <strong>de</strong>n Bootsklassen und Baubestimmungen entsprechen. Die international gültigen<br />

Maß- und Baubestimmungen für Rennboote haben auch national Gültigkeit.<br />

Für die Schülerklasse B dürfen Rennen in kindgerechten Booten ausgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Kajaks dürfen nur sitzend mit Doppelpad<strong>de</strong>l gefahren wer<strong>de</strong>n.<br />

Canadier dürfen nur kniend mit Stechpad<strong>de</strong>l und ohne Steuer gefahren wer<strong>de</strong>n.<br />

Steuerleuten im C 8 ist das Mitpad<strong>de</strong>ln nicht erlaubt.<br />

Die Boote dürfen nicht mit frem<strong>de</strong>n Substanzen versehen wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m Sportler einen<br />

unfairen Vorteil verschaffen.<br />

Alle elektrischen/elektronischen Vorrichtungen an einem Boot sind während eines Rennens<br />

verboten, einschließlich:<br />

- Pumpen<br />

- Geschwindigkeitsmesser<br />

- Belastungsmessgeräte<br />

- Herzfrequenzmesser<br />

- Uhren<br />

Das Tragen und Benutzen <strong>de</strong>r o.g. Geräte während eines Rennens ist <strong>de</strong>n Sportlerinnen und<br />

Sportlern verboten.<br />

Alle beweglichen Teile an und im Boot, die einen Vortrieb erzeugen können, sind verboten.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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2.2.2 Baubestimmungen<br />

2.2.2.1 Maße und Gewichte<br />

K 1 K 2 K 4<br />

Höchstlänge 520 650 1100<br />

Min<strong>de</strong>stgewicht 12 18 30<br />

C 1 C 2 C 4 C 8*<br />

Höchstlänge 520 650 900 1100<br />

Min<strong>de</strong>stgewicht 16 20 30 (43**)<br />

Alle Maße sind in Zentimeter, alle Gewichte in Kilogramm ausgedrückt.<br />

* = nur nationale Bootsklasse, (**) = Min<strong>de</strong>straumtiefe in cm<br />

2.2.2.2 Material und Konstruktion<br />

2.2.2.3 Kajaks<br />

Alle Arten von Baumaterialien sind zugelassen. Die Schnitt - und Längslinien <strong>de</strong>s<br />

Bootsrumpfes müssen konvex sein (nur horizontal und vertikal).<br />

Die Deckkonstruktion darf an je<strong>de</strong>m horizontalen Punkt nicht höher sein als <strong>de</strong>r höchste<br />

Punkt <strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>recke <strong>de</strong>r ersten Öffnung.<br />

2.2.2.3.1 Steuerru<strong>de</strong>r/Steuereinrichtungen sind erlaubt. Die maximale Dicke <strong>de</strong>s Steuerblattes darf<br />

beim K 1 und beim K 2 10 mm und beim K 4 12 mm nicht überschreiten. Das Steuerblatt<br />

muss im Unterschiffbereich angebracht sein und darf keine Verlängerung <strong>de</strong>s Kajaks bil<strong>de</strong>n.<br />

2.2.2.3.2 Das Boot muss als sit-in (Kayak-Typ) und nicht als sit-on (Surf-Ski-Typ) konstruiert sein.<br />

2.2.2.4 Canadier<br />

2.2.2.4.1 Der Canadier muss symmetrisch zu seiner Längsachse gebaut sein.<br />

2.2.2.4.2 Steuerru<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r irgendwelche Lenkeinrichtungen, die <strong>de</strong>n Kurs <strong>de</strong>s Bootes bestimmen, sind<br />

nicht erlaubt.<br />

2.2.2.4.3 Falls ein Kiel vorhan<strong>de</strong>n ist, muss dieser gera<strong>de</strong> verlaufen und sich über die gesamte Länge<br />

<strong>de</strong>s Canadiers erstrecken. Er darf nicht mehr als 30 mm vom Bootsrumpf abstehen.<br />

2.2.2.4.4 Der C1 und C2 darf völlig offen sein. Die Min<strong>de</strong>stlänge <strong>de</strong>r Öffnung muss 280 cm sein und<br />

<strong>de</strong>r Seitenrand <strong>de</strong>s Bootes (Bordwand) darf sich maximal 5 cm in das Boot entlang <strong>de</strong>r<br />

gesamten <strong>de</strong>finierten Öffnung erstrecken.<br />

Das Boot darf maximal drei Verstärkungsstreben mit einer Breite von maximal 7 cm haben.<br />

2.2.2.4.5 Der C4 darf völlig offen sein. Die Min<strong>de</strong>stlänge <strong>de</strong>r Öffnung muss 390 cm sein und <strong>de</strong>r<br />

Seitenrand <strong>de</strong>s Bootes (Bordwand) darf sich maximal 6 cm in das Boot entlang <strong>de</strong>r<br />

gesamten <strong>de</strong>finierten Öffnung erstrecken.<br />

Das Boot darf maximal vier Verstärkungsstreben mit einer Breite von maximal 7 cm haben.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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2.2.3 Bootskontrolle<br />

Die Bootskontrollgebühren bei <strong>de</strong>r Kontrolle mit Vergabe <strong>de</strong>r Kontrollmarken betragen 2,50<br />

Euro.<br />

2.2.3.1 Messvorschriften<br />

2.2.3.1.1 Die Länge eines Kajaks o<strong>de</strong>r Canadiers muss zwischen <strong>de</strong>n äußersten Punkten <strong>de</strong>s Stevens<br />

und <strong>de</strong>s Hecks gemessen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2.3.1.2 Stevenschienen o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>rer Schutz <strong>de</strong>s Stevens o<strong>de</strong>r Hecks sind einzubeziehen. Eine<br />

Steuervorrichtung, die eine Verlängerung <strong>de</strong>s Kajaks bil<strong>de</strong>t, ist nicht in die Maße<br />

einzubeziehen.<br />

2.2.3.1.3 Nur vermessene und als solche gekennzeichnete Boote sind zum Wettkampf zugelassen.<br />

Verstöße wer<strong>de</strong>n durch die Jury geahn<strong>de</strong>t.<br />

2.2.3.2 Wiegen<br />

Alle losen Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong> müssen entfernt wer<strong>de</strong>n. Fest am Bo<strong>de</strong>nbrett<br />

eingebaute Kniestützen und Schwimmkörper, die aus wasseraufsaugen<strong>de</strong>m Material<br />

bestehen, müssen beim ersten Wiegen vor <strong>de</strong>m Rennen völlig trocken sein.<br />

2.2.3.3 Sonstige Bootskontrollen<br />

For<strong>de</strong>rungen, die nicht durch Messen o<strong>de</strong>r Wiegen überprüft wer<strong>de</strong>n können, sind unter<br />

Verwendung geeigneter Hilfsmittel zu überprüfen.<br />

2.2.3.4 Bootskontrollen vor und nach <strong>de</strong>m Rennen<br />

2.2.3.4.1 An <strong>de</strong>n Kajaks und Canadiern dürfen nach <strong>de</strong>r Bootskontrolle keine Än<strong>de</strong>rungen<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n, bevor <strong>de</strong>r Wettkampf stattgefun<strong>de</strong>n hat.<br />

2.3.3.4.2 Min<strong>de</strong>stens vier Boote müssen gemäß <strong>de</strong>m unten aufgeführten Zufallsystems direkt nach<br />

<strong>de</strong>m Rennen noch einmal kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />

Plan<br />

Bahn-Nummern<br />

A 1 2 5 7<br />

B 3 4 6 9<br />

C 3 5 6 8<br />

D 2 4 7 9<br />

E 1 4 5 8<br />

Bei Langstreckenrennen wird die Bahn-Nummer durch die Platzierungs-Nummer ersetzt.<br />

Der jeweils für ein Rennen in Anwendung zu bringen<strong>de</strong>n Plan dieses Systems wird im<br />

Vorfeld <strong>de</strong>r Rennen geheim durch die Jury und Bootsvermesser ausgelost.<br />

Die Jury o<strong>de</strong>r die Bootsvermesser können ferner die Kontrolle zusätzlicher Boote<br />

veranlassen.<br />

2.2.3.5 Kontrollmarken<br />

Nach <strong>de</strong>m Vermessen und Wiegen eines Bootes ist es, wenn es die Baubestimmungen<br />

erfüllt, mit einer <strong>de</strong>utlich sichtbaren Kontrollmarke zu kennzeichnen.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


2.3 GRUNDSÄTZE FÜR WETTKÄMPFE<br />

2.3.1 Zielbestimmung <strong>de</strong>s Kanu-Rennsports<br />

Zielbestimmung eines Rennens im Kanu-Rennsport ist das möglichst schnelle Durchfahren<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Rennstrecke und <strong>de</strong>r Leistungsvergleich mit an<strong>de</strong>ren am Rennen beteiligten<br />

Sportlern unter Einhaltung dieser <strong>Wettkampfbestimmungen</strong>.<br />

2.3.2 Allgemeine Grundsätze<br />

2.3.2.1 Rennen / Rennenunterteilungen<br />

Wettkämpfe fin<strong>de</strong>n unterglie<strong>de</strong>rt nach Rennen statt. Rennen wer<strong>de</strong>n mit Rennnummern<br />

bezeichnet und unterschei<strong>de</strong>n sich nach Bootsgattungen, Bootsklassen, Teilnehmerklassen<br />

und Streckenlängen. Ein Rennen kann in Teilrennen sowie Qualifikations- und Endläufe<br />

aufgeteilt wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>s Teilrennen erhält eine untergeordnete Nummer neben <strong>de</strong>r<br />

eigentlichen Rennnummer.<br />

2.3.2.2 Zeitlicher Ablauf<br />

Rennen müssen in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>s endgültigen Programms <strong>de</strong>r Regatta ausgetragen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.3.2.3 Teilnahmeregelungen / Qualifikation<br />

2.3.2.3.1 Sportler dürfen nur in <strong>de</strong>m für sie ausgelosten und im Programm verzeichneten Rennen<br />

starten.<br />

2.3.2.3.2 Sportler, die an Qualifikationsläufen nicht teilgenommen haben, können im gleichen Rennen<br />

nicht mehr starten.<br />

2.3.2.3.3 Wird ein Setzsystem angewen<strong>de</strong>t, müssen Qualifikationsläufe gefahren wer<strong>de</strong>n, auch wenn<br />

sich alle nach <strong>de</strong>r Obleutebesprechung verbleiben<strong>de</strong>n Boote qualifizieren.<br />

2.3.2.3.4 Für ein auszutragen<strong>de</strong>s Rennen (Endlauf, Teilrennen) müssen min<strong>de</strong>stens zwei Boote an<br />

<strong>de</strong>n Start gehen. Das gilt auch bei getrennter Wertung innerhalb <strong>de</strong>s einzelnen<br />

Wertungsbereiches. An<strong>de</strong>renfalls entfällt das Rennen.<br />

2.3.2.3.5 Eine Ausscheidung nach <strong>de</strong>r gefahrenen Zeit ist bei Meisterschaften und Regatten <strong>de</strong>r<br />

Kategorie A nicht zulässig.<br />

2.3.3 Proteste und Beschwer<strong>de</strong>n<br />

2.3.3.1 Proteste<br />

2.3.3.1.1 Grundsatz<br />

2.3.3.1.2 Berechtigte<br />

2.3.3.1.3 Form<br />

Gegen die Wertung eines Rennens kann Protest eingelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Proteste können nur von <strong>de</strong>n verantwortlichen und gemel<strong>de</strong>ten Obleuten <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>m<br />

Rennen beteiligten Vereine eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Proteste sind schriftlich unter Beifügung <strong>de</strong>r Gebühr einzureichen.<br />

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beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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2.3.3.1.4 Frist<br />

2.3.3.1.5 Gebühren<br />

2.3.3.1.6 Instanz<br />

Proteste, die ein Rennen betreffen, müssen spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s<br />

Rennergebnisses eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Protestgebühren betragen bei einer Deutschen Meisterschaft für alle Klassen 37,50<br />

Euro, bei <strong>de</strong>n sonstigen Regatten 25,00 Euro. Die Protestgebühr verfällt bei Ablehnung<br />

zugunsten <strong>de</strong>s Veranstalters.<br />

Veranstalter <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaften und Gruppenmeisterschaften ist <strong>de</strong>r DKV, bei<br />

Lan<strong>de</strong>smeisterschaften ein LKV.<br />

Proteste sind nur bei <strong>de</strong>r Jury einzureichen.<br />

2.3.3.1.7 Verhandlung und Entscheidung<br />

- Alle Proteste wer<strong>de</strong>n durch die Jury behan<strong>de</strong>lt und entschie<strong>de</strong>n. Ist dies nicht möglich, so<br />

geht die Zuständigkeit auf die Beschwer<strong>de</strong>instanz über.<br />

- Nur solche Jurymitglie<strong>de</strong>r dürfen an einer Entscheidung mitwirken, die keinem durch <strong>de</strong>n<br />

Protest betroffenen Verein angehören.<br />

- Die Jury muss die Partei, gegen die sich <strong>de</strong>r Protest richtet, benachrichtigen.<br />

- Die Jury ist verpflichtet, alle zur Wahrheitsfindung notwendigen Erhebungen anzustellen.<br />

- Über je<strong>de</strong> Protestverhandlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die Aussagen <strong>de</strong>r beteiligten<br />

Zeugen und die Entscheidung <strong>de</strong>r Jury enthält.<br />

- Die Entscheidung <strong>de</strong>r Jury ist <strong>de</strong>n verantwortlichen Obleuten <strong>de</strong>r beteiligten Vereine zur<br />

Kenntnis zu bringen. Die Vereine erhalten eine Ausfertigung <strong>de</strong>s Protokolls.<br />

2.3.3.2 Beschwer<strong>de</strong>n<br />

2.3.3.2.1 Grundsatz<br />

2.3.3.2.2 Berechtigte<br />

2.3.3.2.3 Form<br />

2.3.3.2.4 Fristen<br />

Gegen <strong>de</strong>n Beschluss <strong>de</strong>r Jury ist die Beschwer<strong>de</strong> zulässig.<br />

Beschwer<strong>de</strong>n können nur vom Vorstand <strong>de</strong>s betroffenen Vereins eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Beschwer<strong>de</strong> ist schriftlich einzulegen und an <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>instanz<br />

zu richten.<br />

- Beschwer<strong>de</strong>n müssen innerhalb von sieben Tagen (Poststempel) nach <strong>de</strong>r Regatta<br />

eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

- Gelangen schwerwiegen<strong>de</strong>, sachliche Einspruchsgrün<strong>de</strong> erst nachträglich zur Kenntnis <strong>de</strong>s<br />

Einspruchsberechtigten, steht ihm das Beschwer<strong>de</strong>recht bis zur Tagung <strong>de</strong>r<br />

12<br />

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2.3.3.2.5 Gebühren<br />

2.3.3.2.6 Instanzen<br />

Lan<strong>de</strong>srennsportwarte zu. Der Beschwer<strong>de</strong> ist eine Begründung für das Versäumnis <strong>de</strong>r<br />

Einspruchsfrist beizufügen.<br />

Bei Einreichung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> ist eine Gebühr zu entrichten, die bei Ablehnung zugunsten<br />

<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>instanz verfällt.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>gebühren betragen für Deutsche Meisterschaften 75,00 Euro, für<br />

sonstige Regatten 50,00 Euro.<br />

- Beschwer<strong>de</strong>instanzen sind für alle Regatten, die <strong>de</strong>r Genehmigungspflicht durch <strong>de</strong>n DKV-<br />

Ressortleiter unterliegen:<br />

a) die DKV-Ressorttagung, <strong>de</strong>ren Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r DKV-Ressortleiter ist. Der DKV-<br />

Ressortleiter kann <strong>de</strong>n Vorsitz an einen Lan<strong>de</strong>srennsportwart <strong>de</strong>legieren.<br />

b) das Präsidium <strong>de</strong>s DKV<br />

- Bei <strong>de</strong>n übrigen Regatten sind die Beschwer<strong>de</strong>instanzen:<br />

a) <strong>de</strong>r zuständige Lan<strong>de</strong>srennsportwart<br />

b) <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Vorstand <strong>de</strong>s zuständigen LKV.<br />

2.3.3.2.7 Verhandlung und Entscheidung<br />

- An <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>verhandlung kann nicht mitwirken, wer<br />

a) Partei o<strong>de</strong>r mit einer Partei verwandt o<strong>de</strong>r verschwägert ist;<br />

b) einem Verein angehört, <strong>de</strong>r Partei ist;<br />

c) in <strong>de</strong>r Vorinstanz mitentschie<strong>de</strong>n hat.<br />

- Über je<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong>verhandlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die Aussagen <strong>de</strong>r<br />

beteiligten Zeugen und die Entscheidung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>instanz enthält.<br />

- Die Entscheidung <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>instanz ist <strong>de</strong>m Beschwer<strong>de</strong>führer und <strong>de</strong>n beteiligten<br />

Vereinen schriftlich zur Kenntnis zu bringen.<br />

2.4 WETTKAMPFSTRECKE, TECHNISCHE EINRICHTUNGEN<br />

2.4.1 Rennstrecke für Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A / technische und sonstige Einrichtungen<br />

2.4.1.1 Die Rennstrecke muss drei Stun<strong>de</strong>n vor Beginn <strong>de</strong>r Wettkämpfe durch die vorgeschriebenen<br />

und gut sichtbaren Markierungen abgesteckt sein. Die Pläne <strong>de</strong>r Wettkampfstrecke müssen<br />

an geeigneten Stellen ausgehängt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4.1.2 Die Start- und Ziellinien müssen rechtwinklig zu <strong>de</strong>n Bahnen liegen.<br />

2.4.1.3 25 Meter hinter <strong>de</strong>n Startlinien sind bei<strong>de</strong>rseits Markierungen mit gelben Flaggen von 40 x<br />

40 cm zu setzen (Pad<strong>de</strong>lbruchlinie).<br />

2.4.1.4 Die Ziellinie muss durch zwei rote Flaggen von 40 x 40 cm begrenzt sein.<br />

2.4.1.5 Die Markierungen <strong>de</strong>r Rennstrecke dürfen nicht starr eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4.1.6 Die Wassertiefe <strong>de</strong>r Rennstrecke muss auf ihrer gesamten Länge und Breite min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Meter betragen.<br />

2.4.1.7 Sprint-, Kurz- und Mittelstrecke<br />

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2.4.1.7.1 Die Rennstrecken müssen neun Bahnen mit einer Min<strong>de</strong>stbreite von je neun Metern<br />

aufweisen.<br />

2.4.1.7.2 Die einzelnen Bahnen sind zu markieren. Der Abstand <strong>de</strong>r Ballons in Längsrichtung darf 50<br />

m nicht überschreiten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Sprint-DM darf <strong>de</strong>r Abstand <strong>de</strong>r Ballons in Längsrichtung 25 m nicht überschreiten.<br />

(s.a. Teil 3.5.1 dieser WB)<br />

2.4.1.7.3 Die jeweils letzten Bahnmarkierungen müssen 1 - 2 m hinter <strong>de</strong>r Ziellinie angebracht sein.<br />

Diese Bojen müssen von links nach rechts die Nummern 0 – 9 tragen.<br />

2.4.1.7.4 Für die Starts müssen automatische Startanlagen o<strong>de</strong>r Startpontons, die mit Starthelfern<br />

besetzt sind, ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Startbrücken, Startpontons o<strong>de</strong>r Überspannungen am Start<br />

müssen mit Lautsprechern ausgerüstet sein.<br />

2.4.1.8 Langstrecke<br />

2.4.1.8.1 Die erste Bahn muss min<strong>de</strong>stens 1000 m gera<strong>de</strong>aus sein.<br />

2.4.1.8.2 Je<strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong>bogen muss min<strong>de</strong>stens einen Radius von 40 m haben und durch min<strong>de</strong>stens<br />

sechs Bojen mit diagonal geteilten gelb/roten Flaggen gekennzeichnet sein. Die Flaggen<br />

müssen 40 x 40 cm groß sein. Das Feld oberhalb <strong>de</strong>r Diagonalen ist gelb.<br />

2.4.1.8.3 Die Zielbegrenzung darf 100 m nicht unterschreiten und 150 m nicht überschreiten. Eine <strong>de</strong>r<br />

Zielbegrenzungsflaggen muss so nah wie möglich am Zielgericht gesetzt sein.<br />

2.4.2 Vorrichtungen für Start und Starter<br />

- eine Absperrung <strong>de</strong>s Platzes für <strong>de</strong>n Starter nebst Hilfskräften, in ausreichen<strong>de</strong>m Maße und<br />

mit Regenschutz,<br />

- eine unverrückbare Visierlinie zum Ausrichten <strong>de</strong>r Boote,<br />

- eine Lautsprecheranlage für die Kommandos (ersatzweise Megaphon),<br />

- eine Startpistole mit ausreichend Munition bzw. an<strong>de</strong>re geeignete akustische<br />

Startsignalsysteme,<br />

- eine Telefon- o<strong>de</strong>r Sprechfunkverbindung zur Jury und zum Zielgericht.<br />

2.4.3 Vorrichtungen für Streckenschiedsrichter<br />

Der Ausrichter einer Regatta muss alle Voraussetzungen schaffen, die sicherstellen, dass<br />

je<strong>de</strong>s Rennen, das ohne Wen<strong>de</strong> gefahren wird, von min<strong>de</strong>stens einem<br />

Streckenschiedsrichter, bei Gruppenregatten und Deutschen Meisterschaften von zwei<br />

Streckenschiedsrichtern, auf <strong>de</strong>m Wasser begleitet und beaufsichtigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

- Für die Langstreckenrennen, die im Rundkurs gefahren wer<strong>de</strong>n, müssen technische<br />

Voraussetzungen in solchem Maße vorhan<strong>de</strong>n sein, dass die gesamte Rennstrecke von<br />

einer ausreichen<strong>de</strong>n Zahl von Streckenschiedsrichtern beaufsichtigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

- Je<strong>de</strong>m Streckenschiedsrichter ist ein Sprachverstärker, z.B. Megaphon, und je eine rote und<br />

weiße Flagge zur Verfügung zu stellen.<br />

- Ferner sollte <strong>de</strong>m Streckenschiedsrichter eine Funkverbindung zur Verfügung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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- Auf Beschluss <strong>de</strong>r Jury kann bei DM und Gruppenregatten das Mitfahren <strong>de</strong>r<br />

Streckenschiedsrichter eingeschränkt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unterbleiben.<br />

2.4.4 Vorrichtungen für Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter<br />

- Eingangs und im Scheitelpunkt je<strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> sind auf <strong>de</strong>m Wasser die Voraussetzungen für<br />

<strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter zu schaffen.<br />

- Zwischen <strong>de</strong>n Wen<strong>de</strong>nschiedsrichtern und <strong>de</strong>m Zielgericht/Jury muss eine direkte<br />

Nachrichtenverbindung (Funk o<strong>de</strong>r Telefon) bestehen.<br />

- Je<strong>de</strong>m Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter ist ein Sprachverstärker, z.B. Megaphon, zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

2.4.5 Vorrichtungen für Ziel und Zielgericht<br />

- ein abgesperrter Platz für die Zielrichter nebst Hilfskräften in ausreichen<strong>de</strong>m Maße und mit<br />

Regenschutz, eine unverrückbare Visieranlage zur Feststellung <strong>de</strong>r einlaufen<strong>de</strong>n Boote, eine<br />

Lautsprecheranlage o<strong>de</strong>r ein Megaphon und eine akustische Signalanlage (Glocke o<strong>de</strong>r<br />

Horn), eine Sitzvorrichtung am Zielvisier, auf <strong>de</strong>r in Verlängerung <strong>de</strong>r Ziellinie die Sitze<br />

angebracht sind,<br />

- Telefon- o<strong>de</strong>r Sprechfunkverbindungen,<br />

- je eine rote und weiße Flagge,<br />

- bei Gruppenregatten und Deutschen Meisterschaften sind eine Zeitmessanlage und eine<br />

Zielfotoeinrichtung (Schlitzkamera bzw. Line-Scan-Kamera) erfor<strong>de</strong>rlich. Ersatzweise kann<br />

bei Gruppenregatten auch eine Vi<strong>de</strong>oanlage eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Dieser zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Einsatz bedarf <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten Genehmigung <strong>de</strong>s DKV-Ressortleiters.<br />

2.5 WETTKAMPFORGANISATION<br />

2.5.1 Die Regattaausschreibung muss enthalten:<br />

2.5.1.1 Ort, Tag und Zeitangabe <strong>de</strong>r Wettkämpfe<br />

2.5.1.2 Kategorie <strong>de</strong>s Wettkampfes<br />

2.5.1.3 Reihenfolge und Startzeiten <strong>de</strong>r Rennen mit Angaben <strong>de</strong>r Bootsgattungen, Bootsklassen,<br />

Alters- und Leistungsklassen.<br />

Die aus <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Rennen in <strong>de</strong>r Ausschreibung ersichtliche Durchlässigkeit muss<br />

in <strong>de</strong>n Qualifikationsläufen gewährleistet sein.<br />

2.5.1.4 Streckenlängen und Wassertiefen<br />

2.5.1.5 Anzahl <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Startbahnen bei Sprint-, Kurz- und Mittelstrecken.<br />

2.5.1.6 Termin <strong>de</strong>s Mel<strong>de</strong>schlusses, <strong>de</strong>r maximal 18 Tage vor <strong>de</strong>m ersten Wettkampftag liegen darf.<br />

(Datum <strong>de</strong>s Poststempels)<br />

2.5.1.7 Anschrift <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>stelle, sowie Orts-, Datum- und Zeitangabe <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>eröffnung und<br />

Startverlosung, die maximal 15 Tage vor <strong>de</strong>m ersten Wettkampftag liegen darf.<br />

2.5.1.8 Höhe <strong>de</strong>r Startgebühren.<br />

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2.5.2 Meldungen<br />

2.5.2.1 Meldungen zu Wettkämpfen dürfen für Vereinsmitglie<strong>de</strong>r nur durch die Vereine, für<br />

Einzelmitglie<strong>de</strong>r nur durch die Einzelmitglie<strong>de</strong>r-Obleute abgegeben wer<strong>de</strong>n. Ein Sportler darf<br />

zu einem Rennen, außer als Ersatzfahrer, nur einmal gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Verstöße ahn<strong>de</strong>t die<br />

Jury.<br />

2.5.2.2 Die Obleute <strong>de</strong>r Vereine und Einzelmitglie<strong>de</strong>r sind für die Richtigkeit <strong>de</strong>r Angaben<br />

verantwortlich und vertreten während <strong>de</strong>r Wettkämpfe die Belange <strong>de</strong>r von ihnen gemel<strong>de</strong>ten<br />

Sportler.<br />

2.5.2.3 Stellvertretung durch einen Beauftragten ist zulässig, entbin<strong>de</strong>t aber nicht von <strong>de</strong>r<br />

Verantwortlichkeit.<br />

2.5.2.4 Für die Meldungen sind nur die DKV-Vordrucke für Einzel- und Sammelmeldungen zu<br />

benutzen. Sie müssen vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein. Bei Meldungen auf<br />

elektronischem Wege (z.B. Diskette, CD, DVD, Email, ... ) müssen unbedingt die<br />

ausgedruckten Sammelmeldungen einschließlich <strong>de</strong>r Ersatzfahrer auch mitgeschickt<br />

wer<strong>de</strong>n. Auf Einzelmeldungen kann in diesem Fall verzichtet wer<strong>de</strong>n. Verstöße können von<br />

<strong>de</strong>r Jury geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

2.5.2.5 Für je zehn Sportler kann ein Obmann benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.5.2.6 Fax- und Telefonmeldungen mit Namensangaben sind zulässig. Sie müssen spätestens zur<br />

Mel<strong>de</strong>eröffnung schriftlich beim Ausrichter vorliegen.<br />

2.5.2.7 Je<strong>de</strong> nach Beginn <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>eröffnung eingehen<strong>de</strong> Meldung ist ungültig.<br />

2.5.3 Mel<strong>de</strong>eröffnung / Startverlosung<br />

2.5.3.1 Bei <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>eröffnung wer<strong>de</strong>n für die fristgerecht eingegangenen Meldungen die Vorlaufund<br />

Startplatzverlosungen durchgeführt.<br />

Obleute <strong>de</strong>r mel<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Vereine haben Zutrittsrecht.<br />

Über je<strong>de</strong> Mel<strong>de</strong>eröffnung ist ein Protokoll zu führen, worin die Anwesenheitsliste, das<br />

Mel<strong>de</strong>ergebnis und etwaige Beschlüsse enthalten sind. Das Protokoll ist vom Leiter <strong>de</strong>r<br />

Startverlosung und von einem <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Obleute zu unterzeichnen.<br />

2.5.3.2 In keinem Rennen <strong>de</strong>r Sprint-, Kurz- und Mittelstrecken dürfen mehr als neun Boote fahren.<br />

2.5.3.3 Für Rennen mit einer größeren Anzahl von Booten wer<strong>de</strong>n Qualifikationsläufe angesetzt<br />

o<strong>de</strong>r es wer<strong>de</strong>n Teilrennen gefahren. Bei <strong>de</strong>r Verlosung von Vorläufen und Teilrennen<br />

müssen Boote <strong>de</strong>sselben Vereins in verschie<strong>de</strong>nen Vorläufen bzw. Teilrennen verlost<br />

wer<strong>de</strong>n. Nur dann, wenn die Zahl <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Boote eines Vereines die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Vorläufe o<strong>de</strong>r Teilrennen übertrifft, ist eine Ausnahme zulässig.<br />

Bei Deutschen Meisterschaften erfolgt die Auslosung <strong>de</strong>r Zwischen- und Endläufe nach<br />

Setzsystem. (s. Anlage <strong>de</strong>r WB)<br />

2.5.3.4 Qualifikationsläufe bzw. Teilrennen müssen mit <strong>de</strong>r gleichen Zahl von Booten besetzt sein.<br />

Ist dies nicht möglich, so haben die ersten Läufe die größere Anzahl von Booten.<br />

2.5.4 Programm / Vorprogramm<br />

2.5.4.1 Aufgrund <strong>de</strong>r Meldungen ist ein Vorprogramm herauszugeben, sofern nicht sofort ein<br />

endgültiges Programm übersandt wer<strong>de</strong>n kann. Das Vorprogramm muss allen<br />

16<br />

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teilnehmen<strong>de</strong>n Vereinen, <strong>de</strong>r Jury und <strong>de</strong>n eingesetzten Kampfrichtern fünf Tage vor <strong>de</strong>m<br />

ersten Wettkampftag zugegangen sein.<br />

2.5.4.2 Im Vorprogramm müssen mitgeteilt wer<strong>de</strong>n:<br />

- die endgültige Einteilung und Reihenfolge <strong>de</strong>r Rennen,<br />

- die Startzeiten,<br />

- Ort, Datum und Zeit <strong>de</strong>r Obleutebesprechung,<br />

- Lage <strong>de</strong>s Regattabüros,<br />

- die Namen aller Vereine in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Vereinsnummern und die gewünschte<br />

Kurzfassung ihres Vereinsnamens,<br />

- Vor- und Zunamen <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Sportler.<br />

2.5.4.3 Das endgültige Programm muss spätestens zu Beginn <strong>de</strong>r ersten Obleutebesprechung<br />

vorliegen und zusätzlich zu <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Vorprogramms enthalten:<br />

- die Namen <strong>de</strong>r Jurymitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n,<br />

- die Namen <strong>de</strong>r Kampfrichter,<br />

- die Namen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Organisationsausschusses (OA),<br />

- die Bezeichnung <strong>de</strong>r Siegerauszeichnungen, <strong>de</strong>r Ehren- und Gedächtnispreise, bei<br />

Gedächtnispreisen die Bedingungen und bisherigen Gewinner.<br />

2.5.5 Formulare<br />

Der Ausrichter hat alle zur Regattaabwicklung notwendigen Formulare bereitzustellen.<br />

2.5.6 Obleutebesprechung<br />

2.5.6.1 Je<strong>de</strong> Regatta wird mit <strong>de</strong>r Obleutebesprechung eröffnet, die spätestens 1 ½ Stun<strong>de</strong>n vor<br />

<strong>de</strong>m ersten Rennen <strong>de</strong>r Regatta beginnt. Bei Veranstaltungen, die länger als zwei Tage<br />

dauern, beginnt die Obleutebesprechung zwei Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m ersten Rennen <strong>de</strong>r Regatta.<br />

Wird bei einer Veranstaltung, die länger als zwei Tage dauert, eine weitere<br />

Obleutebesprechung nötig, so wird <strong>de</strong>ren Zeitpunkt bei <strong>de</strong>r ersten Obleutebesprechung<br />

festgelegt.<br />

2.5.6.2 Zutritt zur Obleutebesprechung haben alle befugten Personen <strong>de</strong>r Organisation, die in <strong>de</strong>n<br />

Meldungen genannten Vereinsobleute (einer pro Verein) sowie die Kampfrichter und<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Jury. Zutritt zu allen Obleutebesprechungen haben die Lan<strong>de</strong>srennsportwarte<br />

und LKV-Kampfrichterobleute sowie <strong>de</strong>r DKV-Ressortleiter und seine Beauftragten, <strong>de</strong>r<br />

DKV-Sportdirektor, <strong>de</strong>r DKV-Referent für Kampfrichterwesen und seine Beauftragten, die<br />

DKV- und Lan<strong>de</strong>strainer.<br />

2.5.6.3 Den Vorsitz führt <strong>de</strong>r Bezirks- bzw. Lan<strong>de</strong>srennsportwart, bei Deutschen Meisterschaften <strong>de</strong>r<br />

DKV-Ressortleiter. Stellvertreter dürfen benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.5.6.4 Ablauf <strong>de</strong>r Obleutebesprechung:<br />

2.5.6.4.1 Zu Beginn <strong>de</strong>r Obleutebesprechung wer<strong>de</strong>n die teilnehmen<strong>de</strong>n Vereine, vertreten durch ihre<br />

Obleute, aufgerufen.<br />

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17


2.5.6.4.2 Anschließend sind in <strong>de</strong>r zeitlichen Abfolge, <strong>de</strong>m endgültigen Programm entsprechend,<br />

nacheinan<strong>de</strong>r alle Rennen bzw. Teilrennen o<strong>de</strong>r Qualifikationsläufe durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Obleutebesprechung aufzurufen.<br />

2.5.6.4.3 Die Obleute haben beim Aufruf eines Qualifikationslaufes bzw. Teilrennens bis zum Aufruf<br />

<strong>de</strong>s nächsten die Möglichkeit, Bootsbesatzungen um- o<strong>de</strong>r abzumel<strong>de</strong>n.<br />

2.5.6.4.4 Anschließend sind Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Jury- und Kampfrichterbesetzung <strong>de</strong>n Obleuten<br />

mitzuteilen.<br />

2.5.6.4.5 Es folgen Ausführungen zum Streckenverlauf <strong>de</strong>r Regattastrecke. Weiterhin können<br />

organisatorische Dinge angesprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.5.6.4.6 Je<strong>de</strong> Obleutebesprechung schließt mit einem Zeitvergleich und <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r<br />

Regattazeit durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Obleutebesprechung.<br />

2.5.7 Um-, Ab- und Nachmeldungen<br />

Ummeldungen <strong>de</strong>r Besatzungen können vorgenommen wer<strong>de</strong>n und zwar für je gemel<strong>de</strong>ten:<br />

2.5.7.1 K 1 / C 1 ein als Ersatz gemel<strong>de</strong>ter Sportler<br />

K 2 / C 2 zwei als Ersatz gemel<strong>de</strong>te Sportler<br />

K 4 / C 4 vier als Ersatz gemel<strong>de</strong>te Sportler<br />

C 8 acht als Ersatz gemel<strong>de</strong>te Sportler<br />

und ein Steuermann.<br />

2.5.7.2 Wer<strong>de</strong>n mehr als die vorbezeichneten Ersatzfahrer auf <strong>de</strong>m Mel<strong>de</strong>zettel aufgeführt, gelten<br />

nur die ersten Namen:<br />

Erster im K 1 / C 1<br />

Erster und Zweiter im K 2 / C 2<br />

Erster bis Vierter im K 4 / C 4<br />

Erster bis Achter im C 8 und ein Steuermann.<br />

2.5.7.3 Die zusätzliche Ummel<strong>de</strong>möglichkeit von Bootsbesatzungen zwischen Läufen <strong>de</strong>s gleichen<br />

Rennens („Kreuzmeldung“) ist nur bis maximal 50% <strong>de</strong>r Bootsbesatzung erlaubt.<br />

Die zusätzliche Ummel<strong>de</strong>möglichkeit besteht auch für Boote eines Vereines innerhalb <strong>de</strong>s<br />

gleichen Laufes bis zu maximal 50% <strong>de</strong>r Bootsbesatzung. Unter gemel<strong>de</strong>ten Fahrern sind<br />

auch die namentlich aufgeführten Ersatzfahrer zu verstehen.<br />

Von <strong>de</strong>n gemel<strong>de</strong>ten Fahrern müssen im C8 vier, im C4/K4 zwei und im C2/K2 einer zum<br />

Einsatz kommen.<br />

2.5.7.4 Um- und Abmeldungen für je<strong>de</strong>n Regattatag, <strong>de</strong>r nicht mit einer Obleutebesprechung<br />

beginnt, sind bis spätestens eine Stun<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m ersten Rennen dieses Regattatages<br />

schriftlich <strong>de</strong>r Jury mitzuteilen.<br />

2.5.7.5 Sportler, die nicht abgemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, müssen am Rennen teilnehmen.<br />

2.5.7.6 Sportler, die nicht rechtzeitig am Start erscheinen, sind für weitere Rennen <strong>de</strong>rselben<br />

Regatta nicht mehr startberechtigt.<br />

2.5.7.7 Nachmeldungen sind nicht zulässig.<br />

In begrün<strong>de</strong>ten Fällen kann die Jury einer Veranstaltung Nachmeldungen annehmen, wenn<br />

diese bis spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

a) <strong>de</strong>m Jury-Vorsitzen<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>ssen Stellvertreter<br />

und<br />

b) <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Ausschreibung bekannt gegebenen Ausrichter schriftlich vorliegen.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


Für eine Nachmeldung ist das Startgeld zu entrichten und es kann eine Bearbeitungsgebühr<br />

bis in Höhe <strong>de</strong>s doppelten Startgel<strong>de</strong>s erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

2.5.7.8 Abmeldungen sind nur zulässig zu:<br />

- Vorläufen<br />

- Teilrennen<br />

- Endläufen ohne vorherige Qualifikation<br />

Abmeldungen können nicht zurückgenommen wer<strong>de</strong>n. Über Ausnahmen entschei<strong>de</strong>t im<br />

Einzelfall die Jury.<br />

2.5.7.9 Ergibt sich durch Abmeldungen, dass nur soviel Boote für <strong>de</strong>n Endlauf verbleiben, wie in<br />

einem Lauf starten können, so wird dieser neu verlost.<br />

2.5.7.10 Die Startgebühr eines abgemel<strong>de</strong>ten Bootes verfällt und wird nicht zurückerstattet.<br />

2.5.7.11 Wer<strong>de</strong>n soviel Boote abgemel<strong>de</strong>t, dass nur noch ein Boot verbleibt und das Rennen<br />

ausfallen muss, so ist für dieses Boot die Startgebühr zurückzuerstatten. Dies gilt nicht,<br />

wenn in diesem Lauf ein Boot <strong>de</strong>sselben Vereins abgemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>.<br />

2.5.7.12 Wird zu einem ausgeschriebenen Rennen nur ein Boot gemel<strong>de</strong>t und kommt somit kein<br />

Rennen zustan<strong>de</strong>, ist die Startgebühr zurückzuerstatten.<br />

2.6 KLASSEN UND BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE TEILNEHMER/-INNEN<br />

2.6.1 Merkmale <strong>de</strong>r Klassen, Bestimmungen zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Renneigenschaften<br />

2.6.1.1 Schüler B:<br />

Rennen im C1/K1 <strong>de</strong>r Schüler B müssen als Jahrgangsrennen ausgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Kin<strong>de</strong>r, die altersmäßig <strong>de</strong>r Schülerklasse B o<strong>de</strong>r jünger angehören, müssen in je<strong>de</strong>m<br />

Rennen eine Schwimmhilfe tragen.<br />

Die Schwimmhilfe muss eine Min<strong>de</strong>sttragefähigkeit von 4 kg besitzen.<br />

2.6.1.2 Schüler A und Jugend:<br />

In <strong>de</strong>r Schülerklasse A und <strong>de</strong>r Jugendklasse können Jahrgangsrennen ausgetragen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.6.1.3 Leistungsklasse mit Renneigenschaft LK II:<br />

Damen und Herren, die nicht mehr <strong>de</strong>r Juniorenklasse angehören und<br />

- keine sechs Siege bei Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A gefahren haben;<br />

- keine 1. - 3. Plätze bei Deutschen Meisterschaften belegt haben;<br />

- auf Antrag aus <strong>de</strong>r LK I zurückversetzt wor<strong>de</strong>n sind. Ein solcher Antrag auf<br />

Zurückversetzung ist schriftlich, mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Nachweisen, an <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Lan<strong>de</strong>srennsportwart zu stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass <strong>de</strong>r betroffene<br />

Sportler im Jahr vor <strong>de</strong>r Zurückversetzung keinen Sieg in <strong>de</strong>r LK I bei Regatten <strong>de</strong>r<br />

Kategorie A gefahren und keinen 1. - 3. Platz bei <strong>de</strong>r DM belegt hat.<br />

2.6.1.4 In die LK II kann ein Sportler zurückversetzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ssen letzter Gewinn einer Deutschen<br />

Meisterschaft min<strong>de</strong>stens fünf Jahre zurückliegt. Der Antrag auf Zurückversetzung ist<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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schriftlich an <strong>de</strong>n zuständigen Lan<strong>de</strong>srennsportwart <strong>de</strong>s LKV, mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Nachweisen, zu stellen.<br />

2.6.1.5 Leistungsklasse mit Renneigenschaft LK I:<br />

Damen und Herren, die nicht <strong>de</strong>r Leistungsklasse II o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Juniorenklasse angehören.<br />

Deutsche Meister sind in allen Klassen ihrer Bootsgattung Angehörige <strong>de</strong>r LK I.<br />

2.6.1.6 Senioren A, B, C, D:<br />

Damen und Herren, die <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Altersklasse angehören und die im laufen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr noch kein Rennen bei einer Regatta <strong>de</strong>r Kategorie A in <strong>de</strong>r LK I gewonnen<br />

haben und in keinem Rennen <strong>de</strong>r Leistungsklassen im Einer <strong>de</strong>r gleichen Regatta starten.<br />

2.6.2 Spezielle Bestimmungen<br />

2.6.2.1 Damen und Herren, die Angehörige <strong>de</strong>r LK I im K 1 und K 2 sind, gehören auch im K 4 <strong>de</strong>r<br />

LK I an. Umgekehrt sind die Damen und Herren, die im K 4 Angehörige <strong>de</strong>r LK I sind, nicht<br />

automatisch auch im K 1 und K 2 Angehörige <strong>de</strong>r LK I.<br />

2.6.2.2 Herren, die Angehörige <strong>de</strong>r LK I im C 1 und C 2 sind, gehören auch im C 4 und C 8 <strong>de</strong>r LK I<br />

an. Umgekehrt sind die Herren, die im C 4 und C 8 Angehörige <strong>de</strong>r LK I sind, nicht<br />

automatisch auch im C 1 und C 2 Angehörige <strong>de</strong>r LK I.<br />

2.6.2.3 Der Verzicht auf einen Sieg verhin<strong>de</strong>rt nicht die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Renneigenschaft. Die<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Renneigenschaft tritt nach Beendigung <strong>de</strong>r Veranstaltung in Kraft.<br />

2.6.2.4 Hat sich die Renneigenschaft in <strong>de</strong>r Zeit zwischen <strong>de</strong>n Mel<strong>de</strong>terminen und <strong>de</strong>r darauf<br />

folgen<strong>de</strong>n Regatta verän<strong>de</strong>rt, muss <strong>de</strong>r Sportler bzw. die betroffene Mannschaft in die LK I<br />

umgemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, falls ein Startplatz frei ist o<strong>de</strong>r frei wird. Stehen mehr Ummeldungen<br />

an, als Plätze frei sind, muss ausgelost wer<strong>de</strong>n.<br />

2.6.3 Strecken- und Startbeschränkungen<br />

2.6.3.1 Schülerklasse<br />

Schüler B dürfen bis zu einer Streckenlänge von 2.000 m fahren und an einem Tag bis zu<br />

fünfmal starten.<br />

Schüler A dürfen bis zu einer Streckenlänge von 6.000 m fahren.<br />

Sportler <strong>de</strong>s jeweils ältesten Jahrganges einer Schülerklasse dürfen auf Strecken bis 500 m<br />

in Mannschaftsbooten <strong>de</strong>r jeweils nächsthöheren Wettkampfklasse starten, wenn<br />

min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r Sportler in diesen Mannschaftsbooten <strong>de</strong>r nächsthöheren<br />

Wettkampfklasse angehört.<br />

2.6.3.2 Jugendklasse<br />

Jugendliche dürfen bis zu einer Streckenlänge von 6.000 m fahren. Es ist ihnen gestattet, an<br />

Rennen <strong>de</strong>r Juniorenklasse bis 1.000 m teilzunehmen.<br />

2.6.3.3 Juniorenklasse<br />

Junioren dürfen bis zu einer Streckenlänge von 6.000 m fahren.<br />

2.6.3.4 Junioren in <strong>de</strong>r LK<br />

Junioren dürfen an Rennen <strong>de</strong>r LK bis zu einer Streckenlänge von 1.000 m teilnehmen.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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2.6.3.5 Langstrecke<br />

Der Start auf <strong>de</strong>r Langstrecke ist auf die Anzahl <strong>de</strong>r zulässigen Starts pro Tag anzurechnen.<br />

Bei Meisterschaften ist nur ein Langstreckenrennen pro Tag erlaubt.<br />

2.6.3.6 Überschreitung <strong>de</strong>r zulässigen Starts<br />

Hat ein Sportler die zulässige Anzahl von Starts absolviert, so verliert er für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>s<br />

Tages seine Startberechtigung. Je<strong>de</strong> Teilnahme an einem Teilrennen, Qualifikations- o<strong>de</strong>r<br />

Endlauf ist ein Start.<br />

2.6.3.7 Rennsportausweis<br />

Der Rennsportausweis ist ein persönliches Dokument und muss enthalten:<br />

- die Personalien;<br />

- Lichtbild und Unterschriften <strong>de</strong>s Inhabers (unterhalb <strong>de</strong>s Lichtbil<strong>de</strong>s und bei <strong>de</strong>r<br />

Antidopingerklärung), wobei das Lichtbild durch Abstempeln <strong>de</strong>s Vereins zu bestätigen ist;<br />

- Eintrittsdatum in <strong>de</strong>n Verein mit Vereinsangabe;<br />

- Bestätigung, dass <strong>de</strong>r Inhaber Freischwimmer ist;<br />

- Bestätigung vorgenommener Vereinswechsel durch <strong>de</strong>n zuständigen Lan<strong>de</strong>srennsportwart<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Beauftragten;<br />

- einen Vermerk über die <strong>de</strong>rzeitige Klassenzugehörigkeit <strong>de</strong>s Inhabers;<br />

- Eintragungen aller Siege bzw. Platzierungen (1.-3.Platz) bei <strong>de</strong>r DM durch <strong>de</strong>n Ausrichter.<br />

Die Siege, die zur Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Renneigenschaft bei Angehörigen <strong>de</strong>r LK II zählen, sind<br />

beson<strong>de</strong>rs zu kennzeichnen;<br />

- einen Kontrollvermerk <strong>de</strong>s zuständigen Lan<strong>de</strong>s-Kanu-Rennsportwartes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Beauftragten. Der Kontrollvermerk muss jährlich erneuert wer<strong>de</strong>n. Zu diesem Zweck sind die<br />

Kanu-Rennsportausweise zwischen <strong>de</strong>m 1.1. und <strong>de</strong>m 31.3. eines je<strong>de</strong>n Jahres an die<br />

zuständige Stelle einzuschicken. Auf Verlangen ist dabei zur Überprüfung <strong>de</strong>r Personalien<br />

ein amtliches Dokument vorzulegen. Der Lan<strong>de</strong>s-Kanu-Verband ist berechtigt, bei<br />

verspäteter Vorlage von Rennsportausweisen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben;<br />

- eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit <strong>de</strong>s Inhabers. Diese Bescheinigung<br />

muss zusammen mit <strong>de</strong>m Rennsportausweis eingereicht wer<strong>de</strong>n und darf zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein. Die Sporttauglichkeit kann auch in einem<br />

getrennten Gesundheitspass bestätigt wer<strong>de</strong>n. Dieser ist mit <strong>de</strong>m Rennsportausweis<br />

vorzulegen. Ist dieser Vermerk durch <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srennsportwart o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Beauftragten in<br />

<strong>de</strong>n Rennsportausweis übernommen, so braucht <strong>de</strong>r Gesundheitspass nicht mehr mitgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n;<br />

Mit Beginn <strong>de</strong>s ersten Rennens <strong>de</strong>r Veranstaltung müssen die Rennsportausweise <strong>de</strong>r<br />

teilnehmen<strong>de</strong>n Vereine, sortiert nach Klassen, im Regattabüro vorliegen. Es sind nur die<br />

Rennsportausweise von Sportlern abzugeben, die wirklich am Wettkampf teilnehmen.<br />

Verstöße ahn<strong>de</strong>t die Jury.<br />

2.6.3.8 Vereins-/Verbandswechsel<br />

Ein Sportler ist im neuen Kalen<strong>de</strong>rjahr nur dann für einen an<strong>de</strong>ren Verein startberechtigt,<br />

wenn:<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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- <strong>de</strong>r abgeben<strong>de</strong> Verein die Abmeldung vom Rennsport o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vereinsaustritt bescheinigt<br />

hat. Diese Bescheinigung sowie <strong>de</strong>r Rennsportausweis selbst dürfen nicht verweigert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

- <strong>de</strong>r aufnehmen<strong>de</strong> Verein <strong>de</strong>n Eintritt bestätigt hat.<br />

- <strong>de</strong>r zuständige Lan<strong>de</strong>srennsportwart die Abmeldung und Anmeldung bestätigt hat.<br />

- <strong>de</strong>n Wechsel in einen an<strong>de</strong>ren LKV bei<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>srennsportwarte bestätigt haben.<br />

Alle Eintragungen sind im Rennsportausweis vorzunehmen.<br />

Im Zweifelsfall verliert <strong>de</strong>r Sportler sofort die Startberechtigung und darf ab <strong>de</strong>r nächsten<br />

Regatta nur für <strong>de</strong>n Verein <strong>de</strong>s Vorjahres starten.<br />

2.6.3.9 Renngemeinschaften<br />

2.6.3.9.1 Renngemeinschaften sind auf Basis <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r bei allen Regatten und<br />

Meisterschaften startberechtigt und wer<strong>de</strong>n hierbei wie Vereine behan<strong>de</strong>lt. Das Saarland und<br />

Rheinland-Pfalz wer<strong>de</strong>n in Anbetracht ihres gemeinsamen Olympiastützpunktes wie ein<br />

Bun<strong>de</strong>sland behan<strong>de</strong>lt. Erreicht bei <strong>de</strong>r LAL-Rahmenkonzeption ein Bun<strong>de</strong>sland weniger als<br />

10 Punkte, so darf dieses mit einem Bun<strong>de</strong>sland <strong>de</strong>rselben Gruppe in <strong>de</strong>r RG<br />

zusammengehen.<br />

Diese RG-Erweiterung ist schriftlich beim DKV-Ressortleiter bis zum 01.03. eines Jahres zu<br />

beantragen. Beim Erreichen <strong>de</strong>r Bewertung 15 Punkte muss das betroffene Bun<strong>de</strong>sland<br />

wie<strong>de</strong>r eine eigenständige RG stellen.<br />

Die RG-Erweiterung ist durch die Präsi<strong>de</strong>nten/Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r beteiligten Lan<strong>de</strong>s-Kanu-<br />

Verbän<strong>de</strong> zu beantragen. In diesem Antrag ist ein Lan<strong>de</strong>srennsportwart als verantwortlicher<br />

Ansprechpartner zu benennen.<br />

Das Zusammengehen mit einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland kann grundsätzlich nur in <strong>de</strong>r<br />

Gesamtheit aller Boots- und Altersklassen erfolgen und nicht pro Klasse mit einem jeweils<br />

an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland. Das aufnehmen<strong>de</strong> Bun<strong>de</strong>sland muss <strong>de</strong>m Zusammengehen<br />

zustimmen.<br />

Während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>s RG-Zusammenschlusses kann nicht in Teilbereichen für die<br />

ursprünglichen RG’s gestartet wer<strong>de</strong>n. Die Beteiligten haben sich unter Beachtung von Ziffer<br />

2.6.3.9.4 auf einen gemeinsamen Namen zu einigen.<br />

2.6.3.9.2 Ein an einer Renngemeinschaft beteiligter Sportler kann ab <strong>de</strong>r Altersklasse Jugend in<br />

sämtlichen Mannschaftsbooten auf einer Regatta pro Rennen entwe<strong>de</strong>r für seinen Verein<br />

o<strong>de</strong>r für die entsprechen<strong>de</strong> Renngemeinschaft starten.<br />

Auch in einer Renngemeinschaft ist die Beteiligung <strong>de</strong>s älteren Schüler-A-Jahrganges in <strong>de</strong>n<br />

Mannschaftsbooten <strong>de</strong>r Jugend-Altersklasse erlaubt.<br />

2.6.3.9.3 Renngemeinschaften können nur von <strong>de</strong>n jeweiligen Lan<strong>de</strong>s-Kanu-Rennsportwarten o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Beauftragten gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Meldung ist ein verantwortlicher Mannschaftsführer zu benennen.<br />

Liegen bei einer Regatta sowohl eine Meldung <strong>de</strong>r Renngemeinschaft wie von einem Verein<br />

vor (Doppelmeldung), so hat die Meldung <strong>de</strong>r Renngemeinschaft Vorrang und die Meldung<br />

<strong>de</strong>s Vereins wird zu Gunsten <strong>de</strong>s Veranstalters gestrichen.<br />

2.6.3.9.4 Die Namensbezeichnung einer Renngemeinschaft muss das Kürzel RG sowie <strong>de</strong>n Namen<br />

<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s beinhalten. In <strong>de</strong>n Mel<strong>de</strong>programmen und Ergebnislisten<br />

sind neben <strong>de</strong>m Namen <strong>de</strong>r Renngemeinschaft auch die Namen <strong>de</strong>r Heimatvereine bei <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Sportlern aufzuführen.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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Die Bildung von Renngemeinschaften unter Beteiligung von Vereinen, die in ihrem Namen<br />

einen Ort nennen, <strong>de</strong>r nicht in <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sland liegt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Verein seinen Sitz hat, o<strong>de</strong>r<br />

mehrere Orte nennen, die im Bereich mehrerer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r liegen, ist nicht zulässig.<br />

Gleiches gilt für Vereine, die in ihrem Vereinsnamen <strong>de</strong>s Zusatz „Renngemeinschaft“ o<strong>de</strong>r<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Abkürzung führen. Sportler solcher Vereine sind folglich nicht<br />

startberechtigt bei ausgeschriebenen Wettkämpfen im Bereich <strong>de</strong>s DKV.<br />

Der Zusatz „Renngemeinschaft“ und die entsprechen<strong>de</strong> Abkürzung „RG“ bleiben<br />

ausschließlich <strong>de</strong>n Renngemeinschaften nach Ziffer 2.6.3.9 vorbehalten.<br />

2.6.3.9.5 DKV-Mannschaften dürfen nur vom DKV-Sportdirektor o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Beauftragten gemel<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n und sind auf Meisterschaftsrennen nicht startberechtigt.<br />

2.6.3.9.6 Eine zusätzliche Sammelunterlage von Rennpasskopien <strong>de</strong>r Sportler, die für eine<br />

Renngemeinschaft starten, ist nicht mehr notwenig. Die Vorlage <strong>de</strong>r Rennpässe durch die<br />

Heimatvereine ist ausreichend.<br />

2.6.3.10 Start in unterschiedlichen Bootsgattungen<br />

Ein Sportler kann in unterschiedlichen Bootsgattungen <strong>de</strong>s Kanu-Rennsports nur für einen<br />

Verein starten. Er kann in an<strong>de</strong>ren Sportarten <strong>de</strong>s DKV für an<strong>de</strong>re Vereine starten.<br />

2.6.3.11 Verpflichtungen bei <strong>de</strong>r Teilnahme<br />

2.6.3.11.1 Je<strong>de</strong>r Sportler unterwirft sich mit seiner Meldung zu einer Veranstaltung diesen<br />

<strong>Wettkampfbestimmungen</strong>.<br />

2.6.3.11.2 Je<strong>de</strong>r Sportler ist verpflichtet, die sportlichen Ehrbegriffe zu wahren und die ICF-Statuten zu<br />

beachten.<br />

2.6.3.11.3 Je<strong>de</strong>r Sportler ist verpflichtet, in allen Rennen erkennbaren Einsatz zu zeigen.<br />

2.6.3.12 Start auf eigene Gefahr<br />

Je<strong>de</strong>r Sportler startet auf eigene Gefahr.<br />

2.6.3.13 Start- und Teilnahmebeschränkungen<br />

2.6.3.13.1 Weibliche Wettkampfteilnehmer dürfen nicht in Rennen von männlichen<br />

Wettkampfteilnehmern starten. Diese Regelung gilt auch im umgekehrten Falle.<br />

2.6.3.13.2 Für Rennen <strong>de</strong>r Bootsgattung Canadier sind nur männliche Teilnehmer zugelassen.<br />

2.6.3.13.3 Je<strong>de</strong>r Sportler darf bei Meisterschaften an einem Tag nur ein Langstreckenrennen<br />

bestreiten.<br />

2.6.3.13.4 Für Schüler B sind die Beschränkungen <strong>de</strong>r Starts pro Tag einzuhalten.<br />

2.6.3.13.5 Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen, können we<strong>de</strong>r als Kampfrichter noch in <strong>de</strong>r Jury<br />

tätig sein. Auf Veranstaltungen <strong>de</strong>r Kategorie B kann die Jury auf Antrag Ausnahmen<br />

zulassen.<br />

2.6.3.13.6 Für Regional- und Meisterschaftsveranstaltungen sind Teilnahmebeschränkungen möglich.<br />

2.7 RENNABLAUF<br />

2.7.1 Phasen eines Rennens<br />

2.7.1.1 Vorstartphase und Startphase<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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2.7.1.1.1 Sportler müssen in ordnungsgemäßer Kleidung und mit Boots-, Rücken- und ggf.<br />

Brustnummern zu ihren Starts erscheinen.<br />

2.7.1.1.2 Sportler müssen sich zwei Minuten vor <strong>de</strong>m Start so in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Starts aufhalten, dass<br />

sie die Anweisungen <strong>de</strong>s Starters/Vorstarters befolgen und in dieser Zeit ihre Startposition<br />

einnehmen können.<br />

2.7.1.1.3 Sportler müssen sich beim Aufruf durch <strong>de</strong>n Starter ein<strong>de</strong>utig bemerkbar machen.<br />

2.7.1.1.4 Sportler müssen einer Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Starters nachkommen, die Bekleidung im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Vorschriften zu korrigieren. Dabei dürfen sie <strong>de</strong>n Start nicht verzögern.<br />

2.7.1.1.5 Sportler müssen <strong>de</strong>n Anweisungen <strong>de</strong>s Starters unverzüglich folgen. Sie dürfen <strong>de</strong>n Start<br />

nicht verzögern.<br />

2.7.1.1.6 Die Startphase selbst umfasst das Ausrichten <strong>de</strong>r Boote bis zum Passieren <strong>de</strong>r<br />

Pad<strong>de</strong>lbruchlinie.<br />

2.7.1.1.7 Der Starter, ggf. unterstützt durch Vorstarter und Streckenschiedsrichter, führt <strong>de</strong>n Start<br />

durch.<br />

2.7.1.1.8 Der Starter kann einen Start unterbrechen bzw. abbrechen, einen Start neu einleiten, für<br />

Fehlstarts Verwarnungen aussprechen und Sportler vom Rennen ausschließen.<br />

2.7.1.1.9 Sportler dürfen bei Rückruf <strong>de</strong>s Starters (Startabbruch), während <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>s Ausrichtens<br />

die Startlinie nicht mehr durchbrechen. Um möglichst schnell die Startposition erneut<br />

einzunehmen, soll grundsätzlich rückwärts zur Startlinie zurückgepad<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Generell<br />

müssen nach einem Fehlstart die Sportler schnellstmöglich zur Startlinie zurückkehren. Sie<br />

dürfen nur nach Erlaubnis <strong>de</strong>s Starters erneut in <strong>de</strong>n Start einfahren.<br />

2.7.1.1.10 Der Start wird durch einen Schuss, ein elektronisches Signal o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ruf "LOS" ("GO")<br />

freigegeben.<br />

Bei Verwendung einer automatischen Startanlage muss das Vorkommando „Start innerhalb<br />

von 10 Sekun<strong>de</strong>n“ gegeben wer<strong>de</strong>n. Zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb <strong>de</strong>s<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n zehnsekündigen Zeitraums muss <strong>de</strong>r Start erfolgen.<br />

2.7.1.1.11 Bricht einem Sportler in <strong>de</strong>r Startphase das Pad<strong>de</strong>l, bevor seine Bootsspitze die<br />

Pad<strong>de</strong>lbruchlinie passiert hat, so muss er sich sofort durch lautes Rufen bemerkbar machen<br />

und, wenn möglich, das beschädigte Pad<strong>de</strong>l nach oben halten.<br />

2.7.1.1.12 Ertönt in dieser Phase <strong>de</strong>s Rennens ein Schuss o<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong> Auffor<strong>de</strong>rung (z.B.<br />

auch ein elektronisches Signal) <strong>de</strong>s Starters bzw. Streckenschiedsrichters, das Pad<strong>de</strong>ln<br />

einzustellen, so ist das Rennen abgebrochen und von allen Sportlern das Pad<strong>de</strong>ln<br />

einzustellen. Das Rennen muss sofort neu gestartet wer<strong>de</strong>n. Das Pad<strong>de</strong>l kann ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, soweit ein Ersatzpad<strong>de</strong>l am jeweiligen Start zur Verfügung steht.<br />

2.7.1.2 Rennphase<br />

2.7.1.2.1 Die Rennphase umfasst das Passieren <strong>de</strong>r Rennstrecke vom Start bis zum Ziel.<br />

2.7.1.2.2 Alle Rennen müssen von min<strong>de</strong>stens einem Streckenschiedsrichter beaufsichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird ein Rennen ohne Streckenschiedsrichter gefahren, so entschei<strong>de</strong>t die Jury über die<br />

Gültigkeit <strong>de</strong>s Rennens.<br />

2.7.1.2.3 Sprint-, Kurz- und Mittelstreckenrennen<br />

24<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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2.7.1.2.3.1 Sportler sollen in <strong>de</strong>r Mitte ihrer Fahrbahn fahren. Sie dürfen nicht näher als fünf Meter an<br />

ein an<strong>de</strong>res Boot heranfahren.<br />

2.7.1.2.3.2 Sportler müssen ihren Kurs, entsprechend <strong>de</strong>n Hinweisen <strong>de</strong>s begleiten<strong>de</strong>n<br />

Streckenschiedsrichters, unverzüglich korrigieren.<br />

2.7.1.2.3.3 Sportler können vom Streckenschiedsrichter verwarnt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.1.2.3.4 Sportler können vom Rennen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.1.2.4 Langstreckenrennen<br />

2.7.1.2.4.1 Bei Langstreckenrennen darf das führen<strong>de</strong> Boot die Fahrbahn frei wählen.<br />

2.7.1.2.4.2 Gibt ein Sportler das Rennen auf, muss er dieses <strong>de</strong>m nächsten Wen<strong>de</strong>n- o<strong>de</strong>r<br />

Streckenschiedsrichter zur Kenntnis bringen.<br />

2.7.1.2.4.3 Das Fahren auf <strong>de</strong>r Sog- o<strong>de</strong>r Seitenwelle unter Sportlern <strong>de</strong>sselben Rennens ist erlaubt.<br />

Wird in einem Rennen ein Boot überholt, so hat das überholen<strong>de</strong> Boot einen solchen<br />

Abstand einzuhalten, dass das zu überholen<strong>de</strong> Boot nicht behin<strong>de</strong>rt wird. Das zu<br />

überholen<strong>de</strong> Boot darf seinen Kurs nicht <strong>de</strong>rart än<strong>de</strong>rn, dass es das überholen<strong>de</strong> Boot<br />

behin<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Überholvorgang unmöglich macht.<br />

2.7.1.2.4.4 Das vorausfahren<strong>de</strong> Boot darf das bzw. die nachfolgen<strong>de</strong>/n o<strong>de</strong>r überholen<strong>de</strong>/n Boot/e nicht<br />

abdrängen.<br />

2.7.1.2.4.5 Wird ein Langstreckenrennen als Rundstrecke mit Wen<strong>de</strong>punkten gefahren, so müssen die<br />

inneren Markierungen rechts, im Gegenuhrzeigersinn, passiert wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.1.2.4.6 Beim Einfahren in eine Wen<strong>de</strong> muss <strong>de</strong>r Sportler auf <strong>de</strong>m äußeren Kurs Platz für <strong>de</strong>n<br />

Sportler auf <strong>de</strong>m inneren Kurs lassen, wenn dieser Sportler <strong>de</strong>n Bug seines Bootes<br />

min<strong>de</strong>stens auf gleicher Höhe mit <strong>de</strong>m vor<strong>de</strong>ren Süllrand <strong>de</strong>s Außenbootes hat. Beim K 2<br />

und K 4 bezieht sich das letztere auf <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>rsten Sitz, beim C 2 auf <strong>de</strong>n Körper <strong>de</strong>s<br />

Schlagmannes.<br />

2.7.1.2.4.7 Einem in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong>bojen fahren<strong>de</strong>m Boot muss von <strong>de</strong>n innen, seitlich<br />

zurückliegen<strong>de</strong>n Booten, freies Fahrwasser gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.1.2.4.8 Wer<strong>de</strong>n Sportler während <strong>de</strong>s Rennens ausgeschlossen, so müssen sie unverzüglich das<br />

Pad<strong>de</strong>ln einstellen. Sie dürfen dabei an<strong>de</strong>re Sportler nicht behin<strong>de</strong>rn.<br />

2.7.1.2.4.9 Langstreckenrennen dürfen nur neu gestartet wer<strong>de</strong>n, wenn sie innerhalb <strong>de</strong>r ersten 250 m<br />

nach <strong>de</strong>m Start abgebrochen wor<strong>de</strong>n sind.<br />

2.7.1.3 Zielphase<br />

2.7.1.3.1 Die Zielphase ist <strong>de</strong>r Zeitraum, in <strong>de</strong>m die beteiligten Boote die Ziellinie passieren.<br />

2.7.1.3.2 Das Zielgericht beurteilt die Reihenfolge <strong>de</strong>s Zieleinlaufes.<br />

2.7.1.3.3 Das Ziel ist erreicht, wenn ein Boot mit <strong>de</strong>m Vor<strong>de</strong>rsteven die Ziellinie erreicht. Das<br />

Überfahren <strong>de</strong>r Ziellinie wird durch ein akustisches Signal angezeigt.<br />

2.7.1.3.4 Boote müssen mit vollzähliger Besatzung die Ziellinie erreichen.<br />

2.7.1.3.5 Nach <strong>de</strong>r Zieldurchfahrt und vor Bekanntgabe <strong>de</strong>s Rennergebnisses müssen die Sportler<br />

ihre Boote zur Bootskontrolle bereithalten.<br />

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beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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2.7.1.3.6 Soweit technisch möglich (Schlitz-Kamera-Systeme), ist <strong>de</strong>r Ziellauf auf eine 1/1000stel<br />

Sekun<strong>de</strong> genau zu ermitteln.<br />

2.7.1.3.7 Bei toten Rennen müssen die betreffen<strong>de</strong>n Boote auf <strong>de</strong>n gleichen Platz, mit <strong>de</strong>r kleineren<br />

Platzziffer, gesetzt wer<strong>de</strong>n. Sie erhalten die gleiche Siegerauszeichnung. Die Preise wer<strong>de</strong>n<br />

unter <strong>de</strong>n Gewinnern ausgelost.<br />

2.7.2 Beziehung Sportler und Kampfrichter<br />

In je<strong>de</strong>r Phase eines Rennens müssen die Sportler <strong>de</strong>n Anweisungen <strong>de</strong>r jeweils<br />

zuständigen Kampfrichter Folge leisten.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

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2.7.3 Bekleidung <strong>de</strong>r Sportler<br />

2.7.3.1 Alle Sportler eines Vereins müssen in einheitlicher Sportkleidung starten.<br />

2.7.3.2 Der Grundsatz <strong>de</strong>r Einheitlichkeit gilt insbeson<strong>de</strong>re für Mannschaftsboote und betrifft alle<br />

sichtbaren Kleidungsteile.<br />

2.7.3.3 Wetterkleidung ist erlaubt. Sie muss auf Meisterschaften und Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A <strong>de</strong>m<br />

Grundsatz <strong>de</strong>r Einheitlichkeit folgen. Spritz<strong>de</strong>cken und Schwimmwesten sind keine Kleidung,<br />

sie sollten aber bei Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A farblich im Sinne <strong>de</strong>r Einheitlichkeit<br />

aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt sein.<br />

2.7.3.4 Die leichte und ein<strong>de</strong>utige I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>s Sportlers sowie die Überwachung <strong>de</strong>s<br />

Rennverlaufes und die Ermittlung <strong>de</strong>s Rennergebnisses darf nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.3.5 Verstöße wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Jury geahn<strong>de</strong>t<br />

2.7.4 Bahn- und Rückennummern<br />

2.7.4.1 Je<strong>de</strong>s starten<strong>de</strong> Boot ist mit seiner Bahnnummer zu versehen.<br />

2.7.4.2 Die Tafeln <strong>de</strong>r Bahnnummern haben die Min<strong>de</strong>stgröße 18 cm breit x 20 cm hoch. Sie sind<br />

gelb o<strong>de</strong>r weiß grundiert und dürfen nicht transparent sein. Die Zahlen sind schwarz und<br />

haben eine Min<strong>de</strong>sthöhe von 15 cm und eine Min<strong>de</strong>ststrichstärke von 2,5 cm. Die Tafelbreite<br />

bei Langstreckennummern (ab Bahn 10) wird von <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Zahlen bestimmt.<br />

2.7.4.3 Die Bahnnummern sind bei <strong>de</strong>n Kajaks auf <strong>de</strong>m Achter<strong>de</strong>ck und bei <strong>de</strong>n Canadiern auf <strong>de</strong>m<br />

Vor<strong>de</strong>r<strong>de</strong>ck senkrecht anzubringen.<br />

2.7.4.4 Je<strong>de</strong>r Sportler hat außer <strong>de</strong>r Nummer auf <strong>de</strong>m Boot eine Rückennummer mit seiner<br />

Bahnnummer erkennbar zu tragen. Bei Mannschaftsbooten gilt dies für <strong>de</strong>n hinteren<br />

Sportler.<br />

2.7.4.5 Die Rückennummern haben die Min<strong>de</strong>stgröße 16 cm breit x 20 cm hoch. Sie sind gelb o<strong>de</strong>r<br />

weiß. Die Zahlen sind schwarz und haben eine Min<strong>de</strong>sthöhe von 18 cm und eine<br />

Min<strong>de</strong>ststrichstärke von 2,5 cm. Die Breite <strong>de</strong>r Langstreckennummern (ab Bahn 10) wird von<br />

<strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Zahlen bestimmt.<br />

2.7.4.6 Bei Langstreckenrennen sind fortlaufen<strong>de</strong> Startnummern auf Brust, Rücken und Boot<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Bei <strong>de</strong>n Brust- und Rückennummern kann hierbei von <strong>de</strong>r Hintergrundfarbe gelb<br />

abgewichen wer<strong>de</strong>n. Ab <strong>de</strong>r Nummer 10 hat die Nummern <strong>de</strong>r Ausrichter zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

2.7.5 Fahrwasser<br />

2.7.5.1 Je<strong>de</strong>s Boot hat Anspruch auf hin<strong>de</strong>rnisfreies Wasser.<br />

2.7.5.2 Bei Sprint-, Kurz- und Mittelstreckenrennen ist die mit seiner Nummer gekennzeichnete Bahn<br />

das Fahrwasser <strong>de</strong>s Bootes.<br />

2.7.5.3 Bei Langstreckenrennen darf das vorfahren<strong>de</strong> Boot die Fahrbahn frei wählen, dabei aber die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Boote nicht behin<strong>de</strong>rn.<br />

2.7.5.4 Die Startplätze zählen bei allen Rennen in Fahrtrichtung von links nach rechts.<br />

2.7.6 Behin<strong>de</strong>rungen<br />

2.7.6.1 Kein Sportler darf einen an<strong>de</strong>ren behin<strong>de</strong>rn.<br />

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2.7.6.2 Ausgeschlossene Sportler dürfen an<strong>de</strong>re nicht behin<strong>de</strong>rn.<br />

2.7.6.3 Behin<strong>de</strong>rungen bei Sprint-, Kurz- und Mittelstreckenrennen liegen vor, wenn:<br />

- ein Boot näher als fünf Meter an ein an<strong>de</strong>res Boot heranfährt,<br />

2.7.6.4 Behin<strong>de</strong>rungen bei Langstreckenrennen liegen vor, wenn:<br />

- an<strong>de</strong>re Boote über die seitliche Begrenzung <strong>de</strong>r Ziellinie gedrängt wer<strong>de</strong>n,<br />

- das überholen<strong>de</strong> Boot keinen ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zum zu überholen<strong>de</strong>n Boot einhält,<br />

- das zu überholen<strong>de</strong> Boot seinen Kurs <strong>de</strong>rart än<strong>de</strong>rt, dass es das überholen<strong>de</strong> Boot behin<strong>de</strong>rt<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Überholvorgang unmöglich macht,<br />

- das vorausfahren<strong>de</strong> Boot das nachfahren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r das überholen<strong>de</strong> Boot auf das Ufer o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>re natürliche o<strong>de</strong>r künstliche Hin<strong>de</strong>rnisse im Wasser abzudrängen versucht,<br />

- beim Einfahren in die Wen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sportler auf <strong>de</strong>m äußeren Kurs entsprechend Teil<br />

2.7.1.2.4.6 dieser WB nicht Platz für <strong>de</strong>n Sportler auf <strong>de</strong>m inneren Kurs lässt,<br />

- beim Befahren <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> das gegenüber <strong>de</strong>m führen<strong>de</strong>n Boot innen seitlich zurückliegen<strong>de</strong><br />

Boot <strong>de</strong>m führen<strong>de</strong>n Boot kein freies Fahrwasser gewährt.<br />

Wird ein Boot in <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> durch ein an<strong>de</strong>res Boot links an <strong>de</strong>r Boje vorbeigedrängt, so hat<br />

<strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter die Weiterfahrt zu veranlassen. Hierbei hat das behin<strong>de</strong>rte Boot<br />

<strong>de</strong>n kürzesten Weg zum Wettkampfkurs zurück zu wählen.<br />

Wird ein Boot bei <strong>de</strong>r Zieleinfahrt durch ein an<strong>de</strong>res Boot abgedrängt, muss es gewertet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.7 Frem<strong>de</strong> Hilfe<br />

Frem<strong>de</strong> Hilfe darf in einem Rennen nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Wer mit frem<strong>de</strong>r<br />

Hilfe das Rennen fortsetzt, muss ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.8 Schrittmacherdienste<br />

Schrittmacherdienste dürfen in einem Rennen nicht in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Sie<br />

können zum Ausschluss führen. Je<strong>de</strong> Unterstützung vom Wasser aus, gilt als<br />

Schrittmacherdienst. Als Schrittmacherdienste gelten auch vom Land aus gemachte Zurufe<br />

o<strong>de</strong>r Verhaltensanweisungen, die mit Funk, elektrischen Tonträgern o<strong>de</strong>r ähnlichen<br />

akustischen Hilfsmitteln gemacht wer<strong>de</strong>n. Schrittmacherdienste sind als unsportliches<br />

Verhalten einzustufen und können von <strong>de</strong>r Jury geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.9 Ausschluss aus <strong>de</strong>m Rennen<br />

2.7.9.1 Sportler, die am Start fehlen o<strong>de</strong>r vom Starter die zweite Verwarnung erhalten, müssen<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.9.2 Sportler, die durch Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r durch unsportliches Verhalten <strong>de</strong>n Verlauf eines<br />

Rennens stören, müssen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.9.3 Sportler müssen bei Sprint-, Kurz- und Mittelstreckenrennen mit <strong>de</strong>r zweiten Verwarnung <strong>de</strong>s<br />

Streckenschiedsrichters ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

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2.7.9.4 Beim Verlassen ihrer Fahrbahn können Sportler auf <strong>de</strong>r Sprint-, Kurz- und Mittelstrecke<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.9.5 Ausgeschlossene Sportler müssen innerhalb <strong>de</strong>s Rennens das Pad<strong>de</strong>ln sofort einstellen,<br />

sonst wer<strong>de</strong>n sie durch die Jury für die restlichen Wettkämpfe <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />

ausgeschlossen.<br />

2.7.10 Unterbrechung eines Rennens<br />

Je<strong>de</strong> Unterbrechung <strong>de</strong>s Rennens seitens eines Sportlers, auch wenn sie erfolgt, um sich<br />

<strong>de</strong>m Starter, <strong>de</strong>m Streckenschiedsrichter o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Kampfrichter bemerkbar zu<br />

machen, geschieht auf eigene Gefahr. Daraus kann kein Protestrecht abgeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8 KAMPFRICHTER<br />

2.8.1 Grundsätze<br />

2.8.1.1 Kampfrichter kann nur wer<strong>de</strong>n, wer einem <strong>de</strong>m DKV angeschlossenen LKV angehört.<br />

2.8.1.2 Kampfrichtertätigkeit darf nur ausüben, wer im Besitz eines gültigen DKV-<br />

Kampfrichterausweises ist.<br />

2.8.1.3 Einen Kampfrichterausweis können nur solche Personen erhalten, die mit Erfolg an einer<br />

Kampfrichterschulung und -prüfung teilgenommen haben. Die Teilnahme ist durch <strong>de</strong>n<br />

Kampfrichterobmann <strong>de</strong>s zuständigen LKV zu bestätigen.<br />

2.8.1.4 Die Kampfrichterobleute <strong>de</strong>r LKV beantragen für die als Kampfrichter geeigneten Personen<br />

beim DKV-Referenten für Kampfrichterwesen einen Kampfrichterausweis.<br />

2.8.1.5 Der Antrag auf Ausstellung eines Kampfrichterausweises ist mit <strong>de</strong>m dafür vorgesehenen<br />

Formblatt, zweifach mit einem Lichtbild, beim DKV-Referenten für Kampfrichterwesen zu<br />

stellen. Antragsberechtigt ist <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Bewerber zuständige LKV-Kampfrichterobmann.<br />

2.8.1.6 Die Laufzeit <strong>de</strong>s Kampfrichterausweises ist auf zwei Jahre befristet. Nach erneuter Schulung<br />

kann <strong>de</strong>r zuständige LKV-Kampfrichterobmann <strong>de</strong>n Ausweis um weitere zwei Jahre<br />

verlängern.<br />

2.8.1.7 Die Ausweise <strong>de</strong>r LKV-Kampfrichterobleute verlängert <strong>de</strong>r DKV-Referent für<br />

Kampfrichterwesen.<br />

2.8.1.8 Einsprüche gegen die Tätigkeit eines Kampfrichters können nur beim Kampf-richterobmann<br />

<strong>de</strong>s zuständigen LKV vorgebracht wer<strong>de</strong>n. Sie wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r DKV-Sportordnung<br />

behan<strong>de</strong>lt. In beson<strong>de</strong>rs schwerwiegen<strong>de</strong>n Fällen kann die Kampfrichterbefähigung, unter<br />

Einziehung <strong>de</strong>s Kampfrichterausweises, durch <strong>de</strong>n Kampfrichterobmann wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8.1.9 Die Reisekosten für die Jury und <strong>de</strong>n Hauptschiedsrichter <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaften<br />

trägt grundsätzlich <strong>de</strong>r Ausrichter. Die Reisekostenerstattung für Kampfrichter richtet sich<br />

nach <strong>de</strong>n Kostensätzen <strong>de</strong>s jeweiligen LKV, bei Deutschen Meisterschaften nach <strong>de</strong>r<br />

Reisekostenordnung <strong>de</strong>s DKV. Um <strong>de</strong>n Einsatz auswärtiger Kampfrichter bei Deutschen<br />

Meisterschaften zu för<strong>de</strong>rn, gewährt <strong>de</strong>r DKV einen Zuschuss zu <strong>de</strong>ren Reisekosten. Dieser<br />

Zuschuss wird jährlich in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Haushaltslage vom Verbandsausschuss<br />

festgelegt. Der Zuschuss ist vom Ausrichter vier Wochen vor <strong>de</strong>r Meisterschaft bei <strong>de</strong>r DKV-<br />

Geschäftsstelle anzufor<strong>de</strong>rn.<br />

2.8.2 Allgemeines<br />

Je<strong>de</strong>r rennsporttreiben<strong>de</strong> Verein, <strong>de</strong>r sich an Wettkämpfen beteiligt, sollte Kampfrichter<br />

ausbil<strong>de</strong>n lassen und zu Einsätzen entsen<strong>de</strong>n.<br />

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2.8.2.1 Kampfrichtereinsatz und weitere Funktionen<br />

Bei einer Regatta <strong>de</strong>r Kategorie A eingesetzte Kampfrichter dürfen während dieser<br />

Veranstaltung neben ihrer Kampfrichtertätigkeit keine weiteren Funktionen für Verein, Bezirk,<br />

LKV o<strong>de</strong>r DKV ausüben; nur <strong>de</strong>r DKV-Ressortleiter ist, wenn er Kampfrichteraufgaben<br />

übernimmt, auf einer Regatta bezüglich weiterer Funktionen (für <strong>de</strong>n DKV) hiervon<br />

ausgenommen.<br />

2.8.2.2 Kampfrichter bei Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A<br />

Bei Meisterschaften und auf Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A sollen erfahrene Kampfrichter<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8.2.3 Kampfrichtereinsatz<br />

Der Kampfrichterstab einer je<strong>de</strong>n Regatta soll aus Kampfrichtern möglichst vieler<br />

verschie<strong>de</strong>ner Vereine und LKV zusammengesetzt sein.<br />

2.8.2.4 Kampfrichterstab<br />

Der Kampfrichterstab besteht aus:<br />

- <strong>de</strong>r Jury mit einem Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ssen Stellvertreter und weiteren Jurymitglie<strong>de</strong>rn<br />

- <strong>de</strong>n Startern und Vorstartern<br />

- <strong>de</strong>n Streckenschiedsrichtern für Sprint-, Kurz- und Mittelstrecken, <strong>de</strong>n Strecken- und<br />

Wen<strong>de</strong>nschiedsrichtern für Langstrecken<br />

- <strong>de</strong>m Zielgericht bestehend aus <strong>de</strong>m Obmann und mehreren Zielrichtern<br />

- <strong>de</strong>m Bootsvermesser<br />

- <strong>de</strong>m Zeitmesser (ohne Ausweis)<br />

- <strong>de</strong>m Zielfotograf (ohne Ausweis)<br />

2.8.2.5 Ersatz von Kampfrichtern<br />

Wer<strong>de</strong>n Kampfrichter ersetzt, sind die Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Obleutebesprechung bekannt zu<br />

geben.<br />

2.8.2.6 Jury als oberstes Organ<br />

Die Jury ist für die Wettkämpfe das oberste Schiedsgericht. Ihr unterstehen alle eingesetzten<br />

Kampfrichter.<br />

2.8.2.7 Proteste und Beschwer<strong>de</strong>n<br />

Gegen Entscheidungen <strong>de</strong>r Jury kann Beschwer<strong>de</strong> eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Gegen Entscheidungen von Kampfrichtern kann Protest eingereicht wer<strong>de</strong>n. Alle<br />

Beschwer<strong>de</strong>n und Proteste wer<strong>de</strong>n gemäß Teil 2.3.3 dieser WB eingereicht.<br />

2.8.2.8 Unterstützung durch Organisationsausschuss<br />

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Die Arbeit <strong>de</strong>s Kampfrichterstabes wird organisatorisch und technisch unterstützt durch <strong>de</strong>n<br />

Organisationsausschuss. Dieser muss vom Ausrichter benannt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8.3 Berufung <strong>de</strong>s Kampfrichterstabes<br />

Ist eine Regattaausschreibung von <strong>de</strong>r zuständigen Stelle genehmigt, so muss <strong>de</strong>r<br />

Kampfrichterstab berufen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8.3.1 Kampfrichterstab für genehmigungspflichtige Regatten<br />

2.8.3.1.1 Die Berufung <strong>de</strong>s Kampfrichterstabes obliegt bei allen genehmigungspflichtigen Regatten<br />

innerhalb eines LKV <strong>de</strong>m jeweils zuständigen Kampfrichterobmann in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>srennsportwart.<br />

2.8.3.1.2 Für die Zusammensetzung einer Jury gilt:<br />

2.8.3.1.2.1 Die Jury muss aus einem Vorsitzen<strong>de</strong>n, einem Stellvertreter und bei Regatten <strong>de</strong>r Kategorie<br />

A aus min<strong>de</strong>stens drei weiteren Kampfrichtern bestehen. Sie soll aus einer ungera<strong>de</strong>n<br />

Anzahl von Mitglie<strong>de</strong>rn bestehen. Die Jury ist mit drei Mitglie<strong>de</strong>rn beschlussfähig. Geht die<br />

Beschlussfähigkeit verloren, so muss <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> die Jury durch geeignete Kampfrichter<br />

ergänzen.<br />

2.8.3.1.2.2 Bei Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A soll die Mehrzahl <strong>de</strong>r Jurymitglie<strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen LKV<br />

angehören.<br />

2.8.3.1.2.3 Bei Lan<strong>de</strong>smeisterschaften und Regatten <strong>de</strong>r Kategorie B müssen die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Jury<br />

aus verschie<strong>de</strong>nen Vereinen kommen.<br />

2.8.3.2 Kampfrichterstab für Gruppenregatten<br />

2.8.3.2.1 Bei Gruppenregatten beruft <strong>de</strong>r Rennsportwart <strong>de</strong>s durchführen<strong>de</strong>n LKV unter Hinzuziehung<br />

seines Kampfrichterobmanns <strong>de</strong>n Kampfrichterstab.<br />

2.8.3.2.2 Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Jury müssen verschie<strong>de</strong>nen LKV bzw. bei West<strong>de</strong>utschen Meisterschaften<br />

verschie<strong>de</strong>nen Bezirken angehören.<br />

2.8.3.3 Kampfrichterstab für Deutsche Meisterschaften<br />

2.8.3.3.1 Bei Einsetzung <strong>de</strong>s Kampfrichterstabes für Deutsche Meisterschaften gelten folgen<strong>de</strong><br />

Regeln:<br />

2.8.3.3.1.1 Die Jury wird vom DKV-Ressortleiter nach Vorschlag durch <strong>de</strong>n DKV-Referenten für<br />

Kampfrichterwesen berufen.<br />

2.8.3.3.1.2 Die an<strong>de</strong>ren Kampfrichter wer<strong>de</strong>n, in Abstimmung mit <strong>de</strong>m DKV-Ressortleiter und in<br />

Verbindung mit <strong>de</strong>m Rennsportwart <strong>de</strong>s durchführen<strong>de</strong>n LKV, durch <strong>de</strong>n DKV-Referenten für<br />

Kampfrichterwesen berufen.<br />

2.8.3.3.2 Regeln für die Zusammensetzung <strong>de</strong>r Jury bei Deutschen Meisterschaften<br />

2.8.3.3.2.1 Der Jury gehören an:<br />

- als Vorsitzen<strong>de</strong>r: <strong>de</strong>r DKV-Ressortleiter o<strong>de</strong>r ein von ihm Beauftragter,<br />

- als Stellvertreter: <strong>de</strong>r DKV-Referent für Kampfrichterwesen o<strong>de</strong>r ein von ihm Beauftragter,<br />

- je ein Lan<strong>de</strong>srennsportwart o<strong>de</strong>r Beauftragter aus <strong>de</strong>n vier Qualifikationsgruppen. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n durch die jeweiligen Gruppen benannt.<br />

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Der Jury für die Deutschen Meisterschaften gehört zusätzlich <strong>de</strong>r DKV-Jugendwart o<strong>de</strong>r ein<br />

von ihm beauftragter Vertreter an. Er vertritt die Interessen <strong>de</strong>r Jugend. Er hat bei diesen<br />

Meisterschaften für alle Entscheidungen volles Stimmrecht. Er muss im Besitz eines gültigen<br />

Kampfrichterausweises für Kanu-Rennsport sein.<br />

2.8.3.3.2.2 Fällt ein Jurymitglied aus, so ist durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n, in Abstimmung mit seinem<br />

Stellvertreter, ein an<strong>de</strong>rer Kampfrichter einzusetzen.<br />

2.8.3.3.2.3 Als Koordinator im Kampfrichterstab ist <strong>de</strong>r Kampfrichterobmann <strong>de</strong>s ausrichten<strong>de</strong>n LKV<br />

einzusetzen.<br />

2.8.3.4 Zielgericht<br />

Das Zielgericht muss mit einem Obmann und min<strong>de</strong>stens vier weiteren Zielrichtern besetzt<br />

sein, die mehreren Vereinen bzw. Verbän<strong>de</strong>n angehören.<br />

2.8.4 Aufgaben <strong>de</strong>r Kampfrichter<br />

2.8.4.1 Jury<br />

Die Jury:<br />

- ist für die Durchführung und Abwicklung <strong>de</strong>r Regatta verantwortlich.<br />

- Besprechungen/Abstimmungen leitet <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>. Herrscht bei Abstimmungen<br />

Stimmengleichheit, so gibt die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Ausschlag.<br />

- muss während <strong>de</strong>r Wettkämpfe mit min<strong>de</strong>stens einem Angehörigen je<strong>de</strong>rzeit in einem<br />

kenntlich gemachten Raum erreichbar sein.<br />

- ist <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r WB unterworfen.<br />

- trifft bei Unklarheiten in <strong>de</strong>r Auslegung <strong>de</strong>r WB und in Zweifelsfällen Entscheidungen.<br />

- und Kampfrichter können aus wichtigen Grün<strong>de</strong>n (z.B. außergewöhnliche<br />

Witterungseinflüsse) Rennen und die Regatta unterbrechen o<strong>de</strong>r auch abbrechen.<br />

- ist befugt, neue Startzeiten für zu wie<strong>de</strong>rholen<strong>de</strong> Starts o<strong>de</strong>r z.B. abgebrochene Rennen <strong>de</strong>r<br />

Sprint-, Kurz- und Mittelstrecke festzusetzen.<br />

- gibt <strong>de</strong>n Startern, Strecken- und Wen<strong>de</strong>nschiedsrichtern und <strong>de</strong>m Zielgericht Um- und<br />

Abmeldungen sowie notwendige Abweichungen und Neuansetzungen von Rennen bekannt.<br />

- kann Verstöße nach <strong>de</strong>r Sportordnung ahn<strong>de</strong>n, wenn ein Starter <strong>de</strong>n Verstoß eines Sportlers<br />

gegen korrekte Bekleidung o<strong>de</strong>r falscher/fehlen<strong>de</strong>r Nummer mitteilt. Die Entscheidung, ob<br />

<strong>de</strong>r betroffene Sportler die Startfreigabe erhält, ist <strong>de</strong>m Starter unmittelbar mitzuteilen.<br />

- verhan<strong>de</strong>lt Proteste und stellt zur Klärung <strong>de</strong>s Sachverhaltes notwendige Nachforschungen<br />

an.<br />

- ist befugt, Obleute zur Befragung zu sich zu rufen und Anweisungen zu erteilen.<br />

- ist befugt, Sportstrafen nach <strong>de</strong>r Sportordnung auszusprechen, entsprechen<strong>de</strong><br />

Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Die erhobenen Sportstrafen sind innerhalb<br />

von 60min nach ihrer mündlichen Übermittlung gegenüber <strong>de</strong>m betroffenen Sportler bzw.<br />

<strong>de</strong>m betroffenen Verein zu bezahlen und wer<strong>de</strong>n gemäß Sportordnung abgeführt.<br />

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- kann die Überprüfung <strong>de</strong>r Rennsportausweise teilnehmen<strong>de</strong>r Vereine einer Regatta<br />

veranlassen. Die Überprüfung wird durch die Jury beaufsichtigt.<br />

- muss bis min<strong>de</strong>stens 30 Minuten nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s letzten Rennergebnisses funktionsund<br />

beschlussfähig bleiben.<br />

- erklärt Ergebnislisten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>smeisterschaften und Gruppenregatten für verbindlich.<br />

2.8.4.2 Starter / Vorstarter<br />

Den ordnungsgemäßen Verlauf <strong>de</strong>s Starts regelt, beaufsichtigt und beurteilt nur <strong>de</strong>r Starter.<br />

Zu seiner Unterstützung kann ein Vorstarter eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Der Starter kann zu seiner<br />

Unterstützung Streckenschiedsrichter heranziehen.<br />

Der Starter:<br />

- startet die Rennen in <strong>de</strong>r Reihenfolge und zu <strong>de</strong>n Zeiten, wie sie sich aus <strong>de</strong>m Programm<br />

ergeben.<br />

- darf nur die bei <strong>de</strong>r Obleutebesprechung und die ihm von <strong>de</strong>r Jury bestätigten Sportler zum<br />

Start zulassen.<br />

- ruft für je<strong>de</strong>n Start zwei Minuten vor <strong>de</strong>r Startzeit die teilnehmen<strong>de</strong>n Boote mit ihren Namen,<br />

Vereinsnamen und Bahnnummern auf. Im K 4, C 4 und C 8 kann <strong>de</strong>r namentliche Aufruf<br />

entfallen. Er überprüft die Anwesenheit <strong>de</strong>r Sportler und muss zu diesem Zeitpunkt nicht<br />

anwesen<strong>de</strong> Sportler ausschließen.<br />

- weist die Sportler an, ihre Startposition bzw. eine Vorstartposition (z.B. Startpontons)<br />

einzunehmen.<br />

- überprüft die Boots- und Rückennummern (bei Langstreckenrennen auch die Brustnummern)<br />

<strong>de</strong>r Sportler. Verstöße mel<strong>de</strong>t er sofort <strong>de</strong>r Jury und <strong>de</strong>m Zielgericht.<br />

- überprüft die Bekleidung <strong>de</strong>r Sportler und mel<strong>de</strong>t Verstöße sofort <strong>de</strong>r Jury. Er kann, sofern<br />

dies durch <strong>de</strong>n Sportler möglich ist, sofortige Behebung <strong>de</strong>s Mangels erlangen.<br />

- muss, wenn die Jury dies verlangt, Sportler wegen Verstöße gegen Nummerierung o<strong>de</strong>r<br />

Bekleidung ausschließen.<br />

- weist die Sportler an, mit <strong>de</strong>r Bootsspitze bis zur Startlinie vorzufahren und richtet die Boote<br />

auf gleicher Höhe aus.<br />

- kann Sportler mit einer Verwarnung belegen, die beim Ausrichten nicht zurückpad<strong>de</strong>ln bzw.<br />

ohne Erlaubnis <strong>de</strong>s Starters neu einfahren.<br />

- gibt <strong>de</strong>n Start durch <strong>de</strong>n Startschuss frei, wenn die Boote ausgerichtet sind. Der Schuss<br />

kann durch das Wort ”LOS” (GO) o<strong>de</strong>r ein elektronisches Signal ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

- gibt bei Verwendung einer automatischen Startanlage das Vorkommando „Start innerhalb<br />

von 10 Sekun<strong>de</strong>n“. In diesem Zeitraum erfolgt <strong>de</strong>r Start.<br />

- muss die Sportler verwarnen, die bereits vor <strong>de</strong>m Startkommando zu pad<strong>de</strong>ln beginnen und<br />

damit einen Fehlstart begehen. Mit <strong>de</strong>r zweiten Verwarnung erfolgt <strong>de</strong>r Ausschluss.<br />

- muss ein Rennen durch einen zweiten Schuss, elektronisches Signal o<strong>de</strong>r Rufen abbrechen<br />

und zurückrufen, wenn einem Sportler das Pad<strong>de</strong>l bricht, bevor seine Bootsspitze die<br />

Pad<strong>de</strong>lbruchlinie passiert hat.<br />

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- macht über je<strong>de</strong>n von ihm vollzogenen Start Notizen.<br />

2.8.4.3 Strecken- und Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter<br />

2.8.4.3.1 Der Streckenschiedsrichter unterstützt <strong>de</strong>n Starter auf <strong>de</strong>ssen Wunsch.<br />

2.8.4.3.2 Nach <strong>de</strong>m Start beaufsichtigt und beurteilt <strong>de</strong>r Streckenschiedsrichter <strong>de</strong>n Verlauf <strong>de</strong>s<br />

Rennens.<br />

2.8.4.3.3 Strecken- und Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter machen über die Rennen, bei <strong>de</strong>nen sie eingesetzt<br />

sind, Notizen.<br />

2.8.4.3.4 Streckenschiedsrichter auf <strong>de</strong>r Sprint-, Kurz- und Mittelstrecke:<br />

- müssen bei Deutschen Meisterschaften zu zweit ein Rennen begleiten, wenn mehr als fünf<br />

Boote am Start sind.<br />

- müssen das Rennen begleiten und insbeson<strong>de</strong>re das Fahren <strong>de</strong>r Boote in ihren Bahnen und<br />

das Einhalten <strong>de</strong>s seitlichen 5 m - Abstan<strong>de</strong>s überwachen. Der Streckenschiedsrichter darf<br />

dabei die Sportler nicht behin<strong>de</strong>rn.<br />

- müssen die Sportler bei sich anbahnen<strong>de</strong>n Abweichungen und Behin<strong>de</strong>rungen korrigierend<br />

ansprechen. Dies muss laut, klar, <strong>de</strong>utlich und leicht verständlich erfolgen.<br />

- müssen Sportler, die ihren Korrekturanweisungen nicht folgen, verwarnen und mit <strong>de</strong>r<br />

zweiten Verwarnung vom Rennen ausschließen. Dies soll geschehen mit <strong>de</strong>n Worten "Bahn<br />

... stellen Sie das Pad<strong>de</strong>ln ein". Die Zahl <strong>de</strong>r Verwarnungen am Start sind nicht<br />

mitanzurechnen.<br />

- müssen <strong>de</strong>m Zielgericht <strong>de</strong>n einwandfreien Verlauf <strong>de</strong>s Rennens durch Zeigen einer weißen<br />

Flagge bekannt geben. Bei nicht einwandfreiem Verlauf zeigt <strong>de</strong>r Streckenschiedsrichter<br />

eine rote Flagge und teilt <strong>de</strong>m Zielgericht umgehend seine Wahrnehmungen mit. Die Größe<br />

<strong>de</strong>r Flaggen beträgt 40 x 40 cm.<br />

- Auf Beschluss <strong>de</strong>r Jury kann bei DM und Gruppenregatten das Mitfahren <strong>de</strong>r<br />

Streckenschiedsrichter eingeschränkt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unterbleiben.<br />

2.8.4.3.5 Streckenschiedsrichter auf <strong>de</strong>r Langstrecke:<br />

2.8.4.3.5.1 Sie müssen die Sportler bei sich anbahnen<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung warnen.<br />

2.8.4.3.5.2 Bei Langstreckenrennen muss die Anzahl <strong>de</strong>r überwachen<strong>de</strong>n Streckenschiedsrichter so<br />

groß sein, dass ständig auf <strong>de</strong>r ganzen Rennstrecke die Überwachung und Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

Regeln <strong>de</strong>r WB sichergestellt ist. Diese Streckenschiedsrichter können Rennen begleiten,<br />

Sportler dürfen dadurch nicht behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8.4.3.6 Strecken- und Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter müssen ein Rennen abbrechen, wenn:<br />

a) Behin<strong>de</strong>rungen,<br />

b) Störungen durch Unbeteiligte,<br />

c) außergewöhnliche Witterungseinflüsse<br />

<strong>de</strong>n einwandfreien Verlauf <strong>de</strong>s Rennens beeinträchtigen.<br />

Hat ein Streckenschiedsrichter bei Sprint-, Kurz- und Mittelstreckenrennen ein Rennen<br />

abgebrochen, so kann er <strong>de</strong>n sofortigen neuen Start von <strong>de</strong>r Startlinie anordnen.<br />

Der neue Start erfolgt bei einem Fehlverhalten von Sportlern unter Ausschluss <strong>de</strong>r<br />

Schuldigen. Sind diese nicht feststellbar, muss ein neuer Start aller Sportler angeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

34<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


Alle Strecken- und Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter <strong>de</strong>r Langstrecke müssen die von ihnen vom<br />

Rennen ausgeschlossenen Sportler sofort <strong>de</strong>m Zielgericht mel<strong>de</strong>n.<br />

2.8.4.3.7 Der Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter:<br />

- stellt ausschließlich alleine fest, ob ein Boot beim Einfahren o<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> einen<br />

Regelverstoß begangen hat.<br />

- muss die Startnummern <strong>de</strong>r passieren<strong>de</strong>n Boote schriftlich festhalten.<br />

- muss überwachen, dass alle Boote die ausgelegten Markierungen in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />

Weise passieren.<br />

- muss kontrollieren, ob alle Sportler beim Passieren <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> die Vorschriften beachten.<br />

- muss die Sportler bei einer sich anbahnen<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rung warnen und zur Kurskorrektur<br />

auffor<strong>de</strong>rn.<br />

- muss seine Feststellungen und Entscheidungen unmittelbar <strong>de</strong>m Zielgericht mitteilen.<br />

2.8.4.4 Zielgericht / Obmann<br />

2.8.4.4.1 Die Aufgabenverteilung innerhalb <strong>de</strong>s Zielgerichtes erfolgt durch <strong>de</strong>n Obmann.<br />

2.8.4.4.2 Der Obmann <strong>de</strong>s Zielgerichtes muss vor Beginn <strong>de</strong>r Rennen die Zieleinrichtung prüfen. Die<br />

Mängel und ihre anschließen<strong>de</strong> Beseitigung sind <strong>de</strong>r Jury zu mel<strong>de</strong>n. Mängel müssen durch<br />

<strong>de</strong>n OA abgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8.4.4.3 Das Zielgericht muss die Reihenfolge aller in das Ziel einfahren<strong>de</strong>n Boote feststellen und<br />

schriftlich im Ergebnisprotokoll nie<strong>de</strong>rschreiben. Der Obmann muss das Ergebnisprotokoll<br />

mit Uhrzeit abzeichnen. Die Durchfahrt eines Bootes ist durch ein akustisch <strong>de</strong>utlich<br />

wahrnehmbares Signal anzuzeigen.<br />

2.8.4.4.4 Starter, Strecken- und Wen<strong>de</strong>nschiedsrichter eines Rennens müssen auf <strong>de</strong>m<br />

Ergebnisprotokoll vermerkt sein.<br />

2.8.4.4.5 Das Zielgericht muss vor Bekanntgabe <strong>de</strong>r Rennergebnisse abwarten, welche Erklärungen<br />

<strong>de</strong>r das Rennen begleiten<strong>de</strong> Streckenschiedsrichter abgibt, und sie mit Hilfe <strong>de</strong>r Flaggen<br />

bestätigen.<br />

2.8.4.4.6 Das Zielgericht muss vor Bekanntgabe <strong>de</strong>r Rennergebnisse abwarten, welche Erklärungen<br />

<strong>de</strong>r Bootsvermesser nach <strong>de</strong>r Bootskontrolle abgibt.<br />

2.8.4.4.7 Nur <strong>de</strong>r Obmann <strong>de</strong>s Zielgerichtes, sein Stellvertreter, sowie die Jurymitglie<strong>de</strong>r haben das<br />

Recht, sich ein Zielfoto anzusehen. Nach <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>r Jury ist auch <strong>de</strong>m<br />

Protestführer <strong>de</strong>r Einblick in das Zielfoto erlaubt.<br />

2.8.4.4.8 Die Feststellungen und Entscheidungen <strong>de</strong>s Kampfrichterstabes müssen auf <strong>de</strong>m<br />

Ergebnisprotokoll mit Uhrzeit ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Beanstandungen hat <strong>de</strong>r Zielgerichtsobmann unverzüglich <strong>de</strong>r Jury mitzuteilen.<br />

2.8.4.4.9 Die Zeitnehmer haben min<strong>de</strong>stens von <strong>de</strong>n ersten sechs Booten die gefahrenen Zeiten<br />

festzustellen und auf <strong>de</strong>m Ergebnisprotokoll nie<strong>de</strong>rzuschreiben.<br />

2.8.4.5 Bootsvermesser<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

35


2.8.4.5.1 Der Bootsvermesser führt die Aufsicht bei <strong>de</strong>r Bootskontrolle. Boote, die nicht <strong>de</strong>n<br />

Baubestimmungen <strong>de</strong>r WB entsprechen, wer<strong>de</strong>n vom Bootsvermesser disqualifiziert.<br />

2.8.4.5.2 Sollte bei <strong>de</strong>r Bootskontrolle nach einem Rennen die Kontrollmarke nicht (mehr) erkennbar<br />

sein, wird eine Nachvermessung <strong>de</strong>s Bootes durch <strong>de</strong>n Bootsvermesser entsprechen<strong>de</strong><br />

2.2.2 <strong>de</strong>r WB vorgenommen. Entspricht das Boot bei <strong>de</strong>r Nachvermessung <strong>de</strong>n<br />

Baubestimmungen <strong>de</strong>r WB, erfolgt keine Disqualifikation. Der Vorgang zieht in je<strong>de</strong>m Fall<br />

eine Sportstrafe nach sich.<br />

2.8.4.5.3 Der Bootsvermesser teilt <strong>de</strong>m Zielgericht das Ergebnis seiner Kontrolle mit.<br />

2.9 ORGANISATIONSAUSSCHUSS<br />

2.9.1 Zur technischen Abwicklung <strong>de</strong>r Regatta muss <strong>de</strong>r Ausrichter einen Organisationsausschuss<br />

(OA) einsetzen.<br />

2.9.1.1 Der OA übernimmt keine Kampfrichterfunktionen.<br />

2.9.1.2 In <strong>de</strong>n OA können so viele Personen berufen wer<strong>de</strong>n, wie zur reibungslosen Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Regatta erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

2.9.1.3 Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s OA ist <strong>de</strong>r Regattaleiter.<br />

2.9.2 Aufgaben <strong>de</strong>s OA<br />

2.9.2.1 Der OA hat die Regatta zu planen und durchzuführen. Dabei sind von ihm insbeson<strong>de</strong>re<br />

folgen<strong>de</strong> Arbeiten auszuführen:<br />

- Beantragung <strong>de</strong>s Regattatermins beim LKV o<strong>de</strong>r DKV.<br />

- Zusammenstellung <strong>de</strong>r Ausschreibung und Vorlage zur Genehmigung. Die Ausschreibung<br />

muss spätestens sechs Wochen vor <strong>de</strong>m Mel<strong>de</strong>schluss bei <strong>de</strong>m Verantwortlichen vorliegen.<br />

- Verschicken <strong>de</strong>r Ausschreibung an die Vereine, Verbän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Veröffentlichung im KANU-<br />

SPORT.<br />

- Durchführung <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>eröffnung und Startverlosung.<br />

- Verschicken <strong>de</strong>r Programme bzw. <strong>de</strong>r Vorprogramme und Teilnehmerabzeichen.<br />

- Einla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Jury und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Kampfrichter.<br />

- Vorbereiten <strong>de</strong>r technischen Einrichtungen auf <strong>de</strong>m Regattagelän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Rennstrecke.<br />

- Abwicklung <strong>de</strong>r Regatta in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht.<br />

- Unterstützung <strong>de</strong>r Jury in organisatorischer und technischer Hinsicht bei auftreten<strong>de</strong>n<br />

Problemen.<br />

- Kontrolle <strong>de</strong>r Rennsportausweise nach Maßgabe <strong>de</strong>r Jury.<br />

- Insbeson<strong>de</strong>re bei Regatten <strong>de</strong>r Kategorie A und bei Meisterschaften sind Eintragungen <strong>de</strong>r<br />

Siege, bei Deutschen Meisterschaften <strong>de</strong>r Plätze 1 - 3 in die Rennsportausweise<br />

vorzunehmen.<br />

- Herausgabe je einer Ergebnisliste an die teilnehmen<strong>de</strong>n Vereine, die Jurymitglie<strong>de</strong>r, die<br />

eingesetzten Kampfrichter, die Presse und <strong>de</strong>n DKV-Pressewart.<br />

36<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


- Weitergabe/Zusendung <strong>de</strong>s endgültigen Programmes und einer Ergebnisliste an <strong>de</strong>n<br />

Rennsportwart sowie <strong>de</strong>n Kampfrichterobmann/referenten <strong>de</strong>s zuständigen LKV.<br />

- Rennergebnisse müssen unverzüglich mit Zeitangabe durch Aushang veröffentlicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Uhrzeit ist unbedingt festzuhalten.<br />

- Die Übernahme von Gedächtnispreisen ist schriftlich zu protokollieren. Dieses Protokoll ist<br />

bei Deutschen Meisterschaften <strong>de</strong>m nächsten DM-Ausrichter sowie als Kopie <strong>de</strong>m DKV-<br />

Ressortleiter zur Verfügung zu stellen.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

37


3. MEISTERSCHAFTEN<br />

3.1 GRUNDSÄTZLICHE REGELN<br />

3.1.1 An Lan<strong>de</strong>smeisterschaften, Gruppenregatten sowie an Deutschen Meisterschaften darf nur<br />

teilnehmen, wer Einzelmitglied eines LKV o<strong>de</strong>r Mitglied eines Vereins ist, <strong>de</strong>r einem LKV<br />

angehört und alle Teilnahmeregeln erfüllt.<br />

3.1.2 Sportler, die im Kalen<strong>de</strong>rjahr für einen nicht einem LKV angeschlossenen Verein gestartet<br />

sind, haben bei Lan<strong>de</strong>smeisterschaften, Gruppenregatten sowie bei Deutschen<br />

Meisterschaften keine Startberechtigung.<br />

Sinngemäß Gleiches gilt für Einzelmitglie<strong>de</strong>r.<br />

3.2 LANDESMEISTERSCHAFTEN<br />

3.2.1 Die LKV können in <strong>de</strong>n Disziplinen <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaften Lan<strong>de</strong>smeisterschaften<br />

durchführen.<br />

3.2.2 Wer<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>smeisterschaften im Rahmen von an<strong>de</strong>ren Wettkämpfen durchgeführt, so<br />

erhält jeweils <strong>de</strong>r Sportler/die Mannschaft <strong>de</strong>s veranstalten<strong>de</strong>n LKV, <strong>de</strong>r/die zuerst<br />

einkommt, <strong>de</strong>n Titel "Schüler-, Jugend-, Junioren-Lan<strong>de</strong>smeister" o<strong>de</strong>r "Lan<strong>de</strong>smeister".<br />

3.2.3 Bei Lan<strong>de</strong>smeisterschaften sind nur Sportler startberechtigt, die entwe<strong>de</strong>r für einen Verein<br />

o<strong>de</strong>r als Einzelmitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s veranstalten<strong>de</strong>n LKV startberechtigt sind.<br />

Bei offenen Lan<strong>de</strong>smeisterschaften können auch Sportler aus Vereinen o<strong>de</strong>r<br />

Einzelmitglie<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren LKV starten.<br />

3.3 GRUPPENREGATTEN / MEISTERSCHAFTEN<br />

3.3.1 Im DKV wer<strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>m Jahr Nord-, Ost-, Süd- und West<strong>de</strong>utsche Meisterschaften<br />

(Gruppenregatten) durchgeführt, bei <strong>de</strong>nen die Teilnehmer für die Deutschen<br />

Meisterschaften ermittelt wer<strong>de</strong>n können.<br />

3.3.2 Mit <strong>de</strong>r Ausrichtung <strong>de</strong>r Gruppenregatten wer<strong>de</strong>n die LKV beauftragt.<br />

Gruppe Nord:<br />

Gruppe Ost:<br />

Gruppe Süd:<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Schleswig-Holstein<br />

Berlin<br />

Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Thüringen<br />

Ba<strong>de</strong>n<br />

Bayern<br />

Hessen<br />

Pfalz<br />

Rheinhessen<br />

Rheinland<br />

Saarland<br />

Württemberg<br />

38<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


Gruppe West:<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Diese Meisterschaften wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n Wettbewerben <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Meisterschaften ausgeschrieben.<br />

3.3.4 Je eine von <strong>de</strong>n Jurymitglie<strong>de</strong>rn unterschriebene Ergebnisliste, aus <strong>de</strong>r die Qualifikation zu<br />

ersehen ist, und ein Programm sind <strong>de</strong>r DKV-Geschäftsstelle, <strong>de</strong>m DKV-Ressortleiter und<br />

<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaft beauftragten Ausrichter umgehend,<br />

spätestens drei Tage nach <strong>de</strong>m letzten Veranstaltungstag, zuzusen<strong>de</strong>n.<br />

3.3.5 An Gruppenregatten können jeweils Vereine bzw. Einzelmitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r LKV starten, die <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Gruppe zugeordnet sind. Bei diesen Meisterschaften kann die Zahl <strong>de</strong>r Boote, die<br />

von <strong>de</strong>n Vereinen gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können, eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für<br />

die Einzelmitglie<strong>de</strong>r dieser LKV.<br />

3.3.6 Die Einschränkung kann nur von <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srennsportwarten <strong>de</strong>r jeweiligen Gruppen<br />

vereinbart und festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3.7 Das Ergebnis dieser Vereinbarung muss spätestens 14 Tage vor Mel<strong>de</strong>schluss <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Gruppenregatta auf geeignetem Weg publiziert wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 DEUTSCHE MEISTERSCHAFTEN<br />

3.4.1 Die Durchführung <strong>de</strong>r Meisterschaften kann einem LKV übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.2 Deutsche Meisterschaften dürfen nur auf strömungslosem Wasser ausgetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.3 Von je<strong>de</strong>m Rennen ist ein Zielfoto anzufertigen.<br />

3.4.4 Vor <strong>de</strong>m Termin <strong>de</strong>r Meisterschaften ist <strong>de</strong>m DKV-Ressortleiter vom betreffen<strong>de</strong>n Ausrichter<br />

bzw. LKV Gelegenheit zu geben, sich davon zu überzeugen, dass die Regattastrecke und<br />

die dazu gehören<strong>de</strong>n technischen Einrichtungen eine einwandfreie Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Meisterschaften gewährleisten.<br />

3.4.5 Deutsche Meister wer<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong>n Wettbewerben ermittelt:<br />

3.4.5.1 Damen LK Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Mittelstrecke<br />

1.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Sprintstrecke<br />

200 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

39


3.4.5.2 Herren LK Langstrecke bis 10.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Mittelstrecke<br />

1.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

Achtercanadier C 8<br />

Sprintstrecke<br />

200 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

3.4.5.3 Damen Junioren Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Mittelstrecke<br />

1.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Sprintstrecke<br />

200 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

40<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


3.4.5.4 Herren Junioren Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Mittelstrecke<br />

1.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

Sprintstrecke<br />

200 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

3.4.5.5 weibliche Jugend Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

3.4.5.6 männliche Jugend Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

41


Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

3.4.5.7 weibliche Schüler A Langstrecke bis 2.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

3.4.5.8 männliche Schüler A Langstrecke bis 2.000 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Kurzstrecke<br />

500 m<br />

Einerkajak K 1<br />

Zweierkajak K 2<br />

Viererkajak K 4<br />

Einercanadier C 1<br />

Zweiercanadier C 2<br />

Vierercanadier C 4<br />

3.4.6.1 Die Deutschen Meisterschaften wer<strong>de</strong>n durchgeführt, entsprechend <strong>de</strong>m jeweils letzten, von<br />

<strong>de</strong>r Ressorttagung genehmigten Zeitplan. Eventuelle Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s zuletzt gültigen<br />

Zeitplanes müssen <strong>de</strong>m Ausrichter <strong>de</strong>r nächsten DM unmittelbar nach <strong>de</strong>r Ressorttagung<br />

vom DKV-Ressortleiter mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.6.2 Das Startrecht in <strong>de</strong>r nächsthöheren Altersklasse („Durchlässigkeit“) ist bei Deutschen<br />

Meisterschaften nur für <strong>de</strong>n Bereich K4 bzw. C4/C8 zu gewährleisten.<br />

3.4.6.3.1 Pro Altersklasse kann ein K1- bzw. C1-Finale auch außerhalb <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n eigentlichen<br />

Finaltage stattfin<strong>de</strong>n.<br />

3.4.6.4 Eine Verlängerung <strong>de</strong>r Durchführungszeiten für Rennen von bis zu 2h in <strong>de</strong>n Abendbereich<br />

hinein ist bei Bedarf möglich.<br />

3.4.7 Bei Deutschen Meisterschaften wird <strong>de</strong>r Titel eines Deutschen Meisters vergeben, wenn fünf<br />

Boote aus min<strong>de</strong>stens drei Vereinen am Rennen teilnehmen.<br />

3.4.8 Deutsche Meisterschaften können einem Lan<strong>de</strong>sverband zur Ausrichtung übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die verbindliche Antragsstellung ist über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s-Kanu-Verband an <strong>de</strong>n DKV-<br />

Verbandsausschuss zu richten, <strong>de</strong>r hierüber alleine entschei<strong>de</strong>t. Vor einer Entscheidung soll<br />

42<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zuständigen Ressorttagung die Gelegenheit gegeben wer<strong>de</strong>n, über <strong>de</strong>n Antrag zu<br />

beraten und <strong>de</strong>m DKV-Verbandsausschuss eine fachliche Empfehlung auszusprechen.<br />

Der Termin <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaften sollte möglichst zwei Jahre im voraus vom<br />

Verbandsausschuss beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.9 Die Startberechtigung / Qualifikation für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften hat<br />

erreicht, wer bei <strong>de</strong>r Gruppenregatta in Mittel- und Kurzstreckenrennen am Endlauf<br />

teilgenommen hat.<br />

In Zweifelsfällen entschei<strong>de</strong>t die Jury <strong>de</strong>r jeweiligen Gruppenregatta über die Qualifikation<br />

zur DM. Eingesetzt wer<strong>de</strong>n können je neun Boote pro Rennen aus je<strong>de</strong>r Gruppe.<br />

Die Startberechtigung bei Deutschen Meisterschaften muss jährlich neu erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Sie erstreckt sich ausschließlich auf die Bootsgattung, Bootsklasse und Strecke, in <strong>de</strong>r die<br />

Qualifikation erreicht wur<strong>de</strong>. Sie bezieht sich auf <strong>de</strong>n Verein, nicht auf Personen, d.h. <strong>de</strong>m<br />

Verein ist es vorbehalten, zu Deutschen Meisterschaften an<strong>de</strong>re Personen als zur<br />

Qualifikation einzusetzen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nationalmannschaft können auch bei <strong>de</strong>n Deutschen Meisterschaften<br />

starten, wenn sie sich bei <strong>de</strong>n Gruppenregatten aus terminlichen Grün<strong>de</strong>n nicht beteiligen<br />

konnten. Die Mitglie<strong>de</strong>r sind rechtzeitig über <strong>de</strong>n Sportdirektor gegenüber <strong>de</strong>m Ausrichter<br />

und <strong>de</strong>n Vereinen zu benennen. Die namentliche Meldung hat durch die Vereine selbst zu<br />

erfolgen. In diesen Fällen vermin<strong>de</strong>rt sich nicht die Zahl <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Gruppenregatten<br />

qualifizierten Boote.<br />

Zusätzliche Startberechtigungen kann <strong>de</strong>r DKV-Sportdirektor für einzelne Rennen erteilen.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rliche Meldung muss zum Mel<strong>de</strong>schluss vorliegen. Die Startberechtigungen<br />

müssen vom DKV-Präsidium bestätigt sein.<br />

3.4.9.1 Nimmt eine <strong>de</strong>r vier Gruppen im DKV nicht ihr volles Startkontingent von neun Booten pro<br />

Rennen wahr, so kann eine an<strong>de</strong>re Gruppe <strong>de</strong>n/die freien Platz/Plätze nach folgen<strong>de</strong>m<br />

Prinzip übernehmen:<br />

Auf <strong>de</strong>n ersten freien Platz hat die veranstalten<strong>de</strong> Gruppe das erste Übernahmerecht.<br />

Danach können im Uhrzeigersinn die weiteren Gruppen (West, Nord, Ost, Süd) das<br />

Übernahmerecht wahrnehmen. Hat eine Gruppe dieses Recht wahrgenommen, so beginnt<br />

dieses Prinzip für <strong>de</strong>n nächsten freien Platz bei <strong>de</strong>r im Uhrzeigersinn folgen<strong>de</strong>n Gruppe.<br />

Bei einer Gruppenregatta legt die Jury die Reihenfolge für die Übernahme schriftlich fest und<br />

fügt sie <strong>de</strong>r Ergebnisliste <strong>de</strong>r Gruppenregatta hinzu.<br />

3.4.9.2 Ausnahmeregelungen<br />

Das Präsidium <strong>de</strong>s DKV ist auf Antrag <strong>de</strong>s DKV-Ressortleiters befugt, die<br />

Teilnahmebeschränkung für die Deutschen Meisterschaften für ein Kalen<strong>de</strong>rjahr außer Kraft<br />

zu setzen. Dieser Antrag <strong>de</strong>s Ressortleiters kann nur nach Beschluss <strong>de</strong>r Ressorttagung<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n. Der Entscheid muss sofort nach <strong>de</strong>r DKV-Verbandsausschusssitzung, die<br />

<strong>de</strong>r Ressorttagung folgt, veröffentlicht und <strong>de</strong>m Ausrichter <strong>de</strong>r nächsten DM mitgeteilt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.9.3 Qualifikationsmodus<br />

Der Qualifikationsmodus bei Deutschen Meisterschaften entspricht Anhang A dieser WB.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

43


3.5 DEUTSCHE-SPRINT-MEISTERSCHAFTEN<br />

3.5.1 Allgemeines:<br />

Deutsche Sprint-Meisterschaften wer<strong>de</strong>n über 200 m durchgeführt.<br />

Die Meisterschaften fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Leistungsklasse und bei <strong>de</strong>n Junioren statt.<br />

Die Meisterschaften sind offen, eine Qualifikation zu diesen Meisterschaften fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

Schutzzeiten und Durchlässigkeit gibt es bei <strong>de</strong>n Deutschen Sprint-Meisterschaften nicht.<br />

Die Meisterschaften sollen an zwei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tagen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die einzelnen Bahnen sind zu markieren. Der Abstand <strong>de</strong>r Ballons in <strong>de</strong>r Längsrichtung darf<br />

25 m nicht überschreiten.<br />

3.5.2 Streckenschiedsrichter auf <strong>de</strong>r Sprintstrecke:<br />

Sprintrennen müssen nicht von Streckenschiedsrichter begleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sprintrennen müssen von einem, bei mehr als fünf Booten von min<strong>de</strong>stens zwei<br />

Streckenschiedsrichtern, von einem geeigneten Standort aus, vor <strong>de</strong>r Startlinie o<strong>de</strong>r hinter<br />

<strong>de</strong>r Ziellinie überwacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn möglich sollten an bei<strong>de</strong>n Standorten (vor <strong>de</strong>r Startlinie und hinter <strong>de</strong>r Ziellinie) je ein<br />

bzw. zwei Streckenschiedsrichter eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.6 Seperate Austragung <strong>de</strong>r Deutsche Meisterschaften K1 und C1 <strong>de</strong>r Leistungsklasse<br />

und Junioren („Einer-DM“)<br />

3.6.1 Allgemeines<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Deutschen Meister im Einerkajak und Einercanadier in <strong>de</strong>n Altersklassen<br />

<strong>de</strong>r Leistungsklasse und Junioren über die Wettkampfstrecken 200m, 500m und 1000m kann<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise entwe<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaften entsprechend Ziffer<br />

3.4 bzw. für die 200m innerhalb <strong>de</strong>r Deutschen Sprintmeisterschaften entsprechend Ziffer<br />

3.5.1 o<strong>de</strong>r auf einer seperaten Deutschen Meisterschaft im K1 und C1 <strong>de</strong>r Junioren und<br />

Leistungsklasse erfolgen.<br />

Die Entscheidung über die Art <strong>de</strong>r Ausrichtung für das jeweilige Folgejahr trifft das Gremium<br />

<strong>de</strong>r Ressortleitertagung spätestens im Herbst <strong>de</strong>s Vorjahres unter Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />

Vorschläge aus <strong>de</strong>m Trainerrat. Die Entscheidung ist in geeigneter Weise bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Vorjahres anzuzeigen.<br />

Die Meisterschaften sind offen, eine Qualifikation zu diesen Meisterschaften fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

Die Meisterschaften sollen, soweit sie separat durchgeführt wer<strong>de</strong>n, an zwei<br />

aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n Tagen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Regelung <strong>de</strong>r Ziffer 2.1.4 dieser <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> kommt entsprechend dieser<br />

Ziffer 3.6 separat ausgerichtete Deutsche Meisterschaften nicht zur Anwendung.<br />

3.6.2 Setzsystem und Qualifikationsmodus<br />

Für separat ausgeschriebene Deutsche Einer-Meisterschaften fin<strong>de</strong>t abweichend von Ziffer<br />

3.4.9.3 <strong>de</strong>r Qualifikationsmodus das Setzsystem <strong>de</strong>r ICF-Rennsport-Bestimmungen in <strong>de</strong>r<br />

aktuellen Version Anwendung (Chapter VII – Division System with A, B and C-Files).<br />

Anlage D <strong>de</strong>r WB-R beinhaltet diese ICF-Bestimmungen. Abweichend von Ziffer 2.3.2.3.5<br />

dieser Wettkampfbestimmung erfolgt die Qualifikation somit teilweise nach Zeit.<br />

44<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


3.6.2.1 Jury und Schiedsrichter<br />

Der Jury einer separat ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft entsprechend Ziffer 3.6<br />

gehören von Ziffer 2.8.3.3.2.1 an:<br />

- als Vorsitzen<strong>de</strong>r: <strong>de</strong>r DKV-Ressortleiter o<strong>de</strong>r ein von ihm Beauftragter,<br />

- <strong>de</strong>r DKV-Sportdirektor,<br />

- <strong>de</strong>r Referent für Kampfrichterwesen o<strong>de</strong>r ein von ihm Beauftragter,<br />

- <strong>de</strong>r Chef-Bun<strong>de</strong>strainer,<br />

- sowie ein Lan<strong>de</strong>srennsportwart o<strong>de</strong>r Beauftragter<br />

Rennen bei <strong>de</strong>n nach Ziffer 3.6 separat ausgetragenen Deutschen Meisterschaften müssen<br />

nicht von einem Streckenschiedsrichter begleitet wer<strong>de</strong>n. Die Rennen müssen jedoch von<br />

min<strong>de</strong>stens zwei Streckenschiedsrichtern von einem geeigneten Standort aus vor <strong>de</strong>r<br />

Startlinie o<strong>de</strong>r hinter <strong>de</strong>r Ziellinie überwacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

45


4. SONDERREGELUNGEN<br />

4.1 INTERNATIONALE WETTKÄMPFE IM BEREICH DES DKV<br />

4.1.1 Alle internationalen Wettkämpfe wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> <strong>de</strong>r<br />

Internationalen Kanu Fö<strong>de</strong>ration (ICF) durchgeführt.<br />

4.1.2 Internationale Län<strong>de</strong>rkämpfe wer<strong>de</strong>n nur vom DKV-Präsidium vereinbart. Die Durchführung<br />

solcher Län<strong>de</strong>rkämpfe kann einem LKV übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.3 Internationale Wettkämpfe können nur mit <strong>de</strong>n internationalen Verbän<strong>de</strong>n durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ICF sind bzw. mit <strong>de</strong>n Vereinen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren<br />

nationaler Verband Mitglied <strong>de</strong>r ICF ist.<br />

4.1.4 Bei internationalen Wettkämpfen <strong>de</strong>s DKV wer<strong>de</strong>n, in Verbindung mit <strong>de</strong>m DKV-Referenten<br />

für Kampfrichterwesen, die Kampfrichter vom Hauptwettkampfleiter eingesetzt. Der<br />

Hauptwettkampfleiter muss im Besitz eines gültigen ICF-Kampfrichterausweises sein.<br />

4.2 MASTERS-WETTKÄMPFE<br />

4.2.1 Die Durchführung <strong>de</strong>r Deutschen Masters-Wettkämpfe kann einem LKV übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2.2 Deutsche Masters wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n einzelnen Seniorenklassen (s.a. 1.4.6 ff dieser WB)<br />

ermittelt im:<br />

Damen-Bereich: Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einerkajak K 1 Senioren A, B, C, D<br />

Zweierkajak K 2 Senioren A, B, C<br />

Kurzstrecke<br />

500m<br />

Einerkajak K 1 Senioren A, B, C, D<br />

Zweierkajak K 2 Senioren A, B, C<br />

Herren-Bereich: Langstrecke bis 6.000 m<br />

Einercanadier C 1 Senioren A, B, C, D<br />

Zweiercanadier C 2 Senioren A, B, C<br />

Einerkajak K 1 Senioren A, B, C, D<br />

Zweierkajak K 2 Senioren A, B, C<br />

Kurzstrecke<br />

500m<br />

Einercanadier C 1 Senioren A, B, C, D<br />

Zweiercanadier C 2 Senioren A, B, C<br />

Einerkajak K 1 Senioren A, B, C, D<br />

Zweierkajak K 2 Senioren A, B, C<br />

Im Herren-Bereich wird ohne Aufglie<strong>de</strong>rung in die einzelnen Seniorenklassen im K4-500m,<br />

C4-500m und C8-500m <strong>de</strong>r Deutsche Master ermittelt.<br />

4.2.3 Bei Deutschen Masters wird <strong>de</strong>r Titel eines Deutschen Master vergeben, wenn fünf Boote<br />

aus min<strong>de</strong>stens drei Vereinen am Rennen teilnehmen.<br />

46<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


5. AUSLEGUNGSRICHTLINIEN<br />

zu 1.1.4<br />

Der Antrag <strong>de</strong>s DKV-Ressortleiters erfolgt in Absprache mit <strong>de</strong>n LKV-Sportwarten.<br />

zu 1.4.4.1 Ranglisten- und Test-Rennen <strong>de</strong>s DKV und <strong>de</strong>r LKV’s haben keinen Einfluss auf die<br />

Vereins-/Lan<strong>de</strong>szugehörigkeit.<br />

zu 1.6.5.2 Der gewinnen<strong>de</strong> Verein eines Gedächtnispreises bestätigt <strong>de</strong>n Empfang schriftlich <strong>de</strong>m<br />

Ausrichter und haftet <strong>de</strong>m Veranstalter für <strong>de</strong>n vollen Wert. Der Verein ist verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />

Preis zu pflegen und beim nächsten Wettkampf zurückzugeben. Der Gedächtnispreis kann<br />

entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Ausschreibung endgültig in <strong>de</strong>n Besitz eines Vereins<br />

übergehen.<br />

zu 2.3.3.1.5 Veranstalter <strong>de</strong>r Deutschen Meisterschaften und Gruppenmeisterschaften ist <strong>de</strong>r DKV, bei<br />

Lan<strong>de</strong>smeisterschaften ein LKV. Ausrichter hierbei ist jeweils ein Verein bzw.<br />

Regattaausschuss vor Ort.<br />

Bei sonstigen Regatten sind Veranstalter und Ausrichter dieselben.<br />

zu 1.4.3 und zu 2.6.3.7<br />

Für Schüler bis zur Altersklasse B ist innerhalb einer Pilotphase eine Erklärung <strong>de</strong>r Eltern<br />

über die Sporttauglichkeit sowie ein Schwimmzeugnis ausreichend, um an Kanurennsport-<br />

Regatten teilnehmen zu können, soweit es sich dabei nicht um Veranstaltungen wie<br />

Deutsche Meisterschaften, Lan<strong>de</strong>smeisterschaften o<strong>de</strong>r Gruppenregatten han<strong>de</strong>lt.<br />

Die Pilotphase umfasst die Jahre 2007 und 2008.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

47


ANLAGEN<br />

A<br />

QUALIFIKATIONSMODUS UND SETZSYSTEME BEI DEUTSCHEN MEISTERSCHAFTEN<br />

A.1 QUALIFIKATIONSMODUS<br />

10 - 18 Boote 2 V 1-3 E 4-7 Z<br />

1 Z 1-3 E<br />

19 - 27 Boote 3 V 1-2 E 3-5 Z<br />

1 Z 1-3 E<br />

28 - 36 Boote 4 V - 1-6 Z<br />

3 Z 1-3-E (o<strong>de</strong>r 1-3 Endlauf A, 4-6 Endlauf B)<br />

37 - 45 Boote 5 V - 1-5 Z<br />

3 Z 1-3 E (o<strong>de</strong>r 1-3 Endlauf A, 4-6 Endlauf B)<br />

46 - 54 Boote 6 V - 1-4 Z<br />

3 Z 1-3 E (o<strong>de</strong>r 1-3 Endlauf A, 4-6 Endlauf B)<br />

55 - 63 Boote 7 V - 1-3 Z<br />

3 Z 1-3 E (o<strong>de</strong>r 1-3 Endlauf A, 4-6 Endlauf B)<br />

Zeichenerklärung:<br />

V = Vorlauf<br />

Z = Zwischenlauf<br />

E = Endlauf<br />

A.2 SETZSYSTEM<br />

A.2.1<br />

Wer<strong>de</strong>n 2 Vorläufe (10 - 18 Boote) benötigt, muss ein Zwischenlauf nach folgen<strong>de</strong>m System<br />

gesetzt wer<strong>de</strong>n:<br />

Bahnbelegung in <strong>de</strong>n Zwischenläufen<br />

Rang Vorlauf a) normal b) gespiegelt<br />

1. Zwischenlauf 7. aus V 1 1 9<br />

6. “ V 2 2 8<br />

5. “ V 1 3 7<br />

4. “ V 2 4 6<br />

4. “ V 1 5 5<br />

5. “ V 2 6 4<br />

6. “ V 1 7 3<br />

7. “ V 2 8 2<br />

frei 9 1<br />

A.2.2<br />

Wer<strong>de</strong>n 3 Vorläufe (19 - 27 Boote) benötigt, muss ein Zwischenlauf nach folgen<strong>de</strong>m System<br />

gesetzt wer<strong>de</strong>n:<br />

Bahnbelegung in <strong>de</strong>n Zwischenläufen<br />

Rang Vorlauf a) normal b) gespiegelt<br />

1. Zwischenlauf 5. aus V 2 1 9<br />

4. “ V 1 2 8<br />

4. “ V 3 3 7<br />

3. “ V 2 4 6<br />

3. “ V 1 5 5<br />

3. “ V 3 6 4<br />

4. “ V 2 7 3<br />

48<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


5. “ V 1 8 2<br />

5. “ V 3 9 1<br />

A.2.3<br />

Wer<strong>de</strong>n 4 Vorläufe (28 - 36 Boote) benötigt, müssen die drei Zwischenläufe nach folgen<strong>de</strong>m<br />

System gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bahnbelegung in <strong>de</strong>n Zwischenläufen<br />

Rang Vorlauf a) normal b) gespiegelt<br />

1. Zwischenlauf 6. aus V 2 1 9<br />

4. “ V 4 2 8<br />

3. “ V 2 3 7<br />

1. “ V 4 4 6<br />

1. “ V 1 5 5<br />

2. “ V 3 6 4<br />

4. “ V 1 7 3<br />

5. “ V 3 8 2<br />

frei 9 1<br />

2. Zwischenlauf 6. aus V 3 1 9<br />

5. “ V 1 2 8<br />

3. “ V 3 3 7<br />

2. “ V 1 4 6<br />

1. “ V 2 5 5<br />

2. “ V 4 6 4<br />

4. “ V 2 7 3<br />

5. “ V 4 8 2<br />

frei 9 1<br />

3. Zwischenlauf 6. aus V 4 1 9<br />

5. “ V 2 2 8<br />

3. “ V 4 3 7<br />

2. “ V 2 4 6<br />

1. “ V 3 5 5<br />

3. “ V 1 6 4<br />

4. “ V 3 7 3<br />

6. “ V 1 8 2<br />

frei 9 1<br />

A.2.4<br />

Wer<strong>de</strong>n 5 Vorläufe (37 - 45 Boote) benötigt, müssen die drei Zwischenläufe nach folgen<strong>de</strong>m<br />

System gesetzt wer<strong>de</strong>n (V=Vorlauf):<br />

Bahnbelegung in <strong>de</strong>n Zwischenläufen<br />

Rang V a) normal b) gespiegelt<br />

1. Zwischenlauf 5. aus V 2 1 9<br />

4. “ V 1 2 8<br />

2. “ V 5 3 7<br />

1. “ V 4 4 6<br />

1. “ V 1 5 5<br />

2. “ V 2 6 4<br />

3. “ V 3 7 3<br />

4. “ V 4 8 2<br />

5. “ V 5 9 1<br />

2. Zwischenlauf 5. aus V 3 1 9<br />

4. “ V 2 2 8<br />

3. “ V 1 3 7<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

49


1. “ V 5 4 6<br />

1. “ V 2 5 5<br />

2. “ V 3 6 4<br />

3. “ V 4 7 3<br />

4. “ V 5 8 2<br />

frei 9 1<br />

3. Zwischenlauf 5. aus V 4 1 9<br />

4. “ V 3 2 8<br />

3. “ V 2 3 7<br />

2. “ V 1 4 6<br />

1. “ V 3 5 5<br />

2. “ V 4 6 4<br />

3. “ V 5 7 3<br />

5. “ V 1 8 2<br />

frei 9 1<br />

A.2.5<br />

Wer<strong>de</strong>n 6 Vorläufe (46 - 54 Boote) benötigt, müssen die drei Zwischenläufe nach folgen<strong>de</strong>m<br />

System gesetzt wer<strong>de</strong>n (V=Vorlauf):<br />

Bahnbelegung in <strong>de</strong>n Zwischenläufen<br />

Rang V a) normal b) gespiegelt<br />

1. Zwischenlauf 4. aus V 4 1 9<br />

3. “ V 6 2 8<br />

2. “ V 5 3 7<br />

1. “ V 4 4 6<br />

1. “ V 1 5 5<br />

2. “ V 2 6 4<br />

3. “ V 3 7 3<br />

4. “ V 1 8 2<br />

frei 9 1<br />

2. Zwischenlauf 4. aus V 5 1 9<br />

3. “ V 4 2 8<br />

2. “ V 6 3 7<br />

1. “ V 5 4 6<br />

1. “ V 2 5 5<br />

2. “ V 3 6 4<br />

3. “ V 1 7 3<br />

4. “ V 2 8 2<br />

frei 9 1<br />

3. Zwischenlauf 4. aus V 6 1 9<br />

3. “ V 5 2 8<br />

2. “ V 4 3 7<br />

1. “ V 6 4 6<br />

1. “ V 3 5 5<br />

2. “ V 1 6 4<br />

3. “ V 2 7 3<br />

4. “ V 3 8 2<br />

frei 9 1<br />

50<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


A.2.6<br />

Wer<strong>de</strong>n 7 Vorläufe (55 - 63 Boote) benötigt, müssen die drei Zwischenläufe nach folgen<strong>de</strong>m<br />

System gesetzt wer<strong>de</strong>n (V=Vorlauf):<br />

Bahnbelegung in <strong>de</strong>n Zwischenläufen<br />

Rang V a) normal b) gespiegelt<br />

1. Zwischenlauf frei 1 9<br />

3. “ V 2 2 8<br />

2. “ V 3 3 7<br />

1. “ V 4 4 6<br />

1. “ V 1 5 5<br />

1. “ V 7 6 4<br />

2. “ V 6 7 3<br />

3. “ V 5 8 2<br />

frei 9 1<br />

2. Zwischenlauf frei 1 9<br />

3. “ V 3 2 8<br />

2. “ V 4 3 7<br />

1. “ V 5 4 6<br />

1. “ V 2 5 5<br />

2. “ V 1 6 4<br />

2. “ V 7 7 3<br />

3. “ V 6 8 2<br />

frei 9 1<br />

3. Zwischenlauf frei 1 9<br />

3. “ V 4 2 8<br />

2. “ V 5 3 7<br />

1. “ V 6 4 6<br />

1. “ V 3 5 5<br />

2. “ V 2 6 4<br />

3. “ V 1 7 3<br />

3. “ V 7 8 2<br />

frei 9 1<br />

A.2.7<br />

Der Einsatz <strong>de</strong>r normalen bzw. gespiegelten Bahnbelegung bei <strong>de</strong>n Zwischenläufen wird<br />

durch die Jury pro Lauf an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Endlauf vorausgehen<strong>de</strong>n Tag festgelegt.<br />

A.3 SETZSYSTEM (FÜR DIE ENDLÄUFE)<br />

A.3.1<br />

bei 2 Vorläufen:<br />

Bahnbelegung im Endlauf<br />

vom VL vom ZL<br />

Rang Rang a) normal b) gespiegelt<br />

2. 1 9<br />

2 3. 2 8<br />

2 2. 3 7<br />

2 1. 4 6<br />

1 1. 5 5<br />

1 2. 6 4<br />

1 3. 7 3<br />

1. 8 2<br />

3. 9 1<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

51


A.3.2<br />

A.3.3<br />

bei 3 Vorläufen:<br />

Bahnbelegung im Endlauf<br />

vom VL vom ZL<br />

Rang Rang a) normal b) gespiegelt<br />

2. 1 9<br />

3 2. 2 8<br />

1 2. 3 7<br />

2 1. 4 6<br />

1 1. 5 5<br />

3 1. 6 4<br />

2 2. 7 3<br />

1. 8 2<br />

3. 9 1<br />

bei 4 o<strong>de</strong>r mehr Vorläufen:<br />

Bahnbelegung im Endlauf A<br />

vom VL vom ZL<br />

Rang Rang a) normal b) gespiegelt<br />

2 3. 1 9<br />

3 2. 2 8<br />

1 2. 3 7<br />

2 1. 4 6<br />

1 1. 5 5<br />

3 1. 6 4<br />

2 2. 7 3<br />

1 3. 8 2<br />

3 3. 9 1<br />

Bahnbelegung im Endlauf B<br />

vom VL vom ZL<br />

Rang Rang a) normal b) gespiegelt<br />

2 6. 1 9<br />

3 5. 2 8<br />

1 5. 3 7<br />

2 4. 4 6<br />

1 4. 5 5<br />

3 4. 6 4<br />

2 5. 7 3<br />

1 6. 8 2<br />

3 6. 9 1<br />

A.3.4<br />

Der Einsatz <strong>de</strong>r normalen bzw. gespiegelten Bahnbelegung bei <strong>de</strong>n Endläufen wird durch die<br />

Jury pro Endlauf an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Endlauf vorausgehen<strong>de</strong>n Tag festgelegt.<br />

Die Festlegung auf die normale bzw. gespiegelte Version <strong>de</strong>r Endlaufbelegung kann nicht<br />

auf Grund kurzfristiger Umstän<strong>de</strong> (z.B. Wetter) geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

52<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


B<br />

ANTI-DOPING-BESTIMMUNGEN<br />

Siehe Anlage<br />

C<br />

WERBERICHTLINIEN<br />

Nachstehen<strong>de</strong> Regelungen gelten für die persönliche Werbung von Sportlern sowie für<br />

Werbung am Boot, Pad<strong>de</strong>l und Zubehör bei Veranstaltungen:<br />

1. Zuständigkeit<br />

1.1 Bun<strong>de</strong>sebene<br />

Zuständig für die Werbung von Aktiven an Boot, Pad<strong>de</strong>l und Zubehör ist auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

Nationalmannschaften ausschließlich <strong>de</strong>r Deutsche Kanu-Verband e.V..<br />

Die Athleten sind verpflichtet, sich bei Auftritten <strong>de</strong>r Nationalmannschaften <strong>de</strong>n<br />

Werbeverträgen <strong>de</strong>s Deutschen Kanu-Verban<strong>de</strong>s unterzuordnen. Sie o<strong>de</strong>r ihr Verein haben<br />

die Möglichkeit, in Absprache mit <strong>de</strong>m Deutschen Kanu-Verband eine sportartspezifische<br />

Teilfläche <strong>de</strong>s Bootes für eigene Werbezwecke zu nutzen.<br />

1.2 LKV / Vereinsebene<br />

1.3 Athleten<br />

Unterhalb <strong>de</strong>r Nationalmannschaftsebene sind für alle Werbeaktivitäten für die<br />

Lan<strong>de</strong>sauswahlmannschaften die jeweiligen Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong>, für alle sonstigen<br />

Werbeaktivitäten die betreffen<strong>de</strong>n Vereine zuständig.<br />

Eine direkte persönliche Werbung von Aktiven an Boot, Pad<strong>de</strong>l o<strong>de</strong>r Zubehör ist auf<br />

Bun<strong>de</strong>sebene in Absprache mit <strong>de</strong>m Verband gemäß 1.1 dieser WB eingeschränkt möglich,<br />

auf Lan<strong>de</strong>s- bzw. Vereinsebene in Absprache mit <strong>de</strong>m jeweiligen Verband bzw. Verein.<br />

2. Personenbezogene Werbung<br />

Bei Nationalmannschaften ist Werbung auf Trikot und/o<strong>de</strong>r Aufwärmanzug erlaubt.<br />

Das Werberecht auf <strong>de</strong>n Trikots bzw. Aufwärmanzügen steht ausschließlich <strong>de</strong>m Deutschen<br />

Kanu-Verband zu. Der Aktive o<strong>de</strong>r sein Verein kann max. 80 cm² je Kleidungsstück<br />

einsetzen, wenn dies nicht gegen vertragliche Verpflichtungen <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s verstößt und<br />

Platzierung und Werbepartner mit <strong>de</strong>m Verband abgestimmt wur<strong>de</strong>n.<br />

2.2 Auf LKV-/ Vereinebene ist Werbung auf Trikot und/o<strong>de</strong>r Aufwärmanzug erlaubt.<br />

Die LKV bzw. Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb ihrer jeweiligen<br />

Mannschaften bei <strong>de</strong>rselben Veranstaltung sowohl bei <strong>de</strong>n Trikots als auch bei <strong>de</strong>n<br />

Aufwärmanzügen die Einheitlichkeit <strong>de</strong>s Auftretens durch die individuelle Werbung sowie die<br />

I<strong>de</strong>ntifizierbarkeit <strong>de</strong>r Sportler im Wettkampf nicht beeinträchtigt wird.<br />

3. Werbung an Boot, Pad<strong>de</strong>l und Zubehör<br />

Auf <strong>de</strong>m Boot ist Werbung grundsätzlich erlaubt.<br />

Bei Booten, die von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Nationalmannschaften bei internationalen Einsätzen<br />

gefahren wer<strong>de</strong>n, sind die für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sverband reservierten Flächen entsprechend <strong>de</strong>n<br />

Auflagen <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s mit Werbung zu belegen bzw. für DKV-Werbung freizuhalten.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

53


Die übrigen Flächen können unter Beachtung <strong>de</strong>r Auflagen, die sich aus <strong>de</strong>n Verträgen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s ergeben (z. B. Branchenexclusivitäten), für eigene bzw. Verein-<br />

/Lan<strong>de</strong>sverbandswerbung genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Pad<strong>de</strong>ln und Zubehör sind die Auflagen <strong>de</strong>s DKV bzw. LKV / Vereines zu beachten.<br />

4. Werbung bei Veranstaltungen<br />

Werbung bei Veranstaltungen soll zurückhaltend und sportartgemäß sein. Den Bedingungen<br />

<strong>de</strong>r Sportstätte (Natur- o<strong>de</strong>r Wettkampfstätte) soll Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die werbliche Vermarktung <strong>de</strong>r Veranstaltung obliegt <strong>de</strong>r ausrichten<strong>de</strong>n Organisation.<br />

Umfang und Art <strong>de</strong>r Werbung bedürfen <strong>de</strong>r Absprache mit <strong>de</strong>m Veranstalter.<br />

Der Deutsche Kanu-Verband bzw. <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverband haben als Veranstalter das Erstrecht<br />

beim Einsatz von Werbemöglichkeiten ihrer jeweiligen Sponsoren; dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für<br />

Ban<strong>de</strong>nwerbungen, die sich aus allgemeinen DKV-Werbeverträgen ergeben.<br />

Vor Abschluss von Werbeverträgen sind an<strong>de</strong>re, hochrangige Verpflichtungen, z.B.<br />

Sponsorenvertrag <strong>de</strong>s Deutschen Kanu-Verban<strong>de</strong>s, gegenüber Fernsehen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ICF,<br />

durch <strong>de</strong>n Ausrichter über <strong>de</strong>n Veranstalter in Erfahrung zu bringen und zu berücksichtigen.<br />

Der Ausrichter haftet <strong>de</strong>m Veranstalter gegenüber für die Einhaltung dieser weitergehen<strong>de</strong>n<br />

Rechte.<br />

5. Tabakwerbung<br />

Tabakwerbung ist bei personenbezogener Werbung und/o<strong>de</strong>r Werbung am Boot, Pad<strong>de</strong>l und<br />

Zubehör nicht zulässig.<br />

6. Einnahmen aus Werbung<br />

7. Verstöße<br />

Die Einnahmen aus <strong>de</strong>r Werbung stehen grundsätzlich <strong>de</strong>n gemäß Ziffer 1 dieser WB für die<br />

jeweilige Werbung Zuständigen zu. Der Bun<strong>de</strong>sverband verpflichtet sich, bei seinen<br />

Werbeeinnahmen seine Werbepartner (Athlet, Disziplin, Ausrichter) angemessen zu<br />

beteiligen.<br />

Werbung ist nur im Rahmen <strong>de</strong>r vom DKV erlassenen Richtlinien erlaubt. Verstöße wer<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> bzw. entsprechend <strong>de</strong>r Sportordnung geahn<strong>de</strong>t.<br />

8. Richtlinienkompetenz<br />

Zur näheren Ausgestaltung vorstehen<strong>de</strong>r Regelungen kann das Präsidium <strong>de</strong>s Deutschen<br />

Kanu-Verban<strong>de</strong>s Richtlinien erlassen.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist das Präsidium berechtigt, bei disziplinspezifischen Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

Son<strong>de</strong>rbestimmungen für die jeweilige Sportart einzuführen.<br />

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Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel


9. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r DKV-Werbebestimmungen<br />

9.1 ICF Regelung<br />

Soweit seitens <strong>de</strong>r Internationalen Kanu-Fö<strong>de</strong>ration neue Werbebestimmungen hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Abmessung erlassen wer<strong>de</strong>n, können diese durch Beschluss <strong>de</strong>s Präsidiums für <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong>de</strong>s Deutschen Kanu-Verban<strong>de</strong>s übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Substantielle Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r ICF-Werbebestimmungen bedürfen zur Übertragung auf<br />

die nationale Ebene <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Kanutages.<br />

9.2 Sonstige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DKV-Werbebestimmungen:<br />

Um <strong>de</strong>r Entwicklung auf <strong>de</strong>m Medien- und Werbesektor Rechnung tragen zu können,<br />

bedürfen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DKV-Werbebestimmungen, die insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Erleichterung<br />

<strong>de</strong>r Werbemöglichkeiten dienen, <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Verbandsausschusses. Eine<br />

Beschlussfassung durch <strong>de</strong>n Kanutag ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

9.3 Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r DKV-Werbebestimmungen sind unverzüglich im KANU-SPORT<br />

bekanntzumachen.<br />

Deutsche <strong>Wettkampfbestimmungen</strong> für Kanu-Rennsport<br />

beschlossen am 25./26. April 2009 beim Kanutag/VA in Kassel<br />

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