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Gemeinderatsprotokoll 03.07.2012 (637 KB) - .PDF - Mistelbach

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StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 27 von 53<br />

Stadtamtsdirektion<br />

KUNDMACHUNG<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt in seiner Sitzung am 3. Juli 2012<br />

folgende<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Gemäß § 75 Abs. 2 NÖ Bauordnung 1976, LGBl. 8200 werden die im Flächenwidmungsplan<br />

ausgewiesenen Aufschließungszonen Bauland-Wohngebiet Aufschließungszone 19 und 21 in der<br />

KG <strong>Mistelbach</strong> zur Verbauung freigegeben.<br />

§ 2<br />

Die im örtlichen Raumordnungsprogramm festgelegten Freigabebedingungen dieser<br />

Aufschließungszone, nämlich gemeinsames Parzellierungskonzept, Herstellung der Aufschließung<br />

und Erstellung eines Bebauungskonzeptes ist durch die Grundsatzvereinbarung<br />

-<br />

Seepark Waldstraße Errichtungs GmbH, 8292 Neudauberg erfüllt.<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

§ 3<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 15.) Entwicklungs- und Verkehrskonzept - Bürgerbeteiligung<br />

<br />

Entwicklungskonzept<br />

Der GRA 2 hat sich in seiner Sitzung vom 24.5.2012 mit dem gegenständlichen Thema<br />

beschäftigt.<br />

Nachdem in der letzten Ausgabe der vom Land Niederösterreich herausgegebenen<br />

Raumplanu<br />

innovative Lösungsansatz auf Umsetzung geprüft.

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