Klicken Sie hier um die Satzung 2010 zu öffnen. - Friedhof Rahlstedt
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<strong>Friedhof</strong>ssat<strong>zu</strong>ng<br />
für <strong>die</strong> Friedhöfe des<br />
Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes<br />
<strong>Rahlstedt</strong><br />
Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe l der Verfassung der Nordelbischen<br />
Ev.- Luth. Kirche in Verbindung mit Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung<br />
der Nordelbischen Kirche hat <strong>die</strong> Verbandsvertretung des Ev.-Luth.<br />
Kirchengemeindeverbandes <strong>Rahlstedt</strong> in der Sit<strong>zu</strong>ng am 08. Februar<br />
2009 <strong>die</strong> nachstehende <strong>Friedhof</strong>ssat<strong>zu</strong>ng beschlossen.<br />
Der <strong>Friedhof</strong> ist <strong>die</strong> Stätte, auf der <strong>die</strong> Verstorbenen<br />
<strong>zu</strong>r letzten Ruhe gebettet werden. Er ist mit seinen Gräbern<br />
ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Er ist<br />
<strong>zu</strong>gleich ein Ort, an dem <strong>die</strong> Kirche <strong>die</strong> Botschaft verkündigt,<br />
dass Christus dem Tode <strong>die</strong> Macht genommen hat und denen,<br />
<strong>die</strong> an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Aus <strong>die</strong>ser<br />
Erkenntnis und in <strong>die</strong>ser Gewissheit erhalten Arbeit und<br />
Gestaltung auf dem <strong>Friedhof</strong> Richtung und Weisung.<br />
Der <strong>Friedhof</strong> ist auch ein Garten des Lebens, in<br />
dem sich <strong>die</strong> Vielfalt von Gottes Schöpfung und christlicher<br />
Verantwortung für <strong>die</strong> Umwelt zeigen soll.<br />
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