Klicken Sie hier um die Satzung 2010 zu öffnen. - Friedhof Rahlstedt
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(7) Der <strong>Friedhof</strong>sträger kann eine Bestattung grundsätzlich ablehnen,<br />
wenn <strong>die</strong> Übernahme weiterer mit dem Grab verbundener Kosten<br />
in der Laufzeit nicht durch eine Nut<strong>zu</strong>ngsrechtsübernahme oder<br />
entsprechende Vorauszahlung gesichert ist.<br />
§ 2<br />
Verwaltung des <strong>Friedhof</strong>es<br />
(1) Die Friedhöfe sind eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts.<br />
(2) Die Verwaltung des <strong>Friedhof</strong>s richtet sich nach <strong>die</strong>ser <strong>Friedhof</strong>ssat<strong>zu</strong>ng,<br />
den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den staatlichen<br />
Vorschriften.<br />
(3) Mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben kann<br />
der <strong>Friedhof</strong>sträger einen Ausschuss oder eine kirchliche Verwaltungsstelle<br />
beauftragen.<br />
(4) Im Zusammenhang mit einer Bestattung oder Beiset<strong>zu</strong>ng, Verleihung,<br />
Verlängerung oder Übertragung des Nut<strong>zu</strong>ngsrechts an einer<br />
Grabstätte, Zustimmung <strong>zu</strong>r Errichtung eines Grabmals oder sonstiger<br />
baulicher Anlagen, Zulassung von Gewerbetreibenden sowie<br />
mit der Erhebung von Gebühren und Entgelten dürfen personenbezogene<br />
Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.<br />
§ 3<br />
Schließung und Entwidmung<br />
(1) Die Friedhöfe, einzelne Friedhöfe, <strong>Friedhof</strong>steile oder einzelne<br />
Grabstätten können aus wichtigem Grund geschlossen und entwidmet<br />
werden.<br />
(2) Nach Anordnung der beschränkten Schließung werden Nut<strong>zu</strong>ngsrechte<br />
nicht mehr verliehen. Bestattungen dürfen nur für eine näher fest<strong>zu</strong>setzende<br />
Übergangszeit auf den Grabstätten vorgenommen werden, für<br />
<strong>die</strong> noch Nut<strong>zu</strong>ngsrechte bestehen. Eine Verlängerung der Nut<strong>zu</strong>ngsrechte<br />
ist lediglich <strong>zu</strong>r Anpassung an <strong>die</strong> jeweilige Ruhezeit <strong>zu</strong>lässig.<br />
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