KFZ Änderungsformular - Wunschkennzeichen ... - Finanzpraxis
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<strong>KFZ</strong> – Unterlagen / Wissenswertes / Gebühren & Anmeldekosten<br />
Checkliste für die Kfz-Anmeldung<br />
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />
• Vollmacht (wenn jemand anderer die Anmeldung durchführt)<br />
• Meldezettel (Original) oder Meldebestätigung bzw. bei Firmen: Gewerbeschein oder<br />
Konzessionsurkunde (Original); für Ges.mbH.: Kopie des Firmenbuchauszuges<br />
• Besitznachweis, wie z.B. Eintrag im Typenschein, Kaufvertrag, Rechnung.<br />
Zustimmungserklärung der Leasingfirma<br />
• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes<br />
der Landesregierung<br />
• Versicherungsbestätigung<br />
• Nova -Bestätigung bei Neufahrzeugen oder Finanzamtsbestätigung bei Eigenimport<br />
• Letztes positives ives Überprüfgutachten gem. § 57a KFG oder § 56 KFG, sofern eine<br />
Überprüfung bereits fällig war<br />
• Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender<br />
Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen<br />
Checkliste für die Kfz-Abmeldung<br />
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />
• Vollmacht (wenn jemand anderer die Abmeldung durchführt)<br />
• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des<br />
Amtes der Landesregierung<br />
• Zulassungsschein bzw. beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1; 2)<br />
• Kennzeichentafeln<br />
• Nach Verlust oder Diebstahl: Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer<br />
österreichischen Behörde (ersetzt Kennzeichentafeln bzw. Zulassungsschein)<br />
Eine Abmeldung kann überall im Bundesgebiet erfolgen. Bei Abmeldung eines<br />
Fahrzeuges mit Kennzeichenfreihaltung kann dies nur in jener Zulassungsstelle<br />
durchgeführt werden, die für den Zulassungsbezirk zuständig ist.<br />
Checkliste für Zulassungs-Änderungen<br />
In jedem Fall:<br />
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />
• Vollmacht (wenn jemand anderer die Änderung durchführt)
• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes<br />
der Landesregierung<br />
• Zulassungsschein bzw. beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1; 2)<br />
Je nach Änderungswunsch:<br />
• bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Verwaltungsbezirkes: neuer Meldezettel<br />
• bei Namensänderung: neuer Meldezettel, Heiratsurkunde, Adoptionsdokument,<br />
Scheidungsurteil<br />
• bei sonstigen Änderungen: Unterlagen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle<br />
Kosten der An- & Abmeldung<br />
An- und Abmeldung<br />
• EUR 110,40 pauschale staatliche Zulassungsgebühr<br />
• EUR 41,70 Kostenersatz für Vers.-Unternehmen (inkl. 20 % Mwst.)<br />
• bis EUR 18,- für Kennzeichentafeln<br />
• EUR 1,45 Begutachtungsplakette<br />
• EUR 1,- für die Meldeabfrage über das ZMR<br />
Die pauschale staatliche Gebühr umfasst die Anmeldung eines Fahrzeuges sowie alle<br />
Tätigkeiten, die eine Veränderung im Zulassungsschein bedingen (inkl. Gebühr für die<br />
Abmeldung). Bei einer Adressenänderung fallen pro <strong>KFZ</strong> EUR 1,- an Kosten für die<br />
Meldeauskunft an, sofern sich der Behördenbezirk nicht ändert. Bei Übersiedlung in einen<br />
anderen Behördenbezirk, Übertragung des Fahrzeuges (auch innerhalb der Familie) oder<br />
Anmeldung eines zusätzlichen Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen erfolgt eine neuerliche<br />
Anmeldung!<br />
Überstellungsfahrt<br />
• EUR 77,- Gebühr Überstellungsfahrt<br />
• EUR 36,- Sicherstellungsgebühr für das grüne Kennzeichen<br />
• EUR 41,70 Kostenersatz für Vers.-Unternehmen (inkl. 20 % Mwst.)<br />
• bis EUR 17,40 für Kennzeichentafeln<br />
Wechselkennzeichen<br />
Es kommt immer darauf an, wieviele Zulassungsvorgänge erforderlich sind. Für jeden<br />
Zulassungsfall (jedes Fahrzeug!) werden die Kosten und Gebühren gesondert berechnet, die<br />
Materialkosten für die Kennzeichentafeln jedoch nur einmal.<br />
<strong>Wunschkennzeichen</strong><br />
Die Beantragung, Bewilligung und Zuteilung eines <strong>Wunschkennzeichen</strong>s erfolgt bei der<br />
Behörde*; Anschließend werden nach Vorlage der Reservierungsbestätigung in der privaten<br />
Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln bestellt, und nach Lieferung wird die Zulassung nach<br />
Vorlage der notwendigen Unterlagen in Ihrer Zulassungsstelle durchgeführt.
Verlust oder Diebstahl von Kennzeichentafeln<br />
Nach Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Behörde (Polizei)<br />
wird in der Zulassungsstelle bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln ein neues<br />
Kennzeichen zugewiesen, eine neue Begutachtungsplakette ausgegeben, eine neue<br />
Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Typenschein das Kennzeichen geändert.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />
• Vollmacht (wenn jemand anderer die Kennzeichenzuweisung beantragt)<br />
• Anzeigenbestätigung<br />
• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes<br />
der Landesregierung<br />
• Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender<br />
Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen<br />
• Letztes positives Überprüfgutachten gem. § 57a KFG oder § 56 KFG, sofern eine<br />
Überprüfung bereits fällig war<br />
• Vorhandene Kennzeichentafeln für das bisherige Kennzeichen<br />
Kosten: Begutachtungsplakette und Kennzeichentafel(n); Verlustanzeige.<br />
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung wird ein Duplikat der<br />
Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Hier entstehen keine Kosten (außer den Gebühren für<br />
eine Verlustanzeige).<br />
Hinterlegung & Wiederausfolgung von Kennzeichentafeln<br />
In den Zulassungsstellen fallen keine Kosten für eine Hinterlegung an. Die Hinterlegung ist in<br />
jeder Zulassungsstelle innerhalb des Verwaltungsbezirkes möglich, genau dort muss das<br />
Kennzeichen auch wieder abgeholt werden (vor Ablauf der einjährigen Hinterlegungsfrist und<br />
nach Vorlage der Versicherungsbestätigung). Die dazu notwendigen Formulare werden in der<br />
Zulassungsstelle erstellt.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Amtlicher Lichtbildausweis<br />
• Vollmacht (wenn jemand anderer die Hinterlegung durchführt)<br />
• Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln