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KFZ Änderungsformular - Wunschkennzeichen ... - Finanzpraxis

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<strong>KFZ</strong> – Unterlagen / Wissenswertes / Gebühren & Anmeldekosten<br />

Checkliste für die Kfz-Anmeldung<br />

• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />

• Vollmacht (wenn jemand anderer die Anmeldung durchführt)<br />

• Meldezettel (Original) oder Meldebestätigung bzw. bei Firmen: Gewerbeschein oder<br />

Konzessionsurkunde (Original); für Ges.mbH.: Kopie des Firmenbuchauszuges<br />

• Besitznachweis, wie z.B. Eintrag im Typenschein, Kaufvertrag, Rechnung.<br />

Zustimmungserklärung der Leasingfirma<br />

• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes<br />

der Landesregierung<br />

• Versicherungsbestätigung<br />

• Nova -Bestätigung bei Neufahrzeugen oder Finanzamtsbestätigung bei Eigenimport<br />

• Letztes positives ives Überprüfgutachten gem. § 57a KFG oder § 56 KFG, sofern eine<br />

Überprüfung bereits fällig war<br />

• Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender<br />

Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen<br />

Checkliste für die Kfz-Abmeldung<br />

• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />

• Vollmacht (wenn jemand anderer die Abmeldung durchführt)<br />

• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des<br />

Amtes der Landesregierung<br />

• Zulassungsschein bzw. beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1; 2)<br />

• Kennzeichentafeln<br />

• Nach Verlust oder Diebstahl: Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer<br />

österreichischen Behörde (ersetzt Kennzeichentafeln bzw. Zulassungsschein)<br />

Eine Abmeldung kann überall im Bundesgebiet erfolgen. Bei Abmeldung eines<br />

Fahrzeuges mit Kennzeichenfreihaltung kann dies nur in jener Zulassungsstelle<br />

durchgeführt werden, die für den Zulassungsbezirk zuständig ist.<br />

Checkliste für Zulassungs-Änderungen<br />

In jedem Fall:<br />

• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />

• Vollmacht (wenn jemand anderer die Änderung durchführt)


• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes<br />

der Landesregierung<br />

• Zulassungsschein bzw. beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1; 2)<br />

Je nach Änderungswunsch:<br />

• bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Verwaltungsbezirkes: neuer Meldezettel<br />

• bei Namensänderung: neuer Meldezettel, Heiratsurkunde, Adoptionsdokument,<br />

Scheidungsurteil<br />

• bei sonstigen Änderungen: Unterlagen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle<br />

Kosten der An- & Abmeldung<br />

An- und Abmeldung<br />

• EUR 110,40 pauschale staatliche Zulassungsgebühr<br />

• EUR 41,70 Kostenersatz für Vers.-Unternehmen (inkl. 20 % Mwst.)<br />

• bis EUR 18,- für Kennzeichentafeln<br />

• EUR 1,45 Begutachtungsplakette<br />

• EUR 1,- für die Meldeabfrage über das ZMR<br />

Die pauschale staatliche Gebühr umfasst die Anmeldung eines Fahrzeuges sowie alle<br />

Tätigkeiten, die eine Veränderung im Zulassungsschein bedingen (inkl. Gebühr für die<br />

Abmeldung). Bei einer Adressenänderung fallen pro <strong>KFZ</strong> EUR 1,- an Kosten für die<br />

Meldeauskunft an, sofern sich der Behördenbezirk nicht ändert. Bei Übersiedlung in einen<br />

anderen Behördenbezirk, Übertragung des Fahrzeuges (auch innerhalb der Familie) oder<br />

Anmeldung eines zusätzlichen Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen erfolgt eine neuerliche<br />

Anmeldung!<br />

Überstellungsfahrt<br />

• EUR 77,- Gebühr Überstellungsfahrt<br />

• EUR 36,- Sicherstellungsgebühr für das grüne Kennzeichen<br />

• EUR 41,70 Kostenersatz für Vers.-Unternehmen (inkl. 20 % Mwst.)<br />

• bis EUR 17,40 für Kennzeichentafeln<br />

Wechselkennzeichen<br />

Es kommt immer darauf an, wieviele Zulassungsvorgänge erforderlich sind. Für jeden<br />

Zulassungsfall (jedes Fahrzeug!) werden die Kosten und Gebühren gesondert berechnet, die<br />

Materialkosten für die Kennzeichentafeln jedoch nur einmal.<br />

<strong>Wunschkennzeichen</strong><br />

Die Beantragung, Bewilligung und Zuteilung eines <strong>Wunschkennzeichen</strong>s erfolgt bei der<br />

Behörde*; Anschließend werden nach Vorlage der Reservierungsbestätigung in der privaten<br />

Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln bestellt, und nach Lieferung wird die Zulassung nach<br />

Vorlage der notwendigen Unterlagen in Ihrer Zulassungsstelle durchgeführt.


Verlust oder Diebstahl von Kennzeichentafeln<br />

Nach Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Behörde (Polizei)<br />

wird in der Zulassungsstelle bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln ein neues<br />

Kennzeichen zugewiesen, eine neue Begutachtungsplakette ausgegeben, eine neue<br />

Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Typenschein das Kennzeichen geändert.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)<br />

• Vollmacht (wenn jemand anderer die Kennzeichenzuweisung beantragt)<br />

• Anzeigenbestätigung<br />

• Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes<br />

der Landesregierung<br />

• Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender<br />

Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen<br />

• Letztes positives Überprüfgutachten gem. § 57a KFG oder § 56 KFG, sofern eine<br />

Überprüfung bereits fällig war<br />

• Vorhandene Kennzeichentafeln für das bisherige Kennzeichen<br />

Kosten: Begutachtungsplakette und Kennzeichentafel(n); Verlustanzeige.<br />

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung wird ein Duplikat der<br />

Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Hier entstehen keine Kosten (außer den Gebühren für<br />

eine Verlustanzeige).<br />

Hinterlegung & Wiederausfolgung von Kennzeichentafeln<br />

In den Zulassungsstellen fallen keine Kosten für eine Hinterlegung an. Die Hinterlegung ist in<br />

jeder Zulassungsstelle innerhalb des Verwaltungsbezirkes möglich, genau dort muss das<br />

Kennzeichen auch wieder abgeholt werden (vor Ablauf der einjährigen Hinterlegungsfrist und<br />

nach Vorlage der Versicherungsbestätigung). Die dazu notwendigen Formulare werden in der<br />

Zulassungsstelle erstellt.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Amtlicher Lichtbildausweis<br />

• Vollmacht (wenn jemand anderer die Hinterlegung durchführt)<br />

• Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln

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