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Modul Recht - Prof. Dr. jur. Hans-Joachim Bauschke

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Bauschke</strong>, M.A./CNAA SS 2005<br />

<strong>Modul</strong>: <strong>Recht</strong><br />

Lösungshinweise Vertragsstörungen (2)<br />

a) A gegen B: Anspruch aus § 823 I inkl. Schmerzensgeld (§ 253 II).<br />

b) Anspruch aus § 280 I 1, Schuldverhältnis nach § 311 II 2 gegeben; Verschulden<br />

i.S.d. § 280 I 2, § 276 gegeben.<br />

c) Anspruch aus § 823 I gegeben; Schadensersatzanspruch aus § 280 I 1 wegen<br />

Erstreckung auf T gegeben (§ 311 III 1); § 311 III 2 nicht direkt gegeben, aber<br />

wegen „insbesondere“ auf Sachverhalt übertragbar. Vergleiche auch BGHZ 66,<br />

51: Haftung der Mutter für „Wohl und Wehe“.<br />

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