C:\P\KODA\KODA-Spiegel 2008-01\KODA-Spiegel 2008-01 ...
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Inhalt<br />
Die Regional-KODA hat die Einführung des Leistungsentgelts beschlossen Seite 1<br />
Leistungsentgelt und Höhe der Weihnachtszuwendung –<br />
Hintergründe des KODA-Beschlusses vom 10. März <strong>2008</strong> Seite 2<br />
Eingruppierungen korrekt vornehmen und leichter überprüfbar machen Seite 5<br />
Die Mitarbeiterseite fordert die Anpassung des Kilometergeldes Seite 5<br />
Änderung der Anlage 11 KAVO ‚Dienstwohnungen' Seite 5<br />
Neue Zulagenart bei der Altersvorsorge Seite 5<br />
Neues "altes" Mitglied in der Regional-KODA Seite 6<br />
Tarifergebnis aus dem Öffentlichen Dienst verhandelt Seite 6<br />
Die neue Entgelt-Tabelle Seite 6<br />
Die Regional-KODA hat die Einführung des Leistungsentgelts beschlossen<br />
Ein Interview zur Sache<br />
"Ein gutes Betriebsklima ist Voraussetzung<br />
für eine liebevolle Erziehung<br />
und Förderung der Kinder. Selbstdarstellerische<br />
und auf den eigenen Vorteil<br />
bedachte Arbeit steht der Erreichung<br />
unserer pädagogischen Ziele entgegen."<br />
Die Erzieherinnen des Kath.<br />
Familienzentrums St. Franziskus sprechen<br />
sich gegen die Einführung einer<br />
differenzierten Leistungsvergütung aus.<br />
Sie fürchten, wie viele andere auch,<br />
Konkurrenzkampf statt Teamarbeit,<br />
Eigennutz statt kooperative Arbeit für<br />
die Erreichung der pädagogischen und<br />
pastoralen Ziele.Warum wurde nun<br />
trotz dieser Stimmungslage in der Regional-KODA<br />
NW über die Einführung<br />
eines differenzierten Leistungsentgeltes<br />
beraten und beschlossen?<br />
Die sachlich einfachste Antwort lautet<br />
wohl: Weil die Dienstgeberseite einen<br />
Antrag eingebracht hat. Dienstgeberseits<br />
wurde ein vitales und vehement<br />
eingebrachtes Interesse an diesem Thema<br />
und an dem Beschluss vorgebracht.<br />
Man hält das Leistungsentgelt für ein<br />
innovatives Element innerhalb auch der<br />
kirchlichen Arbeitsverträge, das dazu<br />
geeignet sei, die Arbeitsqualität zu<br />
verbessern.<br />
Nun zeigen die Befürchtungen der Kolleginnen<br />
aus dem Familienzentrum ja<br />
in eine ganz andere Richtung.<br />
Diese Bedenken werden auf der Mitarbeiterseite<br />
der Regional-KODA NW<br />
geteilt - auch noch nach dem Beschluss.<br />
Die Beratungen zu dieser Frage<br />
konnte allerdings nicht rigoros verweigert<br />
werden. Zum Charakter unserer<br />
Arbeit in der Kommission gehört die<br />
konsensorientierte Beratung und Verhandlung<br />
zu eingebrachten Regelungsforderungen.<br />
Die Herausforderung des<br />
Dritten Weges besteht darin, dass<br />
Dienstgeber- und Mitarbeiterseite die u.<br />
U. divergierenden Interessenlagen<br />
schließlich weitestgehend gleichgerichtet<br />
auflösen. Das Ziel ist es, die arbeitsvertraglichen<br />
Grundlagen für die<br />
gemeinschaftliche Erfüllung einer Aufgabe,<br />
nämlich die des kirchlichen Dienstes<br />
am Menschen, zu schaffen.<br />
Sie haben sich also auf die Verhandlungen<br />
eingelassen …<br />
Ja, und zwar aus zwei Gründen: erstens<br />
dem gerade genannten systemisch bedingten<br />
Grund und zweitens inhaltlich,<br />
um zwei gleichwertige Optionen zu<br />
erreichen. Das meint, mitarbeiterseits<br />
war uns daran gelegen, neben der Möglichkeit<br />
eines leistungsdifferenzierten<br />
Entgeltes eine sanktionsfreie Pauschalzahlung<br />
zu erreichen.<br />
Was ist damit gemeint?<br />
Sie wissen ja, dass im Öffentlichen<br />
Dienst - und das ist ja nun mal die gewählte<br />
Referenz - das Leistungsentgelt<br />
so hoch gehängt worden ist, dass in<br />
Einrichtungen, in den en Dienstgeber<br />
und Personalrat zu keiner Vereinbarung<br />
über dessen Einführung kommen, die<br />
zur Verfügung stehenden Mittel nur zur<br />
Hälfte an die Belegschaft ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse<br />
hat die Regional-KODA NW zwei<br />
gleich ausgestattete Bedingungen geschaffen:<br />
eine Option besteht darin,<br />
dass Dienstgeber und Mitarbeitervertretung<br />
über die Einführung eines differenzierten<br />
Leistungsentgeltes eine<br />
Dienstvereinbarung abschließen. Für<br />
diese, zusätzlich zum Tabellenentgelt<br />
auszuzahlende Leistungsprämie steht<br />
das Volumen von einem Prozent der<br />
Vorjahresentgeltsumme der Einrichtung<br />
zur Verfügung.<br />
Die zweite Möglichkeit - eigentlich<br />
sogar die Regel, insbesondere für alle<br />
Einrichtungen, die keine Mitarbeitervertretung<br />
haben - sieht vor, dass die<br />
Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter in<br />
einer pauschalen Jahreszahlung 12 Prozent<br />
des Septembergehaltes erhält.<br />
Rechnerisch sind diese beiden Auszahlungsvolumen<br />
gleich groß. Es kommt<br />
also nicht zu einer Kürzung, wie im<br />
Öffentlichen Dienst.<br />
Das heißt aber dann doch für unser<br />
Familienzentrum: wenn man dort - also
KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 2<br />
Dienstgeber und Mitarbeitervertretung<br />
- zu der Überzeugung gelangt, kein differenziertes<br />
Leistungsentgelt zu wollen,<br />
weil es aus den besagten Gründen nicht<br />
förderlich erscheint, dann wird über<br />
die pauschale Jahreszahlung jede Mitarbeiterin<br />
und jeder Mitarbeiter fürderhin<br />
gleich behandelt.<br />
Ja, genau! Es ist in die Verantwortung<br />
der Betriebsparteien - Dienstgeber und<br />
MAV - gelegt, welches der beiden Motive<br />
sie für ihre Einrichtung umsetzen.<br />
Zur Finanzierung dieser Entgelte ist<br />
nun das Weihnachtsgeld gekürzt worden.<br />
Die Absicht der Dienstgeber war es, die<br />
zusätzliche Möglichkeit eines differenzierten<br />
Leistungsentgeltes insgesamt<br />
kostenneutral zu bekommen. Die gewünschten<br />
neuen Arbeitsanreize sollten<br />
zu keinen neuen Personalkosten führen.<br />
Die Devise war: mehr Leistung für das<br />
gleiche Geld.<br />
Das Gesamtvolumen von 1 % der Jahresentgeltsumme<br />
muss also an irgendeiner<br />
Stelle vom Entgelt abgeknappst<br />
werden.<br />
Und da bot sich das Weihnachtsgeld an<br />
…<br />
Ja, das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld.<br />
Bereits im vergangenen Jahr<br />
sind die Bestimmungen zum Urlaubsgeld<br />
weggefallen - ab <strong>2008</strong> wird kein<br />
Urlaubsgeld mehr gezahlt. Im Zuge der<br />
heutigen Beschlüsse ist nun auch das<br />
Weihnachtsgeld so angepasst worden,<br />
dass mit den Einsparungen die Jahressonderzahlung<br />
bzw. das differenzierte<br />
Leistungsentgelt finanziert werden können.<br />
Es gibt jetzt drei verschiedene Quoten<br />
für das Weihnachtsgeld. Weshalb ist<br />
diese komplizierte Regelung gewählt<br />
worden?<br />
Es ist ein Kompromiss. Die Dienstgeberseite<br />
beantragte eine Drei-Quoten-<br />
Regelung mit erheblichen Einschnitten<br />
für einen Teil der Beschäftigten. Kolleginnen<br />
und Kollegen in den Entgeltgruppen<br />
13 bis 15 sollten auf 40 % des<br />
Weihnachtsgeldes verzichten. Für die<br />
Entgeltgruppen 9 bis 12 war eine Kürzung<br />
um 20 % vorgesehen und für die<br />
Entgeltgruppen 1 bis 8 um 10 %.<br />
Mitarbeiterseits wurde von Beginn an<br />
diese Staffelung als ungerecht eingeschätzt<br />
- favorisiert wurden zwei Quoten:<br />
90 % für die Entgeltgruppen 1 bis<br />
8 und 80 % für die anderen.<br />
Das jeweilige Ziel konnte von keiner<br />
Seite erreicht werden. Herausgekommen<br />
ist die bekannte Regelung (89/80/<br />
77,2). Berechnungen der gesamten Entgelte<br />
im kirchlichen Dienst in den<br />
(Erz-)Bistümern Münster und Paderborn<br />
hatten aufgedeckt, dass diese Staffel<br />
dem Ziel der Dienstgeber nach einer<br />
"kostenneutralen" Regelung im Vergleich<br />
zum eigenen Antrag noch entsprach.<br />
Für die Dienstnehmer war es<br />
die Regelung, die der Erwartung nahe<br />
kam, mit der Einführung des Leistungsentgeltes<br />
in der KAVO keine zufällige<br />
Umverteilung der Entgelte zu organisieren.<br />
Kritiker des Beschlusses monieren inzwischen<br />
aber eine soziale Unausgewogenheit<br />
des Beschlusses und scheuen<br />
selbst nicht vor dem Vorwurf der Bereicherung<br />
der Besserverdiener auf Kosten<br />
der Kolleginnen und Kollegen in<br />
niedrigeren Gehaltsgruppen zurück.<br />
Das ist starker Tobak. Die Einträge von<br />
Mitte März im Forum auf der Internetseite<br />
der Regional-KODA NW habe ich<br />
auch gelesen. Verstehen kann ich die<br />
Angriffe nicht, weil die dort angeführten<br />
Vergleiche zu den Regelungen im<br />
Öffentlichen Dienst meiner Meinung<br />
sämtlich nicht greifen. Der 2005 geschaffene<br />
TvöD geht von Voraussetzungen<br />
aus und hat Regelungen geschaffen,<br />
die wir in der KAVO nicht<br />
kennen und mitarbeiterseits auch nicht<br />
wollen. Es gab bei der jetzigen Regelungsmaterie<br />
keinen Grund, das Entgeltgefüge<br />
der KAVO zu ändern, auch<br />
nicht an diesem Detail. Diese Aufgabe<br />
steht der Kommission noch bevor,<br />
wenn es irgendwann darum gehen wird,<br />
neue "Tätigkeitsmerkmale" und Eingruppierungsvorschriften<br />
zu schaffen,<br />
die sich eher am "Tatsächlichen" - der<br />
geleisteten Arbeit - und nicht so sehr<br />
am "Vergangenen" - einer irgendwann<br />
absolvierten Ausbildung - orientieren.<br />
Leistungsentgelt und Höhe der Weihnachtszuwendung –<br />
Hintergründe des KODA-Beschlusses vom 10. März <strong>2008</strong><br />
Nach der Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses<br />
der Regional-KODA<br />
NW über die Einführung eines Leistungsentgeltes<br />
und der damit einhergehenden<br />
Veränderung beim „Weihnachtsgeld“<br />
auf der Internet-Seite der<br />
Mitarbeiterseite sowie im Dienstgeber–Schnellbrief<br />
hat es zum Teil heftige<br />
Reaktionen im Internet Forum der<br />
Mitarbeiterseite gegeben.<br />
Der am 7. April hierzu eingegangene<br />
Forumsbeitrag von Herrn Bohnen regt<br />
an, einmal „sachlich das Verhandlungsergebnis<br />
zu vermitteln“.<br />
Die Internet Redaktion hatte gemeint,<br />
dass der Beitrag unter „Aktuelles“ dies<br />
bereits geleistet hätte. Wir greifen mit<br />
dem nachfolgenden Beitrag die Anregungen<br />
auf und erläutern das Verhandlungsergebnis<br />
und seine Hintergründe<br />
ausführlicher.<br />
Die Vorgeschichte des Beschlusses:<br />
2005<br />
Im Jahr 2005 haben sich die Tarifvertragsparteien<br />
des öffentlichen Dienstes<br />
darauf verständigt, den BAT durch einen<br />
neuen Tarifvertrag, den TVöD, zu<br />
ersetzen.<br />
Die gravierendsten Veränderungen waren:<br />
- Wegfall des familienstandsbezogenen<br />
Ortszuschlages<br />
- Wegfall von Bewährungsaufstiegen<br />
- Wegfall des Urlaubsgeldes<br />
- Ersetzen des Systems der Lebensaltersstufen<br />
durch ein System von im Betrieb<br />
erworbenen Erfahrungsstufen<br />
- Ersetzen des Weihnachtsgeldes durch<br />
eine Jahressonderzahlung, die hinsichtlich<br />
Höhe und Anspruch anders ausgestaltet<br />
ist als im BAT<br />
- Einführung von leistungsbezogenen<br />
Entgeltbestandteilen.<br />
Hans Peter Zetl bezeichnet in der<br />
jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift<br />
ZMV den TVöD „von Arbeitnehmerseite<br />
aus betrachtet – als Verschlechterungsvertrag“.<br />
Die Regional KODA NW hat im August<br />
2005 Teile des neuen Tarifvertragswerkes<br />
TVöD identisch in die KA-<br />
VO aufgenommen, andere Teile verändert<br />
und wiederum andere Teile gar<br />
nicht behandelt.<br />
Wortgleich übernommen wurde auf<br />
heftiges Drängen der Dienstgeberseite<br />
die neue Entgeltordnung und die neue
Vergütungstabelle, das Urlaubsgeld<br />
wurde gestrichen.<br />
Der damalige Beschluss war innerhalb<br />
der Mitarbeiterseite heftig umstritten –<br />
viele Mitarbeitervertreter haben ihre<br />
Zustimmung verweigert.<br />
Das erforderliche Quorum für einen<br />
Beschluss wurde letztendlich aber mit<br />
den gesamten Stimmen der Dienstgeberseite<br />
und den notwendigen Stimmen<br />
aus der Mitarbeiterseite knapp erreicht.<br />
Dem Antrag der Dienstgeberseite, auch<br />
die Weihnachtsgeldregelungen des Öffentlichen<br />
Dienstes identisch zu übernehmen,<br />
wurde 2005 u.a. deswegen<br />
nicht stattgegeben, weil keine Kompensation<br />
wie im öffentlichen Dienst über<br />
das Leistungsentgelt angeboten wurde.<br />
Stattdessen wurde vereinbart, für die<br />
Jahre bis 2007 eine andere Regelung zu<br />
treffen, um bis zum Jahr <strong>2008</strong> eine<br />
Weihnachtsgeldregelung in Verbindung<br />
mit einer Regelung zu einem Leistungsentgelt<br />
treffen zu können. Für den Fall,<br />
das eine solche Regelung nicht getroffen<br />
würde, wurde das Weihnachtsgeld<br />
ab <strong>2008</strong> wieder bei 100% des Septemberentgeltes<br />
gesetzt.<br />
2007<br />
Ab Frühjahr 2007 wurde in der Regional-KODA<br />
NW intensiv über Leistungsentgelt<br />
und Weihnachtsgeld verhandelt.<br />
Im Zuge dieser Verhandlungen<br />
hat die Dienstgeberseite im April 2007<br />
erklärt: „Die grundsätzliche Zustimmung<br />
der Mitarbeiterseite zur Übernahme<br />
der „Instrumente des TVöD zum<br />
leistungsabhängigen Entgelt“ nebst<br />
Weihnachtsgeldregelung in der KAVO<br />
ist CONDITIO SINE QUA NON für<br />
die grundsätzliche Übernahme des<br />
nächsten Tarifabschlusses im öffentlichen<br />
Dienst. Hier besteht ein Junktim“.<br />
Die Verhandlungen zogen sich wegen<br />
der Komplexität der Sachverhalte bis<br />
ins Jahr <strong>2008</strong>.<br />
<strong>2008</strong><br />
Die Mitarbeiterseite war sich insgesamt<br />
einig, dass eine 1:1 Übernahme der Regelung<br />
des § 18 TVöD zum Leistungsentgelt<br />
nicht gewollt war. Eine nicht<br />
geringe Zahl von Mitarbeitervertretern<br />
war und ist nach wie vor der Überzeugung,<br />
dass das Leistungsentgelt ungeeignet<br />
für den kirchlichen Dienst ist.<br />
Hier kommt nun das oben genannte<br />
Junktim ins Spiel.<br />
Viele Mitarbeitervertreter haben in den<br />
Fraktionssitzungen die Auffassung vertreten,<br />
dass bei Vorliegen eines Tarifabschlusses<br />
<strong>2008</strong> kein Verhandlungsspielraum<br />
für eine andere Regelung<br />
hinsichtlich der Ausgestaltung des Leistungsentgeltes<br />
als im TVöD gegeben<br />
sei, sie wollten deswegen einen vertretbaren<br />
Abschluss am 10. März erzielen.<br />
Andere waren aus den genannten<br />
Grundsatzüberlegungen heraus nicht<br />
bereit, ihre Stimme für irgendeine Paketlösung<br />
beizusteuern.<br />
Hätte deren Zahl bei mehr als 7 gelegen,<br />
wäre es am 10. März zu keinem<br />
Beschluss gekommen mit der Folge,<br />
dass es <strong>2008</strong> bei der Weihnachtsgeldregelung<br />
der KAVO in Höhe von 100%<br />
für alle, ungeachtet ihrer Vergütungsgruppe,<br />
geblieben wäre.<br />
Wenn man einen Vergleich zur Regelung<br />
der Jahressonderzahlung im TVöD<br />
ziehen will, ergäbe sich hierbei für die<br />
höchsten Entgeltgruppen ein Plus von<br />
40% und für die mittleren Entgeltgruppen<br />
von 20%.<br />
Welche Folgen eine Nicht-Einigung für<br />
die Verhandlungen über die Übernahme<br />
des Tarifabschlusses vom<br />
31.03.<strong>2008</strong> gehabt hätte, ist spekulativ<br />
und kann an dieser Stelle nicht seriös<br />
weiterverfolgt werden.<br />
Denjenigen, die in der Mitarbeiterseite<br />
für einen vertretbaren Abschluss am 10.<br />
März eingetreten sind, oblag es also,<br />
die hierfür notwendige Stimmenzahl<br />
sicherzustellen.<br />
KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 3<br />
Die Mitarbeiterseite hat in die Verhandlungen<br />
mit der Dienstgeberseite<br />
die Forderung eingebracht, dass für die<br />
Einkommensgruppen bis EG 8 das<br />
Weihnachtsgeld 90% und ab Entgeltgruppe<br />
9 80% eines Monatsentgeltes<br />
betragen sollte. Eine Absenkung der<br />
Jahressonderzuwendung auf 60 % bei<br />
den höchsten Entgeltgruppen und damit<br />
eine Reduzierung des Jahresgehalts um<br />
etwa 1.000 € unter das Niveau des Jahres<br />
2004 (in Verbindung mit dem Wegfall<br />
des Urlaubsgeldes) hielt die Mitarbeiterseite<br />
für unausgewogen und<br />
nicht vereinbar mit dem Gedanken einer<br />
Leistungsvergütung.<br />
Die mitarbeiterseitigen Vorschläge<br />
wurden von der Dienstgeberseite strikt<br />
abgelehnt; die Dienstgeberseite hat eine<br />
im Vergleich zum Öffentlichen Dienst<br />
kostenneutrale Regelung eingefordert<br />
und hierzu am 1. Februar <strong>2008</strong> entsprechendes<br />
Datenmaterial zur Verfügung<br />
gestellt, aus dem hervorging, welche<br />
Weihnachtsgeldregelungen die Dienstgeberseite<br />
mittragen würde.<br />
Auch wenn in Plenum und Fraktion<br />
nicht geheim abgestimmt wurde, kann<br />
es nicht die Aufgabe eines Artikels<br />
sein, die kontroversen Debatten in der<br />
Mitarbeiterseite öffentlich zu machen,<br />
da die Gewissensentscheidung eines<br />
jeden einzelnen Abstimmungsberechtigten<br />
zu respektieren ist.<br />
Jedes einzelne Mitglied der Mitarbeiterseite<br />
ist ausschließlich seinem Gewissen<br />
und denjenigen, die ihn gewählt<br />
/ delegiert haben gegenüber verpflichtet;<br />
ein imperatives Mandat in dem Sinne,<br />
dass eine Mehrheitsentscheidung<br />
alle Mitglieder in irgendeiner Weise<br />
binden würde, sieht die Ordnung nicht<br />
vor.<br />
Der Beschluss<br />
Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen<br />
soll nunmehr das Ergebnis vom<br />
10. März <strong>2008</strong> mit den wesentlichen<br />
Vorschriften im TVöD verglichen werden.<br />
Die Bewertung bleibt dem Leser<br />
überlassen:<br />
KAVO<br />
§§ 26 Leistungsentgelt und 26a Pauschale Jahreszahlung § 18 Leistungsentgelt<br />
§ 26,1:<br />
Einrichtungen im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung<br />
können ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> ein Leistungsentgelt einführen.<br />
Hierzu bedarf es einer Dienstvereinbarung.<br />
TVÖD / VKA<br />
§18, 2:<br />
Ab dem 1 Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt.
KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 4<br />
KAVO<br />
§ 26a<br />
(1) Sofern und solange eine Dienstvereinbarung im Sinne des<br />
§ 26 nicht zustande kommt, erhalten die Mitarbeiter mit dem<br />
Tabellenentgelt des Monats Dezember 12 v.H.*<br />
- in den Jahren <strong>2008</strong>, 2009 und 2<strong>01</strong>0 des für den Monat<br />
September des Jahres jeweils zustehenden Monatsentgelts,<br />
- ab dem Jahr 2<strong>01</strong>1 des für den Monat September des Jahres<br />
jeweils zustehenden Tabellenentgelts als pauschale Jahreszahlung<br />
ausgezahlt.<br />
*Die jeweilige Änderung des vom Hundertsatzes erfolgt zeitund<br />
inhaltsgleich zu den entsprechenden Änderungen im Bereich<br />
des TVÖD-VKA<br />
Die Anlage 14 zur KAVO – Verordnung über eine Weihnachtszuwendung<br />
– bleibt (nahezu) unverändert.<br />
Änderungen gibt es nur im § 2; der § 2a wird gestrichen<br />
§ 2 erhält folgende Fassung:<br />
1) Die Zuwendung beträgt für die Entgeltgruppen<br />
1 bis 8 89 v.H<br />
9 bis 12 80 v.H<br />
13 bis 15 77,2 v.H<br />
eines Monatsentgeltes.<br />
2) Die Zuwendung nach den Absätzen 1 und 2 erhöht sich um<br />
20 Euro für jedes Kind eines Mitarbeiters, wenn das Kind am<br />
1. September das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. §<br />
28 KAVO findet Anwendung. Der Erhöhungsbetrag wird auf<br />
einmaligen Antrag mit Vorlage des Geburtsnachweises gewährt;<br />
der Erhöhungsbetrag wird für jedes Kind in jedem Kalenderjahr<br />
nur einmal gewährt.<br />
Die Beibehaltung der Vorschriften der Anlage 14 führt u.a<br />
dazu, dass Mitarbeiter, die im Laufe eines Jahres ausscheiden,<br />
unter bestimmten Umständen (z.B. Erreichen der Altersgrenze<br />
/ Ausscheiden wegen Geburt eines Kindes) einen Anspruch<br />
auf anteiliges Weihnachtsgeld haben; andererseits müssen sie<br />
bei Ausscheiden vor dem 31. März des folgenden Kalenderjahres<br />
aus eigenem Verschulden bzw. auf eigenen Wunsch die<br />
Weihnachtszuwendung zurückzahlen.<br />
TVÖD / VKA<br />
Protokollerklärung zu § 18, Nr. 4:<br />
Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die<br />
zeitgerechte Einführung des Leistungsentgeltes sinnvoll, notwendig<br />
und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie fordern deshalb<br />
die Betriebsparteien dazu auf, rechtzeitig vor dem<br />
1. Januar 2007 die betrieblichen Systeme zu vereinbaren.<br />
Kommt bis zum 30. September 2007 keine betriebliche Regelung<br />
zustande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt<br />
des Monats Dezember <strong>2008</strong> 6 v.H. des für den Monat<br />
des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgeltes.<br />
Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den Restbetrag<br />
des Gesamtvolumens. Solange auch in den Folgejahren<br />
keine Einigung entsprechend Satz 2 zustande kommt, gelten<br />
die Absätze 3 und 4 ebenfalls. ( Im nächsten Satz wird nur für<br />
das erste Jahr 2007 eine 12% Regelung beschrieben, wenn bis<br />
zum 31.07.2007 keine Einigung nach Satz 3 zustande gekommen<br />
ist)<br />
§ 20 Jahressonderzahlung<br />
(früher „Weihnachtsgeld“, geregelt im Tarifvertrag über eine<br />
Zuwendung)<br />
§ 20 TVÖD<br />
1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen,<br />
haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung<br />
2) Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten<br />
in den EG 1 bis 8 90 v.H.<br />
in den EG 9 bis 12 80 v.H<br />
in den EG 13 bis 15 60 v.H<br />
des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August<br />
und September durchschnittlich gezahlten monatlichen<br />
Entgelts.<br />
3) Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich<br />
um jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch<br />
auf Entgelt haben.<br />
Andere Forderungen, wie z.B. die Forderung<br />
der Mitarbeiterseite nach einer<br />
anteiligen Beteiligung derjenigen Mitarbeiter,<br />
die vor dem Stichtag ausscheiden,<br />
an der Leistungsvergütung, kamen<br />
nicht mehr in das Paket hinein, weil<br />
hierfür nicht die erforderliche Mehrheit<br />
zu erzielen war.<br />
So wie jedes einzelne Kommissionsmitglied<br />
– egal ob Dienstnehmer oder<br />
Dienstgebervertreter – am 10. März<br />
persönlich gewichten musste, ob es dieses<br />
Paket für so ausgewogen hielt, dass<br />
es ihm insgesamt seine Stimme geben<br />
konnte oder nicht, mag auch der Leser<br />
seine Entscheidung treffen, wie er den<br />
Beschluss bewertet.<br />
Fakt ist, dass nur dieser Beschluss mit<br />
jedem einzelnen Bestandteil die erforderliche<br />
Stimmenzahl erzielen konnte.<br />
Die Hauptkritik im Forum ist, dass die<br />
Mitarbeiterseite bei der Weihnachtsgeldregelung<br />
für die Entgeltgruppen 1<br />
bis 8 eine um ein Prozent schlechtere<br />
Regelung akzeptiert hat, als es den Regelungen<br />
bei den Kommunen des öffentlichen<br />
Dienstes entspricht. Das sozialpolitische<br />
Signal mag man für fragwürdig<br />
halten. Andere Bistümer haben<br />
sich allerdings weiterhin für einen einheitlichen<br />
Weihnachtsgeld-Prozentsatz<br />
entschieden (etwa Fulda: 84% für alle<br />
in einer Paketregelung).<br />
Bei den Verhandlungen für Nordrhein-Westfalen<br />
drohte permanent das<br />
Scheitern des gesamten Verhandlungspaketes<br />
mit unabsehbaren Folgen für<br />
die Handlungsfähigkeit des Gesamtgremiums.<br />
Der Vorstand der Mitarbeiterseite in<br />
der Regional KODA NW<br />
Herbert Böhmer, Heinz–Leo Görtzen,<br />
Gabriele Seidich, Burkhard Speicher
KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 5<br />
Eingruppierungen korrekt vornehmen und leichter überprüfbar machen<br />
Das war das Ziel im KODA-Ausschuss<br />
Tätigkeitsmerkmale, das jetzt die KO-<br />
DA mit einem Beschluss zu den Tätigkeitsmerkmalen<br />
umgesetzt hat.<br />
Außer bei den Tätigkeiten mit so genanntem<br />
doppelten Aufstieg gibt es<br />
durch die neue Anlage keine Veränderungen<br />
in der Entlohnung. Sie sind mit<br />
dieser Anlage auch nicht beabsichtigt.<br />
Für alle, die ab dem 1.1.<strong>2008</strong> neu eingestellt<br />
oder neu eingruppiert worden<br />
sind, gilt nun uneingeschränkt die Zuordnung<br />
zur neuen Anlage 5 b. Der<br />
Blick in die Anlage 1 ist nicht mehr<br />
erforderlich.<br />
Die wichtigste Neuerung in der neuen<br />
Anlage ist die korrekte Zuordnung bestimmter<br />
Tätigkeiten zu den neuen<br />
Entgeltgruppen. Damit können Eingruppierungen<br />
sicher vorgenommen<br />
werden, ohne den Umweg über die ehemaligen<br />
Vergütungsgruppen.<br />
In manchen Fällen gab es bis jetzt im<br />
ersten Jahr oder in den ersten drei Jahren<br />
abgesenkte Vergütungsgruppen, mit<br />
denen nach dem neuen System die Entlohnung<br />
dauerhaft zu niedrig gewesen<br />
wäre. Dieses Manko ist jetzt rückwirkend<br />
zum 1.1.<strong>2008</strong> beseitigt. Davon<br />
betroffen sind Küster mit abgeschlossener<br />
Berufsausbildung, wenn diese für<br />
den Beruf förderlich ist, und neu eingestellte<br />
Mitarbeiter mit Hochschulausbildung.<br />
Überall da, wo in der Anlage 1 bislang<br />
der Hinweis auf eine Vergütungsgruppenzulage<br />
einer bestimmten Alters- und<br />
Vergütungsgruppe enthalten war, steht<br />
in der neuen Anlage nun ein konkreter<br />
Betrag als Zulage. Dieser Betrag wird<br />
sich bei prozentualen Entgeltveränderungen<br />
entsprechend mit verändern.<br />
In der Anlage 20 - pastoraler Dienst -<br />
ist eine Nr. 11 a ergänzt worden. Bedauerlicherweise<br />
sind hier keine Änderungen<br />
des Status quo vorgenommen<br />
worden.<br />
Die Mitarbeiterseite fordert die Anpassung des Kilometergeldes<br />
Ein umfangreicher Antrag der Dienstgeberseite<br />
zur Änderung der Anlage 15<br />
KAVO (Reisekosten) ist auf der vergangenen<br />
KODA-Sitzung gescheitert.<br />
Grund hierfür war insbesondere die<br />
Forderung der Mitarbeiterseite, wegen<br />
der drastisch gestiegenen Kraftstoffpreise<br />
die Kilometergeldentschädigung<br />
auf 0,36 € anzuheben.<br />
Dies wollte die Dienstgeberseite nicht<br />
mittragen.<br />
Die Mitarbeiterseite wird dieses Ziel<br />
aber weiter verfolgen. Gleiches gilt für<br />
eine Klarstellung in der Anlage 15 KA-<br />
VO, dass tägliche Fahrten zwischen<br />
mehreren „Einsatzstellen“ vom Dienstgeber<br />
zu erstatten sind.<br />
Wegen der inzwischen aber weiter gestiegenen<br />
Kraftstoffpreise hat die Mitarbeiterseite<br />
in die Sitzung vom<br />
16.06.08 einen Antrag eingebracht, die<br />
Pauschale auf 0,42 € zu setzen. Dieser<br />
Antrag wurde wegen der unerwartet<br />
langen Verhandlungen zur Übernahme<br />
des Tarifabschlusses vertagt.<br />
Änderung der Anlage 11 KAVO ‚Dienstwohnungen'<br />
In der Kommissionssitzung am 10.<br />
März wurden auf Antrag der Mitarbeiterseite<br />
Neuregelungen zu den Nebenkosten<br />
geschaffen, die in der Vergangenheit<br />
strittige Umstände klären<br />
(Änderung des § 9 der Anlage 11 KA-<br />
VO).<br />
Zur Zahlung von Nebenkosten können<br />
Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer<br />
vereinbaren, ob eine Pauschale oder<br />
Vorauszahlungen geleistet werden.<br />
Wird eine Pauschale vereinbart, sind<br />
mögliche Erstattungen, aber auch<br />
Nachzahlungen ausgeschlossen. Die<br />
entsprechende Vereinbarung ist<br />
schriftlich zu fixieren und es sollte ein<br />
Widerrufsrecht aufgenommen werden.<br />
Werden Vorauszahlungen vereinbart,<br />
so sind diese jährlich abzurechnen.<br />
Dazu ist ein Abrechnungszeitraum für<br />
die Erfassung der Nebenkosten fest zu<br />
legen und dem Wohnungsnehmer mit<br />
zu teilen. Nach Ablauf dieses Zeitraums<br />
ist die „Spitzabrechnung“ zu den<br />
Nebenkostenvorauszahlungen innerhalb<br />
einer Frist von 12 Monaten dem<br />
Wohnungsnehmer vorzulegen. Wird<br />
diese Frist versäumt, sind Nachforderungsansprüche<br />
verwirkt, es sei denn,<br />
der Wohnungsgeber war unverschuldet<br />
an der Fristeinhaltung gehindert. Hat<br />
der Wohnungsnehmer Einwände gegen<br />
die Abrechnung, muss er wiederum<br />
innerhalb einer Frist von 12 Monaten<br />
nach Zugang der Abrechnung reagieren.<br />
Versäumt er die Frist durch eigenes<br />
Verschulden, ist die Abrechnung<br />
verbindlich.<br />
Diese Regelungen folgen dem BGB<br />
zum Mietrecht und helfen, unnötigen<br />
Streit zwischen den Parteien zu vermeiden.<br />
Neue Zulagenart bei der Altersvorsorge<br />
Das seit 2002 bestehende kapitalgedeckte<br />
System der Zusatzversorgung<br />
ermöglicht es neben dem Pflichtbeitrag<br />
des Dienstgebers, auch zusätzlich freiwillig<br />
für das Alter vorsorgen zu können<br />
(§ 4 Anlage 24 KAVO). Der neue<br />
§ 35a KAVO (Zulage zur Brutto-Entgeltumwandlung)<br />
verschafft die<br />
Option, den "Dienstgeber-Betrag", der<br />
vermögenswirksam im Sinne der Anlage<br />
13 KAVO angelegt werden kann,<br />
stattdessen in die freiwillige Altersvorsorge<br />
zu investieren.<br />
Dazu bedarf es eines entsprechenden<br />
Antrags an den Dienstgeber, der sodann<br />
den diesbezüglichen Betrag brutto für<br />
netto an die KZVK als freiwilligen<br />
Beitrag der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters<br />
abführt. Der dazu vom Dienstgeber<br />
zu erbringende Anteil beträgt bei Vollbeschäftigten<br />
6,65 Euro monatlich, bei<br />
Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig<br />
(vergl. § 1 Abs. 3 Anlage 13 KA-<br />
VO). Diese Option gilt auch für Auszubildende<br />
(Neufassung des § 20 Abs. 2<br />
Ausbildungsordnung).
KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 6<br />
Neues “altes” Mitglied in der Regional-KODA<br />
Im Januar <strong>2008</strong> ist das langjährige<br />
KODA-Mitglied Elfriede Dalla Riva-<br />
Hanning schwer erkrankt und nicht<br />
mehr in der Lage, sein Mandat wahrzunehmen.<br />
Der ZKD-Bundesvorstand<br />
hat daher in Absprache mit der Familie<br />
Dalla Riva die Entsendung auf Eckhard<br />
Isenberg übertragen. Isenberg ist Kirchenmusiker<br />
in Köln und war bereits in<br />
der vorangegangenen Wahlperiode<br />
Mitglied der Regional-KODA NW.<br />
Tarifergebnis aus dem Öffentlichen Dienst verhandelt<br />
Bei ihrer Sitzung am 16.06.08 hat die Regional-KODA die Übernahme wesentlicher Bestandteile des Tarifergebnisses im Öffentlichen<br />
Dienst in die KAVO verhandelt. Nach einer langen und zähen Sitzung ist schlussendlich die Entgelttabelle für <strong>2008</strong><br />
beschlossen worden. Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite waren sich einig, dass sie ohne dieses Minimalziel nicht die Sitzung<br />
beenden wollten. Haupthindernis für die Einigung und Verabschiedung weiterer Inhalte des Tarifabschlusses war die Tatsache,<br />
dass für den Öffentlichen Dienst immer noch keine Einigung in schriftlicher Form vorliegt. Die Regional-KODA wird am 25.08.08<br />
in einer Sondersitzung über die anderen Teile des Tarifabschlusses verhandeln und entscheiden.<br />
Beschlossen ist die Erhöhung der Tabellenentgelte der KAVO für <strong>2008</strong>. Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer<br />
individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe ) werden ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> um 50 Euro erhöht sowie<br />
anschließend um 3,1 %.<br />
Vorbehaltlich der In-Kraft-Setzung durch die Bischöfe gilt ab dem 1.1.<strong>2008</strong>, befristet bis zum 31.12.08 nun folgende Tabelle für<br />
die Entgelte:<br />
KAVO Entgelttabelle Anlage 5, gültig vom 1.1.<strong>2008</strong> bis 31.12.<strong>2008</strong><br />
Entgeltgruppe<br />
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe<br />
Grundentgelt<br />
Entwicklungsstufen<br />
6<br />
15 Ü 4.515,78 € 5.005,51 € 5.469,46 € 5.77876 € 5.850,93 €<br />
15 3.540,45 € 3.928,11 € 4.072,45 € 4.587,95 € 4.979,73 € 5.237,48 €<br />
14 3.206,41 € 3.556,95 € 3.763,15 € 4.072,45 € 4.546,71 € 4.804,46 €<br />
13 2.955,88 € 3.278,58 € 3.453,85 € 3.794,08 € 4.268,34 € 4.464,23 €<br />
12 2.649,67 € 2.938,35 € 3.350,75 € 3.711,60 € 4.175,55 € 4.381,75 €<br />
11 2.556,88 € 2.835,25 € 3.041,45 € 3.350,75 € 3.799,24 € 4.005,44 €<br />
10 2.464,09 € 2.732,15 € 2.938,35 € 3.144,55 € 3.536,33 € 3.629,12 €<br />
9 2.176,44 € 2.412,54 € 2.536,26 € 2.866,18 € 3.123,93 € 3.330,13 €<br />
8 2.037,26 € 2.257,89 € 2.360,99 € 2.453,78 € 2.556,88 € 2.621,83 €<br />
7 1.907,35 € 2.113,55 € 2.247,58 € 2.350,68 € 2.428,<strong>01</strong> € 2.500,18 €<br />
6 1.870,23 € 2.072,31 € 2.175,41 € 2.273,36 € 2.340,37 € 2.407,39 €<br />
5 1.791,88 € 1.984,68 € 2.082,62 € 2.180,57 € 2.252,74 € 2.304,29 €<br />
4 1.703,21 € 1.886,73 € 2.<strong>01</strong>0,45 € 2.082,62 € 2.154,79 € 2.197,06 €<br />
3 1.675,38 € 1.855,80 € 1.907,35 € 1.989,83 € 2.051,69 € 2.108,40 €<br />
2 1.545,47 € 1.711,46 € 1.763,<strong>01</strong> € 1.814,56 € 1.927,97 € 2.046,54 €<br />
1 je 4 Jahre 1.377,42 € 1.402,16 € 1.433,09 € 1.461,96 € 1.536,19 €<br />
Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten<br />
Die monatlichen Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> um<br />
70 Euro erhöht. Außerdem erhalten Praktikanten eine Weihnachtszuwendung in Höhe von 90 % ihres monatlichen Pauschalentgeltes.<br />
In einer Protokollerklärung ist festgehalten, dass die (Erz-)Bistümer darauf hinwirken, Azubis nach ihrer bestandenen<br />
Prüfung für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe<br />
entgegenstehen und die Einrichtung nicht über Bedarf ausgebildet hat.<br />
Redaktionsteam:<br />
Heinz-Leo Görtzen, Ursula Happe, Reinhild Junge, Franz-Josef Plesker, Werner Stock, Peter Tannebaum<br />
Geschäftsstelle der Regional-KODA NW – Mitarbeiterseite –<br />
Breite Straße 1<strong>01</strong>, 50667 Köln, T. 02 21- 2 57 03 10, F. 02 21-2 57 00 71<br />
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