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Inhalt<br />

Die Regional-KODA hat die Einführung des Leistungsentgelts beschlossen Seite 1<br />

Leistungsentgelt und Höhe der Weihnachtszuwendung –<br />

Hintergründe des KODA-Beschlusses vom 10. März <strong>2008</strong> Seite 2<br />

Eingruppierungen korrekt vornehmen und leichter überprüfbar machen Seite 5<br />

Die Mitarbeiterseite fordert die Anpassung des Kilometergeldes Seite 5<br />

Änderung der Anlage 11 KAVO ‚Dienstwohnungen' Seite 5<br />

Neue Zulagenart bei der Altersvorsorge Seite 5<br />

Neues "altes" Mitglied in der Regional-KODA Seite 6<br />

Tarifergebnis aus dem Öffentlichen Dienst verhandelt Seite 6<br />

Die neue Entgelt-Tabelle Seite 6<br />

Die Regional-KODA hat die Einführung des Leistungsentgelts beschlossen<br />

Ein Interview zur Sache<br />

"Ein gutes Betriebsklima ist Voraussetzung<br />

für eine liebevolle Erziehung<br />

und Förderung der Kinder. Selbstdarstellerische<br />

und auf den eigenen Vorteil<br />

bedachte Arbeit steht der Erreichung<br />

unserer pädagogischen Ziele entgegen."<br />

Die Erzieherinnen des Kath.<br />

Familienzentrums St. Franziskus sprechen<br />

sich gegen die Einführung einer<br />

differenzierten Leistungsvergütung aus.<br />

Sie fürchten, wie viele andere auch,<br />

Konkurrenzkampf statt Teamarbeit,<br />

Eigennutz statt kooperative Arbeit für<br />

die Erreichung der pädagogischen und<br />

pastoralen Ziele.Warum wurde nun<br />

trotz dieser Stimmungslage in der Regional-KODA<br />

NW über die Einführung<br />

eines differenzierten Leistungsentgeltes<br />

beraten und beschlossen?<br />

Die sachlich einfachste Antwort lautet<br />

wohl: Weil die Dienstgeberseite einen<br />

Antrag eingebracht hat. Dienstgeberseits<br />

wurde ein vitales und vehement<br />

eingebrachtes Interesse an diesem Thema<br />

und an dem Beschluss vorgebracht.<br />

Man hält das Leistungsentgelt für ein<br />

innovatives Element innerhalb auch der<br />

kirchlichen Arbeitsverträge, das dazu<br />

geeignet sei, die Arbeitsqualität zu<br />

verbessern.<br />

Nun zeigen die Befürchtungen der Kolleginnen<br />

aus dem Familienzentrum ja<br />

in eine ganz andere Richtung.<br />

Diese Bedenken werden auf der Mitarbeiterseite<br />

der Regional-KODA NW<br />

geteilt - auch noch nach dem Beschluss.<br />

Die Beratungen zu dieser Frage<br />

konnte allerdings nicht rigoros verweigert<br />

werden. Zum Charakter unserer<br />

Arbeit in der Kommission gehört die<br />

konsensorientierte Beratung und Verhandlung<br />

zu eingebrachten Regelungsforderungen.<br />

Die Herausforderung des<br />

Dritten Weges besteht darin, dass<br />

Dienstgeber- und Mitarbeiterseite die u.<br />

U. divergierenden Interessenlagen<br />

schließlich weitestgehend gleichgerichtet<br />

auflösen. Das Ziel ist es, die arbeitsvertraglichen<br />

Grundlagen für die<br />

gemeinschaftliche Erfüllung einer Aufgabe,<br />

nämlich die des kirchlichen Dienstes<br />

am Menschen, zu schaffen.<br />

Sie haben sich also auf die Verhandlungen<br />

eingelassen …<br />

Ja, und zwar aus zwei Gründen: erstens<br />

dem gerade genannten systemisch bedingten<br />

Grund und zweitens inhaltlich,<br />

um zwei gleichwertige Optionen zu<br />

erreichen. Das meint, mitarbeiterseits<br />

war uns daran gelegen, neben der Möglichkeit<br />

eines leistungsdifferenzierten<br />

Entgeltes eine sanktionsfreie Pauschalzahlung<br />

zu erreichen.<br />

Was ist damit gemeint?<br />

Sie wissen ja, dass im Öffentlichen<br />

Dienst - und das ist ja nun mal die gewählte<br />

Referenz - das Leistungsentgelt<br />

so hoch gehängt worden ist, dass in<br />

Einrichtungen, in den en Dienstgeber<br />

und Personalrat zu keiner Vereinbarung<br />

über dessen Einführung kommen, die<br />

zur Verfügung stehenden Mittel nur zur<br />

Hälfte an die Belegschaft ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse<br />

hat die Regional-KODA NW zwei<br />

gleich ausgestattete Bedingungen geschaffen:<br />

eine Option besteht darin,<br />

dass Dienstgeber und Mitarbeitervertretung<br />

über die Einführung eines differenzierten<br />

Leistungsentgeltes eine<br />

Dienstvereinbarung abschließen. Für<br />

diese, zusätzlich zum Tabellenentgelt<br />

auszuzahlende Leistungsprämie steht<br />

das Volumen von einem Prozent der<br />

Vorjahresentgeltsumme der Einrichtung<br />

zur Verfügung.<br />

Die zweite Möglichkeit - eigentlich<br />

sogar die Regel, insbesondere für alle<br />

Einrichtungen, die keine Mitarbeitervertretung<br />

haben - sieht vor, dass die<br />

Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter in<br />

einer pauschalen Jahreszahlung 12 Prozent<br />

des Septembergehaltes erhält.<br />

Rechnerisch sind diese beiden Auszahlungsvolumen<br />

gleich groß. Es kommt<br />

also nicht zu einer Kürzung, wie im<br />

Öffentlichen Dienst.<br />

Das heißt aber dann doch für unser<br />

Familienzentrum: wenn man dort - also


KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 2<br />

Dienstgeber und Mitarbeitervertretung<br />

- zu der Überzeugung gelangt, kein differenziertes<br />

Leistungsentgelt zu wollen,<br />

weil es aus den besagten Gründen nicht<br />

förderlich erscheint, dann wird über<br />

die pauschale Jahreszahlung jede Mitarbeiterin<br />

und jeder Mitarbeiter fürderhin<br />

gleich behandelt.<br />

Ja, genau! Es ist in die Verantwortung<br />

der Betriebsparteien - Dienstgeber und<br />

MAV - gelegt, welches der beiden Motive<br />

sie für ihre Einrichtung umsetzen.<br />

Zur Finanzierung dieser Entgelte ist<br />

nun das Weihnachtsgeld gekürzt worden.<br />

Die Absicht der Dienstgeber war es, die<br />

zusätzliche Möglichkeit eines differenzierten<br />

Leistungsentgeltes insgesamt<br />

kostenneutral zu bekommen. Die gewünschten<br />

neuen Arbeitsanreize sollten<br />

zu keinen neuen Personalkosten führen.<br />

Die Devise war: mehr Leistung für das<br />

gleiche Geld.<br />

Das Gesamtvolumen von 1 % der Jahresentgeltsumme<br />

muss also an irgendeiner<br />

Stelle vom Entgelt abgeknappst<br />

werden.<br />

Und da bot sich das Weihnachtsgeld an<br />

…<br />

Ja, das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld.<br />

Bereits im vergangenen Jahr<br />

sind die Bestimmungen zum Urlaubsgeld<br />

weggefallen - ab <strong>2008</strong> wird kein<br />

Urlaubsgeld mehr gezahlt. Im Zuge der<br />

heutigen Beschlüsse ist nun auch das<br />

Weihnachtsgeld so angepasst worden,<br />

dass mit den Einsparungen die Jahressonderzahlung<br />

bzw. das differenzierte<br />

Leistungsentgelt finanziert werden können.<br />

Es gibt jetzt drei verschiedene Quoten<br />

für das Weihnachtsgeld. Weshalb ist<br />

diese komplizierte Regelung gewählt<br />

worden?<br />

Es ist ein Kompromiss. Die Dienstgeberseite<br />

beantragte eine Drei-Quoten-<br />

Regelung mit erheblichen Einschnitten<br />

für einen Teil der Beschäftigten. Kolleginnen<br />

und Kollegen in den Entgeltgruppen<br />

13 bis 15 sollten auf 40 % des<br />

Weihnachtsgeldes verzichten. Für die<br />

Entgeltgruppen 9 bis 12 war eine Kürzung<br />

um 20 % vorgesehen und für die<br />

Entgeltgruppen 1 bis 8 um 10 %.<br />

Mitarbeiterseits wurde von Beginn an<br />

diese Staffelung als ungerecht eingeschätzt<br />

- favorisiert wurden zwei Quoten:<br />

90 % für die Entgeltgruppen 1 bis<br />

8 und 80 % für die anderen.<br />

Das jeweilige Ziel konnte von keiner<br />

Seite erreicht werden. Herausgekommen<br />

ist die bekannte Regelung (89/80/<br />

77,2). Berechnungen der gesamten Entgelte<br />

im kirchlichen Dienst in den<br />

(Erz-)Bistümern Münster und Paderborn<br />

hatten aufgedeckt, dass diese Staffel<br />

dem Ziel der Dienstgeber nach einer<br />

"kostenneutralen" Regelung im Vergleich<br />

zum eigenen Antrag noch entsprach.<br />

Für die Dienstnehmer war es<br />

die Regelung, die der Erwartung nahe<br />

kam, mit der Einführung des Leistungsentgeltes<br />

in der KAVO keine zufällige<br />

Umverteilung der Entgelte zu organisieren.<br />

Kritiker des Beschlusses monieren inzwischen<br />

aber eine soziale Unausgewogenheit<br />

des Beschlusses und scheuen<br />

selbst nicht vor dem Vorwurf der Bereicherung<br />

der Besserverdiener auf Kosten<br />

der Kolleginnen und Kollegen in<br />

niedrigeren Gehaltsgruppen zurück.<br />

Das ist starker Tobak. Die Einträge von<br />

Mitte März im Forum auf der Internetseite<br />

der Regional-KODA NW habe ich<br />

auch gelesen. Verstehen kann ich die<br />

Angriffe nicht, weil die dort angeführten<br />

Vergleiche zu den Regelungen im<br />

Öffentlichen Dienst meiner Meinung<br />

sämtlich nicht greifen. Der 2005 geschaffene<br />

TvöD geht von Voraussetzungen<br />

aus und hat Regelungen geschaffen,<br />

die wir in der KAVO nicht<br />

kennen und mitarbeiterseits auch nicht<br />

wollen. Es gab bei der jetzigen Regelungsmaterie<br />

keinen Grund, das Entgeltgefüge<br />

der KAVO zu ändern, auch<br />

nicht an diesem Detail. Diese Aufgabe<br />

steht der Kommission noch bevor,<br />

wenn es irgendwann darum gehen wird,<br />

neue "Tätigkeitsmerkmale" und Eingruppierungsvorschriften<br />

zu schaffen,<br />

die sich eher am "Tatsächlichen" - der<br />

geleisteten Arbeit - und nicht so sehr<br />

am "Vergangenen" - einer irgendwann<br />

absolvierten Ausbildung - orientieren.<br />

Leistungsentgelt und Höhe der Weihnachtszuwendung –<br />

Hintergründe des KODA-Beschlusses vom 10. März <strong>2008</strong><br />

Nach der Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses<br />

der Regional-KODA<br />

NW über die Einführung eines Leistungsentgeltes<br />

und der damit einhergehenden<br />

Veränderung beim „Weihnachtsgeld“<br />

auf der Internet-Seite der<br />

Mitarbeiterseite sowie im Dienstgeber–Schnellbrief<br />

hat es zum Teil heftige<br />

Reaktionen im Internet Forum der<br />

Mitarbeiterseite gegeben.<br />

Der am 7. April hierzu eingegangene<br />

Forumsbeitrag von Herrn Bohnen regt<br />

an, einmal „sachlich das Verhandlungsergebnis<br />

zu vermitteln“.<br />

Die Internet Redaktion hatte gemeint,<br />

dass der Beitrag unter „Aktuelles“ dies<br />

bereits geleistet hätte. Wir greifen mit<br />

dem nachfolgenden Beitrag die Anregungen<br />

auf und erläutern das Verhandlungsergebnis<br />

und seine Hintergründe<br />

ausführlicher.<br />

Die Vorgeschichte des Beschlusses:<br />

2005<br />

Im Jahr 2005 haben sich die Tarifvertragsparteien<br />

des öffentlichen Dienstes<br />

darauf verständigt, den BAT durch einen<br />

neuen Tarifvertrag, den TVöD, zu<br />

ersetzen.<br />

Die gravierendsten Veränderungen waren:<br />

- Wegfall des familienstandsbezogenen<br />

Ortszuschlages<br />

- Wegfall von Bewährungsaufstiegen<br />

- Wegfall des Urlaubsgeldes<br />

- Ersetzen des Systems der Lebensaltersstufen<br />

durch ein System von im Betrieb<br />

erworbenen Erfahrungsstufen<br />

- Ersetzen des Weihnachtsgeldes durch<br />

eine Jahressonderzahlung, die hinsichtlich<br />

Höhe und Anspruch anders ausgestaltet<br />

ist als im BAT<br />

- Einführung von leistungsbezogenen<br />

Entgeltbestandteilen.<br />

Hans Peter Zetl bezeichnet in der<br />

jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift<br />

ZMV den TVöD „von Arbeitnehmerseite<br />

aus betrachtet – als Verschlechterungsvertrag“.<br />

Die Regional KODA NW hat im August<br />

2005 Teile des neuen Tarifvertragswerkes<br />

TVöD identisch in die KA-<br />

VO aufgenommen, andere Teile verändert<br />

und wiederum andere Teile gar<br />

nicht behandelt.<br />

Wortgleich übernommen wurde auf<br />

heftiges Drängen der Dienstgeberseite<br />

die neue Entgeltordnung und die neue


Vergütungstabelle, das Urlaubsgeld<br />

wurde gestrichen.<br />

Der damalige Beschluss war innerhalb<br />

der Mitarbeiterseite heftig umstritten –<br />

viele Mitarbeitervertreter haben ihre<br />

Zustimmung verweigert.<br />

Das erforderliche Quorum für einen<br />

Beschluss wurde letztendlich aber mit<br />

den gesamten Stimmen der Dienstgeberseite<br />

und den notwendigen Stimmen<br />

aus der Mitarbeiterseite knapp erreicht.<br />

Dem Antrag der Dienstgeberseite, auch<br />

die Weihnachtsgeldregelungen des Öffentlichen<br />

Dienstes identisch zu übernehmen,<br />

wurde 2005 u.a. deswegen<br />

nicht stattgegeben, weil keine Kompensation<br />

wie im öffentlichen Dienst über<br />

das Leistungsentgelt angeboten wurde.<br />

Stattdessen wurde vereinbart, für die<br />

Jahre bis 2007 eine andere Regelung zu<br />

treffen, um bis zum Jahr <strong>2008</strong> eine<br />

Weihnachtsgeldregelung in Verbindung<br />

mit einer Regelung zu einem Leistungsentgelt<br />

treffen zu können. Für den Fall,<br />

das eine solche Regelung nicht getroffen<br />

würde, wurde das Weihnachtsgeld<br />

ab <strong>2008</strong> wieder bei 100% des Septemberentgeltes<br />

gesetzt.<br />

2007<br />

Ab Frühjahr 2007 wurde in der Regional-KODA<br />

NW intensiv über Leistungsentgelt<br />

und Weihnachtsgeld verhandelt.<br />

Im Zuge dieser Verhandlungen<br />

hat die Dienstgeberseite im April 2007<br />

erklärt: „Die grundsätzliche Zustimmung<br />

der Mitarbeiterseite zur Übernahme<br />

der „Instrumente des TVöD zum<br />

leistungsabhängigen Entgelt“ nebst<br />

Weihnachtsgeldregelung in der KAVO<br />

ist CONDITIO SINE QUA NON für<br />

die grundsätzliche Übernahme des<br />

nächsten Tarifabschlusses im öffentlichen<br />

Dienst. Hier besteht ein Junktim“.<br />

Die Verhandlungen zogen sich wegen<br />

der Komplexität der Sachverhalte bis<br />

ins Jahr <strong>2008</strong>.<br />

<strong>2008</strong><br />

Die Mitarbeiterseite war sich insgesamt<br />

einig, dass eine 1:1 Übernahme der Regelung<br />

des § 18 TVöD zum Leistungsentgelt<br />

nicht gewollt war. Eine nicht<br />

geringe Zahl von Mitarbeitervertretern<br />

war und ist nach wie vor der Überzeugung,<br />

dass das Leistungsentgelt ungeeignet<br />

für den kirchlichen Dienst ist.<br />

Hier kommt nun das oben genannte<br />

Junktim ins Spiel.<br />

Viele Mitarbeitervertreter haben in den<br />

Fraktionssitzungen die Auffassung vertreten,<br />

dass bei Vorliegen eines Tarifabschlusses<br />

<strong>2008</strong> kein Verhandlungsspielraum<br />

für eine andere Regelung<br />

hinsichtlich der Ausgestaltung des Leistungsentgeltes<br />

als im TVöD gegeben<br />

sei, sie wollten deswegen einen vertretbaren<br />

Abschluss am 10. März erzielen.<br />

Andere waren aus den genannten<br />

Grundsatzüberlegungen heraus nicht<br />

bereit, ihre Stimme für irgendeine Paketlösung<br />

beizusteuern.<br />

Hätte deren Zahl bei mehr als 7 gelegen,<br />

wäre es am 10. März zu keinem<br />

Beschluss gekommen mit der Folge,<br />

dass es <strong>2008</strong> bei der Weihnachtsgeldregelung<br />

der KAVO in Höhe von 100%<br />

für alle, ungeachtet ihrer Vergütungsgruppe,<br />

geblieben wäre.<br />

Wenn man einen Vergleich zur Regelung<br />

der Jahressonderzahlung im TVöD<br />

ziehen will, ergäbe sich hierbei für die<br />

höchsten Entgeltgruppen ein Plus von<br />

40% und für die mittleren Entgeltgruppen<br />

von 20%.<br />

Welche Folgen eine Nicht-Einigung für<br />

die Verhandlungen über die Übernahme<br />

des Tarifabschlusses vom<br />

31.03.<strong>2008</strong> gehabt hätte, ist spekulativ<br />

und kann an dieser Stelle nicht seriös<br />

weiterverfolgt werden.<br />

Denjenigen, die in der Mitarbeiterseite<br />

für einen vertretbaren Abschluss am 10.<br />

März eingetreten sind, oblag es also,<br />

die hierfür notwendige Stimmenzahl<br />

sicherzustellen.<br />

KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 3<br />

Die Mitarbeiterseite hat in die Verhandlungen<br />

mit der Dienstgeberseite<br />

die Forderung eingebracht, dass für die<br />

Einkommensgruppen bis EG 8 das<br />

Weihnachtsgeld 90% und ab Entgeltgruppe<br />

9 80% eines Monatsentgeltes<br />

betragen sollte. Eine Absenkung der<br />

Jahressonderzuwendung auf 60 % bei<br />

den höchsten Entgeltgruppen und damit<br />

eine Reduzierung des Jahresgehalts um<br />

etwa 1.000 € unter das Niveau des Jahres<br />

2004 (in Verbindung mit dem Wegfall<br />

des Urlaubsgeldes) hielt die Mitarbeiterseite<br />

für unausgewogen und<br />

nicht vereinbar mit dem Gedanken einer<br />

Leistungsvergütung.<br />

Die mitarbeiterseitigen Vorschläge<br />

wurden von der Dienstgeberseite strikt<br />

abgelehnt; die Dienstgeberseite hat eine<br />

im Vergleich zum Öffentlichen Dienst<br />

kostenneutrale Regelung eingefordert<br />

und hierzu am 1. Februar <strong>2008</strong> entsprechendes<br />

Datenmaterial zur Verfügung<br />

gestellt, aus dem hervorging, welche<br />

Weihnachtsgeldregelungen die Dienstgeberseite<br />

mittragen würde.<br />

Auch wenn in Plenum und Fraktion<br />

nicht geheim abgestimmt wurde, kann<br />

es nicht die Aufgabe eines Artikels<br />

sein, die kontroversen Debatten in der<br />

Mitarbeiterseite öffentlich zu machen,<br />

da die Gewissensentscheidung eines<br />

jeden einzelnen Abstimmungsberechtigten<br />

zu respektieren ist.<br />

Jedes einzelne Mitglied der Mitarbeiterseite<br />

ist ausschließlich seinem Gewissen<br />

und denjenigen, die ihn gewählt<br />

/ delegiert haben gegenüber verpflichtet;<br />

ein imperatives Mandat in dem Sinne,<br />

dass eine Mehrheitsentscheidung<br />

alle Mitglieder in irgendeiner Weise<br />

binden würde, sieht die Ordnung nicht<br />

vor.<br />

Der Beschluss<br />

Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen<br />

soll nunmehr das Ergebnis vom<br />

10. März <strong>2008</strong> mit den wesentlichen<br />

Vorschriften im TVöD verglichen werden.<br />

Die Bewertung bleibt dem Leser<br />

überlassen:<br />

KAVO<br />

§§ 26 Leistungsentgelt und 26a Pauschale Jahreszahlung § 18 Leistungsentgelt<br />

§ 26,1:<br />

Einrichtungen im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung<br />

können ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> ein Leistungsentgelt einführen.<br />

Hierzu bedarf es einer Dienstvereinbarung.<br />

TVÖD / VKA<br />

§18, 2:<br />

Ab dem 1 Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt.


KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 4<br />

KAVO<br />

§ 26a<br />

(1) Sofern und solange eine Dienstvereinbarung im Sinne des<br />

§ 26 nicht zustande kommt, erhalten die Mitarbeiter mit dem<br />

Tabellenentgelt des Monats Dezember 12 v.H.*<br />

- in den Jahren <strong>2008</strong>, 2009 und 2<strong>01</strong>0 des für den Monat<br />

September des Jahres jeweils zustehenden Monatsentgelts,<br />

- ab dem Jahr 2<strong>01</strong>1 des für den Monat September des Jahres<br />

jeweils zustehenden Tabellenentgelts als pauschale Jahreszahlung<br />

ausgezahlt.<br />

*Die jeweilige Änderung des vom Hundertsatzes erfolgt zeitund<br />

inhaltsgleich zu den entsprechenden Änderungen im Bereich<br />

des TVÖD-VKA<br />

Die Anlage 14 zur KAVO – Verordnung über eine Weihnachtszuwendung<br />

– bleibt (nahezu) unverändert.<br />

Änderungen gibt es nur im § 2; der § 2a wird gestrichen<br />

§ 2 erhält folgende Fassung:<br />

1) Die Zuwendung beträgt für die Entgeltgruppen<br />

1 bis 8 89 v.H<br />

9 bis 12 80 v.H<br />

13 bis 15 77,2 v.H<br />

eines Monatsentgeltes.<br />

2) Die Zuwendung nach den Absätzen 1 und 2 erhöht sich um<br />

20 Euro für jedes Kind eines Mitarbeiters, wenn das Kind am<br />

1. September das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. §<br />

28 KAVO findet Anwendung. Der Erhöhungsbetrag wird auf<br />

einmaligen Antrag mit Vorlage des Geburtsnachweises gewährt;<br />

der Erhöhungsbetrag wird für jedes Kind in jedem Kalenderjahr<br />

nur einmal gewährt.<br />

Die Beibehaltung der Vorschriften der Anlage 14 führt u.a<br />

dazu, dass Mitarbeiter, die im Laufe eines Jahres ausscheiden,<br />

unter bestimmten Umständen (z.B. Erreichen der Altersgrenze<br />

/ Ausscheiden wegen Geburt eines Kindes) einen Anspruch<br />

auf anteiliges Weihnachtsgeld haben; andererseits müssen sie<br />

bei Ausscheiden vor dem 31. März des folgenden Kalenderjahres<br />

aus eigenem Verschulden bzw. auf eigenen Wunsch die<br />

Weihnachtszuwendung zurückzahlen.<br />

TVÖD / VKA<br />

Protokollerklärung zu § 18, Nr. 4:<br />

Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die<br />

zeitgerechte Einführung des Leistungsentgeltes sinnvoll, notwendig<br />

und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie fordern deshalb<br />

die Betriebsparteien dazu auf, rechtzeitig vor dem<br />

1. Januar 2007 die betrieblichen Systeme zu vereinbaren.<br />

Kommt bis zum 30. September 2007 keine betriebliche Regelung<br />

zustande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt<br />

des Monats Dezember <strong>2008</strong> 6 v.H. des für den Monat<br />

des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgeltes.<br />

Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den Restbetrag<br />

des Gesamtvolumens. Solange auch in den Folgejahren<br />

keine Einigung entsprechend Satz 2 zustande kommt, gelten<br />

die Absätze 3 und 4 ebenfalls. ( Im nächsten Satz wird nur für<br />

das erste Jahr 2007 eine 12% Regelung beschrieben, wenn bis<br />

zum 31.07.2007 keine Einigung nach Satz 3 zustande gekommen<br />

ist)<br />

§ 20 Jahressonderzahlung<br />

(früher „Weihnachtsgeld“, geregelt im Tarifvertrag über eine<br />

Zuwendung)<br />

§ 20 TVÖD<br />

1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen,<br />

haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung<br />

2) Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten<br />

in den EG 1 bis 8 90 v.H.<br />

in den EG 9 bis 12 80 v.H<br />

in den EG 13 bis 15 60 v.H<br />

des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August<br />

und September durchschnittlich gezahlten monatlichen<br />

Entgelts.<br />

3) Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich<br />

um jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch<br />

auf Entgelt haben.<br />

Andere Forderungen, wie z.B. die Forderung<br />

der Mitarbeiterseite nach einer<br />

anteiligen Beteiligung derjenigen Mitarbeiter,<br />

die vor dem Stichtag ausscheiden,<br />

an der Leistungsvergütung, kamen<br />

nicht mehr in das Paket hinein, weil<br />

hierfür nicht die erforderliche Mehrheit<br />

zu erzielen war.<br />

So wie jedes einzelne Kommissionsmitglied<br />

– egal ob Dienstnehmer oder<br />

Dienstgebervertreter – am 10. März<br />

persönlich gewichten musste, ob es dieses<br />

Paket für so ausgewogen hielt, dass<br />

es ihm insgesamt seine Stimme geben<br />

konnte oder nicht, mag auch der Leser<br />

seine Entscheidung treffen, wie er den<br />

Beschluss bewertet.<br />

Fakt ist, dass nur dieser Beschluss mit<br />

jedem einzelnen Bestandteil die erforderliche<br />

Stimmenzahl erzielen konnte.<br />

Die Hauptkritik im Forum ist, dass die<br />

Mitarbeiterseite bei der Weihnachtsgeldregelung<br />

für die Entgeltgruppen 1<br />

bis 8 eine um ein Prozent schlechtere<br />

Regelung akzeptiert hat, als es den Regelungen<br />

bei den Kommunen des öffentlichen<br />

Dienstes entspricht. Das sozialpolitische<br />

Signal mag man für fragwürdig<br />

halten. Andere Bistümer haben<br />

sich allerdings weiterhin für einen einheitlichen<br />

Weihnachtsgeld-Prozentsatz<br />

entschieden (etwa Fulda: 84% für alle<br />

in einer Paketregelung).<br />

Bei den Verhandlungen für Nordrhein-Westfalen<br />

drohte permanent das<br />

Scheitern des gesamten Verhandlungspaketes<br />

mit unabsehbaren Folgen für<br />

die Handlungsfähigkeit des Gesamtgremiums.<br />

Der Vorstand der Mitarbeiterseite in<br />

der Regional KODA NW<br />

Herbert Böhmer, Heinz–Leo Görtzen,<br />

Gabriele Seidich, Burkhard Speicher


KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 5<br />

Eingruppierungen korrekt vornehmen und leichter überprüfbar machen<br />

Das war das Ziel im KODA-Ausschuss<br />

Tätigkeitsmerkmale, das jetzt die KO-<br />

DA mit einem Beschluss zu den Tätigkeitsmerkmalen<br />

umgesetzt hat.<br />

Außer bei den Tätigkeiten mit so genanntem<br />

doppelten Aufstieg gibt es<br />

durch die neue Anlage keine Veränderungen<br />

in der Entlohnung. Sie sind mit<br />

dieser Anlage auch nicht beabsichtigt.<br />

Für alle, die ab dem 1.1.<strong>2008</strong> neu eingestellt<br />

oder neu eingruppiert worden<br />

sind, gilt nun uneingeschränkt die Zuordnung<br />

zur neuen Anlage 5 b. Der<br />

Blick in die Anlage 1 ist nicht mehr<br />

erforderlich.<br />

Die wichtigste Neuerung in der neuen<br />

Anlage ist die korrekte Zuordnung bestimmter<br />

Tätigkeiten zu den neuen<br />

Entgeltgruppen. Damit können Eingruppierungen<br />

sicher vorgenommen<br />

werden, ohne den Umweg über die ehemaligen<br />

Vergütungsgruppen.<br />

In manchen Fällen gab es bis jetzt im<br />

ersten Jahr oder in den ersten drei Jahren<br />

abgesenkte Vergütungsgruppen, mit<br />

denen nach dem neuen System die Entlohnung<br />

dauerhaft zu niedrig gewesen<br />

wäre. Dieses Manko ist jetzt rückwirkend<br />

zum 1.1.<strong>2008</strong> beseitigt. Davon<br />

betroffen sind Küster mit abgeschlossener<br />

Berufsausbildung, wenn diese für<br />

den Beruf förderlich ist, und neu eingestellte<br />

Mitarbeiter mit Hochschulausbildung.<br />

Überall da, wo in der Anlage 1 bislang<br />

der Hinweis auf eine Vergütungsgruppenzulage<br />

einer bestimmten Alters- und<br />

Vergütungsgruppe enthalten war, steht<br />

in der neuen Anlage nun ein konkreter<br />

Betrag als Zulage. Dieser Betrag wird<br />

sich bei prozentualen Entgeltveränderungen<br />

entsprechend mit verändern.<br />

In der Anlage 20 - pastoraler Dienst -<br />

ist eine Nr. 11 a ergänzt worden. Bedauerlicherweise<br />

sind hier keine Änderungen<br />

des Status quo vorgenommen<br />

worden.<br />

Die Mitarbeiterseite fordert die Anpassung des Kilometergeldes<br />

Ein umfangreicher Antrag der Dienstgeberseite<br />

zur Änderung der Anlage 15<br />

KAVO (Reisekosten) ist auf der vergangenen<br />

KODA-Sitzung gescheitert.<br />

Grund hierfür war insbesondere die<br />

Forderung der Mitarbeiterseite, wegen<br />

der drastisch gestiegenen Kraftstoffpreise<br />

die Kilometergeldentschädigung<br />

auf 0,36 € anzuheben.<br />

Dies wollte die Dienstgeberseite nicht<br />

mittragen.<br />

Die Mitarbeiterseite wird dieses Ziel<br />

aber weiter verfolgen. Gleiches gilt für<br />

eine Klarstellung in der Anlage 15 KA-<br />

VO, dass tägliche Fahrten zwischen<br />

mehreren „Einsatzstellen“ vom Dienstgeber<br />

zu erstatten sind.<br />

Wegen der inzwischen aber weiter gestiegenen<br />

Kraftstoffpreise hat die Mitarbeiterseite<br />

in die Sitzung vom<br />

16.06.08 einen Antrag eingebracht, die<br />

Pauschale auf 0,42 € zu setzen. Dieser<br />

Antrag wurde wegen der unerwartet<br />

langen Verhandlungen zur Übernahme<br />

des Tarifabschlusses vertagt.<br />

Änderung der Anlage 11 KAVO ‚Dienstwohnungen'<br />

In der Kommissionssitzung am 10.<br />

März wurden auf Antrag der Mitarbeiterseite<br />

Neuregelungen zu den Nebenkosten<br />

geschaffen, die in der Vergangenheit<br />

strittige Umstände klären<br />

(Änderung des § 9 der Anlage 11 KA-<br />

VO).<br />

Zur Zahlung von Nebenkosten können<br />

Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer<br />

vereinbaren, ob eine Pauschale oder<br />

Vorauszahlungen geleistet werden.<br />

Wird eine Pauschale vereinbart, sind<br />

mögliche Erstattungen, aber auch<br />

Nachzahlungen ausgeschlossen. Die<br />

entsprechende Vereinbarung ist<br />

schriftlich zu fixieren und es sollte ein<br />

Widerrufsrecht aufgenommen werden.<br />

Werden Vorauszahlungen vereinbart,<br />

so sind diese jährlich abzurechnen.<br />

Dazu ist ein Abrechnungszeitraum für<br />

die Erfassung der Nebenkosten fest zu<br />

legen und dem Wohnungsnehmer mit<br />

zu teilen. Nach Ablauf dieses Zeitraums<br />

ist die „Spitzabrechnung“ zu den<br />

Nebenkostenvorauszahlungen innerhalb<br />

einer Frist von 12 Monaten dem<br />

Wohnungsnehmer vorzulegen. Wird<br />

diese Frist versäumt, sind Nachforderungsansprüche<br />

verwirkt, es sei denn,<br />

der Wohnungsgeber war unverschuldet<br />

an der Fristeinhaltung gehindert. Hat<br />

der Wohnungsnehmer Einwände gegen<br />

die Abrechnung, muss er wiederum<br />

innerhalb einer Frist von 12 Monaten<br />

nach Zugang der Abrechnung reagieren.<br />

Versäumt er die Frist durch eigenes<br />

Verschulden, ist die Abrechnung<br />

verbindlich.<br />

Diese Regelungen folgen dem BGB<br />

zum Mietrecht und helfen, unnötigen<br />

Streit zwischen den Parteien zu vermeiden.<br />

Neue Zulagenart bei der Altersvorsorge<br />

Das seit 2002 bestehende kapitalgedeckte<br />

System der Zusatzversorgung<br />

ermöglicht es neben dem Pflichtbeitrag<br />

des Dienstgebers, auch zusätzlich freiwillig<br />

für das Alter vorsorgen zu können<br />

(§ 4 Anlage 24 KAVO). Der neue<br />

§ 35a KAVO (Zulage zur Brutto-Entgeltumwandlung)<br />

verschafft die<br />

Option, den "Dienstgeber-Betrag", der<br />

vermögenswirksam im Sinne der Anlage<br />

13 KAVO angelegt werden kann,<br />

stattdessen in die freiwillige Altersvorsorge<br />

zu investieren.<br />

Dazu bedarf es eines entsprechenden<br />

Antrags an den Dienstgeber, der sodann<br />

den diesbezüglichen Betrag brutto für<br />

netto an die KZVK als freiwilligen<br />

Beitrag der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters<br />

abführt. Der dazu vom Dienstgeber<br />

zu erbringende Anteil beträgt bei Vollbeschäftigten<br />

6,65 Euro monatlich, bei<br />

Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig<br />

(vergl. § 1 Abs. 3 Anlage 13 KA-<br />

VO). Diese Option gilt auch für Auszubildende<br />

(Neufassung des § 20 Abs. 2<br />

Ausbildungsordnung).


KODA-<strong>Spiegel</strong> I/<strong>2008</strong> Seite 6<br />

Neues “altes” Mitglied in der Regional-KODA<br />

Im Januar <strong>2008</strong> ist das langjährige<br />

KODA-Mitglied Elfriede Dalla Riva-<br />

Hanning schwer erkrankt und nicht<br />

mehr in der Lage, sein Mandat wahrzunehmen.<br />

Der ZKD-Bundesvorstand<br />

hat daher in Absprache mit der Familie<br />

Dalla Riva die Entsendung auf Eckhard<br />

Isenberg übertragen. Isenberg ist Kirchenmusiker<br />

in Köln und war bereits in<br />

der vorangegangenen Wahlperiode<br />

Mitglied der Regional-KODA NW.<br />

Tarifergebnis aus dem Öffentlichen Dienst verhandelt<br />

Bei ihrer Sitzung am 16.06.08 hat die Regional-KODA die Übernahme wesentlicher Bestandteile des Tarifergebnisses im Öffentlichen<br />

Dienst in die KAVO verhandelt. Nach einer langen und zähen Sitzung ist schlussendlich die Entgelttabelle für <strong>2008</strong><br />

beschlossen worden. Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite waren sich einig, dass sie ohne dieses Minimalziel nicht die Sitzung<br />

beenden wollten. Haupthindernis für die Einigung und Verabschiedung weiterer Inhalte des Tarifabschlusses war die Tatsache,<br />

dass für den Öffentlichen Dienst immer noch keine Einigung in schriftlicher Form vorliegt. Die Regional-KODA wird am 25.08.08<br />

in einer Sondersitzung über die anderen Teile des Tarifabschlusses verhandeln und entscheiden.<br />

Beschlossen ist die Erhöhung der Tabellenentgelte der KAVO für <strong>2008</strong>. Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer<br />

individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe ) werden ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> um 50 Euro erhöht sowie<br />

anschließend um 3,1 %.<br />

Vorbehaltlich der In-Kraft-Setzung durch die Bischöfe gilt ab dem 1.1.<strong>2008</strong>, befristet bis zum 31.12.08 nun folgende Tabelle für<br />

die Entgelte:<br />

KAVO Entgelttabelle Anlage 5, gültig vom 1.1.<strong>2008</strong> bis 31.12.<strong>2008</strong><br />

Entgeltgruppe<br />

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe<br />

Grundentgelt<br />

Entwicklungsstufen<br />

6<br />

15 Ü 4.515,78 € 5.005,51 € 5.469,46 € 5.77876 € 5.850,93 €<br />

15 3.540,45 € 3.928,11 € 4.072,45 € 4.587,95 € 4.979,73 € 5.237,48 €<br />

14 3.206,41 € 3.556,95 € 3.763,15 € 4.072,45 € 4.546,71 € 4.804,46 €<br />

13 2.955,88 € 3.278,58 € 3.453,85 € 3.794,08 € 4.268,34 € 4.464,23 €<br />

12 2.649,67 € 2.938,35 € 3.350,75 € 3.711,60 € 4.175,55 € 4.381,75 €<br />

11 2.556,88 € 2.835,25 € 3.041,45 € 3.350,75 € 3.799,24 € 4.005,44 €<br />

10 2.464,09 € 2.732,15 € 2.938,35 € 3.144,55 € 3.536,33 € 3.629,12 €<br />

9 2.176,44 € 2.412,54 € 2.536,26 € 2.866,18 € 3.123,93 € 3.330,13 €<br />

8 2.037,26 € 2.257,89 € 2.360,99 € 2.453,78 € 2.556,88 € 2.621,83 €<br />

7 1.907,35 € 2.113,55 € 2.247,58 € 2.350,68 € 2.428,<strong>01</strong> € 2.500,18 €<br />

6 1.870,23 € 2.072,31 € 2.175,41 € 2.273,36 € 2.340,37 € 2.407,39 €<br />

5 1.791,88 € 1.984,68 € 2.082,62 € 2.180,57 € 2.252,74 € 2.304,29 €<br />

4 1.703,21 € 1.886,73 € 2.<strong>01</strong>0,45 € 2.082,62 € 2.154,79 € 2.197,06 €<br />

3 1.675,38 € 1.855,80 € 1.907,35 € 1.989,83 € 2.051,69 € 2.108,40 €<br />

2 1.545,47 € 1.711,46 € 1.763,<strong>01</strong> € 1.814,56 € 1.927,97 € 2.046,54 €<br />

1 je 4 Jahre 1.377,42 € 1.402,16 € 1.433,09 € 1.461,96 € 1.536,19 €<br />

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten<br />

Die monatlichen Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> um<br />

70 Euro erhöht. Außerdem erhalten Praktikanten eine Weihnachtszuwendung in Höhe von 90 % ihres monatlichen Pauschalentgeltes.<br />

In einer Protokollerklärung ist festgehalten, dass die (Erz-)Bistümer darauf hinwirken, Azubis nach ihrer bestandenen<br />

Prüfung für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe<br />

entgegenstehen und die Einrichtung nicht über Bedarf ausgebildet hat.<br />

Redaktionsteam:<br />

Heinz-Leo Görtzen, Ursula Happe, Reinhild Junge, Franz-Josef Plesker, Werner Stock, Peter Tannebaum<br />

Geschäftsstelle der Regional-KODA NW – Mitarbeiterseite –<br />

Breite Straße 1<strong>01</strong>, 50667 Köln, T. 02 21- 2 57 03 10, F. 02 21-2 57 00 71<br />

E-Mail: mitarbeiterseite.koda.nw@arcor.de, Internet: www.regional-koda-nw.de/mas/

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