Angestellte im Schreibdienst - Personalrat
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Informationen für die <strong>Angestellte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> an der<br />
Universität<br />
Eingruppierung<br />
1.Vergütungsgruppe nach BAT IXb (<strong>im</strong> Anhang B, Teil II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong>).<br />
Voraussetzung: <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong>, soweit nicht anderweitig eingruppiert.<br />
Zeitaufstieg :<br />
Nach 2-jähriger Beschäftigungszeit in BAT IXb erfolgt ein Zeitaufstieg nach BAT IXa<br />
(<strong>im</strong> Anhang 1a Teil I ).<br />
2. Vergütungsgruppe nach BAT VIII , Fallgruppe 4 (<strong>im</strong> Anhang B, Teil II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Schreibdienst</strong>)<br />
Voraussetzung ist das Aufnehmen, Übertragen von Texten mit zahlreichen chemischen<br />
oder mathematischen Einmischungen oder wissenschaftlichen Fachausdrücken oder<br />
fremdsprachlichen Einmischungen; selbständiges Abfassen kurzer Schriftstücke nach<br />
Ansage.<br />
Zulagemöglichkeiten :<br />
Aufstiegsmöglichkeiten :<br />
Die Leistungszulage können Schreibkräfte erhalten, wenn sie das 20.<br />
Lebensjahr vollendet haben und sich durch herausragende Leistungen<br />
und besondere Zuverlässigkeit auszeichnen. Der Antrag auf Gewährung<br />
der Leistungszulage ist vom Vorgesetzten an die Personalabteilung zu<br />
richten. Die Höhe der Leistungszulage kann bis zum Dreifachen des<br />
Unterschiedsbetrages zwischen der Grundvergütung der ersten und der<br />
zweiten Lebensaltersstufe von Vergütungsgruppe BAT VIII betragen.<br />
Die Endgrundvergütung in Vergütungsgruppe BAT VIII darf nicht<br />
überschritten werden. Bei Erreichung der nächsten Lebensaltersstufe<br />
wird die Leistungszulage um einen Alterssteigerungsbetrag gekürzt. Die<br />
Zulage kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsletzten<br />
widerrufen werden.<br />
Die max<strong>im</strong>ale Zulage beträgt (Stand April 2002) derzeit<br />
brutto mtl. 3 x 27,18 = 81.54 Euro.
Nach Ablauf einer dreijährigen Bewährungszeit besteht die Möglichkeit<br />
eines Bewährungsaufstiegs in die Vergütungsgruppe BAT VII,<br />
Fallgruppe 2 <strong>im</strong> Teil I allgemeiner Verwaltungsdienst. Damit entfallen<br />
aber alle Zulagemöglichkeiten, die gemäß Tarifvertrag für die<br />
<strong>Angestellte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> gelten.<br />
Durch den (auch nachträglich noch zu erwerbenden) Nachweis der<br />
geforderten schreibtechnischen Fertigkeiten in einer Prüfung<br />
("Schreibprüfung"), die den Richtlinien der Industrie- und<br />
Handelskammer entspricht (10 Minuten lang abschreiben von Texten mit<br />
mindestens 290 fehlerfreien Anschlägen pro Minute und die Erstellung<br />
eines korrekten Formbriefes), besteht ab dem Prüfungsmonat der<br />
Anspruch auf eine Neueingruppierung in Vergütungsgruppe BAT VII,<br />
Fallgruppe 3, mögliche Zulagen werden unter 3. näher beschrieben.<br />
Die Prüfung wird zentral für alle <strong>Angestellte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> des<br />
Landes von Herrn Niedworok, Tel.: 29-85718, abgenommen. Sie kann<br />
jederzeit wiederholt werden.<br />
3. Vergütungsgruppe nach BAT VII , Fallgruppe 3 (<strong>im</strong> Anhang B, Teil II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Schreibdienst</strong>)<br />
Voraussetzung ist die "Schreibprüfung": 10 Minuten lang fehlerfrei Schriftstücke mit<br />
mindestens 290 Anschlägen pro Minute abschreiben und einen korrekten Formbrief<br />
erstellen.<br />
Zulagemöglichkeiten :<br />
Die Leistungszulage können Schreibkräfte erhalten, wenn sie das 20.<br />
Lebensjahr vollendet haben und sich durch herausragende Leistungen<br />
und besondere Zuverlässigkeit auszeichnen. Der Antrag auf Gewährung<br />
der Leistungszulage ist vom Vorgesetzten an die Personalabteilung zu<br />
richten. Die Höhe der Leistungszulage kann bis zum Fünffachen des<br />
Unterschiedsbetrages zwischen der Grundvergütung der ersten und der<br />
zweiten Lebensaltersstufe von Vergütungsgruppe BAT VII betragen. Die<br />
Endgrundvergütung in Vergütungsgruppe BAT VII darf nicht<br />
überschritten werden. Bei Erreichung der nächsten Lebensaltersstufe<br />
wird die Leistungszulage um einen Alterssteigerungsbetrag gekürzt. Die<br />
Zulage kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsletzten<br />
widerrufen werden.<br />
Die max<strong>im</strong>ale Zulage beträgt (Stand April 2002) derzeit<br />
brutto mtl. 5 x 29,73 = 148,65 Euro.<br />
Die Funktionszulage für einen Bildschirmarbeitsplatz erhält die<br />
<strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> auf Antrag bei der Personalabteilung, wenn<br />
sie mehr als 12 Stunden und 48 Minuten wöchentlich am Bildschirm<br />
arbeitet und hierbei vollwertige Leistungen erbringt. Allerdings wurde<br />
diese Zulage auf Anweisung des Finanzministeriums für Beschäftigte, die<br />
seit dem 1. Januar 1998 neu eingestellt wurden oder einen neuen<br />
Arbeitsvertrag <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> erhalten, gestrichen.
Aufstiegsmöglichkeiten :<br />
Die Höhe der Funktionszulage beträgt 8 % der<br />
Anfangsgrundvergütung von Vergütungsgruppe BAT VII,<br />
derzeit (Stand April 2002) 90,49 Euro.<br />
Die Bewährungszulage erhält die <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> nach 12<br />
Jahren "treuen" Diensten in BAT VII, Fallgruppe 3 (<strong>im</strong> Anhang B, Teil<br />
II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong>). Bewährungszulage wird nicht<br />
ausgezahlt, wenn ohne die obengenannte Schreibprüfung nur ein<br />
Bewährungsaufstieg von Vergütungsgruppe BAT VIII nach<br />
Vergütungsgruppe BAT VII erfolgt ist.<br />
Die Höhe der Bewährungszulage beträgt mtl. 9,5 % der<br />
Anfangsgrundvergütung von Vergütungsgruppe BAT VII,<br />
derzeit (Stand April 2002) 107,46 Euro.<br />
Keine mehr, denn hier ist für Schreibkräfte das Ende der Fahnenstange<br />
erreicht.<br />
Die obengenannten Zulagen gelten nur bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 41 BAT)<br />
und Übergangsgeldes (§ 63 BAT) als Bestandteile der Grundvergütung. Sie sind ein<br />
Bestandteil der Rente, nicht aber der VBL.<br />
Anmerkungen des <strong>Personalrat</strong>s :<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Es ist <strong>im</strong>mer anzuraten, die obengenannte Schreibprüfung zur Eingruppierung in<br />
Vergütungsgruppe BAT VII sobald wie möglich abzulegen und wenn notwendig zu<br />
wiederholen.<br />
Der <strong>Personalrat</strong> ist empört über die unsoziale Neuregelung des Finanzministeriums,<br />
Beschäftigten, die nach dem 1. Januar 1998 neu eingestellt wurden oder einen neuen<br />
Arbeitsvertrag <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> erhalten, keine Funktionszulage (sogenannte<br />
Computerzulage) mehr zu gewähren. Ausgerechnet die am schlechtesten bezahlte<br />
Gruppe in den Sekretariaten muss eine zusätzliche Kürzung hinnehmen. Da hier fast<br />
ausschließlich Frauen betroffen sind, ist diese Maßnahme außerdem als frauenfeindlich<br />
zu betrachten.<br />
Wir danken dem Gesamtpersonalrat der Universität Tübingen, der uns<br />
freundlicherweise den Text zur Verfügung gestellt hat.