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Angestellte im Schreibdienst - Personalrat

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Informationen für die <strong>Angestellte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> an der<br />

Universität<br />

Eingruppierung<br />

1.Vergütungsgruppe nach BAT IXb (<strong>im</strong> Anhang B, Teil II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong>).<br />

Voraussetzung: <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong>, soweit nicht anderweitig eingruppiert.<br />

Zeitaufstieg :<br />

Nach 2-jähriger Beschäftigungszeit in BAT IXb erfolgt ein Zeitaufstieg nach BAT IXa<br />

(<strong>im</strong> Anhang 1a Teil I ).<br />

2. Vergütungsgruppe nach BAT VIII , Fallgruppe 4 (<strong>im</strong> Anhang B, Teil II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Schreibdienst</strong>)<br />

Voraussetzung ist das Aufnehmen, Übertragen von Texten mit zahlreichen chemischen<br />

oder mathematischen Einmischungen oder wissenschaftlichen Fachausdrücken oder<br />

fremdsprachlichen Einmischungen; selbständiges Abfassen kurzer Schriftstücke nach<br />

Ansage.<br />

Zulagemöglichkeiten :<br />

Aufstiegsmöglichkeiten :<br />

Die Leistungszulage können Schreibkräfte erhalten, wenn sie das 20.<br />

Lebensjahr vollendet haben und sich durch herausragende Leistungen<br />

und besondere Zuverlässigkeit auszeichnen. Der Antrag auf Gewährung<br />

der Leistungszulage ist vom Vorgesetzten an die Personalabteilung zu<br />

richten. Die Höhe der Leistungszulage kann bis zum Dreifachen des<br />

Unterschiedsbetrages zwischen der Grundvergütung der ersten und der<br />

zweiten Lebensaltersstufe von Vergütungsgruppe BAT VIII betragen.<br />

Die Endgrundvergütung in Vergütungsgruppe BAT VIII darf nicht<br />

überschritten werden. Bei Erreichung der nächsten Lebensaltersstufe<br />

wird die Leistungszulage um einen Alterssteigerungsbetrag gekürzt. Die<br />

Zulage kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsletzten<br />

widerrufen werden.<br />

Die max<strong>im</strong>ale Zulage beträgt (Stand April 2002) derzeit<br />

brutto mtl. 3 x 27,18 = 81.54 Euro.


Nach Ablauf einer dreijährigen Bewährungszeit besteht die Möglichkeit<br />

eines Bewährungsaufstiegs in die Vergütungsgruppe BAT VII,<br />

Fallgruppe 2 <strong>im</strong> Teil I allgemeiner Verwaltungsdienst. Damit entfallen<br />

aber alle Zulagemöglichkeiten, die gemäß Tarifvertrag für die<br />

<strong>Angestellte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> gelten.<br />

Durch den (auch nachträglich noch zu erwerbenden) Nachweis der<br />

geforderten schreibtechnischen Fertigkeiten in einer Prüfung<br />

("Schreibprüfung"), die den Richtlinien der Industrie- und<br />

Handelskammer entspricht (10 Minuten lang abschreiben von Texten mit<br />

mindestens 290 fehlerfreien Anschlägen pro Minute und die Erstellung<br />

eines korrekten Formbriefes), besteht ab dem Prüfungsmonat der<br />

Anspruch auf eine Neueingruppierung in Vergütungsgruppe BAT VII,<br />

Fallgruppe 3, mögliche Zulagen werden unter 3. näher beschrieben.<br />

Die Prüfung wird zentral für alle <strong>Angestellte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> des<br />

Landes von Herrn Niedworok, Tel.: 29-85718, abgenommen. Sie kann<br />

jederzeit wiederholt werden.<br />

3. Vergütungsgruppe nach BAT VII , Fallgruppe 3 (<strong>im</strong> Anhang B, Teil II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Schreibdienst</strong>)<br />

Voraussetzung ist die "Schreibprüfung": 10 Minuten lang fehlerfrei Schriftstücke mit<br />

mindestens 290 Anschlägen pro Minute abschreiben und einen korrekten Formbrief<br />

erstellen.<br />

Zulagemöglichkeiten :<br />

Die Leistungszulage können Schreibkräfte erhalten, wenn sie das 20.<br />

Lebensjahr vollendet haben und sich durch herausragende Leistungen<br />

und besondere Zuverlässigkeit auszeichnen. Der Antrag auf Gewährung<br />

der Leistungszulage ist vom Vorgesetzten an die Personalabteilung zu<br />

richten. Die Höhe der Leistungszulage kann bis zum Fünffachen des<br />

Unterschiedsbetrages zwischen der Grundvergütung der ersten und der<br />

zweiten Lebensaltersstufe von Vergütungsgruppe BAT VII betragen. Die<br />

Endgrundvergütung in Vergütungsgruppe BAT VII darf nicht<br />

überschritten werden. Bei Erreichung der nächsten Lebensaltersstufe<br />

wird die Leistungszulage um einen Alterssteigerungsbetrag gekürzt. Die<br />

Zulage kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsletzten<br />

widerrufen werden.<br />

Die max<strong>im</strong>ale Zulage beträgt (Stand April 2002) derzeit<br />

brutto mtl. 5 x 29,73 = 148,65 Euro.<br />

Die Funktionszulage für einen Bildschirmarbeitsplatz erhält die<br />

<strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> auf Antrag bei der Personalabteilung, wenn<br />

sie mehr als 12 Stunden und 48 Minuten wöchentlich am Bildschirm<br />

arbeitet und hierbei vollwertige Leistungen erbringt. Allerdings wurde<br />

diese Zulage auf Anweisung des Finanzministeriums für Beschäftigte, die<br />

seit dem 1. Januar 1998 neu eingestellt wurden oder einen neuen<br />

Arbeitsvertrag <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> erhalten, gestrichen.


Aufstiegsmöglichkeiten :<br />

Die Höhe der Funktionszulage beträgt 8 % der<br />

Anfangsgrundvergütung von Vergütungsgruppe BAT VII,<br />

derzeit (Stand April 2002) 90,49 Euro.<br />

Die Bewährungszulage erhält die <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> nach 12<br />

Jahren "treuen" Diensten in BAT VII, Fallgruppe 3 (<strong>im</strong> Anhang B, Teil<br />

II N, I. <strong>Angestellte</strong> <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong>). Bewährungszulage wird nicht<br />

ausgezahlt, wenn ohne die obengenannte Schreibprüfung nur ein<br />

Bewährungsaufstieg von Vergütungsgruppe BAT VIII nach<br />

Vergütungsgruppe BAT VII erfolgt ist.<br />

Die Höhe der Bewährungszulage beträgt mtl. 9,5 % der<br />

Anfangsgrundvergütung von Vergütungsgruppe BAT VII,<br />

derzeit (Stand April 2002) 107,46 Euro.<br />

Keine mehr, denn hier ist für Schreibkräfte das Ende der Fahnenstange<br />

erreicht.<br />

Die obengenannten Zulagen gelten nur bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 41 BAT)<br />

und Übergangsgeldes (§ 63 BAT) als Bestandteile der Grundvergütung. Sie sind ein<br />

Bestandteil der Rente, nicht aber der VBL.<br />

Anmerkungen des <strong>Personalrat</strong>s :<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Es ist <strong>im</strong>mer anzuraten, die obengenannte Schreibprüfung zur Eingruppierung in<br />

Vergütungsgruppe BAT VII sobald wie möglich abzulegen und wenn notwendig zu<br />

wiederholen.<br />

Der <strong>Personalrat</strong> ist empört über die unsoziale Neuregelung des Finanzministeriums,<br />

Beschäftigten, die nach dem 1. Januar 1998 neu eingestellt wurden oder einen neuen<br />

Arbeitsvertrag <strong>im</strong> <strong>Schreibdienst</strong> erhalten, keine Funktionszulage (sogenannte<br />

Computerzulage) mehr zu gewähren. Ausgerechnet die am schlechtesten bezahlte<br />

Gruppe in den Sekretariaten muss eine zusätzliche Kürzung hinnehmen. Da hier fast<br />

ausschließlich Frauen betroffen sind, ist diese Maßnahme außerdem als frauenfeindlich<br />

zu betrachten.<br />

Wir danken dem Gesamtpersonalrat der Universität Tübingen, der uns<br />

freundlicherweise den Text zur Verfügung gestellt hat.

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