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Oktober 2012 - Alfred-Delp-Schule Hargesheim

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Ferienordnung<br />

Die Ferienordnung gestaltet sich nach den Vorgaben des Ministeriums, nach hausinternen<br />

Absprachen und mit Rücksicht auf die umliegenden <strong>Schule</strong>n der Region wie folgt:<br />

Weihnachtsferien <strong>2012</strong> 20.12.<strong>2012</strong> – 04.01.2013<br />

Osterferien 2013 20.03.2013 – 05.04.2013<br />

Sommerferien 2013 08.07.2013 – 16.08.2013<br />

Herbstferien 2013 04.10.2013 – 18.10.2013<br />

Bewegliche Ferientage/unterrichtsfreie Tage<br />

Elternsprechtag 02.11.<strong>2012</strong><br />

Fastnacht 11./12.02.2013<br />

Mündliches Abitur (Orient und Gymnasium) 11.03.2013<br />

Studientag Realschule und Hauptschule 12.03.2013<br />

Freitag nach Christi Himmelfahrt 10.05.2013<br />

Freitag nach Fronleichnam 31.05.2013<br />

<strong>Schule</strong>ntlassung Haupt-/Realschule 28.06.2013<br />

ADS im Internet<br />

Sie finden diesen Brief auch bald im Internet – unter www.alfred-delp-schule.de<br />

So können Sie zum einen Informationen schnell noch einmal hervorholen, und zum anderen<br />

können wir Änderungen, beispielsweise bei den Lehrersprechstunden sofort veröffentlichen.<br />

Kosten für die Schülerbeförderung<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung den von den Eltern zu tragenden<br />

Eigenanteil der Kosten für die Schülerfahrkarten ab dem 01. August <strong>2012</strong> nicht mehr verlangt.<br />

Die Schülerbeförderung für die Sekundarstufe I ist für die Eltern kostenlos.<br />

Busse<br />

Die Kreisverwaltung hat uns gebeten, die Eltern über die Richtlinien der Verkehrsunternehmen zu<br />

informieren. Darin heißt es:<br />

Schülerbeförderung; Verhalten bei witterungsbedingten Fahrtunterbrechungen<br />

Bei (z. B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen ist im Hinblick auf Schüler und Kinder, die<br />

aussteigen wollen, folgendes zu beachten:<br />

Alle Schüler sollen unter Aufsicht des Fahrpersonals verbleiben. Sie können jedoch auf eigenen<br />

Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene<br />

Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der<br />

Klasse 8 aussteigen.<br />

Bei Fahrtunterbrechungen ist vom Fahrer möglichst die <strong>Schule</strong> direkt zu informieren oder<br />

umgehend das Verkehrsunternehmen (z. B. ORN, KVG, Fa. Herz) bzw. die Kreisverwaltung Bad<br />

Kreuznach zu verständigen, damit von dort die betroffenen <strong>Schule</strong>n unterrichtet werden können.<br />

Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem<br />

Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung<br />

treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an<br />

Sicherheit für die zu befördernden Fahrgäste.<br />

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