Oktober 2012 - Alfred-Delp-Schule Hargesheim
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Ferienordnung<br />
Die Ferienordnung gestaltet sich nach den Vorgaben des Ministeriums, nach hausinternen<br />
Absprachen und mit Rücksicht auf die umliegenden <strong>Schule</strong>n der Region wie folgt:<br />
Weihnachtsferien <strong>2012</strong> 20.12.<strong>2012</strong> – 04.01.2013<br />
Osterferien 2013 20.03.2013 – 05.04.2013<br />
Sommerferien 2013 08.07.2013 – 16.08.2013<br />
Herbstferien 2013 04.10.2013 – 18.10.2013<br />
Bewegliche Ferientage/unterrichtsfreie Tage<br />
Elternsprechtag 02.11.<strong>2012</strong><br />
Fastnacht 11./12.02.2013<br />
Mündliches Abitur (Orient und Gymnasium) 11.03.2013<br />
Studientag Realschule und Hauptschule 12.03.2013<br />
Freitag nach Christi Himmelfahrt 10.05.2013<br />
Freitag nach Fronleichnam 31.05.2013<br />
<strong>Schule</strong>ntlassung Haupt-/Realschule 28.06.2013<br />
ADS im Internet<br />
Sie finden diesen Brief auch bald im Internet – unter www.alfred-delp-schule.de<br />
So können Sie zum einen Informationen schnell noch einmal hervorholen, und zum anderen<br />
können wir Änderungen, beispielsweise bei den Lehrersprechstunden sofort veröffentlichen.<br />
Kosten für die Schülerbeförderung<br />
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung den von den Eltern zu tragenden<br />
Eigenanteil der Kosten für die Schülerfahrkarten ab dem 01. August <strong>2012</strong> nicht mehr verlangt.<br />
Die Schülerbeförderung für die Sekundarstufe I ist für die Eltern kostenlos.<br />
Busse<br />
Die Kreisverwaltung hat uns gebeten, die Eltern über die Richtlinien der Verkehrsunternehmen zu<br />
informieren. Darin heißt es:<br />
Schülerbeförderung; Verhalten bei witterungsbedingten Fahrtunterbrechungen<br />
Bei (z. B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen ist im Hinblick auf Schüler und Kinder, die<br />
aussteigen wollen, folgendes zu beachten:<br />
Alle Schüler sollen unter Aufsicht des Fahrpersonals verbleiben. Sie können jedoch auf eigenen<br />
Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene<br />
Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der<br />
Klasse 8 aussteigen.<br />
Bei Fahrtunterbrechungen ist vom Fahrer möglichst die <strong>Schule</strong> direkt zu informieren oder<br />
umgehend das Verkehrsunternehmen (z. B. ORN, KVG, Fa. Herz) bzw. die Kreisverwaltung Bad<br />
Kreuznach zu verständigen, damit von dort die betroffenen <strong>Schule</strong>n unterrichtet werden können.<br />
Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem<br />
Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung<br />
treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an<br />
Sicherheit für die zu befördernden Fahrgäste.<br />
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