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Download - Ipsen, Professor Dr. Jörn

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Das „Postgeheimnis“ ist zugleich weiter und enger als das Briefgeheimnis. Dem<br />

Postgeheimnis unterfallen alle von der Post übermittelten Sendungen, also nicht nur<br />

schriftliche Mitteilungen, jedoch nur vom Zeitpunkt ihrer Aufgabe bei der Post bis zur<br />

Auslieferung an den Empfänger.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 304)<br />

7. Was versteht man unter „strategischer Überwachung“?<br />

Die Überwachung der nicht leitungsgebundenen internationalen Telekommunikation, zu der §<br />

3 Abs. 1 G 10 ermächtigt. Sie ist verfassungsrechtlich äußerst umstritten.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 313)<br />

8. Was ist unter dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu verstehen?<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um ein<br />

eigenständiges Grundrecht, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet worden<br />

ist. Es schützt vor allem vor der Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener<br />

Daten.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 316 ff.)<br />

9. Schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch vor sogenannten "Online-<br />

Durchsuchungen"?<br />

Das Bundesverfassungsgericht sieht auch das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit<br />

und Integrität informationstechnischer Systeme" als Bestandteil des allgemeinen<br />

Persönlichkeitsrechts an.<br />

(Staatsrecht II, Rdnr. 325 a)

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