Download - Ipsen, Professor Dr. Jörn
Download - Ipsen, Professor Dr. Jörn
Download - Ipsen, Professor Dr. Jörn
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2<br />
Das „Postgeheimnis“ ist zugleich weiter und enger als das Briefgeheimnis. Dem<br />
Postgeheimnis unterfallen alle von der Post übermittelten Sendungen, also nicht nur<br />
schriftliche Mitteilungen, jedoch nur vom Zeitpunkt ihrer Aufgabe bei der Post bis zur<br />
Auslieferung an den Empfänger.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 304)<br />
7. Was versteht man unter „strategischer Überwachung“?<br />
Die Überwachung der nicht leitungsgebundenen internationalen Telekommunikation, zu der §<br />
3 Abs. 1 G 10 ermächtigt. Sie ist verfassungsrechtlich äußerst umstritten.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 313)<br />
8. Was ist unter dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu verstehen?<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um ein<br />
eigenständiges Grundrecht, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet worden<br />
ist. Es schützt vor allem vor der Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener<br />
Daten.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 316 ff.)<br />
9. Schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch vor sogenannten "Online-<br />
Durchsuchungen"?<br />
Das Bundesverfassungsgericht sieht auch das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit<br />
und Integrität informationstechnischer Systeme" als Bestandteil des allgemeinen<br />
Persönlichkeitsrechts an.<br />
(Staatsrecht II, Rdnr. 325 a)