GRW-Infra-Richtlinie - Förderung - Freistaat Sachsen
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<strong>GRW</strong>-<strong>Infra</strong><br />
9.3 Der Träger und die Teilnehmer müssen sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für<br />
etwaige Rückforderungsansprüche verpflichten. Eine Haftungsbegrenzung der<br />
Teilnehmer untereinander darf die Rückforderungsansprüche nicht beeinträchtigen.<br />
9.4 Förderfähig sind nur die bei den Trägern anfallenden überbetrieblichen<br />
Managementausgaben zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und zur<br />
Durchführung des Netzwerkmanagements (Personal- und Sachkosten). Der<br />
Fördersatz kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der Träger<br />
muss angemessene finanzielle Beiträge aller Partner nachweisen, um eine<br />
Finanzierung der Netzwerke für die Dauer von sechs Jahren sicherzustellen. Bei<br />
Aufhebung der Kooperation innerhalb der ersten zwei Jahre wird die <strong>Förderung</strong> in<br />
voller Höhe zurückgefordert. Im dritten Jahr reduziert sich die Rückforderung anteilig<br />
in Höhe von 20 Prozent pro Jahr. Überbetriebliche Managementausgaben sind<br />
Investitionen in Einrichtungen und Ausstattungen sowie Personal- und Sachkosten<br />
zur Führung, Planung, Steuerung und Überwachung der Geschäftsprozesse der<br />
Kooperation oder des Clusters. Dazu gehören insbesondere:<br />
Sachausgaben<br />
– ortsübliche Miete und Energiekosten<br />
– Büroerstausstattung für das Personal des Trägers bis zu 4 000 EUR pro<br />
Person<br />
– Versicherungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem<br />
Clustermanagementprojekt<br />
– Bürobedarf, Telefon, FAX, Internet, Literatur, außer Tageszeitungen<br />
– Reisekosten auf der Grundlage des jeweils gültigen Reisekostengesetzes des<br />
<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong>.<br />
Die Ausstattungsgegenstände sind zu inventarisieren.<br />
Projektausgaben<br />
– Informations- und Werbematerialien<br />
– Ausgaben für veranstaltungsbezogene Sachaufwendungen (zum Beispiel<br />
Raummiete, Miete von technischen Ausrüstungen, Raumausgestaltung,<br />
Broschüren und Prospekte)<br />
– Mediendistribution<br />
– Messe- und Ausstellungsbeteiligungen im In- und Ausland<br />
– Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscher, fachliche Beratung.<br />
sonstige Ausgaben für<br />
– Personal- und sonstige Ausschreibungen<br />
– Rechtsberatung in zivilrechtlichen Angelegenheiten des Clusters.<br />
Nicht förderfähig sind die betrieblichen Aufwendungen der beteiligten Unternehmen<br />
und Maßnahmen, die von den Unternehmen selbst erbracht und/oder eingebracht<br />
werden.<br />
9.5 Die <strong>Förderung</strong> ist eine auf 36 Monate begrenzte Anschubfinanzierung. Sie kann mit<br />
anderen <strong>Förderung</strong>en von Clustern und Netzwerken nicht verknüpft werden oder zu<br />
deren bloßer Anschlussfinanzierung verwendet werden. Der Fördersatz beträgt bis zu<br />
60 Prozent der förderfähigen Kosten. Personalkosten dürfen bis zu 60 Prozent der<br />
förderfähigen Gesamtkosten betragen. Die Förderhöchstsumme beträgt 500 000 EUR.<br />
Die <strong>Förderung</strong> verteilt sich degressiv über drei Jahre. Um den Förderzweck<br />
nachhaltig zu sichern, ist schon bei Antragstellung zu belegen, dass durch den<br />
Eigenanteil der Beteiligten ein funktionierendes Netzwerk über die Dauer von sechs<br />
Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sichergestellt ist. Dazu sind Konzepte<br />
mit Zielen, Inhalten, zeitlichen Entwicklungsschritten, Kosten und betrieblichen<br />
Leistungen der Partner vorzulegen. Die Ziele und Inhalte sollen vor allem eine<br />
Darstellung der Wachstums- und Innovationspotenziale beinhalten.<br />
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