Katalóg Seltmann Weiden 2012 - Alea
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HAUSHALTSKATALOG<br />
ANLEITUNG / MANUAL<br />
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SELTMANN WEIDEN. Wir produzieren in Deutschland ...
HAUSHALTSKATALOG<br />
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SELTMANN WEIDEN. Wir produzieren in Deutschland ...
JADEBUSEN<br />
O S T S E E<br />
KIELER BUCHT<br />
52<br />
47<br />
41<br />
4<br />
46<br />
RHEINLAND-ND<br />
54<br />
50<br />
40<br />
53<br />
66<br />
SAARLAND<br />
N O R D S E E<br />
DEUTSCHE BUCHT<br />
49<br />
26<br />
25<br />
BREMEN<br />
28<br />
32<br />
48<br />
Laackmann<br />
45<br />
42<br />
44<br />
NORDRHEIN-<br />
51<br />
5<br />
56<br />
Breuksch<br />
58<br />
WESTFALEN<br />
55<br />
PFALZ<br />
57<br />
59<br />
Riedel<br />
67<br />
6<br />
65<br />
BADEN-<br />
77<br />
79<br />
76<br />
HESSEN<br />
68<br />
33<br />
60<br />
35<br />
64<br />
7<br />
69<br />
27<br />
34<br />
WÜRTTEMBERG<br />
TEM<br />
78<br />
70<br />
72<br />
Voß<br />
30<br />
22<br />
24<br />
23<br />
21<br />
HAMBU BURG<br />
29<br />
NIEDERSACHSEN<br />
74<br />
2<br />
37<br />
36<br />
97<br />
73<br />
88<br />
3<br />
Hasholzner<br />
Roch<br />
89<br />
38<br />
LÜBECKER BUCHT<br />
THÜRINGEN<br />
91<br />
98<br />
87<br />
99<br />
MECKLENBURGER<br />
BUCHT<br />
19<br />
39<br />
SACHSEN-<br />
90<br />
8<br />
96<br />
06<br />
18<br />
ANHALT<br />
07<br />
95<br />
92<br />
BAYERN<br />
Seifert<br />
86<br />
82<br />
80<br />
81<br />
85<br />
SCHLESWIG-<br />
HOLSTEIN<br />
MECKLENBURG-<br />
08<br />
9<br />
83<br />
VORPOMMERN<br />
BRANDENBURG<br />
93<br />
14<br />
0<br />
84<br />
17<br />
Franke<br />
16<br />
04<br />
Fröhlich<br />
09<br />
94<br />
13<br />
10<br />
12<br />
1<br />
BERLIN<br />
01<br />
15<br />
03<br />
SACHSEN<br />
02<br />
Vertretergebiete Deutschland
Werner Weiherer<br />
Geschäftsführer<br />
Gesamtverkaufsleiter<br />
Deutschland Nord / West<br />
Josef Pamler<br />
Tel.: 09 61 / 204-148<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: j.pamler@seltmann.com<br />
Jürgen Mösch<br />
Tel.: 09 61 / 204-149<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: j.moesch@seltmann.com<br />
Anna Legat<br />
Tel.: 09 61 / 204-196<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: a.legat@seltmann.com<br />
Unsere Vertretungen:<br />
Harald Breuksch<br />
Kastanienweg 1 a<br />
26605 Aurich<br />
Tel.: 0 49 41 / 95 93 50<br />
Fax: 0 49 41 / 95 93 51<br />
Mobil: 01 51 / 14 18 32 41<br />
E-mail: h.breuksch@seltmann.com<br />
Jürgen Laackmann<br />
Handelsvertretungen<br />
Frielinger Weg 8<br />
59609 Altenmellrich<br />
Tel.: 0 29 47 / 98 95 98<br />
Fax: 0 29 47 / 98 95 99<br />
Mobil: 01 73 / 1 80 34 00<br />
E-mail: laackmann.soest@t-online.de<br />
Andreas Roch<br />
Schlägelweg 4<br />
31275 Lehrte<br />
Tel.: 0 51 32 / 50 60 00<br />
Fax: 0 51 32 / 50 60 01<br />
Mobil: 01 51 / 11 71 69 38<br />
E-mail: a.roch@seltmann.com<br />
Dieter Voß<br />
Breslauer Straße 1h<br />
23795 Bad Segeberg<br />
Tel.: 0 45 51/ 8 39 66<br />
Fax: 0 45 51 / 99 90 81<br />
Mobil: 01 70 / 4 07 41 95<br />
E-mail: d.voss@seltmann.com<br />
Deutschland Mitte / Süd / Süd-West / Ost<br />
Michael Vogl<br />
Tel.: 09 61 / 204-146<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: m.vogl@seltmann.com<br />
Thomas Egeter<br />
Tel.: 09 61 / 204-147<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: t.egeter@seltmann.com<br />
Sonja Bernet<br />
Tel.: 09 61 / 204-187<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: s.bernet@seltmann.com<br />
Julian Jenkins<br />
Tel.: 09 61 / 204-151<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: j.jenkins@seltmann.com<br />
Heinrich Hasholzner<br />
Föhrenstraße 6<br />
82110 Germering<br />
Tel.: 0 89 / 84 41 05<br />
Fax: 0 89 / 8 40 30 04<br />
Mobil: 01 71 / 2 65 29 02<br />
E-Mail: hasholzner-germering@online.de<br />
Sven Seifert<br />
Robert-Koch-Straße 4<br />
95100 Selb - Erkersreuth<br />
Tel.: 0 92 87 / 96 45 34<br />
Fax: 0 92 87 / 96 45 76<br />
Mobil: 01 60 / 90 65 58 73<br />
E-mail: s.seifert@seltmann.com<br />
Matthias Fröhlich<br />
Neudorfer Weg 13<br />
02997 Wittichenau<br />
Fax: 03 57 25 / 9 15 85<br />
Mobil: 01 70 / 8 14 29 82<br />
E-Mail: m.froehlich@seltmann.com<br />
Horst Riedel<br />
Handelsvertreter<br />
Südring 37 a<br />
65795 Hattersheim/Main 1<br />
Tel.: 0 61 90 / 65 16<br />
Fax: 0 61 90 / 66 12<br />
Mobil: 01 71 / 7 71 01 53<br />
E-Mail: riedel-hattersheim@arcor.de<br />
Steffen Franke<br />
Jahnstraße 30<br />
02943 Weißwasser<br />
Tel.: 0 35 76 / 20 83 90<br />
Fax: 0 35 76 / 20 83 90<br />
Mobil: 01 70 / 8 14 32 46<br />
E-Mail: s.franke@seltmann.com<br />
Ansprechpartner & Vertretungen
Deutschland Warenhäuser<br />
Bernhard Schieder<br />
Tel.: 09 61 / 204-141<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: b.schieder@seltmann.com<br />
Gertraud Kappauf<br />
Tel.: 09 61 / 204-181<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: g.kappauf@seltmann.com<br />
Martin Feldbauer<br />
Tel.: 09 61 / 204-191<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: m.feldbauer@seltmann.com<br />
Kerstin Edenharter<br />
Tel.: 09 61 / 204-142<br />
Fax: 09 61 / 204-116<br />
E-Mail: k.edenharter@seltmann.com<br />
Ansprechpartner & Vertretungen
Switzerland<br />
Bernhard Schieder<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-141<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: b.schieder@seltmann.com<br />
Martin Feldbauer<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-191<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: m.feldbauer@seltmann.com<br />
Switzerland<br />
M. Hofer Handelsagentur<br />
Bodenacker 23<br />
3065 Bolligen bei Bern<br />
Tel.: +41 31 / 9 21 23 65<br />
Fax: +41 31 / 9 21 98 71<br />
E-Mail: martin.hofer@m-hofer.ch<br />
Italy<br />
Portugal<br />
Spain<br />
Josef Legat<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-155<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: j.legat@seltmann.com<br />
Christian Müller<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-156<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: c.mueller@seltmann.com<br />
Italy<br />
Sala Campionaria Christian <strong>Seltmann</strong><br />
Via De Amicis 46<br />
<strong>2012</strong>3 Milano<br />
Spain<br />
IDEALCASA S.L.<br />
Av. del Puerto, 40-1 A<br />
46023 Valencia<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-155 o. 156<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: j.legat@seltmann.com<br />
c.mueller@seltmann.com<br />
Tel.: +34 96 / 3 37 45 39<br />
Fax: +34 96 / 3 37 01 93<br />
E-Mail: ana@idealcasa.es<br />
pirlan@idealcasa.es<br />
Africa<br />
Belgium / Luxembourg<br />
Canada<br />
France<br />
Greece<br />
Iceland<br />
Mexico<br />
Middle East<br />
Near East<br />
South-/Middleamerica<br />
U.A.E.<br />
UK/Ireland<br />
USA<br />
Gerd Hofbauer<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-154<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: g.hofbauer@seltmann.com<br />
Stefan Bock<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-184<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: s.bock@seltmann.com<br />
Julia Schwarz<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-184<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: j.schwarz@seltmann.com<br />
Belgium / Luxembourg<br />
N. V. Meyhui SA<br />
Ringlaan 11<br />
8501 Kortrijk-Heule<br />
Greece<br />
Antonis Kalemkeridis<br />
Asp. Pitsilou 8-10<br />
13672 Acharne<br />
Iceland<br />
Amaro, Heildverslun, Vidar Ehf.<br />
Frostagötu 6c<br />
602 Akureyri<br />
Mexico<br />
Representaciones y Servicios<br />
Internacionales, SA de CV<br />
Calle Jalapa No. 151<br />
Col. Independencia<br />
72150 Puebla<br />
UK/Ireland<br />
Paridom Company Ltd.<br />
8 Truesdale Gardens<br />
Langtoft<br />
Peterborough, Cambs. PE6 9QG<br />
England<br />
USA<br />
<strong>Seltmann</strong> USA Inc.<br />
919 Sherwood Drive<br />
Lake Bluff, Illinois 60044<br />
Tel.: +32 56 / 36 17 75<br />
Fax: +32 56 / 36 17 93<br />
E-Mail: info@meyhui.be<br />
Tel.: +30 / 21 02 40 00 99<br />
Tel.: +30 / 21 02 40 00 04<br />
Fax: +30 / 21 02 44 52 70<br />
Mobil: +30 / 69 37 26 66 62<br />
E-Mail: cryspo@otenet.gr<br />
Tel. /Fax: +354 462 / 28 31<br />
Mobil: +354 462 / 77 61<br />
E-Mail: amaro@amaro.is<br />
Tel.: +52 222 / 2 48 81 99<br />
Fax: +52 222 / 2 49 15 22<br />
E-Mail: ventas@rysi.net<br />
Tel.: +44 17 78 / 34 69 96<br />
Fax: +44 17 78 / 34 45 77<br />
Mobil: +44 77 11 / 03 49 05<br />
E-Mail: harry.goodger@btinternet.com<br />
Tel.: +1 847 / 2 83 05 57<br />
+1 888 / 3 11 60 08<br />
Fax: +1 847 / 2 83 05 58<br />
E-Mail: seltmannusa@att.net<br />
www.seltmann-usa.com<br />
contact persons & agencies / Auslandsvertretungen
Australia<br />
China<br />
Hong Kong<br />
Indonesia<br />
Japan<br />
Korea<br />
Malaysia<br />
New Zealand<br />
Pacific Islands<br />
Philippines<br />
Singapore<br />
Taiwan<br />
Thailand<br />
Vietnam<br />
Thomas Lindner<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-188<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: t.lindner@seltmann.com<br />
Australia<br />
New Zealand<br />
Pacific Islands<br />
TABLE DIRECT<br />
Unit 6<br />
109 Riverside Place<br />
Morningside QLD 4170<br />
Australia<br />
Korea<br />
Hanso International<br />
#1123 Hyundai World Tower<br />
907 Mok-Dong, Yangcheon-gu<br />
Seoul, South Korea<br />
Tel.: +61 7 38 99 / 99 47<br />
Fax: +61 7 38 99 / 99 29<br />
E-Mail: info@tabledirect.com.au<br />
Website: www.tabledirect.com.au<br />
Tel.: +82 2 / 26 55 29 01-2<br />
Fax: +82 2 / 26 55 29 03<br />
E-Mail: yskim@hanso-int.com<br />
contact persons & agencies / Auslandsvertretungen
Albania<br />
Austria<br />
Bosnia and Herzegovina<br />
Bulgaria<br />
CIS-States<br />
Croatia<br />
Czech Republic<br />
Denmark<br />
Estonia<br />
Finland<br />
Hungary<br />
Latvia<br />
Lithuania<br />
Macedonia<br />
Montenegro<br />
Netherlands<br />
Norway<br />
Poland<br />
Romania<br />
Russia<br />
Serbia<br />
Slovakia<br />
Slovenia<br />
Sweden<br />
Max Hohlrüther<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-150<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: m.hohlruether@seltmann.com<br />
Tobias Bruischütz<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-182<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: t.bruischuetz@seltmann.com<br />
Stephanie Keßl<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-189<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: s.kessl@seltmann.com<br />
Karol Buchmann<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-194<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: k.buchmann@seltmann.com<br />
Michael Hanauer<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-195<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: m.hanauer@seltmann.com<br />
Timo Krauß<br />
Tel.: +49 (0) 961 / 204-198<br />
Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />
E-Mail: t.krauss@seltmann.com<br />
Austria<br />
<strong>Seltmann</strong> <strong>Weiden</strong><br />
Czech Republic<br />
Joanna Kasyk<br />
Global Art Industry<br />
Hrusice 223<br />
251 66 Senohraby<br />
Denmark<br />
Gerstenfeldt & Co. A/S<br />
Herr Per Kristensen<br />
Gotlandsvej 15<br />
P.O.Box 112<br />
8700 Horsens<br />
Finland/Estonia/Latvia/Lithuania<br />
OY IMAG AB<br />
Herr Pentti Wigelius<br />
Hanikka 13 as. 1<br />
02360 Espoo<br />
Hungary<br />
Ilona Wagner<br />
Budapest<br />
Netherlands<br />
DIALL BV.<br />
Hoge Steenweg 70<br />
5175 AE Loon op Zand<br />
Norway/Sweden<br />
Max Jenisch AB<br />
Linnegatan 141<br />
200 61 Malmö<br />
Poland<br />
GMP<br />
Ul. Lowicka 56/3<br />
02-531 Warszawa<br />
Russia<br />
Michael Grigorenko<br />
Leninsky prospekt 95<br />
119313 Moscow<br />
Slovenia<br />
Krek Ribno D.O.O.<br />
Hraška 15<br />
4248 Lesce<br />
Tel.: +49 961 / 204-0<br />
Fax: +49 961 / 204-116<br />
E-Mail: service@seltmann.com<br />
Fax: +420 / 3 23 60 30 64<br />
Mobil: +420 / 6 05 11 91 91<br />
E-Mail: joannakasyk@seznam.cz<br />
Tel.: +45 75 / 63 03 99<br />
Fax: +45 75 / 63 06 99<br />
Mobil: +45 20 / 74 03 99<br />
E-Mail: mail@gerstenfeldt.dk<br />
Tel.: +358 9 / 8 52 20 44<br />
Mobil: +358 40 / 5 48 09 55<br />
E-Mail: pentti.wigelius@imag.fi<br />
E-Mail: raili.wigelius@imag.fi<br />
E-Mail: pauli.wigelius@imag.fi<br />
Tel. /Fax: +36 1 / 216 50 76<br />
Mobil: +36 3 / 02 40 96 91<br />
E-Mail: wagner.ilonabudapest@t-online.hu<br />
Tel.: +31 416 / 36 35 11<br />
Fax: +31 416 / 36 12 38<br />
E-Mail: info@diall.nl<br />
Tel.: +46 40 / 36 36 40<br />
Fax: +46 40 / 36 36 49<br />
E-Mail: rikard.jenisch@maxjenisch.se<br />
Tel.: +48 22 / 849 85 57<br />
Fax: +48 22 / 849 19 74<br />
E-Mail: www.gmpimpex.com.pl<br />
Tel.: +7 985 / 764 22 26<br />
Fax: +7 499 / 500 16 16<br />
E-Mail: grim@alfamail.ru<br />
Tel.: +386 4 / 5 30 23 48<br />
Fax: +386 4 / 5 30 23 49<br />
E-Mail: trgovina@krek.si<br />
www.trgovina.krek.si<br />
contact persons & agencies / Auslandsvertretungen
Dekorname Form Dekornummer<br />
Aalborg DESIREE 44935<br />
Alford MONACO 24201<br />
Angela DESIREE 44931<br />
Aruba TOP LIFE 23434<br />
Ascoli black TOP LIFE 34500<br />
Avila ALLEGRO 22698<br />
Bayerisch Blau DORIS 41600<br />
Bordina MONACO 24079<br />
Bossa Nova PASO 23627<br />
Calypso PASO 23629<br />
Caspar COMPACT 24356<br />
China Blau DOROTHEA 24800<br />
Christmas Dream MARIE-LUISE 34334<br />
Christmas Wonderland HOLIDAY 23845<br />
Colors of the world MODERN LIFE 23900-23905<br />
Crema TRIO 24199<br />
Dots TRIO 24198<br />
Elégance LEONORE 44709<br />
Fiotto VENICE 24385<br />
Flori COMPACT 20897<br />
Highline TRIO 71381<br />
Hokkaido SCALA 45058<br />
Hyde Park TOP LIFE 34478<br />
Iris COMPACT 20482<br />
Kilt TRIO 24197<br />
Larvotto MONACO 24087<br />
Livorno ORLANDO Fine Cream Porcelain 34426<br />
Märchenstunde COMPACT 24076<br />
Mäuse COMPACT 55627<br />
Milonga PASO 23842<br />
Mirage TOP LIFE 22539<br />
Moretta VENICE 24386<br />
Nero TRIO 23328<br />
Noel TOP LIFE 22465<br />
Palm Beach HOLIDAY 20799<br />
Pereira MONACO 24078<br />
Pescara COMPACT 23844<br />
Piccolo TOP LIFE 34496<br />
Piggeldy & Frederick COMPACT 22767<br />
Pitzelpatz COMPACT 23934<br />
Ribera COMPACT 23961<br />
Siwa TOP LIFE 23959<br />
Samba TOP LIFE 23435<br />
Sterling SCALA 45060<br />
Streublume MARIE-LUISE 30308<br />
Terracina COMPACT 22714<br />
Tierwelt COMPACT 21722<br />
Weihnachten MARIE-LUISE 43607<br />
Winterwelt HOLIDAY 24122<br />
Zoo COMPACT 21517<br />
Namensregister / name register
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
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Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
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Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
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1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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92637 Hausadresse<br />
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Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
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Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
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Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />
in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />
2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />
vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />
von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />
3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />
über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />
Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />
Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />
Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />
Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />
4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />
überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />
Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />
5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />
6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />
Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />
7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />
zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />
Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />
zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />
Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />
Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />
dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />
Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />
einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />
selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />
Sicherheit frei.<br />
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />
unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />
ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />
Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />
Präsentation.<br />
8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />
9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />
Porzellanfabriken<br />
Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />
<strong>Weiden</strong><br />
92637 Hausadresse<br />
92610 Postfach<br />
Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />
Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier
SKETCH
2
SKETCH<br />
3
SKETCH<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
4
Kabarett-Set 4tlg.<br />
35 cm<br />
Serving dish-Set<br />
13 3 /4 inch<br />
Kabarettschale<br />
16 / 10 / 8 cm<br />
Serving dish<br />
6 1 /3 / 4 / 3 1 /8 inch<br />
Schale 510040 / 510030<br />
35 / 27 cm<br />
Bowl 510040 / 510030<br />
13 3 /4 / 10 1 /4 inch<br />
Kabarettschale hoch 520016<br />
16 cm<br />
Serving dish high<br />
6 1 /3 inch<br />
Schale „Stern“ 510014<br />
Bowl „Star“ 510014<br />
Schale 510012<br />
Bowl 510012<br />
Schale 510015<br />
15 cm<br />
Bowl 510015<br />
6 inch<br />
<br />
<br />
Rechaud 3-flammig 510041<br />
30 cm<br />
Rechaud 3-flamed 510041<br />
12 inch<br />
Leuchter 51009<br />
8 cm<br />
Candlestick 51009<br />
3 1 /8 inch<br />
Essig + Öl 51004<br />
H. 19 cm<br />
Vinegar + Oil 51004<br />
h. 7 2 /3 inch<br />
available<br />
articles<br />
Salz + Pfeffer 5100<br />
H. 8 cm<br />
Salt + Pepper 5100<br />
h. 3 1 /8 inch<br />
Menage 4-tlg.<br />
(Essig + Öl / Salz + Pfeffer)<br />
Menage, Set of 4<br />
Menage 5-tlg.<br />
(Essig + Öl / Salz + Pfeffer / Teller flach<br />
Linse 25 cm)<br />
Menage, Set of 5<br />
Schale dreieckig 510022<br />
22 x 12 x 4 cm<br />
Bowl triangle 510022<br />
9 1 /4 x 4 3 /4 x 1 2 /3 inch<br />
Trio-Schale V 909<br />
L. 17,5 cm<br />
Bowl V 909<br />
l. 6 3 /4 inch<br />
5
6
6
SKETCH<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
8
Teller flach rund<br />
30 cm 520035 DIN<br />
26 cm 520034 DIN<br />
21 cm 520042 DIN<br />
Plate flat round<br />
12 / 10 1 /4 / 8 1 /4 inch<br />
Teller tief rund<br />
23 cm 520038 DIN<br />
Plate deep round<br />
9 1 /4 inch<br />
<br />
<br />
available<br />
articles<br />
Teller flach oval<br />
34 cm 520037 DIN<br />
30 cm 520036 DIN<br />
21 cm 520041 DIN<br />
Plate flat elliptic<br />
13 2 /3 / 12 / 8 1 /4 inch<br />
Schale nieder 520033 DIN<br />
31 x 22,5 x 4,5 cm<br />
Bowl low<br />
12 1 /4 x 9 x 2 inch<br />
Teller tief oval<br />
27 cm 520039 DIN<br />
Plate deep elliptic<br />
10 1 /4 inch<br />
Schale hoch 520032 DIN<br />
31 x 22,5 x 8 cm<br />
Bowl high<br />
12 1 /4 x 9 x 3 1 /8 inch<br />
Bowl<br />
25 cm 520059 DIN<br />
21 cm 520040 DIN<br />
15 cm 520058 DIN<br />
Bowl<br />
10 / 8 1 /4 / 6 inch<br />
Schale nieder<br />
16 cm 520017 DIN<br />
Bowl low<br />
6 1 /3 inch<br />
9
10
10
10
13
Espressotasse 520053 COF<br />
Espresso-Obere 0,09 l<br />
Espresso-Untere 12 cm<br />
Espresso Cup 3 oz.<br />
Saucer 4 3 /4 inch<br />
Cappuccinotasse 520054 COF<br />
Cappuccino-Obere 0,22 l<br />
Cappuccino-Untere 17 cm<br />
Cappuccino Cup 8,5 oz.<br />
Saucer 6 3 /4 inch<br />
Milchkaffeetasse 520056 COF<br />
Milchkaffee-Obere 0,37 l<br />
Milchkaffee-Untere 17 cm<br />
Cup 11,8 oz.<br />
Saucer 6 3 /4 inch<br />
Zuckerdose m. D. 520048 COF<br />
0,28 l<br />
Sugar bowl w. cover<br />
9,3 oz.<br />
Milchkännchen 520048 COF<br />
0,28 l<br />
Creamer<br />
9,3 oz.<br />
<br />
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Teller 520055 COF<br />
21 cm<br />
Plate flat<br />
8 1 /4 inch<br />
Eierbecher 520052 COF<br />
Egg cup<br />
available<br />
articles<br />
Kuchenplatte eckig 520045 COF<br />
35 cm<br />
Platter rectangular<br />
13 3 /4 inch<br />
14
SKETCH<br />
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SKETCH<br />
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15
17
Teller flach rund<br />
30 / 26 / 20 / 17 cm<br />
Plate flat round 12 / 10 1 /4 / 8 / 6 3 /4 inch<br />
Teller flach eckig<br />
26 / 20 / 17 cm<br />
Plate flat square<br />
10 1 /4 / 8 / 6 3 /4 inch<br />
Teller flach dreieckig<br />
30 / 26 / 20 / 15 cm<br />
Plate flat triangle 12 / 10 1 /4 / 8 / 6 inch<br />
Teller flach Linse<br />
28 / 25 cm<br />
Plate flat elliptic<br />
11 / 10 inch<br />
<br />
<br />
Teller tief rund<br />
21 cm<br />
Plate deep round<br />
8 1 /4 inch<br />
Teller tief eckig<br />
21 cm<br />
Plate deep square<br />
8 1 /4 inch<br />
Teller tief dreieckig<br />
21 cm<br />
Plate deep triangle<br />
8 1 /4 inch<br />
available<br />
articles<br />
Platte / Beilage eckig<br />
35 / 31 / 24 cm<br />
Platter square<br />
13 3 /4 / 12 1 /4 / 9 1 /2 inch<br />
Schüssel eckig<br />
24 / 20 cm<br />
Bowl square<br />
9 1 /2 / 8 inch<br />
Schüssel dreieckig<br />
24 / 20<br />
Bowl triangle<br />
9 1 /2 / 8 inch<br />
Dessertschale eckig / dreieckig<br />
15 cm<br />
Bowl square / triangle<br />
6 inch<br />
Dipschälchen hoch / niedrig eckig<br />
4 / 2,5 cm<br />
Bowl square<br />
1 2 /3 / 1 inch<br />
Müslischale<br />
12,5 cm<br />
Bowl small<br />
5 inch<br />
Kaffee- / Tee-Obere<br />
0,21 l<br />
Coffee- / Tea-Cup<br />
7,1 oz.<br />
Mocca-Obere<br />
0,09 l<br />
Mocha-Cup<br />
3,0 oz.<br />
Kaffee- / Tee-Untere rund, eckig<br />
14,5 cm<br />
Coffee- / Tea-Saucer round, square<br />
5 2 /3 inch<br />
Kaffee- / Mocca-Untere dreieckig<br />
15 / 12,5 cm<br />
Coffee- / Mocha-Saucer triangle<br />
6 / 5 inch<br />
Mocca-Untere rund, eckig<br />
12 cm<br />
Mocha-Saucer round, square<br />
4 3 /4 inch<br />
Becher mit Henkel<br />
0,25 l<br />
Mug with handle<br />
8,5 oz.<br />
Kaffee- / Teekanne 6 Pers.<br />
1,30 l<br />
Coffee Pot / Tea Pot<br />
43,9 oz.<br />
Zuckerdose / Milchkännchen 6 Pers.<br />
0,25 / 0,22 l<br />
Sugar bowl / Creamer<br />
8,5 / 7,4 oz.<br />
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