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Katalóg Seltmann Weiden 2012 - Alea

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HAUSHALTSKATALOG<br />

ANLEITUNG / MANUAL<br />

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SELTMANN WEIDEN. Wir produzieren in Deutschland ...


HAUSHALTSKATALOG<br />

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SELTMANN WEIDEN. Wir produzieren in Deutschland ...


JADEBUSEN<br />

O S T S E E<br />

KIELER BUCHT<br />

52<br />

47<br />

41<br />

4<br />

46<br />

RHEINLAND-ND<br />

54<br />

50<br />

40<br />

53<br />

66<br />

SAARLAND<br />

N O R D S E E<br />

DEUTSCHE BUCHT<br />

49<br />

26<br />

25<br />

BREMEN<br />

28<br />

32<br />

48<br />

Laackmann<br />

45<br />

42<br />

44<br />

NORDRHEIN-<br />

51<br />

5<br />

56<br />

Breuksch<br />

58<br />

WESTFALEN<br />

55<br />

PFALZ<br />

57<br />

59<br />

Riedel<br />

67<br />

6<br />

65<br />

BADEN-<br />

77<br />

79<br />

76<br />

HESSEN<br />

68<br />

33<br />

60<br />

35<br />

64<br />

7<br />

69<br />

27<br />

34<br />

WÜRTTEMBERG<br />

TEM<br />

78<br />

70<br />

72<br />

Voß<br />

30<br />

22<br />

24<br />

23<br />

21<br />

HAMBU BURG<br />

29<br />

NIEDERSACHSEN<br />

74<br />

2<br />

37<br />

36<br />

97<br />

73<br />

88<br />

3<br />

Hasholzner<br />

Roch<br />

89<br />

38<br />

LÜBECKER BUCHT<br />

THÜRINGEN<br />

91<br />

98<br />

87<br />

99<br />

MECKLENBURGER<br />

BUCHT<br />

19<br />

39<br />

SACHSEN-<br />

90<br />

8<br />

96<br />

06<br />

18<br />

ANHALT<br />

07<br />

95<br />

92<br />

BAYERN<br />

Seifert<br />

86<br />

82<br />

80<br />

81<br />

85<br />

SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN<br />

MECKLENBURG-<br />

08<br />

9<br />

83<br />

VORPOMMERN<br />

BRANDENBURG<br />

93<br />

14<br />

0<br />

84<br />

17<br />

Franke<br />

16<br />

04<br />

Fröhlich<br />

09<br />

94<br />

13<br />

10<br />

12<br />

1<br />

BERLIN<br />

01<br />

15<br />

03<br />

SACHSEN<br />

02<br />

Vertretergebiete Deutschland


Werner Weiherer<br />

Geschäftsführer<br />

Gesamtverkaufsleiter<br />

Deutschland Nord / West<br />

Josef Pamler<br />

Tel.: 09 61 / 204-148<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: j.pamler@seltmann.com<br />

Jürgen Mösch<br />

Tel.: 09 61 / 204-149<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: j.moesch@seltmann.com<br />

Anna Legat<br />

Tel.: 09 61 / 204-196<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: a.legat@seltmann.com<br />

Unsere Vertretungen:<br />

Harald Breuksch<br />

Kastanienweg 1 a<br />

26605 Aurich<br />

Tel.: 0 49 41 / 95 93 50<br />

Fax: 0 49 41 / 95 93 51<br />

Mobil: 01 51 / 14 18 32 41<br />

E-mail: h.breuksch@seltmann.com<br />

Jürgen Laackmann<br />

Handelsvertretungen<br />

Frielinger Weg 8<br />

59609 Altenmellrich<br />

Tel.: 0 29 47 / 98 95 98<br />

Fax: 0 29 47 / 98 95 99<br />

Mobil: 01 73 / 1 80 34 00<br />

E-mail: laackmann.soest@t-online.de<br />

Andreas Roch<br />

Schlägelweg 4<br />

31275 Lehrte<br />

Tel.: 0 51 32 / 50 60 00<br />

Fax: 0 51 32 / 50 60 01<br />

Mobil: 01 51 / 11 71 69 38<br />

E-mail: a.roch@seltmann.com<br />

Dieter Voß<br />

Breslauer Straße 1h<br />

23795 Bad Segeberg<br />

Tel.: 0 45 51/ 8 39 66<br />

Fax: 0 45 51 / 99 90 81<br />

Mobil: 01 70 / 4 07 41 95<br />

E-mail: d.voss@seltmann.com<br />

Deutschland Mitte / Süd / Süd-West / Ost<br />

Michael Vogl<br />

Tel.: 09 61 / 204-146<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: m.vogl@seltmann.com<br />

Thomas Egeter<br />

Tel.: 09 61 / 204-147<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: t.egeter@seltmann.com<br />

Sonja Bernet<br />

Tel.: 09 61 / 204-187<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: s.bernet@seltmann.com<br />

Julian Jenkins<br />

Tel.: 09 61 / 204-151<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: j.jenkins@seltmann.com<br />

Heinrich Hasholzner<br />

Föhrenstraße 6<br />

82110 Germering<br />

Tel.: 0 89 / 84 41 05<br />

Fax: 0 89 / 8 40 30 04<br />

Mobil: 01 71 / 2 65 29 02<br />

E-Mail: hasholzner-germering@online.de<br />

Sven Seifert<br />

Robert-Koch-Straße 4<br />

95100 Selb - Erkersreuth<br />

Tel.: 0 92 87 / 96 45 34<br />

Fax: 0 92 87 / 96 45 76<br />

Mobil: 01 60 / 90 65 58 73<br />

E-mail: s.seifert@seltmann.com<br />

Matthias Fröhlich<br />

Neudorfer Weg 13<br />

02997 Wittichenau<br />

Fax: 03 57 25 / 9 15 85<br />

Mobil: 01 70 / 8 14 29 82<br />

E-Mail: m.froehlich@seltmann.com<br />

Horst Riedel<br />

Handelsvertreter<br />

Südring 37 a<br />

65795 Hattersheim/Main 1<br />

Tel.: 0 61 90 / 65 16<br />

Fax: 0 61 90 / 66 12<br />

Mobil: 01 71 / 7 71 01 53<br />

E-Mail: riedel-hattersheim@arcor.de<br />

Steffen Franke<br />

Jahnstraße 30<br />

02943 Weißwasser<br />

Tel.: 0 35 76 / 20 83 90<br />

Fax: 0 35 76 / 20 83 90<br />

Mobil: 01 70 / 8 14 32 46<br />

E-Mail: s.franke@seltmann.com<br />

Ansprechpartner & Vertretungen


Deutschland Warenhäuser<br />

Bernhard Schieder<br />

Tel.: 09 61 / 204-141<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: b.schieder@seltmann.com<br />

Gertraud Kappauf<br />

Tel.: 09 61 / 204-181<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: g.kappauf@seltmann.com<br />

Martin Feldbauer<br />

Tel.: 09 61 / 204-191<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: m.feldbauer@seltmann.com<br />

Kerstin Edenharter<br />

Tel.: 09 61 / 204-142<br />

Fax: 09 61 / 204-116<br />

E-Mail: k.edenharter@seltmann.com<br />

Ansprechpartner & Vertretungen


Switzerland<br />

Bernhard Schieder<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-141<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: b.schieder@seltmann.com<br />

Martin Feldbauer<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-191<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: m.feldbauer@seltmann.com<br />

Switzerland<br />

M. Hofer Handelsagentur<br />

Bodenacker 23<br />

3065 Bolligen bei Bern<br />

Tel.: +41 31 / 9 21 23 65<br />

Fax: +41 31 / 9 21 98 71<br />

E-Mail: martin.hofer@m-hofer.ch<br />

Italy<br />

Portugal<br />

Spain<br />

Josef Legat<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-155<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: j.legat@seltmann.com<br />

Christian Müller<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-156<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: c.mueller@seltmann.com<br />

Italy<br />

Sala Campionaria Christian <strong>Seltmann</strong><br />

Via De Amicis 46<br />

<strong>2012</strong>3 Milano<br />

Spain<br />

IDEALCASA S.L.<br />

Av. del Puerto, 40-1 A<br />

46023 Valencia<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-155 o. 156<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: j.legat@seltmann.com<br />

c.mueller@seltmann.com<br />

Tel.: +34 96 / 3 37 45 39<br />

Fax: +34 96 / 3 37 01 93<br />

E-Mail: ana@idealcasa.es<br />

pirlan@idealcasa.es<br />

Africa<br />

Belgium / Luxembourg<br />

Canada<br />

France<br />

Greece<br />

Iceland<br />

Mexico<br />

Middle East<br />

Near East<br />

South-/Middleamerica<br />

U.A.E.<br />

UK/Ireland<br />

USA<br />

Gerd Hofbauer<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-154<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: g.hofbauer@seltmann.com<br />

Stefan Bock<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-184<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: s.bock@seltmann.com<br />

Julia Schwarz<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-184<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: j.schwarz@seltmann.com<br />

Belgium / Luxembourg<br />

N. V. Meyhui SA<br />

Ringlaan 11<br />

8501 Kortrijk-Heule<br />

Greece<br />

Antonis Kalemkeridis<br />

Asp. Pitsilou 8-10<br />

13672 Acharne<br />

Iceland<br />

Amaro, Heildverslun, Vidar Ehf.<br />

Frostagötu 6c<br />

602 Akureyri<br />

Mexico<br />

Representaciones y Servicios<br />

Internacionales, SA de CV<br />

Calle Jalapa No. 151<br />

Col. Independencia<br />

72150 Puebla<br />

UK/Ireland<br />

Paridom Company Ltd.<br />

8 Truesdale Gardens<br />

Langtoft<br />

Peterborough, Cambs. PE6 9QG<br />

England<br />

USA<br />

<strong>Seltmann</strong> USA Inc.<br />

919 Sherwood Drive<br />

Lake Bluff, Illinois 60044<br />

Tel.: +32 56 / 36 17 75<br />

Fax: +32 56 / 36 17 93<br />

E-Mail: info@meyhui.be<br />

Tel.: +30 / 21 02 40 00 99<br />

Tel.: +30 / 21 02 40 00 04<br />

Fax: +30 / 21 02 44 52 70<br />

Mobil: +30 / 69 37 26 66 62<br />

E-Mail: cryspo@otenet.gr<br />

Tel. /Fax: +354 462 / 28 31<br />

Mobil: +354 462 / 77 61<br />

E-Mail: amaro@amaro.is<br />

Tel.: +52 222 / 2 48 81 99<br />

Fax: +52 222 / 2 49 15 22<br />

E-Mail: ventas@rysi.net<br />

Tel.: +44 17 78 / 34 69 96<br />

Fax: +44 17 78 / 34 45 77<br />

Mobil: +44 77 11 / 03 49 05<br />

E-Mail: harry.goodger@btinternet.com<br />

Tel.: +1 847 / 2 83 05 57<br />

+1 888 / 3 11 60 08<br />

Fax: +1 847 / 2 83 05 58<br />

E-Mail: seltmannusa@att.net<br />

www.seltmann-usa.com<br />

contact persons & agencies / Auslandsvertretungen


Australia<br />

China<br />

Hong Kong<br />

Indonesia<br />

Japan<br />

Korea<br />

Malaysia<br />

New Zealand<br />

Pacific Islands<br />

Philippines<br />

Singapore<br />

Taiwan<br />

Thailand<br />

Vietnam<br />

Thomas Lindner<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-188<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: t.lindner@seltmann.com<br />

Australia<br />

New Zealand<br />

Pacific Islands<br />

TABLE DIRECT<br />

Unit 6<br />

109 Riverside Place<br />

Morningside QLD 4170<br />

Australia<br />

Korea<br />

Hanso International<br />

#1123 Hyundai World Tower<br />

907 Mok-Dong, Yangcheon-gu<br />

Seoul, South Korea<br />

Tel.: +61 7 38 99 / 99 47<br />

Fax: +61 7 38 99 / 99 29<br />

E-Mail: info@tabledirect.com.au<br />

Website: www.tabledirect.com.au<br />

Tel.: +82 2 / 26 55 29 01-2<br />

Fax: +82 2 / 26 55 29 03<br />

E-Mail: yskim@hanso-int.com<br />

contact persons & agencies / Auslandsvertretungen


Albania<br />

Austria<br />

Bosnia and Herzegovina<br />

Bulgaria<br />

CIS-States<br />

Croatia<br />

Czech Republic<br />

Denmark<br />

Estonia<br />

Finland<br />

Hungary<br />

Latvia<br />

Lithuania<br />

Macedonia<br />

Montenegro<br />

Netherlands<br />

Norway<br />

Poland<br />

Romania<br />

Russia<br />

Serbia<br />

Slovakia<br />

Slovenia<br />

Sweden<br />

Max Hohlrüther<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-150<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: m.hohlruether@seltmann.com<br />

Tobias Bruischütz<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-182<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: t.bruischuetz@seltmann.com<br />

Stephanie Keßl<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-189<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: s.kessl@seltmann.com<br />

Karol Buchmann<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-194<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: k.buchmann@seltmann.com<br />

Michael Hanauer<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-195<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: m.hanauer@seltmann.com<br />

Timo Krauß<br />

Tel.: +49 (0) 961 / 204-198<br />

Fax: +49 (0) 961 / 204-116<br />

E-Mail: t.krauss@seltmann.com<br />

Austria<br />

<strong>Seltmann</strong> <strong>Weiden</strong><br />

Czech Republic<br />

Joanna Kasyk<br />

Global Art Industry<br />

Hrusice 223<br />

251 66 Senohraby<br />

Denmark<br />

Gerstenfeldt & Co. A/S<br />

Herr Per Kristensen<br />

Gotlandsvej 15<br />

P.O.Box 112<br />

8700 Horsens<br />

Finland/Estonia/Latvia/Lithuania<br />

OY IMAG AB<br />

Herr Pentti Wigelius<br />

Hanikka 13 as. 1<br />

02360 Espoo<br />

Hungary<br />

Ilona Wagner<br />

Budapest<br />

Netherlands<br />

DIALL BV.<br />

Hoge Steenweg 70<br />

5175 AE Loon op Zand<br />

Norway/Sweden<br />

Max Jenisch AB<br />

Linnegatan 141<br />

200 61 Malmö<br />

Poland<br />

GMP<br />

Ul. Lowicka 56/3<br />

02-531 Warszawa<br />

Russia<br />

Michael Grigorenko<br />

Leninsky prospekt 95<br />

119313 Moscow<br />

Slovenia<br />

Krek Ribno D.O.O.<br />

Hraška 15<br />

4248 Lesce<br />

Tel.: +49 961 / 204-0<br />

Fax: +49 961 / 204-116<br />

E-Mail: service@seltmann.com<br />

Fax: +420 / 3 23 60 30 64<br />

Mobil: +420 / 6 05 11 91 91<br />

E-Mail: joannakasyk@seznam.cz<br />

Tel.: +45 75 / 63 03 99<br />

Fax: +45 75 / 63 06 99<br />

Mobil: +45 20 / 74 03 99<br />

E-Mail: mail@gerstenfeldt.dk<br />

Tel.: +358 9 / 8 52 20 44<br />

Mobil: +358 40 / 5 48 09 55<br />

E-Mail: pentti.wigelius@imag.fi<br />

E-Mail: raili.wigelius@imag.fi<br />

E-Mail: pauli.wigelius@imag.fi<br />

Tel. /Fax: +36 1 / 216 50 76<br />

Mobil: +36 3 / 02 40 96 91<br />

E-Mail: wagner.ilonabudapest@t-online.hu<br />

Tel.: +31 416 / 36 35 11<br />

Fax: +31 416 / 36 12 38<br />

E-Mail: info@diall.nl<br />

Tel.: +46 40 / 36 36 40<br />

Fax: +46 40 / 36 36 49<br />

E-Mail: rikard.jenisch@maxjenisch.se<br />

Tel.: +48 22 / 849 85 57<br />

Fax: +48 22 / 849 19 74<br />

E-Mail: www.gmpimpex.com.pl<br />

Tel.: +7 985 / 764 22 26<br />

Fax: +7 499 / 500 16 16<br />

E-Mail: grim@alfamail.ru<br />

Tel.: +386 4 / 5 30 23 48<br />

Fax: +386 4 / 5 30 23 49<br />

E-Mail: trgovina@krek.si<br />

www.trgovina.krek.si<br />

contact persons & agencies / Auslandsvertretungen


Dekorname Form Dekornummer<br />

Aalborg DESIREE 44935<br />

Alford MONACO 24201<br />

Angela DESIREE 44931<br />

Aruba TOP LIFE 23434<br />

Ascoli black TOP LIFE 34500<br />

Avila ALLEGRO 22698<br />

Bayerisch Blau DORIS 41600<br />

Bordina MONACO 24079<br />

Bossa Nova PASO 23627<br />

Calypso PASO 23629<br />

Caspar COMPACT 24356<br />

China Blau DOROTHEA 24800<br />

Christmas Dream MARIE-LUISE 34334<br />

Christmas Wonderland HOLIDAY 23845<br />

Colors of the world MODERN LIFE 23900-23905<br />

Crema TRIO 24199<br />

Dots TRIO 24198<br />

Elégance LEONORE 44709<br />

Fiotto VENICE 24385<br />

Flori COMPACT 20897<br />

Highline TRIO 71381<br />

Hokkaido SCALA 45058<br />

Hyde Park TOP LIFE 34478<br />

Iris COMPACT 20482<br />

Kilt TRIO 24197<br />

Larvotto MONACO 24087<br />

Livorno ORLANDO Fine Cream Porcelain 34426<br />

Märchenstunde COMPACT 24076<br />

Mäuse COMPACT 55627<br />

Milonga PASO 23842<br />

Mirage TOP LIFE 22539<br />

Moretta VENICE 24386<br />

Nero TRIO 23328<br />

Noel TOP LIFE 22465<br />

Palm Beach HOLIDAY 20799<br />

Pereira MONACO 24078<br />

Pescara COMPACT 23844<br />

Piccolo TOP LIFE 34496<br />

Piggeldy & Frederick COMPACT 22767<br />

Pitzelpatz COMPACT 23934<br />

Ribera COMPACT 23961<br />

Siwa TOP LIFE 23959<br />

Samba TOP LIFE 23435<br />

Sterling SCALA 45060<br />

Streublume MARIE-LUISE 30308<br />

Terracina COMPACT 22714<br />

Tierwelt COMPACT 21722<br />

Weihnachten MARIE-LUISE 43607<br />

Winterwelt HOLIDAY 24122<br />

Zoo COMPACT 21517<br />

Namensregister / name register


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

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<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

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Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

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Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


LIEFERBEDINGUNGEN<br />

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller<br />

in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.<br />

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu<br />

vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung<br />

von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<br />

3. Die Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe v. 3 %<br />

über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die<br />

Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger<br />

Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.<br />

Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt.<br />

Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.<br />

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns<br />

überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.<br />

Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.<br />

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.<br />

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach<br />

Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden.<br />

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und<br />

zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.<br />

Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb<br />

zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet,<br />

Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherheitshalber schon jetzt die aus<br />

dem Weiterverkauf ihm entstandenen Forderungen gegen Dritte - ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle - bis zur vollständigen<br />

Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab.<br />

Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns<br />

einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.<br />

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen<br />

selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.<br />

Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende<br />

Sicherheit frei.<br />

Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu<br />

unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen<br />

ohne daß es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.<br />

Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte<br />

Präsentation.<br />

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.<br />

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma <strong>Weiden</strong>/Opf. oder Wunsiedel/Ofr.<br />

Porzellanfabriken<br />

Christian <strong>Seltmann</strong> GmbH<br />

<strong>Weiden</strong><br />

92637 Hausadresse<br />

92610 Postfach<br />

Sitz: <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. - Registergericht: Amtsgericht <strong>Weiden</strong> i. d. OPf. HR B 27<br />

Geschäftsführer: Christian R.W. <strong>Seltmann</strong>, Werner Weiherer, Josef Kallmeier


SKETCH


2


SKETCH<br />

3


SKETCH<br />

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4


Kabarett-Set 4tlg.<br />

35 cm<br />

Serving dish-Set<br />

13 3 /4 inch<br />

Kabarettschale<br />

16 / 10 / 8 cm<br />

Serving dish<br />

6 1 /3 / 4 / 3 1 /8 inch<br />

Schale 510040 / 510030<br />

35 / 27 cm<br />

Bowl 510040 / 510030<br />

13 3 /4 / 10 1 /4 inch<br />

Kabarettschale hoch 520016<br />

16 cm<br />

Serving dish high<br />

6 1 /3 inch<br />

Schale „Stern“ 510014<br />

Bowl „Star“ 510014<br />

Schale 510012<br />

Bowl 510012<br />

Schale 510015<br />

15 cm<br />

Bowl 510015<br />

6 inch<br />

<br />

<br />

Rechaud 3-flammig 510041<br />

30 cm<br />

Rechaud 3-flamed 510041<br />

12 inch<br />

Leuchter 51009<br />

8 cm<br />

Candlestick 51009<br />

3 1 /8 inch<br />

Essig + Öl 51004<br />

H. 19 cm<br />

Vinegar + Oil 51004<br />

h. 7 2 /3 inch<br />

available<br />

articles<br />

Salz + Pfeffer 5100<br />

H. 8 cm<br />

Salt + Pepper 5100<br />

h. 3 1 /8 inch<br />

Menage 4-tlg.<br />

(Essig + Öl / Salz + Pfeffer)<br />

Menage, Set of 4<br />

Menage 5-tlg.<br />

(Essig + Öl / Salz + Pfeffer / Teller flach<br />

Linse 25 cm)<br />

Menage, Set of 5<br />

Schale dreieckig 510022<br />

22 x 12 x 4 cm<br />

Bowl triangle 510022<br />

9 1 /4 x 4 3 /4 x 1 2 /3 inch<br />

Trio-Schale V 909<br />

L. 17,5 cm<br />

Bowl V 909<br />

l. 6 3 /4 inch<br />

5


6


6


SKETCH<br />

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8


Teller flach rund<br />

30 cm 520035 DIN<br />

26 cm 520034 DIN<br />

21 cm 520042 DIN<br />

Plate flat round<br />

12 / 10 1 /4 / 8 1 /4 inch<br />

Teller tief rund<br />

23 cm 520038 DIN<br />

Plate deep round<br />

9 1 /4 inch<br />

<br />

<br />

available<br />

articles<br />

Teller flach oval<br />

34 cm 520037 DIN<br />

30 cm 520036 DIN<br />

21 cm 520041 DIN<br />

Plate flat elliptic<br />

13 2 /3 / 12 / 8 1 /4 inch<br />

Schale nieder 520033 DIN<br />

31 x 22,5 x 4,5 cm<br />

Bowl low<br />

12 1 /4 x 9 x 2 inch<br />

Teller tief oval<br />

27 cm 520039 DIN<br />

Plate deep elliptic<br />

10 1 /4 inch<br />

Schale hoch 520032 DIN<br />

31 x 22,5 x 8 cm<br />

Bowl high<br />

12 1 /4 x 9 x 3 1 /8 inch<br />

Bowl<br />

25 cm 520059 DIN<br />

21 cm 520040 DIN<br />

15 cm 520058 DIN<br />

Bowl<br />

10 / 8 1 /4 / 6 inch<br />

Schale nieder<br />

16 cm 520017 DIN<br />

Bowl low<br />

6 1 /3 inch<br />

9


10


10


10


13


Espressotasse 520053 COF<br />

Espresso-Obere 0,09 l<br />

Espresso-Untere 12 cm<br />

Espresso Cup 3 oz.<br />

Saucer 4 3 /4 inch<br />

Cappuccinotasse 520054 COF<br />

Cappuccino-Obere 0,22 l<br />

Cappuccino-Untere 17 cm<br />

Cappuccino Cup 8,5 oz.<br />

Saucer 6 3 /4 inch<br />

Milchkaffeetasse 520056 COF<br />

Milchkaffee-Obere 0,37 l<br />

Milchkaffee-Untere 17 cm<br />

Cup 11,8 oz.<br />

Saucer 6 3 /4 inch<br />

Zuckerdose m. D. 520048 COF<br />

0,28 l<br />

Sugar bowl w. cover<br />

9,3 oz.<br />

Milchkännchen 520048 COF<br />

0,28 l<br />

Creamer<br />

9,3 oz.<br />

<br />

<br />

Teller 520055 COF<br />

21 cm<br />

Plate flat<br />

8 1 /4 inch<br />

Eierbecher 520052 COF<br />

Egg cup<br />

available<br />

articles<br />

Kuchenplatte eckig 520045 COF<br />

35 cm<br />

Platter rectangular<br />

13 3 /4 inch<br />

14


SKETCH<br />

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15


SKETCH<br />

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15


17


Teller flach rund<br />

30 / 26 / 20 / 17 cm<br />

Plate flat round 12 / 10 1 /4 / 8 / 6 3 /4 inch<br />

Teller flach eckig<br />

26 / 20 / 17 cm<br />

Plate flat square<br />

10 1 /4 / 8 / 6 3 /4 inch<br />

Teller flach dreieckig<br />

30 / 26 / 20 / 15 cm<br />

Plate flat triangle 12 / 10 1 /4 / 8 / 6 inch<br />

Teller flach Linse<br />

28 / 25 cm<br />

Plate flat elliptic<br />

11 / 10 inch<br />

<br />

<br />

Teller tief rund<br />

21 cm<br />

Plate deep round<br />

8 1 /4 inch<br />

Teller tief eckig<br />

21 cm<br />

Plate deep square<br />

8 1 /4 inch<br />

Teller tief dreieckig<br />

21 cm<br />

Plate deep triangle<br />

8 1 /4 inch<br />

available<br />

articles<br />

Platte / Beilage eckig<br />

35 / 31 / 24 cm<br />

Platter square<br />

13 3 /4 / 12 1 /4 / 9 1 /2 inch<br />

Schüssel eckig<br />

24 / 20 cm<br />

Bowl square<br />

9 1 /2 / 8 inch<br />

Schüssel dreieckig<br />

24 / 20<br />

Bowl triangle<br />

9 1 /2 / 8 inch<br />

Dessertschale eckig / dreieckig<br />

15 cm<br />

Bowl square / triangle<br />

6 inch<br />

Dipschälchen hoch / niedrig eckig<br />

4 / 2,5 cm<br />

Bowl square<br />

1 2 /3 / 1 inch<br />

Müslischale<br />

12,5 cm<br />

Bowl small<br />

5 inch<br />

Kaffee- / Tee-Obere<br />

0,21 l<br />

Coffee- / Tea-Cup<br />

7,1 oz.<br />

Mocca-Obere<br />

0,09 l<br />

Mocha-Cup<br />

3,0 oz.<br />

Kaffee- / Tee-Untere rund, eckig<br />

14,5 cm<br />

Coffee- / Tea-Saucer round, square<br />

5 2 /3 inch<br />

Kaffee- / Mocca-Untere dreieckig<br />

15 / 12,5 cm<br />

Coffee- / Mocha-Saucer triangle<br />

6 / 5 inch<br />

Mocca-Untere rund, eckig<br />

12 cm<br />

Mocha-Saucer round, square<br />

4 3 /4 inch<br />

Becher mit Henkel<br />

0,25 l<br />

Mug with handle<br />

8,5 oz.<br />

Kaffee- / Teekanne 6 Pers.<br />

1,30 l<br />

Coffee Pot / Tea Pot<br />

43,9 oz.<br />

Zuckerdose / Milchkännchen 6 Pers.<br />

0,25 / 0,22 l<br />

Sugar bowl / Creamer<br />

8,5 / 7,4 oz.<br />

18


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