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VwV Feuerwehrbekleidung (Entwurf z. Anhörung)

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<strong>Entwurf</strong><br />

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums<br />

über einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen<br />

bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst<br />

in Baden-Württemberg (<strong>VwV</strong> <strong>Feuerwehrbekleidung</strong>)<br />

Vom xx. xxxxx 2013 - Az.: 4-1537.0/10 –<br />

Auf Grund von § 3 Absatz 1 Satz 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom<br />

2. März 2010 (GBI. S. 333) werden die einheitliche Dienstkleidung, die Dienstgrade, die<br />

Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehrangehörigen wie folgt festgelegt:<br />

I.<br />

Einheitliche Dienstkleidung<br />

Die Gemeinden haben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 FwG die Angehörigen ihrer<br />

Gemeindefeuerwehr einheitlich zu bekleiden. Diese Verwaltungsvorschrift regelt die dabei<br />

landeseinheitlich geltenden Vorgaben zur Bekleidung der Gemeindefeuerwehren in Baden-<br />

Württemberg.<br />

Zur <strong>Feuerwehrbekleidung</strong> im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift gehören<br />

• die Feuerwehr-Uniform,<br />

• die Feuerwehr-Dienstkleidung und<br />

• die Feuerwehr-Wetterschutzjacke.<br />

Die <strong>Feuerwehrbekleidung</strong> darf nach § 14 Absatz 1 Nummer 6 FwG nur zu dienstlichen<br />

Zwecken benutzt werden. Die Bekleidungsteile dürfen außer den in dieser Verwaltungsvorschrift<br />

und ihren Anlagen beschriebenen keine Kennzeichnungen, Aufnäher oder Bestickungen<br />

tragen.<br />

Diese Verwaltungsvorschrift regelt nicht die bei Einsätzen und praktischen Übungen zu<br />

tragende Feuerwehr-Schutzkleidung.<br />

1. Feuerwehr-Uniform<br />

Die Uniform für männliche Feuerwehrangehörige besteht aus<br />

- Uniformjacke,<br />

- Uniformhose,<br />

- weißem Diensthemd (Kurz- und Langarm),


- 2 -<br />

- dunkelblauem Binder,<br />

- Schirmmütze,<br />

- schwarzen Schnürschuhen und<br />

- schwarzen Socken.<br />

Die Uniform für weibliche Feuerwehrangehörige besteht aus<br />

- Uniformjacke,<br />

- Uniformrock oder Uniformhose,<br />

- weißer Dienstbluse (Kurz- und Langarm),<br />

- dunkelblauem Binder oder dunkelblauem Halstuch,<br />

- Schirmmütze,<br />

- schwarzen Pumps oder Schnürschuhen und<br />

- hautfarbenen Strümpfen oder Strumpfhosen.<br />

1.1 Uniformjacke<br />

- dunkelblauer Oberstoff, Stofffarbe Pantone Nummer Black 6,<br />

- Schnitt für männliche Feuerwehrangehörige entsprechend Anlage 1, Abbildung 1,<br />

- Schnitt für weibliche Feuerwehrangehörige entsprechend Anlage 1, Abbildung 2,<br />

- auf der linken Brustseite, bei der Herrenjacke unterhalb der Brusttasche, ist das<br />

Feuerwehremblem Baden-Württemberg entsprechend Anlage 1, Abbildung 3 aufgestickt,<br />

- vier Knöpfe Lin 32 zum Schließen der Jacke, Leichtmetall mit geprägtem Feuerwehrsignet<br />

Baden-Württemberg entsprechend Anlage 1, Abbildung 4,<br />

- vier Knöpfe Lin 24 an den Ärmeln, Leichtmetall mit geprägtem Feuerwehrsignet<br />

Baden-Württemberg,<br />

- je einen Knopf Lin 32 zum Schließen der Patten an den beiden unteren Taschen,<br />

Leichtmetall mit geprägtem Feuerwehrsignet Baden-Württemberg,<br />

- Schultertunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen,<br />

ca. 30 x 70 mm, beginnend 10 mm nach Armnaht,<br />

- auf linkem Oberärmel ein Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />

Anlage 1 Abbildung 5, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht.<br />

Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, Beamtinnen und Beamte des mittleren<br />

und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sowie vergleichbar eingestufte<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen silberne Knöpfe, Beamtinnen und Beamte<br />

des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes und vergleichbar eingestufte Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer tragen goldene Knöpfe.


- 3 -<br />

Schrift und Umrandung der Ärmelabzeichen sind wie folgt farblich gestaltet:<br />

- ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige bis einschließlich Dienstgrad Hauptlöschmeisterin<br />

oder Hauptlöschmeister rot in Pantone Nummer 484,<br />

- ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ab dem Dienstgrad Brandmeisterin oder<br />

Brandmeister rot in Pantone Nummer 484 oder silbern,<br />

- Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, vergleichbar<br />

eingestufte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie hauptamtliche Werkfeuerwehrangehörige<br />

silbern,<br />

- Beamtinnen und Beamte des gehobenen und des höheren feuerwehrtechnischen<br />

Dienstes, vergleichbar eingestufte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie<br />

hauptamtliche Werkfeuerwehrangehörige golden.<br />

1.2 Uniformhose Damen und Herren<br />

- schwarzer Stoff,<br />

- Schnitt entsprechend Anlage 1 Abbildung 6,<br />

- zwei Seitentaschen als Flügeltaschen,<br />

- Gesäßtasche rechts als Paspeltasche ohne Patte mit Knopf,<br />

- Bügelfalte,<br />

- schwarzer Gürtel mit glatter Oberfläche und silberner Gürtelschnalle, auf der das<br />

Feuerwehrsignet Baden-Württemberg aufgebracht ist.<br />

1.3 Uniformrock Damen<br />

- schwarzer Stoff,<br />

- gerader Schnitt,<br />

- Schlitz hinten,<br />

- Länge Knie umspielend.<br />

1.4 Diensthemd<br />

- einfarbig weiß,<br />

- Schnitt entsprechend Anlage 1 Abbildung 7.<br />

- Langarm mit Kentkragen,<br />

- Kurzarm mit Variokragen,<br />

- Schultertunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen,<br />

ca. 30 x 70 mm, beginnend 10 mm nach Armnaht,<br />

- aufgesetzte Brusttaschen mit geraden, an den Seiten abgeschrägten und mit einem<br />

weißen Knopf verschließbaren Patten,


- 4 -<br />

Auf Wunsch<br />

- auf linkem Oberärmel Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />

Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht,<br />

- auf der linken Brustseite oberhalb der Patte aufgestickt das Feuerwehremblem<br />

Baden-Württemberg in gleicher Größe und Farbe wie auf der Uniformjacke.<br />

1.5 Dienstbluse<br />

- einfarbig weiß, entsprechend Anlage 1 Abbildung 8,<br />

- blickdicht,<br />

- Langarm mit festem Kent- oder Blusenkragen,<br />

- Kurzarm mit Variokragen,<br />

- Schultertunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen.<br />

Auf Wunsch<br />

- auf linkem Oberärmel Ärmelabzeichen mit den Gemeindewappen entsprechend<br />

Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht,<br />

- auf der linken Brustseite aufgestickt das Feuerwehremblem Baden-Württemberg<br />

in gleicher Größe und Farbe wie auf der Uniformjacke.<br />

1.6 Krawatte, Halstuch<br />

- Blauer Krawattenstoff, Stofffarbe Pantone Nummer 19-4013 TC,<br />

- Feuerwehrsignet als Allover in Binderfarbe diagonal eingewebt. Maße von Signet<br />

und Motivabstand ergeben sich aus Anlage 1 Nummer 9.<br />

Damen können zur Damenbluse anstelle der Krawatte ein Halstuch Größe ca.<br />

600 x 600 mm, mit eingewebtem Feuerwehrsignet in Stofffarbe, tragen. Farbe des<br />

Halstuchs sowie Größe und Abstand des Feuerwehrsignets wie Krawatte.<br />

Krawatte und Halstuch werden zu weißem Diensthemd und weißer Dienstbluse getragen.<br />

1.7 Schirmmütze<br />

Die Schirmmütze besteht aus<br />

- Boden aus schwarzem Seidenmohairband,<br />

- Oberteil aus Uniformtuch, Farbe wie Uniformjacke, Mützenrand mit roter Biese in<br />

Pantone Nummer 484,<br />

- Lackschild, schwarz.


- 5 -<br />

Die Form der Schirmmütze ergibt sich aus Anlage 1, Abbildung 10.<br />

Ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehren und Angehörige der nebenberuflichen<br />

Werkfeuerwehren bis zum Dienstgrad Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister<br />

tragen eine rot-silberne Mützenkordel und ein silbernes Feuerwehrsignet<br />

Baden-Württemberg. Ab dem Dienstgrad Brandmeisterin / Brandmeister tragen<br />

sie eine silberne Mützenkordel.<br />

Beamtinnen und Beamte, vergleichbar eingruppierte hauptamtlich tätige Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer bei den Gemeindefeuerwehren und die Angehörigen<br />

hauptberuflicher Werkfeuerwehren tragen<br />

- im mittleren Dienst eine rot-silberne Mützenkordel und ein silbernes Feuerwehrsignet<br />

Baden-Württemberg,<br />

- im gehobenen Dienst eine gold-silberne Mützenkordel und ein goldenes Feuerwehrsignet<br />

Baden-Württemberg,<br />

- im höheren Dienst eine goldene Mützenkordel und ein goldenes Feuerwehrsignet<br />

Baden-Württemberg.<br />

Oberhalb der Mützenkordel wird einheitlich die Landeskokarde nach Anlage 1, Abbildung<br />

11 getragen.<br />

2. Feuerwehr-Dienstkleidung<br />

Die Feuerwehr-Dienstkleidung besteht aus<br />

- Blouson oder Arbeitsjacke,<br />

- Cargohose,<br />

- Diensthemd oder Dienstbluse in weiß nach Nummern 1.4 und 1.5,<br />

- Diensthemd oder Dienstbluse in Dunkelblau, Schnitt und Ausstattung entsprechend<br />

Nummern 1.4 und 1.5,<br />

- Polo- oder Sweatshirt, in Dunkelblau mit Feuerwehr-Signet,<br />

- Schirmmütze nach Nummer 1.7, Wollmütze oder Base-Cap, jeweils in dunkelblau,<br />

- schwarzem Schuhwerk,<br />

- schwarzen Socken oder hautfarbenen Strümpfen und Strumpfhosen.


- 6 -<br />

2.1 Blouson und Arbeitsjacke<br />

2.1.1 Gemeinsame Anforderungen<br />

- Farbe dunkelblau, Stofffarbe Pantone Nummer 289,<br />

- aufstellbarer Kragen,<br />

- Ärmelsaum mit Lasche zur Weitenregulierung oder vom Oberstoff überdeckter<br />

Strickbund,<br />

- Schultertunnel für Schulterklappen, ca. 30 mm x 70 mm, beginnend 10 mm nach<br />

Armnaht,<br />

- zwei Brusttaschen mit abgekanteten Patten und verdeckten Druckknöpfen,<br />

- auf der Patte der linken Brusttasche das Feuerwehremblem Baden-Württemberg,<br />

- zwei schräge Leistentaschen ohne Patte; erfüllt der Blouson- oder Jackenstoff die<br />

Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340, müssen die Taschen mit verdecktem<br />

Reißverschluss schließbar sein,<br />

- getrennte Innentaschen für Geldbörse, Handy und Stifte,<br />

- vorne über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe, in<br />

Passennaht eingenähter 5 mm roter Paspel in Farbe Pantone Nummer 484,<br />

- auf dem Rücken, ca. 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese, silbern reflektierender<br />

Schriftzug „FEUERWEHR“, 300 mm breit, Schriftgröße 50 mm, Schriftart<br />

Arial,<br />

- auf dem Rücken zwei vom roten Paspel abwärts bis zum Saum gerade verlaufende<br />

Teilungsnähte, Steppung zur Rückenmitte<br />

- auf linkem Oberärmel ein Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />

Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht.<br />

Auf Wunsch<br />

- linke Brusttasche mit integrierter Funkgerätetasche und seitlicher Öffnung für die<br />

Antenne,<br />

- oberhalb der linken Brusttasche eine Halterung für eine Hör-/Sprechgarnitur,<br />

- auf der Patte der rechten Brusttasche ein Namensschild mit Klettband Schriftart<br />

und Farbe wie Feuerwehremblem Baden-Württemberg.<br />

Blouson und Arbeitsjacke können aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der<br />

DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllen.


- 7 -<br />

2.1.2 Blouson<br />

- Blousonschnitt nach Anlage 1, Abbildung 12,<br />

- dehnbarer Jackenbund mit Gummizug,<br />

- Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer ca. 70 mm breiten Leiste und vier<br />

verdeckten Druckknöpfen, zweiter Knopf von oben zwischen den Brusttaschen<br />

angeordnet.<br />

Unter dem Blouson können zum Diensthemd und zur Dienstbluse nach Nummern<br />

1.4 und 1.5 sowie Krawatte oder Halstuch nach Nummer 1.6 getragen werden.<br />

2.1.3 Arbeitsjacke<br />

- Schnitt nach Anlage 1 Abbildung 13,<br />

- weitenregulierbarer Kordelzug,<br />

- Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer ca. 70 mm breiten Leiste und fünf<br />

verdeckten Druckknöpfen, zweiter Knopf von oben zwischen den Brusttaschen<br />

angeordnet.<br />

2.2 Cargohose<br />

- Farbe dunkelblau, Stofffarbe Pantone Nummer 289,<br />

- Schnitt nach Anlage 1 Abbildung 14,<br />

- Bundweitenregulierung mit Gummizug,<br />

- zwei Flügeltaschen vorne, erfüllt der Hosenstoff die Anforderungen der DIN EN<br />

ISO 11612 und EN 340, müssen die Taschen mit verdecktem Reißverschluss<br />

schließbar sein,<br />

- zwei Gesäßtaschen mit abgekanteter Patte und je zwei verdeckten Druckknöpfen,<br />

- zwei seitlich an Hosenbeinen aufgesetzte Taschen mit abgekanteter Patte, zwei<br />

verdeckten Knöpfen und roter Kantenpaspel in Farbe Pantone Nummer 484 oberhalb<br />

der Patte, eine der Taschen mit innen liegendem Steg für Kugelschreiber und<br />

Meterstab ausgestattet,<br />

- Feuerwehremblem Baden-Württemberg auf den Patten der Seitentaschen beider<br />

Hosenbeine,<br />

- schwarzer Hosengürtel, 40 mm breit, verstellbares Gürtelschloss mit glatter Oberfläche,<br />

auf der das Feuerwehrsignet Baden-Württemberg aufgebracht sein kann.<br />

Die Cargohose kann aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der DIN EN ISO<br />

11612 und EN 340 erfüllen.


- 8 -<br />

2.3 Kopfbedeckungen zur Feuerwehr-Dienstkleidung<br />

Anstelle von Schirmmütze nach Nummer 1.7 können zur Feuerwehr-Dienstkleidung<br />

Wollmützen oder eine Base-Caps, jeweils in Dunkelblau, mit dem Feuerwehremblem<br />

getragen werden.<br />

3. Feuerwehr-Wetterschutzjacke<br />

Die Feuerwehr-Wetterschutzjacke ist eine Langjacke aus dunkelblauem Oberstoff<br />

mit wasserdampfdurchlässiger, wasser- und winddichter Membrane, Stofffarbe Pantone<br />

Nummer 289. Der Schnitt ergibt sich aus Anlage 1, Abbildung 15.<br />

Ausstattung:<br />

- Herausnehmbares Innenfutter oder Fleece-Innenjacke,<br />

- Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer ca 70 mm breiten Leiste und verdeckten<br />

Druckknöpfen,<br />

- bis oben mit Reißverschluss verschließbarer Stehkragen,<br />

- Schultertunnel für Schulterklappen,<br />

- zwei Brusttaschen mit geraden, an den Ecken abgekanteten Patten und je zwei<br />

verdeckten Druckknöpfen,<br />

- auf der Patte der linken Brusttasche das Feuerwehremblem Baden-Württemberg,<br />

- eine Napoleontasche mit Reißverschluss im linken Vorderteil hinter dem Übertritt,<br />

- zwei schräge Leistentaschen mit verdecktem Reißverschluss, Eingriff von unten,<br />

- zwei Brusttaschen im Innenfutter oder in der Fleece-Innenjacke,<br />

- eine Handytasche innen rechts auf dem Innenfutter oder auf der Innenjacke aufgenäht,<br />

- Schulternaht mit Tunnel ca. 30 mm x 70 mm, ca. 10 mm nach Armnaht beginnend,<br />

- Zwei-Naht-Ärmel, Saum mit Manschette mit verstellbaren, nach außen verdeckten<br />

Druckknöpfen,<br />

- Jackensaum und Taille mit weitenregulierbarem Tunnel, Kordelgummi mit Kordelstopper,<br />

Schlaufe mit Drucker in der Seitennaht zum Einhängen der Kordel,<br />

- auf dem Rücken reflektierender Schriftzug „Feuerwehr“ in Schulterblatthöhe,<br />

ca. 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese,<br />

- vorne über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe, in<br />

Passennaht eingenähter 5 mm roter Paspel in Farbe Pantone Nummer 484,<br />

- auf linkem Oberärmel das Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />

Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht.


- 9 -<br />

Auf Wunsch auf der Patte der rechten Brusttasche Namensschild mit Klettband,<br />

Schriftart und Farbe wie Feuerwehremblem Baden-Württemberg,<br />

II.<br />

Dienstgrade, Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen<br />

1. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Feuerwehren<br />

1.1 Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen<br />

der Gemeindefeuerwehren und der nebenberuflichen Werkfeuerwehren ergeben<br />

sich aus Anlage 2 Abschnitt I Nummer 1.<br />

1.2 Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes tragen als Dienstgrade<br />

die beamtenrechtlichen Amtsbezeichnungen.<br />

1.3 Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der hauptamtlich tätigen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen Dienst bei den Gemeindefeuerwehren<br />

und den Werkfeuerwehren ergeben sich aus Anlage 2 Abschnitt I Nummer 2.<br />

1.4 Angehörige der Altersabteilungen tragen jeweils ohne zusätzliche Kennzeichnung<br />

ihren zuletzt in der Einsatzabteilung getragenen Dienstgrad und das entsprechende<br />

Dienstgradabzeichen.<br />

2. Funktionsabzeichen<br />

Die Funktionsabzeichen der Angehörigen der Gemeindefeuerwehren und der Werkfeuerwehren<br />

ergeben sich aus Anlage 2 Abschnitt II Nummer 1.<br />

3. Allgemeine Bestimmungen zu Dienstgrad- und Funktionsabzeichen<br />

3.1 Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bestehen aus Dienstgrad- oder Funktionsstern,<br />

Umlaufbiese und Feuerwehrsignet Baden-Württemberg. Sie werden auf<br />

Schulterklappen nach Anlage 1 Abbildung 16 getragen.<br />

3.2 Dienstgrade werden mit sechsstrahligen Sternen dargestellt, Funktionen mit achtstrahligen<br />

Sternen. Der Sterndurchmesser beträgt jeweils 18 mm,<br />

3.3 Funktionsabzeichen sind nach Abgabe der Funktion abzulegen, es sei denn, die<br />

Funktion wird ehrenhalber verliehen (z.B. Ehrenkommandant) und der Träger gehört<br />

der Altersabteilung an.


- 10 -<br />

4. Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg<br />

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat die von seinen Funktionsinhabern<br />

sowie denen der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände an der Feuerwehr-<br />

Uniform, der Feuerwehr-Dienstkleidung und der Feuerwehr-Wetterschutzjacke nach<br />

Abschnitt I auf Schulterklappen getragenen Funktionsabzeichen mit denen nach<br />

Nummern 2 und 3 abgestimmt. Sie ergeben sich aus Anlage 3.<br />

III.<br />

Dienstkleidung, Dienstgrade, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der<br />

feuerwehrtechnischen Beamten, der Beamtinnen und Beamten sowie der<br />

hauptberuflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen<br />

Dienst des Landes<br />

1. Dienstkleidung<br />

Die feuerwehrtechnischen Beamten (§ 23 FwG), die sonstigen Beamtinnen, Beamten<br />

und hauptberuflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen<br />

Dienst des Landes tragen die Feuerwehr-Uniform, die Feuerwehr-Dienstkleidung<br />

und die Feuerwehr-Wetterschutzjacke der Gemeindefeuerwehren nach<br />

Abschnitt I. Anstelle des Gemeindewappens wird am linken Oberärmel das Wappen<br />

der Behörde entsprechend Anlage 1, Abbildung 17 angebracht.<br />

2. Dienstgrad- und Funktionsabzeichen<br />

Die Dienstgradabzeichen und die Funktionsabzeichen der feuerwehrtechnischen<br />

Beamten (§ 23 FwG), der sonstigen Beamtinnen, Beamten und hauptamtlich tätigen<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes<br />

ergeben sich aus Anlage 2 Abschnitt II Nummer 2. Sie werden auf Schulterklappen<br />

entsprechend Anlage 1, Abbildung 16 an der Uniformjacke, dem Diensthemd, der<br />

Dienstbluse, dem Blouson und der Arbeitsjacke sowie an der Wetterschutzjacke getragen.<br />

Die allgemeinen Bestimmungen zu den Funktionsabzeichen in Abschnitt II Nummer<br />

3 gelten entsprechend.


- 11 -<br />

IV.<br />

Schlussbestimmungen, Übergangsregelung<br />

1. Bei den Gemeindefeuerwehren können die derzeit vorhandenen Feuerwehr-Uniformen<br />

einschließlich der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bis zu ihrer Aussonderung<br />

neben der Feuerwehr-Uniform nach Abschnitt I Nummer 1 weiter getragen werden.<br />

2. Dies gilt auch für die Feuerwehr-Uniformen der feuerwehrtechnischen Beamten (§ 23<br />

FwG), der Beamtinnen und Beamten sowie der hauptberuflichen Arbeitnehmer im<br />

feuerwehrtechnischen Dienst des Landes.<br />

3. Die Werkfeuerwehrangehörigen können die Feuerwehr-Uniform, die Feuerwehr-<br />

Dienstkleidung und die Feuerwehr-Wetterschutzjacke der Gemeindefeuerwehren tragen.<br />

V.<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am ……… in Kraft und am ……... außer Kraft.<br />

2. Gleichzeitig tritt der nicht veröffentlichte Erlass zur Dienstkleidung der Kreisbrandmeister,<br />

Bezirksbrandmeister und des Landesbranddirektors (feuerwehrtechnische<br />

Beamtinnen und Beamten) sowie der in der Ausbildung tätigen Beamtinnen und Beamten<br />

der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg vom 8. Dezember 2004,<br />

Az. 5-1537.0/1 außer Kraft.

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