VwV Feuerwehrbekleidung (Entwurf z. Anhörung)
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<strong>Entwurf</strong><br />
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums<br />
über einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen<br />
bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst<br />
in Baden-Württemberg (<strong>VwV</strong> <strong>Feuerwehrbekleidung</strong>)<br />
Vom xx. xxxxx 2013 - Az.: 4-1537.0/10 –<br />
Auf Grund von § 3 Absatz 1 Satz 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom<br />
2. März 2010 (GBI. S. 333) werden die einheitliche Dienstkleidung, die Dienstgrade, die<br />
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehrangehörigen wie folgt festgelegt:<br />
I.<br />
Einheitliche Dienstkleidung<br />
Die Gemeinden haben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 FwG die Angehörigen ihrer<br />
Gemeindefeuerwehr einheitlich zu bekleiden. Diese Verwaltungsvorschrift regelt die dabei<br />
landeseinheitlich geltenden Vorgaben zur Bekleidung der Gemeindefeuerwehren in Baden-<br />
Württemberg.<br />
Zur <strong>Feuerwehrbekleidung</strong> im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift gehören<br />
• die Feuerwehr-Uniform,<br />
• die Feuerwehr-Dienstkleidung und<br />
• die Feuerwehr-Wetterschutzjacke.<br />
Die <strong>Feuerwehrbekleidung</strong> darf nach § 14 Absatz 1 Nummer 6 FwG nur zu dienstlichen<br />
Zwecken benutzt werden. Die Bekleidungsteile dürfen außer den in dieser Verwaltungsvorschrift<br />
und ihren Anlagen beschriebenen keine Kennzeichnungen, Aufnäher oder Bestickungen<br />
tragen.<br />
Diese Verwaltungsvorschrift regelt nicht die bei Einsätzen und praktischen Übungen zu<br />
tragende Feuerwehr-Schutzkleidung.<br />
1. Feuerwehr-Uniform<br />
Die Uniform für männliche Feuerwehrangehörige besteht aus<br />
- Uniformjacke,<br />
- Uniformhose,<br />
- weißem Diensthemd (Kurz- und Langarm),
- 2 -<br />
- dunkelblauem Binder,<br />
- Schirmmütze,<br />
- schwarzen Schnürschuhen und<br />
- schwarzen Socken.<br />
Die Uniform für weibliche Feuerwehrangehörige besteht aus<br />
- Uniformjacke,<br />
- Uniformrock oder Uniformhose,<br />
- weißer Dienstbluse (Kurz- und Langarm),<br />
- dunkelblauem Binder oder dunkelblauem Halstuch,<br />
- Schirmmütze,<br />
- schwarzen Pumps oder Schnürschuhen und<br />
- hautfarbenen Strümpfen oder Strumpfhosen.<br />
1.1 Uniformjacke<br />
- dunkelblauer Oberstoff, Stofffarbe Pantone Nummer Black 6,<br />
- Schnitt für männliche Feuerwehrangehörige entsprechend Anlage 1, Abbildung 1,<br />
- Schnitt für weibliche Feuerwehrangehörige entsprechend Anlage 1, Abbildung 2,<br />
- auf der linken Brustseite, bei der Herrenjacke unterhalb der Brusttasche, ist das<br />
Feuerwehremblem Baden-Württemberg entsprechend Anlage 1, Abbildung 3 aufgestickt,<br />
- vier Knöpfe Lin 32 zum Schließen der Jacke, Leichtmetall mit geprägtem Feuerwehrsignet<br />
Baden-Württemberg entsprechend Anlage 1, Abbildung 4,<br />
- vier Knöpfe Lin 24 an den Ärmeln, Leichtmetall mit geprägtem Feuerwehrsignet<br />
Baden-Württemberg,<br />
- je einen Knopf Lin 32 zum Schließen der Patten an den beiden unteren Taschen,<br />
Leichtmetall mit geprägtem Feuerwehrsignet Baden-Württemberg,<br />
- Schultertunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen,<br />
ca. 30 x 70 mm, beginnend 10 mm nach Armnaht,<br />
- auf linkem Oberärmel ein Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />
Anlage 1 Abbildung 5, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht.<br />
Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, Beamtinnen und Beamte des mittleren<br />
und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sowie vergleichbar eingestufte<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen silberne Knöpfe, Beamtinnen und Beamte<br />
des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes und vergleichbar eingestufte Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer tragen goldene Knöpfe.
- 3 -<br />
Schrift und Umrandung der Ärmelabzeichen sind wie folgt farblich gestaltet:<br />
- ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige bis einschließlich Dienstgrad Hauptlöschmeisterin<br />
oder Hauptlöschmeister rot in Pantone Nummer 484,<br />
- ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ab dem Dienstgrad Brandmeisterin oder<br />
Brandmeister rot in Pantone Nummer 484 oder silbern,<br />
- Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, vergleichbar<br />
eingestufte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie hauptamtliche Werkfeuerwehrangehörige<br />
silbern,<br />
- Beamtinnen und Beamte des gehobenen und des höheren feuerwehrtechnischen<br />
Dienstes, vergleichbar eingestufte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie<br />
hauptamtliche Werkfeuerwehrangehörige golden.<br />
1.2 Uniformhose Damen und Herren<br />
- schwarzer Stoff,<br />
- Schnitt entsprechend Anlage 1 Abbildung 6,<br />
- zwei Seitentaschen als Flügeltaschen,<br />
- Gesäßtasche rechts als Paspeltasche ohne Patte mit Knopf,<br />
- Bügelfalte,<br />
- schwarzer Gürtel mit glatter Oberfläche und silberner Gürtelschnalle, auf der das<br />
Feuerwehrsignet Baden-Württemberg aufgebracht ist.<br />
1.3 Uniformrock Damen<br />
- schwarzer Stoff,<br />
- gerader Schnitt,<br />
- Schlitz hinten,<br />
- Länge Knie umspielend.<br />
1.4 Diensthemd<br />
- einfarbig weiß,<br />
- Schnitt entsprechend Anlage 1 Abbildung 7.<br />
- Langarm mit Kentkragen,<br />
- Kurzarm mit Variokragen,<br />
- Schultertunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen,<br />
ca. 30 x 70 mm, beginnend 10 mm nach Armnaht,<br />
- aufgesetzte Brusttaschen mit geraden, an den Seiten abgeschrägten und mit einem<br />
weißen Knopf verschließbaren Patten,
- 4 -<br />
Auf Wunsch<br />
- auf linkem Oberärmel Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />
Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht,<br />
- auf der linken Brustseite oberhalb der Patte aufgestickt das Feuerwehremblem<br />
Baden-Württemberg in gleicher Größe und Farbe wie auf der Uniformjacke.<br />
1.5 Dienstbluse<br />
- einfarbig weiß, entsprechend Anlage 1 Abbildung 8,<br />
- blickdicht,<br />
- Langarm mit festem Kent- oder Blusenkragen,<br />
- Kurzarm mit Variokragen,<br />
- Schultertunnel zur Aufnahme der Schulterklappen mit den Dienstgrad- oder Funktionsabzeichen.<br />
Auf Wunsch<br />
- auf linkem Oberärmel Ärmelabzeichen mit den Gemeindewappen entsprechend<br />
Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht,<br />
- auf der linken Brustseite aufgestickt das Feuerwehremblem Baden-Württemberg<br />
in gleicher Größe und Farbe wie auf der Uniformjacke.<br />
1.6 Krawatte, Halstuch<br />
- Blauer Krawattenstoff, Stofffarbe Pantone Nummer 19-4013 TC,<br />
- Feuerwehrsignet als Allover in Binderfarbe diagonal eingewebt. Maße von Signet<br />
und Motivabstand ergeben sich aus Anlage 1 Nummer 9.<br />
Damen können zur Damenbluse anstelle der Krawatte ein Halstuch Größe ca.<br />
600 x 600 mm, mit eingewebtem Feuerwehrsignet in Stofffarbe, tragen. Farbe des<br />
Halstuchs sowie Größe und Abstand des Feuerwehrsignets wie Krawatte.<br />
Krawatte und Halstuch werden zu weißem Diensthemd und weißer Dienstbluse getragen.<br />
1.7 Schirmmütze<br />
Die Schirmmütze besteht aus<br />
- Boden aus schwarzem Seidenmohairband,<br />
- Oberteil aus Uniformtuch, Farbe wie Uniformjacke, Mützenrand mit roter Biese in<br />
Pantone Nummer 484,<br />
- Lackschild, schwarz.
- 5 -<br />
Die Form der Schirmmütze ergibt sich aus Anlage 1, Abbildung 10.<br />
Ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehren und Angehörige der nebenberuflichen<br />
Werkfeuerwehren bis zum Dienstgrad Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister<br />
tragen eine rot-silberne Mützenkordel und ein silbernes Feuerwehrsignet<br />
Baden-Württemberg. Ab dem Dienstgrad Brandmeisterin / Brandmeister tragen<br />
sie eine silberne Mützenkordel.<br />
Beamtinnen und Beamte, vergleichbar eingruppierte hauptamtlich tätige Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer bei den Gemeindefeuerwehren und die Angehörigen<br />
hauptberuflicher Werkfeuerwehren tragen<br />
- im mittleren Dienst eine rot-silberne Mützenkordel und ein silbernes Feuerwehrsignet<br />
Baden-Württemberg,<br />
- im gehobenen Dienst eine gold-silberne Mützenkordel und ein goldenes Feuerwehrsignet<br />
Baden-Württemberg,<br />
- im höheren Dienst eine goldene Mützenkordel und ein goldenes Feuerwehrsignet<br />
Baden-Württemberg.<br />
Oberhalb der Mützenkordel wird einheitlich die Landeskokarde nach Anlage 1, Abbildung<br />
11 getragen.<br />
2. Feuerwehr-Dienstkleidung<br />
Die Feuerwehr-Dienstkleidung besteht aus<br />
- Blouson oder Arbeitsjacke,<br />
- Cargohose,<br />
- Diensthemd oder Dienstbluse in weiß nach Nummern 1.4 und 1.5,<br />
- Diensthemd oder Dienstbluse in Dunkelblau, Schnitt und Ausstattung entsprechend<br />
Nummern 1.4 und 1.5,<br />
- Polo- oder Sweatshirt, in Dunkelblau mit Feuerwehr-Signet,<br />
- Schirmmütze nach Nummer 1.7, Wollmütze oder Base-Cap, jeweils in dunkelblau,<br />
- schwarzem Schuhwerk,<br />
- schwarzen Socken oder hautfarbenen Strümpfen und Strumpfhosen.
- 6 -<br />
2.1 Blouson und Arbeitsjacke<br />
2.1.1 Gemeinsame Anforderungen<br />
- Farbe dunkelblau, Stofffarbe Pantone Nummer 289,<br />
- aufstellbarer Kragen,<br />
- Ärmelsaum mit Lasche zur Weitenregulierung oder vom Oberstoff überdeckter<br />
Strickbund,<br />
- Schultertunnel für Schulterklappen, ca. 30 mm x 70 mm, beginnend 10 mm nach<br />
Armnaht,<br />
- zwei Brusttaschen mit abgekanteten Patten und verdeckten Druckknöpfen,<br />
- auf der Patte der linken Brusttasche das Feuerwehremblem Baden-Württemberg,<br />
- zwei schräge Leistentaschen ohne Patte; erfüllt der Blouson- oder Jackenstoff die<br />
Anforderungen der DIN EN ISO 11612 und EN 340, müssen die Taschen mit verdecktem<br />
Reißverschluss schließbar sein,<br />
- getrennte Innentaschen für Geldbörse, Handy und Stifte,<br />
- vorne über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe, in<br />
Passennaht eingenähter 5 mm roter Paspel in Farbe Pantone Nummer 484,<br />
- auf dem Rücken, ca. 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese, silbern reflektierender<br />
Schriftzug „FEUERWEHR“, 300 mm breit, Schriftgröße 50 mm, Schriftart<br />
Arial,<br />
- auf dem Rücken zwei vom roten Paspel abwärts bis zum Saum gerade verlaufende<br />
Teilungsnähte, Steppung zur Rückenmitte<br />
- auf linkem Oberärmel ein Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />
Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht.<br />
Auf Wunsch<br />
- linke Brusttasche mit integrierter Funkgerätetasche und seitlicher Öffnung für die<br />
Antenne,<br />
- oberhalb der linken Brusttasche eine Halterung für eine Hör-/Sprechgarnitur,<br />
- auf der Patte der rechten Brusttasche ein Namensschild mit Klettband Schriftart<br />
und Farbe wie Feuerwehremblem Baden-Württemberg.<br />
Blouson und Arbeitsjacke können aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der<br />
DIN EN ISO 11612 und EN 340 erfüllen.
- 7 -<br />
2.1.2 Blouson<br />
- Blousonschnitt nach Anlage 1, Abbildung 12,<br />
- dehnbarer Jackenbund mit Gummizug,<br />
- Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer ca. 70 mm breiten Leiste und vier<br />
verdeckten Druckknöpfen, zweiter Knopf von oben zwischen den Brusttaschen<br />
angeordnet.<br />
Unter dem Blouson können zum Diensthemd und zur Dienstbluse nach Nummern<br />
1.4 und 1.5 sowie Krawatte oder Halstuch nach Nummer 1.6 getragen werden.<br />
2.1.3 Arbeitsjacke<br />
- Schnitt nach Anlage 1 Abbildung 13,<br />
- weitenregulierbarer Kordelzug,<br />
- Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer ca. 70 mm breiten Leiste und fünf<br />
verdeckten Druckknöpfen, zweiter Knopf von oben zwischen den Brusttaschen<br />
angeordnet.<br />
2.2 Cargohose<br />
- Farbe dunkelblau, Stofffarbe Pantone Nummer 289,<br />
- Schnitt nach Anlage 1 Abbildung 14,<br />
- Bundweitenregulierung mit Gummizug,<br />
- zwei Flügeltaschen vorne, erfüllt der Hosenstoff die Anforderungen der DIN EN<br />
ISO 11612 und EN 340, müssen die Taschen mit verdecktem Reißverschluss<br />
schließbar sein,<br />
- zwei Gesäßtaschen mit abgekanteter Patte und je zwei verdeckten Druckknöpfen,<br />
- zwei seitlich an Hosenbeinen aufgesetzte Taschen mit abgekanteter Patte, zwei<br />
verdeckten Knöpfen und roter Kantenpaspel in Farbe Pantone Nummer 484 oberhalb<br />
der Patte, eine der Taschen mit innen liegendem Steg für Kugelschreiber und<br />
Meterstab ausgestattet,<br />
- Feuerwehremblem Baden-Württemberg auf den Patten der Seitentaschen beider<br />
Hosenbeine,<br />
- schwarzer Hosengürtel, 40 mm breit, verstellbares Gürtelschloss mit glatter Oberfläche,<br />
auf der das Feuerwehrsignet Baden-Württemberg aufgebracht sein kann.<br />
Die Cargohose kann aus Stoffen bestehen, die die Anforderungen der DIN EN ISO<br />
11612 und EN 340 erfüllen.
- 8 -<br />
2.3 Kopfbedeckungen zur Feuerwehr-Dienstkleidung<br />
Anstelle von Schirmmütze nach Nummer 1.7 können zur Feuerwehr-Dienstkleidung<br />
Wollmützen oder eine Base-Caps, jeweils in Dunkelblau, mit dem Feuerwehremblem<br />
getragen werden.<br />
3. Feuerwehr-Wetterschutzjacke<br />
Die Feuerwehr-Wetterschutzjacke ist eine Langjacke aus dunkelblauem Oberstoff<br />
mit wasserdampfdurchlässiger, wasser- und winddichter Membrane, Stofffarbe Pantone<br />
Nummer 289. Der Schnitt ergibt sich aus Anlage 1, Abbildung 15.<br />
Ausstattung:<br />
- Herausnehmbares Innenfutter oder Fleece-Innenjacke,<br />
- Frontreißverschluss mit Übertritt in Form einer ca 70 mm breiten Leiste und verdeckten<br />
Druckknöpfen,<br />
- bis oben mit Reißverschluss verschließbarer Stehkragen,<br />
- Schultertunnel für Schulterklappen,<br />
- zwei Brusttaschen mit geraden, an den Ecken abgekanteten Patten und je zwei<br />
verdeckten Druckknöpfen,<br />
- auf der Patte der linken Brusttasche das Feuerwehremblem Baden-Württemberg,<br />
- eine Napoleontasche mit Reißverschluss im linken Vorderteil hinter dem Übertritt,<br />
- zwei schräge Leistentaschen mit verdecktem Reißverschluss, Eingriff von unten,<br />
- zwei Brusttaschen im Innenfutter oder in der Fleece-Innenjacke,<br />
- eine Handytasche innen rechts auf dem Innenfutter oder auf der Innenjacke aufgenäht,<br />
- Schulternaht mit Tunnel ca. 30 mm x 70 mm, ca. 10 mm nach Armnaht beginnend,<br />
- Zwei-Naht-Ärmel, Saum mit Manschette mit verstellbaren, nach außen verdeckten<br />
Druckknöpfen,<br />
- Jackensaum und Taille mit weitenregulierbarem Tunnel, Kordelgummi mit Kordelstopper,<br />
Schlaufe mit Drucker in der Seitennaht zum Einhängen der Kordel,<br />
- auf dem Rücken reflektierender Schriftzug „Feuerwehr“ in Schulterblatthöhe,<br />
ca. 25 mm oberhalb der umlaufenden roten Biese,<br />
- vorne über den Brusttaschen und hinten auf gleicher Höhe umlaufende Passe, in<br />
Passennaht eingenähter 5 mm roter Paspel in Farbe Pantone Nummer 484,<br />
- auf linkem Oberärmel das Ärmelabzeichen mit dem Gemeindewappen entsprechend<br />
Nummer 1.1, Oberkante ca. 110 mm unterhalb Schulternaht.
- 9 -<br />
Auf Wunsch auf der Patte der rechten Brusttasche Namensschild mit Klettband,<br />
Schriftart und Farbe wie Feuerwehremblem Baden-Württemberg,<br />
II.<br />
Dienstgrade, Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen<br />
1. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Feuerwehren<br />
1.1 Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen<br />
der Gemeindefeuerwehren und der nebenberuflichen Werkfeuerwehren ergeben<br />
sich aus Anlage 2 Abschnitt I Nummer 1.<br />
1.2 Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes tragen als Dienstgrade<br />
die beamtenrechtlichen Amtsbezeichnungen.<br />
1.3 Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der hauptamtlich tätigen Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen Dienst bei den Gemeindefeuerwehren<br />
und den Werkfeuerwehren ergeben sich aus Anlage 2 Abschnitt I Nummer 2.<br />
1.4 Angehörige der Altersabteilungen tragen jeweils ohne zusätzliche Kennzeichnung<br />
ihren zuletzt in der Einsatzabteilung getragenen Dienstgrad und das entsprechende<br />
Dienstgradabzeichen.<br />
2. Funktionsabzeichen<br />
Die Funktionsabzeichen der Angehörigen der Gemeindefeuerwehren und der Werkfeuerwehren<br />
ergeben sich aus Anlage 2 Abschnitt II Nummer 1.<br />
3. Allgemeine Bestimmungen zu Dienstgrad- und Funktionsabzeichen<br />
3.1 Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bestehen aus Dienstgrad- oder Funktionsstern,<br />
Umlaufbiese und Feuerwehrsignet Baden-Württemberg. Sie werden auf<br />
Schulterklappen nach Anlage 1 Abbildung 16 getragen.<br />
3.2 Dienstgrade werden mit sechsstrahligen Sternen dargestellt, Funktionen mit achtstrahligen<br />
Sternen. Der Sterndurchmesser beträgt jeweils 18 mm,<br />
3.3 Funktionsabzeichen sind nach Abgabe der Funktion abzulegen, es sei denn, die<br />
Funktion wird ehrenhalber verliehen (z.B. Ehrenkommandant) und der Träger gehört<br />
der Altersabteilung an.
- 10 -<br />
4. Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg<br />
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat die von seinen Funktionsinhabern<br />
sowie denen der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände an der Feuerwehr-<br />
Uniform, der Feuerwehr-Dienstkleidung und der Feuerwehr-Wetterschutzjacke nach<br />
Abschnitt I auf Schulterklappen getragenen Funktionsabzeichen mit denen nach<br />
Nummern 2 und 3 abgestimmt. Sie ergeben sich aus Anlage 3.<br />
III.<br />
Dienstkleidung, Dienstgrade, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der<br />
feuerwehrtechnischen Beamten, der Beamtinnen und Beamten sowie der<br />
hauptberuflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen<br />
Dienst des Landes<br />
1. Dienstkleidung<br />
Die feuerwehrtechnischen Beamten (§ 23 FwG), die sonstigen Beamtinnen, Beamten<br />
und hauptberuflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen<br />
Dienst des Landes tragen die Feuerwehr-Uniform, die Feuerwehr-Dienstkleidung<br />
und die Feuerwehr-Wetterschutzjacke der Gemeindefeuerwehren nach<br />
Abschnitt I. Anstelle des Gemeindewappens wird am linken Oberärmel das Wappen<br />
der Behörde entsprechend Anlage 1, Abbildung 17 angebracht.<br />
2. Dienstgrad- und Funktionsabzeichen<br />
Die Dienstgradabzeichen und die Funktionsabzeichen der feuerwehrtechnischen<br />
Beamten (§ 23 FwG), der sonstigen Beamtinnen, Beamten und hauptamtlich tätigen<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes<br />
ergeben sich aus Anlage 2 Abschnitt II Nummer 2. Sie werden auf Schulterklappen<br />
entsprechend Anlage 1, Abbildung 16 an der Uniformjacke, dem Diensthemd, der<br />
Dienstbluse, dem Blouson und der Arbeitsjacke sowie an der Wetterschutzjacke getragen.<br />
Die allgemeinen Bestimmungen zu den Funktionsabzeichen in Abschnitt II Nummer<br />
3 gelten entsprechend.
- 11 -<br />
IV.<br />
Schlussbestimmungen, Übergangsregelung<br />
1. Bei den Gemeindefeuerwehren können die derzeit vorhandenen Feuerwehr-Uniformen<br />
einschließlich der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bis zu ihrer Aussonderung<br />
neben der Feuerwehr-Uniform nach Abschnitt I Nummer 1 weiter getragen werden.<br />
2. Dies gilt auch für die Feuerwehr-Uniformen der feuerwehrtechnischen Beamten (§ 23<br />
FwG), der Beamtinnen und Beamten sowie der hauptberuflichen Arbeitnehmer im<br />
feuerwehrtechnischen Dienst des Landes.<br />
3. Die Werkfeuerwehrangehörigen können die Feuerwehr-Uniform, die Feuerwehr-<br />
Dienstkleidung und die Feuerwehr-Wetterschutzjacke der Gemeindefeuerwehren tragen.<br />
V.<br />
Inkrafttreten<br />
1. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am ……… in Kraft und am ……... außer Kraft.<br />
2. Gleichzeitig tritt der nicht veröffentlichte Erlass zur Dienstkleidung der Kreisbrandmeister,<br />
Bezirksbrandmeister und des Landesbranddirektors (feuerwehrtechnische<br />
Beamtinnen und Beamten) sowie der in der Ausbildung tätigen Beamtinnen und Beamten<br />
der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg vom 8. Dezember 2004,<br />
Az. 5-1537.0/1 außer Kraft.