Tierabwehrspray-Strafbefehl
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Amtsgericht Kiel<br />
24114 Kiel, ; ,<br />
597 Js 42303/08<br />
l<br />
Geburtsdatum<br />
Staatsangehöng eit:<br />
<strong>Strafbefehl</strong><br />
Die Staatsanwaltschaft Kiel klagt Sie an,<br />
in__<br />
am~008<br />
entgegen § 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr.<br />
1.3.5 zum WaffG einen dort genannten Gegenstand, nämlich einen<br />
Gegenstand mit Reizstoffen, geführt zu haben.<br />
Am 23.05.2008 transportierten sie anlässlich einer Polizeikontrolle im<br />
~ Stadtgebiet in de_straße gegen 18.00 Uhr in Ihrer<br />
Hosentasche das erlaubnispflichtige Pfefferspray "Pfeffer KO Jet",<br />
ohne, was Sie wussten, über eine entsprechende waffenrechtliehe Erlaubnis<br />
zu verfügen.<br />
Anzuwendende Strafvorschrift:<br />
§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG<br />
Beweismittel:<br />
BI. 1<br />
I. Zeuge:<br />
PKA'i~ zu laden über das Polizeibezirksrevie~<br />
11. Augenscheinsobjekt:<br />
BI. 5 1 Pfefferspray "Pfeffer KO Jet", AssNr 3029/08<br />
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe
- 2 -<br />
von 30 Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt<br />
15,00 €, die Geldstrafe insgesamt mithin 450,00 €.<br />
Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt an die SteIle<br />
eines Tagessatzes ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe.<br />
Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen<br />
in Höhe von 75,00 €, beginnend am 05. des auf die Rechtskraft dieser<br />
Entscheidung folgenden Monats, zu zahlen.<br />
Diese Vergünstigung entfällt, sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig<br />
oder nicht in voller Höhe erfolgen.<br />
Das sichergestellte Reizsprühstoffgerät " Pfeffer KO Jet" unterliegt<br />
der Einziehung gemäß § 54 Abs. 1 WaffG.<br />
Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen<br />
zu tragen (§ 465 Abs. 1 StPO).