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Tierabwehrspray-Strafbefehl

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Amtsgericht Kiel<br />

24114 Kiel, ; ,<br />

597 Js 42303/08<br />

l<br />

Geburtsdatum<br />

Staatsangehöng eit:<br />

<strong>Strafbefehl</strong><br />

Die Staatsanwaltschaft Kiel klagt Sie an,<br />

in__<br />

am~008<br />

entgegen § 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr.<br />

1.3.5 zum WaffG einen dort genannten Gegenstand, nämlich einen<br />

Gegenstand mit Reizstoffen, geführt zu haben.<br />

Am 23.05.2008 transportierten sie anlässlich einer Polizeikontrolle im<br />

~ Stadtgebiet in de_straße gegen 18.00 Uhr in Ihrer<br />

Hosentasche das erlaubnispflichtige Pfefferspray "Pfeffer KO Jet",<br />

ohne, was Sie wussten, über eine entsprechende waffenrechtliehe Erlaubnis<br />

zu verfügen.<br />

Anzuwendende Strafvorschrift:<br />

§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG<br />

Beweismittel:<br />

BI. 1<br />

I. Zeuge:<br />

PKA'i~ zu laden über das Polizeibezirksrevie~<br />

11. Augenscheinsobjekt:<br />

BI. 5 1 Pfefferspray "Pfeffer KO Jet", AssNr 3029/08<br />

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe


- 2 -<br />

von 30 Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt<br />

15,00 €, die Geldstrafe insgesamt mithin 450,00 €.<br />

Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt an die SteIle<br />

eines Tagessatzes ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe.<br />

Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen<br />

in Höhe von 75,00 €, beginnend am 05. des auf die Rechtskraft dieser<br />

Entscheidung folgenden Monats, zu zahlen.<br />

Diese Vergünstigung entfällt, sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig<br />

oder nicht in voller Höhe erfolgen.<br />

Das sichergestellte Reizsprühstoffgerät " Pfeffer KO Jet" unterliegt<br />

der Einziehung gemäß § 54 Abs. 1 WaffG.<br />

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen<br />

zu tragen (§ 465 Abs. 1 StPO).

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