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Unterhalts- Und Zugewinnansprüche In Der Insolvenz Des Schuldners

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Eröffnung des <strong>In</strong>solvenzverfahrens entstehen, sind keine <strong>In</strong>solvenzforderungen und<br />

werden von den Wirkungen der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Diese sind uneingeschränkt<br />

durchsetzbar. <strong>In</strong> diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Zugewinnausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 3 BGB erst mit Beendigung<br />

des Güterstandes (Rechtskraft des Scheidungsurteils) entsteht und von diesem<br />

Zeitpunkt an vererblich und übertragbar ist. Daher entscheidet der Zeitpunkt der<br />

Beendigung des Güterstandes zugleich mit über den Charakter als <strong>In</strong>solvenzforderung<br />

und damit auch über eine mögliche Restschuldbefreiung.<br />

Eine Prozessunterbrechung laufender Gerichtsverfahren gemäß § 240 ZPO kann im<br />

Falle einer <strong>In</strong>solvenzeröffnung nicht erfolgen, da mangels <strong>In</strong>solvenzforderungscharakters<br />

des erst noch entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs die <strong>In</strong>solvenzmasse<br />

hierfür nicht haftet.<br />

Hinweis: Die Einleitung eines <strong>In</strong>solvenzverfahrens bedeutet nicht per se, dass alle<br />

Ansprüche gegen den Schuldner untergehen. Es zeigt sich, dass das Zusammenspiel<br />

spezialisierter Rechtsanwälte zur Durchsetzung der <strong>In</strong>teressen unserer Mandanten<br />

immer wichtiger wird.<br />

Autoren:<br />

Rechtsanwalt Volker Reinhardt<br />

Rechtsanwalt Gunnar Reuter<br />

Rechtsanwälte der Eisenbeis & Reinhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erfurt

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