BFT Torantriebe, Schranken, Poller - Katalog 2009 - Nothnagel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Diese Preisliste ersetzt alle vorhergehenden Preislisten und macht diese dadurch ungültig.<br />
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />
Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Änderungen vorzunehmen, die er als Produktverbesserung ansieht. Die<br />
Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers, die Transportkosten trägt der Käufer.<br />
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.<br />
SÄMTLICHE <strong>BFT</strong>-PRODUKTE SIND MIT DEN FOLGENDEN EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN KONFORM<br />
89/336/CEE (Änderung von RC 91/263/CEE, 92/31/CEE, e 93/68/CEE) e 73/23 CEE<br />
Grundlage dieser Bruttoverkaufspreisliste sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:<br />
Allgemeine Geschäftstsbedingungen der <strong>BFT</strong> Torantriebssysteme GmbH<br />
1.) Allgemeine Bestimmungen<br />
§1<br />
Unseren sämtlichen Geschäften liegen unter Ausschluß aller Einkaufsbedingungen, Verkaufs- und Lieferbedingungen oder allgemeiner Geschäftsbedingungen der<br />
Abnehmer/Kunden die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden.<br />
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im folgenden: Unterlagen) behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte<br />
uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn der Auftrag erteilt wird auf<br />
Verlangen unverüglich zurückzugeben. Unterlagen des Bestellers dürfen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.<br />
§2<br />
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.<br />
§3<br />
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<br />
§4<br />
Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Dies gilt nur für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten erbracht werden. Der Besteller<br />
kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Verbarungen<br />
zulässig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungs- statt angenommen.<br />
§5<br />
Wir sind berechtigt ein Drittel des Auftragswertes bei Vertragsabschluß als Anzahlung zu verlangen. Ein weiteres Drittel wird bei Ende der Montage und der Rest bei<br />
Abnahme fällig.<br />
§6<br />
An sämtlichen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur Bezahlung vor. Im kaufmännischen Verkehr gilt dies bis zur Bezahlung sämtlicher<br />
Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, der Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt,<br />
werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem<br />
Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang nur unter der<br />
Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn<br />
dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt dem Lieferer seine künftigen Forderungen aus der<br />
Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber ab, ohne daß es noch späterer besonderer<br />
Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne daß für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart<br />
wurde, so tritt der Besteller dem Lieferer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem vom Lieferer in Rechnung<br />
gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.<br />
§7<br />
Kommt der Besteller auf die Mahnung der Zahlung fälliger Forderungen nicht nach, so berechnen wir € 5,00 Mahngebühren pro Mahnung.<br />
§8<br />
Gerichtsstand im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr ist für beide Teile das Amtsgericht Fürth, auch für Wechsel. Erfüllungsort ist Fürth.<br />
2.) Besondere Bedingungen für die Lieferung von Erzeugnissen<br />
§1<br />
Der Versand erfolgt per LKW auf Gefahr und Rechnung des Empfängers ab Werk. Die Ware kann als Frachtgut, und zwar ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des<br />
Empfängers versandt werden.Beanstandungen an Waren, die mit einem LKW angeliefert werden, sind sofort anzuzeigen und auf dem Lieferschein zu vermerken.<br />
Für später festgestellte Schäden können wir keine Haftung übernehmen.<br />
§2<br />
Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht uns das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen.<br />
Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht,<br />
Minderung oder Wandlung zu verlangen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber<br />
nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen.<br />
§3<br />
Vor vollständiger Bezahlung fälliger Beträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, auch nicht aufgrund weiterer selbständiger Abschlüsse.<br />
§4<br />
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) verjähren in 6 Monaten nach Auslieferung.