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Zusammenfassung Wirtschaft (Arbeit 1 12/2)

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Kaufmann<br />

<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Wirtschaft</strong> (<strong>Arbeit</strong> 1 <strong>12</strong>/2)<br />

• Voraussetzung um Kaufmann im sinne des HGB zu sein<br />

• Im Handelsregister eingetragen<br />

• Geld + Güter flüsse<br />

• Selbstständigkeit<br />

• Dauerhaftigkeit<br />

• Gewinnerzielung<br />

• Marktforschung<br />

• Buchhaltung<br />

• Gewerbe betreibende (außer Kapitalgesellschaften)<br />

• mit kfm. Organisation<br />

• Istkaufmann<br />

• Eintragung deklaratorisch (rechts-bezeugend) → Bereits ohne Eintragung ins<br />

HR rechtswirksam<br />

• ohne kfm. Organisation<br />

• Kannkaufmann (Eintragungswahlrecht)<br />

• Eintragung konstitutiv (rechts-erzeugend) → erst durch Eintragung ins HR<br />

rechtswirksam<br />

• Land und Forstwirtschaft<br />

• Wenn in Art und Umfang eingerichteter kfm. Geschäftsbetrieb →<br />

Kannkaufmann<br />

•<br />

• Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)<br />

• Formkaufmann<br />

• Eintragung konstitutiv (rechts-erzeugend)<br />

Handelsregister<br />

• $ 8 ff., HGB<br />

• Inhalt einer Eintragung<br />

• finanzielle Einlagen aller Gesellschafter<br />

• Firma<br />

• Gegenstand der Unternehmung<br />

• Gründungsstadt<br />

• Sitz der Unternehmung<br />

• Geschäftsführung und Vertretung<br />

• Abteilung A: Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />

• Abteilung B: Kapitalgesellschaften<br />

• Öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks<br />

Veröffentlich unter Creative Commons Attribution-Noncommercial-Share Alike von Phillip Thelen


• Jeder hat Einsicht<br />

• Alle Einträge und Löschungen werden Veröffentlicht<br />

• HR genießt Schutz des Vertrauens<br />

• Eintragungspflichtige Angaben bzw. Änderungen ohne Eintragung sind Dritten<br />

gegenüber nicht rechtswirksam<br />

Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />

Merkmale<br />

• unbeschränkte Haftung<br />

• gemeinsame Firma<br />

• Handelsgewerbe<br />

• persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vordergrund<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

• grundsätzlich formfrei → Schriftform schafft Rechtssicherheit und ist deswegen empfehlenswert<br />

• Falls ein Grundstück eingebracht wird, wird eine notarielle Beurkundung benötigt (laut § 311b,<br />

BGB)<br />

Handelsregistereintragung<br />

• erforderlich in Abteilung A (§106a, HGB)<br />

• muss enthalten: (§ 106b, HGB)<br />

• Name, Vorname, Geburtsdatum jedes Gesellschafters<br />

• Die Firma, den Ort des Sitzes, inländische Geschäftsanschrift<br />

• Wann die Gesellschaft begonnen hat<br />

• Vertretungsmacht der Gesellschafter<br />

Gründung<br />

• Innenverhältnis: Mit Erstellen des Gesellschaftervertrags<br />

• Außenverhältnis: Eintragung ins Handelsregister (§ <strong>12</strong>3, Abs. 1, HGB) oder (falls vorher) mit<br />

beginn des ersten Geschäfts (§<strong>12</strong>3, Abs. 2, HGB)<br />

Firma<br />

• Muss „Offene Handelsgesellschaft“ oder eine allgemein bekannte Abkürzung enthalten<br />

• Wenn sich der Name des in der Firma enthaltenen Geschäftsinhabers/Gesellschafters ändert<br />

(z.B. bei Heirat), darf die Firma fortgeführt werden (§ 21 HGB)<br />

• Wird das Unternehmen erworben (durch Übernahme oder Erbe), darf der Firmenname ohne<br />

Änderung beibehalten werden (auch wenn der Name des alten<br />

Geschäftsinhabers/Gesellschafters enthalten ist), beibehalten werden, wenn der alte<br />

Gesellschafter oder dessen Erben es erlauben (§ 22, Abs. 1, HGB)<br />

Haftung<br />

• gesamtschuldnerisch → Jeder Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden der Gesellschaft<br />

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• persönlich, unmittelbar, direkt → Ein Gläubiger kann sich direkt an einen Gesellschafter wenden<br />

und Schadensersatz fordern, ohne das der Gesellschafter widersprechen kann. Im Nachhinein<br />

hat er aber einen Ausgleichsanspruch gegenüber den anderen Gesellschaftern<br />

• unbeschränkt → Die Gesellschafter haften mit ihrer Kapitaleinlage und ihrem Privatvermögen!<br />

• Ein Gesellschafter haftet weitere 5 Jahre nach seinem Ausscheiden für die vor seinem<br />

Ausscheiden getätigten Geschäfte (§ 159, Abs. 1, HGB)<br />

•<br />

Sonstiges<br />

• Verträge die ein Gesellschafter abschließt, sind gegenüber dem Gläubiger immer Gültig, auch<br />

wenn er diese laut Gesellschaftsvertrag nicht hätte durchführen dürfen. (§ <strong>12</strong>6, Abs. 2, HGB)<br />

Die anderen Gesellschafter können allerdings im Nachhinein Geltungsansprüche gegenüber<br />

dem schuldigen Gesellschafter geltend machen<br />

• Ein Gesellschafter darf Privatentnahmen in Höhe von 4% seiner Kapitaleinlagen entnehmen (§<br />

<strong>12</strong>2, Abs. 1, HGB)<br />

• Gewinn und Verlust wird anhand der Kapitaleinlagen verteilt (§ <strong>12</strong>0, Abs. 2, HGB)<br />

• Vertretungsmacht eines Gesellschafters kann gegenüber dritten eingeschränkt werden.<br />

Entweder man schließt einen Gesellschafter ganz aus, oder alle Geschäfte müssen zusammen<br />

getätigt werden. Der Umfang ist nicht einschränkbar (nur Rechtsgeschäfte unter 50.000€)<br />

• Falls ein Vertragsbruch vorliegt (unerlaubte geschäftliche Tätigkeit) können die anderen<br />

Gesellschafter kündigen oder den Schuldigen von der Gesellschaft ausschließen.<br />

<strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />

Stabilitätsgesetz<br />

• Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht<br />

• Quantitative Ziele (§ 1, StabG)<br />

• Preisniveaustabilität: Inflationsrate


• Konjunkturindikatoren (Messgrößen die die Konjunkturelle Lage anzeigen/voraussagen)<br />

• Frühindikatoren: Dienen als Grundlage für die Prognose<br />

z.B. Börsenkurse, Geschäftserwartungen, Auftragseingänge<br />

• Gegenwartsindikatoren: reagieren ohne Verzögerung auf Veränderungen<br />

z.B. realer BIP, Kapazitätsauslastung<br />

• Spätindikatoren: reagieren verzögert auf Veränderungen<br />

z.B. <strong>Arbeit</strong>slosenquote, Preise<br />

Fiskalismus<br />

• Einnahmen- und Ausgabenpolitik ist das Hauptmittel um den Konjunkturverlauf zu steuern<br />

• nachfrageorientierte <strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />

• Vorrangiges Ziel: Sicherung eines hohen Beschäftigungsgrades<br />

• Durch Steigerung der Staatsausgaben und Steuersenkung wird <strong>Wirtschaft</strong> gefördert (wirkt<br />

Depression entgegen)<br />

• Durch Verringerung der Staatsausgaben und Steuererhöhung wird <strong>Wirtschaft</strong> gebremst (Boom<br />

abgeschwächt)<br />

• Kritik<br />

• Time-lag → die Maßnahmen zur Regulierung des Konjunkturverlaufs treten meist<br />

verzögert ein, wodurch der Konjunkturverlauf teilweise sogar verstärkt wird.<br />

• Stop-and-go-Politik → Teilweise abrupte Änderungen der Rahmenbedingungen und<br />

Maßnahmen. Die Bremswirkungen zwingen viele Unternehmen zum aufgeben. Durch die<br />

Schnellen Änderungen werden Unternehmen verunsichert wenn es um Investitionen geht<br />

• Deficitspending → Es ist oft nicht möglich im Boom genug Geld anzusammeln, um in der<br />

Depression keine Schulden zu machen. Dadurch erhöht sich die Staatsverschuldung mit<br />

jedem Konjunkturzyklus<br />

• Abnehmende Investitionsneigung → Durch die Verschuldung der öffentlichen aushalte,<br />

steigt die Kreditnachfrage und damit das Zinsniveau. Unternehmen haben nun eine<br />

niedrigere Investitionsneigung und die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit nimmt zu<br />

• Beispiele für Maßnahmen<br />

• Konjunkturfördernd<br />

• Steuersenkung (Lohnsteuer, Einkommensteuer)<br />

• Staatsausgaben erhöhen (Straßen bauen, Schulen bauen)<br />

• Konjunkturbremsend<br />

• Steuererhöhung (Lohnsteuer, Einkommensteuer)<br />

• Staatsausgaben senken<br />

Monetarismus<br />

• Staatseingriffe sollten gering gehalten werden (Staat stellt nur die Rahmenbedingungen für die<br />

Unternehmen)<br />

• Markt ist Grundsätzlich stabil und wird nur durch Staatseingriffe instabil<br />

• angebotsorientierte <strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />

• Vorrangiges Ziel: Preisniveaustabilität<br />

• Glauben an die Selbstheilungskräfte des Marktes<br />

• Rahmenbedingungen für Unternehmen sollten verbessert werden (Steuererleichterungen,<br />

Senkung Lohnnebenkosten, Abbau Bürokratismus)<br />

• Durch den Anstieg des Angebots sollen die Investitionen steigen und die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit sinken<br />

• Kritik<br />

• Die Unternehmen können die Geldmenge falsch einsetzen, wodurch sich das Angebot nicht<br />

erhöht und die Inflation steigt<br />

• Durch die Begrenzung des Geldmengenwachstums steigt die <strong>Arbeit</strong>slosenquote und<br />

kleinere Unternehmen werden verdrängt<br />

• Begünstigt zu stark die Unternehmer und vernachlässigt die <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />

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• Beispiele für Maßnahmen<br />

• Senkung der Personalkosten<br />

• Senkung der Kostensteuern (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)<br />

• Erhöhung der Abschreibungssätze<br />

• Abbau von Bürokratie<br />

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