Zusammenfassung Wirtschaft (Arbeit 1 12/2)
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Kaufmann<br />
<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>Wirtschaft</strong> (<strong>Arbeit</strong> 1 <strong>12</strong>/2)<br />
• Voraussetzung um Kaufmann im sinne des HGB zu sein<br />
• Im Handelsregister eingetragen<br />
• Geld + Güter flüsse<br />
• Selbstständigkeit<br />
• Dauerhaftigkeit<br />
• Gewinnerzielung<br />
• Marktforschung<br />
• Buchhaltung<br />
• Gewerbe betreibende (außer Kapitalgesellschaften)<br />
• mit kfm. Organisation<br />
• Istkaufmann<br />
• Eintragung deklaratorisch (rechts-bezeugend) → Bereits ohne Eintragung ins<br />
HR rechtswirksam<br />
• ohne kfm. Organisation<br />
• Kannkaufmann (Eintragungswahlrecht)<br />
• Eintragung konstitutiv (rechts-erzeugend) → erst durch Eintragung ins HR<br />
rechtswirksam<br />
• Land und Forstwirtschaft<br />
• Wenn in Art und Umfang eingerichteter kfm. Geschäftsbetrieb →<br />
Kannkaufmann<br />
•<br />
• Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)<br />
• Formkaufmann<br />
• Eintragung konstitutiv (rechts-erzeugend)<br />
Handelsregister<br />
• $ 8 ff., HGB<br />
• Inhalt einer Eintragung<br />
• finanzielle Einlagen aller Gesellschafter<br />
• Firma<br />
• Gegenstand der Unternehmung<br />
• Gründungsstadt<br />
• Sitz der Unternehmung<br />
• Geschäftsführung und Vertretung<br />
• Abteilung A: Einzelunternehmen und Personengesellschaften<br />
• Abteilung B: Kapitalgesellschaften<br />
• Öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks<br />
Veröffentlich unter Creative Commons Attribution-Noncommercial-Share Alike von Phillip Thelen
• Jeder hat Einsicht<br />
• Alle Einträge und Löschungen werden Veröffentlicht<br />
• HR genießt Schutz des Vertrauens<br />
• Eintragungspflichtige Angaben bzw. Änderungen ohne Eintragung sind Dritten<br />
gegenüber nicht rechtswirksam<br />
Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />
Merkmale<br />
• unbeschränkte Haftung<br />
• gemeinsame Firma<br />
• Handelsgewerbe<br />
• persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vordergrund<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
• grundsätzlich formfrei → Schriftform schafft Rechtssicherheit und ist deswegen empfehlenswert<br />
• Falls ein Grundstück eingebracht wird, wird eine notarielle Beurkundung benötigt (laut § 311b,<br />
BGB)<br />
Handelsregistereintragung<br />
• erforderlich in Abteilung A (§106a, HGB)<br />
• muss enthalten: (§ 106b, HGB)<br />
• Name, Vorname, Geburtsdatum jedes Gesellschafters<br />
• Die Firma, den Ort des Sitzes, inländische Geschäftsanschrift<br />
• Wann die Gesellschaft begonnen hat<br />
• Vertretungsmacht der Gesellschafter<br />
Gründung<br />
• Innenverhältnis: Mit Erstellen des Gesellschaftervertrags<br />
• Außenverhältnis: Eintragung ins Handelsregister (§ <strong>12</strong>3, Abs. 1, HGB) oder (falls vorher) mit<br />
beginn des ersten Geschäfts (§<strong>12</strong>3, Abs. 2, HGB)<br />
Firma<br />
• Muss „Offene Handelsgesellschaft“ oder eine allgemein bekannte Abkürzung enthalten<br />
• Wenn sich der Name des in der Firma enthaltenen Geschäftsinhabers/Gesellschafters ändert<br />
(z.B. bei Heirat), darf die Firma fortgeführt werden (§ 21 HGB)<br />
• Wird das Unternehmen erworben (durch Übernahme oder Erbe), darf der Firmenname ohne<br />
Änderung beibehalten werden (auch wenn der Name des alten<br />
Geschäftsinhabers/Gesellschafters enthalten ist), beibehalten werden, wenn der alte<br />
Gesellschafter oder dessen Erben es erlauben (§ 22, Abs. 1, HGB)<br />
Haftung<br />
• gesamtschuldnerisch → Jeder Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden der Gesellschaft<br />
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• persönlich, unmittelbar, direkt → Ein Gläubiger kann sich direkt an einen Gesellschafter wenden<br />
und Schadensersatz fordern, ohne das der Gesellschafter widersprechen kann. Im Nachhinein<br />
hat er aber einen Ausgleichsanspruch gegenüber den anderen Gesellschaftern<br />
• unbeschränkt → Die Gesellschafter haften mit ihrer Kapitaleinlage und ihrem Privatvermögen!<br />
• Ein Gesellschafter haftet weitere 5 Jahre nach seinem Ausscheiden für die vor seinem<br />
Ausscheiden getätigten Geschäfte (§ 159, Abs. 1, HGB)<br />
•<br />
Sonstiges<br />
• Verträge die ein Gesellschafter abschließt, sind gegenüber dem Gläubiger immer Gültig, auch<br />
wenn er diese laut Gesellschaftsvertrag nicht hätte durchführen dürfen. (§ <strong>12</strong>6, Abs. 2, HGB)<br />
Die anderen Gesellschafter können allerdings im Nachhinein Geltungsansprüche gegenüber<br />
dem schuldigen Gesellschafter geltend machen<br />
• Ein Gesellschafter darf Privatentnahmen in Höhe von 4% seiner Kapitaleinlagen entnehmen (§<br />
<strong>12</strong>2, Abs. 1, HGB)<br />
• Gewinn und Verlust wird anhand der Kapitaleinlagen verteilt (§ <strong>12</strong>0, Abs. 2, HGB)<br />
• Vertretungsmacht eines Gesellschafters kann gegenüber dritten eingeschränkt werden.<br />
Entweder man schließt einen Gesellschafter ganz aus, oder alle Geschäfte müssen zusammen<br />
getätigt werden. Der Umfang ist nicht einschränkbar (nur Rechtsgeschäfte unter 50.000€)<br />
• Falls ein Vertragsbruch vorliegt (unerlaubte geschäftliche Tätigkeit) können die anderen<br />
Gesellschafter kündigen oder den Schuldigen von der Gesellschaft ausschließen.<br />
<strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />
Stabilitätsgesetz<br />
• Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht<br />
• Quantitative Ziele (§ 1, StabG)<br />
• Preisniveaustabilität: Inflationsrate
• Konjunkturindikatoren (Messgrößen die die Konjunkturelle Lage anzeigen/voraussagen)<br />
• Frühindikatoren: Dienen als Grundlage für die Prognose<br />
z.B. Börsenkurse, Geschäftserwartungen, Auftragseingänge<br />
• Gegenwartsindikatoren: reagieren ohne Verzögerung auf Veränderungen<br />
z.B. realer BIP, Kapazitätsauslastung<br />
• Spätindikatoren: reagieren verzögert auf Veränderungen<br />
z.B. <strong>Arbeit</strong>slosenquote, Preise<br />
Fiskalismus<br />
• Einnahmen- und Ausgabenpolitik ist das Hauptmittel um den Konjunkturverlauf zu steuern<br />
• nachfrageorientierte <strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />
• Vorrangiges Ziel: Sicherung eines hohen Beschäftigungsgrades<br />
• Durch Steigerung der Staatsausgaben und Steuersenkung wird <strong>Wirtschaft</strong> gefördert (wirkt<br />
Depression entgegen)<br />
• Durch Verringerung der Staatsausgaben und Steuererhöhung wird <strong>Wirtschaft</strong> gebremst (Boom<br />
abgeschwächt)<br />
• Kritik<br />
• Time-lag → die Maßnahmen zur Regulierung des Konjunkturverlaufs treten meist<br />
verzögert ein, wodurch der Konjunkturverlauf teilweise sogar verstärkt wird.<br />
• Stop-and-go-Politik → Teilweise abrupte Änderungen der Rahmenbedingungen und<br />
Maßnahmen. Die Bremswirkungen zwingen viele Unternehmen zum aufgeben. Durch die<br />
Schnellen Änderungen werden Unternehmen verunsichert wenn es um Investitionen geht<br />
• Deficitspending → Es ist oft nicht möglich im Boom genug Geld anzusammeln, um in der<br />
Depression keine Schulden zu machen. Dadurch erhöht sich die Staatsverschuldung mit<br />
jedem Konjunkturzyklus<br />
• Abnehmende Investitionsneigung → Durch die Verschuldung der öffentlichen aushalte,<br />
steigt die Kreditnachfrage und damit das Zinsniveau. Unternehmen haben nun eine<br />
niedrigere Investitionsneigung und die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit nimmt zu<br />
• Beispiele für Maßnahmen<br />
• Konjunkturfördernd<br />
• Steuersenkung (Lohnsteuer, Einkommensteuer)<br />
• Staatsausgaben erhöhen (Straßen bauen, Schulen bauen)<br />
• Konjunkturbremsend<br />
• Steuererhöhung (Lohnsteuer, Einkommensteuer)<br />
• Staatsausgaben senken<br />
Monetarismus<br />
• Staatseingriffe sollten gering gehalten werden (Staat stellt nur die Rahmenbedingungen für die<br />
Unternehmen)<br />
• Markt ist Grundsätzlich stabil und wird nur durch Staatseingriffe instabil<br />
• angebotsorientierte <strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />
• Vorrangiges Ziel: Preisniveaustabilität<br />
• Glauben an die Selbstheilungskräfte des Marktes<br />
• Rahmenbedingungen für Unternehmen sollten verbessert werden (Steuererleichterungen,<br />
Senkung Lohnnebenkosten, Abbau Bürokratismus)<br />
• Durch den Anstieg des Angebots sollen die Investitionen steigen und die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit sinken<br />
• Kritik<br />
• Die Unternehmen können die Geldmenge falsch einsetzen, wodurch sich das Angebot nicht<br />
erhöht und die Inflation steigt<br />
• Durch die Begrenzung des Geldmengenwachstums steigt die <strong>Arbeit</strong>slosenquote und<br />
kleinere Unternehmen werden verdrängt<br />
• Begünstigt zu stark die Unternehmer und vernachlässigt die <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />
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• Beispiele für Maßnahmen<br />
• Senkung der Personalkosten<br />
• Senkung der Kostensteuern (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)<br />
• Erhöhung der Abschreibungssätze<br />
• Abbau von Bürokratie<br />
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