D-EMS 2000
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Anforderungen an elektronische Auswerteeinrichtungen<br />
• Die Verfügbarkeit der Auswerteeinrichtung muss mindestens 99% betragen.<br />
• Auswertesysteme sind mit einer Funkuhr DCF 77 auszurüsten und täglich<br />
abzugleichen.<br />
• Bei Ausfall der Stromversorgung müssen die gespeicherten Daten erhalten<br />
bleiben. Diesbezügliche Ausfallzeiten sind zu registrieren.<br />
• Bei redundanten Systemen (zweites, unabhängiges und räumlich getrenntes<br />
Aufzeichnungssystem für Daten) kann auf den täglichen Protokollausdruck<br />
verzichtet werden.<br />
• Bei redundanten Systemen kann auf die Rohwerteschreiber verzichtet<br />
werden, wenn die elektronische Speicherung eine Mittelung von 5 s nicht<br />
überschreitet.<br />
• Messeingänge und Eingänge für Statussignale können in einer geeigneten<br />
digitalen Schnittstelle zwischen Messgerät und Auswerteeinrichtung<br />
zusammengefasst werden. Eine digitale Prüfung und Simulation der digitalen<br />
Schnittstelle muss möglich sein.<br />
• Auswertesysteme dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Betrieb<br />
verwendet werden