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D-EMS 2000

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Anforderungen an elektronische Auswerteeinrichtungen<br />

• Die Verfügbarkeit der Auswerteeinrichtung muss mindestens 99% betragen.<br />

• Auswertesysteme sind mit einer Funkuhr DCF 77 auszurüsten und täglich<br />

abzugleichen.<br />

• Bei Ausfall der Stromversorgung müssen die gespeicherten Daten erhalten<br />

bleiben. Diesbezügliche Ausfallzeiten sind zu registrieren.<br />

• Bei redundanten Systemen (zweites, unabhängiges und räumlich getrenntes<br />

Aufzeichnungssystem für Daten) kann auf den täglichen Protokollausdruck<br />

verzichtet werden.<br />

• Bei redundanten Systemen kann auf die Rohwerteschreiber verzichtet<br />

werden, wenn die elektronische Speicherung eine Mittelung von 5 s nicht<br />

überschreitet.<br />

• Messeingänge und Eingänge für Statussignale können in einer geeigneten<br />

digitalen Schnittstelle zwischen Messgerät und Auswerteeinrichtung<br />

zusammengefasst werden. Eine digitale Prüfung und Simulation der digitalen<br />

Schnittstelle muss möglich sein.<br />

• Auswertesysteme dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Betrieb<br />

verwendet werden

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