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Vollmacht für umfassende Vertretung einschl. Prozessführung

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V O L L M A C H T<br />

(...anwalt...\t\a-wp6_1\...\vollmacht-ag-070520...)<br />

i.d. Fassung vom 01. April 2008<br />

Herrn RA Johannes E.C. Bönker, Bregenzer Str. 25, D-30519 Hannover (OT.: Waldhausen), Telefon: +49 (0511) 98799-0<br />

Telefax: +49 (0511) 98799-13<br />

e-mail: kanzlei@ra-boenker.de<br />

wird hiermit in Sachen zu Aktenregistrierungs-Nummer (C1- \ )<br />

.................................................................................... gegen ..................................................................................<br />

wegen ..........................................................................................................................................................................<br />

auf der Basis der gesondert abgeschlossenen Mandatsvereinbarung / Auftrag <strong>Vollmacht</strong> nach §§ 167 BGB erteilt zur<br />

zunächst nur außer- bzw. vorgerichtlichen, <strong>umfassende</strong>n Interessenwahrnehmung jeglicher Art, insbesondere auch<br />

1.) zur <strong>Vertretung</strong> in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art<br />

(insbesondere in Unfallsachen usw.),<br />

2.) zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen jeglicher und frei zu definierender Art,<br />

3.) zur Führung von Vergleichsverhandlungen und zum Abschluss eines Vergleichs,<br />

4.) zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und<br />

5.) zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen, pp).<br />

Die <strong>Vollmacht</strong> gilt auch zur Abgabe von Erklärungen an Dritte und <strong>Vertretung</strong> gegenüber Dritten, die nicht unmittelbarer<br />

Mandatsgegner sind und berechtigt auch zur Führung aller Neben- und Folgeverfahren. Sie schließt die Berechtigung zur<br />

Einsichtnahme in Ermittlungs- und/oder Strafakten sowie zur ggf. nötigen Antragstellung jeder Art <strong>einschl</strong>.<br />

Strafantragstellung ein, zu der der Anwalt jedoch nicht bzw. erst nach gesonderter Auftragserteilung und Annahme<br />

verpflichtet ist. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, Untervollmacht<br />

zu erteilen, und im Rahmen einer Notgeschäftsführung Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten,<br />

einen Rechtsstreit oder die außergerichtlichen Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen,<br />

sowie Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand des Gegners, entgegenzunehmen.<br />

Die <strong>Vollmacht</strong> berechtigt auch zur <strong>Prozessführung</strong>, insbesondere Klagerhebung<br />

,<br />

Hannover, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

(Unterschrift) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Der Gerichtsvollzieher und jede andere gerichtliche, behördliche und private Stelle, <strong>einschl</strong>ießlich des gegnerischen<br />

Bevollmächtigten, werden angewiesen, die in der oben genannten Angelegenheit zurückzuzahlenden, zu leistenden,<br />

beigetriebenen und hinterlegten Beträge an meinen-unseren o.g., ggf. später auch zur <strong>Prozessführung</strong> bevollmächtigten<br />

Rechtsanwalt auszuzahlen, oder entsprechend dessen Bestimmung zu verfahren. Bis zur Höhe der entstehungsfähigen<br />

Honoraransprüche werden hiermit alle Forderungen geldwertiger Rechte aus der anwaltlichen Tätigkeit in dieser und ggf.<br />

anderen Sachen bis zu deren Abschluss an Herrn RA Bönker erfüllungshalber abgetreten. Die Abtretung kann offengelegt<br />

werden.<br />

Hannover, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

(Unterschrift) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

(...anwalt...\t\RANet...-Texte-wpd\vollmacht-ag-20080401...)<br />

Rechtsanwaltsvertrag - bitte wenden!


R E C H T S A N W A L T S V E R T R A G i.d. Fassung vom 01. April 2008<br />

Im Zusammenhang mit der ggf. umseitig, ansonsten gesondert erteilten <strong>Vollmacht</strong> wird folgendes zur Durchführung des<br />

Mandats, weswegen <strong>Vollmacht</strong> erteilt wurde, vereinbart:<br />

1.) Bei Auftragserteilung ist gem. § 9 RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ein angemessener Kostenvorschuss<br />

fällig.<br />

2.) Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird <strong>für</strong> alle Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von<br />

€ 250.000,00 pro Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder<br />

seiner Erfüllungsgehilfen <strong>für</strong> Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

3.) Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen<br />

darauf gerichteten Antrag erhalten und angenommen hat.<br />

4a.) Schlägt der Rechtsanwalt dem Auftraggeber eine bestimmte Maßnahme vor, und nimmt der Auftraggeber hierzu<br />

nicht binnen zwei Wochen Stellung, obwohl der Rechtsanwalt ihn ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens<br />

hingewiesen hat, so gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zu dem Vorschlag des Rechtsanwalts, der an den<br />

Vorschlag nicht gebunden ist, vielmehr auch danach nach pflichtgemäßen Ermessen vorgehen darf. Die<br />

Übermittlung des Vorschlages auf einfachem Postwege genügt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede Änderung<br />

4b.)<br />

der eigenen Adress- und Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.<br />

Sofern der Auftraggeber Telefax-Mitteilungen oder e-mail nutzt, darf der Rechtsanwalt davon ausgehen, dass<br />

Einverständnis besteht, wenn auf diesem gleichen Wege Antwort gegeben wird. In jedem Falle ist da<strong>für</strong> zu sorgen,<br />

dass die Mitteilungen nicht nur ankommen und ein anderweitiger Zugriff durch (unbefugte) Dritte ausgeschlossen<br />

ist, etwa bei Firmen-Anschlüssen o.ä., sondern auch regelmäßige, mindestens tägliche Abrufung erfolgt. Für<br />

technisch bedingte Verzögerungen wird seitens des Rechtsanwaltes keine Haftung übernommen. Das gilt<br />

gleichermassen auch <strong>für</strong> die Übermittlung auf herkömmlichem Postweg.<br />

5.) Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Haftung <strong>für</strong> Übersetzungsfehler wird<br />

ausgeschlossen.<br />

6.) Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwaltes sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.<br />

7.) Alle auf das Mandat bezüglichen Handlungen, welche einer von mehreren Auftraggebern vornimmt oder welche<br />

gegenüber einem von mehreren vorgenommen werden, wirken <strong>für</strong> und gegen alle Auftraggeber. Widersprechen<br />

sich die Weisungen mehrerer Auftraggeber, so kann das Mandat niedergelegt werden.<br />

8.) Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse<br />

oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden hiermit in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten<br />

Rechtsanwaltes an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem<br />

Zahlungspflichtigen mitzuteilen.<br />

9.) Die Verjährungsfrist <strong>für</strong> alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mandat beträgt 24 Monate. Sie beginnt am Ende<br />

desjenigen Jahres, in welchem das Mandat beendet ist. Dies gilt nicht, soweit die Verjährung nach dem Gesetz<br />

früher eintritt oder zwingendes Recht eine längere Verjährungsfrist vorsieht.<br />

10.) Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwaltes zur Aufhebung und Herausgabe von Handakten erlischt 24<br />

Monate nach Beendigung des Auftrages.<br />

11.) Gebühren und Auslagen sind unbeschadet Ziffer 1 mit ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit<br />

einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen<br />

verrechnet werden. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.<br />

12.) Bei erhobenen Teilklagen wie bei möglichen Rückgriffsansprüchen gegen dritte Personen wird der Auftraggeber<br />

hiermit darauf hingewiesen, dass Verjährungsfristen bezüglich der im Prozess nicht geltend gemachten Ansprüche<br />

ablaufen, und er entbindet hiermit den Prozessbevollmächtigten ausdrücklich davon, hierauf zu achten und ihn<br />

nochmals gesondert darauf aufmerksam zu machen.<br />

13.) Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt die Kosten <strong>für</strong> Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung<br />

sachdienlich war, nach Nr. 7000 ff RVG auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und<br />

Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt. Im Übrigen gilt eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem<br />

Ziel der Auslagenverbesserung.<br />

14.) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren I. Instanz keine Kostenerstattung stattfindet<br />

(§ 12a ArbGG), so gut wie alle Kosten somit stets vom Auftraggeber getragen werden müssen.<br />

15.) Gem. § 29 I ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort Gerichtsstand <strong>für</strong> alle Ansprüche.<br />

Hannover, den .......................................<br />

________________________________<br />

(Auftraggeber)<br />

____________________________<br />

(Rechtsanwalt)<br />

(...anwalt...\t\RANet...-Texte-wpd\vollmacht-ag-20080401...)<br />

RA-<strong>Vollmacht</strong> - bitte wenden!

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