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Stand: 04/2010<br />

I. Geltungsbereich<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>Autokontor</strong> <strong>Bayern</strong> GmbH<br />

(nachfolgend als AKB bezeichnet)<br />

Nachfolgende Bedingungen gelten für sämtliche mit der AKB geschlossenen Verträge. Ausnahmen<br />

bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Für Verkehrsverträge i.S.d. ADSp mit<br />

Kaufleuten gelten ergänzend und nachrangig die ADSp.<br />

II. Haftung<br />

Die Haftung der AKB ist - soweit gesetzlich zulässig - für alle Fälle gesetzlicher und vertraglicher<br />

Ersatzverpflichtung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt<br />

nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.<br />

III. Geltendmachung von Transportschäden<br />

Im Falle einer Nachtanlieferung von Fahrzeugen durch oder im Auftrag von AKB hat der Empfänger<br />

äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen des Transportgutes unverzüglich, spätestens bis<br />

um 12:00 Uhr des folgenden Werktages gegenüber AKB anzuzeigen. Im übrigen, auch hinsichtlich<br />

der Folgen eines Verstoßes gegen diese Anzeigeverpflichtung, gilt die Regelung des § 438 HGB.<br />

IV. Entgelte gegenüber Dritten<br />

AKB ist grundsätzlich berechtigt, für Fahrzeugbereitstellungen, Fahrzeugeinlagerungen und weitere<br />

Dienstleistungen Entgelte, auch gegenüber Dritten, in Abrechnung zu bringen.<br />

V. Erfüllungsort<br />

Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Fa. AKB (Buch).<br />

VI. Gerichtsstand<br />

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung<br />

mit Kaufleuten oder Vertragspartnern ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand ist für den<br />

Gerichtsstand ausschließlich der Sitz der AKB maßgeblich.<br />

VII. Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne der vor- oder nachstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt hiervon die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel gilt eine<br />

Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel<br />

möglichst nahekommt.


Für Fahrzeugverkäufe der <strong>Autokontor</strong> <strong>Bayern</strong> GmbH gelten ergänzend nachfolgende<br />

Bedingungen:<br />

VIII. Vertragsabschluss / Anspruchsabtretung<br />

1. Der Käufer ist an seine Fahrzeugbestellung bei AKB im Falle der Bestellung von PKW zehn<br />

Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen gebunden. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt zustan-de,<br />

wenn AKB die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes entweder<br />

schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt, ehe der Käufer seine Bestellung schriftlich widerrufen<br />

hat, wozu er nach Ablauf obiger Bindungsfristen berechtigt ist. AKB ist verpflichtet, den<br />

Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn sie eine Bestellung nicht annimmt.<br />

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der<br />

schriftlichen Zustimmung von AKB.<br />

IX. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht<br />

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und<br />

Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.<br />

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Hof“.<br />

3. Alle gegenüber Kaufleuten angegebenen Preise der AKB sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer.<br />

4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<br />

5. Gegen Zahlungsansprüche von AKB kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die<br />

Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er<br />

nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.<br />

X. Lieferung und Lieferverzug<br />

1. Verbindliche oder unverbindliche Liefertermine oder Lieferfristen sind nur maßgeblich, wenn sie<br />

schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Im Falle<br />

unverbindlich vereinbarter Fristen kommt AKB erst in Verzug, wenn der Käufer nach Fristablauf<br />

schriftlich unter Gewährung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist mahnt und die Nachfrist<br />

fruchtlos verstreicht.<br />

2. Höhere Gewalt oder bei AKB oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den<br />

Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum<br />

vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziffer 1<br />

dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände<br />

bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von<br />

mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktritts-rechte<br />

bleiben davon unberührt.


XI. Abnahmeverzug<br />

1. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so hat er bis zur Abnahme je<br />

Fahrzeug an die AKB ein Standgeld in Höhe von EUR 15,00 pro Tag zu zahlen. Der Nachweis eines<br />

geringeren Schadens bleibt dem Käufer erhalten.<br />

2. Im Falle der Nichtabnahme eines bestellten Fahrzeugs trotz Nachfristsetzung hat der Käufer<br />

zum pauschalen Ersatz des eingetretenen Nichterfüllungsschadens 10 % des Nettokaufpreises an<br />

AKB zu bezahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten.<br />

XII. Eigentumsvorbehalt<br />

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer<br />

Eigentum von AKB.<br />

Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Verträgen mit Kaufleuten auch für Forderungen der Fa. AKB<br />

gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum vollständigen Ausgleich eines<br />

bestehen Saldos bestehen (Kontokorrentvorbehalt).<br />

Der Käufer ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Fa. AKB berechtigt, ein unter<br />

Eigentumsvorbehalt stehendes Fahrzeug weiterzuveräußern. In diesem Fall hat sich der Käufer<br />

seinerseis das Eigentum bis zur Kaufpreiszahlung vorzubehalten (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt).<br />

Geht das zurückbehaltene Eigentum unter, ehe der Käufer den Kaufvertrag vollständig erfüllt hat,<br />

tritt an die Stelle des Eigentums dasjenige, was der Käufer aus dem Weiterverkauf erlangt.<br />

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes AKB<br />

zu.<br />

XIII. Sachmängelhaftung:<br />

1. Für Fahrzeugverkäufe an Privatpersonen gilt:<br />

Im Falle eines Sachmangels steht dem Käufer ein Nachbesserungsanspruch gegen AKB zu.<br />

Schlagen Nachbesserungsversuche zweimal fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />

zu. Für Schadensersatzansprüche gilt die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. II.<br />

Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beträgt beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ein<br />

Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der<br />

AKB hiervon abweichend in zwei Jahren.<br />

2. Für Fahrzeugverkäufe an Kaufleute gilt:<br />

a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an PKW verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des<br />

Kaufgegenstandes an den Kunden.<br />

Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sach-


mängelhaftung.<br />

b) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:<br />

aa) Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach der Ablieferung durch den<br />

Verkäufer bzw. der Selbstabholung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem<br />

Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Die Schadensmeldung hat schriftlich inklusive<br />

Fotos zu erfolgen. Fotos können nachgereicht werden.<br />

bb) Der Anspruch des Käufers beschränkt sich auf Nachbesserung durch AKB. Weitergehende<br />

Ansprüche stehen dem Käufer erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen zu. Hiervon<br />

abweichend kann der Käufer den Mangel auf Kosten der AKB selbst beseitigen oder beseitigen<br />

lassen, wenn AKB dies schriftlich genehmigt. Abweichungen von einem erteilten<br />

Reparaturauftrag bedürfen in diesem Fall ebenfalls der Zustimmung von AKB. Die Richtlinien<br />

der Hersteller und die Verkehrssicherheit sind bei den Instandsetzungsarbeiten zu beachten.<br />

cc) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit<br />

Zustimmung von AKB an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen<br />

dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen<br />

Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.<br />

dd) Ersetzte Teile werden Eigentum von AKB.<br />

ee) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist<br />

des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend<br />

machen.<br />

c) Optische Mängel:<br />

Gewährleistungsansprüche wegen optischer Mängel bestehen nur nach folgender Systematik;<br />

nachfolgend als "akzeptierter Zustand" beschriebene Auffälligkeiten gelten nicht als Sachmängel:<br />

Die Einstufung von vorhandenen Mängeln erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Stelle am<br />

Fahrzeug. Für die Punkte Lackierung und Karosserie gelten dabei folgende Sichtbereiche:<br />

A = Fahrzeugseiten oberhalb Türrammschutzleisten, Heckbereich mit Heckklappe,<br />

Motorhaube, Frontverkleidung<br />

B = Fahrzeugseiten unterhalb der Türrammschutzleisten, Dach<br />

C = Fahrzeugunterseite bis zur Einstiegsschwellerkante<br />

Fahrzeugteil akzeptierter Zustand nicht akzeptierter Zustand<br />

1. Bereifung geringe Kontaktspuren an den<br />

Reifenflanken<br />

Mindestprofiltiefe 3mm<br />

alle Reifen sind je Achse vom<br />

gleichen Hersteller und haben<br />

Profiltiefe unter 3mm, einseitig abgefahrene<br />

Bereifung, die eine Verstellung der<br />

Achsgeometrie vermuten lassen.<br />

Fahrzeugermessung kalkulieren. Ausbrüche oder<br />

Einschnitte, falsch montierte Reifengrößen, die


2. Stahl-<br />

Felgen<br />

Alu-Felgen<br />

Radkappen<br />

eine identische Bezeichnung<br />

( ABE-konform)<br />

Leichte Korrosionsmerkmale<br />

oder durch Streusalz beschädigte<br />

Lackoberflächen<br />

Abschürfungen bis 80mm<br />

Abschürfungen bis 80mm<br />

2 Kratzer bis max. 100mm<br />

Länge<br />

3. Lackierung Steinschlagschäden im<br />

Bereich A: max. 30 Einschläge<br />

je Teil im Bereich der Motorhaube<br />

und Frontverkleidung<br />

Bereich B: max.10 Einschläge<br />

auf den einzelnen Karosserieteilen<br />

Bereich C: Gebrauchsspuren<br />

Die maximal akzeptierte Größe<br />

der einzelnen Steinschläge<br />

beträgt 3mm im Durchmesser.<br />

Kratzer auf den Lackoberflächen,<br />

die nicht bis zur Grundierung<br />

reichen und im Rahmen<br />

einer Politur oder Aufbereitung<br />

zu beseitigen sind.<br />

Kratzer, die bis zur<br />

Grundierung reichen, bis zu<br />

20mm Länge.<br />

Leichte Einätzungen in der<br />

Lackoberfläche<br />

4. Karosserie leichte Dellen, die keine<br />

Lackin-standsetzung erfordern.<br />

Als noch tolerierbar gilt ein<br />

Durchmesser<br />

von ca. 15mm und eine<br />

Eindringtiefe von ca. 2mm.<br />

Max. akzeptierte Anzahl der<br />

Dellen für die einzelnen<br />

Bereiche:<br />

Bereich A: höchstens 3 je<br />

Karosserieteil<br />

Bereich B: höchstens 3 je<br />

Karosserieteil<br />

Bereich C: höchstens 4 je<br />

nicht für das Fahrzeug zu ge-lassen sind, jegliche<br />

Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe.<br />

Winterreifen, sofern sie<br />

nicht zum Neuwagenlieferumfang gehören<br />

Stahlfelgen mit einer Deformation,<br />

falsche Größe und Ausführung<br />

Felgen mit größerer Materialabtragung<br />

werden erneuert<br />

Brüche und jegliche Kratzer länger als 100 mm<br />

Kratzer im Sichtbereich A, die bis zur<br />

Grundierung reichen und länger als 20mm lang<br />

sind<br />

Steinschläge, bei denen durch Rostansatz eine<br />

Ausbesserung nicht mehr möglich ist<br />

auffällige Farbunterschiede durch Farbabweichungen<br />

infolge vorgenommener<br />

Teillackierungen z.B. bei Unfallschäden<br />

vorausgegangene unfachmännische Reparaturlackierungen<br />

Starke Einätzungen (z.B. Vogelkot) die bis zum<br />

Basislack vorgedrungen sind<br />

Alle Deformationen und Beschädigungen, die<br />

über die im akzeptierten Bereich erwähnten<br />

Dellen hinaus gehen.<br />

Vorausgegangene unfachmännische Instandsetzungen<br />

oder der Austausch von Karosserieteilen,<br />

bei denen keine Originalteile verwendet wurden.


5. Stossfänger<br />

und Rammschutzleisten<br />

6.Scheiben/<br />

Beleuchtung<br />

7. Innen- und<br />

Laderaum<br />

Karosserieteil<br />

Es dürfen jedoch nicht mehr als<br />

zwölf Dellen am gesamten<br />

Fahr-zeug vorliegen.<br />

Ausgenommen hiervon sind<br />

Beschädigungen durch<br />

Hagelschaden.<br />

Gummiabrieb an unlackierten<br />

Zierleisten und Stossfängern<br />

mit Abschürfungen und leichten<br />

Kratzern in der Oberfläche.<br />

Lackierte Stoßstangen mit<br />

leichten Abschürfungen (30mm<br />

Durchmesser) und Kratzern bis<br />

100mm Länge.<br />

Frontscheibe mit Steinschlägen<br />

ohne Rissbildung<br />

Frontscheibe mit Kratzern<br />

außerhalb des Sichtbereiches<br />

vom Fahrers max. 50mm.<br />

restliche Scheiben: 1 Kratzer<br />

bis zu einer Länge von 50mm<br />

Innenverkleidungen, leichte<br />

Abnutzung der Polster an den<br />

Kontaktstellen, sowie leichte<br />

Verschmutzung<br />

sichtbare Beschädigungen in Form von<br />

Stauchungen, Strukturveränderungen im Kunststoff,<br />

Risse, Ausbrüche und Verformungen. Bei<br />

lackierten Stoßfängern:<br />

Lackschäden, die bis auf den Kunststoff durchgehen<br />

und eine Nachlackierung erfordern sowie<br />

fehlende Anbauteile.<br />

Schäden im Sichtfeld des Fahrers, z.B. Risse,<br />

Sprünge oder Steinschlag mit Rissbildung.<br />

Restliche Scheiben mit längeren Kratzern als<br />

akzeptierter Zustand.<br />

Ersatzteile, die nicht den Vorgaben entsprechen.<br />

Verschmutzungen der Polsterungen und Innenverkleidungen,<br />

welche durch eine<br />

Spezialreinigung nicht zu beseitigen sind.<br />

Brandlöcher in Sitzen oder Innen-Verkleidungen<br />

(>2mm). Alle Teile die Bruchstellen aufweisen.<br />

Geruchsbelästigung durch Tiere. Zusätzlich<br />

angebaute Teile (z.B. Handy-halter).<br />

Druckstellen und Risse an der Himmelverkleidung.<br />

d) Die unter Ziff. II a)-c) dieses Unterpunkts erfolgten Einschränkungen gelten nicht für etwaige<br />

Schadensersatzansprüche des Käufers aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.<br />

Folgende Klausel gilt ergänzend bei Fahrzeugan- und Verkäufen durch AKB an Kaufleute:<br />

(gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)<br />

XIV. Schiedsvereinbarung:<br />

1. Führt der Vertragspartner das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei<br />

Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz von<br />

AKB zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen.


Die Anrufung muß schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor<br />

Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung/Erhalt des Kaufgegenstandes, erfolgen.<br />

2. Mit Erlass des Schiedsspruchs wird der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.<br />

3. Die Verjährung ist für die Dauer des Schiedsverfahrens gehemmt.<br />

4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,<br />

die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.<br />

5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.<br />

Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle<br />

ihre Tätigkeit ein.<br />

6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.

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