Download - Autokontor-Bayern
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Stand: 04/2010<br />
I. Geltungsbereich<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>Autokontor</strong> <strong>Bayern</strong> GmbH<br />
(nachfolgend als AKB bezeichnet)<br />
Nachfolgende Bedingungen gelten für sämtliche mit der AKB geschlossenen Verträge. Ausnahmen<br />
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Für Verkehrsverträge i.S.d. ADSp mit<br />
Kaufleuten gelten ergänzend und nachrangig die ADSp.<br />
II. Haftung<br />
Die Haftung der AKB ist - soweit gesetzlich zulässig - für alle Fälle gesetzlicher und vertraglicher<br />
Ersatzverpflichtung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt<br />
nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.<br />
III. Geltendmachung von Transportschäden<br />
Im Falle einer Nachtanlieferung von Fahrzeugen durch oder im Auftrag von AKB hat der Empfänger<br />
äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen des Transportgutes unverzüglich, spätestens bis<br />
um 12:00 Uhr des folgenden Werktages gegenüber AKB anzuzeigen. Im übrigen, auch hinsichtlich<br />
der Folgen eines Verstoßes gegen diese Anzeigeverpflichtung, gilt die Regelung des § 438 HGB.<br />
IV. Entgelte gegenüber Dritten<br />
AKB ist grundsätzlich berechtigt, für Fahrzeugbereitstellungen, Fahrzeugeinlagerungen und weitere<br />
Dienstleistungen Entgelte, auch gegenüber Dritten, in Abrechnung zu bringen.<br />
V. Erfüllungsort<br />
Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Fa. AKB (Buch).<br />
VI. Gerichtsstand<br />
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung<br />
mit Kaufleuten oder Vertragspartnern ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand ist für den<br />
Gerichtsstand ausschließlich der Sitz der AKB maßgeblich.<br />
VII. Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne der vor- oder nachstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt hiervon die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel gilt eine<br />
Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel<br />
möglichst nahekommt.
Für Fahrzeugverkäufe der <strong>Autokontor</strong> <strong>Bayern</strong> GmbH gelten ergänzend nachfolgende<br />
Bedingungen:<br />
VIII. Vertragsabschluss / Anspruchsabtretung<br />
1. Der Käufer ist an seine Fahrzeugbestellung bei AKB im Falle der Bestellung von PKW zehn<br />
Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen gebunden. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt zustan-de,<br />
wenn AKB die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes entweder<br />
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt, ehe der Käufer seine Bestellung schriftlich widerrufen<br />
hat, wozu er nach Ablauf obiger Bindungsfristen berechtigt ist. AKB ist verpflichtet, den<br />
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn sie eine Bestellung nicht annimmt.<br />
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der<br />
schriftlichen Zustimmung von AKB.<br />
IX. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht<br />
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und<br />
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.<br />
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Hof“.<br />
3. Alle gegenüber Kaufleuten angegebenen Preise der AKB sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher<br />
Mehrwertsteuer.<br />
4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<br />
5. Gegen Zahlungsansprüche von AKB kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die<br />
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er<br />
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.<br />
X. Lieferung und Lieferverzug<br />
1. Verbindliche oder unverbindliche Liefertermine oder Lieferfristen sind nur maßgeblich, wenn sie<br />
schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Im Falle<br />
unverbindlich vereinbarter Fristen kommt AKB erst in Verzug, wenn der Käufer nach Fristablauf<br />
schriftlich unter Gewährung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist mahnt und die Nachfrist<br />
fruchtlos verstreicht.<br />
2. Höhere Gewalt oder bei AKB oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den<br />
Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum<br />
vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziffer 1<br />
dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände<br />
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von<br />
mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktritts-rechte<br />
bleiben davon unberührt.
XI. Abnahmeverzug<br />
1. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so hat er bis zur Abnahme je<br />
Fahrzeug an die AKB ein Standgeld in Höhe von EUR 15,00 pro Tag zu zahlen. Der Nachweis eines<br />
geringeren Schadens bleibt dem Käufer erhalten.<br />
2. Im Falle der Nichtabnahme eines bestellten Fahrzeugs trotz Nachfristsetzung hat der Käufer<br />
zum pauschalen Ersatz des eingetretenen Nichterfüllungsschadens 10 % des Nettokaufpreises an<br />
AKB zu bezahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten.<br />
XII. Eigentumsvorbehalt<br />
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer<br />
Eigentum von AKB.<br />
Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Verträgen mit Kaufleuten auch für Forderungen der Fa. AKB<br />
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum vollständigen Ausgleich eines<br />
bestehen Saldos bestehen (Kontokorrentvorbehalt).<br />
Der Käufer ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Fa. AKB berechtigt, ein unter<br />
Eigentumsvorbehalt stehendes Fahrzeug weiterzuveräußern. In diesem Fall hat sich der Käufer<br />
seinerseis das Eigentum bis zur Kaufpreiszahlung vorzubehalten (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt).<br />
Geht das zurückbehaltene Eigentum unter, ehe der Käufer den Kaufvertrag vollständig erfüllt hat,<br />
tritt an die Stelle des Eigentums dasjenige, was der Käufer aus dem Weiterverkauf erlangt.<br />
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes AKB<br />
zu.<br />
XIII. Sachmängelhaftung:<br />
1. Für Fahrzeugverkäufe an Privatpersonen gilt:<br />
Im Falle eines Sachmangels steht dem Käufer ein Nachbesserungsanspruch gegen AKB zu.<br />
Schlagen Nachbesserungsversuche zweimal fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />
zu. Für Schadensersatzansprüche gilt die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. II.<br />
Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beträgt beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ein<br />
Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der<br />
AKB hiervon abweichend in zwei Jahren.<br />
2. Für Fahrzeugverkäufe an Kaufleute gilt:<br />
a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an PKW verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des<br />
Kaufgegenstandes an den Kunden.<br />
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sach-
mängelhaftung.<br />
b) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:<br />
aa) Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach der Ablieferung durch den<br />
Verkäufer bzw. der Selbstabholung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem<br />
Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Die Schadensmeldung hat schriftlich inklusive<br />
Fotos zu erfolgen. Fotos können nachgereicht werden.<br />
bb) Der Anspruch des Käufers beschränkt sich auf Nachbesserung durch AKB. Weitergehende<br />
Ansprüche stehen dem Käufer erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen zu. Hiervon<br />
abweichend kann der Käufer den Mangel auf Kosten der AKB selbst beseitigen oder beseitigen<br />
lassen, wenn AKB dies schriftlich genehmigt. Abweichungen von einem erteilten<br />
Reparaturauftrag bedürfen in diesem Fall ebenfalls der Zustimmung von AKB. Die Richtlinien<br />
der Hersteller und die Verkehrssicherheit sind bei den Instandsetzungsarbeiten zu beachten.<br />
cc) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit<br />
Zustimmung von AKB an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen<br />
dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen<br />
Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.<br />
dd) Ersetzte Teile werden Eigentum von AKB.<br />
ee) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist<br />
des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend<br />
machen.<br />
c) Optische Mängel:<br />
Gewährleistungsansprüche wegen optischer Mängel bestehen nur nach folgender Systematik;<br />
nachfolgend als "akzeptierter Zustand" beschriebene Auffälligkeiten gelten nicht als Sachmängel:<br />
Die Einstufung von vorhandenen Mängeln erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Stelle am<br />
Fahrzeug. Für die Punkte Lackierung und Karosserie gelten dabei folgende Sichtbereiche:<br />
A = Fahrzeugseiten oberhalb Türrammschutzleisten, Heckbereich mit Heckklappe,<br />
Motorhaube, Frontverkleidung<br />
B = Fahrzeugseiten unterhalb der Türrammschutzleisten, Dach<br />
C = Fahrzeugunterseite bis zur Einstiegsschwellerkante<br />
Fahrzeugteil akzeptierter Zustand nicht akzeptierter Zustand<br />
1. Bereifung geringe Kontaktspuren an den<br />
Reifenflanken<br />
Mindestprofiltiefe 3mm<br />
alle Reifen sind je Achse vom<br />
gleichen Hersteller und haben<br />
Profiltiefe unter 3mm, einseitig abgefahrene<br />
Bereifung, die eine Verstellung der<br />
Achsgeometrie vermuten lassen.<br />
Fahrzeugermessung kalkulieren. Ausbrüche oder<br />
Einschnitte, falsch montierte Reifengrößen, die
2. Stahl-<br />
Felgen<br />
Alu-Felgen<br />
Radkappen<br />
eine identische Bezeichnung<br />
( ABE-konform)<br />
Leichte Korrosionsmerkmale<br />
oder durch Streusalz beschädigte<br />
Lackoberflächen<br />
Abschürfungen bis 80mm<br />
Abschürfungen bis 80mm<br />
2 Kratzer bis max. 100mm<br />
Länge<br />
3. Lackierung Steinschlagschäden im<br />
Bereich A: max. 30 Einschläge<br />
je Teil im Bereich der Motorhaube<br />
und Frontverkleidung<br />
Bereich B: max.10 Einschläge<br />
auf den einzelnen Karosserieteilen<br />
Bereich C: Gebrauchsspuren<br />
Die maximal akzeptierte Größe<br />
der einzelnen Steinschläge<br />
beträgt 3mm im Durchmesser.<br />
Kratzer auf den Lackoberflächen,<br />
die nicht bis zur Grundierung<br />
reichen und im Rahmen<br />
einer Politur oder Aufbereitung<br />
zu beseitigen sind.<br />
Kratzer, die bis zur<br />
Grundierung reichen, bis zu<br />
20mm Länge.<br />
Leichte Einätzungen in der<br />
Lackoberfläche<br />
4. Karosserie leichte Dellen, die keine<br />
Lackin-standsetzung erfordern.<br />
Als noch tolerierbar gilt ein<br />
Durchmesser<br />
von ca. 15mm und eine<br />
Eindringtiefe von ca. 2mm.<br />
Max. akzeptierte Anzahl der<br />
Dellen für die einzelnen<br />
Bereiche:<br />
Bereich A: höchstens 3 je<br />
Karosserieteil<br />
Bereich B: höchstens 3 je<br />
Karosserieteil<br />
Bereich C: höchstens 4 je<br />
nicht für das Fahrzeug zu ge-lassen sind, jegliche<br />
Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe.<br />
Winterreifen, sofern sie<br />
nicht zum Neuwagenlieferumfang gehören<br />
Stahlfelgen mit einer Deformation,<br />
falsche Größe und Ausführung<br />
Felgen mit größerer Materialabtragung<br />
werden erneuert<br />
Brüche und jegliche Kratzer länger als 100 mm<br />
Kratzer im Sichtbereich A, die bis zur<br />
Grundierung reichen und länger als 20mm lang<br />
sind<br />
Steinschläge, bei denen durch Rostansatz eine<br />
Ausbesserung nicht mehr möglich ist<br />
auffällige Farbunterschiede durch Farbabweichungen<br />
infolge vorgenommener<br />
Teillackierungen z.B. bei Unfallschäden<br />
vorausgegangene unfachmännische Reparaturlackierungen<br />
Starke Einätzungen (z.B. Vogelkot) die bis zum<br />
Basislack vorgedrungen sind<br />
Alle Deformationen und Beschädigungen, die<br />
über die im akzeptierten Bereich erwähnten<br />
Dellen hinaus gehen.<br />
Vorausgegangene unfachmännische Instandsetzungen<br />
oder der Austausch von Karosserieteilen,<br />
bei denen keine Originalteile verwendet wurden.
5. Stossfänger<br />
und Rammschutzleisten<br />
6.Scheiben/<br />
Beleuchtung<br />
7. Innen- und<br />
Laderaum<br />
Karosserieteil<br />
Es dürfen jedoch nicht mehr als<br />
zwölf Dellen am gesamten<br />
Fahr-zeug vorliegen.<br />
Ausgenommen hiervon sind<br />
Beschädigungen durch<br />
Hagelschaden.<br />
Gummiabrieb an unlackierten<br />
Zierleisten und Stossfängern<br />
mit Abschürfungen und leichten<br />
Kratzern in der Oberfläche.<br />
Lackierte Stoßstangen mit<br />
leichten Abschürfungen (30mm<br />
Durchmesser) und Kratzern bis<br />
100mm Länge.<br />
Frontscheibe mit Steinschlägen<br />
ohne Rissbildung<br />
Frontscheibe mit Kratzern<br />
außerhalb des Sichtbereiches<br />
vom Fahrers max. 50mm.<br />
restliche Scheiben: 1 Kratzer<br />
bis zu einer Länge von 50mm<br />
Innenverkleidungen, leichte<br />
Abnutzung der Polster an den<br />
Kontaktstellen, sowie leichte<br />
Verschmutzung<br />
sichtbare Beschädigungen in Form von<br />
Stauchungen, Strukturveränderungen im Kunststoff,<br />
Risse, Ausbrüche und Verformungen. Bei<br />
lackierten Stoßfängern:<br />
Lackschäden, die bis auf den Kunststoff durchgehen<br />
und eine Nachlackierung erfordern sowie<br />
fehlende Anbauteile.<br />
Schäden im Sichtfeld des Fahrers, z.B. Risse,<br />
Sprünge oder Steinschlag mit Rissbildung.<br />
Restliche Scheiben mit längeren Kratzern als<br />
akzeptierter Zustand.<br />
Ersatzteile, die nicht den Vorgaben entsprechen.<br />
Verschmutzungen der Polsterungen und Innenverkleidungen,<br />
welche durch eine<br />
Spezialreinigung nicht zu beseitigen sind.<br />
Brandlöcher in Sitzen oder Innen-Verkleidungen<br />
(>2mm). Alle Teile die Bruchstellen aufweisen.<br />
Geruchsbelästigung durch Tiere. Zusätzlich<br />
angebaute Teile (z.B. Handy-halter).<br />
Druckstellen und Risse an der Himmelverkleidung.<br />
d) Die unter Ziff. II a)-c) dieses Unterpunkts erfolgten Einschränkungen gelten nicht für etwaige<br />
Schadensersatzansprüche des Käufers aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.<br />
Folgende Klausel gilt ergänzend bei Fahrzeugan- und Verkäufen durch AKB an Kaufleute:<br />
(gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)<br />
XIV. Schiedsvereinbarung:<br />
1. Führt der Vertragspartner das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei<br />
Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz von<br />
AKB zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen.
Die Anrufung muß schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor<br />
Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung/Erhalt des Kaufgegenstandes, erfolgen.<br />
2. Mit Erlass des Schiedsspruchs wird der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.<br />
3. Die Verjährung ist für die Dauer des Schiedsverfahrens gehemmt.<br />
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,<br />
die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.<br />
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.<br />
Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle<br />
ihre Tätigkeit ein.<br />
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.