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Honorararztagentur

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<strong>Honorararztagentur</strong><br />

www.honorararzt.com<br />

www.honorararztagentur.de<br />

Ein Service von:<br />

www.apexmed.de<br />

Telefon: 036458 33363<br />

Telefax: 036458 47771<br />

info@honorararztagentur.de<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Die <strong>Honorararztagentur</strong> vermittelt an Ärzte und Ärztinnen (nachfolgend Auftragnehmer genannt)<br />

zeitlich begrenzte Vertretungsaufträge auf Honorarbasis sowie Anstellungsverträge. Die Vermittlung<br />

erfolgt an Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Privatpersonen oder sonstige Einrichtungen (nachfolgend<br />

Auftraggeber genannt). Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich, für die<br />

Geschäftsbeziehungen zwischen der <strong>Honorararztagentur</strong> und den Auftragnehmern sowie zwischen<br />

der <strong>Honorararztagentur</strong> und den Auftraggebern.<br />

§ 2 Leistungen<br />

Die <strong>Honorararztagentur</strong> verfügt über ein Netzwerk von Ärzten im gesamtdeutschen Raum und wird<br />

von den Auftraggebern beauftragt einen Arzt/eine Ärztin als Honorarvertreter/in oder zur<br />

Festanstellung zu vermitteln. Zur Vermittlung gehören die Organisation und Koordination der<br />

Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien, die Zusammenstellung von Informationen und die<br />

organisatorische Vorbereitung des Honorarvertreters sowie die Erstellung der Abrechnung. Die<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> steht sowohl als Koordinator als auch als Ansprechpartner für den Auftraggeber<br />

und den Auftragnehmer zur Verfügung.<br />

Ärzte können sich in der <strong>Honorararztagentur</strong> telefonisch, per Fax, per Email oder per Post registrieren<br />

und erhalten nach erfolgter Registrierung Vertretungsangebote. Jeder registrierte Arzt erkennt mit<br />

seiner Registrierung die AGB der <strong>Honorararztagentur</strong> an. Der Arzt geht gegenüber der<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu übernehmen. Die Registrierung, die<br />

Vermittlung und die Erstellung der Abrechnung sind für Ärzte kostenfrei. Jeder registrierte Arzt<br />

verpflichtet sich zu Gunsten der <strong>Honorararztagentur</strong> zur Wahrung der Bestandsschutzregeln in § 9<br />

dieser AGB. Ein Anspruch des Arztes auf Vermittlung oder eine Mindestanzahl von Angeboten besteht<br />

nicht.<br />

§ 3 Vermittlungsvertrag<br />

Durch die Beauftragung der <strong>Honorararztagentur</strong> durch den Auftraggeber kommt ein<br />

Vermittlungsvertrag zustande.<br />

§ 4 Vermittlungsprovision bei Honorarvertretungen<br />

Für die Vermittlung eines Arztes/einer Ärztin als Honorarvertretung zahlt der Auftraggeber an die<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> eine Provision gemäss der derzeit gültigen Preisliste. Für den erneuten<br />

Einsatz/die erneute Vermittlung des gleichen Arztes beim Auftraggeber wird erneut eine Provision<br />

fällig. Die Provision wird mit Beginn der Honorarvertretung fällig und ist spätestens 14 Tage nach<br />

Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in<br />

Höhe von 5 % über dem derzeitigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen<br />

verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwST.<br />

§ 5 Vermittlungsprovision bei Abschluss eins Arbeitsvertrages<br />

Für die Vermittlung eines Arztes/einer Ärztin zur Anstellung zahlt der Auftraggeber an die<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> eine Provision gemäss der derzeit gültigen Preisliste. Die Provision wird bei<br />

Abschluss eines Arbeitsvertrages fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag als befristetes<br />

Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die<br />

Anstellung aus einer durch die <strong>Honorararztagentur</strong> vermittelten Honorarvertretung oder im Anschluss<br />

daran ergibt. Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig und ist spätestens 14 Tage<br />

nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für den Gesamtbetrag<br />

Zinsen in Höhe von 5 % über dem derzeitigen Basiszinssatz fällig. Alle Provisionen verstehen sich<br />

zzgl. der derzeit gesetzlich geltenden MwST.<br />

§ 6 Vergütung des Honorarvertreters<br />

Der Auftraggeber zahlt dem ärztlichen Vertreter eine Vergütung gem. der im Honorarvertrag<br />

getroffenen Vereinbarung. Bereitschaftsdienstzeiten sind ebenso nach der im Honorarvertrag<br />

getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Sofern möglich, stellt der Auftraggeber eine Unterkunft sowie<br />

die Teilnahme an der Verpflegung zur Verfügung.


<strong>Honorararztagentur</strong><br />

www.honorararzt.com<br />

www.honorararztagentur.de<br />

Ein Service von:<br />

www.apexmed.de<br />

Telefon: 036458 33363<br />

Telefax: 036458 47771<br />

info@honorararztagentur.de<br />

§ 7 Qualifizierungsnachweis<br />

Der Auftragnehmer stellt der <strong>Honorararztagentur</strong> zum Nachweis seiner Qualifizierung folgende<br />

Unterlagen in Kopie zur Verfügung: Personalausweis (Vorder- und Rückseite), Approbation,<br />

Facharztzeugnis (falls vorhanden), weitere Qualifikationsnachweise (falls vorhanden).Diese<br />

Unterlagen sind vom Auftragnehmer bei Dienstbeginn im Original oder in beglaubigter Kopie dem<br />

Auftraggeber vorzulegen. Die <strong>Honorararztagentur</strong> behält sich vor, o. g. Nachweise im Original oder als<br />

beglaubigte Kopie sowie die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen.<br />

§ 8 Honorarvertrag<br />

Die <strong>Honorararztagentur</strong> handelt mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einen Honorarvertrag<br />

aus. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich die <strong>Honorararztagentur</strong> über die Dauer der<br />

Vertretung, über die Verlängerung des Honorarvertrages sowie über die Vereinbarung einer erneuten<br />

Vertretung umgehend zu informieren. Nach Abschluss des Vertrages übersendet der Auftraggeber<br />

eine Kopie des Honorarvertrages an die <strong>Honorararztagentur</strong>.<br />

§ 9 Bestandsschutz<br />

Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren den durch die <strong>Honorararztagentur</strong><br />

vermittelten Arzt sowie sonstige Ärzte deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch die<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> zur Verfügung gestellt wurden, nicht unter Ausschluss oder Umgehung der<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> mit einer Honorartätigkeit zu beauftragen oder in eine Festanstellung zu<br />

übernehmen. Ebenso verpflichtet sich jeder registrierte Arzt eine solche Beauftragung nicht<br />

einzugehen. Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 8000 Euro zuzüglich der derzeit<br />

geltenden Mehrwertsteuer fällig. Auftraggeber und Auftragnehmer haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 10 Gewährleistung<br />

Die <strong>Honorararztagentur</strong> hat die Identität sowie das Vorliegen der Approbation des Honorarvertreters<br />

soweit möglich überprüft. Dies entbindet die Klinik jedoch nicht von der Verpflichtung das Vorliegen<br />

der rechtlichen und fachlichen Voraussetzung für eine ärztliche Tätigkeit selbst zu überprüfen. Die<br />

<strong>Honorararztagentur</strong> haftet nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der ärztlichen Tätigkeit des<br />

Honorarvertreters. Die <strong>Honorararztagentur</strong> übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit oder die<br />

berufliche Qualifikation des Honorarvertreters.<br />

§ 11 Datenschutz<br />

Gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Daten in einer<br />

Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sichergestellt ist, dass die Daten nicht unbefugten<br />

Personen zur Kenntnis gelangen.<br />

§ 12 Verwirkung von Ansprüchen<br />

Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag müssen nach Beendigung der Vertretung schriftlich<br />

innerhalb einer Frist von 8 Wochen gegenüber der <strong>Honorararztagentur</strong> geltend gemacht werden.<br />

Nach Ablauf dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.<br />

§ 13 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel<br />

Sämtliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese Klausel kann nicht mündlich<br />

ausser Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Stand: 01.11.2009

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