Honorararztagentur
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<strong>Honorararztagentur</strong><br />
www.honorararzt.com<br />
www.honorararztagentur.de<br />
Ein Service von:<br />
www.apexmed.de<br />
Telefon: 036458 33363<br />
Telefax: 036458 47771<br />
info@honorararztagentur.de<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Die <strong>Honorararztagentur</strong> vermittelt an Ärzte und Ärztinnen (nachfolgend Auftragnehmer genannt)<br />
zeitlich begrenzte Vertretungsaufträge auf Honorarbasis sowie Anstellungsverträge. Die Vermittlung<br />
erfolgt an Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Privatpersonen oder sonstige Einrichtungen (nachfolgend<br />
Auftraggeber genannt). Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich, für die<br />
Geschäftsbeziehungen zwischen der <strong>Honorararztagentur</strong> und den Auftragnehmern sowie zwischen<br />
der <strong>Honorararztagentur</strong> und den Auftraggebern.<br />
§ 2 Leistungen<br />
Die <strong>Honorararztagentur</strong> verfügt über ein Netzwerk von Ärzten im gesamtdeutschen Raum und wird<br />
von den Auftraggebern beauftragt einen Arzt/eine Ärztin als Honorarvertreter/in oder zur<br />
Festanstellung zu vermitteln. Zur Vermittlung gehören die Organisation und Koordination der<br />
Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien, die Zusammenstellung von Informationen und die<br />
organisatorische Vorbereitung des Honorarvertreters sowie die Erstellung der Abrechnung. Die<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> steht sowohl als Koordinator als auch als Ansprechpartner für den Auftraggeber<br />
und den Auftragnehmer zur Verfügung.<br />
Ärzte können sich in der <strong>Honorararztagentur</strong> telefonisch, per Fax, per Email oder per Post registrieren<br />
und erhalten nach erfolgter Registrierung Vertretungsangebote. Jeder registrierte Arzt erkennt mit<br />
seiner Registrierung die AGB der <strong>Honorararztagentur</strong> an. Der Arzt geht gegenüber der<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu übernehmen. Die Registrierung, die<br />
Vermittlung und die Erstellung der Abrechnung sind für Ärzte kostenfrei. Jeder registrierte Arzt<br />
verpflichtet sich zu Gunsten der <strong>Honorararztagentur</strong> zur Wahrung der Bestandsschutzregeln in § 9<br />
dieser AGB. Ein Anspruch des Arztes auf Vermittlung oder eine Mindestanzahl von Angeboten besteht<br />
nicht.<br />
§ 3 Vermittlungsvertrag<br />
Durch die Beauftragung der <strong>Honorararztagentur</strong> durch den Auftraggeber kommt ein<br />
Vermittlungsvertrag zustande.<br />
§ 4 Vermittlungsprovision bei Honorarvertretungen<br />
Für die Vermittlung eines Arztes/einer Ärztin als Honorarvertretung zahlt der Auftraggeber an die<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> eine Provision gemäss der derzeit gültigen Preisliste. Für den erneuten<br />
Einsatz/die erneute Vermittlung des gleichen Arztes beim Auftraggeber wird erneut eine Provision<br />
fällig. Die Provision wird mit Beginn der Honorarvertretung fällig und ist spätestens 14 Tage nach<br />
Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in<br />
Höhe von 5 % über dem derzeitigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen<br />
verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwST.<br />
§ 5 Vermittlungsprovision bei Abschluss eins Arbeitsvertrages<br />
Für die Vermittlung eines Arztes/einer Ärztin zur Anstellung zahlt der Auftraggeber an die<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> eine Provision gemäss der derzeit gültigen Preisliste. Die Provision wird bei<br />
Abschluss eines Arbeitsvertrages fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag als befristetes<br />
Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die<br />
Anstellung aus einer durch die <strong>Honorararztagentur</strong> vermittelten Honorarvertretung oder im Anschluss<br />
daran ergibt. Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig und ist spätestens 14 Tage<br />
nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für den Gesamtbetrag<br />
Zinsen in Höhe von 5 % über dem derzeitigen Basiszinssatz fällig. Alle Provisionen verstehen sich<br />
zzgl. der derzeit gesetzlich geltenden MwST.<br />
§ 6 Vergütung des Honorarvertreters<br />
Der Auftraggeber zahlt dem ärztlichen Vertreter eine Vergütung gem. der im Honorarvertrag<br />
getroffenen Vereinbarung. Bereitschaftsdienstzeiten sind ebenso nach der im Honorarvertrag<br />
getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Sofern möglich, stellt der Auftraggeber eine Unterkunft sowie<br />
die Teilnahme an der Verpflegung zur Verfügung.
<strong>Honorararztagentur</strong><br />
www.honorararzt.com<br />
www.honorararztagentur.de<br />
Ein Service von:<br />
www.apexmed.de<br />
Telefon: 036458 33363<br />
Telefax: 036458 47771<br />
info@honorararztagentur.de<br />
§ 7 Qualifizierungsnachweis<br />
Der Auftragnehmer stellt der <strong>Honorararztagentur</strong> zum Nachweis seiner Qualifizierung folgende<br />
Unterlagen in Kopie zur Verfügung: Personalausweis (Vorder- und Rückseite), Approbation,<br />
Facharztzeugnis (falls vorhanden), weitere Qualifikationsnachweise (falls vorhanden).Diese<br />
Unterlagen sind vom Auftragnehmer bei Dienstbeginn im Original oder in beglaubigter Kopie dem<br />
Auftraggeber vorzulegen. Die <strong>Honorararztagentur</strong> behält sich vor, o. g. Nachweise im Original oder als<br />
beglaubigte Kopie sowie die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen.<br />
§ 8 Honorarvertrag<br />
Die <strong>Honorararztagentur</strong> handelt mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einen Honorarvertrag<br />
aus. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich die <strong>Honorararztagentur</strong> über die Dauer der<br />
Vertretung, über die Verlängerung des Honorarvertrages sowie über die Vereinbarung einer erneuten<br />
Vertretung umgehend zu informieren. Nach Abschluss des Vertrages übersendet der Auftraggeber<br />
eine Kopie des Honorarvertrages an die <strong>Honorararztagentur</strong>.<br />
§ 9 Bestandsschutz<br />
Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren den durch die <strong>Honorararztagentur</strong><br />
vermittelten Arzt sowie sonstige Ärzte deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch die<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> zur Verfügung gestellt wurden, nicht unter Ausschluss oder Umgehung der<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> mit einer Honorartätigkeit zu beauftragen oder in eine Festanstellung zu<br />
übernehmen. Ebenso verpflichtet sich jeder registrierte Arzt eine solche Beauftragung nicht<br />
einzugehen. Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 8000 Euro zuzüglich der derzeit<br />
geltenden Mehrwertsteuer fällig. Auftraggeber und Auftragnehmer haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 10 Gewährleistung<br />
Die <strong>Honorararztagentur</strong> hat die Identität sowie das Vorliegen der Approbation des Honorarvertreters<br />
soweit möglich überprüft. Dies entbindet die Klinik jedoch nicht von der Verpflichtung das Vorliegen<br />
der rechtlichen und fachlichen Voraussetzung für eine ärztliche Tätigkeit selbst zu überprüfen. Die<br />
<strong>Honorararztagentur</strong> haftet nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der ärztlichen Tätigkeit des<br />
Honorarvertreters. Die <strong>Honorararztagentur</strong> übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit oder die<br />
berufliche Qualifikation des Honorarvertreters.<br />
§ 11 Datenschutz<br />
Gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Daten in einer<br />
Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sichergestellt ist, dass die Daten nicht unbefugten<br />
Personen zur Kenntnis gelangen.<br />
§ 12 Verwirkung von Ansprüchen<br />
Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag müssen nach Beendigung der Vertretung schriftlich<br />
innerhalb einer Frist von 8 Wochen gegenüber der <strong>Honorararztagentur</strong> geltend gemacht werden.<br />
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.<br />
§ 13 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel<br />
Sämtliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese Klausel kann nicht mündlich<br />
ausser Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
Stand: 01.11.2009