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Genussscheine - Raiffeisenbank Elsavatal eG

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Wenn Sie die Papiere nicht bis zur Endfälligkeit halten<br />

möchten, sondern bei günstiger Marktlage verkaufen<br />

wollen, sind die Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung<br />

zu beachten. Dies sind beispielsweise<br />

veränderte Marktzinsen (Zinsniveau) oder eine veränderte<br />

Bonitätseinschätzung des Unternehmens.<br />

Ein zum Glück eher seltener Sonderfall tritt ein, wenn<br />

das emittierende Unternehmen in Konkurs geht oder<br />

liquidiert wird. Besitzen Sie Aktien dieses Unternehmens,<br />

dann gehen Sie leer aus. Besitzen Sie Anleihen,<br />

bekommen Sie Ihr eingesetztes Kapital vorrangig<br />

zurück. Als Genussscheinbesitzer stehen Sie hinter<br />

den Gläubigern und vor den Aktionären. Das heißt,<br />

Sie erhalten Ihren Kapitaleinsatz nur dann zurück,<br />

wenn alle anderen vorrangigen Gläubigeransprüche<br />

befriedigt wurden.<br />

Ein wichtiges Kriterium für Anleger ist, nur in Titel<br />

mit einem Emissionsvolumen von mehr als 25 Millionen<br />

Euro zu investieren. Denn bei kleineren Emissionen<br />

findet oft kein ausreichender Handel statt, so<br />

dass die Papiere kaum zu verkaufen sind. Insbesondere<br />

bei größeren Anlagebeträgen oder marktengen<br />

Titeln ist es ratsam, den Auftrag zu limitieren beziehungsweise<br />

den Auftrag über mehrere Tage zu verteilen,<br />

da viele <strong>Genussscheine</strong> nur geringe Umsätze<br />

aufweisen und teilweise nur Geld- bzw. Taxkurse<br />

gestellt werden.<br />

Der Handel und seine Modalitäten<br />

<strong>Genussscheine</strong> werden wie Aktien und Anleihen in<br />

der Regel an den Börsen gehandelt und können von<br />

Ihnen über Ihre Genossenschaftsbank als Neuemission<br />

oder zum Tageskurs gegen die üblichen Transaktionsgebühren<br />

geordert werden.<br />

Über die Kurse der <strong>Genussscheine</strong> können Sie sich in<br />

den Kursteilen der Wirtschaftspresse oder über unser<br />

Online-Börsentool unter www.dzbank.de informieren.<br />

Bei <strong>Genussscheine</strong>n gibt es keine Stückzinsen. Die<br />

Ausschüttungen, die zwischen zwei Ausschüttungsterminen<br />

anfallen, werden nicht separat ausgewiesen,<br />

sondern laufen zeitanteilig im Kurs mit auf.<br />

„Flat-Notierung“ nennt man das in der Börsianersprache.<br />

Je näher der Ausschüttungstermin rückt,<br />

desto höher notiert idealerweise also auch der Kurs.<br />

Am Tag der Ausschüttung wird dem Genussscheinbesitzer<br />

die Ausschüttung gutgeschrieben und der<br />

Kurs reduziert sich rein rechnerisch gleichzeitig um<br />

den entsprechenden Betrag.<br />

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