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Versicherungsvorschlag vom 17. November ... - Natascha Wagner

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Vorgangs-Nr. 01D 307 081<br />

<strong>Versicherungsvorschlag</strong><br />

<strong>vom</strong> <strong>17.</strong> <strong>November</strong> 2012<br />

Produktlinie: Basis<br />

Gewünschter Versicherungsbeginn am 01.01.2013<br />

Kfz-Versicherung - privat genutztes Fahrzeug<br />

Ihr Fahrzeug: Nissan, K12 (MICRA 1.2), 48 kW, HSN 9648 / TSN 400<br />

Amtliches Kennzeichen: SU-BA 7265<br />

• Kfz-Haftpflichtversicherung mit Schadenfreiheitsklasse SF18 (34%)<br />

Die Versicherungssumme beträgt 100 Mio. EUR, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 12 Mio.<br />

EUR je geschädigte Person begrenzt ist. Bei Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz beträgt die<br />

Versicherungssumme 5 Mio. EUR je Schadenfall und höchstens 10 Mio. EUR im Versicherungsjahr.<br />

• Kfz-Kaskoversicherung<br />

Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von<br />

150 EUR<br />

Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen nach Beschädigung, Zerstörung oder<br />

Verlust Ihres Fahrzeugs durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Entwendung, Brand,<br />

Explosion, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild.<br />

Versicherungsbeitrag bei jährlicher Zahlungsperiode<br />

Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

166,58 EUR<br />

Kfz-Kaskoversicherung<br />

44,83 EUR<br />

Gesamtbeitrag 211,41 EUR<br />

Ein Hinweis zur Zahlungsperiode: Je länger die Zahlungsperiode ist, für die Sie den Beitrag im Voraus zahlen, umso<br />

günstiger wird ihr Versicherungsschutz.<br />

Die Beiträge berücksichtigen jeweils den zum Zeitpunkt der Vorschlagserstellung gültigen Tarif, die<br />

Schadenfreiheitsklasse und die Versicherungsteuer. Die von Ihnen gewünschten besonderen Leistungen sind enthalten.<br />

Der Vorschlag ist freibleibend.<br />

PESVA01354


Produktinformationsblatt zur Kfz-Versicherung PIB 300/02<br />

<strong>vom</strong> <strong>17.</strong>11.2012<br />

Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Sie sind nicht<br />

abschließend und können durch eine Risikoprüfung vor Vertragsschluss noch beeinflusst werden.<br />

Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus Ihrem Antrag bzw. unserem Angebot, dem<br />

Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Ob Sie einen Antrag stellen oder wir<br />

Ihnen unser Angebot übermitteln, hängt von der Art des Vertragsschlusses ab.<br />

1. Welche Art der Versicherung bieten wir an?<br />

Das gewünschte Produkt ist eine Kfz-Versicherung. Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen für Ihre<br />

Allianz Kfz-Versicherung:<br />

KRB 302/01 - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung<br />

2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert?<br />

• Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen<br />

Schadenersatzansprüchen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.<br />

Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie im Abschnitt "Leistungsvorraussetzungen und Leistungsumfang"<br />

in Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung, Ziffer 1.<br />

• Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust<br />

Ihres Fahrzeugs (z. B. durch Diebstahl, Glasbruch oder Sturm).<br />

In der Teilkaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.<br />

Nicht versichert sind Leistungen, die über die Teilkaskoversicherung hinausgehen, wie z. B. Schäden an Ihrem<br />

Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle oder durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.<br />

Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie im Abschnitt "Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang" in<br />

Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Baustein Kaskoversicherung, Ziffer 1.<br />

Ihrem Versicherungsantrag können Sie weitere Informationen zu den von Ihnen gewünschten Versicherungsarten und<br />

weitere Einzelheiten, z. B. zur Versicherungssumme entnehmen.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht z.B. für Schäden, die durch Erdbeben oder Kriegsereignisse verursacht werden.<br />

3. Wie hoch ist der Beitrag und wann muss dieser gezahlt werden?<br />

Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig <strong>vom</strong> konkret gewählten Versicherungsschutz und der Zahlungsperiode. Für die<br />

gewünschte Versicherung ergeben sich folgende Daten:<br />

Beitrag einschließlich Versicherungsteuer<br />

211,41 EUR<br />

Zahlungsperiode jährlich, jeweils zum 01.01.<br />

Erstmals zum gewünschten Versicherungsbeginn 01.01.2013<br />

Bitte beachten Sie, dass sich diese Angaben durch eine Risikoprüfung vor Vertragsschluss noch ändern können und<br />

dass endgültige Angaben zur Beitragshöhe erst nach Auskunft über Ihren Schadenverlauf möglich sind.<br />

Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.<br />

Die weiteren Beiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, soweit Sie mit uns nicht<br />

einen anderen Abbuchungstermin vereinbart haben.<br />

Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie keinen Versicherungsschutz und auch Ihr<br />

vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkend. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab<br />

der Zahlung. Außerdem können wir <strong>vom</strong> Vertrag zurücktreten, solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben.<br />

Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können<br />

wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.<br />

Die beschriebenen Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn sich die Zahlung ohne Ihr Verschulden verzögert hat.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung in Teil B<br />

Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 1.<br />

4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />

Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.<br />

Deshalb sind bestimmte Fälle <strong>vom</strong> Versicherungsschutz ausgenommen. Nachfolgend haben wir diejenigen<br />

Ausschlüsse aufgeführt, die aus unserer Sicht am wichtigsten sind:


• Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen<br />

• Grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls in der Kaskoversicherung<br />

• Schäden bei Fahruntauglichkeit aufgrund des Konsums von Alkohol oder Drogen<br />

• Schäden bei Teilnahme an Rennen<br />

• Reine Reifenschäden in der Kaskoversicherung<br />

• Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse<br />

Dies ist keine abschließende Darstellung. Einzelheiten und weitere Ausschlüsse ergeben sich aus dem Abschnitt<br />

"Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen" in Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 2 des<br />

jeweiligen Leistungsbausteins.<br />

5. Welche Pflichten sind bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?<br />

Zur ordnungsgemäßen Risikoprüfung müssen Fragen zu gefahrerheblichen Umständen bei Abgabe Ihrer<br />

Vertragserklärung stets vollständig und richtig beantwortet werden. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass<br />

Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur<br />

Beitragsberechnung" in Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 7.<br />

6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat deren<br />

Nichtbeachtung?<br />

Nach Vertragsschluss und bei Gebrauch Ihres Fahrzeugs müssen Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten<br />

beachten:<br />

• Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrzeug<br />

• Nehmen Sie keine unzulässigen Umbauten vor<br />

• Fahren Sie nur mit gültiger Fahrerlaubnis<br />

• Fahren Sie nicht unter Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mittel<br />

• Verwenden Sie das Fahrzeug nur zum vereinbarten Zweck<br />

Einzelheiten und Ihre weiteren Pflichten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Ihre besonderen Obliegenheiten" in Teil A<br />

Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 3 des jeweiligen Leistungsbausteins.<br />

Auch eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Welche Rechte wir<br />

geltend machen können, hängt davon ab, welche Pflichten Sie im konkreten Fall verletzt haben und inwieweit Sie dies<br />

zu vertreten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir z.B. teilweise oder vollständig leistungsfrei sein,<br />

den Vertrag kündigen oder auch berechtigt sein, rückwirkend den Beitrag zu erhöhen.<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen.<br />

7. Welche Pflichten sind im Versicherungsfall zu beachten und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?<br />

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten zu beachten:<br />

• Melden Sie einen Schadenfall innerhalb einer Woche<br />

• Tun Sie im Schadenfall alles, was zur Aufklärung des Schadens dienen kann<br />

• Beantworten Sie unsere Fragen vollständig und richtig<br />

• Begehen Sie keine Unfallflucht<br />

• Holen Sie in der Kaskoversicherung unsere Weisungen ein und zeigen Sie Entwendungs-, Brand- oder<br />

Wildschäden über 500 Euro der Polizei an<br />

Weitere Verpflichtungen, die Sie im Versicherungsfall zu beachten haben, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Welche<br />

Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?" in Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 3.2 bzw.<br />

Ziffer 3.3 des jeweiligen Leistungsbausteins.<br />

Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der<br />

Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Weitere Einzelheiten entnehmen<br />

Sie bitte Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 2.<br />

8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz soll zum 01.01.2013 beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsabschluss und die<br />

rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags.<br />

Der Versicherungsschutz endet am 01.01.2014, wenn Sie oder wir den Vertrag spätestens einen Monat vor dem Ende<br />

der Vertragslaufzeit kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer um jeweils ein<br />

weiteres Jahr (vgl. Abschnitte B.1 und B.2 sowie G.1 AKB). Weitere Einzelheiten können Sie den Abschnitten "Laufzeit<br />

des Vertrags in Teil C Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 5 entnehmen.


9. Wie kann der Vertrag beendet werden?<br />

Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags können Sie oder wir den<br />

Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z. B. nach Eintritt eines Schadens eine beiderseitige<br />

Kündigungsmöglichkeit (siehe hierzu Abschnitt "Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls in Teil C Ihrer<br />

Versicherungsbedingungen, Ziffer 6).<br />

Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden. Einzelheiten entnehmen Sie<br />

bitte dem Abschnitt Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen in Teil C Ihrer Versicherungsbedingungen,<br />

Ziffer 12.4 Absatz 1.

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