Versicherungsvorschlag vom 17. November ... - Natascha Wagner
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Vorgangs-Nr. 01D 307 081<br />
<strong>Versicherungsvorschlag</strong><br />
<strong>vom</strong> <strong>17.</strong> <strong>November</strong> 2012<br />
Produktlinie: Basis<br />
Gewünschter Versicherungsbeginn am 01.01.2013<br />
Kfz-Versicherung - privat genutztes Fahrzeug<br />
Ihr Fahrzeug: Nissan, K12 (MICRA 1.2), 48 kW, HSN 9648 / TSN 400<br />
Amtliches Kennzeichen: SU-BA 7265<br />
• Kfz-Haftpflichtversicherung mit Schadenfreiheitsklasse SF18 (34%)<br />
Die Versicherungssumme beträgt 100 Mio. EUR, wobei die Leistung bei Personenschäden auf 12 Mio.<br />
EUR je geschädigte Person begrenzt ist. Bei Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz beträgt die<br />
Versicherungssumme 5 Mio. EUR je Schadenfall und höchstens 10 Mio. EUR im Versicherungsjahr.<br />
• Kfz-Kaskoversicherung<br />
Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von<br />
150 EUR<br />
Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen nach Beschädigung, Zerstörung oder<br />
Verlust Ihres Fahrzeugs durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Entwendung, Brand,<br />
Explosion, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild.<br />
Versicherungsbeitrag bei jährlicher Zahlungsperiode<br />
Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
166,58 EUR<br />
Kfz-Kaskoversicherung<br />
44,83 EUR<br />
Gesamtbeitrag 211,41 EUR<br />
Ein Hinweis zur Zahlungsperiode: Je länger die Zahlungsperiode ist, für die Sie den Beitrag im Voraus zahlen, umso<br />
günstiger wird ihr Versicherungsschutz.<br />
Die Beiträge berücksichtigen jeweils den zum Zeitpunkt der Vorschlagserstellung gültigen Tarif, die<br />
Schadenfreiheitsklasse und die Versicherungsteuer. Die von Ihnen gewünschten besonderen Leistungen sind enthalten.<br />
Der Vorschlag ist freibleibend.<br />
PESVA01354
Produktinformationsblatt zur Kfz-Versicherung PIB 300/02<br />
<strong>vom</strong> <strong>17.</strong>11.2012<br />
Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Sie sind nicht<br />
abschließend und können durch eine Risikoprüfung vor Vertragsschluss noch beeinflusst werden.<br />
Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus Ihrem Antrag bzw. unserem Angebot, dem<br />
Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Ob Sie einen Antrag stellen oder wir<br />
Ihnen unser Angebot übermitteln, hängt von der Art des Vertragsschlusses ab.<br />
1. Welche Art der Versicherung bieten wir an?<br />
Das gewünschte Produkt ist eine Kfz-Versicherung. Grundlage sind die beigefügten Versicherungsbedingungen für Ihre<br />
Allianz Kfz-Versicherung:<br />
KRB 302/01 - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung<br />
2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert?<br />
• Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen<br />
Schadenersatzansprüchen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.<br />
Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie im Abschnitt "Leistungsvorraussetzungen und Leistungsumfang"<br />
in Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung, Ziffer 1.<br />
• Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust<br />
Ihres Fahrzeugs (z. B. durch Diebstahl, Glasbruch oder Sturm).<br />
In der Teilkaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.<br />
Nicht versichert sind Leistungen, die über die Teilkaskoversicherung hinausgehen, wie z. B. Schäden an Ihrem<br />
Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle oder durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.<br />
Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie im Abschnitt "Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang" in<br />
Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Baustein Kaskoversicherung, Ziffer 1.<br />
Ihrem Versicherungsantrag können Sie weitere Informationen zu den von Ihnen gewünschten Versicherungsarten und<br />
weitere Einzelheiten, z. B. zur Versicherungssumme entnehmen.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht z.B. für Schäden, die durch Erdbeben oder Kriegsereignisse verursacht werden.<br />
3. Wie hoch ist der Beitrag und wann muss dieser gezahlt werden?<br />
Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig <strong>vom</strong> konkret gewählten Versicherungsschutz und der Zahlungsperiode. Für die<br />
gewünschte Versicherung ergeben sich folgende Daten:<br />
Beitrag einschließlich Versicherungsteuer<br />
211,41 EUR<br />
Zahlungsperiode jährlich, jeweils zum 01.01.<br />
Erstmals zum gewünschten Versicherungsbeginn 01.01.2013<br />
Bitte beachten Sie, dass sich diese Angaben durch eine Risikoprüfung vor Vertragsschluss noch ändern können und<br />
dass endgültige Angaben zur Beitragshöhe erst nach Auskunft über Ihren Schadenverlauf möglich sind.<br />
Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.<br />
Die weiteren Beiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, soweit Sie mit uns nicht<br />
einen anderen Abbuchungstermin vereinbart haben.<br />
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie keinen Versicherungsschutz und auch Ihr<br />
vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkend. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab<br />
der Zahlung. Außerdem können wir <strong>vom</strong> Vertrag zurücktreten, solange Sie den ersten Beitrag nicht gezahlt haben.<br />
Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können<br />
wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.<br />
Die beschriebenen Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn sich die Zahlung ohne Ihr Verschulden verzögert hat.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung in Teil B<br />
Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 1.<br />
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.<br />
Deshalb sind bestimmte Fälle <strong>vom</strong> Versicherungsschutz ausgenommen. Nachfolgend haben wir diejenigen<br />
Ausschlüsse aufgeführt, die aus unserer Sicht am wichtigsten sind:
• Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen<br />
• Grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls in der Kaskoversicherung<br />
• Schäden bei Fahruntauglichkeit aufgrund des Konsums von Alkohol oder Drogen<br />
• Schäden bei Teilnahme an Rennen<br />
• Reine Reifenschäden in der Kaskoversicherung<br />
• Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse<br />
Dies ist keine abschließende Darstellung. Einzelheiten und weitere Ausschlüsse ergeben sich aus dem Abschnitt<br />
"Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen" in Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 2 des<br />
jeweiligen Leistungsbausteins.<br />
5. Welche Pflichten sind bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?<br />
Zur ordnungsgemäßen Risikoprüfung müssen Fragen zu gefahrerheblichen Umständen bei Abgabe Ihrer<br />
Vertragserklärung stets vollständig und richtig beantwortet werden. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass<br />
Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur<br />
Beitragsberechnung" in Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 7.<br />
6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat deren<br />
Nichtbeachtung?<br />
Nach Vertragsschluss und bei Gebrauch Ihres Fahrzeugs müssen Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten<br />
beachten:<br />
• Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrzeug<br />
• Nehmen Sie keine unzulässigen Umbauten vor<br />
• Fahren Sie nur mit gültiger Fahrerlaubnis<br />
• Fahren Sie nicht unter Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mittel<br />
• Verwenden Sie das Fahrzeug nur zum vereinbarten Zweck<br />
Einzelheiten und Ihre weiteren Pflichten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Ihre besonderen Obliegenheiten" in Teil A<br />
Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 3 des jeweiligen Leistungsbausteins.<br />
Auch eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Welche Rechte wir<br />
geltend machen können, hängt davon ab, welche Pflichten Sie im konkreten Fall verletzt haben und inwieweit Sie dies<br />
zu vertreten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir z.B. teilweise oder vollständig leistungsfrei sein,<br />
den Vertrag kündigen oder auch berechtigt sein, rückwirkend den Beitrag zu erhöhen.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen.<br />
7. Welche Pflichten sind im Versicherungsfall zu beachten und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?<br />
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten zu beachten:<br />
• Melden Sie einen Schadenfall innerhalb einer Woche<br />
• Tun Sie im Schadenfall alles, was zur Aufklärung des Schadens dienen kann<br />
• Beantworten Sie unsere Fragen vollständig und richtig<br />
• Begehen Sie keine Unfallflucht<br />
• Holen Sie in der Kaskoversicherung unsere Weisungen ein und zeigen Sie Entwendungs-, Brand- oder<br />
Wildschäden über 500 Euro der Polizei an<br />
Weitere Verpflichtungen, die Sie im Versicherungsfall zu beachten haben, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Welche<br />
Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?" in Teil A Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 3.2 bzw.<br />
Ziffer 3.3 des jeweiligen Leistungsbausteins.<br />
Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der<br />
Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Weitere Einzelheiten entnehmen<br />
Sie bitte Teil B Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 2.<br />
8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz soll zum 01.01.2013 beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsabschluss und die<br />
rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags.<br />
Der Versicherungsschutz endet am 01.01.2014, wenn Sie oder wir den Vertrag spätestens einen Monat vor dem Ende<br />
der Vertragslaufzeit kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer um jeweils ein<br />
weiteres Jahr (vgl. Abschnitte B.1 und B.2 sowie G.1 AKB). Weitere Einzelheiten können Sie den Abschnitten "Laufzeit<br />
des Vertrags in Teil C Ihrer Versicherungsbedingungen, Ziffer 5 entnehmen.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?<br />
Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags können Sie oder wir den<br />
Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z. B. nach Eintritt eines Schadens eine beiderseitige<br />
Kündigungsmöglichkeit (siehe hierzu Abschnitt "Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls in Teil C Ihrer<br />
Versicherungsbedingungen, Ziffer 6).<br />
Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden. Einzelheiten entnehmen Sie<br />
bitte dem Abschnitt Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen in Teil C Ihrer Versicherungsbedingungen,<br />
Ziffer 12.4 Absatz 1.