Stadtmobil Handbuch - Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH
Stadtmobil Handbuch - Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH
Stadtmobil Handbuch - Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH
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<strong>Handbuch</strong><br />
für CarSharing<br />
in der <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> Region
Nutzungshinweise<br />
Der besseren Textverständlichkeit wegen, haben wir in diesem <strong>Handbuch</strong> auf die konsequente<br />
Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von „Teilnehmer“ die Rede, so bezieht<br />
sich diese Benennung auf Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />
Richtig Tanken!<br />
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch getankt<br />
haben, dürfen Sie den Motor nicht starten.<br />
Um Folgeschäden zu vermeiden, informieren Sie sofort <strong>Stadtmobil</strong>.<br />
Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist ein Bedienungsfehler ("Betriebsschaden"), der durch die<br />
Versicherung nicht gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfehlern haftet der Teilnehmer in vollem<br />
Umfang.<br />
Keine Hochleistungskraftstoffe!<br />
Es ist nicht zulässig, sogenannte Hochleistungskraftstoffe zu tanken.<br />
Bei Aral-Tankstellen heißen diese "Ultimate Diesel" oder "Ultimate 100". Die <strong>Stadtmobil</strong>-<br />
Nutzungskosten sind nicht auf diese Kraftstoffkosten kalkuliert. Falls Sie Hochleistungskraftstoff<br />
tanken, werden wir Ihnen die Differenz zum normalen Kraftstoffpreis in Rechnung stellen (10<br />
Cent pro Liter).<br />
Keine Kopien von Tankquittungen!<br />
Prinzipiell dürfen wir keine Kopien von Tankquittungen zur Rückerstattung annehmen. Senden<br />
Sie uns daher bitte nur Original-Tankquittungen zu und vermerken Sie auf diesen Ihre<br />
Teilnehmernummer und das Fahrzeugkennzeichen damit wir die Quittung eindeutig zuordnen<br />
können.
Inhaltsverzeichnis <strong>Handbuch</strong><br />
A NUTZUNGSORDNUNG .........................................................................................................A-1<br />
1. Buchen....................................................................................................................................A-1<br />
1.1. Telefonnummern und Internetadresse................................................................A-1<br />
1.2. Buchungszentrale................................................................................................A-1<br />
1.3. Buchungszeiträume.............................................................................................A-1<br />
1.4. Buchungsvorgang...............................................................................................A-2<br />
1.5. Stornierungen......................................................................................................A-2<br />
1.6. Verlängerungen...................................................................................................A-2<br />
2. Zugangssystem.......................................................................................................................A-3<br />
2.1. Bordcomputer Convadis CBMicro.......................................................................A-3<br />
2.2. Bordcomputer Invers BCSA 2006.......................................................................A-4<br />
3. Fahrzeugnutzung...................................................................................................................A-6<br />
3.1. Prüfung des Fahrzeuges bei Fahrtbeginn...........................................................A-6<br />
3.2. Schäden oder Mängel.........................................................................................A-7<br />
3.3. Wagenbucheintrag von Schäden oder Mängel....................................................A-7<br />
3.4. Nutzungsregeln...................................................................................................A-8<br />
3.5. Kraftstoff sparen..................................................................................................A-8<br />
3.6. Tanken................................................................................................................A-9<br />
3.7. Tankkarten........................................................................................................A-10<br />
3.8. Wagenbucheintrag beim Tanken.......................................................................A-11<br />
3.9. Vorgehen bei Panne..........................................................................................A-12<br />
3.10. Vorgehen bei Unfall.........................................................................................A-12<br />
3.11. Wagenbucheintrag bei Fahrtende...................................................................A-13<br />
3.12. Fahrzeugnutzung beenden..............................................................................A-13<br />
4. Quernutzung..........................................................................................................................A-14<br />
4.1. Quernutzung bei Cambio und anderen <strong>Stadtmobil</strong>-Regionen ..........................A-14<br />
4.2. Quernutzungen außerhalb <strong>Stadtmobil</strong> oder Cambio.........................................A-14<br />
4.3. Einmalige Quernutzung.....................................................................................A-15<br />
4.4. Dauerquernutzung.............................................................................................A-15<br />
5. Auslandsfahrt........................................................................................................................A-16<br />
6. Zubehör.................................................................................................................................A-17<br />
6.1. Kindersitze.........................................................................................................A-17<br />
6.2. Dachzubehör.....................................................................................................A-17<br />
6.3. Schneeketten....................................................................................................A-17<br />
B TARIFE....................................................................................................................................B-1<br />
1. Aufnahmetarif..........................................................................................................................B-1<br />
2. Teilnahmebeitrag pro Monat....................................................................................................B-1<br />
3. Nutzungstarif ..........................................................................................................................B-1<br />
4. Entgelte...................................................................................................................................B-2<br />
5. Stornierungen und Umbuchungen...........................................................................................B-2
6. Gutschriften.............................................................................................................................B-2<br />
C ZUSATZANGEBOTE..............................................................................................................C-1<br />
1. Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung.......................................................................C-1<br />
D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.......................................................................D-1<br />
E TELEFONNUMMERN UND ADRESSEN................................................................................E-1<br />
1. Telefonnummern.....................................................................................................................E-1<br />
1.1. Buchen................................................................................................................E-1<br />
1.2. <strong>Stadtmobil</strong>-Büro...................................................................................................E-1<br />
2. Postadresse............................................................................................................................E-1<br />
3. Öffnungszeiten .......................................................................................................................E-1<br />
4. Internetadressen.....................................................................................................................E-1<br />
4.1. Online-Buchung...................................................................................................E-1<br />
4.2. E-Mail-Adresse....................................................................................................E-1<br />
5. Bankverbindung......................................................................................................................E-1<br />
F INDEX......................................................................................................................................F-1<br />
G ANHANG................................................................................................................................G-1<br />
1. Preisliste.................................................................................................................................G-1<br />
2. Fahrzeugtypen........................................................................................................................G-1<br />
3. Fahrzeugübersicht..................................................................................................................G-1<br />
4. Stationsübersicht....................................................................................................................G-1<br />
5. Stationsbeschreibungen..........................................................................................................G-1
A NUTZUNGSORDNUNG NUTZUNGSORDNUNG<br />
A Nutzungsordnung<br />
1. Buchen<br />
1.1. Telefonnummern und Internetadresse<br />
Buchungen sind per Telefon oder per Internet möglich.<br />
Buchung per Telefon<br />
Buchungszentrale 0201 / 470 99 30 Rund um die Uhr<br />
<strong>Stadtmobil</strong>-Büro 0201 / 470 99 080<br />
Buchung per Internet<br />
https://buchen.stadtmobil.de<br />
1.2. Buchungszentrale<br />
Rund um die Uhr,<br />
außerhalb der Öffnungszeiten Weiterleitung zur<br />
Buchungszentrale<br />
Das Telefon der Buchungszentrale ist rund um die Uhr besetzt. Es gibt keine Warteschleife. Aller-<br />
dings kann es vorkommen, dass mehrere Buchungen gleichzeitig bearbeitet werden. Ihr Anruf<br />
kann dann eventuell nicht entgegen genommen werden, obwohl kein Besetztzeichen ertönt. Ver-<br />
suchen Sie es einige Minuten später erneut.<br />
Die Buchungszentrale kann Ihnen keine allgemeinen Auskünfte zu Tarifen, Nutzungsbedin-<br />
gungen usw. erteilen. Derartige Informationen erhalten Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro.<br />
1.3. Buchungszeiträume<br />
Bei der Festlegung des Buchungszeitraumes beachten Sie bitte folgendes:<br />
❏ Buchungen können entweder zur halben oder zur vollen Stunde beginnen und enden.<br />
Abgerechnet werden ganze Stunden, z.B.:<br />
1,5 Stunden werden als 2 Stunden abgerechnet.<br />
❏ Geben Sie beim Buchungstag immer den Wochentag und das exakte Datum an, z.B.:<br />
Montag, der 30. Dezember.<br />
❏ Geben Sie Uhrzeiten wie folgt an: 8 Uhr abends ist immer 20 Uhr.<br />
❏ Kalkulieren Sie unbedingt einen Zeitpuffer ein, sodass Sie zum Buchungsende das<br />
Fahrzeug wieder rechtzeitig zurückstellen können.<br />
❏ Wenn Sie ein Fahrzeug länger als 5 Tage buchen möchten, erfolgt Ihre Buchung<br />
ausschließlich über das <strong>Stadtmobil</strong>-Büro. Bitte reinigen Sie nach einer solchen<br />
A - 1
A NUTZUNGSORDNUNG NUTZUNGSORDNUNG<br />
Nutzung das Fahrzeug gründlich von innen und außen, bevor Sie es wieder an die<br />
Station zurückstellen.<br />
Falls Sie bei Langzeitbuchungen über 5 Tagen versäumen das Fahrzeug zu reinigen, wird ein<br />
Reinigungsentgelt erhoben (siehe Entgelte).<br />
1.4. Buchungsvorgang<br />
1. Nehmen Sie Ihre aktuelle Fahrzeugübersicht zur Hand.<br />
2. Halten Sie folgende Daten bei der Buchung bereit:<br />
❏ Teilnehmernummer, Name und Telefonkennwort<br />
❏ Buchungszeitraum<br />
❏ Station und Fahrzeug<br />
❏ Alternativfahrzeug für den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug nicht verfügbar ist.<br />
3. Lassen Sie sich am Ende Ihrer Buchung die Buchungsdaten wiederholen.<br />
Nur die vom Telefonisten tatsächlich wiederholten Buchungsdaten sind maßgebend für Ihre<br />
Buchung und deren Abrechnung.<br />
1.5. Stornierungen<br />
Bei Buchungen mit einer Dauer bis zu 7 Tagen, die weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn stor-<br />
niert werden, fallen Stornierungsentgelte an (siehe Stornierung). Bei Buchungen die länger als 7<br />
Tage sind, fallen Stornierungsentgelte an, wenn diese weniger als 7 Tage vor Fahrtbeginn stor-<br />
niert werden. Ansonsten sind Stornierungen kostenfrei.<br />
1.6. Verlängerungen<br />
Sie können Ihre Fahrt sowohl über das Internet als auch über die Buchungszentrale verlängern.<br />
Ist ein Fahrzeug im Anschluss an Ihre Fahrt bereits gebucht, können Sie den Buchungszeitraum<br />
nicht verlängern.<br />
Falls Sie versäumen, das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an seine Station zurückzustel-<br />
len, wird ein Entgelt erhoben (siehe Entgelte).<br />
A - 2
A NUTZUNGSORDNUNG ZUGANGSSYSTEM<br />
2. Zugangssystem<br />
Der Zugang zu den <strong>Stadtmobil</strong> Fahrzeugen wird über Bordcomputer gesteuert. Es sind zwei un-<br />
terschiedliche Typen von Bordcomputern verbaut, die sich in ihrer Bedienung aber nur unwesent-<br />
lich unterscheiden.<br />
2.1. Bordcomputer Convadis CBMicro<br />
Dieser Bordcomputer ist in den Fahrzeugen vom Typ Peugeot 107 (Mini) und Opel Astra Caravan<br />
(Kombi) verbaut.<br />
Um Ihr gebuchtes Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie wie folgt vor:<br />
1. Halten Sie Ihre Zugangskarte für wenige Sekunden vor das<br />
Lesefeld an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite.<br />
2. Steigen Sie in das Fahrzeug ein. Die Zentralverriegelung<br />
hat sich geöffnet.<br />
3. Das Eingabeterminal befindet sich im oberen Bereich der<br />
Frontscheibe. Tippen Sie hier auf dem Nummernfeld Ihre<br />
PIN-Nummer ein.<br />
Sollte die Aufforderung zur PIN Eingabe nicht mehr im<br />
Display des Bordcomputers stehen, halten Sie bitte Ihre<br />
Zugangskarte erneut an den Sensor in der Frontscheibe<br />
(von innen). Anschließend können Sie Ihre PIN eingeben.<br />
4. Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel aus dem Hand-<br />
schuhfach und starten Sie nun ganz normal das Fahrzeug<br />
mit dem Schlüssel.<br />
5. Schließen Sie bei einer Fahrtunterbrechung das Fahrzeug<br />
ganz normal mit dem Fahrzeugschlüssel oder dessen Fern-<br />
bedienung ab. Sie können das Fahrzeug bei diesem Bord-<br />
computer auch bei einer Fahrtunterbrechung mit Ihrer Zu-<br />
gangskarte abschließen.<br />
6. Wenn Sie die Tankkarte benötigen, ziehen Sie diese seitlich<br />
aus dem Eingabeterminal heraus. Stecken Sie die Tankkarte<br />
nach der Benutzung wieder dorthin zurück.<br />
A - 3
A NUTZUNGSORDNUNG ZUGANGSSYSTEM<br />
7. Wenn Sie die Fahrt verlängern möchten, können Sie dies<br />
bequem über das Eingabeterminal am Bordcomputer eingeben.<br />
Alternativ können Sie über die Telefontaste am Eingabe-<br />
terminal direkt mit der Buchungszentrale verbunden werden,<br />
um Ihren Verlängerungswunsch abzustimmen.<br />
8. Legen Sie den Fahrzeugschlüssel in das Handschuhfach<br />
zurück, wenn Sie das Fahrzeug wieder zurückgeben möchten.<br />
Bestätigen Sie über das Eingabeterminal am Bordcomputer,<br />
dass Sie die Fahrt beenden möchten.<br />
9. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus, schließen Sie alle Tü-<br />
ren und halten Sie die Zugangskarte wieder an das Lese-<br />
feld an der Windschutzscheibe.<br />
10. Vergewissern Sie sich, dass die Zentralverriegelung alle<br />
Türen geschlossen hat.<br />
2.2. Bordcomputer Invers BCSA 2006<br />
Dieser Bordcomputer ist in den Fahrzeugen vom Typ Opel Corsa (klein) verbaut.<br />
Um Ihr gebuchtes Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie wie folgt vor:<br />
1. Halten Sie Ihre Zugangskarte für wenige Sekunden vor das<br />
graue Lesefeld an der Windschutzscheibe auf der Fahrer-<br />
seite.<br />
2. Steigen Sie in das Fahrzeug ein. Die Zentralverriegelung<br />
hat sich geöffnet.<br />
3. Holen Sie aus dem Handschuhfach das Eingabeterminal<br />
heraus. Tippen Sie hier auf dem Nummernfeld Ihre PIN-<br />
Nummer ein.<br />
A - 4
A NUTZUNGSORDNUNG ZUGANGSSYSTEM<br />
4. Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel, der unten im Ein-<br />
gabeterminal steckt und starten Sie nun ganz normal das<br />
Fahrzeug mit dem Schlüssel.<br />
5. Schließen Sie bei einer Fahrtunterbrechung das Fahrzeug<br />
ganz normal mit dem Fahrzeugschlüssel oder dessen<br />
Fernbedienung ab. Die Frage des Bordcomputers “Möch-<br />
ten Sie das Auto jetzt zurückgeben?” können Sie ignorie-<br />
ren.<br />
6. Wenn Sie die Tankkarte benötigen, ziehen Sie diese aus<br />
dem Eingabeterminal heraus. Stecken Sie die Tankkarte<br />
nach der Benutzung wieder dorthin zurück.<br />
7. Wenn Sie die Fahrt verlängern möchten, können Sie dies<br />
über unsere Internetbuchung oder die Buchungszentrale<br />
unter 0201 / 470 99 30 veranlassen, solange keine andere<br />
Buchung direkt auf Ihre Buchung folgt.<br />
8. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel zurück, wenn Sie das<br />
Fahrzeug wieder zurückgeben möchten. Melden Sie sich<br />
am Bordcomputer ab, indem Sie auf die Frage “Möchten<br />
Sie das Auto jetzt zurückgeben?” die Taste “Ja” klicken. Le-<br />
gen Sie anschließend das Eingabeterminal wieder zurück<br />
in das Handschuhfach.<br />
9. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus, schließen Sie alle Tü-<br />
ren und halten Sie die Zugangskarte wieder an das Lese-<br />
feld an der Windschutzscheibe.<br />
10. Vergewissern Sie sich, dass die Zentralverriegelung alle Türen geschlossen hat.<br />
A - 5
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
3. Fahrzeugnutzung<br />
3.1. Prüfung des Fahrzeuges bei Fahrtbeginn<br />
1. Falls das gebuchte Fahrzeug nicht an der Station ist, warten Sie bitte noch etwa 10 Minu-<br />
ten. Ist das Fahrzeug auch dann noch nicht zurück, benachrichtigen Sie die Buchungszen-<br />
trale. Die Buchungszentrale kann Ihre gebuchte Fahrt kostenfrei stornieren oder auf ein an-<br />
deres Fahrzeug umbuchen. <strong>Stadtmobil</strong> berechnet den ursprünglich gebuchten Tarif.<br />
2. Prüfen Sie, ob das Wagenbuch im Fahrzeug vorhanden und vollständig ist. Das Wagenbu-<br />
ch besitzt folgende Rubriken:<br />
□ Titelseite mit wichtigen Informationen<br />
□ Fahren<br />
□ Mängel / Schäden<br />
□ Tanken / Waschen<br />
□ Tankbelege<br />
□ Fahrzeughinweise<br />
□ Unfall- und Pannenhilfe<br />
□ <strong>Handbuch</strong><br />
3. Vergleichen Sie den Kilometerstand mit dem Eintrag des vorherigen Teilnehmers im Wa-<br />
genbuch.<br />
4. Prüfen Sie, ob die Tankkarte, der die Kopie des Fahrzeugscheins und die grüne Versiche-<br />
rungskarte vorhanden sind.<br />
5. Prüfen Sie, ob sich ein Kindersitz im Fahrzeug befindet (Ausnahme: nicht in Smart oder<br />
Transporter)<br />
Sollten Sie das Fahrzeug in obigen Punkten nicht ordnungsgemäß vorfinden, melden Sie dies<br />
<strong>Stadtmobil</strong> oder der Buchungszentrale.<br />
A - 6
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
3.2. Schäden oder Mängel<br />
Überprüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel und Schäden bevor Sie das Fahrzeug nutzen.<br />
Sollten Sie Mängel oder Schäden feststellen:<br />
1. Schauen Sie nach, ob der Schaden oder Mangel bereits im Wagenbuch in der Rubrik<br />
“Schäden / Mängel” eingetragen wurde.<br />
2. Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, den Schaden bei <strong>Stadtmobil</strong> vor Fahrtantritt zu<br />
melden. Außerhalb der Büro-Öffnungszeiten rufen Sie bitte bei der Buchungszentrale an.<br />
3. Tragen Sie den Schaden oder Mangel zusätzlich auch immer im Wagenbuch ein.<br />
Beeinträchtigen die festgestellten Mängel die Verkehrssicherheit oder die Verkehrstüchtigkeit<br />
oder können sie zu Folgeschäden führen, dürfen Sie die Fahrt nicht antreten. Benachrichtigen<br />
Sie in diesem Fall ebenfalls <strong>Stadtmobil</strong> oder die Buchungszentrale.<br />
3.3. Wagenbucheintrag von Schäden oder Mängel<br />
Schäden oder Mängel müssen grundsätzlich im Wagenbuch eingetragen werden. Schäden, die<br />
bereits von <strong>Stadtmobil</strong> oder anderen Teilnehmern vermerkt sind, müssen nicht mehr eingetragen<br />
werden.<br />
(1) Teilnehmernummer<br />
(2) Ihr vollständiger Name<br />
(3) Datum und Uhrzeit, wann sich der Schaden ereignet hat, bzw. wann Sie den Schaden<br />
festgestellt haben.<br />
A - 7
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
(4) Kurze Beschreibung, wie es zu dem Schaden kam, bzw. welche Art von Schaden oder<br />
Mängel Sie festgestellt haben.<br />
(5) Kreisen Sie den Schaden auf einer der Skizzen ein und kennzeichnen Sie ihn mit den<br />
erklärten Abkürzungen (k, d, st)<br />
(6) Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />
Sie sind verpflichtet, jeden Schaden oder Mangel umgehend auch telefonisch bei <strong>Stadtmobil</strong> -<br />
außerhalb der Büro-Öffnungszeiten bei der Buchungszentrale - zu melden.<br />
3.4. Nutzungsregeln<br />
Im Sinne der CarSharing-Idee halten Sie sich bitte an folgende Nutzungsregeln:<br />
❏ Rauchen Sie auf keinen Fall im Fahrzeug. Das Rauchen ist im Interesse der<br />
nichtrauchenden Teilnehmer und deren Kinder in allen <strong>Stadtmobil</strong>-Fahrzeugen<br />
grundsätzlich verboten!<br />
❏ Prüfen Sie bei längeren Fahrten (mehr als 1000 km) in angemessenen Abständen die<br />
Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck.<br />
❏ Falls Sie das Fahrzeug länger benötigen als gebucht, verlängern Sie rechtzeitig Ihre<br />
Buchung! Rufen Sie schnellstmöglich die Buchungszentrale an.<br />
3.5. Kraftstoff sparen<br />
Fahren Sie möglichst Kraftstoffsparend. Sie können mit einfachen Mitteln eine erhebliche Menge<br />
an Kraftstoff einsparen. Am Beispiel der Gangwahl soll folgendes Diagramm die Einsparmöglich-<br />
keiten aufzeigen:<br />
Liter<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
16<br />
Für eine Kraftstoffsparende Fahrweise beachten Sie bitte folgende Tipps:<br />
❏ Fahren Sie nach dem Start des Fahrzeugs sofort los.<br />
❏ Lassen Sie den Motor nicht im Stand laufen. Schalten Sie bei längerem Warten (ab 10<br />
Sekunden) den Motor ab.<br />
Kraftstoffverbrauch bei 50 km/h und unterschiedlicher Gangwahl<br />
11<br />
11<br />
6,5<br />
7<br />
4<br />
Benzinmotor<br />
Dieselmotor<br />
2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang<br />
5,5<br />
3,2<br />
A - 8
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
❏ Fahren Sie niedrigtourig, d.h. nicht mehr als 2000 Umdrehungen/Minute.<br />
❏ Schalten Sie früh hoch; nach dem Anfahren sofort in den 2. Gang schalten.<br />
❏ Vermeiden Sie hohe Fahrtgeschwindigkeiten.<br />
❏ Schalten Sie nicht benötigte Stromverbraucher ab (Klimaanlage, Lüftung,<br />
Heckscheibenheizung, Radio).<br />
❏ Vermeiden Sie Kurzstreckenfahrten, insbesondere mit kaltem Motor.<br />
❏ Fahren Sie mit hohem Reifendruck (Reifendruck für Fahrzeuge mit voller Ladung).<br />
3.6. Tanken<br />
Es gilt die Regelung, dass Sie Ihr Fahrzeug mit mindestens einer Viertel-Füllung im Tank wieder<br />
abstellen müssen. Den Tankvorgang müssen Sie nicht selbst zahlen. Alle Fahrzeuge von Stadt-<br />
mobil sind mit mindestens einer Tankkarte ausgestattet. Die Tankkarten befinden sich im Tank-<br />
kartenschlitz im Bordcomputer.<br />
Benachrichtigen Sie sofort <strong>Stadtmobil</strong>, wenn eine Tankkarte fehlt oder nicht funktioniert.<br />
Die Tankkarten werden bei vielen Tankstellen akzeptiert. Sie können aber neben der Zahlung per<br />
Tankkarte auch selbst vorauszahlen. Damit der Rechnungsbetrag in Ihrer <strong>Stadtmobil</strong>-Abrechnung<br />
erstattet und verrechnet werden kann, beachten Sie folgende Hinweise:<br />
❏ Unabhängig von Zahlungsart - per Tankkarte oder per Selbstzahlung -lassen Sie sich an der<br />
Kasse unbedingt eine Quittung bei Selbstzahlung aber auch einen Beleg bei Zahlung mit<br />
Tankkarte aushändigen.<br />
❏ Schreiben Sie Ihre Teilnehmernummer auf Quittung oder Beleg.<br />
❏ Legen Sie Quittung oder Beleg in die dafür vorgesehene Hülle unter der Rubrik „Tankbelege“<br />
im Wagenbuch.<br />
❏ Tragen Sie alle notwendigen Daten zum Tankvorgang unter der Rubrik „Tanken/Waschen“<br />
im Wagenbuch ein (siehe 11 Wagenbucheintrag beim Tanken).<br />
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch ge-<br />
tankt haben, dürfen Sie den Motor nicht starten. Um Folgeschäden zu vermeiden, informieren<br />
Sie sofort <strong>Stadtmobil</strong>. Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist ein Bedienungsfehler („Betriebs-<br />
schaden“), der durch die Vollkaskoversicherung nicht gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfeh-<br />
lern haften Sie daher in vollem Umfang.<br />
Achtung, es ist nicht zulässig, sogenannte Hochleistungskraftstoffe zu tanken. Bei Aral-<br />
Tankstellen heißen diese "Ultimate Diesel" oder "Ultimate 100". Die <strong>Stadtmobil</strong>-Nutzungskos-<br />
ten sind nicht auf diesen Kraftstoffkosten kalkuliert. Falls Sie Hochleistungskraftstoff tanken,<br />
berechnen wir die Differenz zum normalen Kraftstoffpreis (10 Cent pro Liter).<br />
A - 9
3.7. Tankkarten<br />
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
Im folgenden werden die Tankkarten, die <strong>Stadtmobil</strong> zur Verfügung stellt, aufgelistet:<br />
ARAL-CARD<br />
Gültigkeit: bei allen „Routex-Aral-Card-Partnern<br />
bundesweit – bei Aral, BP, Agip und z.T. OMV<br />
europaweit – bei Aral, BP und andere<br />
Geheimzahl: Geheimzahl auf Anhänger am Fahrzeugschlüssel<br />
Handhabung: • Tanken<br />
• An der Kasse Tankkarte am Kartenlesegerät<br />
durchziehen oder hineinstecken<br />
• Geheimzahl eingeben<br />
• Summe kontrollieren und bestätigen<br />
• Beleg aushändigen lassen<br />
• Falls Sie „Payback“-Punkte sammeln, können Sie Ihre<br />
Paybackkarte am Anfang des Kassiervorgangs zeigen,<br />
dann werden Ihnen die Punkte gutgeschrieben<br />
A - 10
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
3.8. Wagenbucheintrag beim Tanken<br />
In der Rubrik „Tanken/Waschen“ werden die Daten Ihres Tankvorganges eingetragen. Aber auch<br />
bei Öl nachfüllen oder Waschen machen Sie in dieser Rubrik Ihre Angaben.<br />
(1) Teilnehmernummer.<br />
(2) Ihren vollständigen Namen.<br />
(3) Zeitpunkt, wann Sie getankt, Öl nachgefüllt oder das Fahrzeug gewaschen haben.<br />
(4) Kilometerstand beim Tanken oder Öl nachfüllen oder Waschen des Fahrzeugs.<br />
(5) Menge des getankten Kraftstoffes oder des nachgefüllten Öls.<br />
(6) Betrag der Rechnung in der entsprechenden Währung eintragen. Bei Fremdwährung bitte<br />
unbedingt die Währung angeben. <strong>Stadtmobil</strong> rechnet den Betrag in Euro um.<br />
(7) Zahlungsart:<br />
K wie Karte, für Tanken mit Tankkarte<br />
Q wie Quittung, für Tanken mit Selbstzahlung<br />
(8) Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />
Damit Quittungen für Auslagen möglichst schnell erstattet werden, nehmen Sie die Quittungen mit<br />
und reichen diese direkt bei <strong>Stadtmobil</strong> ein. Um Ihre Quittungen fehlerfrei zuordnen zu können,<br />
müssen Sie Ihre Teilnehmernummer und das Fahrzeugkennzeichen auf den Quittungen vermer-<br />
ken. Quittungen können Sie per Post zum <strong>Stadtmobil</strong>-Büro schicken (<strong>Stadtmobil</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong><br />
<strong>GmbH</strong>, Katernberger Straße 107, 45327 Essen).<br />
A - 11
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
3.9. Vorgehen bei Panne<br />
Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein sollte, gehen Sie wie folgt vor:<br />
❏ Tragen Sie die Warnweste, wenn Sie das Fahrzeug verlassen.<br />
❏ Sichern Sie den Ort Ihrer Panne mit Warnblinklicht und Warndreieck.<br />
❏ Stellen Sie anhand der Rubrik „Unfall- und Pannenhilfe“ im Wagenbuch fest, welche<br />
Pannenhilfe zur Verfügung stehen. Die Telefonnummern der Pannenhilfen dürfen nur in<br />
folgender Reihenfolge in Anspruch genommen werden:<br />
- Zunächst evtl. Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers.<br />
- Anschließend evtl. abgeschlossene Schutzbriefversicherung.<br />
- Erst zuletzt ADAC.<br />
❏ Informieren Sie <strong>Stadtmobil</strong>.<br />
Schutzbriefleistungen und Reparaturaufträge können nur mit vorheriger Zustimmung von<br />
<strong>Stadtmobil</strong> in Anspruch genommen werden.<br />
3.10. Vorgehen bei Unfall<br />
Falls Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sein sollten, gehen Sie wie folgt vor:<br />
❏ Tragen Sie die Warnweste, wenn Sie das Fahrzeug verlassen.<br />
❏ Ergreifen Sie Maßnahmen zur Unfallortsicherung und Schadenminderung.<br />
❏ Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck mit einem<br />
Mindestabstand von 100 Metern zum Unfallort auf.<br />
❏ Leisten Sie Erste Hilfe bei verletzten Personen.<br />
❏ Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und nennen Sie Ihren Namen (wer?), den Unfallort<br />
(wo?) und erläutern Sie kurz das Unfallgeschehen (was?).<br />
❏ Rufen Sie die Polizei an und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen.<br />
❏ Sichern Sie Beweise. Wenn möglich, fotografieren Sie Unfallstelle, Bremsspuren und<br />
Unfallfahrzeuge.<br />
❏ Protokollieren Sie den Unfall mit Hilfe des Unfallberichts aus dem Wagenbuch (persönliche<br />
Daten, Kfz-Daten, Unfallhergang etc.).<br />
❏ Melden Sie den Unfall schnellstmöglich bei <strong>Stadtmobil</strong>.<br />
Geben Sie an der Unfallstelle auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme<br />
oder vergleichbare Erklärungen ab. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.<br />
A - 12
A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />
3.11. Wagenbucheintrag bei Fahrtende<br />
Tragen Sie nach Beendigung Ihrer Fahrt alle wichtigen Daten zur Fahrt in der entsprechenden<br />
Spalte ein.<br />
(1) Teilnehmernummer.<br />
(2) Ihren vollständigen Namen.<br />
(3) Tatsächlicher Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme.<br />
(4) Tatsächlicher Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe.<br />
(5) In dieser Spalte können Sie Bemerkungen eintragen.<br />
(6) Km-Stand bei Fahrtende.<br />
(7) Ihre gefahrenen Kilometer werden aus der Differenz zum Endkilometerstand des vorherigen<br />
Teilnehmers errechnet.<br />
(8) Falls Sie einen Schaden verursacht haben, kreuzen Sie das Feld „ja“ an und tragen Sie die<br />
notwendigen Angaben dazu unter der Rubrik „Mängel/Schäden“ des Wagenbuchs ein.<br />
(9) Falls Sie das Fahrzeug betankt oder gewaschen haben, kreuzen Sie das Feld „ja“ an und<br />
tragen Sie die notwendigen Angaben dazu unter der Rubrik „Tanken/Waschen“ des<br />
Wagenbuchs ein.<br />
(10)Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />
3.12. Fahrzeugnutzung beenden<br />
1. Schalten Sie Licht, Radio und Innenraumbeleuchtung aus.<br />
2. Lassen Sie das Lenkradschloss einrasten.<br />
3. Legen Sie den ersten Gang ein und ziehen Sie die Handbremse.<br />
4. Vergewissern Sie sich, dass Sie nichts im Fahrzeug vergessen haben.<br />
5. Schließen Sie alle Türen und Fenster sowie die Heckklappe des Fahrzeugs.<br />
6. Verschließen Sie das Fahrzeug mit Ihrer Kundenkarte.<br />
Der Fahrzeugschlüssel darf auf gar keinen Fall an eine an der Station wartende Person wei-<br />
tergegeben werden.<br />
A - 13
A NUTZUNGSORDNUNG QUERNUTZUNG<br />
4. Quernutzung<br />
Fahrzeugnutzungen in anderen Städten nennt man Quernutzung.<br />
4.1. Quernutzung in anderen <strong>Stadtmobil</strong>-Regionen bei Partner-Unternehmen<br />
Mit den in der Karte dargestellten CarSharing-Organisationen besteht eine direkte Zusammenar-<br />
beit. Fahrzeuge in diesen Städten und Regionen buchen Sie bei erster Quernutzung dieser Art di-<br />
rekt im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro, anschließend bei der Buchungszentrale oder im Internet. Zugang zu die-<br />
sen Fahrzeugen erhalten Sie mit Ihrer eigenen Zugangskarte. Die Abrechnung Ihrer Quernutzung<br />
erfolgt über Ihre normale <strong>Stadtmobil</strong>-Rechnung zu Ihrem üblichen Tarif.<br />
4.2. sonstige Quernutzungen<br />
Informieren Sie sich, in welchen Städten Fahrzeuge zur Verfügung stehen.<br />
A - 14
A NUTZUNGSORDNUNG QUERNUTZUNG<br />
Prinzipiell gibt es zwei Arten der Quernutzung: eine einmalige Quernutzung mit konkretem Bu-<br />
chungswunsch oder eine Dauerquernutzung mit einer Buchungsberechtigung über einen be-<br />
stimmten Zeitraum (max. 6 Monate).<br />
Die Nutzung eines Fahrzeugs in einer anderen Stadt erfolgt zu den Bedingungen und Tarifen der<br />
fahrzeuggebenden Organisation. Meist werden dabei ein Zeit- und ein Kilometertarif sowie Bu-<br />
chungsentgelte berechnet, Monatsbeiträge oder Aufnahmeentgelte fallen in der Regel nicht an.<br />
Über Bedingungen, Tarife, Fahrzeuge und Stationen der fahrzeuggebenden CarSharing-Organi-<br />
sation sollten Sie sich vor der Anmeldung Ihrer Quernutzung selbst informieren. Anschließend<br />
melden Sie Ihre Quernutzung bei <strong>Stadtmobil</strong> an. <strong>Stadtmobil</strong> stellt daraufhin für Sie einen entspre-<br />
chenden Quernutzungsantrag und klärt, ob Sie die notwendige Zugangskarte oder Schlüssel im<br />
<strong>Stadtmobil</strong>-Büro oder am Zielort erhalten können. Die Rechnung Ihrer Quernutzung erhalten Sie<br />
von <strong>Stadtmobil</strong>. Die Vermittlung einer Quernutzung ist kostenfrei.<br />
4.3. Einmalige Quernutzung<br />
Informieren Sie sich zunächst direkt bei der fahrzeuggebenden CarSharing-Organisation über Be-<br />
dingungen, Tarife, Stationen und Fahrzeuge.Teilen Sie frühzeitig im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro Ihren kon-<br />
kreten Buchungswunsch mit.<br />
Dazu halten Sie folgende Daten bereit:<br />
❏ Teilnehmernummer, Name und Telefonkennwort<br />
❏ Fahrzeuggebende CarSharing-Organisation oder Stadt der Quernutzung<br />
❏ Buchungszeitraum<br />
❏ Fahrzeugtyp<br />
❏ Station<br />
❏ Alternativfahrzeug für den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug nicht verfügbar ist.<br />
4.4. Dauerquernutzung<br />
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Quernutzung im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro über alle De-<br />
tails, die die Abwicklung Ihrer Quernutzung betreffen: Abholung und Rückgabe von Zugangskarte<br />
oder Tresorschlüssel, Stationsbeschreibung, etc.<br />
Teilen Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro Ihren Dauerquernutzungswunsch mit.<br />
Dazu halten Sie folgende Daten bereit:<br />
❏ Teilnehmernummer, Name und Telefonkennwort<br />
❏ Fahrzeuggebende CarSharing-Organisation oder Stadt der Quernutzung<br />
❏ Zeitraum der Dauerquernutzung<br />
Informieren Sie Sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Dauerquernutzung direkt bei der fahrzeuggeben-<br />
den CarSharing-Organisation über alle Details Ihrer Dauerquernutzung.<br />
A - 15
A NUTZUNGSORDNUNG AUSLANDSFAHRT<br />
5. Auslandsfahrt<br />
Informieren Sie sich im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro über mögliche Besonderheiten bezüglich Ihres Reise-<br />
ziels. Zudem holen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Ausland fahren den Original-Kfz-Schein im<br />
<strong>Stadtmobil</strong>-Büro ab. Die grüne Versicherungskarte befindet sich im Fahrzeug.<br />
A - 16
6. Zubehör<br />
A NUTZUNGSORDNUNG ZUBEHÖR<br />
Jede Art von Zubehör muss im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro gebucht werden. Die Übergabe und die Rückga-<br />
be werden dann individuell mit Ihnen abgestimmt. Welches Zubehör zu welchem Fahrzeug passt,<br />
erfahren Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro.<br />
6.1. Kindersitze<br />
Jedes Fahrzeug verfügt über einen Kindersitz (Ausnahmen Smart und Transporter). Zusätzliche<br />
Kindersitze oder eine Babyschale können Sie, soweit verfügbar, im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro buchen.<br />
zusätzlicher Kindersitz/Babyschale (pro Buchung/maximal 3 Monate) 10,00 €<br />
Montieren Sie Kindersitze unbedingt auf dem Rücksitz. Ist dies nicht möglich, können Kinder-<br />
sitze ausnahmsweise auch auf dem Beifahrersitz montiert werden. Rückwärts-gerichtete Kin-<br />
dersitze (Babyschalen) dürfen auf dem Beifahrersitz allerdings nur angebracht werden, wenn<br />
der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Im Übrigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelun-<br />
gen, über die Sie sich informieren müssen.<br />
6.2. Dachzubehör<br />
Dachquerträger für Fahrzeuge mit Dachreling (pro Paar, pro Buchung) 5,00 €<br />
Dachbox (pro Buchung) 20,00 €<br />
Fahrradträger fürs Dach (pro Träger, pro Buchung) 10,00 €<br />
6.3. Schneeketten<br />
Schneeketten (für 2 Räder, pro Buchung) 5,00 €<br />
A - 17
B Tarife<br />
B TARIFE TARIFE<br />
1. Aufnahmetarif<br />
Unsere Starterpakete enthalten folgende Leistungen:<br />
1. Einlage (bei Kündigung zurück)<br />
2. Kaution für die Zugangskarte<br />
3. Aufnahmegebühr<br />
Bei einer erhöhten Einlage bieten wir eine Verzinsung an. Weitere Informationen dazu erhalten<br />
Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro.<br />
Die aktuellen Aufnahmetarife finden Sie auf der Preisliste im Anhang dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />
2. Teilnahmebeitrag pro Monat<br />
Die monatlichen Teilnahmebeiträge werden in der Regel kalenderjährlich berechnet. Die Teilnah-<br />
mebeiträge für das erste Kalenderjahr (ab Aufnahme bei <strong>Stadtmobil</strong>) werden mit der ersten Rech-<br />
nung abgebucht. Die Teilnahmebeiträge in den Folgejahren werden Mitte Februar abgebucht.<br />
Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zuviel bezahlte Beitrag zurückerstat-<br />
tet.<br />
Die aktuellen Teilnahmebeiträge finden Sie auf der Preisliste im Anhang dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />
3. Nutzungstarif<br />
Der Nutzungstarif errechnet sich aus einem Zeit-Tarif, einem Kilometertarif und einer Grundge-<br />
bühr von 1,- €.<br />
Nutzungstarif = Zeit-Tarif + KM-Tarif + 1,00 € Grundgebühr (pro Buchung)<br />
Versicherungen, Kraftstoffkosten und Mehrwertsteuer sind im Nutzungstarif enthalten.<br />
Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Preisliste im Anhang dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />
B - 1
4. Entgelte<br />
B TARIFE ENTGELTE<br />
Verspätete Fahrzeugrückgabe 30,00 €<br />
Reinigung bei Verschmutzung, je nach Aufwand 30,00 € / Stunde<br />
Selbstverschuldeter Technikereinsatz (z.B. Batterie leer), je nach Aufwand 30,00 € / Stunde<br />
Bearbeitungsentgelt bei Unfall / Schaden 30,00 €<br />
Bearbeitungsentgelt bei Strafzettel / Bußgeld 5,00 €<br />
Wagenbuch nicht, unvollständig oder unleserlich ausgefüllt 5,00 €<br />
Verlust einer Zugangskarte 30,00 €<br />
Verlust eines Fahrzeugschlüssels ab 100,00 €<br />
Verlust eines Fahrzeugscheins 60,00 €<br />
5. Stornierungen und Umbuchungen<br />
Es gilt der Grundsatz, dass alle Buchungsänderungen bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn keine<br />
Stornierungen sind.<br />
Buchungsvorgänge weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn<br />
sind Stornierungen, wenn:<br />
❏ Buchungszeiträume vollständig oder teilweise weggenommen werden.<br />
❏ Buchungszeiträume von bereits laufenden Buchungen verkürzt werden.<br />
❏ auf Fahrzeuge kleinerer Tarifkategorie umgebucht wird.<br />
Buchungsvorgänge weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn<br />
sind keine Stornierungen, wenn:<br />
❏ Buchungen verlängert werden.<br />
❏ auf Fahrzeuge gleicher oder höherer Tarifkategorie umgebucht wird.<br />
Sonderregelung für Buchungen mit einer Dauer von mehr als einer Woche:<br />
❏ Buchungen müssen spätestens 7 Tage vor Buchungsbeginn storniert bzw. nach den<br />
o.g. Regeln geändert werden, ansonsten ist die Hälfte des Zeittarifs zu zahlen, jedoch<br />
maximal für eine Woche.<br />
Stornierungen werden wie folgt berechnet:<br />
❏ Die Hälfte der wegfallenden Nutzungskosten zzgl. 1,- € Stornogebühr.<br />
Bei kurzen Stornierungszeiten (z.B. nur eine Stunde) und zusätzlich kleinen Tariftypen (z.B.<br />
„Mini“), sind Stornierungen aufgrund der zusätzlichen Stornogebühr in Höhe von 1,- € nicht<br />
lohnend und sinnvoll.<br />
6. Gutschriften<br />
Gebuchte Fahrt konnte ohne eigenes Verschulden nicht angetreten werden 15,00 €<br />
B - 2
C ZUSATZANGEBOTE ZUSATZANGEBOTE<br />
C Zusatzangebote<br />
1. Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung<br />
Wer einen Schaden verursacht, trägt einen Teil des Schadens selbst (Selbstbehalt). Dies ist beim-<br />
Privatwagen wie auch beim CarSharing der Fall.<br />
Für einen Betrag von 39,- € pro Jahr (Einzelperson, 12 Monate ab Antragsstellung) bieten wir<br />
Ihnen die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu reduzieren.<br />
Zur Erinnerung:<br />
Alle <strong>Stadtmobil</strong> Autos sind Voll-, Teilkasko und Haftpflichtversichert.<br />
Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für Schäden beim Unfallgegner<br />
Teilkaskoversicherung trägt Kosten z.B. für Glasschäden, Wildschäden, Diebstahl<br />
Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Schäden am <strong>Stadtmobil</strong>-Auto<br />
Was bringt’s?<br />
Selbstbehalt pro Schadensfall maximal: 300,- € statt 900,- €<br />
Ausfallgebühr für beschädigtes Fahrzeug pro Tag 0,- € statt 15,- €<br />
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Reduktion:<br />
• mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis<br />
• mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei <strong>Stadtmobil</strong>, ausgenommen Neuverträge<br />
• Haftungsreduktion gilt für einen Schadensfall pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall<br />
gilt die aktuell gültige Tarifordnung.<br />
Was ist zu beachten?<br />
1. Die Festlegung ist ab Antragsstellung für 12 Monate zu treffen und der Betrag für 12 Monate<br />
zu entrichten; eine Rückerstattung erfolgt nicht.<br />
2. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, d.h. wenn die Reduktion nicht weiter laufen soll, muss dieses<br />
vier Wochen vor Ablauf der 12 Monate im Büro gemeldet werden.<br />
3. Die Reduktion ist vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei <strong>Stadtmobil</strong>.<br />
4. <strong>Stadtmobil</strong> hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht<br />
weiterzuführen.<br />
5. Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen.<br />
Entgelte für die Reduktion<br />
Einzelperson (Teilnehmer) 39,00 €<br />
2 Personen (bei Teilnehmer mit Partner/in) 59,00 €<br />
4 Fahrer (bei Firmen und Vereinen) 79,00 €<br />
pro weiteren Fahrer (bei Firmen und Vereine) 10,00 €<br />
C - 1
D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
D Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
§ 1 Gegenstand<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem<br />
Teilnehmer und der <strong>Stadtmobil</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
im folgenden „<strong>Stadtmobil</strong>“ genannt, bezüglich der<br />
Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden<br />
Nutzung in der Form von CarSharing.<br />
§ 2 Teilnehmergemeinschaften<br />
1. Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt<br />
leben, können eine Teilnehmergemeinschaft,<br />
bestehend aus einem Erstnutzer und einem oder<br />
mehreren Zweitnutzern, bilden. Für die<br />
Teilnehmergemeinschaft gelten die in der<br />
Tarifordnung genannten Bedingungen. Der<br />
Erstnutzer nimmt Erklärungen und Mitteilungen<br />
von <strong>Stadtmobil</strong> für die Gemeinschaft entgegen.<br />
2. Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft<br />
haften gesamtschuldnerisch für alle<br />
Forderungen, die <strong>Stadtmobil</strong> im Zusammenhang<br />
mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen.<br />
§ 3 Juristische Personen als Teilnehmer<br />
1. Ist der Teilnehmer eine Juristische Person, kann<br />
der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte<br />
(Fahrer) benennen, die im Namen und auf<br />
Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen<br />
und/ oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind<br />
der Tarifordnung zu entnehmen.<br />
2. Die Beauftragten versichern zuvor durch<br />
Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen<br />
und beachten. Der Teilnehmer hat<br />
sicherzustellen, dass Beauftragte die<br />
Regelungen dieser Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen beachten und bei<br />
Fahrten mit Fahrzeugen von <strong>Stadtmobil</strong><br />
fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen<br />
Fahrerlaubnis sind.<br />
3. Der Teilnehmer haftet für Verschulden seiner<br />
Beauftragten, als Empfangsgehilfen der<br />
Leistungen, wie für sein eigenes.<br />
§ 4 Kaution<br />
Der Teilnehmer hinterlegt zum Vertragsbeginn eine<br />
Kaution bei <strong>Stadtmobil</strong>, deren Höhe der Tarifordnung<br />
zu entnehmen ist. Die Kaution dient <strong>Stadtmobil</strong> als<br />
Beitrag zur Vorfinanzierung des CarSharing-<br />
Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für<br />
Forderungen gegen den Teilnehmer, die <strong>Stadtmobil</strong><br />
aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird<br />
dem Teilnehmer nach Ende des<br />
Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet.<br />
§ 5 Zugangsmittel<br />
1. Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit<br />
einer persönlichen Geheimzahl. <strong>Stadtmobil</strong> steht<br />
frei, bestimmte Zugangsmittel von der Zahlung<br />
einer Kaution abhängig zu machen.<br />
2. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte<br />
(Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen<br />
die Zugangsmittel benutzen. Persönliche<br />
Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen<br />
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die<br />
Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel<br />
vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit<br />
dem Zugangsmittel aufbewahrt werden.<br />
3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von<br />
<strong>Stadtmobil</strong>. Der Verlust des Zugangsmittels ist<br />
<strong>Stadtmobil</strong> unverzüglich mitzuteilen und die<br />
Umstände des Verlustes sind schriftlich<br />
darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder<br />
beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer<br />
ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der<br />
Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer<br />
haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den<br />
Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden,<br />
insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von<br />
Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer<br />
bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden<br />
geringer war.<br />
§ 6 Buchung, Nutzung<br />
1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von<br />
Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen<br />
Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß<br />
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur<br />
gemäß §16 dieser AGB zulässig.<br />
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung<br />
das Fahrzeug zu buchen. Überschneidungen mit<br />
bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig.<br />
3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige<br />
Buchung ist als Straftat strafbar. <strong>Stadtmobil</strong><br />
behält sich vor, entsprechend Anzeige und<br />
Strafantrag zu stellen. Unabhängig von<br />
weitergehenden Schadensersatzforderungen hat<br />
der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende<br />
Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu<br />
zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf<br />
eventuelle Schadensersatzforderungen<br />
angerechnet.<br />
4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der<br />
Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht<br />
dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit<br />
das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm<br />
D - 1
D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die<br />
Fahrt unentgeltlich zu stornieren.<br />
§ 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe,<br />
Nutzung eines falschen Fahrzeugs<br />
1. Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb<br />
des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine<br />
Verlängerung des Buchungszeitraums ist<br />
möglich, wenn es dadurch nicht zu einer<br />
Überschneidung mit einer anderen Buchung<br />
kommt.<br />
2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des<br />
Buchungszeitraums zurückgestellt hat der<br />
Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein<br />
Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe<br />
der Tarifordnung zu entnehmen ist.<br />
3. Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von<br />
ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer<br />
zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu<br />
entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu<br />
entnehmen ist.<br />
§ 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis<br />
1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen<br />
Rahmennutzungsvertrag mit <strong>Stadtmobil</strong><br />
abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer)<br />
nach § 3.<br />
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt<br />
seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)<br />
mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den<br />
fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in<br />
Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die<br />
Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen<br />
und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust<br />
der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die<br />
Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist<br />
verpflichtet, <strong>Stadtmobil</strong> über Wegfall oder<br />
Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich<br />
zu informieren.<br />
3. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten<br />
fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte<br />
weitergeben, die selbst Partner eines<br />
Rahmennutzungsvertrags mit <strong>Stadtmobil</strong> sind. Er<br />
ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis<br />
des Dritten zu prüfen und sich von seiner<br />
Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf<br />
das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden.<br />
Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet<br />
der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die<br />
Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht<br />
hat.<br />
§ 9 Behandlung der Fahrzeuge<br />
1. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und<br />
ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.<br />
Insbesondere bei längeren Fahrten sind die<br />
Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in<br />
regelmäßigen Abständen zu prüfen und<br />
gegebenenfalls zu korrigieren.<br />
2. Im Interesse aller Teilnehmer und der<br />
Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende<br />
Fahrweise zu achten.<br />
3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse<br />
nichtrauchender Teilnehmer und Kindern<br />
verboten.<br />
4. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug<br />
zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an<br />
Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests,<br />
für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme<br />
von Personen, für die Beförderung leicht<br />
entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher<br />
Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen<br />
deutlich übersteigen, für die Begehung von<br />
Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über<br />
den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen,<br />
oder wenn der Teilnehmer unter Einfluss von<br />
Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten<br />
steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.<br />
§ 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel<br />
Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor<br />
Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe<br />
Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und<br />
Mängel, die nicht von <strong>Stadtmobil</strong> im Bordbuch<br />
eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt <strong>Stadtmobil</strong><br />
gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist<br />
dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der<br />
<strong>Stadtmobil</strong> zulässig, diese wird nicht unbillig<br />
verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel<br />
an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im<br />
Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw.<br />
Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände.<br />
§ 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten,<br />
Reparaturen<br />
1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der<br />
Fahrt am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer<br />
<strong>Stadtmobil</strong> unverzüglich mitzuteilen.<br />
2. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen<br />
werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei<br />
zwingenden anderen Umständen, bis zum<br />
Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am<br />
Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu<br />
ergreifen, die der Beweissicherung und der<br />
Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf<br />
bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine<br />
Haftungsübernahme oder eine vergleichbare<br />
Erklärung abgeben.<br />
3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger<br />
Zustimmung von <strong>Stadtmobil</strong> erfolgen und<br />
müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben<br />
werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von<br />
<strong>Stadtmobil</strong>, die auch die notwendigen<br />
Reparaturkosten gegen Vorlage der<br />
D - 2
D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
entsprechenden Rechnung trägt, sofern der<br />
Teilnehmer nicht selbst für den Schaden haftet.<br />
§ 12 Rückgabe des Fahrzeugs<br />
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug<br />
zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß<br />
zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als<br />
ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im<br />
ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼<br />
Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss,<br />
ordnungsgemäß verschlossen an seinem<br />
definierten Stellplatz abgestellt ist und der<br />
Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort<br />
sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel<br />
darf nicht an einen anderen Teilnehmer<br />
weitergegeben werden.<br />
2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich<br />
verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß<br />
zurückgestellt, hat der Teilnehmer, der diesen<br />
Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des<br />
tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu<br />
entrichten.<br />
§ 13 Versicherungen<br />
1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und<br />
kaskoversichert.<br />
2. Der Fahrberechtigte haftet für sämtliche<br />
Schäden, die während seiner Buchungszeit<br />
auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er<br />
diese nicht zu vertreten hat. Zu den zu tragenden<br />
Schäden zählen Haftpflicht- und Kaskoschäden.<br />
Der Teilnehmer haftet für die Schäden im<br />
Rahmen der Selbstbeteiligung, deren Höhe der<br />
Tarifordnung zu entnehmen ist. Ausgenommen<br />
hiervon sind Fälle höherer Gewalt. Eine in<br />
diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
§ 14 Haftung von <strong>Stadtmobil</strong><br />
<strong>Stadtmobil</strong> haftet gegenüber dem Teilnehmer im<br />
Rahmen der Anmietung und Nutzung eines<br />
Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig durch <strong>Stadtmobil</strong> oder einem für die<br />
Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden<br />
oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für<br />
einfaches Verschulden haftet <strong>Stadtmobil</strong> nur für<br />
Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen<br />
haftet <strong>Stadtmobil</strong> nicht. <strong>Stadtmobil</strong> haftet, außer bei<br />
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere<br />
nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein<br />
Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht.<br />
§ 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen,<br />
Nutzungsausschluss<br />
1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines<br />
Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen<br />
haftet der Teilnehmer auf vollen Schadensersatz,<br />
wenn der Schaden vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig durch den Teilnehmer oder das ihm<br />
zurechenbare Verhalten eines Dritten verursacht<br />
wurde. Der Teilnehmer haftet ferner auf vollen<br />
Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder<br />
der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden<br />
anderer dadurch eingetreten ist, weil der<br />
Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen<br />
hat, schuldhaft gegen den<br />
Rahmennutzungsvertrag, gesetzliche<br />
Bestimmungen oder die Allgemeinen<br />
Bedingungen für Kraftfahrzeuge (AKB) verstoßen<br />
hat und dadurch der Versicherungsschutz<br />
beeinträchtigt wurde. Im Falle der Haftung des<br />
Teilnehmers ohne Versicherungsschutz der<br />
Fahrzeugversicherung stellt der Teilnehmer<br />
<strong>Stadtmobil</strong> von Forderungen Dritter frei.<br />
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung<br />
einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne<br />
Buchung nutzt (§ 6 Abs. 2) oder ein Fahrzeug<br />
einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8).<br />
Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu<br />
ersetzender Schaden entsteht, wird die<br />
Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung<br />
angerechnet.<br />
3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann<br />
<strong>Stadtmobil</strong> – nach vorheriger Abmahnung –mit<br />
sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der<br />
Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen<br />
und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde<br />
– trotz vorheriger Abmahnung – sein<br />
vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder<br />
wiederholt.<br />
§ 16 Entgelt, Einzugsermächtigung,<br />
Zahlungsverzug<br />
1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und<br />
weiteren Entgelte ergibt sich aus der<br />
Tarifordnung, die jedem Teilnehmer<br />
ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine<br />
dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und<br />
dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen<br />
wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt<br />
ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung<br />
der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in<br />
Auftrag des Teilnehmers oder dessen<br />
mutmaßlichem Interesse erbracht werden und<br />
die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen<br />
eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit<br />
keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
2. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund<br />
des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer.<br />
<strong>Stadtmobil</strong> wird dem Teilnehmer die Änderungen<br />
der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung<br />
kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart<br />
ist, den Nutzungsvertrag innerhalb von sechs<br />
Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung<br />
mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses<br />
D - 3
D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
Kündigungsrecht wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in ihrem<br />
Angebot besonders hinweisen. Kündigt der<br />
Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die<br />
geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde<br />
gelegt.<br />
3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen,<br />
die vom Teilnehmer im Rahmen der<br />
Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in<br />
Anspruch genommen werden (z.B.<br />
Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung<br />
im Schadensfall) werden dem Teilnehmer<br />
spätestens zwei Monate vor dem<br />
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres<br />
Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die<br />
Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt,<br />
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem<br />
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />
Genehmigungswirkung wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in<br />
ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden<br />
dem Teilnehmer die Änderungen angeboten,<br />
kann er den von der Änderung betroffenen<br />
Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf<br />
dieses Kündigungsrecht wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in<br />
ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der<br />
Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die<br />
geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde<br />
gelegt.<br />
4. Der Teilnehmer erteilt der <strong>Stadtmobil</strong> eine<br />
Ermächtigung zum Einzug aller mit dem<br />
Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden<br />
fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen<br />
dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem<br />
Einzug des Rechnungsbetrages liegt eine Frist<br />
von 5 Werktagen, während derer der Teilnehmer<br />
berechtigt ist, die Begründetheit des<br />
Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der<br />
eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet<br />
und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu<br />
vertreten, bezahlt er die Bankkosten.<br />
5. Bei Zahlungsverzug ist <strong>Stadtmobil</strong> berechtigt,<br />
Mahnkosten und Verzugszinsen nach<br />
gesetzlichen Regelungen zu erheben.<br />
§ 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags<br />
1. Der Rahmennutzungsvertrag kann vom<br />
Teilnehmer als auch von <strong>Stadtmobil</strong> mit einer<br />
Frist von sechs Wochen zum Monatsende<br />
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der<br />
Schriftform.<br />
2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von<br />
<strong>Stadtmobil</strong>, den Rahmennutzungsvertrag aus<br />
wichtigem Grund außerordentlich und fristlos<br />
ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses<br />
Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen<br />
Vertragsbedingungen, insbesondere mit<br />
Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen<br />
Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den<br />
Teilnehmer oder einen Dritten, für den der<br />
Teilnehmer einzustehen hat.<br />
3. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die<br />
Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände<br />
und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen<br />
des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat,<br />
unbeschädigt zurückzugeben.<br />
4. Die Kaution nach § 4 wird nach Erstellung der<br />
letzten Rechnung und nach Begleichung aller<br />
Forderungen, die <strong>Stadtmobil</strong> gegen den<br />
Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag<br />
zustehen, spätestens aber zwei Monate nach<br />
Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der<br />
Zugangsmittel von <strong>Stadtmobil</strong> zurückerstattet.<br />
<strong>Stadtmobil</strong> ist berechtigt, Forderungen gegen<br />
den Teilnehmer aus dem<br />
Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des<br />
Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu<br />
verrechnen oder von ihrem<br />
Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der<br />
Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen.<br />
5. Kündigt ein Mitglied einer<br />
Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt<br />
dies nicht die Gültigkeit der<br />
Rahmennutzungsverträge der restlichen<br />
Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft.<br />
§ 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung<br />
1. <strong>Stadtmobil</strong> kann Dritte mit Aufgaben beauftragen,<br />
die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag<br />
ergeben. Solche Aufgaben können sein: das<br />
Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das<br />
Bereitstellen von Fahrzeugen, die<br />
Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der<br />
Fahrten des Teilnehmers und die<br />
Rechnungserstellung. Näheres ist dem<br />
CarSharing-<strong>Handbuch</strong> zu entnehmen. Wird die<br />
Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben,<br />
kann <strong>Stadtmobil</strong> den Dritten beauftragen, dem<br />
Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen<br />
auszustellen und - falls eine<br />
Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto<br />
des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den<br />
Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für<br />
den Teilnehmer <strong>Stadtmobil</strong> gegenüber.<br />
2. Der Teilnehmer kann <strong>Stadtmobil</strong> beauftragen, auf<br />
Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von<br />
anderen CarSharing-Anbietern zu buchen<br />
(Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt<br />
zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen<br />
CarSharing-Anbieters, die bei <strong>Stadtmobil</strong><br />
eingesehen werden können. <strong>Stadtmobil</strong> kann<br />
den CarSharing-Anbieter beauftragen, die<br />
Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem<br />
Teilnehmer in Rechnung zu stellen und - falls<br />
eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom<br />
Konto des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten<br />
werden die Kosten der Quernutzung durch<br />
D - 4
D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
<strong>Stadtmobil</strong> abgerechnet. Der Teilnehmer stellt<br />
<strong>Stadtmobil</strong> von sämtlichen Forderungen Dritter<br />
frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben,<br />
sofern sie nicht von <strong>Stadtmobil</strong> verursacht<br />
wurden.<br />
3. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und<br />
eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen<br />
von Dritten in Anspruch nehmen, die im<br />
CarSharing <strong>Handbuch</strong> genannt sind. Die<br />
Leistungen werden durch <strong>Stadtmobil</strong> in<br />
Rechnung gestellt.<br />
4. <strong>Stadtmobil</strong> übernimmt keine Gewährleistung oder<br />
Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei<br />
denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit von <strong>Stadtmobil</strong> entstanden oder<br />
betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit<br />
oder Leben des Teilnehmers. Reklamationen<br />
sind direkt an den Dritten zu richten.<br />
§ 19 Änderung der AGB<br />
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden<br />
dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem<br />
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in<br />
Textform angeboten. Die Zustimmung des<br />
Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung<br />
nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf<br />
diese Genehmigungswirkung wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in<br />
ihrem Angebot besonders hinweisen<br />
§ 20 Datenschutz<br />
1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass seine Daten zur Durchführung des<br />
Rahmennutzungsvertrags elektronisch<br />
gespeichert und verarbeitet werden.<br />
2. <strong>Stadtmobil</strong> darf personenbezogene Daten im<br />
Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an<br />
Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden<br />
weitergeben.<br />
3. Falls <strong>Stadtmobil</strong> oder der Teilnehmer Leistungen<br />
von Dritten nach § 18 dieser AGB in Anspruch<br />
nimmt, ist <strong>Stadtmobil</strong> berechtigt, an den Dritten<br />
zur Erledigung seiner Aufgaben notwendige<br />
personenbezogene Daten des Teilnehmers<br />
weiter zu geben. Die schutzwürdigen Belange<br />
des Teilnehmers dürfen dadurch nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
4. Ansonsten ist <strong>Stadtmobil</strong> nicht befugt,<br />
personenbezogene Daten an Dritte weiter zu<br />
geben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe<br />
in anonymisierter Form für wissenschaftliche<br />
Zwecke ist gestattet.<br />
§ 21 Schufa<br />
<strong>Stadtmobil</strong> behält sich vor, der SCHUFA <strong>GmbH</strong><br />
Daten über Aufnahme und Beendigung des<br />
Nutzungsvertrags zu übermitteln und von der<br />
SCHUFA <strong>GmbH</strong> bzw. einer sonstigen<br />
Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den<br />
Kunden zu erhalten. Unabhängig davon wird<br />
<strong>Stadtmobil</strong> der Schufa auch Daten aufgrund<br />
nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese<br />
Meldungen dürfen nach dem<br />
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies<br />
nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig<br />
ist.<br />
§ 22 Gerichtsstand<br />
1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem<br />
Recht.<br />
2. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu<br />
den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige<br />
Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines<br />
Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann<br />
<strong>Stadtmobil</strong> diesen Teilnehmer an dem für den<br />
Sitz von <strong>Stadtmobil</strong> zuständigen Gericht oder bei<br />
einem anderen zuständigen Gericht verklagen;<br />
dasselbe gilt für eine juristische Person des<br />
öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche<br />
Sondervermögen. <strong>Stadtmobil</strong> kann von diesem<br />
Teilnehmer nur an dem für den Sitz von<br />
<strong>Stadtmobil</strong> zuständigen Gericht verklagt werden.<br />
§ 23 Gültigkeit<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen der<br />
Vertragsbedingungen (AGB, <strong>Handbuch</strong>,<br />
Tarifordnung, Versicherungsbedingungen)<br />
unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im<br />
Übrigen nicht.<br />
2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen<br />
zwischen Teilnehmer und der <strong>Stadtmobil</strong> sind nur<br />
gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.<br />
D - 5
E TELEFONNUMMERN UND ADRESSEN TELEFONNUMMERN UND ADRESSEN<br />
E Telefonnummern und Adressen<br />
1. Telefonnummern<br />
1.1. Buchen<br />
Buchungszentrale 0201 / 470 99 30 Rund um die Uhr<br />
<strong>Stadtmobil</strong>-Büro 0201 / 470 99 080<br />
1.2. <strong>Stadtmobil</strong>-Büro<br />
Tel.: 0201 / 470 99 080<br />
Fax: 0201 / 470 99 089<br />
2. Postadresse<br />
<strong>Stadtmobil</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Katernberger Straße 107<br />
45327 Essen-Katernberg<br />
Rund um die Uhr,<br />
außerhalb der Öffnungszeiten Weiterleitung zur<br />
Buchungszentrale<br />
3. Öffnungszeiten<br />
Unser Büro ist nicht regelmäßig besetzt. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin. Wir sind<br />
jedoch zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:<br />
Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
4. Internetadressen<br />
4.1. Online-Buchung<br />
https://buchen.stadtmobil.de<br />
4.2. E-Mail-Adresse<br />
rhein-ruhr@stadtmobil.de<br />
5. Bankverbindung<br />
Commerzbank Essen, BLZ: 360 400 39, Konto: 11 55 2 33<br />
E - 1
F INDEX INDEX<br />
F Index<br />
AGB.................................................................................................................D-1<br />
Aral-Card..........................................................................................................A-10<br />
Auslandsfahrt...................................................................................................A-16<br />
Bankverbindung...............................................................................................E-1<br />
Betriebsflüssigkeiten........................................................................................A-8<br />
Bordcomputer BCSA 2006...............................................................................A-4<br />
Bordcomputer CB Micro...................................................................................A-3<br />
Buchen.............................................................................................................A-1<br />
Dachquerträger................................................................................................A-17<br />
Einlage.............................................................................................................B-1<br />
Fahrradträger...................................................................................................A-17<br />
Fahrzeugschein................................................................................................A-6<br />
Fremdwährung.................................................................................................A-11<br />
Geheimzahl von Tankkarte..............................................................................A-10<br />
Gutschriften......................................................................................................B-2<br />
Internetadressen..............................................................................................E-1<br />
Kilometerstand.................................................................................................A-6<br />
Kindersitze.......................................................................................................A-17<br />
Kraftstoff sparen...............................................................................................A-8<br />
Öffnungszeiten.................................................................................................E-1<br />
Öl nachfüllen....................................................................................................A-11<br />
Panne...............................................................................................................A-12<br />
Polizei..............................................................................................................A-12<br />
Postadresse.....................................................................................................E-1<br />
Quernutzung....................................................................................................A-14<br />
Rauchen...........................................................................................................A-8<br />
Reifendruck......................................................................................................A-8<br />
Schäden...........................................................................................................A-7<br />
Schneeketten...................................................................................................A-17<br />
Schutzbrief.......................................................................................................A-12<br />
Shell-Card........................................................................................................A-10<br />
Stornierungen...................................................................................................A-2<br />
Stornierungsentgelte........................................................................................B-2<br />
Tankbeleg........................................................................................................A-9<br />
Tanken.............................................................................................................A-9<br />
Tankkarten.......................................................................................................A-10<br />
Tankquittung....................................................................................................A-9<br />
Telefonnummern..............................................................................................E-1<br />
Unfall................................................................................................................A-12, 13<br />
Unfallbericht.....................................................................................................A-12<br />
Verkehrssicherheit...........................................................................................A-7<br />
Verlängerungen................................................................................................A-2<br />
Verlust der Zugangskarte.................................................................................B-2<br />
Verschmutzung................................................................................................B-2<br />
Versicherungsschutz........................................................................................A-12<br />
Versicherungsselbstbeteiligung .......................................................................C-1<br />
Wagenbuch......................................................................................................A-6<br />
Wagenbucheintrag...........................................................................................A-7<br />
Waschen..........................................................................................................A-11<br />
Zubehör............................................................................................................A-17<br />
F - 1