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Stadtmobil Handbuch - Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH

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<strong>Handbuch</strong><br />

für CarSharing<br />

in der <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> Region


Nutzungshinweise<br />

Der besseren Textverständlichkeit wegen, haben wir in diesem <strong>Handbuch</strong> auf die konsequente<br />

Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von „Teilnehmer“ die Rede, so bezieht<br />

sich diese Benennung auf Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />

Richtig Tanken!<br />

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch getankt<br />

haben, dürfen Sie den Motor nicht starten.<br />

Um Folgeschäden zu vermeiden, informieren Sie sofort <strong>Stadtmobil</strong>.<br />

Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist ein Bedienungsfehler ("Betriebsschaden"), der durch die<br />

Versicherung nicht gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfehlern haftet der Teilnehmer in vollem<br />

Umfang.<br />

Keine Hochleistungskraftstoffe!<br />

Es ist nicht zulässig, sogenannte Hochleistungskraftstoffe zu tanken.<br />

Bei Aral-Tankstellen heißen diese "Ultimate Diesel" oder "Ultimate 100". Die <strong>Stadtmobil</strong>-<br />

Nutzungskosten sind nicht auf diese Kraftstoffkosten kalkuliert. Falls Sie Hochleistungskraftstoff<br />

tanken, werden wir Ihnen die Differenz zum normalen Kraftstoffpreis in Rechnung stellen (10<br />

Cent pro Liter).<br />

Keine Kopien von Tankquittungen!<br />

Prinzipiell dürfen wir keine Kopien von Tankquittungen zur Rückerstattung annehmen. Senden<br />

Sie uns daher bitte nur Original-Tankquittungen zu und vermerken Sie auf diesen Ihre<br />

Teilnehmernummer und das Fahrzeugkennzeichen damit wir die Quittung eindeutig zuordnen<br />

können.


Inhaltsverzeichnis <strong>Handbuch</strong><br />

A NUTZUNGSORDNUNG .........................................................................................................A-1<br />

1. Buchen....................................................................................................................................A-1<br />

1.1. Telefonnummern und Internetadresse................................................................A-1<br />

1.2. Buchungszentrale................................................................................................A-1<br />

1.3. Buchungszeiträume.............................................................................................A-1<br />

1.4. Buchungsvorgang...............................................................................................A-2<br />

1.5. Stornierungen......................................................................................................A-2<br />

1.6. Verlängerungen...................................................................................................A-2<br />

2. Zugangssystem.......................................................................................................................A-3<br />

2.1. Bordcomputer Convadis CBMicro.......................................................................A-3<br />

2.2. Bordcomputer Invers BCSA 2006.......................................................................A-4<br />

3. Fahrzeugnutzung...................................................................................................................A-6<br />

3.1. Prüfung des Fahrzeuges bei Fahrtbeginn...........................................................A-6<br />

3.2. Schäden oder Mängel.........................................................................................A-7<br />

3.3. Wagenbucheintrag von Schäden oder Mängel....................................................A-7<br />

3.4. Nutzungsregeln...................................................................................................A-8<br />

3.5. Kraftstoff sparen..................................................................................................A-8<br />

3.6. Tanken................................................................................................................A-9<br />

3.7. Tankkarten........................................................................................................A-10<br />

3.8. Wagenbucheintrag beim Tanken.......................................................................A-11<br />

3.9. Vorgehen bei Panne..........................................................................................A-12<br />

3.10. Vorgehen bei Unfall.........................................................................................A-12<br />

3.11. Wagenbucheintrag bei Fahrtende...................................................................A-13<br />

3.12. Fahrzeugnutzung beenden..............................................................................A-13<br />

4. Quernutzung..........................................................................................................................A-14<br />

4.1. Quernutzung bei Cambio und anderen <strong>Stadtmobil</strong>-Regionen ..........................A-14<br />

4.2. Quernutzungen außerhalb <strong>Stadtmobil</strong> oder Cambio.........................................A-14<br />

4.3. Einmalige Quernutzung.....................................................................................A-15<br />

4.4. Dauerquernutzung.............................................................................................A-15<br />

5. Auslandsfahrt........................................................................................................................A-16<br />

6. Zubehör.................................................................................................................................A-17<br />

6.1. Kindersitze.........................................................................................................A-17<br />

6.2. Dachzubehör.....................................................................................................A-17<br />

6.3. Schneeketten....................................................................................................A-17<br />

B TARIFE....................................................................................................................................B-1<br />

1. Aufnahmetarif..........................................................................................................................B-1<br />

2. Teilnahmebeitrag pro Monat....................................................................................................B-1<br />

3. Nutzungstarif ..........................................................................................................................B-1<br />

4. Entgelte...................................................................................................................................B-2<br />

5. Stornierungen und Umbuchungen...........................................................................................B-2


6. Gutschriften.............................................................................................................................B-2<br />

C ZUSATZANGEBOTE..............................................................................................................C-1<br />

1. Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung.......................................................................C-1<br />

D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.......................................................................D-1<br />

E TELEFONNUMMERN UND ADRESSEN................................................................................E-1<br />

1. Telefonnummern.....................................................................................................................E-1<br />

1.1. Buchen................................................................................................................E-1<br />

1.2. <strong>Stadtmobil</strong>-Büro...................................................................................................E-1<br />

2. Postadresse............................................................................................................................E-1<br />

3. Öffnungszeiten .......................................................................................................................E-1<br />

4. Internetadressen.....................................................................................................................E-1<br />

4.1. Online-Buchung...................................................................................................E-1<br />

4.2. E-Mail-Adresse....................................................................................................E-1<br />

5. Bankverbindung......................................................................................................................E-1<br />

F INDEX......................................................................................................................................F-1<br />

G ANHANG................................................................................................................................G-1<br />

1. Preisliste.................................................................................................................................G-1<br />

2. Fahrzeugtypen........................................................................................................................G-1<br />

3. Fahrzeugübersicht..................................................................................................................G-1<br />

4. Stationsübersicht....................................................................................................................G-1<br />

5. Stationsbeschreibungen..........................................................................................................G-1


A NUTZUNGSORDNUNG NUTZUNGSORDNUNG<br />

A Nutzungsordnung<br />

1. Buchen<br />

1.1. Telefonnummern und Internetadresse<br />

Buchungen sind per Telefon oder per Internet möglich.<br />

Buchung per Telefon<br />

Buchungszentrale 0201 / 470 99 30 Rund um die Uhr<br />

<strong>Stadtmobil</strong>-Büro 0201 / 470 99 080<br />

Buchung per Internet<br />

https://buchen.stadtmobil.de<br />

1.2. Buchungszentrale<br />

Rund um die Uhr,<br />

außerhalb der Öffnungszeiten Weiterleitung zur<br />

Buchungszentrale<br />

Das Telefon der Buchungszentrale ist rund um die Uhr besetzt. Es gibt keine Warteschleife. Aller-<br />

dings kann es vorkommen, dass mehrere Buchungen gleichzeitig bearbeitet werden. Ihr Anruf<br />

kann dann eventuell nicht entgegen genommen werden, obwohl kein Besetztzeichen ertönt. Ver-<br />

suchen Sie es einige Minuten später erneut.<br />

Die Buchungszentrale kann Ihnen keine allgemeinen Auskünfte zu Tarifen, Nutzungsbedin-<br />

gungen usw. erteilen. Derartige Informationen erhalten Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro.<br />

1.3. Buchungszeiträume<br />

Bei der Festlegung des Buchungszeitraumes beachten Sie bitte folgendes:<br />

❏ Buchungen können entweder zur halben oder zur vollen Stunde beginnen und enden.<br />

Abgerechnet werden ganze Stunden, z.B.:<br />

1,5 Stunden werden als 2 Stunden abgerechnet.<br />

❏ Geben Sie beim Buchungstag immer den Wochentag und das exakte Datum an, z.B.:<br />

Montag, der 30. Dezember.<br />

❏ Geben Sie Uhrzeiten wie folgt an: 8 Uhr abends ist immer 20 Uhr.<br />

❏ Kalkulieren Sie unbedingt einen Zeitpuffer ein, sodass Sie zum Buchungsende das<br />

Fahrzeug wieder rechtzeitig zurückstellen können.<br />

❏ Wenn Sie ein Fahrzeug länger als 5 Tage buchen möchten, erfolgt Ihre Buchung<br />

ausschließlich über das <strong>Stadtmobil</strong>-Büro. Bitte reinigen Sie nach einer solchen<br />

A - 1


A NUTZUNGSORDNUNG NUTZUNGSORDNUNG<br />

Nutzung das Fahrzeug gründlich von innen und außen, bevor Sie es wieder an die<br />

Station zurückstellen.<br />

Falls Sie bei Langzeitbuchungen über 5 Tagen versäumen das Fahrzeug zu reinigen, wird ein<br />

Reinigungsentgelt erhoben (siehe Entgelte).<br />

1.4. Buchungsvorgang<br />

1. Nehmen Sie Ihre aktuelle Fahrzeugübersicht zur Hand.<br />

2. Halten Sie folgende Daten bei der Buchung bereit:<br />

❏ Teilnehmernummer, Name und Telefonkennwort<br />

❏ Buchungszeitraum<br />

❏ Station und Fahrzeug<br />

❏ Alternativfahrzeug für den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug nicht verfügbar ist.<br />

3. Lassen Sie sich am Ende Ihrer Buchung die Buchungsdaten wiederholen.<br />

Nur die vom Telefonisten tatsächlich wiederholten Buchungsdaten sind maßgebend für Ihre<br />

Buchung und deren Abrechnung.<br />

1.5. Stornierungen<br />

Bei Buchungen mit einer Dauer bis zu 7 Tagen, die weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn stor-<br />

niert werden, fallen Stornierungsentgelte an (siehe Stornierung). Bei Buchungen die länger als 7<br />

Tage sind, fallen Stornierungsentgelte an, wenn diese weniger als 7 Tage vor Fahrtbeginn stor-<br />

niert werden. Ansonsten sind Stornierungen kostenfrei.<br />

1.6. Verlängerungen<br />

Sie können Ihre Fahrt sowohl über das Internet als auch über die Buchungszentrale verlängern.<br />

Ist ein Fahrzeug im Anschluss an Ihre Fahrt bereits gebucht, können Sie den Buchungszeitraum<br />

nicht verlängern.<br />

Falls Sie versäumen, das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an seine Station zurückzustel-<br />

len, wird ein Entgelt erhoben (siehe Entgelte).<br />

A - 2


A NUTZUNGSORDNUNG ZUGANGSSYSTEM<br />

2. Zugangssystem<br />

Der Zugang zu den <strong>Stadtmobil</strong> Fahrzeugen wird über Bordcomputer gesteuert. Es sind zwei un-<br />

terschiedliche Typen von Bordcomputern verbaut, die sich in ihrer Bedienung aber nur unwesent-<br />

lich unterscheiden.<br />

2.1. Bordcomputer Convadis CBMicro<br />

Dieser Bordcomputer ist in den Fahrzeugen vom Typ Peugeot 107 (Mini) und Opel Astra Caravan<br />

(Kombi) verbaut.<br />

Um Ihr gebuchtes Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie wie folgt vor:<br />

1. Halten Sie Ihre Zugangskarte für wenige Sekunden vor das<br />

Lesefeld an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite.<br />

2. Steigen Sie in das Fahrzeug ein. Die Zentralverriegelung<br />

hat sich geöffnet.<br />

3. Das Eingabeterminal befindet sich im oberen Bereich der<br />

Frontscheibe. Tippen Sie hier auf dem Nummernfeld Ihre<br />

PIN-Nummer ein.<br />

Sollte die Aufforderung zur PIN Eingabe nicht mehr im<br />

Display des Bordcomputers stehen, halten Sie bitte Ihre<br />

Zugangskarte erneut an den Sensor in der Frontscheibe<br />

(von innen). Anschließend können Sie Ihre PIN eingeben.<br />

4. Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel aus dem Hand-<br />

schuhfach und starten Sie nun ganz normal das Fahrzeug<br />

mit dem Schlüssel.<br />

5. Schließen Sie bei einer Fahrtunterbrechung das Fahrzeug<br />

ganz normal mit dem Fahrzeugschlüssel oder dessen Fern-<br />

bedienung ab. Sie können das Fahrzeug bei diesem Bord-<br />

computer auch bei einer Fahrtunterbrechung mit Ihrer Zu-<br />

gangskarte abschließen.<br />

6. Wenn Sie die Tankkarte benötigen, ziehen Sie diese seitlich<br />

aus dem Eingabeterminal heraus. Stecken Sie die Tankkarte<br />

nach der Benutzung wieder dorthin zurück.<br />

A - 3


A NUTZUNGSORDNUNG ZUGANGSSYSTEM<br />

7. Wenn Sie die Fahrt verlängern möchten, können Sie dies<br />

bequem über das Eingabeterminal am Bordcomputer eingeben.<br />

Alternativ können Sie über die Telefontaste am Eingabe-<br />

terminal direkt mit der Buchungszentrale verbunden werden,<br />

um Ihren Verlängerungswunsch abzustimmen.<br />

8. Legen Sie den Fahrzeugschlüssel in das Handschuhfach<br />

zurück, wenn Sie das Fahrzeug wieder zurückgeben möchten.<br />

Bestätigen Sie über das Eingabeterminal am Bordcomputer,<br />

dass Sie die Fahrt beenden möchten.<br />

9. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus, schließen Sie alle Tü-<br />

ren und halten Sie die Zugangskarte wieder an das Lese-<br />

feld an der Windschutzscheibe.<br />

10. Vergewissern Sie sich, dass die Zentralverriegelung alle<br />

Türen geschlossen hat.<br />

2.2. Bordcomputer Invers BCSA 2006<br />

Dieser Bordcomputer ist in den Fahrzeugen vom Typ Opel Corsa (klein) verbaut.<br />

Um Ihr gebuchtes Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie wie folgt vor:<br />

1. Halten Sie Ihre Zugangskarte für wenige Sekunden vor das<br />

graue Lesefeld an der Windschutzscheibe auf der Fahrer-<br />

seite.<br />

2. Steigen Sie in das Fahrzeug ein. Die Zentralverriegelung<br />

hat sich geöffnet.<br />

3. Holen Sie aus dem Handschuhfach das Eingabeterminal<br />

heraus. Tippen Sie hier auf dem Nummernfeld Ihre PIN-<br />

Nummer ein.<br />

A - 4


A NUTZUNGSORDNUNG ZUGANGSSYSTEM<br />

4. Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel, der unten im Ein-<br />

gabeterminal steckt und starten Sie nun ganz normal das<br />

Fahrzeug mit dem Schlüssel.<br />

5. Schließen Sie bei einer Fahrtunterbrechung das Fahrzeug<br />

ganz normal mit dem Fahrzeugschlüssel oder dessen<br />

Fernbedienung ab. Die Frage des Bordcomputers “Möch-<br />

ten Sie das Auto jetzt zurückgeben?” können Sie ignorie-<br />

ren.<br />

6. Wenn Sie die Tankkarte benötigen, ziehen Sie diese aus<br />

dem Eingabeterminal heraus. Stecken Sie die Tankkarte<br />

nach der Benutzung wieder dorthin zurück.<br />

7. Wenn Sie die Fahrt verlängern möchten, können Sie dies<br />

über unsere Internetbuchung oder die Buchungszentrale<br />

unter 0201 / 470 99 30 veranlassen, solange keine andere<br />

Buchung direkt auf Ihre Buchung folgt.<br />

8. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel zurück, wenn Sie das<br />

Fahrzeug wieder zurückgeben möchten. Melden Sie sich<br />

am Bordcomputer ab, indem Sie auf die Frage “Möchten<br />

Sie das Auto jetzt zurückgeben?” die Taste “Ja” klicken. Le-<br />

gen Sie anschließend das Eingabeterminal wieder zurück<br />

in das Handschuhfach.<br />

9. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus, schließen Sie alle Tü-<br />

ren und halten Sie die Zugangskarte wieder an das Lese-<br />

feld an der Windschutzscheibe.<br />

10. Vergewissern Sie sich, dass die Zentralverriegelung alle Türen geschlossen hat.<br />

A - 5


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

3. Fahrzeugnutzung<br />

3.1. Prüfung des Fahrzeuges bei Fahrtbeginn<br />

1. Falls das gebuchte Fahrzeug nicht an der Station ist, warten Sie bitte noch etwa 10 Minu-<br />

ten. Ist das Fahrzeug auch dann noch nicht zurück, benachrichtigen Sie die Buchungszen-<br />

trale. Die Buchungszentrale kann Ihre gebuchte Fahrt kostenfrei stornieren oder auf ein an-<br />

deres Fahrzeug umbuchen. <strong>Stadtmobil</strong> berechnet den ursprünglich gebuchten Tarif.<br />

2. Prüfen Sie, ob das Wagenbuch im Fahrzeug vorhanden und vollständig ist. Das Wagenbu-<br />

ch besitzt folgende Rubriken:<br />

□ Titelseite mit wichtigen Informationen<br />

□ Fahren<br />

□ Mängel / Schäden<br />

□ Tanken / Waschen<br />

□ Tankbelege<br />

□ Fahrzeughinweise<br />

□ Unfall- und Pannenhilfe<br />

□ <strong>Handbuch</strong><br />

3. Vergleichen Sie den Kilometerstand mit dem Eintrag des vorherigen Teilnehmers im Wa-<br />

genbuch.<br />

4. Prüfen Sie, ob die Tankkarte, der die Kopie des Fahrzeugscheins und die grüne Versiche-<br />

rungskarte vorhanden sind.<br />

5. Prüfen Sie, ob sich ein Kindersitz im Fahrzeug befindet (Ausnahme: nicht in Smart oder<br />

Transporter)<br />

Sollten Sie das Fahrzeug in obigen Punkten nicht ordnungsgemäß vorfinden, melden Sie dies<br />

<strong>Stadtmobil</strong> oder der Buchungszentrale.<br />

A - 6


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

3.2. Schäden oder Mängel<br />

Überprüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel und Schäden bevor Sie das Fahrzeug nutzen.<br />

Sollten Sie Mängel oder Schäden feststellen:<br />

1. Schauen Sie nach, ob der Schaden oder Mangel bereits im Wagenbuch in der Rubrik<br />

“Schäden / Mängel” eingetragen wurde.<br />

2. Ist dies nicht der Fall, sind Sie verpflichtet, den Schaden bei <strong>Stadtmobil</strong> vor Fahrtantritt zu<br />

melden. Außerhalb der Büro-Öffnungszeiten rufen Sie bitte bei der Buchungszentrale an.<br />

3. Tragen Sie den Schaden oder Mangel zusätzlich auch immer im Wagenbuch ein.<br />

Beeinträchtigen die festgestellten Mängel die Verkehrssicherheit oder die Verkehrstüchtigkeit<br />

oder können sie zu Folgeschäden führen, dürfen Sie die Fahrt nicht antreten. Benachrichtigen<br />

Sie in diesem Fall ebenfalls <strong>Stadtmobil</strong> oder die Buchungszentrale.<br />

3.3. Wagenbucheintrag von Schäden oder Mängel<br />

Schäden oder Mängel müssen grundsätzlich im Wagenbuch eingetragen werden. Schäden, die<br />

bereits von <strong>Stadtmobil</strong> oder anderen Teilnehmern vermerkt sind, müssen nicht mehr eingetragen<br />

werden.<br />

(1) Teilnehmernummer<br />

(2) Ihr vollständiger Name<br />

(3) Datum und Uhrzeit, wann sich der Schaden ereignet hat, bzw. wann Sie den Schaden<br />

festgestellt haben.<br />

A - 7


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

(4) Kurze Beschreibung, wie es zu dem Schaden kam, bzw. welche Art von Schaden oder<br />

Mängel Sie festgestellt haben.<br />

(5) Kreisen Sie den Schaden auf einer der Skizzen ein und kennzeichnen Sie ihn mit den<br />

erklärten Abkürzungen (k, d, st)<br />

(6) Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />

Sie sind verpflichtet, jeden Schaden oder Mangel umgehend auch telefonisch bei <strong>Stadtmobil</strong> -<br />

außerhalb der Büro-Öffnungszeiten bei der Buchungszentrale - zu melden.<br />

3.4. Nutzungsregeln<br />

Im Sinne der CarSharing-Idee halten Sie sich bitte an folgende Nutzungsregeln:<br />

❏ Rauchen Sie auf keinen Fall im Fahrzeug. Das Rauchen ist im Interesse der<br />

nichtrauchenden Teilnehmer und deren Kinder in allen <strong>Stadtmobil</strong>-Fahrzeugen<br />

grundsätzlich verboten!<br />

❏ Prüfen Sie bei längeren Fahrten (mehr als 1000 km) in angemessenen Abständen die<br />

Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck.<br />

❏ Falls Sie das Fahrzeug länger benötigen als gebucht, verlängern Sie rechtzeitig Ihre<br />

Buchung! Rufen Sie schnellstmöglich die Buchungszentrale an.<br />

3.5. Kraftstoff sparen<br />

Fahren Sie möglichst Kraftstoffsparend. Sie können mit einfachen Mitteln eine erhebliche Menge<br />

an Kraftstoff einsparen. Am Beispiel der Gangwahl soll folgendes Diagramm die Einsparmöglich-<br />

keiten aufzeigen:<br />

Liter<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

16<br />

Für eine Kraftstoffsparende Fahrweise beachten Sie bitte folgende Tipps:<br />

❏ Fahren Sie nach dem Start des Fahrzeugs sofort los.<br />

❏ Lassen Sie den Motor nicht im Stand laufen. Schalten Sie bei längerem Warten (ab 10<br />

Sekunden) den Motor ab.<br />

Kraftstoffverbrauch bei 50 km/h und unterschiedlicher Gangwahl<br />

11<br />

11<br />

6,5<br />

7<br />

4<br />

Benzinmotor<br />

Dieselmotor<br />

2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang<br />

5,5<br />

3,2<br />

A - 8


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

❏ Fahren Sie niedrigtourig, d.h. nicht mehr als 2000 Umdrehungen/Minute.<br />

❏ Schalten Sie früh hoch; nach dem Anfahren sofort in den 2. Gang schalten.<br />

❏ Vermeiden Sie hohe Fahrtgeschwindigkeiten.<br />

❏ Schalten Sie nicht benötigte Stromverbraucher ab (Klimaanlage, Lüftung,<br />

Heckscheibenheizung, Radio).<br />

❏ Vermeiden Sie Kurzstreckenfahrten, insbesondere mit kaltem Motor.<br />

❏ Fahren Sie mit hohem Reifendruck (Reifendruck für Fahrzeuge mit voller Ladung).<br />

3.6. Tanken<br />

Es gilt die Regelung, dass Sie Ihr Fahrzeug mit mindestens einer Viertel-Füllung im Tank wieder<br />

abstellen müssen. Den Tankvorgang müssen Sie nicht selbst zahlen. Alle Fahrzeuge von Stadt-<br />

mobil sind mit mindestens einer Tankkarte ausgestattet. Die Tankkarten befinden sich im Tank-<br />

kartenschlitz im Bordcomputer.<br />

Benachrichtigen Sie sofort <strong>Stadtmobil</strong>, wenn eine Tankkarte fehlt oder nicht funktioniert.<br />

Die Tankkarten werden bei vielen Tankstellen akzeptiert. Sie können aber neben der Zahlung per<br />

Tankkarte auch selbst vorauszahlen. Damit der Rechnungsbetrag in Ihrer <strong>Stadtmobil</strong>-Abrechnung<br />

erstattet und verrechnet werden kann, beachten Sie folgende Hinweise:<br />

❏ Unabhängig von Zahlungsart - per Tankkarte oder per Selbstzahlung -lassen Sie sich an der<br />

Kasse unbedingt eine Quittung bei Selbstzahlung aber auch einen Beleg bei Zahlung mit<br />

Tankkarte aushändigen.<br />

❏ Schreiben Sie Ihre Teilnehmernummer auf Quittung oder Beleg.<br />

❏ Legen Sie Quittung oder Beleg in die dafür vorgesehene Hülle unter der Rubrik „Tankbelege“<br />

im Wagenbuch.<br />

❏ Tragen Sie alle notwendigen Daten zum Tankvorgang unter der Rubrik „Tanken/Waschen“<br />

im Wagenbuch ein (siehe 11 Wagenbucheintrag beim Tanken).<br />

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch ge-<br />

tankt haben, dürfen Sie den Motor nicht starten. Um Folgeschäden zu vermeiden, informieren<br />

Sie sofort <strong>Stadtmobil</strong>. Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist ein Bedienungsfehler („Betriebs-<br />

schaden“), der durch die Vollkaskoversicherung nicht gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfeh-<br />

lern haften Sie daher in vollem Umfang.<br />

Achtung, es ist nicht zulässig, sogenannte Hochleistungskraftstoffe zu tanken. Bei Aral-<br />

Tankstellen heißen diese "Ultimate Diesel" oder "Ultimate 100". Die <strong>Stadtmobil</strong>-Nutzungskos-<br />

ten sind nicht auf diesen Kraftstoffkosten kalkuliert. Falls Sie Hochleistungskraftstoff tanken,<br />

berechnen wir die Differenz zum normalen Kraftstoffpreis (10 Cent pro Liter).<br />

A - 9


3.7. Tankkarten<br />

A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

Im folgenden werden die Tankkarten, die <strong>Stadtmobil</strong> zur Verfügung stellt, aufgelistet:<br />

ARAL-CARD<br />

Gültigkeit: bei allen „Routex-Aral-Card-Partnern<br />

bundesweit – bei Aral, BP, Agip und z.T. OMV<br />

europaweit – bei Aral, BP und andere<br />

Geheimzahl: Geheimzahl auf Anhänger am Fahrzeugschlüssel<br />

Handhabung: • Tanken<br />

• An der Kasse Tankkarte am Kartenlesegerät<br />

durchziehen oder hineinstecken<br />

• Geheimzahl eingeben<br />

• Summe kontrollieren und bestätigen<br />

• Beleg aushändigen lassen<br />

• Falls Sie „Payback“-Punkte sammeln, können Sie Ihre<br />

Paybackkarte am Anfang des Kassiervorgangs zeigen,<br />

dann werden Ihnen die Punkte gutgeschrieben<br />

A - 10


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

3.8. Wagenbucheintrag beim Tanken<br />

In der Rubrik „Tanken/Waschen“ werden die Daten Ihres Tankvorganges eingetragen. Aber auch<br />

bei Öl nachfüllen oder Waschen machen Sie in dieser Rubrik Ihre Angaben.<br />

(1) Teilnehmernummer.<br />

(2) Ihren vollständigen Namen.<br />

(3) Zeitpunkt, wann Sie getankt, Öl nachgefüllt oder das Fahrzeug gewaschen haben.<br />

(4) Kilometerstand beim Tanken oder Öl nachfüllen oder Waschen des Fahrzeugs.<br />

(5) Menge des getankten Kraftstoffes oder des nachgefüllten Öls.<br />

(6) Betrag der Rechnung in der entsprechenden Währung eintragen. Bei Fremdwährung bitte<br />

unbedingt die Währung angeben. <strong>Stadtmobil</strong> rechnet den Betrag in Euro um.<br />

(7) Zahlungsart:<br />

K wie Karte, für Tanken mit Tankkarte<br />

Q wie Quittung, für Tanken mit Selbstzahlung<br />

(8) Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />

Damit Quittungen für Auslagen möglichst schnell erstattet werden, nehmen Sie die Quittungen mit<br />

und reichen diese direkt bei <strong>Stadtmobil</strong> ein. Um Ihre Quittungen fehlerfrei zuordnen zu können,<br />

müssen Sie Ihre Teilnehmernummer und das Fahrzeugkennzeichen auf den Quittungen vermer-<br />

ken. Quittungen können Sie per Post zum <strong>Stadtmobil</strong>-Büro schicken (<strong>Stadtmobil</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong><br />

<strong>GmbH</strong>, Katernberger Straße 107, 45327 Essen).<br />

A - 11


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

3.9. Vorgehen bei Panne<br />

Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein sollte, gehen Sie wie folgt vor:<br />

❏ Tragen Sie die Warnweste, wenn Sie das Fahrzeug verlassen.<br />

❏ Sichern Sie den Ort Ihrer Panne mit Warnblinklicht und Warndreieck.<br />

❏ Stellen Sie anhand der Rubrik „Unfall- und Pannenhilfe“ im Wagenbuch fest, welche<br />

Pannenhilfe zur Verfügung stehen. Die Telefonnummern der Pannenhilfen dürfen nur in<br />

folgender Reihenfolge in Anspruch genommen werden:<br />

- Zunächst evtl. Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers.<br />

- Anschließend evtl. abgeschlossene Schutzbriefversicherung.<br />

- Erst zuletzt ADAC.<br />

❏ Informieren Sie <strong>Stadtmobil</strong>.<br />

Schutzbriefleistungen und Reparaturaufträge können nur mit vorheriger Zustimmung von<br />

<strong>Stadtmobil</strong> in Anspruch genommen werden.<br />

3.10. Vorgehen bei Unfall<br />

Falls Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sein sollten, gehen Sie wie folgt vor:<br />

❏ Tragen Sie die Warnweste, wenn Sie das Fahrzeug verlassen.<br />

❏ Ergreifen Sie Maßnahmen zur Unfallortsicherung und Schadenminderung.<br />

❏ Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck mit einem<br />

Mindestabstand von 100 Metern zum Unfallort auf.<br />

❏ Leisten Sie Erste Hilfe bei verletzten Personen.<br />

❏ Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und nennen Sie Ihren Namen (wer?), den Unfallort<br />

(wo?) und erläutern Sie kurz das Unfallgeschehen (was?).<br />

❏ Rufen Sie die Polizei an und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen.<br />

❏ Sichern Sie Beweise. Wenn möglich, fotografieren Sie Unfallstelle, Bremsspuren und<br />

Unfallfahrzeuge.<br />

❏ Protokollieren Sie den Unfall mit Hilfe des Unfallberichts aus dem Wagenbuch (persönliche<br />

Daten, Kfz-Daten, Unfallhergang etc.).<br />

❏ Melden Sie den Unfall schnellstmöglich bei <strong>Stadtmobil</strong>.<br />

Geben Sie an der Unfallstelle auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme<br />

oder vergleichbare Erklärungen ab. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.<br />

A - 12


A NUTZUNGSORDNUNG FAHRZEUGNUTZUNG<br />

3.11. Wagenbucheintrag bei Fahrtende<br />

Tragen Sie nach Beendigung Ihrer Fahrt alle wichtigen Daten zur Fahrt in der entsprechenden<br />

Spalte ein.<br />

(1) Teilnehmernummer.<br />

(2) Ihren vollständigen Namen.<br />

(3) Tatsächlicher Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme.<br />

(4) Tatsächlicher Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe.<br />

(5) In dieser Spalte können Sie Bemerkungen eintragen.<br />

(6) Km-Stand bei Fahrtende.<br />

(7) Ihre gefahrenen Kilometer werden aus der Differenz zum Endkilometerstand des vorherigen<br />

Teilnehmers errechnet.<br />

(8) Falls Sie einen Schaden verursacht haben, kreuzen Sie das Feld „ja“ an und tragen Sie die<br />

notwendigen Angaben dazu unter der Rubrik „Mängel/Schäden“ des Wagenbuchs ein.<br />

(9) Falls Sie das Fahrzeug betankt oder gewaschen haben, kreuzen Sie das Feld „ja“ an und<br />

tragen Sie die notwendigen Angaben dazu unter der Rubrik „Tanken/Waschen“ des<br />

Wagenbuchs ein.<br />

(10)Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />

3.12. Fahrzeugnutzung beenden<br />

1. Schalten Sie Licht, Radio und Innenraumbeleuchtung aus.<br />

2. Lassen Sie das Lenkradschloss einrasten.<br />

3. Legen Sie den ersten Gang ein und ziehen Sie die Handbremse.<br />

4. Vergewissern Sie sich, dass Sie nichts im Fahrzeug vergessen haben.<br />

5. Schließen Sie alle Türen und Fenster sowie die Heckklappe des Fahrzeugs.<br />

6. Verschließen Sie das Fahrzeug mit Ihrer Kundenkarte.<br />

Der Fahrzeugschlüssel darf auf gar keinen Fall an eine an der Station wartende Person wei-<br />

tergegeben werden.<br />

A - 13


A NUTZUNGSORDNUNG QUERNUTZUNG<br />

4. Quernutzung<br />

Fahrzeugnutzungen in anderen Städten nennt man Quernutzung.<br />

4.1. Quernutzung in anderen <strong>Stadtmobil</strong>-Regionen bei Partner-Unternehmen<br />

Mit den in der Karte dargestellten CarSharing-Organisationen besteht eine direkte Zusammenar-<br />

beit. Fahrzeuge in diesen Städten und Regionen buchen Sie bei erster Quernutzung dieser Art di-<br />

rekt im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro, anschließend bei der Buchungszentrale oder im Internet. Zugang zu die-<br />

sen Fahrzeugen erhalten Sie mit Ihrer eigenen Zugangskarte. Die Abrechnung Ihrer Quernutzung<br />

erfolgt über Ihre normale <strong>Stadtmobil</strong>-Rechnung zu Ihrem üblichen Tarif.<br />

4.2. sonstige Quernutzungen<br />

Informieren Sie sich, in welchen Städten Fahrzeuge zur Verfügung stehen.<br />

A - 14


A NUTZUNGSORDNUNG QUERNUTZUNG<br />

Prinzipiell gibt es zwei Arten der Quernutzung: eine einmalige Quernutzung mit konkretem Bu-<br />

chungswunsch oder eine Dauerquernutzung mit einer Buchungsberechtigung über einen be-<br />

stimmten Zeitraum (max. 6 Monate).<br />

Die Nutzung eines Fahrzeugs in einer anderen Stadt erfolgt zu den Bedingungen und Tarifen der<br />

fahrzeuggebenden Organisation. Meist werden dabei ein Zeit- und ein Kilometertarif sowie Bu-<br />

chungsentgelte berechnet, Monatsbeiträge oder Aufnahmeentgelte fallen in der Regel nicht an.<br />

Über Bedingungen, Tarife, Fahrzeuge und Stationen der fahrzeuggebenden CarSharing-Organi-<br />

sation sollten Sie sich vor der Anmeldung Ihrer Quernutzung selbst informieren. Anschließend<br />

melden Sie Ihre Quernutzung bei <strong>Stadtmobil</strong> an. <strong>Stadtmobil</strong> stellt daraufhin für Sie einen entspre-<br />

chenden Quernutzungsantrag und klärt, ob Sie die notwendige Zugangskarte oder Schlüssel im<br />

<strong>Stadtmobil</strong>-Büro oder am Zielort erhalten können. Die Rechnung Ihrer Quernutzung erhalten Sie<br />

von <strong>Stadtmobil</strong>. Die Vermittlung einer Quernutzung ist kostenfrei.<br />

4.3. Einmalige Quernutzung<br />

Informieren Sie sich zunächst direkt bei der fahrzeuggebenden CarSharing-Organisation über Be-<br />

dingungen, Tarife, Stationen und Fahrzeuge.Teilen Sie frühzeitig im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro Ihren kon-<br />

kreten Buchungswunsch mit.<br />

Dazu halten Sie folgende Daten bereit:<br />

❏ Teilnehmernummer, Name und Telefonkennwort<br />

❏ Fahrzeuggebende CarSharing-Organisation oder Stadt der Quernutzung<br />

❏ Buchungszeitraum<br />

❏ Fahrzeugtyp<br />

❏ Station<br />

❏ Alternativfahrzeug für den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug nicht verfügbar ist.<br />

4.4. Dauerquernutzung<br />

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Quernutzung im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro über alle De-<br />

tails, die die Abwicklung Ihrer Quernutzung betreffen: Abholung und Rückgabe von Zugangskarte<br />

oder Tresorschlüssel, Stationsbeschreibung, etc.<br />

Teilen Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro Ihren Dauerquernutzungswunsch mit.<br />

Dazu halten Sie folgende Daten bereit:<br />

❏ Teilnehmernummer, Name und Telefonkennwort<br />

❏ Fahrzeuggebende CarSharing-Organisation oder Stadt der Quernutzung<br />

❏ Zeitraum der Dauerquernutzung<br />

Informieren Sie Sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Dauerquernutzung direkt bei der fahrzeuggeben-<br />

den CarSharing-Organisation über alle Details Ihrer Dauerquernutzung.<br />

A - 15


A NUTZUNGSORDNUNG AUSLANDSFAHRT<br />

5. Auslandsfahrt<br />

Informieren Sie sich im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro über mögliche Besonderheiten bezüglich Ihres Reise-<br />

ziels. Zudem holen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Ausland fahren den Original-Kfz-Schein im<br />

<strong>Stadtmobil</strong>-Büro ab. Die grüne Versicherungskarte befindet sich im Fahrzeug.<br />

A - 16


6. Zubehör<br />

A NUTZUNGSORDNUNG ZUBEHÖR<br />

Jede Art von Zubehör muss im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro gebucht werden. Die Übergabe und die Rückga-<br />

be werden dann individuell mit Ihnen abgestimmt. Welches Zubehör zu welchem Fahrzeug passt,<br />

erfahren Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro.<br />

6.1. Kindersitze<br />

Jedes Fahrzeug verfügt über einen Kindersitz (Ausnahmen Smart und Transporter). Zusätzliche<br />

Kindersitze oder eine Babyschale können Sie, soweit verfügbar, im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro buchen.<br />

zusätzlicher Kindersitz/Babyschale (pro Buchung/maximal 3 Monate) 10,00 €<br />

Montieren Sie Kindersitze unbedingt auf dem Rücksitz. Ist dies nicht möglich, können Kinder-<br />

sitze ausnahmsweise auch auf dem Beifahrersitz montiert werden. Rückwärts-gerichtete Kin-<br />

dersitze (Babyschalen) dürfen auf dem Beifahrersitz allerdings nur angebracht werden, wenn<br />

der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Im Übrigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelun-<br />

gen, über die Sie sich informieren müssen.<br />

6.2. Dachzubehör<br />

Dachquerträger für Fahrzeuge mit Dachreling (pro Paar, pro Buchung) 5,00 €<br />

Dachbox (pro Buchung) 20,00 €<br />

Fahrradträger fürs Dach (pro Träger, pro Buchung) 10,00 €<br />

6.3. Schneeketten<br />

Schneeketten (für 2 Räder, pro Buchung) 5,00 €<br />

A - 17


B Tarife<br />

B TARIFE TARIFE<br />

1. Aufnahmetarif<br />

Unsere Starterpakete enthalten folgende Leistungen:<br />

1. Einlage (bei Kündigung zurück)<br />

2. Kaution für die Zugangskarte<br />

3. Aufnahmegebühr<br />

Bei einer erhöhten Einlage bieten wir eine Verzinsung an. Weitere Informationen dazu erhalten<br />

Sie im <strong>Stadtmobil</strong>-Büro.<br />

Die aktuellen Aufnahmetarife finden Sie auf der Preisliste im Anhang dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />

2. Teilnahmebeitrag pro Monat<br />

Die monatlichen Teilnahmebeiträge werden in der Regel kalenderjährlich berechnet. Die Teilnah-<br />

mebeiträge für das erste Kalenderjahr (ab Aufnahme bei <strong>Stadtmobil</strong>) werden mit der ersten Rech-<br />

nung abgebucht. Die Teilnahmebeiträge in den Folgejahren werden Mitte Februar abgebucht.<br />

Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zuviel bezahlte Beitrag zurückerstat-<br />

tet.<br />

Die aktuellen Teilnahmebeiträge finden Sie auf der Preisliste im Anhang dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />

3. Nutzungstarif<br />

Der Nutzungstarif errechnet sich aus einem Zeit-Tarif, einem Kilometertarif und einer Grundge-<br />

bühr von 1,- €.<br />

Nutzungstarif = Zeit-Tarif + KM-Tarif + 1,00 € Grundgebühr (pro Buchung)<br />

Versicherungen, Kraftstoffkosten und Mehrwertsteuer sind im Nutzungstarif enthalten.<br />

Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Preisliste im Anhang dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />

B - 1


4. Entgelte<br />

B TARIFE ENTGELTE<br />

Verspätete Fahrzeugrückgabe 30,00 €<br />

Reinigung bei Verschmutzung, je nach Aufwand 30,00 € / Stunde<br />

Selbstverschuldeter Technikereinsatz (z.B. Batterie leer), je nach Aufwand 30,00 € / Stunde<br />

Bearbeitungsentgelt bei Unfall / Schaden 30,00 €<br />

Bearbeitungsentgelt bei Strafzettel / Bußgeld 5,00 €<br />

Wagenbuch nicht, unvollständig oder unleserlich ausgefüllt 5,00 €<br />

Verlust einer Zugangskarte 30,00 €<br />

Verlust eines Fahrzeugschlüssels ab 100,00 €<br />

Verlust eines Fahrzeugscheins 60,00 €<br />

5. Stornierungen und Umbuchungen<br />

Es gilt der Grundsatz, dass alle Buchungsänderungen bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn keine<br />

Stornierungen sind.<br />

Buchungsvorgänge weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn<br />

sind Stornierungen, wenn:<br />

❏ Buchungszeiträume vollständig oder teilweise weggenommen werden.<br />

❏ Buchungszeiträume von bereits laufenden Buchungen verkürzt werden.<br />

❏ auf Fahrzeuge kleinerer Tarifkategorie umgebucht wird.<br />

Buchungsvorgänge weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn<br />

sind keine Stornierungen, wenn:<br />

❏ Buchungen verlängert werden.<br />

❏ auf Fahrzeuge gleicher oder höherer Tarifkategorie umgebucht wird.<br />

Sonderregelung für Buchungen mit einer Dauer von mehr als einer Woche:<br />

❏ Buchungen müssen spätestens 7 Tage vor Buchungsbeginn storniert bzw. nach den<br />

o.g. Regeln geändert werden, ansonsten ist die Hälfte des Zeittarifs zu zahlen, jedoch<br />

maximal für eine Woche.<br />

Stornierungen werden wie folgt berechnet:<br />

❏ Die Hälfte der wegfallenden Nutzungskosten zzgl. 1,- € Stornogebühr.<br />

Bei kurzen Stornierungszeiten (z.B. nur eine Stunde) und zusätzlich kleinen Tariftypen (z.B.<br />

„Mini“), sind Stornierungen aufgrund der zusätzlichen Stornogebühr in Höhe von 1,- € nicht<br />

lohnend und sinnvoll.<br />

6. Gutschriften<br />

Gebuchte Fahrt konnte ohne eigenes Verschulden nicht angetreten werden 15,00 €<br />

B - 2


C ZUSATZANGEBOTE ZUSATZANGEBOTE<br />

C Zusatzangebote<br />

1. Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung<br />

Wer einen Schaden verursacht, trägt einen Teil des Schadens selbst (Selbstbehalt). Dies ist beim-<br />

Privatwagen wie auch beim CarSharing der Fall.<br />

Für einen Betrag von 39,- € pro Jahr (Einzelperson, 12 Monate ab Antragsstellung) bieten wir<br />

Ihnen die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu reduzieren.<br />

Zur Erinnerung:<br />

Alle <strong>Stadtmobil</strong> Autos sind Voll-, Teilkasko und Haftpflichtversichert.<br />

Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für Schäden beim Unfallgegner<br />

Teilkaskoversicherung trägt Kosten z.B. für Glasschäden, Wildschäden, Diebstahl<br />

Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten für Schäden am <strong>Stadtmobil</strong>-Auto<br />

Was bringt’s?<br />

Selbstbehalt pro Schadensfall maximal: 300,- € statt 900,- €<br />

Ausfallgebühr für beschädigtes Fahrzeug pro Tag 0,- € statt 15,- €<br />

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Reduktion:<br />

• mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis<br />

• mindestens 2 Jahre unfallfreies Fahren bei <strong>Stadtmobil</strong>, ausgenommen Neuverträge<br />

• Haftungsreduktion gilt für einen Schadensfall pro Jahr. Bei einem weiteren Schadensfall<br />

gilt die aktuell gültige Tarifordnung.<br />

Was ist zu beachten?<br />

1. Die Festlegung ist ab Antragsstellung für 12 Monate zu treffen und der Betrag für 12 Monate<br />

zu entrichten; eine Rückerstattung erfolgt nicht.<br />

2. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, d.h. wenn die Reduktion nicht weiter laufen soll, muss dieses<br />

vier Wochen vor Ablauf der 12 Monate im Büro gemeldet werden.<br />

3. Die Reduktion ist vorbehaltlich des Zahlungseingangs bei <strong>Stadtmobil</strong>.<br />

4. <strong>Stadtmobil</strong> hat das Recht, einen Antrag abzulehnen oder nach Ablauf eines Jahres nicht<br />

weiterzuführen.<br />

5. Im Übrigen gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen.<br />

Entgelte für die Reduktion<br />

Einzelperson (Teilnehmer) 39,00 €<br />

2 Personen (bei Teilnehmer mit Partner/in) 59,00 €<br />

4 Fahrer (bei Firmen und Vereinen) 79,00 €<br />

pro weiteren Fahrer (bei Firmen und Vereine) 10,00 €<br />

C - 1


D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

D Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

§ 1 Gegenstand<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem<br />

Teilnehmer und der <strong>Stadtmobil</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

im folgenden „<strong>Stadtmobil</strong>“ genannt, bezüglich der<br />

Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden<br />

Nutzung in der Form von CarSharing.<br />

§ 2 Teilnehmergemeinschaften<br />

1. Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt<br />

leben, können eine Teilnehmergemeinschaft,<br />

bestehend aus einem Erstnutzer und einem oder<br />

mehreren Zweitnutzern, bilden. Für die<br />

Teilnehmergemeinschaft gelten die in der<br />

Tarifordnung genannten Bedingungen. Der<br />

Erstnutzer nimmt Erklärungen und Mitteilungen<br />

von <strong>Stadtmobil</strong> für die Gemeinschaft entgegen.<br />

2. Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft<br />

haften gesamtschuldnerisch für alle<br />

Forderungen, die <strong>Stadtmobil</strong> im Zusammenhang<br />

mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen.<br />

§ 3 Juristische Personen als Teilnehmer<br />

1. Ist der Teilnehmer eine Juristische Person, kann<br />

der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte<br />

(Fahrer) benennen, die im Namen und auf<br />

Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen<br />

und/ oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind<br />

der Tarifordnung zu entnehmen.<br />

2. Die Beauftragten versichern zuvor durch<br />

Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen<br />

und beachten. Der Teilnehmer hat<br />

sicherzustellen, dass Beauftragte die<br />

Regelungen dieser Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen beachten und bei<br />

Fahrten mit Fahrzeugen von <strong>Stadtmobil</strong><br />

fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen<br />

Fahrerlaubnis sind.<br />

3. Der Teilnehmer haftet für Verschulden seiner<br />

Beauftragten, als Empfangsgehilfen der<br />

Leistungen, wie für sein eigenes.<br />

§ 4 Kaution<br />

Der Teilnehmer hinterlegt zum Vertragsbeginn eine<br />

Kaution bei <strong>Stadtmobil</strong>, deren Höhe der Tarifordnung<br />

zu entnehmen ist. Die Kaution dient <strong>Stadtmobil</strong> als<br />

Beitrag zur Vorfinanzierung des CarSharing-<br />

Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für<br />

Forderungen gegen den Teilnehmer, die <strong>Stadtmobil</strong><br />

aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird<br />

dem Teilnehmer nach Ende des<br />

Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet.<br />

§ 5 Zugangsmittel<br />

1. Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit<br />

einer persönlichen Geheimzahl. <strong>Stadtmobil</strong> steht<br />

frei, bestimmte Zugangsmittel von der Zahlung<br />

einer Kaution abhängig zu machen.<br />

2. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte<br />

(Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen<br />

die Zugangsmittel benutzen. Persönliche<br />

Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen<br />

Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die<br />

Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel<br />

vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit<br />

dem Zugangsmittel aufbewahrt werden.<br />

3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von<br />

<strong>Stadtmobil</strong>. Der Verlust des Zugangsmittels ist<br />

<strong>Stadtmobil</strong> unverzüglich mitzuteilen und die<br />

Umstände des Verlustes sind schriftlich<br />

darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder<br />

beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer<br />

ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der<br />

Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer<br />

haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den<br />

Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden,<br />

insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von<br />

Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer<br />

bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden<br />

geringer war.<br />

§ 6 Buchung, Nutzung<br />

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von<br />

Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen<br />

Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß<br />

der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur<br />

gemäß §16 dieser AGB zulässig.<br />

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung<br />

das Fahrzeug zu buchen. Überschneidungen mit<br />

bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig.<br />

3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige<br />

Buchung ist als Straftat strafbar. <strong>Stadtmobil</strong><br />

behält sich vor, entsprechend Anzeige und<br />

Strafantrag zu stellen. Unabhängig von<br />

weitergehenden Schadensersatzforderungen hat<br />

der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende<br />

Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu<br />

zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf<br />

eventuelle Schadensersatzforderungen<br />

angerechnet.<br />

4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der<br />

Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht<br />

dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit<br />

das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm<br />

D - 1


D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die<br />

Fahrt unentgeltlich zu stornieren.<br />

§ 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe,<br />

Nutzung eines falschen Fahrzeugs<br />

1. Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb<br />

des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine<br />

Verlängerung des Buchungszeitraums ist<br />

möglich, wenn es dadurch nicht zu einer<br />

Überschneidung mit einer anderen Buchung<br />

kommt.<br />

2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des<br />

Buchungszeitraums zurückgestellt hat der<br />

Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein<br />

Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe<br />

der Tarifordnung zu entnehmen ist.<br />

3. Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von<br />

ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer<br />

zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu<br />

entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu<br />

entnehmen ist.<br />

§ 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis<br />

1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen<br />

Rahmennutzungsvertrag mit <strong>Stadtmobil</strong><br />

abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer)<br />

nach § 3.<br />

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt<br />

seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)<br />

mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den<br />

fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in<br />

Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die<br />

Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen<br />

und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust<br />

der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die<br />

Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist<br />

verpflichtet, <strong>Stadtmobil</strong> über Wegfall oder<br />

Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich<br />

zu informieren.<br />

3. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten<br />

fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte<br />

weitergeben, die selbst Partner eines<br />

Rahmennutzungsvertrags mit <strong>Stadtmobil</strong> sind. Er<br />

ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis<br />

des Dritten zu prüfen und sich von seiner<br />

Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf<br />

das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden.<br />

Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet<br />

der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die<br />

Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht<br />

hat.<br />

§ 9 Behandlung der Fahrzeuge<br />

1. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und<br />

ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.<br />

Insbesondere bei längeren Fahrten sind die<br />

Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in<br />

regelmäßigen Abständen zu prüfen und<br />

gegebenenfalls zu korrigieren.<br />

2. Im Interesse aller Teilnehmer und der<br />

Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende<br />

Fahrweise zu achten.<br />

3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse<br />

nichtrauchender Teilnehmer und Kindern<br />

verboten.<br />

4. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug<br />

zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an<br />

Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests,<br />

für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme<br />

von Personen, für die Beförderung leicht<br />

entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher<br />

Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen<br />

deutlich übersteigen, für die Begehung von<br />

Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über<br />

den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen,<br />

oder wenn der Teilnehmer unter Einfluss von<br />

Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten<br />

steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.<br />

§ 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel<br />

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor<br />

Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe<br />

Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und<br />

Mängel, die nicht von <strong>Stadtmobil</strong> im Bordbuch<br />

eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt <strong>Stadtmobil</strong><br />

gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist<br />

dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der<br />

<strong>Stadtmobil</strong> zulässig, diese wird nicht unbillig<br />

verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel<br />

an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im<br />

Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw.<br />

Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände.<br />

§ 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten,<br />

Reparaturen<br />

1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der<br />

Fahrt am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer<br />

<strong>Stadtmobil</strong> unverzüglich mitzuteilen.<br />

2. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen<br />

werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei<br />

zwingenden anderen Umständen, bis zum<br />

Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am<br />

Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu<br />

ergreifen, die der Beweissicherung und der<br />

Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf<br />

bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine<br />

Haftungsübernahme oder eine vergleichbare<br />

Erklärung abgeben.<br />

3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger<br />

Zustimmung von <strong>Stadtmobil</strong> erfolgen und<br />

müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben<br />

werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von<br />

<strong>Stadtmobil</strong>, die auch die notwendigen<br />

Reparaturkosten gegen Vorlage der<br />

D - 2


D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

entsprechenden Rechnung trägt, sofern der<br />

Teilnehmer nicht selbst für den Schaden haftet.<br />

§ 12 Rückgabe des Fahrzeugs<br />

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug<br />

zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß<br />

zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als<br />

ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im<br />

ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼<br />

Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss,<br />

ordnungsgemäß verschlossen an seinem<br />

definierten Stellplatz abgestellt ist und der<br />

Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort<br />

sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel<br />

darf nicht an einen anderen Teilnehmer<br />

weitergegeben werden.<br />

2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich<br />

verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß<br />

zurückgestellt, hat der Teilnehmer, der diesen<br />

Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des<br />

tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu<br />

entrichten.<br />

§ 13 Versicherungen<br />

1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und<br />

kaskoversichert.<br />

2. Der Fahrberechtigte haftet für sämtliche<br />

Schäden, die während seiner Buchungszeit<br />

auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er<br />

diese nicht zu vertreten hat. Zu den zu tragenden<br />

Schäden zählen Haftpflicht- und Kaskoschäden.<br />

Der Teilnehmer haftet für die Schäden im<br />

Rahmen der Selbstbeteiligung, deren Höhe der<br />

Tarifordnung zu entnehmen ist. Ausgenommen<br />

hiervon sind Fälle höherer Gewalt. Eine in<br />

diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 14 Haftung von <strong>Stadtmobil</strong><br />

<strong>Stadtmobil</strong> haftet gegenüber dem Teilnehmer im<br />

Rahmen der Anmietung und Nutzung eines<br />

Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig durch <strong>Stadtmobil</strong> oder einem für die<br />

Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden<br />

oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für<br />

einfaches Verschulden haftet <strong>Stadtmobil</strong> nur für<br />

Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen<br />

haftet <strong>Stadtmobil</strong> nicht. <strong>Stadtmobil</strong> haftet, außer bei<br />

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere<br />

nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein<br />

Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht.<br />

§ 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen,<br />

Nutzungsausschluss<br />

1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines<br />

Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen<br />

haftet der Teilnehmer auf vollen Schadensersatz,<br />

wenn der Schaden vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig durch den Teilnehmer oder das ihm<br />

zurechenbare Verhalten eines Dritten verursacht<br />

wurde. Der Teilnehmer haftet ferner auf vollen<br />

Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder<br />

der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden<br />

anderer dadurch eingetreten ist, weil der<br />

Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen<br />

hat, schuldhaft gegen den<br />

Rahmennutzungsvertrag, gesetzliche<br />

Bestimmungen oder die Allgemeinen<br />

Bedingungen für Kraftfahrzeuge (AKB) verstoßen<br />

hat und dadurch der Versicherungsschutz<br />

beeinträchtigt wurde. Im Falle der Haftung des<br />

Teilnehmers ohne Versicherungsschutz der<br />

Fahrzeugversicherung stellt der Teilnehmer<br />

<strong>Stadtmobil</strong> von Forderungen Dritter frei.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung<br />

einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne<br />

Buchung nutzt (§ 6 Abs. 2) oder ein Fahrzeug<br />

einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8).<br />

Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu<br />

ersetzender Schaden entsteht, wird die<br />

Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung<br />

angerechnet.<br />

3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann<br />

<strong>Stadtmobil</strong> – nach vorheriger Abmahnung –mit<br />

sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der<br />

Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen<br />

und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde<br />

– trotz vorheriger Abmahnung – sein<br />

vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder<br />

wiederholt.<br />

§ 16 Entgelt, Einzugsermächtigung,<br />

Zahlungsverzug<br />

1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und<br />

weiteren Entgelte ergibt sich aus der<br />

Tarifordnung, die jedem Teilnehmer<br />

ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine<br />

dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und<br />

dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen<br />

wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt<br />

ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung<br />

der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in<br />

Auftrag des Teilnehmers oder dessen<br />

mutmaßlichem Interesse erbracht werden und<br />

die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen<br />

eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit<br />

keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

2. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund<br />

des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer.<br />

<strong>Stadtmobil</strong> wird dem Teilnehmer die Änderungen<br />

der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung<br />

kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart<br />

ist, den Nutzungsvertrag innerhalb von sechs<br />

Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung<br />

mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses<br />

D - 3


D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

Kündigungsrecht wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in ihrem<br />

Angebot besonders hinweisen. Kündigt der<br />

Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die<br />

geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde<br />

gelegt.<br />

3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen,<br />

die vom Teilnehmer im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in<br />

Anspruch genommen werden (z.B.<br />

Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung<br />

im Schadensfall) werden dem Teilnehmer<br />

spätestens zwei Monate vor dem<br />

vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres<br />

Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die<br />

Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt,<br />

wenn er seine Ablehnung nicht vor dem<br />

vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />

Genehmigungswirkung wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in<br />

ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden<br />

dem Teilnehmer die Änderungen angeboten,<br />

kann er den von der Änderung betroffenen<br />

Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf<br />

dieses Kündigungsrecht wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in<br />

ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der<br />

Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die<br />

geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde<br />

gelegt.<br />

4. Der Teilnehmer erteilt der <strong>Stadtmobil</strong> eine<br />

Ermächtigung zum Einzug aller mit dem<br />

Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden<br />

fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen<br />

dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem<br />

Einzug des Rechnungsbetrages liegt eine Frist<br />

von 5 Werktagen, während derer der Teilnehmer<br />

berechtigt ist, die Begründetheit des<br />

Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der<br />

eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet<br />

und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu<br />

vertreten, bezahlt er die Bankkosten.<br />

5. Bei Zahlungsverzug ist <strong>Stadtmobil</strong> berechtigt,<br />

Mahnkosten und Verzugszinsen nach<br />

gesetzlichen Regelungen zu erheben.<br />

§ 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags<br />

1. Der Rahmennutzungsvertrag kann vom<br />

Teilnehmer als auch von <strong>Stadtmobil</strong> mit einer<br />

Frist von sechs Wochen zum Monatsende<br />

gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der<br />

Schriftform.<br />

2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von<br />

<strong>Stadtmobil</strong>, den Rahmennutzungsvertrag aus<br />

wichtigem Grund außerordentlich und fristlos<br />

ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses<br />

Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen<br />

Vertragsbedingungen, insbesondere mit<br />

Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen<br />

Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den<br />

Teilnehmer oder einen Dritten, für den der<br />

Teilnehmer einzustehen hat.<br />

3. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die<br />

Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände<br />

und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen<br />

des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat,<br />

unbeschädigt zurückzugeben.<br />

4. Die Kaution nach § 4 wird nach Erstellung der<br />

letzten Rechnung und nach Begleichung aller<br />

Forderungen, die <strong>Stadtmobil</strong> gegen den<br />

Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag<br />

zustehen, spätestens aber zwei Monate nach<br />

Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der<br />

Zugangsmittel von <strong>Stadtmobil</strong> zurückerstattet.<br />

<strong>Stadtmobil</strong> ist berechtigt, Forderungen gegen<br />

den Teilnehmer aus dem<br />

Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des<br />

Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu<br />

verrechnen oder von ihrem<br />

Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der<br />

Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen.<br />

5. Kündigt ein Mitglied einer<br />

Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der<br />

Rahmennutzungsverträge der restlichen<br />

Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft.<br />

§ 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung<br />

1. <strong>Stadtmobil</strong> kann Dritte mit Aufgaben beauftragen,<br />

die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag<br />

ergeben. Solche Aufgaben können sein: das<br />

Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das<br />

Bereitstellen von Fahrzeugen, die<br />

Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der<br />

Fahrten des Teilnehmers und die<br />

Rechnungserstellung. Näheres ist dem<br />

CarSharing-<strong>Handbuch</strong> zu entnehmen. Wird die<br />

Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben,<br />

kann <strong>Stadtmobil</strong> den Dritten beauftragen, dem<br />

Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen<br />

auszustellen und - falls eine<br />

Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto<br />

des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den<br />

Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für<br />

den Teilnehmer <strong>Stadtmobil</strong> gegenüber.<br />

2. Der Teilnehmer kann <strong>Stadtmobil</strong> beauftragen, auf<br />

Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von<br />

anderen CarSharing-Anbietern zu buchen<br />

(Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt<br />

zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen<br />

CarSharing-Anbieters, die bei <strong>Stadtmobil</strong><br />

eingesehen werden können. <strong>Stadtmobil</strong> kann<br />

den CarSharing-Anbieter beauftragen, die<br />

Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem<br />

Teilnehmer in Rechnung zu stellen und - falls<br />

eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom<br />

Konto des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten<br />

werden die Kosten der Quernutzung durch<br />

D - 4


D ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

<strong>Stadtmobil</strong> abgerechnet. Der Teilnehmer stellt<br />

<strong>Stadtmobil</strong> von sämtlichen Forderungen Dritter<br />

frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben,<br />

sofern sie nicht von <strong>Stadtmobil</strong> verursacht<br />

wurden.<br />

3. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und<br />

eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen<br />

von Dritten in Anspruch nehmen, die im<br />

CarSharing <strong>Handbuch</strong> genannt sind. Die<br />

Leistungen werden durch <strong>Stadtmobil</strong> in<br />

Rechnung gestellt.<br />

4. <strong>Stadtmobil</strong> übernimmt keine Gewährleistung oder<br />

Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei<br />

denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit von <strong>Stadtmobil</strong> entstanden oder<br />

betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit<br />

oder Leben des Teilnehmers. Reklamationen<br />

sind direkt an den Dritten zu richten.<br />

§ 19 Änderung der AGB<br />

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden<br />

dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem<br />

vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in<br />

Textform angeboten. Die Zustimmung des<br />

Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung<br />

nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf<br />

diese Genehmigungswirkung wird ihn <strong>Stadtmobil</strong> in<br />

ihrem Angebot besonders hinweisen<br />

§ 20 Datenschutz<br />

1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden,<br />

dass seine Daten zur Durchführung des<br />

Rahmennutzungsvertrags elektronisch<br />

gespeichert und verarbeitet werden.<br />

2. <strong>Stadtmobil</strong> darf personenbezogene Daten im<br />

Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an<br />

Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden<br />

weitergeben.<br />

3. Falls <strong>Stadtmobil</strong> oder der Teilnehmer Leistungen<br />

von Dritten nach § 18 dieser AGB in Anspruch<br />

nimmt, ist <strong>Stadtmobil</strong> berechtigt, an den Dritten<br />

zur Erledigung seiner Aufgaben notwendige<br />

personenbezogene Daten des Teilnehmers<br />

weiter zu geben. Die schutzwürdigen Belange<br />

des Teilnehmers dürfen dadurch nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

4. Ansonsten ist <strong>Stadtmobil</strong> nicht befugt,<br />

personenbezogene Daten an Dritte weiter zu<br />

geben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe<br />

in anonymisierter Form für wissenschaftliche<br />

Zwecke ist gestattet.<br />

§ 21 Schufa<br />

<strong>Stadtmobil</strong> behält sich vor, der SCHUFA <strong>GmbH</strong><br />

Daten über Aufnahme und Beendigung des<br />

Nutzungsvertrags zu übermitteln und von der<br />

SCHUFA <strong>GmbH</strong> bzw. einer sonstigen<br />

Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den<br />

Kunden zu erhalten. Unabhängig davon wird<br />

<strong>Stadtmobil</strong> der Schufa auch Daten aufgrund<br />

nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese<br />

Meldungen dürfen nach dem<br />

Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies<br />

nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig<br />

ist.<br />

§ 22 Gerichtsstand<br />

1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem<br />

Recht.<br />

2. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu<br />

den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige<br />

Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines<br />

Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann<br />

<strong>Stadtmobil</strong> diesen Teilnehmer an dem für den<br />

Sitz von <strong>Stadtmobil</strong> zuständigen Gericht oder bei<br />

einem anderen zuständigen Gericht verklagen;<br />

dasselbe gilt für eine juristische Person des<br />

öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche<br />

Sondervermögen. <strong>Stadtmobil</strong> kann von diesem<br />

Teilnehmer nur an dem für den Sitz von<br />

<strong>Stadtmobil</strong> zuständigen Gericht verklagt werden.<br />

§ 23 Gültigkeit<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen der<br />

Vertragsbedingungen (AGB, <strong>Handbuch</strong>,<br />

Tarifordnung, Versicherungsbedingungen)<br />

unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im<br />

Übrigen nicht.<br />

2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen<br />

zwischen Teilnehmer und der <strong>Stadtmobil</strong> sind nur<br />

gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.<br />

D - 5


E TELEFONNUMMERN UND ADRESSEN TELEFONNUMMERN UND ADRESSEN<br />

E Telefonnummern und Adressen<br />

1. Telefonnummern<br />

1.1. Buchen<br />

Buchungszentrale 0201 / 470 99 30 Rund um die Uhr<br />

<strong>Stadtmobil</strong>-Büro 0201 / 470 99 080<br />

1.2. <strong>Stadtmobil</strong>-Büro<br />

Tel.: 0201 / 470 99 080<br />

Fax: 0201 / 470 99 089<br />

2. Postadresse<br />

<strong>Stadtmobil</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Ruhr</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Katernberger Straße 107<br />

45327 Essen-Katernberg<br />

Rund um die Uhr,<br />

außerhalb der Öffnungszeiten Weiterleitung zur<br />

Buchungszentrale<br />

3. Öffnungszeiten<br />

Unser Büro ist nicht regelmäßig besetzt. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin. Wir sind<br />

jedoch zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:<br />

Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

4. Internetadressen<br />

4.1. Online-Buchung<br />

https://buchen.stadtmobil.de<br />

4.2. E-Mail-Adresse<br />

rhein-ruhr@stadtmobil.de<br />

5. Bankverbindung<br />

Commerzbank Essen, BLZ: 360 400 39, Konto: 11 55 2 33<br />

E - 1


F INDEX INDEX<br />

F Index<br />

AGB.................................................................................................................D-1<br />

Aral-Card..........................................................................................................A-10<br />

Auslandsfahrt...................................................................................................A-16<br />

Bankverbindung...............................................................................................E-1<br />

Betriebsflüssigkeiten........................................................................................A-8<br />

Bordcomputer BCSA 2006...............................................................................A-4<br />

Bordcomputer CB Micro...................................................................................A-3<br />

Buchen.............................................................................................................A-1<br />

Dachquerträger................................................................................................A-17<br />

Einlage.............................................................................................................B-1<br />

Fahrradträger...................................................................................................A-17<br />

Fahrzeugschein................................................................................................A-6<br />

Fremdwährung.................................................................................................A-11<br />

Geheimzahl von Tankkarte..............................................................................A-10<br />

Gutschriften......................................................................................................B-2<br />

Internetadressen..............................................................................................E-1<br />

Kilometerstand.................................................................................................A-6<br />

Kindersitze.......................................................................................................A-17<br />

Kraftstoff sparen...............................................................................................A-8<br />

Öffnungszeiten.................................................................................................E-1<br />

Öl nachfüllen....................................................................................................A-11<br />

Panne...............................................................................................................A-12<br />

Polizei..............................................................................................................A-12<br />

Postadresse.....................................................................................................E-1<br />

Quernutzung....................................................................................................A-14<br />

Rauchen...........................................................................................................A-8<br />

Reifendruck......................................................................................................A-8<br />

Schäden...........................................................................................................A-7<br />

Schneeketten...................................................................................................A-17<br />

Schutzbrief.......................................................................................................A-12<br />

Shell-Card........................................................................................................A-10<br />

Stornierungen...................................................................................................A-2<br />

Stornierungsentgelte........................................................................................B-2<br />

Tankbeleg........................................................................................................A-9<br />

Tanken.............................................................................................................A-9<br />

Tankkarten.......................................................................................................A-10<br />

Tankquittung....................................................................................................A-9<br />

Telefonnummern..............................................................................................E-1<br />

Unfall................................................................................................................A-12, 13<br />

Unfallbericht.....................................................................................................A-12<br />

Verkehrssicherheit...........................................................................................A-7<br />

Verlängerungen................................................................................................A-2<br />

Verlust der Zugangskarte.................................................................................B-2<br />

Verschmutzung................................................................................................B-2<br />

Versicherungsschutz........................................................................................A-12<br />

Versicherungsselbstbeteiligung .......................................................................C-1<br />

Wagenbuch......................................................................................................A-6<br />

Wagenbucheintrag...........................................................................................A-7<br />

Waschen..........................................................................................................A-11<br />

Zubehör............................................................................................................A-17<br />

F - 1

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