Pressemitteilung: Planung von Notduschen im Labor
Pressemitteilung: Planung von Notduschen im Labor
Pressemitteilung: Planung von Notduschen im Labor
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erbstößer GmbH<br />
Dillberg 15<br />
D-97828 Marktheidenfeld<br />
Tel.: +49 (0)9391/4052<br />
Fax: +49 (0)9391/8583<br />
E-Mail: info@erbs.de<br />
<strong>Pressemitteilung</strong>: <strong>Planung</strong> <strong>von</strong> <strong>Notduschen</strong> <strong>im</strong> <strong>Labor</strong><br />
Novellierung der <strong>Labor</strong>richtlinien BRG 120/TRGS 526: <strong>Planung</strong>shilfen für <strong>Notduschen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Labor</strong><br />
Ansprechpartner: Jens Erbstößer<br />
Nach intensiver Beratung <strong>im</strong> AGS wurde der Entwurf der neuen TRGS 526 und damit der Re-<br />
gelteil der <strong>Labor</strong>richtlinien BGR 120 endlich fertiggestellt. Die neuen BRG 120 Richtlinien<br />
konnten damit am 28.02.2008 verabschiedet werden (Download unter<br />
http://bgchemie.de/files/90/BGR120_20080228.pdf ), die Veröffentlichung steht in kurzer<br />
Zeit an.<br />
Neben den vielen anderen Neuerungen wurde gerade der Abschnitt „<strong>Notduschen</strong>“ deutlich<br />
kundenfreundlicher. Die Durchführungsvorschriften und <strong>Planung</strong>shilfen schließen die Lücken,<br />
die die Reihe der Normen DIN EN 15154 Teil 1-4ff. „Sicherheitsnotduschen“ aus formalen<br />
Gründen offen lassen musste. Deren Anforderungen und Prüfungen wurden nun in die<br />
BGR 120 integriert und lösen die bisher angeführten DIN 12899ff. ab. Wirklich neu ist die<br />
Maßgabe, dass Körperduschen innerhalb <strong>von</strong> höchstens 5 s <strong>von</strong> jedem Ort des <strong>Labor</strong>s zu er-<br />
reichen sein sollten - Augenduschen <strong>von</strong> jedem einzelnen Arbeitsplatz aus, ebenfalls inner-<br />
halb <strong>von</strong> 5 s. Körperduschen sind dabei am Ausgang zu installieren, Augenduschen in deren<br />
Nähe oder am Ausgussbecken. Die genaue Lage und Anzahl der <strong>Notduschen</strong>einrichtungen ist<br />
vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig und kann nicht mehr pauschal an Hand<br />
der Anzahl der Ausgänge oder Waschbecken best<strong>im</strong>mt werden. Der Raum um beide Erste-<br />
Hilfe-Einrichtungen muss freigehalten werden und darf <strong>im</strong> Arbeitsalltag nicht blockiert sein.<br />
Bei Körperduschen empfehlen die Berufsgenossenschaften sogar, den Boden unter der Du-<br />
sche evtl. Schwarz-Gelb zu schraffieren. Hier kann auch eine auffällige Farbe der Sicherheits-<br />
einrichtung hilfreich sein. Die Versorgung der <strong>Notduschen</strong> mit Trinkwasser ist, <strong>im</strong> Sinne die-<br />
ser Regeln, auch nach Führung über einen Rohrtrenner zulässig. Dies mindert deutlich die In-<br />
stallationskosten und macht auch die Nachrüstung eines <strong>Labor</strong>s mit <strong>Notduschen</strong> einfacher re-<br />
alisierbar. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind in diesem Zusammenhang <strong>im</strong><br />
<strong>Labor</strong> nur dann zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. Eine Tempe-<br />
rierung des Wassers oberhalb Raumtemperatur verbietet sich wegen der Gefahr der Verkei-<br />
mung (z.B. Legionella). Die bisherige Vorgabe der geforderten Volumenströme gilt weiterhin<br />
(mindestens 30 Litern/min. bei Körperduschen und 6 Litern/min. je Austrittsöffnung bei Au-<br />
genduschen). Sollte die Versorgungsleitung allerdings höhere Volumenströme zuführen kön-<br />
- 2 -
Seite 2/3 zur <strong>Pressemitteilung</strong> „<strong>Planung</strong> <strong>von</strong> <strong>Notduschen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Labor</strong>“<br />
nen, ist dies sicherlich nur <strong>von</strong> Vorteil. Bei Körperduschen sind in der DIN EN 15154-1, 60 Li-<br />
ter/min empfohlen (wie übrigens in den meisten EU-Ländern <strong>im</strong> Regelwerk festgelegt – es<br />
stellt sich nur die Frage der Umsetzung, ohne nationale Durchführungsvorschrift). Das Stell-<br />
teil der jeweiligen Körper- und Augendusche muss selbstverständlich verwechslungssicher<br />
und leicht erreichbar angebracht sein. Die Absperrventile dürfen, einmal geöffnet, nicht mehr<br />
selbsttätig schließen ( Achtung! Hier gibt es Fernostfabrikate, die damit sogar werben !). Ket-<br />
ten zur Öffnung des Ventils <strong>von</strong> Körperduschen sind nach wie vor nicht zulässig. Die BGR 120<br />
klärt auch, den in der Vergangenheit häufig falsch verstandenen Hinweis über die Gestaltung<br />
und Einsatzmöglichkeiten <strong>von</strong> beweglichen Augenduschen: Diese sind als Alternative zu star-<br />
ren Systemen auch mit einem Sprühkopf zulässig und deren am Griff angebrachter Ventile<br />
dürfen sehr wohl selbsttätig schließen. Im laufenden Betrieb müssen die <strong>Notduschen</strong>einrich-<br />
tungen regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Das Strahlbild und der Volu-<br />
menstrom <strong>von</strong> Körperduschen kann monatlich durch Inaugenscheinnahme überprüft werden.<br />
Wichtig ist, dass die Betätigungsventile leichtgänig und die Duschköpfe nicht verkalkt oder<br />
verstopft sind. Augenduschen bedürfen selbstverständlich einer häufigeren Spülung als ein-<br />
mal <strong>im</strong> Monat, dies ist jedoch wesentlich einfacher zu realisieren als bei Körperduschen. Eine<br />
generelle Erläuterung zu Wartungs- und Reparaturarbeiten findet man <strong>im</strong> Abschnitt 4 der<br />
BGR 120.<br />
<strong>Notduschen</strong>einrichtungen sind Sicherheitseinrichtungen! Arbeiten an ihnen dürfen nur in Ab-<br />
sprache mit dem <strong>Labor</strong>leiter erfolgen und entsprechende Kennzeichnungen angebracht wer-<br />
den, evtl. müssen sogar die <strong>Labor</strong>tätigkeiten für die Dauer der Arbeiten unterbrochen wer-<br />
den.<br />
Abbildung 1: Augendusche fürs <strong>Labor</strong><br />
Resümee: Die lange erwartete Aktualisierung der <strong>Labor</strong>richtlinien ist wirklich gelungen und<br />
praxisnah. Auch wenn einige Passagen in der Anwendung nicht bequem sind und sein kön-
Seite 3/3 zur <strong>Pressemitteilung</strong> „<strong>Planung</strong> <strong>von</strong> <strong>Notduschen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Labor</strong>“<br />
nen, geben sie die positiven Erfahrungen der letzten Jahre mit trinkwassergespeisten Notdu-<br />
scheneinrichtungen klar und unmissverständlich wieder. Weitere Informationen zu Notdu-<br />
scheneinrichtungen erhalten Sie unter www.notduschen.de oder www.erbs.de<br />
Erbstößer GmbH<br />
Dillberg 15<br />
97828 Marktheidenfeld<br />
www.notduschen.de<br />
Email info@erbs.de<br />
Tel. 09391/4052<br />
Fax. 09391/8583