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Statuten - Bergamasker-Hirtenhunde Klub Schweiz

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8. Beschlussfassung über Anträge gemäss<br />

Traktandenliste<br />

9. Erledigen von Rekursen und Ausschluss von<br />

Mitgliedern<br />

10. Abänderung und Ergänzen der <strong>Statuten</strong><br />

11. Auflösung des Vereins<br />

Art. 12.2: Ausserordentliche Generalversammlung<br />

Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit<br />

auf Beschluss des Vorstandes oder auf begründeten<br />

schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der<br />

stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.<br />

Die ausserordentliche Generalversammlung ist innert zwei<br />

Monaten seit AntragsteIlung durchzuführen.<br />

Art. 12.3: Der Vorstand<br />

Art. 12.3.1: Zusammensetzung<br />

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.<br />

Ihm gehören an:<br />

1. Präsident<br />

2. Vizepräsident<br />

3. Aktuar<br />

4. Kassier<br />

5. Zuchtwart<br />

6. Ev. Beisitzer<br />

Art. 12.3.2:<br />

Amtsdauer<br />

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, nach deren Ablauf die<br />

Mitglieder des Vorstandes wiederwählbar sind.<br />

Der Präsident muss das schweizerische Bürgerrecht<br />

und Wohnsitz in der <strong>Schweiz</strong> haben.<br />

Ehrenmitglieder können mit beratender Stimme an den<br />

Vorstandssitzungen teilnehmen.<br />

Präsident, Aktuar, Zuchtwart und Kassier sind<br />

verpflichtet, das offizielle Publikationsorgan der SKG zu<br />

abonnieren.<br />

Seite 110

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