Wettspielordnung des STTV
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5.3b Modifiziertes Swaythling-Cup-System (Dreier-Mannschaften)<br />
Spielreihenfolge:<br />
1. A1 - B2 4. DA - DB 5. A1 - B1<br />
2. A2 - B1 6. A3 - B2<br />
3. A3 - B3 7. A2 - B3<br />
Der in der gültigen Mannschaftsaufstellung bestplatzierte Spieler ist auf Platz 1 aufzustellen. Die<br />
Plätze 2 und 3 sind frei wählbar. Das Spiel wird nach dem 4. Gewinnpunkt für eine Mannschaft<br />
abgebrochen.<br />
5.4 Corbillon-Cup-System (Zweier-Mannschaften)<br />
Spielreihenfolge:<br />
1. A1 - B1 3. DA - DB 4. A1 - B2<br />
2. A2 - B2 5. A2 - B1<br />
Die Aufstellung ist frei wählbar. Das Spiel wird nach dem 3. Gewinnpunkt für eine Mannschaft<br />
abgebrochen.<br />
Für 5.3 a/b und 5.4 gilt, dass vor Beginn <strong>des</strong> Mannschaftsspieles durch Los ermittelt wird, welche<br />
Mannschaft die Bezeichnung A oder B wählen kann.<br />
5.5 Ausnahmen<br />
Für inoffizielle Wettbewerbe, im Schüler-, im Jugend- und im Seniorenbereich und in den Spielklassen<br />
der Kreis- und Stadtfachverbände können andere als die vorgenannten Spielsysteme<br />
angewendet werden. Für alle sich daraus ergebenen Konsequenzen (Durchführungsbestimmungen,<br />
Rechtsfragen u.a.) ist der Anwender zuständig.<br />
5.6 Aufstiegs -, Qualifikations- oder Entscheidungsspiele<br />
Bei diesen Spielen wird so verfahren, dass bei Beteiligung von Mannschaften aus einer Spielklasse<br />
das in dieser Spielklasse gültige Spielsystem angewendet wird, aber bei Beteiligung von<br />
Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen nach dem Spielsystem der zu erreichenden Spielklasse<br />
gespielt wird.<br />
6 Mannschaftsstärke (Sollstärke) bei Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften<br />
6.1 Für Punktspiele (Rundenspiele mit Hin- und Rückspielen) und Mannschaftsmeisterschaften, die<br />
in Turnierform ausgetragen werden, ist die Mannschaftsstärke (Sollstärke) festgelegt.<br />
6.2 In allen Spielklassen der Damen wird mit Vierer-Mannschaften gespielt. Die Vorstände der Kreisund<br />
Stadtfachverbände sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich abweichende Festlegungen<br />
zu treffen.<br />
6.3 In allen Spielklassen der Herren wird mit Sechser-Mannschaften gespielt. Die Vorstände der<br />
Kreis- und Stadtfachverbände sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich abweichende<br />
Festlegungen zu treffen.<br />
6.4 Im Schüler-, im Jugend- und im Seniorenbereich wird die Mannschaftsstärke mit den jeweiligen<br />
Durchführungsbestimmungen der zuständigen Spielkommission festgelegt.<br />
7 Vereinsmannschaften<br />
Mannschaften eines Vereins dürfen nur aus Spielern gebildet werden, die alle für diesen Verein<br />
spielberechtigt sind. An Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften sowie an Pokalmeisterschaften<br />
dürfen nur Vereinsmannschaften teilnehmen.<br />
8 Vereinsübergreifende Mannschaften<br />
Vereinsübergreifende Mannschaften dürfen aus Spielern gebildet werden, die nicht alle für denselben<br />
Verein spielberechtigt sind. Solche Mannschaften dürfen ausschließlich an nicht weiterführenden<br />
Veranstaltungen teilnehmen. Sie werden insbesondere bei offenen Turnieren für Zweiermannschaften<br />
gebildet. Der Unterschied zu Auswahlmannschaften besteht darin, dass die<br />
Spieler einer vereinsübergreifenden Mannschaft nicht für den DTTB, einen Regionalverband oder<br />
den <strong>STTV</strong> bzw. <strong>des</strong>sen Gliederung starten, sondern für ihre Vereine.<br />
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