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Wettspielordnung des STTV

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5.3b Modifiziertes Swaythling-Cup-System (Dreier-Mannschaften)<br />

Spielreihenfolge:<br />

1. A1 - B2 4. DA - DB 5. A1 - B1<br />

2. A2 - B1 6. A3 - B2<br />

3. A3 - B3 7. A2 - B3<br />

Der in der gültigen Mannschaftsaufstellung bestplatzierte Spieler ist auf Platz 1 aufzustellen. Die<br />

Plätze 2 und 3 sind frei wählbar. Das Spiel wird nach dem 4. Gewinnpunkt für eine Mannschaft<br />

abgebrochen.<br />

5.4 Corbillon-Cup-System (Zweier-Mannschaften)<br />

Spielreihenfolge:<br />

1. A1 - B1 3. DA - DB 4. A1 - B2<br />

2. A2 - B2 5. A2 - B1<br />

Die Aufstellung ist frei wählbar. Das Spiel wird nach dem 3. Gewinnpunkt für eine Mannschaft<br />

abgebrochen.<br />

Für 5.3 a/b und 5.4 gilt, dass vor Beginn <strong>des</strong> Mannschaftsspieles durch Los ermittelt wird, welche<br />

Mannschaft die Bezeichnung A oder B wählen kann.<br />

5.5 Ausnahmen<br />

Für inoffizielle Wettbewerbe, im Schüler-, im Jugend- und im Seniorenbereich und in den Spielklassen<br />

der Kreis- und Stadtfachverbände können andere als die vorgenannten Spielsysteme<br />

angewendet werden. Für alle sich daraus ergebenen Konsequenzen (Durchführungsbestimmungen,<br />

Rechtsfragen u.a.) ist der Anwender zuständig.<br />

5.6 Aufstiegs -, Qualifikations- oder Entscheidungsspiele<br />

Bei diesen Spielen wird so verfahren, dass bei Beteiligung von Mannschaften aus einer Spielklasse<br />

das in dieser Spielklasse gültige Spielsystem angewendet wird, aber bei Beteiligung von<br />

Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen nach dem Spielsystem der zu erreichenden Spielklasse<br />

gespielt wird.<br />

6 Mannschaftsstärke (Sollstärke) bei Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften<br />

6.1 Für Punktspiele (Rundenspiele mit Hin- und Rückspielen) und Mannschaftsmeisterschaften, die<br />

in Turnierform ausgetragen werden, ist die Mannschaftsstärke (Sollstärke) festgelegt.<br />

6.2 In allen Spielklassen der Damen wird mit Vierer-Mannschaften gespielt. Die Vorstände der Kreisund<br />

Stadtfachverbände sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich abweichende Festlegungen<br />

zu treffen.<br />

6.3 In allen Spielklassen der Herren wird mit Sechser-Mannschaften gespielt. Die Vorstände der<br />

Kreis- und Stadtfachverbände sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich abweichende<br />

Festlegungen zu treffen.<br />

6.4 Im Schüler-, im Jugend- und im Seniorenbereich wird die Mannschaftsstärke mit den jeweiligen<br />

Durchführungsbestimmungen der zuständigen Spielkommission festgelegt.<br />

7 Vereinsmannschaften<br />

Mannschaften eines Vereins dürfen nur aus Spielern gebildet werden, die alle für diesen Verein<br />

spielberechtigt sind. An Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften sowie an Pokalmeisterschaften<br />

dürfen nur Vereinsmannschaften teilnehmen.<br />

8 Vereinsübergreifende Mannschaften<br />

Vereinsübergreifende Mannschaften dürfen aus Spielern gebildet werden, die nicht alle für denselben<br />

Verein spielberechtigt sind. Solche Mannschaften dürfen ausschließlich an nicht weiterführenden<br />

Veranstaltungen teilnehmen. Sie werden insbesondere bei offenen Turnieren für Zweiermannschaften<br />

gebildet. Der Unterschied zu Auswahlmannschaften besteht darin, dass die<br />

Spieler einer vereinsübergreifenden Mannschaft nicht für den DTTB, einen Regionalverband oder<br />

den <strong>STTV</strong> bzw. <strong>des</strong>sen Gliederung starten, sondern für ihre Vereine.<br />

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