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Wettspielordnung des STTV

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G Auslegung, Schlussbestimmungen<br />

Um eine einheitliche Handhabung und Auslegung der WSO zu erreichen, wird folgen<strong>des</strong> bestimmt:<br />

1 Geltung<br />

Die in dieser WSO gegebenen Grundsätze und Bestimmungen binden alle im <strong>STTV</strong><br />

zusammengefassten Vereine und Abteilungen Tischtennis mit der Maßgabe, dass sie eine<br />

Änderung nicht vornehmen können. Die WSO gilt für den <strong>STTV</strong> und die ihm angeschlossenen<br />

Vereine sowie für die Kreis-/Stadtfachverbände. Für alle Wettkämpfe im Verantwortungsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>STTV</strong> gelten darüber hinaus besondere Ordnungen und Durchführungsbestimmungen.<br />

2 Schlussbestimmungen<br />

Allen Organen <strong>des</strong> <strong>STTV</strong> und seinen Kreis-/Stadtfachverbänden obliegt es, die Einhaltung der<br />

Bestimmungen dieser WSO sicherzustellen. Für Änderungen oder Ergänzungen gilt die Festlegung<br />

unter A 1.<br />

3 Inkrafttreten:<br />

Diese WSO tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Im Zusammenhang mit dieser WSO sind auch die „Richtlinie zur Spielberechtigung und zum<br />

Wechsel der Spielberechtigung im <strong>STTV</strong> und verbandsübergreifend“ und die „Werbebestimmungen<br />

<strong>des</strong> <strong>STTV</strong>“ zu beachten.<br />

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