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BREMSFANGVORRICHTUNG DYNATECH MODELL PQ-3400-UD

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GEBRAUCHSANWEISUNG: <strong>PQ</strong>-<strong>3400</strong>-<strong>UD</strong><br />

Datum: 17-05-2004 Revision: 00<br />

<strong>BREMSFANGVORRICHTUNG</strong> <strong>DYNATECH</strong><br />

<strong>MODELL</strong> <strong>PQ</strong>-<strong>3400</strong>-<strong>UD</strong><br />

GEBRAUCHS- UND WARTUNGSANLEITUNG


GEBRAUCHSANWEISUNG: <strong>PQ</strong>-<strong>3400</strong>-<strong>UD</strong><br />

Datum: 17-05-2004 Revision: 00<br />

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Datum: 17-05-2004 Revision: 00<br />

GEBRAUCHS- UND WARTUNGSANLEITUNG<br />

_______________________________________________________________<br />

1. ALLGEMEINES.<br />

2. INSTALLATION DER FANGVORRICHTUNG.<br />

2.1. FÜR DEN TRAGRAHMENHERSTELLER.<br />

2.2. FÜR DEN INSTALLATEUR.<br />

3. GEBRAUCH UND WARTUNG.<br />

3.1 FÜHRUNGEN.<br />

3.2 GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER.<br />

3.3 EINSATZBEREICH.<br />

3.4 AUSWECHSELN DER BREMSELEMENTE.<br />

3.5 WARTUNG.<br />

3.5.1 REINIGUNG.<br />

3.5.2 KORROSION.<br />

4. GESAMTZEICHNUNG.<br />

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GEBRAUCHSANWEISUNG: <strong>PQ</strong>-<strong>3400</strong>-<strong>UD</strong><br />

Datum: 17-05-2004 Revision: 00<br />

1.-ALLGEMEINES.<br />

Jedes gelieferte Fangvorrichtungs-Paar wird werkseitig gemäss der geforderten<br />

Einsatzcharakteristiken geeicht: Gesamtmasse (P+Q) und Dicke der Führungen. Diese<br />

Charakteristiken, sind zusammen mit der Zulassungs- und der Seriennummer, auf den, auf<br />

dem Fangvorrichtungsgehäuse montieren Schutzblechen, dauerhaft und unauslöschlich<br />

angebracht.<br />

Folgendes ist strengstens verboten:<br />

a) Die Kombination und Montage von Fangvorrichtungen mit unterschiedlicher<br />

Seriennummer.<br />

b) Die Verwendung eines Fangvorrichtungs-Paars zu anderen Einbauzwecken als denen, die<br />

auf den Schutzschildern dieses Fangvorrichtungs-Paars angegeben sind.<br />

c) Eingriffe an den Elementen der Fangvorrichtung.<br />

<strong>DYNATECH</strong> DYNAMICS & TECHNOLOGY, S.L. übernimmt keine Haftung für<br />

Schäden, die auf die Nichteinhaltung der oben genannten Punkte zurückzuführen sind.<br />

2.-INSTALLATION DER FANGVORRICHTUNG.<br />

Die Norm schreibt vor, dass die Installation der Fangvorrichtungen einen<br />

Sicherheitskontakt vom Typ AC - 15 oder DC - 13 beinhalten muss, wie in EN 60947 - 5 - 1<br />

definiert wird.<br />

2.1- FÜR DEN TRAGRAHMENHERSTELLER:<br />

An den Längsträgern des Tragrahmenhersteller sind die Fangvorrichtungs-<br />

Befestigungslöcher gemäss der in den beiliegenden Plänen der Fangvorrichtung<br />

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angegebenen Abmessungen und Lage anzubringen, wobei sichergestellt sein muß, dass<br />

sich danach die Fangvorrichtung in der exakten Flucht zur Führungsschiene befindet.<br />

Nach erfolgter Anbringung und nach Einhängen des Fangmechanismus an den<br />

Fangvorrichtungsrollen ist sicherzustellen, dass der Fangmechanismus rechts und links<br />

synchron auf das Betätigen des Auslösemechanismus reagiert. Die korrekte Anbringung der<br />

Fangvorrichtung am Fangrahmen und die Überprüfung der Justierung und des synchronen<br />

Betriebs des Auslösemechanismus liegen in der Verantwortung des Tragrahmenherstellers.<br />

Der Zapfen des Fangmechanismus muss sich in Ruhestellung in der mitttleren Position des<br />

Schutzblechs befinden.<br />

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Bei der Befestigung der Fangvorrichtung am Tragrahmen empfiehlt sich für die<br />

Schrauben der Grösse M12 und der Güte 8.8 ein Anzugsmoment von 79,09 Nm und für die<br />

Schrauben der Güte 10.9 ein Anzugsmoment von 111 Nm.<br />

Hinweis: Die mit dem Buchstaben “D” gekennzeichneten Rollen für die Verkeilung in<br />

Abwärtsrichtung müssen sich immer im unteren Bereich der Fangvorrichtung befinden. Die<br />

zur Unterscheidung der Rollen dienenden Buchstaben sind auf einen Blick durch die<br />

ovalförmige Öffnung des Schutzblechs ersichtlich.<br />

2.2- FÜR DEN INSTALLATEUR:<br />

Bei der Installation im Schacht werden zuerst die Führungen in die Rillen der<br />

Fangvorrichtungsgehäuse eingeführt. Daraufhin erfolgt die Positionierung der Führung im<br />

Gehäuse: die Führungsflanke ist in einem Abstand von 1,5 mm vom Bremsschuh<br />

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anzubringen, der Führungskopf in einem Abstand von 3 mm vom Rillenboden (siehe<br />

Zeichnungen). Für diese Einstellungen ist mit den Gleitführungen zu “spielen”, ohne die<br />

Position der Fangvorrichtung auf dem Tragrahmen zu verändern. Die Fangvorrichtung wurde<br />

bereits sachgemäss vom Tragrahmenhersteller an ihrer endgültigen Position befestigt. Um<br />

den korrekten Betrieb der Fangvorrichtung sicherzustellen, muss der Installateur die in<br />

diesem Abschnitt aufgeführten Abstandsmasse unbedingt einhalten.<br />

Um die Einstellung der Abstände zwischen den Führungsflächen und den der Führung<br />

gegenüberliegenden Teilen der Fangvorrichtung vor Ort zu vereinfachen, können Bleche als<br />

Einstelllehren verwendet werden. Diese Einstelllehren ermöglichen die korrekte<br />

Positionierung der Führung in der Rille der Fangvorrichtung. Besagte Einstelllehren werden<br />

nach Beendigung des Justiervorgangs wieder entfernt.<br />

Hinweis: Der Installateur hat sich zu vergewissern, dass der Tragrahmenhersteller die mit<br />

dem Buchstaben “D” gekennzeichneten Rollen für die Verkeilung in Abwärtsrichtung an der<br />

Unterseite der Fangvorrichtung angebracht hat.<br />

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3.-GEBRAUCH UND WARTUNG.<br />

Die Nichtbeachtung der folgenden Vorschriften kann zu nicht ordnungsgemässen<br />

Bremsvorgängen und Bremswegen führen.<br />

3.1-FÜHRUNGSSCHIENEN:<br />

a) Die zu verwendenden Führungsschienen können unbearbeitet (kalt gezogen) oder<br />

gehobelt (bearbeitet) sein. Die zulässigen Toleranzen für die Schienenkopfdicke liegen<br />

zwischen -0 und +0.10mm.<br />

b) Diese Fangvorrichtung ist ausschließlich für Trockenführungen zu verwenden, das heißt,<br />

für schmierungsfreie Führungen.<br />

c) Die Fangvorrichtung <strong>PQ</strong>-<strong>3400</strong>-<strong>UD</strong> kann mit diesem Schienentyp bis zu einer<br />

Nenngeschwindigkeit von 2 m/s eingesetzt werden. Maximale Auslösegeschwindigkeit des<br />

Begrenzers: 2,5 m/s.<br />

d) Sind nach einer Fangprobe der Fangvorrichtung Markierungen in einem Abstand von<br />

weniger als 1 m zwischeneinander auf den Schienen zu erkennen, so empfiehlt es sich, die<br />

betroffenen Schienenabschnitte auszuwechseln.<br />

e) Die Bremsfläche der Führungsschienen muss gleich oder grösser als 25 mm sein.<br />

f) Zülassiqe führungsschiene Dicke 8 – 16 mm.<br />

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3.2-GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER:<br />

Das Begrenzerseil muss ausreichend stark gespannt sein, so dass beim Einsatz des<br />

Begrenzers ein Zug am Anschlusspunkt der Betätigungsstange der Fangvorrichtung von<br />

mindestens 300 N garantiert wird.<br />

3.3-EINSATZBEREICH:<br />

Im Anschluss folgt die P+Q-Standardtabelle. Die Nennwerte sind in Fettdruck in der<br />

mittleren Zeile aufgeführt.<br />

-7.5% 1024 1171 1326 1454 1599 1735 1904 2108 2323 2635 2816 3057<br />

P+Q 1107 1266 1433 1571 1728 1875 2058 2278 2511 2848 3044 3304<br />

+7.5% 1190 1361 1540 1688 1857 2015 2212 2448 2699 3061 3272 3430<br />

*Anmerkung: Für kleinere Lasten (bis mindestens 635 kg) können Fangvorrichtungen vom<br />

Typ <strong>PQ</strong>-<strong>3400</strong>-<strong>UD</strong> geliefert werden. Falls Sie Fangvorrichtungen für diesen Bereich<br />

benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit Dynatech in Verbindung.<br />

3.4-AUSWECHSELN DER BREMSELEMENTE:<br />

Die Bremselemente, Bremsrollen und -Backen, sind in der Lage bei freiem<br />

Fall, sowohl nach oben als auch nach unten, drei Fangproben auszuführen;<br />

sowie es die Norm fordert.<br />

Sollte die Fangvorrichtung eine Fangprobe bei freiem Fall durchgeführt<br />

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haben, so empfehlen wir das Auswechseln der Bremselemente. Sollte dies der<br />

Fall sein, so sollten Sie direkt mit dem Hersteller oder mit dessen<br />

nächstliegender Vertretung Kontakt aufnehmen, damit man Ihnen dort die<br />

weitere Vorgehensweise schildert.<br />

Bei der periodischen Durchführung der Fangproben ist das Auswechseln der<br />

Bremselemente nicht erforderlich, es sei denn die zurückgelegte Bremsstrecke<br />

ist länger als die Länge der doppelten Bremsstrecke der ersten Fangprobe (<br />

bei Inbetriebnahme der Aufzugsanlage ) .<br />

Zur besseren Kontrolle sollte die Aufzugsfirma, die den Aufzug in Unterhalt<br />

hat, ein Register führen über die Anzahl der durchgeführten Fangproben und<br />

auch die Fabriknummer der Fangvorrichtung aufschreiben.<br />

3.5-WARTUNG:<br />

3.5.1.-REINIGUNG.<br />

Es ist unbedingt zu überprüfen, dass kein Fremdkörper in das Innere der<br />

Fangvorrichtung gelangt ist, damit eine korrekte Funktion der bewegten Teile gegeben ist.<br />

3.5.2.-KORROSION.<br />

Die <strong>DYNATECH</strong> - Fangvorrichtungen sind stets mit einem Korrosionsschutz versehen.<br />

Trotzdem ist eine Routinekontrolle durchzuführen, um sicherzustellen, dass sich die<br />

bewegenden Elemente der Fangvorrichtung in perfektem Betriebszustand befinden. Hierbei<br />

ist keine Fangprobe notwendig, sondern lediglich eine einfache Überprüfung der<br />

Bewegungsfreiheit und ferner eine Sichtkontrolle des allgemeinen Zustands der Oberflächen.<br />

Diese Prüfungen, die im Ermessen des Wartungspersonals liegen, sollten häufiger<br />

erfolgen, wenn sich die Anlage in einer besonders aggresiven Umgebung befindet.<br />

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4.-GESAMTZEICHNUNG.<br />

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