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Faltblatt Anschluß an die Freigefällekanalisation - Wirtschaftsbetrieb

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Anschluss <strong>an</strong> <strong>die</strong> K<strong>an</strong>alisation im Freigefälle<br />

Beispiel: Bodenablauf mit Rückstauverschluss und Kleinheber<strong>an</strong>lage<br />

für Toilette<br />

Haftung<br />

Der <strong>Wirtschaftsbetrieb</strong> haftet nicht für Schäden, <strong>die</strong><br />

dadurch entstehen, dass Rückstausicherungen nicht<br />

vorh<strong>an</strong>den sind, <strong>an</strong> ungeeigneter Stelle eingebaut<br />

sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.<br />

Wartung und Unterhaltung<br />

Die Wartung und Unterhaltung der Rückstausicherung<br />

hat durch den Grundstückseigentümer zu erfolgen.<br />

Vorgaben zur Abwassereinleitung<br />

Die Benutzung der K<strong>an</strong>alisation k<strong>an</strong>n nicht beliebig<br />

erfolgen, sondern ist durch <strong>die</strong> Entwässerungssatzung<br />

geregelt.<br />

Hiernach ist es z.B. verboten:<br />

• Stoffe einzuleiten, <strong>die</strong> verstopfend, feuergefährlich,<br />

explosiv, radioaktiv oder baustoffschädigend<br />

sind<br />

• Grund-, Dränage-, Quellwasser, sowie von Abfällen,<br />

Gülle, AOX (org. Geb. Halogenverbindungen)<br />

einzuleiten<br />

• Abwasser mit einer Temperatur über 33 o C einzuleiten<br />

• Abwasser mit einem pH-Wert unter 6,5 oder über<br />

9 oder phenolische Verbindungen über 100 mg/l<br />

einzuleiten.<br />

Fertigstellung und Abnahme<br />

Sind <strong>die</strong> Abwasser<strong>an</strong>lagen auf dem Grundstück fertig<br />

gestellt, ist mit dem <strong>Wirtschaftsbetrieb</strong> ein Termin zur<br />

Abnahme zu vereinbaren. Dies ist schriftlich wie auch<br />

telefonisch möglich.<br />

Wohin mit dem Regenwasser<br />

Durch <strong>die</strong> Änderung des § 51a des L<strong>an</strong>deswassergesetzes<br />

ist seit 1996 für noch nicht k<strong>an</strong>alisierte Gebiete<br />

zu prüfen, ob eine Versickerung oder ortsnahe Einleitung<br />

in ein Gewässer möglich ist. Sollte <strong>die</strong>s nicht<br />

möglich sein, wird ein Regenwasserk<strong>an</strong>al gebaut. Für<br />

Anlieger in Gebieten mit möglicher Versickerung stehen<br />

d<strong>an</strong>n je nach Untergrundbeschaffenheit, verschiedene<br />

Versickerungsmethoden zur Auswahl<br />

• Flächenversickerung<br />

• Muldenversickerung<br />

• Mulden-Rigolenversickerung<br />

• Schachtversickerung<br />

In jedem Fall ist jedoch eine Bemessung der Versickerungs<strong>an</strong>lage<br />

durchzuführen, um eine ausreichende<br />

Leistung sicherzustellen.<br />

Wichtig! Für <strong>die</strong> Einleitung bzw. Versickerung ist eine<br />

wasserrechtliche Erlaubnis über den <strong>Wirtschaftsbetrieb</strong><br />

beim Kreis Minden-Lübbecke zu be<strong>an</strong>tragen.<br />

Anschluss<br />

<strong>an</strong> <strong>die</strong><br />

K<strong>an</strong>alisation<br />

im<br />

Freigefälle<br />

St<strong>an</strong>d Februar 2008<br />

<strong>Wirtschaftsbetrieb</strong> der Stadt Porta Westfalica<br />

Postfach 1464<br />

32457 Porta Westfalica<br />

Tel: 0571 97515-27<br />

Fax: 0571 97515-55<br />

E-Mail: info@wirtschaftsbetrieb.de<br />

Internet: www.wirtschaftsbetrieb.de


Anschluss <strong>an</strong> <strong>die</strong> K<strong>an</strong>alisation im Freigefälle<br />

K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>schluss warum?<br />

Der Anschluss Ihres Grundstückes erfolgt auf Grundlage<br />

des Wasserhaushalts- und L<strong>an</strong>deswassergesetzes.<br />

Hiernach werden <strong>die</strong> Gemeinden verpflichtet, das<br />

auf ihrem Gebiet <strong>an</strong>fallende Abwasser zu beseitigen,<br />

wobei das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt<br />

werden darf.<br />

Als Abwasserbeseitigung gilt das Sammeln, Fortleiten,<br />

Beh<strong>an</strong>deln und Einleiten von Abwasser. Im Rahmen<br />

des L<strong>an</strong>deswassergesetzes ist durch <strong>die</strong> Gemeinde<br />

ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen,<br />

welches <strong>die</strong> zeitliche Abfolge der K<strong>an</strong>alisationsmaßnahmen<br />

im Gemeindegebiet darstellt.<br />

Wie erfolg der Anschluss?<br />

Bei der K<strong>an</strong>alverlegung in der Straße wird zu jedem<br />

Grundstück ein Grundstücks<strong>an</strong>schluss gelegt. Die<br />

Lage des Anschlusses k<strong>an</strong>n, sofern Sie nicht am Ende<br />

der Baumaßnahme liegen, vom Grundstückseigentümer<br />

selbst bestimmt werden. Der im Rahmen der<br />

Maßnahme verlegte Grundstücks<strong>an</strong>schluss endet <strong>an</strong><br />

der Grundstücksgrenze. Die Tiefe der Grundstücks<strong>an</strong>schlussleitung<br />

ergibt sich aus der Tiefe der Hauptleitung<br />

in der Straße. Es k<strong>an</strong>n jedoch nicht sichergestellt<br />

werden, dass der Keller in jedem Fall im freien Gefälle<br />

entwässert werden k<strong>an</strong>n.<br />

Pro Grundstück wird je nach Art der K<strong>an</strong>alisation ein<br />

Grundstücks<strong>an</strong>schluss DN 150 herausgelegt:<br />

• Mischwasser ⇒ ein Anschluss<br />

• Schmutzwasser ⇒ ein Anschluss<br />

• Schmutz- und Regenwasser ⇒ je ein Anschluss<br />

Alle erforderlichen Arbeiten auf dem Grundstück sind<br />

durch den Grundstückseigentümer selbst zu ver<strong>an</strong>lassen.<br />

In der Nähe der Grundstücksgrenze ist ein Kontrollschacht<br />

zu errichten. Der Kontrollschacht k<strong>an</strong>n aus<br />

Beton oder Kunststoff erstellt werden und hat eine lichte<br />

Weite von 40 cm oder größer gleich 100 cm.<br />

Der Kontrollschacht ist nach der Entwässerungssatzung<br />

mit einem offenen durchlaufenden Gerinne auszustatten.<br />

Der Schacht muss eine Schachtabdeckung<br />

aus Beton-Stahlguss oder Stahlguss haben. Die Stärke<br />

der Abdeckung ist je nach Belastung zu wählen. Zu<br />

beachten ist auch, dass <strong>die</strong> Abdeckung nicht überbaut<br />

oder überpflastert wird, da sonst im Schadensfall keine<br />

Wartungsmöglichkeit besteht.<br />

Der Kontrollschacht<br />

Wichtig ist, dass alle Arbeiten auf dem Grundstück<br />

mit Sorgfalt durchgeführt werden, da Sie als Grundstückseigentümer<br />

<strong>die</strong> Unterhaltung, Veränderung<br />

oder Erneuerung selbst zu tragen haben.<br />

Sicherung gegen Rückstau<br />

Nach Satzung ist eine geeignete Rückstausicherung<br />

in den Ablaufstellen einzubauen, deren Wasserspiegel<br />

unterhalb der Rückstauebene liegt. Rückstauebene<br />

ist <strong>die</strong> Oberk<strong>an</strong>te der Straße oder des Geländes<br />

vor dem Grundstück, in dem <strong>die</strong> öffentliche Leitung<br />

verlegt und das Grundstück <strong>an</strong>geschlossen ist.<br />

Beispiel: Trennsystem (Schmutz– und Regenwasser)<br />

Beispiel: nicht begehbarer Kontrollschacht 60 cm<br />

Technische Vorschriften<br />

Die Rückstausicherung muss für den Einsatzzweck<br />

(fäkalienhaltiges bzw. fäkalienfreies Abwasser) geeignet<br />

sein DIN 1986:<br />

• automatische fäkalientaugliche Rückstausicherung<br />

(Klappensicherung)<br />

• fäkalientaugliche Heber<strong>an</strong>lage<br />

• mech<strong>an</strong>ische nicht fäkalientaugliche Rückstausicherung<br />

(Klappensicherung)<br />

• nicht fäkalientaugliche Heber<strong>an</strong>lage<br />

• Bodenablauf mit Rückstausicherung

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