Faltblatt Anschluß an die Freigefällekanalisation - Wirtschaftsbetrieb
Faltblatt Anschluß an die Freigefällekanalisation - Wirtschaftsbetrieb
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Anschluss <strong>an</strong> <strong>die</strong> K<strong>an</strong>alisation im Freigefälle<br />
Beispiel: Bodenablauf mit Rückstauverschluss und Kleinheber<strong>an</strong>lage<br />
für Toilette<br />
Haftung<br />
Der <strong>Wirtschaftsbetrieb</strong> haftet nicht für Schäden, <strong>die</strong><br />
dadurch entstehen, dass Rückstausicherungen nicht<br />
vorh<strong>an</strong>den sind, <strong>an</strong> ungeeigneter Stelle eingebaut<br />
sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.<br />
Wartung und Unterhaltung<br />
Die Wartung und Unterhaltung der Rückstausicherung<br />
hat durch den Grundstückseigentümer zu erfolgen.<br />
Vorgaben zur Abwassereinleitung<br />
Die Benutzung der K<strong>an</strong>alisation k<strong>an</strong>n nicht beliebig<br />
erfolgen, sondern ist durch <strong>die</strong> Entwässerungssatzung<br />
geregelt.<br />
Hiernach ist es z.B. verboten:<br />
• Stoffe einzuleiten, <strong>die</strong> verstopfend, feuergefährlich,<br />
explosiv, radioaktiv oder baustoffschädigend<br />
sind<br />
• Grund-, Dränage-, Quellwasser, sowie von Abfällen,<br />
Gülle, AOX (org. Geb. Halogenverbindungen)<br />
einzuleiten<br />
• Abwasser mit einer Temperatur über 33 o C einzuleiten<br />
• Abwasser mit einem pH-Wert unter 6,5 oder über<br />
9 oder phenolische Verbindungen über 100 mg/l<br />
einzuleiten.<br />
Fertigstellung und Abnahme<br />
Sind <strong>die</strong> Abwasser<strong>an</strong>lagen auf dem Grundstück fertig<br />
gestellt, ist mit dem <strong>Wirtschaftsbetrieb</strong> ein Termin zur<br />
Abnahme zu vereinbaren. Dies ist schriftlich wie auch<br />
telefonisch möglich.<br />
Wohin mit dem Regenwasser<br />
Durch <strong>die</strong> Änderung des § 51a des L<strong>an</strong>deswassergesetzes<br />
ist seit 1996 für noch nicht k<strong>an</strong>alisierte Gebiete<br />
zu prüfen, ob eine Versickerung oder ortsnahe Einleitung<br />
in ein Gewässer möglich ist. Sollte <strong>die</strong>s nicht<br />
möglich sein, wird ein Regenwasserk<strong>an</strong>al gebaut. Für<br />
Anlieger in Gebieten mit möglicher Versickerung stehen<br />
d<strong>an</strong>n je nach Untergrundbeschaffenheit, verschiedene<br />
Versickerungsmethoden zur Auswahl<br />
• Flächenversickerung<br />
• Muldenversickerung<br />
• Mulden-Rigolenversickerung<br />
• Schachtversickerung<br />
In jedem Fall ist jedoch eine Bemessung der Versickerungs<strong>an</strong>lage<br />
durchzuführen, um eine ausreichende<br />
Leistung sicherzustellen.<br />
Wichtig! Für <strong>die</strong> Einleitung bzw. Versickerung ist eine<br />
wasserrechtliche Erlaubnis über den <strong>Wirtschaftsbetrieb</strong><br />
beim Kreis Minden-Lübbecke zu be<strong>an</strong>tragen.<br />
Anschluss<br />
<strong>an</strong> <strong>die</strong><br />
K<strong>an</strong>alisation<br />
im<br />
Freigefälle<br />
St<strong>an</strong>d Februar 2008<br />
<strong>Wirtschaftsbetrieb</strong> der Stadt Porta Westfalica<br />
Postfach 1464<br />
32457 Porta Westfalica<br />
Tel: 0571 97515-27<br />
Fax: 0571 97515-55<br />
E-Mail: info@wirtschaftsbetrieb.de<br />
Internet: www.wirtschaftsbetrieb.de
Anschluss <strong>an</strong> <strong>die</strong> K<strong>an</strong>alisation im Freigefälle<br />
K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>schluss warum?<br />
Der Anschluss Ihres Grundstückes erfolgt auf Grundlage<br />
des Wasserhaushalts- und L<strong>an</strong>deswassergesetzes.<br />
Hiernach werden <strong>die</strong> Gemeinden verpflichtet, das<br />
auf ihrem Gebiet <strong>an</strong>fallende Abwasser zu beseitigen,<br />
wobei das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt<br />
werden darf.<br />
Als Abwasserbeseitigung gilt das Sammeln, Fortleiten,<br />
Beh<strong>an</strong>deln und Einleiten von Abwasser. Im Rahmen<br />
des L<strong>an</strong>deswassergesetzes ist durch <strong>die</strong> Gemeinde<br />
ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen,<br />
welches <strong>die</strong> zeitliche Abfolge der K<strong>an</strong>alisationsmaßnahmen<br />
im Gemeindegebiet darstellt.<br />
Wie erfolg der Anschluss?<br />
Bei der K<strong>an</strong>alverlegung in der Straße wird zu jedem<br />
Grundstück ein Grundstücks<strong>an</strong>schluss gelegt. Die<br />
Lage des Anschlusses k<strong>an</strong>n, sofern Sie nicht am Ende<br />
der Baumaßnahme liegen, vom Grundstückseigentümer<br />
selbst bestimmt werden. Der im Rahmen der<br />
Maßnahme verlegte Grundstücks<strong>an</strong>schluss endet <strong>an</strong><br />
der Grundstücksgrenze. Die Tiefe der Grundstücks<strong>an</strong>schlussleitung<br />
ergibt sich aus der Tiefe der Hauptleitung<br />
in der Straße. Es k<strong>an</strong>n jedoch nicht sichergestellt<br />
werden, dass der Keller in jedem Fall im freien Gefälle<br />
entwässert werden k<strong>an</strong>n.<br />
Pro Grundstück wird je nach Art der K<strong>an</strong>alisation ein<br />
Grundstücks<strong>an</strong>schluss DN 150 herausgelegt:<br />
• Mischwasser ⇒ ein Anschluss<br />
• Schmutzwasser ⇒ ein Anschluss<br />
• Schmutz- und Regenwasser ⇒ je ein Anschluss<br />
Alle erforderlichen Arbeiten auf dem Grundstück sind<br />
durch den Grundstückseigentümer selbst zu ver<strong>an</strong>lassen.<br />
In der Nähe der Grundstücksgrenze ist ein Kontrollschacht<br />
zu errichten. Der Kontrollschacht k<strong>an</strong>n aus<br />
Beton oder Kunststoff erstellt werden und hat eine lichte<br />
Weite von 40 cm oder größer gleich 100 cm.<br />
Der Kontrollschacht ist nach der Entwässerungssatzung<br />
mit einem offenen durchlaufenden Gerinne auszustatten.<br />
Der Schacht muss eine Schachtabdeckung<br />
aus Beton-Stahlguss oder Stahlguss haben. Die Stärke<br />
der Abdeckung ist je nach Belastung zu wählen. Zu<br />
beachten ist auch, dass <strong>die</strong> Abdeckung nicht überbaut<br />
oder überpflastert wird, da sonst im Schadensfall keine<br />
Wartungsmöglichkeit besteht.<br />
Der Kontrollschacht<br />
Wichtig ist, dass alle Arbeiten auf dem Grundstück<br />
mit Sorgfalt durchgeführt werden, da Sie als Grundstückseigentümer<br />
<strong>die</strong> Unterhaltung, Veränderung<br />
oder Erneuerung selbst zu tragen haben.<br />
Sicherung gegen Rückstau<br />
Nach Satzung ist eine geeignete Rückstausicherung<br />
in den Ablaufstellen einzubauen, deren Wasserspiegel<br />
unterhalb der Rückstauebene liegt. Rückstauebene<br />
ist <strong>die</strong> Oberk<strong>an</strong>te der Straße oder des Geländes<br />
vor dem Grundstück, in dem <strong>die</strong> öffentliche Leitung<br />
verlegt und das Grundstück <strong>an</strong>geschlossen ist.<br />
Beispiel: Trennsystem (Schmutz– und Regenwasser)<br />
Beispiel: nicht begehbarer Kontrollschacht 60 cm<br />
Technische Vorschriften<br />
Die Rückstausicherung muss für den Einsatzzweck<br />
(fäkalienhaltiges bzw. fäkalienfreies Abwasser) geeignet<br />
sein DIN 1986:<br />
• automatische fäkalientaugliche Rückstausicherung<br />
(Klappensicherung)<br />
• fäkalientaugliche Heber<strong>an</strong>lage<br />
• mech<strong>an</strong>ische nicht fäkalientaugliche Rückstausicherung<br />
(Klappensicherung)<br />
• nicht fäkalientaugliche Heber<strong>an</strong>lage<br />
• Bodenablauf mit Rückstausicherung