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Arznei- und Verbandmittel

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<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong><br />

Mitgliedergruppe: B, C<br />

<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong> werden bei Mitgliedern der PBeaKK <strong>und</strong> den Beihilfeberechtigten des B<strong>und</strong>es<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich dann anerkannt, wenn sie auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt<br />

werden würden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nur verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig. Ausnahmen<br />

davon sind:<br />

• Bestimmte nicht verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel:<br />

Die in Anlage 6 zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe der B<strong>und</strong>esbeihilfeverordnung (BBhV) aufgeführten<br />

nicht verschreibungspflichtigen <strong>Arznei</strong>mittel, die bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen<br />

als Therapiestandard gelten, können anerkannt werden, wenn eine entsprechende Diagnose<br />

vorliegt. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Kinder mit Entwicklungsstörungen bis<br />

zum vollendeten 18. Lebensjahr werden alle ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen<br />

apothekenpflichtigen <strong>Arznei</strong>mittel anerkannt.<br />

• Lifestyle-Präparate:<br />

Verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel, die nach Anlage 5 zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 der BBhV ausgeschlossen<br />

sind, können nicht anerkannt werden. Hierunter fallen die sogenannten Lifestyle-<br />

Präparate (<strong>Arznei</strong>mittel zur Steigerung der sexuellen Potenz, Raucherentwöhnung, Regulierung des<br />

Körpergewichts <strong>und</strong> Verbesserung des Haarwuchses bzw. des Aussehens).<br />

• Bagatellarzneimittel:<br />

Bagatellarzneimittel (<strong>Arznei</strong>mittel gegen Erkältungskrankheiten <strong>und</strong> grippale Infekte, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Rachentherapeutika,<br />

Abführmittel sowie <strong>Arznei</strong>mittel gegen Reisekrankheit) sind für Versicherte, die das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben, von der Leistungspflicht ausgeschlossen bzw. nur in bestimmten Fällen beihilfe-<br />

<strong>und</strong> erstattungsfähig.<br />

• Eingeschränkt beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähige <strong>Arznei</strong>mittel:<br />

<strong>Arznei</strong>mittel nach Anlage 8 zu § 22 Absatz 4 der BBhV können nur in bestimmten Ausnahmefällen anerkannt<br />

werden. Unter diese Regelung fallen <strong>Arznei</strong>mittel, wenn nach dem allgemein anerkanntem Stand<br />

der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische<br />

Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind.<br />

• Hormonelle Mittel zur Kontrazeption (hormonelle Verhütungsmittel):<br />

Hormonelle Mittel zur Kontrazeption sind nur für Versicherte unter 20 Jahren beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig<br />

oder wenn sie zur Behandlung einer Krankheit verordnet wurden.<br />

Wenn Sie sicher gehen möchten, dass wir mit Leistungen eintreten, so fragen Sie bei der Verordnung<br />

Ihren Arzt, ob er das Mittel auch den gesetzlich Versicherten auf Kassenrezept verschreiben dürfe.<br />

Medizinprodukte<br />

Medizinprodukte sind nur für den Einsatz in bestimmten medizinisch notwendigen Fällen beihilfe- <strong>und</strong><br />

erstattungsfähig. Die beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähigen Medizinprodukte <strong>und</strong> die zugehörigen medizinisch<br />

notwendigen Fälle sind in Anlage 4 zu § 22 Absatz 1 Nummer 4 der BBhV aufgeführt (s. hierzu Liste 1<br />

im Anhang).<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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Präparate zur enteralen Ernährung (Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten,<br />

Sondennahrung)<br />

Vom Arzt verordnete Präparate zur enteralen Ernährung können als beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig anerkannt<br />

werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

• die Präparate sind zur enteralen Ernährung bestimmt <strong>und</strong><br />

• die Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren fehlt oder ist nur eingeschränkt<br />

möglich <strong>und</strong><br />

• eine Modifizierung der natürlichen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation sind nicht ausreichend.<br />

<strong>Arznei</strong>mittel der Anthroposophie <strong>und</strong> Homöopathie<br />

Vom Arzt verordnete, nicht verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel der Anthroposophie <strong>und</strong> Homöopathie<br />

können nur dann als beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig anerkannt werden, wenn die <strong>Arznei</strong>mittel bei bestimmten<br />

schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Voraussetzung für die Erstattung<br />

ist daher die Angabe einer Diagnose, da wir nur anhand der Diagnose die nach Anlage 6 zu § 22<br />

Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe der BBhV für die Erstattung erforderlichen Indikationsgebiete zuordnen<br />

können.<br />

Vom Heilpraktiker verordnete nicht verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel bzw. nicht verschreibungspflichtige<br />

<strong>Arznei</strong>mittel der Anthroposophie <strong>und</strong> der Homöopathie können nicht mehr als beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig<br />

anerkannt werden.<br />

Pharmazentralnummer<br />

Die Apotheken sind nach § 17 Abs. 6 in Verbindung mit § 35b der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet,<br />

die Pharmazentralnummer (PZN) auf dem Rezept bzw. auf einem Beiblatt anzugeben. Nur anhand<br />

dieser Nummer ist die Frage einer Anerkennung von Aufwendungen durch die PBeaKK eindeutig zu<br />

klären.<br />

Apotheken<br />

Mitglieder der Gruppe B haben freie Wahl unter den Apotheken <strong>und</strong> Versandapotheken. Die Bestellung<br />

z.B. über Internet-Versandapotheken ist möglich.<br />

Zuzahlung<br />

Die erstattungsfähigen Aufwendungen mindern sich um 10 % der Kosten, mindestens um 5,00 EUR,<br />

höchstens um 10,00 EUR je <strong>Arznei</strong>mittel, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.<br />

Die Zuzahlungsregelungen gelten auch beim Bezug von <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong>n über Versandapotheken.<br />

Von der Zuzahlung zu <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong>n ausgenommen sind:<br />

• Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<br />

• Schwangere bei ärztlich verordneten <strong>Arznei</strong>mitteln wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im<br />

Zusammenhang mit der Entbindung.<br />

• <strong>Arznei</strong>mittel, welche bei ambulanten ärztlichen <strong>und</strong> zahnärztlichen Vorsorgeleistungen sowie bei<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten verwandt wurden (Unterstützen Sie uns bei der richtigen<br />

Zuordnung, indem Sie beim Bezug von <strong>Arznei</strong>mitteln (z. B. Impfstoffe) über die Apotheke einen<br />

entsprechenden Vermerk von Ihrem Arzt auf der Verordnung anbringen lassen).<br />

• Harn- <strong>und</strong> Blutteststreifen.<br />

• <strong>Arznei</strong>mittel, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 30% niedriger<br />

als der jeweilige Festbetrag ist. Es handelt sich in der Regel um die gleichen <strong>Arznei</strong>mittel, die auch bei<br />

den gesetzlichen Krankenkassen von der Zuzahlung befreit sind.<br />

Für die Zuzahlungen bei <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong>n gelten die Regelungen zur Belastungsgrenze.<br />

Festbeträge<br />

Wenn für <strong>Arznei</strong>mittel Festbeträge vorgegeben sind, so werden die Kosten höchstens bis zur Höhe des<br />

Festbetrages übernommen. Die Zuzahlungen werden dann aber auch nur vom Festbetrag berechnet.<br />

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer K<strong>und</strong>enberatung <strong>und</strong> auf unserer Internetseite<br />

unter www.pbeakk.de.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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Anhang<br />

Liste 1<br />

Übersicht beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähiger Medizinprodukte<br />

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle<br />

1xklysma salinisch<br />

Zur raschen <strong>und</strong> nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen <strong>und</strong><br />

diagnostischen Eingriffen;<br />

nicht zur Anwendung bei Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern.<br />

AMO TM<br />

ENDOSOL TM<br />

Für intraokulare <strong>und</strong> topische Spülungen des Auges bei chirurgischen Prozeduren<br />

<strong>und</strong> für diagnostische <strong>und</strong> therapeutische Maßnahmen.<br />

Ampuwa ®<br />

für Spülzwecke<br />

• Zur Anfeuchtung von Tamponaden <strong>und</strong> Verbänden,<br />

• Zur Atembefeuchtung nur zur Anwendung in geschlossenen Systemen in<br />

medizinisch notwendigen Fällen;<br />

jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />

ist.<br />

Amvisc TM<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />

Augenabschnitt.<br />

Amvisc TM Plus<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />

Augenabschnitt.<br />

Aqua B. Braun<br />

• zur Spülung <strong>und</strong> Reinigung bei operativen Eingriffen<br />

• zur Spülung von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbrennungen<br />

• zum Anfeuchten von W<strong>und</strong>tamponaden, Tüchern <strong>und</strong> Verbänden<br />

• zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern<br />

• zur mechanischen Augenspülung<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle<br />

Bausch & Lomb Balanced<br />

Salt Solution<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

BSS Distra-Sol<br />

BSS NL250/NL500<br />

BSS PLUS ®<br />

(Alcon Pharma<br />

GMbH)<br />

BSS® STERILE<br />

SPÜLLÖSUNG (Alcon<br />

Pharma GmbH)<br />

Dimet 20<br />

Dk-line®<br />

Zur Spülung der Vorderkammer während Kataraktoperationen <strong>und</strong> anderer intraokularer<br />

Eingriffe.<br />

Zur Spülung des chirurgischen extraokularen oder intraokularen Operationsbereiches.<br />

Als intraokulare Spüllösung bei chirurgischen Eingriffen im Auge, bei denen<br />

eine intraokulare Perfusion erforderlich ist.<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />

des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen<br />

Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/PDR, Riesenrissen,<br />

okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen <strong>und</strong><br />

Fremdkörper aus dem Glaskörperraum.<br />

Dr. Deppe<br />

EndoStar®-Lavage<br />

Darmreinigung zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bei Patientinnen <strong>und</strong><br />

Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr<br />

DuoVisc<br />

EtoPril®<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes bei Kataraktextraktion <strong>und</strong> Implantation einer Intraocularlinse.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />

des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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Produktbezeichnung<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

Freka-Clyss®<br />

Freka Drainjet®<br />

NaCl 0,9%<br />

Für Patienten ab dem vollendeten 12.Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation<br />

nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des<br />

kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie Opioidtherapie <strong>und</strong> in<br />

der Terminalphase.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (mit Ausnahme von Säuglingen<br />

<strong>und</strong> Kleinkindern) <strong>und</strong> Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation, zur raschen <strong>und</strong> nachhaltigen<br />

Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen,<br />

röntgenologischen <strong>und</strong> gynäkologischen Untersuchungen sowie vor<br />

Rektoskopien.<br />

Zur internen <strong>und</strong> externen Anwendung wie Perfusion des extra-corporalen Systems<br />

bei der Hämodialyse, postoperative Blasenspülung bei allen urologischen<br />

Eingriffen, Spülungen im Magen-Darmtrakt <strong>und</strong> von Fisteln <strong>und</strong> Drainagen.<br />

Auch zur W<strong>und</strong>behandlung <strong>und</strong> zum Befeuchten von Tüchern <strong>und</strong> Verbänden.<br />

Freka Drainjet®<br />

Purisole SM verdünnt<br />

Intra- <strong>und</strong> postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen.<br />

Globance® Lavage<br />

Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.<br />

Globance® Lavage<br />

Apfel<br />

Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.<br />

Healon®<br />

Healon GV<br />

HSO®<br />

HSO® PLUS<br />

HYLO®-GEL<br />

Isotonische Kochsalzlösung<br />

zur Inhalation<br />

(Eifelfango)<br />

Für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen<br />

Viscoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen<br />

am vorderen Augenabschnitt.<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />

<strong>und</strong> hinteren Augenabschnitt<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />

<strong>und</strong> hinteren Augenabschnitt<br />

Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-<br />

Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis<br />

bulosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse,<br />

Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.<br />

Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten.<br />

Dies gilt nur für Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in<br />

der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

Seite 6 von 3


Produktbezeichnung<br />

Jacutin® Pedicul Fluid<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />

des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />

Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation<br />

nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme<br />

des kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neurogener<br />

Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie Opioidtherapie<br />

<strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Klistier Fresenius<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (mit Ausnahme von Säuglingen<br />

<strong>und</strong> Kleinkindern) <strong>und</strong> Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation, zur raschen <strong>und</strong> nachhaltigen<br />

Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen,<br />

röntgenologischen <strong>und</strong> gynäkologischen Untersuchungen sowie vor<br />

Rektoskopien.<br />

Laxatan® M<br />

Für Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation<br />

nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des<br />

toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener<br />

Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz,<br />

Opiat- sowie Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 16 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Lubricano®<br />

Steriles Gel<br />

Macrogol 1 A Pharma<br />

Macrogol AbZ<br />

Zur Anwendung bei Patientinnen <strong>und</strong> Patienten mit Katheterisierung.<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Für Personen ab 13 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

Seite 7 von 3


Produktbezeichnung<br />

Macrogol AL<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

Für Personen ab 13 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Macrogol-CT<br />

Abführpulver<br />

Für Patienten ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Macrogol dura®<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase;<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Macrogol HEXAL®<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase;<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

Seite 8 von 3


Produktbezeichnung<br />

Macrogol ratiopharm®<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Macrogol Sandoz<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Macrogol STADA®<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Macrogol TAD®<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

Seite 9 von 3


Produktbezeichnung<br />

Medicoforum Laxativ<br />

Mosquito med Läuse-<br />

Shampoo<br />

MucoClear® 6 %<br />

Movicol flüssig Orange<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />

bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />

des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />

Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten<br />

ab dem 6. Lebensjahr.<br />

Für Personen ab 13 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />

mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />

Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei<br />

phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiat- sowie<br />

Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />

Movicol Junior Schoko<br />

Für Kinder von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung der Obstipation.<br />

NaCl 0,9% B. Braun<br />

• zur Spülung <strong>und</strong> Reinigung bei operativen Eingriffen<br />

• zur Spülung von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbrennungen<br />

• zum Anfeuchten von W<strong>und</strong>tamponaden, Tüchern <strong>und</strong> Verbänden<br />

• zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern<br />

• zur mechanischen Augenspülung.<br />

NaCl 0,9% Fresenius<br />

Kabi<br />

Zur internen <strong>und</strong> externen Anwendung wie Perfusion des extracorporalen Systems<br />

bei der Hämodialyse, postoperative Blasenspülung bei allen urologischen<br />

Eingriffen, Spülungen im Magen-Darmtrakt <strong>und</strong> von Fisteln <strong>und</strong> Drainagen.<br />

Auch zur W<strong>und</strong>behandlung <strong>und</strong> zum Befeuchten von Tüchern <strong>und</strong> Verbänden;<br />

jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />

ist.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

Seite 10 von 3


Produktbezeichnung<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

Nebusal 7%<br />

Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Personen<br />

ab sechs Jahren.<br />

NYDA®<br />

OcuCoat®<br />

Oculentis BSS<br />

Okta-line TM<br />

Oxane® 1300<br />

Oxane® 5700<br />

Pädiasalin® Inhalationslösung<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />

des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes.<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen<br />

Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/PDR, Riesenrissen,<br />

okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen <strong>und</strong><br />

Fremdkörper aus dem Glaskörperraum.<br />

Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung<br />

sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt<br />

werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina<br />

mit Ablösung <strong>und</strong> bei schweren diabetischen Retinopathien.<br />

Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung<br />

sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt<br />

werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina<br />

mit Ablösung <strong>und</strong> bei schweren diabetischen Retinopathien.<br />

Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten.<br />

Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in<br />

der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.<br />

Paranix ohne Nissenkamm<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />

18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />

des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />

PARI NaCl Inhalationslösung<br />

Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten.<br />

Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in<br />

der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.<br />

Pe-Ha-Luron 1,0%<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes.<br />

Pe-Ha-Visco (2,0%)<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

Seite 11 von 3


Produktbezeichnung<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

polyvisc® 2,0%<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes.<br />

polysol®<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

ProVisc®<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes bei Kataraktextraktion <strong>und</strong> Implantation einer Intraokularlinse<br />

(IOL)<br />

Puri clear<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

Purisole® SM verdünnt<br />

Ringer B. Braun<br />

Ringer Fresenius Spüllösung<br />

Saliva natura<br />

Sentol<br />

Intra- <strong>und</strong> postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen;<br />

jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />

ist.<br />

• zur Spülung <strong>und</strong> Reinigung bei operativen Eingriffen<br />

• zur Spülung von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbrennungen<br />

• zur intra- <strong>und</strong> postoperativen Spülung bei endoskopischen Eingriffen<br />

• zum Freispülen des Operationsgebietes,<br />

• zum Feuchthalten des Gewebes,<br />

• zur W<strong>und</strong>spülung bei äußeren Traumen <strong>und</strong> Verbrennungen,<br />

• zur Spülung bei diagnostischen Untersuchungen;<br />

• zum Befeuchten von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbänden;<br />

jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />

ist.<br />

Zur Behandlung krankheitsbedingter M<strong>und</strong>trockenheit bei onkologischen oder<br />

Autoimmun-Erkrankungen<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

Serag BSS<br />

Serumwerk-<br />

Augenspüllösung BSS<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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Produktbezeichnung<br />

Medizinisch notwendige Fälle<br />

VISCOAT®<br />

Zur Anwendung bei ophthalmologischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt<br />

insbesondere bei Kataraktextraktion <strong>und</strong> Intraokularlinsen-<br />

Implantation.<br />

Visco Hyal 1.0<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes.<br />

Visco Hyal 1.4+<br />

Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />

Augenabschnittes.<br />

PBeaKK I August 2013<br />

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