Arznei- und Verbandmittel
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<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong><br />
Mitgliedergruppe: B, C<br />
<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong> werden bei Mitgliedern der PBeaKK <strong>und</strong> den Beihilfeberechtigten des B<strong>und</strong>es<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich dann anerkannt, wenn sie auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt<br />
werden würden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nur verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig. Ausnahmen<br />
davon sind:<br />
• Bestimmte nicht verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel:<br />
Die in Anlage 6 zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe der B<strong>und</strong>esbeihilfeverordnung (BBhV) aufgeführten<br />
nicht verschreibungspflichtigen <strong>Arznei</strong>mittel, die bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen<br />
als Therapiestandard gelten, können anerkannt werden, wenn eine entsprechende Diagnose<br />
vorliegt. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Kinder mit Entwicklungsstörungen bis<br />
zum vollendeten 18. Lebensjahr werden alle ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen<br />
apothekenpflichtigen <strong>Arznei</strong>mittel anerkannt.<br />
• Lifestyle-Präparate:<br />
Verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel, die nach Anlage 5 zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 der BBhV ausgeschlossen<br />
sind, können nicht anerkannt werden. Hierunter fallen die sogenannten Lifestyle-<br />
Präparate (<strong>Arznei</strong>mittel zur Steigerung der sexuellen Potenz, Raucherentwöhnung, Regulierung des<br />
Körpergewichts <strong>und</strong> Verbesserung des Haarwuchses bzw. des Aussehens).<br />
• Bagatellarzneimittel:<br />
Bagatellarzneimittel (<strong>Arznei</strong>mittel gegen Erkältungskrankheiten <strong>und</strong> grippale Infekte, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Rachentherapeutika,<br />
Abführmittel sowie <strong>Arznei</strong>mittel gegen Reisekrankheit) sind für Versicherte, die das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben, von der Leistungspflicht ausgeschlossen bzw. nur in bestimmten Fällen beihilfe-<br />
<strong>und</strong> erstattungsfähig.<br />
• Eingeschränkt beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähige <strong>Arznei</strong>mittel:<br />
<strong>Arznei</strong>mittel nach Anlage 8 zu § 22 Absatz 4 der BBhV können nur in bestimmten Ausnahmefällen anerkannt<br />
werden. Unter diese Regelung fallen <strong>Arznei</strong>mittel, wenn nach dem allgemein anerkanntem Stand<br />
der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische<br />
Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind.<br />
• Hormonelle Mittel zur Kontrazeption (hormonelle Verhütungsmittel):<br />
Hormonelle Mittel zur Kontrazeption sind nur für Versicherte unter 20 Jahren beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig<br />
oder wenn sie zur Behandlung einer Krankheit verordnet wurden.<br />
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass wir mit Leistungen eintreten, so fragen Sie bei der Verordnung<br />
Ihren Arzt, ob er das Mittel auch den gesetzlich Versicherten auf Kassenrezept verschreiben dürfe.<br />
Medizinprodukte<br />
Medizinprodukte sind nur für den Einsatz in bestimmten medizinisch notwendigen Fällen beihilfe- <strong>und</strong><br />
erstattungsfähig. Die beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähigen Medizinprodukte <strong>und</strong> die zugehörigen medizinisch<br />
notwendigen Fälle sind in Anlage 4 zu § 22 Absatz 1 Nummer 4 der BBhV aufgeführt (s. hierzu Liste 1<br />
im Anhang).<br />
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Präparate zur enteralen Ernährung (Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten,<br />
Sondennahrung)<br />
Vom Arzt verordnete Präparate zur enteralen Ernährung können als beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig anerkannt<br />
werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
• die Präparate sind zur enteralen Ernährung bestimmt <strong>und</strong><br />
• die Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren fehlt oder ist nur eingeschränkt<br />
möglich <strong>und</strong><br />
• eine Modifizierung der natürlichen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation sind nicht ausreichend.<br />
<strong>Arznei</strong>mittel der Anthroposophie <strong>und</strong> Homöopathie<br />
Vom Arzt verordnete, nicht verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel der Anthroposophie <strong>und</strong> Homöopathie<br />
können nur dann als beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig anerkannt werden, wenn die <strong>Arznei</strong>mittel bei bestimmten<br />
schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Voraussetzung für die Erstattung<br />
ist daher die Angabe einer Diagnose, da wir nur anhand der Diagnose die nach Anlage 6 zu § 22<br />
Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe der BBhV für die Erstattung erforderlichen Indikationsgebiete zuordnen<br />
können.<br />
Vom Heilpraktiker verordnete nicht verschreibungspflichtige <strong>Arznei</strong>mittel bzw. nicht verschreibungspflichtige<br />
<strong>Arznei</strong>mittel der Anthroposophie <strong>und</strong> der Homöopathie können nicht mehr als beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähig<br />
anerkannt werden.<br />
Pharmazentralnummer<br />
Die Apotheken sind nach § 17 Abs. 6 in Verbindung mit § 35b der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet,<br />
die Pharmazentralnummer (PZN) auf dem Rezept bzw. auf einem Beiblatt anzugeben. Nur anhand<br />
dieser Nummer ist die Frage einer Anerkennung von Aufwendungen durch die PBeaKK eindeutig zu<br />
klären.<br />
Apotheken<br />
Mitglieder der Gruppe B haben freie Wahl unter den Apotheken <strong>und</strong> Versandapotheken. Die Bestellung<br />
z.B. über Internet-Versandapotheken ist möglich.<br />
Zuzahlung<br />
Die erstattungsfähigen Aufwendungen mindern sich um 10 % der Kosten, mindestens um 5,00 EUR,<br />
höchstens um 10,00 EUR je <strong>Arznei</strong>mittel, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.<br />
Die Zuzahlungsregelungen gelten auch beim Bezug von <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong>n über Versandapotheken.<br />
Von der Zuzahlung zu <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong>n ausgenommen sind:<br />
• Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<br />
• Schwangere bei ärztlich verordneten <strong>Arznei</strong>mitteln wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im<br />
Zusammenhang mit der Entbindung.<br />
• <strong>Arznei</strong>mittel, welche bei ambulanten ärztlichen <strong>und</strong> zahnärztlichen Vorsorgeleistungen sowie bei<br />
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Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten verwandt wurden (Unterstützen Sie uns bei der richtigen<br />
Zuordnung, indem Sie beim Bezug von <strong>Arznei</strong>mitteln (z. B. Impfstoffe) über die Apotheke einen<br />
entsprechenden Vermerk von Ihrem Arzt auf der Verordnung anbringen lassen).<br />
• Harn- <strong>und</strong> Blutteststreifen.<br />
• <strong>Arznei</strong>mittel, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 30% niedriger<br />
als der jeweilige Festbetrag ist. Es handelt sich in der Regel um die gleichen <strong>Arznei</strong>mittel, die auch bei<br />
den gesetzlichen Krankenkassen von der Zuzahlung befreit sind.<br />
Für die Zuzahlungen bei <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verbandmittel</strong>n gelten die Regelungen zur Belastungsgrenze.<br />
Festbeträge<br />
Wenn für <strong>Arznei</strong>mittel Festbeträge vorgegeben sind, so werden die Kosten höchstens bis zur Höhe des<br />
Festbetrages übernommen. Die Zuzahlungen werden dann aber auch nur vom Festbetrag berechnet.<br />
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer K<strong>und</strong>enberatung <strong>und</strong> auf unserer Internetseite<br />
unter www.pbeakk.de.<br />
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Anhang<br />
Liste 1<br />
Übersicht beihilfe- <strong>und</strong> erstattungsfähiger Medizinprodukte<br />
Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle<br />
1xklysma salinisch<br />
Zur raschen <strong>und</strong> nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen <strong>und</strong><br />
diagnostischen Eingriffen;<br />
nicht zur Anwendung bei Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern.<br />
AMO TM<br />
ENDOSOL TM<br />
Für intraokulare <strong>und</strong> topische Spülungen des Auges bei chirurgischen Prozeduren<br />
<strong>und</strong> für diagnostische <strong>und</strong> therapeutische Maßnahmen.<br />
Ampuwa ®<br />
für Spülzwecke<br />
• Zur Anfeuchtung von Tamponaden <strong>und</strong> Verbänden,<br />
• Zur Atembefeuchtung nur zur Anwendung in geschlossenen Systemen in<br />
medizinisch notwendigen Fällen;<br />
jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />
ist.<br />
Amvisc TM<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />
Augenabschnitt.<br />
Amvisc TM Plus<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />
Augenabschnitt.<br />
Aqua B. Braun<br />
• zur Spülung <strong>und</strong> Reinigung bei operativen Eingriffen<br />
• zur Spülung von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbrennungen<br />
• zum Anfeuchten von W<strong>und</strong>tamponaden, Tüchern <strong>und</strong> Verbänden<br />
• zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern<br />
• zur mechanischen Augenspülung<br />
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Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle<br />
Bausch & Lomb Balanced<br />
Salt Solution<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
BSS Distra-Sol<br />
BSS NL250/NL500<br />
BSS PLUS ®<br />
(Alcon Pharma<br />
GMbH)<br />
BSS® STERILE<br />
SPÜLLÖSUNG (Alcon<br />
Pharma GmbH)<br />
Dimet 20<br />
Dk-line®<br />
Zur Spülung der Vorderkammer während Kataraktoperationen <strong>und</strong> anderer intraokularer<br />
Eingriffe.<br />
Zur Spülung des chirurgischen extraokularen oder intraokularen Operationsbereiches.<br />
Als intraokulare Spüllösung bei chirurgischen Eingriffen im Auge, bei denen<br />
eine intraokulare Perfusion erforderlich ist.<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />
des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen<br />
Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/PDR, Riesenrissen,<br />
okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen <strong>und</strong><br />
Fremdkörper aus dem Glaskörperraum.<br />
Dr. Deppe<br />
EndoStar®-Lavage<br />
Darmreinigung zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bei Patientinnen <strong>und</strong><br />
Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr<br />
DuoVisc<br />
EtoPril®<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes bei Kataraktextraktion <strong>und</strong> Implantation einer Intraocularlinse.<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />
des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />
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Produktbezeichnung<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
Freka-Clyss®<br />
Freka Drainjet®<br />
NaCl 0,9%<br />
Für Patienten ab dem vollendeten 12.Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation<br />
nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des<br />
kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie Opioidtherapie <strong>und</strong> in<br />
der Terminalphase.<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (mit Ausnahme von Säuglingen<br />
<strong>und</strong> Kleinkindern) <strong>und</strong> Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation, zur raschen <strong>und</strong> nachhaltigen<br />
Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen,<br />
röntgenologischen <strong>und</strong> gynäkologischen Untersuchungen sowie vor<br />
Rektoskopien.<br />
Zur internen <strong>und</strong> externen Anwendung wie Perfusion des extra-corporalen Systems<br />
bei der Hämodialyse, postoperative Blasenspülung bei allen urologischen<br />
Eingriffen, Spülungen im Magen-Darmtrakt <strong>und</strong> von Fisteln <strong>und</strong> Drainagen.<br />
Auch zur W<strong>und</strong>behandlung <strong>und</strong> zum Befeuchten von Tüchern <strong>und</strong> Verbänden.<br />
Freka Drainjet®<br />
Purisole SM verdünnt<br />
Intra- <strong>und</strong> postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen.<br />
Globance® Lavage<br />
Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.<br />
Globance® Lavage<br />
Apfel<br />
Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.<br />
Healon®<br />
Healon GV<br />
HSO®<br />
HSO® PLUS<br />
HYLO®-GEL<br />
Isotonische Kochsalzlösung<br />
zur Inhalation<br />
(Eifelfango)<br />
Für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen<br />
Viscoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen<br />
am vorderen Augenabschnitt.<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />
<strong>und</strong> hinteren Augenabschnitt<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen<br />
<strong>und</strong> hinteren Augenabschnitt<br />
Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-<br />
Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis<br />
bulosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse,<br />
Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.<br />
Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten.<br />
Dies gilt nur für Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in<br />
der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.<br />
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Produktbezeichnung<br />
Jacutin® Pedicul Fluid<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />
des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />
Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation<br />
nur im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme<br />
des kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neurogener<br />
Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie Opioidtherapie<br />
<strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Klistier Fresenius<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (mit Ausnahme von Säuglingen<br />
<strong>und</strong> Kleinkindern) <strong>und</strong> Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation, zur raschen <strong>und</strong> nachhaltigen<br />
Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen,<br />
röntgenologischen <strong>und</strong> gynäkologischen Untersuchungen sowie vor<br />
Rektoskopien.<br />
Laxatan® M<br />
Für Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation<br />
nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des<br />
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener<br />
Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz,<br />
Opiat- sowie Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 16 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Lubricano®<br />
Steriles Gel<br />
Macrogol 1 A Pharma<br />
Macrogol AbZ<br />
Zur Anwendung bei Patientinnen <strong>und</strong> Patienten mit Katheterisierung.<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Für Personen ab 13 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
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Produktbezeichnung<br />
Macrogol AL<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
Für Personen ab 13 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Macrogol-CT<br />
Abführpulver<br />
Für Patienten ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Macrogol dura®<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase;<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Macrogol HEXAL®<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase;<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
PBeaKK I August 2013<br />
Seite 8 von 3
Produktbezeichnung<br />
Macrogol ratiopharm®<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Macrogol Sandoz<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Macrogol STADA®<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Macrogol TAD®<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
PBeaKK I August 2013<br />
Seite 9 von 3
Produktbezeichnung<br />
Medicoforum Laxativ<br />
Mosquito med Läuse-<br />
Shampoo<br />
MucoClear® 6 %<br />
Movicol flüssig Orange<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,<br />
bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiatsowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />
des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />
Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten<br />
ab dem 6. Lebensjahr.<br />
Für Personen ab 13 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur im Zusammenhang<br />
mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons),<br />
Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei<br />
phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizient, Opiat- sowie<br />
Opioidtherapie <strong>und</strong> in der Terminalphase.<br />
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.<br />
Movicol Junior Schoko<br />
Für Kinder von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung der Obstipation.<br />
NaCl 0,9% B. Braun<br />
• zur Spülung <strong>und</strong> Reinigung bei operativen Eingriffen<br />
• zur Spülung von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbrennungen<br />
• zum Anfeuchten von W<strong>und</strong>tamponaden, Tüchern <strong>und</strong> Verbänden<br />
• zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern<br />
• zur mechanischen Augenspülung.<br />
NaCl 0,9% Fresenius<br />
Kabi<br />
Zur internen <strong>und</strong> externen Anwendung wie Perfusion des extracorporalen Systems<br />
bei der Hämodialyse, postoperative Blasenspülung bei allen urologischen<br />
Eingriffen, Spülungen im Magen-Darmtrakt <strong>und</strong> von Fisteln <strong>und</strong> Drainagen.<br />
Auch zur W<strong>und</strong>behandlung <strong>und</strong> zum Befeuchten von Tüchern <strong>und</strong> Verbänden;<br />
jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />
ist.<br />
PBeaKK I August 2013<br />
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Produktbezeichnung<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
Nebusal 7%<br />
Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Personen<br />
ab sechs Jahren.<br />
NYDA®<br />
OcuCoat®<br />
Oculentis BSS<br />
Okta-line TM<br />
Oxane® 1300<br />
Oxane® 5700<br />
Pädiasalin® Inhalationslösung<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />
des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes.<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen<br />
Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/PDR, Riesenrissen,<br />
okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen <strong>und</strong><br />
Fremdkörper aus dem Glaskörperraum.<br />
Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung<br />
sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt<br />
werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina<br />
mit Ablösung <strong>und</strong> bei schweren diabetischen Retinopathien.<br />
Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung<br />
sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt<br />
werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina<br />
mit Ablösung <strong>und</strong> bei schweren diabetischen Retinopathien.<br />
Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten.<br />
Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in<br />
der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.<br />
Paranix ohne Nissenkamm<br />
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung<br />
des Kopfhaares bei Kopflausbefall.<br />
PARI NaCl Inhalationslösung<br />
Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten.<br />
Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in<br />
der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.<br />
Pe-Ha-Luron 1,0%<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes.<br />
Pe-Ha-Visco (2,0%)<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes.<br />
PBeaKK I August 2013<br />
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Produktbezeichnung<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
polyvisc® 2,0%<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes.<br />
polysol®<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
ProVisc®<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes bei Kataraktextraktion <strong>und</strong> Implantation einer Intraokularlinse<br />
(IOL)<br />
Puri clear<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
Purisole® SM verdünnt<br />
Ringer B. Braun<br />
Ringer Fresenius Spüllösung<br />
Saliva natura<br />
Sentol<br />
Intra- <strong>und</strong> postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen;<br />
jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />
ist.<br />
• zur Spülung <strong>und</strong> Reinigung bei operativen Eingriffen<br />
• zur Spülung von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbrennungen<br />
• zur intra- <strong>und</strong> postoperativen Spülung bei endoskopischen Eingriffen<br />
• zum Freispülen des Operationsgebietes,<br />
• zum Feuchthalten des Gewebes,<br />
• zur W<strong>und</strong>spülung bei äußeren Traumen <strong>und</strong> Verbrennungen,<br />
• zur Spülung bei diagnostischen Untersuchungen;<br />
• zum Befeuchten von W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verbänden;<br />
jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet<br />
ist.<br />
Zur Behandlung krankheitsbedingter M<strong>und</strong>trockenheit bei onkologischen oder<br />
Autoimmun-Erkrankungen<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
Serag BSS<br />
Serumwerk-<br />
Augenspüllösung BSS<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer <strong>und</strong> intraokulärer Eingriffe.<br />
PBeaKK I August 2013<br />
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Produktbezeichnung<br />
Medizinisch notwendige Fälle<br />
VISCOAT®<br />
Zur Anwendung bei ophthalmologischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt<br />
insbesondere bei Kataraktextraktion <strong>und</strong> Intraokularlinsen-<br />
Implantation.<br />
Visco Hyal 1.0<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes.<br />
Visco Hyal 1.4+<br />
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen<br />
Augenabschnittes.<br />
PBeaKK I August 2013<br />
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