Versicherungen - Verband der Feuerwehren in NRW e.V
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Teil 2 – Hoheitliche Tätigkeit<br />
Die Bauste<strong>in</strong>e bieten folgende Leistungen:<br />
Bauste<strong>in</strong> A (Basisbauste<strong>in</strong>)<br />
Unfallleistungen stehen für den Todesfall mit EUR 50.000,– (Jugendfeuerwehr EUR 20.000,–)<br />
und den Invaliditätsfall mit EUR 150.000,– zur Verfügung. Für die aktiven Mitglie<strong>der</strong> ist mit<br />
diesen Summen auch das Herztod- und Herz<strong>in</strong>validitätsrisiko versichert. Für alle Versicherten<br />
s<strong>in</strong>d auch e<strong>in</strong> Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld <strong>in</strong> Höhe von EUR 25,– sowie<br />
Bergungskosten (EUR 5.000,–) und Kosten für kosmetische Operationen (EUR 15.000,–) abgedeckt.<br />
E<strong>in</strong> Tagegeld <strong>in</strong> Höhe von EUR 25,– ergänzt den Versicherungsschutz für die aktiven<br />
Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Bauste<strong>in</strong> A plus (Optimierungsbauste<strong>in</strong>)<br />
Für Fälle, <strong>in</strong> denen die Unfallkasse <strong>NRW</strong> bei e<strong>in</strong>em Unfall ke<strong>in</strong>e Leistungen erbr<strong>in</strong>gen kann,<br />
z. B. bei e<strong>in</strong>er hohen Vorschädigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verletzung bei e<strong>in</strong>em Wettkampf, können die<br />
Versicherungssummen verdoppelt werden, wodurch <strong>in</strong>sgesamt EUR 100.000,– (Jugendfeuerwehr<br />
EUR 40.000,–) für den Todesfall und EUR 300.000,– für den Invaliditätsfall zur Verfügung<br />
stehen; für die Aktiven s<strong>in</strong>d Herztod und Herz<strong>in</strong>validität auch hier versichert.<br />
Bauste<strong>in</strong> B (ergänzende Unfallversicherung)<br />
Ferner besteht die Möglichkeit, für Verletzungen als Folge sogenannter „allgeme<strong>in</strong>er<br />
Lebens risiken“ (z. B. Meniskusschaden o<strong>der</strong> Achillessehnenriss) für die aktiven Mitglie<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>e ergänzende Unfallversicherung zu vere<strong>in</strong>baren. Voraussetzung ist auch hier e<strong>in</strong>e Ablehnung<br />
<strong>der</strong> UK <strong>NRW</strong>. Als Versicherungsschutz stehen für den Todesfall EUR 10.000,– , für<br />
den Invaliditätsfall EUR 30.000,– sowie e<strong>in</strong> Tagegeld <strong>in</strong> Höhe von EUR 10,– und EUR 5.000,–<br />
für Bergungskosten zur Verfügung.<br />
Der VdF <strong>NRW</strong> empfiehlt den Abschluss des zusätzlichen Versicherungsschutzes mit den<br />
Bauste<strong>in</strong>en A, A plus und B.<br />
Versicherung von beruflichen Feuerwehrbeamten<br />
Die Absicherung <strong>der</strong> beamteten Angehörigen <strong>der</strong> Berufsfeuerwehren richtet sich nach den<br />
Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes. Hier ist es Entscheidung des Dienstherrn, ob<br />
er e<strong>in</strong>er kommunalen Versorgungskasse angehört.<br />
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