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Friedhofssatzung - Evangelische Kirchengemeinde Wuppertal ...

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Seite 18<br />

durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes in der örtlichen Presse, auf der Internetseite der<br />

Friedhofsträgerin www.evangelisch-ronsdorf.de und durch Aushang im Gemeindeamt der<br />

Friedhofsträgerin, Bandwirkerstr. 13, 42369 <strong>Wuppertal</strong>.<br />

Damit beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der<br />

Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen. Die jeweils gültige Fassung der<br />

<strong>Friedhofssatzung</strong> liegt zur Einsichtnahme beim <strong>Evangelische</strong>n Gemeindeamt, Bandwirkerstr.<br />

13, 42369 <strong>Wuppertal</strong> und im Friedhofsgärtnerhaus des Friedhofs, Lüttringhauser Str. 68,<br />

42369 <strong>Wuppertal</strong> aus.<br />

§ 38<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese <strong>Friedhofssatzung</strong> und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der<br />

Veröffentlichung in Kraft.<br />

(2) Mit Inkrafttreten dieser <strong>Friedhofssatzung</strong> tritt die bisherige <strong>Friedhofssatzung</strong> vom<br />

08.11.2002 außer Kraft.<br />

<strong>Wuppertal</strong>, den 09.07.2010<br />

Das Presbyterium<br />

Ruth Knebel<br />

Presbyteriumsvorsitzende<br />

Hans-Werner Bölke<br />

Presbyteriumsmitglied<br />

genehmigt:<br />

Düsseldorf, den 18.11.2010<br />

Schriftstück Nr. 971506<br />

Az. 66-15:1504925<br />

<strong>Evangelische</strong> Kirche im Rheinland<br />

Das Landskirchenamt<br />

Claudia Schwab

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