BP-93-006.2 - Frankfurt
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/<br />
Nordost"<br />
Begründung<br />
zum Bebauungsplan gemäß §9 Abs.8 Baugesetzbuch<br />
Bearbeiter:<br />
Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder, Bauamt, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder), den 20. März 2006 ergänzt am 08.05.2006
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
Inhalt:<br />
1. Anlass und Erfordernis der Planung .................................................................... 3<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich, Bestand und Beschreibung des Plangebietes ... 4<br />
2.1. Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse ...................................................................................... 4<br />
2.2. Topographie .................................................................................................................................. 4<br />
2.3. Grundstücks- und Gebäudenutzung ............................................................................................. 5<br />
2.4. Verkehrserschließung ................................................................................................................... 5<br />
2.5. Technische Infrastruktur................................................................................................................ 5<br />
2.6. Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima – Ausgangssituation ............................................ 6<br />
2.7. Altlasten ........................................................................................................................................ 7<br />
2.8. Sonstige Nutzungseinschränkungen ............................................................................................ 7<br />
3. Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen .......................... 7<br />
3.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, sowie der Regionalplanung.................................. 7<br />
3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................. 8<br />
3.3. überörtliche Fachplanungen und sonstige bestehende Planungen.............................................. 8<br />
4. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes................................................................. 9<br />
5. Planinhalt.............................................................................................................. 10<br />
5.1. Städtebauliches Konzept ............................................................................................................ 10<br />
5.1.1. Bebauung und Nutzung ......................................................................................................... 10<br />
5.1.2. Verkehrserschließung ............................................................................................................ 10<br />
5.1.3. Technische Infrastruktur ........................................................................................................ 13<br />
5.1.4. Grünordnung .......................................................................................................................... 14<br />
5.1.5. Sonstiges ............................................................................................................................... 15<br />
5.2. Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................................................. 15<br />
5.2.1. Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 16<br />
5.2.2. Maß der baulichen Nutzung................................................................................................... 16<br />
5.2.3. Bauweise................................................................................................................................ 16<br />
5.2.4. Baulinien, Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen ............................................. 16<br />
5.2.5. Verkehrsflächen ..................................................................................................................... 16<br />
5.2.6. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie<br />
für Ablagerungen.................................................................................................................... 17<br />
5.2.7. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen................................................................. 17<br />
5.2.8. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................................................. 18<br />
5.2.9. Immissionsschutz................................................................................................................... 18<br />
5.2.10. Textliche Festsetzungen zur Grünordnung............................................................................ 18<br />
5.2.11. Zuordnungsfestsetzung ......................................................................................................... 20<br />
5.2.12. Hinweise ohne Festsetzungscharakter.................................................................................. 20<br />
5.3. Umweltverträglichkeitsprüfung.................................................................................................... 21<br />
6. Beteiligungen ....................................................................................................... 21<br />
6.1. Beteiligung der Bürger gemäß § 3 BauGB ................................................................................. 22<br />
6.2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB ................................................ 22<br />
7. Maßnahmen zur Planverwirklichung .................................................................. 22<br />
8. Wesentliche Auswirkungen der Planung ........................................................... 22<br />
9. Flächenbilanz ....................................................................................................... 23<br />
10. Rechtsgrundlagen................................................................................................ 24<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 2 von 24
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
1. Anlass und Erfordernis der Planung<br />
Es ist vorgesehen, für <strong>Frankfurt</strong> (Oder) ein Güterverkehrszentrum zu entwickeln.<br />
Die Gesamtkonzeption des Euro Transport & Trade Center (ETTC)<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder) sieht die lokale Zusammenführung von Verkehrs- Logistik<br />
und Dienstleistungsunternehmen sowie von Unternehmen des produzierenden<br />
Gewerbes vor. Mit der Ansiedlung regional und überregional tätiger Unternehmen<br />
in unmittelbarer Grenznähe zu Polen wird ein Standortraum geschaffen,<br />
der eine Schnittstelle zwischen Fern- und Nahverkehr, zwischen<br />
Verkehrsträgern Straße und Bahn sowie zwischen westeuropäischen und<br />
osteuropäischen Staaten bietet.<br />
Verknüpft werden sollen die Verkehrsträger Straße und Schiene zu einer<br />
transportlogistischen Einheit, um den Standortvorteil durch die verkehrliche<br />
Anbindung über die Autobahn BAB A 12/ E 30 und die Eisenbahnverbindung<br />
über die Oder (siehe auch zukünftige Europaverbindung Paris- Moskau,<br />
Schnellbahn, ICE) zu nutzen. So soll die Wirtschaftsentwicklung im Raum<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder) auf Grund der logistischen Lage als Drehscheibe zur Steuerung<br />
vielfältiger Güterströme durch die Schaffung eines Handels-, Transportund<br />
Gewerbezentrums an der EU- Grenze gefördert und vorangetragen<br />
werden. Das an der deutsch- polnischen Grenze vorhandene und kontinuierlich<br />
anwachsende Gutmengenpotenzial erfordert den Aufbau eines Güterverkehrs-<br />
und Verteilzentrums, gesteuert durch ein abgestuftes und kontrollierbares<br />
Entwicklungskonzept.<br />
Die spezifischen Bedingungen in <strong>Frankfurt</strong> (Oder) lassen nur die Realisierung<br />
einer dezentralen Lösung zu. Ziel und Inhalt ist die Verwirklichung eines<br />
logistischen Gesamtkonzeptes, das die GVZ- Philosophie unter den<br />
Standortbedingungen der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) umsetzt.<br />
Die Entwicklung des Gebietes erfolgt für das Medium Straße unmittelbar um<br />
den Kreuzungsbereich der in Ost- West- Richtung verlaufenden Autobahn<br />
BAB A 12 mit der in Nord- Süd- Richtung verlaufenden Ortsumgehungsstraße<br />
B 112 neu. Das Medium Schiene wird am ehemaligen <strong>Frankfurt</strong>er Rangierbahnhof<br />
entwickelt.<br />
Standortvarianten wurden bereits in einer Machbarkeitsstudie (19<strong>93</strong>) geprüft.<br />
Untersucht wurden drei Konzeptareale, wobei der Bereich Geldberg als<br />
Standort ausgeschlossen, der Standort Lillihof/ Rosengarten als KLV- Terminal-<br />
Standort bestätigt wurde. Der Standort <strong>Frankfurt</strong>er Tor konnte sich in<br />
allen Belangen als GVZ- Standort qualifizieren.<br />
Die Gesamtkonzeption beinhaltet nun die Errichtung eines Güterverkehrszentrums<br />
an den Standorten:<br />
- <strong>Frankfurt</strong>er Tor mit dem Teilgebiet Süd<br />
Teilgebiet Nordost<br />
- KV-Terminal am Rangierbahnhof <strong>Frankfurt</strong> (Oder), Südsystem.<br />
Der Bebauungsplan für das Plangebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost ist Bestandteil<br />
dieser Gesamtkonzeption für das ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />
Die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) verbindet mit der schrittweisen Umsetzung dieses<br />
Vorhabens hohe Erwartungen hinsichtlich der Stärkung der Wirtschaftskraft<br />
und der Belebung des Arbeitsmarktes der Stadt und der Region.<br />
Die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) erfolgt<br />
durch die zeitlich gestaffelte Aufstellung von Bebauungsplänen für die<br />
Teilgebiete am Standort <strong>Frankfurt</strong>er Tor sowie durch ein Planfeststellungsverfahren<br />
für das KV-Terminal.<br />
Der erreichte Planungsstand stellt sich wie folgt dar:<br />
- Teilgebiet Süd: Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-006.1<br />
1. Änderung, rechtswirksam seit 28.08.2002<br />
- Teilgebiet Nordost: <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> Satzung wird (hiermit) vorbereitet.<br />
- KV-Terminal: Planfeststellungsbeschluss<br />
Innerhalb des Stadtgebietes wurden die vorhandenen oder planerisch vor-<br />
Gesamtkonzeption<br />
Planungsstand<br />
der Teilbereiche<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
gesehenen Gewerbeflächen hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit und der Chancen<br />
einer Inanspruchnahme in absehbarer Zeit überprüft. Im Ergebnis wurde<br />
auf den einst vorgesehenen Teilbereich des Vorhabens <strong>Frankfurt</strong>er Tor<br />
ETTC Nordwest verzichtet. Für die Zweckbestimmung GVZ- affines Gewerbe<br />
wird im Stadtgebiet mit den Teilflächen ETTC Süd und ETTC Nordost des<br />
<strong>Frankfurt</strong>er Tores weiterhin ausreichend Fläche vorgehalten, die zum Teil<br />
sofort verfügbar ist und andererseits noch ausreichend Potenziale bietet.<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich, Bestand und Beschreibung des<br />
Plangebietes<br />
2.1. Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse<br />
Das Plangebiet liegt im westlichen Stadtgebiet, nordöstlich der Autobahnanschlussstelle<br />
West, in einer Entfernung von ca. 6 km zum Stadtzentrum<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird folgendermaßen<br />
grob begrenzt:<br />
- im Süden von der Bundesautobahn BAB A 12 und der Nuhnenstraße<br />
- im Westen durch die landwirtschaftliche Versuchsfläche parallel zur<br />
Ortsumgehungsstraße B 112 neu<br />
- im Norden von der Ostspange (als Bestandteil des Geltungsbereiches)<br />
- im Osten ist der Wirtschaftsweg zwischen Nuhnenstraße und Nordspange<br />
noch Bestandteil des Geltungsbereiches<br />
In das Plangebiet einbezogen ist der Abschnitt der Nordspange im Bereich<br />
des Nordknotens (Anbindung der Nordspange an die Ortsumgehungsstraße<br />
B 112 neu) sowie ein Abschnitt der Nuhnenstraße östlich der Anbindung des<br />
Wirtschaftsweges.<br />
Flur Flurstücke Eigentümer<br />
102<br />
3 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
7 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
21 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
33 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
34 tlw. Bundesrepublik Deutschland<br />
35 Bundesrepublik Deutschland<br />
36 tlw. Land Brandenburg<br />
37 Bundesrepublik Deutschland<br />
38 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
39 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
47 tlw Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
48 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
49 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
51 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
52 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
56 tlw. Land Brandenburg<br />
76 privat<br />
88 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
Lage im Stadtgebiet<br />
Begrenzung<br />
89 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
136<br />
277 tlw. Bundesrepublik Deutschland<br />
280 tlw. privat Stand Januar<br />
2006<br />
2.2. Topographie<br />
Der Planungsraum des ETTC <strong>Frankfurt</strong>er Tor befindet sich westlich der<br />
Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder), im Bereich der ostbrandenburgischen Platte, die<br />
durch ein Mosaik flachwelliger bis flachhügeliger Sand- und Lehmplatten geprägt<br />
ist.<br />
Die Endmoränenzüge und -hügel des Brandenburger Stadiums der Weichseleiszeit<br />
sind teilweise durch Endmoränen des <strong>Frankfurt</strong>er Stadiums überformt.<br />
Es wechseln sich sandige Kuppen und lehmig sandige Niederungen<br />
ab. Der weitere Planungsraum ist flach reliefiert und steigt von Süd nach<br />
Nord von 102 auf 108 m ü. HN an, nur im nordöstlichen Planungsgebiet sind<br />
deutliche Hangstrukturen zu erkennen.<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
2.3. Grundstücks- und Gebäudenutzung<br />
Das gesamte Plangebiet wurde- mit Ausnahme der Mergelgrube- in der Vergangenheit<br />
intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Plangebiet sind relativ hohe<br />
Bodenwertzahlen anzutreffen. Bis 19<strong>93</strong> wurde die Fläche überwiegend<br />
als Obstanbaugebiet genutzt (Apfelplantage).<br />
Die heute stillgelegte Mergelgrube wurde in der Vergangenheit gewerblich<br />
genutzt (Zuschlagstoff für Ziegelton).<br />
Das Gelände weist auf Grund der inzwischen realisierten Erschließungsmaßnahmen<br />
eine stark veränderte Oberflächengestalt auf. Die vorhandenen<br />
Grünbereiche wurden jedoch überwiegend erhalten und gesichert:<br />
Eine nach § 31 BbgNatSchG geschützte Allee entlang der Nuhnenstraße<br />
und ein Feldgehölz (Mergelgrube) liegt zentral im Bebauungsplangebiet.<br />
Entlang der vorhandenen Wege befinden sich Staudensäume, die abschnittsweise<br />
durch Hecken abgelöst werden.<br />
2.4. Verkehrserschließung<br />
Das Gebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor entwickelt sich unmittelbar um den Kreuzungsbereich<br />
der in Ost- West- Richtung verlaufenden Autobahn BAB A 12 mit der in<br />
Nord- Süd- Richtung verlaufenden Ortsumgehungsstraße B 112 neu.<br />
Dieses Straßenkreuz gliedert das Gebiet in selbständige Teilgebiete Süd<br />
und Nordost.<br />
Mit einer Flächengröße von 34,5 ha ist das Gebiet Nordost flächenmäßig<br />
das kleinste der Teilgebiete. Das Plangebiet Nordost wird durch folgende<br />
Straßenzüge begrenzt:<br />
- im Süden die BAB A 12 (Autobahn Berlin- <strong>Frankfurt</strong>(Oder))<br />
- im Westen die B 112 neu (Ortsumgehung <strong>Frankfurt</strong> (Oder))<br />
- im Norden die Nordspange (Straßenzug Kiesweg – Amsterdamer Straße)<br />
in der Funktion als städtische Haupterschließungsstraße / Hauptverkehrsstraße<br />
mit Anschluss an die B 112 neu<br />
- im Osten die geplante Ostspange (Erschließungsstraße mit Verbindungsfunktion<br />
zwischen den Gebieten nördlich und südlich der BAB A<br />
12)<br />
Der außerhalb des Plangebietes liegende Nordknoten (Anschluss der Nordspange<br />
an B 112 neu) stellt das wichtigste verkehrliche Element zur Erschließung<br />
des ETTC- Standortes <strong>Frankfurt</strong>er Tor dar.<br />
Durch die Lage und Ausbildung seiner beiden Anschlussrampen werden die<br />
Anschlussstellen der inneren verkehrlichen Erschließung für die beiden Teilgebiete<br />
Nordost und West an die Nordspange bestimmt.<br />
Aufgrund der Nutzung sollen folgende verkehrliche Ziele für das Teilgebiet<br />
Nordost Berücksichtigung finden:<br />
- verkehrliche Verknüpfung mit dem Teilgebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor Süd und<br />
mit dem Gewerbegebiet Markendorf, Verbindung zum KV-Terminal und<br />
zu den Gewerbegebieten Seefichten, Lillihof und Georg- Richter- Straße<br />
- Entwicklung eines funktionsfähigen Systems der inneren Erschließung<br />
zur Sicherung effektiver Betriebsabläufe<br />
- Minimierung des Flächenverbrauchs und der Kosten durch optimale<br />
Netz- und Querschnittsgestaltung<br />
2.5. Technische Infrastruktur<br />
Vor der Erschließung wurde das Gebiet landwirtschaftlich genutzt. Auf dem<br />
Gelände selbst waren zum Zeitpunkt des Planungsbeginnes keine Netze der<br />
technischen Infrastruktur vorhanden, die eine Ver- und Entsorgung des<br />
Plangebietes gewährleisten können. Darum wurde eine völlige Neuerschließung<br />
notwendig.<br />
Im Einzugsbereich ist der Medienring als Schmutzwasserhauptleitung vorhanden,<br />
der für die Entsorgung genutzt wird.<br />
Über das Plangebiet verläuft eine 110 kV- Freileitung, die zwischenzeitlich<br />
aus den vorgesehenen Baufeldern heraus verlegt wurde.<br />
Die das Plangebiet ehemals querende 20 kV Freileitung wurde bereits umverlegt<br />
und verkabelt. Die neue Kabeltrasse verläuft entlang der Planstraße<br />
A.<br />
äußere Erschließung<br />
Ziele der Verkehrsentwicklung<br />
Ziele der Verkehrsentwicklung<br />
Abwasser<br />
Strom<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
Eine 200 und eine 400 St Hochdruck- Gasleitung ist im Plangebiet vorhanden.<br />
Gas<br />
Die Umverlegung der das Plangebiet querenden Kabeltrasse der Telekom Telekom<br />
ist bereits erfolgt. (Parallelführung mit 20 KV-Kabel entlang der Litauischen<br />
Straße).<br />
2.6. Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima – Ausgangssituation<br />
Das Gelände ist großräumig durch das flachwellige Relief der jungglazialen<br />
Grundmoränenlandschaft geprägt. Der weitere Planungsraum befindet sich<br />
im Bereich eines Stauchungskomplexes, so dass er etwas höher liegt als die<br />
Umgebung. Nur in Richtung Nordwesten zum Geldberg steigt das Gelände<br />
noch etwas an.<br />
Die den ursprünglichen Landschaftsraum prägenden Ackerflächen sind aufgrund<br />
der weit vorangeschrittenen Erschließungsleistungen vollständig ausgeräumt<br />
worden.<br />
Die wenigen linearen Gehölzstrukturen orientieren sich an Straßen und Wegen<br />
und bilden hier Leitlinien.<br />
Für das Planungsgebiet ist dabei die in West- Ost- Richtung verlaufende<br />
Bundesautobahn BAB A 12 von Bedeutung. Sie verläuft fast ebenerdig und<br />
wird von aufgelockerten Gehölzgruppen gesäumt. Die BAB A 12 bildet<br />
gleichzeitig die südliche Grenze des Planungsgebietes. Im Süd- Osten<br />
schneidet die von Baumreihen und Hecken gesäumte alte Nuhnenstraße<br />
den Raum.<br />
Die gehölzgesäumte Mergelgrube ist das einzige punktuelle Strukturelement<br />
innerhalb der ehemaligen Ackerfläche. Sie ist aufgrund ihrer geringen Ausdehnung<br />
nur untergeordnet landschaftsbildwirksam.<br />
Im Planungsgebiet sind es alleine die wenigen am Rande des Gebietes angeordneten<br />
Strukturelemente, die die Attraktivität der Landschaft ausmachen.<br />
Insgesamt ergibt sich das Bild einer offenen Kulturlandschaft, die durch linienförmige<br />
Strukturen (Gehölzbestand Nuhnenstraße / BAB A 12) sowie die<br />
Feldgehölzinsel „Mergelgrube“ schwach gegliedert wird. Die Attraktivität ist<br />
gering. Die Vorbelastung durch die BAB A 12 ist sehr hoch.<br />
Erholungsflächen befinden sich nicht im Planungsgebiet. Lediglich die alte<br />
Nuhnenstraße wird von Spaziergängern und Radfahrern frequentiert. Die<br />
Erholungseignung des Raumes ist aufgrund der schlechten inneren Erschließung<br />
und der hohen Vorbelastung gering.<br />
Oberflächengewässer sind in den o.g. Gebieten nicht vorhanden.<br />
Es findet kein Abfluss (Nullabfluss) von dem Gelände in Oberflächengewässer<br />
statt.<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt aus geomorphologischer Sicht auf der Lebuser<br />
Platte. Der nördliche Teil ragt schon in den Bereich des Booßener Stauchungskomplexes<br />
hinein. Sandige Ablagerungen treten nur örtlich begrenzt<br />
und in geringer Mächtigkeit auf, z.B. im nordöstlichen Bereich, wo sich an<br />
der östlichen Gebietsgrenze Talsande verschiedener Stufen befinden. Der<br />
größte Flächenanteil entfällt auf bindige Ablagerungen wie Geschiebelehm<br />
und Geschiebemergel, die sich durch äußerste Heterogenität auszeichnen.<br />
Die Versickerungsmöglichkeiten ?sind im Verbreitungsgebiet von Sanden<br />
gut, im Verbreitungsgebiet der Geschiebemergel und -lehme mittel bis<br />
schlecht.<br />
Bei der Bebauung des Geländes sind die festgestellten unterschiedlichen<br />
Verhältnisse daher im Einzelnen zu untersuchen und technisch zu berücksichtigen.<br />
Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei 80 müNN, das sind ca. 20 - 25 m<br />
unter der Geländeoberfläche.<br />
Der größte Teil des Gebietes entwässert in Richtung Süd zum Berliner Urstromtal.<br />
Es liegt nicht im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Müllrose. Eine<br />
kleine Fläche im Nordosten des Planungsgebietes entwässert unterirdisch<br />
nach Osten zur Oder.<br />
Landschaftsraum<br />
Erholungsflächen<br />
Oberflächengewässer<br />
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Boden<br />
Grundwasser
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Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
2.7. Altlasten<br />
Die Böden Mitteleuropas sind fast flächendeckend durch menschliches Handeln<br />
in irgendeiner Weise vorbelastet. Abgesehen vom diffusen Eintrag von<br />
Gasen und Partikeln über die Atmosphäre sind die hiesigen Böden hauptsächlich<br />
durch die Landwirtschaft und den Straßenverkehr vorbelastet.<br />
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch Dünger und Pestizideintrag<br />
sowie Befahren mit Maschinen beansprucht.<br />
Eine Studie des Instituts für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas und Partner Ingenieurgesellschaft<br />
mbH, die 1994 im Auftrag der Garonor für die Südfläche<br />
erstellt worden ist, kann jedoch keine flächenhafte Belastung des Bodens<br />
durch Düngemittel und Pestizide feststellen.<br />
Die Schwerpunkte der Vorbelastungen durch den Verkehr ergeben sich im<br />
Bereich der Autobahn. Hier sind in erster Linie typische Immissionen aus der<br />
Luft (Ruß, Kohlenwasserstoffe etc.) zu erwarten.<br />
Mit Altlasten belastete Flächen sind im Plangebiet nicht bekannt.<br />
2.8. Sonstige Nutzungseinschränkungen<br />
Entsprechend der Stellungnahme des Brandenburgischen Landesmuseums<br />
für Ur- und Frühgeschichte sind im Plangebiet ur- und frühgeschichtliche<br />
Bodendenkmale bekannt bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />
vorhanden. Die erforderlichen archäologische Maßnahmen sind bereits<br />
durchgeführt worden.<br />
Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Fernwärmeversorgungssatzung.<br />
Anbauverbotszonen (§9 Abs.1 FStrG- Bauverbot für Hochbauten) sowie Anbaubeschränkungszonen<br />
(§9 Abs.2 FStrG- Baubeschränkung) sind innerhalb<br />
des Plangebietes entlang der Bundesautobahn und Bundesstraßen außerhalb<br />
von Ortsdurchfahrten zu beachten.<br />
Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Trinkwasserschutzzone.<br />
Laut Stellungnahme des Munitionsbergungsdienstes war im überplanten Bereich<br />
ganz oder teilweise von einer Kampfmittelbelastung auszugehen. Zwischenzeitlich<br />
sind jedoch die Flächen komplett abgesucht und beräumt.<br />
3. Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />
3.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, sowie der Regionalplanung<br />
Raumordnungsverfahren:<br />
Die Bedeutung des Vorhabens ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Stadt und der Region wird im Ergebnis der landesplanerischen<br />
Beurteilung vom 22.04.1996 wie folgt beschrieben:<br />
„Das ETTC als dezentrales Güterverkehrszentrum kann zur Stärkung der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung des äußeren Entwicklungsraumes, insbesondere<br />
des Regionalen Entwicklungszentrums <strong>Frankfurt</strong> beitragen sowie durch<br />
die Nutzung und Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsträger Straße,<br />
Schiene und Wasserstraße im Wirtschaftsraum <strong>Frankfurt</strong> (Oder)/ Eisenhüttenstadt<br />
einen funktionsgerechten und umweltschonenden Gütertransport<br />
erreichen.“<br />
Des Weiteren wird im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt,<br />
„...dass der Teil- Standort <strong>Frankfurt</strong>er Tor des ETTC mit den Erfordernissen<br />
der Raumordnung und Landesplanung bei Einhaltung der im Pkt. 2 genannten<br />
Maßgaben vereinbar ist. Das betrifft insbesondere Maßgaben zur Reduzierung<br />
der beantragten Gesamtfläche von 240 ha und die zeitliche Flächeninanspruchnahme<br />
entsprechend dem Bedarf und der Ersatzflächenbereitstellung<br />
für die Obstbauern sowie deren Nutzung (Ertragsfähigkeit).“<br />
Die unter Pkt. 2.1 der landesplanerischen Beurteilung zum Standort <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Tor benannten Maßgaben werden mit dem Bebauungsplan für das<br />
Teilgebiet Nordost weitgehend berücksichtigt. Das betrifft die Herausnahme<br />
der Versuchsflächen der Versuchsstation Nuhnen (15 ha) und die Reduzierung<br />
der Flächeninanspruchnahme gegenüber der Rahmenplanung um ca. 5<br />
ha.<br />
Landwirtschaft<br />
Verkehr<br />
Altlasten<br />
Bodendenkmale<br />
Fernwärmeversorgungssatzung<br />
Bundesautobahn<br />
A 12 und B 112<br />
neu<br />
Trinkwasserschutzzone<br />
Munitionsfreiheit<br />
landesplanerische<br />
Beurteilung<br />
im Rahmen des<br />
Raumordnungsverfahrens<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 7 von 24
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Gewerbe-/ Industriegebiet<br />
mit der Zweckbestimmung Güterverkehrszentrum dar.<br />
Da im Bebauungsplan keine anderen Nutzungen festgesetzt werden, ist dieser<br />
somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
3.3. überörtliche Fachplanungen und sonstige bestehende Planungen<br />
Rahmenplan<br />
Im Juli 1995 wurde die Rahmenplanung für das Gesamtgebiet des ETTC<br />
abgeschlossen, in der Zielkonzepte für die beabsichtigte Entwicklung formuliert<br />
wurden. Gleichzeitig wurde ein städtebauliches Konzept für die einzelnen<br />
Teilgebiete auf der Grundlage des erforderlichen stadtstrukturellen und<br />
funktionalen Zusammenhanges entwickelt.<br />
klimaökologische Analyse<br />
Durch Dr. Schulz & Partner 1996/ 97 wurde im Auftrage der Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder) eine klimaökologische Analyse für das ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) erstellt,<br />
in deren Ergebnis zusammenfassend eingeschätzt wird:<br />
„Die Nutzung des Standortes bei Pagram bzw. westlich Markendorf für die<br />
ETTC- Entwicklung hat keine wesentlichen lokalklimatischen Auswirkungen<br />
auf den Innenbereich von <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />
Die standortklimatischen Bedingungen werden durch das Bauvorhaben allerdings<br />
verändert. Dazu gehören z.B. eine höhere Luftmitteltemperatur, eine<br />
Verringerung der mittleren Windgeschwindigkeit und eine niedrigere Verdunstung.“<br />
Das Gebiet liegt weder in einer Senke noch in sonstwie geschützter Lage, so<br />
Hinsichtlich der Abstimmungen mit anderen raumbedeutsamen Planungen<br />
und Maßnahmen lautet die landesplanerische Beurteilung wie folgt: „ Das<br />
Vorhaben ETTC, Teilstandort <strong>Frankfurt</strong>er Tor, steht im unmittelbaren räumlichen<br />
Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung B 112 <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder) und dem Ausbau der BAB A 12.<br />
Die vorgelegten Verfahrensunterlagen berücksichtigen die im Linienbestimmungsverfahren<br />
festgelegte Variante der Ortsumgehung B112 und den<br />
Ausbau der BAB A 12, so dass von einer Vereinbarkeit der Vorhaben und ihrer<br />
Durchführung ausgegangen werden kann.“<br />
Im Ergebnis der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung wird festgestellt,„...dass<br />
das Vorhaben ETTC mit den Teilstandorten <strong>Frankfurt</strong>er Tor<br />
und Rangierbahnhof den Erfordernissen an die Umweltverträglichkeit bei<br />
Einhaltung der Maßgaben gerecht werden kann. Am Standort <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Tor sind die verschiedenen Maßnahmen (Ortsumgehung, Ausbau Autobahn),<br />
die Eingriffe verursachen, aufeinander abzustimmen.“<br />
Bebauungsplan<br />
Mit der Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom<br />
05.09.1996 wurden Hinweise zu den Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren<br />
gegeben.<br />
Entsprechend der Stellungnahme vom 26.03.1998 bestehen gegen den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch<br />
sind die Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren in die Begründung<br />
zum Bebauungsplan einzustellen und zu erörtern. Es wird um ergänzende<br />
Unterlagen gebeten.<br />
Die erneute Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung<br />
vom 04.05.1998 merkt noch Überarbeitungsbedarf der Begründung hinsichtlich<br />
der raumordnerischen Maßgaben an.<br />
Mit der Stellungnahme vom 23.Juni 1998 wird dem ergänzten und geänderten<br />
Entwurf zum Bebauungsplan ETTC Nordost durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />
die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.<br />
Am 02.03.2006 wird dem Planentwurf die Vereinbarkeit mit den Zielen der<br />
Raumordnung erneut bestätigt.<br />
3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
landesplanerische<br />
Beurteilungen<br />
im Rahmen<br />
des Bebauungsplanverfahrens<br />
rechtskräftiger<br />
FNP vom 26.01.<br />
2000, 5.Änderung<br />
06.03.2006<br />
Rahmenplan<br />
klimaökologische<br />
Analyse<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 8 von 24
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
dass eine Durchlüftung des Baugebietes zwangsläufig erfolgt.<br />
In den Schlussbetrachtungen zur klimaökologischen Analyse wird auf die<br />
Bedeutung von Frischluftbahnen für klimatypische Ausgleichswirkungen hingewiesen.<br />
Es wird deshalb empfohlen, die Bebauungsstrukturen des Gebietes<br />
so zu gestalten, dass die Frischluftbewegung in West- Ost- Richtung<br />
nicht abgeriegelt wird.<br />
Der Bebauungsplan für das Gebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor / Nordost berücksichtigt<br />
diesen Belang mit der vorzugsweisen Ausrichtung der inneren Hauptverkehrsräume<br />
parallel zur Autobahn und durch die Festsetzung einer offenen<br />
Bauweise.<br />
Landschaftsplan<br />
Laut §7 Abs.2 des BbgNatSchG sind die Darstellungen der Landschaftspläne<br />
als Darstellungen in die Flächennutzungspläne, die Darstellungen der<br />
Grünordnungspläne als Festsetzungen in die Bebauungspläne oder Vorhaben-<br />
und Erschließungspläne aufzunehmen. Auf Grund des §1a Abs.2<br />
BauGB ist die Darstellung der Landschaftspläne in der Abwägung (hier also<br />
des Flächennutzungsplanes) zu berücksichtigen.<br />
Da die Darstellungen des Landschaftsplanes für den Geltungsbereich des<br />
ETTC Nordost eine unbebaute Ackerfläche vorsehen, ist für den Bereich die<br />
Erarbeitung eines Grünordnungsplanes erforderlich, der die erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft erarbeitet. Der Grünordnungsplan<br />
wird nach Abwägung Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />
Die im Landschaftsplan dargestellten Maßnahmen; die Immissionsschutzpflanzungen<br />
entlang der Autobahn, der Erhalt der Baumallee an der alten<br />
Nuhnenstraße, die geplanten Baumgruppen und Flurgehölze an der Nordspange<br />
sowie der Erhalt derer entlang der B 112n im Bestand werden inhaltlich<br />
in den Grünordnungsplan übernommen.<br />
Der Landschaftsplan stellt einen zu erhaltenden Teich dar, der in der Örtlichkeit<br />
jedoch nicht vorhanden ist, der Bereich ist eine mit Feldgehölzen bewachsene<br />
Mergelgrube und findet im Bebauungsplan Beachtung.<br />
Die im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
entwickelten Grundsätze der Grüngestaltung, des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege finden somit bei der Aufstellung des Grünordnungsplanes<br />
zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> Beachtung.<br />
Stadtumbaukonzept<br />
keine Berührung<br />
Einzelhandelskonzept<br />
Für die Stadt wurde ein Einzelhandelskonzept erarbeitet. Darin ist festgestellt,<br />
dass die Stadt ausreichend mit Einzelhandelsflächen versorgt ist und<br />
weitere Ansiedlungen außerhalb der Innenstadt zu vermeiden sind.<br />
Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 112n, Ortsumgehung <strong>Frankfurt</strong><br />
Oder), 1. VA einschließlich Anschlussstelle B 112 / BAB A 12<br />
Einengung des Kreuzungsbauwerkes (Unterführung Autobahn durch die alte<br />
Nuhnenstraße/ Nordstraße) auf eine Breite von 3,50m und auf eine lichte<br />
Höhe von 3,50 m, so dass künftig nur noch Rad- und Fußgängerverkehr<br />
möglich ist.<br />
Bestandteil der Abwägungsentscheidung (Planfeststellungsbeschluss vom<br />
29.11.1996) ist, dass die Erschließung der unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen<br />
Grundstücke gewährleistet bleibt und die „neue Nuhnenstraße“<br />
(Südspange ETTC Süd/ Ostspange ETTC Nordost) für die Aufnahme<br />
des landwirtschaftlichen Verkehrs rechtzeitig zur Verfügung steht.<br />
Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 112n, Ortsumgehung <strong>Frankfurt</strong><br />
Oder), 2. VA<br />
Der zweite Verkehrsabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 112/ BAB A<br />
12 und der Fürstenwalder Poststraße ist bereits umgesetzt.<br />
4. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes<br />
Der Bereich des Plangebietes ist Bestandteil des Außenbereiches. Die Realisierung<br />
des vorgesehenen Güterverkehrszentrums ist nur über die Erarbei-<br />
Landschaftsplan<br />
Stadtumbaukonzept<br />
Einzelhandelskonzept<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 9 von 24
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
tung eines Bebauungsplanes möglich.<br />
Mit dem Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> zum Vorhaben ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
„<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Entwicklung eines weiteren Teilgebietes des ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
geschaffen werden.<br />
5. Planinhalt<br />
5.1. Städtebauliches Konzept<br />
Im Vorfeld der Bebauungsplanung wurde mit einer Machbarkeitsstudie die<br />
Nutzungskonzeption des Gesamtvorhabens ETTC bestimmt und mit einer<br />
Rahmenplanung die einzelnen Teilgebiete hinsichtlich ihres stadtstrukturellen<br />
und funktionalen Zusammenhanges erfasst, im Ergebnis wurden Zielkonzepte<br />
formuliert.<br />
So werden die Teilbereiche durch übergeordnete Verkehrsstraßen miteinander<br />
verbunden, denen die Baugebietsflächen schwerpunktmäßig zugeordnet<br />
sind.<br />
Von den übergeordneten Verkehrsstraßen aus erfolgt eine spangenförmige<br />
Erschließung der Einzelgrundstücke.<br />
Der Teilbereich ETTC Nordost nimmt mit vorrangig kleinteilig konzipierten<br />
Bebauungsstrukturen (Produzierendes Gewerbe, Serviceeinrichtungen,<br />
Handwerkerhof) eine Sonderstellung im Gesamtvorhaben ETTC ein.<br />
5.1.1. Bebauung und Nutzung<br />
Im Rahmen der funktionsteiligen Nutzungsstruktur des Gebietes <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Tor werden dem Teilgebiet Nordost vorrangig folgende Nutzungen zugeordnet:<br />
- GVZ- affines Gewerbe und Transportlogistik<br />
- Lagerwirtschaft,<br />
- Produktveredelung, Großhandelsvermarktung und Distribution,<br />
- Recycling,<br />
- Handwerk und GVZ- relevante Serviceeinrichtungen.<br />
-<br />
Die räumliche Verteilung der verschiedenen Nutzungsbereiche erfolgt in Korrespondenz<br />
mit den lokalen Gegebenheiten. Das transportintensive Gewerbe<br />
als immissionsrelevanter Faktor soll in einem Bereich liegen, der die Nähe<br />
zur Autobahn und zur Bundesstraße gewährleistet.<br />
Den Baufeldern im nordöstlichen Randbereich sollen vorzugsweise Handwerks-<br />
und Serviceeinrichtungen zugeordnet werden. Dieser Randbereich<br />
bildet einen topographisch geprägten Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum,<br />
der durch einen Grüngürtel motiviert werden soll.<br />
Die im Innern des Plangebietes vorhandene Mergelgrube soll durch Grünverbindungen<br />
mit dem äußeren Grüngürtel vernetzt werden.<br />
Die Baugebiete werden derart angeordnet, dass Sichtbeziehungen in den<br />
Landschaftsraum entstehen, die gleichzeitig dem Freiraumverbund dienen.<br />
Aus städtebaulichen Gründen, insbesondere im Interesse der Stabilisierung<br />
der Funktion des Stadtzentrums, sollen großflächige Einrichtungen des Einzelhandels<br />
und Vergnügungsstätten nicht im Plangebiet angesiedelt werden<br />
(siehe auch Einzelhandelskonzept)<br />
5.1.2. Verkehrserschließung<br />
Mit der Realisierung bedeutender Verkehrsbauten im Umfeld des Plangebiets<br />
wurden in den letzten Jahren hervorragende Bedingungen für die verkehrliche<br />
Erschließung des Standortes <strong>Frankfurt</strong>er Tor geschaffen. Fertiggestellt<br />
sind die Vorhaben:<br />
- grundhafter Ausbau der Bundesautobahn BAB A 12 und Neubau der Autobahnanschlussstelle<br />
West<br />
- Neubau der Ortsumgehungsstraße <strong>Frankfurt</strong> (Oder) B 112 neu, 1./2.VA<br />
- Neubau der Nordspange, westlicher Abschnitt, mit Anschlussstelle zur B<br />
112 neu (sogenannter Nordknoten)<br />
Für das Teilgebiet Nordost bilden der Anschluss der B112 neu an die BAB A<br />
Zuordnung<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
12 sowie die Verknüpfung der Nordspange mit der B 112 neu über den<br />
Nordknoten die Schwerpunkte der äußeren verkehrlichen Erschließung.<br />
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das System der äußeren<br />
verkehrlichen Erschließung erfolgt an zwei Punkten:<br />
1. an die Nordspange, gegenüber der Anbindung der Ostrampe des Nordknotens<br />
2. an die Ostspange nördlich der BAB A 12 und der Nuhnenstraße<br />
Dabei werden über die Trasse der Ostspange in hierarchischer einwandfreier<br />
Abstufung die Verkehre von der Autobahn über die B 112n bzw. aus dem<br />
Südteil über die Nordspange in Richtung KV- Terminal abgeleitet. Die Ostspange<br />
wurde mit Überführungsbauwerk zum <strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd vorgesehen,<br />
da eine Nutzung der alten Nuhnenstraße auf Grund von Regenwasserproblemen<br />
nur mittels aufwändiger Pumptechnik möglich wäre. Die alte<br />
Nuhnenstraße wird nunmehr in diesem Teilabschnitt als Geh- und Radweg<br />
genutzt, die Ostspange mit Überführungsbauwerk nimmt den motorisierten<br />
Verkehr auf. Ein Anheben der Unterführungssohle der alten Nuhnenstraße<br />
konnte erfolgen.<br />
Der Bau der Ostspange ist an die Realisierung des Überführungsbauwerkes<br />
Ü 19 00 (Querung der BAB A 12) gebunden. Das Planungsrecht für dieses<br />
Bauwerk wurde mit dem Bebauungsplan <strong>BP</strong>- <strong>93</strong>-006.1 „<strong>Frankfurt</strong>er Tor/<br />
Süd“ bereits 1996/ 2002 geschaffen. Die Ostspange stellt die logische Fortsetzung<br />
dieser vorhandenen Planung im Bebauungsplangebiet <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Tor/ Nordost dar.<br />
Durch die funktionsfähige Südrampe und die B 112 neu ist zunächst eine<br />
ausreichende Verkehrsverbindung der Gebietsteile Süd und Nordost über<br />
die Autobahn gegeben. Ein Verzicht in der Planung des Gebietes Nordost<br />
auf die sogenannte Ostspange und deren aufwendige zusätzliche Überführung<br />
über die Autobahn ist jedoch nicht möglich, da der langsam fließende<br />
Verkehrs auf der B 112 neu (Kraftfahrzeugstraße) nicht zugelassen ist und<br />
die im Planfeststellungsbeschluss für die B 112 neu dem Grunde nach festgeschriebene<br />
Errichtung dieser Verbindung zur späteren Aufnahme der Verkehre<br />
zwischen den Bereichen <strong>Frankfurt</strong>er Tor Süd und Nordost verpflichtet.<br />
Die derzeitige Lösung über die B 112 neu steht in Abhängigkeit von der Verkehrsbelegung<br />
dieser Trasse und ist nicht automatisch dauerhaft gesichert.<br />
Ein Verzicht auf die Ostspange (und in der Folge ein Verzicht auf das Überführungsbauwerk<br />
im Bebauungsplan Teilbereich Süd) kann nicht erfolgen.<br />
Durch die festgesetzten Verkehrsflächen wird die Funktionsfähigkeit des Güterverkehrszentrums<br />
als Gesamtvorhaben gesichert.<br />
Erforderlich ist eine Gesamtverkehrsbetrachtung des südwestlichen Stadtraumes<br />
mit seinen Straßenbauvorhaben durch die Bundesstraßen B 112n, B<br />
87n und den kommunalen Straßen mit der Anbindung des Bereiches <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Tor (ETTC NO und Süd). Auch sollte eine Legalisierung der Interimslösung<br />
als kostensparendste Variante noch einmal geprüft und möglichst auf<br />
bestimmte Zeit festgeschrieben werden.<br />
Die im Verkehrskonzept vorgegebenen Anbindungen an die Nord- und Ostspange<br />
liegen der inneren Verkehrserschließung zugrunde. Die Dimensionierung<br />
der Verkehrsflächen im Plangebiet folgt den in der Rahmenplanung<br />
gegebenen Empfehlungen zur Querschnittsgestaltung der Straßenräume.<br />
Der Knoten Nordspange/ Ostspange wurde so dimensioniert, dass eine<br />
Kreisellösung (Kiesweg – Amsterdamer Straße) möglich ist.<br />
Für die innere Verkehrserschließung wird in Anlehnung an die topographische<br />
Situation ein innerer Straßenring mit zwei in Ost- West- Richtung verlaufenden<br />
Querspangen entwickelt und somit eine effektive Erschließung aller<br />
Gewerbeflächen ermöglicht.<br />
Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen beinhalten Dämme, Böschungen,<br />
Stützbauwerke, Schutzstreifen und das zugehörige Straßengrün, sofern es<br />
nicht den Grünflächen zugeordnet ist.<br />
Die Dimensionierung der Erschließungsstraßen folgt dem Vorschlag zur<br />
Querschnittsgestaltung Nr. 1 bis 3 gemäß Beifügung zur Planzeichnung.<br />
Den Erschließungsstraßen werden folgende Straßenquerschnitte zugeord-<br />
Äußere Verkehrsanbindung<br />
innere Verkehrserschließung<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
net:<br />
1. Haupterschließungsstraßen 18,50 m<br />
2. Erschließungsstraßen 17,00 m<br />
3. Erschließungsstraße<br />
(Planstraße A, westl. Abschnitt) 15,50 m<br />
Die Erschließungsstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m erhalten einseitige<br />
gemeinsame Rad- und Gehwege von 2,50 m und beidseitige bzw.<br />
wechselseitige Pflanzstreifen von 2,50 bis 3,50 m Breite.<br />
In den Einmündungsbereichen der Anbindungen an die Nord- und Ostspange<br />
sind ausgehend von dem hohen Nutzfahrzeuganteil ausreichend bemessene<br />
Abbiegespuren vorgesehen.<br />
Der Stellplatzbedarf im Plangebiet ist auf den Baugebietsflächen zu realisieren.<br />
Die Dimensionierung der Straßenquerschnitte ermöglicht das zeitlich begrenzte<br />
Parken innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche.<br />
Die geplanten bzw. vorhandenen Rad- und Gehwegverbindungen zum<br />
Plangebiet sind nicht nur in Bezug auf die in unmittelbarer Nähe gelegenen<br />
Ortsteile von Bedeutung sondern auch für die Entwicklung eines gesamtstädtischen<br />
Radroutennetzes mit Verbindungen in angrenzende Landkreise.<br />
Die Erschließungsstraßen erhalten einseitig begleitende gemeinsame Gehund<br />
Radwege. Die außerhalb des Straßenraumes geplanten Geh-, Rad- und<br />
Wirtschaftswege werden als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
vorgesehen.<br />
Für den weiteren Ausbau des Radwegenetzes der Stadt besitzt der im Verlauf<br />
der Nuhnenstraße geplante Geh- und Radweg besondere Priorität.<br />
Gemäß dem aktuellen Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV der Stadt<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder) ist keine Straßenbahnverbindung zum ETTC vorgesehen.<br />
Eine Bus- ÖPNV- Anbindung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der<br />
Fahrgastnachfrage im Bereich des ETTC gesehen und ist zum gegebenen<br />
Zeitpunkt über die vorhandenen bzw. geplanten Straßen möglich. Zum Erreichen<br />
u.a. des Zentrums von <strong>Frankfurt</strong> (Oder) bzw. des Bahnhofes sollte<br />
das ETTC schrittweise bedarfsorientiert in das ÖPNV- Busliniennetz eingebunden<br />
werden. Die Lage der Haltestellen und deren Einbindung in den<br />
Straßenraum ist zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend den zukünftigen<br />
Nutzungsanforderungen festzulegen.<br />
Gegenwärtig wird das gesamte Plangebiet nur von der Buslinie (Linie 982,<br />
Haltestelle in Pagram, Nord) und von der derzeit versuchsweise eingerichteten<br />
Quartierbus- Linie zwischen Landhof Rosengarten und Neuberesinchen<br />
Mühlenweg (geführt über die Nordspange/ Siedlung Nuhnen) in unterschiedlicher<br />
Entfernung indirekt berührt.<br />
Die Auswirkungen des Straßenbaues wurden bereits mit dem Planverfahren<br />
zum ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) „<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd“ durch ein Gutachten untersucht.<br />
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt die Weiterführung<br />
der Ostspange als sogenannte Südspange über die Autobahn, in das<br />
Gewerbegebiet hinein. Auf Grund der räumlichen näheren Lage an der Siedlung<br />
sind von dieser Straße die größeren Störungen der Markendorfer Siedlung<br />
zu befürchten.<br />
Im Gutachten wurden Einzelpunktberechnungen in der nördlichen Randlage<br />
der Markendorfer Siedlung durchgeführt. Das maximale Ergebnis wurde<br />
nördlich des Lehmweges erreicht, ohne Ostspange wurden bereits Tag/<br />
Nacht- Werte von 62,7/ 55,9 dB(A) errechnet. Mit der Ostspange ergeben<br />
sich Tag/ Nacht- Werte von 62,7/ 55,9 dB (A).<br />
Bestandteil des zitierten Gutachtens ist die Aussage, dass die Lärmbelastung<br />
des Wohngebietes insgesamt sehr hoch ist. Ausgesagt wird ebenfalls,<br />
dass die Ziele des Schallschutzes in der Städtebaulichen Planung bereits<br />
mit dem bestehenden Straßennetz nicht erreicht werden, legt man die<br />
schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm nach der DIN 18005<br />
zu Grunde. Die zwingenden Grenzwerte der 16.BImSchV werden durch die<br />
Errichtung der Ostspange nicht überschritten.<br />
Im Ergebnis erhöhen die neu zu bauenden Straßen die vorhandene Lärmbe-<br />
ruhender Verkehr<br />
Rad- und Gehwege<br />
Straßenbahn<br />
Busverkehr<br />
Immissionen<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
lastung in Markendorf/ Siedlung nicht wesentlich.<br />
Ein anderes Ergebnis ist durch ein erneutes schalltechnisches Gutachten<br />
nicht wahrscheinlich, insbesondere, da durch die vorgesehene Ortsumgehung<br />
Markendorf Verkehre von der B 87 auf die B 112n umgeleitet werden,<br />
also eine weitere Minderung (nach der B 112 n) des belastenden Verkehrs<br />
eintreten wird.<br />
Durch die Planung werden keine städtebaulichen Missstände verursacht.<br />
Obwohl die höchstrichterlich angesetzte Zumutbarkeitsschwelle (ab der eine<br />
gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr auszuschließen ist) von 70 dB<br />
(A) tagsüber und 60 dB (A) nachts nicht erreicht ist, wurde zwischen der<br />
Markendorfer Siedlung und der Autobahn ein Lärmschutzwall in Form einer<br />
lärmmindernden Erdstoffmiete durch die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) errichtet. Mit<br />
der sukzessiven Erweiterung dieser Erdstoffmiete wird eine Verbesserung<br />
der Immissionssituation in der Siedlung erwartet.<br />
5.1.3. Technische Infrastruktur<br />
Die Netzeinspeisung für das Teilgebiet Nordost erfolgt über die Leitung der<br />
geplanten Druckerhöhungsanlage im Teilgebiet Süd, die für die Versorgung<br />
des ETTC mit Trink- und Löschwasser erforderlich ist und für die Gesamtmaßnahme<br />
berechnet wird. Die Versorgungsleitungen für das Teilgebiet<br />
Nordost werden in Richtung Hauptpumpwerk geführt.<br />
Die Trinkwasserversorgung des südwestlichen Stadtgebietes von <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder) erfolgt primär aus dem Wasserwerk II bei Briesen unter Zwischenschaltung<br />
einer Hochbehältergruppe in Rosengarten.<br />
Für das Gewerbegebiet ist ein hoher Löschwasserbedarf im Bezug zu einer<br />
geringen Trinkwasserentnahme erforderlich. Darum wird die Wasserversorgung<br />
in zwei separaten Leitungssystemen geführt. Die Löschwasserleitung<br />
wird nur zum Zweck der Löschwasserbereitstellung errichtet, so dass Wasserqualitäten<br />
in der Leitung nicht gefordert sind.<br />
Die Ableitung des Schmutzwassers des ETTC und der umliegenden Ortschaften<br />
(Pagram, Lichtenberg) ist über die vorhandene Abwasserdruckrohrleitung<br />
im sogenannten „Medienring“ zur Kläranlage der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
gesichert.<br />
Die Ableitung des Schmutzwassers im Plangebiet erfolgt im Trennsystem<br />
mit Freigefälleleitungen bis zum geplanten SW- Hauptpumpwerk am Tiefstpunkt<br />
der Ostspange.<br />
Über die Freigefälleleitungen wird das Schmutzwasser des Teilbereiches<br />
Süd zum Hauptpumpwerk abgeleitet. Der Standort des geplanten Hauptpumpwerkes<br />
liegt ca. 150 m vom geplanten Medienring entfernt, so dass<br />
günstige Einleitungsbedingungen gegeben sind.<br />
Die natürliche Vorflut des Teilgebietes Nordost bildet eine im Nordosten gelegene,<br />
sandgefüllte Rinne, welche Niederschlagswasser unterirdisch in<br />
südöstliche Richtung ableitet.<br />
Als Zielsetzung für die Regenwasserableitung des Gebietes ergibt sich daraus,<br />
dass Regenwasser am Entstehungsort weitgehend zurückzuhalten und<br />
zur Versickerung zu bringen.<br />
Niederschlagswasser, dass nicht am Ort des Anfalls versickern kann, wird in<br />
ungedichtete offene Erdbecken geleitet, wo das Wasser versickern und verdunsten<br />
kann.<br />
Diese geplanten Sickerbecken sind Teil der umgebenden Landschaftsgestaltung<br />
und in diese eingebunden.<br />
Die Ableitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers der öffentlichen<br />
und privaten Flächen erfolgt über Freispiegelrohrleitungen zu den Sickerbecken.<br />
Vor den Sickerbecken sind Vorreinigungsanlagen zu errichten.<br />
Erfahrungen mit Versickerungsanlagen zeigen, dass sie relativ problemlos<br />
funktionieren, wenn die Randbedingungen beachtet werden. Schwebstoffhaltige<br />
Zuflüsse können die Sickerfähigkeit in relativ kurzer Zeit einschränken.<br />
Absetzbecken, die den Sickerbecken vorgeschaltet sind, haben deshalb die<br />
Wasserversorgung<br />
Trinkwasser<br />
Löschwasser<br />
Schmutzwasserentsorgung<br />
Niederschlagswasserverbringung<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 13 von 24
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
Aufgabe, die absetzbaren Niederschlagsstoffe und Leichtflüssigkeiten zurückzuhalten.<br />
Dazu ist es nötig, dass diese Becken angefahren werden können.<br />
Die Gestaltung der Erdbecken soll durch entsprechende Maßnahmen und<br />
Bepflanzungen naturnah ausgebildet werden. Ein breiter Pflanzgürtel an den<br />
Beckenrändern kann das noch unterstreichen.<br />
Die Beckensohle und die Böschungen sollen bewachsen sein, um den Boden<br />
durchlässig zu halten und damit wesentlich zur Versickerung und zur<br />
Reinigung des versickerten Wassers beizutragen.<br />
Die zentralen Versickerungsflächen werden durch einen Graben, der sowohl<br />
eine Transport- als auch eine Versickerungsfunktion besitzt, verbunden.<br />
Die Elektroenergieversorgung des Teilgebietes Nordost ist durch das Versorgungsunternehmen<br />
Stadtwerke <strong>Frankfurt</strong> (Oder) möglich.<br />
Die Versorgung des Plangebietes ETTC mit Erdgas gestaltet sich aus der<br />
Sicht des Versorgungsunternehmens unproblematisch. Die Versorgung kann<br />
über die vorhandene Hochdruckleitung DN 200 Pagram- Buckower Straße<br />
sowie über im Umfeld vorhandene Mitteldruckleitungen erfolgen, so dass<br />
keine äußere Erschließung erforderlich ist.<br />
Die notwendigen Leitungen sind im Straßennebenraum entsprechend der<br />
Querschnitte einzuordnen.<br />
Im Plangebiet befinden sich Anlagen zur fernmeldetechnischen Versorgung,<br />
die in Zukunft weiter ausgebaut werden können. Um den rechtzeitigen Ausbau<br />
des Fernmeldenetzes zu garantieren, sind die Baumaßnahmen so früh<br />
wie möglich dem Fernmeldeamt anzuzeigen.<br />
Die Einordnung weiterer geplanter Fernmeldeanlagen ist gleichfalls im Straßennebenraum<br />
entsprechend den Querschnitten vorzunehmen. Dafür sind<br />
0,5m freizuhalten.<br />
5.1.4. Grünordnung<br />
Zu dem Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet. Mit diesem<br />
konnte ein tragfähiges Freiflächenkonzept entwickelt und untersetzt werden.<br />
Es besteht keine Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten.<br />
Der Abstand zu den im Südosten und Nordosten des Bebauungsplangebietes<br />
liegenden FFH- Gebieten „Fauler See/ Markendorfer Wald“ und „Oberes<br />
Klingetal“ ist mit 1,7 bzw. 2,1 km hinreichend groß. Beeinträchtigungen sind<br />
nicht zu befürchten.<br />
Das Plangebiet beinhaltet einen hohen Anteil öffentlicher und privater Grünflächen,<br />
die vorwiegend im Grünverbund geplant sind. Ihre Lage und Anordnung<br />
berücksichtigt gleichermaßen ökologische, stadtklimatische, landschaftsgestalterische<br />
und stadtstrukturelle Gesichtspunkte. Die öffentlichen<br />
Grünflächen sind vorzugsweise den Hauptverkehrsräumen (Autobahn, Umgehungsstraße<br />
B 112neu und der alten Nuhnenstraße) zugeordnet.<br />
Ergänzend zu diesen strukturbildenden Grünzügen bilden vorhandene Grüninseln<br />
mit Biotopcharakter den Ausgangspunkt für geplante Vernetzungen im<br />
Grünsystem.<br />
Die besondere topographische Situation im Plangebiet (Topographie) macht<br />
eine umfangreiche Geländeregulierung sowohl für die Umsetzung der stadttechnischen<br />
und verkehrlichen Erschließung als auch für die Herstellung<br />
nutzungsfähiger Baufelder erforderlich.<br />
Die Bilanzierung der Eingriffe, die Kompensationsermittlung sowie die sich<br />
hieraus ergebenden Maßnahmen sind ausführlich im Grünordnungsplan<br />
(GOP) dargestellt. Die vorgeschlagenen Schutz-, Gestaltungs- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie die Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von<br />
Natur und Landschaft sind Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Grünordnungsplan<br />
wurde mit dem Stand Januar 2006 überarbeitet. Weitere Abstimmungserforderlichkeiten<br />
waren jedoch im Planungsverlauf zu berücksichtigen<br />
und sind Bestandteil des vorliegenden Entwurfes. Gleichzeitig wurde der<br />
Bebauungsplan übersichtlicher aufgebaut, Textfestsetzungen optimiert bzw.<br />
rechtssicher formuliert und an die Umsetzung in der Örtlichkeit angepasst.<br />
Die der Planung zu Grunde liegende städtebauliche Konzeption wurde nicht<br />
Elektroenergieversorgung<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Gas<br />
fernmeldetechnische<br />
Versorgung<br />
FFH- Gebiete
Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
geändert. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Die Grünordnungsplanung<br />
muss nicht erneut überarbeitet werden.<br />
Bilanz: In den Tabellen 2 bis 6 des Grünordnungsplanes sind schutzgutbezogen<br />
die Eingriffe beschrieben und, soweit möglich, quantifiziert. Die zu ergreifenden<br />
Maßnahmen sind den Eingriffen gegenübergestellt.<br />
Aufgrund des Defizits beim Ausgleich des Eingriffs auf das Schutzgut Boden<br />
in einem Umfang von 23.500 m 2 (vgl. Tab. 2) ist eine Ersatzmaßnahme auf<br />
Flächen aus dem Flächenpool festzulegen. Die fehlenden Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind Entsiegelungsmaßnahmen, die einen Kostenaufwand von ca.<br />
5,20 €/m 2 erfordern. Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter werden durch<br />
die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen ausgeglichen.<br />
Diese Maßnahmen waren nachrichtlicher Bestandteil des Bebauungsplanes<br />
und Bestandteil des Grünordnungsplanes. Mit dem Wertungsbeschluss der<br />
Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan vom 29.09.1999 wurden<br />
diese Maßnahmen aus folgenden Gründen herausgenommen:<br />
• Sicherung der Vermarktungsfähigkeit durch kostensenkende Maßnahmen<br />
• von der Vermarktungsfähigkeit abhängig gemacht wurde die Bewilligung<br />
der beantragten Fördermittel<br />
• Das Verhältnis von versiegelter Fläche zu unversiegelter ist 16,25 ha zu<br />
18,28 ha und liegt damit ca. bei 1:1,1.<br />
• überdurchschnittlich hoher Grünflächenanteil (im Vergleich zu zentral<br />
geplanten GVZ- Standorten Wustermark und Großbeeren)<br />
Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter werden durch die im Bebauungsplan<br />
festgesetzten Maßnahmen weitestgehend ausgeglichen.<br />
5.1.5. Sonstiges<br />
Eine vom Standort ausgehende immissionsbedingte Beeinträchtigung der<br />
Luftqualität ist aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzung zur Nutzungsverbindung<br />
der Gewerbegebietsflächen für Transportlogistik/ verkehrsaffines<br />
Gewerbe nicht zu erwarten.<br />
Die möglichen verkehrslärmbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf den<br />
benachbarten Ortsteil Markendorf Siedlung waren Gegenstand umfangreicher<br />
Erörterungen im Zusammenhang mit dem Planverfahren zu den Teilgebieten<br />
<strong>Frankfurt</strong>er Tor Süd und Nordost.<br />
Der von der 15. Stadtverordnetenversammlung am 15.06.1995 gefasste<br />
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>- <strong>93</strong>- 006.1 ETTC <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd" beinhaltet in der Anlage I, Seite 1, Nr. 1 folgenden<br />
Wortlaut:<br />
„In Abstimmung mit dem Baulastträger Autobahnamt ist die Verlagerung des<br />
Querungsbauwerkes -BAB A 12/ Sammelstraße- in westlicher Richtung zu<br />
prüfen. Die direkte verkehrliche Verbindung zwischen Süd- und Nordteil<br />
<strong>Frankfurt</strong>er Tor ist dabei vorrangig zu sichern.“<br />
Dieser Maßgabe wurde mit der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-006.1 vorgenommenen Verlagerung des Überführungsbauwerkes Ü<br />
19 00 um ca. 220 m in westlicher Richtung entsprochen. Damit wird auch die<br />
künftige Lage des nördlichen Abschnittes der Ostspange bestimmt, welche<br />
das Planungsgebiet Nordost in Randlage quert.<br />
Unter Hinweis auf die von der BDC DORSCH CONSULT, Ingenieurgesellschaft<br />
mbH Berlin im Auftrag der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) 1998 erstellte gutachterliche<br />
Stellungnahme zum Verkehrslärm im Bereich <strong>Frankfurt</strong> (Oder) -<br />
Markendorf Siedlung, kann davon ausgegangen werden, dass mit der geplanten<br />
verkehrlichen Erschließung des Planungsgebietes Nordost keine Erhöhung<br />
der Lärmimmissionen für benachbarte Wohngebiete ausgehen wird.<br />
5.2. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Dem Grundsatz einer angemessenen Regelungsdichte folgend wurden die<br />
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aufgenommen, die für die<br />
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind.<br />
Immissionsschutz<br />
Südspange vom<br />
ETTC Süd<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
5.2.1. Art der baulichen Nutzung<br />
Textfestsetzung 1.1: Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe des Güterverkehrszentrums,<br />
affines Gewerbe/ Transportlogistik zulässig.<br />
Begründung: Es wird eine Staffelung von Zweckbestimmungen der Gewerbegebiete<br />
in <strong>Frankfurt</strong> (Oder) vorgenommen, womit auch gleichzeitig eine<br />
klare Nutzungsabgrenzung zu den anderen Gewerbegebieten der Stadt erfolgt.<br />
Vorgesehen sind für den Bereich Nordost der handwerkliche Servicebereich<br />
für die Betriebsflächen. Insbesondere diese Flächen sollen Verkehrsgewerbe,<br />
handwerklichen Servicebereich sowie produzierendes und<br />
verarbeitendes Gewerbe abdecken.<br />
§9 Abs.1 Nr.1<br />
BauGB i.V.m. §8<br />
BauNVO<br />
5.2.2. Maß der baulichen Nutzung<br />
Textfestsetzung 1.2: Es wird eine Baumassenzahl (BM) von 10 festgesetzt. §9 Abs.1 Nr.1<br />
BauGB i.V.m.<br />
§16- 20 BauNVO<br />
Begründung: Festsetzung BM entsprechend Baunutzungsverordnung.<br />
5.2.3. Bauweise<br />
Textfestsetzung 1.3: In den Baugebieten wird die abweichende Bauweise<br />
festgesetzt. Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die<br />
Länge der Gebäude darf 50m überschreiten.<br />
Begründung: Festgesetzt wurde die abweichende Bauweise, um unter<br />
Wahrung der seitlichen Grenzabstände (Bemessung nach der brandenburgischen<br />
Bauordnung) die Errichtung von Gebäuden ohne Begrenzung der<br />
Länge den Erfordernissen entsprechend zu ermöglichen.<br />
5.2.4. Baulinien, Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen<br />
Planfestsetzung: Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch<br />
straßenseitig festgesetzte Baugrenzen definiert.<br />
Begründung: Der Abstand der Gebäude zueinander und die Höhe der Gebäude<br />
prägen das Erscheinungsbild des Baugebietes. Im Durchschnitt ist<br />
der Straßenraum einschließlich der Straßenraumbegrünung 17m breit. Diese<br />
Verkehrsanlagenbreite resultiert aus der Verkehrsbelastung und den erforderlichen<br />
Nebenanlagen. Bei einer für Gewerbegebiete üblichen Bebauung<br />
von ca. 12 bis 20 m Höhe stellt ein Abstand der Baugrenze von 6m zur<br />
Grundstücksgrenze einen Mindestabstand dar. Da davon auszugehen ist,<br />
dass diese Höhe nicht überschritten wird, kann in allen Bereichen mit dem<br />
gewünschten Erscheinungsbild ohne Empfinden einer städtebaulichen Enge<br />
gerechnet werden.<br />
Es wird ein Abstand von 6m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze<br />
festgesetzt.<br />
Textfestsetzung 1.4: Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksfläche zulässig.<br />
Begründung: Um eine durchgrüntes Gewerbegebiet zu erzeugen, wird die<br />
Überbauung der nicht überbaubaren Fläche durch Stellplätze und Garagen<br />
ausgeschlossen. Das städtebauliche Ziel wird durch Festsetzungen zur<br />
Grünordnung in den Bauflächen unterstützt. Die nicht überbauten Grundstücksteile<br />
sollen entsprechend Brandenburgischer Bauordnung bepflanzt<br />
werden.<br />
5.2.5. Verkehrsflächen<br />
Textfestsetzung 1.5: Die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen<br />
und die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Geh-<br />
, Rad- und Wirtschaftswege - sind der Straßengruppe Gemeindestraße zugeordnet.<br />
Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder). Mit<br />
der Überlassung für den öffentlichen Verkehr tritt die Widmung als gesetzliche<br />
Fiktion ein.<br />
Begründung: Die Festsetzung dient der Umsetzung der mit §6 Absatz 6<br />
des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) gegebenen Möglichkei-<br />
§9 Abs.1 Nr.2<br />
BauGB i.V.m.<br />
§22 BauNVO<br />
§9 Abs.1 Nr.2<br />
BauGB i.V.m.§23<br />
BauNVO<br />
§9 Abs.1 Nr.2<br />
BauGB i.V.m.<br />
§12, 23 BauNVO<br />
(§9 Abs.1 Nr.11<br />
BauGB sowie § 9<br />
Abs. 4 BauGB<br />
i.V.m. § 6 Abs.6<br />
BbgStrG)<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
ten, mit dem Bebauungsplanverfahren als förmlichem Verfahren auf Grund<br />
anderer gesetzlicher Vorschriften die öffentliche Widmung der geplanten<br />
Straßen zu regeln und damit die gesonderte Widmungsverfügung vorwegzunehmen.<br />
Von dieser Festsetzung auszuschließen sind bereits gewidmete<br />
Straßenzüge.<br />
Nach der in §3 BbgStrG vorgegebenen Einteilung nach Straßengruppen<br />
handelt es sich um Gemeindestraßen. Baulastträger wird die Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder). Sie hat die Überlassung für den öffentlichen Verkehr, die Straßengruppe<br />
und den Widmungsinhalt öffentlich bekanntzumachen.<br />
Der Vollzug der Widmung mit dem Bebauungsplanverfahren ist nach dem<br />
Brandenburgischen Straßengesetz möglich und erspart auch hier ein gesondertes<br />
Widmungsverfahren.<br />
5.2.6. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung<br />
und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen<br />
Regenwasser ist auf Grund §54 Abs.4 Brandenburgisches Wassergesetz<br />
zur Versickerung zu bringen.<br />
Die Ableitung des nicht vor Ort versickerbaren Niederschlagswassers der öffentlichen<br />
und privaten Flächen erfolgt über Freispiegelrohrleitungen zu den<br />
Sickerbecken. Vor den Sickerbecken sind Vorreinigungsanlagen zu errichten.<br />
Die zentralen Versickerungsflächen werden durch einen Graben, der sowohl<br />
eine Transport- als auch eine Versickerungsfunktion besitzt, verbunden. Dabei<br />
wurde die natürliche Vorflut des Teilgebietes Nordost (im Nordosten gelegene<br />
sandgefüllte Rinne) genutzt, welche Niederschlagswasser unterirdisch<br />
in südöstliche Richtung ableitet.<br />
Planfestsetzung: Dargestellt werden die Transportgräben als in der Grünfläche<br />
liegender Bestandteil der Versorgungsanlage und festgesetzt werden<br />
die Regenwassersickerbecken als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung<br />
Abwasser.<br />
Begründung: Vor Ort wurden hervorragende Sickereigenschaften des Bodens<br />
vorgefunden, darum wurde kein Regenrückhaltebecken sondern eine<br />
reine Sickeranlage eingeordnet. Aus diesem Grund wurde die Festsetzung<br />
einer Wasserfläche im Laufe des Verfahrens in die einer Versorgungsfläche<br />
geändert. Die festgesetzten Maßnahmen der Grünordnung werden dennoch<br />
standortangepasst umgesetzt.<br />
5.2.7. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen<br />
Planfestsetzung: oberirdische 110 kV- Freileitung einschließlich Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrecht in einer Breite von je 25m ab Achse<br />
Begründung: Die 110 kV- Freileitung wurde aus den vorgesehenen Baufeldern<br />
in den Grünflächenbereich verlegt. Somit wahrt sie einen Abstand von<br />
mehr als 30m, die gemäß Abstandsleitlinie zu schutzbedürftigen Einrichtungen,<br />
die dem längeren Aufenthalt von Menschen (>6h/d) dienen, einzuhalten<br />
sind. Gemäß DIN VDE 2010 ist ein Zustimmungsbereich von beidseitig je<br />
25m erforderlich, in dem bei dem Versorgungsträger (e.dis AG) für Hochbauten<br />
und Pflanzungen Zustimmungen einzuholen sind. Die Zugänglichkeit der<br />
Masten für die Versorgungsträger muss gewährleistet sein. Die Anlagen sind<br />
städtebaulich stark wirksam. Es wird die planungsrechtliche Sicherung eines<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes vorgenommen, von einer starken Inanspruchnahme<br />
der Flächen ist auszugehen.<br />
Planfestsetzung: unterirdisch im Bestand vorhandene 200 und 400 St Gas-<br />
Hauptdruckleitungen sowie unterirdische Schmutzwasserhauptversorgungsleitung<br />
(Medienring)<br />
Begründung: Die festgesetzten Leitungen sind im Bestand vorhanden, eine<br />
Verlegung der Leitungen ist im Rahmen des Planverfahrens nicht beabsichtigt.<br />
Auf die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten wird verzichtet,<br />
da die Festsetzung einer widersprechenden Nutzung nicht beabsichtigt<br />
ist. Die Sicherung der dinglichen Rechte ist durch die Versorgungsunternehmen<br />
ohnehin zu betreiben. In diesem Rahmen ist es auch möglich, die<br />
§9 Abs.1 Nr.14<br />
BauGB<br />
§9 Abs.1 Nr.13<br />
und 21 BauGB<br />
§9 Abs.1 Nr.13<br />
BauGB<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
entsprechenden Schutzstreifen zu sichern.<br />
5.2.8. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Textfestsetzung 2.1: Einfriedungen sind straßenseitig mit Heckenpflanzungen<br />
zu ergänzen.<br />
Begründung: Beabsichtigt ist die Ergänzung der Begrünung der nicht überbaubaren<br />
Grundstücksfläche der Gewerbeflächen, verbunden mit der gestalterischen<br />
Aufwertung der Gewerbefläche. Ziel ist es, bei sinnvollem wirtschaftlichen<br />
Einsatz, ein städtebaulich eingegrüntes Gewerbegebiet darzustellen.<br />
Diese Festsetzung trägt zur besseren Einbindung des Gewerbegebietes<br />
in den umgebenden Landschaftsraum bei.<br />
5.2.9. Immissionsschutz<br />
Die Gewerbeflächen haben einen ausreichenden Abstand zur BAB A 12, um<br />
gesunde Arbeitsverhältnisse gewährleisten zu können.<br />
Planfestsetzung: Lärm- und Sichtschutzpflanzung aus Bäumen und Sträuchern<br />
Begründung: Mit Mitteln der Grünordnung können hier Effekte für den Immissionsschutz<br />
erreicht werden. Neben der tatsächlichen Abschirmwirkung,<br />
die allerdings nur eingeschränkt vorhanden ist, werden mit dem Sichtschutz<br />
zur Autobahn psychologische Begleiteffekte aktiviert, da Beeinträchtigungen,<br />
welche nicht gesehen werden, auch als weniger störend empfunden werden.<br />
Ansätze der Grünfläche sind bereits im Bestand vorhanden. Bei Abgang ist<br />
zum Erhalt der Grünfläche und der angestrebten Lärm- und Sichtschutzwirkung<br />
mit gegenüber der Luftverunreinigung resistenten Arten nachzupflanzen.<br />
5.2.10. Textliche Festsetzungen zur Grünordnung<br />
Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan beschreibt den Bestand im<br />
Plangebiet, erfasst die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, entwickelt<br />
und bilanziert Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Schutz sowie<br />
Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen.<br />
Die grünordnerischen Maßnahmen berücksichtigen den gesamten, im Laufe<br />
des Planverfahrens im Nordosten erweiterten, Geltungsbereich des Plangebietes.<br />
2.1. Pflanzqualität und -dichte<br />
Pflanzqualität:<br />
großkronige Bäume 1.Wuchsordnung mind. Hast., 18- 20 StU, 4xv., mittelkronige<br />
Bäume 2.Wuchsordnung mind. Hast., 12- 14cm DU, 3xv.<br />
Pflanzdichte:<br />
Bei Gehölzpflanzungen ist je 1,5 m² mindestens ein Strauch zu pflanzen, der<br />
Anteil an Bäumen darf 20% der Fläche nicht überschreiten. Der Abstand der<br />
Bäume untereinander darf 5 m nicht unterschreiten.<br />
Für den Geltungsbereich werden Pflanzqualitäten und -dichten festgesetzt.<br />
2.2. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs.1<br />
Nr.20 Baugesetzbuch)<br />
1. Die Flächen M1 sind als naturnahe und artenreiche Wiese anzulegen<br />
und einmal jährlich durch Pflegeschnitt zu unterhalten. Auf 15 %<br />
der Fläche sind von Bäumen überschirmte Gehölzgruppen zu pflanzen.<br />
2. Die Flächen M2 sind als Gehölzpflanzung mit Sträuchern anzulegen.<br />
Zusätzlich sind bei einer Flächenbreite größer 10m entlang der<br />
Nordspange und der östlichen Planungsgrenze Bäume der<br />
1.Wuchsordnung zu verwenden.<br />
Innerhalb der Fläche M2 westlich der Litauischen Straße sind zwei<br />
Zu- und Abfahrten (insgesamt maximal 100m²) für die außerhalb des<br />
Geltungsbereiches liegende landwirtschaftliche Fläche zulässig.<br />
3. Die Flächen M3 sind als naturnahe und artenreiche Wiese anzulegen<br />
und entlang der östlichen Planungsgrenze zwischen der Ams-<br />
§9 Abs.4 BauGB<br />
i.V.m. §89<br />
BbgBauO<br />
§9 Abs.1 Nr.20<br />
BauGB<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
terdamer Straße und dem Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg der alten<br />
Nuhnenstraße mit Obstbaum- Hochstämmen in einer Doppelreihe<br />
mit einem Pflanzabstand von ca. 6 m (in der Reihe) zu bepflanzen.<br />
4. Die Fläche M4 ist mit standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen,<br />
vorhandene Gehölze sind zu integrieren.<br />
5. Die Entwässerungsgräben und die Versickerungsflächen (M5) sind<br />
naturnah zu modellieren und standortgerecht zu begrünen.<br />
6. Im Sicherheitsbereich der Hochspannungsleitung sind Bäume<br />
2.Wuchsordnung zu verwenden.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Schutz werden in dem vorliegenden<br />
Bebauungsplan berücksichtigt. So wird das nach §31 BbgNatSchG<br />
geschützte Biotop, aber auch die vorhandene, mit Feldgehölzen bestandene<br />
Mergelgrube in das Maßnahmenkonzept integriert und während der Baumaßnahmen<br />
gem. DIN 18920 geschützt. Der Bereich der Mergelgrube stellt<br />
kein nach §32 BbgNatSchG geschütztes Biotop dar.<br />
Die an den Wegen bestehenden Grünstrukturen bleiben ebenfalls überwiegend<br />
erhalten. Eine Vermeidung und Minderung von Eingriffen wird durch<br />
die Beschränkung von Versiegelungen sowie durch Maßnahmen zum<br />
Schutz der Tierwelt erzielt.<br />
Die ausgeräumte Ackerlandschaft wird durch die Umsetzung des Bebauungsplanes<br />
ein neues Gesicht erhalten. Den optischen Rahmen des Gewerbe-<br />
und Industriegebietes bilden Heckenpflanzungen sowie eine Obstbaumreihe.<br />
Im Süden und Westen haben die Hecken auch Immissionsschutzfunktion<br />
(Immissionsschutz). Eine stark gestalterische Wirkung besitzen die<br />
Baumpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen, die für die Nutzer optisch<br />
leitende Funktionen haben.<br />
Vornehmlich als Kompensationsmaßnahmen werden extensive Wiesen, die<br />
zu 15 % mit Gehölzgruppen bepflanzt werden, angelegt. Durch angepasste<br />
Ansaatmischungen werden artenreiche und farbenfroh blühende Flächen<br />
entstehen, die neben ihrer Funktion der Biotopverbindung und- entwicklung<br />
gestalterisch bereichernd sind.<br />
Das Ziel der Maßnahme ist die Rückhaltung und örtliche Versickerung des<br />
Regenwassers und Schaffung eines Lebensraumes mit biotopvernetzender<br />
Funktion, es erfolgt die Neugestaltung des Landschaftsbildes.<br />
Entwickelt werde sollen Bodenarten mit besonderer biotischer Lebensraumfunktion.<br />
Die Begrünung der wechselfeuchten Versickerungsflächen soll<br />
durch die Pflanzung von Gehölzen unterstützt werden.<br />
Weiterhin schlägt der Grünordnungsplan zur Bepflanzung innerhalb der<br />
Baugebietsflächen für die relativen Flächenanteile Pflanzbindungen mit einem<br />
Mindestmaß an Gehölzen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vor.<br />
Diese Maßnahmen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da<br />
durch die geplanten Gewerbe, und damit durch die erforderlichen Hallengrößen,<br />
mit unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Mehraufwendungen zu rechnen<br />
ist. Da ein Ausschluss einer entsprechenden Begrünung nicht erfolgt<br />
bleibt den späteren Eigentümern so Raum für eigene Gestaltungskonzepte.<br />
2.3 Festsetzungen auf den Baugebieten: §9 Abs.1 Nr.20<br />
und 25a BauGB<br />
1. Je angefangene 250m² Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum<br />
oder 10 Sträucher zu pflanzen.<br />
2. Grundstückseinfriedungen sind für Kleintiere durchlässig zu gestalten.<br />
3. Ebenerdige Stellplätze sind durch Pflanzflächen zu gliedern. Für je 4<br />
Stellplätze ist ein Laubbaum in eine mindestens 6 m² große Baumscheibe<br />
im Bereich der Stellplätze zu pflanzen.<br />
Begründung : Der Grünordnungsplan sieht vor, die 6m breiten Flächen zwischen<br />
Erschließungsstraßen und Baugrenze sowie den verbleibende Flächenanteil<br />
innerhalb der Baufelder gärtnerisch zu gestalten. Die Gestaltung<br />
der nicht überbauten Grundstücksfläche ist nach der Brandenburgischen<br />
Bauordnung gesichert.<br />
Mit der durchlässigen Gestaltung der Grundstückseinfriedungen für Kleintie-<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
re soll die Trennwirkung durch die Grundstücke gemindert werden.<br />
Die Stellflächengliederung trägt zur Verbesserung des Landschaftsbildes<br />
bei, da großräumige unbeschattete Stellplätze nicht entstehen.<br />
2.4 Festsetzungen für die Erschließungsstraßen:<br />
Die Erschließungsstraßen sind beidseitig mit Grünstreifen zu versehen. Diese<br />
sind durch Ansäen von Landschaftsrasen oder durch Bepflanzen mit bodendeckenden<br />
Gehölzen oder Stauden zu begrünen. Des Weiteren ist pro<br />
15 lfdm. Grünstreifen ein Alleebaum zu pflanzen. (G1)<br />
Die Ostspange ist mit beidseitig 3,5m Grünstreifen und Bäumen 1. Ordnung<br />
zu versehen.<br />
Die Litauische, Brüsseler und Finnische Straße ist mit einem Grünstreifen je<br />
eine Straßenseite von 2,5m und 3,5m und mit Bäumen 2.Ordnung zu versehen.<br />
Begründung: Mit der Festsetzung soll die Gestaltung der Verkehrswege erfolgen,<br />
was gleichzeitig zu einer Verbesserung des Kleinklimas (Verringerung<br />
der Windgeschwindigkeiten und von Düseneffekten, Filterung von<br />
Stäuben, Temperaturausgleich) beiträgt.<br />
5.2.11. Zuordnungsfestsetzung<br />
3. Zuordnungsfestsetzungen:<br />
3.1. Für Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Diese<br />
Flächen und Maßnahmen werden den Eingriffsflächen gemäß Textfestsetzungen<br />
der Nummern 3.2 und 3.3. zugeordnet.<br />
3.2. Die Flächen und Maßnahmen der Textfestsetzung Nummer 2.2.2.,<br />
2.2.5, 2.4. sowie der Amphibiendurchlass dienen der Kompensation<br />
von Eingriffen in den Naturhaushalt, die durch die Herstellung der im<br />
Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Erschließungsanlagen verursacht<br />
werden.<br />
3.3. Alle anderen Flächen und Maßnahmen der Textfestsetzungen Nummer<br />
2.2.1, 2.2.3 und 2.2.4 dienen der Kompensation von den im Bebauungsplan<br />
festgesetzten Baugebieten zu erwartenden Eingriffen.<br />
Begründung: Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Konflikten wurde<br />
grundlegend überarbeitet. In der Bilanzierung der Eingriffe (siehe Grünordnungsplan)wurde<br />
eine Trennung der Maßnahmen für Eingriffe aus den Erschließungsstrassen<br />
und den Baufeldern vorgenommen. Die Ermittlung und<br />
Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen erfolgte nach Schutzgütern getrennt<br />
für die Baufelder und die öffentlichen Erschließungsanlagen. Eine weitere<br />
Differenzierung nach einzelnen Baufeldern erscheint nicht sinnvoll, da<br />
die Ausgleichsflächen aufgrund ihrer Ausdehnung und Lage nur den Baufeldern<br />
insgesamt zuzuordnen sind. Darüber hinaus wären auch die einzelnen<br />
Baufelder zu unterschiedlich an den Kosten beteiligt. Daher ist es notwendig,<br />
die Gesamtkosten für die privaten Baufelder prozentual umzulegen und neben<br />
einer gleichmäßigen Kostenverteilung eine sukzessive Durchführung<br />
der Maßnahmen zu gewährleisten.<br />
Die Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen umfassen entsprechend<br />
Kostenerstattungssatzung auch die Kosten für den Grunderwerb bzw. den<br />
entsprechenden Grundstückswert von Flächen der Gemeinde, die Kosten für die<br />
Freilegung der Ausgleichsflächen, die Planungskosten sowie die Kosten für die<br />
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.<br />
Die Zuordnungsfestsetzung erlaubt die Geltendmachung von Kosten für den<br />
Ausgleich von festgesetzten Maßnahmen nach §135c BauGB.<br />
5.2.12. Hinweise ohne Festsetzungscharakter<br />
Hinweis Nr.1: Für vorgesehene Bauten im Bereich der 110 kV- Leitung (gerechnet<br />
25m ab Trassenachse) ist eine Zustimmung der e.dis AG einzuholen.<br />
Begründung: Bauliche und sonstige Anlagen im Schutzbereich der Leitungen<br />
dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen DIN- VDE- Bestimmungen<br />
nach vorliegender schriftlicher Zustimmung durch die e.dis Nord AG errichtet<br />
§9 Abs.1 Nr.20<br />
und 25a BauGB<br />
§§1a Abs.3 und 9<br />
Abs.1a BauGB<br />
i.V.m.§135a<br />
Abs.2 Satz 1<br />
BauGB<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
werden. Bei Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern ist der erforderliche<br />
Sicherheitsabstand gemäß den jeweils gültigen DIN- VDE- Bestimmungen<br />
einzuhalten.<br />
Hinweis Nr.2: Die nach §31 BbgNatSchG geschützten Alleen sind zu erhalten.<br />
Während der Bauzeit sind durch Schutzmaßnahmen nach DIN 18920<br />
Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />
Begründung: Der Schutzstatus ist aus dem Plan heraus nicht zweifelsfrei<br />
ersichtlich. Aus diesem Grund wurde der Hinweis Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />
Hinweis Nr.3: Die Feldgehölze der Mergelgrube sind zu erhalten. Während<br />
der Bauzeit ist ein Schutzzaum aufzustellen.<br />
Begründung: Mit diesem Hinweis soll der beabsichtigte Schutzzweck noch<br />
einmal verdeutlicht werden.<br />
5.3. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Euro Transport<br />
und Trade Center <strong>Frankfurt</strong> (Oder)“ (Reg.-Nr. 097/1994/F) wurde eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 UVPG durchgeführt. Im Abschlussbericht<br />
heißt es dazu: „Eine umweltverträgliche Gestaltung des Standortes<br />
<strong>Frankfurt</strong>er Tor ist bei Einhaltung der Maßgaben zu erreichen, jedoch verbleibt<br />
die Tatsache der erheblichen Freirauminanspruchnahme.“ Die Ergebnisse<br />
dieser UVP sind, wie die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens<br />
insgesamt im Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong>, „ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder), <strong>Frankfurt</strong>er<br />
Tor- Nordost“ beachtet worden. Zu diesem Bebauungsplan wurde ein<br />
Grünordnungsplan aufgestellt. Die Übernahme der Grundzüge der grünordnerischen<br />
Darstellungen als Festsetzungen in den Bebauungsplan hat insbesondere<br />
zu einer Vermeidung und Verminderung der erwartbaren Auswirkungen<br />
auf die Umwelt beigetragen. Die landesplanerische Zustimmung zu<br />
diesem Verfahren liegt vor. Die Ursachen dafür liegen darin, dass einerseits<br />
die planerische Grundkonzeption beibehalten wurde und andererseits der<br />
hier vorliegende Bebauungsplan eine Verringerung des Plangebietes und<br />
der öffentlichen Verkehrsflächen gegenüber den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />
zum Inhalt hat.<br />
6. Beteiligungen<br />
Durch die Stadtverordnetenversammlung <strong>Frankfurt</strong> (Oder) wurden bisher<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Aufstellungsbeschluss am 24.10.1991<br />
Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss am 28.01.19<strong>93</strong><br />
Entwurfsbeschluss am 06.06.1996<br />
Beschluss zum geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes<br />
am 22.01.1998<br />
Wertungs- und Abwägungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss am<br />
29.04.1999<br />
Der relativ lange Planungszeitraum resultiert aus einer komplizierten Vorentwurfsphase,<br />
in deren Ergebnis ein erster Entwurf mit Beschluss der<br />
Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.1999 zur Satzung geführt wurde.<br />
Dieser Bebauungsplan wurde dem Landesamt für Bauen, Bautechnik und<br />
Wohnen (LBBW) am 24.10.1999 zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Gemäß Schreiben des LBBW vom 21.10.1999 ergab die Prüfung Mängel<br />
und Probleme, deren Beseitigung ein gemäß § 3 Abs. 3 BauGB vorgesehenes<br />
Verfahren, d.h. eine erneute Offenlegung erforderlich macht.<br />
Zwischenzeitlich erkennbare Änderungserfordernisse sind im Planentwurf,<br />
Stand April 2002, bereits berücksichtigt worden. Weitere Abstimmungserfordernisse<br />
waren jedoch im Planungsverlauf zu berücksichtigen und sind Bestandteil<br />
des vorliegenden Entwurfes. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan<br />
übersichtlicher aufgebaut, Textfestsetzungen optimiert bzw. rechtssicher<br />
formuliert und an die Umsetzung in der Örtlichkeit angepasst. Die der Planung<br />
zu Grunde liegende städtebauliche Konzeption wurde nicht geändert.<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Entwurfsbeschluss<br />
Wertungs-, Abwägungs-<br />
und<br />
Satzungsbeschluss<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt.<br />
Zur Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das ETTC im<br />
Teilgebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor / Nordost wurde eine erneute Offenlegung des geänderten<br />
Bebauungsplanentwurfes, zuletzt im Februar/März 2006 vorgenommen.<br />
6.1. Beteiligung der Bürger gemäß § 3 BauGB<br />
Frühe Bürgerbeteiligung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom<br />
26.02.19<strong>93</strong>- 25.03.19<strong>93</strong><br />
öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan vom 04.07.1996-<br />
05.08.1996 sowie Auslage des geänderten und ergänzten Entwurfes vom<br />
26.02.- 26.03.1998<br />
Auslage des geänderten Entwurfes vom 04.04.2002- 03.05.2002 und<br />
16.02.2006-15.03.2006. Wegen der Ergebnisse wird auf die Anlage 2 b des<br />
Satzungsbeschlusses verwiesen.<br />
6.2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB<br />
Mit Schreiben vom 01.07.1996, 05.03.1998, 17.04.2002 und 08.02.2006<br />
wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
zum Bebauungsplanentwurf aufgefordert. Wegen der Ergebnisse wird auf<br />
die Anlage 2 a des Satzungsbeschlusses verwiesen.<br />
7. Maßnahmen zur Planverwirklichung<br />
Als Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplanes stehen u.a. an:<br />
- Vermarktung der Gewerbeflächen entsprechend den Grundsätzen und<br />
Zielen zur Entwicklung funktionsfähiger Teilgebiete des ETTC <strong>Frankfurt</strong><br />
(Oder)<br />
- Umsetzung der Grünordnungsmaßnahmen in Verbindung mit der Bebauung<br />
der Grundstücke<br />
Eine gesetzliche Baulandumlegung ist nicht erforderlich, da der Großteil der<br />
Fläche Eigentum der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) ist.<br />
Das erforderliche Gelände für die öffentlichen Erschließungsanlagen wird im<br />
Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />
und dem Land Brandenburg bereitgestellt.<br />
Stadttechnik und Erschließung sind im Plangebiet weitestgehend fertiggestellt.<br />
Finanziert wurde die Erschließung mit Fördermitteln der EU, des Landes<br />
Brandenburg und durch die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />
8. Wesentliche Auswirkungen der Planung<br />
Auswirkungen auf den Verkehr<br />
Das vorhandene Verkehrsnetz wurde wesentlich ausgebaut und erweitert;<br />
hat aber auf Grund der spezifischen Lage vordergründig eine Erschließungsfunktion<br />
für das Gewerbegebiet zu erfüllen.<br />
Infolge der Nutzung bisher ungenutzter Flächenpotentiale ist mit höherem<br />
Verkehrsaufkommen zu rechnen. Der Anschluss an das übergeordnete<br />
Straßennetz (B 112n) sichert jedoch, dass die schutzwürdigen Nutzungen<br />
(Pagram, Rosengarten) nicht von zusätzlichem Verkehr betroffen sind.<br />
Haushaltsrechtliche Auswirkungen<br />
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes und dessen Verwirklichungen<br />
sind haushaltsrechtlich Berührungen in Form verbesserter Einnahmebedingungen<br />
zu erwarten. Dies ergibt sich im Einzelnen aus:<br />
- Die Erschließung des Gewerbegebietes ist bereits weitestgehend umgesetzt.<br />
Die Kosten für die Unterhaltung der verkehrlichen und stadttechnischen<br />
Erschließung sind bereits Bestandteil des städtischen<br />
Haushaltes.<br />
- Erforderlich ist die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das<br />
System der äußeren verkehrlichen Erschließung mit der Ostspange<br />
nördlich der BAB A 12. Der Bau dieser Ostspange ist an die Realisierung<br />
des Überführungsbauwerkes Ü 19 00 (Querung der BAB A 12)<br />
gebunden. Das Planungsrecht für dieses Bauwerk wurde mit dem Bebauungsplan<br />
<strong>BP</strong>- <strong>93</strong>-006.1 „<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd“ bereits geschaffen.<br />
geänderter Bebauungsplanentwurf<br />
frühe Bürgerbeteiligung<br />
Bebauungsplanentwurf<br />
geänderter Bebauungsplanentwurf<br />
Bebauungsplanentwurf<br />
Baulandumlegung<br />
Erschließung<br />
Verkehr<br />
Haushalt<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
Die im Verkehrskonzept vorgegebenen Anbindungen an die Nord- und<br />
Ostspange liegen der inneren Verkehrserschließung zugrunde. Die<br />
Dimensionierung der Verkehrsflächen im Plangebiet folgt den in der<br />
Rahmenplanung gegebenen Empfehlungen zur Querschnittsgestaltung<br />
der Straßenräume. Der Knoten Nordspange/ Ostspange wurde so dimensioniert,<br />
dass eine Kreisellösung (Kiesweg – Amsterdamer Straße)<br />
möglich ist.<br />
Es entstehen Kosten in Höhe von:<br />
Bauwerk<br />
Errichtung in Euro<br />
Ostspange 836.700<br />
Kreisverkehr Ostspange/ Amsterdamer Straße 324.800<br />
Anbindung Ostspange/ Litauische Straße 172.800<br />
Unterführungsbauwerk Radweg Alte Nuhnenstraße<br />
380.000<br />
unter der Ostspange (Profilblechtun-<br />
nel)<br />
Treppe und Radweg zwischen der Ostspange/<br />
47.000<br />
Litauischer Straße und dem Radweg Alte Nuhnenstraße<br />
Die angegebenen Kosten sind haushaltsrechtlich noch nicht gesichert.<br />
Dies ist insbesondere nicht möglich, da ein Umsetzungszeitraum nicht<br />
festgelegt ist. Zu gegebener Zeit ist eine Einordnung in den Haushaltsplan<br />
der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) durch das Fachamt erforderlich.<br />
- Die Ausgleichsmaßnahmen für das Gewerbegebiet (Erschließung) sind<br />
bereits umgesetzt. Kosten für die Unterhaltung der entstandenen<br />
Grünanlagen sollen nicht entstehen. Die Kosten, die durch die Herstellung<br />
und Unterhaltung der Grünanlagen für die Baufelder entstehen,<br />
können auf der Grundlage der Zuordnungsfestsetzung/ Kostenerstattungssatzung<br />
auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden.<br />
- Die Kosten künftiger Baumaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern<br />
bzw. Investoren zu tragen.<br />
- Stärkung der Wirtschaft im Stadtgebiet und entsprechende Einnahmen<br />
durch Verbesserung der Ansiedlungsmöglichkeiten<br />
Das Plangebiet beinhaltet vermarktungsfähige Gewerbefläche von 14,48<br />
ha. Bei einer angenommenen Arbeitsplatzdichte von 10 - 15 Arbeitsplätzen<br />
/ ha Gewerbefläche kann mit 145- 215 Arbeitsplätzen am Standort gerechnet<br />
werden.<br />
9. Flächenbilanz<br />
Flächenaufgliederung<br />
1. Bauland 14,48 14,48<br />
1.3. Gewerbliche Baufläche 14,48<br />
1.3.1. Gewerbegebiet 14,48<br />
1.3.2. Industriegebiet 0<br />
2. Gemeinbedarfsflächen 0 0<br />
3. Grünflächen 12,89 12,89<br />
3.1. öffentliche Grünflächen 3,16<br />
3.2. private Grünflächen 9,73<br />
4.<br />
öffentliche Verkehrsfläche,<br />
Straßenbahn 6 6<br />
4.1. Straßenverkehrsfläche 5,61<br />
4.2.<br />
Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung 0,39<br />
5. Versorgungsflächen 1,17 1,17<br />
6. Sonderflächen 0 0<br />
Gesamtfläche des<br />
Planungsgebietes 34,54<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />
Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />
10. Rechtsgrundlagen<br />
BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.12.1986, BGBl. I S. 2253, zuletzt<br />
geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 17.12.1997, BGBl.<br />
I S. 3108 i. V. mit § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414 zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes<br />
zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom<br />
03.05.2005, BGBl I S. 1224<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung<br />
- (BauNVO vom 23. Januar 1990, BGBl. I S. 132 zuletzt geändert<br />
am 22. April 19<strong>93</strong>, BGBl. I S. 466)<br />
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung<br />
des Planinhalts - Planzeichenverordnung 1990 - (PlanzV 90 vom 18. Dezember<br />
1990, BGBl. 1991 I S. 58)<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG vom 12.02.1990,<br />
BGBl. I S. 205 i.d.F. der Bekanntmachung vom 05.09.2001, BGBl. I S.2350<br />
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden<br />
Hochwasserschutzes vom 03.05.2005, BGBl I S. 1224)<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz<br />
- (BNatSchG vom 25. März 2002, BGBl. I S. 11<strong>93</strong> zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2004, BGBl. I S. 186)<br />
Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg<br />
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz - (BbgNatSchG i.d.F. der<br />
Bekanntmachung vom 26.05.2004, GVBl. I S. 350)<br />
Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO vom 15. Oktober 19<strong>93</strong>,<br />
GVBl. I S. 398 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001,<br />
GVBl. I S. 154 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />
22.06.2005, GVBl. I S. 210)<br />
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO in der Fassung vom 16.07.2003,<br />
GVBl. I S. 210 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />
15.09.2005, GVBl. I S.242)<br />
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 31.03.2005, GVBl. I S.134 berichtigt am 17.05.2005, GVBl. I<br />
S.178)<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz – (BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 26.09.2002, BGBl. I S. 3830 zuletzt geändert durch Artikel 2<br />
des Gesetzes vom 22.12.2004, BGBl. I S. 3704)<br />
Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) vom 29.04.1999 /<br />
16.12.1999 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2000 zuletzt<br />
geändert durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt<br />
<strong>Frankfurt</strong> (Oder) vom 04.11.2004, bekannt gemacht am 26.01.2005<br />
Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin- Brandenburg (LEP<br />
GR) – ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum vom<br />
20.07.2004 (GVBl. II S. 558)<br />
Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree vom<br />
26.11.2001<br />
Sachlicher Teilplan der Region Oderland- Spree „Zentralörtliche Gliederung<br />
der Nahbereichsstufe, Selbstversorgerorte, Ländliche Versorgungsorte“<br />
(RegPlZÖG) vom 16.10.1997 (Amt. Anz. zum ABl. BB Nr. 47, S. 1166)<br />
Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ der Region Oderland- Spree<br />
(RegPlWind) vom 21.04.2004 (Abl. BB Nr. 15/2004)<br />
\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />
Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 24 von 24