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BP-93-006.2 - Frankfurt

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/<br />

Nordost"<br />

Begründung<br />

zum Bebauungsplan gemäß §9 Abs.8 Baugesetzbuch<br />

Bearbeiter:<br />

Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder, Bauamt, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder), den 20. März 2006 ergänzt am 08.05.2006


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

Inhalt:<br />

1. Anlass und Erfordernis der Planung .................................................................... 3<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich, Bestand und Beschreibung des Plangebietes ... 4<br />

2.1. Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse ...................................................................................... 4<br />

2.2. Topographie .................................................................................................................................. 4<br />

2.3. Grundstücks- und Gebäudenutzung ............................................................................................. 5<br />

2.4. Verkehrserschließung ................................................................................................................... 5<br />

2.5. Technische Infrastruktur................................................................................................................ 5<br />

2.6. Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima – Ausgangssituation ............................................ 6<br />

2.7. Altlasten ........................................................................................................................................ 7<br />

2.8. Sonstige Nutzungseinschränkungen ............................................................................................ 7<br />

3. Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen .......................... 7<br />

3.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, sowie der Regionalplanung.................................. 7<br />

3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................. 8<br />

3.3. überörtliche Fachplanungen und sonstige bestehende Planungen.............................................. 8<br />

4. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes................................................................. 9<br />

5. Planinhalt.............................................................................................................. 10<br />

5.1. Städtebauliches Konzept ............................................................................................................ 10<br />

5.1.1. Bebauung und Nutzung ......................................................................................................... 10<br />

5.1.2. Verkehrserschließung ............................................................................................................ 10<br />

5.1.3. Technische Infrastruktur ........................................................................................................ 13<br />

5.1.4. Grünordnung .......................................................................................................................... 14<br />

5.1.5. Sonstiges ............................................................................................................................... 15<br />

5.2. Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................................................. 15<br />

5.2.1. Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 16<br />

5.2.2. Maß der baulichen Nutzung................................................................................................... 16<br />

5.2.3. Bauweise................................................................................................................................ 16<br />

5.2.4. Baulinien, Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen ............................................. 16<br />

5.2.5. Verkehrsflächen ..................................................................................................................... 16<br />

5.2.6. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie<br />

für Ablagerungen.................................................................................................................... 17<br />

5.2.7. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen................................................................. 17<br />

5.2.8. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................................................. 18<br />

5.2.9. Immissionsschutz................................................................................................................... 18<br />

5.2.10. Textliche Festsetzungen zur Grünordnung............................................................................ 18<br />

5.2.11. Zuordnungsfestsetzung ......................................................................................................... 20<br />

5.2.12. Hinweise ohne Festsetzungscharakter.................................................................................. 20<br />

5.3. Umweltverträglichkeitsprüfung.................................................................................................... 21<br />

6. Beteiligungen ....................................................................................................... 21<br />

6.1. Beteiligung der Bürger gemäß § 3 BauGB ................................................................................. 22<br />

6.2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB ................................................ 22<br />

7. Maßnahmen zur Planverwirklichung .................................................................. 22<br />

8. Wesentliche Auswirkungen der Planung ........................................................... 22<br />

9. Flächenbilanz ....................................................................................................... 23<br />

10. Rechtsgrundlagen................................................................................................ 24<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 2 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

1. Anlass und Erfordernis der Planung<br />

Es ist vorgesehen, für <strong>Frankfurt</strong> (Oder) ein Güterverkehrszentrum zu entwickeln.<br />

Die Gesamtkonzeption des Euro Transport & Trade Center (ETTC)<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder) sieht die lokale Zusammenführung von Verkehrs- Logistik<br />

und Dienstleistungsunternehmen sowie von Unternehmen des produzierenden<br />

Gewerbes vor. Mit der Ansiedlung regional und überregional tätiger Unternehmen<br />

in unmittelbarer Grenznähe zu Polen wird ein Standortraum geschaffen,<br />

der eine Schnittstelle zwischen Fern- und Nahverkehr, zwischen<br />

Verkehrsträgern Straße und Bahn sowie zwischen westeuropäischen und<br />

osteuropäischen Staaten bietet.<br />

Verknüpft werden sollen die Verkehrsträger Straße und Schiene zu einer<br />

transportlogistischen Einheit, um den Standortvorteil durch die verkehrliche<br />

Anbindung über die Autobahn BAB A 12/ E 30 und die Eisenbahnverbindung<br />

über die Oder (siehe auch zukünftige Europaverbindung Paris- Moskau,<br />

Schnellbahn, ICE) zu nutzen. So soll die Wirtschaftsentwicklung im Raum<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder) auf Grund der logistischen Lage als Drehscheibe zur Steuerung<br />

vielfältiger Güterströme durch die Schaffung eines Handels-, Transportund<br />

Gewerbezentrums an der EU- Grenze gefördert und vorangetragen<br />

werden. Das an der deutsch- polnischen Grenze vorhandene und kontinuierlich<br />

anwachsende Gutmengenpotenzial erfordert den Aufbau eines Güterverkehrs-<br />

und Verteilzentrums, gesteuert durch ein abgestuftes und kontrollierbares<br />

Entwicklungskonzept.<br />

Die spezifischen Bedingungen in <strong>Frankfurt</strong> (Oder) lassen nur die Realisierung<br />

einer dezentralen Lösung zu. Ziel und Inhalt ist die Verwirklichung eines<br />

logistischen Gesamtkonzeptes, das die GVZ- Philosophie unter den<br />

Standortbedingungen der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) umsetzt.<br />

Die Entwicklung des Gebietes erfolgt für das Medium Straße unmittelbar um<br />

den Kreuzungsbereich der in Ost- West- Richtung verlaufenden Autobahn<br />

BAB A 12 mit der in Nord- Süd- Richtung verlaufenden Ortsumgehungsstraße<br />

B 112 neu. Das Medium Schiene wird am ehemaligen <strong>Frankfurt</strong>er Rangierbahnhof<br />

entwickelt.<br />

Standortvarianten wurden bereits in einer Machbarkeitsstudie (19<strong>93</strong>) geprüft.<br />

Untersucht wurden drei Konzeptareale, wobei der Bereich Geldberg als<br />

Standort ausgeschlossen, der Standort Lillihof/ Rosengarten als KLV- Terminal-<br />

Standort bestätigt wurde. Der Standort <strong>Frankfurt</strong>er Tor konnte sich in<br />

allen Belangen als GVZ- Standort qualifizieren.<br />

Die Gesamtkonzeption beinhaltet nun die Errichtung eines Güterverkehrszentrums<br />

an den Standorten:<br />

- <strong>Frankfurt</strong>er Tor mit dem Teilgebiet Süd<br />

Teilgebiet Nordost<br />

- KV-Terminal am Rangierbahnhof <strong>Frankfurt</strong> (Oder), Südsystem.<br />

Der Bebauungsplan für das Plangebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost ist Bestandteil<br />

dieser Gesamtkonzeption für das ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />

Die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) verbindet mit der schrittweisen Umsetzung dieses<br />

Vorhabens hohe Erwartungen hinsichtlich der Stärkung der Wirtschaftskraft<br />

und der Belebung des Arbeitsmarktes der Stadt und der Region.<br />

Die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) erfolgt<br />

durch die zeitlich gestaffelte Aufstellung von Bebauungsplänen für die<br />

Teilgebiete am Standort <strong>Frankfurt</strong>er Tor sowie durch ein Planfeststellungsverfahren<br />

für das KV-Terminal.<br />

Der erreichte Planungsstand stellt sich wie folgt dar:<br />

- Teilgebiet Süd: Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-006.1<br />

1. Änderung, rechtswirksam seit 28.08.2002<br />

- Teilgebiet Nordost: <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> Satzung wird (hiermit) vorbereitet.<br />

- KV-Terminal: Planfeststellungsbeschluss<br />

Innerhalb des Stadtgebietes wurden die vorhandenen oder planerisch vor-<br />

Gesamtkonzeption<br />

Planungsstand<br />

der Teilbereiche<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 3 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

gesehenen Gewerbeflächen hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit und der Chancen<br />

einer Inanspruchnahme in absehbarer Zeit überprüft. Im Ergebnis wurde<br />

auf den einst vorgesehenen Teilbereich des Vorhabens <strong>Frankfurt</strong>er Tor<br />

ETTC Nordwest verzichtet. Für die Zweckbestimmung GVZ- affines Gewerbe<br />

wird im Stadtgebiet mit den Teilflächen ETTC Süd und ETTC Nordost des<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Tores weiterhin ausreichend Fläche vorgehalten, die zum Teil<br />

sofort verfügbar ist und andererseits noch ausreichend Potenziale bietet.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich, Bestand und Beschreibung des<br />

Plangebietes<br />

2.1. Abgrenzung und Eigentumsverhältnisse<br />

Das Plangebiet liegt im westlichen Stadtgebiet, nordöstlich der Autobahnanschlussstelle<br />

West, in einer Entfernung von ca. 6 km zum Stadtzentrum<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird folgendermaßen<br />

grob begrenzt:<br />

- im Süden von der Bundesautobahn BAB A 12 und der Nuhnenstraße<br />

- im Westen durch die landwirtschaftliche Versuchsfläche parallel zur<br />

Ortsumgehungsstraße B 112 neu<br />

- im Norden von der Ostspange (als Bestandteil des Geltungsbereiches)<br />

- im Osten ist der Wirtschaftsweg zwischen Nuhnenstraße und Nordspange<br />

noch Bestandteil des Geltungsbereiches<br />

In das Plangebiet einbezogen ist der Abschnitt der Nordspange im Bereich<br />

des Nordknotens (Anbindung der Nordspange an die Ortsumgehungsstraße<br />

B 112 neu) sowie ein Abschnitt der Nuhnenstraße östlich der Anbindung des<br />

Wirtschaftsweges.<br />

Flur Flurstücke Eigentümer<br />

102<br />

3 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

7 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

21 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

33 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

34 tlw. Bundesrepublik Deutschland<br />

35 Bundesrepublik Deutschland<br />

36 tlw. Land Brandenburg<br />

37 Bundesrepublik Deutschland<br />

38 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

39 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

47 tlw Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

48 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

49 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

51 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

52 tlw. Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

56 tlw. Land Brandenburg<br />

76 privat<br />

88 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

Lage im Stadtgebiet<br />

Begrenzung<br />

89 Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

136<br />

277 tlw. Bundesrepublik Deutschland<br />

280 tlw. privat Stand Januar<br />

2006<br />

2.2. Topographie<br />

Der Planungsraum des ETTC <strong>Frankfurt</strong>er Tor befindet sich westlich der<br />

Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder), im Bereich der ostbrandenburgischen Platte, die<br />

durch ein Mosaik flachwelliger bis flachhügeliger Sand- und Lehmplatten geprägt<br />

ist.<br />

Die Endmoränenzüge und -hügel des Brandenburger Stadiums der Weichseleiszeit<br />

sind teilweise durch Endmoränen des <strong>Frankfurt</strong>er Stadiums überformt.<br />

Es wechseln sich sandige Kuppen und lehmig sandige Niederungen<br />

ab. Der weitere Planungsraum ist flach reliefiert und steigt von Süd nach<br />

Nord von 102 auf 108 m ü. HN an, nur im nordöstlichen Planungsgebiet sind<br />

deutliche Hangstrukturen zu erkennen.<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 4 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

2.3. Grundstücks- und Gebäudenutzung<br />

Das gesamte Plangebiet wurde- mit Ausnahme der Mergelgrube- in der Vergangenheit<br />

intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Plangebiet sind relativ hohe<br />

Bodenwertzahlen anzutreffen. Bis 19<strong>93</strong> wurde die Fläche überwiegend<br />

als Obstanbaugebiet genutzt (Apfelplantage).<br />

Die heute stillgelegte Mergelgrube wurde in der Vergangenheit gewerblich<br />

genutzt (Zuschlagstoff für Ziegelton).<br />

Das Gelände weist auf Grund der inzwischen realisierten Erschließungsmaßnahmen<br />

eine stark veränderte Oberflächengestalt auf. Die vorhandenen<br />

Grünbereiche wurden jedoch überwiegend erhalten und gesichert:<br />

Eine nach § 31 BbgNatSchG geschützte Allee entlang der Nuhnenstraße<br />

und ein Feldgehölz (Mergelgrube) liegt zentral im Bebauungsplangebiet.<br />

Entlang der vorhandenen Wege befinden sich Staudensäume, die abschnittsweise<br />

durch Hecken abgelöst werden.<br />

2.4. Verkehrserschließung<br />

Das Gebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor entwickelt sich unmittelbar um den Kreuzungsbereich<br />

der in Ost- West- Richtung verlaufenden Autobahn BAB A 12 mit der in<br />

Nord- Süd- Richtung verlaufenden Ortsumgehungsstraße B 112 neu.<br />

Dieses Straßenkreuz gliedert das Gebiet in selbständige Teilgebiete Süd<br />

und Nordost.<br />

Mit einer Flächengröße von 34,5 ha ist das Gebiet Nordost flächenmäßig<br />

das kleinste der Teilgebiete. Das Plangebiet Nordost wird durch folgende<br />

Straßenzüge begrenzt:<br />

- im Süden die BAB A 12 (Autobahn Berlin- <strong>Frankfurt</strong>(Oder))<br />

- im Westen die B 112 neu (Ortsumgehung <strong>Frankfurt</strong> (Oder))<br />

- im Norden die Nordspange (Straßenzug Kiesweg – Amsterdamer Straße)<br />

in der Funktion als städtische Haupterschließungsstraße / Hauptverkehrsstraße<br />

mit Anschluss an die B 112 neu<br />

- im Osten die geplante Ostspange (Erschließungsstraße mit Verbindungsfunktion<br />

zwischen den Gebieten nördlich und südlich der BAB A<br />

12)<br />

Der außerhalb des Plangebietes liegende Nordknoten (Anschluss der Nordspange<br />

an B 112 neu) stellt das wichtigste verkehrliche Element zur Erschließung<br />

des ETTC- Standortes <strong>Frankfurt</strong>er Tor dar.<br />

Durch die Lage und Ausbildung seiner beiden Anschlussrampen werden die<br />

Anschlussstellen der inneren verkehrlichen Erschließung für die beiden Teilgebiete<br />

Nordost und West an die Nordspange bestimmt.<br />

Aufgrund der Nutzung sollen folgende verkehrliche Ziele für das Teilgebiet<br />

Nordost Berücksichtigung finden:<br />

- verkehrliche Verknüpfung mit dem Teilgebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor Süd und<br />

mit dem Gewerbegebiet Markendorf, Verbindung zum KV-Terminal und<br />

zu den Gewerbegebieten Seefichten, Lillihof und Georg- Richter- Straße<br />

- Entwicklung eines funktionsfähigen Systems der inneren Erschließung<br />

zur Sicherung effektiver Betriebsabläufe<br />

- Minimierung des Flächenverbrauchs und der Kosten durch optimale<br />

Netz- und Querschnittsgestaltung<br />

2.5. Technische Infrastruktur<br />

Vor der Erschließung wurde das Gebiet landwirtschaftlich genutzt. Auf dem<br />

Gelände selbst waren zum Zeitpunkt des Planungsbeginnes keine Netze der<br />

technischen Infrastruktur vorhanden, die eine Ver- und Entsorgung des<br />

Plangebietes gewährleisten können. Darum wurde eine völlige Neuerschließung<br />

notwendig.<br />

Im Einzugsbereich ist der Medienring als Schmutzwasserhauptleitung vorhanden,<br />

der für die Entsorgung genutzt wird.<br />

Über das Plangebiet verläuft eine 110 kV- Freileitung, die zwischenzeitlich<br />

aus den vorgesehenen Baufeldern heraus verlegt wurde.<br />

Die das Plangebiet ehemals querende 20 kV Freileitung wurde bereits umverlegt<br />

und verkabelt. Die neue Kabeltrasse verläuft entlang der Planstraße<br />

A.<br />

äußere Erschließung<br />

Ziele der Verkehrsentwicklung<br />

Ziele der Verkehrsentwicklung<br />

Abwasser<br />

Strom<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 5 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

Eine 200 und eine 400 St Hochdruck- Gasleitung ist im Plangebiet vorhanden.<br />

Gas<br />

Die Umverlegung der das Plangebiet querenden Kabeltrasse der Telekom Telekom<br />

ist bereits erfolgt. (Parallelführung mit 20 KV-Kabel entlang der Litauischen<br />

Straße).<br />

2.6. Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima – Ausgangssituation<br />

Das Gelände ist großräumig durch das flachwellige Relief der jungglazialen<br />

Grundmoränenlandschaft geprägt. Der weitere Planungsraum befindet sich<br />

im Bereich eines Stauchungskomplexes, so dass er etwas höher liegt als die<br />

Umgebung. Nur in Richtung Nordwesten zum Geldberg steigt das Gelände<br />

noch etwas an.<br />

Die den ursprünglichen Landschaftsraum prägenden Ackerflächen sind aufgrund<br />

der weit vorangeschrittenen Erschließungsleistungen vollständig ausgeräumt<br />

worden.<br />

Die wenigen linearen Gehölzstrukturen orientieren sich an Straßen und Wegen<br />

und bilden hier Leitlinien.<br />

Für das Planungsgebiet ist dabei die in West- Ost- Richtung verlaufende<br />

Bundesautobahn BAB A 12 von Bedeutung. Sie verläuft fast ebenerdig und<br />

wird von aufgelockerten Gehölzgruppen gesäumt. Die BAB A 12 bildet<br />

gleichzeitig die südliche Grenze des Planungsgebietes. Im Süd- Osten<br />

schneidet die von Baumreihen und Hecken gesäumte alte Nuhnenstraße<br />

den Raum.<br />

Die gehölzgesäumte Mergelgrube ist das einzige punktuelle Strukturelement<br />

innerhalb der ehemaligen Ackerfläche. Sie ist aufgrund ihrer geringen Ausdehnung<br />

nur untergeordnet landschaftsbildwirksam.<br />

Im Planungsgebiet sind es alleine die wenigen am Rande des Gebietes angeordneten<br />

Strukturelemente, die die Attraktivität der Landschaft ausmachen.<br />

Insgesamt ergibt sich das Bild einer offenen Kulturlandschaft, die durch linienförmige<br />

Strukturen (Gehölzbestand Nuhnenstraße / BAB A 12) sowie die<br />

Feldgehölzinsel „Mergelgrube“ schwach gegliedert wird. Die Attraktivität ist<br />

gering. Die Vorbelastung durch die BAB A 12 ist sehr hoch.<br />

Erholungsflächen befinden sich nicht im Planungsgebiet. Lediglich die alte<br />

Nuhnenstraße wird von Spaziergängern und Radfahrern frequentiert. Die<br />

Erholungseignung des Raumes ist aufgrund der schlechten inneren Erschließung<br />

und der hohen Vorbelastung gering.<br />

Oberflächengewässer sind in den o.g. Gebieten nicht vorhanden.<br />

Es findet kein Abfluss (Nullabfluss) von dem Gelände in Oberflächengewässer<br />

statt.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt aus geomorphologischer Sicht auf der Lebuser<br />

Platte. Der nördliche Teil ragt schon in den Bereich des Booßener Stauchungskomplexes<br />

hinein. Sandige Ablagerungen treten nur örtlich begrenzt<br />

und in geringer Mächtigkeit auf, z.B. im nordöstlichen Bereich, wo sich an<br />

der östlichen Gebietsgrenze Talsande verschiedener Stufen befinden. Der<br />

größte Flächenanteil entfällt auf bindige Ablagerungen wie Geschiebelehm<br />

und Geschiebemergel, die sich durch äußerste Heterogenität auszeichnen.<br />

Die Versickerungsmöglichkeiten ?sind im Verbreitungsgebiet von Sanden<br />

gut, im Verbreitungsgebiet der Geschiebemergel und -lehme mittel bis<br />

schlecht.<br />

Bei der Bebauung des Geländes sind die festgestellten unterschiedlichen<br />

Verhältnisse daher im Einzelnen zu untersuchen und technisch zu berücksichtigen.<br />

Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei 80 müNN, das sind ca. 20 - 25 m<br />

unter der Geländeoberfläche.<br />

Der größte Teil des Gebietes entwässert in Richtung Süd zum Berliner Urstromtal.<br />

Es liegt nicht im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Müllrose. Eine<br />

kleine Fläche im Nordosten des Planungsgebietes entwässert unterirdisch<br />

nach Osten zur Oder.<br />

Landschaftsraum<br />

Erholungsflächen<br />

Oberflächengewässer<br />

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Boden<br />

Grundwasser


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

2.7. Altlasten<br />

Die Böden Mitteleuropas sind fast flächendeckend durch menschliches Handeln<br />

in irgendeiner Weise vorbelastet. Abgesehen vom diffusen Eintrag von<br />

Gasen und Partikeln über die Atmosphäre sind die hiesigen Böden hauptsächlich<br />

durch die Landwirtschaft und den Straßenverkehr vorbelastet.<br />

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch Dünger und Pestizideintrag<br />

sowie Befahren mit Maschinen beansprucht.<br />

Eine Studie des Instituts für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas und Partner Ingenieurgesellschaft<br />

mbH, die 1994 im Auftrag der Garonor für die Südfläche<br />

erstellt worden ist, kann jedoch keine flächenhafte Belastung des Bodens<br />

durch Düngemittel und Pestizide feststellen.<br />

Die Schwerpunkte der Vorbelastungen durch den Verkehr ergeben sich im<br />

Bereich der Autobahn. Hier sind in erster Linie typische Immissionen aus der<br />

Luft (Ruß, Kohlenwasserstoffe etc.) zu erwarten.<br />

Mit Altlasten belastete Flächen sind im Plangebiet nicht bekannt.<br />

2.8. Sonstige Nutzungseinschränkungen<br />

Entsprechend der Stellungnahme des Brandenburgischen Landesmuseums<br />

für Ur- und Frühgeschichte sind im Plangebiet ur- und frühgeschichtliche<br />

Bodendenkmale bekannt bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

vorhanden. Die erforderlichen archäologische Maßnahmen sind bereits<br />

durchgeführt worden.<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Fernwärmeversorgungssatzung.<br />

Anbauverbotszonen (§9 Abs.1 FStrG- Bauverbot für Hochbauten) sowie Anbaubeschränkungszonen<br />

(§9 Abs.2 FStrG- Baubeschränkung) sind innerhalb<br />

des Plangebietes entlang der Bundesautobahn und Bundesstraßen außerhalb<br />

von Ortsdurchfahrten zu beachten.<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Trinkwasserschutzzone.<br />

Laut Stellungnahme des Munitionsbergungsdienstes war im überplanten Bereich<br />

ganz oder teilweise von einer Kampfmittelbelastung auszugehen. Zwischenzeitlich<br />

sind jedoch die Flächen komplett abgesucht und beräumt.<br />

3. Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen<br />

3.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, sowie der Regionalplanung<br />

Raumordnungsverfahren:<br />

Die Bedeutung des Vorhabens ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Stadt und der Region wird im Ergebnis der landesplanerischen<br />

Beurteilung vom 22.04.1996 wie folgt beschrieben:<br />

„Das ETTC als dezentrales Güterverkehrszentrum kann zur Stärkung der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung des äußeren Entwicklungsraumes, insbesondere<br />

des Regionalen Entwicklungszentrums <strong>Frankfurt</strong> beitragen sowie durch<br />

die Nutzung und Verknüpfungsmöglichkeit der Verkehrsträger Straße,<br />

Schiene und Wasserstraße im Wirtschaftsraum <strong>Frankfurt</strong> (Oder)/ Eisenhüttenstadt<br />

einen funktionsgerechten und umweltschonenden Gütertransport<br />

erreichen.“<br />

Des Weiteren wird im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt,<br />

„...dass der Teil- Standort <strong>Frankfurt</strong>er Tor des ETTC mit den Erfordernissen<br />

der Raumordnung und Landesplanung bei Einhaltung der im Pkt. 2 genannten<br />

Maßgaben vereinbar ist. Das betrifft insbesondere Maßgaben zur Reduzierung<br />

der beantragten Gesamtfläche von 240 ha und die zeitliche Flächeninanspruchnahme<br />

entsprechend dem Bedarf und der Ersatzflächenbereitstellung<br />

für die Obstbauern sowie deren Nutzung (Ertragsfähigkeit).“<br />

Die unter Pkt. 2.1 der landesplanerischen Beurteilung zum Standort <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Tor benannten Maßgaben werden mit dem Bebauungsplan für das<br />

Teilgebiet Nordost weitgehend berücksichtigt. Das betrifft die Herausnahme<br />

der Versuchsflächen der Versuchsstation Nuhnen (15 ha) und die Reduzierung<br />

der Flächeninanspruchnahme gegenüber der Rahmenplanung um ca. 5<br />

ha.<br />

Landwirtschaft<br />

Verkehr<br />

Altlasten<br />

Bodendenkmale<br />

Fernwärmeversorgungssatzung<br />

Bundesautobahn<br />

A 12 und B 112<br />

neu<br />

Trinkwasserschutzzone<br />

Munitionsfreiheit<br />

landesplanerische<br />

Beurteilung<br />

im Rahmen des<br />

Raumordnungsverfahrens<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 7 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Gewerbe-/ Industriegebiet<br />

mit der Zweckbestimmung Güterverkehrszentrum dar.<br />

Da im Bebauungsplan keine anderen Nutzungen festgesetzt werden, ist dieser<br />

somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

3.3. überörtliche Fachplanungen und sonstige bestehende Planungen<br />

Rahmenplan<br />

Im Juli 1995 wurde die Rahmenplanung für das Gesamtgebiet des ETTC<br />

abgeschlossen, in der Zielkonzepte für die beabsichtigte Entwicklung formuliert<br />

wurden. Gleichzeitig wurde ein städtebauliches Konzept für die einzelnen<br />

Teilgebiete auf der Grundlage des erforderlichen stadtstrukturellen und<br />

funktionalen Zusammenhanges entwickelt.<br />

klimaökologische Analyse<br />

Durch Dr. Schulz & Partner 1996/ 97 wurde im Auftrage der Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />

(Oder) eine klimaökologische Analyse für das ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) erstellt,<br />

in deren Ergebnis zusammenfassend eingeschätzt wird:<br />

„Die Nutzung des Standortes bei Pagram bzw. westlich Markendorf für die<br />

ETTC- Entwicklung hat keine wesentlichen lokalklimatischen Auswirkungen<br />

auf den Innenbereich von <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />

Die standortklimatischen Bedingungen werden durch das Bauvorhaben allerdings<br />

verändert. Dazu gehören z.B. eine höhere Luftmitteltemperatur, eine<br />

Verringerung der mittleren Windgeschwindigkeit und eine niedrigere Verdunstung.“<br />

Das Gebiet liegt weder in einer Senke noch in sonstwie geschützter Lage, so<br />

Hinsichtlich der Abstimmungen mit anderen raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen lautet die landesplanerische Beurteilung wie folgt: „ Das<br />

Vorhaben ETTC, Teilstandort <strong>Frankfurt</strong>er Tor, steht im unmittelbaren räumlichen<br />

Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung B 112 <strong>Frankfurt</strong><br />

(Oder) und dem Ausbau der BAB A 12.<br />

Die vorgelegten Verfahrensunterlagen berücksichtigen die im Linienbestimmungsverfahren<br />

festgelegte Variante der Ortsumgehung B112 und den<br />

Ausbau der BAB A 12, so dass von einer Vereinbarkeit der Vorhaben und ihrer<br />

Durchführung ausgegangen werden kann.“<br />

Im Ergebnis der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung wird festgestellt,„...dass<br />

das Vorhaben ETTC mit den Teilstandorten <strong>Frankfurt</strong>er Tor<br />

und Rangierbahnhof den Erfordernissen an die Umweltverträglichkeit bei<br />

Einhaltung der Maßgaben gerecht werden kann. Am Standort <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Tor sind die verschiedenen Maßnahmen (Ortsumgehung, Ausbau Autobahn),<br />

die Eingriffe verursachen, aufeinander abzustimmen.“<br />

Bebauungsplan<br />

Mit der Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom<br />

05.09.1996 wurden Hinweise zu den Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren<br />

gegeben.<br />

Entsprechend der Stellungnahme vom 26.03.1998 bestehen gegen den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch<br />

sind die Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren in die Begründung<br />

zum Bebauungsplan einzustellen und zu erörtern. Es wird um ergänzende<br />

Unterlagen gebeten.<br />

Die erneute Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung<br />

vom 04.05.1998 merkt noch Überarbeitungsbedarf der Begründung hinsichtlich<br />

der raumordnerischen Maßgaben an.<br />

Mit der Stellungnahme vom 23.Juni 1998 wird dem ergänzten und geänderten<br />

Entwurf zum Bebauungsplan ETTC Nordost durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />

die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.<br />

Am 02.03.2006 wird dem Planentwurf die Vereinbarkeit mit den Zielen der<br />

Raumordnung erneut bestätigt.<br />

3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />

landesplanerische<br />

Beurteilungen<br />

im Rahmen<br />

des Bebauungsplanverfahrens<br />

rechtskräftiger<br />

FNP vom 26.01.<br />

2000, 5.Änderung<br />

06.03.2006<br />

Rahmenplan<br />

klimaökologische<br />

Analyse<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 8 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

dass eine Durchlüftung des Baugebietes zwangsläufig erfolgt.<br />

In den Schlussbetrachtungen zur klimaökologischen Analyse wird auf die<br />

Bedeutung von Frischluftbahnen für klimatypische Ausgleichswirkungen hingewiesen.<br />

Es wird deshalb empfohlen, die Bebauungsstrukturen des Gebietes<br />

so zu gestalten, dass die Frischluftbewegung in West- Ost- Richtung<br />

nicht abgeriegelt wird.<br />

Der Bebauungsplan für das Gebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor / Nordost berücksichtigt<br />

diesen Belang mit der vorzugsweisen Ausrichtung der inneren Hauptverkehrsräume<br />

parallel zur Autobahn und durch die Festsetzung einer offenen<br />

Bauweise.<br />

Landschaftsplan<br />

Laut §7 Abs.2 des BbgNatSchG sind die Darstellungen der Landschaftspläne<br />

als Darstellungen in die Flächennutzungspläne, die Darstellungen der<br />

Grünordnungspläne als Festsetzungen in die Bebauungspläne oder Vorhaben-<br />

und Erschließungspläne aufzunehmen. Auf Grund des §1a Abs.2<br />

BauGB ist die Darstellung der Landschaftspläne in der Abwägung (hier also<br />

des Flächennutzungsplanes) zu berücksichtigen.<br />

Da die Darstellungen des Landschaftsplanes für den Geltungsbereich des<br />

ETTC Nordost eine unbebaute Ackerfläche vorsehen, ist für den Bereich die<br />

Erarbeitung eines Grünordnungsplanes erforderlich, der die erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft erarbeitet. Der Grünordnungsplan<br />

wird nach Abwägung Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

Die im Landschaftsplan dargestellten Maßnahmen; die Immissionsschutzpflanzungen<br />

entlang der Autobahn, der Erhalt der Baumallee an der alten<br />

Nuhnenstraße, die geplanten Baumgruppen und Flurgehölze an der Nordspange<br />

sowie der Erhalt derer entlang der B 112n im Bestand werden inhaltlich<br />

in den Grünordnungsplan übernommen.<br />

Der Landschaftsplan stellt einen zu erhaltenden Teich dar, der in der Örtlichkeit<br />

jedoch nicht vorhanden ist, der Bereich ist eine mit Feldgehölzen bewachsene<br />

Mergelgrube und findet im Bebauungsplan Beachtung.<br />

Die im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

entwickelten Grundsätze der Grüngestaltung, des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege finden somit bei der Aufstellung des Grünordnungsplanes<br />

zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> Beachtung.<br />

Stadtumbaukonzept<br />

keine Berührung<br />

Einzelhandelskonzept<br />

Für die Stadt wurde ein Einzelhandelskonzept erarbeitet. Darin ist festgestellt,<br />

dass die Stadt ausreichend mit Einzelhandelsflächen versorgt ist und<br />

weitere Ansiedlungen außerhalb der Innenstadt zu vermeiden sind.<br />

Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 112n, Ortsumgehung <strong>Frankfurt</strong><br />

Oder), 1. VA einschließlich Anschlussstelle B 112 / BAB A 12<br />

Einengung des Kreuzungsbauwerkes (Unterführung Autobahn durch die alte<br />

Nuhnenstraße/ Nordstraße) auf eine Breite von 3,50m und auf eine lichte<br />

Höhe von 3,50 m, so dass künftig nur noch Rad- und Fußgängerverkehr<br />

möglich ist.<br />

Bestandteil der Abwägungsentscheidung (Planfeststellungsbeschluss vom<br />

29.11.1996) ist, dass die Erschließung der unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Grundstücke gewährleistet bleibt und die „neue Nuhnenstraße“<br />

(Südspange ETTC Süd/ Ostspange ETTC Nordost) für die Aufnahme<br />

des landwirtschaftlichen Verkehrs rechtzeitig zur Verfügung steht.<br />

Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 112n, Ortsumgehung <strong>Frankfurt</strong><br />

Oder), 2. VA<br />

Der zweite Verkehrsabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 112/ BAB A<br />

12 und der Fürstenwalder Poststraße ist bereits umgesetzt.<br />

4. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes<br />

Der Bereich des Plangebietes ist Bestandteil des Außenbereiches. Die Realisierung<br />

des vorgesehenen Güterverkehrszentrums ist nur über die Erarbei-<br />

Landschaftsplan<br />

Stadtumbaukonzept<br />

Einzelhandelskonzept<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 9 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

tung eines Bebauungsplanes möglich.<br />

Mit dem Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> zum Vorhaben ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

„<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Entwicklung eines weiteren Teilgebietes des ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

geschaffen werden.<br />

5. Planinhalt<br />

5.1. Städtebauliches Konzept<br />

Im Vorfeld der Bebauungsplanung wurde mit einer Machbarkeitsstudie die<br />

Nutzungskonzeption des Gesamtvorhabens ETTC bestimmt und mit einer<br />

Rahmenplanung die einzelnen Teilgebiete hinsichtlich ihres stadtstrukturellen<br />

und funktionalen Zusammenhanges erfasst, im Ergebnis wurden Zielkonzepte<br />

formuliert.<br />

So werden die Teilbereiche durch übergeordnete Verkehrsstraßen miteinander<br />

verbunden, denen die Baugebietsflächen schwerpunktmäßig zugeordnet<br />

sind.<br />

Von den übergeordneten Verkehrsstraßen aus erfolgt eine spangenförmige<br />

Erschließung der Einzelgrundstücke.<br />

Der Teilbereich ETTC Nordost nimmt mit vorrangig kleinteilig konzipierten<br />

Bebauungsstrukturen (Produzierendes Gewerbe, Serviceeinrichtungen,<br />

Handwerkerhof) eine Sonderstellung im Gesamtvorhaben ETTC ein.<br />

5.1.1. Bebauung und Nutzung<br />

Im Rahmen der funktionsteiligen Nutzungsstruktur des Gebietes <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Tor werden dem Teilgebiet Nordost vorrangig folgende Nutzungen zugeordnet:<br />

- GVZ- affines Gewerbe und Transportlogistik<br />

- Lagerwirtschaft,<br />

- Produktveredelung, Großhandelsvermarktung und Distribution,<br />

- Recycling,<br />

- Handwerk und GVZ- relevante Serviceeinrichtungen.<br />

-<br />

Die räumliche Verteilung der verschiedenen Nutzungsbereiche erfolgt in Korrespondenz<br />

mit den lokalen Gegebenheiten. Das transportintensive Gewerbe<br />

als immissionsrelevanter Faktor soll in einem Bereich liegen, der die Nähe<br />

zur Autobahn und zur Bundesstraße gewährleistet.<br />

Den Baufeldern im nordöstlichen Randbereich sollen vorzugsweise Handwerks-<br />

und Serviceeinrichtungen zugeordnet werden. Dieser Randbereich<br />

bildet einen topographisch geprägten Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum,<br />

der durch einen Grüngürtel motiviert werden soll.<br />

Die im Innern des Plangebietes vorhandene Mergelgrube soll durch Grünverbindungen<br />

mit dem äußeren Grüngürtel vernetzt werden.<br />

Die Baugebiete werden derart angeordnet, dass Sichtbeziehungen in den<br />

Landschaftsraum entstehen, die gleichzeitig dem Freiraumverbund dienen.<br />

Aus städtebaulichen Gründen, insbesondere im Interesse der Stabilisierung<br />

der Funktion des Stadtzentrums, sollen großflächige Einrichtungen des Einzelhandels<br />

und Vergnügungsstätten nicht im Plangebiet angesiedelt werden<br />

(siehe auch Einzelhandelskonzept)<br />

5.1.2. Verkehrserschließung<br />

Mit der Realisierung bedeutender Verkehrsbauten im Umfeld des Plangebiets<br />

wurden in den letzten Jahren hervorragende Bedingungen für die verkehrliche<br />

Erschließung des Standortes <strong>Frankfurt</strong>er Tor geschaffen. Fertiggestellt<br />

sind die Vorhaben:<br />

- grundhafter Ausbau der Bundesautobahn BAB A 12 und Neubau der Autobahnanschlussstelle<br />

West<br />

- Neubau der Ortsumgehungsstraße <strong>Frankfurt</strong> (Oder) B 112 neu, 1./2.VA<br />

- Neubau der Nordspange, westlicher Abschnitt, mit Anschlussstelle zur B<br />

112 neu (sogenannter Nordknoten)<br />

Für das Teilgebiet Nordost bilden der Anschluss der B112 neu an die BAB A<br />

Zuordnung<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

12 sowie die Verknüpfung der Nordspange mit der B 112 neu über den<br />

Nordknoten die Schwerpunkte der äußeren verkehrlichen Erschließung.<br />

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das System der äußeren<br />

verkehrlichen Erschließung erfolgt an zwei Punkten:<br />

1. an die Nordspange, gegenüber der Anbindung der Ostrampe des Nordknotens<br />

2. an die Ostspange nördlich der BAB A 12 und der Nuhnenstraße<br />

Dabei werden über die Trasse der Ostspange in hierarchischer einwandfreier<br />

Abstufung die Verkehre von der Autobahn über die B 112n bzw. aus dem<br />

Südteil über die Nordspange in Richtung KV- Terminal abgeleitet. Die Ostspange<br />

wurde mit Überführungsbauwerk zum <strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd vorgesehen,<br />

da eine Nutzung der alten Nuhnenstraße auf Grund von Regenwasserproblemen<br />

nur mittels aufwändiger Pumptechnik möglich wäre. Die alte<br />

Nuhnenstraße wird nunmehr in diesem Teilabschnitt als Geh- und Radweg<br />

genutzt, die Ostspange mit Überführungsbauwerk nimmt den motorisierten<br />

Verkehr auf. Ein Anheben der Unterführungssohle der alten Nuhnenstraße<br />

konnte erfolgen.<br />

Der Bau der Ostspange ist an die Realisierung des Überführungsbauwerkes<br />

Ü 19 00 (Querung der BAB A 12) gebunden. Das Planungsrecht für dieses<br />

Bauwerk wurde mit dem Bebauungsplan <strong>BP</strong>- <strong>93</strong>-006.1 „<strong>Frankfurt</strong>er Tor/<br />

Süd“ bereits 1996/ 2002 geschaffen. Die Ostspange stellt die logische Fortsetzung<br />

dieser vorhandenen Planung im Bebauungsplangebiet <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Tor/ Nordost dar.<br />

Durch die funktionsfähige Südrampe und die B 112 neu ist zunächst eine<br />

ausreichende Verkehrsverbindung der Gebietsteile Süd und Nordost über<br />

die Autobahn gegeben. Ein Verzicht in der Planung des Gebietes Nordost<br />

auf die sogenannte Ostspange und deren aufwendige zusätzliche Überführung<br />

über die Autobahn ist jedoch nicht möglich, da der langsam fließende<br />

Verkehrs auf der B 112 neu (Kraftfahrzeugstraße) nicht zugelassen ist und<br />

die im Planfeststellungsbeschluss für die B 112 neu dem Grunde nach festgeschriebene<br />

Errichtung dieser Verbindung zur späteren Aufnahme der Verkehre<br />

zwischen den Bereichen <strong>Frankfurt</strong>er Tor Süd und Nordost verpflichtet.<br />

Die derzeitige Lösung über die B 112 neu steht in Abhängigkeit von der Verkehrsbelegung<br />

dieser Trasse und ist nicht automatisch dauerhaft gesichert.<br />

Ein Verzicht auf die Ostspange (und in der Folge ein Verzicht auf das Überführungsbauwerk<br />

im Bebauungsplan Teilbereich Süd) kann nicht erfolgen.<br />

Durch die festgesetzten Verkehrsflächen wird die Funktionsfähigkeit des Güterverkehrszentrums<br />

als Gesamtvorhaben gesichert.<br />

Erforderlich ist eine Gesamtverkehrsbetrachtung des südwestlichen Stadtraumes<br />

mit seinen Straßenbauvorhaben durch die Bundesstraßen B 112n, B<br />

87n und den kommunalen Straßen mit der Anbindung des Bereiches <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Tor (ETTC NO und Süd). Auch sollte eine Legalisierung der Interimslösung<br />

als kostensparendste Variante noch einmal geprüft und möglichst auf<br />

bestimmte Zeit festgeschrieben werden.<br />

Die im Verkehrskonzept vorgegebenen Anbindungen an die Nord- und Ostspange<br />

liegen der inneren Verkehrserschließung zugrunde. Die Dimensionierung<br />

der Verkehrsflächen im Plangebiet folgt den in der Rahmenplanung<br />

gegebenen Empfehlungen zur Querschnittsgestaltung der Straßenräume.<br />

Der Knoten Nordspange/ Ostspange wurde so dimensioniert, dass eine<br />

Kreisellösung (Kiesweg – Amsterdamer Straße) möglich ist.<br />

Für die innere Verkehrserschließung wird in Anlehnung an die topographische<br />

Situation ein innerer Straßenring mit zwei in Ost- West- Richtung verlaufenden<br />

Querspangen entwickelt und somit eine effektive Erschließung aller<br />

Gewerbeflächen ermöglicht.<br />

Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen beinhalten Dämme, Böschungen,<br />

Stützbauwerke, Schutzstreifen und das zugehörige Straßengrün, sofern es<br />

nicht den Grünflächen zugeordnet ist.<br />

Die Dimensionierung der Erschließungsstraßen folgt dem Vorschlag zur<br />

Querschnittsgestaltung Nr. 1 bis 3 gemäß Beifügung zur Planzeichnung.<br />

Den Erschließungsstraßen werden folgende Straßenquerschnitte zugeord-<br />

Äußere Verkehrsanbindung<br />

innere Verkehrserschließung<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

net:<br />

1. Haupterschließungsstraßen 18,50 m<br />

2. Erschließungsstraßen 17,00 m<br />

3. Erschließungsstraße<br />

(Planstraße A, westl. Abschnitt) 15,50 m<br />

Die Erschließungsstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m erhalten einseitige<br />

gemeinsame Rad- und Gehwege von 2,50 m und beidseitige bzw.<br />

wechselseitige Pflanzstreifen von 2,50 bis 3,50 m Breite.<br />

In den Einmündungsbereichen der Anbindungen an die Nord- und Ostspange<br />

sind ausgehend von dem hohen Nutzfahrzeuganteil ausreichend bemessene<br />

Abbiegespuren vorgesehen.<br />

Der Stellplatzbedarf im Plangebiet ist auf den Baugebietsflächen zu realisieren.<br />

Die Dimensionierung der Straßenquerschnitte ermöglicht das zeitlich begrenzte<br />

Parken innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche.<br />

Die geplanten bzw. vorhandenen Rad- und Gehwegverbindungen zum<br />

Plangebiet sind nicht nur in Bezug auf die in unmittelbarer Nähe gelegenen<br />

Ortsteile von Bedeutung sondern auch für die Entwicklung eines gesamtstädtischen<br />

Radroutennetzes mit Verbindungen in angrenzende Landkreise.<br />

Die Erschließungsstraßen erhalten einseitig begleitende gemeinsame Gehund<br />

Radwege. Die außerhalb des Straßenraumes geplanten Geh-, Rad- und<br />

Wirtschaftswege werden als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

vorgesehen.<br />

Für den weiteren Ausbau des Radwegenetzes der Stadt besitzt der im Verlauf<br />

der Nuhnenstraße geplante Geh- und Radweg besondere Priorität.<br />

Gemäß dem aktuellen Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV der Stadt<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder) ist keine Straßenbahnverbindung zum ETTC vorgesehen.<br />

Eine Bus- ÖPNV- Anbindung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der<br />

Fahrgastnachfrage im Bereich des ETTC gesehen und ist zum gegebenen<br />

Zeitpunkt über die vorhandenen bzw. geplanten Straßen möglich. Zum Erreichen<br />

u.a. des Zentrums von <strong>Frankfurt</strong> (Oder) bzw. des Bahnhofes sollte<br />

das ETTC schrittweise bedarfsorientiert in das ÖPNV- Busliniennetz eingebunden<br />

werden. Die Lage der Haltestellen und deren Einbindung in den<br />

Straßenraum ist zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend den zukünftigen<br />

Nutzungsanforderungen festzulegen.<br />

Gegenwärtig wird das gesamte Plangebiet nur von der Buslinie (Linie 982,<br />

Haltestelle in Pagram, Nord) und von der derzeit versuchsweise eingerichteten<br />

Quartierbus- Linie zwischen Landhof Rosengarten und Neuberesinchen<br />

Mühlenweg (geführt über die Nordspange/ Siedlung Nuhnen) in unterschiedlicher<br />

Entfernung indirekt berührt.<br />

Die Auswirkungen des Straßenbaues wurden bereits mit dem Planverfahren<br />

zum ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) „<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd“ durch ein Gutachten untersucht.<br />

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt die Weiterführung<br />

der Ostspange als sogenannte Südspange über die Autobahn, in das<br />

Gewerbegebiet hinein. Auf Grund der räumlichen näheren Lage an der Siedlung<br />

sind von dieser Straße die größeren Störungen der Markendorfer Siedlung<br />

zu befürchten.<br />

Im Gutachten wurden Einzelpunktberechnungen in der nördlichen Randlage<br />

der Markendorfer Siedlung durchgeführt. Das maximale Ergebnis wurde<br />

nördlich des Lehmweges erreicht, ohne Ostspange wurden bereits Tag/<br />

Nacht- Werte von 62,7/ 55,9 dB(A) errechnet. Mit der Ostspange ergeben<br />

sich Tag/ Nacht- Werte von 62,7/ 55,9 dB (A).<br />

Bestandteil des zitierten Gutachtens ist die Aussage, dass die Lärmbelastung<br />

des Wohngebietes insgesamt sehr hoch ist. Ausgesagt wird ebenfalls,<br />

dass die Ziele des Schallschutzes in der Städtebaulichen Planung bereits<br />

mit dem bestehenden Straßennetz nicht erreicht werden, legt man die<br />

schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm nach der DIN 18005<br />

zu Grunde. Die zwingenden Grenzwerte der 16.BImSchV werden durch die<br />

Errichtung der Ostspange nicht überschritten.<br />

Im Ergebnis erhöhen die neu zu bauenden Straßen die vorhandene Lärmbe-<br />

ruhender Verkehr<br />

Rad- und Gehwege<br />

Straßenbahn<br />

Busverkehr<br />

Immissionen<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

lastung in Markendorf/ Siedlung nicht wesentlich.<br />

Ein anderes Ergebnis ist durch ein erneutes schalltechnisches Gutachten<br />

nicht wahrscheinlich, insbesondere, da durch die vorgesehene Ortsumgehung<br />

Markendorf Verkehre von der B 87 auf die B 112n umgeleitet werden,<br />

also eine weitere Minderung (nach der B 112 n) des belastenden Verkehrs<br />

eintreten wird.<br />

Durch die Planung werden keine städtebaulichen Missstände verursacht.<br />

Obwohl die höchstrichterlich angesetzte Zumutbarkeitsschwelle (ab der eine<br />

gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr auszuschließen ist) von 70 dB<br />

(A) tagsüber und 60 dB (A) nachts nicht erreicht ist, wurde zwischen der<br />

Markendorfer Siedlung und der Autobahn ein Lärmschutzwall in Form einer<br />

lärmmindernden Erdstoffmiete durch die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) errichtet. Mit<br />

der sukzessiven Erweiterung dieser Erdstoffmiete wird eine Verbesserung<br />

der Immissionssituation in der Siedlung erwartet.<br />

5.1.3. Technische Infrastruktur<br />

Die Netzeinspeisung für das Teilgebiet Nordost erfolgt über die Leitung der<br />

geplanten Druckerhöhungsanlage im Teilgebiet Süd, die für die Versorgung<br />

des ETTC mit Trink- und Löschwasser erforderlich ist und für die Gesamtmaßnahme<br />

berechnet wird. Die Versorgungsleitungen für das Teilgebiet<br />

Nordost werden in Richtung Hauptpumpwerk geführt.<br />

Die Trinkwasserversorgung des südwestlichen Stadtgebietes von <strong>Frankfurt</strong><br />

(Oder) erfolgt primär aus dem Wasserwerk II bei Briesen unter Zwischenschaltung<br />

einer Hochbehältergruppe in Rosengarten.<br />

Für das Gewerbegebiet ist ein hoher Löschwasserbedarf im Bezug zu einer<br />

geringen Trinkwasserentnahme erforderlich. Darum wird die Wasserversorgung<br />

in zwei separaten Leitungssystemen geführt. Die Löschwasserleitung<br />

wird nur zum Zweck der Löschwasserbereitstellung errichtet, so dass Wasserqualitäten<br />

in der Leitung nicht gefordert sind.<br />

Die Ableitung des Schmutzwassers des ETTC und der umliegenden Ortschaften<br />

(Pagram, Lichtenberg) ist über die vorhandene Abwasserdruckrohrleitung<br />

im sogenannten „Medienring“ zur Kläranlage der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

gesichert.<br />

Die Ableitung des Schmutzwassers im Plangebiet erfolgt im Trennsystem<br />

mit Freigefälleleitungen bis zum geplanten SW- Hauptpumpwerk am Tiefstpunkt<br />

der Ostspange.<br />

Über die Freigefälleleitungen wird das Schmutzwasser des Teilbereiches<br />

Süd zum Hauptpumpwerk abgeleitet. Der Standort des geplanten Hauptpumpwerkes<br />

liegt ca. 150 m vom geplanten Medienring entfernt, so dass<br />

günstige Einleitungsbedingungen gegeben sind.<br />

Die natürliche Vorflut des Teilgebietes Nordost bildet eine im Nordosten gelegene,<br />

sandgefüllte Rinne, welche Niederschlagswasser unterirdisch in<br />

südöstliche Richtung ableitet.<br />

Als Zielsetzung für die Regenwasserableitung des Gebietes ergibt sich daraus,<br />

dass Regenwasser am Entstehungsort weitgehend zurückzuhalten und<br />

zur Versickerung zu bringen.<br />

Niederschlagswasser, dass nicht am Ort des Anfalls versickern kann, wird in<br />

ungedichtete offene Erdbecken geleitet, wo das Wasser versickern und verdunsten<br />

kann.<br />

Diese geplanten Sickerbecken sind Teil der umgebenden Landschaftsgestaltung<br />

und in diese eingebunden.<br />

Die Ableitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers der öffentlichen<br />

und privaten Flächen erfolgt über Freispiegelrohrleitungen zu den Sickerbecken.<br />

Vor den Sickerbecken sind Vorreinigungsanlagen zu errichten.<br />

Erfahrungen mit Versickerungsanlagen zeigen, dass sie relativ problemlos<br />

funktionieren, wenn die Randbedingungen beachtet werden. Schwebstoffhaltige<br />

Zuflüsse können die Sickerfähigkeit in relativ kurzer Zeit einschränken.<br />

Absetzbecken, die den Sickerbecken vorgeschaltet sind, haben deshalb die<br />

Wasserversorgung<br />

Trinkwasser<br />

Löschwasser<br />

Schmutzwasserentsorgung<br />

Niederschlagswasserverbringung<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 13 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

Aufgabe, die absetzbaren Niederschlagsstoffe und Leichtflüssigkeiten zurückzuhalten.<br />

Dazu ist es nötig, dass diese Becken angefahren werden können.<br />

Die Gestaltung der Erdbecken soll durch entsprechende Maßnahmen und<br />

Bepflanzungen naturnah ausgebildet werden. Ein breiter Pflanzgürtel an den<br />

Beckenrändern kann das noch unterstreichen.<br />

Die Beckensohle und die Böschungen sollen bewachsen sein, um den Boden<br />

durchlässig zu halten und damit wesentlich zur Versickerung und zur<br />

Reinigung des versickerten Wassers beizutragen.<br />

Die zentralen Versickerungsflächen werden durch einen Graben, der sowohl<br />

eine Transport- als auch eine Versickerungsfunktion besitzt, verbunden.<br />

Die Elektroenergieversorgung des Teilgebietes Nordost ist durch das Versorgungsunternehmen<br />

Stadtwerke <strong>Frankfurt</strong> (Oder) möglich.<br />

Die Versorgung des Plangebietes ETTC mit Erdgas gestaltet sich aus der<br />

Sicht des Versorgungsunternehmens unproblematisch. Die Versorgung kann<br />

über die vorhandene Hochdruckleitung DN 200 Pagram- Buckower Straße<br />

sowie über im Umfeld vorhandene Mitteldruckleitungen erfolgen, so dass<br />

keine äußere Erschließung erforderlich ist.<br />

Die notwendigen Leitungen sind im Straßennebenraum entsprechend der<br />

Querschnitte einzuordnen.<br />

Im Plangebiet befinden sich Anlagen zur fernmeldetechnischen Versorgung,<br />

die in Zukunft weiter ausgebaut werden können. Um den rechtzeitigen Ausbau<br />

des Fernmeldenetzes zu garantieren, sind die Baumaßnahmen so früh<br />

wie möglich dem Fernmeldeamt anzuzeigen.<br />

Die Einordnung weiterer geplanter Fernmeldeanlagen ist gleichfalls im Straßennebenraum<br />

entsprechend den Querschnitten vorzunehmen. Dafür sind<br />

0,5m freizuhalten.<br />

5.1.4. Grünordnung<br />

Zu dem Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet. Mit diesem<br />

konnte ein tragfähiges Freiflächenkonzept entwickelt und untersetzt werden.<br />

Es besteht keine Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten.<br />

Der Abstand zu den im Südosten und Nordosten des Bebauungsplangebietes<br />

liegenden FFH- Gebieten „Fauler See/ Markendorfer Wald“ und „Oberes<br />

Klingetal“ ist mit 1,7 bzw. 2,1 km hinreichend groß. Beeinträchtigungen sind<br />

nicht zu befürchten.<br />

Das Plangebiet beinhaltet einen hohen Anteil öffentlicher und privater Grünflächen,<br />

die vorwiegend im Grünverbund geplant sind. Ihre Lage und Anordnung<br />

berücksichtigt gleichermaßen ökologische, stadtklimatische, landschaftsgestalterische<br />

und stadtstrukturelle Gesichtspunkte. Die öffentlichen<br />

Grünflächen sind vorzugsweise den Hauptverkehrsräumen (Autobahn, Umgehungsstraße<br />

B 112neu und der alten Nuhnenstraße) zugeordnet.<br />

Ergänzend zu diesen strukturbildenden Grünzügen bilden vorhandene Grüninseln<br />

mit Biotopcharakter den Ausgangspunkt für geplante Vernetzungen im<br />

Grünsystem.<br />

Die besondere topographische Situation im Plangebiet (Topographie) macht<br />

eine umfangreiche Geländeregulierung sowohl für die Umsetzung der stadttechnischen<br />

und verkehrlichen Erschließung als auch für die Herstellung<br />

nutzungsfähiger Baufelder erforderlich.<br />

Die Bilanzierung der Eingriffe, die Kompensationsermittlung sowie die sich<br />

hieraus ergebenden Maßnahmen sind ausführlich im Grünordnungsplan<br />

(GOP) dargestellt. Die vorgeschlagenen Schutz-, Gestaltungs- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie die Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von<br />

Natur und Landschaft sind Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Grünordnungsplan<br />

wurde mit dem Stand Januar 2006 überarbeitet. Weitere Abstimmungserforderlichkeiten<br />

waren jedoch im Planungsverlauf zu berücksichtigen<br />

und sind Bestandteil des vorliegenden Entwurfes. Gleichzeitig wurde der<br />

Bebauungsplan übersichtlicher aufgebaut, Textfestsetzungen optimiert bzw.<br />

rechtssicher formuliert und an die Umsetzung in der Örtlichkeit angepasst.<br />

Die der Planung zu Grunde liegende städtebauliche Konzeption wurde nicht<br />

Elektroenergieversorgung<br />

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Gas<br />

fernmeldetechnische<br />

Versorgung<br />

FFH- Gebiete


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

geändert. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Die Grünordnungsplanung<br />

muss nicht erneut überarbeitet werden.<br />

Bilanz: In den Tabellen 2 bis 6 des Grünordnungsplanes sind schutzgutbezogen<br />

die Eingriffe beschrieben und, soweit möglich, quantifiziert. Die zu ergreifenden<br />

Maßnahmen sind den Eingriffen gegenübergestellt.<br />

Aufgrund des Defizits beim Ausgleich des Eingriffs auf das Schutzgut Boden<br />

in einem Umfang von 23.500 m 2 (vgl. Tab. 2) ist eine Ersatzmaßnahme auf<br />

Flächen aus dem Flächenpool festzulegen. Die fehlenden Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind Entsiegelungsmaßnahmen, die einen Kostenaufwand von ca.<br />

5,20 €/m 2 erfordern. Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter werden durch<br />

die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen ausgeglichen.<br />

Diese Maßnahmen waren nachrichtlicher Bestandteil des Bebauungsplanes<br />

und Bestandteil des Grünordnungsplanes. Mit dem Wertungsbeschluss der<br />

Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan vom 29.09.1999 wurden<br />

diese Maßnahmen aus folgenden Gründen herausgenommen:<br />

• Sicherung der Vermarktungsfähigkeit durch kostensenkende Maßnahmen<br />

• von der Vermarktungsfähigkeit abhängig gemacht wurde die Bewilligung<br />

der beantragten Fördermittel<br />

• Das Verhältnis von versiegelter Fläche zu unversiegelter ist 16,25 ha zu<br />

18,28 ha und liegt damit ca. bei 1:1,1.<br />

• überdurchschnittlich hoher Grünflächenanteil (im Vergleich zu zentral<br />

geplanten GVZ- Standorten Wustermark und Großbeeren)<br />

Die Eingriffe in die übrigen Schutzgüter werden durch die im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Maßnahmen weitestgehend ausgeglichen.<br />

5.1.5. Sonstiges<br />

Eine vom Standort ausgehende immissionsbedingte Beeinträchtigung der<br />

Luftqualität ist aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzung zur Nutzungsverbindung<br />

der Gewerbegebietsflächen für Transportlogistik/ verkehrsaffines<br />

Gewerbe nicht zu erwarten.<br />

Die möglichen verkehrslärmbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf den<br />

benachbarten Ortsteil Markendorf Siedlung waren Gegenstand umfangreicher<br />

Erörterungen im Zusammenhang mit dem Planverfahren zu den Teilgebieten<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Tor Süd und Nordost.<br />

Der von der 15. Stadtverordnetenversammlung am 15.06.1995 gefasste<br />

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan <strong>BP</strong>- <strong>93</strong>- 006.1 ETTC <strong>Frankfurt</strong><br />

(Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd" beinhaltet in der Anlage I, Seite 1, Nr. 1 folgenden<br />

Wortlaut:<br />

„In Abstimmung mit dem Baulastträger Autobahnamt ist die Verlagerung des<br />

Querungsbauwerkes -BAB A 12/ Sammelstraße- in westlicher Richtung zu<br />

prüfen. Die direkte verkehrliche Verbindung zwischen Süd- und Nordteil<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Tor ist dabei vorrangig zu sichern.“<br />

Dieser Maßgabe wurde mit der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-006.1 vorgenommenen Verlagerung des Überführungsbauwerkes Ü<br />

19 00 um ca. 220 m in westlicher Richtung entsprochen. Damit wird auch die<br />

künftige Lage des nördlichen Abschnittes der Ostspange bestimmt, welche<br />

das Planungsgebiet Nordost in Randlage quert.<br />

Unter Hinweis auf die von der BDC DORSCH CONSULT, Ingenieurgesellschaft<br />

mbH Berlin im Auftrag der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) 1998 erstellte gutachterliche<br />

Stellungnahme zum Verkehrslärm im Bereich <strong>Frankfurt</strong> (Oder) -<br />

Markendorf Siedlung, kann davon ausgegangen werden, dass mit der geplanten<br />

verkehrlichen Erschließung des Planungsgebietes Nordost keine Erhöhung<br />

der Lärmimmissionen für benachbarte Wohngebiete ausgehen wird.<br />

5.2. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Dem Grundsatz einer angemessenen Regelungsdichte folgend wurden die<br />

zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aufgenommen, die für die<br />

städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind.<br />

Immissionsschutz<br />

Südspange vom<br />

ETTC Süd<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

5.2.1. Art der baulichen Nutzung<br />

Textfestsetzung 1.1: Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe des Güterverkehrszentrums,<br />

affines Gewerbe/ Transportlogistik zulässig.<br />

Begründung: Es wird eine Staffelung von Zweckbestimmungen der Gewerbegebiete<br />

in <strong>Frankfurt</strong> (Oder) vorgenommen, womit auch gleichzeitig eine<br />

klare Nutzungsabgrenzung zu den anderen Gewerbegebieten der Stadt erfolgt.<br />

Vorgesehen sind für den Bereich Nordost der handwerkliche Servicebereich<br />

für die Betriebsflächen. Insbesondere diese Flächen sollen Verkehrsgewerbe,<br />

handwerklichen Servicebereich sowie produzierendes und<br />

verarbeitendes Gewerbe abdecken.<br />

§9 Abs.1 Nr.1<br />

BauGB i.V.m. §8<br />

BauNVO<br />

5.2.2. Maß der baulichen Nutzung<br />

Textfestsetzung 1.2: Es wird eine Baumassenzahl (BM) von 10 festgesetzt. §9 Abs.1 Nr.1<br />

BauGB i.V.m.<br />

§16- 20 BauNVO<br />

Begründung: Festsetzung BM entsprechend Baunutzungsverordnung.<br />

5.2.3. Bauweise<br />

Textfestsetzung 1.3: In den Baugebieten wird die abweichende Bauweise<br />

festgesetzt. Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die<br />

Länge der Gebäude darf 50m überschreiten.<br />

Begründung: Festgesetzt wurde die abweichende Bauweise, um unter<br />

Wahrung der seitlichen Grenzabstände (Bemessung nach der brandenburgischen<br />

Bauordnung) die Errichtung von Gebäuden ohne Begrenzung der<br />

Länge den Erfordernissen entsprechend zu ermöglichen.<br />

5.2.4. Baulinien, Baugrenzen und überbaubare Grundstücksflächen<br />

Planfestsetzung: Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch<br />

straßenseitig festgesetzte Baugrenzen definiert.<br />

Begründung: Der Abstand der Gebäude zueinander und die Höhe der Gebäude<br />

prägen das Erscheinungsbild des Baugebietes. Im Durchschnitt ist<br />

der Straßenraum einschließlich der Straßenraumbegrünung 17m breit. Diese<br />

Verkehrsanlagenbreite resultiert aus der Verkehrsbelastung und den erforderlichen<br />

Nebenanlagen. Bei einer für Gewerbegebiete üblichen Bebauung<br />

von ca. 12 bis 20 m Höhe stellt ein Abstand der Baugrenze von 6m zur<br />

Grundstücksgrenze einen Mindestabstand dar. Da davon auszugehen ist,<br />

dass diese Höhe nicht überschritten wird, kann in allen Bereichen mit dem<br />

gewünschten Erscheinungsbild ohne Empfinden einer städtebaulichen Enge<br />

gerechnet werden.<br />

Es wird ein Abstand von 6m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze<br />

festgesetzt.<br />

Textfestsetzung 1.4: Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche zulässig.<br />

Begründung: Um eine durchgrüntes Gewerbegebiet zu erzeugen, wird die<br />

Überbauung der nicht überbaubaren Fläche durch Stellplätze und Garagen<br />

ausgeschlossen. Das städtebauliche Ziel wird durch Festsetzungen zur<br />

Grünordnung in den Bauflächen unterstützt. Die nicht überbauten Grundstücksteile<br />

sollen entsprechend Brandenburgischer Bauordnung bepflanzt<br />

werden.<br />

5.2.5. Verkehrsflächen<br />

Textfestsetzung 1.5: Die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen<br />

und die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Geh-<br />

, Rad- und Wirtschaftswege - sind der Straßengruppe Gemeindestraße zugeordnet.<br />

Der Träger der Straßenbaulast ist die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder). Mit<br />

der Überlassung für den öffentlichen Verkehr tritt die Widmung als gesetzliche<br />

Fiktion ein.<br />

Begründung: Die Festsetzung dient der Umsetzung der mit §6 Absatz 6<br />

des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) gegebenen Möglichkei-<br />

§9 Abs.1 Nr.2<br />

BauGB i.V.m.<br />

§22 BauNVO<br />

§9 Abs.1 Nr.2<br />

BauGB i.V.m.§23<br />

BauNVO<br />

§9 Abs.1 Nr.2<br />

BauGB i.V.m.<br />

§12, 23 BauNVO<br />

(§9 Abs.1 Nr.11<br />

BauGB sowie § 9<br />

Abs. 4 BauGB<br />

i.V.m. § 6 Abs.6<br />

BbgStrG)<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

ten, mit dem Bebauungsplanverfahren als förmlichem Verfahren auf Grund<br />

anderer gesetzlicher Vorschriften die öffentliche Widmung der geplanten<br />

Straßen zu regeln und damit die gesonderte Widmungsverfügung vorwegzunehmen.<br />

Von dieser Festsetzung auszuschließen sind bereits gewidmete<br />

Straßenzüge.<br />

Nach der in §3 BbgStrG vorgegebenen Einteilung nach Straßengruppen<br />

handelt es sich um Gemeindestraßen. Baulastträger wird die Stadt <strong>Frankfurt</strong><br />

(Oder). Sie hat die Überlassung für den öffentlichen Verkehr, die Straßengruppe<br />

und den Widmungsinhalt öffentlich bekanntzumachen.<br />

Der Vollzug der Widmung mit dem Bebauungsplanverfahren ist nach dem<br />

Brandenburgischen Straßengesetz möglich und erspart auch hier ein gesondertes<br />

Widmungsverfahren.<br />

5.2.6. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung<br />

und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen<br />

Regenwasser ist auf Grund §54 Abs.4 Brandenburgisches Wassergesetz<br />

zur Versickerung zu bringen.<br />

Die Ableitung des nicht vor Ort versickerbaren Niederschlagswassers der öffentlichen<br />

und privaten Flächen erfolgt über Freispiegelrohrleitungen zu den<br />

Sickerbecken. Vor den Sickerbecken sind Vorreinigungsanlagen zu errichten.<br />

Die zentralen Versickerungsflächen werden durch einen Graben, der sowohl<br />

eine Transport- als auch eine Versickerungsfunktion besitzt, verbunden. Dabei<br />

wurde die natürliche Vorflut des Teilgebietes Nordost (im Nordosten gelegene<br />

sandgefüllte Rinne) genutzt, welche Niederschlagswasser unterirdisch<br />

in südöstliche Richtung ableitet.<br />

Planfestsetzung: Dargestellt werden die Transportgräben als in der Grünfläche<br />

liegender Bestandteil der Versorgungsanlage und festgesetzt werden<br />

die Regenwassersickerbecken als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung<br />

Abwasser.<br />

Begründung: Vor Ort wurden hervorragende Sickereigenschaften des Bodens<br />

vorgefunden, darum wurde kein Regenrückhaltebecken sondern eine<br />

reine Sickeranlage eingeordnet. Aus diesem Grund wurde die Festsetzung<br />

einer Wasserfläche im Laufe des Verfahrens in die einer Versorgungsfläche<br />

geändert. Die festgesetzten Maßnahmen der Grünordnung werden dennoch<br />

standortangepasst umgesetzt.<br />

5.2.7. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen<br />

Planfestsetzung: oberirdische 110 kV- Freileitung einschließlich Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht in einer Breite von je 25m ab Achse<br />

Begründung: Die 110 kV- Freileitung wurde aus den vorgesehenen Baufeldern<br />

in den Grünflächenbereich verlegt. Somit wahrt sie einen Abstand von<br />

mehr als 30m, die gemäß Abstandsleitlinie zu schutzbedürftigen Einrichtungen,<br />

die dem längeren Aufenthalt von Menschen (>6h/d) dienen, einzuhalten<br />

sind. Gemäß DIN VDE 2010 ist ein Zustimmungsbereich von beidseitig je<br />

25m erforderlich, in dem bei dem Versorgungsträger (e.dis AG) für Hochbauten<br />

und Pflanzungen Zustimmungen einzuholen sind. Die Zugänglichkeit der<br />

Masten für die Versorgungsträger muss gewährleistet sein. Die Anlagen sind<br />

städtebaulich stark wirksam. Es wird die planungsrechtliche Sicherung eines<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes vorgenommen, von einer starken Inanspruchnahme<br />

der Flächen ist auszugehen.<br />

Planfestsetzung: unterirdisch im Bestand vorhandene 200 und 400 St Gas-<br />

Hauptdruckleitungen sowie unterirdische Schmutzwasserhauptversorgungsleitung<br />

(Medienring)<br />

Begründung: Die festgesetzten Leitungen sind im Bestand vorhanden, eine<br />

Verlegung der Leitungen ist im Rahmen des Planverfahrens nicht beabsichtigt.<br />

Auf die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten wird verzichtet,<br />

da die Festsetzung einer widersprechenden Nutzung nicht beabsichtigt<br />

ist. Die Sicherung der dinglichen Rechte ist durch die Versorgungsunternehmen<br />

ohnehin zu betreiben. In diesem Rahmen ist es auch möglich, die<br />

§9 Abs.1 Nr.14<br />

BauGB<br />

§9 Abs.1 Nr.13<br />

und 21 BauGB<br />

§9 Abs.1 Nr.13<br />

BauGB<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

entsprechenden Schutzstreifen zu sichern.<br />

5.2.8. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Textfestsetzung 2.1: Einfriedungen sind straßenseitig mit Heckenpflanzungen<br />

zu ergänzen.<br />

Begründung: Beabsichtigt ist die Ergänzung der Begrünung der nicht überbaubaren<br />

Grundstücksfläche der Gewerbeflächen, verbunden mit der gestalterischen<br />

Aufwertung der Gewerbefläche. Ziel ist es, bei sinnvollem wirtschaftlichen<br />

Einsatz, ein städtebaulich eingegrüntes Gewerbegebiet darzustellen.<br />

Diese Festsetzung trägt zur besseren Einbindung des Gewerbegebietes<br />

in den umgebenden Landschaftsraum bei.<br />

5.2.9. Immissionsschutz<br />

Die Gewerbeflächen haben einen ausreichenden Abstand zur BAB A 12, um<br />

gesunde Arbeitsverhältnisse gewährleisten zu können.<br />

Planfestsetzung: Lärm- und Sichtschutzpflanzung aus Bäumen und Sträuchern<br />

Begründung: Mit Mitteln der Grünordnung können hier Effekte für den Immissionsschutz<br />

erreicht werden. Neben der tatsächlichen Abschirmwirkung,<br />

die allerdings nur eingeschränkt vorhanden ist, werden mit dem Sichtschutz<br />

zur Autobahn psychologische Begleiteffekte aktiviert, da Beeinträchtigungen,<br />

welche nicht gesehen werden, auch als weniger störend empfunden werden.<br />

Ansätze der Grünfläche sind bereits im Bestand vorhanden. Bei Abgang ist<br />

zum Erhalt der Grünfläche und der angestrebten Lärm- und Sichtschutzwirkung<br />

mit gegenüber der Luftverunreinigung resistenten Arten nachzupflanzen.<br />

5.2.10. Textliche Festsetzungen zur Grünordnung<br />

Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan beschreibt den Bestand im<br />

Plangebiet, erfasst die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, entwickelt<br />

und bilanziert Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Schutz sowie<br />

Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen.<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen berücksichtigen den gesamten, im Laufe<br />

des Planverfahrens im Nordosten erweiterten, Geltungsbereich des Plangebietes.<br />

2.1. Pflanzqualität und -dichte<br />

Pflanzqualität:<br />

großkronige Bäume 1.Wuchsordnung mind. Hast., 18- 20 StU, 4xv., mittelkronige<br />

Bäume 2.Wuchsordnung mind. Hast., 12- 14cm DU, 3xv.<br />

Pflanzdichte:<br />

Bei Gehölzpflanzungen ist je 1,5 m² mindestens ein Strauch zu pflanzen, der<br />

Anteil an Bäumen darf 20% der Fläche nicht überschreiten. Der Abstand der<br />

Bäume untereinander darf 5 m nicht unterschreiten.<br />

Für den Geltungsbereich werden Pflanzqualitäten und -dichten festgesetzt.<br />

2.2. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs.1<br />

Nr.20 Baugesetzbuch)<br />

1. Die Flächen M1 sind als naturnahe und artenreiche Wiese anzulegen<br />

und einmal jährlich durch Pflegeschnitt zu unterhalten. Auf 15 %<br />

der Fläche sind von Bäumen überschirmte Gehölzgruppen zu pflanzen.<br />

2. Die Flächen M2 sind als Gehölzpflanzung mit Sträuchern anzulegen.<br />

Zusätzlich sind bei einer Flächenbreite größer 10m entlang der<br />

Nordspange und der östlichen Planungsgrenze Bäume der<br />

1.Wuchsordnung zu verwenden.<br />

Innerhalb der Fläche M2 westlich der Litauischen Straße sind zwei<br />

Zu- und Abfahrten (insgesamt maximal 100m²) für die außerhalb des<br />

Geltungsbereiches liegende landwirtschaftliche Fläche zulässig.<br />

3. Die Flächen M3 sind als naturnahe und artenreiche Wiese anzulegen<br />

und entlang der östlichen Planungsgrenze zwischen der Ams-<br />

§9 Abs.4 BauGB<br />

i.V.m. §89<br />

BbgBauO<br />

§9 Abs.1 Nr.20<br />

BauGB<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

terdamer Straße und dem Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg der alten<br />

Nuhnenstraße mit Obstbaum- Hochstämmen in einer Doppelreihe<br />

mit einem Pflanzabstand von ca. 6 m (in der Reihe) zu bepflanzen.<br />

4. Die Fläche M4 ist mit standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen,<br />

vorhandene Gehölze sind zu integrieren.<br />

5. Die Entwässerungsgräben und die Versickerungsflächen (M5) sind<br />

naturnah zu modellieren und standortgerecht zu begrünen.<br />

6. Im Sicherheitsbereich der Hochspannungsleitung sind Bäume<br />

2.Wuchsordnung zu verwenden.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Schutz werden in dem vorliegenden<br />

Bebauungsplan berücksichtigt. So wird das nach §31 BbgNatSchG<br />

geschützte Biotop, aber auch die vorhandene, mit Feldgehölzen bestandene<br />

Mergelgrube in das Maßnahmenkonzept integriert und während der Baumaßnahmen<br />

gem. DIN 18920 geschützt. Der Bereich der Mergelgrube stellt<br />

kein nach §32 BbgNatSchG geschütztes Biotop dar.<br />

Die an den Wegen bestehenden Grünstrukturen bleiben ebenfalls überwiegend<br />

erhalten. Eine Vermeidung und Minderung von Eingriffen wird durch<br />

die Beschränkung von Versiegelungen sowie durch Maßnahmen zum<br />

Schutz der Tierwelt erzielt.<br />

Die ausgeräumte Ackerlandschaft wird durch die Umsetzung des Bebauungsplanes<br />

ein neues Gesicht erhalten. Den optischen Rahmen des Gewerbe-<br />

und Industriegebietes bilden Heckenpflanzungen sowie eine Obstbaumreihe.<br />

Im Süden und Westen haben die Hecken auch Immissionsschutzfunktion<br />

(Immissionsschutz). Eine stark gestalterische Wirkung besitzen die<br />

Baumpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen, die für die Nutzer optisch<br />

leitende Funktionen haben.<br />

Vornehmlich als Kompensationsmaßnahmen werden extensive Wiesen, die<br />

zu 15 % mit Gehölzgruppen bepflanzt werden, angelegt. Durch angepasste<br />

Ansaatmischungen werden artenreiche und farbenfroh blühende Flächen<br />

entstehen, die neben ihrer Funktion der Biotopverbindung und- entwicklung<br />

gestalterisch bereichernd sind.<br />

Das Ziel der Maßnahme ist die Rückhaltung und örtliche Versickerung des<br />

Regenwassers und Schaffung eines Lebensraumes mit biotopvernetzender<br />

Funktion, es erfolgt die Neugestaltung des Landschaftsbildes.<br />

Entwickelt werde sollen Bodenarten mit besonderer biotischer Lebensraumfunktion.<br />

Die Begrünung der wechselfeuchten Versickerungsflächen soll<br />

durch die Pflanzung von Gehölzen unterstützt werden.<br />

Weiterhin schlägt der Grünordnungsplan zur Bepflanzung innerhalb der<br />

Baugebietsflächen für die relativen Flächenanteile Pflanzbindungen mit einem<br />

Mindestmaß an Gehölzen sowie Dach- und Fassadenbegrünung vor.<br />

Diese Maßnahmen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da<br />

durch die geplanten Gewerbe, und damit durch die erforderlichen Hallengrößen,<br />

mit unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Mehraufwendungen zu rechnen<br />

ist. Da ein Ausschluss einer entsprechenden Begrünung nicht erfolgt<br />

bleibt den späteren Eigentümern so Raum für eigene Gestaltungskonzepte.<br />

2.3 Festsetzungen auf den Baugebieten: §9 Abs.1 Nr.20<br />

und 25a BauGB<br />

1. Je angefangene 250m² Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum<br />

oder 10 Sträucher zu pflanzen.<br />

2. Grundstückseinfriedungen sind für Kleintiere durchlässig zu gestalten.<br />

3. Ebenerdige Stellplätze sind durch Pflanzflächen zu gliedern. Für je 4<br />

Stellplätze ist ein Laubbaum in eine mindestens 6 m² große Baumscheibe<br />

im Bereich der Stellplätze zu pflanzen.<br />

Begründung : Der Grünordnungsplan sieht vor, die 6m breiten Flächen zwischen<br />

Erschließungsstraßen und Baugrenze sowie den verbleibende Flächenanteil<br />

innerhalb der Baufelder gärtnerisch zu gestalten. Die Gestaltung<br />

der nicht überbauten Grundstücksfläche ist nach der Brandenburgischen<br />

Bauordnung gesichert.<br />

Mit der durchlässigen Gestaltung der Grundstückseinfriedungen für Kleintie-<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

re soll die Trennwirkung durch die Grundstücke gemindert werden.<br />

Die Stellflächengliederung trägt zur Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

bei, da großräumige unbeschattete Stellplätze nicht entstehen.<br />

2.4 Festsetzungen für die Erschließungsstraßen:<br />

Die Erschließungsstraßen sind beidseitig mit Grünstreifen zu versehen. Diese<br />

sind durch Ansäen von Landschaftsrasen oder durch Bepflanzen mit bodendeckenden<br />

Gehölzen oder Stauden zu begrünen. Des Weiteren ist pro<br />

15 lfdm. Grünstreifen ein Alleebaum zu pflanzen. (G1)<br />

Die Ostspange ist mit beidseitig 3,5m Grünstreifen und Bäumen 1. Ordnung<br />

zu versehen.<br />

Die Litauische, Brüsseler und Finnische Straße ist mit einem Grünstreifen je<br />

eine Straßenseite von 2,5m und 3,5m und mit Bäumen 2.Ordnung zu versehen.<br />

Begründung: Mit der Festsetzung soll die Gestaltung der Verkehrswege erfolgen,<br />

was gleichzeitig zu einer Verbesserung des Kleinklimas (Verringerung<br />

der Windgeschwindigkeiten und von Düseneffekten, Filterung von<br />

Stäuben, Temperaturausgleich) beiträgt.<br />

5.2.11. Zuordnungsfestsetzung<br />

3. Zuordnungsfestsetzungen:<br />

3.1. Für Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Diese<br />

Flächen und Maßnahmen werden den Eingriffsflächen gemäß Textfestsetzungen<br />

der Nummern 3.2 und 3.3. zugeordnet.<br />

3.2. Die Flächen und Maßnahmen der Textfestsetzung Nummer 2.2.2.,<br />

2.2.5, 2.4. sowie der Amphibiendurchlass dienen der Kompensation<br />

von Eingriffen in den Naturhaushalt, die durch die Herstellung der im<br />

Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Erschließungsanlagen verursacht<br />

werden.<br />

3.3. Alle anderen Flächen und Maßnahmen der Textfestsetzungen Nummer<br />

2.2.1, 2.2.3 und 2.2.4 dienen der Kompensation von den im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Baugebieten zu erwartenden Eingriffen.<br />

Begründung: Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Konflikten wurde<br />

grundlegend überarbeitet. In der Bilanzierung der Eingriffe (siehe Grünordnungsplan)wurde<br />

eine Trennung der Maßnahmen für Eingriffe aus den Erschließungsstrassen<br />

und den Baufeldern vorgenommen. Die Ermittlung und<br />

Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen erfolgte nach Schutzgütern getrennt<br />

für die Baufelder und die öffentlichen Erschließungsanlagen. Eine weitere<br />

Differenzierung nach einzelnen Baufeldern erscheint nicht sinnvoll, da<br />

die Ausgleichsflächen aufgrund ihrer Ausdehnung und Lage nur den Baufeldern<br />

insgesamt zuzuordnen sind. Darüber hinaus wären auch die einzelnen<br />

Baufelder zu unterschiedlich an den Kosten beteiligt. Daher ist es notwendig,<br />

die Gesamtkosten für die privaten Baufelder prozentual umzulegen und neben<br />

einer gleichmäßigen Kostenverteilung eine sukzessive Durchführung<br />

der Maßnahmen zu gewährleisten.<br />

Die Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen umfassen entsprechend<br />

Kostenerstattungssatzung auch die Kosten für den Grunderwerb bzw. den<br />

entsprechenden Grundstückswert von Flächen der Gemeinde, die Kosten für die<br />

Freilegung der Ausgleichsflächen, die Planungskosten sowie die Kosten für die<br />

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.<br />

Die Zuordnungsfestsetzung erlaubt die Geltendmachung von Kosten für den<br />

Ausgleich von festgesetzten Maßnahmen nach §135c BauGB.<br />

5.2.12. Hinweise ohne Festsetzungscharakter<br />

Hinweis Nr.1: Für vorgesehene Bauten im Bereich der 110 kV- Leitung (gerechnet<br />

25m ab Trassenachse) ist eine Zustimmung der e.dis AG einzuholen.<br />

Begründung: Bauliche und sonstige Anlagen im Schutzbereich der Leitungen<br />

dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen DIN- VDE- Bestimmungen<br />

nach vorliegender schriftlicher Zustimmung durch die e.dis Nord AG errichtet<br />

§9 Abs.1 Nr.20<br />

und 25a BauGB<br />

§§1a Abs.3 und 9<br />

Abs.1a BauGB<br />

i.V.m.§135a<br />

Abs.2 Satz 1<br />

BauGB<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 20 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

werden. Bei Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern ist der erforderliche<br />

Sicherheitsabstand gemäß den jeweils gültigen DIN- VDE- Bestimmungen<br />

einzuhalten.<br />

Hinweis Nr.2: Die nach §31 BbgNatSchG geschützten Alleen sind zu erhalten.<br />

Während der Bauzeit sind durch Schutzmaßnahmen nach DIN 18920<br />

Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />

Begründung: Der Schutzstatus ist aus dem Plan heraus nicht zweifelsfrei<br />

ersichtlich. Aus diesem Grund wurde der Hinweis Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

Hinweis Nr.3: Die Feldgehölze der Mergelgrube sind zu erhalten. Während<br />

der Bauzeit ist ein Schutzzaum aufzustellen.<br />

Begründung: Mit diesem Hinweis soll der beabsichtigte Schutzzweck noch<br />

einmal verdeutlicht werden.<br />

5.3. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Euro Transport<br />

und Trade Center <strong>Frankfurt</strong> (Oder)“ (Reg.-Nr. 097/1994/F) wurde eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 UVPG durchgeführt. Im Abschlussbericht<br />

heißt es dazu: „Eine umweltverträgliche Gestaltung des Standortes<br />

<strong>Frankfurt</strong>er Tor ist bei Einhaltung der Maßgaben zu erreichen, jedoch verbleibt<br />

die Tatsache der erheblichen Freirauminanspruchnahme.“ Die Ergebnisse<br />

dieser UVP sind, wie die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens<br />

insgesamt im Bebauungsplan <strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong>, „ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder), <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Tor- Nordost“ beachtet worden. Zu diesem Bebauungsplan wurde ein<br />

Grünordnungsplan aufgestellt. Die Übernahme der Grundzüge der grünordnerischen<br />

Darstellungen als Festsetzungen in den Bebauungsplan hat insbesondere<br />

zu einer Vermeidung und Verminderung der erwartbaren Auswirkungen<br />

auf die Umwelt beigetragen. Die landesplanerische Zustimmung zu<br />

diesem Verfahren liegt vor. Die Ursachen dafür liegen darin, dass einerseits<br />

die planerische Grundkonzeption beibehalten wurde und andererseits der<br />

hier vorliegende Bebauungsplan eine Verringerung des Plangebietes und<br />

der öffentlichen Verkehrsflächen gegenüber den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />

zum Inhalt hat.<br />

6. Beteiligungen<br />

Durch die Stadtverordnetenversammlung <strong>Frankfurt</strong> (Oder) wurden bisher<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Aufstellungsbeschluss am 24.10.1991<br />

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss am 28.01.19<strong>93</strong><br />

Entwurfsbeschluss am 06.06.1996<br />

Beschluss zum geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

am 22.01.1998<br />

Wertungs- und Abwägungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss am<br />

29.04.1999<br />

Der relativ lange Planungszeitraum resultiert aus einer komplizierten Vorentwurfsphase,<br />

in deren Ergebnis ein erster Entwurf mit Beschluss der<br />

Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.1999 zur Satzung geführt wurde.<br />

Dieser Bebauungsplan wurde dem Landesamt für Bauen, Bautechnik und<br />

Wohnen (LBBW) am 24.10.1999 zur Genehmigung vorgelegt.<br />

Gemäß Schreiben des LBBW vom 21.10.1999 ergab die Prüfung Mängel<br />

und Probleme, deren Beseitigung ein gemäß § 3 Abs. 3 BauGB vorgesehenes<br />

Verfahren, d.h. eine erneute Offenlegung erforderlich macht.<br />

Zwischenzeitlich erkennbare Änderungserfordernisse sind im Planentwurf,<br />

Stand April 2002, bereits berücksichtigt worden. Weitere Abstimmungserfordernisse<br />

waren jedoch im Planungsverlauf zu berücksichtigen und sind Bestandteil<br />

des vorliegenden Entwurfes. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan<br />

übersichtlicher aufgebaut, Textfestsetzungen optimiert bzw. rechtssicher<br />

formuliert und an die Umsetzung in der Örtlichkeit angepasst. Die der Planung<br />

zu Grunde liegende städtebauliche Konzeption wurde nicht geändert.<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Entwurfsbeschluss<br />

Wertungs-, Abwägungs-<br />

und<br />

Satzungsbeschluss<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt.<br />

Zur Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das ETTC im<br />

Teilgebiet <strong>Frankfurt</strong>er Tor / Nordost wurde eine erneute Offenlegung des geänderten<br />

Bebauungsplanentwurfes, zuletzt im Februar/März 2006 vorgenommen.<br />

6.1. Beteiligung der Bürger gemäß § 3 BauGB<br />

Frühe Bürgerbeteiligung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom<br />

26.02.19<strong>93</strong>- 25.03.19<strong>93</strong><br />

öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan vom 04.07.1996-<br />

05.08.1996 sowie Auslage des geänderten und ergänzten Entwurfes vom<br />

26.02.- 26.03.1998<br />

Auslage des geänderten Entwurfes vom 04.04.2002- 03.05.2002 und<br />

16.02.2006-15.03.2006. Wegen der Ergebnisse wird auf die Anlage 2 b des<br />

Satzungsbeschlusses verwiesen.<br />

6.2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB<br />

Mit Schreiben vom 01.07.1996, 05.03.1998, 17.04.2002 und 08.02.2006<br />

wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

zum Bebauungsplanentwurf aufgefordert. Wegen der Ergebnisse wird auf<br />

die Anlage 2 a des Satzungsbeschlusses verwiesen.<br />

7. Maßnahmen zur Planverwirklichung<br />

Als Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplanes stehen u.a. an:<br />

- Vermarktung der Gewerbeflächen entsprechend den Grundsätzen und<br />

Zielen zur Entwicklung funktionsfähiger Teilgebiete des ETTC <strong>Frankfurt</strong><br />

(Oder)<br />

- Umsetzung der Grünordnungsmaßnahmen in Verbindung mit der Bebauung<br />

der Grundstücke<br />

Eine gesetzliche Baulandumlegung ist nicht erforderlich, da der Großteil der<br />

Fläche Eigentum der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) ist.<br />

Das erforderliche Gelände für die öffentlichen Erschließungsanlagen wird im<br />

Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder)<br />

und dem Land Brandenburg bereitgestellt.<br />

Stadttechnik und Erschließung sind im Plangebiet weitestgehend fertiggestellt.<br />

Finanziert wurde die Erschließung mit Fördermitteln der EU, des Landes<br />

Brandenburg und durch die Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder).<br />

8. Wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

Auswirkungen auf den Verkehr<br />

Das vorhandene Verkehrsnetz wurde wesentlich ausgebaut und erweitert;<br />

hat aber auf Grund der spezifischen Lage vordergründig eine Erschließungsfunktion<br />

für das Gewerbegebiet zu erfüllen.<br />

Infolge der Nutzung bisher ungenutzter Flächenpotentiale ist mit höherem<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen. Der Anschluss an das übergeordnete<br />

Straßennetz (B 112n) sichert jedoch, dass die schutzwürdigen Nutzungen<br />

(Pagram, Rosengarten) nicht von zusätzlichem Verkehr betroffen sind.<br />

Haushaltsrechtliche Auswirkungen<br />

Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes und dessen Verwirklichungen<br />

sind haushaltsrechtlich Berührungen in Form verbesserter Einnahmebedingungen<br />

zu erwarten. Dies ergibt sich im Einzelnen aus:<br />

- Die Erschließung des Gewerbegebietes ist bereits weitestgehend umgesetzt.<br />

Die Kosten für die Unterhaltung der verkehrlichen und stadttechnischen<br />

Erschließung sind bereits Bestandteil des städtischen<br />

Haushaltes.<br />

- Erforderlich ist die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das<br />

System der äußeren verkehrlichen Erschließung mit der Ostspange<br />

nördlich der BAB A 12. Der Bau dieser Ostspange ist an die Realisierung<br />

des Überführungsbauwerkes Ü 19 00 (Querung der BAB A 12)<br />

gebunden. Das Planungsrecht für dieses Bauwerk wurde mit dem Bebauungsplan<br />

<strong>BP</strong>- <strong>93</strong>-006.1 „<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Süd“ bereits geschaffen.<br />

geänderter Bebauungsplanentwurf<br />

frühe Bürgerbeteiligung<br />

Bebauungsplanentwurf<br />

geänderter Bebauungsplanentwurf<br />

Bebauungsplanentwurf<br />

Baulandumlegung<br />

Erschließung<br />

Verkehr<br />

Haushalt<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 22 von 24


Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

Die im Verkehrskonzept vorgegebenen Anbindungen an die Nord- und<br />

Ostspange liegen der inneren Verkehrserschließung zugrunde. Die<br />

Dimensionierung der Verkehrsflächen im Plangebiet folgt den in der<br />

Rahmenplanung gegebenen Empfehlungen zur Querschnittsgestaltung<br />

der Straßenräume. Der Knoten Nordspange/ Ostspange wurde so dimensioniert,<br />

dass eine Kreisellösung (Kiesweg – Amsterdamer Straße)<br />

möglich ist.<br />

Es entstehen Kosten in Höhe von:<br />

Bauwerk<br />

Errichtung in Euro<br />

Ostspange 836.700<br />

Kreisverkehr Ostspange/ Amsterdamer Straße 324.800<br />

Anbindung Ostspange/ Litauische Straße 172.800<br />

Unterführungsbauwerk Radweg Alte Nuhnenstraße<br />

380.000<br />

unter der Ostspange (Profilblechtun-<br />

nel)<br />

Treppe und Radweg zwischen der Ostspange/<br />

47.000<br />

Litauischer Straße und dem Radweg Alte Nuhnenstraße<br />

Die angegebenen Kosten sind haushaltsrechtlich noch nicht gesichert.<br />

Dies ist insbesondere nicht möglich, da ein Umsetzungszeitraum nicht<br />

festgelegt ist. Zu gegebener Zeit ist eine Einordnung in den Haushaltsplan<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) durch das Fachamt erforderlich.<br />

- Die Ausgleichsmaßnahmen für das Gewerbegebiet (Erschließung) sind<br />

bereits umgesetzt. Kosten für die Unterhaltung der entstandenen<br />

Grünanlagen sollen nicht entstehen. Die Kosten, die durch die Herstellung<br />

und Unterhaltung der Grünanlagen für die Baufelder entstehen,<br />

können auf der Grundlage der Zuordnungsfestsetzung/ Kostenerstattungssatzung<br />

auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden.<br />

- Die Kosten künftiger Baumaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern<br />

bzw. Investoren zu tragen.<br />

- Stärkung der Wirtschaft im Stadtgebiet und entsprechende Einnahmen<br />

durch Verbesserung der Ansiedlungsmöglichkeiten<br />

Das Plangebiet beinhaltet vermarktungsfähige Gewerbefläche von 14,48<br />

ha. Bei einer angenommenen Arbeitsplatzdichte von 10 - 15 Arbeitsplätzen<br />

/ ha Gewerbefläche kann mit 145- 215 Arbeitsplätzen am Standort gerechnet<br />

werden.<br />

9. Flächenbilanz<br />

Flächenaufgliederung<br />

1. Bauland 14,48 14,48<br />

1.3. Gewerbliche Baufläche 14,48<br />

1.3.1. Gewerbegebiet 14,48<br />

1.3.2. Industriegebiet 0<br />

2. Gemeinbedarfsflächen 0 0<br />

3. Grünflächen 12,89 12,89<br />

3.1. öffentliche Grünflächen 3,16<br />

3.2. private Grünflächen 9,73<br />

4.<br />

öffentliche Verkehrsfläche,<br />

Straßenbahn 6 6<br />

4.1. Straßenverkehrsfläche 5,61<br />

4.2.<br />

Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung 0,39<br />

5. Versorgungsflächen 1,17 1,17<br />

6. Sonderflächen 0 0<br />

Gesamtfläche des<br />

Planungsgebietes 34,54<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

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Bebauungsplan <strong>BP</strong> -<strong>93</strong> –<strong>006.2</strong> ETTC <strong>Frankfurt</strong> (Oder) "<strong>Frankfurt</strong>er Tor/ Nordost"<br />

Begründung zum Bebauungsplan Stand: 20.03.2006<br />

10. Rechtsgrundlagen<br />

BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.12.1986, BGBl. I S. 2253, zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 17.12.1997, BGBl.<br />

I S. 3108 i. V. mit § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414 zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes<br />

zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom<br />

03.05.2005, BGBl I S. 1224<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung<br />

- (BauNVO vom 23. Januar 1990, BGBl. I S. 132 zuletzt geändert<br />

am 22. April 19<strong>93</strong>, BGBl. I S. 466)<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung<br />

des Planinhalts - Planzeichenverordnung 1990 - (PlanzV 90 vom 18. Dezember<br />

1990, BGBl. 1991 I S. 58)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG vom 12.02.1990,<br />

BGBl. I S. 205 i.d.F. der Bekanntmachung vom 05.09.2001, BGBl. I S.2350<br />

zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden<br />

Hochwasserschutzes vom 03.05.2005, BGBl I S. 1224)<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz<br />

- (BNatSchG vom 25. März 2002, BGBl. I S. 11<strong>93</strong> zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2004, BGBl. I S. 186)<br />

Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg<br />

- Brandenburgisches Naturschutzgesetz - (BbgNatSchG i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 26.05.2004, GVBl. I S. 350)<br />

Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO vom 15. Oktober 19<strong>93</strong>,<br />

GVBl. I S. 398 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001,<br />

GVBl. I S. 154 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />

22.06.2005, GVBl. I S. 210)<br />

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO in der Fassung vom 16.07.2003,<br />

GVBl. I S. 210 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />

15.09.2005, GVBl. I S.242)<br />

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 31.03.2005, GVBl. I S.134 berichtigt am 17.05.2005, GVBl. I<br />

S.178)<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz – (BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 26.09.2002, BGBl. I S. 3830 zuletzt geändert durch Artikel 2<br />

des Gesetzes vom 22.12.2004, BGBl. I S. 3704)<br />

Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Frankfurt</strong> (Oder) vom 29.04.1999 /<br />

16.12.1999 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.01.2000 zuletzt<br />

geändert durch die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt<br />

<strong>Frankfurt</strong> (Oder) vom 04.11.2004, bekannt gemacht am 26.01.2005<br />

Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin- Brandenburg (LEP<br />

GR) – ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum vom<br />

20.07.2004 (GVBl. II S. 558)<br />

Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree vom<br />

26.11.2001<br />

Sachlicher Teilplan der Region Oderland- Spree „Zentralörtliche Gliederung<br />

der Nahbereichsstufe, Selbstversorgerorte, Ländliche Versorgungsorte“<br />

(RegPlZÖG) vom 16.10.1997 (Amt. Anz. zum ABl. BB Nr. 47, S. 1166)<br />

Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ der Region Oderland- Spree<br />

(RegPlWind) vom 21.04.2004 (Abl. BB Nr. 15/2004)<br />

\\Ffo-dat2\Amt61\Planverfahren\<strong>BP</strong>-<strong>93</strong>-<strong>006.2</strong> ETTC NO\Verfahren\8. rechtskräftige Satzung\Begründung.doc<br />

Bearb.: Dezernat II, Amt für Bauleitplanung, Bauaufsicht und Sanierung, Abteilung Stadtplanung/ Stadtumbau Seite 24 von 24

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