Gewerblicher Mietvertrag- Nr - Morphium
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zwischen:<br />
und:<br />
<strong>Gewerblicher</strong> Untermietvertrag DV 79<br />
Thomas Detmers<br />
Vermietung & Verpachtung<br />
An der Schleife 6<br />
01099 Dresden<br />
Steuer- <strong>Nr</strong>.: 202/212/05767<br />
Ust-ID-<strong>Nr</strong>. DE 165812602<br />
TronikDesign<br />
Ulf Seifert<br />
Manfred-von-Ardenne-Ring 20<br />
01099 Dresden<br />
-Vermieter-<br />
-Mieter-<br />
Wird folgender <strong>Mietvertrag</strong> geschlossen:<br />
§1 Mieträume und Flächen<br />
(1) dem Mieter werden vom Vermieter auf seinem Grundstück<br />
An der Schleife 4<br />
folgende Flächen werden vermietet:<br />
Büroflächen: ca. 140 m²<br />
Freiflächen: ca. 272 m²<br />
Lager und Hallenflächen: ca. 74 m²<br />
Pläne (siehe Anlage 1) der angemieteten Flächen liegen anbei.<br />
Zweck der Nutzung:<br />
Die Vermietung erfolgt insgesamt zum Zweck der gewerblichen Nutzung als Büro,<br />
Lager & Werkstatt.<br />
§2 Mietzeit und Kündigung<br />
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2013 und endet am 31.12.2014.<br />
Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 6<br />
Monaten zur Jahresmitte kündbar.<br />
(2) Der Vermieter kann den <strong>Mietvertrag</strong> aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen<br />
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstände von mehr<br />
als drei Monatsmieten, vertragswidriger Gebrauch, unterlassene Anzeigepflicht bei<br />
Untervermietung, Nichteinhaltung der vereinbarten Sicherheitsgewährleistungen).<br />
(3) Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Für die<br />
Rechtzeitigkeit ist der Tag des Zugangs der Kündigung maßgebend.<br />
1
§3 Miete<br />
(1) monatliche Nettomiete pauschal 860,00 €<br />
zzgl. 19 % MwSt. 163,40 €<br />
monatliche Bruttomiete 1.023,40 €<br />
(2) Notwendige Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandsetzungen und sonstige<br />
Baureparaturen sind vom Mieter zu tragen und direkt an seine Vertragspartner zu<br />
zahlen.<br />
(3) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats,<br />
zugunsten des Vermieters auf folgendes Konto zu überweisen:<br />
Kontoinhaber: Thomas Detmers<br />
Konto- <strong>Nr</strong>.: 310 039 00 07<br />
BLZ: 850 50 300<br />
Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern die<br />
Ankunft des Geldes an.<br />
§4 Mietzinsanpassung<br />
(1) Der Mietzins in Höhe §3, Abs. 1 dieses Vertrages ist zunächst für 1 Jahr<br />
festgeschrieben.<br />
(2) Wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex<br />
für Deutschland um mehr als 5 Prozent erhöht oder ermäßigt, wird die Miete im<br />
entsprechenden prozentualen Verhältnis angepasst.<br />
§5 Zustand der Mietfläche<br />
(1) Der Mieter übernimmt die Mietfläche in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
vorliegendem Zustand, wie sie liegt und steht, und erkennt ihn als vertragsgemäß an.<br />
(2) Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand den in Frage<br />
kommenden technischen Anforderungen sowie den anderen behördlichen<br />
Vorschriften entspricht. Der Mieter hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu<br />
erfüllen.<br />
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietflächen pfleglich zu behandeln und in<br />
vertragsgemäßem Zustand zu halten.<br />
§6 Medien<br />
(1) Vom Vermieter werden keine Medien gestellt. Alle vom Mieter benötigten Medien wie<br />
Wasser, Strom, Heizung usw. hat der Mieter soweit möglich auf eigene Rechnung bei<br />
den entsprechenden Anbietern zu beziehen.<br />
§7 Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
(1) Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nicht aufrechnen<br />
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderungen sind<br />
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.<br />
2
§8 Benutzung der Mietfläche, Untervermietung<br />
(1) Der Mieter darf die Mietfläche nur zu den in §1 genannten gewerblichen Zwecken<br />
benutzen.<br />
(2) Eine Untermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Im<br />
Falle einer Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung haftet der Mieter für alle<br />
Handlungen oder Unterlassungen des Untermieters oder desjenigen, dem er den<br />
Gebrauch der Mietsache überlassen hat.<br />
(3) Der Mieter tritt im Falle der Untervermietung, Unterverpachtung oder sonstigen<br />
Überlassung des Mietobjektes im Ganzen oder teilweise die Forderung auf Zahlung<br />
des Untermietzinses, Pachtzinses oder sonstiger Vergütungen nebst Pfandrecht dem<br />
Vermieter in Höhe von dessen Mietforderungen zur Sicherheit ab und verpflichtet<br />
sich, falls erforderlich, zur Durchführung weiter mitzuwirken.<br />
(4) Die eingelagerten Gegenstände werden vom Vermieter nicht versichert. Dem Mieter<br />
obliegt die Versicherungs- und Genehmigungspflicht für die von ihm eingelagerten<br />
Gegenstände.<br />
§9 Werbemaßnahmen auf dem Gelände<br />
(1) Das Anbringen von Werbemaßnahmen an seinem Mietobjekt ist nach schriftlicher<br />
Zustimmung des Vermieters erlaubt. Im Falle einer Zustimmung, haftet der Mieter für<br />
alle Schäden, die im Zusammenhand mit diesen Vorrichtungen entstehen. Die<br />
Beachtung der allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften für die Art der<br />
Anbringung und Unterhaltung und die deswegen erforderlichen Maßnahmen, sowie<br />
Einholung erforderlicher Genehmigungen obliegen ausschließlich dem Mieter.<br />
§10 Instandhaltung der Mietfläche, Mängel, Aufrechnung<br />
(1) Der Mieter haftet dem Vermieter für solche Schäden, die von ihm verursacht wurden.<br />
Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter,<br />
Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten, Handwerker verursacht wurden.<br />
(2) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines<br />
Mangels der Mietsache oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung<br />
eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht vom Vermieter vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Unberührt hiervon bleiben die Ansprüche<br />
des Mieters auf Mängelbeseitigung und eventuelle Mietminderung.<br />
§11 Betreten der Mietfläche durch den Vermieter<br />
(1) Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mietfläche während der Geschäftszeit<br />
zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Bei<br />
Gefahr ist ihnen der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.<br />
(2) Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Fläche auch während seiner Abwesenheit<br />
betreten werden kann.<br />
§12 Sicherheitsleistungen<br />
(1) Der Mieter gibt dem Vermieter für das Einhalten der ihn aus dem Vertrag obliegenden<br />
Verbindlichkeiten eine Sicherheit in Höhe von:<br />
€ 1.720,00<br />
3
Der Betrag entspricht zwei Monatsnettomieten.<br />
§13 Weitere Vereinbarungen<br />
(1) Bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit hat der Mieter einschlägige<br />
Umweltschutzvorschriften zu beachten.<br />
(2) Der Mieter verpflichtet sich die für seine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen<br />
Versicherungen abzuschließen.<br />
(3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück in einem<br />
ordnungsgemäßen Zustand bleibt und nicht durch auslaufende Flüssigkeiten oder<br />
andere Stoffe aus dessen Geschäftstätigkeit verunreinigt wird und dadurch auch<br />
keine Umweltschäden entstehen. Sollten durch die Nutzung der gemieteten Fläche<br />
dennoch Schäden entstehen sind diese vom Mieter auf dessen Kosten zu beseitigen.<br />
(4) Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig die Wege innerhalb der Mietfläche und die<br />
anliegenden Wege zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis freizuhalten oder<br />
zu streuen.<br />
(5) Der Mieter kann das Grundstück durch sein Zugangstor jederzeit betreten. Das<br />
Zufahrtstor kann zu den Geschäftszeiten genutzt werden. Das Zufahrtstor ist täglich<br />
ab 18:00 Uhr, sowie ganztägig an den Wochenenden, auch bei Aufenthalt auf dem<br />
Gelände verschlossen zu halten.<br />
(6) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur bei<br />
schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder<br />
teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen<br />
Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr<br />
seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.<br />
(7) Vermieter und Mieter erhalten je ein von beiden Partnern unterzeichnetes Exemplar<br />
dieses <strong>Mietvertrag</strong>es.<br />
(8) Dem Mieter ist bekannt, dass innerhalb des Grundstückes weitere Mieter sind oder<br />
zukünftig sein werden.<br />
Dresden, den ____________________<br />
____________________<br />
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Thomas Detmers<br />
Ulf Seifert<br />
- Vermieter- -Mieter-<br />
4
Anlage 1<br />
5