04.11.2013 Aufrufe

Gewerblicher Mietvertrag- Nr - Morphium

Gewerblicher Mietvertrag- Nr - Morphium

Gewerblicher Mietvertrag- Nr - Morphium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zwischen:<br />

und:<br />

<strong>Gewerblicher</strong> Untermietvertrag DV 79<br />

Thomas Detmers<br />

Vermietung & Verpachtung<br />

An der Schleife 6<br />

01099 Dresden<br />

Steuer- <strong>Nr</strong>.: 202/212/05767<br />

Ust-ID-<strong>Nr</strong>. DE 165812602<br />

TronikDesign<br />

Ulf Seifert<br />

Manfred-von-Ardenne-Ring 20<br />

01099 Dresden<br />

-Vermieter-<br />

-Mieter-<br />

Wird folgender <strong>Mietvertrag</strong> geschlossen:<br />

§1 Mieträume und Flächen<br />

(1) dem Mieter werden vom Vermieter auf seinem Grundstück<br />

An der Schleife 4<br />

folgende Flächen werden vermietet:<br />

Büroflächen: ca. 140 m²<br />

Freiflächen: ca. 272 m²<br />

Lager und Hallenflächen: ca. 74 m²<br />

Pläne (siehe Anlage 1) der angemieteten Flächen liegen anbei.<br />

Zweck der Nutzung:<br />

Die Vermietung erfolgt insgesamt zum Zweck der gewerblichen Nutzung als Büro,<br />

Lager & Werkstatt.<br />

§2 Mietzeit und Kündigung<br />

(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2013 und endet am 31.12.2014.<br />

Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 6<br />

Monaten zur Jahresmitte kündbar.<br />

(2) Der Vermieter kann den <strong>Mietvertrag</strong> aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Zahlungsrückstände von mehr<br />

als drei Monatsmieten, vertragswidriger Gebrauch, unterlassene Anzeigepflicht bei<br />

Untervermietung, Nichteinhaltung der vereinbarten Sicherheitsgewährleistungen).<br />

(3) Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Für die<br />

Rechtzeitigkeit ist der Tag des Zugangs der Kündigung maßgebend.<br />

1


§3 Miete<br />

(1) monatliche Nettomiete pauschal 860,00 €<br />

zzgl. 19 % MwSt. 163,40 €<br />

monatliche Bruttomiete 1.023,40 €<br />

(2) Notwendige Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandsetzungen und sonstige<br />

Baureparaturen sind vom Mieter zu tragen und direkt an seine Vertragspartner zu<br />

zahlen.<br />

(3) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats,<br />

zugunsten des Vermieters auf folgendes Konto zu überweisen:<br />

Kontoinhaber: Thomas Detmers<br />

Konto- <strong>Nr</strong>.: 310 039 00 07<br />

BLZ: 850 50 300<br />

Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse<br />

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern die<br />

Ankunft des Geldes an.<br />

§4 Mietzinsanpassung<br />

(1) Der Mietzins in Höhe §3, Abs. 1 dieses Vertrages ist zunächst für 1 Jahr<br />

festgeschrieben.<br />

(2) Wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland um mehr als 5 Prozent erhöht oder ermäßigt, wird die Miete im<br />

entsprechenden prozentualen Verhältnis angepasst.<br />

§5 Zustand der Mietfläche<br />

(1) Der Mieter übernimmt die Mietfläche in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

vorliegendem Zustand, wie sie liegt und steht, und erkennt ihn als vertragsgemäß an.<br />

(2) Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand den in Frage<br />

kommenden technischen Anforderungen sowie den anderen behördlichen<br />

Vorschriften entspricht. Der Mieter hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu<br />

erfüllen.<br />

(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietflächen pfleglich zu behandeln und in<br />

vertragsgemäßem Zustand zu halten.<br />

§6 Medien<br />

(1) Vom Vermieter werden keine Medien gestellt. Alle vom Mieter benötigten Medien wie<br />

Wasser, Strom, Heizung usw. hat der Mieter soweit möglich auf eigene Rechnung bei<br />

den entsprechenden Anbietern zu beziehen.<br />

§7 Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />

(1) Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nicht aufrechnen<br />

oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderungen sind<br />

anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.<br />

2


§8 Benutzung der Mietfläche, Untervermietung<br />

(1) Der Mieter darf die Mietfläche nur zu den in §1 genannten gewerblichen Zwecken<br />

benutzen.<br />

(2) Eine Untermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Im<br />

Falle einer Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung haftet der Mieter für alle<br />

Handlungen oder Unterlassungen des Untermieters oder desjenigen, dem er den<br />

Gebrauch der Mietsache überlassen hat.<br />

(3) Der Mieter tritt im Falle der Untervermietung, Unterverpachtung oder sonstigen<br />

Überlassung des Mietobjektes im Ganzen oder teilweise die Forderung auf Zahlung<br />

des Untermietzinses, Pachtzinses oder sonstiger Vergütungen nebst Pfandrecht dem<br />

Vermieter in Höhe von dessen Mietforderungen zur Sicherheit ab und verpflichtet<br />

sich, falls erforderlich, zur Durchführung weiter mitzuwirken.<br />

(4) Die eingelagerten Gegenstände werden vom Vermieter nicht versichert. Dem Mieter<br />

obliegt die Versicherungs- und Genehmigungspflicht für die von ihm eingelagerten<br />

Gegenstände.<br />

§9 Werbemaßnahmen auf dem Gelände<br />

(1) Das Anbringen von Werbemaßnahmen an seinem Mietobjekt ist nach schriftlicher<br />

Zustimmung des Vermieters erlaubt. Im Falle einer Zustimmung, haftet der Mieter für<br />

alle Schäden, die im Zusammenhand mit diesen Vorrichtungen entstehen. Die<br />

Beachtung der allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften für die Art der<br />

Anbringung und Unterhaltung und die deswegen erforderlichen Maßnahmen, sowie<br />

Einholung erforderlicher Genehmigungen obliegen ausschließlich dem Mieter.<br />

§10 Instandhaltung der Mietfläche, Mängel, Aufrechnung<br />

(1) Der Mieter haftet dem Vermieter für solche Schäden, die von ihm verursacht wurden.<br />

Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter,<br />

Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten, Handwerker verursacht wurden.<br />

(2) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines<br />

Mangels der Mietsache oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung<br />

eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht vom Vermieter vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Unberührt hiervon bleiben die Ansprüche<br />

des Mieters auf Mängelbeseitigung und eventuelle Mietminderung.<br />

§11 Betreten der Mietfläche durch den Vermieter<br />

(1) Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mietfläche während der Geschäftszeit<br />

zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Bei<br />

Gefahr ist ihnen der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.<br />

(2) Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Fläche auch während seiner Abwesenheit<br />

betreten werden kann.<br />

§12 Sicherheitsleistungen<br />

(1) Der Mieter gibt dem Vermieter für das Einhalten der ihn aus dem Vertrag obliegenden<br />

Verbindlichkeiten eine Sicherheit in Höhe von:<br />

€ 1.720,00<br />

3


Der Betrag entspricht zwei Monatsnettomieten.<br />

§13 Weitere Vereinbarungen<br />

(1) Bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit hat der Mieter einschlägige<br />

Umweltschutzvorschriften zu beachten.<br />

(2) Der Mieter verpflichtet sich die für seine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen<br />

Versicherungen abzuschließen.<br />

(3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand bleibt und nicht durch auslaufende Flüssigkeiten oder<br />

andere Stoffe aus dessen Geschäftstätigkeit verunreinigt wird und dadurch auch<br />

keine Umweltschäden entstehen. Sollten durch die Nutzung der gemieteten Fläche<br />

dennoch Schäden entstehen sind diese vom Mieter auf dessen Kosten zu beseitigen.<br />

(4) Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig die Wege innerhalb der Mietfläche und die<br />

anliegenden Wege zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis freizuhalten oder<br />

zu streuen.<br />

(5) Der Mieter kann das Grundstück durch sein Zugangstor jederzeit betreten. Das<br />

Zufahrtstor kann zu den Geschäftszeiten genutzt werden. Das Zufahrtstor ist täglich<br />

ab 18:00 Uhr, sowie ganztägig an den Wochenenden, auch bei Aufenthalt auf dem<br />

Gelände verschlossen zu halten.<br />

(6) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur bei<br />

schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder<br />

teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr<br />

seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.<br />

(7) Vermieter und Mieter erhalten je ein von beiden Partnern unterzeichnetes Exemplar<br />

dieses <strong>Mietvertrag</strong>es.<br />

(8) Dem Mieter ist bekannt, dass innerhalb des Grundstückes weitere Mieter sind oder<br />

zukünftig sein werden.<br />

Dresden, den ____________________<br />

____________________<br />

____________________<br />

Thomas Detmers<br />

Ulf Seifert<br />

- Vermieter- -Mieter-<br />

4


Anlage 1<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!