Darstellung des Barwerttests - HM Systemberatung ...
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Statement Nr. 18<br />
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<strong>Darstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Barwerttests</strong><br />
(1) Zielsetzung<br />
Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasinggeber und Buchung der laufenden Leasingraten<br />
als Betriebsausgaben beim Leasingnehmer. Definition <strong>des</strong> Leasingverhältnisses als<br />
Operate Lease!<br />
(2) Ausgangspunkt<br />
Anlass für unsere Stellungnahme zur Bilanzierung von Leasingverträgen geben die z. Z. noch<br />
gültigen Vorgaben nach IAS 17 gemäß EG-Verordnung Nr. 1126/2008 vom 03.11.2008.<br />
Für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS sind folgende Standards maßgebend:<br />
IAS 17<br />
• 2 – Anwendungsbereich: Leasingverhältnisse<br />
• 33, 34 und 35 – Operating-Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer<br />
• 49 bis 57 – Operating-Leasingverhältnisse beim Leasinggeber<br />
• 61, 62 und 63 – Sale-Lease-Back-Transaktionen für Operating Leases<br />
IAS 18<br />
• 14 – Umsatzerlöse: True Sale<br />
Anmerkung: Agenda-Revision zu IAS 18.14 nach IFRIC gemäß Global EYe on IFRS vom<br />
Mai 2007 in Bezug auf Umsatzrealisierung bei Sale-Lease-Back-Geschäften (Nutzungsrechtsübertragung<br />
an Leasinggeber)<br />
IAS 38<br />
• 2 – Anwendung zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte<br />
• 3c) – nicht anzuwenden bei Leasingverhältnissen gemäß IAS 17<br />
• 57 – immaterielle Vermögenswerte in der Entwicklungsphase:<br />
Vermögenswert ist dann, aber auch nur dann, anzusetzen (zu aktivieren beim Leasingnehmer,<br />
57d), wenn der Leasingnehmer den Nutzen <strong>des</strong> immateriellen Vermögenswertes<br />
nachweisen kann (economic benefit). Entwicklungsergebnisse im Sinne der Technologie-<br />
Finanzierung bei OEMs und Automotives sind auf keinen Fall nach IAS 38.57 zu aktivieren.<br />
Sowohl die Legaldefinition als auch eine Vielzahl von Interpretationen und Kommentaren,<br />
u. a. in den Standardwerken von KPMG und in den Publikationen zahlreicher<br />
Fachleute lassen eine Aktivierung nicht zu, da die Asset-Voraussetzungen nicht gegeben<br />
sind. Der „economic benefit“ kann nicht dargestellt werden, da die OEMs keine Mengenabnahmen<br />
garantieren. Das K.o.-Kriterium für die Nichtaktivierung ist die Vorschrift der<br />
kumulativen Erfüllung aller Aktivierungskriterien. Die Entwicklungsaufwendungen sind in<br />
der laufenden GuV als Aufwand auszuweisen.
Statement Nr. 18<br />
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(3) Grundsätze<br />
Erfüllung der IFRS-Vorgaben durch folgende Tests mit dem Ziel der Schaffung eines beim<br />
Leasinggeber zu aktivierenden Operate-Lease-Verhältnisses:<br />
• Transfer-of-Ownership-Test<br />
• Bargain-Purchase-Option-Test<br />
• Economic-Life-Test<br />
• Spezialleasing-Test<br />
• Recovery-of-Investment-Test (Barwerttest)<br />
Leider werden in der Literatur, in Kommentaren und in Erläuterungen zu den IFRS die Vorgaben<br />
für ein Finanzierungsleasing in aller Breite behandelt und die Kriterien für das Operate<br />
Lease mit einem lapidaren Umkehrschluss-Hinweis abgetan.<br />
(4) Kriterien für den Recovery-of-Investment-Test (Barwerttest)<br />
Die Kriterien für den Barwerttest lassen sich in Parametergruppen einteilen:<br />
Parametergruppe I<br />
Fair-Value oder Zeitwert<br />
Als Fair-Value bei Sale-Leaseback-Transaktionen setzen wir den Kaufpreis <strong>des</strong> Leasingobjekts<br />
an.<br />
Die Bestimmung <strong>des</strong> Fair-Value ist in der Praxis überaus schwierig, weil namentlich für<br />
immaterielle Vermögenswerte kein zuverlässiger beizulegender Zeitwert existiert.<br />
Parametergruppe II<br />
Barwert der Min<strong>des</strong>tleasingraten<br />
Der Barwert der Min<strong>des</strong>tleasingraten bezieht sich auf die Zahlungsverpflichtungen <strong>des</strong> Leasingnehmers<br />
während der Vertragsdauer.<br />
Bei der Ermittlung <strong>des</strong> Barwerts der Min<strong>des</strong>tleasingzahlungen ist der dem Leasingverhältnis<br />
zugrunde liegende Zinssatz als Abzinsungsfaktor anzuwenden. Dieser Zinssatz wird offengelegt.<br />
Nicht berücksichtigt bei der Ermittlung <strong>des</strong> Barwerts der Min<strong>des</strong>tleasingzahlungen werden<br />
Leasingraten, die aus Aufwendungen für Dienstleistungen und erstattungsfähigen Steuern<br />
angesetzt werden.
Statement Nr. 18<br />
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Parametergruppe III<br />
Nicht garantierte Restwerte<br />
In diese Gruppe fallen Aufwendungen, die über die Leasingraten nur teilweise oder gar nicht<br />
zurückfließen. Dazu gehören<br />
• Kosten der Abdeckung <strong>des</strong> Risikos der Veritätshaftung, d. h. der Haftung für den<br />
rechtlichen Bestand der abgeschlossenen Verträge. Im Rahmen der Forfaitierung<br />
übernimmt die Bank das Bonitätsrisiko und der Leasinggeber das Bestandsrisiko.<br />
Die Zahlungsverpflichtung <strong>des</strong> Leasingnehmers entsteht allein aus bestehenden<br />
Verträgen! Dieses Risiko ist ähnlich einem Aval bei der Kreditgewährung mit einem<br />
Kostensatz von zwischen 0,5 % und 2,0 % der Finanzierungssumme abzudecken.<br />
• Kostenanteile, die im Refinanzierungszinssatz der Bank enthalten sind, können<br />
angesichts von Wettbewerb am Finanzierungsmarkt über den Zinssatz nur zum Teil<br />
auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Sie entstehen im Vertragsverhältnis<br />
zwischen der Bank und dem Leasinggeber in erster Linie aus den jährlichen Impairment-Aktivitäten<br />
der Bank, u. a. durch<br />
‣ Veränderungen der Risikomargen<br />
‣ Veränderungen der Ratingaufschläge im Zuge der jährlichen Rating-Updates<br />
‣ Jährliche Neubewertungen der finanzierten Projekte (Leasingobjekte)<br />
‣ Kontinuierliche Bewertungen <strong>des</strong> Leasingnehmer-/OEM-Verhältnisses<br />
Die einzukalkulierenden Pauschalen belaufen sich auf zwischen 2,0 % und 5,0 %<br />
der Finanzierungssumme p.a., je nach deren Höhe.<br />
Die Differenz zwischen dem Basiszinssatz unter Banken zuzüglich der üblichen<br />
Bankmarge und dem in der Vertragsfinanzierung zugrunde gelegten Zinssatz stellt<br />
einen Aufwand dar, der als ungedeckter Restwert während der Vertragsdauer mitgeführt<br />
wird.<br />
• Da die Leasingraten während der gesamten Vertragsdauer gleichbleiben, sammeln<br />
sich Kostenballons an, die zu Restwerten führen und über die Ablaufregelung ausgeglichen<br />
werden sollen. Nur ein Teil der Kosten wird über die Teilkostenumlage<br />
abgedeckt.<br />
• Ein weiteres Verlustrisiko und daher gleichermaßen ein ungedeckter Restwert ist<br />
der Verlust aus Anlagenabgängen am Ende der Verträge.<br />
• Auch das Auftragsverlustrisiko eines Leasingnehmers während der Vertragsdauer<br />
(Corvette-Effekt) führt im Insolvenzfall <strong>des</strong> Leasingnehmers bzw. <strong>des</strong> ursprünglichen<br />
Auftraggebers zu zusätzlichen Abwicklungskosten aus der Bestandshaftung.
Statement Nr. 18<br />
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Analyse-Test-Tool zur IFRS-Bilanzierung<br />
Sale-Leaseback-Transaktionen<br />
Vertragsdaten<br />
Leasingnehmer<br />
Leasinggeber<br />
…………………………………<br />
<strong>HM</strong> <strong>Systemberatung</strong> & Finanzkonzepte GmbH<br />
(alternativ: ING)<br />
Vertragsnummer Kauf (Sale) KV …/2009, Kaufschein Nr. 01<br />
Vertragsnummer Lease(back) SV …/2009, Systemschein Nr. 01<br />
Vertragsgegenstand<br />
Abschlussdatum (geplant)<br />
Entwicklungsprodukt<br />
…………………………………<br />
…………..<br />
Vertragszeiten<br />
Vertragsbeginn 01.01.2010<br />
Vertragsende 31.12.2014<br />
Vertragsdauer<br />
60 Monate<br />
Zahlungsdauer<br />
60 Monate<br />
feste Grundmietzeit<br />
60 Monate<br />
Finanzierungseinstand (Kaufpreis) € 2.350.000,00<br />
mtl. Leasingrate € 46.250,00<br />
mtl. <strong>HM</strong>-Teilkostenumlage € 1.500,00<br />
mtl. Gesamtleasingrate € 47.750,00<br />
IFRS-Tests – <strong>des</strong>kriptive Ergebnisse<br />
Transfer of Ownership Test<br />
Bargain Purchase Option Test<br />
Economic Life Test<br />
Spezialleasing-Test<br />
Leasingnehmer wird nicht automatisch rechtlicher<br />
Eigentümer bei Vertragsende<br />
Der Leasingvertrag enthält keine für den Leasingnehmer<br />
günstige Kaufoption.<br />
Die Vertragsdauer ist nicht der überwiegende Teil<br />
der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.<br />
Vertragslaufzeit Lease Term<br />
60 Monate<br />
Economic Life<br />
84 Monate<br />
Lease Term / Economic Life-Relation 71,4 %<br />
Es liegt kein Spezialleasing vor, sondern eine hohe<br />
Fungibilität <strong>des</strong> Leasingobjekts.
Statement Nr. 18<br />
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IFRS-Barwerttest – quantitative Ergebnisse<br />
<strong>Darstellung</strong> über eine Kosten- und Restwertfiktion zu Beginn der Verträge<br />
Parametergruppe (PG) I<br />
Fair Value / Zeitwert / Kaufpreis € 2.350.000,00<br />
Parametergruppe (PG) II<br />
Barwert der Min<strong>des</strong>tleasingraten (PG I ./. PG III) € 2.083.235,00<br />
Parametergruppe (PG) III<br />
Kosten und nicht garantierte Restwerte<br />
(1) Kosten nicht in Min<strong>des</strong>tleasingraten enthalten<br />
• Vorfinanzierung Mehrwertsteuer € 16.675,00<br />
• Nicht umgelegte Fundingkosten € 26.500,00<br />
• Veritätshaftung 1,35 % € 32.000,00<br />
• Dienstleistungen<br />
‣ Rechts- und WP-Beratung - pauschal - € 15.000,00<br />
‣ Abschlusskosten - pauschal - € 15.000,00<br />
‣ Verwaltungskosten - pauschal - € 15.000,00<br />
Gesamtkosten € 120.175,00<br />
(2) Ungarantierte Restwerte<br />
• Verlust aus Anlagenabgang zum Vertragsende<br />
(Differenz Fair Value – Markt – am Vertragsende € 11.750,00<br />
./. Anlagenabgang/Restbuchwert € 235.000,00) € 223.250,00<br />
Gesamtsumme der Kosten und ungarantierten Restwerte (1) + (2) € 343.425,00<br />
./. Barwert der Teilkostenumlage<br />
(€ 1.500,00 bei 60 Monaten für 6,5 %) ./. € 76.660,00<br />
Summe der Kosten und Restwerte € 266.765,00<br />
in % <strong>des</strong> Objektkaufpreises/Finanzierungseinstands (€ 2.350.000,00) 11,4 %<br />
Barwert der Min<strong>des</strong>tleasingraten<br />
in % <strong>des</strong> Finanzierungseinstands (= Objektkaufpreises = Fair Value) 88,6 %
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(5) Ergebnis der IFRS-Analyse<br />
• Alle Ergebnisse <strong>des</strong> <strong>Barwerttests</strong> führen zu einem Operate Lease und somit zur Bilanzierung<br />
<strong>des</strong> Leasingverhältnisses beim Leasinggeber und zur Buchung der laufenden<br />
Leasingraten als Betriebsausgaben beim Leasingnehmer.<br />
• Nach dem Wortlaut <strong>des</strong> Kaufvertrages (Sale) zwischen dem Verkäufer (Leasingnehmer)<br />
und dem Käufer (Leasinggeber) besteht kein Zweifel daran, dass der Verkäufer das Kaufobjekt<br />
an den Käufer verkauft hat (True Sale).<br />
• Die IFRS-konforme Ablaufregelung besagt, dass der Leasingnehmer bei vertragsgemäßer<br />
Beendigung <strong>des</strong> Leasingvertrages verlangen kann, dass der Leasinggeber ihm das<br />
Leasingobjekt zu einem im Leasingvertrag näher bestimmten Kaufpreis überträgt. Dazu<br />
der Wortlaut gemäß § 15 (2): „Endet der Leasingvertrag vertragsgemäß und ist ein<br />
Anschlussvertrag (…) nicht zustande gekommen, kann der Leasingnehmer verlangen,<br />
dass der Leasinggeber ihm das Leasingobjekt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung<br />
für Sachmängel zum aktuellen Fair Value verkauft und überträgt.“ Da es sich beim<br />
Leasingobjekt der Sale-Lease-Back-Transaktion um ein Entwicklungsergebnis handelt,<br />
gibt es keine Anhaltspunkte aus der Erfahrung bei Leasingobjekten bereits beendeter<br />
Verträge. Der Leasinggeber verfügt weder über objektspezifische Kenntnisse noch über<br />
eigene Markt- oder Wertprojektionen einer künftigen Nutzung <strong>des</strong> Leasingobjekts. Der<br />
Leasingnehmer wird dem Leasinggeber gegenüber daher spätestens zum Vertragsende<br />
den Fair Value <strong>des</strong> Leasingobjekts nach billigem Ermessen festsetzen und mitteilen.<br />
• Auch die im Bargain Purchase Option Test angesprochene günstige Kaufoption für den<br />
Leasingnehmer ist insofern nicht gegeben, als nur die Projektkosten durch den normalen<br />
Produktlebenszyklus amortisiert werden.<br />
• Die vom FASB quantitativ fixierte und vom IASB suggerierte Wesentlichkeitsgrenze von<br />
90 % <strong>des</strong> Barwerts der Min<strong>des</strong>tleasingraten im Verhältnis zum Fair Value ist eine<br />
hartnäckige Fiktion. Die Wertprojektion der Optionsausübung erfolgt aus einer „ex ante<br />
Betrachtung“, was einer „Wahrsagung“ gleichkommt (DStR 48/2002). FLF 03/2004,<br />
Seite 132, stellt als Ergebnis einer Reihe von Fachmeinungen fest, dass beim Recovery<br />
of Investment Test die Grenze im Verhältnis <strong>des</strong> Barwerts der Min<strong>des</strong>tleasingraten und<br />
<strong>des</strong> Zeitwerts bei bis zu 100 % zu ziehen ist. Eine Wesentlichkeitsgrenze von 90 % gibt<br />
es nach geltenden IAS-Vorgaben nicht! Auch FLF 04/2008, Seiten 158/159, stellt fest,<br />
dass eine Definition für die Chancen- und Risikenbewertung nicht gegeben ist. Es werden<br />
in IAS 17 lediglich Beispiele und Indikatoren für das Nichtvorliegen eines Operating Lease<br />
angeführt. Der Barwert der Min<strong>des</strong>tleasingraten entspricht zu Beginn <strong>des</strong> Leasingvertrages<br />
… annähernd dem beizulegenden Wert <strong>des</strong> Leasinggegenstan<strong>des</strong> (Fair Value).<br />
Ist keiner der <strong>des</strong>kriptiven Tests und der quantitative (Barwert-)Test für die Aktivierung<br />
<strong>des</strong> Leasinggegenstan<strong>des</strong> erfüllt, so erscheint das Leasingverhältnis nicht in der Bilanz<br />
<strong>des</strong> Leasingnehmers. Dadurch besteht die Möglichkeit, Verträge im Hinblick auf die<br />
gewünschte Off-Balance-Behandlung beim Leasingnehmer zu strukturieren!<br />
Neckargemünd, 23.06.2009<br />
<strong>HM</strong>R/SB