Planungshinweise für Freianlagen in ... - Usb-net.de
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2. Bei Umwehrungen mit senkrechten Zwischenstäben darf <strong>de</strong>ren lichter Abstand nicht mehr als 11 cm (im Krippenbereich<br />
8,9 cm) betragen (Abschn. 3.3.8 GUV-SR S2; DIN EN 1176-1). Lochblechfüllungen müssen gratfrei<br />
se<strong>in</strong> und Lochdurchmesser < 8 mm aufweisen.<br />
3. Seitliche Abstän<strong>de</strong> zwischen Treppenwange und Wand und zwischen Treppenwange und Gelän<strong>de</strong>r dürfen<br />
nicht größer als 4 cm, bei Anwesenheit von Krippenk<strong>in</strong><strong>de</strong>rn möglichst 2,5 cm, se<strong>in</strong> (Abschn. 3.3.8 GUV-SR<br />
S2).<br />
4. Es ist darauf zu achten, dass am Treppengelän<strong>de</strong>r zwischen Untergurt und Stufe ke<strong>in</strong>e Kopffangstellen vorhan<strong>de</strong>n<br />
s<strong>in</strong>d (DIN 18065 und DIN EN 1176-1:2008 (D) i. V. m. Abschn. 3.3.8 GUV SR S2).<br />
5. Treppen und Rampen müssen auf bei<strong>de</strong>n Seiten Handläufe haben (ohne freie En<strong>de</strong>n), auch <strong>in</strong> k<strong>in</strong>dgerechter<br />
Höhe (§ 12 (3) GUV-V S 2). Handläufe müssen durchgehend benutzt wer<strong>de</strong>n können und gut greifbar se<strong>in</strong><br />
(ke<strong>in</strong>e eckigen son<strong>de</strong>rn run<strong>de</strong> Profile). Bei Absturzhöhen über 1 m sollten wegen <strong>de</strong>r Klettergefahr die K<strong>in</strong><strong>de</strong>rhandläufe<br />
an <strong>de</strong>n Po<strong>de</strong>sten unterbrochen wer<strong>de</strong>n.<br />
Handlaufhöhen: 85 bis 90 cm <strong>für</strong> Erwachsene; 60 cm <strong>für</strong> Krippe, 70 cm <strong>für</strong> K<strong>in</strong><strong>de</strong>rgarten, <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en Horten 85<br />
cm Höhe. In komb<strong>in</strong>ierten Kita hat sich e<strong>in</strong> Doppelhandlauf <strong>in</strong> 65 cm und 85 cm Höhe bewährt.<br />
Der Abstand <strong>de</strong>s Handlaufes von <strong>de</strong>r Wand muss m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 5 cm betragen.<br />
Oberflächen / Verglasungen<br />
1. Ecken und Kanten an Bauteilen und E<strong>in</strong>richtungsgegenstän<strong>de</strong>n müssen abgerun<strong>de</strong>t (Radius m<strong>in</strong>d. 2 mm) o<strong>de</strong>r<br />
entsprechend stark gefast se<strong>in</strong>. Dies gilt <strong>für</strong> Begrenzungsmauern, Randste<strong>in</strong>e von Beeten, Bänke und Treppenstufen<br />
ebenso wie <strong>für</strong> Oberflächen von Wän<strong>de</strong>n, Stützen, Baumschutzartikel usw. (Abschn. 3.3.6 GUV-SR<br />
S2).<br />
2. Bauteile und E<strong>in</strong>richtungsgegenstän<strong>de</strong> dürfen ke<strong>in</strong>e Spitzen aufweisen. Nicht vermeidbare, <strong>in</strong> Aufenthaltsbereiche<br />
vorstehen<strong>de</strong> Spitzen s<strong>in</strong>d abzuschirmen.<br />
3. K<strong>in</strong><strong>de</strong>rn zugängliche Verglasungen müssen von außen bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von 2 m ab Oberkante Standfläche<br />
aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen o<strong>de</strong>r ausreichend abgeschirmt se<strong>in</strong> (Abschn. 3.3.7 GUV-SR S2).<br />
4. Nicht abgeschirmte Verglasungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Sicherheitsglas als E<strong>in</strong>scheiben-Sicherheitsglas (ESG) o<strong>de</strong>r Verbund-<br />
Sicherheitsglas (VSG) auszuführen. Drahtglas reicht zur Erfüllung <strong>de</strong>s Schutzzieles nicht aus.<br />
5. Verglasungen gelten als abgeschirmt, wenn z. B. m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 1,00 m hohe Umwehrungen, m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 20 cm<br />
vor <strong>de</strong>n Verglasungen vorhan<strong>de</strong>n s<strong>in</strong>d o<strong>de</strong>r die Verglasungen h<strong>in</strong>ter bepflanzten Schutzzonen (m<strong>in</strong>d. 1 m breiter<br />
Streifen dichte Bepflanzung) liegen. Bei Fenstern gilt e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>d. 80 cm hohe und m<strong>in</strong>d. 20 cm tiefe Brüstung<br />
als abschirmend.<br />
Spielplatzgeräte / Bo<strong>de</strong>nbeläge <strong>de</strong>r Spielflächen<br />
1. Spielflächen sollten so gestaltet wer<strong>de</strong>n, dass sie barrierefrei zugänglich s<strong>in</strong>d (DIN 18024-1 und DIN 33942).<br />
2. Spielplatzgeräte und <strong>de</strong>ren Fallräume müssen gem. <strong>de</strong>r Normenreihe DIN EN 1176 und DIN EN 1177 sicher<br />
gestaltet se<strong>in</strong>. Das gilt auch <strong>für</strong> naturnahe Spielräume sowie Kunstobjekte <strong>in</strong> Aufenthaltsbereichen, die zum<br />
Klettern und Spielen genutzt wer<strong>de</strong>n können. Generelle Ausführungs- und Beschaffenheitsmerkmale <strong>für</strong> Spielplatzgeräte<br />
<strong>in</strong> Kita sowie H<strong>in</strong>weise zur Inspektion und Wartung bef<strong>in</strong><strong>de</strong>n sich auch <strong>in</strong> <strong>de</strong>r GUV-SI 8017 „Außenspielflächen<br />
und Spielplatzgeräte“ sowie <strong>in</strong> GUV-SI 8014 „Naturnahe Spielräume“.<br />
3. Es wird empfohlen, Spielplatzgeräte nur mit Zeichen „GS“ = „Geprüfte Sicherheit“ anzuschaffen.<br />
4. Spielplatzgeräte <strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>de</strong>rgärten sollten 2 m Fallhöhe nicht überschreiten (Horte max. 3 m), damit Erzieher<strong>in</strong>nen<br />
Hilfestellung geben können.<br />
Für Krippen wird bzgl. Fallhöhen und Fallschutz folgen<strong>de</strong>s empfohlen (vgl. „Außengelän<strong>de</strong> <strong>für</strong> Krippenk<strong>in</strong><strong>de</strong>r“<br />
UK Hessen):<br />
• Als Untergrund von Po<strong>de</strong>sten und Geräten ab e<strong>in</strong>er Fallhöhe von 60 cm Sand o<strong>de</strong>r synthetischen Fallschutz<br />
vorsehen; unterhalb 60 cm Fallhöhe m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens Rasen o<strong>de</strong>r Oberbo<strong>de</strong>n.<br />
• Maximale Fallhöhe von Geräten auf 1 m beschränken.<br />
• Ab 60 cm Höhe sollte e<strong>in</strong>e geschlossene Brüstung vorhan<strong>de</strong>n se<strong>in</strong>, die nicht zum Beklettern verleitet<br />
und e<strong>in</strong>e Höhe von m<strong>in</strong>d. 60 cm aufweist. Der lichte Abstand zwischen senkrecht angeord<strong>net</strong>en Brüstungselementen<br />
darf max. 8,9 cm betragen.<br />
5. Damit die Trittsicherheit umliegen<strong>de</strong>r Flächen nicht gefähr<strong>de</strong>t wird, s<strong>in</strong>d Maßnahmen gegen das Heraustragen<br />
von Fallschutzsand/-kies zu treffen (z. B. Palisa<strong>de</strong>n). In diesem Zusammenhang s<strong>in</strong>d im E<strong>in</strong>gangsbereich <strong>de</strong>r<br />
Kita auch geeig<strong>net</strong>e Re<strong>in</strong>igungsmöglichkeiten vorzusehen.<br />
6. Ballfange<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d vorzusehen, wenn zu be<strong>für</strong>chten ist, dass Bälle häufig auf benachbarte Verkehrsflächen,<br />
Nachbargrundstücke o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Stellen auftreffen können und dort zu Personen- o<strong>de</strong>r Sachschä<strong>de</strong>n<br />
führen können. Sollten sich Ballspielflächen auf <strong>de</strong>m Außengelän<strong>de</strong> bef<strong>in</strong><strong>de</strong>n, so wer<strong>de</strong>n da<strong>für</strong> Ballfange<strong>in</strong>richtungen<br />
üblicherweise mit e<strong>in</strong>er Höhe von 6 m an <strong>de</strong>n Stirnseiten und 4 m an <strong>de</strong>n Längsseiten ausgeführt.<br />
7. Ballfange<strong>in</strong>richtungen sollen standsicher und so konstruiert se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e nicht bestimmungsgemäße Nutzung<br />
(Aufsteigen, Klettern) verh<strong>in</strong><strong>de</strong>rt wird. Die E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Blitzschutz ist zu prüfen.<br />
8. Sandkästen sollten bei Nichtbenutzung mit wasserdurchlässigen Planen o<strong>de</strong>r Netzen abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n können,<br />
um Fremdstoffe fernzuhalten. E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswasser reduziert die Keimbelastung.<br />
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