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Kapitel 5 Technische Regeln Abschnitt 1 Offizielle - DLV

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<strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong><br />

Regel 100 Allgemeines<br />

Alle in Regel 1 aufgeführten internationalen Wettkämpfe müssen gemäß diesen <strong>Regeln</strong> durchgeführt<br />

werden. In den Ankündigungen, Ausschreibungen, Programmen und Drucksachen muss jeweils darauf hingewiesen<br />

werden.<br />

Anmerkung:<br />

Den Mitgliedsverbänden wird empfohlen, die <strong>Regeln</strong> zur Durchführung ihrer eigenen Leichtathletik-Wettkämpfe<br />

denen der IAAF anzupassen.<br />

Nationale Bestimmung ÖLV<br />

Die IAAF-<strong>Regeln</strong> gelten generell bei allen nationalen Wettkämpfen.<br />

<strong>Abschnitt</strong> 1<br />

<strong>Offizielle</strong><br />

Regel 110 Internationale <strong>Offizielle</strong><br />

Für Wettkämpfe gemäß Regel 1 a und b sollen die folgenden <strong>Offizielle</strong>n international berufen werden:<br />

a Organisationsdelegierte(r),<br />

b <strong>Technische</strong>(r) Delegierte(r),<br />

c Medizinischer Delegierter,<br />

d Delegierter für Dopingkontrollen,<br />

e Internationale <strong>Technische</strong> <strong>Offizielle</strong> (ITO) / Gebiets (Area) <strong>Technische</strong> <strong>Offizielle</strong> (ATO),<br />

f Internationale Gehrichter/Gebietsgehrichter,<br />

g Internationaler Straßenstreckenvermesser,<br />

h Internationaler Kampfrichter für Zielbildverfahren,<br />

i IAAF-Schiedsgericht.<br />

Die Zahl der für jede Kategorie zu berufenden <strong>Offizielle</strong>n ist in den aktuellen IAAF-(oder Kontinental-) Bestimmungen<br />

für diese Wettkämpfe festgelegt.<br />

Für Wettkämpfe gemäß Regel 1 a:<br />

Die Auswahl der Personen zu a, b, c, d und i trifft der IAAF-Rat; die Auswahl der Personen zu e trifft er aus<br />

der vom <strong>Technische</strong>n Komitee erstellten Liste und die zu f aus der Liste der Internationalen Gehrichter.<br />

Die Auswahl der Personen zu g und h treffen die <strong>Technische</strong>n Delegierten.<br />

Der IAAF-Rat bestimmt die Kriterien zur Qualifikation, zur Auswahl und zu den Pflichten der vorgenannten<br />

<strong>Offizielle</strong>n. Die Mitgliedsverbände haben das Recht, geeignete Personen zur Auswahl vorzuschlagen.<br />

Für Wettkämpfe gemäß Regel 1 b:<br />

Die Auswahl dieser Personen trifft der jeweilige Kontinentalverband; die der <strong>Technische</strong>n <strong>Offizielle</strong>n und der<br />

Gehrichter aus den jeweils eigenen Listen.<br />

Für Wettkämpfe gemäß Regel 1 a und f kann die IAAF einen Werbebeauftragten berufen. Für Wettkämpfe<br />

gemäß Regel 1 b, d und g wird dieser von dem jeweiligen Kontinentalverband, für Wettkämpfe gemäß<br />

Regel 1 c von dem jeweiligen Gremium und für Wettkämpfe gemäß Regel 1 e und h von dem jeweiligen Mitgliedsverband<br />

berufen.<br />

Anmerkung:<br />

Die internationalen <strong>Offizielle</strong>n sollen kennzeichnende Kleidung tragen.<br />

Regel 111 Organisationsdelegierte<br />

Die Organisationsdelegierten stehen ständig in engem Kontakt mit dem Organisationskomitee (Veranstalter)<br />

und erstatten dem IAAF-Rat regelmäßig Bericht. Sie befassen sich, soweit notwendig, mit Angelegenheiten,<br />

die zu den Pflichten und der finanziellen Verantwortung des den Wettkampf organisierenden Mitgliedsverbandes<br />

und des Organisationskomitees (Veranstalter) gehören. Sie arbeiten mit den <strong>Technische</strong>n Delegierten<br />

zusammen.<br />

Regel 112 <strong>Technische</strong> Delegierte<br />

Die <strong>Technische</strong>n Delegierten sind dafür verantwortlich, dass alle Vorkehrungen hinsichtlich der technischen<br />

<strong>Regeln</strong> vollständig getroffen werden und mit diesen übereinstimmen. Das Organisationskomitee (Veranstalter)<br />

leistet ihnen dabei jede notwendige Hilfe.<br />

Die <strong>Technische</strong>n Delegierten unterbreiten dem zuständigen Gremium Vorschläge für den Zeitplan der Wettbewerbe,<br />

für die Meldenormen und für die zu benutzenden Geräte. Sie bestimmen die Qualifikationsnormen<br />

für die technischen Wettbewerbe und legen die Grundlage fest, wie die Läufe und die Qualifikationsrunden<br />

der Laufwettbewerbe ausgelost werden müssen.<br />

Sie stellen sicher, dass die technischen Bestimmungen den teilnehmenden Mitgliedsverbänden rechtzeitig<br />

vor dem Wettkampf bekanntgegeben werden.


Die <strong>Technische</strong>n Delegierten sind für alle weiteren technischen Vorbereitungen verantwortlich, die zur Durchführung<br />

der Leichtathletikwettbewerbe notwendig sind.<br />

Sie kontrollieren die Meldungen und haben das Recht, diese aus technischen Gründen oder gemäß Regel<br />

146.1 abzulehnen. (Ablehnungen aus anderen Gründen müssen das Ergebnis einer Entscheidung des<br />

jeweiligen IAAF- oder Kontinental-Rats sein).<br />

Sie legen die Vorläufe und die Qualifikationsrunden sowie die Gruppen für die Mehrkämpfe fest.<br />

Die <strong>Technische</strong>n Delegierten legen eigene schriftliche Berichte über die Vorbereitung der Wettkämpfe vor.<br />

Sie arbeiten mit dem/den Organisationsdelegierten zusammen.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c führen die <strong>Technische</strong>n Delegierten den Vorsitz bei der<br />

<strong>Technische</strong>n Besprechung und weisen die ITO ein.<br />

Regel 113 Medizinischer Delegierter<br />

Der Medizinische Delegierte hat die endgültige Entscheidungsbefugnis in allen medizinischen Angelegenheiten.<br />

Er stellt sicher, dass in der Leichtathletikanlage (oder in der Nähe der Wettkampfstrecke) geeignete Einrichtungen<br />

für die medizinische Untersuchung, Behandlung und Nothilfe zur Verfügung stehen und in der gemeinsamen<br />

Unterkunft der Wettkämpfer medizinische Versorgung durchgeführt werden kann. Er ist auch berechtigt,<br />

eine notwendig erscheinende Untersuchung zur Geschlechtsbestimmung eines Athleten anzuordnen.<br />

Regel 114 Dopingkontrolldelegierter<br />

Der Dopingkontrolldelegierte stellt zusammen mit dem Organisationskomitee (Veranstalter) sicher, dass<br />

geeignete Einrichtungen für die Durchführung von Dopingkontrollen vorhanden sind. Er ist für alle Angelegenheiten<br />

verantwortlich, die sich auf die Dopingkontrollen beziehen.<br />

Regel 115 Internationale <strong>Technische</strong> <strong>Offizielle</strong> (ITO)<br />

Die <strong>Technische</strong>n Delegierten bestimmen aus dem Kreis der berufenen ITO einen Obmann, wenn dieser nicht<br />

schon vorher bestimmt worden ist.<br />

Wenn immer es möglich ist, teilt der Obmann mindestens einen ITO für jeden ausgeschriebenen Wettbewerb<br />

ein. Dieser gewährt dem Schiedsrichter des Wettbewerbs jede notwendige Unterstützung.<br />

Der ITO muss während des Wettkampfs, für den er bestimmt wurde, ständig anwesend sein und soll<br />

sicherstellen, dass der Ablauf in voller Übereinstimmung mit den <strong>Technische</strong>n <strong>Regeln</strong>, den Bestimmungen<br />

des Wettkampfs und den getroffenen Entscheidungen der <strong>Technische</strong>n Delegierten geschieht.<br />

Tritt ein Problem auf oder beobachtet er etwas, das seiner Meinung nach zu Beanstandungen Anlass gibt,<br />

soll er dies zuerst dem Obmann des Kampfgerichts mitteilen und falls erforderlich, seinen Rat anbieten, was<br />

getan werden sollte. Wird der Rat nicht akzeptiert, und es liegt eine klare Verletzung der <strong>Technische</strong>n <strong>Regeln</strong><br />

oder der Bestimmungen des Wettkampfs vor, oder es wurde die Anordnung der <strong>Technische</strong>n Delegierten<br />

nicht befolgt, trifft der ITO eine Entscheidung. Ist die Angelegenheit danach noch nicht erledigt, ist sie den<br />

<strong>Technische</strong>n Delegierten vorzutragen.<br />

Nach Abschluss des technischen Wettbewerbs unterzeichnet auch der ITO das Wettkampfprotokoll.<br />

Anmerkung 1:<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 b und d gilt dies auch für die ATO.<br />

Anmerkung 2:<br />

Bei Abwesenheit des Schiedsrichters arbeitet der ITO mit dem Obmann des jeweiligen Kampfgerichts zusammen.<br />

Regel 116 Internationale Gehrichter<br />

Das IAAF-Geherkomitee muss eine Liste der internationalen Gehrichter unter Berücksichtigung der vom<br />

IAAF-Rat genehmigten Kriterien erstellen.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a müssen die Gehrichter Mitglieder dieser Liste sein.<br />

Anmerkung:<br />

Für Wettkämpfen gemäß Regel 1 b, c und d müssen die zu berufenden Gehrichter entweder Mitglieder der<br />

Liste der internationalen Gehrichter oder der Liste der kontinentalen(Area) Gehrichter sein.<br />

Regel 117 Internationaler Straßenstreckenvermesser<br />

Für Wettkämpfe gemäß Regel 1 a, b, c, d, e, f, g und h muss ein internationaler Straßenstreckenvermesser<br />

berufen werden, der die Strecken bestätigt, wenn Wettbewerbe ganz oder teilweise außerhalb einer Leichtathletikanlage<br />

stattfinden.<br />

Er muss Mitglied der IAAF/AIMS-Liste der internationalen Straßenstreckenvermesser (Grad A oder B) sein.<br />

Die Strecke soll rechtzeitig vor dem Wettkampf vermessen sein.<br />

Der Straßenstreckenvermesser überprüft die Strecke. Hält er sie gemäß den Bestimmungen für Straßenwettbewerbe<br />

(Regel 240.3 und den entsprechenden Anmerkungen dazu) für in Ordnung, bescheinigt er dies.


Er soll mit dem Organisationskomitee (Veranstalter) bezüglich der Festlegung der Strecke zusammenarbeiten<br />

und bei der Durchführung des Wettkampfs bezeugen, dass die von den Wettkämpfern zurückgelegte<br />

Strecke mit der vermessenen und anerkannten identisch ist. Die <strong>Technische</strong>n Delegierten versorgt er mit<br />

einer entsprechenden Bescheinigung.<br />

Regel 118 Internationaler Kampfrichter für Zielbildverfahren<br />

Bei allen Wettkämpfen gemäß Regel 1 a und b überwacht ein von der IAAF oder vom jeweiligen Kontinentalverband<br />

berufener »Internationaler Kampfrichter für Zielbildverfahren« die Zielbildauswertungen.<br />

Regel 119 Schiedsgericht<br />

Für alle Wettkämpfe gemäß Regel 1 a, b und c soll das Schiedsgericht grundsätzlich aus drei, fünf oder<br />

sieben Personen bestehen, die zu berufen sind. Eines der Mitglieder ist der Vorsitzende, ein anderes der Sekretär.<br />

Nötigenfalls kann der Sekretär auch eine nicht dem Schiedsgericht angehörende Person sein.<br />

Ebenso soll bei anderen Wettkämpfen ein Schiedsgericht eingesetzt werden, wenn es der Veranstalter im Interesse<br />

einer einwandfreien Durchführung der Wettkämpfe für wünschenswert oder für notwendig hält.<br />

Die hauptsächlichen Aufgaben des Schiedsgerichts sind, sich mit allen Einsprüchen gemäß Regel 146 und<br />

mit allen Angelegenheiten zu befassen, die im Verlauf des Wettkampfs auftreten und ihm zur Entscheidung<br />

vorgelegt werden. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig. Es kann diese jedoch nochmals<br />

überprüfen, wenn neuer schlüssiger Beweis vorgelegt wird und die vorherige Entscheidung ggf. unter der<br />

Voraussetzung ändern, dass die neu zu treffende Entscheidung noch umzusetzen ist.<br />

Entscheidungen zu Punkten, deren Tatbestand diese <strong>Regeln</strong> nicht erfassen, sind anschließend dem Generalsekretär<br />

der IAAF vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu übermitteln.<br />

Regel 120 <strong>Offizielle</strong> der Wettkämpfe<br />

Das Organisationskomitee (Veranstalter) einer Leichtathletikveranstaltung beruft alle <strong>Offizielle</strong>n gemäß den<br />

<strong>Regeln</strong> des ausrichtenden Mitgliedsverbandes und bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, und c gemäß den<br />

<strong>Regeln</strong> und Verfahren der internationalen Organisation.<br />

Die folgende Aufzählung umfasst die <strong>Offizielle</strong>n, die für internationale große Wettkämpfe für erforderlich gehalten<br />

werden. Das Organisationskomitee (Veranstalter) kann diese gemäß den örtlichen Verhältnissen entsprechend<br />

anpassen.<br />

Leitende <strong>Offizielle</strong><br />

ein Wettkampfleiter,<br />

ein Veranstaltungsmanager,<br />

ein Leiter Wettkampfvorbereitung,<br />

ein Leiter Callroom,<br />

Wettkampfoffizielle<br />

ein (oder mehr) Schiedsrichter für Laufwettbewerbe,<br />

ein (oder mehr) Schiedsrichter für technische Wettbewerbe,<br />

ein (oder mehr) Schiedsrichter für Mehrkämpfe,<br />

ein (oder mehr) Schiedsrichter für Wettbewerbe außerhalb der Leichtathletikanlage,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Kampfrichter für Laufwettbewerbe,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Kampfrichter für jeden technischen Wettbewerb,<br />

ein Obmann und fünf Gehrichter für jeden Gehwettbewerb innerhalb der Leichtathletikanlage,<br />

ein Obmann und acht Gehrichter für jeden Gehwettbewerb außerhalb der Leichtathletikanlage und<br />

soweit erforderlich, weitere <strong>Offizielle</strong> einschließlich Protokollführer, Bediener der Anzeigetafel für<br />

Verwarnungen usw.,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Bahnrichter,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Zeitnehmer,<br />

ein Startkoordinator, ein (oder mehr) Starter und ein (oder mehr) Rückstarter,<br />

ein (oder mehr) Startordner,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Rundenzähler,<br />

ein (oder mehr) Wettkampfbüroleiter,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Platzordner,<br />

ein (oder mehr) Bediener Windmessgerät,<br />

ein Obmann und eine ausreichende Zahl Assistenten für die Zielbildauswertung,<br />

ein (oder mehr) Messrichter (elektronische Messung),<br />

ein (oder mehr) Callroom-Kampfrichter.<br />

Weitere <strong>Offizielle</strong><br />

ein (oder mehr) Sprecher,<br />

ein (oder mehr) Statistiker,<br />

ein Werbebeauftragter,<br />

ein offizieller Vermessungstechniker,<br />

ein Arzt (oder mehr),<br />

Betreuer für Athleten, <strong>Offizielle</strong> und Presseleute.


Die Schiedsrichter und die Obleute sollen ein kennzeichnendes Armband oder Abzeichen tragen.<br />

Nötigenfalls können weitere Helfer eingesetzt werden. Es ist immer darauf zu achten, dass der Wettkampfbereich<br />

soweit wie möglich von <strong>Offizielle</strong>n freigehalten wird.<br />

Finden Frauenwettbewerbe statt, ist nach Möglichkeit eine Ärztin zu berufen.<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Bei größeren Wettkämpfen sind nachstehende Positionen zu besetzen, wobei die Bedeutung der Wettkämpfe,<br />

die Anzahl der Wettbewerbe und der Zeitplan angemessen zu berücksichtigen sind.<br />

Wettkampfleitung:..................................... Wettkampfleiter,<br />

.....................................................................Veranstaltungsmanager,<br />

.....................................................................Leiter Wettkampfvorbereitung,<br />

.....................................................................Einsatzleiter.<br />

Schiedsgericht:..........................................3 - 4 Mitglieder.<br />

Organisationsmitarbeiter/Kampfrichter: Wettkampfbüroleiter, Obmann EDV,<br />

Leiter Informationsteam,<br />

Leiter Callroom,<br />

Obmann Ansage,<br />

Obmann Stellplatz,<br />

Obmann Platz-, Streckenordner,<br />

Obmann Läufer-, Kleiderdienst,<br />

Arzt, Dopingkontrollbeauftragter,<br />

Schiedsrichter für Laufwettbewerbe,<br />

Schiedsrichter für Wettbewerbe außerhalb der LA-Anlage,<br />

Schiedsrichter für Sprungwettbewerbe,<br />

Schiedsrichter für Stoß-/Wurfwettbewerbe,<br />

Starterteam Startkoordinator, Starter, Rückstarter,<br />

Startordner,<br />

Obmann für Laufwettbewerbe,<br />

Obmann Gehrichter,<br />

Obmann für Zielbildauswertung,<br />

Obmann für Zeitnahme,<br />

Obmann für Geräteprüfung,<br />

Bahn-, Straßenlauf-, Gehrichter, Zielbildauswerter, Zielrichter,<br />

Zeitnehmer, Rundenzähler, Bediener Windmessgerät,<br />

Sprung-, Stoß-, Wurfrichter, Geräteprüfer, Messrichter, Protokollführer.<br />

Die Schiedsrichter sind durch farbige Armbänder oder farbige Kopfbedeckungen zu kennzeichnen:<br />

rot - für Laufwettbewerbe,<br />

blau - für Wettbewerbe außerhalb der Leichtathletikanlage,<br />

gelb - für Sprungwettbewerbe,<br />

grün - für Stoß-/Wurfwettbewerbe.<br />

Regel 121 Wettkampfleiter<br />

Der Wettkampfleiter plant in Zusammenarbeit mit den <strong>Technische</strong>n Delegierten die Organisation des Wettkampfs,<br />

soweit sie sich auf den Ablauf der Wettbewerbe bezieht. Er stellt mit ihnen die Durchführung sicher<br />

und löst mit ihnen alle technischen Probleme.<br />

Er leitet das Zusammenwirken aller Beteiligten am Wettkampf und muss über Funk mit allen <strong>Offizielle</strong>n in<br />

Verbindung stehen.<br />

Erläuterung: Der Wettkampfleiter ist verantwortlich für die einwandfreie Durchführung des Wettkampfs<br />

und ist zuständig für:<br />

die Prüfung der Teilnahmeberechtigung der Wettkämpfer,<br />

die Festlegung der Wettkampfanlagen,<br />

den zeitlichen Ablauf der Wettbewerbe,<br />

das Setzen der Läufe,<br />

die Vorbereitung und Bereitstellung der Wettkampflisten.<br />

Er prüft insbesondere:<br />

den Zustand aller Wettkampfanlagen und die Straßen-/Crossstrecken sowie deren Kennzeichnung,<br />

den Zustand der Wettkampfeinrichtungen innerhalb der Leichtathletikanlage einschließlich der Wettkampfgeräte<br />

und deren Bereitstellung.<br />

Für diese und weitere Aufgaben kann er die folgenden Mitarbeiter heranziehen, die ihm direkt unterstehen:<br />

Leiter Wettkampfvorbereitung,<br />

Einsatzleiter (Kampfrichter)<br />

Wettkampfbüroleiter / Obmann EDV / Leiter Informationsteam / Obmann Ansage,<br />

Obmann Stellplatz / Leiter Callroom,<br />

Obmann Platz- / Streckenordnung,<br />

Obmann Siegerehrung,<br />

Arzt.


Regel 122 Veranstaltungsmanager<br />

Der Veranstaltungsmanager ist für die organisatorische Durchführung der Wettkämpfe verantwortlich. Er<br />

kontrolliert die Anwesenheit aller <strong>Offizielle</strong>n und benennt, wenn nötig, Ersatzleute. Er ist berechtigt, jeden sich<br />

nicht an die <strong>Regeln</strong> haltenden <strong>Offizielle</strong>n von seiner Aufgabe zu entbinden. In Zusammenarbeit mit dem<br />

Obmann Platzordner sorgt er dafür, dass sich nur Berechtigte im Wettkampfbereich aufhalten.<br />

Anmerkung:<br />

Bei Wettkämpfen von länger als vier Stunden oder mehr als einem Tag wird empfohlen, dem Veranstaltungsmanager<br />

eine ausreichende Zahl Assistenten zur Seite zu stellen.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Bei nationalen Wettkämpfen wird der Veranstaltungsmanager mit der Aufgabe der Koordination der<br />

gesamten Vorbereitungsarbeiten sowie der administrativen Abwicklung betraut. Die Berufung von<br />

Ersatzkräften ist, soweit sich diese auf <strong>Offizielle</strong> gemäß Regel 120 bezieht, im Einvernehmen mit dem<br />

Wettkampfleiter vorzunehmen.<br />

Regel 123 Leiter Wettkampfvorbereitung<br />

Der Leiter Wettkampfvorbereitung ist dafür verantwortlich, dass die Laufbahn, die Anlaufbahnen, die Wettkampfanlagen<br />

für die technischen Wettbewerbe sowie alle Einrichtungen und Geräte den <strong>Regeln</strong> entsprechen.<br />

Erläuterung: Bei nationalen Wettkämpfen fallen darunter auch die Vorbereitung der Straßen-/Crossstrecken<br />

und die üblichen organisatorischen Vorbereitungsaufgaben.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Einsatzleiter<br />

Der Einsatzleiter hat folgende Aufgaben:<br />

a Planung des personellen Einsatzes der Mitarbeiter in den Kampfgerichten in Abstimmung mit dem<br />

Wettkampfleiter.<br />

b Benennung und Steuerung des Einsatzes von Ersatzleuten.<br />

c Unterstützung des Wettkampfleiters und des Leiters Wettkampfvorbereitung bei der Prüfung der<br />

Wettkampfanlagen, Straßen-, Crossstrecken, Geräte usw..<br />

d Führung des Gesamtkampfgerichts.<br />

Darüber hinaus kann der Einsatzleiter mit den Aufgaben des Leiters Wettkampfvorbereitung betraut<br />

werden. Er gehört dem Ausschuss Sporttechnik an.<br />

Regel 124 Leiter Callroom<br />

Der Leiter Callroom überwacht in Zusammenarbeit mit den dafür benannten Kampfrichtern den Übergang<br />

der Wettkämpfer vom Aufwärm- zum Wettkampfbereich, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Kontrolle im<br />

Callroom rechtzeitig an der Wettkampfstätte anwesend und zur Aufnahme ihres Wettbewerbs bereit sind.<br />

Regel 125 Schiedsrichter<br />

1. Für Wettbewerbe auf der Laufbahn, für technische Wettbewerbe, für Mehrkampfwettbewerbe und für<br />

Lauf-/Gehwettbewerbe außerhalb der Leichtathletikanlage müssen separate Schiedsrichter berufen<br />

werden.<br />

Bei Wettbewerben auf der Laufbahn und außerhalb einer Leichtathletikanlage hat der Schiedsrichter<br />

keine Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten, die in die Verantwortung des Gehrichterobmanns<br />

fallen.<br />

2. Der Schiedsrichter stellt sicher, dass diese Wettkampfregeln eingehalten werden und entscheidet über<br />

alle Angelegenheiten, die während des Wettbewerbs auftreten, und für die es in diesen <strong>Regeln</strong> keine<br />

Bestimmung gibt.<br />

Erläuterung: Der Schiedsrichter kann eine Entscheidung des Kampfgerichts ändern.<br />

Der Schiedsrichter für Wettbewerbe auf der Laufbahn und für Wettbewerbe außerhalb einer Leichtathletikanlage<br />

hat nur dann eine Entscheidungsbefugnis über Platzierungen in einem Wettbewerb, wenn sich<br />

die Zielrichter nicht darüber einigen können.<br />

Der Schiedsrichter für Wettbewerbe auf der Laufbahn und für Wettbewerbe außerhalb einer Leichtathletikanlage<br />

hat das Recht, über jede den Start betreffende Tatsache zu entscheiden, wenn er mit der Entscheidung<br />

des Starterteams nicht einverstanden ist, ausgenommen in den Fällen, in denen ein Fehlstart<br />

durch das Fehlstartkontrollgerät angezeigt worden ist.<br />

Der Schiedsrichter darf nicht als Kampf- oder Bahnrichter amtieren.<br />

3. Der Schiedsrichter überprüft alle Endergebnisse und befasst sich mit allen Streitpunkten. Ist ein Messrichter<br />

für elektronische Messung nicht eingesetzt, überwacht er die Messungen bei Leistungen, die Rekord<br />

bedeuten würden.


4. Der Schiedsrichter entscheidet über alle Einsprüche oder Einwände, die sich auf die Durchführung des<br />

Wettkampfs beziehen. Er hat das Recht, einen Wettkämpfer zu verwarnen oder vom Wettkampf auszuschließen,<br />

wenn dieser sich unsportlich oder ungebührlich verhält.<br />

Die Verwarnung wird dem Wettkämpfer mit einer gelben, der Ausschluss (Disqualifikation) mit einer roten<br />

Karte sichtbar angezeigt. Die Verwarnung und der Ausschluss müssen im Wettkampfprotokoll vermerkt<br />

werden.<br />

Erläuterung: Bei einem Ausschluss ist im Wettkampfprotokoll und in der offiziellen Ergebnisliste auf die<br />

Regel hinzuweisen, gegen die verstoßen wurde (siehe Regel 145).<br />

5. Treten während eines Wettkampfs Umstände ein, die nach Meinung des Schiedsrichters eine Wiederholung<br />

des Wettbewerbs rechtfertigen, hat er das Recht, ihn für ungültig zu erklären und ihn wiederholen zu<br />

lassen, entweder am selben Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt, je nachdem wie er entscheidet.<br />

Erläuterung: Dies gilt auch für Unterbrechungen.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Die Entscheidung ist im Einvernehmen mit dem Wettkampfleiter zu treffen.<br />

6. Nach Beendigung des Wettbewerbs muss das Wettkampfprotokoll unverzüglich vervollständigt, vom<br />

Schiedsrichter unterzeichnet und an das Wettkampfbüro weitergeleitet werden (siehe auch Regel 115<br />

letzter Abs. und Anm.1).<br />

7. Der Schiedsrichter Mehrkampf hat das Recht über die Durchführung des Mehrkampfs und der Einzeldisziplinen<br />

zu entscheiden.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Diese Aufgabe wird vom Wettkampfleiter wahrgenommen.<br />

Regel 126 Kampfrichter<br />

Allgemeines<br />

1. Die Obleute der Lauf- und technischen Wettbewerbe koordinieren die Arbeit der Kampfrichter innerhalb<br />

des jeweiligen Wettbewerbs und weisen sie in ihre Aufgaben ein, wenn dies nicht schon vorher durch das<br />

zuständige Gremium (Einsatzleiter/Schiedsrichter) geschehen ist.<br />

Erläuterung: Für jeden Wettbewerb ist ein Protokollführer einzusetzen, der die Ergebnisse der<br />

Versuche, die festgestellten Werte der Windmessung, die Platzierungen und die Entscheidungen des<br />

Schiedsrichters mit Angabe der maßgebenden Regel in das Wettkampfprotokoll einträgt.<br />

Folgende Abkürzungen sind einheitlich zu verwenden:<br />

nicht angetreten...................................................= n.a. ungültig................................. = X<br />

abgemeldet..........................................................= ab. ohne gültigen Versuch..........= o.g.V.<br />

Verzicht auf Weiterkommen................................ = verz. aufgegeben...........................= aufg.<br />

Verzicht auf Versuch........................................... = − disqualifiziert......................... = disq.<br />

gültiger Versuch beim Hoch-/Stabhochsprung = O<br />

Wettbewerbe auf der Laufbahn und auf der Straße<br />

2. Die Zielrichter, die ihre Aufgabe alle auf derselben Laufbahn-(Straßen-)seite wahrnehmen müssen,<br />

entscheiden über die Reihenfolge der im Ziel eintreffenden Wettkämpfer. Können sie zu keiner Entscheidung<br />

gelangen, übergeben sie die Angelegenheit dem Schiedsrichter, der dann entscheidet (siehe 125.2,<br />

Abs. 2).<br />

Anmerkung:<br />

Die Zielrichter sollen auf der Höhe der Ziellinie, mindestens 5 m von der Laufbahn entfernt, auf einem<br />

erhöhten Podest platziert sein.<br />

<strong>Technische</strong> Wettbewerbe<br />

3. In den technischen Wettbewerben werten die Kampfrichter jeden Versuch der Wettkämpfer, messen nur<br />

die gültigen und protokollieren alle Versuche. Wird beim Hoch- und Stabhochsprung die Sprunglatte auf<br />

eine neue Sprunghöhe gelegt, soll diese genau eingemessen werden, insbesondere, wenn diese Rekord<br />

bedeuten würde. Mindestens zwei Kampfrichter sollen die Ergebnisse der Versuche protokollieren und<br />

sie nach jedem Durchgang überprüfen.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Werden die Ergebnisse an der Wettkampfanlage nicht durch ein EDV-System erfasst, genügt ein<br />

Kampfrichter für die Protokollierung.<br />

Der Obmann zeigt durch Heben einer weißen Fahne die Gültigkeit oder einer roten Fahne die Ungültigkeit<br />

eines Versuches an.<br />

Regel 127 Bahnrichter (Lauf- und Gehwettbewerbe)<br />

1. Die Bahnrichter sind Assistenten des Schiedsrichters ohne endgültige Entscheidungsbefugnis.<br />

2. Die Bahnrichter müssen sich an dem vom Schiedsrichter bestimmten Platz so aufstellen, dass sie den<br />

Wettkampf genau beobachten können. Begeht ein Wettkämpfer oder eine andere Person einen Regelver-


stoß, haben sie dies dem Schiedsrichter unverzüglich schriftlich zu melden (ausgenommen solche gemäß<br />

Regel 230.1).


3. Jeder Regelverstoß soll durch Heben einer gelben Fahne angezeigt werden.<br />

4. Bei Staffelläufen muss zur Überwachung der Wechselräume eine ausreichende Zahl Bahnrichter eingesetzt<br />

werden.<br />

Anmerkung:<br />

Beobachtet ein Bahnrichter, dass ein Wettkämpfer außerhalb seiner Einzelbahn läuft oder die Stabübergabe<br />

außerhalb des Wechselraums stattfindet (Regel 170.14), soll er die Stelle, an der die Regelwidrigkeit<br />

stattfand, unverzüglich mit geeignetem Material auf der Laufbahn kennzeichnen.<br />

Regel 128 Zeitnehmer und Zielbildauswerter<br />

1. Bei Handzeitnahme müssen entsprechend der Zahl der gemeldeten Wettkämpfer ausreichend Zeitnehmer<br />

eingesetzt werden, von denen einer als Obmann zu bestimmen ist. Dieser koordiniert die Arbeit<br />

der Zeitnehmer und weist sie in ihre Aufgaben ein.<br />

2. Die Zeitnehmer handeln gemäß den Bestimmungen in Regel 165.<br />

3. Wird ein vollautomatisches Zielbildsystem benutzt, sind ein Obmann und mindestens zwei Assistenten für<br />

die Zielbildauswertung einzusetzen.<br />

Regel 129 Startkoordinator, Starter und Rückstarter<br />

1. Der Startkoordinator nimmt folgende Aufgaben wahr:<br />

a das Starterteam in seine Aufgaben einzuweisen und das jeweilige Starten dem zuzuweisen, der nach<br />

seiner Meinung am besten für den Wettbewerb geeignet ist,<br />

b die von jedem Teammitglied zu erfüllenden Aufgaben zu überwachen,<br />

c den Starter zu informieren mit dem Startvorgang zu beginnen, wenn dazu alles bereits ist (z.B.: Zeitnehmer,<br />

Zielrichter, Obmann Zielbildauswertung und Windmesser),<br />

d zwischen dem technischen Personal der Zeitmessfirma und dem Starterteam vermittelnd tätig zu<br />

werden,<br />

e alle während des Startvorgangs anfallenden Unterlagen zu sammeln, einschließlich der Dokumente<br />

mit den ausgedruckten Reaktionszeiten und/oder wenn vorhanden, Kurvenverläufe vom Fehlstart,<br />

f Sicherstellen, dass die Bestimmungen in Regel 130.5 ausgeführt werden.<br />

2. Der Starter hat die uneingeschränkte Kontrolle über die am Start befindlichen Wettkämpfer. Wird ein<br />

Fehlstartkontrollgerät benutzt, trägt der Starter und/oder ein dazu bestimmter Rückstarter Kopfhörer, um<br />

das bei einem Fehlstart ausgesandte akustische Signal (Regel 161.2) deutlicher zu hören.<br />

3. Der Starter stellt sich so hin, dass er während des Startvorgangs alle Wettkämpfer vollständig im Blickfeld<br />

hat.<br />

Insbesondere bei Starts an versetzten Startlinien ist es zur Übertragung der Kommandos empfehlenswert,<br />

Lautsprecher auf den Einzelbahnen hinzustellen.<br />

Anmerkung:<br />

Der Starter stellt sich so hin, dass er das gesamte Feld der Wettkämpfer unter einem möglichst kleinen<br />

Winkel im Blickfeld hat. Bei Läufen mit Tiefstart stellt er sich notwendigerweise so hin, dass er vor dem<br />

Startsignal feststellen kann, ob sich alle Wettkämpfer zugleich ruhig in ihrer endgültigen Startstellung<br />

befinden. Stehen Lautsprecher bei Starts an versetzten Startlinien nicht zur Verfügung, stellt sich der<br />

Starter so hin, dass er von den einzelnen Wettkämpfern ungefähr gleich weit entfernt ist. Ist dies nicht<br />

möglich, ist die Startpistole oder das anerkannte Startgerät an dieser Stelle anzubringen und durch einen<br />

elektrischen Kontakt auszulösen.<br />

4. Zur Unterstützung des Starters sind ein oder mehrere Rückstarter einzusetzen.<br />

Anmerkung:<br />

Bei Läufen von 200 m, 400 m, 400 m-Hürden, 4x100 m, 4x200 m und 4x400 m müssen es mindestens<br />

zwei Rückstarter sein.<br />

5. Jeder Rückstarter stellt sich so hin, dass er die ihm zugewiesenen Wettkämpfer gut sehen kann.<br />

6. Über Verwarnung und Disqualifikation gemäß Regel 162.7 und 8 darf nur der Starter entscheiden.<br />

7. Der Startkoordinator weist jedem Rückstarter, der beim Erkennen irgendeines Startfehlers zum Rückruf<br />

verpflichtet ist, eine besondere Aufgabe und Position zu (Regel 161.2 und 162.8). Nach einem zurückgeschossenen<br />

oder abgebrochenen Start meldet der Rückstarter seine Beobachtungen dem Starter, der<br />

dann entscheidet, ob und wen er verwarnen bzw. disqualifizieren muss.<br />

Nationale Bestimmung ÖLV<br />

Bei den nationalen Wettkämpfen nimmt der Starterobmann die Funktion des Startkoordinators wahr.<br />

8. Bei Läufen mit Tiefstart soll zur Unterstützung ein Fehlstartkontrollgerät, wie in Regel 161.2 beschrieben,<br />

benutzt werden.


Regel 130 Startordner<br />

1. Die Startordner kontrollieren, ob die Wettkämpfer im richtigen Lauf starten und ihre Startnummerkarten<br />

korrekt tragen. Die Startplätze sind für alle Strecken in Laufrichtung gesehen von links nach rechts zu<br />

nummerieren.<br />

Erläuterung: Auch die Laufnummern/Hosennummern sind zu kontrollieren.<br />

2. Die Startordner müssen jedem Wettkämpfer seine ausgeloste Einzelbahn oder seinen Startplatz zuweisen<br />

und sie ungefähr 3 m hinter der Startlinie (oder den versetzten Startlinien) versammeln. Ist dies<br />

geschehen, melden sie dem Starter die Startbereitschaft. Ist ein Start zu wiederholen, versammeln sie die<br />

Wettkämpfer erneut.<br />

Erläuterung: Hinter der Startlinie bedeutet außerhalb der Laufstrecke. Die Startplätze dürfen nicht<br />

getauscht werden.<br />

3. Bei Staffelläufen sind die Startordner für die Bereitstellung der Staffelstäbe für die ersten Läufer verantwortlich.<br />

4. Nach der eingenommenen Startposition »Auf die Plätze« müssen die Startordner sicherstellen, dass die<br />

Bestimmungen in Regel 162.4 eingehalten sind.<br />

5. Bei dem ersten Fehlstart muss jeder dafür verantwortliche Wettkämpfer mit einem sichtbaren gelben<br />

Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten verwarnt werden. Gleichzeitig müssen alle anderen am Lauf<br />

teilnehmenden Wettkämpfer durch einen oder mehrere Startordner mit sichtbarem Zeigen einer gelben<br />

Karte gewarnt werden, um anzuzeigen, dass jeder, der einen weiteren Fehlstart verursacht, disqualifiziert<br />

wird. Das sichtbare Zeigen der gelben Karte ist auch beim ersten Fehlstart des dafür verantwortlichen<br />

Wettkämpfers anzuwenden, wenn Bahnkästen nicht vorhanden sind.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Bei nationalen Wettkämpfen können die Wettkämpfer, die nicht für den Fehlstart verantwortlich sind,<br />

auch mündlich gewarnt werden.<br />

Bei weiteren Fehlstarts im selben Lauf ist jeder dafür verantwortliche Wettkämpfer zu disqualifizieren.<br />

Dies muss mit einem roten Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten oder mit einer roten Karte, sichtbar<br />

angezeigt werden.<br />

Beim Fehlstart in einem Lauf des Mehrkampfs ist der dafür verantwortliche Wettkämpfer mit einem<br />

gelben Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten oder mit einer ihm sichtbar gezeigten gelben Karte zu<br />

verwarnen. Jeder Wettkämpfer, der für zwei Fehlstarts im selben Lauf verantwortlich ist, ist zu disqualifizieren.<br />

Dies muss ihm mit einem roten Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten oder mit einer roten<br />

Karte sichtbar angezeigt werden.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei nationalen Lauf- und Gehwettbewerben der Schüler ist die Fehlstartregelung bei den Einzelwettbewerben<br />

wie die für den Mehrkampf anzuwenden.<br />

Regel 131 Rundenzähler<br />

1. Rundenzähler führen bei Läufen länger als 1 500 m eine Liste über die von jedem Wettkämpfer zurückgelegten<br />

Runden. Bei Läufen von 5 000 m und länger sowie bei Gehwettbewerben müssen unter Leitung<br />

des Schiedsrichters Rundenzähler eingesetzt und mit Rundenzählblättern ausgestattet werden. Darin<br />

tragen sie nach jeder Runde die (von einem offiziellen Zeitnehmer) erhaltene Zeit in dem Rundenzählblatt<br />

ein. Wird dies so praktiziert, sollen einem Rundenzähler höchstens 4 Läufer (bei Gehwettbewerben 6<br />

Geher) zugeteilt werden. Anstelle von manuellem Rundenzählen kann ein computergestütztes System<br />

benutzt werden, das einen vom Wettkämpfer mitgeführten Transponder registriert.<br />

2. Ein Rundenzähler an der Ziellinie ist für die Anzeige der restlichen Runden verantwortlich. Sie muss jede<br />

Runde geändert werden, wenn der Führende in die Zielgerade einbiegt. Zusätzlich sind den zu überrundenden<br />

oder überrundeten Wettkämpfern manuelle Hinweise in geeigneter Form zu geben.<br />

Die letzte Runde muss jedem Wettkämpfer mit einem Glockenzeichen angezeigt werden.<br />

Regel 132 Wettkampfbüroleiter<br />

Der Wettkampfbüroleiter sammelt die vollständigen Ergebnisse von jedem Wettbewerb, deren Einzelheiten<br />

ihm vom Schiedsrichter, Obmann Zeitnehmer oder Zielbildauswertung und Bediener Windmesser mitgeteilt<br />

werden. Er erfasst die Ergebnisse, leitet sie unverzüglich an den Sprecher weiter und übermittelt sie dem<br />

Wettkampfleiter.<br />

Wird ein computergestütztes System benutzt, stellt der jeweilige Bediener des Computers sicher, dass die<br />

vollständigen Ergebnisse von jedem technischen Wettbewerb in das Computersystem eingegeben werden.<br />

Bei Wettbewerben auf der Laufbahn müssen die Ergebnisse unter der Aufsicht des Obmanns Zielbildauswertung<br />

eingegeben werden. Der Sprecher und der Wettkampfleiter sollen über einen Computer Zugriff<br />

auf die Ergebnisse haben.


Erläuterung: Der Wettkampfbüroleiter sortiert die Startunterlagen und stellt die Startnummern zusammen.<br />

Er bearbeitet die Meldelisten, erstellt die Vordrucke für die Wettkampfprotokolle, wertet die Wettkampfergebnisse<br />

aus, berechnet die Punkte bei Mehrkämpfen, fertigt die Ergebnislisten und die Urkunden aus und<br />

sorgt gegebenenfalls für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Antragvordrucks für einen Rekord. Werden<br />

diese Aufgaben mit Hilfe der EDV erledigt, kann dafür ein Obmann eingesetzt werden. Der<br />

Wettkampfbüroleiter gehört dem Ausschuss Sporttechnik an.<br />

Regel 133 Platzordner<br />

Der Platzordner überwacht den Wettkampfbereich und erlaubt keiner Person diesen zu betreten oder dort zu<br />

verbleiben, außer den <strong>Offizielle</strong>n und den zum Wettkampf versammelten und daran teilnehmenden Wettkämpfern.<br />

Regel 134 Sprecher<br />

Der Sprecher informiert die Zuschauer über Namen und Startnummern der an den einzelnen Wettbewerben<br />

teilnehmenden Athleten und gibt alle wesentlichen Informationen bekannt, wie Zusammenstellung der Läufe,<br />

Bahnverteilung, Startreihenfolge und Zwischenzeiten. Das Ergebnis von jedem Wettkampf (Platzierungen,<br />

Zeiten, Höhen, Weiten) soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Erhalt der Informationen bekanntgegeben<br />

werden.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a sind die Sprecher für englische und französische Ansagen von der IAAF<br />

zu berufen. Sie sind unter allgemeiner Weisung der <strong>Technische</strong>n Delegierten für alle protokollarischen Ansagen<br />

verantwortlich.<br />

Erläuterung: Der Leiter des Informationsteams sorgt für die Sicherstellung bestmöglicher Arbeitsbedingungen<br />

für das Informationsteam und koordiniert die Arbeit der Obleute Ansage, Siegerehrung und gegebenenfalls<br />

der Anzeigetafel. Er gibt die Mitteilungen der Wettkampfleitung während der Veranstaltung an die<br />

Sprecher weiter.<br />

Bei Wettkämpfen in Leichtathletikanlagen ohne Großanzeigetafel nimmt der Obmann Ansage die Aufgaben<br />

des Informationsleiters wahr. Dieser regelt auch die Aufgaben der Sprecher und den Einsatz der Redakteure.<br />

Der Leiter des Informationsteams gehört dem Ausschuss Sporttechnik an.<br />

Regel 135 <strong>Offizielle</strong>r Vermessungstechniker<br />

Der Vermessungstechniker prüft die Genauigkeit der Markierungen und Einrichtungen und bescheinigt dies<br />

vor dem Wettkampf dem Leiter Wettkampfvorbereitung in geeigneter Form.<br />

Für diese Überprüfung muss ihm voller Zugriff auf die Stadionpläne, Zeichnungen und das neueste Vermessungsprotokoll<br />

der Leichtathletikanlage gewährt werden.<br />

Regel 136 Bediener Windmessgerät<br />

Der Bediener Windmessgerät stellt sicher, dass das Windmessgerät gemäß Regel 163.9 (Laufwettbewerbe)<br />

und 184.5 (technische Wettbewerbe) aufgestellt ist. Er erfasst die bei den entsprechenden Wettbewerben<br />

gemessene Windgeschwindigkeit in einer Liste, unterschreibt und leitet sie dem Wettkampfbüro zu.<br />

Erläuterung: Wird das Windmessgerät für Läufe nicht vom Ziel aus bedient, sind die jeweils erfassten<br />

Windmessergebnisse sofort dem Protokollführer im Kampfgericht in geeigneter Weise zu übermitteln.<br />

Regel 137 Messrichter (elektronische Messung)<br />

Wird elektronische Messung angewandt, muss ein Messrichter eingesetzt werden.<br />

Vor Beginn des Wettkampfs trifft dieser sich mit dem technischen Personal und macht sich mit der Messeinrichtung<br />

vertraut.<br />

Vor dem Wettkampf überwacht er die Aufstellung der Messgeräte unter Berücksichtigung der vom<br />

technischen Personal gemachten Vorgaben.<br />

Zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Messeinrichtungen überwacht er vor und nach dem Wettbewerb eine<br />

Zahl von Messungen, um die Korrektheit der Ergebnisse zu bestätigen, die mit einem geeichten und zertifizierten<br />

Stahlmessband nachgemessen worden sind.<br />

Während des Wettkampfs trägt er die Gesamtverantwortung über die Messungen. Er zeigt dem Schiedsrichter<br />

für den technischen Wettbewerb an, dass das Messgerät in Ordnung ist.<br />

Regel 138 Callroom-Kampfrichter<br />

Die Callroom-Kampfrichter stellen sicher, dass die Wettkämpfer die offizielle Kleidung ihres Nationalen Verbandes<br />

oder die von diesem offiziell genehmigte Vereinskleidung tragen, dass die Startnummerkarten korrekt<br />

getragen werden, die Startnummern mit denen in der Wettkampfliste übereinstimmen, dass die Schuhe,<br />

die Zahl und die Maße der Spikes, die Werbung auf der Kleidung und Tasche des Wettkämpfers den <strong>Regeln</strong><br />

und den Ausführungsbestimmungen entsprechen, und dass keine unzulässigen Sachen in den Wettkampfbereich<br />

mitgenommen werden.


Regel 139 Werbebeauftragter<br />

Der Werbebeauftragte überwacht die Einhaltung der geltenden IAAF-Werberegeln nebst deren Ausführungsbestimmungen.<br />

<strong>Abschnitt</strong> 2 Allgemeine Bestimmungen<br />

Regel 140 Leichtathletikanlage<br />

Für die Leichtathletik kann jeder feste, gleichmäßige Belag verwendet werden, der den Spezifikationen im<br />

»IAAF-Track and Field Facilities Manual« entspricht. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, c, d und solchen<br />

unter direkter Kontrolle der IAAF dürfen Lauf- und technische Wettbewerbe nur auf Anlagen mit Kunststoffbelag<br />

ausgetragen werden, die den IAAF-Leistungsspezifikationen für Kunststoffbeläge entsprechen, und die<br />

ein gültiges IAAF-Zertifikat der Klasse 1 haben.<br />

Stehen solche Anlagen zur Verfügung, wird empfohlen, auch Wettkämpfe gemäß Regel 1 e, f, g und h darauf<br />

auszutragen.<br />

In jedem Fall ist ein Zertifikat der Klasse 2 erforderlich, das bestätigt, dass die Abmessungen der Anlagen für<br />

Lauf- und technische Wettbewerbe genau sind und dem geforderten Format des IAAF-Anerkennungssystems<br />

entsprechen und für Wettkämpfe gemäß Regel 1 a, b, c, d, e, f, g und h geeignet sind.<br />

Anmerkung 1:<br />

Die IAAF hat 2003 ein »IAAF-Track and Field Facilities Manual« veröffentlicht, das detaillierte und genau erklärte<br />

Angaben für die Planung und Konstruktion von Leichtathletikanlagen sowie Pläne für die Laufbahnvermessung<br />

und -markierung enthält. Das Handbuch ist bei dem IAAF-Generalsekretariat -17 Rue Princesse<br />

Florestine, BP 359 - MC 98007 Monaco Cedex, Tel: +00377-93108888, Fax: +00377-93159515, Internet:<br />

http:// www.iaaf.org erhältlich.<br />

Anmerkung 2:<br />

Ein standardisierter Vordruck zur Bescheinigung über das Vermessen der Anlagen ist beim IAAF-Büro und<br />

über die IAAF-Webseite (siehe vorstehend) zu beziehen.<br />

Anmerkung 3:<br />

Diese Regel findet keine Anwendung auf Lauf- und Gehwettbewerbe, die auf der Straße oder auf Crossstrecken<br />

ausgetragen werden.<br />

Regel 141 Altersklassen<br />

Altersklasseneinteilung bei den IAAF-Wettkämpfen:<br />

Männliche/weibliche Jugend (U 18): alle, die am 31.12. des Wettkampfjahres 16 oder 17 Jahre alt sind,<br />

Junioren/Juniorinnen (U 20): alle, die am 31.12. des Wettkampfjahres 18 oder 19 Jahre alt sind,<br />

Senioren:<br />

Männer ab Vollendung des 40. Lebensjahres,<br />

Seniorinnen:<br />

Frauen ab Vollendung des 35. Lebensjahres.<br />

Anmerkung 1:<br />

Alle Angelegenheiten, die Seniorenwettkämpfe betreffen, sind in dem vom IAAF-Rat und vom WMA-Rat<br />

genehmigten IAAF/WMA-Handbuch nachzulesen.<br />

Anmerkung 2:<br />

Die Teilnahmeberechtigung einschließlich des Mindestalters für eine Teilnahme an IAAF-Wettkämpfen ist<br />

von den spezifischen Bestimmungen dieser Wettkämpfe abhängig.<br />

Erläuterung: Die nationale Altersklasseneinteilung ist in den Ordnungen der Verbände festgelegt.<br />

Abweichende Wettkampfregeln der WMA für die internationalen Seniorenklassen M 40 u.ä. /<br />

W 35 u.ä.:<br />

Lauf- und Gehwettbewerbe<br />

Die Wettkämpfer sind beim Start zu allen Läufen bis einschließlich 400 m nicht zum Tiefstart oder zur<br />

Bodenberührung mit den Händen verpflichtet.<br />

Hürdenlauf<br />

Beim Überqueren der Hürde müssen beide Füße zugleich den Boden für mindestens einen Moment<br />

verlassen haben.<br />

Hindernislauf<br />

Die Hindernisse müssen in ununterbrochener Bewegung entweder überlaufen oder übersprungen und<br />

dürfen nicht überklettert werden. Nur Hände und Füße dürfen die obere Fläche des Hindernisbalkens<br />

berühren, ansonsten darf kein anderer Körperteil mit ihm in Berührung kommen.<br />

Hammerwurf, Gewichtwurf<br />

Während des Versuchs muss das Gerät mit beiden Händen gefasst und geworfen werden.


Regel 142 Meldungen<br />

1. Wettkämpfe gemäß diesen <strong>Regeln</strong> sind auf Athleten beschränkt, die die IAAF-Bestimmungen zur Teilnahmeberechtigung<br />

erfüllen.<br />

2. Einem Athleten darf es nicht erlaubt werden, ohne Bestätigung seiner Teilnahmeberechtigung sowie<br />

einer Startgenehmigung seines Nationalen Verbandes an einem Wettkampf im Ausland teilzunehmen. Bei<br />

allen internationalen Wettkämpfen ist die Teilnahmeberechtigung zu unterstellen, wenn dagegen nicht bei<br />

den <strong>Technische</strong>n Delegierten ein Einwand vorgebracht wird (Regel 146.1).<br />

Meldungen für gleichzeitig stattfindende Wettbewerbe<br />

3. Ist ein Wettkämpfer für einen Lauf- und einen technischen Wettbewerb oder für mehrere technische Wettbewerbe,<br />

die gleichzeitig stattfinden, gemeldet, kann der Schiedsrichter ihm für einzelne Durchgänge oder<br />

einzelne Versuche im Hoch- und Stabhochsprung erlauben, seinen Versuch in einer anderen als der vor<br />

Beginn des Wettkampfs ausgelosten Reihenfolge auszuführen. Ist dann ein Wettkämpfer zu seinem Versuch<br />

nicht anwesend, ist dies nach Ablauf der zulässigen Zeit (Regel 180.17) als Verzicht zu protokollieren.<br />

Nichtteilnehmen am Wettkampf<br />

4. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c ist ein Wettkämpfer von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben<br />

der Veranstaltung, einschließlich Staffeln, ausgeschlossen, wenn<br />

a seine Teilnahme an dem Wettbewerb endgültig bestätigt wurde, er aber daran nicht teilnahm, sodass<br />

die offizielle Streichung seines Namens in dem Wettkampfprotokoll dieses Wettbewerbs nicht möglich<br />

war,<br />

b er sich in Qualifikationen oder Vorlaufrunden für die weitere Teilnahme in einem Wettbewerb qualifizierte,<br />

aber daran nicht mehr teilnahm.<br />

Dies gilt nicht, wenn durch einen von der IAAF und/oder vom Organisationskomitee (Veranstalter) berufenen<br />

medizinischen <strong>Offizielle</strong>n ein Attest ausgestellt ist, in dem als ausreichender Grund zum Ausdruck<br />

kommt, dass der Wettkämpfer nach der Stellplatzmeldung oder nach den Vorläufen/Vorrunden nicht mehr<br />

fähig ist, weiter teilzunehmen, wohl aber an anderen Wettbewerben an einem späteren Tag.<br />

Anmerkung 1:<br />

Für die endgültige Bestätigung der Teilnahme soll im Voraus ein bestimmter Zeitpunkt bekanntgegeben<br />

werden.<br />

Anmerkung 2:<br />

Die Aufnahme des Wettkampfs ohne ehrliche Absicht, diesen auch zu vollenden, wird als ein Nichtteilnehmen<br />

gewertet, worüber der Schiedsrichter entscheidet. Ein entsprechender Vermerk muss in die offizielle<br />

Ergebnisliste aufgenommen werden. Dies gilt nicht bei Einzeldisziplinen im Mehrkampf.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Ein Wettkämpfer ist bei einer Veranstaltung vom laufenden und den weiteren Wettbewerben, einschließlich<br />

Staffeln, auszuschließen (disqualifizieren), wenn er<br />

- am Wettkampf nicht teilnimmt und seinen Verzicht nicht vor Beginn des Wettkampfs beim Stellplatz bekanntgegeben<br />

hat, oder<br />

- an seinem ersten Versuch in einem technischen Wettbewerb unter Berücksichtigung von Nr. 3 nicht<br />

teilnimmt, ohne das verantwortliche Kampfgericht vorher unterrichtet zu haben. Nr. 4 Abs. 2 gilt entsprechend.<br />

Regel 143 Kleidung, Schuhe und Startnummer<br />

Kleidung<br />

1. Die Wettkämpfer müssen bei allen Wettkämpfen saubere und einwandfrei geschnittene Sportkleidung<br />

tragen. Sie muss aus einem Material gefertigt sein, das auch in feuchtem Zustand nicht durchscheinend<br />

ist. Ein Wettkämpfer darf keine Kleidung tragen, die die Entscheidung der Kampfrichter erschweren<br />

würde.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, c, d und e (Länderkämpfe) nehmen die Wettkämpfer in der einheitlichen,<br />

zugelassenen Kleidung ihres Nationalen Verbandes teil. Bei Veranstaltungen gemäß Regel 1 e<br />

(Vereins-Cups), f, g und h nehmen die Wettkämpfer in der einheitlichen Kleidung ihres Nationalen Verbandes<br />

oder in der vom Nationalen Verband offiziell genehmigten Vereinskleidung teil. Die Siegerehrung<br />

und Ehrenrunden gelten diesbezüglich als Teil des Wettkampfs.<br />

Schuhe<br />

2. Die Wettkämpfer dürfen an allen Wettkämpfen barfuß oder mit Schuhwerk an einem oder beiden Füßen<br />

teilnehmen. Zweck von Wettkampfschuhen ist es, den Füßen Schutz und Stabilität sowie guten Halt auf<br />

dem Boden zu geben. Sie dürfen jedoch nicht so beschaffen sein, dass sie dem Wettkämpfer zusätzliche<br />

Unterstützung geben, und es dürfen keine Federn oder irgendwelche Vorrichtungen in den Schuhen eingearbeitet<br />

sein. Ein Schuhband über dem Rist ist zulässig.


Zahl der Spikes<br />

3. Die Sohle und der Absatz der Schuhe müssen so gefertigt sein, dass bei Bedarf an ihnen bis zu 11<br />

Spikes angebracht und auch benutzt werden können. Die Zahl der möglichen Spikepositionen darf aber<br />

11 nicht überschreiten.<br />

Maße der Spikes<br />

4. Bei Wettkämpfen auf Kunststoffbelag darf der aus Sohle und Absatz herausragende Teil der Spikes nicht<br />

länger als 9 mm, beim Hochsprung und Speerwurf nicht länger als 12 mm sein. Deren Durchmesser darf<br />

höchstens 4 mm betragen. Für andere Beläge beträgt die Länge der Spikes maximal 25 mm und der<br />

Durchmesser maximal 4 mm.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Der Veranstalter kann bei Wettkampfanlagen mit Kunststoffbelägen die Länge der zu benutzenden<br />

Spikes auf 6 mm beschränken. Darauf ist in der Ausschreibung der Wettbewerbe deutlich hinzuweisen.<br />

Sohle und Absatz<br />

5. Sohle und/oder Absatz dürfen Rillen, Einkerbungen und Ausbuchtungen aufweisen, sofern sie aus gleichem<br />

oder ähnlichem Material wie die Sohle gefertigt sind.<br />

Beim Hoch- und Weitsprung darf die Sohle maximal 13 mm und der Absatz beim Hochsprung maximal 19<br />

mm dick sein. Bei allen anderen Wettbewerben dürfen Sohle und/oder Absatz beliebig dick sein.<br />

Einlagen und Zusätze bei Schuhen<br />

6. Die Wettkämpfer dürfen weder innerhalb noch außerhalb der Schuhe irgendeine Vorrichtung verwenden,<br />

welche die Sohlendicke über das zulässige Maß erhöht oder dem Träger einen Vorteil verschafft, den er<br />

bei der zuvor beschriebenen Art der Schuhe nicht haben würde.<br />

Startnummer<br />

7. Jedem Wettkämpfer muss eine Startnummer zugewiesen und jeder Wettkämpfer muss mit zwei Startnummerkarten<br />

ausgestattet werden. Sie müssen während des Wettkampfs gut sichtbar auf Brust und<br />

Rücken getragen werden, ausgenommen beim Hoch- und Stabhochsprung, wo eine Startnummerkarte<br />

entweder auf der Brust oder auf dem Rücken getragen werden darf. Die Startnummer korrespondiert mit<br />

der im Programm ausgewiesenen. Wird während des Wettkampfs ein Trainingsanzug getragen, sind darauf<br />

in gleicher Weise Startnummerkarten zu tragen.<br />

8. Die Startnummerkarten müssen wie ausgegeben getragen und dürfen nicht in irgendeiner Weise<br />

beschnitten, gefaltet oder abgedeckt werden. Zur Unterstützung der Luftzirkulation dürfen bei Langstreckenläufen<br />

die Startnummerkarten perforiert sein, jedoch nicht die Buchstaben oder die Ziffern.<br />

9. Wird ein vollautomatisches Zielbildsystem benutzt, kann das Organisationskomitee (Veranstalter) von den<br />

Wettkämpfern verlangen, zusätzlich aufklebbare Identifikationsnummern an der Seite ihrer Hose zu<br />

tragen. Einem Wettkämpfer ist die Teilnahme am Wettkampf nicht zu erlauben, wenn er die bereitgestellte(n)<br />

Startnummerkarte(n) und/oder Identifikationsnummer nicht sichtbar trägt.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Ist bei Laufwettbewerben nur eine Startnummerkarte ausgegeben, ist diese grundsätzlich auf der Brust<br />

zu tragen; bei Wettbewerben mit Handzeitnahme bis einschließlich 400 m auf dem Rücken.<br />

Regel 144 Unterstützung der Wettkämpfer<br />

Angabe von Zwischenzeiten<br />

1. Zwischenzeiten und vorläufige Siegerzeiten können offiziell angesagt und/oder angezeigt werden. Von<br />

Personen im Wettkampfbereich dürfen diese Zeiten ohne vorherige Erlaubnis des Schiedsrichters den<br />

Wettkämpfern nicht mitgeteilt werden.<br />

Unterstützung<br />

2. Als Unterstützung ist n i c h t anzusehen:<br />

a die Kommunikation zwischen den Wettkämpfern und ihren außerhalb des Wettkampfbereichs befindlichen<br />

Trainern. Um dies zu ermöglichen und den laufenden Wettkampf nicht zu stören, soll für die<br />

Trainer in unmittelbarer Nähe der technischen Wettbewerbe ein Platz auf den Tribünen reserviert sein.<br />

b eine einmalige im Wettkampfbereich notwendige physiotherapeutische und/oder medizinische Untersuchung/Behandlung<br />

durch speziell dazu vom Medizinischen oder <strong>Technische</strong>n Delegierten bestimmtes<br />

Personal, um einem Wettkämpfer die Teilnahme oder die weitere Teilnahme zu ermöglichen.<br />

Voraussetzung ist, dass der Wettkampf oder der in der Reihenfolge vorgesehene Versuch eines Wettkämpfers<br />

dadurch nicht verzögert wird. Eine solche Behandlung oder Hilfe nach Verlassen des Callrooms<br />

durch irgendeine andere Person, ob unmittelbar vor oder während des Wettkampfs, gilt<br />

dagegen als Unterstützung.<br />

Als unzuläss ige Unterstützung im Sinne dieser Regel ist anzusehen:<br />

c das Schrittmachen durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu überrundende<br />

Läufer/Geher oder durch technische Hilfe jeder Art.


d das Benutzen von Video- oder Kassettenrecordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen<br />

oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich.<br />

Jeder Wettkämpfer, der während des Wettkampfs aus dem Wettkampfbereich heraus Unterstützung<br />

leistet oder empfängt, muss vom Schiedsrichter verwarnt und darauf hingewiesen werden, dass er im<br />

Wiederholungsfall von diesem Wettbewerb ausgeschlossen wird. Jede dadurch erzielte Leistung darf<br />

dann nicht berücksichtigt werden.<br />

Erläuterung: Als Wettkampfbereich ist der Innenraum einer Leichtathletikanlage anzusehen, den eine<br />

Barriere zum Zuschauerbereich hin abgrenzt. Ist eine solche nicht vorhanden, bestimmt der Wettkampfleiter<br />

den Wettkampfbereich.<br />

Windanzeige<br />

3. Bei allen Sprung-, Diskus- und Speerwurfwettbewerben ist in der Nähe der Absprung-/Abwurfstelle ein<br />

Windsack aufzustellen, der den Wettkämpfern die ungefähre Windrichtung und -stärke anzeigt.<br />

Erfrischungen<br />

4. Bei Läufen von 5 000 m und länger kann das Organisationskomitee (Veranstalter) Wasser und Schwämme<br />

für die Wettkämpfer bereitstellen, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern.<br />

Erläuterung: Die Entscheidung trifft der Wettkampfleiter.<br />

Regel 145 Disqualifikation (Ausschluss)<br />

Wird ein Wettkämpfer in einem Wettbewerb wegen eines Verstoßes gegen die technischen <strong>Regeln</strong> disqualifiziert,<br />

muss im Wettkampfprotokoll und in der offiziellen Ergebnisliste auch auf die Regel hingewiesen<br />

werden, gegen die verstoßen wurde. Durch diesen Tatbestand darf dem Wettkämpfer die Teilnahme an weiteren<br />

Wettbewerben nicht verwehrt werden.<br />

Ein unsportlich oder ungebührlich handelnder Wettkämpfer schließt sich selbst von der Teilnahme an weiteren<br />

Wettbewerben der Veranstaltung aus. In dem Wettkampfprotokoll und in der offiziellen Ergebnisliste<br />

muss der Grund für den Ausschluss angegeben werden. Wird der Verstoß als schwerwiegend angesehen,<br />

berichtet der Wettkampfleiter dies dem zuständigen Verbandsgremium zur Prüfung weiterer disziplinarischer<br />

Maßnahmen gemäß Regel 22.1 f.<br />

Erläuterung: Bei einer Disqualifikation wegen eines Verstoßes gegen die technischen <strong>Regeln</strong> behalten die<br />

bis dahin erzielten Leistungen Gültigkeit.<br />

Bei einem Ausschluss wegen unsportlichem oder ungebührlichem Verhalten werden alle in dem Wettbewerb<br />

erzielten Leistungen, bei dem der Wettkämpfer ausgeschlossen wurde, annulliert.<br />

Regel 146 Einsprüche und Berufungen<br />

1. Einsprüche, die die Teilnahmeberechtigung eines Wettkämpfers betreffen, müssen vor Beginn der Veranstaltung<br />

bei den <strong>Technische</strong>n Delegierten eingelegt werden. Die Entscheidung trifft einer von ihnen;<br />

dagegen besteht das Recht der Berufung zum Schiedsgericht. Kann vor der Veranstaltung über den Einspruch<br />

nicht zufrieden stellend entschieden werden, ist dem Wettkämpfer die Teilnahme "unter Vorbehalt"<br />

zu erlauben. Der Einspruch ist dann dem IAAF-Rat zu übermitteln.<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Diese Einsprüche sind in erster Instanz beim Wettkampfleiter einzulegen.<br />

2. Einsprüche, die das Ergebnis oder die Durchführung des Wettkampfs betreffen, müssen innerhalb von 30<br />

Minuten nach offizieller Bekanntgabe des Wettkampfergebnisses eingelegt werden.<br />

Das Organisationskomitee (Veranstalter) hat sicherzustellen, dass der Zeitpunkt der Bekanntgabe der<br />

Ergebnisse schriftlich festgehalten wird.<br />

Erläuterung: Die Form der Bekanntgabe ist vor Beginn der Veranstaltung festzulegen.<br />

3. Jeder Einspruch muss in erster Instanz vom Wettkämpfer oder seinem Beauftragten mündlich dem<br />

Schiedsrichter vorgetragen werden. Um eine gerechte Entscheidung zu erreichen, soll der Schiedsrichter<br />

jeden von ihm für erforderlich gehaltenen und verfügbaren Beweis heranziehen. Dazu zählt auch Filmoder<br />

Bildmaterial einer offiziellen Videoaufzeichnung oder jeder verfügbare Videobeweis. Der Schiedsrichter<br />

kann über den Einspruch entscheiden oder diesen an das Schiedsgericht weiterleiten. Trifft der<br />

Schiedsrichter eine Entscheidung, besteht gegen diese das Recht der Berufung zum Schiedsgericht.<br />

4. Erhebt ein Wettkämpfer in einem technischen Wettbewerb gegen den ihm zuerkannten Fehlversuch sofort<br />

mündlich Einspruch, kann der Schiedsrichter des Wettbewerbs nach seinem Ermessen anordnen,<br />

den Versuch zu messen und das Ergebnis festzuhalten, um die Rechte aller Betroffenen zu wahren.<br />

Erhebt ein Wettkämpfer in einem Lauf gegen einen ihm zuerkannten Fehlstart sofort mündlich Einspruch,<br />

kann der Schiedsrichter für Laufwettbewerbe nach seinem Ermessen ihm erlauben, unter Vorbehalt weiter<br />

teilzunehmen, um die Rechte aller Betroffenen zu wahren. Der Einspruch ist nicht entgegenzunehmen,<br />

wenn der Fehlstart durch ein Fehlstartkontrollgerät angezeigt ist.


5. Die Berufung zum Schiedsgericht muss innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der<br />

Schiedsrichterentscheidung von einem im Namen des Wettkämpfers handelnden <strong>Offizielle</strong>n eingelegt<br />

werden, die schriftlich abgefasst und unterzeichnet sein muss. Als Gebühr müssen US $ 100 oder der<br />

Gegenwert in anderer Währung beigefügt werden, die bei Zurückweisung der Berufung verwirkt ist.<br />

Erläuterung: Fehlt eine der Voraussetzungen, wird die Berufung nicht behandelt.<br />

6. Das Schiedsgericht befragt alle einschlägigen Personen, einschließlich des Schiedsrichters und der<br />

Kampfrichter. Hat es danach noch keine Gewissheit, kann es anderen verfügbaren Beweis erheben. Sind<br />

diese Beweise, einschließlich des verfügbaren Videobeweises nicht schlüssig, ist die Entscheidung des<br />

Schiedsrichters zu bestätigen.<br />

Anmerkung:<br />

In Abwesenheit des Schiedsgerichts oder der <strong>Technische</strong>n Delegierten ist die Entscheidung des Schiedsrichters<br />

endgültig.<br />

Nationale Bestimmungen<br />

<strong>DLV</strong> Das Verfahren über einen Einspruch, der das Teilnahmerecht eines Wettkämpfers betrifft, richtet<br />

sich nach § 5 Nr. 3 LAO.<br />

<strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Ein Einspruch, der sich gegen das Ergebnis oder die Durchführung des Wettkampfs richtet, ist unverzüglich,<br />

spätestens 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe des Wettkampfergebnisses beim<br />

Schiedsrichter des Wettbewerbs einzulegen, der darüber in erster Instanz entscheidet. Weist er den Einspruch<br />

zurück, hat er den Zeitpunkt dieser Entscheidung schriftlich festzuhalten, weil gegen seine Entscheidung<br />

Berufung zum Schiedsgericht innerhalb einer Frist von 30 Minuten möglich ist.<br />

Die Berufung muss vom Wettkämpfer oder einem im Namen des Wettkämpfers handelnden <strong>Offizielle</strong>n<br />

eingelegt werden, die schriftlich abgefasst und unterzeichnet sein muss. Als Gebühr müssen 80 EURO<br />

<strong>DLV</strong> / 37 EURO ÖLV beigefügt werden, die bei Zurückweisung der Berufung verwirkt ist. Die Berufungsgebühr<br />

bei Jugend-/Schülerwettbewerben unterhalb der <strong>DLV</strong>-/ÖLV-Verbandsebene beträgt 50 EURO<br />

<strong>DLV</strong>/ 37 EURO ÖLV.<br />

Das Schiedsgericht hat möglichst noch während der Veranstaltung, spätestens aber innerhalb 24<br />

Stunden, seinen Schiedsspruch mit den für die Entscheidung maßgebenden Gründen schriftlich abzufassen.<br />

Den Beteiligten ist davon eine Ausfertigung auszuhändigen. An der Entscheidung über die Berufung<br />

dürfen nur solche Mitglieder des Schiedsgerichts mitwirken, die nicht einem der beteiligten Vereine<br />

angehören. Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt<br />

werden, wenn es dem Landesverband angehört, zu dem auch einer der Betroffenen gehört. Ein entsprechender<br />

Antrag muss mit der Einlegung der Berufung gestellt werden.<br />

SLV Siehe Rechtspflegereglement.<br />

Regel 147 Gemischte Wettkämpfe<br />

Bei allen vollständig innerhalb einer Leichtathletikanlage stattfindenden Wettkämpfen sind gemischte Wettkämpfe<br />

mit männlichen und weiblichen Teilnehmern nicht erlaubt (siehe aber Regel 260.18).<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> Siehe VAO § 1 Nr. 3, SLV Siehe WO 2003, Art. 1.7.<br />

Regel 148 Messungen<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c müssen bei den Lauf- und technischen Wettbewerben alle<br />

Messungen mit einem geeichten und zertifizierten Stahlmessband/Messstab oder mit einem technischen<br />

Messgerät vorgenommen werden. Bei anderen Wettkämpfen können Messbänder aus Fiberglas benutzt<br />

werden. Die Genauigkeit aller benutzten Messgeräte muss von einer entsprechenden amtlichen Prüfstelle<br />

zertifiziert sein.<br />

Anmerkung:<br />

Bezüglich der Anerkennung von Rekorden siehe Regel 260.26 a.<br />

Regel 149 Gültigkeit von Leistungen<br />

Die Leistung eines Wettkämpfers ist nur gültig, wenn sie bei einem offiziellen, gemäß diesen <strong>Regeln</strong><br />

organisierten und durchgeführten Wettkampf erzielt worden ist.<br />

Regel 150 Videoaufzeichnungen<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a und b und nach Möglichkeit auch bei anderen Wettkämpfen wird zur<br />

unterstützenden Dokumentation empfohlen, alle Wettkämpfe auf Video aufzuzeichnen, in dem die Genauigkeit<br />

der Leistungen und etwaige Verstöße gegen die <strong>Regeln</strong> festgehalten sind.<br />

Regel 151 Punktwertung<br />

Bei einem Länderkampf, bei dem das Ergebnis durch Punkte ermittelt wird, muss der Modus dafür von den<br />

teilnehmenden Ländern vor Beginn des Länderkampfes festgelegt werden.


Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei Länderkämpfen wird wie folgt verfahren:<br />

In Lauf- und technischen Wettbewerben:<br />

Bei zwei Mannschaften mit je zwei Teilnehmern:<br />

je Wettbewerb: 4 - 3 - 2 - 1, Punkte,<br />

je Staffel: 4 - 2 Punkte,<br />

bei drei Mannschaften mit je zwei Teilnehmern:<br />

je Wettbewerb: 6 - 5 - 4 - 3 - 2 - 1, Punkte,<br />

je Staffel: 6 - 4 - 2 Punkte,<br />

bei sechs Mannschaften mit je einem Teilnehmer:<br />

je Wettbewerb: 6 - 5 - 4 - 3 - 2 - 1 Punkte,<br />

je Staffel 6 - 5 - 4 - 3 - 2 - 1 Punkte.<br />

Bei gleichen Leistungen im Hoch- und Stabhochsprung ist auf den Stichkampf zu verzichten; die<br />

entsprechenden Punkte werden geteilt.<br />

Mannschaftswertungen in Lauf-, Geh- und Mehrkampfwettbewerben sind in der VAO und den<br />

»Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen« geregelt.


<strong>Abschnitt</strong> 3<br />

Laufw ettbewerbe<br />

(Die <strong>Regeln</strong> 163.2, 163.6, 164.3 und 165 sind auch auf die <strong>Abschnitt</strong>e 7, 8 und 9 entsprechend anzuwenden, soweit<br />

nicht in 230.9 und 240.9 abweichende Regelungen getroffen sind)<br />

Regel 160 Laufbahnmaße<br />

1. Die Länge einer Standard-Laufbahn beträgt 400 m. Sie besteht aus zwei parallelen Geraden und zwei<br />

Kurven mit gleichem Radius. Außer bei Graslaufbahnen muss ihre Innenseite mit einer ungefähr 5 cm hohen<br />

und mindestens 5 cm breiten Bordkante aus geeignetem Material begrenzt sein.<br />

Muss ein Teil der Begrenzung zur Durchführung technischer Wettbewerbe vorübergehend entfernt<br />

werden, ist dieser Bereich bei gleichzeitig stattfindenden Rundläufen mit einer 5 cm breiten weißen Linie<br />

und durch mindestens 20 cm hohe Kegel oder Fähnchen zu kennzeichnen. Sie sind in Abständen von<br />

höchstens 4 m so auf diese Linie zu stellen, dass ihre Fußkante mit dem näher zur Laufbahn liegenden<br />

Rand der weißen Linie übereinstimmt. Beim Hindernislauf ist ebenfalls ein Teil der Begrenzung zu entfernen,<br />

nämlich dort, wo die Läufer von der Laufbahn abbiegen, um den Wassergraben zu überqueren<br />

(Regel 169.4). Hier ist dieser Bereich ebenso zu kennzeichnen. Bei einer Graslaufbahn muss der innere<br />

Rand mit einer 5 cm breiten Linie gekennzeichnet sein, auf die ebenfalls Fähnchen in Abständen von 4 m<br />

und in einem Winkel von 60° zum Innenraum geneigt, so auf die Linie zu stecken sind, dass sie die Läufer<br />

daran hindern, auf der Linie zu laufen. Am besten dafür eignen sich Fähnchen, die ungefähr 25 cm x 20<br />

cm groß und an einem 45 cm langen Stab befestigt sind.<br />

2. Die Laufbahn muss entweder 30 cm von der Bordkante entfernt oder, wenn eine solche nicht vorhanden<br />

ist, 20 cm von der näher zur Laufbahn liegenden weißen Linie entfernt vermessen werden.<br />

3. Die Länge der Laufstrecke muss vom zielferneren Rand der Startlinie bis zum startnäheren Rand der Ziellinie<br />

gemessen werden.<br />

4. Bei allen Läufen bis einschließlich 400 m hat jeder Läufer eine getrennte Einzelbahn, die 1,22 m (± 0,01<br />

m) breit und mit 5 cm breiten Begrenzungslinien zu kennzeichnen ist. Alle Einzelbahnen müssen die<br />

gleiche Breite haben. Die Innenbahn muss wie in Nr. 2 beschrieben, die weiteren Einzelbahnen müssen<br />

jeweils 20 cm vom Außenrand der jeweils links liegenden Bahnbegrenzungslinie gemessen werden.<br />

Anmerkung:<br />

Beim Messen der Einzelbahnbreite ist jeweils nur die rechtsseitige Bahnbegrenzungslinie einzubeziehen<br />

(Regel 163.3 und 4).<br />

5. Bei internationalen Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c müssen acht Einzelbahnen zur Verfügung<br />

stehen.<br />

6. Die seitliche Neigung der Laufbahn soll maximal nicht 1:100 und das Gesamtgefälle in Laufrichtung darf<br />

1:1000 nicht überschreiten.<br />

Anmerkung:<br />

Bei neuen Laufbahnen wird empfohlen, dass die seitliche Neigung in Richtung Innenbahn verläuft.<br />

7. Die vollständigen technischen Informationen zu Konstruktion, Anlage und Kennzeichnung von Laufbahnen<br />

sind in dem Handbuch »IAAF Track and Field Facilities Manual (2003 Edition)« enthalten. Hier sind nur<br />

die wesentlichen Grundlagen genannt, die zu beachten sind.<br />

Regel 161 Startblock<br />

1. Startblöcke müssen bei allen Läufen bis einschließlich 400 m (sowie bei den ersten Teilstrecken der<br />

4x200 m- und 4x400 m-Staffel) benutzt werden; bei allen anderen Läufen ist dies nicht zulässig. Kein Teil<br />

des Startblocks darf über die Startlinie hinaus- oder in eine andere Einzelbahn hineinragen. Die Startblöcke<br />

haben den folgenden allgemeinen Spezifikationen zu entsprechen:<br />

a Sie müssen vollständig aus festem Material gefertigt sein und dürfen dem Läufer keinen unfairen Vorteil<br />

bieten.<br />

b Sie müssen mit mehreren Stiften oder Dornen so auf der Laufbahn verankert werden können, dass ihr<br />

möglichst wenig Schaden zugefügt wird. Die Verankerung muss schnelles und leichtes Entfernen der<br />

Startblöcke zulassen. Die Zahl, die Dicke und die Länge der Stifte oder der Dornen hängen von der<br />

Beschaffenheit der Laufbahn ab. Die Verankerung darf keine Bewegung des Startblocks während des<br />

Startvorgangs zulassen.<br />

c Benutzt der Läufer seinen eigenen Startblock, hat dieser den Spezifikationen in a und b zu entsprechen.<br />

Er kann jede Form haben oder anders gestaltet sein, vorausgesetzt, es werden andere Läufer<br />

nicht behindert.<br />

d Werden vom Organisationskomitee (Veranstalter) Startblöcke gestellt, sind folgende zusätzliche Spezifikationen<br />

zu erfüllen:


Die Startblöcke haben zwei Fußstützen, gegen die der Läufer in der Startstellung die Füße pressen kann.<br />

Die Fußstützen müssen so auf einem starren Gestell befestigt sein, dass die Füße des Läufers beim<br />

Verlassen des Startblocks in keiner Weise behindert werden. Die Fußstützen müssen geneigt sein, um<br />

sich der Startstellung des Läufers anzupassen und können flach oder etwas konkav sein. Ihre Oberfläche<br />

muss so gestaltet sein, dass sie sich den Spikes der Wettkampfschuhe anpasst, entweder durch Öffnungen<br />

oder Vertiefungen auf der Vorderseite oder durch einen Belag mit geeignetem Material.<br />

Die am Gestell befestigten Fußstützen können verstellbar sein, und zwar vorwärts und rückwärts gegeneinander.<br />

Während des Startvorgangs dürfen sie sich aber nicht bewegen. Deshalb muss die jeweilige<br />

Einstellung durch Klammern oder Riegel gesichert werden, das vom Läufer leicht und schnell vorgenommen<br />

werden kann.<br />

2. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c sind die Startblöcke an ein von der IAAF anerkanntes Fehlstartkontrollgerät<br />

anzuschließen. Der Starter und/oder ein dazu bestimmter Rückstarter tragen Kopfhörer,<br />

um das von dem Fehlstartkontrollgerät ausgesendete akustische Signal deutlicher zu hören, wenn es<br />

einen Fehlstart anzeigt (dies ist der Fall, wenn die Reaktionszeit weniger als 100 / 1000 Sekunden beträgt).<br />

Sobald der Starter und/oder ein dazu bestimmter Rückstarter das akustische Signal hört und das Startsignal<br />

ist gegeben, sind die Läufer zurückzurufen. Der Starter überprüft unverzüglich die Reaktionszeiten<br />

am Fehlstartkontrollgerät, um festzustellen, welche(r) Läufer für den Fehlstart verantwortlich sind (ist). Ein<br />

Fehlstartkontrollgerät wird auch für alle anderen Wettkämpfe dringend empfohlen.<br />

3. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, c, d und e benutzen die Läufer die vom Organisationskomitee<br />

(Veranstalter) gestellten Startblöcke; bei anderen Wettkämpfen auf Kunststofflaufbahnen kann das<br />

Organisationskomitee (Veranstalter) darauf bestehen, dass nur die von ihm gestellten Startblöcke benutzt<br />

werden dürfen.<br />

Regel 162 Der Start<br />

1. Die Startlinie muss 5 cm breit und weiß kennzeichnet sein. Bei allen Läufen, die nicht in Einzelbahnen<br />

gestartet werden, muss die Startlinie so gekrümmt sein, dass alle Läufer dieselbe Entfernung bis zum Ziel<br />

zurücklegen.<br />

Markierungen der Startlinien nach dem "Marking Plan" der IAAF:<br />

Disziplinen Farbe Kennzeichnung Länge / Breite<br />

100, 110 m Hürden weiß über die ganze Laufbahn 5 cm<br />

200, 400 m, 4x100m weiß 117 / 5 cm<br />

800 m weiß-grün-weiß 117 / 5 cm (grünes Teil 40 cm)<br />

4x400 m weiß-blau-weiß 117 / 5 cm (blaues Teil 40 cm)<br />

1 000,1 500, 1 Meile, 2 000, 5 000,<br />

10 000m und alle Hindernisläufe<br />

Nationale Bestimmungen<br />

weiß<br />

über die gesamte Laufbahn 5 cm<br />

(Evolvente)<br />

50, 60, 75, 80, m weiß über die gesamte Laufbahn 3 cm<br />

300 m weiß über die gesamte Laufbahn 5 cm<br />

4x50 m, 4x75 m weiß 117 / 5 cm<br />

2. Nachdem der Starter festgestellt hat, dass die Läufer ihre endgültige Startstellung eingenommen haben,<br />

müssen alle Läufe durch einen Schuss mit der Startpistole oder durch ein anerkanntes Startgerät gestartet<br />

werden.<br />

3. Bei internationalen Wettkämpfen lauten die Kommandos des Starters in seiner Sprache bzw. in Englisch<br />

oder in Französisch, bei Läufen bis einschließlich 400 m (sowie 4x200 m und 4x400 m) »Auf die Plätze«,<br />

»Fertig«; sobald danach die Läufer in ihrer endgültigen Startstellung sind, muss das Startsignal gegeben<br />

werden.<br />

Nach der Einnahme der Startpositionen dürfen die Läufer weder die Startlinie noch den Boden davor mit<br />

ihren Händen oder ihren Füßen berühren.<br />

Erläuterung: Davor bedeutet innerhalb der Laufstrecke.<br />

Bei Läufen länger als 400 m lautet das Kommando »Auf die Plätze«; sobald danach die Läufer ihre endgültige<br />

Startstellung eingenommen haben, muss das Startsignal gegeben werden. Nach der Einnahme<br />

der Startpositionen dürfen die Läufer mit ihren Händen nicht den Boden berühren.


4. Ist der Starter, nachdem die Läufer ihre Startpositionen eingenommen haben, aus irgendeinem Grund<br />

nicht davon überzeugt, mit dem Startvorgang fortzufahren, fordert er alle Läufer auf, von ihren Startpositionen<br />

zurückzutreten; die Startordner versammeln sie dann erneut hinter der Startlinie (Regel 130.2 Erl.).<br />

Bei allen Läufen bis einschließlich 400 m (sowie bei den ersten Teilstrecken der 4x200 m- und 4x400 m-<br />

Staffel) ist ein Tiefstart unter Benutzung der Startblöcke zwingend.<br />

Nach dem Kommando »Auf die Plätze« müssen die Läufer auf die Startlinie zugehen und innerhalb ihrer<br />

zugeteilten Einzelbahn hinter der Startlinie (Regel 130.2 Erl.) ihre Startposition einnehmen. Danach<br />

müssen beide Hände und mindestens ein Knie Kontakt mit der Laufbahn sowie beide Füße Kontakt mit<br />

den Fußstützen des Startblocks haben. Auf das Kommando »Fertig« erheben sich die Läufer, unter<br />

Beibehaltung des Kontakts der Hände mit der Laufbahn und der Füße mit den Fußstützen, unverzüglich in<br />

ihre endgültige Startstellung.<br />

5. Auf das Kommando »Auf die Plätze« oder »Fertig«, je nachdem, müssen die Läufer ohne Verzögerung<br />

ihre endgültige Startstellung einnehmen.<br />

Fehlstart<br />

6. Nachdem die Läufer ihre endgültige Startstellung eingenommen haben, dürfen sie erst nach dem Startsignal<br />

mit der Startbewegung beginnen. Wurde dies nach Überzeugung des Starters oder des Rückstarters<br />

nicht befolgt, muss dies als ein Fehlstart gewertet werden.<br />

Als Fehlstart muss auch gewertet werden, wenn nach Überzeugung des Starters<br />

a ein Läufer den Kommandos »Auf die Plätze« oder »Fertig« nicht innerhalb angemessener Zeit nachgekommen<br />

ist,<br />

ein Läufer nach dem Kommando »Auf die Plätze« die anderen Läufer des Laufs durch Laute oder auf<br />

andere Weise gestört hat.<br />

Anmerkung:<br />

Wird ein anerkanntes Fehlstartkontrollgerät benutzt (siehe dazu Regel 161.2), muss dessen Beweis für<br />

einen Fehlstart vom Starter grundsätzlich als endgültig akzeptiert werden.<br />

7. Jeder Läufer, der einen Fehlstart begeht, muss verwarnt werden. Bei einem ersten Fehlstart pro Lauf<br />

erfolgt noch keine Disqualifikation. Jeder Läufer, der danach in diesem Lauf einen Fehlstart begeht, muss<br />

disqualifiziert werden. Dies gilt nicht beim Mehrkampf.<br />

Beim Mehrkampf muss ein Läufer disqualifiziert werden, wenn er für zwei Fehlstarts im selben Lauf<br />

verantwortlich ist.<br />

8. Ist der Start nach Meinung des Starters oder eines Rückstarters nicht regelkonform abgelaufen, sind die<br />

Läufer durch einen Schuss zurückzurufen.<br />

Anmerkung:<br />

Verursacht ein (oder mehrere) Läufer einen Fehlstart, neigen andere dazu, ihnen zu folgen und begehen<br />

streng genommen ebenfalls einen Fehlstart. Der Starter soll aber nur den oder die Läufer verwarnen bzw.<br />

disqualifizieren, die seiner Meinung nach für den Fehlstart verantwortlich sind. Dies kann zur Verwarnung<br />

bzw. Disqualifikation von mehr als einem Läufer führen. Ist der Fehlstart nicht durch einen Läufer verursacht,<br />

ist eine Verwarnung bzw. Disqualifikation nicht auszusprechen.<br />

1 000 m, 2 000 m, 3 000 m, 5 000 m und 10 000 m<br />

9. Nehmen mehr als zwölf Läufer an einem Lauf teil, können sie in zwei Gruppen aufgeteilt werden<br />

(Gruppenstart); eine Gruppe mit ca. 65 % der Läufer startet von der regulären, die andere Gruppe von<br />

einer<br />

separat gekennzeichneten Startevolvente auf der äußeren Hälfte der Laufbahn. Diese Gruppe läuft bis<br />

zum Ende der ersten Kurve auf der äußeren Hälfte der Laufbahn.<br />

Die separate Startevolvente muss so angelegt sein, dass alle Läufer dieselbe Entfernung bis zum Ziel zurücklegen.<br />

Die in Regel 163.5 für den 800 m-Lauf beschriebene Übergangslinie zeigt beim 2 000- und 10 000 m-Lauf<br />

den Läufern der äußeren Gruppe an, wo sie sich mit denen der anderen Gruppe vereinigen können. Beim<br />

Gruppenstart im 1 000-, 3 000- und 5 000 m-Lauf muss diese Stelle am Beginn der Zielgeraden auf der<br />

Linie zwischen den Bahnen 4 und 5 (bei einer Laufbahn mit 6 Rundbahnen auf der Linie zwischen den<br />

Bahnen 3 und 4) mit einer 5 cm x 5 cm großen Markierung kennzeichnet sein, auf die ein Kegel oder ein<br />

Fähnchen hingestellt sein muss, um auch hier den Läufern anzuzeigen, wo sie sich vereinigen können.<br />

Erläuterung: Von den separaten Startevolventen bis zur Übergangslinie bzw. Vereinigungsstelle sind auf<br />

der entsprechenden Linie zusätzlich 20 cm hohe Kegel oder Fähnchen in Abständen von höchstens 4 m<br />

(siehe Regel 160.1, Abs. 2) hinzustellen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

In die Gruppe, die von der separat gekennzeichneten Startevolvente auf der äußeren Hälfte der Laufbahn läuft, sind<br />

die leistungsstärksten Läufer einzuteilen.


Regel 163 Der Lauf<br />

1. Der Innenraum muss sich in Laufrichtung links befinden. Die Einzelbahnen sind zu nummerieren, beginnend<br />

mit der linksseitigen Bahn als Nr. 1.<br />

Erläuterung: Die linksseitige Bahn grenzt an den Innenraum. Bei Mehrkämpfen kann aus organisatorischen<br />

Gründen davon abgewichen werden, wenn gleiche Läufe auf der Geraden und der<br />

Gegengeraden durchgeführt werden. In diesem Fall müssen alle Läufe in gleicher Richtung ausgetragen<br />

werden.<br />

Behinderung<br />

2. Jeder Läufer, der im Wettkampf einen anderen rempelt oder sperrt und damit dessen Fortkommen behindert,<br />

muss disqualifiziert werden. Der Schiedsrichter hat das Recht, den Wettbewerb unter Ausschluss<br />

des disqualifizierten Läufers wiederholen zu lassen oder bei Vorlaufrunden jedem Läufer, der durch Rempeln<br />

oder durch Behinderung einen bedeutenden Nachteil erlitten hat (außer dem/den Disqualifizierten),<br />

eine erneute Teilnahme in einer folgenden Runde des Wettbewerbs zu erlauben. Grundsätzlich sollte<br />

solch ein Läufer den Wettbewerb in ehrlicher Absicht beendet haben.<br />

Ohne Rücksicht auf eine erfolgte Disqualifikation hat der Schiedsrichter auch das Recht, bei außergewöhnlichen<br />

Umständen den Lauf wiederholen zu lassen, wenn er es für begründet und gerechtfertigt hält.<br />

Erläuterung: Als Vorlaufrunden gelten: Vorlauf, Zwischenlauf, Halbfinallauf.<br />

Laufen in Einzelbahnen<br />

3. Bei Läufen in Einzelbahnen bleibt jeder Läufer vom Start bis zum Ziel in der ihm zugeteilten Einzelbahn.<br />

Dies gilt auch für jede Teilstrecke in einem Lauf in Einzelbahnen. Mit Ausnahme der Bestimmungen in<br />

Nr. 4 muss ein Läufer disqualifiziert werden, wenn der Schiedsrichter aufgrund der Meldung eines Bahnoder<br />

Zielrichters oder auf andere Weise davon überzeugt ist, dass er außerhalb seiner Einzelbahn gelaufen<br />

ist.<br />

4. Wird ein Läufer von jemandem gestoßen oder gezwungen, außerhalb seiner Einzelbahn zu laufen und<br />

gewinnt dadurch keinen wesentlichen Vorteil, ist er nicht zu disqualifizieren.<br />

Ein Läufer, der entweder<br />

a auf der Geraden außerhalb seiner Einzelbahn läuft, oder<br />

b in der Kurve außerhalb der äußeren Begrenzung seiner Einzelbahn läuft<br />

und dadurch keinen wesentlichen Vorteil gewinnt und keinen anderen Läufer behindert, ist er ebenfalls<br />

nicht zu disqualifizieren.<br />

5. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c muss im 800 m-Lauf bis zur gekennzeichneten Übergangslinie<br />

am Ende der ersten Kurve in Einzelbahnen gelaufen werden; von hier ab dürfen die Läufer ihre Einzelbahnen<br />

verlassen.<br />

Die Übergangslinie muss eine 5 cm breite, gebogene und quer über die Laufbahn gezogene Linie sein,<br />

die zusätzlich auf beiden Seiten außerhalb der Laufbahn mit mindestens 1,50 m hohen Fahnen zu kennzeichnen<br />

ist.<br />

Anmerkung 1:<br />

Damit die Läufer die Übergangslinie leichter erkennen, können kleine Kegel oder Prismen von 5 cm x 5<br />

cm, nicht höher als 15 cm und in der gleichen Farbe wie die Übergangslinie, auf die Schnittstellen der<br />

Bahnbegrenzungslinien mit der Übergangslinie hingestellt werden.<br />

Anmerkung 2:<br />

Bei internationalen Länderkämpfen können die teilnehmenden Länder vereinbaren, nicht in Einzelbahnen<br />

zu laufen.<br />

Verlassen der Laufbahn<br />

6. Einem Läufer darf es nach dem freiwilligen Verlassen der Laufbahn nicht mehr erlaubt werden, den Wettkampf<br />

fortzusetzen.<br />

Markierungen<br />

7. Die Läufer dürfen keine Markierungen oder Gegenstände zu ihrer Unterstützung auf oder entlang der<br />

Laufbahn anbringen, ausgenommen bei einem Staffellauf, bei dem alle oder nur der erste Teil der Teilstrecken<br />

in Einzelbahnen gelaufen werden (siehe auch Regel 170.11).<br />

Windmessung<br />

8. Die Dauer, während der die Windgeschwindigkeit vom Startsignal an gemessen werden muss, beträgt<br />

bei:<br />

100 m 10 Sekunden,<br />

100 m Hürden 13 Sekunden,<br />

110 m Hürden 13 Sekunden.<br />

Beim 200 m-Lauf muss die Windgeschwindigkeit für die Dauer von 10 Sekunden gemessen werden. Die<br />

Zeit beginnt, wenn der führende Läufer in die Zielgerade einbiegt.


Nationale Bestimmung<br />

Die Dauer, während der die Windmessung bei den kurzen Laufstrecken vom Startsignal an zu messen<br />

ist, beträgt bei: 50 m, 60 m und 60 m Hürden = 5 Sekunden, 75 m, 80 m und 80 m Hürden = 10 Sekunden,<br />

Wird bei einem 200 m-Lauf das Windmessgerät durch das Zeitmesssystem ausgelöst, muss die Windmessung<br />

10 Sekunden nach dem Start beginnen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + SLV<br />

Bei Schülerwettbewerben wird kein Wind gemessen, (SLV siehe WO 2003, Anhänge 6 und 11).<br />

9. Das Windmessgerät bei Läufen muss neben der Geraden, angrenzend an die Bahn 1, nicht weiter als<br />

2 m von dieser und 50 m von der Ziellinie entfernt und in einer Höhe von 1,22 m hingestellt werden.<br />

10. Die Windgeschwindigkeit muss in Metern pro Sekunde (m/s) abgelesen und in positiver Richtung<br />

(Rückenwind) auf das nächsthöhere Zehntel aufgerundet werden (d.h., eine Anzeige von + 2,03 m/s<br />

muss als + 2,1 m/s und von – 2,03 m/s als – 2,0 m/s protokolliert werden). Messgeräte mit Digitalanzeige<br />

in Zehntelmeter pro Sekunde müssen so hergestellt werden, dass sie dieser Regel entsprechen.<br />

Die Windmessgeräte müssen von einer amtlichen Prüfstelle zertifiziert sein.<br />

11. Ultraschallwindmessgeräte müssen bei allen Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, c, d, e und f benutzt<br />

werden.<br />

Ein mechanisches Windmessgerät soll einen geeigneten Schutz haben, um das Einwirken von möglichen<br />

Seitenwinden zu reduzieren. Werden Röhrenmessgeräte benutzt, soll die Röhre auf jeder Seite der Messvorrichtung<br />

mindestens die zweifache Länge ihres Durchmessers haben.<br />

12. Das Windmessgerät kann automatisch und/oder per Fernbedienung in Gang gesetzt, gestoppt und das<br />

Ergebnis direkt zum Wettkampfcomputer übermittelt werden.<br />

Regel 164 Das Ziel<br />

1. Die Ziellinie muss 5 cm breit und weiß gekennzeichnet sein.<br />

2. Um die Ausrichtung der Zielbildanlage und die Auswertung des Zielbilds zu erleichtern, müssen die<br />

Schnittstellen der Bahnbegrenzungslinien mit der Ziellinie in geeigneter Weise schwarz gekennzeichnet<br />

sein.<br />

3. Die Läufer sind in der Reihenfolge zu platzieren, in der sie mit irgendeinem Teil ihres Körpers, (d.h. mit<br />

dem Rumpf im Unterschied zu Kopf, Hals, Armen, Beinen, Händen oder Füßen), die senkrechte Ebene<br />

über dem startnäheren Rand der Ziellinie (Regel 160.3) erreichen.<br />

4. Bei Läufen nach Maßgabe der in einer bestimmten Zeit zurückgelegten Strecke zeigt der Starter genau<br />

eine Minute vor Ablauf der Zeit den Läufern und Kampfrichtern durch einen Schuss an, dass sich der<br />

Wettkampf dem Ende nähert. Auf Anweisung des Obmanns Zeitnehmer hat der Starter genau zu der<br />

bestimmten Zeit nach dem Start durch einen weiteren Schuss das Ende des Wettkampfs anzuzeigen. In<br />

diesem Augenblick kennzeichnen alle dafür eingesetzten Kampfrichter die genaue Stelle auf der Laufbahn,<br />

die die Läufer unmittelbar vor oder während des Schusses mit dem Fuß zuletzt berührt haben.<br />

Die zurückgelegte Strecke muss bis zum nächstliegenden Meter vor der Kennzeichnung gemessen<br />

werden. Vor Beginn des Wettkampfs muss jedem Läufer mindestens ein Kampfrichter zugeordnet sein.<br />

Regel 165 Zeitmessung und Zielbild<br />

1. Zwei Zeitmessverfahren sind offiziell anerkannt,<br />

- Handzeitnahme<br />

- vollautomatische Zeitnahme, die ein Zielbildsystem ermöglicht.<br />

Handzeitnahme<br />

2. Die Zeitnehmer befinden sich auf der Höhe der Ziellinie außerhalb der Laufbahn und nach Möglichkeit<br />

mindestens 5 m von der Außenbahn entfernt. Damit alle eine gute Sicht auf die Ziellinie haben, soll ein<br />

erhöhtes Podest (Zeitnehmertreppe) zur Verfügung stehen.<br />

3. Die Zeitnehmer benutzen entweder Stoppuhren oder manuell bedienbare elektronische Zeitmesser mit Digitalanzeige.<br />

All diese Geräte werden im Sinne der <strong>Regeln</strong> als »Uhren« bezeichnet.<br />

4. Die Zeiten aller im Ziel ankommenden Läufer sind zu protokollieren. Zusätzlich sind nach Möglichkeit<br />

auch die Rundenzeiten bei Läufen von 800 m und länger und die 1 000 m-Zeiten bei Läufen von 3 000 m<br />

und länger zu protokollieren, entweder durch dafür bestimmte Mitglieder des Zeitnehmerteams, die Uhren<br />

benutzen, die mehrere Zeiten speichern können oder durch zusätzliche Zeitnehmer.<br />

Erläuterung: Die Runden- bzw. Zwischenzeiten sind jeweils nur für den Führenden festzustellen und<br />

durch Hinzufügen seiner Startnummer in das Wettkampfprotokoll einzutragen. Dies gilt auch bei<br />

vollautomatischer Zeitnahme.<br />

5. Die Zeit muss vom Aufblitzen/Rauch der Startpistole oder eines anerkannten Startgeräts bis zu dem<br />

Moment gemessen werden, in dem der Läufer mit irgendeinem Teil des Körpers (d.h. mit dem Rumpf im


Unterschied zu Kopf, Hals, Armen, Beinen, Händen oder Füßen), die senkrechte Ebene über dem startnäheren<br />

Rand der Ziellinie erreicht hat.<br />

6. Drei offizielle Zeitnehmer (von denen einer der Zeitnehmerobmann ist) und ein oder zwei zusätzliche Zeitnehmer<br />

messen die Zeit des Siegers von jedem Lauf. Die Zeiten der zusätzlichen Zeitnehmer sind nur<br />

beim Ausfall von einer oder zwei der offiziellen Uhren zu berücksichtigen. In diesem Falle sind die Zeitnehmer<br />

in der zuvor festgelegten Reihenfolge aufzurufen, damit bei allen Läufen die offizielle Siegerzeit<br />

mit drei Uhren gemessen worden ist.<br />

7. Jeder Zeitnehmer handelt unabhängig und ohne irgendeiner Person seine Uhr zu zeigen oder mit dieser<br />

über die Zeit zu sprechen. Nachdem er die Zeit in dem offiziellen Vordruck eingetragen und diesen unterzeichnet<br />

hat, übergibt er den Vordruck dem Obmann, der die Uhren zur Kontrolle der eingetragenen<br />

Zeiten überprüfen kann.<br />

8. Bei allen Wettbewerben auf der Laufbahn mit Handzeitnahme sind die erzielten Zeiten mit der nächsthöheren<br />

1/10 Sekunde abzulesen. Bei Wettbewerben, die teilweise oder ganz außerhalb der Leichtathletikanlage<br />

stattfinden, sind die erzielten Zeiten in die nächsthöhere volle Sekunde aufzurunden, z.B. beim<br />

Marathon muss die Zeit von 2:09:44,3 h mit 2:09:45 Std. protokolliert werden.<br />

Bleibt der Zeiger der Uhr zwischen zwei Zeitmarkierungen stehen, gilt die längere Zeit. Wird eine Uhr, die<br />

1/100 Sekunden anzeigt oder ein elektronischer, manuell bedienbarer digitaler Zeitmesser benutzt, bei<br />

denen die erzielte Zeit nicht mit Null an der zweiten Dezimalstelle endet, muss diese zur nächsthöheren<br />

1/10 Sekunde aufgerundet werden, z. B. ist 10,11 s mit 10,2 abzulesen.<br />

9. Stimmen die Zeiten von zwei der drei Uhren überein und weicht die Zeit der dritten Uhr ab, ist die Zeit der<br />

beiden übereinstimmenden Uhren die offizielle Zeit. Zeigen alle drei Uhren unterschiedliche Zeiten an, ist<br />

die Zeit der mittleren Uhr die offizielle. Liegen nur zwei voneinander abweichende Zeiten vor, ist die längere<br />

Zeit die offizielle.<br />

10. Der Zeitnehmerobmann, der gemäß den vorstehenden Bestimmungen handelt, entscheidet über die offizielle<br />

Zeit von jedem Läufer und übermittelt sie dem Wettkampfbüroleiter zur Veröffentlichung.<br />

Vollautomatisches Zielbildsystem<br />

11. Bei allen Wettkämpfen soll eine von der IAAF anerkannte vollautomatische Zielbildanlage benutzt werden.<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

12. Das Zielbildsystem muss fähig sein, ein gedrucktes Bild zu produzieren, das die Zeit von jedem Läufer<br />

anzeigt.<br />

13. Die Zeitmesseinrichtung muss automatisch durch die Startpistole/das Startgerät in Gang gesetzt werden<br />

und die Endzeiten der Läufer automatisch anzeigen.<br />

14. Ein Zeitmesssystem, das nur beim Start oder nur beim Zieleinlauf automatisch in Gang gesetzt wird, aber<br />

nicht an beiden, produziert weder Handzeiten noch vollautomatisch gemessene Zeiten und demgemäß<br />

keine offizielle Zeiten. In diesem Fall werden die abgelesenen Zeiten keinesfalls offiziell anerkannt, aber<br />

der Bildträger kann als Unterstützung zur Feststellung der Platzierungen und der Zeitabstände zwischen<br />

den Läufern herangezogen werden.<br />

Anmerkung:<br />

Wird die Zeitmesseinrichtung nicht durch die Startpistole/das Startgerät in Gang gesetzt, ist dies auf der<br />

Zeitskala des Bildträgers automatisch anzuzeigen.<br />

15. Das vollautomatische Zielbildgerät muss von der IAAF anerkannt sein, gestützt auf einen Genauigkeitstest,<br />

der innerhalb von vier Jahren vor dem Wettkampf durchgeführt worden ist. Es muss durch die<br />

Startpistole/das Startgerät automatisch so in Gang gesetzt werden, dass die Gesamtverzögerung zwischen<br />

dem Startsignal und dem Start des Zeitmesssystems konstant weniger als 1/1000-Sekunde beträgt.<br />

16. Bei allen vollautomatischen und Videosystemen müssen die Bildproduktion und das Zeitmesssystem<br />

synchronisiert sein.<br />

System<br />

17. Ein Videosystem darf benutzt werden, vorausgesetzt:<br />

a es entspricht den zuvor genannten allgemeinen Bestimmungen,<br />

b es wird eine Videokamera benutzt, die auf die Ziellinie ausgerichtet ist, und die mindestens 50 Bilder<br />

pro Sekunde erzeugt,<br />

c<br />

d<br />

es ist ein Zeitmessgerät integriert, das eine Anzeige mit ablesbaren 1/50- (2/100)-Sekunden erzeugt,<br />

die Zeit für jeden Läufer lässt sich auf einem Einzelbild an der Position ablesen, bei der er mit irgendeinem<br />

Teil des Rumpfs die senkrechte Ebene über dem startnäheren Rand der Ziellinie erreicht hat.<br />

Zeigt ein Einzelbild nicht genau diese Position, ist die Zeit von dem Einzelbild abzulesen, bei dem sich<br />

der Rumpf des Läufers unmittelbar hinter der Ziellinie befindet.


Anmerkung:<br />

Haben Läufer eng hintereinander das Ziel erreicht und keines der Einzelbilder zeigt die Position, in der sie<br />

mit irgendeinem Teil ihres Rumpfes über der senkrechten Ebene des startnäheren Rands der Ziellinie<br />

sind, müssen die Einzelbilder unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Erreichen der Ziellinie berücksichtigt<br />

werden. Wird dabei ein Wechsel in der Zieleinlaufposition der betreffenden Läufer festgestellt, entscheidet<br />

der Obmann Zielbildauswertung auf Gleichstand zwischen ihnen.<br />

Nationale Bestimmungen<br />

<strong>DLV</strong> Bei nationalen Meisterschaften sind Videosysteme einzusetzen, die mindestens 100 Bilder pro<br />

Sekunde erzeugen.<br />

SLV Siehe WO 2003, Anhang 10 (1. Zulassungseinteilungen).<br />

18. Ein Nicht-Videosystem darf benutzt werden, vorausgesetzt:<br />

a es entspricht den zuvor genannten allgemeinen Bestimmungen,<br />

b der Zieleinlauf wird von einer in Verlängerung der Ziellinie aufgestellten Kamera mit vertikaler Verschlussöffnung<br />

auf einem fortlaufenden Bild aufgezeichnet. Das Bild muss außerdem mit einer gleichmäßig<br />

markierten Zeitskala mit 1/100-Sekunden-Einteilung synchronisiert sein,<br />

c die Zeiten und Platzierungen sind von dem Bild mittels eines speziellen Geräts abzulesen, das die<br />

Rechtwinkligkeit von Zeitskala und Ableselinie garantiert.<br />

Inbetriebnahme<br />

19. Der Obmann Zielbildauswertung ist für die Funktionstüchtigkeit des Zielbildsystems verantwortlich.<br />

20. Vor Beginn des Wettkampfs trifft er sich mit dem technischen Personal, um sich mit der Anlage vertraut<br />

zu machen. Er überwacht den Aufbau und den Test der Zielbildanlage.<br />

21. Wenn möglich, sollen mindestens zwei Zielbildkameras in Betrieb sein, je eine auf beiden Seiten der Laufbahn.<br />

Vorzugsweise sollen diese Zeitmesssysteme technisch völlig unabhängig voneinander sein, d.h.<br />

verschiedene Stromversorgung sowie getrennte Ausrüstung und Kabel für die Übertragung des Startsignals<br />

und Anzeige der Zeiten.<br />

Anmerkung:<br />

Sind zwei oder mehr Zielbildkameras in Betrieb, soll vor Beginn des Wettkampfs durch die <strong>Technische</strong>n<br />

Delegierten (oder durch den »Internationalen Kampfrichter für Zielbildauswertung«, wenn berufen) eine<br />

als offizielle Kamera bestimmt werden. Die Zeiten und Platzierungen der anderen Kamera sollen nur<br />

berücksichtigt werden, wenn Zweifel an der Genauigkeit der offiziellen Kamera bestehen oder zusätzliche<br />

Bilder zur Beseitigung von Unklarheiten in der Reihenfolge des Zieleinlaufs notwendig sind (d.h. teilweise<br />

oder ganz verdeckte Läufer auf dem offiziellen Bild).<br />

22. Der Obmann Zielbildauswertung leitet zusammen mit dem Schiedsrichter und dem Starter vor dem<br />

Beginn der Inbetriebnahme eine Kontrolle ein, um sicher zu stellen, dass die Zielbildanlage durch die<br />

Startpistole/das Startgerät automatisch in Gang gesetzt wird und genau ausgerichtet ist. Er beaufsichtigt<br />

die Durchführung der »Null-Kontrolle«.<br />

23. Der Obmann Zielbildauswertung bestimmt zusammen mit den beiden Assistenten die Platzierungen und<br />

Zeiten der Läufer. Er trägt die offiziellen Platzierungen und Zeiten in das Wettkampfprotokoll ein, unterzeichnet<br />

und übermittelt es dem Wettkampfbüroleiter.<br />

24. Die Zeiten der Zielbildkamera sind als offiziell zu protokollieren, wenn nicht aus irgendeinem Grund festgestellt<br />

wird, dass sie offensichtlich falsch sein müssen. In einem solchen Fall gelten die Zeiten der Zeitnehmer<br />

im Hintergrund, die nötigenfalls anhand der vom Zielbild ermittelten Zeitabstände angepasst<br />

werden, als offizielle Zeiten. Zeitnehmer im Hintergrund müssen eingesetzt sein, wenn ein mögliches Versagen<br />

der Zeitmesseinrichtung vorkommen kann.<br />

25. Die erzielten Zeiten sind vom Zielbild wie folgt abzulesen:<br />

a bei Läufen bis einschließlich 10 000 m sind sie in 1/100-Sekunden abzulesen und so schriftlich zu protokollieren.<br />

Beträgt die erzielte Zeit nicht genau 1/100-Sekunde, ist sie auf die nächsthöhere 1/100<br />

Sekunde aufzurunden,<br />

b bei Läufen länger als 10 000 m sind sie in 1/100-Sekunden abzulesen. Alle nicht mit Null endenden<br />

Zeiten sind in die nächsthöhere 1/10-Sekunde aufzurunden und so zu protokollieren; z.B.: bei 20 000<br />

m ist Zeit von 59:26,32 min. mit 59:26,4 min. zu protokollieren,<br />

c bei Wettbewerben, die teilweise oder ganz außerhalb einer Leichtathletikanlage stattfinden, sind die erzielten<br />

Zeiten in 1/100-Sekunden abzulesen. Alle nicht mit zwei Nullen endenden Zeiten sind in die<br />

nächsthöhere ganze Sekunde aufzurunden und so zu protokollieren; z.B.: beim Marathon ist die Zeit<br />

von 2:09:44,32 h mit 2:09:45 h zu protokollieren.


Regel 166 Auslosen, Setzen und Qualifikation bei Laufwettbewerben<br />

Runden und Läufe<br />

1. Bei Laufwettbewerben sind Vorlaufrunden (Vorläufe) durchzuführen, wenn die Teilnehmerzahl zu groß<br />

und ein zufrieden stellender Ablauf des Wettkampfs in einer einzigen Runde (Finale) nicht gewährleistet<br />

ist. Finden Vorlaufrunden statt, müssen alle Läufer daran teilnehmen und sich über diese qualifizieren.<br />

Erläuterung: Verzichtet ein Läufer auf seine Teilnahme an der nächsten Runde, kann der<br />

Wettkampfleiter ein Nachrücken erlauben. Voraussetzung dafür ist, dass der Stellplatz rechtzeitig vor<br />

Beginn der nächsten Runde darüber informiert worden ist.<br />

2. Die Vor-, Zwischen- und Halbfinalläufe sind von den <strong>Technische</strong>n Delegierten festzulegen. Wurden diese<br />

nicht berufen, sind sie vom Organisationskomitee (Veranstalter) festzulegen.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c sind, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, die<br />

Zahl der Runden, die Zahl der Läufe in jeder Runde und der Qualifikationsmodus für jede Runde die<br />

folgenden Tabellen anzuwenden.<br />

100 m, 200 m, 400 m, 100 m H, 110 m H, 400m H<br />

Abgegebene Zahl der Läufe qualifiziert nach Zahl der Läufe qualifiziert nach Zahl der Läufe qualifiziert nach<br />

Meldungen 1. Runde Platz Zeit 2. Runde Platz Zeit 3. Runde<br />

Platz<br />

9 - 16 2 3 2<br />

17 - 24 3 2 2<br />

25 - 32 4 3 4 2 4<br />

33 - 40 5 4 4 3 4 4 2 4<br />

41 - 48 6 4 8 4 4 2 4<br />

49 - 56 7 4 4 4 4 2 4<br />

57 - 64 8 3 8 4 4 2 4<br />

65 - 72 9 3 5 4 4 2 4<br />

73 - 80 10 3 2 4 4 2 4<br />

81 - 88 11 3 7 5 3 1 2 4<br />

89 - 96 12 3 4 5 3 1 2 4<br />

97 – 104 13 3 9 6 2 4 2 4<br />

105 – 112 14 3 6 6 2 4 2 4<br />

800 m, 4x100 m, 4x400 m<br />

9 - 16 2 3 2<br />

17 - 24 3 2 2<br />

25 - 32 4 3 4 2 3 2<br />

33 - 40 5 2 6 2 3 2<br />

41 - 48 6 2 4 2 3 2<br />

49 - 56 7 2 2 2 3 2<br />

57 - 64 8 2 8 3 2 2<br />

65 - 72 9 3 5 4 3 4 2 4<br />

73 - 80 10 3 2 4 3 4 2 4<br />

81 - 88 11 3 7 5 3 1 2 4<br />

89 - 96 12 3 4 5 3 1 2 4<br />

97 – 104 13 3 9 6 2 4 2 4<br />

105 – 112 14 3 6 6 2 4 2 4<br />

1500 m<br />

16 - 24 2 4 4<br />

25 - 36 3 6 6 2 5 2<br />

37 - 48 4 5 4 2 5 2<br />

49 - 60 5 4 4 2 5 2<br />

61 - 72 6 3 6 2 5 2<br />

3000 m-Hindernis, 3000 m<br />

16 - 30 2 4 4<br />

31 - 45 3 6 6 2 5 2<br />

46 - 60 4 5 4 2 5 2<br />

61 - 75 5 4 4 2 5 2<br />

5000 m<br />

20 - 38 2 5 5<br />

39 - 57 3 8 6 2 6 3<br />

58 - 76 4 6 6 2 6 3<br />

77 - 95 5 5 5 2 6 3<br />

10 000 m<br />

28 - 54 2 8 4<br />

55 - 81 3 5 5<br />

82 – 108 4 4 4<br />

Wenn immer es möglich ist, sind die Vertreter einer Nation in verschiedene Läufe einzuteilen.<br />

Anmerkung:


Sind Vorläufe festzulegen, wird empfohlen, möglichst viele Informationen zum Leistungsstand der Läufer<br />

zu berücksichtigen und die Läufe auszulosen, damit grundsätzlich die Besten das Finale erreichen.<br />

3. Nach der ersten Runde sind die Läufer in die Läufe der folgenden Runden in Übereinstimmung mit dem<br />

folgenden Verfahren einzuteilen:<br />

a Bei Läufen 100 m bis einschließlich 400 m und Staffeln bis einschließlich 4x400 m muss sich das<br />

Setzen auf die Platzierungen und Leistungen (Zeiten) der jeweils vorherigen Runde stützen. Zu diesem<br />

Zweck sind die Läufer wie folgt einzuordnen:<br />

Schnellster<br />

Vorlaufsieger.............................................(1),<br />

Zweitschnellster Vorlaufsieger.............................................(2),<br />

Drittschnellster Vorlaufsieger usw......................................(3),<br />

Schnellster<br />

Zweitplatzierter..........................................(4),<br />

Zweitschnellster Zweitplatzierter..........................................(5),<br />

Drittschnellster Zweitplatzierter usw...................................(6),<br />

abschließend mit<br />

Schnellster<br />

der sich über die Zeit qualifizierte..............(7),<br />

Zweitschnellster der sich über die Zeit qualifizierte..............(8),<br />

Drittschnellster der sich über die Zeit qualifizierte usw...... (9).<br />

Danach sind die Läufer in einem Zick-Zack-Schema auf die Läufe zu verteilen, d.h. bei drei Läufen<br />

sieht das Setzen wie folgt aus:<br />

Die Reihenfolge der Läufe A, B und C muss ausgelost werden.<br />

b Für die anderen Läufe sind die Leistungen (Zeiten) aus den gültigen Bestenlisten für das Setzen<br />

heranzuziehen, sofern diese nicht durch die in den vorherigen Runden erzielten Leistungen verbessert<br />

wurden.<br />

Dieses System ist auch für Läufe der ersten Runde anzuwenden, wenn für das Setzen Leistungen aus der<br />

gültigen Bestenliste des vorherbestimmten Zeitraums heranzuziehen sind.<br />

4. Folgen mehrere Runden eines Laufes aufeinander, wird bei Läufen 100 m bis einschließlich 800 m und<br />

bei Staffeln bis einschließlich 4x400 m wie folgt ausgelost:<br />

a für die erste Runde sind die Einzelbahnen auszulosen,<br />

b für die folgenden Runden sind die Läufer nach jeder Runde zunächst gemäß dem in Nr. 3 a oder im<br />

Fall der 800 m gemäß dem in Nr. 3 b beschriebenen Verfahren einzuordnen.<br />

Danach schließen sich zwei Auslosungen an:<br />

c eine bezüglich der vier am höchsten eingeordneten Läufer/Staffeln, um die Plätze für die Einzelbahnen<br />

3, 4, 5 und 6 zu bestimmen,<br />

d eine bezüglich der vier am niedrigsten eingeordneten Läufer/Staffeln, um die Plätze für die Einzelbahnen<br />

1, 2, 7 und 8 zu bestimmen.<br />

Anmerkung 1:<br />

Stehen weniger als 8 Einzelbahnen zur Verfügung, soll dieser Modus mit den notwendigen Anpassungen<br />

angewandt werden.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Stehen für die Auslosung nur 6 Bahnen zur Verfügung, werden den drei am höchsten eingeordneten<br />

Läufern/Staffeln die Einzelbahnen 3, 4 und 5 und den drei am niedrigsten eingeordneten Läufern/Staffeln<br />

die Einzelbahnen 1, 2 und 6 zugelost.<br />

Anmerkung 2:<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 d, e, f, g und h kann bei einem 800 m-Lauf jede Einzelbahn mit einem<br />

oder zwei Läufern besetzt, oder der Lauf kann im Gruppenstart von der Evolvente gestartet, werden.<br />

Anmerkung 3:<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c soll das in Anmerkung 2 erwähnte Verfahren grundsätzlich<br />

nur für die erste Runde angewendet werden, ausnahmsweise auch in einer späteren Runde, wenn infolge<br />

Gleichstand oder aufgrund einer Entscheidung des Schiedsrichters mehr Läufer an einem Lauf teilnehmen,<br />

als dies vorausgesehen wurde.<br />

5. Ein Läufer darf nur in dem Lauf starten, für den er eingeteilt ist, ausgenommen bei Umständen, die nach<br />

Meinung des Schiedsrichters eine Änderung rechtfertigen.<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Die Entscheidung ist nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Wettkampfleiter zu treffen.


6. Aus allen Vorläufen qualifizieren sich mindestens der Erste und der Zweite, nach Möglichkeit auch der<br />

Dritte für die nächste Runde.<br />

Ausgenommen von Regel 167 qualifizieren sich weitere Läufer über ihre Platzierungen oder erzielten<br />

Zeiten für die nächste Runde. Bezüglich der erzielten Zeiten dürfen diese nur von einem Zeitmesssystem<br />

berücksichtigt werden.<br />

Ist über das Setzen der Läufe entschieden, muss die Reihenfolge der Läufe ausgelost werden (siehe 4a).<br />

Nationale Bestimmung<br />

Die Bedingungen, nach denen sich die Läufer für die nächste Runde qualifizieren, werden vom Wettkampfleiter<br />

festgelegt. Die Voraussetzungen für das Weiterkommen sind auf den Wettkampflisten zu<br />

vermerken und rechtzeitig bekanntzugeben.<br />

7. Zwischen dem letzten Lauf einer Runde und dem ersten Lauf der nächsten Runde oder dem Finale<br />

müssen, wenn durchführbar, folgende Mindestzeitabstände eingehalten werden:<br />

Bis einschließlich 200 m............................45 Minuten<br />

über 200 m bis einschließlich 1 000 m......90 Minuten<br />

über 1 000 m.............................................nicht am selben Tag<br />

Einzige Runde<br />

8. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c sind für Läufe länger als 800 m und Staffeln länger als 4x400<br />

m sowie für Läufe, die nur in einer einzigen Runde (Finale) stattfinden, die Einzelbahnen/ Startplätze auszulosen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei Läufen von 100 m bis einschließlich 800 m und Staffeln bis einschließlich 4 x 400 m, die in einer<br />

Runde entschieden werden (dies gilt auch für Zeitendläufe) findet das in Nr. 4 c und d aufgezeigte<br />

Verfahren Anwendung.<br />

Regel 167 Gleichstände<br />

Bei Gleichständen ist wie folgt zu verfahren:<br />

Ist in einer Vorlaufrunde ein auf Zeit beruhender Gleichstand für einen Qualifikationsplatz der nächsten<br />

Runde festgestellt worden, berücksichtigt der Obmann Zielbildauswertung die von den Läufern tatsächlich erzielten<br />

Zeiten in 1/1000-Sekunden. Besteht auch danach Gleichstand, sind die zeitgleichen Läufer für die<br />

nächste Runde zuzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, wird der Weiterkommende durch das Los<br />

ermittelt.<br />

Besteht im Finale Gleichstand auf dem ersten Platz, ist der Schiedsrichter befugt darüber zu entscheiden, ob<br />

die zeitgleichen Läufer - wenn möglich - nochmals laufen. Entscheidet er sich dagegen, bleibt der Gleichstand<br />

bestehen. Gleichstände auf den anderen Plätzen bleiben bestehen.<br />

Erläuterung: Bei Gleichstand auf dem ersten Platz ist zunächst eine Auswertung nach 1/1000-Sekunden<br />

vorzunehmen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Eine mögliche Auslosung zum Weiterkommen wird vom Wettkampfbüroleiter ohne Beisein der<br />

zeitgleichen Läufer vorgenommen.<br />

Regel 168 Hürdenläufe<br />

1. Standardstrecken. Standardstrecken sind die folgenden:<br />

Männer, Junioren (U 20) und männliche Jugend (U 18): 110 m, 400 m<br />

Frauen, Juniorinnen (U 20) und weibliche Jugend (U 18): 100 m, 400 m.<br />

In jeder Bahn sind 10 Hürden gemäß der folgenden Tabelle aufzustellen:<br />

Männer, Junioren (U 20) und männliche Jugend (U 18)<br />

Laufstrecke Anlauf Abstand Auslauf<br />

110 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

400 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

Frauen, Juniorinnen und weibliche Jugend (U 18)<br />

Laufstrecke Anlauf Abstand Auslauf<br />

100 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

400 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

Jede Hürde muss so auf die Laufbahn hingestellt werden, dass der Fuß in die Anlaufrichtung des Läufers<br />

zeigt, und dass die ihm zugewandte Seite der Hürdenlatte mit dem näher zum Start liegenden Rand der<br />

Markierung auf der Einzelbahn übereinstimmt.<br />

2. Konstruktion. Die Hürde muss aus Metall, die Hürdenlatte muss aus Holz oder beide auch aus anderem<br />

geeigneten Material gefertigt sein. Die Hürde besteht aus zwei Ständern mit zwei Füßen, die an ihren<br />

äußersten Enden im rechten Winkel zusammengefügt und die beide so mit einer Querstange verbunden<br />

sind, dass dadurch ein rechtwinkliges Gestell entsteht. Die Hürde muss so gefertigt sein, dass die Kraft


eines Gewichts von mindestens 3,6 kg erforderlich ist, um sie umzuwerfen. Die Kraft bezieht sich auf die<br />

Mitte des oberen Rands der Hürdenlatte. Die Hürde kann für jeden Wettbewerb in der Höhe verstellbar<br />

sein. Die Gegengewichte müssen so verschiebbar sein, dass bei jeder Höhe die Kraft eines Gewichts von<br />

mindestens 3,6 kg und höchstens 4,0 kg erforderlich ist, um sie umzuwerfen.<br />

3. Maße. Die Standardhöhen der Hürden müssen betragen:<br />

Männer/Jun.(U 20) m.Jgd.(U 18) Frauen/Jun.(U20) w.Jgd.(U 18)<br />

110/100m 1,067 m 0,914 m 0,840 m 0,762 m<br />

400m 0,914 m 0,840 m 0,762 m 0,762 m<br />

Die Hürde muss 1,18 m – 1,20 m breit, der Fuß höchstens 0,70 m lang sein. Das Gesamtgewicht der<br />

Hürde darf nicht weniger als 10 kg betragen.<br />

In jedem Fall ist bei der Fertigung eine Toleranz von ± 3 mm zu den Standardhöhen zulässig.<br />

Markierungen für die Hürden nach dem "Marking Plan" der IAAF:<br />

Auslauf<br />

Strecke Markierung Altersklasse Zahl Höhe Anlauf Abstand<br />

400 m grün -- Männer, m.Jgd.A (U 20) 10 0,914 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

400 m grün -- m.Jgd.B (U 18) 10 0,840 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

400 m grün -- Frauen , w.Jgd.A+B (U 20+18) 10 0,762 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

110 m blau -- Männer, m.Jgd.A (U 20) 10 1,067 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

110 m blau -- m.Jgd.B (U 18) 10 0,914 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

100 m gelb -- Frauen , w.Jgd.A (U 20) 10 0,840 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

100 m gelb -- w.Jgd.B (U 18) 10 0,762 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

400 m grün -- Junioren, M 30 – 45 10 0,914 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

400 m grün -- M 50/55 10 0,840 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

400 m grün -- Juniorinnen, W 30 - 45 10 0,762 m 45,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

300 m grün -- M 15 7 0,840 m 50,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

300 m grün -- M 60/65, W 50/55, W 15 7 0,762 m 50,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

300 m grün -- M 70 u.ä. 7 0,686 m 50,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

300 m grün -- W 60 u.ä. 7 0,686 m 50,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

110 m blau -- Junioren, M 30/35 10 1,067 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

110 m blau -- m. Jgd.A, M 40/45 10 0,991 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

110 m rot •• m.Jgd.B 10 0,914 m 13,72 m 8,90 m 16,18 m<br />

100 m gelb -- M 50/55 10 0,914 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

100 m schwarz •• M 60/65 10 0,840 m 16,00 m 8,00 m 12,00 m<br />

100 m gelb -- Juniorinnen, W 30/35 10 0,840 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

100 m gelb -- w.Jgd.B 10 0,762 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

80 m rot ++ M 70/75 8 0,762 m 12,00 m 7,00 m 19,00 m<br />

80 m rot ++ M 80 u.ä. 8 0,686 m 12,00 m 7,00 m 19,00 m<br />

80 m gelb •• M 14/15 7 0,840 m 13,50 m 8,60 m 14,90 m<br />

80 m schwarz •• W 40/45, W 14/15 8 0,762 m 12,00 m 8,00 m 12,00 m<br />

80 m rot ++ W 50/55 8 0,762 m 12,00 m 7,00 m 19,00 m<br />

80 m rot ++ W 60 u.ä. 8 0,686 m 12,00 m 7,00 m 19,00 m<br />

60 m schwarz ++ M 12/13 + W 12/13 6 0,762 m 11,50 m 7,50 m 11,00 m<br />

Nationale Bestimmung<br />

ÖLV<br />

300 m grün -- m.Jgd. 7 0,840 m 50,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

300 m grün -- w.Jgd. 7 0,762 m 50,00 m 35,00 m 40,00 m<br />

110 m blau -- Junioren 10 0,991 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

110 m rot •• m.Jgd. 10 0,914 m 13,72 m 8,90 m 16,18 m<br />

100 m gelb -- Juniorinnen, Schü. A 10 0,840 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

100 m gelb -- w.Jgd. 10 0,762 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

80 m schwarz •• Schi.A 8 0,762 m 12,00 m 8,00 m 12,00 m<br />

Nationale Bestimmung<br />

SLV<br />

300 m grün -- m.Jgd.A 7 0,840 m 50,00 m 35,00 m 45,00 m<br />

300 m grün -- w.Jgd.A 7 0,762 m 50,00 m 35,00 m 45,00 m<br />

110 m blau -- Junioren 10 0,991 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

110 m blau -- m.Jgd.A 10 0,914 m 13,72 m 9,14 m 14,02 m<br />

100 m gelb -- Juniorinnen, m.Jgd.B 10 0,840 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

100 m gelb -- w.Jgd.A 10 0,762 m 13,00 m 8,50 m 10,50 m<br />

80 m schwarz •• w.Jgd.B, Schü. A 8 0,762 m 12,00 m 8,00 m 12,00 m<br />

60 m schwarz ++ Schi.A/B, Schü.B 6 0,762 m 11,50 m 7,50 m 11,00 m<br />

4. Die Hürdenlatte muss 7 cm breit sein. Sie ist zwischen 1 cm und 2,5 cm dick und ihre Oberkanten sind<br />

abgerundet. Die Hürdenlatte ist an den Enden der Ständer sicher zu befestigen.


5. Die Hürdenlatte ist mit schwarz-weißen Streifen oder anderen Kontrastfarben so zu bemalen, dass sich<br />

die helleren Streifen von mindestens 22,5 cm Breite an der Außenseite befinden.<br />

6. Alle Hürdenwettbewerbe müssen in Einzelbahnen gelaufen werden und jeder Läufer hat die ihm zugewiesene<br />

Einzelbahn durchgehend einzuhalten.<br />

Erläuterung: Regel 163.4 gilt entsprechend.<br />

7. Ein Läufer, der beim Überqueren seinen Fuß oder sein Bein unter dem Niveau der Oberseite der Hürdenlatte<br />

vorbeiführt oder eine Hürde in seiner Einzelbahn nicht überläuft oder nach Überzeugung des<br />

Schiedsrichters eine Hürde absichtlich mit der Hand oder dem Fuß umstößt, muss disqualifiziert werden.<br />

8. Mit Ausnahme des Tatbestands in Nr. 7 führt das Umwerfen von Hürden weder zur Disqualifikation noch<br />

verhindert dies die Anerkennung eines Rekords.<br />

9. Für die Anerkennung eines Weltrekords müssen alle Hürden den Bestimmungen dieser Regel entsprechen.<br />

Hürdenabmessungen<br />

min.<br />

22,5 cm<br />

7 cm<br />

1,18 - 1,20 m<br />

1-2,5 cm<br />

M 1,067<br />

W 0,762<br />

0,003 m<br />

±<br />

0,003 m<br />

±<br />

max. 70 cm<br />

Regel 169 Hindernisläufe<br />

1. Die Standardstrecken sind 2 000 m und 3 000 m.<br />

2. Beim 3 000 m-Lauf sind 28 Hindernisse und 7 Wassergrabenhindernisse, beim 2 000 m-Lauf sind<br />

18 Hindernisse und 5 Wassergrabenhindernisse zu überqueren.<br />

3. Bei den Hindernisläufen müssen in jeder vollständigen Runde 5 Hindernisse überquert werden, mit dem<br />

Wassergrabenhindernis an vierter Stelle. Die Hindernisse sind gleichmäßig so zu verteilen, dass der<br />

Abstand dazwischen ungefähr ein Fünftel der Rundenlänge beträgt.<br />

4. Beim 3 000 m-Lauf wird die Strecke vom Start bis zum Beginn der ersten vollständigen Runde ohne Hindernisse<br />

gelaufen (die Hindernisse H 3 und H 5 sind erst danach hinzustellen). Beim 2 000 m-Lauf wird<br />

die Strecke vom Start bis eingangs der Gegengeraden ohne Hindernisse gelaufen (die Hindernisse<br />

H 1 und H 2 sind erst danach hinzustellen).<br />

Nationale Bestimmung<br />

Beim 1500 m-Lauf wird die Strecke vom Start bis zum Beginn der ersten vollständigen Runde ohne<br />

Hindernisse gelaufen (die Hindernisse H 3 und H 5 sind erst danach hinzustellen).<br />

Hindernislaufbahn<br />

Start<br />

3000 m Hi<br />

Start 1500 m<br />

Start 1500 m Hi<br />

C<br />

H 3<br />

D<br />

H 2<br />

H 4<br />

Wassergraben<br />

B<br />

H 5<br />

A<br />

H 1<br />

Hindernisse<br />

Start<br />

2000 m Hi<br />

ZIEL


5. Die Hindernisse bei den männlichen Wettbewerben müssen 91,4 cm hoch, bei den weiblichen Wettbewerben<br />

76,2 cm (jeweils ± 3 mm) und jeweils mindestens 3,96 m (± 0,02 m) breit sein. Der Querschnitt<br />

aller Hindernisbalken muss quadratisch sein und eine Kantenlänge von 12,7 cm x 12,7 cm haben.<br />

Das Hindernis am Wassergraben muss 3,66 m ( 0,02 m) breit und so fest im Boden verankert sein, dass<br />

eine horizontale Bewegung nicht möglich ist.<br />

Die Hindernisbalken sind mit schwarzen und weißen Streifen oder anderen Kontrastfarben so zu bemalen,<br />

dass sich die mindestens 22,5 cm breiten helleren Streifen an der Außenseite befinden.<br />

Jedes Hindernis muss zwischen 80 und 100 kg schwer sein und soll auf beiden Seiten einen 1,20 bis 1,40<br />

m langen Fuß haben (siehe Zeichnung).<br />

Die Hindernisse müssen so auf die Laufbahn hingestellt werden, dass der Hindernisbalken 30 cm weit in<br />

den Innenraum ragt.<br />

Anmerkung:<br />

Es wird empfohlen, für das erste zu überquerende Hindernis eine Mindestbreite von 5 m vorzusehen.<br />

Hindernisabmessungen<br />

min. 3,96 m<br />

30 cm<br />

12,7 cm<br />

M 91,4 ± 0,3 cm<br />

W 76,2 ± 0,3 cm<br />

12,7 cm<br />

1,20 - 1,40 m<br />

Wassergraben<br />

6. Der Wassergraben mit Hindernis muss 3,66 m ( 0,02 m) lang und breit sein.<br />

Der Boden des Wassergrabens besteht aus einer Kunststoffoberfläche oder -matte in ausreichender<br />

Dicke, die eine sichere Landung und einen ausreichenden Griff der Spikes gewährleisten. Zu Beginn des<br />

Laufs muss die Wasseroberfläche niveaugleich mit der Laufbahn sein, mit einem Spielraum von 2 cm.<br />

Der Wassergraben unmittelbar nach dem Hindernis muss 70 cm tief sein und dies auf einer Breite am<br />

Boden von etwa 30 cm. Von dort steigt der Boden gleichmäßig bis zum Niveau der Laufbahn an.<br />

7. Jeder Läufer muss über den Wassergraben springen oder hindurch laufen. Jeder, der seitlich neben den<br />

Wassergraben tritt oder beim Überqueren eines Hindernisses den Fuß oder das Bein unter dem Niveau<br />

der Oberseite des Hindernisbalkens vorbeiführt, muss disqualifiziert werden. Vorausgesetzt diese<br />

Bestimmungen sind beachtet, kann ein Läufer jedes Hindernis auf beliebige Weise überqueren.


3,66 ± 0,02 m<br />

Wassergraben<br />

30 cm<br />

M 91,4 ± 0,3 cm<br />

W 76,2 ± 0,3 cm<br />

min. 2,50 m<br />

3,66 ± 0,02 m<br />

Kunststoff oder Matte<br />

70 cm<br />

Strecke<br />

Markierung<br />

auf der Laufbahneinfassung<br />

Altersklasse<br />

Runde<br />

n<br />

Zahl der Hindernisse<br />

freistehend Wassergraben<br />

3000 m blau + Männer 7 ½ 28 (7 x 4) 7 (7 x 1) 0,914 m<br />

3000 m blau + Frauen 7 ½ 28 (7 x 4) 7 (7 x 1) 0,762 m<br />

2000 m blau + m.Jgd. A (U 20) 5 18 (2 + (4 x 4)) 5 (5 x 1) 0,914 m<br />

2000 m blau + w.Jgd. A (U 20) 5 18 (2 + (4 x 4)) 5 (5 x 1) 0,762 m<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

3000 m blau + Junioren 7 ½ 28 (7 x 4) 7 (7 x 1) 0,914 m<br />

3000 m blau + Juniorinnen 7 ½ 28 (7 x 4) 7 (7 x 1) 0,762 m<br />

2000 m blau + m.Jgd. B 5 18 (2 + (4 x 4)) 5 (5 x 1) 0,914 m<br />

1500 m blau + w.Jgd.B 3 ¾ 12 (3 x 4) 3 (3 x 1) 0,762 m<br />

Nationale Bestimmung ÖLV<br />

3000 m blau + Junioren 7 ½ 28 (7 x 4) 7 (7 x 1) 0,914 m<br />

2000 m blau + m.Jgd. 5 18 (2 + (4 x 4)) 5 (5 x 1) 0,914 m<br />

Nationale Bestimmung SLV<br />

2000 m blau + Junioren 5 18 (2 + (4 x 4)) 5 (5 x 1) 0,914 m<br />

1500 m blau + m.Jgd.A 3 ¾ 12 (3 x 4) 3 (3 x 1) 0,914 m<br />

Regel 170 Staffelläufe<br />

1. Zur Kennzeichnung der Teilstrecken und der Startlinien sind 5 cm breite Linien quer über die Laufbahn zu<br />

ziehen.<br />

2. Der Wechselraum muss 20 m lang sein mit einer Mittellinie im Zentrum. Die Wechselräume beginnen und<br />

enden an den Rändern der Wechselraumlinien, die in Laufrichtung näher zur Startlinie liegen.<br />

Wechselmarkierungen nach dem "Marking Plan" der IAAF<br />

Disziplin Wechselmarke Farbe Zeichen Länge / Breite<br />

WV 4 x 100m Wechselvorlauf rot 60/5 cm<br />

WA 4 x 100m Wechselanfang gelb 110/5 cm<br />

WE 4 x 100m Wechselende gelb 110/5 cm<br />

WA 4 x 400m Wechselanfang blau 80/5 cm<br />

WE 4 x 400m Wechselende blau 80/5 cm<br />

WA 4 x 400m Wechselanfang blau 80/5 cm für die 3. + 4. Läufer<br />

Nationale Bestimmungen<br />

WV 4 x 75 m Wechselvorlauf rot 40/3 cm<br />

WA 4 x 75 m Wechselanfang gelb 50/3 cm<br />

Höhe


WE 4 x 75 m Wechselende gelb 50/3 cm<br />

3. Die Mittellinien im Zentrum der ersten Wechselräume für die 4x400 m-Staffel (oder der zweiten Wechselräume<br />

für die 4x200 m-Staffel) sind mit den Startlinien des 800 m-Laufs identisch.<br />

4. Die Wechselräume für den zweiten und den letzten Wechsel (4x400 m) sind durch die jeweils 10 m<br />

beiderseits der Start-/Ziellinie gekennzeichneten Linien begrenzt.<br />

5. Die Übergangslinie eingangs der Gegengeraden, wo es den Läufern der zweiten (4x400 m) und der<br />

dritten (4x200 m) Teilstrecke erlaubt ist, ihre Einzelbahnen zu verlassen, ist dieselbe, wie die für den 800<br />

m-Lauf in Regel 163.5 beschriebene.<br />

6. Die 4x100 m- und, wenn möglich, die 4x200 m-Staffel sind vollständig in Einzelbahnen zu laufen.<br />

Bei der 4x200 m-Staffel (wenn nicht vollständig in Einzelbahnen gelaufen) und bei der 4x400 m-Staffel<br />

wird jeweils die erste Runde sowie die erste Kurve der zweiten Runde bis zur Übergangslinie vollständig in<br />

Einzelbahnen gelaufen.<br />

Anmerkung:<br />

Treten bei der 4x200 m- und der 4x400 m-Staffel nicht mehr als 4 Mannschaften an, wird empfohlen, nur<br />

die erste Kurve der ersten Runde in Einzelbahnen zu laufen.<br />

Erläuterung: In diesen Fällen ist jeweils von der 800 m-Startlinie zu starten.<br />

7. Bei der 4x100 m- und der 4x200 m-Staffel dürfen die den Stab übernehmenden Läufer höchstens 10 m<br />

vor dem Wechselraum (Nr. 2) anlaufen. Diese Anlaufmarkierung muss in jeder Einzelbahn farbig gekennzeichnet<br />

sein.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Ist bei der 4x75 m-Staffel diese Anlaufmarkierung nicht gekennzeichnet, muss innerhalb des<br />

Wechselraums angelaufen werden.<br />

Für die 4x50 m-Staffel ist keine begrenzte Zone für die Stabübergabe vorgeschrieben, deshalb wird auf<br />

die Einzeichnung von Wechselräumen verzichtet. Zur Stabübernahme muss der übernehmende Läufer<br />

vom jeweiligen Staffelteilpunkt, dies ist der Beginn der jeweiligen Teilstrecke, anlaufen.<br />

8. Bei der 4x400 m-Staffel findet der erste Wechsel vollständig in den Einzelbahnen statt. Den zweiten<br />

Läufern ist es nicht erlaubt, außerhalb ihres Wechselraums anzulaufen, dies muss innerhalb ihres<br />

Wechselraums geschehen. Gleiches gilt für die dritten und vierten Läufer bezüglich ihres Anlaufens.<br />

Die zweiten Läufer jeder Mannschaft dürfen nach der ersten Kurve ihre Einzelbahnen unmittelbar nach<br />

Überlaufen der Übergangslinie (Nr. 5) verlassen. Diese muss mit einer 5 cm breiten, gebogenen Linie<br />

quer über die Laufbahn und mit mindestens 1,50 m hohen Fahnen auf beiden Seiten außerhalb der Laufbahn<br />

gekennzeichnet sein.<br />

Anmerkung:<br />

Damit die Läufer die Übergangslinie leichter erkennen, können kleine Kegel oder Prismen von 5 cm x 5<br />

cm, nicht höher als 15 cm und in der gleichen Farbe wie die Übergangslinie, auf die Schnittstellen der<br />

Bahnbegrenzungslinien mit der Übergangslinie hingestellt werden.<br />

9. Die Läufer der dritten und vierten Teilstrecke der 4x400 m-Staffel begeben sich auf Anweisung eines<br />

Kampfrichters in ihre Wartepositionen, die (von innen nach außen) derjenigen Reihenfolge entspricht, wie<br />

ihre Mannschaftsmitglieder sie nach 200 m ihrer Teilstrecke jeweils erlaufen haben. Haben die ankommenden<br />

Läufer diesen Punkt passiert, behalten die wartenden Läufer diese Reihenfolge bei und dürfen<br />

ihre Positionen am Beginn des Wechselraums nicht tauschen. Sollte ein Läufer dies nicht befolgen, verursacht<br />

er dadurch die Disqualifikation seiner Mannschaft.<br />

10. Bei anderen nicht in Einzelbahnen gelaufenen Staffeln können die wartenden Läufer eine Innenposition<br />

auf der Laufbahn so einnehmen, wie ihre Mannschaftsmitglieder ankommen, sofern sie dabei andere<br />

Läufer nicht durch Rempeln oder Sperren behindern.<br />

11. Markierungen. Wird eine Staffel ganz oder teilweise in Einzelbahnen gelaufen, darf der Läufer in seiner<br />

Einzelbahn eine Markierung mit Klebeband, maximal 5 cm x 40 cm groß und von unterschiedlicher Farbe,<br />

anbringen, die nicht mit anderen ständigen Markierungen verwechselt werden kann. Auf Aschenoder<br />

Graslaufbahnen kann die Markierung durch Einritzen geschehen. Keinesfalls darf ein anderes Material<br />

zur Markierung verwendet werden.<br />

Staffelstab<br />

12. Der Staffelstab muss ein glattes Rohr mit rundem Querschnitt sein, bestehend in einem Stück aus Holz,<br />

Metall oder einem anderen harten Material, das nicht länger als 30 cm und nicht kürzer als 28 cm sein<br />

darf. Der Umfang des Staffelstabs muss 12 cm bis 13 cm und das Gewicht darf nicht weniger als 50 g betragen.<br />

Der Staffelstab soll farbig sein, damit er während des Laufs gut sichtbar ist.<br />

Erläuterung: Bei nationalen Wettkämpfen dürfen eigene Staffelstäbe benutzt werden, sofern sie diesen<br />

Bestimmungen entsprechen.


13. Der Staffelstab muss beim Lauf durchgehend in der Hand getragen werden. Fällt er zu Boden, muss er<br />

von dem Läufer aufgehoben werden, der ihn fallen ließ. Dazu darf er seine Einzelbahn verlassen, sofern<br />

er dadurch die Laufstrecke nicht abkürzt. Wird dies befolgt und wird kein anderer Läufer dabei behindert,<br />

führt das Fallenlassen des Staffelstabs nicht zur Disqualifikation.<br />

14. Bei allen Staffelläufen muss der Staffelstab innerhalb des Wechselraums übergeben werden. Die Übergabe<br />

beginnt, wenn der Staffelstab erstmals vom übernehmenden Läufer berührt wird, und ist in dem<br />

Moment beendet, wenn dieser ihn allein in der Hand hält. Es ist den Läufern nicht erlaubt, Handschuhe zu<br />

tragen oder eine Substanz an ihren Händen zu verwenden, um den Staffelstab besser greifen zu können.<br />

Bei der Beurteilung, ob der Staffelstab innerhalb des Wechselraums übergeben worden ist, ist ausschließlich<br />

die jeweilige Position des Staffelstabs maßgebend, nicht die des Körpers oder der Gliedmaßen eines<br />

Läufers. Die Stabübergabe außerhalb des Wechselraums führt zur Disqualifikation.<br />

15. Vor und nach der Übergabe des Staffelstabs sollen die Läufer so lange in ihren Einzelbahnen oder<br />

Wechselräumen bleiben, bis die Laufbahn frei ist, um andere Läufer nicht zu behindern. Regel 163.3 und<br />

4 darf nicht auf diese Läufer angewendet werden. Sollte ein Läufer nach Beendigung seiner Teilstrecke<br />

absichtlich seinen Platz oder seine Einzelbahn verlassen und wird dadurch ein Mitglied einer anderen<br />

Mannschaft behindert, muss seine Mannschaft disqualifiziert werden.<br />

16. Die Unterstützung eines Läufers durch Abstoßen oder auf andere Weise führt zur Disqualifikation.<br />

17. Hat eine Staffelmannschaft den Wettbewerb begonnen, dürfen für diese in den folgenden Runden<br />

höchstens zwei Ersatzläufer eingesetzt werden. Dies darf nur mit Wettkämpfern geschehen, die für<br />

diesen oder einen anderen Wettbewerb der Veranstaltung gemeldet sind. Ein Läufer, der in einer der vorherigen<br />

Runde gestartet ist und ersetzt wurde, darf nicht mehr in der Staffelmannschaft eingesetzt<br />

werden.<br />

18. Die Zusammensetzung und die Reihenfolge einer Staffelmannschaft sind nicht später als eine Stunde vor<br />

der angegebenen Erstmeldezeit für den ersten Lauf einer jeden Runde offiziell zu melden. Spätere<br />

Änderungen können nur noch aus medizinischen Gründen (bestätigt durch einen vom Organisationskomitee/Veranstalter<br />

berufenen medizinischen <strong>Offizielle</strong>n) und bis zur Schlussmeldezeit des jeweiligen<br />

Laufs, an dem die Staffelmannschaft teilnimmt, vorgenommen werden.<br />

Erläuterung: Werden für denselben Wettbewerb weitere Staffelmannschaften gemeldet, ist die<br />

namentliche Meldung einschließlich der Ersatzläufer für jede Staffelmannschaft getrennt vorzunehmen.<br />

Die endgültige Besetzung und Reihenfolge innerhalb der Staffelmannschaft müssen 90 Minuten vor Beginn<br />

des Wettbewerbs schriftlich am Stellplatz abgegeben werden; dies gilt auch, wenn keine Vorläufe<br />

stattfinden.<br />

Wer in einer Staffelmannschaft eingesetzt war, darf in einer anderen Staffelmannschaft desselben Wettbewerbs<br />

nicht mehr eingesetzt werden.<br />

Entspricht die Reihenfolge, in der eine Staffelmannschaft läuft, nicht der gemeldeten, führt dies zu ihrer<br />

Disqualifikation.


<strong>Abschnitt</strong> 4<br />

<strong>Technische</strong> Wettbewerbe<br />

Regel 180 Allgemeine Bestimmungen<br />

Aufwärmen auf dem Wettkampfplatz<br />

1. Vor Beginn des Wettbewerbs darf jeder Wettkämpfer Probeversuche am Wettkampfplatz ausführen. Die<br />

Probeversuche bei den Wurfwettbewerben werden stets in der ausgelosten Reihenfolge und immer unter<br />

Aufsicht der Kampfrichter ausgeführt.<br />

Erläuterung: Der Wettkampfleiter legt jeweils fest, wie viele Probeversuche zulässig sind.<br />

2. Nach Beginn des Wettkampfs ist es den Wettkämpfern nicht mehr erlaubt,<br />

a die Anlaufbahn oder den Absprungbereich,<br />

b die Geräte,<br />

c den Stoß-/Wurfkreis oder den Sektor mit oder ohne Geräte,<br />

für Übungszwecke zu benutzen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Nehmen an einem Stabhochsprungwettbewerb Wettkämpfer mit einem sehr unterschiedlichen Leistungsniveau<br />

teil, kann eine Neutralisation pro Wettkampf zugelassen werden, bei der wie folgt verfahren<br />

wird:<br />

Die Sprunghöhe, bei der eine Neutralisation stattfindet, wird bei nationalen Meisterschaften vom Wettkampfleiter<br />

festgelegt. Bei den übrigen Veranstaltungen kann dies auch durch den Schiedsrichter<br />

geschehen.<br />

Ist im Verlauf des Wettkampfs die Sprunghöhe erreicht, bei der die Neutralisation stattfindet, erhalten<br />

alle Wettkämpfer, die bis dahin noch nicht den Wettkampf aufgenommen haben, maximal zwei Probeversuche<br />

über diese Sprunghöhe, auf Wunsch auch ohne Sprunglatte. Die Sprunglatte niedriger oder<br />

höher zu legen ist nicht zulässig. Danach wird der Wettkampf fortgesetzt. Ob Wettkämpfer bei dieser<br />

Sprunghöhe oder erst später den Wettkampf aufnehmen, ist unerheblich und ihnen überlassen. Alle<br />

Wettkämpfer haben zu Beginn des Wettkampfs ihren Anlauf auszumessen und festzulegen. Bei der<br />

Neutralisation ist dies nicht mehr möglich.<br />

Markierungen<br />

3. Bei allen technischen Wettbewerben, bei denen eine Anlaufbahn benutzt wird, sind Markierungen entlang<br />

der Anlaufbahn, beim Hochsprung im Anlaufbereich anzubringen. Ein Wettkämpfer darf eine oder zwei<br />

Markierungen (vom Organisationskomitee/Veranstalter zur Verfügung gestellt oder genehmigt) für seinen<br />

Anlauf und Absprung benutzen. Werden solche nicht zur Verfügung gestellt, darf er Klebeband benutzen,<br />

aber keine Kreide oder ähnliche Substanzen, noch irgendetwas, das untilgbare Flecken hinterlässt.<br />

Erläuterung: Markierungen in der Sprunggrube sind nicht zulässig.<br />

Wettkampfreihenfolge<br />

4. Die Wettkämpfer führen ihre Versuche in der ausgelosten Reihenfolge aus. Finden Qualifikationen (oder<br />

Ausscheidungen) statt, muss für das Finale neu ausgelost werden (siehe auch nachfolgende Nr. 5).<br />

Versuche<br />

5. Bei allen technischen Wettbewerben, ausgenommen Hoch- und Stabhochsprung, mit mehr als acht Wettkämpfern,<br />

müssen jedem von ihnen drei Versuche gewährt werden; die Wettkämpfer mit den besten acht<br />

gültigen Leistungen haben drei weitere Versuche. Bei gleichen Leistungen auf dem achten Platz ist<br />

gemäß Nr. 20 zu entscheiden.<br />

Bei acht oder weniger Wettkämpfern hat jeder sechs Versuche.<br />

In beiden Fällen werden die letzten drei Durchgänge in der umgekehrten Reihenfolge, wie der Zwischenstand<br />

dies nach den ersten drei Versuchen ausweist, durchgeführt.<br />

Anmerkung:<br />

Für vertikale Sprünge siehe Regel 181.2<br />

Erläuterung: Ein Wettkämpfer kann auf die letzten drei Versuche verzichten; seine Leistungen aus den<br />

ersten drei Versuchen werden gewertet. Nach einem entsprechenden Verzicht darf kein anderer<br />

Wettkämpfer ersatzweise nachrücken.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Um einen zügigen Wettkampfablauf zu sichern, kann der Wettkampfleiter festlegen, dass die umgekehrte<br />

Reihenfolge nicht angewendet wird.<br />

6. Ein Wettkämpfer darf in jedem Durchgang, außer beim Hoch- und Stabhochsprung, nicht mehr als einen<br />

Versuch ausführen.<br />

Erläuterung: Ein Durchgang umfasst je einen Versuch aller am Wettkampf beteiligten Wettkämpfer,<br />

beim Hoch- und Stabhochsprung sind dies alle Versuche über eine bestimmte Sprunghöhe. Versäumte<br />

Versuche können nicht nachgeholt werden. Ein ungültiger Versuch ist auch ein gewerteter Versuch.


7. Bei allen internationalen Wettkämpfen, ausgenommen Weltmeisterschaften (Freiluft, Junioren, Halle und<br />

Jugend) und Olympische Spiele kann die Zahl der Versuche in den technischen Wettbewerben reduziert<br />

werden. Dies entscheidet der Nationale oder Internationale Verband, der die Kontrolle über den Wettkampf<br />

hat.<br />

Qualifikationswettkampf<br />

8. Lässt in technischen Wettbewerben eine zu große Teilnehmerzahl eine zufriedenstellende Durchführung<br />

des Wettkampfs in einer einzigen Runde (Finale) nicht zu, findet eine Qualifikationsrunde statt. Alle Wettkämpfer<br />

haben an dieser teilzunehmen, um sich für das Finale zu qualifizieren. Die in der Qualifikation erzielten<br />

Leistungen sind im Finale nicht zu berücksichtigen.<br />

9. Die Wettkämpfer sind in zwei oder mehr Gruppen einzuteilen. Stehen für die Gruppen Wettkampfanlagen<br />

unter gleichen Bedingungen und zur gleichzeitigen Aufnahme des Wettkampfs nicht zur Verfügung, sollen<br />

die Gruppen ihren Wettkampf unmittelbar nach Beendigung des Wettkampfs der vorherigen Gruppe<br />

beginnen.<br />

10. Bei Veranstaltungen von mehr als drei Tagen Dauer wird bei den Hoch-/Stabhochsprungwettbewerben<br />

empfohlen, zwischen der Qualifikation und dem Finale einen Ruhetag einzulegen.<br />

11. Die Qualifikationsbedingungen, die Qualifikationsnormen und die Zahl der Wettkämpfer für das Finale<br />

sind von den <strong>Technische</strong>n Delegierten festzulegen. Sind solche nicht berufen, wird dies vom Organisationskomitee<br />

(Veranstalter) vorgenommen. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c sollen mindestens<br />

12 Wettkämpfer in das Finale kommen.<br />

12. Bei einem Qualifikationswettkampf, außer beim Hoch- und Stabhochsprung, sind jedem Wettkämpfer bis<br />

zu drei Versuche zu gewähren. Hat ein Wettkämpfer die Qualifikationsnorm erreicht, darf er den Qualifikationswettkampf<br />

nicht mehr fortzusetzen.<br />

13. In den Qualifikationswettkämpfen beim Hoch- und Stabhochsprung setzen die Wettkämpfer, die das<br />

Recht auf weitere Versuche noch nicht verwirkt haben, den Wettkampf gemäß den Bestimmungen in<br />

Regel 181.2 bis zum Abschluss des letzten Versuchs über die als Qualifikationsnorm festgelegte Sprunghöhe<br />

fort.<br />

14. Erreicht nicht die festgelegte Zahl an Wettkämpfern die vorher bestimmte Qualifikationsnorm, sind für das<br />

Finale weitere Wettkämpfer entsprechend ihrer im Qualifikationswettkampf erzielten Leistungen bis zu<br />

dieser Zahl zu berücksichtigen. Ein Gleichstand auf dem letzten Qualifikationsplatz des Gesamtergebnisses<br />

ist gemäß Nr. 20 oder Regel 181.8 zu entscheiden.<br />

Erläuterung: Der Wettkampfleiter kann entscheiden, dass aus organisatorischen Gründen eine<br />

Ergänzung nicht vorgenommen wird.<br />

Verzichtet ein Wettkämpfer auf seine Teilnahme am Finale, kann der Wettkampfleiter ein Nachrücken<br />

erlauben. Voraussetzung dafür ist, dass der Stellplatz rechtzeitig vor Beginn des Finales über den Verzicht<br />

informiert wurde.<br />

15. Wird beim Hoch- und Stabhochsprung jeweils ein Qualifikationswettkampf in zwei Gruppen gleichzeitig<br />

durchgeführt, wird empfohlen, zwei ungefähr gleich starke Gruppen zu bilden und die Sprunglatte in<br />

beiden Gruppen möglichst gleichzeitig höher zu legen.<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Anstelle von Qualifikationswettkämpfen werden Ausscheidungswettkämpfe durchgeführt. Jeder Wettkämpfer<br />

hat drei Versuche. Die zwölf Besten erreichen unter Beachtung von Nr. 20 und Regel 181.8 das<br />

Finale. Im Übrigen werden die Bedingungen, gemäß denen sich die Wettkämpfer qualifizieren, vom<br />

Wettkampfleiter festgelegt.<br />

Behinderung<br />

16. Wird ein Wettkämpfer auf irgendeine Weise bei seinem Versuch behindert, hat der Schiedsrichter das<br />

Recht, ihm einen Ersatzversuch zu gewähren.<br />

Erläuterung: Ansagen, Siegerehrungen usw. gelten nicht als Behinderung.<br />

Verzögerung<br />

17. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer bei einem technischen Wettbewerb ohne Grund seinen<br />

Versuch verzögert. Es ist Aufgabe des Schiedsrichters unter Beachtung der vorliegenden Umstände zu<br />

entscheiden, ob eine solche schuldhafte Verzögerung vorliegt.<br />

Der verantwortliche Kampfrichter zeigt dem Wettkämpfer an, dass alles für den Versuch bereit ist. Damit<br />

beginnt die zulässige Zeit für seinen Versuch. Es ist ein Fehlversuch, wenn sich der Wettkämpfer nach<br />

Ablauf der zulässigen Zeit entscheidet, den Versuch nicht auszuführen.<br />

Beim Stabhochsprung beginnt die Zeit, wenn die Sprunglatte gemäß den zuvor gemachten Angaben des<br />

Wettkämpfers eingerichtet worden ist. Für ein weiteres Einrichten wird eine zusätzliche Zeit nicht erlaubt.<br />

Hat der Wettkämpfer seinen Versuch begonnen und endet dann die zulässige Zeit, ist der Versuch zu<br />

werten.


Erläuterung: Vor Beginn des Wettkampfs ist den Wettkämpfern bekanntzugeben, in welcher Form die<br />

Anzeige geschieht, dass alles für den Versuch bereit ist (Aufruf, Ziehen der Startnummer, Fahnenzeichen<br />

o.ä.). Der Wettkämpfer hat seinen Verzicht auf einen Versuch vor dieser Anzeige bekanntzugeben.<br />

Folgende Zeiten sollen grundsätzlich nicht überschritten werden:<br />

bei Einzelwettbewerben:<br />

Zahl der verbliebenen Wettkämpfer Hochsprung Stabhochsprung übrige Wettbewerbe<br />

mehr als drei 1 min. 1 min. 1 min.<br />

zwei oder drei 1,5 min. 2 min. 1 min.<br />

einer 3 min. 5 min. --<br />

aufeinander folgende Versuche 2 min. 3 min. 2 min.<br />

bei Mehrkampfwettbewerben:<br />

Zahl der verbliebenen Wettkämpfer Hochsprung Stabhochsprung übrige Wettbewerbe<br />

mehr als drei 1 min. 1 min. 1 min.<br />

zwei oder drei 1,5 min. 2 min. 1 min.<br />

einer 2 min. * 3 min. * --<br />

aufeinander folgende Versuche 2 min. 3 min. 2 min.<br />

* Ist nur noch ein Wettkämpfer im Wettbewerb verblieben, wird die verlängerte Zeit bei seinem ersten Versuch über<br />

die neue Sprunghöhe nur dann gewährt, wenn er auch den letzten Versuch über die vorherige Sprunghöhe unmittelbar<br />

davor ausgeführt hat.<br />

Anmerkung:<br />

Die verbleibende Zeit soll dem Wettkämpfer mit einer Uhr angezeigt werden. Zusätzlich zeigt ein Kampfrichter<br />

durch Heben und Halten einer gelben Fahne oder auf andere Weise an, dass die letzten 15<br />

Sekunden der zulässigen Zeit angebrochen sind.<br />

Verlassen des Wettkampfplatzes<br />

18. Bei den technischen Wettbewerben darf ein Wettkämpfer während des Wettkampfs den unmittelbaren<br />

Wettkampfplatz mit Erlaubnis und in Begleitung eines Kampfrichters verlassen.<br />

Wechsel des Wettkampfplatzes<br />

19. Der Schiedsrichter hat das Recht, den Wettkampfplatz zu wechseln, wenn die Bedingungen dies nach<br />

seiner Meinung rechtfertigen. Solch ein Wechsel soll nur nach Beendigung eines Durchgangs vorgenommen<br />

werden.<br />

Anmerkung:<br />

Weder Stärke noch Richtungswechsel des Windes sind ausreichende Gründe für einen Wechsel des<br />

Wettkampfplatzes.<br />

Gleichstände<br />

20. Bei Gleichständen in den technischen Wettbewerben, ausgenommen beim Hoch- und Stabhochsprung,<br />

entscheidet die zweitbeste Leistung der gleichstehenden Wettkämpfer über die bessere Platzierung. Nötigenfalls<br />

die drittbeste Leistung usw.<br />

Besteht auf dem ersten Platz weiterhin Gleichstand, führen die gleichstehenden Wettkämpfer in derselben<br />

Reihenfolge jeweils einen neuen Versuch bis zur Entscheidung aus.<br />

Anmerkung:<br />

Für den Hoch- und Stabhochsprung siehe Regel 181.8.<br />

Ergebnis<br />

21. Jeder Wettkämpfer ist mit seiner besten Leistung, einschließlich der im Stichkampf um den ersten Platz<br />

erzielten, zu werten.


A. Vertikale Sprünge<br />

Regel 181 Allgemeine Bestimmungen<br />

Sprunghöhen<br />

1. Vor Beginn des Wettkampfs gibt der Obmann des Kampfgerichts den Wettkämpfern die Anfangshöhe sowie<br />

die weiteren Sprunghöhen bekannt, auf die die Sprunglatte jeweils nach Beendigung eines Durchgangs<br />

gelegt wird, bis nur noch ein als Gewinner feststehender Wettkämpfer verbleibt oder ein Stichkampf<br />

um den ersten Platz stattfindet.<br />

Versuche<br />

2. Ein Wettkämpfer darf beim Hoch- und Stabhochsprung bei irgendeiner zuvor bekanntgegebenen Sprunghöhe<br />

mit seinem Versuch beginnen und weitere Versuche bei nachfolgenden Sprunghöhen nach seinem<br />

Ermessen ausführen. Nach drei aufeinanderfolgenden Fehlversuchen, ohne Rücksicht auf die Sprunghöhe,<br />

bei der diese Fehlversuche geschehen sind, hat er das Recht auf weitere Versuche verwirkt, ausgenommen<br />

bei Gleichstand auf dem ersten Platz.<br />

Dies bedeutet, dass ein Wettkämpfer nach dem ersten oder zweiten Fehlversuch bei einer Sprunghöhe<br />

auf den zweiten bzw. dritten Versuch verzichten kann. Den/die ihm verbliebene(n) Versuch(e) kann er<br />

dann bei einer folgenden Sprunghöhe ausführen.<br />

Verzichtet ein Wettkämpfer auf einen Versuch bei einer bestimmten Sprunghöhe, darf er bei dieser<br />

keinen weiteren Versuch mehr ausführen, ausgenommen bei Gleichstand auf dem ersten Platz.<br />

3. Nachdem alle anderen ihr Recht auf Versuche verwirkt haben, darf ein Wettkämpfer so lang weitere Versuche<br />

ausführen, bis auch er das Recht dazu verwirkt hat.<br />

Höherlegen der Sprunglatte<br />

4. Im Wettkampf<br />

a soll die Sprunglatte nach jedem Durchgang beim Hochsprung mindestens 2 cm und beim Stabhochsprung<br />

mindestens 5 cm höher gelegt werden, und<br />

b darf die jeweilige Steigerung der Sprunghöhe nicht zunehmen.<br />

Die Bestimmung zu b) ist nicht anzuwenden, wenn die im Wettkampf noch verbliebenen Wettkämpfer vereinbaren,<br />

die Sprunglatte direkt auf Weltrekordhöhe zu legen.<br />

Erläuterung: Dies gilt auch für Europarekorde und nationale Rekorde, wenn für alle verbliebenen<br />

Wettkämpfer die entsprechende Sprunghöhe ein Rekord wäre.<br />

Nachdem ein Wettkämpfer den Wettkampf gewonnen hat, entscheidet er in Absprache mit dem Kampfoder<br />

Schiedsrichter über die weiteren Sprunghöhen.<br />

Anmerkung:<br />

Dies gilt nicht beim Mehrkampf.<br />

Bei Mehrkampfwettbewerben gemäß Regel 1 a, b und c ist die Sprunghöhe während des gesamten Wettkampfs<br />

beim Hochsprung um konstant 3 cm und beim Stabhochsprung um konstant 10 cm zu steigern.<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> + SLV<br />

In allen Klassen der DMM, SVM und beim Mehrkampf sind die in der Ausschreibung/im Programmheft<br />

festgelegten Sprunghöhen bis zum Ende des Wettkampfs einzuhalten.<br />

Messungen<br />

5. Alle Messungen sind in ganzen Zentimetern vorzunehmen, und zwar senkrecht vom Boden bis zum tiefsten<br />

Teil der Oberseite der Sprunglatte.<br />

6. Jede neue Sprunghöhe muss gemessen werden, bevor die Wettkämpfer darüber Versuche ausführen.<br />

Wird die Sprunglatte auf Rekordhöhe gelegt, prüfen die Kampfrichter diese Höhe nach, die auch bei<br />

jedem neuen Rekordversuch zu überprüfen ist, wenn die Sprunglatte seit der letzten Messung berührt<br />

worden ist.<br />

Sprunglatte<br />

7. Die Sprunglatte muss aus Glasfiber oder anderem geeigneten Material gefertigt sein, aber nicht aus<br />

Metall. Sie hat, außer an den Endstücken, einen runden Querschnitt. Die Hochsprunglatte muss 4,00 m<br />

(± 0,02 m) und die Stabhochsprunglatte 4,50 m (± 0,02 m) lang sein. Das Gewicht der Hochsprunglatte<br />

beträgt maximal 2 kg und das der Stabhochsprunglatte maximal 2,25 kg. Der Durchmesser des runden<br />

Teils der Sprunglatte beträgt 30 mm (± 1 mm).<br />

Die Sprunglatte besteht aus drei Teilen: der runden Latte und zwei Endstücken, die jeweils 30 - 35 mm<br />

breit und 150 – 200 mm lang sind, mit denen sie auf den Auflegern der Sprungständer liegt.<br />

Diese Endstücke müssen kreis- oder halbkreisförmig sein, mit jeweils einer klar bestimmten Auflagefläche,<br />

mit denen sie auf den Auflegern liegt. Diese Auflagefläche darf nicht höher liegen als die Mitte des<br />

senkrechten Querschnitts der Sprunglatte. Die Endstücke müssen hart und glatt sein und dürfen<br />

nicht mit Gummi oder einem anderen Material überzogen sein, das die Reibung zwischen Auflagefläche<br />

und Aufleger erhöht.


Die Sprunglatte darf nicht schief liegen und höchstens 2 cm beim Hochsprung und 3 cm beim Stabhochsprung<br />

durchhängen.<br />

Kontrolle der Elastizität: Ein 3 kg-Gewicht wird in die Mitte der aufgelegten Sprunglatte gehängt; sie darf<br />

dann höchstens 7 cm beim Hochsprung und 11 cm beim Stabhochsprung durchhängen.<br />

Enden der Sprunglatte<br />

mögliche Querschnitte<br />

30 - 35 mm<br />

150 – 200 mm<br />

30 - 35 mm 30 ± 1 mm<br />

a b c<br />

Längsschnitt von oben<br />

a b c<br />

Gleichstände<br />

8. Bei Gleichständen ist wie folgt zu verfahren:<br />

a der Wettkämpfer mit der geringsten Zahl an Versuchen über die Sprunghöhe, die Gleichstand bedeutet,<br />

ist besser zu platzieren,<br />

b besteht danach weiterhin Gleichstand, ist der Wettkämpfer mit der geringsten Gesamtzahl an Fehlversuchen,<br />

einschließlich der Fehlversuche bei der zuletzt überquerten Sprunghöhe, besser zu platzieren,<br />

c besteht auch dann noch Gleichstand und<br />

ca betrifft es den ersten Platz, führen die gleichstehenden Wettkämpfer einen weiteren Versuch<br />

über die niedrigste Sprunghöhe aus, bei der einer der Gleichstehenden sein Recht auf weitere<br />

Versuche verwirkt hat (Stichkampf). Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, muss die<br />

Sprunglatte beim Hochsprung 2 cm, beim Stabhochsprung 5 cm höher gelegt, wenn die gleichstehenden<br />

Wettkämpfer bei diesem weiteren Versuch erfolgreich waren oder entsprechend niedriger<br />

gelegt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Die gleichstehenden Wettkämpfer müssen bis zur<br />

Entscheidung über jede Sprunghöhe einen Versuch ausführen (siehe Beispiel),<br />

cb betrifft es die weiteren Plätze, ist den Wettkämpfern der gleiche Platz zuzuerkennen.<br />

Anmerkung:<br />

Die Regelung zu c wird nicht im Mehrkampf angewandt.<br />

Nationale Bestimmung<br />

In den Altersklassen der Schüler findet ein Stichkampf nicht statt.<br />

Hochsprung - Beispiel<br />

Vor Beginn des Wettkampfs vom Obmann des Kampfgerichts bekanntgegebene Sprunghöhen:<br />

1,75 m, 1,80 m. 1,84 m, 1,88 m, 1,91 m, 1,94 m, 1,97 m, 1,99 m....<br />

Wettkämpfer<br />

O = gültig X = Fehlversuch - = Verzicht<br />

Sprunghöhen in m<br />

Fehlversuche<br />

Stichkampf<br />

1,75 1,80 1,84 1,88 1,91 1,94 1,97 1,94 1,92 1,94<br />

A O XO O XO X- XX 2 X O X 2<br />

B - XO - XO - - XXX 2 X O O 1<br />

C - O XO XO - XXX 2 X X 3<br />

D - XO XO XO XXX 3 4<br />

A, B, C und D überquerten die Sprunghöhe von 1,88 m.<br />

Die Bestimmungen bezüglich Gleichstände kommen jetzt zur Anwendung. Die Kampfrichter stellen zunächst die<br />

Gesamtzahl an Fehlversuchen fest, einschließlich der Fehlversuche bei der zuletzt überquerten Sprunghöhe; im<br />

Beispiel ist dies die Sprunghöhe von 1,88 m.<br />

Platz


D hat mehr Fehlversuche (3) als A, B und C (2), ihm wird deshalb Platz 4 zuerkannt. A, B und C stehen weiter<br />

gleich, und da es den 1. Platz betrifft, hat jeder von ihnen einen weiteren Versuch über 1,94 m; das ist die niedrigste<br />

Sprunghöhe, bei denen einer von ihnen (A und C) sein Recht auf weitere Versuche verwirkt hat.<br />

Nachdem alle Wettkämpfer Fehlversuche haben, wird die Sprunglatte für den nächsten weiteren Versuch niedriger<br />

auf 1,92 m gelegt. C hat bei 1,92 m einen Fehlversuch und scheidet aus dem Stichkampf aus. Für A und B wird die<br />

Sprunglatte wieder auf 1,94 m gelegt, und da nur B diese Sprunghöhe überquert hat, ist er der Sieger.<br />

Äußere Einflüsse<br />

9. Wird festgestellt, dass die Sprunglatte nach dem Überqueren durch einen vom Wettkämpfer nicht verursachten<br />

Einfluss abgeworfen wurde (z.B.: durch einen Windstoß),<br />

a muss dies als gültiger Versuch gewertet werden, vorausgesetzt der Wettkämpfer hat beim Überqueren<br />

die Sprunglatte nicht berührt, oder<br />

b muss ein neuer Versuch gewährt werden, wenn dies durch irgendeinen anderen Umstand geschah.<br />

Regel 182 Hochsprung<br />

Wettkampf<br />

1. Der Wettkämpfer muss mit einem Fuß abspringen.<br />

2. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer<br />

a während des Sprungs so auf die Sprunglatte einwirkt, dass sie danach nicht auf den Auflegern liegen<br />

bleibt, oder<br />

Erläuterung: Es ist kein Fehlversuch, wenn die Sprunglatte durch Einwirkung des Wettkämpfers beim<br />

Sprung sich dreht und mit einer anderen Seite als der Auflagefläche auf den Auflegern liegen bleibt.<br />

b ohne vorher die Sprunglatte zu überqueren, mit irgendeinem Teil seines Körpers das Aufsprungkissen<br />

oder den Boden hinter der Vorderseite der Sprungständer, sowohl zwischen diesen als auch seitlich<br />

davon berührt. Es ist kein Fehlversuch, wenn er beim Springen das Aufsprungkissen mit dem Fuß<br />

berührt und nach Meinung des Kampfrichters daraus keinen Vorteil erzielt.<br />

Anmerkung:<br />

Als Hilfe bei der Beurteilung, ob diese Bestimmung beachtet wird, muss eine 5 cm breite weiße Linie<br />

(Klebeband oder ähnliches Material) zwischen den Sprungständern und jeweils 3 Meter von diesen<br />

nach beiden Seiten hin gezogen sein, deren vorderer Rand mit den Vorderseiten der Sprungständer<br />

übereinstimmt (siehe Zeichnung).<br />

Anlaufbereich und Absprungfläche<br />

3. Die Mindestlänge des Anlaufbereichs muss 15 m betragen, ausgenommen bei Wettkämpfen gemäß<br />

Regel 1 a, b und c, bei denen sie mindestens 20 m betragen muss. Wo die Bedingungen es zulassen<br />

sollen es mindestens 25 m sein.<br />

4. Das Gesamtgefälle des Anlaufbereichs und der Absprungfläche darf in Richtung Sprunglattenmitte maximal<br />

1:250 nicht überschreiten.<br />

5. Die Absprungfläche muss eben sein.<br />

Anlage<br />

6. Sprungständer: Jede Art von Sprungständern oder Pfosten kann benutzt werden, vorausgesetzt sie sind<br />

stabil und haben Aufleger für die Sprunglatte.<br />

Sie müssen genügend hoch sein, damit sie die aufliegende Sprunglatte jeweils um mindestens 10 cm<br />

überragen.<br />

Der Abstand zwischen den Sprungständern darf nicht weniger als 4,00 m und nicht mehr als 4,04 m betragen.<br />

7. Die Sprungständer oder Pfosten dürfen während des Wettkampfs nicht umgestellt werden, es sei denn,<br />

der Schiedsrichter erachtet die Absprungfläche oder den Aufsprungbereich für nicht mehr geeignet. In<br />

diesem Fall darf das Umstellen erst nach Beendigung eines Durchgangs vorgenommen werden (Regel<br />

180 Nr. 6 Erl.).<br />

8. Aufleger: Die Aufleger müssen flach, rechteckig, 4 cm breit und 6 cm lang sein. Sie müssen während des<br />

Sprungwettbewerbs an den gegenüberliegenden Seiten der Sprungständer gut befestigt sein. Die Endstücke<br />

der Sprunglatte liegen so auf ihnen, dass die Sprunglatte beim Berühren durch den Wettkämpfer<br />

leicht nach vorne oder hinten fallen kann.<br />

Die Aufleger dürfen nicht mit Gummi oder einem anderen Material überzogen sein, das die Reibung<br />

zwischen ihnen und den Endstücken der Sprunglatte erhöht, noch dürfen sie irgendeine Art von Federung<br />

haben.<br />

9. Zwischen den Enden der Sprunglatte und den Sprungständern muss jeweils ein Zwischenraum von<br />

mindestens 1 cm sein.<br />

10. Aufsprungkissen: Das Aufsprungkissen soll nicht weniger als 5 m x 3 m groß sein. Bei Wettkämpfen gemäß<br />

Regel 1 wird empfohlen, ein Aufsprungkissen nicht kleiner als 6 m x 4 m x 0,70 m zu verwenden.


Anmerkung:<br />

Die Sprungständer und das Aufsprungkissen sollen so aufgebaut werden, dass zwischen ihnen ein<br />

Abstand von mindestens 10 cm besteht. Damit soll ein Verschieben der Sprunglatte vermieden werden,<br />

was durch die Bewegung des Aufsprungkissens gegen die Sprungständer infolge des Aufsprungs möglich<br />

wäre.<br />

Maße für Sprunglatten und -ständer<br />

4,00 – 4,04 m<br />

min. 10 cm bei der jeweiligen Höhe<br />

min. 10 mm<br />

3,98 – 4,02 m<br />

60 mm<br />

40 mm<br />

Sprung -<br />

ständer<br />

Aufleger<br />

Hochsprunganlage<br />

1 cm<br />

min. 10 cm<br />

5 m<br />

empfohlen 6 m<br />

3 m<br />

Sprunglatte 4 m lang<br />

50 cm<br />

5 cm<br />

3 m<br />

10 cm<br />

geklebte oder aufgemalte Absprunglinie<br />

- NulḻLinie<br />

Aufsprungkissen 5 x 3 m<br />

für int. Wettkämpfe empfohlen<br />

6 x 4 m; 0,70 m hoch<br />

Anlaufbereich<br />

mind. 20 m lang<br />

Null-Linie


Regel 183 Stabhochsprung<br />

Wettkampf<br />

1. Die Wettkämpfer können die Sprunglatte nur von der Verlängerung der oberen Innenkante der Stoppwand<br />

des Einstichkastens an (Null-Linie) zu jedem Punkt bis zu 80 cm in Richtung Aufsprungkissen verschieben<br />

lassen.<br />

Anmerkung:<br />

Im rechten Winkel zur Mittellinie der Anlaufbahn muss in Höhe der oberen Innenkante der Stoppwand des<br />

Einstichkastens eine 1 cm breite weiße Linie gezogen werden (Null-Linie). Sie ist über das Vorkissen bis<br />

zur äußeren Seite der Sprungständer zu verlängern.<br />

Erläuterung: Die Anlage befindet sich in »Null-Stellung«, wenn das Lot an der vorderen Seite der<br />

Sprunglatte mit dem vorderen Rand der »Null-Linie« übereinstimmt. Von dieser Stellung aus kann die<br />

Sprunglatte verschoben werden.<br />

Vor Beginn des Wettkampfs teilt der Wettkämpfer dem verantwortlichen Kampfrichter die Position der<br />

Sprunglatte mit, die er für seinen ersten Versuch verlangt, und die im Wettkampfprotokoll festgehalten<br />

werden muss.<br />

Wünscht der Wettkämpfer später eine andere Position, soll er dies dem verantwortlichen Kampfrichter unverzüglich<br />

mitteilen, bevor die Sprunglatte gemäß seinen ursprünglichen Angaben eingerichtet wird. Versäumt<br />

er dies, läuft die Zeit für seinen Versuch weiter.<br />

Erläuterung: Eine neue Position kann noch innerhalb der zulässigen Zeit vorgenommen werden.<br />

2. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer<br />

a während des Sprungs so auf die Sprunglatte einwirkt, dass sie danach nicht auf den Auflegern liegen<br />

bleibt, oder<br />

Erläuterung: Es ist kein Fehlversuch, wenn die Sprunglatte durch Einwirkung des Wettkämpfers beim<br />

Sprung sich dreht und mit einer anderen Seite als der Auflagefläche auf den Auflegern liegen bleibt.<br />

b ohne vorher die Sprunglatte zu überqueren, mit irgendeinem Teil seines Körpers oder mit dem<br />

Sprungstab das Aufsprungkissen oder den Boden hinter der Null-Linie (Nr. 1) berührt, oder<br />

c nach dem Absprung mit der unteren Hand über die obere greift oder mit der oberen Hand den<br />

Sprungstab höher fasst, oder<br />

d während des Sprungs mit seiner Hand (Händen) die Sprunglatte stabilisiert oder zurücklegt.<br />

Anmerkung:<br />

Es ist nicht regelwidrig, wenn der Wettkämpfer beim Anlauf an irgendeinem Punkt die gekennzeichnete<br />

Anlaufbahn verlässt.<br />

3. Um einen besseren Griff zu haben, ist es den Wettkämpfern während des Wettkampfs erlaubt, an ihren<br />

Händen oder am Sprungstab eine Substanz zu verwenden.<br />

Ein Verband an Händen oder Fingern darf nur zum Bedecken einer offenen Wunde erlaubt werden.<br />

Erläuterung: Ein Unterarmschutz ist zulässig.<br />

4. Der Sprungstab darf nach dem Loslassen von niemanden, einschließlich Wettkämpfer, berührt werden,<br />

bevor er nicht von der Sprunglatte oder von den Sprungständern wegfällt. Es ist ein Fehlversuch, wenn er<br />

vorher berührt wird und der Schiedsrichter der Meinung ist, dass ohne diesen Eingriff die Sprunglatte<br />

abgeworfen worden wäre.<br />

5. Es ist kein Fehlversuch, wenn bei einem Versuch der Sprungstab des Wettkämpfers bricht; ihm muss<br />

dann ein neuer Versuch gewährt werden.<br />

Anlaufbahn<br />

6. Die Anlaufbahn muss mindestens 40 m lang sein bzw. 45 m, wo die Bedingungen es zulassen. Sie muss<br />

1,22 m (± 0,01 m) breit und mit 5 cm breiten weißen Linien gekennzeichnet sein.<br />

7. Die seitliche Neigung der Anlaufbahn darf maximal 1:100 und das Gesamtgefälle in Anlaufrichtung 1:1000<br />

betragen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Ein Anlauf über eine mobile Anlaufbahn (Laufsteg) ist von einem Beauftragten des BA Wettkampforganisation<br />

auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: feste<br />

Verbindung mit dem Untergrund, Laservermessung des zulässigen Gefälles in Anlaufrichtung, sichtbare<br />

Versteifung im Absprungbereich.<br />

Anlage<br />

8. Einstichkasten. Beim Stabhochsprung muss von einem Einstichkasten abgesprungen werden. Dieser<br />

muss aus geeignetem festem Material gefertigt und niveaugleich mit der Anlaufbahn eingelassen sein.<br />

Der Kastenboden muss 1 m lang, vorn 60 cm breit sein und sich zur Stoppwand hin auf 15 cm verjüngen.<br />

Der Kastenboden senkt sich vom Niveau der Anlaufbahn schräg beginnend bis in eine Tiefe von 20 cm an<br />

der Stoppwand. Die Stoppwand neigt sich von der Oberseite bis zum Kastenboden in einem Winkel von<br />

105° und die Seitenwände in einem Winkel von 120° jeweils nach außen. Die Längen- und Breitenmaße


der Seitenwände und der Stoppwand des Einstichkastens bis zur Höhe der Anlaufbahn sind durch die<br />

vorgegebenen Winkel bestimmt (siehe Zeichnung). Besteht der Einstichkasten aus Holz, muss der Boden<br />

auf den ersten 80 cm mit einem 2,5 mm starken Metallblech belegt sein.<br />

Einstichkasten für den Stabhochsprung<br />

Maße in cm<br />

108<br />

100<br />

20<br />

105°<br />

22,4<br />

108,4<br />

Metallblech bei Holzkasten<br />

60<br />

80<br />

15<br />

40,8<br />

120°<br />

0-Linie für<br />

Aufstellung der<br />

Sprungständer<br />

9. Sprungständer: Jede Art von Sprungständer oder Pfosten kann benutzt werden, vorausgesetzt sie sind<br />

stabil. Die Metallkonstruktion am Fuß und der untere Teil der Sprungständer müssen mit Polstern aus geeignetem<br />

Material abgedeckt sein, um den Wettkämpfern und ihren Sprungstäben Schutz zu bieten.<br />

10. Aufleger: Die Sprunglatte muss mit ihren Enden so auf den Auflegern liegen, dass sie beim Berühren<br />

durch den Wettkämpfer oder seinen Sprungstab leicht in Richtung Aufsprungkissen fallen kann. Die Aufleger<br />

dürfen keine Kerben oder Vertiefungen irgendwelcher Art haben; sie sind durchgehend gleich dick<br />

mit einem Durchmesser von höchstens 13 mm.<br />

Die Aufleger dürfen nicht länger als 55 mm sein; die Ausleger sollen sie um 35 bis 40 mm überragen.<br />

Der Abstand zwischen den Auflegern darf nicht weniger als 4,30 m und nicht mehr als 4,37 m betragen.<br />

Die Aufleger dürfen nicht mit Gummi oder einem anderen Material überzogen sein, das die Reibung zwischen<br />

ihnen und den Endstücken der Sprunglatte erhöht, noch dürfen sie irgendeine Art einer Federung<br />

haben.<br />

Anmerkung:<br />

Um das Verletzungsrisiko der Wettkämpfer beim Fallen auf die Füße der Sprungständer zu mindern,<br />

können die Aufleger für die Sprunglatte an Auslegern angebracht sein, die dauerhaft mit den Sprungständern<br />

verbunden sind. Dadurch können die Sprungständer weiter auseinander gestellt werden, ohne die<br />

Länge der Sprunglatte zu verändern (siehe Zeichnung).


Stabhochsprung<br />

Ausleger<br />

35-40 mm<br />

55 mm<br />

max. 13 mm<br />

Aufleger<br />

Sprungstäbe<br />

11. Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Sprungstäbe benutzen. Es ist nicht erlaubt, den Sprungstab eines<br />

anderen Wettkämpfers ohne dessen Zustimmung zu benutzen.<br />

Der Sprungstab kann aus beliebigem Material oder einer Materialverbindung gefertigt, beliebig lang oder<br />

dick und die Oberfläche muss grundsätzlich glatt sein.<br />

Der Sprungstab darf am Griff und am unteren Ende mit Klebeband umwickelt sein.<br />

Aufsprungkissen<br />

12. Das Aufsprungkissen soll nicht kleiner als 5 m (ohne Vorkissen) x 5 m sein. Die Seiten des Aufsprungkissens<br />

um den Einstichkasten müssen 10 bis 15 cm entfernt und sich in einem Winkel von ca. 45° von<br />

diesem weg neigen (siehe Zeichnung).<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und f darf das Aufsprungkissen nicht kleiner als 6 m lang (ohne<br />

Vorkissen) x 6 m breit x 0,80 m hoch sein. Die Vorkissen müssen 2 m lang sein.


Aufsprungkissen 5 m x 5m<br />

+ 1,50 – 2,00 m Vorkissen<br />

min. 0,80 m hoch<br />

für internat. Veranstaltungen empfohlen<br />

Aufsprungkissen 6 m x 6 m<br />

+ 2 m Vorkissen<br />

min. 0,80 m hoch<br />

cm<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Null-Linie<br />

Sprunglatte<br />

4,50 m lang<br />

cm<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Einstichkasten<br />

Schutz-<br />

Polster<br />

Schutz-<br />

Polster<br />

10 - 15 cm<br />

Anlaufbahn<br />

min. 40 m lang<br />

1,21 - 1,23 m breit<br />

Querschnitt<br />

45° 45°<br />

Längsschnitt durch eine Stabhochsprunganlage<br />

min. 1,5 m<br />

min. 5 m<br />

45°<br />

80 cm<br />

0-Linie<br />

Stabhochsprunganlage<br />

B. Horizontale Sprünge<br />

Regel 184 Allgemeine Bestimmungen<br />

Messungen<br />

1. Beim Weit- und Dreisprung muss die gemessene Weite, die keinen ganzen Zentimeter ergibt, auf den<br />

nächstniedrigeren ganzen Zentimeter abgerundet werden.<br />

Anlaufbahn<br />

2. Die Mindestlänge der Anlaufbahn muss 40 m betragen, gemessen von der betreffenden Absprunglinie bis<br />

zum Ende der Anlaufbahn. Sie ist 1,22 m (± 0,01 m) breit und muss mit 5 cm breiten weißen Linien<br />

gekennzeichnet sein.<br />

3. Die seitliche Neigung der Anlaufbahn darf maximal 1:100 und das Gesamtfälle in Anlaufrichtung 1:1000<br />

betragen.<br />

Windmessung<br />

4. Die Windgeschwindigkeit muss während 5 Sekunden von dem Zeitpunkt an gemessen werden, wenn der<br />

Wettkämpfer eine neben der Anlaufbahn angebrachte Markierung passiert, die beim Weitsprung 40 m


und beim Dreisprung 35 m von der Absprunglinie entfernt ist. Wenn der Anlauf des Wettkämpfers kürzer<br />

als 40 m oder 35 m ist, beginnt das Messen mit seinem Anlauf.<br />

5. Das Windmessgerät muss 20 m vor dem Absprungbalken, nicht weiter als 2 m von der Anlaufbahn entfernt<br />

und in einer Höhe von 1,22 m hingestellt sein.<br />

6. Die Windgeschwindigkeit muss entsprechend Regel 163.10 abgelesen werden.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + SLV<br />

Bei Schülerwettbewerben wird kein Wind gemessen, (SLV siehe WO 2003, Anhänge 6 und 11).<br />

Regel 185 Weitsprung<br />

Wettkampf<br />

1. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer<br />

a beim Absprung mit seinem Schuh/Fuß den Boden hinter der Absprunglinie berührt, oder wenn er<br />

durchläuft ohne zu springen, oder<br />

b vollständig neben dem Absprungbalken abspringt, sei es vor oder hinter der verlängerten Absprunglinie,<br />

oder<br />

c den Boden zwischen der Absprunglinie und der Sprunggrube berührt, oder<br />

d während des Anlaufs oder des Sprungs irgendeine Art von Salto ausführt, oder<br />

e bei der Landung den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt und diese Stelle näher zur Absprunglinie<br />

liegt, als der in der Sprunggrube hinterlassene Eindruck, oder<br />

f die Sprunggrube verlässt, und sein erster Kontakt mit dem Boden außerhalb davon näher zur<br />

Absprunglinie liegt, als der bei der Landung. Dies gilt auch bei einem in der Sprunggrube vollständig<br />

hinterlassenen Eindruck, der durch Gleichgewichtsverlust nach der Landung entstanden ist.<br />

Anmerkung 1:<br />

Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer beim Anlauf an irgendeinem Punkt die gekennzeichnete<br />

Anlaufbahn verlässt.<br />

Anmerkung 2:<br />

Es ist kein Fehlversuch gemäß Nr. 1b, wenn der Wettkämpfer mit einem Teil seines Schuhs/Fußes den<br />

Boden seitlich des Absprungbalkens und vor der Absprunglinie berührt.<br />

Anmerkung 3:<br />

Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer durch die Sprunggrube zurückgeht, er aber zuvor diese<br />

regelgerecht verlassen hatte.<br />

2. Es ist kein Fehlversuch, wenn vor dem Absprungbalken abgesprungen wird, ausgenommen siehe Nr. 1b.<br />

3. Der Sprung muss vom nächstliegenden durch irgendeinen Körperteil in der Sprunggrube hinterlassenen<br />

Eindruck (beachte Nr. 1f) bis zur Absprunglinie bzw. deren Verlängerung gemessen werden. Das Messen<br />

muss senkrecht zur Absprunglinie bzw. ihrer Verlängerung vorgenommen werden.<br />

Absprungbalken<br />

4. Der Absprung erfolgt von einem in den Boden eingelassenen, auf gleicher Höhe mit der Anlaufbahn und<br />

der Oberfläche der Sprunggrube liegenden Balken. Die näher zur Sprunggrube liegende Kante des<br />

Balkens ist die Absprunglinie. Unmittelbar jenseits dieser Absprunglinie muss ein Einlagebrett mit Plastilin<br />

eingelegt sein, zur Unterstützung der Kampfrichter.<br />

5. Die Entfernung zwischen der Absprunglinie und dem Ende der Sprunggrube muss mindestens 10,00 m<br />

betragen.<br />

6. Die Absprunglinie muss zwischen 1,00 m und 3,00 m vor dem Beginn der Sprunggrube liegen.


7. Konstruktion. Der Absprungbalken muss rechteckig, aus Holz oder einem anderen geeigneten festen<br />

Material gefertigt, 1,22 m (± 0,01 m) lang, 20 cm (± 2 mm) breit, 10 cm dick und weiß sein.<br />

Schnitt durch den Absprungbalken<br />

Maße in mm<br />

7±1<br />

45°<br />

Hartgummi oder Kunststoff<br />

Einlagebrett<br />

Plastilin<br />

Anlaufrichtung<br />

max. 100<br />

100 ±2<br />

340<br />

200 ±2<br />

1,21 - 1,22 m<br />

lang<br />

Einlagebrett<br />

8. Das Einlagebrett besteht aus einem festen Holzbrett oder aus einem anderen geeigneten Material, ist 10<br />

cm (± 2 mm) breit und 1,22 m (± 0,01 m) lang. Es muss in einer Vertiefung oder in einem Fach der näher<br />

zur Sprunggrube liegenden Seite des Absprungbalkens liegen. Die Höhe zwischen der Oberfläche des<br />

Einlagebretts und dem Absprungbalken beträgt 7 mm (± 1 mm). Die Kanten des Einlagebretts sind entweder<br />

in einem Winkel von 45° abgeschrägt, und die dem Anlauf zugewandte Schräge muss auf der ganzen<br />

Länge mit einer 1 mm dicken Plastilinschicht bedeckt, oder sie müssen so geschnitten sein, dass die<br />

Schräge der mit Plastilin gefüllten Nische einen Winkel von 45° bildet (siehe Zeichnung).<br />

Der obere Teil des Einlagebretts, der an die Absprunglinie grenzt, muss ebenfalls auf den ersten etwa<br />

3 mm mit einer Plastilinschicht über die ganze Länge bedeckt sein.<br />

Wird das Einlagebrett in die Vertiefung gelegt, muss die ganze Vorrichtung stabil genug sein, um die volle<br />

Kraft des Absprungfußes des Wettkämpfers aufnehmen zu können.<br />

Unter dem Plastilin muss das Einlagebrett aus einem Material sein, auf dem die Spikes der Schuhe des<br />

Wettkämpfers greifen und nicht rutschen.<br />

Die Plastilinschicht kann mit einem gewöhnlichen Roller oder einem passend geformten Schaber (Spachtel)<br />

geglättet werden, um den Fußabdruck des Wettkämpfers zu beseitigen.<br />

Anmerkung:<br />

Es ist zweckmäßig zusätzliche Einlagebretter bereitzuhalten, damit durch das Beseitigen eines Fußabdrucks<br />

der Ablauf des Wettkampfs nicht verzögert wird.<br />

Einlagebrett<br />

Maße in mm<br />

45°<br />

mit Plastilin<br />

ausgefüllt<br />

7 ±1<br />

13<br />

3<br />

7<br />

Sprunggrube<br />

9. Die Sprunggrube ist mindestens 2,75 m und höchstens 3 m breit. Sie ist nötigenfalls so anzulegen, dass<br />

die Mitte der Sprunggrube mit der Mitte der Anlaufbahn übereinstimmt.<br />

Anmerkung:<br />

Entspricht die Achse der Anlaufbahn nicht der Mitte der Sprunggrube, ist die Sprunggrube mit einem Band<br />

oder ggf. mit zwei Bändern zu begrenzen (siehe Zeichnung).


10. Die Sprunggrube ist mit weichem feuchtem Sand zu füllen, dessen Oberfläche niveaugleich mit dem<br />

Absprungbalken sein muss.<br />

Erläuterung: Der Sand soll eine Körnung von 0,2 bis 2 mm haben.<br />

Nationale Bestimmungen <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Standweitsprung<br />

1. Der Absprung erfolgt vom Grubenrand oder von einem Absprungbalken.<br />

2. Die Fußstellung muss parallel und auf gleicher Höhe sein. Der Wettkämpfer darf den Absprung vorwärts<br />

und rückwärts ausbalancieren und dabei die Fersen und Fußspitzen abwechselnd vom Boden<br />

heben; er darf jedoch vor dem Absprung keinen Fuß ganz vom Boden lösen oder ihn in irgendeiner<br />

Richtung auf dem Boden hin- und hergleiten lassen.<br />

3. Der Sprung ist vom nächstliegenden durch irgendeinen Körperteil in der Sprunggrube hinterlassenen<br />

Eindruck rechtwinklig bis zum Rand der Sprunggrube bzw. bis zum vorderen Rand des Absprungbalkens<br />

oder dessen seitlichen Verlängerungen zu messen.<br />

Absprungfläche (siehe Zeichnung) auch SLV<br />

Bei den Wettbewerben der Schüler (§ 4 VAO) ist eine 80 cm-Absprungfläche zulässig. Diese erstreckt<br />

sich von den Kanten des Absprungbalkens 30 cm in Richtung Anlauf und Sprunggrube. Sie ist mit 5 cm<br />

breiten weißen Linien zu begrenzen. Die Anfangslinie ist in die 80 cm einzubeziehen, die Abschlusslinie<br />

nicht. Ist der Absprungbalken mehr als 1 m von der Sprunggrube entfernt, kann die 80 cm-Absprungfläche<br />

auch ohne dessen Einbezug auf der Anlaufbahn gekennzeichnet werden. Es ist kein Fehlversuch,<br />

wenn vor der Absprungfläche abgesprungen wird.<br />

Regel 186 Dreisprung<br />

Die <strong>Regeln</strong> für den Weitsprung sind mit den folgenden Ergänzungen auf den Dreisprung anzuwenden:<br />

Wettkampf<br />

1. Der Dreisprung setzt sich aus einem Hop, einem Step und einem Jump zusammen, und zwar in dieser<br />

Reihenfolge.<br />

2. Der Hop muss so ausgeführt werden, dass der Wettkämpfer zuerst auf demselben Fuß landet, mit dem<br />

er abgesprungen ist, beim Step landet er auf dem anderen Fuß, und mit diesem führt er abschließend den<br />

Jump aus.<br />

Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer während der Sprünge mit dem Nachziehbein den Boden<br />

berührt.<br />

Anmerkung:<br />

Regel 185.1 c ist nicht anzuwenden auf die üblichen Landungen der Hop- und Step-Phasen.<br />

Erläuterung: Die drei Sprünge müssen in der Reihenfolge links - links - rechts oder rechts - rechts -<br />

links ausgeführt werden. Bei einer gekennzeichneten Anlaufbahn ist der Aufsprung beim Hop und Step<br />

außerhalb dieser nicht regelwidrig.<br />

Absprungbalken (Absprunglinie)<br />

3. Die Entfernung zwischen der Absprunglinie und dem Ende der Sprunggrube muss mindestens 21 m betragen.<br />

4. Bei einem internationalen Wettkampf wird empfohlen, die Absprunglinie für Männer nicht weniger als<br />

13 m und für Frauen nicht weniger als 11 m vor dem vorderen Rand der Sprunggrube festzulegen. Für jeden<br />

anderen Wettkampf muss der Abstand dem entsprechenden Leistungsniveau angepasst werden.<br />

Erläuterung: Empfohlen werden 9 m und 7 m.<br />

5. Zwischen der Absprunglinie und der Sprunggrube muss für die Step- und Jump-Phase ein 1,22 m<br />

(± 0,01 m) breiter Auf-/Absprungbereich sein, der festen und gleichmäßigen Halt gibt.


Weit- und Dreisprunganlage<br />

5,55 - 6,05 m<br />

2,75 - 3,00<br />

m<br />

2,75 - 3,00<br />

m<br />

min. 10 m<br />

1-3 m<br />

min.21 m<br />

9 m<br />

1,22 m<br />

0,01 m<br />

1,22 m<br />

0,01 m<br />

7 m<br />

11 m<br />

Anlaufbahnen<br />

min. 40 m lang<br />

1,22 m ± 0,01 m breit<br />

13 m<br />

max. Neigung 1:1000<br />

max. Neigung 1:100


Absprungfläche für Weitsprung<br />

2,75 - 3,00 m<br />

Weite ablesen<br />

1 m<br />

0,30 m<br />

90°<br />

0,80 m<br />

0,20 m<br />

Absprungbalken<br />

0,30 m<br />

5 cm<br />

Bei Absprung vor<br />

der Absprungfläche<br />

Weite ablesen<br />

1,22 m ± 0,01 m


C. Stoß- und Wurfwettbewerbe<br />

Regel 187 Allgemeine Bestimmungen<br />

<strong>Offizielle</strong> Geräte<br />

1. Bei allen internationalen Wettkämpfen haben die zu benutzenden Wettkampfgeräte den IAAF-Bestimmungen<br />

zu entsprechen. Nur solche Wettkampfgeräte dürfen benutzt werden, die ein gültiges IAAF-Anerkennungszertifikat<br />

haben. Die folgende Tabelle zeigt die Geräte, die in der jeweiligen Altersklasse zu<br />

benutzen sind.<br />

Geräte Frauen, Juniorinnen (U 20), w.Jgd. (U 18) m.Jgd. (U 18) Junioren (U 20) Männer<br />

Kugel 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Diskus 1,000 kg 1,500 kg 1,750 kg 2,000 kg<br />

Hammer 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Speer 600 g 700 g 800 g 800 g<br />

Hinweis: Die Spezifikationen zu den Geräten der Altersklassen des <strong>DLV</strong>, ÖLV und SLV sind in den<br />

Tabellen zu den jeweiligen <strong>Regeln</strong> 188, 189, 191, 193 gesondert aufgeführt.<br />

2. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a müssen die Wettkampfgeräte vom Organisationskomitee (Veranstalter)<br />

bereitgestellt werden. Bei diesen Wettkämpfen ist es den Wettkämpfern nicht erlaubt, andere<br />

Geräte zu benutzen.<br />

3. An den Wettkampfgeräten dürfen während des Wettkampfs keine Veränderungen vorgenommen werden.<br />

Bei anderen als denen in Regel 1 a genannten Wettkämpfen dürfen die Wettkämpfer ihre eigenen Geräte<br />

benutzen, vorausgesetzt, sie sind vor dem Wettkampf vom Organisationskomitee (Veranstalter) als<br />

geprüft gekennzeichnet worden und stehen allen Wettkämpfern zur Verfügung.<br />

Erläuterung: Das Gewicht ist auf einer geeichten Waage zu überprüfen, die mindestens die<br />

Anforderungen einer für den geschäftlichen Verkehr zugelassenen Handelswaage der Klasse III erfüllt<br />

(siehe Eichplakette). Zur Kontrolle der Wiegegenauigkeit werden folgende Prüfgewichte empfohlen: bei<br />

Handelswaagen der Klasse III = 2 kg, bei den übrigen Waagen = 5 kg. Die Waagen und Prüfgewichte<br />

müssen für die gesamte Dauer des Wettkampfs zur Verfügung stehen.<br />

Nationale Bestimmung ÖLV<br />

Der eigene Speer braucht nicht allen Wettkämpfern zur Verfügung gestellt werden.<br />

Persönliche Schutzvorkehrungen<br />

4. a Hilfsmittel irgendwelcher Art - z.B.: das Zusammenbinden von zwei oder mehreren Fingern -, die den<br />

Wettkämpfer in irgendeiner Weise beim Versuch unterstützen, sind nicht zulässig. Ein Verband an der<br />

Hand ist nur zum Bedecken eines offenen Schnitts oder einer Wunde zulässig. Beim Hammerwurf ist<br />

das Umwickeln einzelner Finger zulässig. Dies ist dem Obmann des Kampfgerichts vor Beginn des<br />

Wettkampfs angezeigt werden.<br />

b Handschuhe dürfen nicht benutzt werden, ausgenommen beim Hammerwurf. In diesem Fall müssen<br />

sie auf der Ober- und Unterseite glatt und deren Fingerspitzen, mit Ausnahme des Daumens, offen<br />

sein.<br />

c Um einen besseren Griff zu haben, ist es zulässig, dass der Wettkämpfer eine geeignete Substanz nur<br />

an den Händen verwendet. Solche Substanzen kann der Wettkämpfer beim Hammerwurf zusätzlich<br />

an seinen Handschuhen und der Wettkämpfer beim Kugelstoß an seinem Hals verwenden.<br />

d Zum Schutz der Wirbelsäule vor Verletzungen kann der Wettkämpfer einen Gürtel aus Leder oder<br />

anderem geeigneten Material tragen.<br />

e Beim Kugelstoß kann der Wettkämpfer zum Schutz vor Verletzungen am Handgelenk eine Bandage<br />

tragen.<br />

f Beim Speerwurf kann der Wettkämpfer einen Ellenbogenschutz tragen.<br />

Stoß-/Wurfkreis<br />

5. Der Kreisring muss aus Bandeisen, Stahl oder anderem geeigneten Material gefertigt und dessen Oberseite<br />

gleich hoch mit dem ihn umgebenden Boden sein.<br />

Die Innenfläche des Stoß-/Wurfkreises kann aus Beton, Asphalt oder irgendeinem anderen harten, nicht<br />

rutschigen Material bestehen. Sie muss eben sein und 1,4 - 2,6 cm tiefer als die Oberseite des Kreisrings<br />

liegen.<br />

Beim Kugelstoß ist ein transportabler Stoßkreis, der diesen Bestimmungen entspricht, zulässig.<br />

6. Der Stoß- und Wurfkreis muss beim Kugelstoß und beim Hammerwurf einen Innendurchmesser von<br />

2,135 m (± 5 mm), beim Diskuswurf einen solchen von 2,50 m (± 5 mm) haben.<br />

Der Kreisring muss mindestens 6 mm dick und weiß sein.


Der Hammer kann aus dem Diskuswurfkreis geworfen werden, sofern dessen Durchmesser durch einen<br />

Einlagering (0,1825 m breit) von 2,50 m auf 2,135 m verkleinert ist.<br />

7. Auf beiden Seiten des Stoß-/Wurfkreises müssen von der Oberseite des Kreisrings aus mindestens 75<br />

cm lange und 5 cm breite weiße Linien nach außen gezogen sein, deren hinterer Rand die Verlängerung<br />

einer theoretischen Linie darstellt, die durch den Mittelpunkt des Stoß-/Wurfkreises und rechtwinklig zur<br />

Mittellinie des Sektors verläuft. Die Linien können gemalt oder aus Holz oder aus anderem geeigneten<br />

Material sein.<br />

8. Der Wettkämpfer darf weder in den Stoß-/Wurfkreis noch auf seine Schuhe irgendeine Substanz auftragen<br />

oder sprühen.<br />

Kugelstoßkreis<br />

34,92°<br />

0,64 m<br />

0,05 m<br />

1,14-1,16 m<br />

0,05 m<br />

90°<br />

min.<br />

0,75 m<br />

2,135 ± 0,005 m<br />

Diskuswurfkreis<br />

34,92°<br />

0,05 m<br />

0,64 m<br />

0,05 m<br />

90°<br />

min.<br />

0,75 m<br />

2,50 ± 0,005 m


Hammerwurfkreis<br />

34,92°<br />

0,05 m<br />

0,64 m<br />

0,05 m<br />

90°<br />

min.<br />

0,75 m<br />

2,135 ± 0,005 m<br />

Kombinierter<br />

Diskus- und Hammerwurfkreis<br />

34,92°<br />

Einlagering<br />

5 cm<br />

18,25 cm<br />

5 cm<br />

90°<br />

min.<br />

75 cm<br />

2,135 ± 0,005 m<br />

2,50 ± 0,005 m


Anlaufbahn beim Speerwurf<br />

9. Die Anlaufbahn beim Speerwurf muss mindestens 30 m und darf höchstens 36,50 m lang sein, wo die Bedingungen<br />

es zulassen, sollen es mindestens 33,50 m sein. Sie muss mit zwei parallelen 5 cm breiten<br />

weißen Linien im Abstand von 4 m gekennzeichnet sein. Der Wurf muss vor einem Kreisbogen (Abwurfbogen)<br />

ausgeführt werden, der einen Radius von 8 m hat. Der Abwurfbogen besteht aus einem 7 cm breiten<br />

Streifen, der aufgemalt, aus Holz oder aus Metall ist. Er muss weiß und niveaugleich mit dem Boden<br />

sein. An seinen Enden sind rechtwinklig zu den Begrenzungslinien der Anlaufbahn 75 cm lange und 7 cm<br />

breite weiße Linien zu ziehen. Die seitliche Neigung der Anlaufbahn darf maximal 1:100 und das Gesamtgefälle<br />

in Anlaufrichtung 1:1000 betragen.<br />

Anmerkung:<br />

Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer weiter als 36,50 m von der inneren Linie des Abwurfbogens<br />

entfernt anläuft.<br />

Erläuterung: Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, den Abwurfbogen so anzulegen, dass sich<br />

jenseits davon - in Wurfrichtung - noch ein Kunststoffbelag von 1 m befindet.<br />

Speerwurfanlage<br />

0,05 m<br />

B<br />

C<br />

0,07 m<br />

0,75 m<br />

8,00 m<br />

Radius<br />

4,00 m<br />

A<br />

Anlaufbahn<br />

min. 30,00 m lang<br />

max. 36,50 m lang<br />

Sektor<br />

10. Der Sektor besteht aus Asche, Gras oder anderem geeigneten Material, auf dem das Gerät beim Auftreffen<br />

einen Abdruck hinterlässt.<br />

11. Das zulässige Gesamtgefälle des Sektors darf in Stoß-/Wurfrichtung maximal 1:1000 nicht überschreiten.<br />

12. a Beim Kugelstoß, Diskus- und Hammerwurf muss der Sektor mit 5 cm breiten weißen Linien in einem<br />

Winkel von 34,92° so gekennzeichnet sein, dass deren Innenkanten - wenn verlängert - sich im Kreismittelpunkt<br />

schneiden würden.<br />

Anmerkung:<br />

Der 34,92°-Sektor ist dann genau gekennzeichnet, wenn die zwei auf den Sektorlinien bei 20 m vom<br />

Kreismittelpunkt entfernten Punkte 12,00 m (20 x 0,60 m) voneinander entfernt liegen. Mit jedem<br />

zusätzlichen Meter Entfernung vom Kreismittelpunkt nimmt der Abstand zwischen den Sektorlinien um<br />

60 cm zu (siehe Zeichnung).<br />

b Beim Speerwurf muss der Sektor mit 5 cm breiten weißen Linien so gekennzeichnet sein, dass sich<br />

deren Innenkanten am Abwurfbogen (Zeichnung Punkt B und C) mit den Innenkanten der Begrenzungslinien<br />

der Anlaufbahn schneiden und, - wenn verlängert - im Mittelpunkt des Kreises, der<br />

vom Abwurfbogen teilweise gebildet wird, treffen würden (Zeichnung Punkt A). Der Sektor hat folglich<br />

einen Winkel von ca. 29°.


Kugelstoß -, Diskuswurf - und<br />

Hammerwurfsektor<br />

Maße zum Anlegen der Sektorlinien<br />

12,00 m<br />

20,00 m<br />

6,00 m<br />

19,08 m<br />

34,92°<br />

10,00 m<br />

9,54 m<br />

0,75 m<br />

0,64 m<br />

2,135 m<br />

2,50 m


Speerwurfsektor<br />

Maße zum Anlegen der Sektorlinien<br />

35,0 m<br />

25,0 m<br />

15,0 m<br />

70,0 m<br />

50,0 m<br />

30,0 m<br />

B<br />

C<br />

8,0 m<br />

A<br />

Versuche<br />

13. Beim Kugelstoß, Diskus- und Hammerwurf müssen die Geräte aus dem Stoß-/Wurfkreis, beim Speerwurf<br />

von der Anlaufbahn aus gestoßen bzw. geworfen werden. Der Wettkämpfer muss seinen Versuch aus<br />

einer ruhigen Ausgangsstellung im Stoß-/ Wurfkreis beginnen. Er darf im Verlauf des Versuchs die Innenseite<br />

des Kreisrings, beim Kugelstoß auch die des Stoßbalkens (Regel 188.2), berühren.<br />

14. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer im Verlauf des Versuchs<br />

a die Kugel regelwidrig stößt (fallen lässt) oder den Speer regelwidrig wirft,<br />

b mit irgendeinem Teil seines Körpers die Oberseite des Kreisrings oder den Boden außerhalb des<br />

Stoß-/Wurfkreises berührt,<br />

c<br />

d<br />

beim Kugelstoß mit irgendeinem Teil seines Körpers die Oberseite des Stoßbalkens berührt,<br />

beim Speerwurf mit irgendeinem Teil seines Körpers die Begrenzungslinien der Anlaufbahn, den<br />

Abwurfbogen oder den Boden außerhalb davon berührt.<br />

15. Sofern im Verlauf des Versuchs nicht gegen entsprechende <strong>Regeln</strong> der Stoß-/Wurfwettbewerbe verstoßen<br />

wurde, darf der Wettkämpfer einen begonnenen Versuch unterbrechen, das Gerät innerhalb oder<br />

außerhalb des Stoß-/Wurfkreises/der Anlaufbahn niederlegen und diese verlassen.


Verlässt er den Stoß-/Wurfkreis oder die Anlaufbahn, hat dies so zu geschehen, wie in Nr. 17 beschrieben,<br />

bevor er wieder eine ruhige Ausgangsstellung einnimmt und den Versuch neu beginnt.<br />

Anmerkung<br />

Alle in dieser Bestimmung zugelassenen Handlungen müssen innerhalb der gemäß Regel 180.17 für<br />

einen Versuch zulässigen Zeit ausgeführt sein.<br />

16. Es ist nur dann ein gültiger Versuch, wenn die Kugel, der Diskus, der Hammerkopf oder die Spitze des<br />

Speers vollständig innerhalb des Sektors, ohne Berührung der Sektorlinie, auftreffen.<br />

17. Der Wettkämpfer darf den Stoß-/Wurfkreis oder die Anlaufbahn erst verlassen, wenn das Gerät auf den<br />

Boden aufgetroffen ist.<br />

Beim Verlassen des Stoß-/Wurfkreises muss der erste Kontakt mit der Oberseite des Kreisrings oder mit<br />

dem Boden außerhalb davon vollständig hinter der außerhalb gekennzeichneten weißen Linie erfolgen<br />

(siehe Nr. 7).<br />

Beim Verlassen der Anlaufbahn muss der erste Kontakt mit den seitlichen Begrenzungslinien der<br />

Anlaufbahn oder mit dem Boden außerhalb davon vollständig vor den weißen Linien (nicht in Richtung<br />

Sektorbereich) an den Enden des Abwurfbogens erfolgen (siehe Nr. 9).<br />

18. Nach jedem Versuch muss das Gerät zum Wettkampfplatz zurück gebracht und darf nicht dorthin zurück<br />

geworfen werden.<br />

Messungen<br />

19. Beim Kugelstoß, Diskus-, Hammer- und Speerwurf muss die gemessene Weite, die keinen ganzen<br />

Zentimeter ergibt, auf den nächstniedrigeren ganzen Zentimeter abgerundet werden.<br />

20. Jeder gültige Stoß/Wurf muss unmittelbar nach dem Versuch gemessen werden, und zwar<br />

a vom nächstliegenden durch den Aufschlag der Kugel, des Diskus, des Hammerkopfs hinterlassenen<br />

Abdruck bis zur Innenkante des Stoßbalkens/Kreisrings, entlang einer geraden Linie, die bis zum<br />

Kreismittelpunkt führt,<br />

b beim Speerwurf von der Stelle, an der die Spitze des Speers zuerst auf den Boden traf bis zum<br />

Innenrand des Abwurfbogens, entlang einer geraden Linie, die bis zum Mittelpunkt des vom Abwurfbogen<br />

teilweise gebildeten Kreises führt.<br />

Markierung<br />

21. Der beste Versuch von jedem Wettkämpfer kann mit einer unterschiedlichen Fahne oder Markierung<br />

gekennzeichnet werden. In diesem Fall darf dies nur außerhalb und entlang der Sektorlinie geschehen.<br />

Eine unterschiedliche Fahne oder Markierung darf auch benutzt werden, um den bestehenden Weltrekord,<br />

und wenn zutreffend, den bestehenden Gebiets- oder nationalen Rekord zu kennzeichnen.<br />

Regel 188 Kugelstoß<br />

Wettkampf<br />

1. Die Kugel muss mit einer Hand von der Schulter aus gestoßen werden. Zu Beginn des Stoßes nimmt der<br />

Wettkämpfer eine Stellung im Stoßkreis ein, bei der die Kugel den Hals oder das Kinn berührt oder in<br />

nächster Nähe dazu liegt. Während der Ausführung des Stoßes darf die Hand nicht aus dieser Stellung<br />

gesenkt und die Kugel darf nicht hinter die Schulterlinie genommen werden.<br />

Stoßbalken<br />

2. Konstruktion. Der Stoßbalken muss weiß, aus Holz oder anderem geeigneten Material gefertigt und so<br />

bogenförmig sein, dass seine Innenkante mit der Innenkante des Kreisrings übereinstimmt. Er muss mittig<br />

zu den Sektorlinien angebracht und fest im Boden verankert sein.<br />

3. Abmessungen. Der Stoßbalken ist 11,2 bis 30 cm breit (siehe Zeichnung IAAF-Stoßbalken), 1,15 m<br />

( 0,01 m) lang, bezogen auf einen gleichmäßigen Kreisbogen und 10 cm ( 0,2 cm) hoch, bezogen auf<br />

das Niveau der Kreisinnenfläche.<br />

Erläuterung: Die Länge des Stoßbalkens wird als Sehne gemessen, siehe Zeichnung.


Stoßkreis und -balken<br />

Sektorlinie<br />

10,0 0,2 cm ±<br />

1,15 ± 0,01 m<br />

7,4 - 8,6 cm<br />

11,2 cm<br />

Durchmesser des Kreisringes:<br />

2,135 ± 0,005 m<br />

Stoßbalken<br />

1,4 - 2,6 cm<br />

10,0 ± 0,2 cm<br />

Kreisring min. 6 mm<br />

Stoßbalken nach IAAF - Spezifikation<br />

+ - 30 cm<br />

11,2 cm<br />

Aufsicht<br />

114 – 116 cm<br />

Gelände -<br />

niveau<br />

11,2 –<br />

30 cm<br />

Stoß<br />

-<br />

balken<br />

Stoßkreis -<br />

oberfläche<br />

9,8 – 10,2 cm<br />

Kreisring<br />

min. 6 mm<br />

1,4 – 2,6 cm<br />

Kugel<br />

4. Konstruktion: Die Kugel muss entweder aus massivem Eisen, Messing oder irgendeinem Metall, das nicht<br />

weicher ist als Messing, gefertigt sein oder besteht aus einer Hülle eines solchen Metalls, die mit Blei oder<br />

anderem Material gefüllt ist. Sie muss kugelförmig sein, ihre Oberfläche darf keine Unebenheiten aufweisen<br />

und ihre Beschaffenheit muss glatt sein. Um dem zu entsprechen, muss die mittlere Oberflächenrauheit<br />

kleiner als 1,6 µm sein, das entspricht der Rauheitsklasse N 7 oder besser.


5. Die Kugel hat den folgenden Spezifikationen zu entsprechen:<br />

Kugel<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf und Anerkennung eines Rekords:<br />

4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Herstellerinformation - Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

Durchmesser<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Nationale Bestimmung<br />

Kugel<br />

4,005 kg - 4,025<br />

kg<br />

95 mm<br />

110 mm<br />

<strong>DLV</strong><br />

W 50 u.ä.<br />

W 15/14<br />

M/W 13/12<br />

5,005 kg - 5,025<br />

kg<br />

100 mm<br />

120 mm<br />

Frauen, W 30-45, M 70 u.ä.<br />

w.Jgd.A/B, M 15/14<br />

6,005 kg - 6,025<br />

kg<br />

105 mm<br />

125 mm<br />

M 60/65<br />

m.Jgd.B<br />

m.Jgd.A,<br />

M 50/55<br />

7,265 kg - 7,285 kg<br />

110 mm<br />

130 mm<br />

Männer,<br />

M 30 - 45<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

3,000 kg 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Herstellerinformation - Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

Durchmesser<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Nationale Bestimmung<br />

3,005 -<br />

3,025 kg<br />

85 mm<br />

100 mm<br />

ÖLV<br />

4,005 -<br />

4,025 kg<br />

95 mm<br />

110 mm<br />

5,005 -<br />

5,025 kg<br />

100 mm<br />

120 mm<br />

Kugel Schi.B w.Jgd., Schi.A, Schü.B Juniorinnen,<br />

Schü. A<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

2,000 kg 3,000 kg 4,000 kg<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

Nationale Bestimmung<br />

Kugel<br />

SLV<br />

Schü.B<br />

Schi.B<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

M 70 u.ä., w.Jgd.A/B<br />

Schü./Schi.A<br />

Juniorin.,<br />

m.Jgd.B<br />

6,005 -<br />

6,025 kg<br />

105 mm<br />

125 mm<br />

m.Jgd.A<br />

7,265 -<br />

7,285 kg<br />

110 mm<br />

130 mm<br />

Junioren<br />

2,500 kg 3,000 kg 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

Regel 189 Diskuswurf<br />

Diskus<br />

1. Konstruktion: Der Korpus des Diskus kann massiv oder hohl sein, muss aus Holz oder anderem geeigneten<br />

Material gefertigt sein und ist mit einem kreisförmigen Metallreifen eingefasst. Der Außenrand des<br />

Metallreifens muss im Querschnitt mit einem Radius von etwa 6 mm gerundet sein. Im Zentrum der<br />

beiden Seiten können runde Metallplatten bündig eingesetzt sein. Der Diskus kann auch ohne diese Metallplatten<br />

gefertigt sein, wenn die entsprechenden Bereiche eben sind und die Abmessungen und das<br />

Gesamtgewicht des Geräts den Spezifikationen entsprechen.<br />

Das Profil des Diskus muss wie folgt gestaltet sein: Von der Reifenrundung an nimmt die Dicke bis zum<br />

Maximalwert D gleichmäßig zu. Der Maximalwert wird im Zentrum von 50 - 57 mm Durchmesser (siehe<br />

Zeichnung) der Achse Y erreicht. In diesem Bereich ist der Diskus konstant dick. Beide Seiten des Diskus<br />

müssen identisch und rotationssymmetrisch zur Achse Y sein.<br />

Die Seiten des Diskus und die Oberfläche des Metallreifens müssen gleichmäßig und durchgehend glatt<br />

sein (siehe auch Regel 188.4). Sie dürfen keine Unebenheiten aufweisen.


Diskus<br />

alle Maßangaben in mm<br />

Y-Achse<br />

min. 12<br />

D<br />

M 44 - 46<br />

W 37 - 39<br />

6<br />

50 - 57<br />

Männer (M) 219 - 221<br />

Frauen (W) 180 - 182<br />

2. Der Diskus hat den folgenden Spezifikationen zu entsprechen:<br />

Diskus<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf und Anerkennung eines Rekords:<br />

1,000 kg 1,500 kg 1,750 kg 2,000 kg<br />

Herstellerinformation – Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

1,005 - 1,025 kg 1,505 - 1,525 kg 1,755 - 1,775 kg 2,005 - 2,025 kg<br />

Äußerer Durchmesser der Metalleinfassung<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

180 mm<br />

182 mm<br />

200 mm<br />

202 mm<br />

Durchmesser der Metallplatte oder des ebenen Bereichs<br />

mindestens 50 mm<br />

50 mm<br />

höchstens 57 mm<br />

57 mm<br />

Stärke im Zentrum<br />

mindestens 37 mm<br />

38 mm<br />

höchstens 39 mm<br />

40 mm<br />

Stärke des Metallreifens (6 mm vom Rand gemessen)<br />

mindestens 12 mm<br />

höchstens 13 mm<br />

Nationale Bestimmung<br />

<strong>DLV</strong><br />

12 mm<br />

13 mm<br />

210 mm<br />

212 mm<br />

50 mm<br />

57 mm<br />

41 mm<br />

43 mm<br />

12 mm<br />

13 mm<br />

Diskus M/W 13/12 Frauen, W 30 u.ä., M 60 u.ä., M 50/55<br />

w.Jgd.A/B, M/W 15/14 m.Jgd.B<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

m.Jgd.A<br />

219 mm<br />

221 mm<br />

50 mm<br />

57 mm<br />

44 mm<br />

46 mm<br />

12 mm<br />

13 mm<br />

Männer,<br />

M 30 - 45<br />

750 g 1,000 kg 1,500 kg 1,750 kg 2,000 kg<br />

Herstellerinformation – Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

755 - 775 g 1,005 - 1,025 kg<br />

1,505 - 1,755 - 2,005 -<br />

1,525 kg 1,775 kg 2,025 kg<br />

Äußerer Durchmesser<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

166 mm<br />

168 mm<br />

180 mm<br />

182 mm<br />

Durchmesser der Metallplatte oder des ebenen Bereichs<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

50 mm<br />

55 mm<br />

50 mm<br />

57 mm<br />

Stärke im Zentrum<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

33 mm<br />

35 mm<br />

Stärke des Metallreifens (6 mm vom Rand gemessen)<br />

mindestens 10 mm<br />

höchstens 11 mm<br />

Nationale Bestimmung ÖLV<br />

37 mm<br />

39 mm<br />

12 mm<br />

13 mm<br />

200 mm<br />

202 mm<br />

50 mm<br />

57 mm<br />

38 mm<br />

40 mm<br />

12 mm<br />

13 mm<br />

Diskus w.Jgd./Schi.A/B /Schü.B Schü.A<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

750 g 1,000 kg<br />

210 mm<br />

212 mm<br />

50 mm<br />

57 mm<br />

41 mm<br />

43 mm<br />

12 mm<br />

13 mm<br />

219 mm<br />

221 mm<br />

50 mm<br />

57 mm<br />

44 mm<br />

46 mm<br />

12 mm<br />

13 mm


Nationale Bestimmung<br />

Diskus<br />

SLV<br />

w.Jgd. B, Schü.A/B,<br />

Schi.A /B<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

Juniorinnen, w.Jgd.A,<br />

m.Jgd.B<br />

m.Jgd.A<br />

Junioren<br />

750 g 1,000 kg 1,500 kg 1,750 kg<br />

Regel 190 Diskusschutzgitter<br />

1. Alle Diskuswürfe müssen aus einem Schutzgitter heraus ausgeführt werden, um die Sicherheit der<br />

Zuschauer, Kampfrichter und Wettkämpfer zu gewährleisten. Das hier beschriebene Schutzgitter ist<br />

vorgesehen, wenn sich rund um die Laufbahn Zuschauer befinden und weitere Wettkämpfe im Innenraum<br />

stattfinden. Wo das nicht zutrifft, insbesondere auf Trainingsplätzen, kann eine einfachere Konstruktion<br />

genügen. Auf entsprechende Anfrage ist dazu ein Ratschlag von den Nationalen Verbänden oder von der<br />

IAAF erhältlich.<br />

Anmerkung:<br />

Für den Diskuswurf kann auch das Hammerschutzgitter, wie in Regel 192 beschrieben, benutzt werden.<br />

2. Das Schutzgitter soll so geplant, gefertigt und gewartet werden, dass es einen mit einer Geschwindigkeit<br />

von bis zu 25 m/s fliegenden 2 kg-Diskus stoppen kann. Die Verarbeitung soll so sein, dass für den Wettkämpfer<br />

keine Gefahr besteht, wenn der Diskus vom Schutzgitter zurückprallt oder vom oberen Teil niederfällt.<br />

Sofern all diese Anforderungen sichergestellt sind, kann jeder Typ und jede Konstruktion eines<br />

Schutzgitters benutzt werden.<br />

3. Das Schutzgitter soll, wie die Zeichnung zeigt, im Grundriss U-förmig sein. Die Öffnung soll 6,00 m breit<br />

sein und 7,00 m vor dem Mittelpunkt des Wurfkreises liegen. Die Netzfelder oder geknüpften Netze sollen<br />

an ihrem niedrigsten Punkt mindestens 4,00 m hoch sein.<br />

Bei der Konstruktion und der Fertigung des Schutzgitters sollen Vorkehrungen getroffen werden, die<br />

verhindern, dass der Diskus nach dem Abwurf durch Lücken im Netz oder unter den Netzfeldern hindurch<br />

nach außen gelangen kann.<br />

Anmerkungen 1:<br />

Die Anordnung der hinteren Netzfelder/Netze ist nicht so bedeutend, vorausgesetzt, sie sind mindestens<br />

3 m vom Mittelpunkt des Wurfkreises entfernt.<br />

Anmerkung 2:<br />

Neue Konstruktionen, die den gleichen Grad an Schutz gewährleisten und im Vergleich mit den herkömmlichen<br />

Konstruktionen die Gefahrenzone nicht vergrößern, können von der IAAF anerkannt werden.<br />

4. Das Netz des Schutzgitters kann aus geeigneter Schnur, die aus natürlicher oder synthetischer Faser bestehen<br />

kann, oder aus mäßig bis hoch dehnbarem Stahldraht gefertigt sein. Die Maschengröße darf bei<br />

Schnurnetzen maximal 44 mm und bei Drahtnetzen 50 mm betragen. Die Mindeststärke der Schnur oder<br />

des Drahts hängt von der Fertigung des Schutzgitters ab; die Reißfestigkeit soll aber mindestens 40 kg<br />

betragen.<br />

Um die fortbestehende Sicherheit des Schutzgitters zu gewährleisten, sollen die Drahtnetze mindestens<br />

alle 12 Monate überprüft werden.<br />

Bei synthetischen Schnurnetzen ist eine Sichtkontrolle nicht ausreichend. Stattdessen sollen vom Hersteller<br />

mehrere Probestücke der verwendeten Schnur in das Netz eingearbeitet sein. Eines davon kann<br />

alle 12 Monate entfernt und geprüft werden, um die fortbestehende Festigkeit des Netzes zu testen.<br />

5. Der Gefahrensektor bei Würfen aus dem zuvor beschriebenen Diskusschutzgitter beträgt maximal ungefähr<br />

69°, wenn rechts- oder linkshändig werfende Wettkämpfer teilnehmen. Die Stellung und Ausrichtung<br />

des Schutzgitters innerhalb einer Leichtathletikanlage ist deshalb bedeutsam für die Sicherheit.


Schutzgitter für<br />

Diskuswurf<br />

6<br />

6<br />

2<br />

34,92<br />

5<br />

5<br />

5<br />

min<br />

3,00<br />

m<br />

2,5 m ±<br />

0,7<br />

m


Regel 191 Hammerwurf<br />

Wettkampf<br />

1. Dem Wettkämpfer ist es in der Ausgangsstellung vor dem ersten Schwungholen oder Drehen erlaubt, den<br />

Hammerkopf auf den Boden innerhalb oder außerhalb des Wurfkreises abzulegen.<br />

Erläuterung: Das gilt auch nach Unterbrechungen.<br />

2. Es ist kein Fehlversuch, wenn der Hammerkopf beim Schwungholen oder Drehen den Boden innerhalb<br />

oder außerhalb des Wurfkreises oder die Oberseite des Kreisrings berührt; unterbricht der Wettkämpfer<br />

aber danach den Versuch, um erneut zu beginnen, ist dies ein Fehlversuch.<br />

3. Es ist kein Fehlversuch, wenn der Hammer beim Wurf oder im Flug zerbricht, vorausgesetzt der Wurf<br />

wurde regelkonform ausgeführt. Es ist ebenfalls kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer dadurch das<br />

Gleichgewicht verliert und infolgedessen gegen einzelne Bestimmungen dieser Regel verstößt. Ihm muss<br />

dann ein neuer Versuch gewährt werden.<br />

Hammer<br />

4. Konstruktion: Der Hammer besteht aus drei Teilen: dem Hammerkopf, dem Draht und dem Handgriff.<br />

5. Hammerkopf. Der Hammerkopf muss aus massivem Eisen oder anderem Metall gefertigt sein, das nicht<br />

weicher ist als Messing, oder er besteht aus einer Messinghülle, die mit Blei oder einem anderem massiven<br />

Material gefüllt ist.<br />

Wird eine Füllung verwendet, muss diese so fixiert sein, dass der Schwerpunkt nicht weiter als 6 mm vom<br />

Zentrum des Hammerkopfs entfernt liegt.<br />

Schwerpunkt des Hammerkopfs<br />

Der Schwerpunkt des Hammerkopfs liegt dann nicht weiter als 6 mm vom Zentrum entfernt, wenn der<br />

Hammerkopf ohne Handgriff und Draht, auf eine waagerechte, scharfkantige ringförmige Öffnung von<br />

12 mm Durchmesser gelegt wird und dann im Gleichgewicht liegen bleibt (siehe Zeichnung).<br />

Empfohlene Vorrichtung zur Prüfung der<br />

Lage des Hammerkopfschwerpunkts<br />

12<br />

mm<br />

messerscharfe<br />

Kante<br />

Hammerkopf<br />

muss im Gleich -<br />

gewicht auf der<br />

messerscharfen<br />

Kante liegen<br />

6. Draht. Der Draht muss ein einzelnes, ununterbrochenes und gerades Stück eines biegsamen Stahldrahts<br />

sein, mit einem Durchmesser von mindestens 3 mm, der sich beim Wurf nicht merklich dehnen darf. Er<br />

kann an einem oder beiden Enden als Schlinge geformt sein, damit er am Handgriff und Hammerkopf<br />

befestigt werden kann.<br />

Erläuterung: Am Hammerschutzgitter ist eine Vorrichtung anzubringen, mit deren Hilfe nach jedem<br />

Versuch auf einfache Art geprüft werden kann, ob sich der Draht beim Wurf unzulässig verlängert hat.<br />

7. Handgriff. Der Handgriff muss stabil und starr in einem Stück gefertigt sein, ohne irgendeine Art Gelenke.<br />

Er muss die Form eines gleichschenkligen Dreiecks haben oder als Kreissektor geformt sein. Der Handgriff<br />

darf sich während des Wurfs nicht merklich dehnen. Er muss so am Draht befestigt sein, dass er sich<br />

in dessen Öse nicht drehen kann, um die Gesamtlänge des Hammers zu vergrößern.<br />

Der Handgriff kann einen gebogenen oder geraden Griff haben, der innen maximal 130 mm breit und<br />

maximal 110 mm hoch ist.<br />

Die Kraft, die aufzuwenden ist, bis der Hammergriff bricht, muss mindestens 20 kN betragen.


Handgriffe für Hammerwurf<br />

max. 130 mm<br />

bis 31.12.2004 zulässig<br />

max. 110 mm<br />

Radius<br />

max. 110 mm<br />

max. 110 mm<br />

max. 130 mm<br />

max. 110 mm<br />

8. Verbindungen des Drahts. Der Draht muss mit dem Hammerkopf durch ein einfaches oder auf Kugellager<br />

laufendes Drehgelenk und mit dem Handgriff muss er mittels einer Schlinge verbunden sein. Ein Drehgelenk<br />

darf hier nicht verwendet werden.


9. Der Hammer hat den folgenden Spezifikationen zu entsprechen:<br />

Hammer<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf und Anerkennung eines Rekords:<br />

4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Herstellerinformation – Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

4,005 - 4,025 kg 5,005 - 5,025 kg 6,005 - 6,025 kg 7,265 - 7,285 kg<br />

Länge des Hammers (gemessen von der Innenseite des Handgriffs)<br />

mindestens 1160 mm<br />

1165 mm<br />

höchstens 1195 mm<br />

1200 mm<br />

Durchmesser des Hammerkopfs<br />

mindestens 95 mm<br />

höchstens 110 mm<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

100 mm<br />

120 mm<br />

Hammer<br />

W 50 u.ä.<br />

W 15/14<br />

M 13/12<br />

Frauen, W 30-45,<br />

M 70 u.ä., w.Jgd.A/B<br />

M 15/14<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

1175 mm<br />

1215 mm<br />

105 mm<br />

125 mm<br />

M 60/65<br />

m.Jgd.B<br />

M 50/55 +<br />

m.Jgd.A<br />

1175 mm<br />

1215 mm<br />

110 mm<br />

130 mm<br />

Männer,<br />

M 30 - 45<br />

3,000 kg 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Herstellerinformation - Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

3,005 -<br />

3,025 kg<br />

4,005 -<br />

4,025 kg<br />

5,005 -<br />

5,025 kg<br />

6,005 -<br />

6,025<br />

7,265 -<br />

7,285 kg<br />

Länge (gemessen von der Innenseite des Handgriffs)<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

1160 mm<br />

1195 mm<br />

1160 mm<br />

1195 mm<br />

1165 mm<br />

1200 mm<br />

1175 mm<br />

1215 mm<br />

1175 mm<br />

1215 mm<br />

Durchmesser des Hammerkopfs<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

85 mm<br />

100 mm<br />

95 mm<br />

110 mm<br />

100 mm<br />

120 mm<br />

105 mm<br />

125 mm<br />

110 mm<br />

130 mm<br />

Mindestdurchmesser des Verbindungsdrahts (Stahl)<br />

3 mm 3 mm 3 mm 3 mm 3 mm<br />

Nationale Bestimmung ÖLV<br />

Hammer w.Jgd., Schi.A/Schü.B Juniorinnen, Schü.A<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

Nationale Bestimmung SLV<br />

3,000 kg 4,000 kg<br />

Hammer w.Jgd.A/B, Schü./Schi.A Juniorinnen, m.Jgd.B m.Jgd.A Junioren<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

3,000 kg 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg<br />

Regel 192 Hammerschutzgitter<br />

1. Alle Hammerwürfe müssen aus einem Schutzgitter heraus ausgeführt werden, um die Sicherheit der<br />

Zuschauer, Kampfrichter und Wettkämpfer zu gewährleisten. Das hier beschriebene Schutzgitter ist<br />

vorgesehen, wenn sich rund um die Laufbahn Zuschauer befinden und weitere Wettkämpfe im Innenraum<br />

stattfinden. Wo das nicht zutrifft, insbesondere auf Trainingsplätzen, kann eine einfachere Konstruktion<br />

genügen. Auf Anfrage ist dazu ein Ratschlag von den Nationalen Verbänden oder von der IAAF erhältlich.<br />

2. Das Schutzgitter soll so geplant, gefertigt und gewartet werden, dass es einen mit einer Geschwindigkeit<br />

von bis zu 32 m/s fliegenden 7,26 kg-Hammer stoppen kann. Dabei soll es so gestaltet sein, dass für den<br />

Wettkämpfer keine Gefahr besteht, wenn der Hammer vom Schutzgitter zurückprallt oder vom oberen<br />

Teil niederfällt. Sofern all diese Anforderungen sichergestellt sind, kann jeder Typ und jede Konstruktion<br />

eines Schutzgitters benutzt werden.<br />

3. Das Schutzgitter soll, wie die Zeichnung zeigt, im Grundriss U-förmig sein. Die Öffnung soll 6 m breit sein<br />

und 7,00 m vor dem Mittelpunkt des Wurfkreises liegen. Die hinteren Netzfelder oder geknüpften Netze<br />

sollen an ihrem niedrigsten Punkt mindestens 7,00 m und an den letzten 2,80 m breiten Netzfeldern, an<br />

denen die Drehflügel angebracht sind, mindestens 10,00 m hoch sein.<br />

Bei der Konstruktion und der Fertigung des Schutzgitters sollen Vorkehrungen getroffen werden, die<br />

verhindern, dass der Hammer nach dem Abwurf durch Lücken im Netz oder unter den Netzfeldern hindurch<br />

nach außen gelangen kann.<br />

Anmerkung:


Die Anordnung der hinteren Netzfelder/Netze ist nicht so bedeutend, vorausgesetzt, sie sind mindestens<br />

3,50 m vom Mittelpunkt des Wurfkreises entfernt.<br />

4. An der Frontseite des Schutzgitters sind zwei bewegliche, 2,00 m breite Flügel anzubringen, von denen<br />

nur jeweils einer zum Einsatz kommt. Die Flügel sind mindestens 10,00 m hoch.<br />

Anmerkungen 1:<br />

Der linke Flügel ist einzuschwenken, wenn Wettkämpfer gegen den Uhrzeigersinn drehen, der rechte<br />

Flügel, wenn Wettkämpfer im Uhrzeigersinn drehen. Da es bei einem Wettkampf mit links- und rechtsdrehenden<br />

Wettkämpfern erforderlich ist, den einen oder den anderen Flügel einzuschwenken, ist es<br />

wichtig, dass dies mit wenigen Handgriffen möglich ist und in kürzester Zeit durchgeführt werden kann.<br />

Anmerkung 2:<br />

In der Zeichnung 1 ist die Endposition beider Flügel dargestellt, auch wenn im Wettkampf jeweils nur ein<br />

Flügel einzuschwenken ist.<br />

Anmerkung 3:<br />

Wenn der bewegliche Flügel eingeschwenkt werden muss, ist er exakt in der dargestellten Position zu<br />

fixieren (Zeichnung 1). Um die Flügel in der benötigten Position zu blockieren, sind dazu entsprechende<br />

Vorrichtungen anzubringen.<br />

Anmerkung 4:<br />

Die Gestaltung der Flügel und ihre Anwendung hängen von der Gesamtkonstruktion des Schutzgitters ab,<br />

sie können gleiten, drehbar oder abnehmbar sein. Die einzigen unabänderlichen Bedingungen dabei sind,<br />

dass der benutzte Flügel jeden auftreffenden Hammer stoppen muss, und nicht die Gefahr besteht, dass<br />

der Hammer zwischen Schutzgitter und Flügel nach außen gelangt.<br />

Anmerkung 5:<br />

Neue Schutzgitter, die den gleichen Grad an Schutz gewährleisten und im Vergleich mit den herkömmlichen<br />

Gittern die Gefahrenzone nicht vergrößern, können von der IAAF anerkannt werden.<br />

5. Das Netz des Schutzgitters kann aus geeigneter Schnur, die aus natürlicher oder synthetischer Faser<br />

bestehen kann, oder aus mäßig bis hoch dehnbarem Stahldraht gefertigt sein. Die Maschengröße darf bei<br />

Schnurnetzen maximal 44 mm und bei Drahtnetzen 50 mm betragen. Die Mindeststärke der Schnur oder<br />

des Drahts hängt von der Fertigung des Schutzgitters ab; die Reißfestigkeit soll aber mindestens 300 kg<br />

betragen.<br />

Um die fortbestehende Sicherheit des Schutzgitters zu gewährleisten, sollen die Drahtnetze mindestens<br />

alle 12 Monate überprüft werden<br />

Bei synthetischen Schnurnetzen ist eine Sichtkontrolle nicht ausreichend. Stattdessen sollen vom Hersteller<br />

mehrere Probestücke der verwendeten Schnur in das Netz eingearbeitet sein. Eines davon kann<br />

alle 12 Monate entfernt und geprüft werden, um die fortbestehende Festigkeit des Netzes zu testen.<br />

6. Soll das Hammerschutzgitter auch für den Diskuswurf benutzt werden, können die Wurfkreise auf zwei<br />

Arten angelegt werden:<br />

Am einfachsten ist das Einlegen eines konzentrischen Rings von 2,135 m/2,50 m Durchmesser in den<br />

Diskuswurfkreis (Zeichnung 1). In diesem Fall wird dieselbe Kreisoberfläche für den Hammer- und<br />

Diskuswurf benutzt. Beim Diskuswurf sind die Flügel zu öffnen (Zeichnung 2).<br />

Bei separaten Wurfkreisen für den Hammer- und Diskuswurf mit demselben Schutzgitter müssen die Mittelpunkte<br />

der Wurfkreise in einem Abstand von 2,37 m, auf der Mittellinie des Sektors, hintereinander<br />

angeordnet sein, mit dem Diskuswurfkreis vorn. Beim Diskuswurf sind die Flügel zu öffnen.<br />

Anmerkung:<br />

Die Anordnung der hinteren Netzfelder/Netze ist nicht so bedeutend, vorausgesetzt, sie sind mindestens<br />

3,50 m vom Mittelpunkt des konzentrischen Wurfkreises oder des Hammerwurfkreises bei separaten<br />

Wurfkreisen entfernt.<br />

7. Der Gefahrensektor bei Würfen aus dem zuvor beschriebenen Hammerschutzgitter beträgt maximal<br />

ungefähr 53°, wenn im selben Wettbewerb Wettkämpfer teilnehmen, die im Uhrzeigersinn oder gegen<br />

den Uhrzeigersinn drehen. Die Stellung und Ausrichtung des Schutzgitters innerhalb einer Leichtathletikanlage<br />

ist deshalb entscheidend für die Sicherheit.<br />

Nationale Bestimmung SLV<br />

Siehe WO 2003, Anhang 13 - Sicherheit beim Hammerwerfen -


(Zeichnung 1)<br />

Schutzgitter für Hammer- und<br />

Diskuswurf<br />

2 m<br />

2 m<br />

1,1<br />

2m1,1<br />

2m<br />

6 m<br />

6 m<br />

34,92<br />

°<br />

2,80 m<br />

8,91 m<br />

7 m<br />

5<br />

cm<br />

5<br />

cm<br />

min<br />

3,50 m 4,00 m<br />

2,135 m ± 0,005<br />

2,50 m ± 0,005<br />

0,7<br />

5 m<br />

2,9<br />

0<br />

m


2<br />

m<br />

2<br />

m<br />

(Zeichnung 2)<br />

Schutzgitter<br />

für Diskus- und Hammerwurf<br />

6<br />

6<br />

34,92<br />

°<br />

2,80<br />

5<br />

7<br />

m<br />

5<br />

4,00<br />

m<br />

min<br />

3,50<br />

m<br />

0,7<br />

m<br />

2,5<br />

0<br />

m ±<br />

0,005<br />

2,9<br />

0<br />

m


Regel 193 Speerwurf<br />

Wettkampf<br />

1. a Der Speer muss am Griff gefasst und über die Schulter oder den oberen Teil des Wurfarms geworfen<br />

und darf nicht aus einer Drehbewegung geschleudert werden. Unkonventionelle Wurfstile sind unzulässig.<br />

b Ein Wurf ist nur gültig, wenn die Spitze des Metallkopfs vor den anderen Teilen des Speers auf dem<br />

Boden auftrifft.<br />

c Vom Beginn des Anlaufens bis zum vollendeten Abwurf darf sich der Wettkämpfer nicht so vollständig<br />

drehen, dass sein Rücken dabei gegen den Abwurfbogen zeigt.<br />

2. Es ist kein Fehlversuch, wenn der Speer beim Wurf oder im Flug zerbricht, vorausgesetzt der Wurf wurde<br />

regelkonform ausgeführt. Es ist ebenfalls kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer dadurch das Gleichgewicht<br />

verliert und infolgedessen gegen einzelne Bestimmungen dieser Regel verstößt. Ihm ist dann ein<br />

neuer Versuch zu gewähren.<br />

Speer<br />

3. Konstruktion: Der Speer besteht aus drei Teilen: dem Kopf, dem Schaft und dem Kordelgriff. Der Schaft<br />

kann massiv oder hohl sein und muss aus Metall oder einem anderen geeigneten Material gefertigt sein,<br />

so dass die Teile eine feste und integrierte Einheit bilden. Der Schaft ist mit dem Metallkopf, der in einer<br />

Spitze ausläuft, fest verbunden.<br />

Die Schaftoberfläche darf keine Vertiefungen, Unebenheiten, Rillen, Erhebungen, Löcher, oder raue<br />

Stellen aufweisen und muss glatt und durchgehend gleichmäßig sein.<br />

Der Kopf muss vollständig aus Metall gefertigt sein. An seinem vorderen Ende kann er eine angeschweißte,<br />

verstärkte Spitze aus einer anderen Metalllegierung haben, vorausgesetzt, der gesamte Metallkopf ist<br />

glatt (siehe Regel 188.4) und entlang seiner gesamten Oberfläche gleichmäßig.<br />

4. Kordelgriff: Der Kordelgriff, der den Schwerpunkt des Speers bedeckt, darf den Schaftdurchmesser um<br />

höchstens 8 mm vergrößern. Der Griff darf eine gleichmäßig geformte und nicht rutschig gestaltete<br />

Oberfläche haben, aber ohne Knoten, Kerben oder andere Unebenheiten. Er muss gleichmäßig dick sein.<br />

5. Der Querschnitt des Speeres muss durchgehend kreisförmig sein (siehe Anmerkung 1). Der maximale<br />

Schaftdurchmesser muss unmittelbar vor dem Kordelgriff liegen. Der Mittelteil des Schafts, einschließlich<br />

des Teils unter dem Kordelgriff kann zylindrisch sein oder sich leicht nach hinten verjüngen. Dabei darf die<br />

Verjüngung des Durchmessers direkt vor bis direkt hinter dem Kordelgriff keinesfalls mehr als 0,25 mm<br />

betragen. Vom Kordelgriff aus verjüngt sich der Speer jeweils gleichmäßig bis zur Spitze und bis zum<br />

Ende hin. Das Längsprofil vom Griff zur Spitze und vom Griff zum Ende muss gradlinig oder leicht konvex<br />

sein (siehe Anmerkung 2). Es muss über die gesamte Länge des Speers ohne abrupte Änderung des<br />

Durchmessers verlaufen, mit Ausnahme unmittelbar an der Verbindung von Metallkopf und Schaft sowie<br />

an beiden Seiten des Kordelgriffs. An der Verbindung zwischen Metallkopf und Schaft darf die Verkleinerung<br />

des Durchmessers nicht mehr als 2,5 mm betragen und diese Abweichung vom Längsprofil darf<br />

nicht weiter als 300 mm hinter dem Metallkopf sein.<br />

Anmerkung 1:<br />

Auch wenn der Querschnitt des Speers kreisförmig sein soll, ist zwischen dem größten und dem kleinsten<br />

Durchmesser eine Differenz von maximal 2 % zulässig. Der Mittelwert der beiden Durchmesser entspricht<br />

den Spezifikationen eines kreisförmigen Speeres.<br />

Anmerkung 2:<br />

Die Form des Längsprofils kann schnell und leicht mit einem mindestens 500 mm langen Lineal aus<br />

Metall und zwei Messfühlern von 0,20 mm und 1,25 mm Dicke geprüft werden. Beim Prüfen der leicht<br />

konvexen Profilbereiche wippt das Lineal, wenn es in festem Kontakt mit einem der kurzen Profilbereiche<br />

des Speers ist. Bei geraden Profilbereichen mit ebenso festem Kontakt des Lineals, muss es unmöglich<br />

sein, an jeder Kontaktstelle zwischen Lineal und Speeroberfläche den 0,20 mm-Messfühler hinein zu<br />

schieben. Das gilt nicht unmittelbar hinter der Verbindungsstelle von Metallkopf und Schaft. An dieser<br />

Stelle muss es unmöglich sein, den 1,25 mm-Messfühler hinein zu schieben.


6. Der Speer hat den folgenden Spezifikationen zu entsprechen:<br />

Gewicht (einschließlich dem Kordelgriff)<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf und Anerkennung eines Rekords:<br />

600 g 700 g 800 g<br />

Herstellerinformation - Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

Gesamtlänge des Speers<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Länge des Metallkopfs<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

605 g - 625 g 705 g - 725 g 805 g - 825 g<br />

2200 mm<br />

2300 mm<br />

2300 m<br />

2400 m<br />

250 mm<br />

330 mm<br />

250 mm<br />

330 mm<br />

Entfernung zwischen der Spitze des Metallkopfs und dem Schwerpunkt<br />

mindestens<br />

800 mm<br />

860 mm<br />

höchstens<br />

920 mm<br />

1000 mm<br />

Schaftdurchmesser an der dicksten Stelle<br />

mindestens<br />

20 mm<br />

23 mm<br />

höchstens<br />

25 mm<br />

28 mm<br />

Breite des Kordelgriffs<br />

mindestens<br />

140 mm<br />

150 mm<br />

höchstens<br />

150 mm<br />

160 mm<br />

Nationale Bestimmung<br />

<strong>DLV</strong><br />

M 80 u.ä. M 70/75 Frauen, W 30-45,<br />

Speer<br />

W 60 u.ä. W 50/55 M 60/65, w.Jgd.A/B,<br />

M/W 13/12<br />

M/W 15/14<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf einschließlich Kordelgriff<br />

m.Jgd.B<br />

M 50/55<br />

2600 mm<br />

2700 mm<br />

250 mm<br />

330 mm<br />

900 mm<br />

1060 mm<br />

25 mm<br />

30 mm<br />

150 mm<br />

160 mm<br />

Männer<br />

M 30 - 45<br />

m.Jgd.A<br />

400 g 500 g 600 g 700 g 800 g<br />

Herstellerinformation - Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

405 - 425 g 505 - 525 g 605 - 625 g 705 - 725 g 805 - 825 g<br />

Gesamtlänge des Speers<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Länge des Metallkopfs<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

1850 mm<br />

1950 mm<br />

2000 mm<br />

2100 mm<br />

2200 mm<br />

2300 mm<br />

200 mm<br />

250 mm<br />

220 mm<br />

270 mm<br />

250 mm<br />

330 mm<br />

Entfernung zwischen der Spitze des Metallkopfs und dem Schwerpunkt<br />

mindestens 750 mm 780 mm<br />

800 mm<br />

höchstens 800 mm 880 mm 920 mm<br />

Schaftdurchmesser an der dicksten Stelle<br />

mindestens 20 mm 20 mm<br />

20 mm<br />

höchstens 23 mm 24 mm<br />

25 mm<br />

Breite des Kordelgriffs<br />

mindestens 130 mm 135 mm<br />

140 mm<br />

höchstens 140 mm 145 mm<br />

150 mm<br />

2300 mm<br />

2400 mm<br />

250 mm<br />

330 mm<br />

860 mm<br />

1000 mm<br />

23 mm<br />

28 mm<br />

150 mm<br />

160 mm<br />

Der Umfang des Kordelgriffs darf den Schaftdurchmesser um nicht mehr als 8 mm vergrößern<br />

Nationale Bestimmung<br />

ÖLV<br />

Speer Schü. B, Schi. A/B Juniorinnen, w. Jgd, Schü. A<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf einschließlich Kordelgriff<br />

400 g 600 g<br />

Die weiteren Gewichte und Maße gelten entsprechend<br />

Nationale Bestimmung<br />

SLV<br />

Speer w.Jgd.B, Schü./Schi. A/B Juniorinnen,<br />

w.Jgd.A, m.Jgd.B<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf einschließlich Kordelgriff<br />

Die Maße gelten entsprechend<br />

m. Jgd.A Junioren<br />

2600 mm<br />

2700 mm<br />

250 mm<br />

330 mm<br />

900 mm<br />

1060 mm<br />

25 mm<br />

30 mm<br />

150 mm<br />

160 mm<br />

400 g 600 g 700 g 800 g


7. Der Speer darf keine beweglichen Teile oder andere Vorrichtungen haben, die den Schwerpunkt oder<br />

seine Flugeigenschaften während des Wurfs verändern können.<br />

8. Die Verjüngung des Speers zur Spitze des Metallkopfs verläuft so, dass der Winkel an der Spitze nicht<br />

mehr als 40° beträgt. 150 mm von der Spitze entfernt darf der Durchmesser nicht mehr als 80 % des<br />

maximalen Schaftdurchmessers betragen. In der Mitte zwischen dem Schwerpunkt und der Spitze des<br />

Metallkopfs darf der Durchmesser höchstens 90 % des maximalen Schaftdurchmessers betragen.<br />

9. Die Verjüngung des Schafts bis zum Ende verläuft so, dass der Durchmesser in der Mitte zwischen<br />

Schwerpunkt und Schaftende nicht weniger als 90 % des maximalen Schaftdurchmessers betragen darf.<br />

150 mm vom Schaftende entfernt darf der Durchmesser nicht weniger als 40 % des maximalen Schaftdurchmessers<br />

betragen. Der Durchmesser am Schaftende darf nicht weniger als 3,5 mm betragen.


S p e e r<br />

150<br />

L1/2<br />

L3<br />

L1<br />

L1/2<br />

Schwerpunkt<br />

Gesamtlänge L0<br />

L2<br />

L2/2 L2/2<br />

L4<br />

150<br />

D2 D3 D4 D5 D0 D6 D1 D7 D8 D9<br />

Abmessungen in mm<br />

800 g 700 g 600 g 500 g 400 g<br />

max. min. max. min. max. min. max. min. max. min.<br />

L 0 Gesamtlänge 2700 2600 2400 2300 2300 2200 2100 2000 1950 1850<br />

L 1 Schwerpunkt – Spitze 1060 900 1000 860 920 800 880 780 800 750<br />

L ½ halbe Länge L 1 530 450 500 430 460 400 440 390 400 375<br />

L 2 Schwerpunkt – Ende 1800 1540 1540 1300 1500 1280 1320 1120 1200 1050<br />

L 2/2 halbe Länge L 2 900 770 770 650 750 640 660 560 600 525<br />

L 3 Länge des Metallkopfs 330 250 330 250 330 250 270 220 250 200<br />

L 4 Breite des Kordelgriffs 160 150 160 150 150 140 145 135 140 130<br />

Durchmesser in mm<br />

D 0 unmittelbar vor dem Kordelgriff 30 25 28 23 25 20 24 20 23 20<br />

D 1 unmittelbar hinter dem Kordelgriff - D0 -0,25 - D0 -0,25 - D0 -0,25 - D0 -0,25 - D0 -0,25<br />

D 2 150 mm hinter der Spitze 0,8 von D0 - 0,8 von D0 - 0,8 von D0 - 0,8 von D0 - 0,8 von D0 -<br />

D 3 am Ende des Metallkopfs - - - - - - - - - -<br />

D 4 unmittelbar hinter dem Metallkopf - D3 -2,5 - D3 -2,5 - D3 -2,5 - D3 -2,5 - D3 -2,5<br />

D 5 Mitte zwischen Spitze u. Schwerpunkt 0,9 von D0 - 0,9 von D0 - 0,9 von D0 - 0,9 von D0 - 0,9 von D0 -<br />

D 6 über dem Kordelgriff D0 + 8 - D0 + 8 - D0 + 8 - D0 + 8 - D0 + 8 -<br />

D 7 Mitte zwischen Ende und Schwerpunkt - 0,9 von D0 0,9 von D0 0,9 von D0 0,9 von D0 0,9 D0<br />

D 8 150 mm vor dem Ende - 0,4 von D0 0,4 von D0 0,4 von D0 0,4 von D0 0,4 D0<br />

D 9 am Ende - 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5


ANHANG<br />

Gewichtwurf<br />

1. Das Gewicht wird aus dem Hammerwurfkreis geworfen.<br />

2. Für die Ausführung eines Versuchs und das Messen gelten dieselben <strong>Regeln</strong> wie beim Hammerwurf.<br />

3. Das Wurfgewicht hat den folgenden Spezifikationen zu entsprechen:<br />

Wurfgewicht<br />

M 30 - 45 M 50/55 M 60/65,<br />

W 30 - 45<br />

M 70/75,<br />

W 50/55<br />

M 80 u.ä.,<br />

W 60 u.ä.<br />

Gewicht komplett mindestens 15,880 kg 11,340 kg 9,080 kg 7,260 kg 5,450 kg<br />

Herstellerinformation - Toleranz für die Lieferung<br />

von Wettkampfgeräten<br />

15,885 -<br />

15,905 kg<br />

11,345 -<br />

11,365 kg<br />

9,085 -<br />

9,105 kg<br />

7,265 -<br />

7,285 kg<br />

5,455 -<br />

5,475 kg<br />

Länge (gemessen von der Innenseite des Handgriffs)<br />

41,0 cm 41,0 cm 41,0 cm 41,0 cm 41,0 cm<br />

Durchmesser<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

14,5 cm<br />

16,5 cm<br />

13,0 cm<br />

15,0 cm<br />

12,0 cm<br />

14,0 cm<br />

11,0 cm<br />

13,0 cm<br />

10,0 cm<br />

12,0 cm<br />

4. Während des Versuchs muss das Wurfgewicht mit b e i d e n Händen gefasst und abgeworfen werden.<br />

5. Beim Gewichtwerfen wird das Hammerschutzgitter benutzt.<br />

Wurfgewicht<br />

11,2 cm<br />

ca.11,0 cm<br />

9,8 cm<br />

41,0 cm<br />

10,0 - 16,5 cm<br />

Ball- und Schlagballwurf<br />

1. Der B a l l hat ein Gewicht von 200 g. Ist er aus Leder gefertigt, beträgt der Umfang 236 - 267 mm, besteht<br />

er aus Gummi, beträgt der Durchmesser 75 - 85 mm.<br />

2. Der S c h l a g b a l l hat ein Gewicht von 70 - 85 g. Ist er aus Leder gefertigt, beträgt der Umfang 190 – 210<br />

mm; besteht er aus Gummi, beträgt der Durchmesser 60 - 67 mm.<br />

3. Die Länge des Anlaufs ist unbegrenzt. Ball und Schlagball sind vor einer 7 cm breiten weißen Abwurflinie<br />

abzuwerfen.<br />

4. Berührt der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil seines Körpers die Abwurflinie oder den Boden hinter dieser,<br />

ist dieser Versuch ungültig.<br />

5. Die Leistung ist an der angelegten Messlinie von der Aufschlagstelle senkrecht zu dieser Messlinie auf den<br />

nächstniedrigeren halben bzw. vollen Meter abzulesen.<br />

Die Messlinie kann senkrecht zur Abwurflinie gekreidet und von ihr ausgehend in Meter- bzw. Halbmeterschritten<br />

mit Kreidestrichen gekennzeichnet sein, oder es ist ein Messband auszulegen, an dem entsprechende<br />

Täfelchen mit Meterangeben hingestellt werden.


Ball- / Schlagballwurfanlage<br />

Messen der Leistung<br />

12<br />

Ablesen der Leistung<br />

gerundet auf den nächstniedrigeren<br />

halben<br />

bzw. vollen Meter<br />

11<br />

10<br />

9<br />

90°<br />

Aufschlagpunkt<br />

8<br />

7<br />

6<br />

Messlinie<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

7 cm 1<br />

Null-Punkt der Messlinie<br />

Abwurflinie<br />

min. 3,66 m<br />

Anlauf beliebig lang<br />

Hinweis:<br />

Steinstoßen und Schleuderballwurf sind Disziplinen, die im leichtathletischen Wettkampfprogramm des <strong>DLV</strong><br />

nicht enthalten sind und demgemäß auch nicht durchgeführt werden. Die für diese Wettbewerbe geltenden<br />

Wettkampfregeln hat der Deutsche Turnerbund (DTB) erlassen.


<strong>Abschnitt</strong> 5<br />

M e h r k ä m p f e<br />

Regel 200 Mehrkämpfe<br />

Junioren (U 20) und Männer (Fünf- / Zehnkampf)<br />

1. Der Fünfkampf besteht aus fünf Disziplinen, die an einem Tag in nachstehender Reihenfolge durchgeführt<br />

werden müssen: Weitsprung, Speerwurf, 200 m, Diskuswurf, 1 500 m.<br />

2. Der Zehnkampf besteht aus zehn Disziplinen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in nachstehender<br />

Reihenfolge durchgeführt werden müssen:<br />

Erster Tag: 100 m, Weitsprung, Kugelstoß, Hochsprung, 400 m;<br />

Zweiter Tag: 110 m Hürden, Diskuswurf, Stabhochsprung, Speerwurf, 1 500 m.<br />

Juniorinnen (U20) und Frauen (Sieben- / Zehnkampf)<br />

3. Der Siebenkampf besteht aus sieben Disziplinen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in nachstehender<br />

Reihenfolge durchgeführt werden müssen:<br />

Erster Tag: 100 m Hürden, Hochsprung, Kugelstoß, 200 m,<br />

Zweiter Tag: Weitsprung, Speerwurf, 800 m.<br />

4. Der Zehnkampf besteht aus zehn Disziplinen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in nachstehender<br />

Reihenfolge durchgeführt werden müssen:<br />

Erster Tag: 100 m, Diskuswurf, Stabhochsprung, Speerwurf, 400 m;<br />

Zweiter Tag: 100 m Hürden, Weitsprung, Kugelstoß, Hochsprung, 1 500 m.<br />

Männliche Jugend (U 18) (Achtkampf)<br />

5. Der Achtkampf besteht aus acht Disziplinen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in nachstehender<br />

Reihenfolge durchgeführt werden müssen:<br />

Erster Tag: 100 m, Weitsprung, Kugelstoß, 400 m;<br />

Zweiter Tag: 110 m Hürden, Hochsprung, Speerwurf, 1 000 m.<br />

Weibliche Jugend (U 18) (Siebenkampf)<br />

6. Der Siebenkampf besteht aus sieben Disziplinen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in nachstehender<br />

Reihenfolge durchgeführt werden müssen:<br />

Erster Tag: 100 m Hürden, Hochsprung, Kugelstoß, 200 m;<br />

Zweiter Tag: Weitsprung, Speerwurf, 800 m.<br />

Allgemeines<br />

7. Nach dem Ermessen des Schiedsrichters Mehrkampf muss, soweit es möglich ist, für jeden einzelnen<br />

Wettkämpfer zwischen dem Ende einer Disziplin und dem Beginn der nächsten eine Pause von mindestens<br />

30 Minuten eingelegt werden, und zwischen dem Ende der letzten Disziplin am ersten Tag und dem Beginn<br />

der ersten Disziplin am zweiten Tag sollen mindestens zehn Stunden liegen.<br />

8. Die Startreihenfolge kann vor jeder Disziplin neu ausgelost werden. Bei den 100 m, 200 m, 400 m, 100 m<br />

Hürden und 110 m Hürden starten die Wettkämpfer in Gruppen, wie sie der <strong>Technische</strong> Delegierte<br />

bestimmt, so dass vorzugsweise fünf oder mehr, mindestens jedoch drei Wettkämpfer in jeder Gruppe<br />

sind.<br />

Für die letzte Disziplin des Mehrkampfs sollen die Läufe so eingeteilt werden, dass die nach der vorletzten<br />

Disziplin führenden Wettkämpfer in einem Lauf zusammengefasst sind. Mit dieser Ausnahme können die<br />

übrigen Läufe so eingeteilt werden, wie die Wettkämpfer nach der vorherigen Disziplin zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Der Schiedsrichter Mehrkampf hat das Recht, die Gruppen neu zu ordnen, wenn dies seiner Meinung nach<br />

geboten ist.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Bei nationalen Wettkämpfen trifft der Wettkampfleiter die Entscheidung.<br />

9. Die <strong>Regeln</strong> für die Einzelwettbewerbe sind auch für die Disziplinen des Mehrkampfs anzuwenden, mit<br />

folgenden Abweichungen:<br />

a beim Weitsprung und in allen Stoß-/Wurfdisziplinen hat jeder Wettkämpfer nur drei Versuche,<br />

b für den Fall, dass nicht ein vollautomatisches Zielbildsystem benutzt wird, muss die Laufzeit für jeden<br />

Wettkämpfer von drei Zeitnehmern unabhängig gemessen werden,<br />

c bei den Laufdisziplinen ist ein Wettkämpfer zu disqualifizieren, wenn er für zwei Fehlstarts im selben<br />

Lauf verantwortlich ist.<br />

10. Bei jeder Laufdisziplin darf durchgehend nur ein Zeitmesssystem benutzt werden. Für Rekorde sind nur<br />

Zeiten zu berücksichtigen, die ein vollautomatisches Zielbildsystem geliefert hat, ohne Rücksicht darauf, ob<br />

solche Zeiten auch für die anderen Wettkämpfer in dieser Disziplin zur Verfügung stehen.


11. Ein Wettkämpfer, der in einer der Disziplinen nicht startet oder keinen Versuch macht, darf an den nachfolgenden<br />

Disziplinen nicht mehr teilnehmen, weil dies als Aufgabe des Wettkampfs anzusehen ist. Er darf<br />

dann im Gesamtergebnis nicht mehr erscheinen.<br />

Ein Wettkämpfer, der sich zur Aufgabe des Mehrkampfs entschließt, informiert unverzüglich den Schiedsrichter<br />

Mehrkampf über seine Entscheidung.<br />

12. Nach Beendigung jeder Disziplin muss den Wettkämpfern die Punktzahl für ihre Leistungen, die sich aus<br />

der aktuellen »Internationalen Leichtathletik-Mehrkampfwertung« ergeben, sowie der Stand in der Gesamtwertung<br />

bekanntgegeben werden.<br />

Sieger ist der Wettkämpfer, der die höchste Gesamtpunktzahl erreicht hat.<br />

13. Bei Punktgleichstand hat der Wettkämpfer gewonnen, der in mehr Disziplinen eine höhere Punktzahl<br />

erreichte als der/die gleichstehende(n) Wettkämpfer. Führt dies zu keiner Entscheidung, hat der gewonnen,<br />

der in einer der Disziplinen die höchste Punktzahl erreichte. Ist dann immer noch keine Entscheidung<br />

gefallen, hat der Wettkämpfer mit der höchsten Punktzahl in einer weiteren Disziplin usw. gewonnen.<br />

Dieses Verfahren ist auch bei Punktgleichstand auf den anderen Plätzen anzuwenden.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Die »Internationale Leichtathletik-Mehrkampfwertung« gilt auch für die männliche und weibliche Jugend A<br />

und B. Für die Schülerklassen gelten die »Nationalen Punktetabellen«.


<strong>Abschnitt</strong> 6<br />

Hallenwettkämpfe<br />

Regel 210 Anwendbarkeit der <strong>Regeln</strong> für Freiluftwettkämpfe auf Wettkämpfe in der Halle<br />

Die <strong>Regeln</strong> für Freiluftwettkämpfe, <strong>Kapitel</strong> 5, <strong>Abschnitt</strong>e 1 bis 5, sind auch bei Hallenwettkämpfen anzuwenden,<br />

soweit nicht Ausnahmen in diesem <strong>Abschnitt</strong> festgelegt sind.<br />

Regel 211 Leichtathletikhalle<br />

1. Die Halle muss vollständig umbaut und überdacht sein. Beleuchtung, Heizung und Belüftung müssen für<br />

den Wettkampf zufrieden stellende Bedingungen bieten.<br />

2. Der Wettkampfbereich soll über eine Rundbahn, eine Gerade für Sprint und Hürdenlauf sowie Anlaufbahnen,<br />

Aufsprungkissen und Sprunggrube für die Sprungwettbewerbe verfügen. Zusätzlich sollen ein<br />

Stoßkreis und ein Sektor für den Kugelstoß vorhanden sein, entweder dauernd oder zeitweilig.<br />

3. Alle Laufbahnen, Anlaufbahnen und Absprungbereiche müssen mit Kunststoff belegt sein oder haben eine<br />

Oberfläche aus Holz. Die Kunststoffoberfläche soll so beschaffen sein, dass Laufschuhe mit 6 mm-Spikes<br />

benutzt werden können.<br />

Die Hallenverwaltung kann eine andere Belagdicke vorschreiben. In diesem Fall ist die zulässige Länge der<br />

Spikes den Wettkämpfern mitzuteilen (Regel 143.4).<br />

4. Soweit technisch möglich, soll jede Anlaufbahn eine durchgehend gleichmäßige Elastizität haben. Dies ist<br />

bezüglich des Absprungbereichs für Sprünge vor jedem Wettkampf zu prüfen (<strong>Regeln</strong> 218.2 und 3, 219.3,<br />

220.2).<br />

Regel 212 Gerade Laufbahn<br />

1. Die seitliche Neigung der geraden Laufbahn darf maximal 1:100 und das Gefälle in Laufrichtung darf an jedem<br />

Punkt 1:250 und insgesamt 1:1000 nicht überschreiten.<br />

Einzelbahnen<br />

2. Die Laufbahn soll mindestens 6 und höchstens 8 Einzelbahnen haben, die getrennt und auf beiden Seiten<br />

mit 5 cm breiten weißen Linien begrenzt sind. Alle Einzelbahnen einschließlich der rechtsseitigen Begrenzungslinie<br />

müssen 1,22 m (± 0,01 m) breit sein.<br />

Start und Ziel<br />

3. Hinter der Startlinie (Regel 130.2 Erl.) soll ein hindernisfreier Raum von mindestens 3 m vorhanden sein.<br />

Hinter der Ziellinie (außerhalb der Laufstrecke) ist ein hindernisfreier Raum von mindestens 10 m mit geeigneten<br />

Vorrichtungen an seinem Ende vorzusehen, damit die Läufer anhalten können, ohne sich zu<br />

verletzen.<br />

Anmerkung:<br />

Es wird dringend empfohlen, den hindernisfreien Raum hinter der Ziellinie mit mindestens 15 m vorzusehen.<br />

Regel 213 Rundbahn und Einzelbahnen<br />

1. Die übliche Länge der Rundbahn soll vorzugsweise 200 m sein. Sie besteht aus zwei parallelen horizontalen<br />

Geraden und zwei Kurven, die überhöht sein können und den gleichen Radius haben.<br />

Die Innenseite der Rundbahn muss entweder mit einer ungefähr 5 cm hohen und breiten Bordkante aus geeignetem<br />

Material oder mit einer 5 cm breiten weißen Linie begrenzt sein. Die äußere Seite der Bordkante<br />

bzw. der äußere Rand der Linie bilden die Innenseite von Bahn 1. Die innere Seite der Bordkante oder der<br />

innere Rand der Linie müssen über die gesamte Länge der Rundbahn horizontal verlaufen, mit einem Gefälle<br />

von maximal 1:1000.<br />

Einzelbahnen<br />

2. Die Rundbahn soll mindestens 4 und höchstens 6 Einzelbahnen haben. Alle Einzelbahnen einschließlich<br />

der rechtsseitigen Begrenzungslinie sollen die gleiche Breite von mindestens 90 cm und höchstens 1,10 m<br />

haben. Die Einzelbahnen müssen jeweils durch 5 cm breite weiße Linien getrennt sein.<br />

3. Der Innenraum muss in Laufrichtung links liegen. Die Einzelbahnen müssen nummeriert sein, beginnend<br />

mit der linksseitigen Bahn als Nr. 1.<br />

Überhöhung<br />

4. Der Neigungswinkel der Überhöhung in allen Einzelbahnen soll an jedem Querschnitt der Rundbahn gleich<br />

sein.<br />

Um den Wechsel von der flachen Geraden zur überhöhten Kurve (und umgekehrt) zu erleichtern, darf<br />

dieser mit einem fließenden allmählichen Übergang angelegt sein und sich bis zu 5 m in die Gerade erstrecken.


Markierung der Kurven<br />

5. Ist die Innenseite der Rundbahn mit einer weißen Linie begrenzt, muss sie zusätzlich mit Kegeln oder Fähnchen<br />

gekennzeichnet werden. Die Kegel müssen mindestens 20 cm hoch, die Fähnchen etwa 25 cm x 20<br />

cm groß, mindestens 45 cm hoch und in einem Winkel von 120° zur Rundbahnoberfläche geneigt sein. Die<br />

Kegel oder Fähnchen sind entlang der Rundbahn so hinzustellen, dass die Kante ihres Fußes mit dem näher<br />

zur Rundbahn liegenden Rand der weißen Linie übereinstimmt. Sie sind in den Kurven in einem<br />

Abstand von nicht weiter als 1,50 m und auf den Geraden von nicht weiter als 10 m hinzustellen.<br />

Anmerkung:<br />

Bei Hallenwettkämpfen unter direkter Aufsicht der IAAF ist eine Bordkante (Innenraumbegrenzung)<br />

dringend zu empfehlen.<br />

Regel 214 Start und Ziel auf der Rundbahn<br />

1. <strong>Technische</strong> Informationen zu Konstruktion und Markierung einer 200 m-Hallenrundbahn sind im »IAAF<br />

Track and Field Facilities Manual - 2003 Edition -« enthalten. Die wesentlichen Grundlagen daraus sind im<br />

Folgenden genannt.<br />

Grundlegende Anforderungen<br />

2. Start und Ziel eines Laufs müssen mit 5 cm breiten weißen Linien gekennzeichnet sein, die auf der Geraden<br />

rechtwinklig zu den Bahnbegrenzungslinien und im Kurventeil entlang einer Radiuslinie über die<br />

Rundbahn verlaufen.<br />

Markierungen der Startlinien in der Halle<br />

Disziplin Farbe Kennzeichnung<br />

60, 200 m weiß<br />

400 m, 4 x 400 m gelb - weiß - gelb<br />

800 m weiß - grün - weiß<br />

1 000, 1 500, 3 000, 5 000 m weiß Evolvente<br />

4 x 200 m weiß - blau - weiß<br />

3. Für alle verschiedenen Laufstrecken soll, soweit es möglich ist, nur eine Ziellinie gekennzeichnet sein. Vor<br />

dem Ziel soll ein möglichst langer gerader Teil der Rundbahn liegen, d.h. das Ziel soll möglichst am Ende der<br />

Geraden liegen.<br />

4. Für alle Startlinien, ob gerade, versetzt oder gebogen, gilt als wesentliche Bedingung, dass die Entfernung für<br />

alle Wettkämpfer gleich lang sein muss, wenn sie den kürzesten zulässigen Weg nehmen.<br />

5. Soweit möglich, sollen die Startlinien (und die Wechselraumbegrenzungslinien für Staffelläufe) nicht im engsten<br />

Teil einer Kurve oder auf dem steilsten <strong>Abschnitt</strong> der Überhöhung liegen.<br />

Durchführung der Läufe<br />

6. Bei Läufen bis einschließlich 400 m startet jeder Läufer in einer Einzelbahn. Läufe bis einschließlich 200 m<br />

müssen vollständig in Einzelbahnen gelaufen werden. Läufe länger als 200 m und kürzer als 800 m sind bis<br />

zum Ende der zweiten Kurve in Einzelbahnen zu laufen. Bei 800 m-Läufen kann in Einzelbahnen gestartet<br />

werden, oder es erfolgt ein Gruppenstart, bei dem vorzugsweise die Einzelbahnen 1 und 3 benutzt werden<br />

können.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei einem Gruppenstart sind die leistungsstärkeren Läufer in die äußere Gruppe einzuteilen.<br />

Längere Läufe als 800 m sind nicht in Einzelbahnen zu starten, sondern von einer Evolvente aus oder in<br />

Gruppenstarts.<br />

Anmerkung 1:<br />

Beim 800 m-Lauf, ausgenommen bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c können die Mitgliedsverbände<br />

vereinbaren nicht in Einzelbahnen zu starten.<br />

Anmerkung 2:<br />

Auf Rundbahnen mit weniger als sechs Einzelbahnen kann ein Gruppenstart erfolgen, wie in Regel 162.9<br />

vorgesehen, damit sechs Läufer teilnehmen können.<br />

Erläuterung: Beim 800 m-Lauf ist auch ein Start von der Evolvente zulässig.<br />

Start- und Ziellinie bei einer 200 m-Rundbahn<br />

7. Die Startlinie in Bahn 1 soll auf der Zielgeraden sein. Ihre Position muss so bestimmt sein, dass die mit der<br />

größten Vorgabe versehene Startlinie auf der Außenbahn (400-/800 m-Läufe, siehe Nr. 9) an einer Stelle<br />

liegt, an der die Kurvenüberhöhung nicht mehr als 80 cm (Rundbahn mit vier Einzelbahnen) oder die Hälfte<br />

der maximalen Überhöhung im Scheitelpunkt der Kurve beträgt, (je nachdem, welche größer ist).<br />

Die Ziellinie muss für alle Läufe eine quer über die Rundbahn und rechtwinklig zu den Bahnbegrenzungslinien<br />

verlaufende Verlängerung der Startlinie in Bahn 1 sein.


Kurvenvorgaben für den 200 m-Lauf<br />

8. Sind die Positionen der Startlinie in Bahn 1 und der Ziellinie festgelegt, soll die Position der übrigen Startlinien in jeder<br />

Einzelbahn durch Rückwärtsvermessen von der Ziellinie her bestimmt werden. Das Messen ist auf die gleiche Weise<br />

vorzunehmen, wie das für die Länge der Bahn 1 (Regel 160.2).<br />

Liegt die Position der Startlinie in der jeweiligen Einzelbahn anhand der 20 cm entfernten Messlinie fest, ist<br />

die Linie auf einem geraden <strong>Abschnitt</strong> der Rundbahn rechtwinklig zu den Bahnbegrenzungslinien quer über<br />

die Einzelbahn zu verlängern. Im Bereich der Kurven entspricht sie der Radiuslinie, die durch den Mittelpunkt<br />

der Kurve verläuft. In einem Übergangsabschnitt (Regel 213.4) verläuft sie an dieser Stelle entlang der<br />

Radiuslinie durch den theoretischen Mittelpunkt der Krümmung. Die Startlinie kann dann in einer Breite von<br />

5 cm von der vermessenen Stelle zum Ziel hin gekennzeichnet werden.<br />

Kurvenvorgaben für Läufe von mehr als 200m bis einschließlich 800m<br />

9. Weil die Läufer, nachdem sie eine oder zwei Kurven in Einzelbahnen gelaufen sind, eingangs der Geraden<br />

ihre zugewiesene Einzelbahn verlassen können, sollen für die Position der Startlinie zwei Faktoren berücksichtigt<br />

werden. Erstens die übliche Vorgabe für den 200 m-Lauf (Nr. 8), zweitens eine Anpassung in jeder<br />

Einzelbahn zum Ausgleich des weiteren Wegs, den die Läufer auf den äußeren Einzelbahnen laufen, um<br />

nach der Übergangslinie die Innenposition am Ende der Geraden zu erreichen.<br />

Diese Anpassungen bestimmen sich durch die Übergangslinie, nach der die Läufer ihre Einzelbahnen<br />

verlassen können. Da Startlinien 5 cm breit sind, ist es bei einem Positionsunterschied von weniger als 7 cm<br />

nicht möglich, zwei Startlinien mit deutlichem Abstand von 2 cm zu kennzeichnen. Insoweit ist die zielferne<br />

Startlinie zu benutzen. Das Problem ergibt sich nicht für die Bahn 1 und auch nicht bei den äußeren (z. B. 5<br />

und 6), weil bei denen die Anpassung infolge der Übergangslinie mehr als 7 cm beträgt. Es stellt sich lediglich<br />

bei den inneren Bahnen (z. B. 2 und 3),.<br />

Auf den äußeren Einzelbahnen kann wegen des genügenden Abstands neben der ersten Startlinie, die durch<br />

die Übergangslinie bestimmt ist, eine zweite Startlinie mit dem entsprechenden Anpassungsmaß gekennzeichnet<br />

werden. Die zweite Startlinie kann auf die gleiche Weise wie beim 200 m-Lauf gekennzeichnet<br />

werden.<br />

Die Position der Startlinie auf der Außenbahn bestimmt die Position der übrigen Startlinien sowie der Ziellinie.<br />

Um zu vermeiden, dass der Läufer auf der Außenbahn dem großen Nachteil eines Starts auf der stark überhöhten<br />

Rundbahn ausgesetzt ist, sind alle Startlinien und somit auch die Ziellinie genügend weit vor die erste<br />

Kurve zurückzuverlegen, um so die Steilheit der überhöhten Kurve auf ein annehmbares Maß zu verringern.<br />

Deshalb ist zuerst auf der Außenbahn die Position der Startlinie für 400 m und 800 m zu bestimmen; dann<br />

werden die anderen Startlinien und die Ziellinie rückwärts festgelegt.<br />

Anmerkung:<br />

Damit die Läufer die Übergangslinie leichter erkennen, können kleine Kegel oder Prismen, 5 cm x 5 cm, nicht<br />

höher als 15 cm und in der gleichen Farbe wie die Übergangslinie, auf die Schnittstellen der Bahnbegrenzungslinien<br />

mit der Übergangslinie hingestellt werden.<br />

Qualifikation bei Laufwettbewerben<br />

10. Bei Laufwettbewerben in der Halle richten sich, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, die Zahl der<br />

Runden, die Zahl der Läufe in jeder Runde und der Qualifikationsmodus für jede Runde nach den folgenden<br />

Tabellen.<br />

60 m, 60 mH<br />

Abgegebene<br />

Meldungen<br />

Zahl der Läufe<br />

1. Runde<br />

qualifiziert nach<br />

Platz Zeit<br />

9 - 16 2 3 2<br />

17 - 24 3 2 2<br />

Zahl der Läufe<br />

2. Runde<br />

25 - 32 4 3 4 2 4<br />

qualifiziert nach<br />

Platz Zeit<br />

33 - 40 5 4 4 3 2 2<br />

41 - 48 6 3 6 3 2 2<br />

49 - 56 7 3 3 3 2 2<br />

57 - 64 8 2 8 3 2 2<br />

65 - 72 9 2 6 3 2 2<br />

73 - 80 10 2 4 3 2 2<br />

Zahl der Läufe<br />

3. Runde<br />

qualifiziert nach<br />

Platz Zeit


200 m, 400 m, 800 m, 4x200 m, 4x400 m<br />

Abgegebene<br />

Meldungen<br />

Zahl der Läufe<br />

1. Runde<br />

qualifiziert nach<br />

Platz Zeit<br />

7 - 12 2 2 2<br />

Zahl der Läufe<br />

2. Runde<br />

13 - 18 3 3 3 2 3<br />

19 - 24 4 2 4 2 3<br />

25 - 30 5 2 2 2 3<br />

31 - 36 6 2 6 3 2<br />

37 - 42 7 2 4 3 2<br />

43 - 48 8 2 2 3 2<br />

qualifiziert nach<br />

Platz Zeit<br />

Zahl der Läufe<br />

3. Runde<br />

49 - 54 9 2 6 4 3 2 3<br />

55 - 60 10 2 4 4 3 2 3<br />

1500 m<br />

15 - 18 3 3<br />

19 - 27 3 2 3<br />

28 - 36 4 2 1<br />

37 - 45 5 3 3 2 3 3<br />

46 - 54 6 2 6 2 3 3<br />

55 - 63 7 2 4 2 3 3<br />

3000 m<br />

16 - 24 2 4 4<br />

25 - 36 3 3 3<br />

37 - 48 4 2 4<br />

qualifiziert nach<br />

Platz Zeit<br />

Anmerkung:<br />

Vorstehende Qualifikationsverfahren gelten bei 6 Einzelbahnen auf der Rundbahn und bei 8 Einzelbahnen<br />

auf der geraden Laufbahn.<br />

Auslosen der Einzelbahnen<br />

11. Für alle Laufwettbewerbe, mit Ausnahme der 800 m, die ganz oder teilweise in Einzelbahnen und in aufeinanderfolgenden<br />

Runden stattfinden, werden die Einzelbahnen wie folgt ausgelost:<br />

a die beiden äußeren Einzelbahnen zwischen den beiden am höchsten eingeordneten Läufern/Staffeln,<br />

b die beiden nächsten Einzelbahnen zwischen den dritt- und viertbesten eingeordneten Läufern/Staffeln,<br />

c die übrigen inneren Einzelbahnen zwischen den anderen Läufern/Staffeln.<br />

Die betreffende Einordnung bestimmt sich nach Folgendem:<br />

d für die Läufe der ersten Runde nach den gültigen Leistungen aus der Bestenliste des vorherbestimmten<br />

Zeitraums,<br />

e für die Läufe der folgenden Runden oder für das Finale nach dem identischen Verfahren in Regel 166.3a.<br />

12. Für alle anderen Läufe sind die Einzelbahnen gemäß Regel 166.4 und 8 auszulosen.<br />

Regel 215 Kleidung, Schuhe und Startnummer<br />

1. Regel 143 ist mit folgender Ausnahme anzuwenden.<br />

2. Bei Wettkämpfen auf Kunststoffbelag darf der aus Sohle und Absatz herausragende Teil der Spikes nicht<br />

länger als 6 mm sein (oder wie vom Organisationskomitee/Veranstalter vorgeschrieben). Die Spikes können<br />

einen Durchmesser von höchstens 4 mm haben.<br />

Regel 216 Hürdenläufe<br />

1. Hürdenläufe über Strecken von 50 m oder 60 m müssen auf der geraden Laufbahn durchgeführt werden.<br />

2. Einzelheiten zur Konstruktion, Abmessung und Oberfläche der Hürden sind in Regel 168 - Hürdenläufe im<br />

Freien - festgelegt.<br />

3. Anordnung der Hürden für die Läufe:<br />

Männer Männer Frauen Frauen<br />

Streckenlänge 50m 60 m 50m 60 m<br />

Höhe der Hürde 1,067 m 1,067 m 0,840 m 0,840 m<br />

Zahl der Hürden 4 5 4 5<br />

Anlauf 13,72 m 13,72 m 13,00 m 13,00 m<br />

Abstand zwischen den Hürden 9,14 m 9,14 m 8,50 m 8,50 m<br />

Auslauf 8,86 m 9,72 m 11,50 m 13,00 m


4. Die Hürdenläufe müssen gemäß Regel 168 - Hürdenläufe im Freien - durchgeführt werden.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Strecke Markierung Klasse Zahl Höhe Anlauf Abstand Auslauf<br />

60 m blau -- Männer, M 30/35 5 1,067 m 13,72 m 9,14 m 9,72 m<br />

60 m blau -- M 40/45, m.Jgd.A 5 0,991 m 13,72 m 9,14 m 9,72 m<br />

60 m gelb -- M 50/55 5 0,914 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

60 m rot •• m.Jgd.B 5 0,914 m 13,72 m 8,90 m 10,68 m<br />

60 m schwarz •• M 60/65 5 0,840 m 16,00 m 8,00 m 12,00 m<br />

60 m rot ++ M 70/75 5 0,762 m 12,00 m 7,00 m 20,00 m<br />

60 m rot ++ M 80 u.ä. 5 0,686 m 12,00 m 7,00 m 20,00 m<br />

60 m gelb •• M 14/15 5 0,840 m 13,50 m 8,60 m 12,10 m<br />

60 m schwarz ++ M 12/13 6 0,762 m 11,50 m 7,50 m 11,00 m<br />

60 m gelb -- Frauen, W 30/35, w.Jgd.A 5 0,840 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

60 m gelb -- w.Jgd.B 5 0,762 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

60 m rot -- W 40/45, W 14/15 5 0,762 m 12,00 m 8,00 m 16,00 m<br />

60 m rot ++ W 50/55 5 0,762 m 12,00 m 7,00 m 20,00 m<br />

60 m schwarz ++ W 12/13 6 0,762 m 11,50 m 7,50 m 11,00 m<br />

60 m rot ++ W 60 u.ä. 5 0,686 m 12,00 m 7,00 m 20,00 m<br />

50 m wie die 60 m aller Altersklassen (m/w) mit 1 Hürde weniger<br />

Nationale Bestimmung<br />

ÖLV<br />

60 m blau -- Junioren 5 0,991 m 13,72 m 9,14 m 9,72 m<br />

60 m rot •• m. Jgd. 5 0,914 m 13,72 m 8,90 m 10,68 m<br />

60 m gelb -- Juniorinnen 5 0,840 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

60 m gelb -- w.Jgd. 5 0,762 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

50 m wie die 60 m aller Altersklassen (m/w) mit 1 Hürde weniger<br />

Nationale Bestimmung<br />

SLV<br />

60 m blau -- Junioren 5 0,991 m 13,72 m 9,14 m 9,72 m<br />

60 m blau -- m.Jgd.A 5 0,914 m 13,72 m 9,14 m 9,72 m<br />

60 m gelb -- Juniorinnen/ m.Jgd.B 5 0,840 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

60 m gelb -- w.Jgd.A 5 0,762 m 13,00 m 8,50 m 13,00 m<br />

60 m rot -- w.Jgd.B, Schü.A 5 0,762 m 12,00 m 8,00 m 16,00 m<br />

60 m schwarz ++ Schi. A/B, Schü.B 5 0,762 m 11,50 m 7,50 m 18,50 m<br />

50 m wie 60 m aller Altersklassen (m/w) mit 1 Hürde wenige<br />

Regel 217 Staffelläufe<br />

1. Regel 170 ist mit folgenden Ausnahmen anzuwenden:<br />

Durchführung der Läufe<br />

2. Bei der 4x200 m-Staffel muss die gesamte erste Teilstrecke und die erste Kurve der zweiten Teilstrecke in<br />

Einzelbahnen gelaufen werden. Am Ende dieser Kurve muss die Stelle, an der die Läufer ihre Einzelbahn<br />

verlassen können, ihnen mit einer deutlich quer über alle Einzelbahnen gekennzeichneten 5 cm breiten<br />

Linie angezeigt werden (Übergangslinie). Regel 170.7 (Anlauf) ist nicht anzuwenden.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Bei Wettkämpfen mit ausschließlich nationaler Beteiligung wird Regel 170.7 (Anlauf) angewandt.<br />

3. Bei der 4x400 m-Staffel müssen die ersten beiden Kurven in Einzelbahnen gelaufen werden. Dafür sind als<br />

Startlinien und Übergangslinie dieselben wie beim 400 m-Einzellauf zu benutzen.<br />

4. Bei der 4x800 m-Staffel muss die erste Kurve in Einzelbahnen gelaufen werden. Dafür sind als Startlinien<br />

und Übergangslinie dieselben wie beim 800 m-Einzellauf zu benutzen.<br />

5. Für Läufe, bei denen die Läufer nach zwei oder drei in Einzelbahnen gelaufenen Kurven ihre Einzelbahn eingangs<br />

der Geraden verlassen können, ist die dafür festgelegte Übergangslinie in Regel 214.9 beschrieben.<br />

Anmerkung:<br />

Staffelläufe in der Halle sind wegen der schmalen Einzelbahnen anfälliger für Zusammenstöße und unbeabsichtigte<br />

Behinderungen als Staffelläufe im Freien. Es wird deshalb empfohlen, wenn möglich, zwischen den<br />

Mannschaften jeweils eine Einzelbahn frei zu lassen. In diesen Fällen sollten die Bahnen 1, 3 und 5 benutzt<br />

und die Bahnen 2, 4 und 6 frei gelassen werden.<br />

Regel 218 Hochsprung<br />

1. Die <strong>Regeln</strong> 180, 181 und 182 sind mit folgenden Ausnahmen anzuwenden:


Anlauf und Absprungfläche<br />

2. Die Absprungfläche muss eben sein, mit einem Gesamtgefälle (auf- oder abwärts) von maximal 1:250.<br />

Werden transportable Matten benutzt, bezieht sich der Hinweis zum Niveau der Absprungfläche auch auf das<br />

Niveau der Oberfläche der Matte.<br />

Der Unterbau, auf dem der Belag der Absprungfläche liegt, muss entweder fest oder bei schwingenden Konstruktionen<br />

(solche auf Balken montierte Holzbretter) ohne irgendwelche besonders federnde Bereiche sein.<br />

3. Der Anlauf außerhalb der Absprungfläche muss eben und darf in exakt gleicher Weise wie die Absprungfläche<br />

nicht federnd sein. Der Wettkämpfer darf seinen Anlauf in der Kurvenüberhöhung der Rundbahn<br />

beginnen, vorausgesetzt die letzten 5 m des Anlaufs führen über den ebenen Bereich.<br />

Regel 219 Stabhochsprung<br />

1. Die <strong>Regeln</strong> 180, 181 und 183 sind mit folgenden Ausnahmen anzuwenden:<br />

Anlaufbahn<br />

2. Der Unterbau, auf dem der Belag der Absprungfläche liegt, muss entweder fest oder bei schwingenden Konstruktionen<br />

(solche auf Balken montierte Holzbretter) ohne irgendwelche besonders federnde Bereiche sein.<br />

3. Der Wettkämpfer darf seinen Anlauf in der Kurvenüberhöhung der Rundbahn beginnen, vorausgesetzt, die<br />

letzten 40 m führen über den ebenen Bereich.<br />

Regel 220 Horizontale Sprünge<br />

1. Die <strong>Regeln</strong> 180, 184, 185 und 186 sind mit folgenden Ausnahmen anzuwenden:<br />

Anlaufbahn<br />

2. Der Unterbau auf dem der Belag der Absprungfläche liegt, muss entweder fest oder bei schwingenden Konstruktionen<br />

(solche auf Balken montierte Holzbretter) ohne irgendwelche besonders federnde Bereiche sein.<br />

3. Der Wettkämpfer darf seinen Anlauf in der Kurvenüberhöhung der Rundbahn beginnen, vorausgesetzt, die<br />

letzten 40 m führen über den ebenen Bereich.<br />

Absprunglinie für Weitsprung<br />

4. Die Absprunglinie soll nicht weniger als 3 m vor dem Beginn der Sprunggrube liegen.<br />

Sprunggrube<br />

5. Die Sprunggrube soll eine Breite von 2,75 m, eine Mindestlänge von 7 m und eine Mindesttiefe von 30 cm<br />

haben.<br />

Regel 221 Kugelstoß<br />

1. Die <strong>Regeln</strong> 180, 187 und 188 sind mit folgenden Ausnahmen anzuwenden:<br />

Sektor<br />

2. Der Sektor kann aus irgendeinem geeigneten Material bestehen, auf dem die Kugel einen Eindruck hinterlässt,<br />

das jedoch das Aufspringen der Kugel auf ein Minimum reduziert.<br />

3. Zur Sicherheit der anderen Wettkämpfer und der Kampfrichter ist der Sektor auf beiden Seiten genügend<br />

nahe zum Stoßkreis und am Ende mit einer Auffangvorrichtung zu umgeben, die eine fliegende oder vom<br />

Boden aufspringende Kugel stoppen kann.<br />

4. Mit Rücksicht auf den begrenzten Raum in der Halle kann der von der Auffangvorrichtung umschlossene Bereich<br />

kleiner sein als der volle 34,92°-Sektor. Dazu finden die folgenden Einschränkungen Anwendung:<br />

a die Auffangvorrichtung am Ende des Sektors muss mindestens 50 cm jenseits des aktuellen Kugelstoßweltrekords<br />

der Männer oder Frauen aufgestellt werden,<br />

b die beiden Sektorlinien müssen symmetrisch zur Mittellinie des 34,92°-Sektors gekennzeichnet sein,<br />

c die Linien eines kleineren Sektors können entweder gleich wie die üblichen Sektorlinien vom Mittelpunkt<br />

des Stoßkreises ausgehend oder parallel zur Mittellinie des 34,92°-Sektors verlaufen. Der Mindestabstand<br />

zwischen den parallelen Sektorlinien muss 9 m betragen.<br />

Konstruktion der Kugel<br />

5. Je nach Beschaffenheit des Sektors (Nr. 2) muss die Kugel entweder aus massivem Metall oder einer<br />

Metallhülle oder alternativ aus einer Weichplastik- bzw. Gummihülle mit jeweils geeigneter Füllung (Nr. 7)<br />

bestehen. Im selben Wettkampf darf nur ein Kugeltyp benutzt werden.<br />

Kugel aus massivem Metall oder mit Metallhülle<br />

6. Diese entsprechen der Kugel für den Kugelstoß im Freien, beschrieben in Regel 188.4 und 5.


Kugel mit Weichplastik- oder Gummihülle<br />

7. Die Kugel besteht aus einer weichen Plastik- oder Gummihülle mit einer geeigneten Füllung, die bei ihrem<br />

Aufschlag auf einem normalen Sporthallenboden keine Schäden verursachen darf. Sie muss kugelförmig<br />

sein, ihre Oberfläche darf keine Unebenheiten haben, sie muss glatt sein.<br />

Die Kugel hat den folgenden Spezifikationen zu entsprechen:<br />

Hallenkugel<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf und Anerkennung eines Rekords:<br />

4,000 kg 7,260 kg<br />

Herstellerinformation – Toleranz für die Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

Durchmesser<br />

Nationale Bestimmung<br />

Hallenkugel<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

<strong>DLV</strong><br />

W 50 u.ä.,<br />

W 15/14,<br />

M/W 13/12<br />

4,005 – 4,025 kg 7,265 – 7,285 kg<br />

95 mm<br />

110 mm<br />

110 mm<br />

130 mm<br />

Frauen / w.Jgd. A/B,<br />

M 70 u.ä., W 30-45,<br />

M 15/14<br />

m.Jgd.B,<br />

M 60/65<br />

m.Jgd.A,<br />

M 50/55<br />

Männer,<br />

M 30 – 45<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

3,000 kg 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg 7,260 kg<br />

Durchmesser mindestens<br />

höchstens<br />

Nationale Bestimmung<br />

85 mm<br />

100 mm<br />

ÖLV<br />

95 mm<br />

130 mm<br />

Hallenkugel w.Jgd. Juniorinnen<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

3,000 kg 4,000 kg<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

Nationale Bestimmung SLV<br />

100 mm<br />

140 mm<br />

Hallenkugel w.Jgd.A/B Juniorinnen, m.Jgd.B m.Jgd.A Junioren<br />

Mindestgewicht zur Zulassung zum Wettkampf<br />

3,000 kg 4,000 kg 5,000 kg 6,000 kg<br />

Die weiteren Gewichte und die Maße gelten entsprechend<br />

Herstellerinformation – Toleranz für Lieferung von Wettkampfgeräten<br />

3,005 – 3,025 kg 4,005 – 4,025 kg 5,005-<br />

5,025 kg<br />

6,005-<br />

6,025 kg<br />

105 mm<br />

140 mm<br />

7,265-<br />

7,285 kg<br />

110 mm<br />

145 mm<br />

Regel 222 Mehrkämpfe<br />

1. Regel 200 ist mit folgenden Ausnahmen anzuwenden:<br />

Männer (Fünfkampf)<br />

2. Der Fünfkampf besteht aus fünf Disziplinen, die an einem Tag in nachstehender Reihenfolge durchzuführen<br />

sind: 60 m Hürden, Weitsprung, Kugelstoß, Hochsprung, 1000 m.<br />

Männer (Siebenkampf)<br />

3. Der Siebenkampf besteht aus sieben Disziplinen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in nachstehender<br />

Reihenfolge durchzuführen sind:<br />

Erster Tag: 60 m, Weitsprung, Kugelstoß, Hochsprung;<br />

Zweiter Tag: 60 m Hürden, Stabhochsprung, 1000 m.<br />

Frauen (Fünfkampf)<br />

4. Der Fünfkampf besteht aus fünf Disziplinen, die an einem Tag in nachstehender Reihenfolge durchzuführen<br />

sind: 60 m Hürden, Hochsprung, Kugelstoß, Weitsprung, 800 m.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong> + ÖLV<br />

Werden in einer Veranstaltung die Mehrkämpfe der Männer, Frauen und der Jugend gemeinsam durchgeführt,<br />

kann von der Disziplinreihenfolge - auch Tag übergreifend - abgewichen werden.<br />

Startreihenfolge<br />

5. Die Startreihenfolge kann vor jeder Disziplin neu ausgelost werden. Bei 60 m und 60 m Hürden starten die<br />

Wettkämpfer in Gruppen, die vom <strong>Technische</strong>n Delegierten so einzuteilen sind, dass vorzugsweise vier oder<br />

mehr, mindestens jedoch drei Wettkämpfer in jeder Gruppe sind.


<strong>Abschnitt</strong> 7<br />

Gehwettbewerbe<br />

Regel 230 Wettkampfmäßiges Gehen<br />

Definition des wettkampfmäßigen Gehens<br />

1. Wettkampfmäßiges Gehen ist eine Abfolge von Schritten, die so gesetzt werden, dass der Geher ständigen<br />

Kontakt mit dem Boden hat und kein mit menschlichem Auge sichtbarer Verlust dieses Kontaktes auftritt.<br />

Das ausschreitende Bein muss vom Moment des Aufsetzens auf den Boden bis zur aufrechten Stellung<br />

gestreckt, d.h. am Knie nicht gebeugt sein.<br />

Gehrichten<br />

2. a Die berufenen Gehrichter wählen einen Gehrichterobmann, wenn dieser nicht vorher bestimmt wurde. Bei<br />

Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, c und d darf der Gehrichterobmann einen Geher auch dann disqualifizieren,<br />

wenn er zuvor noch keinerlei Verwarnung erhalten hat, wenn die Art seiner Fortbewegung<br />

offensichtlich gegen die Bestimmungen in Nr. 1 verstößt. Diese Berechtigung hat der Gehrichterobmann<br />

aber nur auf dem Weg vom Rund-/Pendelkurs zur Leichtathletikanlage und innerhalb dieser, wenn der<br />

Wettkampf dort endet oder auf den letzten 100 m, wenn der Wettkampf ausschließlich auf der Laufbahn<br />

oder auf einem Rundkurs stattfindet.<br />

b Der Gehrichterobmann amtiert als offizielle Aufsicht bei dem Wettkampf. Als Gehrichter handelt er nur bei<br />

Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b, c und d in der speziellen Situation, die in Nr. 2 a beschrieben ist. Bei<br />

Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c kann das Organisationskomitee (Veranstalter) nach Rücksprache<br />

mit dem Gehrichterobmann und den <strong>Technische</strong>n Delegierten bis zu zwei Assistenten für den Gehrichterobmann<br />

einsetzen. Aufgabe dieser Assistenten ist es ausschließlich, den Gehrichterobmann beim<br />

Übermitteln von Disqualifikationen zu unterstützen; sie dürfen nicht als Gehrichter handeln.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei Wettkämpfen, die der <strong>DLV</strong> oder ein Landesverband genehmigt, kann der Gehrichterobmann in Abstimmung<br />

mit der Verbandsaufsicht als Gehrichter handeln.<br />

c<br />

d<br />

Alle Gehrichter müssen unabhängig voneinander aufgrund von Beobachtungen, die sie mit eigenen<br />

Augen gemacht haben, urteilen.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a müssen alle Gehrichter Mitglied des Level III Gehrichter-Panels der<br />

IAAF sein. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 b und c müssen alle Gehrichter Mitglied des Level III Gehrichter-Panels<br />

der IAAF oder des Level II Gehrichter-Panels eines Kontinentalverbandes sein.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei Deutschen Meisterschaften sollen alle eingesetzten Gehrichter Mitglied des Level III, II oder I der<br />

Gehrichter-Liste des <strong>DLV</strong> sein.<br />

e Bei Gehwettbewerben auf der Straße sollen normalerweise mindestens 6 bis maximal 9 Gehrichter einschließlich<br />

Gehrichterobmann eingesetzt werden.<br />

f Bei Gehwettbewerben auf der Laufbahn sollen normalerweise 6 Gehrichter einschließlich Gehrichterobmann<br />

eingesetzt werden.<br />

g Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a darf nicht mehr als ein Gehrichter aus demselben Land eingesetzt<br />

werden. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c muss vom Organisationskomitee (Veranstalter) in<br />

Abstimmung mit dem Gehrichterobmann und den <strong>Technische</strong>n Delegierten je ein Verantwortlicher zum<br />

Bedienen der Anzeigetafel für Disqualifikationsanträge und ein Protokollführer für den Gehrichterobmann<br />

eingesetzt werden.<br />

Warnhinweis<br />

3. Die Geher müssen einen Warnhinweis erhalten, wenn sie durch die Art ihrer Fortbewegung in Gefahr sind,<br />

gegen die Bestimmungen in Nr. 1 zu verstoßen.<br />

Sie können nicht beanspruchen, durch denselben Gehrichter aus demselben Grund noch einmal einen<br />

Warnhinweis zu erhalten. Der Gehrichter informiert den Gehrichterobmann nach dem Wettkampf darüber,<br />

welchen Gehern er einen Warnhinweis gegeben hat.<br />

Verwarnung und Disqualifikation<br />

4. a Jeder Antrag eines Gehrichters auf Disqualifikation eines Gehers wird Verwarnung genannt. Geher<br />

müssen verwarnt werden, wenn sie durch die Art ihrer Fortbewegung während irgendeines Teils des<br />

Wettkampfs die Bestimmungen in Nr. 1 nicht erfüllen, also sichtbaren Verlust des Bodenkontakts oder<br />

nicht gestrecktes Knie haben.<br />

b Erhält ein Geher eine Verwarnung durch drei verschiedene Gehrichter, ist er disqualifiziert und muss<br />

durch den Gehrichterobmann oder einen seiner Assistenten über diese Disqualifikation unterrichtet<br />

werden.


c Bei Wettkämpfen, die entweder unter direkter Aufsicht der IAAF stehen oder mit deren Genehmigung<br />

stattfinden, werden unter keinen Umständen Verwarnungen zweier Gehrichter derselben Nationalität für<br />

einen Geher berücksichtigt.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei allen nationalen Wettkämpfen dürfen für denselben Geher nur Verwarnungen von Gehrichtern berücksichtigt<br />

werden, die verschiedenen Vereinen angehören.<br />

d Kann ein Geher nicht während des Wettkampfs über seine Disqualifikation unterrichtet werden, muss ihm<br />

diese so bald wie möglich nach der Zielankunft bekanntgegeben werden. Kann ein Geher nicht<br />

sofort über seine Disqualifikation unterrichtet werden, darf dies nicht zur Aufhebung der Disqualifikation<br />

führen.<br />

e Ein Warnhinweis muss dem Geher durch ein gelbes Schild, mit dem Symbol des Verstoßes auf beiden<br />

Seiten, angezeigt werden. Ein rotes Schild zeigt dem Geher die Disqualifikation an. Dieses wird vom Gehrichterobmann<br />

benutzt. Ein Geher kann auch von einem der Assistenten des Gehrichterobmanns über<br />

seine Disqualifikation unterrichtet werden.<br />

f Bei Gehwettbewerben auf der Laufbahn muss ein disqualifizierter Geher diese sofort verlassen; bei Gehwettbewerben<br />

auf der Straße muss er sofort seine Startnummerkarten abnehmen und die Wettkampfstrecke<br />

verlassen.<br />

Sollte ein disqualifizierter Geher die Laufbahn oder die Wettkampfstrecke nicht verlassen, können gegen<br />

ihn weitere Disziplinarmaßnahmen gemäß Regel 22.1 f und 145 verhängt werden.<br />

g Zur Information der Geher muss auf der Wettkampfstrecke und/oder in Zielnähe eine Anzeigetafel aufgestellt<br />

sein, auf der die Zahl der Verwarnungen angezeigt wird, die sie erhalten haben.<br />

h Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a müssen die Gehrichter Handheld Computer zum Datenaustausch<br />

benutzen, um die Verwarnungen an den Protokollführer und die Anzeigetafel(n) für Disqualifikationsanträge<br />

zu übermitteln.<br />

Start<br />

5. Die Gehwettbewerbe müssen mit einem Schuss aus der Startpistole gestartet werden, dabei müssen das<br />

Kommando und das Verfahren dem für Läufe länger als 400 m entsprechen (Regel 162.3). Bei Gehwettbewerben<br />

mit einer großen Zahl an Gehern soll fünf Minuten vor dem Start eine Vorankündigung gegeben<br />

werden, nötigenfalls können weitere folgen.<br />

Sicherheit und Medizinisches<br />

6. a Das Organisationskomitee (Veranstalter) von Gehwettbewerben muss die Sicherheit der Geher und der<br />

<strong>Offizielle</strong>n gewährleisten. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c muss das Organisationskomitee<br />

(Veranstalter) sicherstellen, dass die für den Wettkampf benutzten Straßen komplett für den motorisierten<br />

Verkehr gesperrt sind.<br />

b Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c sind die Wettbewerbe so anzusetzen, dass sie bei Tageslicht<br />

gestartet und beendet werden.<br />

c Eine medizinische Untersuchung während des Wettkampfverlaufs durch vom Organisationskomitee (Veranstalter)<br />

dazu bestimmtes und deutlich gekennzeichnetes Personal ist nicht als Unterstützung anzusehen.<br />

d Ein Geher muss den Wettkampf sofort aufgeben, wenn er von einem Mitglied des vom Organisationskomitee<br />

(Veranstalter) bestimmten offiziellen medizinischen Dienstes dazu aufgefordert wird. Diese<br />

müssen durch Armbänder, Westen oder ähnliches klar gekennzeichnet sein.<br />

Erfrischungsstellen und Verpflegungsstationen<br />

7. a Im Start- und Zielbereich aller Gehwettbewerbe müssen Wasser und andere geeignete Erfrischungen<br />

bereitgestellt sein.<br />

b Bei Gehwettbewerben bis einschließlich 10 km (10 000 m) müssen in angemessenen Abständen Erfrischungsstellen<br />

mit Wasser und Schwämmen eingerichtet sein, wenn die Wetterbedingungen dies er-<br />

c<br />

fordern.<br />

Bei Gehwettbewerben länger als 10 km (10 000 m) müssen jede Runde Verpflegungsstationen eingerichtet<br />

sein. Zusätzlich müssen, ungefähr in der Mitte zwischen den Verpflegungsstationen, Erfrischungsstellen<br />

eingerichtet sein, an denen ausschließlich Wasser und Schwämme zur Verfügung stehen oder,<br />

wenn die Wetterbedingungen dies erfordern, auch in kürzeren Abständen.<br />

Erläuterung: Die Entscheidung zu b und c trifft der Wettkampfleiter.<br />

d<br />

e<br />

Verpflegung kann vom Organisationskomitee (Veranstalter) und/oder vom Geher gestellt werden. Sie<br />

muss an den Verpflegungsstationen so hingestellt werden, dass sie für den Geher leicht zugänglich ist<br />

oder ihm von dazu ermächtigten Personen in die Hand gegeben werden kann.<br />

Nimmt ein Geher außerhalb der Verpflegungsstationen Verpflegung an, wird er disqualifiziert.


f Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c dürfen sich gleichzeitig bis zu zwei <strong>Offizielle</strong> pro Land hinter<br />

dem Verpflegungstisch aufhalten. In keinem Fall darf ein <strong>Offizielle</strong>r neben dem Geher herlaufen, während<br />

dieser Verpflegung annimmt.<br />

Straßenstrecken<br />

8. a Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c darf der Rundkurs nicht länger als 2,5 km und nicht kürzer<br />

als 2 km sein. Für Gehwettbewerbe mit Start und Ziel innerhalb der Leichtathletikanlage soll der Rundkurs<br />

so nah wie möglich bei dieser liegen.<br />

b Straßenstrecken sind in Übereinstimmung mit Regel 240.3 zu vermessen.<br />

Verlassen der Wettkampfstrecke<br />

9. Bei Gehwettbewerben von 20 km (20 000 m) oder länger darf ein Geher mit Erlaubnis und unter Aufsicht<br />

eines Kampfrichters die Wettkampfstrecke oder die Laufbahn verlassen, sofern er dabei die zurückzulegende<br />

Strecke nicht abkürzt.<br />

Transpondersystem<br />

10. Zum Transpondersystem siehe Regel 240.10.


<strong>Abschnitt</strong> 8<br />

S t r a ß e n l ä u f e<br />

Regel 240 Straßenläufe<br />

Streckenlängen<br />

1. Standardstrecken für Männer und Frauen sind: 10, 15, 20 km, Halbmarathon (21,0975 km), 25, 30 km, Marathon<br />

(42,195 km), 100 km und Straßenstaffellauf.<br />

Anmerkung 1:<br />

Es wird empfohlen, den Straßenstaffellauf über die Marathondistanz auszutragen, am besten auf einem<br />

5 km-Rundkurs mit Teilstrecken von 5, 10, 5, 10, 5 und 7,195 km. Für den Straßenstaffellauf der Junioren<br />

wird die Halbmarathondistanz mit Teilstrecken von 3 x 5 und 6,098 km empfohlen.<br />

Anmerkung 2:<br />

Es wird empfohlen, Straßenläufe während der Monate April oder Mai oder September bis einschließlich Dezember<br />

durchzuführen.<br />

Erläuterung: Mehrmals zu durchlaufende Rundkurse sind zulässig. Die Mindestlänge jeder Runde soll<br />

beim Halbmarathonlauf 5 km und beim Marathonlauf 10 km betragen.<br />

Streckenplanung<br />

2. Die Läufe müssen auf befestigten Straßen ausgetragen werden. Lassen der Verkehr oder ähnliche Umstände<br />

dies nicht zu, darf die gut markierte Strecke über einen Radfahr- oder Fußweg entlang der Straße<br />

führen, jedoch nicht über weichen Grund wie Rasenstreifen oder ähnliches. Start und Ziel können innerhalb<br />

einer Leichtathletikanlage liegen.<br />

Anmerkung:<br />

Bei Straßenläufen, die über die Standardstrecken ausgetragen werden, sollen die Start- und Zielpunkte in<br />

Luftlinie nicht weiter voneinander entfernt festgelegt werden als 50 % der Streckenlänge.<br />

Vermessen der Wettkampfstrecke<br />

3. Start und Ziel eines Straßenlaufs sind jeweils mit einer 5 cm breiten weißen Linie zu kennzeichnen. Die Strecke<br />

für die Straßenläufe ist entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer entsprechend<br />

der genehmigten Strecke nehmen kann.<br />

Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, wenn möglich auch b und c, soll die Messlinie entlang der Strecke mit<br />

einer besonderen Farbe gekennzeichnet sein, damit sie nicht mit anderen Markierungen verwechselt werden<br />

kann.<br />

Die Streckenlänge darf nicht kürzer sein als die offizielle Strecke für den Wettbewerb. Bei Wettkämpfen gemäß<br />

Regel 1 a, b, c und von der IAAF direkt genehmigten Straßenläufen darf die Toleranz bei der Vermessung<br />

nicht mehr als 0,1 % betragen (d.h. beim Marathon 42 m). Die Länge der Strecke soll im Voraus<br />

von einem von der IAAF anerkannten Vermesser zertifiziert worden sein.<br />

Anmerkung 1:<br />

Zur Vermessung wird die »kalibrierte Fahrrad-Methode« empfohlen.<br />

Anmerkung 2:<br />

Um zu verhindern, dass bei einem späteren Nachmessen die Strecke als zu kurz befunden wird, ist bei ihrem<br />

Anlegen ein »Sicherheitsfaktor« einzubauen. Bei der Fahrrad-Vermessung soll dieser 0,1 % betragen, d.h.<br />

jeder Streckenkilometer hat eine »Messlänge« von 1001 m.<br />

Anmerkung 3:<br />

Ist beabsichtigt, Teile der Strecke am Tag des Straßenlaufs mit beweglichen Einrichtungen wie Kegel,<br />

Drängelgitter usw. abzugrenzen, muss deren Standort bereits bei der Vermessung festgelegt und dies im<br />

Vermessungsprotokoll dokumentiert werden.<br />

Anmerkung 4:<br />

Bei über Standardstrecken auszutragenden Straßenläufen wird empfohlen, dass das Gefälle zwischen Start<br />

und Ziel 1:1000 nicht übersteigt, d.h. 1 m pro km.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Es ist ein Vermessungsprotokoll mit Streckenskizze anzufertigen, das am Tag des Wettkampfs dem Wettkampfleiter/der<br />

Verbandsaufsicht zur Kontrolle von Streckenverlauf und -länge zur Verfügung stehen muss.<br />

Die Anerkennung der vermessenen Strecke bleibt dem Nationalen Verband vorbehalten.<br />

4. Den Läufern muss auf der Strecke die Entfernung in Kilometern angezeigt werden.<br />

5. Bei Straßenstaffelläufen müssen die einzelnen Teilstrecken mit 5 cm breiten Linien quer über die Laufstrecke<br />

gekennzeichnet werden. Ähnliche Linien müssen 10 m vor und 10 m nach dem Wechselraum gezogen<br />

werden. Alle Wechsel müssen innerhalb dieses Wechselraumes vollzogen werden.<br />

Start<br />

6. Die Straßenläufe müssen mit einem Schuss aus der Startpistole gestartet werden, dabei müssen das Kommando<br />

und das Verfahren dem für Läufe länger als 400 m entsprechen (Regel 162.3). Bei Straßenläufen mit<br />

einer großen Zahl an Läufern soll fünf Minuten vor dem Start eine Vorankündigung gegeben werden, nötigenfalls<br />

können weitere folgen.


Sicherheit und Medizinisches<br />

7. a Organisationskomitees (Veranstalter) von Straßenläufen sorgen für die Sicherheit der Läufer und der<br />

<strong>Offizielle</strong>n. Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1 a, b und c stellt das Organisationskomitee (Veranstalter)<br />

sicher, dass die für den Wettkampf benutzten Straßen in allen Richtungen für den motorisierten Verkehr<br />

gesperrt sind.<br />

b Eine medizinische Untersuchung während des Wettkampfverlaufs durch das vom Organisationskomitee<br />

(Veranstalter) bestimmte medizinische Personal ist nicht als Unterstützung anzusehen.<br />

c Ein Läufer hat den Wettkampf sofort aufzugeben, wenn er dazu von einem Mitglied des vom Organisationskomitee<br />

(Veranstalter) bestimmten medizinischen Personals aufgefordert wird. Dieses Personal<br />

muss durch Armbänder, Westen oder ähnliche Kleidung klar identifizierbar sein.<br />

Erfrischungsstellen und Verpflegungsstationen<br />

8. a Im Start- und Zielbereich aller Straßenläufe müssen Wasser und andere geeignete Erfrischungen bereitgestellt<br />

sein.<br />

b Bei Straßenläufen bis einschließlich 10 km müssen in angemessenen Abständen von ungefähr 2 bis 3 km<br />

Erfrischungsstellen eingerichtet sein, an denen Wasser und Schwämmen zur Verfügung stehen, wenn die<br />

Wetterbedingungen dies erfordern.<br />

c Bei Straßenläufen länger als 10 km müssen ungefähr alle 5 km Verpflegungsstationen eingerichtet sein.<br />

Zusätzlich müssen, ungefähr in der Mitte zwischen den Verpflegungsstationen, Erfrischungsstellen eingerichtet<br />

sein, an denen Wasser und Schwämme zur Verfügung stehen oder, wenn die Wetterbedingungen<br />

dies erfordern, auch in kürzeren Abständen.<br />

Erläuterung: Die Entscheidung zu b und c trifft der Wettkampfleiter.<br />

Verpflegung kann entweder vom Organisationskomitee (Veranstalter) oder von den Läufern gestellt werden.<br />

Sie muss an den von den Läufern benannten Stationen so hingestellt werden, dass die Verpflegung für sie<br />

leicht zugänglich ist oder ihnen von dazu ermächtigten Personen in die Hand gegeben werden kann.<br />

Nimmt ein Läufer außerhalb der Verpflegungsstationen Verpflegung an, führt dies zu seiner Disqualifikation.<br />

Von den Läufern gestellte Verpflegung muss nach der Abgabe durch sie oder ihre Vertreter unter Aufsicht<br />

der vom Organisationskomitee (Veranstalter) bezeichneten <strong>Offizielle</strong>n gehalten werden.<br />

Verlassen der Wettkampfstrecke<br />

9. Bei Straßenläufen darf ein Läufer mit Erlaubnis und unter Aufsicht eines Kampfrichters die Wettkampfstrecke<br />

verlassen, sofern er dabei die zurückzulegende Strecke nicht abkürzt.<br />

Transpondersystem<br />

10. Bei Straßenläufen gemäß Regel 1 f, g und h ist es zulässig ein »Transponder«-Zeitmesssystemen unter<br />

folgenden Voraussetzungen zu benutzen:<br />

a das System erfordert nicht eine Tätigkeit des Läufers während des Wettkampfs, an der Ziellinie oder die<br />

beim Zieldurchlauf mit der Ergebniserfassung im Zusammenhang steht,<br />

b die zeitliche Auflösung beträgt 0,1 Sekunden (d.h. Wettkämpfer mit einem zeitlichen Abstand von 0,1<br />

Sekunden im Ziel lassen sich noch getrennt erfassen),<br />

c das Gewicht des Transponders nebst dessen Gehäuse, das auf dem Trikot, der Startnummer oder dem<br />

Schuh des Läufers angebracht wird, ist unbedeutend,<br />

d alle Ausrüstungsgegenstände, die am Start, auf der Strecke oder im Ziel benutzt werden, stellen keine<br />

wesentliche Behinderung oder kein Hindernis für das Vorankommen der Läufer dar,<br />

e das System, einschließlich der Ausführung seiner Komponenten und seiner technischen Spezifikation, ist<br />

vom <strong>Technische</strong>n Komitee der IAAF anerkannt,<br />

f das System ist durch die Startpistole oder eine anerkannte Startvorrichtung in Gang gesetzt,<br />

g die offizielle Siegerzeit ist gemäß Regel 165 zu ermitteln.<br />

Anmerkung:<br />

Bei Läufen und Gehwettbewerben auf der Straße muss die verstrichene Zeit des Läufers/Gehers zwischen<br />

dem Startschuss und der Überquerung der Startlinie ermittelt werden. Die verstrichene Zeit vom Überqueren<br />

der Start- bis zur Ziellinie - die »Nettozeit« - kann ihm bekanntgegeben werden, darf aber nicht als offizielle<br />

Zeit berücksichtigt werden. Die Reihenfolge, in der die Läufer/Geher die Ziellinie erreichen, ist als die offizielle<br />

Rangfolge anzusehen.<br />

Nationale Bestimmung<br />

Voraussetzung für die Anerkennung des Transpondersystems ist die Benutzung einer vom Nationalen Verband<br />

anerkannten Zeitmesseinrichtung.


<strong>Abschnitt</strong> 9<br />

Cr o s s l ä u f e<br />

Regel 250 Crossläufe (national auch Waldläufe)<br />

Allgemeines<br />

1. Trotz der extrem unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Crossläufe in der ganzen Welt durchgeführt<br />

werden, und der Schwierigkeiten bei der Regelung für internationale Standardisierung dieses Sports, ist<br />

anzunehmen, dass der Unterschied zwischen sehr erfolgreichen und weniger erfolgreichen Läufern häufig in<br />

den natürlichen örtlichen Gegebenheiten und den Fähigkeiten der Streckenplaner liegt.<br />

Die folgenden Bestimmungen sind Anleitung und Anreiz, die Länder bei der Entwicklung des Crosslaufs zu<br />

unterstützen. Siehe auch IAAF-Langstrecken-Handbuch mit detaillierten organisatorischen Angaben.<br />

Saison<br />

2. Die Saison der Crossläufe soll sich normalerweise nach Abschluss der Leichtathletiksaison über die<br />

Wintermonate erstrecken.<br />

Austragungsort<br />

3. a Die Strecke muss in einem offenen oder waldreichen Gebiet liegen, möglichst mit Gras bedeckt und mit<br />

natürlichen Hindernissen versehen sein, die vom Planer einbezogen werden können, um eine herausfordernde<br />

und interessante Strecke anzulegen.<br />

b Das Gebiet muss groß genug sein, um neben der Strecke auch alle notwendigen Einrichtungen unterzubringen.<br />

Streckenplanung<br />

4. Für Meisterschaften und internationale Wettkämpfe und möglichst auch für andere Wettkämpfe:<br />

a Ein Rundkurs mit einer Runde zwischen 1 750 m und 2 000 m muss geplant sein. Nötigenfalls kann eine<br />

kleine Runde hinzugefügt werden, um die erforderliche Strecke für die verschiedenen Wettbewerbe anzupassen,<br />

wobei die kleine Runde zu Beginn gelaufen werden muss. Es wird empfohlen, dass jede lange<br />

Runde einen Gesamtanstieg von mindestens 10 m haben soll.<br />

b Wenn möglich sind natürliche Hindernisse einzubeziehen. Sehr hohe Hindernisse, tiefe Gräben, gefährliche<br />

Auf- und Abstiege, dichtes Unterholz sowie allgemein jedes Hindernis, das eine größere Schwierigkeit<br />

darstellt als es dem Zweck des Wettbewerbs entspricht, sollen vermieden werden. Vorzugsweise<br />

sollen keine künstlichen Hindernisse benutzt werden, wenn aber doch erforderlich, sollen sie natürlichen<br />

Hindernissen, wie im freien Feld, gleichen. Bei Läufen mit einer großen Zahl an Läufern sind auf den<br />

ersten 1 500 m Engpässe oder andere Behinderungen, die ihnen ungehindertes Laufen nicht ermöglichen,<br />

zu vermeiden.<br />

c Das Überqueren von Straßen und jeder Art von asphaltierten Oberflächen ist zu vermeiden oder auf ein<br />

Minimum zu beschränken. Ist dies nicht möglich, müssen diese an ein oder zwei Stellen mit Gras, Erde<br />

oder Matten bedeckt werden.<br />

d Abgesehen vom Start- und Zielbereich darf die Strecke keine lange Gerade beinhalten. Eine natürliche<br />

wellige Strecke mit fließenden Kurven und kurzen Geraden ist am besten geeignet.<br />

Wettkampfstrecke<br />

5. a Die Wettkampfstrecke muss mit einem Band auf beiden Seiten deutlich gekennzeichnet sein. Es wird<br />

empfohlen, auf einer Seite außerhalb der Wettkampfstrecke einen 1 m breiten Korridor nur für die <strong>Offizielle</strong>n<br />

und die Medien stabil abzugrenzen (verpflichtend für Meisterschaftswettkämpfe).<br />

Kritische Bereiche müssen stabil abgegrenzt sein, insbesondere der Startbereich (einschließlich Aufwärmzone<br />

und Stellplatz) und der Zielbereich (einschließlich Mixed-Zone). Nur akkreditierten Personen ist<br />

der Zugang zu diesen Bereichen zu erlauben.<br />

b Den Zuschauern ist nur im Anfangsstadium des Laufs zu erlauben, die Strecke an eingerichteten und von<br />

Helfern überwachten Stellen zu überqueren.<br />

c Es wird empfohlen, abgesehen vom Start- und Zielbereich, dass die Strecke einschließlich der Hindernisbereiche<br />

5 m breit ist.<br />

Streckenlänge<br />

6. Die Streckenlängen bei den IAAF-Mannschafts-Crossweltmeisterschaften sollen ungefähr betragen:<br />

Männer-Langcross 12 km Frauen-Langcross 8 km<br />

Männer-Kurzcross 4 km Frauen-Kurzcross 4 km<br />

Junioren 8 km Juniorinnen 6 km<br />

Es wird empfohlen, bei anderen internationalen und nationalen Crossläufen ähnliche Streckenlängen festzulegen.


Start<br />

7. Die Crossläufe müssen mit einem Schuss aus der Startpistole gestartet werden, dabei müssen das Kommando<br />

und das Verfahren dem für Läufe länger als 400 m entsprechen (Regel 162.3).<br />

Bei internationalen Crossläufen muss fünf Minuten, drei Minuten und eine Minute vor dem Start eine<br />

Vorankündigung gegeben werden.<br />

Startboxen müssen bereitgestellt sein, und die Mitglieder jeder Mannschaft müssen sich am Start hintereinander<br />

aufstellen.<br />

Erfrischungsstellen und Verpflegungsstationen<br />

8. Im Start- und Zielbereich der Crossläufe müssen Wasser und andere geeignete Erfrischungen bereitgestellt<br />

sein. Bei allen Crossläufen muss jede Runde eine Erfrischungsstelle eingerichtet sein, an der Wasser und<br />

Schwämme zur Verfügung stehen, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern.<br />

Erläuterung: Die Entscheidung trifft der Wettkampfleiter.<br />

Bergläufe<br />

9. Die Bergläufe finden im Gelände statt, das hauptsächlich abseits von Straßen liegt und eine beträchtliche<br />

Zahl an Steigungen (bei Läufen »überwiegend aufwärts«) oder Auf- und Abstiege (bei Läufen mit »Start und<br />

Ziel auf gleicher Höhe«) enthält.<br />

Die empfohlenen ungefähren Streckenlängen und Gesamtsteigungen bei internationalen Läufen sind wie<br />

folgt:<br />

Überwiegend aufwärts<br />

Start und Ziel auf gleicher Höhe<br />

Länge Steigung Länge Steigung<br />

Männer 12 km 1200 m Männer 12 km 700 m<br />

Frauen 7 km 550 m Frauen 7 km 400 m<br />

Junioren 7 km 550 m Junioren 7 km 400 m<br />

Höchstens 20 % der Strecke dürfen über asphaltierte Straßen führen. Die Strecken können in einem Rundkurs<br />

angelegt sein.


<strong>Abschnitt</strong> 10<br />

Weltrekorde<br />

Regel 260 Weltrekorde<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Die Leistung muss bei einem ehrlichen Wettkampf erzielt worden sein, der ordnungsgemäß veröffentlicht,<br />

veranstaltet, vor dem Austragungstermin vom Mitgliedsverband, in dessen Land der Wettkampf stattfand,<br />

genehmigt und gemäß den IAAF-<strong>Regeln</strong> durchgeführt worden ist.<br />

2. Ein Athlet, der eine Leistung erzielt hat, die als Weltrekord anerkannt werden soll, muss gemäß den IAAF-<br />

<strong>Regeln</strong> startberechtigt gewesen sein und der Zuständigkeit eines Mitgliedsverbandes der IAAF unterstehen.<br />

3. Der Mitgliedsverband, in dessen Land ein Athlet oder eine Mannschaft eine Leistung erzielt hat, die als Weltrekord<br />

anerkannt werden soll, hat unverzüglich alle Unterlagen zusammenzutragen, die für die Anerkennung<br />

durch die IAAF notwendig sind. Eine Leistung darf solange nicht als Weltrekord registriert werden, bis die<br />

IAAF diesen anerkannt hat.<br />

Der Mitgliedsverband soll die IAAF unverzüglich über seine Absicht informieren, ihr Unterlagen zu der<br />

Leistung vorzulegen.<br />

4. Es muss der offizielle Antragsvordruck der IAAF ausgefüllt und innerhalb von 30 Tagen dem IAAF-Büro<br />

(Regel 140 -Anmerkung 1-) per Luftpost übersandt werden. Vordrucke sind beim IAAF-Büro erhältlich.<br />

Betrifft der Antrag einen ausländischen Athleten oder eine ausländische Mannschaft, ist auch dem Nationalen<br />

Verband, dem der Athlet oder die Mannschaft angehört, eine Kopie des Antrags in derselben Frist zu<br />

übersenden.<br />

5. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

- das gedruckte Programm der Veranstaltung,<br />

- die vollständige Ergebnisliste des Wettbewerbs,<br />

- das Zielbild des vollautomatischen Zielbildsystems (Regel 260.22).<br />

6. Jeder Athlet, der eine Leistung erzielt hat, die als Weltrekord anerkannt werden soll, muss sich am Ende des<br />

Wettbewerbs einer Dopingkontrolle gemäß den zurzeit gültigen IAAF-<strong>Regeln</strong> unterziehen. Bei einer Leistung<br />

in einem Staffelwettbewerb müssen alle Staffelmitglieder kontrolliert werden.<br />

Neben den von der IAAF zur Anerkennung des Weltrekords angeforderten Informationen, muss auch das<br />

Analyseergebnis der Dopingkontrolle von einem IOC akkreditierten Labor der IAAF übermittelt werden. Ist<br />

das Ergebnis positiv oder ist eine Dopingkontrolle nicht durchgeführt worden, erkennt die IAAF den Weltrekord<br />

nicht an.<br />

7. Hat ein Athlet zugegeben, in einem bestimmten Zeitraum vor dem erzielten Weltrekord eine zu dieser Zeit<br />

verbotene Substanz genommen oder eine verbotene Technik angewandt oder daraus Vorteile gezogen zu<br />

haben, wird entsprechend der Empfehlung der Medizinischen und Antidoping-Kommission, der von ihm<br />

erzielte Weltrekord von der IAAF nicht mehr als solcher betrachtet.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Bei nationalen Rekorden wird das Geständnis des Athleten einem sonstigen rechtsstaatlich zulässigen<br />

Nachweis gleichgestellt, gemäß dem der Athlet bei der Erzielung eines Rekords Vorteile aus einer verbotenen<br />

Substanz oder Technik gezogen hat. Die Entscheidung trifft das Verbandspräsidium.<br />

8. Die folgenden Kategorien von Weltrekorden werden durch die IAAF anerkannt:<br />

- Weltrekorde (Männer und Frauen),<br />

- Weltrekorde (Junioren und Juniorinnen - U 20 -),<br />

- Hallenweltrekorde (Männer und Frauen).<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den Altersklassen der Männer, der Frauen, der männlichen und weiblichen<br />

Jugend A (U 20), Deutsche Hallenrekorde werden nur in den Altersklassen der Männer und der Frauen geführt.<br />

In allen übrigen Altersklassen werden Bestleistungen registriert. Insoweit sind Dopingkontrollen entbehrlich.<br />

9. An Einzelwettbewerben müssen mindestens drei Athleten, an Staffelwettbewerben mindestens zwei Staffelmannschaften<br />

teilgenommen haben.<br />

10. Die Leistung muss den geltenden, von der IAAF anerkannten Weltrekord, übertreffen oder mit diesem gleich<br />

sein.<br />

11. Erzielte Leistungen in Vorlaufrunden, Qualifikationen, Stichkämpfen oder einzelnen Disziplinen des Mehrkampfs,<br />

unabhängig davon, ob der Athlet den gesamten Mehrkampf beendet hat oder nicht, können zur<br />

Anerkennung eingereicht werden.


12. Der Präsident und der Generalsekretär der IAAF sind gemeinsam befugt, Weltrekorde anzuerkennen.<br />

Bestehen Zweifel an der Anerkennung der Leistung als Weltrekord, muss der Fall dem IAAF-Rat zur Entscheidung<br />

vorgelegt werden.<br />

13. Die IAAF informiert den Nationalen Verband des Athleten, den Verband, der den Weltrekord angemeldet hat,<br />

und den zuständigen Kontinentalverband über die Anerkennung.<br />

14. Die von der IAAF zur Übergabe an den Weltrekordhalter bestimmten offiziellen Plaketten werden von ihr<br />

geliefert.<br />

15. Erkennt die IAAF die Leistung als Weltrekord nicht an, sind die Gründe dafür anzugeben.<br />

16. Nach der Anerkennung eines neuen Weltrekords aktualisiert die IAAF die Liste der Weltrekorde. Diese enthält<br />

alle Leistungen, die bis dahin als die besten anzusehen und in den Wettbewerben, die in den <strong>Regeln</strong><br />

261, 262 und 263 aufgeführt, erzielt worden sind.<br />

17. Die IAAF veröffentlicht die Liste zum 1. Januar jeden Jahres.<br />

Spezielle Bedingungen<br />

18. Ausgenommen Straßenläufe:<br />

a Die Leistung muss auf einer der Regel 140 entsprechenden Leichtathletikanlage mit oder ohne Überdachung<br />

erzielt worden sein. Die Oberfläche der Lauf- oder Anlaufbahn muss auf einem festen Untergrund<br />

verlegt sein.<br />

b Bei Läufen von 200 m und länger wird eine Leistung als Weltrekord nur anerkannt, wenn sie auf einer<br />

höchstens 402,30 m (440 Yards) langen Laufbahn erzielt worden ist, und der Start auf der Laufbahn stattfand.<br />

Diese Einschränkung gilt nicht für Hindernisläufe, wenn der Wassergraben außerhalb der 400 m-<br />

Laufbahn liegt.<br />

c Die Leistung muss auf einer Laufbahn erzielt worden sein, deren Außenbahnradius 50 m nicht überschreitet,<br />

ausgenommen, die Kurve wurde mit zwei unterschiedlichen Radien angelegt und der längere der<br />

beiden Kurvenbereiche umfasst nicht mehr als 60° des 180°-Bogens.<br />

d Die von einem Athleten in einem gemischten Wettkampf (männliche und weibliche Teilnehmer) erzielte<br />

Leistung wird nicht als Weltrekord anerkannt.<br />

19. Leistungen in Laufwettbewerben können als Weltrekord nur auf einer Laufbahn erzielt werden, die den<br />

Bedingungen in Regel 160 entspricht.<br />

20. Bei Leistungen von Junioren(-innen) (U 20), ist dem erstmaligen Antrag eine Kopie des Passes, der<br />

Geburtsurkunde oder eines anderen amtlichen Nachweises über das Geburtsdatum des Athleten beizufügen,<br />

sofern dies der IAAF nicht bereits bekannt ist.<br />

21. Hallenweltrekorde:<br />

a<br />

b<br />

Die Leistung muss in einer Halle erzielt worden sein, die den <strong>Regeln</strong> 211 und 213 entspricht.<br />

Bei Läufen von 200 m und länger darf die Länge der Rundbahn nicht mehr als 201,20 m (220 Yards) betragen.<br />

22. Leistungen in Lauf- und Gehwettbewerben müssen bezüglich der Zeitmessung folgende Bedingungen erfüllen,<br />

um als Weltrekord anerkannt zu werden:<br />

a die Leistung muss von offiziellen Zeitnehmern oder mit einer anerkannten vollautomatischen Zielbildanlage<br />

gemessen worden sein (Regel 165);<br />

b bei Läufen bis einschließlich 400 m werden nur Leistungen anerkannt, die mit einer anerkannten<br />

vollautomatischen Zielbildanlage, einschließlich Video-System, die der Regel 165 entsprechen, gemessen<br />

worden sind;<br />

c bei Läufen, bei denen eine vollautomatische Zielbildanlage benutzt worden ist, muss mit dem Antrag auch<br />

das Zielbild vorgelegt werden;<br />

d bei Läufen bis einschließlich 200 m ist die gemäß Regel 163.8 bis 10 gemessene Windgeschwindigkeit<br />

anzugeben. Übersteigt der in Laufrichtung gemessene Rückenwind 2m/s, wird die Leistung für einen<br />

Weltrekord nicht anerkannt;<br />

e bei Läufen in Einzelbahnen wird eine Leistung als Weltrekord nicht anerkannt, wenn der Athlet auf der inneren<br />

Kurvenbegrenzung seiner Bahn gelaufen ist oder diese überschritten hat;<br />

f bei Läufen, in denen ein Tiefstart unter Benutzung von Startblöcken vorgeschrieben ist, ist der Beleg<br />

über die Reaktionszeiten - soweit verfügbar - mit vorzulegen.<br />

23. Läufe über mehrere Teilstrecken:<br />

a Der Lauf muss über eine einzige Strecke festgelegt sein.<br />

b Ein Lauf, der durch eine vorgegebene Zeit bestimmt ist, kann auch mit einem Lauf über eine bestimmte<br />

Strecke verbunden werden (z.B.: 1 Stunde und 20 000 m - Regel 164.4 -).<br />

c Derselbe Athlet kann in einem Lauf mehrere Leistungen erzielen, die jeweils als Weltrekord anerkannt<br />

werden können.


d Mehrere Athleten können im selben Lauf jeweils verschiedene Leistungen erzielen, die als Weltrekord<br />

anerkannt werden können.<br />

e Eine Leistung für eine kürzere Strecke wird als Weltrekord nicht anerkannt, wenn der Athlet nicht<br />

die volle Strecke des Laufs zurückgelegt hat.<br />

24. Staffelweltrekorde:<br />

a Ein Weltrekord in einem Staffelwettbewerb kann nur durch eine Staffelmannschaft erzielt werden,<br />

deren Athleten Staatsbürger desselben Landes sind. Zur Staatsangehörigkeit siehe Regel 5.<br />

b Eine Kolonie, als nicht selbständiges Mitglied der IAAF, ist im Sinne dieser Regel als Teil des Mutterlandes<br />

zu betrachten.<br />

c Die Zeit des ersten Läufers einer Staffel kann nicht zur Rekordanerkennung eingereicht werden.<br />

25. Weltrekorde im Gehen:<br />

Mindestens zwei Gehrichter, die entweder der Gehrichter-Liste der IAAF oder der eines Gebietsverbandes<br />

angehören, müssen beim Wettkampf amtiert haben und das regelgerechte Gehen in dem Antragsvordruck<br />

bescheinigen.<br />

26. Weltrekorde in technischen Wettbewerben:<br />

a Leistungen in den technischen Wettbewerben müssen entweder von drei Kampfrichtern mit einem<br />

geeichten und zertifizierten Stahlmessband/Messstab oder mit einem anerkannten technischen<br />

Messgerät gemessen worden sein, dessen Genauigkeit von einem qualifizierten Messrichter in<br />

dem Antragsvordruck bestätigt worden ist.<br />

Erläuterung: Wird die Leistung beim Hoch- und Stabhochsprung mit einem Messband oder<br />

Messstab gemessen, ist nachzumessen.<br />

b Beim Weit- und Dreisprung ist die gemäß Regel 184.4 bis 6 gemessene Windgeschwindigkeit<br />

anzugeben. Übersteigt der in Anlaufrichtung gemessene Rückenwind 2m/s, wird die Leistung als<br />

Weltrekord nicht anerkannt.<br />

c Bei den technischen Wettbewerben können in einem Wettkampf mehrere Leistungen als Weltrekord<br />

anerkannt werden, sofern die jeweilige Leistung zu jenem Zeitpunkt mit der zuvor erzielten<br />

Leistung gleich oder besser ist als diese.<br />

27. Weltrekorde im Mehrkampf:<br />

Die für die jeweiligen Einzelwettbewerbe festgelegten Bedingungen müssen erfüllt sein, ausgenommen<br />

sind die Disziplinen, bei denen die Windgeschwindigkeit zu messen ist. Hier muss mindestens eine der<br />

folgenden Bedingungen erfüllt sein:<br />

a in einer Einzeldisziplin darf der Rückenwind 4 m/s nicht übersteigen,<br />

b die Summe der gemessenen Windgeschwindigkeiten in den Einzeldisziplinen, geteilt durch deren<br />

Anzahl (durchschnittlicher Rückenwind) darf 2 m/s nicht übersteigen.<br />

Erläuterung: Eine Leistung ist auch dann als Rekord anzuerkennen, wenn nur eine der beiden zu a oder b genannten<br />

Bedingungen erfüllt ist, und die jeweils andere überschritten sein sollte.<br />

Beispiel zu a:<br />

100 m + 3,5 m/s Hier wird der maximale Wert von+ 4 m/s in keiner Disziplin überschritten. Damit gilt<br />

Weit + 2,8 m/s Bedingung zu a als erfüllt. Dass der Durchschnittswert den zulässigen Wert von<br />

110 m H + 2,7 m/s 2,0 m/s übersteigt, ist dann unbeachtlich.<br />

+ 9,0 m/s (:3 = 3,0 m/sec.)<br />

Beispiel zu b:<br />

100m + 4,2 m/s Hier wird der zulässige Durchschnittswert von 2 m/sec. nicht überschritten. Damit gilt<br />

Weit + 0,8 m/s die Bedingung zu b als erfüllt. Dass in einer Disziplin der Rückenwind von 4,2 m/sec.<br />

110 m H + 1,0 m/s den zulässigen Wert von 4,0 m/sec. überschreitet, ist dann unbeachtlich.<br />

+ 6,0 m/s : 3 = 2,0 m/s<br />

28. Weltrekorde auf der Straße:<br />

a Die Strecke muss von einem gemäß Regel 117 berufenen IAAF/AIMS A- oder B-Vermesser<br />

vermessen sein.<br />

b Start und Ziel der Strecke dürfen in Luftlinie nicht weiter als 50 % der Streckenlänge voneinander<br />

entfernt liegen.<br />

c Das Gefälle zwischen Start und Ziel darf das Verhältnis von durchschnittlich 1:1000 nicht überschreiten,<br />

d.h. 1 m pro km.<br />

d Entweder der Vermesser, der die Strecke geprüft hat oder ein anderer A- oder B-Vermesser,<br />

der im Besitz der vollständigen Messdaten und Pläne ist, muss durch Mitfahrt im Führungsfahrzeug<br />

bestätigen, dass auch auf der vermessenen Strecke gelaufen worden ist.<br />

e Die Strecke muss vor Ort bestätigt werden (d.h. innerhalb zwei Wochen vor dem Wettbewerb,<br />

am Wettbewerbstag oder so bald wie möglich nach dem Wettbewerb), vorzugsweise durch einen<br />

anderen IAAF/AIMS A- oder B-Straßenstreckenvermesser, als dem, der die ursprüngliche Vermessung<br />

vorgenommen hat.


fLeistungen, die über Teilstrecken erzielt worden sind, müssen einschließlich der Zeitmessung den<br />

in dieser Regel genannten Bedingungen entsprechen. Die Teilstrecken müssen mit vermessen und<br />

gekennzeichnet sein.<br />

g Bei Straßenstaffeln sollen die Teilstrecken 5, 10, 5, 10, 5 und 7,195 km betragen.<br />

29. Weltrekorde im Gehen auf der Straße:<br />

a Die Strecke muss von einem gemäß Regel 117 berufenen IAAF/AIMS A- oder B-Vermesser<br />

vermessen sein.<br />

b Der Rundkurs mit einem möglichen Start und Ziel in einer Leichtathletikanlage darf nicht kürzer<br />

als 2,0 km und nicht länger als 2,5 km sein,<br />

c Entweder der Vermesser, der die Strecke geprüft hat oder ein anderer A- oder B-Vermesser,<br />

der im Besitz der vollständigen Messdaten und Pläne ist, muss bestätigen, dass die vermessene<br />

Strecke auch eingehalten worden ist.<br />

d Die Strecke muss vor Ort bestätigt werden (d.h. innerhalb zwei Wochen vor dem Wettbewerb,<br />

am Wettbewerbstag oder so bald wie möglich nach dem Wettbewerb), vorzugsweise durch<br />

einen anderen IAAF/AIMS-A- oder B-Vermesser als dem, der die ursprüngliche Vermessung<br />

vorgenommen hat.<br />

Anmerkung:<br />

Den Nationalen Verbänden und den Kontinentalverbänden wird empfohlen, entsprechende Bestimmungen<br />

- wie vorstehend - auch für die von ihnen anzuerkennenden Rekorde zu erlassen.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Für die Anerkennung Deutscher Rekorde sind die vorstehenden Bestimmungen entsprechend anzuwenden.<br />

In allen Lauf- und Gehwettbewerben auf der Laufbahn werden Leistungen als Deutsche Rekorde<br />

nur anerkannt, wenn sie mit einer vollautomatischen elektronischen Zeitmessanlage gemessen<br />

worden sind.<br />

Regel 261 Wettbewerbe, in denen Weltrekorde geführt werden<br />

Männer<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde nur anerkannt werden, wenn die Leistungen vollautomatisch elektronisch<br />

gemessen worden sind:<br />

100, 200, 400 m, 110, 400 m Hürden, 4x100 m<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde anerkannt werden, wenn die Leistungen per Handzeitnahme oder<br />

vollautomatisch elektronisch gemessen worden sind:<br />

800, 1 000, 1 500 m, 1 Meile, 2 000, 3 000, 5 000, 10 000, 20 000 m, 1 Stunde, 25 000, 30 000 m,<br />

3 000 m Hindernis, 4x200, 4x400, 4x800, 4x1 500 m<br />

Laufwettbewerbe auf der Straße: 10, 15, 20 km, Halbmarathon, 25, 30 km, Marathon, 100 km,<br />

Straßenstaffel (nur Marathon-Distanz)<br />

Gehwettbewerbe auf der Laufbahn: 20 000, 30 000, 50 000 m<br />

Gehwettbewerbe auf der Straße: 20, 50 km.<br />

Sprungwettbewerbe:<br />

Hoch-, Stabhoch-, Weit-, Dreisprung<br />

Stoß-/Wurfwettbewerbe:<br />

Kugelstoß, Diskus-, Hammer-, Speerwurf<br />

Mehrkampfwettbewerb:<br />

Zehnkampf<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den vorstehenden Wettbewerben geführt, mit Ausnahme:<br />

15-, 20-, 30-km-Lauf.<br />

Deutsche Rekorde werden darüber hinaus geführt:<br />

Wettbewerbe auf der Laufbahn3x1 000 m, 10 000 m Gehen, 2 Stunden Gehen, in Vereinsstaffeln:<br />

4x100, 4x200m, 4x400, 4x800, 4x1 500 m,<br />

Gehwettbewerbe auf der Straße: 35 km (Einzel), 20 km- und 50 km-Mannschaften,<br />

Laufwettbewerbe auf der Straße: Vereinsmannschaften: 10 km, Halbmarathon, Marathon, 100<br />

km,<br />

Mehrkampfwettbewerbe: Fünfkampf, Fünfkampf- und Zehnkampf-Mannschaft<br />

Frauen<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde nur anerkannt werden, wenn die Leistungen vollautomatisch<br />

elektronisch gemessen worden sind:<br />

100, 200, 400 m, 100, 400 m Hürden, 4x100 m<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde anerkannt werden, wenn die Leistungen per Handzeitnahme oder<br />

vollautomatisch elektronisch gemessen worden sind:<br />

800, 1 000, 1 500 m, 1 Meile, 2 000, 3 000, 5 000, 10 000, 20 000 m, 1 Stunde, 25 000, 30 000 m, 3 000<br />

m Hindernis, 4x200, 4x400, 4x800 m<br />

152


Laufwettbewerbe auf der Straße: 10, 15, 20 km, Halbmarathon, 25, 30 km, Marathon, 100 km,<br />

Straßenstaffel (nur Marathon-Distanz)<br />

Gehwettbewerbe auf der Laufbahn: 10 000, 20 000 m<br />

Gehwettbewerbe auf der Straße: 20 km<br />

Sprungwettbewerbe:<br />

Hoch-, Stabhoch-, Weit-, Dreisprung<br />

Stoß-/Wurfwettbewerbe:<br />

Kugelstoß, Diskus-, Hammer-, Speerwurf<br />

Mehrkampfwettbewerbe: Sieben- u. Zehnkampf (im Zehnkampf nur, wenn über 8 000<br />

Punkte erzielt wurden)


Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den vorstehenden Wettbewerben geführt, mit Ausnahme:<br />

2 000 m, 20 000 m, 1 Stunde, 25 000, 30 000 m, 20 000 m Gehen, 15, 20, 30 km-Lauf.<br />

Deutsche Rekorde werden darüber hinaus geführt:<br />

Wettbewerbe auf der Laufbahn: 3x800 m, 5 000 m Gehen, in Vereinsstaffeln: 4x100, 4x200,<br />

4x400, 4x800 m,<br />

Laufwettbewerbe auf der Straße: Vereinsmannschaften: 10 km, Halbmarathon, Marathon, 100<br />

km,<br />

Mehrkampfwettbewerbe: Verein und Mannschaft: Siebenkampf.<br />

Nationale Bestimmung SLV<br />

Ein Schweizer Rekord wird über 3x800 m geführt.<br />

Regel 262 Wettbewerbe, in denen Juniorenweltrekorde (U 20) geführt werden:<br />

Junioren<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde nur anerkannt werden, wenn die Leistungen vollautomatisch<br />

elektronisch gemessen worden sind:<br />

100, 200, 400 m, 110, 400 m Hürden, 4x100 m<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde anerkannt werden, wenn die Leistungen per Handzeitnahme oder<br />

vollautomatisch elektronisch gemessen worden sind:<br />

800, 1 000, 1 500 m, 1 Meile, 3 000, 5 000, 10 000 m, 3 000 m Hindernis, 4x400 m<br />

Laufwettbewerbe auf der Straße 10 km<br />

Gehwettbewerbe auf der Laufbahn 10 000 m<br />

Gehwettbewerbe auf der Straße 10 km<br />

Sprungwettbewerbe:<br />

Hoch-, Stabhoch-, Weit-, Dreisprung<br />

Stoß-/Wurfwettbewerbe:<br />

Kugelstoß, Diskus-, Hammer-, Speerwurf<br />

Mehrkampfwettbewerb:<br />

Zehnkampf.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den vorstehenden Wettbewerben geführt, mit Ausnahme: 1 Meile<br />

Deutsche Rekorde werden darüber hinaus geführt:<br />

Wettbewerbe auf der Laufbahn: 2 000 m Hindernis, 3x1 000 m, Vereinsstaffeln: 4x100, 4x400 m,<br />

Laufwettbewerbe auf der Straße 10 km-Mannschaft<br />

Mehrkampfwettbewerbe: Zehnkampf-Mannschaft.<br />

Juniorinnen<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde nur anerkannt werden, wenn die Leistungen vollautomatisch<br />

elektronisch gemessen worden sind:<br />

100, 200, 400 m, 110, 400 m Hürden, 4x100 m,<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde anerkannt werden, die Leistungen per Handzeitnahme oder vollautomatisch<br />

elektronisch gemessen worden sind:<br />

800, 1 000, 1 500 m, 1 Meile, 3 000, 5 000, 10 000 m, 3 000 m Hindernis, 4x400 m,<br />

Gehwettbewerb auf der Laufbahn: 10 000 m,<br />

Gehwettbewerb auf der Straße 10 km<br />

Sprungwettbewerbe<br />

Hoch-, Stabhoch-, Weit-, Dreisprung<br />

Stoß-/Wurfwettbewerbe:<br />

Kugelstoß, Diskus-, Hammer-, Speerwurf<br />

Mehrkampfwettbewerbe: Siebenkampf, Zehnkampf (im Zehnkampf nur, wenn über 7 300<br />

Punkte erzielt wurden)<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den vorstehenden Wettbewerben geführt, mit Ausnahme: 1 Meile<br />

und 3 000m-Hindernis.<br />

Deutsche Rekorde werden darüber hinaus geführt:<br />

Wettbewerbe auf der Laufbahn: 3x800 m, 2 000 m-Hindernis, Vereinsstaffeln: 4x100, 4x400 m,<br />

5 000 m Gehen,<br />

Gehwettbewerbe auf der Straße: 20 km<br />

Laufwettbewerbe auf der Straße: 10 km-Mannschaft,<br />

Mehrkampfwettbewerbe: Siebenkampf-Mannschaft.<br />

154


Regel 263 Wettbewerbe, in denen Hallenweltrekorde geführt werden:<br />

Männer<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde nur anerkannt werden, wenn die Leistungen vollautomatisch elektronisch<br />

gemessen worden sind:<br />

50, 60, 200, 400 m, 50, 60 m Hürden<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde anerkannt werden, wenn die Leistungen per Handzeitnahme oder<br />

vollautomatisch elektronisch gemessen worden sind:<br />

800, 1 000, 1 500 m, 1 Meile, 3 000, 5 000 m, 4x200, 4x400, 4x800 m<br />

Gehwettbewerb<br />

5 000 m<br />

Sprungwettbewerbe:<br />

Hoch-, Stabhoch-, Weit-, Dreisprung<br />

Stoßwettbewerb:<br />

Kugelstoß<br />

Mehrkampfwettbewerb:<br />

Siebenkampf.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den vorstehenden Wettbewerben geführt, mit Ausnahme:<br />

50 m Hürden und 4x800 m<br />

Deutsche Rekorde werden darüber hinaus geführt: 4x400 m (Vereinsstaffel), 3x1 000 m.<br />

Frauen<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde nur anerkannt werden, wenn die Leistungen vollautomatisch elektronisch<br />

gemessen worden sind:<br />

50, 60, 200, 400 m, 50, 60 m Hürden,<br />

Wettbewerbe, in denen Rekorde anerkannt werden, wenn die Leistungen per Handzeitnahme oder<br />

vollautomatisch elektronisch gemessen worden sind:<br />

800, 1 000, 1 500 m, 1 Meile, 3 000, 5 000 m, 4x200, 4x400, 4x800 m<br />

Gehwettbewerb:<br />

Sprungwettbewerbe:<br />

Stoßwettbewerb:<br />

Mehrkampfwettbewerb:<br />

3 000 m<br />

Hoch-, Stabhoch-, Weit-, Dreisprung<br />

Kugelstoß<br />

Fünfkampf.<br />

Nationale Bestimmung <strong>DLV</strong><br />

Deutsche Rekorde werden in den vorstehenden Wettbewerben geführt, mit Ausnahme:<br />

50 m Hürden und 4x800 m.<br />

In allen übrigen Altersklassen und Wettbewerben werden nur Bestleistungen registriert. Insoweit<br />

sind Dopingkontrollen entbehrlich.

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