Checkliste Werbungskosten - Dr. Leifert & Molz
Checkliste Werbungskosten - Dr. Leifert & Molz
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<strong>Dr</strong>.<strong>Leifert</strong> & <strong>Molz</strong> GmbH<br />
Wirtschaftsprüfung Steuerberatung<br />
<strong>Checkliste</strong>n Enkommensteuer S 1/2<br />
Steuererklärung 2012<br />
<strong>Werbungskosten</strong><br />
bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit<br />
Check-<strong>Werbungskosten</strong>.docx<br />
Mandant: Arbeitspapier Anlage: N<br />
Mandanten- Nr.:<br />
Steuererklärung: 2012 Unterlagen erhalten am:<br />
Abgabetermin 31.05.2013 Besprochen am:<br />
<strong>Werbungskosten</strong> sind Aufwendungen, die Ihnen durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen. Haben Sie niedrige oder gar keine Aufwendungen,<br />
beträgt der <strong>Werbungskosten</strong>-Pauschbetrag: 1.000 €.<br />
Das Sammeln von Belegen lohnt sich nur, wenn Sie hiermit höhere <strong>Werbungskosten</strong> nachweisen können.<br />
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Weg zur Arbeit<br />
Beiträge zu Berufsverbänden<br />
Arbeitsmittel,<br />
Abschreibungen<br />
Dienstreisen,<br />
Auswärtstätigkeit<br />
Doppelte<br />
Haushaltsführung<br />
Sonstige Fahrtkosten<br />
Fachliteratur<br />
Die <strong>Werbungskosten</strong> werden mit der Entfernungspauschale berechnet. Für die Berechnung<br />
der Entfernungspauschale ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel Sie nutzen, ob<br />
Sie zu Fuß oder als Mitfahrer zur Arbeit kommen.<br />
Ausnahmen hiervon sind mit dem Flugzeug zurückgelegte Strecken. Die Kosten hierfür<br />
werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.<br />
Die Entfernungspauschale selbst beträgt 0,30 €/km für jeden Kilometer der einfachen Entfernung<br />
maximal bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 €. Betroffen von diesem Höchstbetrag<br />
sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte mehr als 65 km von der Wohnung entfernt liegt (bei<br />
230 Arbeitstagen).<br />
Vergessen Sie nicht, Erstattungen des Arbeitgebers oder der Agentur für Arbeit zu erfassen,<br />
denn diese mindern die abzugsfähigen <strong>Werbungskosten</strong>.<br />
Beiträge an Berufsverbände sind z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegelder und Umlagen an<br />
Gewerkschaften, Anwaltskammern, Beamtenverbände usw.<br />
Die Finanzämter erkennen zum Teil Arbeitsmittel ohne Belege als <strong>Werbungskosten</strong> an,<br />
wenn die Anschaffung schlüssig und plausibel ist »Nichtbeanstandungsgrenze«. In Baden-<br />
Württemberg verzichtet man z.B. auf die Vorlage von Belegen bis zu einem Betrag von €<br />
110,- im Jahr, wenn es sich glaubhaft um z.B. Schreib- oder Büromaterial, Aktentasche, Arbeitskleidung,<br />
die nicht vom AG gestellt wurde, Reinigung dieser Kleidung oder eigene<br />
Werkzeuge handelt.<br />
Arbeitsmittel, die Sie im Jahr 2010 gekauft haben und die nicht mehr als € 487,90 (inkl.<br />
USt) gekostet haben, können Sie sofort als <strong>Werbungskosten</strong> abziehen. Betragen die Anschaffungskosten<br />
mehr als € 410,00 (ohne USt.) müssen die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer verteilt werden, also abgeschreiben werden<br />
Zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern, bzw. Arbeitsmitteln zählen alle Gegenstände, die<br />
im Rahmen der Erzielung von Einkünften verwendet werden wie beispielsweise Büroeinrichtung,<br />
Computeranlagen oder immaterielle Wirtschaftsgüter (EDV-Software).<br />
Die Auswärtstätigkeiten erfassen Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten.<br />
Die Kosten für die Auswärtstätigkeit können zeitlich unbegrenzt abgezogen werden. Eine<br />
Beschränkung auf die ersten drei Monate gibt es nur bei den Verpflegungsmehraufwendungen.<br />
Die Fahrtkosten können jetzt ab dem ersten Kilometer mit der Reisekostenpauschale oder<br />
den tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.<br />
Übernachtungskosten können nur in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis als <strong>Werbungskosten</strong><br />
angesetzt werden. Der Ansatz von pauschalen Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten<br />
im Ausland entfällt.<br />
Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie beruflich<br />
veranlasst ist. Ein beruflicher Anlass liegt vor bei einem dauerhaften Wechsel des Arbeitsortes,<br />
z.B. bei:<br />
· Antritt einer Stelle<br />
· Versetzung<br />
· Wechsel des Arbeitgebers<br />
Wurde der doppelte Haushalt aus beruflichem Anlass begründet, können die Aufwendungen<br />
auch dann abgezogen werden, wenn die Zweitwohnung aus privaten Gründen beibehalten<br />
wird.<br />
Es gibt es eine Vielzahl von kleineren Fahrten aus beruflichen Gründen, für die keine Verpflegungsmehraufwendungen<br />
und Übernachtungskosten anfallen. Auch diese Fahrten können<br />
Sie mit der Reisekostenpauschale in Ihrer Steuererklärung ansetzen.<br />
Steuerlich anerkannt werden Bücher, die sich von Titel und Inhalt her eindeutig auf Ihr berufliches<br />
Aufgabengebiet beziehen und rein fachliche Informationen enthalten<br />
Vorjahr<br />
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<strong>Dr</strong>.<strong>Leifert</strong> & <strong>Molz</strong> GmbH<br />
Wirtschaftsprüfung Steuerberatung<br />
<strong>Checkliste</strong>n Enkommensteuer S 2/2<br />
Steuererklärung 2012<br />
<strong>Werbungskosten</strong><br />
bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit<br />
Check-<strong>Werbungskosten</strong>.docx<br />
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Häusliches Arbeitszimmer<br />
Telefon, Fax, Internet<br />
Fortbildung /<br />
Weiterbildung<br />
Bewerbungskosten<br />
Umzugskosten<br />
Bewirtungskosten<br />
Außergewöhnliche<br />
Fahrzeugkosten,<br />
Unfallkosten<br />
Steuerberatungskosten<br />
Sonstige <strong>Werbungskosten</strong><br />
Seit dem Jahr 2007 ist der <strong>Werbungskosten</strong>- und Betriebsausgabenabzug des häuslichen<br />
Arbeitszimmers nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Die Aufwendungen dürfen nur noch<br />
als <strong>Werbungskosten</strong> oder als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn das häusliche<br />
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet.<br />
Die Abschaffung des Kostenabzuges für ein zu mehr als 50 % beruflich genutztes häusliches<br />
Arbeitszimmer wurde vom BVerfG für verfassungsgemäß erklärt, wenn der Steuerpflichtige<br />
bei seinem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz hat<br />
Verwenden Sie ein Telefon- / Telefaxgerät oder Autotelefon auch für berufliche oder unternehmerische<br />
Zwecke oder haben beruflich veranlaßte Internetkosten, so können die hierauf<br />
entfallenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden.<br />
Aufwendungen für eine Berufsfortbildung sind steuerlich als <strong>Werbungskosten</strong> in unbegrenzter<br />
Höhe abziehbar. Reichen Ihre Einkünfte im Fortbildungsjahr nicht aus, um sie mit<br />
den <strong>Werbungskosten</strong> zu verrechnen, kommt ein Verlustvortrag in spätere Verdienstjahre in<br />
Betracht.<br />
Die Ausbildungskosten (z. B. für ein Erststudium) zählen zu den Sonderausgaben und sind<br />
lediglich bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € abzugsfähig.<br />
Kosten, die Ihnen durch die Bewerbung für einen neuen Arbeitsplatz entstehen, können<br />
Sie unabhängig davon, ob Sie mit der Bewerbung Erfolg hatten, als <strong>Werbungskosten</strong> geltend<br />
machen.<br />
Die Aufwendungen für einen Umzug können nur steuerlich geltend machen werden, wenn<br />
eine berufliche oder dienstliche Veranlassung gegeben ist.<br />
Die Umzugskostenpauschale beträgt: für Ledige: € 628,- für Verheiratete: € 1.256,- zuzüglich<br />
€ 277,- je weiterer haushaltszugehöriger Person<br />
Ihre Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden und Mitarbeitern können Sie<br />
als <strong>Werbungskosten</strong> abziehen, wenn<br />
· die Bewirtung aus rein beruflichen Gründen erfolgt<br />
· und keinerlei private Motive mitspielen<br />
Geben Sie eine möglichst genaue Beschreibung des Bewirtungsaufwandes an und machen<br />
Sie hierfür Angaben über den Inhalt des Gespräches, z. B. »Terminplanung, Projekt«. Eine<br />
allgemeine Bezeichnung wie z.B. »Verkaufsgespräch« reicht nicht aus.<br />
In der Regel sind sämtliche Fahrzeugkosten mit der Entfernungspauschale oder der Kilometer-<br />
Pauschale abgegolten. Nur unter besonderen Umständen können außergewöhnliche<br />
Fahrzeugkosten neben der Entfernungspauschale angesetzt werden.<br />
Beispielsweise können Unfallkosten, die aufgrund einer beruflichen oder geschäftlichen<br />
Dienstreise oder einer doppelten Haushaltsführung entstanden sind, abzüglich der Erstattungen<br />
der Versicherung als <strong>Werbungskosten</strong> geltend gemacht werden.<br />
Der Gesetzgeber hat die Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten soweit eingeschränkt,<br />
dass nur noch die Aufwendungen abzugsfähig sind, die sich einer Einkunftsart zuordnen<br />
lassen.<br />
Die Aufwendungen für die Beratung und Erstellung der Steuererklärungen, die in 2008 gezahlt<br />
wurden und sich direkt zuordnen lassen, können als Ausgaben bei den zugehörigen<br />
Einkunftsarten abgezogen werden.<br />
Zu den sonstigen <strong>Werbungskosten</strong> können eine Vielzahl von Aufwendungen gehören, von<br />
denen hier nur einige Beispiele aufgeführt sind.<br />
Kontoführungsgebühren; Winterbeschäftigungsumlage; Kreditkarten; Telefonkarten;<br />
Geschenke, Verlust/Beschädigung von Privatgegenständen; Anwalts- und Gerichtskosten;<br />
Ausfall Arbeitnehmerdarlehen; Versicherungsbeiträge; Ausgleichszahlungen bei Ehescheidung;<br />
»Anti-Mobbing-Kurs« oder Selbsthilfegruppe<br />
Bearbeitungshinweise:<br />
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ob und wieweit die hier aufgeführten Punkte gegeben und welche steuerlichen<br />
Auswirkungen damit verbunden sind.<br />
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