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Brief des Ministeriums für Bildung und Kultur an die Schulleitungen ...

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Ministerium<br />

<strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong><br />

<strong>des</strong> L<strong>an</strong><strong>des</strong> Schleswig-Holstein<br />

Ministerium <strong>für</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kultur</strong> |<br />

Postfach 7124 | 24171 Kiel<br />

<strong>Schulleitungen</strong><br />

Schulämter<br />

laut Verteiler<br />

STS11203.DOC<br />

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Mein Zeichen: III 2/III 3/III 4-321.11.3/<br />

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Telefon: 0431 988-0/<br />

Telefax: 0431 988-/<br />

16. Dezember 2010<br />

Ausfall von Unterrichtsst<strong>und</strong>en aufgr<strong>und</strong> besonderer Witterungsverhältnisse<br />

Erlass vom 18. Juni 1998 III 500 - 321.11.2 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 232)<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Nachfragen, <strong>die</strong> das MBK im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem<br />

witterungsbedingten Unterrichtsausfall erreicht haben, möchten wir folgen<strong>des</strong> klarstellen:<br />

1.Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, <strong>die</strong> trotz der Anordnung witterungsbedingten<br />

Unterrichtsausfalls <strong>die</strong> Schule erreichen<br />

Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, <strong>die</strong> bei <strong>an</strong>geordnetem Unterrichtsausfall zur Schule<br />

kommen, hat <strong>die</strong> Schulleitung in jedem Fall eine Betreuung mit Lehrkräften zu<br />

gewährleisten. Diese Betreuung ist von der Schulleitung so zu org<strong>an</strong>isieren, dass eine<br />

Beaufsichtigung mit sinnvollen außerunterrichtlichen Angeboten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schüler, <strong>die</strong> zur Schule kommen, sichergestellt ist. Für <strong>die</strong>se Betreuung ist vom<br />

regelmäßigen Schul<strong>an</strong>f<strong>an</strong>g bis zum Ende <strong>des</strong> Unterrichts bzw. der schulischen<br />

Ver<strong>an</strong>staltungen Sorge zu tragen. Die in der Schule <strong>an</strong>wesenden Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen.<br />

2.Genehmigte Schulver<strong>an</strong>staltungen (Theaterbesuche, Weihnachtsmärchen,<br />

Sportver<strong>an</strong>staltungen, usw.)<br />

Sofern <strong>an</strong> Tagen, <strong>an</strong> denen Unterrichtsausfall <strong>an</strong>geordnet worden ist, einzelne - von der<br />

Schulleitung genehmigte - Schulver<strong>an</strong>staltungen dennoch stattfinden, sind <strong>die</strong><br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler auch im Rahmen <strong>die</strong>ser Ver<strong>an</strong>staltungen (einschließlich Hin<strong>und</strong><br />

Rückweg) unfallversichert.<br />

Dienstgebäude Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel | Telefon 0431 9 88-0 | Telefax 0431 9 88-58 88 |<br />

Poststelle@mbk.l<strong>an</strong>dsh.de | www.mbk.schleswig-holstein.de | Buslinie 32, 33, 61, 62 |<br />

E-Mail-Adressen: Kein Zug<strong>an</strong>g <strong>für</strong> elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. | Das L<strong>an</strong><strong>des</strong>wappen ist gesetzlich geschützt.


- 2 -<br />

3.G<strong>an</strong>ztagsschulen <strong>und</strong> Betreuungs<strong>an</strong>gebote<br />

Für G<strong>an</strong>ztags- <strong>und</strong> Betreuungs<strong>an</strong>gebote als schulische Ver<strong>an</strong>staltungen ist von der<br />

Schulleitung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Angebote eine Betreuung<br />

sicherzustellen.<br />

4.Kostenpflichtige schulische Ver<strong>an</strong>staltungen (z.B. Mittagstisch, G<strong>an</strong>ztags- <strong>und</strong><br />

Betreuungs<strong>an</strong>gebote)<br />

Die Frage, welche rechtlichen Folgen sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kostentragungspflicht ergeben, wenn<br />

ein Angebot auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> witterungsbedingten Unterrichtsausfalls nicht vorgehalten<br />

oder wahrgenommen wurde, lässt sich nicht generell be<strong>an</strong>tworten, sondern ist abhängig<br />

von der jeweiligen Vertragsgestaltung vor Ort.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

gez. Dr. Gertrud Weinriefer-Hoyer<br />

gez. Dr. Claudia L<strong>an</strong>ger<br />

gez. Dr. Gabriele Romig

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