Mietvertrag für Gewerberäume
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<strong>Mietvertrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Gewerberäume</strong><br />
________________________________________________________<br />
( schwarze Punkte am Rande weisen darauf hin, daß eine zusätzliche Eintragung oder eine Streichung vorzunehmen ist.)<br />
Unter Mieter und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren, ggf. auch juristischen<br />
Personen bestehen. Alle im Vertrag genannten Personen haben den <strong>Mietvertrag</strong> eigenhändig zu unterschreiben. Nichtzutreffende<br />
Teile des <strong>Mietvertrag</strong>es sind durchzustreichen, freie Stellen sind auszufüllen oder durchzustreichen.<br />
Zwischen __________________________________________________________________________________________<br />
in ____________________________________________________________________________________ als Vermieter<br />
vertreten durch _____________________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________________________________<br />
und ________________________________________________________________________________________________<br />
in ________________________________________________________________________________________ als Mieter<br />
vertreten durch _____________________________________________________________________________________<br />
wird folgender <strong>Mietvertrag</strong> geschlossen.<br />
§ 1 - Mieträume<br />
1. Zum Betrieb einer / eines __________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
(Art des Geschäftes oder der gewerblichen Tätigkeit)<br />
werden vermietet die im Hause / auf dem Grundstück ____________________________________________________<br />
gelegenen Räume, und zwar:*) _________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
(genaue Lagebezeichnung)<br />
Anlagen, Zeichnungen, Flächenberechnungen, Lageplan usw. sind ggf. dem Vertrag beizufügen<br />
Zusätzlich vermietet werden /Freiflächen, Garagen, usw.): ___________________________________________<br />
Vermietete Fläche: ______________ qm. Deckenbelastung maximal:_________________ kg / qm.<br />
2. Mitbenutzt werden dürfen (Fahrzeugeinstellplätze, Waschanlagen usw.):<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
3. Dem Mieter werden <strong>für</strong> die Mietzeit die Schlüssel gemäß gesondertem Übergabeprotokoll – sofort – bei Einzug –<br />
übergeben. Fehlende Schlüssel hat der Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Sämtliche Schlüssel sind bei<br />
Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter<br />
herauszugeben. _____________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
4. Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mieträume in einem <strong>für</strong> den vorgesehenen gewerblichen Zweck<br />
grundsätzlich geeigneten Zustand. Der Mieter hat jedoch behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen; die<br />
Räume dürfen nur <strong>für</strong> die nach den jeweiligen behördlichen Bestimmungen zulässigen Zwecke benutzt werden.<br />
5. Dieser <strong>Mietvertrag</strong> wird unter der Bedingung geschlossen, daß der erste Mietzins v o r Übergabe der Mietsache<br />
vom Mieter an den Vermieter geleistet worden ist.<br />
Bei Nichterfüllung dieser Bedingung ist der Vermieter berechtigt, den <strong>Mietvertrag</strong> aus wichtigem Grund ohne<br />
Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu kündigen<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanwendung.
§ 2 – Mietzeit und Kündigung<br />
1. Das Mietverhältnis beginnt am _____________________________________________________________<br />
Das Mietverhältnis endet am _________________________________________________________________<br />
Es verlängert sich jeweils um _______________________________, wenn eine der Parteien nicht spätestens<br />
_____________ Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.<br />
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmt Zeit und kann unter Einhaltung einer Frist von ___________________<br />
________________________________________ zum Ende eines _____________________ gekündigt werden.<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
2. Die Kündigung oder der Widerspruch müssen schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragspartner spätestens<br />
am letzten Werktage vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein.<br />
3. Während der Kündigungszeit hat der Mieter die Anbringung von Vermietungsplakaten an den Fenstern und an<br />
anderen geeigneten Stellen zu gestatten.<br />
4. Der Vermieter kann den <strong>Mietvertrag</strong> aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B.<br />
Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsmieten, erheblicher Rückstand der Betriebskosten oder / und<br />
Heizkosten und trotz Abmahnung erhebliche Belästigung des Vermieters oder anderer Mieter, vertragswidriger<br />
Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte usw.).<br />
5. Im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund durch den Vermieter<br />
haftet der Mieter <strong>für</strong> den Ausfall an Miete, Nebenanlagen und sonstigen Leistungen.<br />
6. Durch den Tod des Mieters wird der Vertrag nicht aufgehoben. Beide Vertragspartner verzichten auf das<br />
vorzeitige Kündigungsrecht aus § 569 BGB.<br />
7. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so verlängert sich das Mietverhältnis<br />
– abweichend von § 568 BGB – nicht stillschweigend.<br />
§ 3 – Miete und Nebenkosten monatlich €<br />
1.- Die Netto-Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Heizung und Warmwasser) beträgt ___________<br />
- Die Brutto-Kaltmiete (einschl. Betriebskosten, ausschl. Heizung und Warmwasser beträgt ___________<br />
2. Neben der Miete sind monatlich zu entrichten <strong>für</strong>:<br />
__________________________________________________________________________ z.Z. ___________<br />
___________________________________________________________________________z.Z. ___________<br />
___________________________________________________________________________z.Z. ___________<br />
+ Mehrwertsteuer z.Z. ___________<br />
Insgesamt z.Z.<br />
_____________________________<br />
3. Die Betriebskosten gemäß Zweiter Berechnungsverordnung, § 27, Absatz 1, Anlage 3, ermittelt aufgrund der<br />
letzten Berechnung des Vermieters (vom __________________) sind<br />
in der gem. Abs.1 vereinbarten Netto-Kaltmiete nicht enthalten.<br />
in der gem. Abs.1 vereinbarten Brutto-Kaltmiete ausschließlich Heizung und Warmwasser anteilig enthalten.<br />
Erhöhung dieser Betriebskosten kann der Vermieter umlegen. Der Mieter verpflichtet sich, die Zahlung seines<br />
entsprechenden Anteiles zu übernehmen.<br />
4. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter der gewerblichen oder selbständig beruflich genutzten Räume<br />
neben dem Mietzins Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn der Vermieter <strong>für</strong> die Mehrwertsteuerpflicht optiert hat. Die<br />
Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes sind den Parteien bekannt. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet,<br />
dem Mieter die erforderlichen Vorsteuerbelege zu erteilen.<br />
5. Die Schönheitsreparaturen und Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter Vemieter.<br />
6. Kleine Instandhaltungen sind während der Dauer der Mietzeit vom Mieter Vermieter auf dessen Kosten<br />
auszuführen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. Die kleinen<br />
Instandhaltungen umfassen das Beheben kleinerer Schäden sowie die Wartung an Leitungen und Anlagen <strong>für</strong><br />
Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung, an sanitären Einrichtungen, an Verschlüssen von Fenstern und Türen, an<br />
Rolläden, Jalousien und Markisen, - Kleinere Schäden sind Schäden, deren Behebung insgesamt nicht mehr als 5<br />
v.H. des Jahresmietzinses ausmacht.<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanwendung.
§ 4 – Zahlung der Miete und der Nebenkosten<br />
1. Die Miete und Nebenkosten sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats porto- und<br />
spesenfrei an den Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme ermächtigte Person oder Stelle zu zahlen.<br />
Die Miete und Nebenkosten sind auf das Konto Nr. ___________________ bei ________________________<br />
______________________________________________________________ (BLZ _______________________)<br />
einzuzahlen. Für die Richtigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des<br />
Geldes an.<br />
Miete und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto<br />
abgebucht. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Kontenänderung<br />
verpflichtet sich der Mieter jeweils eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />
2. Die Nebenkosten (Heizkosten siehe § 5) <strong>für</strong> ___________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
werden in Form monatlicher Abschlagszahlungen erhoben und sind jährlich nach dem Stichtag vom _________<br />
eines jeden Jahres mit dem Mieter abzurechnen. Der Ausgleich der Nachzahlung bzw. der Gutschrift hat zu dem<br />
auf die Abrechnung folgenden Mietzahlungstermin zu erfolgen.<br />
3. Etwaige Mehrkosten bei der Feuerversicherungsprämie aufgrund einer Gefahrenerhöhung, die sich aus dem<br />
Betrieb des Mieters ergeben, hat dieser zu tragen.<br />
4. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von € ___________________ je<br />
Mahnung unbeschadet von Verzugszinsen zu erheben.<br />
§ 5 Sammelheizung und Warmwasserversorgung<br />
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Sammelheizung soweit es die Außentemperaturen erfordern, mindestens aber<br />
in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April, in Betrieb zu halten.<br />
Die Warmwasserversorgung hat ständig zu erfolgen. Ein Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Sammelheizung<br />
und Warmwasser besteht <strong>für</strong> Sonnabende – Sonntage – gesetzliche Feiertage – nicht.<br />
2. Der Mieter ist verpflichtet, die anteiligen Betriebs- und Wartungskosten zu bezahlen. Die durch eine örtliche<br />
Brennstoffverknappung bedingte teilweise oder vollständige Einstellung der Beheizung und<br />
Warmwasserversorgung berechtigt den Mieter nicht zu Minderungs- oder Schadenersatzansprüchen. Dies gilt<br />
ebenso <strong>für</strong> notwendige Betriebsunterbrechungen jeder Art.<br />
3. Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend den gesetzlichen Abrechnungsmaßstäben umgelegt,<br />
d.h. nach der Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum und nach einem dem Wärmeverbrauch<br />
rechnungstragenden Maßstab. Werden Wärmezähler und/oder<br />
Warmwasserkostenverteiler verwandt, so wird ein fester Anteil der Kosten nach dem Verbrauch aufgeteilt,<br />
nämlich _________________ v.H.*)<br />
4. Die Nutzfläche, der umbaute Raum der Mietsache beträgt ___________ qm / cbm.<br />
5. Auf den Umlegungsbetrag <strong>für</strong> die Betriebskosten sind monatlich Vorauszahlungen zu leisten, deren Höhe der<br />
Vermieter jeweils angemessen festsetzt und über die nach Schluß der Heizperiode abzurechnen ist.<br />
6. Sind Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasserbereitung oder/und eine separate Etagenheizung in den<br />
Mieträumen vorhanden, so trägt der Mieter sämtliche Betriebs-, Wartungs- und Reinigungskosten im Sinne der<br />
Anlage 3, § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung. Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich.<br />
*) mindestens 50 v.H. höchsten 70 v.H. (Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 23..21981, BGBI.I S. 261)<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanwendung.
§ 6 Benutzung der Aufzugsanlagen<br />
1. Der Mieter ist berechtigt, die an die von ihm gemieteten Räume anliegenden Aufzüge mit Ausnahme von<br />
_____________________________________________________________________________ mitzubenutzen.<br />
2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistung, falls Betriebsstörungen eintreten. Der Mieter<br />
verpflichtet sich, die Aufzugsbestimmungen in allen Punkten zu erfüllen.<br />
Eine Bedienung der Aufzüge findet nicht statt. Betriebsstörungen sind dem Vermieter oder seinem Beauftragten<br />
sofort mitzuteilen.<br />
§ 7 Zustand der Mieträume<br />
1. Der Vermieter verpflichtet sich – vor dem Einzug des Mieters oder wenn dies nicht möglich ist – bis spätestens<br />
zum ______________________ die in der besonderen Anlage näher bezeichneten Arbeiten in den Mieträumen<br />
vornehmen zu lassen.<br />
2. Für den Fall, daß sich die Ausführung dieser Arbeiten ohne grobes Verschulden des Vermieters über den<br />
vereinbarten Termin hinaus verzögert, gewährt der Mieter dem Vermieter schon jetzt eine angemessene Nachfrist.<br />
3. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume pfleglich zu behandeln, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und<br />
zurückzugeben.<br />
4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters <strong>für</strong> anfängliche Sachmängel (§ 538 BGB) wird dem<br />
Vermieter vom Mieter erlassen.<br />
§ 8 Benutzung der Mieträume, Umweltschutz, Untervermietung<br />
1. Der Mieter darf die Mieträume nur zu den in § 1 genannten gewerblichen Zwecken benutzen. Abänderungen des<br />
Nutzungszweckes bedürfen der Zustimmung des Vermieters.<br />
2. Falls der Mieter auf dem Grundstück gewässerschädliche Stoffe lagert, bzw. im Rahmen seiner gewerblichen<br />
Tätigkeit verwendet, hat er, unabhängig von einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, eine spezielle<br />
Haftpflichtversicherung im Hinblick auf die Lagerung oder Verwendung gewässerschädlicher Stoffe abzuschließen<br />
und dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen. Das gleiche gilt sinngemäß auch <strong>für</strong> alle anderen Immissionen,<br />
Ersatzansprüchen wegen vom Mieter zu vertretender Bodenkontaminierungen werden fällig, sobald diese durch<br />
eine Bodenuntersuchung festgestellt sind. Dem Mieter ist Gelegenheit zu geben, bei der Bodenuntersuchung<br />
zugegen zu sein.<br />
3. Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit Einwilligung des Vermieters<br />
erfolgen.<br />
4. Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter verlangen, daß der Mieter sobald wie möglich, spätestens<br />
jedoch binnen Monatsfrist das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nicht, so kann der Vermieter das<br />
Hauptmietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Dieses Recht kann der Vermieter nur binnen<br />
eines Monats geltend machen, nachdem er von der unbefugten Untervermietung Kenntnis erlangt hat.<br />
5. Der Vermieter ist berechtigt, seine Einwilligung zur Untervermietung von der Vereinbarung eines<br />
Untermietzuschlages abhängig zu machen.<br />
6. Im Falle einer Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung, haftet der Mieter <strong>für</strong> alle schuldhaften Handlungen<br />
oder Unterlassungen des Untermieters oder desjenigen, dem er den Gebrauch der Mieträume überlassen hat, wie<br />
<strong>für</strong> eigenes Verschulden.<br />
7. Für den Fall der Untervermietung tritt der Mieter dem Vermieter schon jetzt die ihm gegen den Untermieter<br />
zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht bis zur Höphe der Forderungen des Vermieters sicherungshalber ab.<br />
§ 9 Belastung der Stockwerkdecken<br />
Der Mieter darf die baurechtliche zulässige Belastu7ng der Stockwerkdecken nicht überschreiten (siehe auch § 1,<br />
Ziff. 1).<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanweisung
§ 10 Elektrizität, Gas, Wasser<br />
1. Die vorhandenen Leitungsnetze <strong>für</strong> Elektrizität, Gas und Wasser dürfen vom Mieter nur in dem Umfange in<br />
Anspruch genommen werden, daß keine Überlastung eintritt. Einen Mehrbedarf kann der Mieter durch Erweiterung<br />
der Zuleitungen auf eigene Kosten nach vorheriger Einwilligung durch den Vermieter decken<br />
2. Wasser darf nur <strong>für</strong> den üblichen Bedarf (Trinkwasser, sanitäre Zwecke) aus den Wasserleitungen entnommen<br />
werden. Bei Wasserverbrauch <strong>für</strong> gewerbliche Zwecke hat der Mieter auf eigene Kosten einen Zwischen-<br />
Wasserzähler anzubringen und die Be- und Entwässerungskosten nach Angaben des Vermieters zu tragen, wenn<br />
nicht seitens des Mieters das Wasser direkt vom Wasserversorgungswerk bezogen wird.<br />
3. Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen hat der Mieter <strong>für</strong> sofortige Abschaltung zu sorgen<br />
und ist verpflichtet, den Vermieter oder seinen Beauftragten sofort zu benachrichtigen.<br />
4. Eine Veränderung der Energieversorgung, insbesondere eine Abänderung der Stromspannung, berechtigt den<br />
Mieter nicht zu Ersatzansprüchen gegen den Vermieter.<br />
5. Wenn die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung oder die Entwässerung durch einen nicht vom Vermieter zu<br />
vertretenden Umstand unterbrochen werden oder wenn Überschwemmungen und sonstige Katastrophen eintreten,<br />
hat der Mieter kein Mietminderungsrecht und keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter.<br />
§ 11 Werbemaßnahmen / Außenwerbung<br />
1. Der Mieter ist zur Anbringung eines ‚Schildes in normaler Größe an der vom Vermieter bezeichneten Fläche<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
________________________________________________ berechtigt. Beim Vorhandensein oder bei Einrichtung<br />
von Sammelschildanlagen ist der Mieter verpflichtet, diese zu benutzen und die anteiligen Kosten zu übernehmen.<br />
2. Andere Vorrichtungen, die der Werbung oder dem Verkauf dienen, dürfen an den Außenflächen des Hauses,<br />
auch an den Fensterscheiben (Firmenschilder, Firmenzeichen, Werbetexte, Schaukästen, Verkaufsautomaten<br />
usw.) nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters angebracht werden. – Die Einwilligung kann widerrufen<br />
werden. In diesem Falle, wie auch beim Räumung der Mieträume, ist der Mieter zur Wiederherstellung des alten<br />
Zustandes verpflichtet.<br />
3. Der Mieter haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die in Zusammenhang mit diesen Vorrichtungen entstehen.<br />
4. Die Beachtung der allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften <strong>für</strong> die Art der Anbringung und<br />
Unterhaltung und die deswegen erforderlichen Maßnahmen obliegen ausschließlich dem Mieter.<br />
§ 12 Ausbesserungen und bauliche Änderungen durch den Vermieter<br />
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Änderungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der<br />
Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden,<br />
auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Arbeiten, die zwar nicht notwendig, aber<br />
zweckmäßig sind, z.B. Modernisierung des Gebäudes und der Mieträume. Der Mieter hat die betroffenen<br />
Räume zugänglich zu halten; Die Ausführung der Arbeiten darf von ihm nicht behindert oder verzögert werden.<br />
2. Die Sammelheizung und Warmwasserversorgung kann der Vermieter auf andere Heizstoffe umstellen oder<br />
an die Fernheizung anschließen lassen sowie Wärmezähler, Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler,<br />
Warmwasserkostenverteiler und Thermostate einbauen.<br />
§ 13 Bauliche Änderungen durch den Mieter<br />
1. Bauliche Änderungen durch den Mieter, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen, auch die Vergitterung<br />
der Fenster und die Herstellung und Veränderung von Feuerstätten, dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters<br />
vorgenommen werden. Erteilt der Vermieter eine solche Einwilligung, so ist der Mieter <strong>für</strong> die Einholung der<br />
bauaufsichtsamtliche Genehmigung verantwortlich und hat alle Kosten hier<strong>für</strong> zu tragen.<br />
2. Etwaige vom Vormieter übernommene Betriebs- uns sonstige Einrichtungen gelten als nicht zur Mietsache<br />
gehörig und als vom Mieter eingebaut bzw. eingebracht.<br />
3. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat, kann er wegnehmen. Der Vermieter kann aber<br />
verlangen, daß die Sachen bei Beendigung des Mietverhältnisses in den Räumen zurückgelassen werden, wenn<br />
der Vermieter soviel zahlt, als dem Zeitwert – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Abnutzung und des<br />
technischen Fortschritts – entspricht. Mieter und Vermieter haben sich so rechtzeitig zu erklären, daß<br />
Vereinbarungen hierüber noch vor der Räumung getroffen werden können. Übernimmt Vermieter vom Mieter<br />
eingebaute Einrichtungen nicht, so hat letzterer bis zum Vertragsablauf den früheren Zustand einschließlich aller<br />
hierzu erforderlichen Nebenarbeiten wiederherzustellen.<br />
4. Die Anbringung von Außenantennen bedarf des Abschlusses eines Antennenvertrages.<br />
5. Der Mieter haftet <strong>für</strong> alle Schäden, die in Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Baumaßnahmen<br />
entstehen.<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanwendung
§ 14 Instandhaltung der Mieträume<br />
1. Schäden an und im Hause und in den Mieträumen sind dem Vermieter oder seinem Beauftragten sofort<br />
anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.<br />
2. Der Mieter haftet dem Vermieter <strong>für</strong> Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht<br />
schuldhaft verursacht werden, insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflußleitungen, Toiletten-,<br />
Heizungsanlagen usw. unsachgemäß behandelt, die Räume unzureichend gelüftet, beheizt oder nicht ausreichend<br />
gegen Frost geschützt werden. Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr hat der Mieter auf jeden Fall auf seine<br />
Kosten zu beseitigen.<br />
3. Der Mieter haftet in gleicher Weise <strong>für</strong> Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten,<br />
Untermieter, Besucher, Lieferanten und Handwerker schuldhaft verursacht worden sind.<br />
4. Der Mieter hat die Leitungen und Anlagen <strong>für</strong> Elektrizität, Gas und Heizung, die sanitären Einrichtungen,<br />
Schlösser, Rolläden, Jalousien, Markisen und ähnliche Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Etwaige Ansprüche<br />
gegen schuldige Dritte, tritt der Vermieter an den Mieter ab. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, alle<br />
Glasscheiben und Spiegel zu versichern. Die Kosten der Versicherung einschließlich Nachversicherung trägt der<br />
Mieter.<br />
5. Der Mieter hat Ungezieferbefall der Mietsache auf seine Kosten zu beseitigen. Dies gilt auch <strong>für</strong> gemietete oder<br />
in Anspruch genommene Freiflächen.<br />
6. Der Mieter hat Schäden, <strong>für</strong> die er einstehen muß, sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nach<br />
schriftlicher Mahnung innerhalb angemessener Frist nicht nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten<br />
auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Bei gefahrdrohenden Schäden oder unbekanntem Aufenthalt des<br />
Mieters bedarf es der schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht.<br />
§ 15 Pfandrecht des Vermieters – Sicherheitsleistung (Kaution)<br />
1. Der Mieter erklärt, daß die beim Einzug eingebrachten Sachen sein freien Eigentum, nicht gepfändet und nicht<br />
verpfändet sind,<br />
mit Ausnahme folgender Gegenstände: ________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
2. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich von einher etwaigen Pfändung eingebrachter<br />
Gegenstände unter Angabe des Gerichtsvollziehers und des pfändenen Gläubigers zu benachrichtigen.<br />
3. Der Mieter leistet dem Vermieter Sicherheit <strong>für</strong> die Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung<br />
von Schadensersatzansprüchen in Höhe von ________________ Monatsmieten ohne Betriebskostenvorschüsse,<br />
nämlich in Höhe von € ______________________. Der Vermieter hat die Sicherheit, ab Erhalt mit dem <strong>für</strong><br />
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Satz zu verzinsen.<br />
Die Zinsen erhöhen die Sicherheit. Die Sicherheit ist vor Übergabe der Mieträume zu leisten. Die<br />
Sicherheitsleistung kann jederzeit durch eine Bankbürgschaft ersetzt werden.<br />
4. Die Sicherheit einschl. Zinsen ist bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen, wenn<br />
feststeht, daß gegen diesen keine Ansprüche mehr bestehen.<br />
§ 16 Betreten der Mieträume durch den Vermieter<br />
1. Der Vermieter oder/und sein Beauftragter können die Mieträume während der Geschäftszeit zur Prüfung ihres<br />
Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Bei Gefahr ist ihnen der Zutritt zu jeder Tages- und<br />
Nachtzeit gestattet.<br />
2. Will der Vermieter das Grundstück verkaufen, so darf er oder/und sein Beauftragter die Räume zusammen mit<br />
den Kauflustigen während der Geschäftszeit betreten. Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf er oder/und sein<br />
Beauftragter die Räume zusammen mit den Mietlustigen während der Geschäftszeit betreten.<br />
3. Der Mieter muß da<strong>für</strong> sorgen, daß die Räume auch während seiner Abwesenheit betreten werden können. Bei<br />
längerer Abwesenheit (z.B. bei Betriebsferien) hat er die Schlüssel an einer schnell erreichbaren Stelle unter<br />
entsprechender Benachrichtigung des Vermieters zu hinterlegen.<br />
§ 17 Beendigung der Mietzeit<br />
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit vom Mieter im bezugsfertigen Zustand und mit allen, auch von ihm<br />
selbst beschafften, Schlüsseln ohne Anspruch auf Entgelt dem Vermieter zu übergeben. Andernfalls ist der<br />
Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters die Mieträume öffnen, reinigen und neue Schlösser und Schlüssel<br />
anfertigen zu lassen.<br />
_________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanweisung
§ 18 Mehrere Personen als Vermieter oder Mieter<br />
Vermieter und/oder Mieter haften als Gesamtschuldner, sofern es sich um mehrere Personen handelt. Für die<br />
Wirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.<br />
§ 19 Konkurrenzschutz<br />
Konkurrenzschutz <strong>für</strong> den Mieter ist ausgeschlossen:<br />
Konkurrenzschutz <strong>für</strong> den Mieter wird gewährt:<br />
§ 20 Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes<br />
1. Ändert sich die Rechtsform des Unternehmens des Mieters, treten Änderungen im Handelsregister, bei der<br />
Gewerbeanmeldung oder in anderen, <strong>für</strong> das Mietverhältnis wichtigen Zusammenhängen ein, so hat der Mieter<br />
dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.<br />
2. Bei der Veräußerung des Betriebes des Mieters oder eines Teiles davon bedarf es wegen des Überganges<br />
dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit dem Vermieter. Ein Anspruch auf<br />
Übergang dieses Vertrages besteht nicht.<br />
§ 21 Weitere Vereinbarungen<br />
1. Bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit hat der Mieter einschlägige Umweltschutz-Vorschriften zu<br />
beachten.<br />
2. Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit des Mieters dürfen nicht in die vermieterseitig <strong>für</strong> den allgemeinen Bedarf<br />
bereitgestellten Müllkästen geschüttet werden, sondern sie sind – vom Mieter selbst – auf dessen Kosten vom<br />
Vermieter – zu beseitigen.<br />
3. Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und von den Parteien ebenfalls unterschrieben.<br />
4. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte<br />
eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften<br />
verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten.<br />
5. Weitere Vereinbarungen, z.B. Anbringung von Schildern, Leuchtreklame, Optionsrechte, Gleit- und<br />
Wertsicherungsklausel, Versicherungspflichten, Schneebeseitigung, Streupflicht, usw.:<br />
Bestandteil dieses Vertrages ist die Anlage 1.<br />
„Eintritts- bzw. Benennungsrecht <strong>für</strong> die Allianz-Versicherungs-AG“<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
_________________________________________<br />
Ort/Datum<br />
_______________________________________________<br />
Ort/Datum<br />
_________________________________________<br />
Vermieter<br />
_______________________________________________<br />
Mieter<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
Keine Haftung <strong>für</strong> irrtümliche bzw. unrichtige Rechtsanwendung