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Funkdienstordnung Funkdienstordnung - Freiwillige Feuerwehr ...

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<strong>Funkdienstordnung</strong><br />

für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

der Stadt Dortmund<br />

gültig ab 2. Januar 2006


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 2 von 26<br />

Inhalt<br />

1 Einheitliche Festlegungen................................................................................................... 4<br />

1.1 Betriebsaufsicht............................................................................................................ 4<br />

1.2 Funkdisziplin................................................................................................................ 5<br />

1.3 Funkberechtigung der Teilnehmer ............................................................................... 5<br />

1.4 Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen ....................................................................... 6<br />

2 Alarmierung ........................................................................................................................ 6<br />

2.1 Alarmierung über Meldeempfänger............................................................................. 6<br />

2.2 Alarmierung über Sprechfunk...................................................................................... 7<br />

2.3 Alarmierung über Fernsprecher ................................................................................... 7<br />

2.4 PDE, Alarmdrucker und Fax........................................................................................ 7<br />

3 Ausrücken ........................................................................................................................... 8<br />

3.1 Brandschutz.................................................................................................................. 8<br />

3.2 Rettungsdienst.............................................................................................................. 8<br />

3.3 Einsatzeinheiten / Katastrophenschutz......................................................................... 8<br />

4 Eintreffen ............................................................................................................................ 9<br />

4.1 Brandschutz.................................................................................................................. 9<br />

4.2 Rettungsdienst............................................................................................................ 10<br />

5 Einrücken .......................................................................................................................... 11<br />

5.1 Abrücken von der Einsatzstelle.................................................................................. 11<br />

5.2 Einsatzabbruch ........................................................................................................... 12<br />

6 Rückmeldungen ................................................................................................................ 12<br />

6.1 Alarmierung ohne C-Dienst....................................................................................... 12<br />

6.2 Eintreffmeldung (spätestens 1 Minute nach Eintreffen) ............................................ 13<br />

6.3 Erste Lagemeldung (spätestens 5 Minuten nach Eintreffen) ..................................... 13<br />

6.4 Weitere Lagemeldungen ............................................................................................ 13<br />

6.5 Nachforderung ........................................................................................................... 13<br />

6.6 Feuer in Gewalt (Brandbekämpfung) / Lage übersichtlich (Techn. Hilfeleistung) ... 14<br />

6.7 Schlussmeldung ......................................................................................................... 14<br />

6.8 Voranmeldung im Rettungsdienst.............................................................................. 14<br />

7 Zurückmeldung................................................................................................................. 14<br />

8 Regelbetrieb außerhalb von Einsätzen.............................................................................. 15<br />

8.1 In- und Außerdienstmeldung von Fahrzeugen........................................................... 15<br />

8.2 Dienstfahrten.............................................................................................................. 15<br />

8.3 Außentermine, Objektbesichtigungen, Dienstsport ................................................... 15<br />

8.4 Verlassen des Stadtgebietes ....................................................................................... 15<br />

8.5 Wachverlegung .......................................................................................................... 15<br />

8.6 Kanalwechsel ............................................................................................................. 15<br />

8.7 Verzögertes Ausrücken / FMS-Status 8..................................................................... 16<br />

8.8 Probealarmierungen ................................................................................................... 16


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 3 von 26<br />

9 Fahrzeuge der FF .............................................................................................................. 16<br />

9.1 Verfügbarkeit ............................................................................................................. 16<br />

9.2 Wachbesetzungen....................................................................................................... 16<br />

10 Einsatzstellenfunk im 2m-Band........................................................................................ 17<br />

11 Inkrafttreten....................................................................................................................... 17<br />

12 Anhang.............................................................................................................................. 18<br />

12.1 Zugewiesene Funkkanäle........................................................................................... 18<br />

12.2 Zugelassene Mobiltelefone ........................................................................................ 19<br />

12.3 Buchstabiertafel ......................................................................................................... 19<br />

12.4 Funkmeldesystem....................................................................................................... 19<br />

12.5 Funkrufnamen ............................................................................................................ 21<br />

12.6 Ausrüstung mit DME (Mindeststandard)................................................................... 24<br />

12.7 Ausrüstung mit 2m-FuG ............................................................................................ 24<br />

12.8 Ausbildungsinhalte..................................................................................................... 25<br />

12.9 Nachrichtenarten ........................................................................................................ 25


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 4 von 26<br />

1 Einheitliche Festlegungen<br />

Auf Grundlage der Dienstvorschriften und nach Empfehlung der Regulierungsbehörde für<br />

Telekommunikation und Post RegTP (jetzt: Bundesnetzagentur) regelt die <strong>Funkdienstordnung</strong><br />

das Verfahren, die Vorbereitung und die Durchführung des gesamten Funkbetriebs der nichtpolizeilichen<br />

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die für die Stadt<br />

Dortmund tätig sind oder ihr angehören. Das geltende Fernmelderecht wird durch diese<br />

Dienstordnung nicht berührt.<br />

Diese <strong>Funkdienstordnung</strong> ist bindend für Einheiten der <strong>Feuerwehr</strong>en, des Rettungsdienstes<br />

einschließlich des qualifizierten Krankentransportes und des Katastrophenschutzes und ist im<br />

Rahmen der Aus- und Fortbildung als festes Unterrichtsthema zu behandeln.<br />

Der Funkverkehr findet ausschließlich auf den zugewiesenen Funkkanälen statt. Dies sind die<br />

in Anhang 12.1 – Zugewiesene Funkkanäle aufgeführten oder durch die Einsatzleitung oder<br />

die Einsatzleitstelle zugewiesenen Kanäle.<br />

Die Verwendung von Telefonen zur Weitergabe einsatzbezogener Informationen ist nur dem<br />

Einsatzleiter oder einer von ihm bestimmten Person gestattet. Rückmeldungen sind nicht über<br />

Mobiltelefone abzugeben. Bei Einsätzen außerhalb Dortmunds dürfen die in Anhang 12.2 –<br />

Zugelassene Mobiltelefone genannten Funktionen über Mobiltelefon Kontakt zur Einsatzleitstelle<br />

der <strong>Feuerwehr</strong> Dortmund aufnehmen. Der Gesprächsinhalt von einsatzbezogenen Telefongesprächen<br />

ist in jedem Fall durch die Einsatzleitstelle im Einsatzprotokoll zu dokumentieren.<br />

1.1 Betriebsaufsicht<br />

Die Einsatzleitstelle der <strong>Feuerwehr</strong> Dortmund ist den Teilnehmern der zugeordneten Funkverkehrskreise<br />

für die Abwicklung des Funkverkehrs weisungsberechtigt. Dies gilt auch für<br />

die Zuweisung von Prioritäten, den Abbruch von Übermittlungen und das Aussprechen von<br />

Übermittlungsverboten. Da allein die Einsatzleitstelle die Gesamtübersicht über laufende und<br />

sich anbahnende Einsätze hat, muss sie zur Sicherung der Einsatzkommunikation dieses Weisungsrecht<br />

konsequent nutzen. Die nachgeordnete Betriebsaufsicht über die Kanäle des<br />

Einsatzstellenfunks übt die jeweilige Einsatzleitung aus. Wird ein Kanal an mehreren Einsatzstellen<br />

genutzt, ist im Zweifel die Einsatzleitstelle weisungsbefugt.<br />

Jeder Nutzer einer Funkanlage ist für die Einhaltung von <strong>Funkdienstordnung</strong> und Fernmelderecht<br />

verantwortlich. Er hat Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch der Funkanlage,<br />

insbesondere den durch Unbefugte, ausschließen sollen.<br />

1.1.1 Funkrufnamen<br />

Die Rufnamen aller Sprechfunkbetriebsstellen werden gem. Anhang 12.5 – Funkrufnamen<br />

festgelegt. Die Zuweisung von Funkrufnamen erfolgt zentral durch die Sachgruppe Leitstelle<br />

der <strong>Feuerwehr</strong>.<br />

Der Rufname einer Sprechfunkbetriebsstelle ist grundsätzlich bei jedem Funkspruch vollständig<br />

anzugeben. Insbesondere ist ein Verzicht auf die dritte Teilkennzahl nicht zulässig, um bei<br />

Indienstnahme zusätzlicher Fahrzeuge oder bei der Zusammenarbeit mit auswärtigen Kräften<br />

Verwechselungen auszuschließen.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 5 von 26<br />

Die Einsatzleitstelle führt ein aktuelles Verzeichnis aller Funkrufnamen der Funkverkehrskreise<br />

in Dortmund.<br />

1.1.2 Fahrzeugübersicht<br />

Die Einsatzleitstelle führt ein aktuelles Verzeichnis aller Fahrzeuge. Dafür sind alle Fahrzeuge<br />

von Berufs- und <strong>Freiwillige</strong>r <strong>Feuerwehr</strong> sowie den im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen<br />

im Einsatzleitrechner mit Rufname und aktuellem Standort zu versorgen. Standortveränderungen<br />

von Fahrzeugen sind der Einsatzleitstelle anzuzeigen und mit einer Wachverlegung<br />

und der jeweiligen Verfügbarkeit zu dokumentieren. Das stellt die jederzeitige Fahrzeugübersicht<br />

sicher.<br />

1.2 Funkdisziplin<br />

Zur sicheren Einsatzabwicklung, gerade bei Großeinsätzen, ist die strikte Einhaltung der<br />

Funkdisziplin auch im Alltagsbetrieb zwingend erforderlich. Es gelten die Regeln der PDV<br />

810, die durch weitere Festlegungen der vorliegenden Vorschrift konkretisiert und ergänzt<br />

werden. Speziell gilt:<br />

a) Der Sprechfunkverkehr ist in der Sie-Form abzuwickeln. Dadurch wird deutlich, dass<br />

die persönlich-kollegiale Ebene verlassen wird und Weisungen o. ä. nicht persönlich<br />

zu verstehen sind.<br />

b) Alle Handfunksprechgeräte (HFuG) einer Einheit haben jederzeit den gleichen Kanal<br />

geschaltet. Ausnahme sind nur HFuG auf Führungs- oder Sonderkanälen. Bei Umschalten<br />

auf einen anderen Kanal sind damit alle auf der Einheit verlasteten Geräte<br />

ohne weitere Ausnahmen umzuschalten.<br />

c) Nach Einsatzende sind alle HFuG einer Einheit wieder auf den jeweiligen Stammkanal<br />

umzuschalten.<br />

d) Klartextmeldung ohne zusätzliche Information zum übertragenen FMS-Status unterbleiben.<br />

e) Bei Ausfall des FMS ist die jeweilige Statusbedeutung gem. Anhang 12.4 –<br />

Funkmeldesystem im Klartext zu sprechen.<br />

f) Bislang verwendete Codierungen („Anne“, „Ute“ etc.) entfallen.<br />

g) Bei der Formulierung von Funksprüchen ist auf Kürze, Eindeutigkeit und Vollständigkeit<br />

zu achten.<br />

h) Die Abhörgefahr ist zu beachten.<br />

i) Frage sind mit dem Wort „Frage“ einzuleiten<br />

j) Anrufantworten sind mit „Hier , kommen.“ zu beantworten.<br />

k) Zum Buchstabieren ist die Buchstabiertafel gemäß Anlage zu verwenden.<br />

l) Das Gesprächsende ist mit „Ende.“ abzuschließen.<br />

1.3 Funkberechtigung der Teilnehmer<br />

Zur Teilname am BOS-Sprechfunk sind nur Einsatzkräfte berechtigt, die nach den Mindestanforderungen<br />

gem. Anhang 12.8 – Ausbildungsinhalte zur Teilnahme am Sprechfunk unterwiesen<br />

worden sind.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 6 von 26<br />

1.4 Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen<br />

Im Innenraum der Fahrzeuge ist das amtliche Kennzeichen gut erkennbar anzubringen. Der<br />

vollständige Funkrufname (inc. Organisations- und Ortskennung, z. B. „Rotkreuz Dortmund<br />

13-89-1“) ist sowohl im Inneren des Fahrzeuges als auch von außen durch die Frontscheibe<br />

gut sichtbar anzubringen.<br />

2 Alarmierung<br />

Die Alarmierung erfolgt durch die Einsatzleitstelle über<br />

• Wachalarmierung (nur Feuerwachen, siehe AAO für weitere Details),<br />

• Notalarmsirenen (nur Feuerwachen, siehe AAO für weitere Details),<br />

• Sprechfunk an die Revierfunkstationen und Fahrzeuge,<br />

• Digitale Meldeempfänger (DME),<br />

• Fernsprecher (siehe Dienstanweisung für die Einsatzleitstelle für weitere Details).<br />

2.1 Alarmierung über Meldeempfänger<br />

Die Einheiten werden gem. Anhang 12.6 – Ausrüstung mit DME mit Digitalen Meldeempfängern<br />

(DME) ausgerüstet.<br />

Bei der Alarmierung über DME ist zu beachten, dass bei DME der Baustufe 1 keine Textmeldung<br />

angezeigt wird. Hier können nur Adresse und Unteradresse unterschieden werden.<br />

Die Bedeutung der Unteradressen ist wie folgt festgelegt:<br />

• Adresse A (Alarm / Einsatz): zeitkritische Alarmierung (i. d. R. mit Sondersignal),<br />

• Adresse B (Auftrag erledigt bzw. Probe): Einsatzabbruch oder Probealarm,<br />

• Adresse C (Einsatzbereitschaft herstellen): weniger zeitkritische Alarmierung; Ausrücken<br />

ohne Sondersignal,<br />

• Adresse D (Voralarm / Einsatzleitstelle anrufen): Aufforderung zum Rückruf (nur<br />

DME2).<br />

Die Einheiten werden abhängig von ihrem aktuellen Status über Meldeempfänger alarmiert:<br />

• Brandschutzfahrzeuge der BF (DME)<br />

o Während des Fahrzeugstatus 1,<br />

o BDi, ADi und AB-A zusätzlich während des Fahrzeugstatus 2.<br />

• Einheiten der FF (DME)<br />

o Löschzüge: Während des Status 1 und 2 (betrifft nicht den Status der einzelnen<br />

Fahrzeuge),<br />

o Einzelfahrzeuge (separater fahrzeugbezogener DME): Während des Status 1<br />

und 2,<br />

o Spezialeinheiten (SE): Während des Status 1 und 2.<br />

• RTW und KTW (DME)<br />

o Während des Fahrzeugstatus 1 und 2.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 7 von 26<br />

• NEF und NAW (DME)<br />

o Notärzte und Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge und Ärzte und Besatzungen<br />

der Notarztwagen während des Fahrzeugstatus 1 und 2.<br />

• Blut-PKW und EvD (DME)<br />

o Unabhängig vom Status.<br />

• Einheiten des erweiterten Rettungsdienstes (SEG, Einsatzeinheiten, etc.; analoge<br />

FME)<br />

o Während des Fahrzeugstatus 1 und 2.<br />

2.2 Alarmierung über Sprechfunk<br />

Die Einsatzleitstelle gibt den vollständigen Einsatzauftrag an die Einheit. Dieser enthält<br />

• Alarmadresse (Straße, Hausnummer, ggf. Etage, Hintereingang, etc.),<br />

• gemeldete Lage (auch Verdachtsdiagnose im RD),<br />

• andere eingesetzte Fahrzeuge und Unterstellungsverhältnisse (Brandschutz, Bergung,<br />

Rettungsdienst, evtl. auch Polizei),<br />

• ggf. Hinweise zur Eigensicherung („Glatteis auf der Anfahrt!“, „Vorsicht Schusswaffen!“,<br />

o. ä.),<br />

• sonstige Hinweise (Räumung läuft, mehrere Anrufe, o. ä.),<br />

• ggf. Bereitstellungsräume.<br />

2.3 Alarmierung über Fernsprecher<br />

Die Fahrzeuge des THW, der Hilfsorganisationen und privater, im Rettungsdienst tätiger Unternehmer,<br />

können auch über Fernsprecher alarmiert werden. Dies gilt im Besonderen für die<br />

Alarmierung der Einheiten des Katastrophenschutzes und für die Alarmierung der DLRG-<br />

Wache Hengsteysee zu First-Responder-Einsätzen.<br />

Für die Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen gilt: Die Leitstelle alarmiert gem. „Meldekopf<br />

für die KatS-Einheiten“ mit der Weisung zur Alarmierung der Einsatzeinheiten, die dann<br />

organisationsintern durchgeführt wird.<br />

2.4 PDE, Alarmdrucker und Fax<br />

Die RTW sind mit Patientendatenerfassungsgeräten (PDE) ausgerüstet. Auf den Feuerwachen<br />

befinden sich Alarmdrucker. Die <strong>Feuerwehr</strong>häuser der FF sind mit Alarmfaxgeräten ausgerüstet,<br />

über die im Einsatzfall Alarmfaxe der Einsatzleitstelle empfangen werden.<br />

Die Einheiten erhalten hierdurch bei der Alarmierung den detaillierten Einsatzauftrag. Insbesondere<br />

bei Alarmdruckern und Alarmfaxgeräten ist sicherzustellen, dass die schriftlichen<br />

Einsatzaufträge von den Führern der ausrückenden Fahrzeuge mitgeführt werden. Die Zugehörigkeit<br />

der Ausdrucke zum konkreten Einsatz ist zu überprüfen; Ausdrucke vergangener<br />

Einsätze sind unter Beachtung des Datenschutzes zu entsorgen. Damit sichergestellt ist, dass<br />

Fahrzeuge im Alarmfall über die notwendigen Informationen verfügen, ist bei einem Aufenthalt<br />

auf Fremdwachen jeweils eine Wachverlegung durchzuführen. Parallel zur Wachalarmierung<br />

wird dann ebenfalls ein Alarmschreiben ausgedruckt.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 8 von 26<br />

3 Ausrücken<br />

Bei den Ausrückemeldungen ist auf eine maximale Entlastung des Sprechfunkkanals zu achten.<br />

Dabei dürfen jedoch keine einsatzrelevanten Informationen verloren gehen. Fehlende<br />

Teile des Einsatzauftrages sind im Zweifelsfall zu erfragen.<br />

Jede Alarmverzögerung ist der Einsatzleitstelle unverzüglich mit Begründung und voraussichtlicher<br />

Dauer zu melden. Als Alarmverzögerung gilt, wenn hauptamtliche Einheiten nicht<br />

90 Sekunden und ehrenamtliche Einheiten nicht 8 Minuten nach Alarmierung ausgerückt<br />

sind. Für die Meldungen sind die Fahrzeugführer verantwortlich.<br />

3.1 Brandschutz<br />

Die Einheiten erhalten den Einsatzauftrag über Wachalarm und Alarmschreiben oder Fax. In<br />

diesen Fällen bestätigen sie über Setzen des Status 3 im FMS den Einsatzauftrag und rücken<br />

aus. Eine Wiederholung des Einsatzauftrages oder ein Bestätigen des Ausrückens über<br />

Sprechfunk entfällt.<br />

Bei Einheiten der FF bestätigt der Führer des erstausrückenden Fahrzeuges den Eingang der<br />

Alarmierung im Klartext.<br />

Die Einsatzleitstelle teilt den Führungsfahrzeugen zusätzlich vorhandene / notwendige Informationen<br />

mit. Dabei ist zur Entlastung des Funkkanals nach Möglichkeit ein Sammelruf abzusetzen.<br />

Werden Einheiten über Sprechfunk oder über DME alarmiert, wiederholen sie gemäß<br />

PDV 810 den Einsatzauftrag. Bei mehreren von einer Wache ausrückenden Fahrzeugen erfolgt<br />

diese Meldung ausschließlich über das Führungsfahrzeug.<br />

3.2 Rettungsdienst<br />

Der Alarm ist von dem Fahrzeugführer bzw. NEF-Fahrer der Einsatzleitstelle über Sprechfunk<br />

zu quittieren, sofern kein Alarmschreiben zur Verfügung steht. Damit werden Fehlfahrten<br />

vermieden und die kurzfristige Umdisponierung durch die Einsatzleitstelle ermöglicht.<br />

Für den Einsatz von First-Responder-Einheiten von BF und FF gelten die Regelungen des<br />

Rettungsdienstes. Diese Einheiten schalten vor der Ausmeldung auf Kanal 491 GU um. Nach<br />

Einsatzende ist wieder der Stammkanal (467 GU Brandschutz) zu schalten. Nach Umschalten<br />

des Kanals genügt ein erneutes Betätigen des aktuellen Status (i. d. R. Status 1), um den Kanalwechsel<br />

im Einsatzleitrechner anzuzeigen.<br />

Bei Ausrücken des Rettungsdienstes zu Einsätzen in Verbindung mit der <strong>Feuerwehr</strong> ist den<br />

ausrückenden RD-Fahrzeugen der Rufname der Einsatzleitung mitzuteilen.<br />

3.3 Einsatzeinheiten / Katastrophenschutz<br />

Der Alarm ist von der ersten im Standort eintreffenden Führungskraft bei der Einsatzleitstelle<br />

zu quittieren. Dies kann über Sprechfunk oder Fernsprecher erfolgen.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 9 von 26<br />

Das Ausrücken von einzelnen Einheiten ist nach den Regeln für den Rettungsdienst zu melden.<br />

Im weiteren Einsatzverlauf gelten dann die Regeln für den Rettungsdienst. Geschlossene<br />

Einheiten (z. B. Einsatzeinheiten) melden sich über das Führungsfahrzeug.<br />

4 Eintreffen<br />

4.1 Brandschutz<br />

4.1.1 Brandschutz-Einsatz ohne C-Dienst<br />

Die Eintreffmeldung erfolgt ohne Klartext über FMS. Der Einsatz wird im 2m-Band auf dem<br />

Arbeitskanal der Einheit abgewickelt.<br />

Ist der Brandschutz (ohne C-Dienst 1 ) zur Unterstützung des Rettungsdienstes alarmiert, verbleibt<br />

der Rettungsdienst auf Kanal 34 WU. Die Brandschutzeinheit schaltet auf Kanal<br />

34 WU.<br />

4.1.2 Brandschutzeinsätze mit C-Dienst<br />

Die Eintreffmeldung erfolgt ohne Klartext über FMS.<br />

Die Führer der eintreffenden Einheiten melden sich auf dem 2 m-Arbeitskanal beim Einsatzleiter<br />

an.<br />

C-Dienst und ELW 1 schalten zusätzlich zum Arbeitskanal den Führungskanal (i. d. R.<br />

25 WU 2 ). Auf diesem Kanal erfolgt die Anmeldung des Rettungsdienstes. Er wird außerdem<br />

zur Kommunikation zwischen C-Dienst und ELW genutzt.<br />

Die Einsatzleitstelle teilt dem Rettungsdienst den Funkrufnamen des C-Dienstes mit (vgl.<br />

3.2 – Rettungsdienst), so dass der Rettungsdienst sich anmelden kann. Ist dem Rettungsdienst<br />

der Rufname bei Eintreffen noch nicht bekannt, so wird der Rufname „Einsatzleitung “<br />

über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) verwendet. Die Antwort ist seitens der<br />

Einsatzleitung daraufhin mit dem korrekten Rufnamen einzuleiten.<br />

4.1.3 Alarmstufe 2 Brandschutz<br />

Die Eintreffmeldung erfolgt grundsätzlich ohne Klartext über den FMS-Status 4.<br />

Die ersteintreffenden Führungsfahrzeuge 3 , Löschfahrzeuge und Hubrettungsfahrzeuge melden<br />

jedoch Ihr Eintreffen zusätzlich zum Status 4 in Klartext als blind abgesetzte Meldung (ohne<br />

Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle). Andere anrückende Fahrzeuge sind dadurch<br />

informiert. Fahrzeuge, die im Bereitstellungsraum eintreffen, obwohl noch keine Einheiten an<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Ein anwesender CDi (Zugführer BF) übernimmt immer die RD-Einsatzstelle bis Eintreffen BDi.<br />

Ist ein 2. B-Dienst im Dienst, so schaltet er grundsätzlich den Kanal 20 WU als Führungskanal (siehe Anhang<br />

12.1.3 – Übergeordnete Kanäle im 2 m-Band. Alle unmittelbar Einheiten im Einsatz in Verbindung mit<br />

dem 2. B-Dienst schalten von 25 WU auf 20 WU.<br />

Beachte: Der ersteintreffende CDi soll seiner Einheit vorausfahren, um den Zeitvorteil für die Erkundung zu<br />

nutzen. Damit können völlig andere Fahrzeugzusammenstellungen an der E-Stelle auftreten.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 10 von 26<br />

der E-Stelle eingetroffen sind, müssen in Absprache mit der Einsatzleitung zur Einsatzstelle<br />

durchfahren. Die Einsatzleitstelle unterstützt die Einsatzleitung bei der Koordination.<br />

Die Führer der eintreffenden Einheiten melden sich auf dem 2m-Arbeitskanal bei der ihnen<br />

zugewiesenen Führungsstelle (i. d. R. CDi) an.<br />

Führungskräfte auf C-Dienst-Ebene melden sich auf dem Führungskanal (i. d. R. 25 WU) bei<br />

der Einsatzleitung an. Ausnahme: Der festgelegte Führer des Bereitstellungsraumes (i. d. R.<br />

der CDi des 2. Löschzuges) meldet sich auf Kanal 32 WU bei der Einsatzleitung an.<br />

4.1.4 Alarmstufe 3 und höher<br />

Zusätzlich zu den Regelungen der Alarmstufe 2 wird zur Kommunikation zwischen Einsatzabschnittsleitern<br />

(B-Dienst-Ebene und Führer Bereitstellungsraum) und Einsatzleitung (A-<br />

Dienst) der Kanal 32 WU geschaltet. Auf Anweisung der Einsatzleitung kann z. B. bei weit<br />

ausgedehnten Einsatzstellen auch 32 bGU geschaltet werden, um durch Relaisbetrieb die<br />

Reichweite zu erhöhen.<br />

Weiterhin steht der Kanal 20 WU als Führungskanal für einen weiteren auf B-Dienst-Ebene<br />

geführten Einsatzabschnitt zur Verfügung. Der Kanal wird auch von einem planmäßig in<br />

Dienst genommenen 2. B-Dienst genutzt, um Störungen des 1. B-Dienstes zu vermeiden.<br />

4.2 Rettungsdienst<br />

4.2.1 Einsätze im Rettungsdienst<br />

Die Eintreffmeldung erfolgt ohne Klartext über FMS-Status 4.<br />

4.2.2 Einsätze im Brandschutz ohne ZF<br />

Ist der Brandschutz (ohne C-Dienst 4 ) zur Unterstützung des Rettungsdienstes alarmiert, verbleibt<br />

der Rettungsdienst auf Kanal 34 WU. Die Brandschutzeinheit schaltet auf Kanal<br />

34 WU.<br />

4.2.3 Brandschutzeinsätze mit C-Dienst<br />

Der Führer des Rettungsmittels meldet sich über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) beim<br />

Einsatzleiter an. Ist der Rufname nicht bekannt, wird „Einsatzleitung “ verwendet.<br />

Die Anrufantwort der Einsatzleitung ist dann mit dem richtigen Funkrufnamen einzuleiten.<br />

4.2.4 Alarmstufe 2 Brandschutz<br />

Der Rettungsassistent des ersteintreffenden 5 NEF (Gruppenführer Rettungsdienst) meldet sich<br />

über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) beim Einsatzleiter an. Über 4 m-Band gibt er zusätzlich<br />

zum Status 4 in Klartext seine Eintreffmeldung als blind abgesetzte Meldung (ohne Status<br />

5 und ohne Quittung einer Gegenstelle) ab. Die anrückenden Einheiten sind damit infor-<br />

4<br />

5<br />

Ein anwesender CDi (Zugführer BF) übernimmt immer die RD-Einsatzstelle bis Eintreffen BDi.<br />

Situationsbedingt kann bei Alarmstufe 2 mehr als ein NEF alarmiert sein.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 11 von 26<br />

miert. Er weist die bereits anwesenden Rettungsmittel an, auf Kanal 34 WU umzuschalten 6 .<br />

Er führt beide HFuG mit, eines auf dem Führungskanal (i. d. R. 25 WU), das andere auf Kanal<br />

34 WU. Er stellt die Verbindung zwischen Einsatzleiter und Rettungsdienst dar.<br />

Die Nutzung des Führungskanals ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.<br />

Nach Möglichkeit sind die Anweisungen zum Umschalten auf Kanal 34 WU mündlich zu<br />

geben.<br />

Vorher eintreffende Rettungsmittel melden sich bis zum Eintreffen des ersten NEF über den<br />

Führungskanal (i. d. R. 25 WU) beim Einsatzleiter an. Bei Kenntnis schalten sie selbsttätig<br />

auf Kanal 34 WU. Anderenfalls warten Sie auf die Weisung des GrpFü RD.<br />

4.2.5 Alarmstufe 3 Brandschutz (und höher)<br />

Der Rettungsassistent des ersteintreffenden NEF (Gruppenführer Rettungsdienst) gibt in Klartext<br />

über 4 m-Band zusätzlich zum Status 4 seine Eintreffmeldung als blind abgesetzte Meldung<br />

(ohne Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle) ab. Die anrückenden Einheiten sind<br />

damit informiert. Dann meldet er sich über den Führungskanal (i. d. R. 32 WU) beim Einsatzleiter<br />

an. Er weist die bereits anwesenden Rettungsmittel an, auf Kanal 34 WU umzuschalten.<br />

Er führt beide HFuG mit, eines auf dem Führungskanal (i. d. R. 32 WU), das andere auf Kanal<br />

34 WU. Er stellt bis zum Eintreffen von LNA/OrgL die Verbindung zwischen Einsatzleiter<br />

und Rettungsdienst dar.<br />

Die eintreffenden LNA/OrgL geben in Klartext über 4m-Band zusätzlich zum Status 4 ihre<br />

Eintreffmeldung als blind abgesetzte Meldung (ohne Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle)<br />

ab. Die anrückenden Einheiten sind damit informiert. Dann melden sie sich über Kanal<br />

32 WU beim Einsatzleiter an. Er weist die bereits anwesenden Rettungsmittel an, auf Kanal<br />

34 WU umzuschalten.<br />

Die anderen eintreffenden Rettungsmittel melden sich bis ersteintreffendem NEF oder<br />

LNA/OrgL über den Führungskanal (i. d. R. 32 WU) beim Einsatzleiter an. Bei Kenntnis<br />

schalten sie selbsttätig auf Kanal 34 WU. Anderenfalls warten Sie auf die Weisung des GrpFü<br />

RD oder von LNA/OrgL. Für die Führungen von Einheiten der Hilfsorganisationen (EE /<br />

KatS) gilt analoges.<br />

5 Einrücken<br />

Bei der Meldung des Einrückens ist auf eine maximale Entlastung des Sprechfunkkanals zu<br />

achten. Lediglich Einheiten, die nicht oder vermindert einsatzbereit sind, geben eine entsprechende<br />

Klartextmeldung an die Einsatzleitstelle. ab.<br />

5.1 Abrücken von der Einsatzstelle<br />

An der Einsatzstelle befindliche Einheiten werden nur durch die Einsatzleitung aus dem Einsatz<br />

entlassen. Die angesprochenen Einheiten geben erst nach abgesetzter Rückmeldung der<br />

Einsatzleitung an die Einsatzleitstelle den Status 1 und rücken ohne eigene Klartextmeldung<br />

ein.<br />

6<br />

In der Funktion des Gruppenführer-Rettungsdienst GrpFü-RD und kommissarischer OrgL.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 12 von 26<br />

Bei Beendigung jeder Einsatzstelle ist im Klartext Schlussmeldung abzugeben (Ausnahme:<br />

großlagebedingte Kleineinsätze mit bestätigter Lage nach Weisung der Leitstelle, auf<br />

Schlussmeldungen zu verzichten). Sie umfasst zumindest den Status der Einsatzstelle, die<br />

Tatsache an sich und an wen die E-Stelle übergeben wurde (soweit geschehen).<br />

Alle Rückmeldungen sind durch die Einsatzleitstelle wortgetreu zu erfassen. Dies bedingt, die<br />

Rückmeldungen in kurzer Sprache abzufassen, ohne relevante Informationen zu vernachlässigen.<br />

Bei längeren Rückmeldungen ist zur Sicherstellung der wortgetreuen Dokumentation die<br />

Kurzzeitdokumentationsanlage zu nutzen.<br />

5.2 Einsatzabbruch<br />

Werden Einheiten vor dem Eintreffen durch die Einsatzleitung abbestellt, setzt die Einsatzleitstelle<br />

einen Sammelruf (ohne Quittungsaufforderung) an die betroffenen Einheiten ab. Der<br />

Auftrag zum Einrücken kann auch über FMS-Fernanweisung „E“ erfolgen. Die Einheiten<br />

brechen erst nach Aufforderung durch die Einsatzleitstelle ab.<br />

In beiden Fällen erfolgt die Quittung ausschließlich durch FMS mit dem Status 1 ohne Klartextmeldung.<br />

6 Rückmeldungen<br />

Rückmeldungen sind immer mit dem eigenen Rufnamen und dem Wort „Rückmeldung“ einzuleiten<br />

und nach den folgenden Regeln standardisiert abzugeben. Alle Rückmeldungen sind<br />

durch die Einsatzleitstelle generell wortgetreu im Einsatzprotokoll zu dokumentieren. Dies<br />

wird dadurch realisiert, dass abgesetzte Rückmeldungen zurückgelesen werden. Beim Absetzen<br />

von Rückmeldung ist daher auf Sprechpausen zu achten. Bei längeren Rückmeldungen ist<br />

zur Sicherstellung der wortgetreuen Dokumentation die Kurzzeitdokumentationsanlage zu<br />

nutzen.<br />

Rückmeldungen werden von den Einheiten grundsätzlich selbständig durch den Einsatzleiter<br />

veranlasst. Werden Rückmeldungen nicht zeitgerecht oder ohne ausreichende Information<br />

abgesetzt, fordert die Einsatzleitstelle entsprechende Meldungen ein.<br />

Aufbau: Rufname, Lage, Maßnahmen, Nachforderung.<br />

6.1 Alarmierung ohne C-Dienst<br />

Abweichend von den allgemeinen Festlegungen gelten für Kleineinsätze folgende Regeln:<br />

• Grundsätzlich sind keine Rückmeldungen abzugeben, wenn die gemeldete Lage mit<br />

der vorgefundenen übereinstimmt.<br />

• Ausnahmen sind notwendige Rückfragen oder Nachforderungen.<br />

• Bei von der Meldung wesentlich abweichender Lage ist eine Rückmeldung (ggf. mit<br />

Nachforderung) zu geben.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 13 von 26<br />

6.2 Eintreffmeldung (spätestens 1 Minute nach Eintreffen)<br />

Die ersteintreffende Einheit gibt spätestens eine Minute nach Eintreffen die erkennbare Lage<br />

an. „Lage bestätigt“, „Eintreffen, es wird erkundet“ oder ähnlich ist dabei nicht ausreichend.<br />

Anzugeben sind insbesondere:<br />

• Unklarheiten (ggf. falsche Alarmadresse, unklare Lage, keine Feststellung etc.),<br />

• erkennbares Schadensausmaß (verletzte oder gefährdete Personen, Rauch/Flammen,<br />

Anzahl beschädigter Fahrzeuge, …),<br />

• bereits erkennbarer weiterer Kräftebedarf,<br />

• ggf. besondere Anfahrthinweise,<br />

• ggf. Hinweise auf besondere Gefahren,<br />

• sofern schon getroffen: Erste Maßnahmen.<br />

6.3 Erste Lagemeldung (spätestens 5 Minuten nach Eintreffen)<br />

Nachdem die ersten Maßnahmen eingeleitet wurden, gibt die Einsatzleitung eine erste detaillierte<br />

Lagemeldung.<br />

6.4 Weitere Lagemeldungen<br />

In der Anfangsphase von Einsätzen sind alle 15 Minuten Lagemeldungen abzugeben, diese<br />

Zeitspanne kann im weiteren Verlauf auch auf 30 Minuten erhöht werden. Findet keine Lageänderung<br />

statt, ist als Rückmeldung „Lage unverändert“ abzugeben. Die Meldung der eingesetzten<br />

Kräfte an die Einsatzleitstelle umfasst Art und Umfang des Ereignisses sowie getroffene<br />

Maßnahmen.<br />

Bedeutsame Lageänderungen oder geänderte eigene Maßnahmen erzwingen zusätzliche Lagemeldungen.<br />

Anzugeben sind dabei insbesondere<br />

• auf Anfahrt: Schadensmerkmale wie starke Rauchentwicklung, fehlerhafter oder<br />

schwieriger Anfahrtsweg,<br />

• Personen in Gefahr: Anzahl Betroffener, Verletzter (grobes Verletzungsmuster), Toter,<br />

• Gefahr für die Umgebung: Ausbreitung und Gefährdung,<br />

• Maßnahmen: Anzahl Trupps im Einsatz, Anzahl und Art Strahlrohre, Atemschutzgeräte,<br />

sonstiges Gerät, absehbare Einsatzdauer.<br />

6.5 Nachforderung<br />

Anforderung der eingesetzten Kräfte nach weiteren Kräften und Mitteln. Die festgelegten<br />

Alarmstufen, Spezialeinheiten und Module gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung sind<br />

vorrangig zu nutzen:<br />

• Alarmstufenerhöhung bzw. Einsatzstichwortänderung, um weitere Löschzüge und<br />

Führungsdienste zu erhalten,<br />

• Spezialeinheiten (SE) zur Abwehr bestimmter Gefahren,<br />

• Module (z. B. Pulver-Kohlendioxyd),<br />

• Rettungsdiensteinheiten (z. B. Einsatzeinheiten).


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 14 von 26<br />

Die Ursache der Nachforderung ist bei der Nachforderung anzugeben. Um Missverständnisse<br />

zu vermeiden, sind Nachforderungen generell summarisch anzugeben („An der Einsatzstelle<br />

werden insgesamt vier RTW benötigt“ statt mehrfach „Ein weiterer RTW zur Einsatzstelle“).<br />

6.6 Feuer in Gewalt (Brandbekämpfung) / Lage übersichtlich (Techn. Hilfeleistung)<br />

Es findet keine Schadenausweitung statt, die eingesetzten Kräfte und Mittel reichen der Anzahl<br />

nach aus. Ablösung von Kräften und Ersatz von Mitteln sind möglich. Die Einsatzkräfte<br />

befinden sich noch in der Gefahrenabwehr. Diese Meldung beinhaltet auch:<br />

• Weitere Notwendigkeit von Bereitstellungsräumen,<br />

• Alarmierung oder Vorbereitung von weiteren Einheiten.<br />

6.7 Schlussmeldung<br />

Aufbau: Rufname, Status der E-Stelle, Übergabe E-Stelle.<br />

Schlussmeldung ist bei Ende jeder Tätigkeit auf einer Einsatzstelle abzugeben. „Auftrag erledigt,<br />

rücken ein“ ist nicht ausreichend; zumindest Status und Übergabe der Einsatzstelle, notwendige<br />

Revision usw. sind anzugeben. Die Einsatzkräfte befinden sich nicht mehr in der<br />

Gefahrenabwehr. Unfälle sind i. d. R. Dienstunfälle bei Tätigkeiten ohne besondere Gefahr.<br />

Schlussmeldungen entfallen bei großlagenbedingten Kleineinsätzen auf Weisung der Leitstelle<br />

generell.<br />

6.8 Voranmeldung im Rettungsdienst<br />

Transporte mit Patienten die beatmet, schwerstverbrannt, lebensgefährlich verletzt oder unter<br />

12 Jahren alt sind, werden der Einsatzleitstelle vorangemeldet. Diese gibt dem Zielkrankenhaus<br />

Kenntnis. Danach informiert die Einsatzleitstelle das Rettungsmittel über die erfolgte<br />

Voranmeldung.<br />

Aufbau: Rufname, Lage.<br />

Bestandteile:<br />

• Geschlecht, evtl. Alter (vor allem bei bei Kindern oder älteren Menschen),<br />

• (Verdachts-)Diagnose des Patienten,<br />

• intubiert / beatmet,<br />

• ungefähre Eintreffzeit.<br />

7 Zurückmeldung<br />

Das Eintreffen an dem zugewiesenen Standort wird über Status 2 gemeldet. Zusätzliche Klartextmeldungen<br />

erfolgen nur von Einheiten, die nicht oder nur vermindert einsatzbereit sind<br />

unter Angabe von Grund und Dauer.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 15 von 26<br />

8 Regelbetrieb außerhalb von Einsätzen<br />

8.1 In- und Außerdienstmeldung von Fahrzeugen<br />

Die In- und Außerdienststellung hat bei der Einsatzleitstelle zu erfolgen. Durch den annehmenden<br />

Disponenten werden die Fahrzeuge im Einsatzleitrechner und im Fahrzeuginformationssystem<br />

(FIS) aktualisiert. Das gewährleistet die korrekte Anzeige aller Fahrzeuge gemäß<br />

ihres Zustandes (in Dienst, außer Dienst oder Reserve).<br />

8.2 Dienstfahrten<br />

Der aktuelle Status ist – unabhängig davon, ob Fahrzeuge des Tages- oder des Einsatzdienstes<br />

bewegt werden – ohne Klartextmeldung zu setzen.<br />

8.3 Außentermine, Objektbesichtigungen, Dienstsport<br />

Fahrten mehrerer Fahrzeuge zum gleichen Zweck (Dienstsport, Übungen etc.) sind über das<br />

Führungsfahrzeug unter Angabe von Fahrtziel, -zweck und Dauer gesammelt auszumelden.<br />

Die anderen Fahrzeuge betätigen lediglich den aktuellen Status.<br />

Verlässt die Besatzung die Fahrzeuge, so ist sicherzustellen, dass in jedem Fall der Funk des<br />

Führungsfahrzeuges (i. d. R. ELW, bei LZ der FF das i. d. R. erstausrückende Fahrzeug) besetzt<br />

bleibt. Die Erreichbarkeit der Mannschaft ist über 2 m-Funk sicherzustellen. Probealarmierungen<br />

über DME haben nur dann Aussagekraft über die tatsächliche Erreichbarkeit,<br />

wenn sie am endgültigen Aufenthaltsort der Mannschaft durchgeführt werden und unterbleiben<br />

daher i. d. R. am Fahrzeug.<br />

8.4 Verlassen des Stadtgebietes<br />

Das Verlassen des Stadtgebietes ist über 4 m-Funk unter Angabe des Fahrtziels zu melden.<br />

Die entsprechende Information wird als Kurztext im Einsatzleitrechner erfasst. Fahrzeuge mit<br />

Einsatzauftrag bleiben bei Verlassen des Stadtgebietes im aktuellen Status, Fahrzeuge ohne<br />

Einsatzauftrag setzen Status 8 und betätigen bei Rückkehr Status 1. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge<br />

des Einsatz- als auch des Tagesdienstes.<br />

8.5 Wachverlegung<br />

Halten sich Fahrzeuge in einem anderen Ausrückebereich oder auf einer Fremdwache auf, so<br />

sind sie im Einsatzleitrechner dorthin zu verlegen. Somit ist sichergestellt, dass die Bereichsfolgen<br />

des ELR sinnvoll genutzt werden und ein Alarmschreiben zum aktuellen Standort gesendet<br />

wird.<br />

8.6 Kanalwechsel<br />

Ein Wechsel auf einen anderen Funkkanal ist im Einsatzleitrechner dann erfasst, wenn nach<br />

dem Kanalwechsel der aktuelle Status gegeben wird. Zusätzliche An- bzw. Abmeldungen<br />

sind für die Einsatzleitstelle nicht erforderlich.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 16 von 26<br />

8.7 Verzögertes Ausrücken / FMS-Status 8<br />

Der Status 8 kennzeichnet Fahrzeuge, die nicht besetzt sind oder nur verzögert ausrücken<br />

können (z. B. bei speziellen Ausbildungen wie HöRG, Taucher etc.). Diese Fahrzeuge werden<br />

dann vom Einsatzleitrechner nicht automatisch für einen Einsatz vorgeschlagen. Ständig besetzte<br />

Einheiten dürfen den Status 8 nur nach Rücksprache mit der Einsatzleitstelle setzen.<br />

Bei Abwesenheit einsatzbereiter Fahrzeuge aus dem eigenen Ausrückebereich entscheidet die<br />

ELS über das weitere Verfahren (Wachverlegung, Status 8 etc.).<br />

8.8 Probealarmierungen<br />

Für Einheiten der FF wird jeden 1. und 3. Sonntag im Monat um 19:15 eine Probealarmierung<br />

durchgeführt. Löst ein DME nicht aus, ist er der Funkwerkstatt zuzuleiten.<br />

9 Fahrzeuge der FF<br />

Fahrzeuge der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> stehen immer dann im Status 8, wenn sie personell<br />

nicht mit Mindestausrückestärke besetzt sind. Dieser Fahrzeugstatus hat auf die Alarmierbarkeit<br />

des Löschzuges keinen Einfluss. Ist eine Einheit einer FF alarmiert und hat Mindestausrückestärke<br />

erreicht, drückt der Fahrzeugführer das Fahrzeug über Status 1 in den Status 3 zur<br />

Einsatzübernahme. Mit Status 5 erfolgt dann Stärkemeldung. Dabei wird das Fahrzeug durch<br />

den Disponenten in den jeweiligen Einsatz übertragen. Die Stärkemeldung ist in der Form<br />

Zugführer/Gruppenführer/Mannschaft anzugeben, fehlende Funktionen werden durch eine<br />

Null angezeigt („Stärke 0/1/5“). Eine Nennung der Anzahl an PA-Träger ist nicht notwendig,<br />

da ein Ausrücken ohnehin nur mit ausreichender Anzahl an PA-Trägern erfolgen soll.<br />

Am Standort angekommen setzen die Fahrzeuge zuerst den Status 2 und anschließend den<br />

Status 8.<br />

9.1 Verfügbarkeit<br />

Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung der <strong>Feuerwehr</strong> Dortmund sind die Einheiten der<br />

<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> jederzeit gemäß der Einsatzstichworte zu alarmieren. Um darüber<br />

hinaus auch zu Kleineinsätzen alarmiert werden zu können, gehen mit Mindestausrückestärke<br />

besetzte Fahrzeuge der FF in Status 1 oder 2 (z. B. an Ausbildungsveranstaltungen). Eine<br />

Alarmierung erfolgt dann über einen fahrzeugbezogenen DME.<br />

9.2 Wachbesetzungen<br />

Nach Alarmierung zur Wachbesetzung wird wie bei einem normalen Alarm verfahren. Nach<br />

dem Ausrücken werden die Fahrzeuge durch die Einsatzleitstelle auf die zu besetzende Feuerwache<br />

verlegt. Nach Bestätigung der Wachverlegung durch die Einsatzleitstelle setzen die<br />

Fahrzeuge Status 1, bei Erreichen der zu besetzenden Wache wird Status 2 betätigt. Beim<br />

Einrücken zum Heimatstandort wird das Fahrzeug wieder an den Heimatstandort rückverlegt.<br />

Nach Eintreffen dort gehen die Fahrzeuge über Status 2 in Status 8.


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 17 von 26<br />

10 Einsatzstellenfunk im 2m-Band<br />

Jede Einheit hat im 2 m-Band einen zugewiesenen Stammkanal gem. Anhang 12.1 –<br />

Zugewiesene Funkkanäle.<br />

Für die Verwendung der 2 m-Kanäle im Einsatzfall gelten folgende Regeln:<br />

• Eigenständig tätige Einheiten arbeiten auf ihrem Stammkanal.<br />

• Unterstellte Einheiten schalten den Kanal der führenden Einheit (i. d. R. C-Dienst).<br />

• In besonderen Fällen entscheidet die Einsatzleitung oder die Einsatzleitstelle über die<br />

Kanalzuordnung.<br />

Es gelten die Rufnamen gemäß Anhang 12.5.2 – Rufnamen im 2m-Band.<br />

11 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Funkdienstordnung</strong> ersetzt die im Folgenden aufgeführten Verfügungen vollständig und<br />

tritt mit Wirkung vom 02.01.2006 in Kraft.<br />

• 198.2003 R 1.5.3 vom 04.12.2003 (Arbeitweise im Einsatzstellenfunk des Rettungsdienstes<br />

der Stadt Dortmund)<br />

• 114.92 N 5.1 vom 03.09.1992 (Bedienungsanweisung des Funkmeldesystems (FMS)<br />

im ELR-Betrieb)<br />

• 149.2004 D 5.2 (22.04 FF 6.6, HO) vom 06.09.2004 (Funkkommunikation im Einsatzfall)<br />

H a r r i e s


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 18 von 26<br />

12 Anhang<br />

12.1 Zugewiesene Funkkanäle<br />

12.1.1 Festgelegte Funkkanäle 4 m-Band<br />

467 GU Arbeitskanal Brandschutz. / Hilfeleistung<br />

491 GU Arbeitskanal Rettungsdienst und Krankentransport.<br />

493 GU Tonruf I kurz Arbeitskanal Katastrophenschutz (nur auf Weisung der ELS)<br />

406 GU Tonruf I kurz Arbeitskanal der Hilfsorganisationen<br />

510 WU Mot-Marsch, bundesweit<br />

12.1.2 Stammkanäle im 2 m-Band<br />

19<br />

23<br />

22<br />

9<br />

21<br />

20<br />

5<br />

18<br />

8<br />

17<br />

29<br />

16<br />

2<br />

25<br />

1<br />

4<br />

13<br />

6<br />

12<br />

26<br />

3<br />

24<br />

11<br />

27<br />

50 WU<br />

53 WU<br />

55 WU<br />

56 WU<br />

15<br />

28<br />

14<br />

53 WU BF-FW 1 und 8<br />

FF-LZ 16 (Hombruch),<br />

17 (Persebeck)<br />

18 (Oespel)<br />

29 (Deusen)<br />

56 WU BF-FW 3 und 9<br />

FF-LZ 11 (Sölde)<br />

12 (Aplerbeck)<br />

20 (Nette)<br />

21 (Bodelschwingh)<br />

22 (Mengede)<br />

27 (Lichtendorf)<br />

50 WU BF-FW 2 und 4<br />

FF-LZ 13 (Berghofen)<br />

14 (Syburg)<br />

15 (Kirchhörde)<br />

23 (Groppenbruch)<br />

25 (Eving)<br />

28 (Holzen)<br />

55 WU BF-FW 5 und 6<br />

FF-LZ 19 (Lütgendortmund)<br />

24 (Asseln)<br />

26 (Lanstrop)<br />

30 (Flughafen)


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 19 von 26<br />

12.1.3 Übergeordnete Kanäle im 2 m-Band<br />

25 WU Führungskanal 1 (1. B-Dienst) 31 WU Zusammenarbeit BOS<br />

32 WU übergeordneter Führungskanal (ADi) 34 WU Rettungsdienst / Krankentransport<br />

53 WU <strong>Feuerwehr</strong>schule 56 WU Brandsicherheitswachen<br />

53 bGU Gebäudefunk 1 56 bGU Gebäudefunk 2<br />

20 WU Führungskanal 2 (2. B-Dienst) 25 bGU Gebäudefunk / Abschnittsführung<br />

49 WU Hilfsorganisationen 51 WU Ausweichkanal Hilfsorg.<br />

31 WO CSA-Einsatz 50 WO Anbindung Bereitstellungsraum-<br />

Einsatzleitung<br />

34 WO frei<br />

12.2 Zugelassene Mobiltelefone<br />

Zur Kommunikation im Einsatz sind nur die im Folgenden aufgeführten Mobiltelefone zu<br />

verwenden:<br />

ELW ADi<br />

ELW BDi<br />

ELW RD<br />

ELW 3 / SE-F<br />

SE-H (nur bei überörtlichen Einsätzen)<br />

SE-T (nur bei überörtlichen Einsätzen)<br />

12.3 Buchstabiertafel<br />

Buchstaben<br />

Zahlen<br />

A Anton J Julius SCH Schule<br />

Ä Ärger K Kaufmann T Theodor<br />

B Berta L Ludwig U Ulrich<br />

C Cäsar M Martha Ü Übermut<br />

CH Charlotte N Nordpol V Victor<br />

D Dora O Otto W Wilhelm<br />

E Emil Ö Ökonom X Xanthippe<br />

F Friedrich P Paula Y Ypsilon<br />

G Gustav Q Quelle Z Zacharias<br />

H Heinrich R Richard<br />

I Ida S Samuel<br />

1 „einss“ 5 „fünnef“ 8 „acht“<br />

2 „zwoh“ 6 „sechs“ 9 „noihn“<br />

3 „drrei“ 7 „siebähn“ 0 „nuhl“<br />

4 „fieärr“<br />

12.4 Funkmeldesystem<br />

Das Funkmeldesystem (FMS) überträgt 10 festgelegte taktische Fahrzeugzustände in digitaler<br />

Form auf dem Arbeitskanal des angeschlossenen Funkgerätes. Außerdem überträgt es Fern-


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 20 von 26<br />

aufträge von der Einsatzleitstelle an die Fahrzeuge. Es entlastet den Funkkanal von häufigen<br />

zeitraubenden Routinefunkmeldungen und sichert damit die Einsatzbearbeitung.<br />

Statusmeldungen (vom Fahrzeug zur Einsatzleitstelle)<br />

0 Notruf (Fahrzeugbesatzung in Gefahr)<br />

1 Einsatzbereit über Funk<br />

2 Einsatzbereit am Standort<br />

3 Einsatzauftrag übernommen / auf dem Weg zum Einsatzort<br />

4 Einsatzort eingetroffen<br />

5 Sprechwunsch<br />

6 außer Dienst<br />

7 Rettungsdienst: Patient aufgenommen<br />

Brandschutz: — (Status nicht belegt)<br />

8 Rettungsdienst: am Zielort (Krankenhaus, Wohnung etc.) eingetroffen<br />

Brandschutz: Ausrücken mit Verzögerung<br />

9 Fremdanmeldung für externe Fahrzeuge<br />

Fernaufträge (von Einsatzleitstelle zum Fahrzeug)<br />

C Melden Sie sich für Einsatzübernahme<br />

E Einrücken (Einsatzauftrag aufgehoben)<br />

J Sprechaufforderung<br />

L Geben Sie Lagemeldung<br />

F Kommen Sie über Draht<br />

H Fahren Sie Standort an<br />

P Leitrechner-Widerspruch zum gedrückten Status (z. B. von 3 in 2 oder von 1 in 6)


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 21 von 26<br />

12.5 Funkrufnamen<br />

Der Rufname der Einsatzleitstelle lautet „Florian Dortmund“. Dies gilt im 4 m-Band und auch<br />

im 2 m-Band (Gebäudefunkanlagen).<br />

12.5.1 Rufnamen im 4m-Band<br />

Der Rufname im 4 m-Band setzt sich aus Organisationskennung plus drei Teilkennzahlen<br />

(TKZ) zusammen, die immer alle mitzusprechen sind. Ein Verzicht auf die dritte Teilkennzahl<br />

ist nicht zulässig; auch, wenn i. d. R. nur ein Fahrzeug dieses Typs am betreffenden<br />

Standort steht. Einfache Nullstellen werden dabei nicht mitgesprochen und doppelte jeweils<br />

einfach ausgesprochen (Bsp.: 00-04-01 als „null-vier-eins“, 18-44-01 als „achtzehn-vierundvierzig-eins“).<br />

1. Teilkennzahl (Standort, <strong>Feuerwehr</strong> / Hilfeleistung)<br />

0 Führung (stadtweit) 11 LZ Sölde 22 LZ Mengede<br />

1 Fw 1 (Mitte) 12 LZ Aplerbeck 23 LZ Groppenbruch<br />

2 Fw 2 (Eving) 13 LZ Berghofen 24 LZ Asseln<br />

3 Fw 3 (Neuasseln) 14 LZ Syburg 25 LZ Eving<br />

4 Fw 4 (Hörde) 15 LZ Kirchhörde 26 LZ Lanstrop<br />

5 Fw 5 (Marten) 16 LZ Hombruch 27 LZ Lichtendorf<br />

6 Fw 6 (Scharnhorst) 17 LZ Persebeck 28 LZ Holzen<br />

7 Flughafenfeuerwehr 18 LZ Oespel / Kley 29 LZ Deusen<br />

8 Fw 8 (Eichlinghofen) 19 LZ Lütgendortmund<br />

9 Fw 9 (Mengede) 20 LZ Nette 14 auch: DLRG<br />

10 Westfalenstadion 21 LZ Bodelschwingh 88 THW 7<br />

1. Teilkennzahl (Standort, Rettungsdienst / Hilfsorganisationen)<br />

11 Rettungswache 11 (DRK) 16 Rettungswache 16 (DRK)<br />

Einsatzeinheit DRK<br />

12 Rettungswache 12 (MHD) 17 Rettungswache 17 (JUH)<br />

Einsatzeinheit MHD Einsatzeinheit JUH<br />

13 RettW 13 (DRK / MHD) 18 Rettungswache 18 (DRK)<br />

Einsatzeinheit DRK<br />

Einsatzeinheit DRK<br />

14 RettW 14 (ASB / JUH) 19 Rettungswache 19 (ASB)<br />

Einsatzeinheit ASB<br />

15 RettW 15 (ASB / MHD) 20 Rettungswache 20 (JUH)<br />

Einsatzeinheit ASB<br />

24 Rettungsw. 24 (ASB)<br />

25 Rettungsw. 25 (ASB)<br />

7<br />

Weitere Detailregelungen zu Funkrufnamen des Technischen Hilfswerks finden sich im Alarmplan 17 „THW<br />

Dortmund – einsatztaktische Möglichkeiten, Alarmierung, Fachgruppen“ (zu finden in der Datenbank<br />

„Einsatzdienst“).


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 22 von 26<br />

2. Teilkennzahl (Fahrzeugtyp)<br />

kursiv dargestellt: gemäß Landeserlass NRW, aber in Dortmund derzeit nicht belegt.<br />

Führungskräfte Löschfahrzeuge Rettungsdienstfahrzeuge<br />

40 — 80 RD-PKW<br />

1 Ltr. der <strong>Feuerwehr</strong> 41 LF 8 81 NAW<br />

2 stv. Ltr. der <strong>Feuerwehr</strong> 42 LF 8/6, LF 10/6 82 NEF<br />

3 2. stv. Ltr. der <strong>Feuerwehr</strong> 43 — 83 RTW<br />

4 A-Dienst (s. u.) 44 LF 16/12, HLF 20/16 84 RTH<br />

5 — 45 LF 16-TS 85 KTW<br />

6 — 46 LF 24 86 KTW 4 Tragen<br />

7 LNA 47 TSF 87 WLF + AB Rett / MAnV<br />

8 OrgL (s. u.) / EvD HO 48 TSF-W 88 Rettungsboot<br />

9 — 49 — 89 Arzttruppkraftwagen (EE)<br />

ELW / MTF Rüst-/Gerätewagen zbV Bund / Land<br />

10 Kommandowagen 50 Voraus-Rüstwagen VRW 90 —<br />

11 ELW 1 51 RW 1 91 GW G (NRW, 3,5 t)<br />

12 ELW 2 52 RW 2 / WLF + AB TR 92 GW Mess (NRW)<br />

13 WLF + AB BEL / ELW 3 53 RW 3 93 ABC-ErkKW<br />

14 ELW U-Dienst 54 WLF + AB G 94 LKW Dekon P / DMF<br />

15 GW Fernmeldetechnik 55 WLF + AB Öl 95 LKW Dekon G<br />

16 — 56 WLF + AB A 96 —<br />

17 — 57 WLF + AB Str 97 —<br />

18 PKW 58 GW Wasserrettung 98 —<br />

19 MTF 59 WLF + AB Rüst 99 4 m-Handfunkgerät<br />

GW Techn. u. Sicherh. EE<br />

TLF Logistikfahrzeuge ortsfeste Funkstelle<br />

20 — 60 — 00 ortsfeste Funkstelle<br />

21 TLF 8/18, TLF 16/24-Tr 61 SW 1000<br />

22 — 62 SW 2000<br />

23 TLF 16/25 63 SW2000-Tr / WLF + AB S<br />

24 WLF + AB TWS 64 Schlauchtransportwagen<br />

25 FLF 65 WLF (s. u.)<br />

26 — 66 —<br />

27 TroTLF 16 67 —<br />

28 WLF + AB PK 68 —<br />

29 WLF + AB SM 69 Radlader<br />

Hubrettungsfahrzeuge sonstige Fw-Fahrzeuge<br />

30 — 70 —<br />

31 DL/DLK 12-9 und 16-4 71 Fw-Kran<br />

32 DL/DLK 18-12 72 Kleineinsatzfahrzeug<br />

33 DL/DLK 23/12 73 Kombi Betreuung (EE)<br />

34 — 74 LKW<br />

35 Gelenkmast GM 75 GW Licht / LiMa-Anh<br />

36 Teleskopmast TM 76 Krad<br />

37 — 77 AB TW-Öl<br />

38 — 78 Löschboot<br />

39 GW-Höhenrettung 79 Mehrzweckboot


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 23 von 26<br />

3. Teilkennzahl: Laufende Nummer pro Wache mit nachfolgenden Besonderheiten:<br />

Im Rendezvoussystem fahrende Einheiten (A-Dienst, OrgL) werden über die 3. Teilkennzahl<br />

unterschieden:<br />

00-04-01 KdoW A-Dienst<br />

00-04-03 ELW A-Dienst<br />

00-08-01 KdoW OrgL<br />

00-08-03 ELW LNA/OrgL<br />

In der Regel werden Abrollbehälter mit der Kennung des vergleichbaren Fahrzeugtyps gekennzeichnet.<br />

Eine Ausnahme bilden folgende Abrollbehälter, bei denen dies nicht möglich<br />

ist und die über die dritte Teilkennzahl identifiziert werden (-65-):<br />

3. TKZ AB<br />

01 — (nicht für AB: leeres WLF)<br />

02 — (nicht für AB: leeres WLF)<br />

03 — (nicht für AB: leeres WLF)<br />

04 — (nicht für AB: leeres WLF)<br />

05 AB Fass<br />

06 AB Sand (Wasser)<br />

07 AB Sand (Feuer)<br />

08 AB Kontamination<br />

09 AB Streu<br />

10 AB Ölsperre<br />

11 AB Tank Gefahrgut<br />

12 AB Mulde<br />

12.5.2 Rufnamen im 2m-Band<br />

Aufbau: Dortmund <br />

Fuktion Systematik Bsp. (Florentine Dortmund + …)<br />

Maschinist / Fahrer 4 m-Rufziffer 1-44-1 (Ma 1. LF Fw 1)<br />

1-63-1 (Ma SW 2000 Fw 1)<br />

26-45-1 (Ma LF16-TS LZ 26)<br />

1-10-4 (Fahrer KdoW 4)<br />

Fahrzeugführer 4 m-Rufziffer + angehängte Null 3-44-10 (GrFü LF Fw 3)<br />

(Nicht über 4 m!) 1-44-20 (GrFü 2. LF Fw 1)<br />

25-45-10 (GrFü LF16-TS LZ 25)<br />

1-52-10 (Fü AB-TR)<br />

Trupps (FW) 1. LF des Standortes x: x-1 bis x-3 28-1 (Angriffstrupp 1. LF Holzen)<br />

2. LF des Standortes x: x-4 bis x-6 2-5 (Wassertrupp 2. LF Fw 2)<br />

DL (wenn als PA-Trupp): x-7 3-7 (PA-Trupp DL Fw 3)<br />

Trupps (EE) 4 m-Rufziffer + angehängte Nr. Äsk DO 13-89-12 (2. Trupp<br />

ATrW EE 13 DRK)<br />

AÜ-Controller Controller + Nr. Standort + lfd. Nr. Controller 2-2 (2. LF Fw 2)<br />

Controller 24-1 (TLF Asseln)


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 24 von 26<br />

Führungsdienste<br />

1. und 2. 4 m-Teilkennzahl des ELW<br />

+ 1: Führer 0-11-1 (1. B-Dienst)<br />

8-11-1 (C-Dienst Fw 8)<br />

0-4-1 (A-Dienst)<br />

0-11-21 (2. B-Dienst)<br />

+2: Führungsassistent 0-11-2 (FüAss 1. B-Dienst)<br />

0-11-22 (FüAss 2. B-Dienst)<br />

+3: Führungsgehilfe 6-11-3 (FüGeh CDi-ELW Fw 6)<br />

0-11-3 (FüGeh 1. BDi-ELW)<br />

0-8-3 (FüGeh LNA/OrgL)<br />

0-11-23 (FüGeh 2. B-Dienst)<br />

Zugführer der FF LZ-Kennzahl + 11-1 12-11-1 (ZF LZ Aplerbeck)<br />

(nur, wenn auch in<br />

dieser Funktion<br />

eingesetzt!)<br />

Brandsicherheits- Wachhabender „Wachhabender Westfalenhalle"<br />

wachen Posten „Posten 1 Westfalenhalle“<br />

12.6 Ausrüstung mit DME (Mindeststandard)<br />

12.6.1 Berufsfeuerwehr<br />

• jedes Einsatzfahrzeug mit 1 DME 2<br />

• Führungsfahrzeuge: pro Besatzungsmitglied 1 DME 2<br />

• Rettungsdienstfahrzeuge: 3 DME 2 pro Fahrzeug<br />

12.6.2 <strong>Freiwillige</strong> <strong>Feuerwehr</strong><br />

• jeder aktive Angehörige 1 DME 1<br />

• für Führungskräfte 3 DME 2 pro Löschzug<br />

• pro Fahrzeug 1 DME 2 (fahrzeugbezogen und auf Löschzug codiert)<br />

• <strong>Feuerwehr</strong>angehörige mit mehr als einer Adresse im DME 1 (z. B. First Responder):<br />

Ausrüstung mit Firestorm II<br />

• <strong>Feuerwehr</strong>angehörige als Mitglieder einer Spezialeinheit: DME 2<br />

12.7 Ausrüstung mit 2m-FuG<br />

• Löschfahrzeuge / Tanklöschfahrzeuge mit Staffelbesatzung: 4 FuG<br />

• Schlauchwagen / Drehleitern: 2 FuG<br />

• Sonderfahrzeuge: 1 FuG<br />

• Zugführer FF: 1 FuG (2. FuG bei Bedarf über ELW)<br />

• ELW C-Dienst: 3 FuG<br />

• ELW A/B-Dienst: 5 FuG<br />

• KdoW: 1 FuG


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 25 von 26<br />

12.8 Ausbildungsinhalte<br />

Zur Nutzung des Sprechfunks müssen die Sprechfunkteilnehmer in folgenden Inhalten unterwiesen<br />

worden sein:<br />

• Grundlagen: Inhalte der <strong>Funkdienstordnung</strong>,<br />

• Gerätekunde: praktische Einweisung in die am Standort verwendeten Geräte (2 / 4m-<br />

Funk, FMS),<br />

• Funkverkehrsabwicklung: Inhalte der <strong>Funkdienstordnung</strong>.<br />

Die Unterweisung ersetzt die Ausbildung zum Sprechfunker nicht.<br />

12.9 Nachrichtenarten<br />

Anruf<br />

Verkürzter Anruf<br />

Anrufantwort<br />

Sammelruf<br />

Buchstabieren<br />

„von“ (ggf. Ankündigung<br />

der Nachricht oder Vorrangstufe) „kommen“<br />

z.B. „Florian Dortmund 1-11-1 von Florian Dortmund, kommen.“<br />

„von“ <br />

„kommen“<br />

z.B. „Florian Dortmund von Florian Dortmund 1-19-1, Tor 31, kommen.“<br />

„Hier“ „kommen“.<br />

z.B. „Hier 17-42-1, kommen.“<br />

„Hier“ „an alle / an alle außer / an alle im Bereich“<br />

Die einzelnen Funkstellen werden einzeln zur Anrufbeantwortung<br />

aufgerufen.<br />

z.B. „Hier Florian Dortmund an alle Einheiten im Einsatz Nummer<br />

27875, die Einsatzstelle ist 500 m hinter dem Kreuz Dortmund<br />

/ Witten Richtung Frankfurt. Florian Dortmund 0-11-1, kommen.“<br />

„Hier Florian Dortmund 0-11-1, verstanden, kommen.“ „Florian<br />

Dortmund 8-11-1, kommen“ „Hier Florian Dortmund 8-11-1,<br />

verstanden, kommen“ „Florian Dortmund 1-52-1 kommen“ „Hier<br />

Florian Dortmund 1-52-1, verstanden, kommen“ „Hier Florian<br />

Dortmund, verstanden, Ende.“<br />

„Der Stoff heißt Ethanol, ich buchstabiere:<br />

Emil, Theodor, Heinrich, Anton, Nordpol, Otto, Ludwig, kommen.“<br />

„Der Patientenname, ich buchstabiere sofort: Nordpol, Gustav, Ulrich,<br />

Ypsilon, Emil, Nordpol, kommen.“<br />

Sprech - / Durchgabefehler<br />

Ich berichtige<br />

z. B. „Der Einsatz dauert noch eine Stunde, ich berichtige, noch zwo<br />

Stunden, kommen.“<br />

(Nur der falsche Satzteil wird verbessert, begonnen wird mit dem<br />

letzten korrekten Wort!)


<strong>Funkdienstordnung</strong> für <strong>Feuerwehr</strong>, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 26 von 26<br />

Unklarheiten<br />

Frage<br />

Gesprächsende<br />

Blindes Absetzen<br />

Wiederholen Sie, bzw. Ich wiederhole<br />

„Ich wiederhole, die Einheiten rücken ein, kommen“<br />

Jede Frage ist mit dem Wort „Frage“ einzuleiten.<br />

z. B. „Frage: Ist der AB A erforderlich, kommen?“, „Frage: Leithilfe,<br />

kommen?“<br />

Die gesprächsleitende Stelle beendet das Gespräch mit dem Wort<br />

„Ende“.<br />

„Florian Dortmund von Florian Dortmund 0-4-1 kommen.“<br />

„Hier Florian Dortmund, kommen“<br />

„Frage: Verständigung, kommen“<br />

„Verständigung klar und deutlich, kommen“<br />

„Verstanden, Ende.“<br />

Beim blinden Absetzen der Nachricht wird die Durchsage ohne Kennung<br />

5 eingeleitet und von keiner Stelle der Anruf bestätigt. „Kommen“<br />

entfällt.<br />

„Florian Dortmund 0-11-1 trifft ein.“

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